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Das Leben und die Meinungen von Herrn Tristram Shandy cover

Das Leben und die Meinungen von Herrn Tristram Shandy

Chapter 62: Einundsechzigstes Kapitel.
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About This Book

A playful, digressive first-person narrator tells his life and opinions through a series of nonlinear episodes that repeatedly detour into anecdotes, philosophical asides, and comic observation. The narration famously delays the account of the narrator's own birth while dwelling on family relationships, foibles, and cherished obsessions, using irony, self-commentary, and typographical tricks to undermine conventional storytelling. Episodes blend sentiment and satire, shift between intimate recollection and broad reflection, and repeatedly return to themes of memory, affection, human absurdity, and the unstable nature of narrative itself.

Einundsechzigstes Kapitel.

»Ja,« sagte Didius, indem er aufstand und seine rechte Hand mit ausgespreizten Fingern auf seine Brust legte, wäre ein solches Versehen mit dem Taufnamen vor der Reformation gemacht — es war vorgestern, da es gemacht wurde, sagte mein Onkel Toby bei sich selbst —, da noch der Taufaktus in Latein gehalten ward — nein, 's war in der Muttersprache, sagte mein Onkel —, so hatte vielerlei Irrtum dabei vorgehen können; nach dem Beispiele verschiedener dekretierter Fälle hätte dann die Taufe für null und nichtig erklärt und die Macht erteilt werden können, dem Kinde einen neuen Namen zu geben. Hätte zum Beispiel ein Priester, was wegen der Unwissenheit in der lateinischen Sprache so unerhört eben nicht war, Hans Graubarts Kind getauft: in nomino patriæ et filia et spiritum sanctos, so wäre die Taufe für ungültig gehalten worden.« — »Um Vergebung,« erwiderte Kysarcius, »in dem Falle wäre, da der Fehler nur in den Endungen steckte, die Taufe gültig geblieben. Um sie ungültig zu machen, hätte der Fehler des Priesters auf die erste Silbe eines jeden Namens fallen müssen, und nicht wie in Ihrem Beispiele, auf die letzte.«

Mein Vater fand seines Herzens Freude an dergleichen Subtilitäten und hörte mit unendlicher Aufmerksamkeit zu.

»Gastripheres zum Beispiel,« fuhr Kysarcius fort, »tauft Hans Strodlings Kind in Gomine gatris etc. etc. anstatt in Nomine patris usw., heißt das eine Taufe? — Nein, sagen die geschicktesten Kanonisten, um so weniger, weil die Wurzeln eines jeden Wortes aufgerissen und ihr Sinn auf einen entfernten und ganz andern Gegenstand verpflanzt worden. Denn Gomine heißt ebensowenig im Namen, als gatris eines Vaters.« — »Was heißen sie denn?« sagte mein Onkel Toby. — »Gar nichts,« sagte Yorick. »Ergo,« sagte Kysarcius, »ist eine solche Taufe ungültig.« — »Was zu beweisen war,« antwortete Yorick in einem Tone von zwei Teilen Scherz und einem Teile Ernst.

»In dem angeführten Falle aber,« fuhr Kysarcius fort, »wo patrim statt patris, filia statt filii usw. gesagt wird, ist das nur ein Fehler in der Endung, und die Wurzeln der Worte sind unangetastet, und ihre Äste, hierhin oder dorthin, können die Taufe nicht ungültig machen. Um so weniger als in den Worten derselbe Sinn bleibt wie vorher. — Und davon, mein lieber Herr Amtsbruder Didius, haben wir einen ähnlichen Fall in einem Dekrete der Dekretalien des Papstes Leo III.« — »Meines Bruders Kind,« rief mein Onkel Toby, »hat aber nichts mit dem Papste zu schaffen. Es ist ja erwiesenermaßen das Kind eines protestantischen Mannes, das man Tristram getauft hat gegen Wunsch und Willen seines Vaters, seiner Mutter und aller übrigen Blutsverwandten.«

»Wenn nur der Wunsch und Wille,« sagte Kysarcius und fiel meinem Onkel Toby in die Rede, »derer ein Gewicht haben soll, die mit Herrn Shandys Kind in Blutsverwandtschaft stehen, so kommt Madame Shandy unter allen Menschen doch dabei am wenigsten in Betracht.« Mein Onkel Toby legte seine Pfeife nieder, und mein Vater rückte mit seinem Stuhle noch näher an den Tisch, um das Ende einer so seltsamen Einleitung zu hören.

»Es ist nicht nur, mein Herr Kapitän Shandy, unter den besten Rechtslehrern und Advokaten des Landes,« fuhr Kysarcius fort, »die Frage aufgeworfen worden, ob die Mutter mit ihrem Kinde in Blutsverwandtschaft steht, sondern sie ist wirklich nach vielen unparteiischen Untersuchungen und Hin- und Widerreden darüber verneinend entschieden, nämlich daß die Mutter keine Blutsverwandte ihres Kindes sei

Mein Vater legte den Augenblick seine Hand auf meines Onkels Toby Mund, unter dem Scheine, als ob er ihm etwas ins Ohr flüsterte. In der Tat aber, weil er sein Maultier fürchtete. Und da er herzlich Lust hatte, über einen so hübschen Vorwurf noch mehr zu hören, so bat er meinen Onkel Toby, er möchte sie ihm doch um's Himmels willen nicht verderben. Mein Onkel Toby nickte mit dem Kopfe und begnügte sich damit, daß er seinen Regimentsmarsch in Gedanken pfiff. Kysarcius, Didius und Triptolemius fuhren mit dem Gespräch fort.

»Diese Entscheidung,« sprach Kysarcius weiter, »so sehr sie auch gegen den Strom der allgemeinen Meinung anzuschwimmen scheinen mag, hat dennoch die Vernunft sehr auf ihrer Seite und ist durch den berühmten Rechtsfall, der nach dem Herzog von Suffolk genannt wird, außer allen Zweifel gesetzt werden.« — »Brook führte ihn an,« sagte Triptolemius. — »Und Lord Coke erwähnt seiner gleichfalls,« fügte Didius hinzu. — »Sie können ihn auch im Swimburn, von den Testamenten, finden,« sagte Kysarcius.

»Der Rechtshandel, Herr Shandy, war dieser:

Unter der Regierung Eduards VI. machte Karl, Herzog von Suffolk, der aus dem zweiten Bette einen Sohn und aus dem ersten eine Tochter hatte, sein Testament, darin er seine Güter dem Sohn vermachte, und starb darauf. Nach ihm starb der Sohn gleichfalls, aber ohne Testament, ohne Weib und ohne Kind. — Seine Mutter und seine Schwester von Vatersseite — denn sie war aus der ersten Ehe —, überlebten ihn. Die Mutter übernahm die Administration von ihres Sohnes Gütern, zufolge des einundzwanzigsten Artikels der Statuten Heinrichs VIII., in dem es heißt: ›Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, so soll die Administration seiner Güter der Person anheimfallen, die mit ihm im nächsten Grade der Blutsverwandtschaft steht‹.

Da also die Administration der Mutter zugestanden worden, machte die Schwester von väterlicher Seite vor dem geistlichen Gerichte eine Klage anhängig, worin sie anführte: 1. daß sie selbst die nächste Blutsverwandte sei, und 2. daß die Mutter mit dem Erblasser in gar keiner Blutsverwandtschaft stände. Daher bat sie das Gericht, daß solches die der Mutter zugesprochene Administration widerrufen und ihr, vigore des besagten Artikels, als nächster Blutsverwandten zugeurteilt werden möge.

Hierüber wurden, weil es ein wichtiger Prozeß war, an dessen Ausgang viel gelegen, und in der Folge mancher wichtiger Rechtshandel danach entschieden werden möchte, die gelehrtesten Männer, sowohl in den Rechten des engländischen Reichs als im Römischen Rechte konsultiert: ob die Mutter eine Blutsverwandte ihres Kindes sei oder nicht. Worüber dann nicht nur die weltlichen, sondern auch die geistlichen Rechtslehrer, die Juris consulti, die Juris prudentes, die Zivilsten, die Advokaten, die Kommissarien, die Richter der Konsistorial- und Prärogativgerichte zu York und Canterbury nebst den Doktoren und Lizentiaten alle einstimmig der Meinung waren: die Mutter sei keine Blutsverwandte ihres Kindes.«

»Und was sagte die Herzogin von Suffolk dazu?« sagte mein Onkel Toby.

Das Unerwartete bei meines Onkels Toby Frage machte den Kysarcius verwirrter, als der geschickteste Advokat hätte tun können. — Er schwieg eine völlige Minute und sah meinem Onkel Toby starr ins Gesicht, ohne zu antworten. Und in der einzigen Minute warf ihn Triptolemius hinter sich und führte den Reihen wie folgt:

»In den Rechten ist es ein Grundsatz,« sagte Triptolemius, »daß die Dinge darin nicht aufsteigen, sondern absteigen; und ich zweifle nicht, daher muß es geleitet werden, daß, so wahr es ist, daß das Kind vom Blute der Eltern sein mag, dennoch die Eltern nicht von seinem Blute sind. Da die Eltern nicht von dem Kinde gezeuget werden, sondern das Kind von den Eltern. Denn so steht geschrieben: Liberi sunt de sanguine Patris et Matris, sed Pater et Mater non sunt de sanguine librorum.«

»Das beweiset aber zuviel,« rief Didius, »denn nach dieser angeführten Autorität würde nicht bloß das folgen, was in der Tat von allen Seiten zugestanden wird, daß die Mutter keine Blutsverwandte ihres Kindes ist, sondern der Vater ebensowenig.« — »Es wird auch für die beste Meinung gehalten,« sagte Triptolemius, »weil der Vater, die Mutter und das Kind, ob es gleich drei Personen sind, nur — una caro — ein Fleisch und folglich keinen Grad von Verwandtschaft ausmachen oder in der Natur erlangen können.« — »Da treiben Sie Ihren Beweis abermals zu weit,« rief Didius. »Denn in der Natur ist kein Verbot wie im levitischen Gesetze, daß jemand mit seiner Großmutter ein Kind haben könne.« — »Das ist das Argumentum commune,« setzte Yorick hinzu. — »'s ist so gut,« sagte Eugenius, und nahm Seinen Hut in die Hand, »wie Sie's verdienen.«

Die Gesellschaft brach auf.