WeRead Powered by ReaderPub
Der Fall Vukobrankovics cover

Der Fall Vukobrankovics

Chapter 3: Der zweite Prozeß.
Open in WeRead

Explore more books like this:

About This Book

A courtroom narrative recounts the trial of a young female teacher accused of attempting to poison a family and of shifting suspicion onto an adopted son. It reconstructs alleged episodes—illness after shared refreshments, discovery of a phosphorus pill among the accused’s medicines, and hidden toxic items—alongside police searches, extensive witness testimony, and a psychiatric report declaring her sane. Prosecutors and defense dispute motive, the significance of a pamphlet on the psychology of poisoning, and the weight of circumstantial evidence, while the proceedings illuminate social intimacy, mistrust, ostracism, and the challenges of proving deliberate intent in an ambiguity-laden criminal case.

Der zweite Prozeß.

In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private Verhalten der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über ihren Namen, ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die Durchführung des Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt des neuen Vergehens noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war so einfach in den Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses gar nicht bedurft hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem Hungerstreik, durch verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung als solche in Frage gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das erste Mal auf der Straße verhaftet worden und in den Polizeiarrest gekommen. Dort wurde sie für vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach ihrer späteren Angabe, sich häufig erbrochen und sich so schlecht gefühlt habe, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte, offenbar hatte sie auch einen Hungerstreik begonnen. Außerdem handelte es sich um Nachwirkungen einer Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des Untersuchungsrichters die Gerichtsärzte sie untersuchten, und die Bleivergiftung bei ihr festgestellt hatten, wurde sie als krank behandelt. Am 9. Juli kam sie in die psychiatrische Klinik, war klar und geordnet und befand sich nach Angabe der Ärzte in einer durchaus ruhigen Stimmungslage. Sie erklärte dem diensthabenden Arzte zuerst bestimmt, auch hier den Hungerstreik durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit der Ernährung durch die Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie sich, sogleich eine Tasse Milch zu sich zu nehmen, ebenso die Abendmahlzeit zu verzehren. Während der ersten zwei Monate befand sie sich dort körperlich wohl, und nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie wieder in das Landgericht II zurückgebracht, also in wesentlich strengere und schlechtere Behandlung. In der Zelle soll es trotz des Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig fror und von der Mutter warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt müssen ihre Klagen also nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen Aufzeichnungen hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit Voreingenommenheit „von einer wahren Passion, die das Landgericht II, und zwar Richter, Beamte, Ärzte, die Funktionäre des Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen, mit diesem Häftling zu erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren im Gewahrsam des Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die Frage der Schuld der Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das Thema des beginnenden Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien einen Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst nach einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers, Dr. Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende Äußerungen gegen die Psychiater ...

Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum sich persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert die Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven spürt. Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant. Ein Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst in Zucht hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist erstaunlich klug, eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit einem raffinierten Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in Verwirrung bringen kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer Eindruck, den die geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen Deliktes rückfällige Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische Stimmungsmache, die einem Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser ausführlichen Darlegung nicht wert, wenn sie nicht etwas bezeichnendes enthielte: den Beweis für den außerordentlich begütigenden, bezaubernden Eindruck, den Giftmörder und Giftmörderinnen bei den Richtern und bei anderen Menschen oft erwecken und der, wie ich später ausführen will, sich bei der berühmten Brinvilliers, bei der Gesche Gottfried in Bremen und anderen findet, auch bei einem männlichen Giftmörder, Georg C. Diese Verbrecher verstehen sich das Wohlwollen der Richter und der Zeugen in einem Maße zu erwerben, das man um so weniger psychologisch erklären kann, als bei jedem doch die Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn der Täter oder die Täterin freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres Gifttriebes werden. Rationale Betrachtung versagt am ehesten beim Giftmord. Wäre es denn anders erklärlich, daß Giftmörder wie die Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in typischer Weise wiederholen können, ohne daß der persönliche Zauber, der sie schützend umgibt, gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber sie war nicht wegen Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung darin gefangen gewesen, und der Richter, von einer in Österreich damals ganz ungewohnten Milde, hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den ersten Prozeß geleitet, der Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers gesagt: „Ich will es nicht allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine Unschuldige verurteilt werde. Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen Sie das Für und Wider!“ Dabei lagen die Arsenproben, das Opium und der Phosphor auf dem Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen Verleumdung wäre es nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst durch einen schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem Gerichte ein nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens nach dieser Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem „Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:

Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M. V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam wieder nach Wien.

Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1. Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden: Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug, als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte St. Veit, wohnte.

Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten Schamgefühl verschanzte.

Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat, außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle, oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war, ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise. Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube, während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den 1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe, obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der Gesche Gottfried komme ich später zurück.

Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist, ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die Marquise von Brinvilliers heißt: Son Confesseur dit, que c’est une sainte. Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet hatte, sagt die kluge Sevigné: Le monde est bien injuste, il l’a bien été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ... Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott betrat: Das ist also alles?

Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert, wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint, fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen, Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V. tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.

In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?

Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das Seelenleben der Angeklagten erlauben.

Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen Geschlecht stamme.

Angekl.: Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung, ich hätte meine alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.

Vors.: Auf dem Geschlechte der V. soll ein Fluch lasten. (!)

Angekl. (feierlich): Meine Vorfahren sollen Könige von Mösien gewesen sein. Dann serbische Woywoden. Einer der V. hat die Tochter des damaligen serbischen Königs Lazar geehelicht und wollte König von Serbien werden. Vor der Schlacht auf dem Amselfelde zu Ende des vierzehnten Jahrhunderts soll er die Serben an die Türken verraten und dafür das halbe Königreich Serbien zum Lohne erhalten haben. Die Sache ist in einem serbischen Epos behandelt worden und darin ist auch von einem Fluch die Rede:

Gott verdamme Vuk den Brankovicsen,

Nichts gedeihe ihm von seinen Händen,

Nicht der weiße Weizen auf den Feldern,

Nicht die saftige Rebe auf den Bergen,

Nicht die Kinder im verfluchten Hause.

Kaum war dieser Fluch gesprochen,

War das Herz der Milica gebrochen.

Sie fährt ‚mit tragischem Akzent‘ fort: Mein Vater war der letzte männliche Nachkomme des Geschlechtes, er war sehr unglücklich.

Als der Vorsitzende weiter aus dem psychiatrischen Gutachten feststellt, daß die Angeklagte für geistesgesund erklärt wurde, bemerkt sie wegwerfend: Die Gerichtsärzte erklären nur einen Gestorbenen für krank. (Heiterkeit im Auditorium.)

Vors.: In den Angaben des Anstaltsgeistlichen heißt es auch, daß Sie keine Reue über die Tat gezeigt haben.

Angekl.: Der Anstaltsgeistliche kennt mich gar nicht, er hat mir nur ein paarmal Bücher gebracht.

Vors.: Er hat als Geistlicher gesprochen und gesagt, daß Sie irreligiös sind und nicht zur Beichte gehen ... Zu Ihrer Mutter sollen Sie sehr lieblos gewesen sein.

Angekl.: Da verwechselt man Lieblosigkeit mit Zurückhaltung.

Vors.: Beobachten Sie selbst Dinge an sich, die Ihnen auffallen?

Angekl.: Ich habe manchmal das Empfinden, daß – mein Bewußtsein – wie soll ich das sagen, parzelliert ist.

Vors.: Was heißt das? Die Psychiater werden das neue Wort sehr gerne verwenden.

Angekl.: Was eine Parzelle ist, wird doch jeder wissen, (wie träumend) wenn ich mich sehr aufrege und mich krank fühle, dann spalten sich Teile meines Bewußtseins von mir ab.

Vors.: Was macht der eine Teil? (!)

Angekl.: Wenn er sich abspaltet, ist er mir oft verloren gegangen.

Vors.: Der eine mischt Gift und der andere bereut es. Ihre Mutter spricht von einer Doppelseele, von einer guten und einer schlechten.

Angekl.: Das meine ich nicht.

Vors.: War Ihnen bekannt, daß die Familie Stülpnagel gewußt hat, daß Sie schon eine Giftaffäre im Hause Piffl gehabt haben?

Angekl.: Ich glaube nicht.

Vors.: Doch, doch. Eine bekannte Dame hat dies den Stülpnagels mitgeteilt. Als Herr Stülpnagel selbst erkrankte, besuchten Sie ihn in seiner Wohnung.

Angekl.: Da wurde mir manchmal aufgewartet, ich selbst mußte von den vergifteten Speisen essen und erkrankte selbst.

Vors.: Zeugen werden uns sagen, daß Sie bei ihren Besuchen der Frau Stülpnagel den vergifteten Zwieback als besonders gut empfohlen haben.

Angekl.: Das wird kaum stimmen.

Vors.: Wie kam Stülpnagel dazu, von Ihnen ein schriftliches Geständnis zu verlangen?

Angekl.: Das weiß ich nicht, er hat es spontan verlangt.

Vors.: Was haben Sie dazu gesagt?

Angekl.: Ich habe ihm erzählt, er hat geschrieben und ich habe es unterfertigt.

Vors.: Was hat er mit dem Schriftstück gemacht?

Angekl.: In die Brieftasche hat er es gesteckt.

Vors.: Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob er es vielleicht als Waffe gegen Sie verwenden will?

Angekl.: Mir war im Augenblick alles so egal.

Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?

Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.

Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“

Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate Dinge vorbringen müsse.

Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat sind, nicht berühren werden.

Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das nicht verstehen?

Vors.: Das verstehe ich vollkommen.

Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.

Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?

Angekl.: Bis es mir einmal herunterfiel.

Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?

Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.

Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?

Angekl.: Nein.

Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „Leid und Liebe zu wecken“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „Die Jungen werden es leichter aushalten.

Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem Bleiweiß übergeben?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß das Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.

Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht haben.

Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu können.

Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt, rotwangig, ohne Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er steht mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und Kinder kommen in zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den Akten nichts zu entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf bezogen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die Angeklagte verführt, ist ihr aber nicht treu geblieben und dies soll das Motiv ihrer Handlungen gewesen sein. Aber es scheint vielmehr, daß die stärksten Grundlagen ihrer Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in diesem Kreise bewegen sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage. Er gibt an, er hätte im Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte, annonciert, daß er für seine Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse engagierte er die Angeklagte, ohne von ihrem Vorleben etwas zu wissen, vorerst in untergeordneter Stellung. Sie erwies sich als sehr verwendbar und tüchtig. Eines Tages, sagte der Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge ihr eine bessere Verwendung geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand und ihren Fähigkeiten nicht angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich war erfreut, zu sehen, mit welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre Pflicht erfüllte, wie erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie sich in den verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. Sie war auch ganz bestimmt uneigennützig, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich ihren Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im Geschäft habe ich sie streng behandelt.

Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?

Zeuge: Im September 1920.

Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu räumen.

Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie, die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird. Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte. Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein, weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu, denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt, ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung geschlossen.

Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht (wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön! Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft, ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. – Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung, kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber die Präsentation hat sich tief in die Sinne des Zuschauers eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ... Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit, ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“

Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte, weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“

Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen. Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.

Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor, er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht (!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar sei.

Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...

Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein Fehler, den Sie gemacht haben.

Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.

Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.

Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M. V. am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir sie wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht mich abbringen lassen.

Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...

Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über das Warum. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige Tat zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie hat sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo soll der Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an ihr hänge, erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten krank. Nehmen Sie an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat die V. als die gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde, auch nur mit einem Gedanken daran denken können, daß dann eine Verbindung zwischen ihr und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts von der Sache gewußt hätte, ich halte das psychologisch für ganz unmöglich.

Vors.: Warum nicht?

Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.

Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in mein Geschäft.

Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch selbstverständlich.

Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei mir einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.

Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an die erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge Person mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte Rache nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel gehabt.

Vors.: Zum Beispiel?

Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.

Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.

Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen hat?

Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.

Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.

Zeuge: Das gewiß.

Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.

Zeuge: Ich habe diesen Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung. Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die Wahrheit.

Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?

Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.

Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?

Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern auf andere Mädchen.

Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.

Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld reißen, wenn ihre Ehre systematisch in den Kot gezogen wird.

Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei, springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „Ich kann nicht! Ich kann nicht!“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt, wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von Brom lebt.

Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.

Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt. Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen, weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist, auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber er hat mich immer gerecht und human behandelt.

Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?

Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen, aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen haben.

Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.

Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen weg, sie enthalten offenbar Gift.

Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?

Zeugin: Nichts.

Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V. nicht preisgeben.

Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?

Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch heute noch in bester Harmonie.

Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt: „Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.

Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen davon kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese alte Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.

Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen tritt die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte dieses Verhör wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“

Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden. Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.

Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, nicht um Ihre Schamhaftigkeit. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer Verhandlung einvernommen.

Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung, derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im zweiten Falle wiederholte.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse noch ein Zweiter Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie bereits ihre Versuche eingestellt hatte.

Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche Dinge erzählen?

Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner Stelle wären, würden Sie auch so handeln.

Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.

Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.

Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe ich gehandelt.

Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)

Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch noch die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.

Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen können.

Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern. Sie nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer Verzweiflungstat den tückischen Mord machen will.

Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und diesen Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.

Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.

Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?

Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche nur in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.

Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre Papiere hervor und beginnt vorzulesen:

„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.

Am 12. Juni Dorothea krank.

20. Juni Dorothea sehr unwohl.

20. und 21. Juni starkes Erbrechen.

29. Juni Dora Verschlimmerung, fortwährendes Erbrechen, so daß abends der Arzt geholt werden mußte.“

Erst am 13. Juli hat der Arzt die Bleiweißvergiftung festgestellt.

Vors.: Warum haben Sie diese Aufzeichnungen gemacht?

Zeugin: Weil mir die Geschichte nicht gefallen hat.

Vors.: Wieso hat Ihnen die Sache nicht gefallen?

Zeugin: Das hat mit dem Verstand nichts zu tun. Ich habe oft einen Instinkt gegen Personen. Der Verstand hat damit nichts zu tun.

Vors.: Nun, können Sie sich erinnern, daß Ihnen ihr Schwiegersohn neue Lebensmittel gebracht hat?

Zeugin: Ja, er ist mit der Aktentasche in die Küche gekommen und hat gesagt: „Da hast du neue Lebensmittel, nimm von diesen, ja nicht mehr von den anderen.“

Vors.: Von der Vergangenheit der Angeklagten haben Sie damals noch nichts gewußt?

Zeugin: Gar nichts. Erst als die zweite Anzeige erstattet wurde, erzählte man mir ihre Geschichte.

Vors.: War die Ehe Stülpnagels glücklich?

Zeugin: Soweit ich beurteilen kann, ja. Meine Tochter ist literarisch gebildet, eine gute Wirtschafterin, sehr fleißig.

Vors.: Aber ein gewisses Empfinden gegen die Verläßlichkeit Ihres Schwiegersohnes hatten Sie einmal?

Zeugin: Einmal, es war im Sommer 1921, die anderen Familienmitglieder waren auf Sommerurlaub, da kam Stülpnagel zu mir und verlangte, daß im Zimmer der beiden Buben die V. wohnen solle. Das habe ich natürlich energisch abgelehnt.

Vors.: Wie hat sich Ihr Schwiegersohn dazu verhalten?

Zeugin: Damals war er sehr wütend.

Vors.: Es liegt eine lieblose Äußerung vor, welche die V. einmal gemacht hat. Wie kann man nur über eine Dame so sprechen, an deren Schmerzen man selbst schuld ist? Eine arme Frau noch so zu verhöhnen.

Angekl.: Und eine andere arme Frau, die monatelang in Einzelhaft war, auch so krank und ohne Pflege, die verhöhnen Sie, Herr Hofrat, wenn sie in einer Aufwallung von Erbitterung auch nur ein Wort zu viel sagt. Ich bin doch auch ein Mensch.

Nun reißt zwar nicht dem Richter, aber dem Publikum bei dieser plumpen Äußerung die Geduld und man hört Rufe von den Tribünen: Sie ist selbst schuld.

Die alte Frau Konegen wendet sich zur Angeklagten: Sie haben ja keinen Begriff, was ich gelitten habe. Die Kinder, die Enkel, die ich aufgezogen habe, sah ich sich in Schmerzen winden, auf dem Fußboden liegen, die Wände emporkrallen. Fünfzehnmal in einer Nacht ist so ein armes Kind hinausgegangen.

Vors.: Bitte, keine Übertreibung. (!)

Zeugin: Ich übertreibe nicht, es war wirklich fürchterlich.

Angekl.: Auch ich habe in der Einzelzelle dieselben Schmerzen gelitten, und auch eine andere Mutter hat vielleicht noch mehr gelitten als diese alte Frau, die ich ja von Herzen bedauere.

Vors.: Mit Bedauern ist es nicht getan, hätten Sie kein Gift verwendet.

Angekl. (eindringlich): Seien Sie doch nur einmal fünf Minuten lang Mensch und nicht immer Richter.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten verschiedene häßliche Äußerungen vor, die sie vor dem Untersuchungsrichter über die alte Frau Konegen gemacht hat.

Angekl.: Ich gebe das zu und bedaure, daß ich in meiner Verteidigung zu weit gegangen bin. Wenn Sie mich aber richtig beurteilen wollen, so müssen Sie erlauben, daß ich meinen Zustand schildere, aus dem heraus diese Verteidigung entstanden ist. Ich war selbst krank. Während aber die anderen Erkrankten ins Sanatorium gekommen sind oder zu Hause gut gepflegt wurden, kam ich in eine Einzelzelle, wo ich frieren und hungern mußte und ohne Pflege war. Durch Hintertüren habe ich erfahren, daß man über mich Böses geschrieben und gesprochen hat. Ich habe keinen einzigen Freund gehabt, mit meinem Verteidiger konnte ich nicht sprechen, (weinend) es war ein Zustand, wie eine Art Verfolgungswahn. Man sieht nur Feinde um sich, man haßt alle, man verflucht alle, auch sich selber.

Vors.: Ich habe Sie jetzt aussprechen lassen, damit die Herren Geschworenen nicht meinen, daß ich Ihre Redefreiheit beschränken will. Wir wissen, was Sie mitgemacht haben, vielleicht durch Ihre eigene Schuld.

Angekl.: Ich muß ein Wort sprechen. Ich hätte vieles aufgeklärt. Gerade diesem Untersuchungsrichter hätte ich vieles gesagt. Aber ich habe immer wieder das Gefühl gehabt, man versteht mich doch nicht, man hält alles für Heuchelei. Ich habe niemanden töten wollen, um des Himmels willen, und immer wieder kommt man mir mit der Mordsache. Es ist gräßlich! Ich kann nimmer!

Nach diesen Worten eilt die Angeklagte aus dem Saal.

Unter der Bezugnahme auf den Vorwurf der Angeklagten, daß die Mutter der Frau Stülpnagel die Familie beeinflußt habe, belastend auszusagen, verliest der Vorsitzende einen Brief der Frau Konegen an den Untersuchungsrichter. In dem langen Schreiben heißt es unter anderem:

„Da junge Leute ihre Leiden schnell vergessen, so möge bei passender Gelegenheit die Erinnerung aufgefrischt werden. Das Anhören ihrer Leiden ist lange nicht so erschütternd, als wenn man es erlebt. Ich habe die beiden Buben dahinsiechen sehen, während meine Tochter wimmernd darniederlag. Sie dürfen das nicht als Bosheit auslegen, wenn ich mich bemühe, auf welche Weise die V. überführt werden könnte. Es ist nämlich schrecklich, wenn es sich ereignen könnte, daß sie sich auch fernerhin unter dem Deckmantel der Gefälligkeit in eine Familie einschleicht und ihr gefährlich wird.“

Vors.: Nun, dieser Brief ist doch kein Verbrechen.

Zeugin Konegen ruft aus: Jede Mutter würde so handeln.

Der nächste Zeuge ist der Hausarzt in der Familie Vukobrankovics. Er berichtet: Der Vater war an Paralyse erkrankt, erlitt einen Tobsuchtsanfall. Milica war damals erst dreizehn Jahre alt und gerade in der Entwicklung begriffen. Sie hat durch die Anfälle ihres Vaters schwer gelitten, war aber trotzdem ruhig, energisch und hat den Kopf nicht verloren. Sie war intellektuell ihrer Mutter weit überlegen. Sie war wohl launenhaft und zurückhaltend, ihrem Vater gegenüber hatte sie aber viel Mitgefühl.

Am nächsten Verhandlungstage wurde das Zeugenverhör fortgesetzt und zuerst wurde die Ärztin Dora Teleki vernommen, welche die Angeklagte noch aus der Zeit kannte, da dieselbe noch in der Lehrerbildungsanstalt studierte. Sie bezeichnet die V. als hochintelligent, sie hätte auch später noch viel mit ihr verkehrt und gibt an, die Angeklagte sei immer sehr korrekt gewesen.

Vert.: Ist Ihnen Lügenhaftigkeit an der V. aufgefallen?

Vors.: Man lügt ja nicht bei jeder Gelegenheit.

Vert.: Im Privatleben hat sie nicht gelogen. Sie hat nur hier kein Geständnis abgelegt. Kein einziger Mensch hat gesagt, daß sie lügt. (Als ob die Verleumdung des jungen Piffl, er habe den Topf mit Opium und Phosphor herbeigeschafft, um seine Eltern zu vergiften, keine Lüge wäre.)

Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden erklärt die Zeugin, daß die Angeklagte als Schülerin der Stolz der Anstalt und außerordentlich beliebt war.

Vors.: War sie auch noch der Stolz der Anstalt, als sie noch in Haft war und dann verurteilt wurde?

Zeugin: Dann hat man natürlich verschiedenes gesprochen.

Vors.: Man lernt den Menschen oft erst später kennen, außer es war das Urteil von 1918 ein Fehlurteil.

Angekl.: Das Urteil braucht kein Fehlurteil gewesen zu sein, und man braucht den Menschen nicht erst später kennen zu lernen, aber man darf eben aus einer einzelnen Verzweiflungstat nicht den ganzen Menschen beurteilen, verwerfen und verurteilen.

Es entspinnt sich nun eine Diskussion über den Ankauf von Staubzucker. Die Angeklagte erklärt zu diesem Punkt, Stülpnagel hätte ihr den Auftrag gegeben, Zucker zu kaufen. Da habe sie vielleicht im Scherz gesagt: im übrigen ist es vielleicht besser, Staubzucker zu kaufen, denn die Buben fressen den Würfelzucker.

Zeugin: Das war ein Witz.

Sehr empfindlich wird die Angeklagte, sobald die Rede auf die geschäftliche Lage des Unternehmens kommt.

Vors.: Wie war die geschäftliche Lage des Unternehmens damals?

Die Angeklagte erhebt sich und sagt: „Es ist sehr merkwürdig vielleicht, daß ich die Interessen eines Zeugen schütze, aber ich glaube, diese Dinge gehören nicht hierher.“

Vors.: Sie wissen ja nicht, aus welchem Grunde ich frage.

Angekl.: Vielleicht in meinem Interesse?

Vors.: Vielleicht auch nicht.

Angekl.: Aber ich glaube, daß man doch Rücksicht nehmen könne, daß Herr Stülpnagel nicht auch noch in geschäftlicher Hinsicht geschädigt werde.

Vorsitzender zu den Geschworenen: Es handelt sich nämlich um eine Äußerung ...

Angekl.: Man könnte das vielleicht, wenn man es schon vorbringt, in nichtöffentlicher Sitzung erwähnen.

Vors.: Warum denn? Die Angeklagte hat nämlich einmal gemeint, es wäre doch ein Unsinn gewesen, mich in ein Geschäft hineinsetzen zu wollen, das schlecht geht. –

Diese Äußerung ist wichtig, nicht als zureichendes Motiv, sondern eben nur als Beweis für die völlige Planlosigkeit der inkriminierten Handlungen; ebenso hat sie, mit dem Giftmord wie mit einem Ball spielend im ersten Fall gesagt: „Ich hätte eine Fürstin umbringen müssen, nicht eine Frau Piffl.“ Wie unsinnig ist erst das Motiv der Rache, denn es stellt sich wirklich heraus, daß hier im Geschäftsleben ein empfindlicher Punkt bei beiden, dem Mann wie bei der Frau zu treffen ist. Und da sie jetzt noch seine geschäftliche Ehre selbst auf eigene Kosten und Gefahr hochzuhalten sucht, sieht man, wie sehr der Mann recht hatte, sich auf sie als „Bürokraft“ zu verlassen.

Angekl.: Ich habe es leider gesagt, aber ich habe mir gedacht, das Gericht wird schon diskret sein, solche Dinge nicht in der Öffentlichkeit zu behandeln. Ich habe es ja leider gesagt, aber mein Gott ...

Vert.: Eine der tausend Wendungen, die man gebraucht.

Angekl.: Es ist keine der Wendungen, ich kann ja die Sache erklären, ich kann sie verallgemeinern. Gerade in dieser Zeit haben alle Buchhändler geklagt.

Nun wird als Zeugin eine untergebene Kontoristin im Geschäfte vernommen. Sie war erst gleichgestellt mit der Angeklagten, dann wurde die V. ihre Vorgesetzte.

Vors.: Hat sie sich dann anders benommen?

Zeugin: Sie ist in jeder Beziehung gleich geblieben.

Vors.: Ist sie auch sonst entgegenkommend gewesen?

Zeugin: Sie war immer hilfsbereit und gerecht.

Vert.: Wollen Sie uns das präzisieren?

Zeugin: Ja, wenn jemand ein Anliegen gehabt hat, so hat sie das Gewünschte wohlwollend getan und befürwortet.

Vert.: Hat sie dem Geschäfte bedeutende Dienste geleistet?

Zeugin: Ja, sehr bedeutende.

Vert.: Haben Sie es begreiflich gefunden, daß sie bald im Geschäfte eine dirigierende Stellung erhielt?

Zeugin: Bei ihren hohen geistigen Fähigkeiten, ja.

Vert.: Haben Sie gemerkt, daß sie jähzornig ist?

Zeugin: Ich habe stets ihre hohe Selbstbeherrschung bewundert.

Vors.: Ist Ihnen an dem Zustand der Angeklagten in dieser Zeit nichts aufgefallen?

Zeugin: Nein.

Angekl.: Weil ich meinen Zustand doch zu verbergen trachtete.

Vors.: Das ist Ihnen auch gut gelungen. Jedenfalls gibt es aber auch Zustände, die man nicht verbergen kann. Wenn eine Frau eine Fehlgeburt hat, muß sie liegen. (Zur Zeugin) Sind Ihnen besondere Reinigungsarbeiten im Büro aufgefallen?

Zeugin: Nein, ich habe mich persönlich an den Reinigungsarbeiten beteiligt.

Vors.: Sie waren die Kontoristin, die Angeklagte aber war die zweite Chefin und hat auch mitgeholfen. (Die Aussage ist deshalb wichtig, weil offenbar die Reste der vergifteten Lebensmittel aus dem Büro von der Angeklagten trotz ihres leidenden Zustandes fortgebracht wurden.)

Angekl.: Herr Präsident, Arbeit schändet nicht.

Vors.: Warum haben Sie nicht dem Diener befohlen, er hat ja gesagt, er wolle den Raum aufräumen und Sie haben es trotzdem selbst besorgt. Wäre es nicht möglich, daß Sie es aus dem Grunde getan haben, damit das Bleiweiß, das, wie Sie zugeben, damals schon im Büro war, nicht gesehen werde?

Angekl.: Erstens waren die Reinigungsarbeiten notwendig und zweitens wollte ich Herrn Stülpnagel eine Freude damit machen. Er hat sich immer kindisch gefreut, wenn er ins Büro kam, und alles rein war.

Der Kunstkritiker und Schriftsteller Artur Rößler, der mit der Angeklagten gesellschaftlichen Verkehr gepflogen hatte, wurde nun vernommen. Der Verkehr sei sehr anregend und gemütlich gewesen. Er schätze die V. als ungewöhnlich intelligente, sehr liebenswürdige Dame und nur eines habe ihn und seine Frau befremdet, nämlich ihr Verhalten zu ihrer Mutter. Sie benutzte nämlich ein Zimmer allein für sich als Schlafraum, während die Mutter draußen auf einer Bank schlafen mußte. Wir haben das als ungehörig empfunden, sagt der Zeuge.

Vert.: Was hat denn Milica dazu gesagt?

Zeuge: Sie erklärte uns, daß ihre Mutter nicht im Zimmer schlafen wolle, da es sonst zu unordentlich aussehen würde und die Mutter hat uns gegenüber dasselbe gesagt.

Vert.: Ihre Mutter hat sie eben sehr verhätschelt.

Nach Erörterung von Zusammenkünften und Ausflügen richtet der Staatsanwalt an den Zeugen einige Fragen. Besonderes Gewicht legt er darauf, zu erfahren, ob dem Zeugen Anfang Juli nicht eine Wesensveränderung aufgefallen sei. Sie selbst behaupte, daß sie sich damals in einer Art Ausnahmezustand befunden habe. (Offenbar die „Parzellierung“ des Bewußtseins. Aber es lag nur eine Einengung vor; Gegenkräfte, Gegenleidenschaften, Gewissenskonflikte waren nie vorhanden, und dieses Fehlen macht sie zur echten Verbrecherin, obwohl sie doch zaghaft an ihre Taten heranging.)

Zeuge: Mir ist damals allerdings ihr verändertes Wesen aufgefallen. Denn sie war wortkarg und bekundete wenig Interesse an einem Weihnachtsspiel, das ich ihr damals vorlas.

Nun erkundigte sich der Vorsitzende, ob der Zeuge etwas von dem Verhältnis zwischen Stülpnagel und der V. gewußt habe.

Zeuge: Erst durch den Brief bekam ich die erste Mitteilung, aber geglaubt habe ich nicht daran.

Vors.: Beide waren eben gute Schauspieler.

Angekl.: Bei mir war es nicht Schauspielerei, daß ich das Liebesverhältnis verschwiegen habe, sondern weibliche Scham, doch das können Sie nicht verstehen.

Nun muß von einem Brief gesprochen werden, den die V. dem Stülpnagel ins Sanatorium sandte, und dessen Übermittlung der Zeuge besorgt hat.

Vert.: Glauben Sie, daß der erwähnte Brief den Zweck hatte, Herrn Stülpnagel in seiner Aussage zu beeinflussen?

Der Zeuge schweigt nachdenklich, aber die V. springt erregt auf: Schuld an dem Brief (dessen sie selbst belastende Wirkung sie gleichzeitig unnötigerweise zugibt, bloß um ihrem augenblicklichen Zornimpuls freien Lauf lassen zu können) trägt nur das schlechte Gesetz, das dem Untersuchungshäftling verbietet, mit seinem Verteidiger zu sprechen. Diesen Brief bedauere ich, weil er eine Unanständigkeit gegen den Untersuchungsrichter darstellt, dem ich dankbar sein muß.

Im weiteren Verlaufe sucht der Verteidiger nachzuweisen, daß es die Angeklagte war, die „das Rad aufgehalten hat“, das heißt, daß sie aus eigenem Antrieb dafür gesorgt hat, daß die vergifteten Lebensmittel wieder aus dem Hause Stülpnagel verschwinden.

Vert.: Es ist nämlich außerordentlich wichtig, festzustellen, an welchem Tag der Arzt seinen Besuch bei S. gemacht hat. Es war nämlich das der Tag, an dem die Angeklagte das dringende Ersuchen gestellt hat, die vergifteten Lebensmittel beiseite zu räumen und nicht zu verwenden, und sie behauptet, die erste gewesen zu sein, die darauf gedrängt hat. (Zu Dr. Markus): Haben Sie jemals den Rat erteilt, daß die Lebensmittel beiseite geschafft werden?

Arzt: Ich kann mich absolut nicht daran erinnern.

Der Vorsitzende stellt aber doch fest, daß der Zeuge einen ähnlichen Rat gegeben hat; das Rad war eben nicht von der Angeklagten aufgehalten worden.

Vors.: Es ist ja keine Schande, wenn Sie selbst die Bleiweißvergiftung nicht erkannt haben. Sagen Sie uns ungeniert, ob Sie selbst darauf gekommen sind oder ob Sie jemand darauf aufmerksam gemacht hat.

Arzt: Ich habe es selbst gefunden.

Daraus geht hervor, daß der Arzt, offenbar der Bezauberung der Angeklagten erliegend, eine unrichtige Aussage gemacht hat. Am nächsten Tage macht ihm der Vorsitzende den Vorwurf falscher Zeugenaussage, wird aber, prozeßtechnisch sicher kein alltäglicher Fall, vom Verteidiger zurückgewiesen und muß, obgleich im Recht, schweigen.

Am dritten Verhandlungstage entrollte der Berichterstatter einer großen Zeitung folgendes Stimmungsbild; es ist deshalb schon sehr interessant, weil aus ihm die eigenartige Atmosphäre hervorgeht, welche die V. um sich zu verbreiten gewußt hat.

„Es ist der Tag der kleinen Episoden. Flatternde und leicht zerflatternde Geschichten werden von einer langen Reihe Zeugen vorgetragen. Sie gehören nicht unmittelbar zum Gegenstand, sind nicht anklägerisch, auch nicht recht entlastend. Ein paar neue Striche werden dem Bilde der V. hinzugefügt, einige Flecken Schatten, dann wieder Licht: Sie war sympathisch, verläßlich, tüchtig, fleißig. Mit einem Wort: bestens zu empfehlen. Wenn einer vielleicht einen Vertrauensposten offen hat ... Es wird überhaupt furchtbar viel Porträt gepinselt.

Dazwischen fällt das Wort Bleiweiß, stört freundliche Harmonien. Es wird auch von den vergifteten Lebensmitteln gesprochen. Der Untersuchungsrichter soll ergänzende Angaben machen. Aber er kommt schlecht an. (Wiewohl er in nicht nur rein amtlicher Eigenschaft, sondern vielleicht als einfacher Zeuge über Wahrnehmungen berichten könnte, die nicht unbedingt in den Akten stehen müssen, die Umfangsgrenzen haben.) Der Verteidiger Dr. Kraszna widerspricht temperamentvoll, nicht formell, aber faktisch mit Erfolg. Der Kampf vollzieht sich nicht in heftigem Streit, mehr in gereizten Reibungen, wobei der Staatsanwalt hauptsächlich die Rolle des stillen Beobachters beibehält. Wenn Milica etwas gegen den Gang des Beweisverfahrens einzuwenden hat, dann erhebt sie sich einfach mit der ihr eigenen Geschmeidigkeit, rassig anmutig und löscht mit dem satten Wohlklang der Stimme für eine Weile alles andere aus. Das sind die wenigen starken Momente inmitten der unruhig flackernden, zumeist langsam hingeschleppten Erörterungen im Gerichtsschauspiel. Dann bewundert man ihre Bühnenwirksamkeit. Sie spricht Bonmots, übernimmt irgend einen ihr gemachten Vorwurf, wendet ihn mit geistreicher Dialektik blitzschnell, und pointiert damit gegen einen belastenden Umstand. Ihre Hände vollführen dabei eine winzige Geste, eine anmutig weiblich modulierte Bewegung von eigentümlichem Reiz; dann setzt sie sich gelassen, ohne daß sich nur ein Zug in ihrem Gesicht ändert, das ganz patiniert ist mit feingeistiger Distinktion. Aber es sind nur Momente.

In der Mehrheit sind Miszellenberichte über die V., über Stülpnagel, über beide. Buchhalter kommen, Angestellte, Freunde, der Arzt. Es ist viel unsicheres Licht über den Erinnerungen. Mein Gott, es sind anderthalb Jahre her seit den kritischen Ereignissen, oft noch längere Zeit. Manchmal hängen an den Erzählungen spinnwebdünne Tatsachen, ein Eindruck, der eine bestimmte Farbe trägt, eine imponderabile Beobachtung, die vielleicht im Zusammenhang mit konsistenterem Material Bedeutung erlangt. Auch der erste Prozeß spukt in den zweiten hinein. Schließlich gibt es Episoden, die sich vor der Zuhörerschaft nicht mit der Wirkung behaupten, die sie verdienen würden. Wahre Menschlichkeiten. So das Erscheinen der Mutter der Milica. Man sieht die dunkelgekleidete Dame vor der Barre stehen, ebenso schlank, von der gleichen Rasse wie die Tochter. Sie scheint vollendete Ruhe. Bloß die weiß behandschuhten Hände, mit denen sie sich auf das Holzgestell stützt, zittern. Sie spricht von dem Unglück, das sie erduldet hat, vom Gatten und den anderen Familienmitgliedern, die dem Wahnsinn verfallen sind, still, gelassen. Sie muß das alles im öffentlichen Verhandlungssaal sagen, vor vielen hundert fremden Menschen, und tut es anscheinend mit vornehmer Fassung. Doch ihre Hände, in den offiziellen, weißen Handschuhen vibrieren unablässig, geben ihre Erschütterung preis. Sie hat keine Macht über die Hände. Es packt tragisch, wie an der schwarzen, feinen Frauengestalt die weißen Hände beben. Ob sie es wohl gefühlt hat: die Menschenmauer hinter sich, den Moloch der Neugierde usw. usw. ...“

An den Zeugenaussagen interessiert folgendes:

Die Angeklagte hat sich viel mit Büchern beschäftigt, wie aus dem ersten Prozeß hervorging.

In dem damaligen Prozeß hat nun ein Buch des Staatsanwalts Wulffen: „Psychologie des Giftmordes“ eine große Rolle gespielt. Nun wird ein Zeuge, ein Geschäftsdiener bei Stülpnagel, namens Schneider, vorgerufen, der im allgemeinen der V. das beste Zeugnis ausstellt.

Vors.: Als Fräulein V. im Dezember 1921 krank war, haben Sie sie in der Wohnung besucht. Dabei sollen Sie eine besondere Beobachtung gemacht haben.

Zeuge: Auf dem Tisch lag ein Buch, an den Titel kann ich mich nicht genau mehr erinnern, es war etwas mit Physiologie oder Psychologie.

Vors.: Vielleicht die Psychologie des Giftmordes?

Zeuge: Vielleicht hat es so geheißen, genau weiß ich das nicht mehr.

Vors.: (zur Angeklagten) Haben Sie das Buch damals auf dem Tisch liegen gehabt?

Angekl.: Ganz gewiß nicht. Nur einmal, nach dem Jahre 1918 habe ich mir dieses Buch, das in meinem ersten Prozeß eine so unselige Rolle gegen mich gespielt hat, von Dr. Seifert zum Lesen geliehen, habe es ihm aber bald zurückgegeben.

Vert.: Das Buch war in Wien vergriffen und ich habe tagelang arbeiten müssen, um es mir zu verschaffen.

Vors.: Die Angeklagte aber ist im Buchhandel versiert, und hat es sich leicht verschaffen können.

Angekl.: Wenn Sie mir schon das Kompliment machen, Herr Hofrat, daß ich hier versiert bin, dann lassen Sie sich auch darüber belehren, daß ein vergriffenes Buch auch für den Buchhändler nicht zu haben ist.