Vorgeschichte.
Am 7. August 1919, vormittags 9 Uhr, wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 zu Berlin eine männliche Leiche aus dem Landwehrkanal geborgen; der Körper war bis auf Schuhe und Hut völlig bekleidet; die Beine waren in eine um die Knie verknotete graue Decke gewickelt; eine hanfene Waschleine verband beide Knie und hielt sie an den Hals gezogen, wo sie in einer Schlinge endete; die Arme waren frei. – Der Gerichtsarzt nahm Selbstmord an.
In der Tasche des Toten wurde ein Gepäckschein, auf den Anhalter Bahnhof lautend, gefunden; die Koffer wurden abgeholt: deren Durchsicht ergab Papiere, die auf den landwirtschaftlichen Inspektor Karl Blau ausgestellt waren.
Dieser Mann war der Polizei als politischer Spitzel persönlich bekannt; die Leiche wurde identifiziert. Aber gerade die Beschäftigung des Toten mußte die Möglichkeit eines Verbrechens nahelegen. Nachuntersuchung wurde angeordnet.
Gerichtschemiker Dr. Brüning führte sie aus; ihm erschien die Halsschlaufe zu weit, das Fehlen der Schuhe nicht selbstverständlich; ohne sich zu entscheiden, wollte er gewaltsamen Tod nicht ausschließen.
– Es dauerte mehrere Wochen, bis ein Resultat weiterer Nachforschungen bekannt wurde. Die Nachtzeitung (Nr. 200 der Deutschen Abendzeitung, 6. Jahrg.) brachte am 27. August 1919 folgende Meldung:
Der Mörder des Inspektors Blau verhaftet.
Wie uns aus Königsberg gemeldet wird, wurde dort der Landarbeiter Max Leuschner aus Berlin, der als einer der Hauptbeteiligten an dem politischen Morde des Inspektors Blau in Betracht kommt, von der Königsberger Kriminalpolizei in der Wohnung des Kommunisten Lang, wo er sich unter falschem Namen verborgen hielt, verhaftet.
Andere Nachrichten folgten:
B. Z. am Mittag, Nr. 195, am Freitag, 29. August 1919:
Die Mordaffäre Blau.
Der als Haupttäter an der Ermordung des Landwirtschaftsinspektors Blau verdächtige, in Königsberg festgenommene Lederarbeiter Leuschner ist von den Berliner Kriminalbeamten, die die Verhaftung bewirkten, nach Berlin gebracht worden. Im Polizeipräsidium wurde heute mit dem Verhör Leuschners begonnen. Die beiden Kriminalkommissare Trettin und Dr. Riemann sind mit der Ermittelung dieses Falles betraut worden. Leuschner gibt zu, daß er unter falschem Namen in Königsberg gewohnt hat. Er sei von Berlin aus nach Königsberg gegangen, habe dort bei einem Gesinnungsgenossen Unterschlupf gefunden und auf die Gelegenheit gewartet, nach Russland durchzukommen. Er gibt auch zu, die Versammlung, die am 1. August in der Mittenwalder Straße in Berlin stattgefunden hat, geleitet zu haben. Dabei habe er den Blau nach seinen Papieren gefragt und diese geprüft. Die Vernehmung ist zur Stunde noch nicht abgeschlossen.
Freiheit, Nr. 432, am Montag, 8. September 1919:
Der Tod des Inspektors Blau.
Darüber berichtet eine Lokalkorrespondenz: Der Lederarbeiter Max Leuschner wurde gestern dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er wird der Anstiftung zur Ermordung Blaus beschuldigt. Leuschner erklärte, daß er von der Tat nichts wisse und auch über die Täter nichts sagen könne, doch hat die Untersuchung ergeben, daß er als Versammlungsleiter den Befehl erteilt hat, Blau umzubringen. Er gibt an, daß ihm an dem Abend in der Versammlung aufgefallen sei, daß Blau zwei Finger der rechten Hand fehlten. Als er nun in der Zeitung gelesen habe, daß im Landwehrkanal die zusammengeschnürte Leiche eines zunächst unbekannten Mannes gelandet worden sei, dem die beiden Finger fehlten, habe er sich gleich gesagt, daß es sich um Blau handeln müsse. Nun packte ihn die Angst. Wie er selbst sagt, sah er sich schon in Untersuchungshaft und traf sofort Vorbereitungen zur Flucht. Er fuhr nach Königsberg, um dort auf Papiere zu warten, die ihm die kommunistische Zentrale zusenden und die ihm ermöglichen sollten, über die Grenze nach Rußland zu fliehen. Die hiesige Kriminalpolizei hatte jedoch seine Spur verfolgt, seinen Aufenthalt in Königsberg ermittelt und die dortige Kriminalpolizei aufmerksam gemacht, die ihn dann festnahm, bevor er noch seinen Plan verwirklicht hatte. Der Plan, berichtet weiter die Korrespondenz, Blau umzubringen, ist, wie die Feststellungen der Kriminalpolizei ergeben haben, in München gefaßt worden. Zuerst wollten die Spartakisten den ihnen lästigen Spitzel nach Wien locken und ihn dort beiseite schaffen. Schließlich entschied man sich aber für Berlin. Der 27 Jahre alte, aus Hötensleben gebürtige Möbelzeichner Franz Herm lockte Blau von München nach Berlin und führte ihn in die Versammlung, in der sein Tod beschlossen wurde. In dem dringenden Verdacht, das Todesurteil vollstreckt zu haben, steht der 22 Jahre alte, aus Arnswalde gebürtige Schlächtergeselle Hermann Dahms, der zuletzt in Berlin wohnhaft war und ebenso wie Herm flüchtig ist. Auf beide wird jetzt eifrig gefahndet, doch gelang es bisher noch nicht, ihren Aufenthalt zu ermitteln.
Es verlautbarte noch, daß Leuschner in Ostpreußen sich durch unvorsichtige Äußerungen auffällig gemacht und dadurch die Verhaftung ermöglicht hatte.
Das Ergebnis vierwöchiger Ermittlung war demnach folgendes:
1. die Identifizierung der Leiche und die Erkennung des Todesfalls als Verbrechen,
2. die Verhaftung eines Mannes, der mit Blau in Beziehung stand und Anlaß zu haben schien, diese Tatsache zu verheimlichen.
Die Umgebung, in der die Ereignisse dieses Prozesses spielen, bringt es mit sich, daß jede Aussage zweifelhaft wird. Schon ist es fast unmöglich, Beteiligte und Zuschauer scharf zu trennen, noch schwerer scheint es, den Wahrheitsgehalt einer Mitteilung klar zu bekommen; unvermeidlich wird man in Voreingenommenheit und Konstruktion verfallen.
Es ist nun leichter, einen Standpunkt als Standpunkt zu wechseln, als in der Dauer schwieriger Diskussionen alle Parteilichkeit zu vermeiden: es ergreife also der Staatsanwalt das Wort.
Der Ablauf eines Schwurgerichtsverfahrens bis zur Verhandlung ist etwa folgender:
Zuerst erfolgen Nachforschungen der Kriminalpolizei und Feststellung verdächtiger Personen. Die Schwere der Beschuldigung wie der belastenden Anzeichen und die Wahrscheinlichkeit der Flucht oder Verdunklung bedingen den vorläufigen Haftbefehl.
Die körperliche Folter ist der modernen Gerichtsbarkeit nicht gestattet; falls man nicht die endlos sich dehnende Untersuchungshaft mit ihrer oft völligen Absperrung, die Tage und Nächte währenden Befragungen mit ihren Bluffs und Tricks für solche halten mag. Denn das Prinzip der Untersuchung ist sich natürlich gleichgeblieben: hat man erst einen, der sicher wenigstens etwas weiß, so läßt man ihn erst, wenn er sichtlich alles gestand. Bald oder später, einmal wird jeder mürbe.
So addieren sich zu neuen Tatsachen Geständnisse, deren Auswertung wieder Tatsachen fördert; bis ein zweiter Beteiligter festgestellt ist, ein dritter, und schließlich das Bild der Geschehnisse sich entschleiern läßt.
Das Resultat dieser Ermittlungen wird in der Anklageschrift zusammengefaßt und dem Beschuldigten zugestellt, dessen Anwalt in einer Schutzschrift dazu Stellung nimmt.
Nach Maßgabe der in beiden Ausführungen niedergelegten Beweiskraft entscheidet das Gericht (die Strafkammer des Landgerichts) in nichtöffentlicher Verhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Beschluß wird abermals allen Beteiligten zugestellt. Sobald die Untersuchung zu einem vorläufigen oder endgültigen Abschluß gelangt ist, wird die Verhandlung über die festgestellten Reate anberaumt. Erst in der Verhandlung treten die Geschworenen auf; bis dahin läuft der Gerichtsweg zwischen Staatsanwalt, Beschuldigtem, Verteidiger und den von Amt bestimmten Richtern.
Bei allen Eingaben ist die
nachstehende Geschäftsnummer
anzugeben.
Geschäftsnummer:
2 c J. 2691. 19 155.
In der Strafsache
gegen Fichtmann und Gen.
wegen Mordes
wird Ihnen die Anklageschrift in der Anlage mitgeteilt. Für den Fall, daß Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, Ihre Anträge oder Einwendungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen entweder schriftlich einzureichen oder zum Protokolle des Gerichtsschreibers zu erklären.
Die Rechtsanwälte Liebknecht, N 4, Chausseestr. 121 und Dr. Weinberg, C 2, Klosterstr. 65, sind von Ihnen zu Verteidigern gewählt worden.
Berlin, den 27. Mai 1920.
NW 52, Turmstr. 93.
Das Landgericht II Strafkammer 5.
Der Vorsitzende
gez. Scheringer.
Beglaubigt
Nogolin, Rechnungsrat,
als Gerichtsschreiber.
Der Erste Staatsanwalt
beim Landgericht II.
2 c. J. 2691/19
151
Berlin, den 25. Mai 1920.
NW 52, Rathenower Str. 70.
Haft- und Schwurgerichtssache!
Anklage.
Bd. VI
Bl. 95
1. Der Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann
aus Berlin, Parochialstraße 35, zur
Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. d. H.
in Sachen 67 J. 2899/19 Staatsanwaltschaft I
Berlin in Strafhaft, geboren am 22. November
1899 Berlin, mosaisch, unverheiratet,
vorbestraft (Strafregisterauszug folgt),
Bd. V
Bl. 89, 111
2. der Kaufmann (Verkäufer von Broschüren)
Erwin Hoppe aus Berlin, seit 13. November
1919 hier in Untersuchungshaft, geboren
1. April 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet,
bestraft (neuer Strafregisterauszug
folgt),
Bd. V
Bl. 98, 109
3. der Schneidergeselle Willi Winkler aus
Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft,
geboren 16. September 1899
Berlin, evangelisch, unverheiratet, angeblich
unbestraft (neuer Strafregisterauszug folgt),
werden angeklagt, zu Berlin zu Anfang August 1919
a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Karl Blau vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben,
b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den anderen Mittätern bei Begehung des Verbrechens des Mordes zu a) durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben, – Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49 Strafgesetzbuch.
An
das Landgericht II,
Schwurgericht, hier
Bd. II
Bl. 3, 6
Am Dienstag, dem 7. August 1919, vormittags
9 Uhr wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße
31 die Leiche des landwirtschaftlichen
Inspektors Karl Blau, geboren am 13. November
1891 Erfurt, zuletzt in Charlottenburg, Bayreuther
Straße 10, aus dem Landwehrkanal
gezogen. Der untere Körperteil war mit einer
grauen wollenen Schlafdecke umhüllt, die unter
den Knien zusammengeschlungen war. Die
Leiche war mit einem Hanfstrick (in Waschleinenstärke)
derart zusammengebunden, daß
der Hals in einer Schlinge lag und die Knie
bis zur Brust heraufgezogen waren. Der Tote
war bekleidet; es fehlten nur Schuhe und Kopfbedeckung.
Die Leichenöffnung ergab keine bestimmte
Bd. I
Bl. 7
Bd. II
Bl. 6, 87
Bd. II
Bl. 86, 138
Todesursache. Die Ärzte sprachen sich
dahin aus, daß der Verstorbene seinen Tod
wahrscheinlich durch Zuschnüren des Halses gefunden
hat. Der Sachverständige Dr. Brüning,
der die bei dem Toten gefundenen Sachen (Strick,
Kragen, Krawatte, Jackett, Weste, Hose, Hosenträger,
Hemd, Unterhose, Vorhemd, Taschentuch,
Decke) untersucht hat, konnte ebenfalls
nicht feststellen, ob Mord oder Selbstmord vorlag,
erklärte aber, daß gegen letzteren eine Anzahl
von Momenten spreche, so insbesondere die
Art der Verknotung, die Schlaufen und die
Weite der Halsschlaufe. Die fortgesetzten Ermittelungen
erbrachten die Gewißheit, daß Blau
ermordet und daß diese Tat von kommunistisch-terroristischer
Seite planmäßig ausgeführt worden
war.
Blau hatte in München in Kommunistenkreisen
als Spitzel verkehrt, insbesondere auch
mit dem Möbelzeichner Franz Herm aus Hötensleben.
Als die Kommunisten die Spitzeltätigkeit
des Blau entdeckt hatten, war von ihnen seine
gewaltsame Beseitigung beschlossen worden.
Herm war offenbar dazu bestimmt worden, dieserhalb
das Weitere zu veranlassen, insbesondere
Blau nach Berlin zu bringen und ihn dann ermorden
Bd. I
Bl. 29 v, 35
zu lassen. Herm hatte sich dem Zeugen
Schreiber und der Frau Baumeister gegenüber
schon vor Antritt der Reise in diesem Sinne geäußert.
Am Abend des 29. Juli 1919 fuhren
Bd. I
Bl. 29 v
Herm, Blau, Schreiber und ein angeblicher
Schuster von München ab. Die Reise ging zunächst
nur bis Magdeburg, wo Herm wahrscheinlich
die dortigen Kommunistenkreise in den
Mordplan einweihte. In Magdeburg trennten
sich die vier. Schreiber fuhr am 31. Juli 1919
Bd. I
Bl. 31
mittags über Schöningen nach Hötensleben zu
den Eltern des Herm, wo er dessen Rückkehr aus
Berlin abwarten sollte. Blau, der unterwegs von
Schreiber gehört hatte, daß man ihn als Spitzel
entlarvt und geplant hätte, ihn von Berlin nach
Wien zu bringen und dort zu ermorden, dieser
Nachricht aber keine allzu große Bedeutung beigemessen
zu haben scheint, fuhr am Vormittage
des 31. Juli 1919 von Magdeburg mit dem Zug
nach Halle ab. In Halle wollten sich Herm, der
nachkommen wollte, und Blau noch am selben
Tage im Wartesaal II. Klasse treffen und von
dort aus dann gemeinschaftlich nach Berlin
Bd. V
Bl. 38 v f.
fahren. Blau scheint, bevor er nach Halle kam,
noch vorher in Sangerhausen gewesen zu sein.
Wie der Zeuge Mahlig bekundet, hat Blau Ende
Juli oder am 1. August 1919 bei ihm in Sangerhausen
vorgesprochen. Er hat ihm von seinen
politischen Reisen und Taten erzählt und auch
erwähnt, daß man ihm von der gegnerischen
Seite nach dem Leben trachte, und daß es bei
ihm auf Leben und Tod gehe, daß er wieder eine
große Sache vorhätte und er ein gemachter Mann
wäre, wenn diese ihm glückte. Blau und Herm
scheinen sich dann auch in Halle getroffen zu
haben und von dort nach Berlin gefahren zu
sein. Daß Herm in Berlin war, geht aus der
Aussage des Zeugen Schreiber und seinem Briefe
Bd. I
Bl. 31 v
Bd. III
Bl. 19 e
Abschriften
Bd. I
Bl. 50
Bd. III
Bl. 7
an die Kaltenhauser vom 3. August 1919 hervor.
Wie Schreiber bekundet, ist Herm am 2. August
1919 abends sehr aufgeregt und bleich in Hötensleben
erschienen. Er sagte, daß er direkt aus
Berlin käme und entgegnete auf die Frage des
Schreiber, wo Blau sei, daß für Blau bereits gesorgt
sei, er (Schreiber) werde über Blau das
Nähere noch früh genug erfahren. Weiteren
Fragen über Blau wich Herm jedesmal aus,
erwähnte aber doch einmal, daß er von München
Bd. I
Bl. 33
aus die Berliner Genossen verständigt hatte, daß
er mit Blau nach Berlin kommen würde.
In dem Briefe vom 3. August 1919 schrieb er von Hötensleben an die Kaltenhauser in München folgendes:
Bd. III
Bl. 19 e
„Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich
treffen Sie diese Zeilen bei gutem Befinden an.
Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel
Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von
München mit fortgenommen und unterwegs
besorgt. Er wird so bald nicht wieder in
München auftauchen. Ich hatte noch einen
Ausweis bei ihm gesehen, nach welchem er für
die Fahndungsabteilung in München arbeitet.
Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und
mit einem Polizeistempel versehen. Der Fall B.
hat mir zirka 200 Mark gekostet. Hier in
Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer,
welcher von der K. P. D. beauftragt sein will,
nach Schuhmann zu suchen. Der Mensch ist
nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte
Dr. Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an,
daß er ein Spitzel ist. Freundlichen Gruß an
Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut
untergebracht. Papiere treffen in den nächsten
Tagen ein. Grüßen Sie den Genossen Weber bei
Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es geht
ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld
noch einige dort hat, kann er sie in 14 Tagen
zu mir senden. Herr Kämpfer soll seine Revolutionen
machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren
lassen (komisch?). Also seien Sie und
Ihre Tochter und Schwester recht herzlich von
mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen
Gruß an die Bekannten.“ Diesen Brief gab
Bd. I
Bl. 31 v
Herm dem Schreiber mit der Bitte, daß er ihn
sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post
nach Hötensleben bringen sollte. Als Quittung
über die Abgabe des Briefes auf der Post sollte
Schreiber ihm den Postschein bringen. Da
Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges
stünde, nahm er ein anderes Kuvert und
schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf.
In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen
und gab es dann zur Post. Den Postschein gab
er dem Herm. Den Brief des Herm an die
Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später
in der Zeitung von der Auffindung der Leiche
Bd. I
Bl. 38
des Blau las, freute er sich darüber, daß man bei
Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der
Zeitung auch stand, daß für die Aufklärung im
Falle einer Ermordung des Blau 5000 Mark
ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber,
daß er ihn hoffentlich wegen der 5000 Mark
nicht verraten würde. Um Herm vollständig
sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die
Schulter und sagte, er sei auch zufrieden, daß so
ein Lump von der Bildfläche verschwinde. Unmittelbar
im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz
gab Herm dem Schreiber den Auftrag,
sofort nach Braunschweig zum Büro der
K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen,
daß die schriftlichen Aufzeichnungen des Herm
vor seinen, Schreibers, Augen vernichtet würden.
Schreiber fuhr auch nach Braunschweig,
hörte dort aber, daß die schriftlichen Angaben
des Herm über Blau dort bereits vernichtet
wären, nachdem man die Ermordung des Blau
in der Zeitung gelesen hatte. Als Schreiber nach
Hötensleben zurückkehrte, erfuhr er von dem
Bruder des Herm, daß letzterer nach München
gefahren sei, um seinen an die Kaltenhauser gerichteten
Brief vom 3. August 1919 in die
Hände zu bekommen und zu vernichten. Am
nächsten Tage (12. August 1919) fuhr Schreiber
nach Magdeburg zum Büro der K. P. D., trug
den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm,
seine Aufzeichnungen über Blau zu vernichten,
vor und sah auch, daß demgemäß die Aufzeichnungen
zerrissen und verbrannt wurden. Vom
Büro der K. P. D. ging Schreiber in das Büro
der U. S. P. D. zu Peters. Von diesem hörte er,
daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim
Lesen der Zeitungsnachrichten über den Fall
Bd. I
Bl. 32 v
33
Blau vernichtet hätte. Als Schreiber von Magdeburg
nach Hötensleben zurückgekehrt war, konnte
er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er
seines Lebens dort nicht mehr sicher war und
von Genossen, die wahrscheinlich von Herm nach
Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen
waren, um ihn als wichtigen Belastungszeugen
zu beseitigen, dieserhalb gesucht wurde. Es gelang
dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden
und auf ihn schießenden Genossen zu entkommen.
Bd. II
Bl. 25
Blau wollte am Nachmittage des 1. August
1919 seine in Charlottenburg, Bayreuther
Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, erfuhr
aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht
zu Hause war. Am Abend desselben Tages
suchte Blau die kommunistische Versammlung,
die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums
in Berlin, Mittenwalder Straße 34, stattfand und
von Leuschner, dem Vorsteher des 3. Bezirks
der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein
oder mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin
gegangen ist, konnte bisher nicht festgestellt
werden. Nach Lage der Sache ist aber anzunehmen,
daß er mit Herm oder jedenfalls auf
dessen Veranlassung in die Versammlung gegangen
ist. Schon in der Versammlung wurde
Blau von einem Teil der anwesenden Genossen
zur Rede gestellt. Dies setzte sich nach Schluß
der Versammlung auf der Straße fort. Blau
suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen
Glauben bei den Genossen. Diese beschlossen
vielmehr, um Blau vollends zu überführen, noch
den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu
diesem Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse
fortgesandt. Die anderen, unter denen sich
Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder,
Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und
Acosta (Mendelsohn) befanden, gingen mit
Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und
Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke
Großbeerenstraße). Schon unterwegs war davon
die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte.
Man sprach insbesondere davon, daß er auf
dem Tempelhofer Felde erschossen werden sollte.
Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst mit
Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden
Abstand genommen. Am Viktoriapark kamen
nach einiger Zeit die beiden nach Stolz entsandten
Genossen in einem Auto zurück. Sie
brachten die Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffen
Bd. V
Bl. 52 v
hätten. Pohl jun. erklärte sich bereit,
Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a,
Bd. V
Bl. 112 v
aufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit,
angeblich nur, um aufzupassen, daß Blau nicht
entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Absicht,
Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden.
Bd. VI
Bl. 47 v
Hoppe äußerte sich jedenfalls am nächsten
Tage zu Pohl in diesem Sinne und bemerkte
dabei, daß er einen Korb besorgen und
die Leiche fortschaffen würde. Pohl und seine
Frau gingen aber darauf nicht ein. Im Laufe
des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. Am
Bd. VI
Bl. 47 v
Morgen war bereits der Genosse, der mit Hoppe
am Abend vorher den Stolz holen sollte, in der
Pohlschen Wohnung erschienen und hatte mit
Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte,
daß er zu Hoppe sagte, er hätte niemand gefunden.
Der Betreffende kam vormittags nochmals,
und zwar mit zwei Männern, die feldgraue
Uniform trugen. Der eine Wachmann,
welcher einen Revolver trug, blieb in der Wohnung.
Weitere vier Mann bewachten das Haus.
Ein Mann in braunem Anzug, der gegen Mittag
herauf kam, erklärte, er sei von der „T-Terroristengruppe“,
Bd. V
Bl. 113
die unten das Haus bewache,
er gab dem Hoppe auch eine Flasche, die Morphium
enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon in
Bd. V
Bl. 113,
45 v
der Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte
an dem Widerstande der Eheleute Pohl, die
offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß
die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb
dem Hoppe daher nichts anderes übrig, als sich
nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er
ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler,
der bei seinen Eltern in der Großbeerenstraße 20
wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur
Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich
während dieser Zeit außerhalb auf ihrem Laubengrundstück
am Teltowkanal auf. Die
Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem Hoppe
Bd. VII
Bl. 79 v
gleich mitgegeben haben. Hoppe behauptet aber,
daß Winkler sie zufolge einer zwischen ihnen
beiden vorher getroffenen Verabredung Ecke
Bd. V
Bl. 113 v
Hagelsbergerstraße dem zweiten „T“-Mann
(Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt
habe. Dieser ging als erster in das Haus
Großbeerenstraße 20. Hoppe und Blau folgten.
Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann,
Bd. VI
Bl. 51 v
darunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis
zum Hause gegangen war, blieb zunächst in unmittelbarer
Nähe des Hauses auf der anderen
Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und
Winkler, die auf der Hausseite auf und ab
Bd. VI
Bl. 52
gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihm
herüber und unterhielten sich mit ihm. Beide
Bd. VII
Bl. 90 v
wußten, daß mit Blau etwas vor sich gehen
sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung
passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von
Blau verschiedenes herausbekommen und daß
man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der
Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte
Winkler auch, daß er den Auftrag gehabt
hätte, einen Korb zu besorgen; er habe dies
Bd. VII
Bl. 91
aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er
auch Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja sein
Bd. VII
Bl. 91
Vater Schneidermeister und habe genug Decken,
in die man nachher Blau einwickeln könne.
Die Hauptsache sei, daß er nachher die Decke
wiederbekäme. Winkler und Acosta gingen
dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben.
Bd. VI
Bl. 55
Auf die Mitteilungen des erregten Acosta, daß
der Spitzel Blau in der Großbeerenstraße sei,
daß man verschiedenes schon von ihm herausbekommen
habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten
Eichhorn für 50000 Mark ermorden
sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse
Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße,
wo er Pohl an der Brücke traf. Nachdem sie
sich längere Zeit unterhalten hatten und währenddessen
auch auf und ab gegangen waren,
kam ein Mann auf sie zu und forderte sie auf,
bei dem Transport der inzwischen aus dem
Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine
Decke eingewickelten Leiche des Blau zu helfen.
Schröder ging auf diese Aufforderung sofort hin,
hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und
warf sie ins Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl
und der eine Wachmann blieben dann noch zusammen
und gingen zum Lokal von Maaß in der
Bergmannstraße, während die anderen vier Männer
der Terrorgruppe, unter ihnen Fichtmann,
sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen
Lokale erzählten Hoppe und der Wachmann die
näheren Umstände der Ermordung: „Sie hätten
Bd. VI
Bl. 51
Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken
gegeben. Blau wäre eingeschlafen: Hoppe und
der Wachmann hätten ihm die Schlinge um den
Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch
aufgewacht, und es sei ihnen gerade noch gelungen,
die Schlinge von seinem Halse zu
nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der
Tisch abgerückt war, die Tür zu und drei fremde
Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn beruhigt,
er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr
hätten Hoppe und der Wachmann ihm die
Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen,
während die beiden anderen Anwesenden sich
auf die Knie des Blau geworfen hätten. Die
beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten
sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann)
habe gezittert.“
Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben.
Bd. V
Bl. 93 v
Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt,
in der Versammlung in der Schule, in der
Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau
zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem
Bd. V
Bl. 111 v,
ff. 151
Leugnen hat er dies schließlich zugegeben.
Er sucht die Sache jetzt so darzustellen,
Bd. VI
Bl. 18 ff.
daß er die Wohnung des Winkler verlassen habe,
als er merkte, daß man Blau umbringen wollte.
Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben
und werden im übrigen durch die Bekundungen
des Zeugen Pohl widerlegt. Diesen und den
Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu
Bd. V
Bl. 9 v
falschen Angaben verleiten wollen. Als er und
Pohl kurz nach ihrer Festnahme im Isoliergewahrsam
zusammentrafen, stieß Hoppe den
Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen
uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler im
Bd. VI
Bl. 17
Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber
kam nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher
von dem Gefängnisbeamten Bruhnke abgenommen
wurde. Auf die Frage des Bruhnke,
Bd. VIII
Bl. 90
was er dem Winkler zugesteckt habe, erwiderte
Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Kassiber hatte
folgenden Wortlaut:
Bd. VI
Bl. 17
„Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen
Haftbefehl gegen uns ersiehst Du ohne weiteres
die Situation. Den Ernst derselben, soweit es
sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre
nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend,
um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit
es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir
auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher
um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein,
daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß
einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt)
auf ein bestimmtes Parolewort (was Du
aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße
Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt
etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in
Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas
zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen
warst, um mit herunterzugehen, mir also
die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.)
Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht
(Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte,
die zu erfüllen wohl für Dich keine großen
Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu
einer anderen, etwas heikleren Frage, die für
Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet
im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben
im Interesse meiner Person. Denn Du könntest
mich damit retten und für Dich wäre die Sache
dadurch immer noch zu ertragen. Und dann,
l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das
Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von
kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für
uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich
meine 2. Bitte vortragen. Ich habe alles eingestanden.
Bin auch zu Deiner Wohnung mit
raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde wieder
runtergekommen, da ich oben merkte,
was die T.-Leute für Absichten hatten und ich
aber damit nicht einverstanden war, sondern
dafür war, Blau nur festzuhalten und dem
Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also
meine Bedenken, worauf man mich als Feigling
runterschickte. Ich bin also nach ½ Stunde
runtergekommen und nach Hause gegangen
und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann,
erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde
bevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen,
wieder vor Deinem Hause angelangt
und habe dort gestanden, bis man
von oben runterkam. Im Protokoll habe ich
nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen
habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder
angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich
oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen
hat unten auf der Straße, während die
anderen oben waren. Ich rechne da stark auf
Dich, l. W. Nur weiß ich nicht, wann Du
überhaupt unten standest, also ob bei
meinem Runterkommen oder später, etwa
½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit
d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine
Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist,
dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung.
Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du
erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß
Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann
rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen
an.“
Bd. VI
Bl. 9
Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der
Winklerschen Wohnung gewesen zu sein. Der
Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden
Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau
in das Mordhaus hineingegangen sind und die
später Wein aus der Teltower Straße geholt haben.
Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch
beim Transport der Leiche nach dem Wasser
vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sie
ins Wasser geworfen war. Er ist auch von
Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der bei
Bd. VI
Bl. 164
der Ausführung der Mordtat sich schlapp benommen
und auf den Knien des Blau gelegen
hatte. Sein Alibibeweis ist mißglückt. Nach der
Bd. VII
Bl. 44
Vorstrafe ist ihm die Mordtat auch zuzutrauen.
Bd. V
Bl. 93 ff.,
11 ff.
Winkler erklärte anfangs, daß er von der
ganzen Sache überhaupt nichts wüßte und zur
fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, sondern
mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal
Bd. VI
Bl. 51 ff., 89
gewesen sei. Diese Angabe wurde von
ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr,
Bd. VIII
Bl. 79 f.
daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer
„Sitzung“ zur Verfügung gestellt habe. Seine
Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das
Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht
hat, sein ganzes auffälliges Verhalten
während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung
ausgeführt wurde, und die Angaben des
Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber
lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht
gewesen ist.
Beweismittel:
a) Angaben der 3 Angeschuldigten,
b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,
c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin.
d) Sachverständige:
Bd. I
Bl. 4 ff.
1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in
Berlin,
Bd. I
Bl. 4 ff.
2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr.
Hoffmann in Berlin,
Bd. II
Bl. 85, 132
3. Dr. Brüning von der Staatlichen Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt
in Berlin,
Alexanderstraße 3/6,
e) Zeugen:
Bd. III
Bl. 3, 37
1. Schiffseigner Friedrich Kullmann in
Züllichau, Oberweinberge,
2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,
3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,
4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,
Bd. I
Bl. 36 ff.,
60, 68 v f.
5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse
wird noch angegeben –,
Bd. I
Bl. 34 ff.,
60 v f.
6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl
in München, Badstraße,
Bd. I
Bl. 54, 56,
75 ff.
7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München
– nähere Adresse wird noch angegeben
–,
Bd. I
Bl. 53, 65,
68 ff.
8. Student Hans Blumenfeld in München
– nähere Adresse wird noch angegeben
–,
Bd. I
Bl. 59 ff.
9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom
Landgericht I Berlin,
10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II Berlin,
Bd. V
Bl. 31 ff.,
144,
151 v,
175 a f.
Bd. VI
Bl. 47 ff.,
50 ff.,
61, 97
Bd. VII
Bl. 93 v f.
11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße
7a,
Bd. V
Bl. 13 ff.,
130
Bd. VI
Bl. 118
12. Frau Martha Pohl geb. Schubert in
Berlin, Gneisenaustraße 7a,
Bd. II
Bl. 29
13. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in
Berlin, Schleiermacherstraße 23,
Bd. II
Bl. 23 v
14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow,
Talstraße 11,
Bd. II Bl. 44
Bd. V
Bl. 144
15. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg,
Kantstraße 45, bei Janke,
Bd. II
Bl. 112
Bd. I
Bl. 113 f.
Bd. VI
Bl. 150
Bd. VII
Bl. 6
16. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin,
Dresdener Straße 125,
Bd. II
Bl. 46
17. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in
Berlin, Dresdener Straße 125,
Bd. II
Bl. 98 f., 121
18. Edmund David de Samson – Adresse
wird noch angegeben –,
Bd. II
Bl. 120
19. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg
38,
Bd. I
Bl. 132 f.
Bd. V
Bl. 41 v ff.
20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße
23,
Bd. V
Bl. 4 ff.
21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin,
Nostitzstraße 49,
Bd. V
Bl. 49 ff.,
138 v
22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin,
Gneisenaustraße 28,
Bd. V
Bl. 51 ff., 135
23. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin,
Nostitzstraße 45,
Bd. V
Bl. 65 ff., 75
Bd. VI
Bl. 103
24. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin,
Großbeerenstraße 13 a,
Bd. V
Bl. 35, 113
Bd. VI
Bl. 54, 41 v f.
25. Kutscher Paul Schröder in Berlin,
Großbeerenstraße 30,
Bd. V
Bl. 63 v
26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen,
Bd. IV
Bl. 1 ff.
27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg,
Schillerstraße 47,
Bd. VII
Bl. 56 f.,
100 f., 102 f.
28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im
Gefängnis Leipzig in Haft,
Bd. VI
Bl. 154
29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße
87,
Bd. VII
Bl. 44
30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße
1/2,
Bd. VII
Bl. 90
31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in
Berlin, Untersuchungsgefängnis.
Es wird beantragt,
das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen.
gez. Hagemann.
Erörterung zur Anklageschrift.
Dokumente.
Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.
Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die Tat zu erhellen.
Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und, wenn einer lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann.
Das Historische.
Im Juli 1919 war in München eine aufgeregte Zeit. Am 1. Mai war die Räterepublik gefallen. Die Kämpfe und Verhaftungen hatten durch Wochen gedauert, noch jetzt war das große Aufräumen in Gang: täglich Verhaftungen, Verhandlungen, täglich Gefahr.
p. 45 In dieser Zeit verkehrte in Münchener Kommunistenkreisen ein gewisser Blau. Kommunistenkreise waren damals illegal und bedroht; Blau lief in dieser Illegalität und Bedrohung herum und führte vermutlich das Leben der Geflüchteten: Übernachten da und dort bei Genossen, Treffpunkte in entlegenen Wirtshäusern da und dort, alles geheim und verborgen.
p. 46 Am 29. Juli fuhr Blau mit drei Begleitern nach Magdeburg. Deren Namen sind Schreiber, Herm und ein gewisser Schuster. Vermutlich war die Partei die Mittlerin ihrer Bekanntschaft; ob sie persönlich voneinander gewußt haben, ist unbestimmt. Jedenfalls steht der Name Schuster in Fragezeichen.
p. 46 In Magdeburg scheinen sich die vier getrennt zu haben: von Schuster ist keine Erwähnung mehr, Schreiber fuhr nach Hötensleben zu den Eltern des Herm und blieb dort bis nach Auffindung der Leiche (7. August).
p. 47 Wo Herm geblieben war, ist nicht nachgewiesen; doch kam er noch vor der Ermordung des Blau am 2. August abends bei seinen Eltern in Hötensleben an; nach Angabe des Schreiber aus Berlin.
p. 46 Blau war am 31. Juli vormittags allein bei einem gewissen Mahlig in Sangerhausen, am p. 49 1. August nachmittags, wieder ohne Begleitung, in Berlin, Bayreuther Straße 10, beim Portier Nowak des Hauses, in dem seine Frau wohnte.
p. 49 Vom 1. August abends an ist Blaus Aufenthalt lückenlos festgestellt. Er taucht auf in einer Kommunistenversammlung in der Mittenwalder Straße zu Berlin. Die Versammlung wurde von dem Lederarbeiter p. 50 Leuschner geleitet. Noch während der Versammlung geriet Blau mit Anwesenden in lebhafte Besprechung; nachher bewegte er sich mit einem Trupp in der Richtung zum Viktoriapark.
Als seine Begleiter wurden festgestellt: Acosta, Geißler, Gentz, Kluft, Leuschner, Pohl jun. und sen., Schmidt, Schröder. Später kamen dazu noch Hoppe und noch ein Mann, der als erster Unbekannter mit (1) bezeichnet sei.
p. 50 In der Nähe des Viktoriaparkes trennte sich der Trupp und Blau ging mit Hoppe und Geißler in die Wohnung der beiden Pohl, wo anscheinend geschlafen wurde.
Am Morgen des 2. August ging Geißler weg. Später kam der Mann (1), rief Hoppe und sprach mit ihm auf dem Flur; ging und kam mit zwei Feldgrauen (2), (3) zurück; weitere vier Mann (4), (5), (6), (7) waren auf der Straße und bewachten das Haus.
Weiter kam ein Mann in braunem Anzug (8), der eine Flasche hatte, in der nach seinen Angaben Morphium war; dieser sprach mit Hoppe und ging dann.
p. 51 Im Laufe des 2. August fand der Umzug in die zur Zeit leere Wohnung der Eheleute Winkler statt. Der junge Winkler verließ die Wohnung, ehe Blau und seine Begleiter ankamen und händigte auf der Straße den Schlüssel entweder dem Hoppe oder einem der Wachleute (1)-(7) aus.
In die Wohnung ging zuerst dieser Wachmann, später erst kamen Blau und Hoppe; einige andere, vermutlich welche der Wachleute (1-7), werden nachgefolgt sein, der Rest soll als Posten auf der Straße gestanden haben. Auch Fichtmann soll das Haus betreten haben.
p. 52 Auf der Straße trafen sich Neugierige; Pohl, Winkler, Acosta sind genannt; sie standen dort bis in die Nacht. Dann gingen Winkler und Acosta zu Schröder, um dort zu schlafen; sie trafen Schröder zu Hause und sprachen mit ihm.
Schröder ging daraufhin fort und begegnete Pohl in der Nähe der Winklerschen Wohnung; zu beiden trat einer der Wachleute und forderte sie auf, die Leiche mittragen zu helfen.
Schröder folgte dem Mann; der Körper, in eine Decke gewickelt, war schon auf der Straße. Schröder nahm ihn auf und warf ihn in den Kanal – aus dem er am 7. gezogen wurde.
Anwesend waren noch Pohl, Schröder, Hoppe und ein Wachmann (die in das Lokal von Maß gingen). Vier weitere Leute, darunter nach Aussage des Pohl auch Fichtmann, zerstreuten sich.
Die Nachzählung der Personen ergibt, daß im Laufe des Tages etwa acht Unbekannte auftauchten, von denen nach der Tat fünf noch anwesend waren.
Die Gespräche der Beteiligten.
Die bezeugten Aussagen und Gespräche lassen einen Zusammenhang zwischen den Münchener und Berliner Kommunistenkreisen zweifelhaft erscheinen:
p. 45 In München hielt man Blau für entlarvt; man hatte ihn erkannt; Herm äußerte sich in diesem Sinne, und Schreiber sowie Frau Baumeister geben als Ziel der Reise an, Blau nach dem Norden vor die Berliner Genossen p. 47 zu bringen. Blau hatte einen Ausweis der Fahndungsabteilung München, den Herm ihm abnahm; an der Spitzeltätigkeit des Blau war kein Zweifel.
p. 48 (Daß Herm nach Auffindung der Leiche sofort an Mord dachte und bemüht war, seine Berührung mit Blau zu verwischen und Aufzeichnung und Briefe zu vernichten, ist leicht verständlich, wenn man das Risiko langmonatiger Untersuchungshaft berücksichtigt – wie sie in diesem Prozeß der unbeteiligte Leuschner erlitt –.)
p. 49 In Berlin lagen die Dinge anders: als man den Mann in der Versammlung erkannt hatte, ließ man sich in eine Diskussion mit ihm ein und sandte Hoppe mit einem Begleiter ab, um einen Genossen Stolz oder Strolz zu holen, der den Verdächtigten bestätigen p. 55 sollte. Hoppe gibt an, bis zuletzt die Gegenüberstellung der beiden gefordert zu haben: unzweifelhafte Klarheit scheint nicht bestanden zu haben.
Auch Blau selbst hat die gegen ihn erhobenen Anklagen nicht sehr ernst genommen. p. 46 Die Warnungen des Schreiber wies er ab.
p. 46 Er wußte aber, daß ihm nach dem Leben getrachtet wurde und daß es um Leben und Tod ging. Dem Mahlig erzählte er, daß er große Dinge vorhabe: ob es der Mordplan gegen den Kommunistenführer Eichhorn war, die 50000 M., von denen Acosta dem Schröder erzählte? Schwer sind die Reden dieses Mannes mit seinen Handlungen zu vereinen: warum geht er mit seinen Feinden, bleibt dort über Nacht, geht in eine zweite Wohnung? Er mußte die Gefahr nicht so nahe geahnt haben – oder er sah seine eigentlichen Feinde gar nicht in den Kommunisten? Denn während dieser vierundzwanzig langen Stunden hätte er sicher entfliehen, unbedingt aber Lärm schlagen können; doch er blieb.
Auch ein anderes ist auffällig: wenn man einen Spitzel entlarvt hat, schlägt man ihn gleich tot oder man stellt seine Persönlichkeit fest, photographiert ihn usw. und läßt ihn dann laufen. Aber man zieht ihn nicht von Wohnung zu Wohnung, um ihn dann zu ermorden. (Daß man den Mann von München abschob oder weglockte, ist begreiflich: unter den damaligen Zuständen in München war der Mann zu gefährlich.)
p. 50 In Berlin soll der Plan zur Ermordung schon bei den Teilnehmern der Versammlung aufgetaucht sein. Greifbare Formen hat dieser Plan erst gefunden, als man die Ausführung bespricht. Der junge Pohl gibt an, daß ein Korb für die Leiche besorgt werden sollte; seine Eltern weigern sich, in ihrer p. 51 Wohnung die Tat ausführen zu lassen. Vor dem Winklerschen Hause, auf der Straße stehen Leute; Wachleute? Neugierige? Es wird geraunt, daß oben mit Blau etwas vor p. 52 sich gehe. Man beobachtet, erörtert, berichtet sich. Man spricht wieder von einem Korb für die Leiche, sieht Wein holen usw.: sie reden alle von dem, was vermutlich oben geschieht.
Über die Vorfälle in der Wohnung selbst liegen widersprechende Aussagen vor. Die p. 55 ausführlichsten stammen vom Zeugen Pohl, der aber weder im Haus, noch in der Wohnung, sondern auf der relativ dunklen Straße sich aufhielt. Dieser gibt an, daß Fichtmann für die Leute Wein geholt habe (in dem Blau das Morphium verabreicht worden sei) und daß Fichtmann beim Leichentransport vorausging; p. 53 ferner, daß nach der Tat Hoppe und der eine Wachmann erzählt haben, sie beide hätten den Blau erdrosselt, die anderen beiden Anwesenden, darunter Fichtmann, ihn p. 53 festgehalten. Hoppe selbst gibt an, die Wohnung verlassen zu haben, als er sah, daß die anderen vom Mord nicht zurückzuhalten p. 54 waren. Auch in seinem Kassiber vertritt er p. 55 diesen Standpunkt und gibt als Nachrichtenquelle für die Details der Ermordung Acosta p. 55 an. Fichtmann leugnet überhaupt seine p. 56 Anwesenheit, die Anwesenheit des Winkler ist unwahrscheinlich; auch Schröder, der nachher dazukam, vermag Näheres nicht anzugeben. –
Zieht man die Bilanz, so findet man das Vorauszusehende: der äußere Gang der Ereignisse steht ziemlich fest. Man kennt den Schauplatz und weiß ungefähr, was passierte; außer den Festgestellten waren noch unbekannte Leute beteiligt, Leute, die vermutlich auch den Zeugen und Angeklagten namentlich nicht bekannt waren. Wie die Rollen verteilt waren, ist nicht klar; klar ist nur, was geschah: der Mord.
Fragt man weiter nach dem Zusammenhang des Geschehens: der Abtransport aus München erscheint motiviert und logisch; die Entlarvung in der Versammlung und Diskussion über das „Was nun?“ ist erwiesen. Dann kommt eine Lücke, in der man die Initiative nicht mehr erkennen kann. Diese Dunkelheit wird durch das Verhalten des Blau noch mehr getrübt: was geschah in der Wohnung des Pohl und des Winkler und wer waren die treibenden Kräfte? Die Angeklagten, oder die Unbekannten? Man kann nur raten, man weiß es nicht. Man weiß nur, daß außerhalb der betreffenden Häuser, auf der Straße Zufällige, die von den Dingen wußten, herumstanden und kombinierten – und daß dann die Leiche kam.
Dies ungefähr sind die Bruchstücke, die der Kritik standhalten; man kann damit nicht mehr tun, als die Leute taten, die auf der Straße standen: kombinieren, – was nicht allzu schwer erscheint. Aber der Verlauf der Verhandlung wird zeigen, wie all diese Kombinationen zusammenfallen, weil ein ganz neues Element hinzukommt: das Spitzeltum.
Die Gegenschrift des Verteidigers Dr. Weinberg beschränkte sich, wie meist bei Schwurgerichtssachen, auf die Betonung und Beantragung einiger für die Beschuldigten vorteilhaften Punkte, so daß sie der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht im Wege stand.