Die Proteste kamen in der Tat.
Der amerikanische Einspruch, den Herr Gerard am 12. Februar 1915 überreichte, war, bei aller Höflichkeit in der äußeren Form, sehr bestimmt und unzweideutig in der Sache. Die amerikanische Note wies die Kritik zurück, die in der Denkschrift der deutschen Regierung vom 4. Februar an ihrer angeblich nicht neutralen Haltung geübt worden sei. Sie habe gegenüber allen Übergriffen der andern kriegführenden Nationen eine Haltung eingenommen, die ihr das Recht gebe, „diese Regierungen in der richtigen Weise für alle eventuellen Wirkungen auf die amerikanische Schiffahrt verantwortlich zu machen, die durch die bestehenden Grundsätze des Völkerrechts nicht gerechtfertigt sind“. Zu den von der deutschen Admiralität angekündigten Maßnahmen bemerkte die Note, die amerikanische Regierung glaube das Recht, ja die Pflicht zu haben, die deutsche Regierung zu ersuchen, sie möchte vor einem tatsächlichen Vorgehen die kritische Lage erwägen, die in den beiderseitigen Beziehungen entstehen könnte, falls irgendein Kauffahrteischiff der Vereinigten Staaten zerstört oder der Tod eines amerikanischen Staatsangehörigen verursacht werde. Die amerikanische Regierung würde in solchen Handlungen kaum etwas anderes als eine unentschuldbare Verletzung neutraler Rechte erblicken können und sich genötigt sehen, die deutsche Regierung für solche Handlungen ihrer Marinebehörden streng verantwortlich zu machen und alle Schritte zu tun, die zum Schutz amerikanischen Lebens und Eigentums und zur Sicherung des vollen Genusses der amerikanischen Rechte auf hoher See für die Amerikaner erforderlich seien. Die amerikanische Regierung hoffe, daß die deutsche Regierung die Versicherung geben könne und wolle, daß amerikanische Staatsbürger und ihre Schiffe auch in dem Seekriegsgebiet in keiner andern Weise als im Wege der Durchsuchung durch deutsche Seestreitkräfte belästigt werden sollten.
Die amerikanische Regierung stellte sich also schon in dieser Note auf den Standpunkt, daß sie ihrer Neutralität Genüge getan habe, wenn sie für die Amerikanern aus Völkerrechtsverletzungen erwachsenden Nachteile die Regierung, von der die Völkerrechtsverletzung ausging, „in der richtigen Weise“ verantwortlich machte. In welcher Weise, darüber gestand sie Deutschland keine Kritik zu. In Wirklichkeit hatte sie sich bisher gegenüber England auf die Forderung von Schadenersatz beschränkt, jedoch keinen ernstlichen Versuch gemacht, die britische Regierung zur Einhaltung der völkerrechtlichen Normen zu bestimmen. Deutschland gegenüber kündigte sie an, daß sie nicht nur die deutsche Regierung für jede Schädigung, die sich aus der Durchführung der am 4. Februar angekündigten Maßnahmen ergeben sollte, verantwortlich machen, sondern auch „alle Schritte“ zum Schutz des amerikanischen Lebens und Eigentums und zur Sicherung der amerikanischen Reisefreiheit auf den Meeren tun werde.
Schon damit hatte der U-Bootkrieg ein ernsteres Gesicht angenommen, als man es bei der Hinausgabe der Erklärung vom 4. Februar erwartet hatte. Denn für die weitere Entwicklung des Krieges kam es weniger darauf an, ob die Haltung der Regierung der Vereinigten Staaten gerecht und billig war, als darauf, welche Haltung diese praktisch einzunehmen entschlossen war. Und nach dieser Richtung hin eröffnete die amerikanische Note keine allzu guten Aussichten.
Die Reichsregierung gab auf die Note am 16. Februar eine ausführliche Antwort. Sie legte zunächst dar, daß die angekündigte Maßnahme in keiner Weise gegen den legitimen Handel und die legitime Schiffahrt der Neutralen gerichtet sei, sondern lediglich eine durch Deutschlands Lebensinteressen erzwungene Gegenwehr gegen die völkerrechtswidrige Seekriegführung Englands darstelle. Die Neutralen hätten bisher die völkerrechtswidrige Unterbindung ihres Handels mit Deutschland trotz ihrer Proteste nicht zu verhindern vermocht. Dadurch sei der Zustand geschaffen worden, daß einerseits Deutschland unter stillschweigender oder protestierender Duldung der Neutralen von der überseeischen Zufuhr auch solcher Güter, die niemals Kriegskonterbande waren, abgeschnitten sei, während England unter Duldung der neutralen Regierungen sogar mit solchen Waren versorgt werde, die stets und unzweifelhaft als Konterbande galten. Insbesondere wurde auf die Munitions- und Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten an die Entente hingewiesen. „Die deutsche Regierung,“ so fuhr die Note fort, „gibt sich wohl Rechenschaft darüber, daß die Ausübung von Rechten und die Duldung von Unrecht seitens der Neutralen formell in deren Belieben steht und keinen formellen Neutralitätsbruch involviert; sie hat infolgedessen den Vorwurf des formellen Neutralitätsbruchs nicht erhoben. Die deutsche Regierung kann aber — gerade im Interesse voller Klarheit in den Beziehungen beider Länder — nicht umhin, hervorzuheben, daß sie mit der gesamten öffentlichen Meinung Deutschlands sich dadurch schwer benachteiligt fühlt, daß die Neutralen in der Wahrung ihrer Rechte auf den völkerrechtlich legitimen Handel mit Deutschland bisher keine oder nur unbedeutende Erfolge erzielt haben, während sie von ihrem Recht, den Konterbandehandel mit England und unsern andern Feinden zu dulden, uneingeschränkten Gebrauch machen. Wenn es das formale Recht der Neutralen ist, ihren legitimen Handel mit Deutschland nicht zu schützen, ja sogar sich von England zu einer bewußten und gewollten Einschränkung dieses Handels bewegen zu lassen, so ist es auf der andern Seite nicht minder ihr gutes, aber leider nicht angewandtes Recht, den Konterbandehandel, insbesondere den Waffenhandel, mit Deutschlands Feinden abzustellen[4]. Bei dieser Sachlage sieht sich die deutsche Regierung nach sechs Monaten der Geduld und des Abwartens genötigt, die mörderische Art der Seekriegführung Englands mit scharfen Gegenmaßnahmen zu erwidern. Wenn England in seinem Kampf gegen Deutschland den Hunger als Bundesgenossen anruft, in der Absicht, ein Kulturvolk von 70 Millionen vor die Wahl zwischen elendem Verkommen oder Unterwerfung unter seinen politischen und kommerziellen Willen zu stellen, so ist heute die deutsche Regierung entschlossen, den Handschuh aufzunehmen und an den gleichen Bundesgenossen zu appellieren; sie vertraut darauf, daß die Neutralen, die bisher sich den für sie nachteiligen Folgen des englischen Hungerkriegs stillschweigend oder duldend unterworfen haben, Deutschland gegenüber kein geringeres Maß von Duldsamkeit zeigen werden, und zwar auch dann, wenn die deutschen Maßnahmen, in gleicher Weise wie bisher die englischen, neue Formen des Seekriegs darstellen.“ Die Note wiederholte dann, daß die Befehlshaber der deutschen U-Boote angewiesen seien, Gewalttätigkeiten gegen amerikanische Handelsschiffe, soweit sie als solche erkennbar seien, zu unterlassen, und machte zur Vermeidung von Verwechslungen den Vorschlag, die amerikanische Regierung möchte ihre mit feindlicher Ladung befrachteten, den britischen Kriegsschauplatz berührenden Schiffe durch Konvoyierung kenntlich machen, über deren Durchführung die deutsche Regierung alsbald zu Verhandlungen bereit sei. Zum Schluß führte die Note aus: „Sollte es der amerikanischen Regierung vermöge des Gewichts, das sie in die Wagschale des Geschickes der Völker zu legen berechtigt und imstande ist, in letzter Stunde noch gelingen, die Gründe zu beseitigen, die der deutschen Regierung ihr Vorgehen zur gebieterischen Pflicht machen, sollte die amerikanische Regierung insbesondere einen Weg finden, die Beachtung der Londoner Seekriegsrechts-Erklärung auch von seiten der mit Deutschland Krieg führenden Mächte zu erreichen und Deutschland dadurch die legitime Zufuhr von Lebensmitteln und industriellen Rohstoffen zu ermöglichen, so würde die deutsche Regierung hierin ein nicht hoch genug zu veranschlagendes Verdienst um die humanere Gestaltung der Kriegführung anerkennen und aus der also geschaffenen neuen Sachlage gern die Folgerungen ziehen.“
Diese Note, die von dem formalen Recht an den Geist des Rechtes appellierte und einen Weg zur Wiederherstellung einer menschlichen Kriegführung zeigte, hatte zunächst einen Erfolg. Am 22. Februar wandte sich die amerikanische Regierung in einer gleichlautenden Note an die deutsche und an die britische Regierung mit einem Vorschlag, dessen wesentlicher Inhalt war: Unterseeboote sollen gegenüber Handelsschiffen nur zur Durchführung des Rechtes der Anhaltung und Durchsuchung verwendet werden; neutrale Flaggen dürfen von Handelsschiffen der kriegführenden Staaten nicht benutzt werden. England wird Nahrungs- und Genußmittel, die für Deutschland bestimmt sind, nicht anhalten, wenn sie an Agenturen in Deutschland adressiert sind, die von den Vereinigten Staaten für den Empfang und den Weiterverkauf an die Zivilbevölkerung bezeichnet sind.
Die deutsche Regierung antwortete bereits am 28. Februar, daß sie in der amerikanischen Anregung eine geeignete Grundlage für eine Lösung zu erkennen glaube. Sie erklärte sich ausdrücklich bereit, die Tätigkeit der U-Boote gegenüber Handelsschiffen auf das Anhalten und die Durchsuchung zu beschränken, falls der Flaggenmißbrauch abgestellt werde und die von der amerikanischen Regierung vorgeschlagene Regelung der Lebensmittelzufuhr nach Deutschland zustandekomme, mit der sie ihrerseits sich einverstanden erklärte. Sie schlug lediglich eine Ergänzung vor hinsichtlich der Zufuhr von Rohstoffen, die der friedlichen Volkswirtschaft dienten.
Die britische Regierung dagegen lehnte am 13. März 1915 die amerikanische Anregung ab mit der Motivierung, daß Deutschland die in dem amerikanischen Vorschlag gleichfalls enthaltene Anregung über die Beschränkung der Anwendung von Seeminen nicht vorbehaltlos angenommen habe, womit es sich für die britische Regierung erübrige, eine weitere Antwort zu geben.
Damit war die amerikanische Vermittlungsaktion erledigt.
Indessen kam die amerikanische Regierung nicht eher wieder auf die deutsche U-Bootnote vom 16. Februar 1915 zurück, als bis praktische Fälle vorlagen, daß amerikanische Schiffe und das Leben amerikanischer Staatsbürger durch den U-Bootkrieg vernichtet wurden. Ein erster solcher Fall ereignete sich am 28. März 1915, indem bei der Versenkung des englischen Passagierdampfers „Fallaba“ ein amerikanischer Staatsangehöriger das Leben verlor. Am 28. April griff ein deutsches Flugzeug versehentlich das amerikanische Schiff „Cushing“ an. Am 1. Mai wurde das amerikanische Schiff „Gulflight“ versenkt, wobei zwei amerikanische Staatsbürger ums Leben kamen. Schließlich wurde am 7. Mai der große englische Passagierdampfer „Lusitania“ durch ein deutsches U-Boot torpediert; mehr als hundert Amerikaner, darunter viele Frauen und Kinder, fanden ihren Tod in den Wellen.
Die Erregung in Amerika war ungeheuer. Sie wurde auch nicht gedämpft dadurch, daß die deutsche Botschaft in Washington durch eine Anzeige in den amerikanischen Zeitungen ausdrücklich vor der Benutzung der englischen Passagierdampfer zu Fahrten in das Kriegsgebiet gewarnt hatte. Im Gegenteil! Die amerikanische Regierung bezeichnete es als „eine überraschende Regelwidrigkeit“, daß die deutsche Botschaft sich mit einer solchen Warnung vor der Ausübung eines guten amerikanischen Rechts durch die amerikanische Presse an die amerikanische Öffentlichkeit gewendet habe. Die Erregung wurde auch nicht gedämpft durch den deutschen Hinweis darauf, daß die „Lusitania“ bewaffnet gewesen sei und große Mengen von Munition an Bord gehabt habe — diese Angaben der deutschen Regierung wurden von der amerikanischen Regierung, deren Behörden das Schiff ausklariert hatten, bestritten.
Die amerikanische Regierung ließ am 15. Mai in Berlin eine Note übergeben, in der sie die ernstlichsten Vorstellungen erhob. Über die vorliegenden Einzelfälle hinausgreifend, stellte sie fest, daß der U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe ohne Mißachtung nicht nur des Völkerrechts sondern auch der Regeln der Billigkeit, der Vernunft, der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit nicht durchführbar sei. Sie könne im übrigen nicht glauben, daß die U-Bootkommandanten ihre ungesetzlichen Handlungen anders als unter einem Mißverständnis der von der deutschen Marinebehörde gegebenen Befehle getan haben könnten. Sie verlangte von der deutschen Regierung Mißbilligung der Handlungen der U-Bootkommandanten, Genugtuung für den angerichteten Schaden, schließlich sofortige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer ähnlicher Vorfälle. „Die Kaiserliche Regierung,“ so schloß die Note, „wird nicht erwarten, daß die Regierung der Vereinigten Staaten irgendein Wort ungesprochen oder eine Tat ungeschehen lassen wird, die notwendig sein sollten, um ihrer heiligen Pflicht zu genügen, die Rechte der Vereinigten Staaten und ihrer Bürger zu wahren und deren Ausübung und Genuß zu gewährleisten.“
An diese Note schloß sich eine diplomatische Korrespondenz an, in der die amerikanische Regierung immer schärfer ihren Standpunkt herausarbeitete, daß nur tatsächlicher Widerstand eines Handelsschiffes oder sein fortgesetztes Bestreben zu entfliehen, nachdem Befehl zum Anhalten zwecks Durchsuchung ergangen ist, dem Kommandanten eines Tauchbootes das Recht gebe, das Leben der an Bord befindlichen Menschen in Gefahr zu bringen; die deutsche Regierung dagegen nahm den Standpunkt ein, sie könne nicht zugeben, daß amerikanische Bürger ein feindliches Handelsschiff durch die bloße Tatsache ihrer Anwesenheit an Bord zu schützen vermöchten. Des weiteren wurde die Frage der Bewaffnung und Munitionsladung der „Lusitania“ erörtert. Schließlich wurden von deutscher Seite Vorschläge gemacht, die den freien Verkehr ausreichend kenntlich gemachter und vorher angesagter amerikanischer Passagierdampfer mit England sichern sollten. Dieser letztere Vorschlag wurde von der amerikanischen Regierung in einer Note vom 23. Juli 1915 kategorisch zurückgewiesen, da er geradezu eine Vereinbarung für die teilweise Aufhebung jener Grundsätze enthalte, auf deren Anerkennung durch Deutschland die amerikanische Regierung bestehen müsse. Schärfer als jemals bisher lehnte es die amerikanische Regierung ab, ihre Politik gegenüber Großbritannien mit der deutschen Regierung zu diskutieren und dem Verhalten Englands gegenüber Deutschland für die Erörterung zwischen Amerika und Deutschland über die Frage des U-Bootkrieges irgendeine Erheblichkeit zuzubilligen. „Wenn ein Kriegführender einem Feinde gegenüber nicht Vergeltung üben kann, ohne Leben und Eigentum Neutraler zu schädigen, so sollten sowohl Menschlichkeit wie Gerechtigkeit und die angemessene Rücksicht auf die Würde der neutralen Mächte gebieten, daß das Verfahren eingestellt wird.“ Das Verlangen nach Mißbilligung des Vorgehens der deutschen Seeoffiziere bei der Versenkung der „Lusitania“ und auf Ersatz für den entstandenen Schaden wurde mit Nachdruck wiederholt, und der Schluß der Note enthielt die Wendung, daß die amerikanische Regierung eine Wiederholung von Handlungen von Kommandanten deutscher Seestreitkräfte, die eine Verletzung der Rechte amerikanischer Bürger darstellten, als „vorsätzlich unfreundliche Handlung“ betrachten müßte.
Die scharfe Note der amerikanischen Regierung vom 23. Juli 1915 enthielt jedoch in Anknüpfung an die in der vorhergegangenen deutschen Note zum Ausdruck gebrachte Hoffnung auf Wiederherstellung der Freiheit der Meere einen Passus, der zu dem kriegerischen Ausklang in einem merkwürdigen Gegensatz stand. Dieser Passus lautete:
„Die Regierung der Vereinigten Staaten und die Kaiserlich deutsche Regierung kämpfen für das gleiche große Ziel und sind lange zusammen eingetreten für Anerkennung eben jener Grundsätze, auf denen die Regierung der Vereinigten Staaten jetzt so feierlich besteht. Sie kämpfen beide für die Freiheit der Meere. Die Regierung der Vereinigten Staaten wird fortfahren, für diese Freiheit zu kämpfen, von welcher Seite auch immer sie verletzt werden möge, ohne Kompromiß und um jeden Preis. Sie ladet die Kaiserlich deutsche Regierung zu praktischer Mitarbeit ein, im jetzigen Augenblick, wo diese Mitarbeit am meisten durchsetzen kann und dieses große Ziel am schlagendsten und wirksamsten erreicht werden kann. Die Kaiserlich deutsche Regierung hat der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dieses Ziel in gewissem Grade sogar vor dem Ende des gegenwärtigen Krieges erreicht werden könnte. Dies kann geschehen. Die Regierung der Vereinigten Staaten fühlt sich nicht nur verpflichtet, auf diesem Ziel, von wem auch immer es verletzt und mißachtet werden mag, zum Schutz ihrer eigenen Bürger zu bestehen; sie ist auch auf das höchste daran interessiert, dieses Ziel zwischen den Kriegführenden selbst verwirklicht zu sehen, und hält sich jederzeit bereit, als gemeinsamer Freund zu handeln, dem der Vorzug zuteil wird, einen Weg vorzuschlagen.“
Neben die kaum verhüllte Drohung mit dem Abbruch der Beziehungen für den Fall einer weiteren Schädigung der von der amerikanischen Regierung für ihre Staatsangehörigen beanspruchten Rechte durch unsern U-Bootkrieg war also die Bereitschaft zu einer Kooperation mit uns zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere, und zwar noch während des Krieges, gesetzt. Damit war die deutsche Politik vor eine Entscheidung von größter Tragweite gestellt.
Obwohl ich als Schatzsekretär nicht unmittelbar an der Behandlung dieser Fragen beteiligt war, hatte ich doch, auch abgesehen von gelegentlichen Aussprachen mit dem Kanzler und meinen Freunden im Auswärtigen Amt, gewisse Berührungspunkte mit dem durch den U-Bootkrieg berührten Fragenkomplex.
So war ich seit einiger Zeit mit der Frage der Baumwolleinfuhr aus den Vereinigten Staaten befaßt worden. Persönlichkeiten, die im deutschen Baumwollhandel eine große Rolle spielten, hatten Fühlung mit ihren amerikanischen Geschäftsfreunden genommen und standen mit diesen in Verhandlungen wegen des Abschlusses über einen sehr großen Posten zu einem festen Preise. Die großen und einflußreichen amerikanischen Baumwollinteressen waren durch die Unterbindung des Absatzes nach Deutschland empfindlich geschädigt. Für uns handelte es sich darum, diese Interessen zu unsern Gunsten mobilzumachen und mit ihrer Hilfe nicht nur eine Belieferung Deutschlands mit amerikanischer Baumwolle durchzusetzen, sondern womöglich die amerikanische Politik zu einem tatkräftigen Handeln für die Wiederherstellung der Londoner Deklaration zu bewegen. Die Finanzierung des Riesengeschäftes, um das es sich handelte, ließ den deutschen Interessenten die Rückendeckung durch das Reich erforderlich erscheinen, und so kam die Sache an mich. Die jetzt von der amerikanischen Regierung angebotene Zusammenarbeit für die Wiederherstellung der Freiheit der Meere erregte infolgedessen mein besonderes Interesse.
Außerdem war die Gestaltung unseres Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten von besonderer Wichtigkeit für die finanzielle Kriegführung. Auch bisher schon hatten die Banken der Vereinigten Staaten den Ententeländern — in viel bescheidenerem Maße auch uns — einige Unterstützung im Wege kommerzieller Kredite und der Übernahme kurzfristiger Schatzanweisungen gewährt. Aber diese finanzielle Hilfe hatte sich, zumal da der Präsident Wilson zunächst die Aufnahme öffentlicher Anleihen zugunsten eines kriegführenden Staates als neutralitätswidrig erklärt hatte, in engen, weit unterhalb der Leistungsfähigkeit der Union liegenden Grenzen bewegt. Niemand konnte zweifeln, daß ein Hinübertreten der Vereinigten Staaten auf die Seite unserer Gegner den vollen Einsatz ihrer gerade während des Krieges gewaltig angewachsenen Finanzkraft zugunsten der Entente bringen würde. Für die Entente war daraus eine wesentliche Erleichterung nicht nur der finanziellen, sondern auch der wirtschaftlichen Kriegführung, für uns eine entsprechende Erschwerung zu erwarten.
Aber auch ganz unabhängig von den Interessen meines speziellen Ressorts wollte es mir als ein geradezu verhängnisvoller Fehler erscheinen, es wegen des U-Bootkrieges zum Bruch mit den Vereinigten Staaten kommen zu lassen und die von Wilson gebotene Hand zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere, „von wem auch immer sie verletzt und mißachtet werden mag“, zu übersehen oder auszuschlagen. Sowohl wirtschaftliche Gründe als auch die politische Lage, insbesondere die kritische Situation auf dem Balkan, von deren Entwicklung das Schicksal der Dardanellen und der Türkei abhing, schienen mir keinen Zweifel über den richtigen Weg zu lassen, zumal da der Erfolg des U-Bootkriegs nicht entfernt den Erwartungen entsprach.
Ich legte dem Kanzler meine Gesichtspunkte zuerst mündlich und dann, am 5. August 1915, auch schriftlich dar. Mein Vorschlag ging dahin, der amerikanischen Regierung zu antworten: Wir akzeptieren die angebotene Kooperation zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere. In der Voraussetzung, daß die amerikanische Regierung gewillt ist, alsbald wirksame Schritte bei der britischen Regierung zu unternehmen, um diese zur Aufgabe ihrer völkerrechtswidrigen Seekriegführung zu veranlassen und sie zur strikten Beobachtung der Londoner Deklaration zurückzuführen, sind die U-Bootkommandanten unter Aufrechterhaltung unseres grundsätzlichen Standpunktes angewiesen worden, bis auf weiteres den U-Bootkrieg in einer der amerikanischen Auffassung Rechnung tragenden Weise zu führen; wir behalten uns alles vor für den Fall, daß die gemeinsame Aktion nicht innerhalb einer angemessenen Zeit den gewünschten Erfolg herbeiführt.
Dieses Vorgehen hätte den Vorteil gehabt, für die nächste für die Entscheidungen auf dem Balkan so wichtige Zeit die bedrohlichen Differenzen mit Amerika praktisch auszuschalten und dem Präsidenten Wilson freie Hand für die von ihm in Aussicht gestellte Aktion gegen England zu geben, ohne uns für die Dauer die Hände zu binden.
Mein Vorschlag fand jedoch beim Auswärtigen Amt keine Unterstützung, und der Chef des Admiralstabs nahm in einem Immediatbericht an den Kaiser mit großer Entschiedenheit gegen meine Anregung und deren Begründung Stellung. Der Kaiser stimmte zwar meiner Replik zu, in der ich meine Auffassung unter eingehender Begründung aufrechterhielt; aber in der Zwischenzeit hatte sich die Lage erheblich verschärft durch die am 19. August ohne Warnung erfolgte Torpedierung des auf der Ausfahrt von England nach Amerika begriffenen Passagierdampfers „Arabic“; abermals fanden bei dieser Versenkung amerikanische Staatsangehörige den Tod.
Glücklicherweise war schon vor der Torpedierung der „Arabic“ eine Weisung an die U-Bootkommandanten ergangen, daß „Liners“ nur nach vorhergegangener Warnung und nach Rettung der Nichtkombattanten versenkt werden sollten, es sei denn, daß ein Schiff zu fliehen versuche oder Widerstand leiste. Der Kommandant des U-Bootes, das die „Arabic“ versenkte, hatte sich in dem Glauben befunden, daß die „Arabic“ Anstalten machte, sein U-Boot zu rammen. Die an die U-Bootkommandanten ergangene Weisung wurde nun der amerikanischen Regierung mitgeteilt. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen, die hart an den Krieg heranstreiften, bestätigte Graf Bernstorff am 5. Oktober 1915 dem Staatssekretär Lansing, daß die an die U-Bootkommandanten erteilten Befehle so bestimmt lauteten, daß eine Wiederholung ähnlicher Zwischenfälle wie des Arabic-Falles als ausgeschlossen gelte. Gleichzeitig erkannte die deutsche Regierung an, daß der Angriff auf die „Arabic“ den erteilten Befehlen nicht entsprochen habe, daß sie den Vorgang nicht billige und ihn bedaure; dem Kommandanten des U-Bootes sei eine dahingehende Eröffnung gemacht worden. Auch zur Gewährung einer Entschädigung erklärte sich die deutsche Regierung bereit. Natürlich konnten, wie sich jetzt die Lage gestaltet hatte, an diese Mitteilung keine weiteren Bedingungen oder Voraussetzungen bezüglich der von Amerika gegenüber England zu unternehmenden Schritte geknüpft werden. Die Gelegenheit, in die von Wilson gebotene Hand einzuschlagen und eine ernsthafte Probe auf seine Bereitwilligkeit zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen gegen Englands Seekriegführung zu machen, war uns also durch die Versenkung der „Arabic“ aus der Hand genommen. Eine endgültige Klärung war auch nicht herbeigeführt; insbesondere betonte Lansing, daß die „Lusitania“-Angelegenheit für die amerikanische Regierung noch nicht erledigt sei. Aber die unmittelbare Gefahr schien abgewendet. Darüber hinaus raffte sich jetzt die amerikanische Regierung zum erstenmal seit langer Zeit zu einem energischen Schritt gegenüber der Entente auf. In einer sehr ausführlichen Note vom 5. November 1915 legte sie die Völkerrechtswidrigkeit der von der Entente unter Englands Führung beliebten Seekriegführung dar und erklärte, daß die Vereinigten Staaten ohne Zaudern die Aufgabe der Vorkämpferschaft für die Rechte der Neutralen zu übernehmen und der Erfüllung dieser Aufgabe ihre ganze Energie zu widmen entschlossen seien.
Im eigenen Lager hatte die Frage unseres Verhaltens zu Amerika zu einer ernstlichen Krisis geführt. Nachdem der Kaiser sich auf den vom Reichskanzler vertretenen Standpunkt gestellt hatte, reichte der Admiral von Tirpitz seinen Abschied ein, der aber vom Kaiser nicht angenommen wurde (Anfang September 1915). Dagegen wurde an Stelle des Admirals Bachmann der Admiral von Holtzendorff zum Chef des Admiralstabs ernannt; gleichzeitig wurden durch eine Kaiserliche Order die Kompetenzen zwischen Reichsmarineamt und Admiralstab neu abgegrenzt. Ein zweites Abschiedsgesuch des Admirals von Tirpitz folgte, das abermals abgelehnt wurde.
Der „verschärfte U-Bootkrieg“
Am 18. Januar 1916 machte Herr Lansing den Vertretern der Ententemächte in Washington einen — später als inoffiziell bezeichneten Vorschlag — über die U-Bootkriegführung, der im wesentlichen auf folgendes hinauskam:
Er erkannte an, daß die U-Boote sich als wirksam in der Bekämpfung feindlichen Handels erwiesen hätten und daß infolgedessen ihre Benutzung zu diesem Zweck den Kriegführenden nicht ohne weiteres verwehrt werden könne. Es handele sich also darum, eine Formel zu finden, die den U-Bootkrieg, ohne seine Wirksamkeit zu zerstören, in Einklang mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts und den Grundsätzen der Menschlichkeit bringe. Sein Vorschlag sei: Einerseits sollten die U-Boote gehalten sein, nur in den Formen des „Kreuzerkriegs“ gegen Kauffahrteischiffe vorzugehen, d. h. sie nicht zu versenken, ohne sie zum Halten aufgefordert, nach Konterbande durchsucht und die Mannschaft und Passagiere in Sicherheit gebracht zu haben. Auf der anderen Seite sollten die Kauffahrteischiffe keinerlei Bewaffnung führen dürfen. Zur Begründung dieses Vorschlags führte Lansing an, daß angesichts der Konstruktion der U-Boote eine auch nur leichte Bewaffnung den Handelsschiffen eine Überlegenheit gebe; jede Bewaffnung eines Kauffahrteischiffes habe unter diesen Umständen den Charakter einer Bewaffnung zu Offensivzwecken. Das Schreiben schloß: „Ich möchte hinzufügen, daß meine Regierung das Argument verständlich findet, daß ein Kauffahrteischiff, das irgendeine Bewaffnung trägt, angesichts des Charakters des Tauchbootkriegs und der Schwäche der U-Boote in der Verteidigung, sowohl von den Neutralen wie von den Kriegführenden als Hilfskreuzer zu betrachten und zu behandeln ist, und daß meine Regierung ernstlich erwägt, ihre Beamten dementsprechend zu instruieren.“
Diese Anregung sah aus wie ein schwerer Vorstoß gegen die Seekriegführung der Entente. Die Entwaffnung aller Handelsdampfer und ihre Verpflichtung, ohne Gegenwehr auf Anruf anzuhalten, sich untersuchen und nach Feststellung der feindlichen Nationalität oder des Vorhandenseins von Konterbande sich versenken zu lassen, hätte das Vorgehen der deutschen U-Boote gegen den Seehandel der Ententeländer nahezu gefahrlos gemacht und seine Wirksamkeit bedeutend gesteigert. Die Ablehnung dieser Anregung durch die Ententemächte mußte deshalb erwartet werden. Aber für diesen Fall stand am Schluß des Lansingschen Schreibens die Drohung, daß die amerikanische Regierung künftighin bewaffnete Handelsschiffe als Hilfskreuzer ansehen und behandeln werde. Das hieß nicht nur, daß die bewaffneten Handelsschiffe bei ihrem Aufenthalt und ihrem Verkehr in den Häfen der Vereinigten Staaten den für Kriegsschiffe maßgebenden Beschränkungen unterliegen sollten, sondern auch, daß die Regierung der Vereinigten Staaten sich jedes Einspruchs gegen die Versenkung solcher bewaffneten Handelsschiffe durch deutsche U-Boote begeben hätte, auch wenn die Torpedierung ohne Warnung und ohne die Rettung der Schiffsbemannung und Passagiere erfolgte.
Die Entente war also in der Tat vor ein schweres Dilemma gestellt. Hätte die Regierung der Vereinigten Staaten den Lansingschen Gedanken sich zu eigen gemacht und festgehalten, so gab es für die Entente nur den einen Ausweg, durch die Rückkehr zur Londoner Deklaration sich die Beschränkung des U-Bootkriegs auf die Methoden des „Kreuzerkriegs“ zu erkaufen. Zielte Lansings Brief an die Ententevertreter nach dieser Richtung? Sollte er eine drastische Ergänzung der noch immer unbeantworteten Note der amerikanischen Regierung vom 5. November 1915 sein, die so scharf gegen die Methoden der britischen Seekriegführung Stellung genommen hatte?
Ich vermag auf diese Frage auch heute noch keine Antwort zu geben; denn ich hatte weder damals, noch habe ich heute genügend Einblick in das, was jenseits des Atlantischen Ozeans vorging. Und die weitere Entwicklung der Dinge selbst gab nicht nur keine Antwort, sondern stellte uns vor ein Rätsel.
Nachdem nämlich Lansing am 18. Januar 1916 jenen Brief an die Ententevertreter gerichtet hatte, nahm er Ende Januar gegenüber dem Grafen Bernstorff die „Lusitania“-Frage, die bei der Erledigung des „Arabic“-Falles ausdrücklich in Schwebe gelassen worden war, wieder auf. Er verlangte nicht nur eine Entschädigung, sondern auch die ausdrückliche Erklärung, daß wir diese Entschädigung „in Anerkennung der Ungesetzlichkeit (illegality)“ der Versenkung der „Lusitania“ gewährten. In einem solchen Zugeständnis sah man bei uns nicht nur eine uns angesonnene Demütigung, sondern auch einen endgültigen und vorbehaltlosen Verzicht auf die schärfere Form des U-Bootkriegs, zu dem man sich um so weniger entschließen konnte, als keinerlei Sicherheiten irgendwelcher Art für eine Zurückführung des Seekriegs unserer Feinde auf die Normen des Völkerrechts vorlagen. Lansing bestand jedoch mit der größten Hartnäckigkeit und Schärfe auf seiner Forderung. Die Lage erfuhr abermals eine kritische Zuspitzung bis hart an den Abbruch der Beziehungen. Am 5. Februar 1916 veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine Unterredung des Unterstaatssekretärs Zimmermann mit dem Berliner Korrespondenten der „Associated Press“, in der er u. a. sagte: Er wolle den Ernst der Lage nicht verhehlen. Deutschland könne keinesfalls die Ungesetzlichkeit der Kriegführung der U-Boote in der Kriegszone anerkennen. Die ganze Krisis sei auf die neue Forderung Amerikas zurückzuführen, daß Deutschland die Versenkung der „Lusitania“ als eine völkerrechtswidrige Tat anerkennen solle. Deutschland könne die Waffe der U-Boote nicht aus der Hand legen. Wenn die Vereinigten Staaten es zum Bruch kommen lassen wollten, könne Deutschland nichts mehr tun, um dies zu vermeiden.
Der Reichskanzler bestätigte in einer Unterredung mit dem Vertreter der „New York World“ die Zimmermannschen Erklärungen.
Während unser Verhältnis zu den Vereinigten Staaten diese neue und unerwartete Zuspitzung erfuhr, kam es bei uns im Innern zu heftigen Kämpfen über den U-Bootkrieg.
Der Admiralstab nahm unter seinem neuen Chef gegen Ende 1915 erneut Stellung zugunsten der Aufnahme des durch keinerlei Einschränkungen gehemmten U-Bootkriegs. Von einem rücksichtslos durchgeführten U-Bootkrieg erwartete er binnen eines halben Jahres die Niederkämpfung Englands und damit die siegreiche Beendigung des Krieges. Gegenüber dieser Aussicht müßten alle andern Erwägungen, auch die Rückwirkung des uneingeschränkten U-Bootkrieges auf die Vereinigten Staaten, zurücktreten.
Der Chef des Generalstabs, General von Falkenhayn, war um die Jahreswende für den uneingeschränkten U-Bootkrieg so gut wie gewonnen. Er hoffte auf eine Niederkämpfung Englands in wenigen Monaten.
Auch die politischen Parteien und die Presse nahmen in jener Zeit immer schärfer in der Frage des U-Bootkrieges Stellung. Die Marinebehörden entfalteten eine starke propagandistische Tätigkeit zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges, die sichtlich Einfluß auf die Meinungsbildung der politischen Kreise und des Publikums gewann.
Der Kanzler leistete dem starken Druck Widerstand. Wenn schon die Differenzen über die Erledigung der „Lusitania“-Frage so hart an den Bruch zwischen Amerika und uns heranführten, so erschien der Bruch und ihm folgend der Krieg sicher für den Fall der Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkrieges. Dafür war der Kanzler nicht geneigt, die Verantwortung zu übernehmen.
Dagegen einigten sich die maßgebenden Persönlichkeiten Anfang Februar 1916 auf den sogenannten „verschärften U-Bootkrieg“, nämlich die Versenkung der bewaffneten feindlichen Handelsschiffe ohne Warnung und ohne Rücksicht auf die Mannschaften und Passagiere.
Der deutschen Marine waren auf verschiedenen britischen Handelsschiffen Instruktionen in die Hand gefallen, aus denen sich ergab, daß die bewaffneten Schiffe nicht etwa die Angriffe deutscher U-Boote abwarten und sich gegen diese verteidigen, sondern, wo immer sich eine Gelegenheit dazu bot, angriffsweise gegen die U-Boote vorgehen sollten. Die deutsche Regierung zog hieraus die Konsequenz, daß die mit Geschützen bewaffneten feindlichen Kauffahrteischiffe kein Recht mehr darauf hätten, als friedliche Handelsschiffe angesehen zu werden. Sie teilte diese Auffassung am 8. Februar 1916 den neutralen Regierungen in einer Denkschrift mit, die mit der Ankündigung schloß, daß die deutschen Seestreitkräfte nach einer kurzen, den Interessen der Neutralen Rechnung tragenden Frist den Befehl erhalten würden, solche Schiffe als Kriegführende zu behandeln.
Über die Zweckmäßigkeit dieses Schrittes konnte man verschiedener Meinung sein; schon deshalb, weil die Erkennbarkeit der Bewaffnung eines Handelsschiffes durch das Periskop eines U-Bootes eine recht zweifelhafte Sache war und Irrtümer ganz unausweichlich erscheinen mußten. Ich konnte den Eindruck nicht loswerden, daß die Herren von der Marine „verschärften U-Bootkrieg“ sagten, aber den „uneingeschränkten U-Bootkrieg“ meinten. Das konnte nicht gut gehen. Außerdem hätte ich vorgezogen, zunächst einmal die „Lusitania“-Angelegenheit zu erledigen, statt die so stark zugespitzte Lage durch eine neue Maßnahme von solcher Tragweite zu komplizieren. Ich war jedoch an den Verhandlungen, die zu der Proklamierung des „verschärften U-Bootkrieges“ geführt hatten, nicht beteiligt worden und erfuhr die vollendete Tatsache — durch eine in der Pressekonferenz von dem Marinevertreter gemachte Mitteilung.
Immerhin war der „verschärfte U-Bootkrieg“ begründet in einer Auffassung, die mit der von Lansing in seinem Schreiben vom 18. Januar an die Ententevertreter entwickelten im wesentlichen übereinstimmte. Diese Tatsache war, so durfte man annehmen, immerhin geeignet, den „verschärften U-Bootkrieg“ auch in den Augen der amerikanischen Regierung als vertretbar erscheinen zu lassen.
Diese Hoffnung erschien um so mehr berechtigt, als sich damals in den Vereinigten Staaten in der öffentlichen Meinung und in den Kreisen des Kongresses eine Strömung zeigte, die sich gegen den Gedanken eines Krieges zwischen Amerika und Deutschland auflehnte und zum Zweck der Verminderung der Kriegsgefahr die Forderung aufstellte, die amerikanische Regierung möchte die amerikanischen Bürger vor der Benutzung bewaffneter feindlicher Handelsschiffe warnen oder gar ihnen das Reisen auf bewaffneten feindlichen Schiffen verbieten. Im Senat wie im Repräsentantenhaus wurden sogar Anträge in diesem Sinne eingebracht.
Um so auffallender war es, daß die amerikanische Regierung nunmehr gegen die deutsche Auffassung des Charakters und der Wirkungen der Bewaffnung von Handelsschiffen, die sich so nahe mit der von Lansing kundgegebenen berührte, mit aller Schärfe Stellung nahm. Der Präsident Wilson selbst griff ein, indem er am 24. Februar 1916 einen Brief an den Senator Stone, den Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, richtete und veröffentlichte, in dem er sich auf den Standpunkt stellte, daß die Ankündigung des verschärften U-Bootkrieges in so offenkundigem Widerspruch zu den erst vor kurzem gegebenen ausdrücklichen Versicherungen der Mittelmächte stehe, daß er erst weitere Erklärungen abwarten müsse. Er fügte hinzu: Er könne keinerlei Verkürzung der Rechte der amerikanischen Staatsbürger hinnehmen; die Ehre und Selbstachtung der Nation sei im Spiel; Amerika wünsche den Frieden und werde ihn um jeden Preis erhalten, nur nicht um den Preis seiner Ehre; den Amerikanern die Ausübung ihrer Rechte verbieten aus Furcht, man könne gezwungen sein, für diese Rechte einzutreten, würde in der Tat eine tiefe Demütigung sein und außerdem nicht nur ein stillschweigendes, sondern sogar ein ausdrückliches Sichabfinden mit der Verletzung der Rechte der Menschheit und ein bewußter Verzicht Amerikas auf seine bisher stolze Stellung als Wortführer für Gesetz und Recht. Amerika könne nicht nachgeben, ohne seine eigene Ohnmacht als Nation zu erklären und seine unabhängige Stellung unter den Nationen der Welt aufzugeben.
Am 3. März 1916 beschloß der Senat mit 68 gegen 14 Stimmen die Erörterung der Resolution Gore, die das Reisen auf bewaffneten feindlichen Handelsschiffen für Amerikaner verboten sehen wollte, auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
Drei Wochen später, am 25. März, veröffentlichte die amerikanische Regierung ein Memorandum über ihre Stellung zur Frage der Behandlung bewaffneter Handelsschiffe in neutralen Häfen und auf hoher See. Das Memorandum kam auf Grund sehr kasuistischer Deduktionen zu dem Schluß: Eine neutrale Regierung könne in ihren Häfen ein bewaffnetes Handelsschiff auf Grund der Präsumption behandeln, daß es zum Angriff bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter des Kriegsschiffs habe; dagegen müsse ein Kriegführender auf hoher See auf Grund der Präsumption vorgehen, daß das Handelsschiff zu Verteidigungszwecken bewaffnet sei und infolgedessen den Charakter als Kauffahrteischiff habe. Der Status eines bewaffneten Handelsschiffes auf hoher See als eines Kriegsschiffes könne nur auf Grund beweiskräftiger Evidenz seiner Angriffsabsicht festgestellt werden.
Zwei Tage zuvor, am 23. März, hatte die britische Regierung die Lansingsche Anregung vom 18. Januar als unvereinbar mit den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und mit bestimmten Klauseln der Haager Konvention abgelehnt.
Das merkwürdige Zwischenspiel des Lansingschen Vorschlags blieb unaufgeklärt. Wir hatten jetzt bei der Führung des verschärften U-Bootkrieges gegen die bewaffneten Handelsschiffe mit demselben Widerstand Amerikas, ja mit einem noch ausgesprocheneren Widerstand zu rechnen, wie bei unserm ersten Tauchbootkrieg. Jeder Tag konnte mit einem neuen Zwischenfall die Krisis akut machen und uns vor die Wahl zwischen dem Krieg mit Amerika oder der Einschränkung des U-Bootkrieges auf die völkerrechtlich einwandfreien Formen des Kreuzerkriegs stellen.
In dieser Lage wuchs bei uns die Forderung nach dem uneingeschränkten U-Bootkrieg zu einem wahren Sturm auf den Reichskanzler an. Die Marine, die den „verschärften U-Bootkrieg“ durchgesetzt hatte, dachte nicht daran, sich damit zufriedenzugeben. Der Admiralstab hatte eine umfangreiche Denkschrift über die englische Wirtschaft und den U-Bootkrieg ausarbeiten lassen, die auf Grund eines weitschichtigen statistischen Materials, aber in ganz dilettantischer Beweisführung, den Nachweis zu erbringen versuchte, daß der „uneingeschränkte U-Bootkrieg“ im Laufe längstens eines halben Jahres zu dem Erfolge führen würde, England auf dem Wege der Unterbindung des Seeverkehrs zum Frieden zu zwingen. Zu der Denkschrift wurden von zahlreichen hervorragenden Persönlichkeiten aus den Kreisen der Industrie, des Handels und der Bankwelt Gutachten eingefordert, die bei der klugen Auswahl der Befragten sich durchweg mit mehr oder weniger vorsichtigen Vorbehalten den Folgerungen der Denkschrift anschlossen. Die Bearbeitung der Presse und der öffentlichen Meinung zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges war um so wirksamer, als es unmöglich war, die zugunsten des U-Bootkrieges in Umlauf gesetzten Behauptungen und Beweisführungen zu widerlegen, ohne geradezu Landesverrat zu begehen.
Ich hatte mich damals im Auftrage des Reichskanzlers eingehend mit der im Admiralstab ausgearbeiteten Denkschrift befaßt und mußte auf Grund der mit dem ersten U-Bootkrieg gemachten Erfahrungen, der noch verhältnismäßig intakten wirtschaftlichen Reserven Englands, der ausgezeichneten Welternte, namentlich auch der Rekordernten der England zunächst gelegenen Versorgungsgebiete, des Umfangs des England noch zur Verfügung stehenden Schiffsraumes usw. zu dem Schlusse kommen, daß auch bei voller Leistung der vom Admiralstab in Aussicht gestellten Versenkungen keinerlei Gewähr für eine Niederzwingung Englands innerhalb eines absehbaren Zeitraumes gegeben sei. Auf der andern Seite konnte ich nicht umhin, die Gefahren eines Krieges mit Amerika wesentlich höher zu veranschlagen, als dies von seiten der Befürworter des uneingeschränkten U-Bootkrieges geschah.
In der ersten Märzhälfte kam auf Betreiben der Marine die Frage des uneingeschränkten U-Bootkrieges im Großen Hauptquartier erneut zur Entscheidung. Der Reichskanzler drang mit seiner Ansicht durch. Es scheint, daß auch der Chef des Admiralstabs und der Chef des Generalstabs sich dem Gewicht seiner Gründe nicht entziehen konnten. Der Kanzler bestand bei dieser Gelegenheit auch auf einer Abstellung der von der Marine ausgehenden Propaganda zugunsten des uneingeschränkten U-Bootkrieges. Der Kaiser verfügte die Lostrennung der Nachrichtenabteilung vom Reichsmarineamt und ihre Angliederung an den Admiralstab. Diese Maßnahme gab die unmittelbare Veranlassung zum Rücktritt des Großadmirals von Tirpitz. An seiner Stelle wurde der Admiral von Capelle, der in der U-Bootfrage die Auffassung des Reichskanzlers teilte, zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt.
Die Budgetkommission des Reichstages beschäftigte sich Ende März in vertraulichen Sitzungen mit der U-Bootfrage. Auch die Konservativen und derjenige Teil der Nationalliberalen, die mit Entschiedenheit für den uneingeschränkten U-Bootkrieg eintraten, nahmen schließlich davon Abstand, eine dahingehende Entschließung zu beantragen. Es kam nach langen Verhandlungen zwischen den Parteien eine Resolution zustande, die lautete:
„Nachdem sich das Unterseeboot als eine wirksame Waffe gegen die englische auf die Aushungerung Deutschlands berechnete Kriegführung erwiesen hat, gibt der Reichstag seiner Überzeugung Ausdruck, daß es geboten ist, wie von allen unsern militärischen Machtmitteln, so auch von den Unterseebooten denjenigen Gebrauch zu machen, der die Erringung eines die Zukunft Deutschlands sichernden Friedens verbürgt, und bei Verhandlungen mit auswärtigen Staaten die für die Seegeltung Deutschlands erforderliche Freiheit im Gebrauch dieser Waffe unter Beachtung der berechtigten Interessen der neutralen Staaten zu wahren.“
Man einigte sich ferner dahin, daß eine Besprechung der U-Bootfrage im Plenum des Reichstages unterbleiben solle.
Der „Sussex“-Fall
Inzwischen kam, was kommen mußte.
Die Versenkungen von Schiffen mit Amerikanern an Bord häuften sich. In der Zeit vom 27. März bis zum 1. April hatte der amerikanische Botschafter an unser Auswärtiges Amt, in Vorbereitung weiterer Schritte, in nicht weniger als fünf Fällen die Anfrage zu richten, ob die Versenkung durch ein deutsches Tauchboot erfolgt sei. Der schlimmste dieser Fälle war die am 24. März 1916 ohne Warnung erfolgte Torpedierung des unbewaffneten Passagierdampfers „Sussex“, der dem Passagierverkehr über den Kanal diente. Von mehr als 300 Passagieren fanden etwa 80 ihren Tod, darunter auch eine Anzahl Amerikaner. Der Kommandant des für die Torpedierung in Betracht kommenden U-Bootes gab an, einen Minenleger der neuen britischen „Arabis“-Klasse torpediert zu haben. Ort und Zeit stimmte mit der Torpedierung der „Sussex“ überein, und die im Rumpf der „Sussex“ vorgefundenen Stücke eines deutschen Torpedos stellten den Sachverhalt außer allen Zweifel.
Mit dieser Katastrophe, deren Umfang nahezu an die Versenkung der „Lusitania“ heranreichte, stand unser Verhältnis mit Amerika vor dem Biegen oder Brechen. Die Haltung der Vereinigten Staaten ließ darüber keine Unklarheit. Nachdem unsere ursprüngliche, auf den Angaben des U-Bootkommandanten beruhende Aufstellung, daß das versenkte Schiff mit der „Sussex“ nicht identisch sei, widerlegt war, übergab der amerikanische Botschafter am 20. April dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes eine Note, deren Bedeutung noch dadurch besonders unterstrichen wurde, daß der Präsident Wilson sie unmittelbar vor ihrer Übergabe in einer von ihm persönlich verlesenen Botschaft dem Kongreß zur Kenntnis brachte.
Der wichtigste Inhalt der Note war:
Der tragische Fall der „Sussex“ stehe leider nicht allein; er sei nur ein Fall, wenn auch einer der schwersten und betrübendsten, für die vorbedachte Methode, mit der unterschiedslos Handelsschiffe aller Art und Bestimmung zerstört würden. Die deutsche Regierung habe offenbar keinen Weg gefunden, ihren Tauchbooten die von ihr zugesagten Beschränkungen aufzuerlegen. „Immer wieder hat die Kaiserliche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten feierlich versichert, daß zum mindesten Passagierschiffe nicht in dieser Weise behandelt werden würden, und gleichwohl hat sie wiederholt zugelassen, daß ihre U-Bootkommandanten diese Versicherung ohne jede Ahndung mißachteten. Noch im Februar dieses Jahres machte sie davon Mitteilung, daß sie alle bewaffneten Handelsschiffe in feindlichem Eigentum als Teil der Seestreitkräfte ihrer Gegner betrachten und als Kriegsschiffe behandeln werde, indem sie sich so, wenigstens implicite, verpflichtete, nichtbewaffnete Schiffe zu warnen und das Leben ihrer Passagiere und Besatzungen zu gewährleisten; aber sogar diese Beschränkung haben ihre U-Bootkommandanten unbekümmert außer Acht gelassen.“ Die Regierung der Vereinigten Staaten habe viel Geduld gezeigt und die Hoffnung nicht aufgeben wollen, daß es der deutschen Regierung möglich sein werde, den U-Bootkrieg mit den im Völkerrecht verkörperten Grundsätzen der Menschlichkeit in Einklang zu bringen; sie habe den neuen Verhältnissen, für die es keine Präzedenzfälle gebe, jedes Zugeständnis gemacht und sei gewillt gewesen, zu warten, bis die Tatsachen unmißverständlich und nur einer Auslegung fähig geworden seien. Dieser Zeitpunkt sei jetzt gekommen. Wenn es die Absicht der deutschen Regierung sei, den U-Bootkrieg gegen Handelsschiffe fortzusetzen ohne Rücksicht auf das, was die amerikanische Regierung als die heiligen und unbestreitbaren Normen des Völkerrechts und die allgemein anerkannten Gebote der Menschlichkeit ansehen müsse, so gebe es für die amerikanische Regierung nur einen Weg: „Sofern die Kaiserliche Regierung nicht jetzt unverzüglich ein Aufgeben ihrer gegenwärtigen Methoden des U-Bootkrieges gegen Passagier- und Frachtschiffe erklären und bewirken sollte, kann die Regierung der Vereinigten Staaten keine andere Wahl haben, als die diplomatischen Beziehungen zur deutschen Regierung abzubrechen.“
Zur Zeit der Übergabe dieser Note befand sich der Kanzler im Großen Hauptquartier. Er reiste alsbald nach Berlin zurück, um die Lage zu besprechen. Am Ostersonntag und Ostermontag (23. und 24. April) fanden ausgedehnte Konferenzen statt, in denen der Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle, im Gegensatz zum Chef des Admiralstabs, Admiral von Holtzendorff, die Auffassung vertrat, daß die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges keine allzu starke Beeinträchtigung der Wirksamkeit der U-Boote bedeute; der weitaus größte Teil der Versenkungen erfolge jetzt bereits vom aufgetauchten Boot durch Artilleriefeuer, und mit der fortschreitenden Vergrößerung des U-Boottyps und der Verstärkung der artilleristischen Ausrüstung der U-Boote werde sich in Zukunft das Verhältnis zugunsten der Versenkungen durch Artillerie noch verstärken. Diese Darlegungen erleichterten uns den ohnehin kaum vermeidbaren Entschluß, den U-Bootkrieg mindestens zeitweise auf die Formen des Kreuzerkrieges zu bringen. Ich griff dabei auf meinen Vorschlag vom August 1915 zurück, einen Zusammenhang zwischen diesem Zugeständnis und den damals von Wilson angebotenen Bemühungen zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu konstruieren. Es erschien fraglich, ob dieser Zusammenhang in Form einer „Bedingung“ oder einer „Voraussetzung“ für unser Zugeständnis oder in Form einer bloßen „Erwartung“ hergestellt werden sollte. Die Entscheidung zugunsten der letzteren Auffassung gab schließlich eine vertrauliche und freundschaftliche Mitteilung des spanischen Botschafters, der erklärte, die bestimmte Überzeugung gewonnen zu haben, daß ein an Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpftes Nachgeben von der amerikanischen Regierung als ungenügend werde angesehen werden und zum alsbaldigen Abbruch der Beziehungen, dem der Krieg folgen werde, führen müsse.
Der Kanzler reiste am 25. April nach dem Großen Hauptquartier zurück, während das Auswärtige Amt den Text der Antwortnote in Arbeit nahm. Der amerikanische Botschafter hatte dem Kanzler vor seiner Abreise den Wunsch, oder mindestens in einer einem Wunsch gleichkommenden Form die Bereitwilligkeit ausgedrückt, nach dem Hauptquartier zu reisen und dem Kaiser persönlich Aufklärung über den amerikanischen Standpunkt zu geben. In der Tat erhielt Herr Gerard am 28. April eine Einladung, nach dem Hauptquartier zu kommen. Er wurde dort am 1. Mai in Gegenwart des Kanzlers vom Kaiser empfangen, der mit ihm die deutsch-amerikanischen Beziehungen und die U-Bootfrage durchsprach, um auf diese Weise ein unmittelbares Bild der amerikanischen Auffassung zu gewinnen.
Die Erledigung der U-Bootfrage in dem in Berlin besprochenen Sinn war inzwischen im Hauptquartier auf eine große Schwierigkeit gestoßen: der General von Falkenhayn, der noch acht Tage zuvor dem Kanzler gegenüber sich dahin ausgesprochen hatte, daß auch nach seiner Ansicht ein Konflikt mit Amerika vermieden werden müsse, trat jetzt beim Kaiser gegen die Beschränkung des U-Bootkrieges auf die Formen des Kreuzerkrieges ein; er müsse auf die Fortsetzung der Aktion gegen Verdun verzichten, wenn der U-Bootkrieg suspendiert werde, und zwar, weil selbst ein voller Erfolg der Verdun-Aktion die Opfer nicht lohne, wenn die Suspendierung des U-Bootkrieges den Engländern Luft gebe und den Franzosen die Hoffnung auf weitere englische Hilfe lasse. Der Kaiser war durch diese Auffassung Falkenhayns stark beeindruckt und sagte am 30. April dem Kanzler: „Sie haben also die Wahl zwischen Amerika und Verdun!“ Der Kanzler war über diese Alternative auf das äußerste erregt. Der Gedanke, vor der Geschichte als derjenige dazustehen, durch dessen Schuld hunderttausend Mann vor Verdun umsonst geopfert worden seien, schien ihm ebenso unerträglich, wie die Verantwortung für den Bruch mit Amerika. Er ließ mich über die Sachlage telephonisch informieren und bat mich, sofort nach dem Hauptquartier zu kommen.
Ich traf am nächsten Tage, 1. Mai, im Laufe des Nachmittags in Charleville ein und fand die Lage bereits geklärt. Der Chef des Admiralstabs hatte sich den politischen Gründen des Kanzlers unterworfen. Der Kaiser hatte sich dem Kanzler gegenüber dahin geäußert, daß der Bruch mit Amerika vermieden werden müsse, und sich mit dem vom Kanzler vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt.
Am nächsten Abend sprach sich der Kaiser nach Tisch mir gegenüber eingehend über die U-Bootfrage aus. Ich hatte den Eindruck, daß ihm die Entscheidung einen schweren Stein vom Herzen genommen habe. Er sprach witzig und geistreich über seine Unterhaltung mit Herrn Gerard. Wenn man Politik machen wolle, müsse man vor allem wissen, worauf es dem anderen ankomme; denn Politik sei nun einmal ein zweiseitiges Geschäft. Gerards Äußerungen hätten ihm bestätigt, daß Wilson eine Leiter zu der neuen Präsidentschaft suche. Da wollten wir ihm lieber die Friedensleiter hinstellen als die Kriegsleiter, die uns schließlich auf den eigenen Kopf fallen werde.
Unsere Antwortnote wurde am 4. Mai dem amerikanischen Botschafter überreicht. Sie stellte gegenüber dem Appell der Unionsregierung an die geheiligten Grundsätze der Menschlichkeit und des Völkerrechtes fest, „daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung gewesen ist, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht auf die durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen. Bei dieser Sachlage könne die deutsche Regierung nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den bedauernswerten Opfern des U-Bootkrieges zuwendeten, sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen von Frauen und Kindern erstreckten, die nach der erklärten Absicht der englischen Regierung in den Hungertod getrieben werden sollten. Die deutsche Regierung, und mit ihr das deutsche Volk, hätten für dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen sich ausdrücklich bereit erklärt habe, sich mit der Anwendung der U-Bootwaffe streng an die vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen Normen zu halten, falls England sich dazu bereit finde, diese Normen ebenfalls seiner Kriegführung zugrundezulegen. Wenn die deutsche Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließe, so sei für sie entscheidend der Gedanke an das schwere Verhängnis, mit dem eine Ausdehnung und Verlängerung dieses grausamen und blutigen Krieges die gesamte zivilisierte Menschheit bedrohe. Das Bewußtsein der Stärke hat es der deutschen Regierung erlaubt, zweimal im Laufe der letzten Monate ihre Bereitschaft zu einem Deutschlands Lebensinteressen sichernden Frieden offen und vor aller Welt zu bekunden. Sie hat damit zum Ausdruck gebracht, daß es nicht an ihr liegt, wenn den Völkern Europas der Friede noch länger vorenthalten bleibt. Mit um so stärkerer Berechtigung darf die deutsche Regierung aussprechen, daß es vor der Menschheit und der Geschichte nicht zu verantworten wäre, nach einundzwanzigmonatiger Kriegsdauer die über den U-Bootkrieg entstandene Streitfrage eine den Frieden zwischen dem deutschen und amerikanischen Volke ernstlich bedrohende Wendung nehmen zu lassen. Einer solchen Entwicklung will die deutsche Regierung, soweit es an ihr liegt, vorbeugen. Sie will gleichzeitig ein letztes dazu beitragen, um — solange der Krieg noch dauert — die Beschränkung der Kriegführung auf die kämpfenden Streitkräfte zu ermöglichen, ein Ziel, das die Freiheit der Meere einschließt, und in dem sich die deutsche Regierung mit der Regierung der Vereinigten Staaten auch heute noch einig glaubt. Von diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Regierung der Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebietes Kauffahrteischiffe nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn, daß sie flüchten oder Widerstand leisten.“
Der Schluß der Note sprach die Erwartung aus, „daß die neue Weisung an die deutschen Seestreitkräfte auch in den Augen der Regierung der Vereinigten Staaten jedes Hindernis für die Verwirklichung der in der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der Meere aus dem Wege räumt“; die deutsche Regierung zweifle nicht, daß die amerikanische Regierung nunmehr bei der britischen Regierung die Beobachtung der völkerrechtlichen Normen der Seekriegführung verlangen und durchsetzen werde. „Sollten die Schritte der Vereinigten Staaten nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Gesetzen der Menschlichkeit bei allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenübersehen, für die sie sich die volle Freiheit der Entschließung vorbehalten muß.“
Die Note brachte also die Zurückführung des U-Bootkrieges auf die völkerrechtlich anerkannten Formen des Kreuzerkrieges. Das Zugeständnis wurde jedoch nicht für alle Zeit gemacht; vielmehr behielt sich die deutsche Regierung freie Hand vor für den Fall, daß es Amerika nicht gelingen sollte, England zu einer Anpassung seiner Seekriegführung an das Völkerrecht zu bewegen.
Damit war bis auf weiteres die Krisis in unserem Verhältnis zu den Vereinigten Staaten beigelegt.
Mehr war nicht erreicht.
Daß seit dem verflossenen Juli Wilsons Bereitwilligkeit, mit uns zur Wiederherstellung der Freiheit der Meere zu kooperieren, zum mindesten stark abgeflaut war, zeigte die amerikanische Antwort auf unsere Note. Diese vom 10. Mai 1916 datierte Antwort nahm Notiz von unseren Erklärungen und fügte hinzu:
„Die Regierung der Vereinigten Staaten hält es für notwendig, zu erklären, daß sie es für ausgemacht ansieht, daß die Kaiserliche Regierung nicht beabsichtigt, zu verstehen zu geben, daß die Aufrechterhaltung der neu angekündigten Politik in irgendeiner Weise von dem Verlauf oder Ergebnis diplomatischer Verhandlungen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und irgendeiner anderen kriegführenden Regierung abhänge, obwohl einige Stellen in der Note der Kaiserlichen Regierung vom 4. d. M. einer solchen Auslegung fähig sein könnten. Um jedoch die Möglichkeit eines Mißverständnisses zu vermeiden, teilt die Regierung der Vereinigten Staaten der Kaiserlichen Regierung mit, daß sie keinen Augenblick den Gedanken in Betracht ziehen, geschweige denn erörtern kann, daß die Achtung der Rechte amerikanischer Bürger auf hoher See von seiten der deutschen Marinebehörden in irgendeiner Weise oder im geringsten Grad von dem Verhalten irgendeiner anderen Regierung, das die Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden berührt, abhängig gemacht werden sollte. Die Verantwortlichkeit in diesen Dingen ist getrennt, nicht gemeinsam, absolut, nicht relativ.“
In welchem Maße die Westmächte von der deutsch-amerikanischen Spannung glaubten profitieren zu dürfen, ergibt sich daraus, daß die britische Regierung am 24. April 1916 die amerikanischen Vorstellungen vom 5. November 1915 wegen der Völkerrechtswidrigkeit der britischen Seekriegführung durchweg ablehnend beantwortete und daß am 7. Juli 1916 die britische und französische Regierung gemeinsam den neutralen Mächten mitteilten, daß sie sich an die bisher schon von ihnen immer weiter durchlöcherte Londoner Deklaration nicht mehr für gebunden hielten.
Die Bemühungen Bethmann Hollwegs um einen amerikanischen Friedensschritt
Im weiteren Verlauf der Dinge griffen U-Bootfrage und Friedensfrage ineinander über. Es scheint mir, angesichts des falschen Bildes, das bei manchen Politikern und wohl auch in einem großen Teile der öffentlichen Meinung von den wechselseitigen Beziehungen dieser beiden Fragen entstanden ist, am Platze zu sein, daß ich versuche, die verschlungenen Fäden, soweit ich es vermag, zu entwirren.
Schon bei den Berliner Besprechungen über die an die amerikanische Regierung zu gebende Antwort auf die U-Bootnote vom 20. April entwickelte der Reichskanzler den Gedanken, unser kaum mehr zu vermeidendes Zugeständnis nicht nur zur Beseitigung der akuten Konfliktsgefahr, sondern womöglich zur Anbahnung des Friedens zu benutzen. Die in der letzten Zeit nach verschiedenen anderen Richtungen hin ausgestreckten Fühler hatten kein Ergebnis gehabt oder drohten ergebnislos zu bleiben. Dem Präsidenten Wilson traute der Kanzler zu, daß es ihn reizen könne, die große weltgeschichtliche Rolle des Friedensstifters zu spielen. Auf diesen Gedanken des Kanzlers geht der oben wiedergegebene Hinweis auf unsere wiederholt gezeigte Friedensbereitschaft in unserer Note vom 4. Mai zurück. Der Kanzler hat auch in Unterhaltungen mit Herrn Gerard diesen Punkt berührt. Herr Gerard erzählt in seinem Buch, der Kanzler habe ihm bei seinem Abschied vom Großen Hauptquartier gesagt: „Ich hoffe, daß, wenn wir jetzt diese Sache in Ordnung bringen, Ihr Präsident groß genug sein wird, die Frage des Friedens aufzunehmen.“ Herr Gerard erzählt weiter, daß auch späterhin der Kanzler bei verschiedenen Gelegenheiten ihm vorgeführt habe, daß Amerika etwas für den Frieden tun müsse, und daß, wenn nichts geschehe, die öffentliche Meinung in Deutschland sicherlich die Wiederaufnahme des uneingeschränkten U-Bootkrieges erzwingen werde.
Mir gegenüber hat der Kanzler von einem Schritt bei Wilson, um diesen zu einer auf den Frieden gerichteten Aktion zu bestimmen, zum ersten Male gesprochen, als ich am 31. August 1916 nach der Kriegserklärung Rumäniens und nach der Ernennung Hindenburgs zum Chef des Generalstabs des Feldheeres zusammen mit dem Staatssekretär von Jagow im Großen Hauptquartier eintraf. Der Kanzler, der schon zwei Tage vorher nach Pleß gereist war, entwarf uns ein Bild der Lage, die er trotz der Zuversicht Hindenburgs und Ludendorffs als außerordentlich schwer ansah. Wir müßten alles tun, um zum Frieden zu kommen. Der einzige Weg, den er überhaupt noch sehe, führe über Wilson, und dieser Weg müsse, auch wenn die Aussichten ungewiß seien, beschritten werden. Wilson habe allein bei unseren Gegnern die große Position, die für einen wirksamen Friedensschritt nötig sei. Wir müßten Wilson sagen, daß wir bereit seien, Belgien herauszugeben, unter dem Vorbehalt, unsere Beziehungen zu Belgien nach dessen Restitution durch unmittelbare Verhandlungen zu ordnen.
Der Gedanke wurde zwischen dem Kanzler, Herrn von Jagow und mir eingehend erörtert. Mir schien gegen eine Anrufung Wilsons zu sprechen, daß dieser im bisherigen Verlaufe des Krieges eine stets wachsende Voreingenommenheit zugunsten der Westmächte und ein geringes Verständnis für unsere deutschen Verhältnisse und Lebensbedürfnisse gezeigt hatte; sein Verhalten seit dem Beginn des Jahres 1916 schien mir keinen Zweifel mehr an seinen Gesinnungen uns gegenüber zu gestatten. Auch fürchtete ich, daß Wilson, wenn wir ihm die Friedensvermittlung in die Hand gäben, uns vor eine internationale Konferenz führen würde, in der unsere Feinde über uns zu Gericht säßen. Von der maßlosen Unpopularität einer Anrufung Wilsons als Friedensvermittler sprach ich nicht; ich wußte, daß der Kanzler sich darüber ganz im klaren war, daß aber solche Erwägungen ihn nicht bestimmen würden. Eine Verständigung mit Rußland auf Kosten Polens, über dessen künftigen Status der Kanzler und Jagow kurz zuvor in Wien verhandelt hatten, nötigenfalls sogar unter Zugeständnissen in dem von den Russen wieder besetzten Ostgalizien, zu denen sich unser österreichisch-ungarischer Verbündeter, wenn es nicht anders gehe, bereit finden müsse, erschien mir immer noch als der für uns günstigste Weg zum Frieden. Der Kanzler glaubte jedoch nach dieser Richtung hin kaum mehr eine Hoffnung zu sehen, nachdem alle Sondierungen gescheitert waren, auch die im Einverständnis mit unserm türkischen Bundesgenossen gemachten Andeutungen einer den russischen Wünschen entgegenkommenden Regelung der Meerengenfrage. Herr von Jagow pflichtete dem Kanzler bei.
In der Tat ließ der Kanzler in der ersten Septemberwoche an den Grafen Bernstorff nach Washington telegraphieren, um ihn ganz persönlich um seine Ansicht über Wilson als Friedensvermittler zu befragen. Graf Bernstorff antwortete, daß vor der Anfang November stattfindenden Präsidentenwahl von Wilson nichts zu erwarten sei; werde er wiedergewählt, wofür die Wahrscheinlichkeit spreche, dann werde er wohl die Friedensvermittlung in die Hand nehmen, da er überzeugt zu sein scheine, Amerikas Interesse verlange, daß keine der beiden Mächtegruppen zu Boden geworfen werde.
Herr Gerard will dann im Laufe des September von Herrn von Jagow gedrängt worden sein, mit seiner Frau, die für kurze Zeit nach Amerika gehen wollte, zusammen zu reisen, um den Präsidenten zu bestimmen, etwas für den Frieden zu tun. Wie weit das richtig ist, vermag ich nicht zu sagen.
Jedenfalls war der Eifer des Präsidenten, auf unseren Wunsch einen Schritt zur Herbeiführung des Friedens zu unternehmen, nicht allzu groß, obwohl er bei den Präsidentenwahlen für sich als den „Friedensmacher“ Propaganda machen ließ. Auch nachdem er Anfang November wiedergewählt worden war, beeilte er sich nicht, irgend etwas zugunsten des Friedens zu tun oder auch nur die deutsche Regierung in irgendeiner Weise wissen zu lassen, daß er beabsichtige, mit einem Friedensschritt in naher Zeit hervorzutreten. Der amerikanische Geschäftsträger in Berlin, Herr Grew, wich jeder Sondierung aus, indem er die Frage des zwangsweisen Abtransports der belgischen Arbeitslosen, bei dem bedauerliche Mißgriffe vorgekommen waren, zum Mittelpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen machte. Herr Gerard berichtet in seinem Buche, daß er den Präsidenten Wilson gesprochen habe, ehe er am 4. Dezember die Rückreise nach Deutschland antrat. Sein Eindruck sei gewesen, daß der Präsident vor allem anderen wünschte, Frieden zu halten und Frieden zu machen. „Natürlich,“ so fährt Herr Gerard fort, „war diese Frage des Friedenmachens eine sehr heikle. Ein direktes Angebot von unserer Seite konnte uns derselben Behandlung aussetzen, die wir Großbritannien während des Bürgerkrieges angedeihen ließen, als Großbritannien Eröffnungen zum Zweck der Herbeiführung des Friedens machte und die Nordstaaten eine Antwort gaben, die darauf hinauskam, daß die britische Regierung sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern solle, daß sie keine Einmischung dulden und weitere Eröffnungen als unfreundliche Handlungen betrachten würden. Die Deutschen haben diesen Krieg begonnen ohne irgendeine Befragung der Vereinigten Staaten, und dann schienen sie zu denken, daß sie ein Recht hätten, zu verlangen, die Vereinigten Staaten sollten Frieden für sie machen zu solchen Bedingungen und zu solcher Zeit, wie es ihnen, den Deutschen, gut scheine; daß ferner, wenn wir das nicht täten, sie das Recht hätten, alle Regeln der Kriegführung zu verletzen und Bürger der Vereinigten Staaten auf hoher See zu ermorden. Nichtsdestoweniger glaube ich, daß der Präsident geneigt war, in der Herbeiführung des Friedens sehr weit zu gehen.“
Aus diesen Ausführungen des Herrn Gerard ergibt sich das eine mit Sicherheit, daß der Präsident Wilson, als Herr Gerard am 4. Dezember 1916 Amerika wieder verließ, sich noch zu keinem bestimmten Schritt zugunsten des Friedens entschlossen hatte und daß Herr Gerard keine Antwort auf die von Herrn von Bethmann und Herrn von Jagow gemachten Eröffnungen mit auf den Weg bekam. Ferner geben die Bemerkungen des Herrn Gerard einen Einblick in den Geist, in dem unsere Anregung, der Präsident möchte eine Initiative zugunsten des Friedens ergreifen, zum mindesten von Herrn Gerard aufgefaßt worden ist.