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Die Wiener Schreckensnacht vom 8. December 1881 cover

Die Wiener Schreckensnacht vom 8. December 1881

Chapter 12: Frauenleichen.
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About This Book

A contemporary eyewitness account reconstructs a catastrophic theater fire that begins amid an ordinary holiday performance, describing the crowd’s arrival, the sudden outbreak of flame and smoke, and the ensuing panic as escape routes prove inadequate. The narrative documents the building’s architectural features and operational arrangements that worsened evacuation, reports on improvised rescue attempts and failures, and records the human toll and subsequent funerary and relief efforts. Interleaving vivid scene-setting with technical observation, the account also evaluates emergency responses and highlights charitable measures for those left dependent after the disaster.

Frauenleichen.

Wir verlassen gebrochen und gebeugt die Stelle, an der nur der eine Trost herrscht, dass die Leiden Derjenigen, die hieher gebettet wurden, nur kurz gewesen sein können.

In den Sälen des Anatomiegebäudes begannen die fünf Sectionen der dort am 9. December um 2 Uhr Nachmittags eingetroffenen Commission mit der polizeilichen Beschau der Agnoscirten. Die Zahl derselben belief sich Abends 8 Uhr auf circa 180. Im Ganzen wurden circa 100 Todte beschaut. Jeder derselben ward in dem Locale der betreffenden Section auf die grosse Marmorplatte gelegt und dann eine genaue Beschreibung seiner Person, sowie der Kleider vorgenommen. Die bei den Leichen vorgefundenen Werthsachen, wie Uhren, Geldbeträge u. s. w., nahm die Commission in Verwahrung. Es war bereits halb neun Uhr Abends vorüber, als die beiden letzten Sectionen, welchen die Commissäre Köllner, Bauer und Buresch als Vertreter der Polizei angehörten, ihre Arbeiten beendigt hatten.

Frauenleichen.

Am 10. December um 8 Uhr wird mit der polizeilichen Beschau fortgefahren und gleichzeitig die gerichtliche Agnoscirung der bisher beschauten Leichen begonnen werden. Zu diesem Behufe hatten Jene, welche die einzelnen Todten zu erkennen erklärten, sich vor der gerichtlichen Commission einzufinden, und zwar jeder derselben mit zwei Zeugen, welche gleich ihm eidlich die Identität des betreffenden Verunglückten behaupten können. Diese gesetzlich vorgeschriebene Massregel erscheint in diesem Falle um so gebotener, als bezüglich mancher der agnoscirten Todten gerechte Bedenken obwalten, ob sie thatsächlich mit jenen Personen, für die man sie seitens der Agnoscirenden ausgegeben, identisch sind.

Agnoscirung.

Während die Sectionen ihres traurigen Amtes walteten, war draussen in den Gängen, auf deren Steinfliessen die Menge der grässlich entstellten Leichen lag, ein unaufhörliches Gedränge, aus welchem jeden Augenblick die Jammerrufe Derjenigen ertönten, welche hier umherirrten, um ihre vermissten Angehörigen aufzusuchen. Dabei machte sich, wie überhaupt in dem ganzen Anatomie-Gebäude, ein jede Brust beklemmender intensiver Geruch nach verbranntem Fleische bemerkbar.