XXVII.
»In Wechselhaft!«
Der Brauch, einen Schuldner für seine Schuld auch mit seiner Person, also nicht blos mit seiner gesammten Habe verantwortlich und haftbar zu machen, ist uralt und findet sich schon vor Jahrtausenden, als noch nicht an die so viel und so oft fälschlich gerühmte christliche Milde zu denken war. Trotzdem daß er, man möge die Sache betrachten wie man wolle, immerhin ein barbarischer Brauch sein und bleiben wird, weil er eben das erste und höchste und edelste Recht des Menschen, die Freiheit, für Thaten beschränkt, welche in ihrer überwiegenden Mehrzahl aus keiner bösen Absicht entspringen, hat sich dieser Brauch bis in die Neuzeit, wenn auch in wesentlich gemilderter Form, erhalten und sogar in die jetzt bestehenden deutschen Reichsgesetze Aufnahme gefunden, wenn der Schuldner seiner eidlichen Versicherung über seinen Besitzstand ausweicht und die gerichtliche Angabe desselben unter seinem Eide verweigert.
Mit dem Eintritt des Wechsel-Verkehrs in der kaufmännischen und handelstreibenden Welt, welche Einrichtung eine große Erleichterung des bis dahin üblichen Modus der Baarzahlung und der Anweisung, sowie des Geldverkehrs mit fremden Plätzen überhaupt mit sich brachte, verband sich naturgemäß auch ein größeres gegenseitig vorausgesetztes Vertrauen und schon deshalb, damit dieses Vertrauen nicht, oder doch möglichst wenig, getäuscht und nicht der geschäftlichen Unsicherheit Thür und Thor geöffnet werde, hielt man es für nothwendig, daß in solchen Fällen auch ein Einstehen jedes in diesen Verkehr Gezogenen mit seiner Person und mit seiner Freiheit als Individuum erforderlich sei.
Während nun die persönliche Haft für Schulden jetzt nur noch unter den bereits erwähnten Fällen und Vorkommnissen besteht, war es bis zum Eintritt der neuen Reichsgesetze möglich und sogar häufig, daß ein Schuldner auf Antrag seines Gläubigers ohne Weiteres in Haft genommen werden mußte, wenn er einen mit seiner Unterschrift versehenen Wechsel nicht bezahlte; gleichviel ob er nun Acceptant oder blos Girant desselben war. Diese Haft war die sogenannte Wechselhaft. Diese Wechselhaft war allerdings bei den damaligen Gesetzen bezüglich der Einklagbarkeit einer Wechselschuld in vielen Fällen nothwendig, denn das Gesetz bestimmte, daß, so lange ein Schuldner nicht in Person vor Gericht seine Unterschrift unter dem Wechsel anerkannt hatte, überhaupt keine Pfändung auf Grund dieses Wechsels ausgeführt werden durfte, und so kam es oft vor, daß sich ein Schuldner oft wochen-, ja monatelang versteckte oder verreiste, um der Vorführung zum Verhandlungstermin aus dem Wege zu gehen. In diesem Falle aber konnte sein Geschäft ruhig fortbetrieben und eine Pfändung nicht vollstreckt werden, weil eben der Richter ohne die persönliche Anerkennung seiner Unterschrift den Schuldner nicht zur Zahlung verurtheilen konnte.
Diese Verhältnisse brachten es dann auch mit sich, daß oft wahre Jagden nach Wechselschuldnern vorkamen und zwar weniger um grade denselben in die Wechselhaft zu bringen, als um ihn wenigstens vorläufig zum Verhandlungstermin vorführen zu lassen, denn hatte er seine Unterschrift anerkannt, so konnte auch sofort die Pfändung vor sich gehen und die Haft wurde in der Regel erst dann beantragt und vollstreckt, wenn die Pfändung erfolglos ausgefallen war. Es ist natürlich, daß trotz des Ernstes, der solchen Situationen zu Grunde lag, doch auch sehr oft ein guter Theil Humor bei denselben mit unterlief, wie dies, man möchte fast sagen in der ganzen Natur der Sache liegt. Man verstand zwar schon damals in Geldsachen ebensowenig Spaß wie heute, aber — der militairische Charakter des ganzen Beamtenthums trat damals noch nicht so in den Vordergrund wie heute. Man war ein gut Theil gemüthlicher und wo es nur einigermaßen ging, faßte man eine Sache lieber von der jovialen, wie von der grimmigen Seite auf. Zwar waren die Sachsen auch damals schon sehr gute Soldaten, allein der Militarismus war doch noch nicht so allgemein geworden und so ins Volk gedrungen, als daß er die alte sächsische Gemüthlichkeit ganz verdrängt hätte; selbst die Männer des Gesetzes, die Gerichtsdiener und amtlichen Boten, welche zwar fast alle lange Jahre als Soldaten gedient hatten, ehe sie zur Würde eines solchen Staatsbeamten gelangten, legten mit dem Soldatenrock auch das militairische Gebahren meist wieder ab und zeigten wieder die mildere Flagge des — friedlichen Staatsbürgers. —
Wenn damals irgend Jemand das Unglück gehabt hatte, quer schreiben zu müssen, und dann das weitere Malheur, den Wechsel am Verfalltage nicht bezahlen zu können, so daß derselbe unter Protest zurückgegangen war, so erfolgte zunächst an ihn eine schriftliche Vorladung zum Verhandlungstermin, welcher er aber, ohne irgend eine Verurtheilung zur Zahlung, wie dies jetzt ist, befürchten zu müssen, ruhig ignoriren konnte. Von nun aber war der Schuldner gleichsam vogelfrei, denn der Gläubiger erließ eine Realcitation, welche die Vorführung des Schuldners zum Zwecke der Anerkennung seiner Unterschrift, zu jeder Tages- und eventuell sogar zur Nachtzeit verfügte und den überbringenden »Wechseldiener« (Gerichtsdiener) bevollmächtigte, den Schuldner zu verhaften, wo er ihn auch finde. Zahllose Possen und Schwänke spielten sich schon bei solchen Gelegenheiten, oft gradezu wider Willen der einen oder der andern, oder selbst beider Seiten, ab; denn da der Schuldner ebenso auf seiner Hut war und danach trachtete sich nicht erwischen zu lassen, bis er das Geld zur Bezahlung seiner Schuld aufgetrieben hatte, oder der Gläubiger der Erfolglosigkeit seiner Bemühungen müde, mildere Saiten zog und Theilzahlungen bewilligte; wie anderseits der »Wechseldiener« alles aufbot, um des Schuldners habhaft zu werden, so konnten komische Situationen gar nicht ausbleiben. Dabei kannten die Wechseldiener, infolge langjähriger Erfahrungen und manches ihnen gespielten Streiches, ihre Pappenheimer genau und besaßen ihre Kundschaft, wie jeder andere Erwerbszweig dieselbe besitzt. Am ehesten fügte sich noch der biedre Kleinbürger und Geschäftsmann in seine Geschicke, aber der leichtlebige Schuldenmacher, der theure Sohn seines Vaters, der Lebemann, der Schauspieler, Student in höheren Semestern u. s. w. setzte natürlich alles daran, die geliebte Freiheit auch fernerhin zu behalten und dem nach ihm suchenden »Mann des Gesetzes« ein Schnippchen zu schlagen, wo er es nur irgend vermochte.
In solchen Haushaltungen, wo der Besuch des »Wechseldieners« in ziemlich sicherer Aussicht stand, war man, falls der Schuldner es wirklich riskirte in seiner Wohnung zu bleiben, vom Tagesgrauen an auf der Wacht, oft floh der Gesuchte von einem Zimmer zum andern und legte sich gemüthlich wieder im ersten Zimmer ins Bett, wenn der Diener noch Betten, Schränke, unter Sofas u. s. w. im letzten Zimmer durchsuchte; es wurden die gewagtesten Manöver ausgeführt, um das scharfe Auge des Suchenden zu täuschen, aber dieser hatte eine gute Nase und langjährige Erfahrung für sich. Kein noch so schön in voller Ordnung dastehendes Bett vermochte ihn zu täuschen, er langte den Verfolgten unter den sauber darüber gebreiteten Decken hervor, kein noch so harmlos erscheinender Kleiderschrank entging seinen gründlichen Nachforschungen, und wenn der Gesuchte nicht geradezu verreist war, erwischte er ihn schließlich doch; selbst bis in den Keller stiegen die eifrigen Wechseldiener hinab und ebenso verfolgten sie ihr Opfer, wenn es sein mußte, sogar bis auf das Dach des Hauses, hatten sie aber den Gesuchten endlich erwischt, so erfolgte kurzer Prozeß auf dem »Wechselgericht.« Verurtheilung, Pfändung und — — Wechselhaft erfolgte eventuell, ohne jede Pause und ehe es sich der unglückliche Querschreiber versah, saß er hinter eisernen Vorhängen. — In der Regel aber waren die so Inhaftirten, bis auf die Entbehrung der Freiheit, mit ihrem Schicksal nicht sehr unzufrieden. Und in der That, etwas Glücklicheres, als die frühere Wechselhaft konnte es in Haftsachen wohl überhaupt nicht geben. — — —
Die vier doppelten Dachfenster des obersten Geschosses im alten Bezirksgericht, welche nach der Münzgasse herauslagen, verriethen die Räume, in denen die Wechselhaft vollstreckt wurde. Ein langer, heller Corridor verband eine Anzahl geräumiger, einfach aber genügend möblirter Zimmer, deren gegenseitige Verbindungsthüren unverschlossen waren, so daß den Häftlingen ein vollständig freier Verkehr unter sich zustand. Sie konnten ihre eigenen Kleider tragen, sich Betten und andere zu ihrem Comfort gewünschte Sachen »herauf« kommen lassen und — falls sie Geld hatten — essen und trinken was sie wollten. Sie konnten rauchen und spielen und alle nur möglichen Spiele, welche »Abgehende« den Zurückbleibenden vermachten, waren vorhanden, ebenso waren sie berechtigt, am Tage Besuche zu empfangen. — Trotz der oft sehr verschiedenen Bildungsklassen, welche hier zusammentrafen, herrschte »hier oben« die ungestörteste Einigkeit und — man sollte es kaum glauben — meist ein sehr fideles Leben. Immer waren Etliche darunter, welche Geld hatten und diese schleppten die Anderen kameradschaftlich mit durch. Ja — es gab ordentliche Stammgäste dort oben, die eben prinzipiell nicht bezahlten und ihrem Gläubiger nicht blos durch ihren Gleichmuth, mit der sie hier freie Wohnung und Kost genossen, fast zur Verzweiflung brachten, sondern auch mit allem Raffinement von ihrer Lage Vortheil zogen. — Vortheil? — Jawohl! — Sie wurden leidend und der Arzt, den natürlich wieder der Gläubiger bezahlen mußte, verordnete Spaziergänge in frischer Luft. Da zeigte es sich denn, daß sich die Stiefeln des Schuldners in zu schlechtem Zustande befanden, oder wohl gar die Unaussprechlichen so defect waren, daß hier Neuanschaffungen ganz unumgänglich nothwendig waren — alles auf Kosten des Gläubigers, der natürlich das Recht hatte, dies wieder vom Schuldner zu verlangen — aber — der regte und rührte sich nicht. Mit dem fröhlichsten Gesicht empfing er seinen Gläubiger, nahm herablassend die ihm gebotene Cigarre von demselben an und erklärte, daß es ihm hier außerordentlich gefiele und er es sich gar nicht besser wünschen könne — freilich werde er nächstens auf Beschaffung einiger Hemden und Unterbeinkleider antragen müssen, da er hier ja nichts verdienen könne — und — — — und — — — bezahlen? — — Ja — davon sagte der Gute kein Wort. — Waren aber die 14 Tage, für welche stets vorher vom Gläubiger die Beköstigungsbeträge einzuzahlen waren, vorüber und die neue Einzahlung erfolgte nicht rechtzeitig, so öffneten sich schnell die Thüren des »Wechselarrestes« und der Schuldner wurde ohne Weiteres entlassen.
Auch Gesunde waren berechtigt, einige Stunden, an einem Tage in der Woche, auszugehen. Das heißt, sie wurden nicht etwa in den Gefängnißhöfen spazieren geführt, sondern erhielten einen in Civil gekleideten Diener mit sich und durften sich dann frei in der Stadt bewegen wo sie eben wollten. Zu diesen Spaziergängen wurden allerdings nur mit allen Schlichen und Ränken vertraute Diener commandirt, denn oft genug suchten sich bei solchen Gelegenheiten die Inhaftirten ihrer handfesten Begleiter auf irgend einer Weise zu entledigen und dadurch die goldne Freiheit wieder zu erlangen. —
Einer der hervorragendsten Characterdarsteller Deutschlands war der zu Anfang der fünfziger Jahre hier in Leipzig vom Stadttheater enagirte X. …, welcher von hier mit bedeutendem Gehalt an das Hoftheater zu Dresden engagirt wurde, aber schon frühzeitig so versumpfte, daß er schließlich sein Ende auf der Landstraße als total heruntergekommenes Subject fand. Dieser X. war schon hier, trotz seines, für die damaligen Zeiten sehr hohen Gehaltes, fast immer in den Händen jener dunklen Ehrenmänner, bei denen Cravatte und Strick gleichbedeutend ist. In permanenter Geldnoth schrieb er natürlich mit Vorliebe quer, was ihm am kürzesten zu Geld verhalf. Kein Wunder, daß X. sehr bald mit dem »Wechseldiener« auf dem Kriegsfuße stand und — wenn er auch denselben unzählige Male zu entgehen wußte, schließlich doch, als er sich in einem großen Garderobekorb aus dem Theater tragen ließ, von seinen Verfolgern entdeckt, herausgelangt und in Wechselhaft gebracht wurde. Kein größeres Malheur konnte X., für den möglichst unbeschränkte Freiheit und Zügellosigkeit geradezu Lebensbedingung war, passiren, und da es ihm unmöglich war, den Gläubiger zu befriedigen, so trachtete er mit allen seinen Sinnen darnach, demselben dennoch einen Streich zu spielen und sich — koste es was es wolle — so schnell als möglich zu befreien. Mittlerweile stellte er sich aber als der Lustigste aller Inhaftirten, schwor, er wolle doch sehen wer es länger aushalte, er — oder der Geldbeutel des Gläubigers, und als sein Ausgehetag herankam, versicherte er seinem Begleiter, daß er in keiner Weise daran denke, etwa auszureißen; — Gott bewahre, aber lustig und fröhlich wollten sie sich heute wenigstens einmal machen. Da man an Ort und Stelle den Versicherungen des X. wenig Vertrauen schenkte, so gab man ihm einen der bewährtesten Diener mit, indem man demselben doppelte Vorsicht zur heiligsten Pflicht machte.
Aber X. schien in der That an kein Ausreißen zu denken. Er that, als könne er kein Wässerchen trüben und nachdem der Besuch einiger Weinwirthschaften die beiden Ausflügler in eine unternehmende und rosige Stimmung versetzt hatte, wurde der gerichtliche Begleiter vertrauensvoller und milde freundschaftliche Gefühle gegen seinen Gefangnen zogen allmählich in seinen sonst nur des Dienstes eiserne Strenge geweihten Busen ein.
»Hollah«, sagte X. dem alten Unteroffizier, cordial auf die Schulter schlagend, als sie schon etwas »angerissen« aus der Tiefe von Aeckerleins Keller an das Tageslicht stiegen, »wir haben noch reichlich zwei Stunden Zeit, deshalb auf zu Vater W… allwo liebliche Mädchenblumen aus allerlei Ländern, dem lustigen Verehrer des Bachus, mit sittigem Lächeln und geringer Sprödigkeit die Erzeugnisse des Weinbaus vom Rhein und der Rhone und dem süffigen Nektar des perlenden Champagners credenzen. Auch Du Bruder und Mitbewohner jener der heiligen Hermandad geweihten Hallen wirst kein Kostverächter sein!« »Hm« der gute Bruder kratzte sich doch ein Weniges im Kopf. Er kannte, wenigstens von Sagen und Hören, jene Weinwirthschaft, wohin ihn sein Schützling führen wollte. Es war ein wenig Raum einnehmendes Häuslein am Neukirchhof, das noch jetzt steht und seiner geringen, nur 3 Fenster breiten Front, bei einer Höhe von fast 4 Stockwerken, halber, im Volksmunde »das schmale Handtuch« genannt wurde. »Allerdings — Donnerwetter! — Die Idee war nicht schlecht! Aber ob sich der Besuch dort auch mit seiner Instruction vertrug? — Hm! Eigentlich stand nichts dagegen drinn — wenn er nur seinen Begleiter wieder richtig »höheren Orts« ablieferte — dann hatte er seine Pflicht erfüllt. Na — dafür wollte er schon sorgen.«
»Nanu, Alter? — Nix Courage? — Fürchtet Euch wohl gar vor den lieben herzigen Dingern und ihren schelmischen Guckaugen — was?«
Das griff den Alten, der ohnehin keineswegs abgeneigt war, einmal wieder den Schwerenöther zu spielen, gewaltig an seine Mannesehre.
»I — nu — Nee!« sagte er, »vor was wär’n mer denn Soldat und acht Jahre Oberjäger beim 1. Bataillon gewesen, aber — — na — und’s braucht’s ja Niemand zu wissen, wo mir gewesen sind — wenn mer nur pinktlich wieder zu Hause komm’n!«
»Bravo«, rief der Verführer, »das war ein Mannswort! Auf zu Vater W…!« — — dort war es nun allerdings wunderhübsch! Auf ein verständnißvolles Augenzwinkern des Schauspielers, Wirth und Bedienung waren von X. schon brieflich instruirt worden, umgab bald ein ganzer Kranz »sittiger Mädchen« den alten, ehrlichen Amtsdiener, während sich X. in der Nebenstube ans Piano setzte und spielte und sang. — Herrgott von Mannheim! War das ein Leben. Eierpunsch und Rothwein, Rheinwein und Champagner und wer weiß was Alles credenzten die gar nicht sehr spröden Huldinnen dem alten Soldaten. Bald kam Olga, bald Irma, bald Flora und wie die prächtigen Mädels alle hießen, um mit ihm anzustoßen, und als dieselben unter den Klängen einer im Nebenzimmer gespielten Polka paarweise dahinflogen, da legte auch er kühn die Rechte um die Hüfte der üppigen Rosa und zeigte rechtsrum, linksrum und im zierlichen Schiebekästchen seine als ehemaliger flotter Jäger vielerprobten Kenntnisse in der edlen Tanzkunst.
Er blickte aber doch von Zeit zu Zeit vorsichtig ins Nebenzimmer. Na — da war aber nichts zu besorgen, X. hatte ja gar den Rock abgelegt und saß in Hemdsärmeln am Pianoforte — der lief nicht davon, so viel stand fest und in der Gewißheit, sich vielleicht niemals wieder in seinem Leben so amüsiren zu können und noch dazu ohne einen Pfennig dafür auszugeben zu brauchen, stürzte er sich auf’s Neue »rin ins Vergnügen« und genoß das ihm so freundlich Gebotene in vollen Zügen. — — —
»Hm« — was war denn das? — Er hatte wohl gar geschlafen? — Es war ihm noch ganz dumm vor’m Kopf. — Er blickte um sich. — Er saß in einem kleinen Cabinet auf einem Sofa, die Thür stand offen und von fern her tönten die Pianoklänge herüber zu ihm. — Himmel! — halb zwei Uhr Nachts! — Mit einem Satze war er in die Höhe. Heiliger Bimbam! Und um acht Uhr Abends sollte er spätestens mit seinem Schutzbefohlnen »zu Hause« sein. — — — Na das war eine schöne Bescheerung! Und da setzt sich der Unbesonnene und Verführer noch da vorne ans Pianoforte und ließ ihn hier schlafen, statt ihn rechtzeitig zu wecken. — — Donnerwetter — und sein Schädel — es war ihm, als ob ein Dutzend Teufel darin Steine mahlten. — So eine Unverschämtheit — na — dem X. wollte er aber schon seine Meinung sagen. — — Herr Je — da saß ja ein ganz andrer Herr am Pianoforte als X. und — die Mädels lachten alle, wie er jetzt in den »Salon« trat.«
»Na — hab’n Sie denn ausgeschlafen?« frug ihn Röschen schelmisch. »Ei — ei — wer wird so wenig vertragen können!«
»Wo ist denn Herr X.?«
»Der Herr, mit dem Sie kamen? — Ja — wir kennen ihn nicht — der ist aber schon kurz vor acht Uhr weggegangen, er sagte, wir sollten Sie nur ruhig schlafen lassen, in dem Zustande, wie Sie wären, könne er sie nicht mit heimnehmen — er ginge deshalb allein nach Hause. Sie würden schon Alles hier bezahlen!«
Wenn schon die ersten Beweise angethan waren, ihn vor Schrecken fast auf den Rücken zu werfen, so gab unserm guten »Wechseldiener« der Schluß völlig den Rest.
Er taumelte hinterrücks, bis er einen Stuhl fand, auf den er hilflos und total vernichtet sank.
»Bezahlen? — — Bezahlen?« Er zählte im Geiste seine gesammten Moneten — ach — die langten ja kaum zu einer Portion Wellfleisch im Gerichtsamt III. »Bezahlen? Bezahlen?«
»Ja freilich! — Sie haben zusammen 2 Flaschen Champagner à 4 Thaler, macht 8 Thaler; 4 Flaschen Wein à 1½ Thaler, macht 6 Thaler, und 11 Glas Schlummerpunsch à 8 gute Groschen, zusammen 17 Thaler 20 Neugroschen!«
»Siebzehn Thaler — — —« ächzte der plötzlich Entnüchterte, »ja ich habe ja gar kein Geld!«
Rosa holte, sich das Lachen verbeißend, den Wirth, dem der aus allen seinen Himmeln Gestürzte seinen Namen und sein Amt sagen mußte.
»Na da geh’n Sie nur«, meinte derselbe, als ihm der Unglückliche jammernd seine Schicksale berichtete, »hoffentlich bezahlt Herr X., sonst muß ich mich freilich an Sie halten.«
Halb betäubt von der Wucht seiner Erfahrungen, wankte der getäuschte Vertreter der Nemesis ins Gerichtsamt, ach — um dort zu erfahren wie sich auch noch seine heimliche Hoffnung darauf, daß X. wenigstens wieder allein in die Haft zurückgekehrt wäre, als eine trügerische beweisen sollte. Jetzt erst erkannte er die ganze Größe des ihm gespielten Streiches und zitterte vor den Folgen desselben. — Glücklicherweise waren dieselben gelinder als er dachte. X. bezahlte nicht nur die gemachte Zeche, sondern auch den Wechselgläubiger diesmal ziemlich schnell und der gute Amtsdiener kam daher mit einer allerdings »rüsselhaften Nase« davon.
Als er aber dieselbe in devotester Stellung in Empfang genommen hatte und aus dem Amtszimmer seines Vorgesetzten wieder hinaus auf den Corridor trat, erhob er alle 10 Finger zum Schwure in die Luft und gelobte sich feierlich — nie wieder einem zum Spaziergang ausgeführten Arrestanten zu trauen — vor Allem aber nie einem Schauspieler — »denn da is mer alle Mal der Gemachte« schloß er stets, wenn er einmal im Kreise gleichgesinnter Freunde diese seine Abenteuer vortrug.