Bürgschaft.
In den früheren unsicheren Zeiten kam es oft vor, daß ein Schuldner sich seiner Zahlungspflicht dadurch zu entziehen suchte, daß er zu einem fremden Häuptling flüchtete und dessen Schutz mit einer Kuh erkaufte. Da hatte der Gläubiger dann oft das Nachsehen. In solchen Fällen hielt man sich an den Bürgen (mwikome), der die Schuld zu zahlen hatte. In späterer Zeit, als sich kein Bösewicht dem „langen Arm der (deutschen) Regierung“ entziehen konnte, haftete der Bürge nicht mehr in der Weise für die Schuld, sondern er hatte nur die Verpflichtung, den Schuldner im Interesse des Gläubigers aufzusuchen und zu mahnen. Heutzutage werden Bürgen hauptsächlich deshalb gestellt, weil ihr Vorhandensein den besten Beweis bildet, daß jemand seinen Prozeß als verloren anerkannt hat. Leugnet er das später ab, was oft vorkommt, so kann er durch Hinweis auf die Bürgen alsbald überführt werden. In früheren Zeiten haftete aber der Mwikome entweder für sämtliche zu zahlenden Rinder oder nur für eine Färse und einen Ochsen. Diese nannte man luimiži = Fackel; denn nachdem der Gläubiger diese vom Bürgen erhalten hatte, mußte er sich selbst auf den Weg machen, um mit seiner „Fackel“ das Haus des Schuldners nach weiteren Kühen „abzuleuchten“. Der Bürge war somit seiner Haftpflicht ledig. Ein derartiger Vertrag mußte aber gleich bei der Gerichtsverhandlung geschlossen werden. Handelte es sich nur um wenige Rinder, dann genügte auch schon ein Ochse als „Fackel“.
Auf folgende Weise wird man Bürge: Jeder, der öffentlich zur Zahlung von Rindern verurteilt worden ist, muß einen Bürgen stellen. Der Häuptling sagt ihm: Gwira ikome = stelle Bürgschaft! Dieser nimmt einen seiner Bekannten bei der Hand und sagt: Nakugwira ikome. Handelt es sich um viele Kühe, und ist der Verurteilte ein unsicherer Kandidat, so bedingt sich der Bürge aus, im Falle des Verschwindens seines Klienten nur in Höhe der „Fackel“ haften zu müssen. Der Verurteilte bittet seinen Bürgen dringend, ihm zu vertrauen. All sein Hab und Gut wolle er ihm zum Pfande übergeben. Diese schöne Absicht nützte dem Bürgen natürlich bitter wenig, wenn sein Mann eines Tages über alle Berge war. Um seiner Aussage den nötigen Nachdruck zu verleihen, nimmt der Mann sein Schwert oder Messer, leckt daran, führt es im Kreise um sein Haupt und hält es mit der Spitze auf seinen Leib. Das ist ein heiliger Schwur, dem man Glauben schenken kann. Der Mwikome läßt sich nochmals genau darlegen, für wie viele Rinder er bürgen soll. Er sagt dann für jede Ziege, die er anerkannt hat, mää, für jede Kuh ng’oo, für jeden Stier tuu-tuu.
Eine sehr beliebte Art der Bezahlung ist das Verweisen an den eignen Schuldner. Hat A von B fünf Rupien geborgt und C bei A eine Ziege im gleichen Werte, so kann A dem B vorschlagen, sich von C bezahlen zu lassen. A nimmt zu diesem Zwecke den C bei der Hand und übergibt ihn dem B. Zahlt aber C nicht schnell genug, dann kann B ihn wieder dem ursprünglichen Gläubiger A zuführen und damit auch gleichzeitig das Schuldverhältnis des A zu ihm selbst wiederherstellen. Nunmehr wird allerdings A rücksichtslos die Schuld von C einzutreiben suchen, da er von jetzt ab in B einen unerbittlichen Gläubiger hat, der auf jede Weise versuchen wird, zu seinem Gelde zu kommen.