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Im Banne der Furcht

Chapter 37: Das Prozeßrecht.
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About This Book

Eine ethnographische Darstellung der Wapare in Ostafrika schildert Lebensstationen, Rituale und soziale Organisation: Geburt, Initiations‑ und Frauenfeste, Beschneidung, Erziehung von Jungen und Mädchen, Heirat und Scheidung werden systematisch dargestellt. Rechtssätze, wirtschaftliche Formen, Hausbau, Handwerk, Jagd‑ und Ackergeräte sowie Aspekte der Küche und des täglichen Lebens werden ausführlich erörtert. Ausführliche Kapitel behandeln religiöse Vorstellungen, Totemismus, Orakel, Heil‑ und Bestattungsriten sowie Dämonen‑ und Fetischglauben. Abschließend untersucht der Text Dichtung und Denkweisen der Gemeinschaft und reflektiert die Begegnung mit Mission und Islam sowie deren Auswirkungen auf Bräuche und Glaubenspraxis.

Das Prozeßrecht.

Oberster Gerichtsherr ist der Häuptling (mfumwa). Er leitet die Verhandlungen, indem er der einen oder andern Partei das Wort erteilt. Sehr oft findet eine Vorverhandlung vor den Ältesten oder Unterhäuptlingen statt, deren Ergebnis, sofern der Fall damit entschieden ist, dem Häuptling nur mitgeteilt wird. Natürlich handelt es sich dabei nur um unbedeutende Prozesse. Sonst ist es trotz aller Vorbesprechungen das alleinige Recht des Häuptlings, das Urteil zu sprechen (kuchwa masa = den Prozeß abschneiden).

Nachdem die Regierung überall besoldete Akiden eingesetzt hat, denen als unterster Instanz die Rechtspflege obliegt, sind viele alte Sitten in Wegfall gekommen, oder sie werden heute als Bestechung behandelt. Früher ging jeder, der eine Klage hatte, mit einer Kalabasse voll Bier zum Unterhäuptling (mlao). Mit ihm besprach er sich über die nötigen einleitenden Schritte. Der Mlao teilte ihm mit, wann er vor dem Häuptling erscheinen solle und was er als Gerichtskosten im voraus an diesen zu zahlen habe (sibiro). Handelte es sich um einen größeren Prozeß, so bestand das Sibiro in einem Mori für den Mfumwa und einer oder zwei Ziegen für die Valao. In den Augen der Wapare war dies Sibiro keine Bestechungsgabe sondern der Schlüssel, mit welchem er sich den Zugang zum Gericht verschaffen mußte. Verlor er seinen Prozeß, durfte er keinerlei Ansprüche auf Rückzahlung des Sibiro erheben. Gewann er, mußte sein Gegner auch die bezahlten Gerichtskosten in voller Höhe ersetzen. Nebenbei bemühten sich natürlich die einzelnen Parteien, durch allerlei Bestechungsversuche die Gunst der Richter zu erlangen.

Die Verhandlung wird damit eröffnet, daß der Mlao dem Gerichtshof kundtut, wer Kläger und Verklagter sei, ohne auf die Tatsachen selbst einzugehen. Dann erhält der Kläger das Wort. Eine wichtige Rolle spielte der mndumiži = Zustimmer. Dieser läßt jedesmal nach einigen Sätzen des Redenden sein zustimmendes Yee erschallen, womit gleichzeitig für Ruhe gesorgt wird. Es ist äußerst interessant, einer solchen Gerichtssitzung beizuwohnen. Die Redner überbieten sich in der treffenden Anwendung von passenden Sprichwörtern und humorvollen Redewendungen, die wahre Lachsalven bei den Zuhörern auslösen. So etwas läßt sich schlecht wiedergeben; wem es aber je vergönnt war, das alles in der Landessprache mit anzuhören, findet es leicht begreiflich, daß die Männer nirgends lieber sitzen, als auf der Baraza (Veranda) des Häuptlings. Haben die beiden Parteien sich ausgesprochen, so übernehmen zwei der Ältesten oder der Häuptling selbst und einer der Alten die Rolle des Vertreters der Anklage bzw. des Rechtsanwaltes. Mit aller List sucht man einander beizukommen, Kläger und Verklagter greifen helfend und richtigstellend ein. Zeugen werden vernommen. Am Ende ziehen sich die Alten zu geheimer Beratung zurück, um nach dem Eindruck, den der Gerichtshof durch die Verhandlungen erhalten hat, das Urteil zu fällen.

Wird von einem der Prozessierenden ein Zeuge namhaft gemacht, so wird dieser herbeigeholt und ihm eine Ziege als „Schuh“ d. h. als Bezahlung für die Reise in Aussicht gestellt, wenn es sich um eine große Entfernung handelt. Auch die Boten (vachanki) erhalten eine ähnliche Belohnung. Ist es nicht tunlich, den Zeugen selbst herbeizuholen, so sendet der Gerichtshof zwei Unparteiische (vamondo = Seitliche). Diese werden vorher durch den Blutsbund vereidigt, damit sie sich nicht durch eine der beiden Parteien bestechen lassen. Bei dem Zeugen angekommen, wird auch dieser durch Schließung des Blutsbundes mit einem der Boten vereidigt, die reine Wahrheit zu sagen. Dann erst teilt man ihm mit, worum es sich handelt und nimmt sein Zeugnis entgegen.

Oft ist aber kein Licht in die alten Prozesse zu bringen, weil keine Zeugen mehr leben oder überhaupt keine angegeben werden können. In dem Falle unterwerfen sich beide Parteien willig dem Gottesurteil (mashotano). Die gebräuchlichsten Gottesurteile sind folgende:

Moto wa nkuku = Hühnerfeuer; das Gottesurteil macht nämlich dem Eigensinn des Schuldigen ein Ende wie das Feuer, das alle Dinge verbrennt, deshalb moto = Feuer; Moto wa kimanganu = Betäubungs-Feuer; moto wa lagula = Lagula-Orakelfeuer; moto wa lusingu = Nadelfeuer; moto wa ntongo = Kugelfeuer.

Um die Sache kennen zu lernen, habe ich selbst einmal auf der Station ein derartiges Gottesurteil veranstalten lassen. Die Leute hatten mich gebeten, einen großen Prozeß, bei welchem es sich um mehrere Rinder handelte, zu entscheiden. Da es mir seinerzeit darum zu tun war, die Rechtssitten unsrer Leute eingehend zu studieren, nahm ich mich der Sache an. Mangels jeglicher Zeugen baten schließlich beide Parteien nach längeren Verhandlungen um das Gottesurteil mit Hühnern. Es wurden für jede Partei zwei Männer erwählt (vakendi). Derjenige, der behauptet, sein Vater oder Großvater habe die fraglichen Kühe bezahlt oder ausgeliehen, zieht sein Schwert und spricht etwa folgende Beschwörung: „Vater, haben jene wirklich unsre Kühe nicht genommen, laß sie hier und auch dort (in der Unterwelt bei euch) ‚rein‘ werden, und ich will hier und dort unterliegen. Haben sie aber die Kühe von dir erhalten, laß sie unterliegen hier und dort und mich ‚rein‘ werden.“ Bei diesen Worten wirft er sein Schwert auf die Erde. Dasselbe tut der Gegner nach einer ähnlichen Beschwörung. Die vier Vakendi gehen nun in die Landschaft, und zwar je zwei mit einem der Schwerter. Finden sie auf einem Gehöft einen großen Hahn, so nehmen sie ihn, ohne zu fragen und hinterlassen ihr Schwert als Pfand. Sind die beiderseitigen Sekundanten zurück, begibt man sich auf ein etwas abschüssiges Gelände. Dort werden den Hähnen von den Vakendi unter ähnlichen Beschwörungen die Hälse abgeschnitten. Alsbald läßt man sie auf die Erde fallen wo sie im Todeskampf den leichten Abhang hinunterrollen. Durch Händeklatschen und vielstimmiges mela mela = rolle rolle! sucht man sie zu höchster Leistung anzuspornen. Der Besitzer des Hahnes, der in diesem eigentümlichen Wettlauf am weitesten gekommen ist, hat den Prozeß gewonnen. In dem Falle auf unsrer Station wurde die Sache dadurch noch besonders aufregend, daß die Sekundanten der Partei, die ich vorher schon auf Grund der Verhandlung als die wahrscheinlich unterlegene bezeichnet hatte, ihren Hahn in regelwidriger Weise weit von sich warfen. Diese Unredlichkeit nützte ihnen aber wenig; denn der tote Hahn machte zum Erstaunen aller auf halbem Wege plötzlich kehrt und stolperte, heftig mit den Flügeln schlagend, den Berg etwa 1 m wieder hinauf. Das Gottesfeuer hatte deutlicher als je gesprochen, und bald waren die zu zahlenden Kühe zur Stelle.

Kimanganu ist ein Betäubungsmittel, welches man meistens zur Feststellung eines Zauberers benutzt, da der also Betäubte alle seine Verbrechen ausplaudert und so seiner Strafe zugeführt werden kann. Auch bei Diebstählen wurde es angewandt.

Ebenso dient das Lagula-Orakel als Gottesurteil. Nachdem auch hier wie überall die Beschwörung zu Hause voraufgegangen ist, begeben sich die Parteien mit ihren Vakendi zum Orakel. Der Medizinmann versetzt sich mit seinen Arzneien in Ekstase, riecht immerwährend an seiner kleinen Medizin-Kalabasse und beginnt dann mit dem Wahrsagen:

Ihr meine Leute — (die Ratsuchenden:) lagula!
Wo kommt ihr mir her? — lagula!
Erforsche, mein Freund (das Orakel)! — lagula!
Ihr kommt von Mamba — nein — lagula!
Nein, oder von Ndungu — nein — lagula!
Es riecht doch nach Ndungu — lagula!
Ja, ihr kommt von Ndungu — lagula!
Gebt es nur zu, sonst wird mein Kopf unklar — taire!

Die Ratsuchenden lassen also erst dann ihr zustimmendes Taire! erschallen, wenn der Medizinmann trotz des nichtssagenden Lagula! immer wieder auf denselben Ort zurückkommt. Dann geht es weiter:

Suche, mein Freund, suche! — lagula!
Es riecht mir nach Streit — lagula!
Es riecht mir nach Streit — lagula!
Ihr streitet wegen einer Kuh — lagula!
Es handelt sich um den Msaguo — taire! taire!

Sobald also die Sache genau definiert ist, erschallt das zustimmende und den Medizinmann begeisternde taire! = wisse! d. h. du bist ein Wissender.

Es ist eine gefleckte Kuh — taire!
Die Kuh hat zwei Kälber geworfen — taire!
Man hat die Kuh jetzt versteckt — taire! taire!

Das sagen natürlich nur die Sekundanten des Bestohlenen. Das Orakel macht die Parteien und Sekundanten ausfindig; die Prozessierenden selbst sitzen schweigsam dabei:

Du bist der Kläger — taire!
Und du bist der Dieb — taire! taire!
Du hast die Kuh da und dahin gebracht — taire!
Wenn es Lüge ist, bestreitet es — taire! usw.

Das Lusingu ist eine etwa 10 cm lange Nadel, wie sie bei dem gleichnamigen Orakel gebraucht wird. Beim Gottesurteil wird sie nach voraufgegangener Beschwörung den Parteien durch die Mundwinkel gestoßen. Bei dem Unterlegenen fließt Blut aus der kleinen Wunde, bei dem andern nur eine wässerige Flüssigkeit. Das Lusingu wird bei kleineren Rechtshändeln angewandt, z. B. Diebstählen, Eheklagen u. a.

Das größte Gottesurteil ist das Ntongo in der Landschaft Chome. Es wird nur bei Zaubern angewandt. Fünf kleine Eisenkugeln wurden in einem irdenen Topf glühend gemacht und dann Schaffett und Honig darüber in den Topf gegossen, daß eine hohe Flamme herausschlug. Der im Verdacht der Zauberei stehende Mann mußte nun vier solcher Kugeln einzeln herausholen, zwischen den Händen reiben und fortwerfen. Die Dabeistehenden sangen: Mwewe, hora nyama! = Habicht, stoße aufs Fleisch, d. h. die glühenden Kugeln. Zu Hause hatte man dem Verdächtigten die Hände genau auf etwaige Schwielen und Wunden untersucht. Zeigten sich nach der Feuerprobe neue Blasen oder Wunden, so war sein Urteil gesprochen. Im andern Falle wurde er zum Zeichen seiner Unschuld mit weißer Erde eingerieben. Daher wird das Wort kuzera = weißwerden auch gebraucht, wenn man ausdrücken will: von falschem Verdacht befreit werden. Übrigens hat das hier verwendete Feuerholz gewissermaßen schon in erster Instanz als Gottesurteil gedient. Beide Parteien müssen nämlich vorher je zwei Holzstücke mit zwei Axtschlägen in vier Teile spalten. Gelang das dem Beklagten und dem Kläger nicht, so war der Verdacht unbegründet, und man redete dem letzteren zu, die Klage zurückzunehmen und eine Ziege oder einen Ochsen als Buße zu zahlen. Ließ dieser es aber erst auf die Feuerprobe selbst ankommen, und wurde sie bestanden, so war als Buße eine Färse zu zahlen. Auf dem ganzen Wege erschallt der Triumphruf des „Reinen“: Wee, hocha rya! Hat der Verkläger recht behalten, so ruft man: Wee, hocha sire! = Rache!

Das ist in kurzen Worten das Hauptsächlichste aus dem Verlauf der bekanntesten Gottesurteile. Während diese nun für die Beteiligten keinerlei Lebensgefahr in sich bergen, gibt es eine weitere Art der Beschwörung oder Vereidigung, die für den Schuldigen den Tod in bestimmter Frist bringt. Es ist hier nicht der Ort, Versuche zur Erklärung dieser Erscheinungen zu machen, bei denen die Furcht und Suggestion sicherlich eine Rolle spielen. Ich will nur erwähnen, daß in allen Fällen, von denen mir Kenntnis geworden ist, der eine der Gegner in der festgesetzten Frist starb.

Diese berühmteste der Beschwörungen an Eides Statt ist das „Hineingehen zum Dachfetisch“ (kungia he mpingu oder murungu wa gu). Der Verlauf ist in der Hauptsache so: die beiden Streitenden erscheinen jeder mit seinem nächsten erbberechtigten Verwandten vor dem Fetischpriester. Der Priester setzt ihnen auseinander, daß diese Eidesform keine Spielerei bedeute, sondern unwiderruflich den Tod für einen bringen müsse. Die Parteien erklären aber, bei ihrem Entschluß beharren zu wollen. Jeder hat eine Opferziege mitgebracht, von denen die eine bei der Beschwörung geschlachtet wird, während man die andre für die spätere Entsühnung aufhebt. Beide Gegner fassen die Ziege an je einem Vorderfuß und bitten den Dachgötzen, schon jetzt sein Urteil zu sprechen, indem er in dem lebendigen Tiere die Eingeweide auf der einen oder andern Seite verfaulen lassen soll. Jeder schlägt dann die Ziege mit der Hand in die ihm zugewandte Seite. Dann wird das Tier erstickt, und der Priester ersieht aus den Eingeweiden und der Leber den voraussichtlichen Ausgang der Sache. Wenn die Ermahnungen des Priesters auch jetzt die erbosten Parteien nicht veranlassen können, von der Anrufung des Fetisches Abstand zu nehmen, gehen beide Prozessierenden in den „Tempel“. Jeder hat ein Bruststückchen der inzwischen gerösteten Ziege in der Hand und reibt es an der Haussäule, indem er die Gottheit beschwört, seine Schuld oder Unschuld ans Licht zu bringen. Dann essen beide das Fleisch auf, und der Priester bittet den Fetisch, innerhalb einer bestimmten Frist das Todesurteil zu sprechen. Ist einer der Gegner zur festgesetzten Frist gestorben, hat der als Zeuge tätig gewesene Erbe des Unterlegenen die Ansprüche des andern zu befriedigen. Ist das vereinbart, wird die beim Priester zurückgelassene zweite Ziege getötet, um „die Beschwörungen herauszunehmen“ (kung’ola miomo). Der Erbe teilt dem Fetisch mit, daß er sich seinem Urteil unterwerfe und zur Zahlung der Rinder bereit sei. Unterläßt der Erbe das Sühnopfer, steht auch er in Todesgefahr.

Ein nicht minder gefürchteter Beschwörungseid der auch heute noch bei schwierigen Rechtsstreiten mit Erlaubnis der Behörde von den Leuten selbst angewandt wird, ist das „Topfschlagen oder Topfessen“. Beide Parteien fassen einen Tontopf mit den Händen an, spützen hinein, und jeder spricht seine Beschwörung etwa wie folgt: „Du Topf, bringe meinen Prozeß zu Ende. Bin ich im Unrecht, töte mich, ehe der Mais reif ist; ist mein Gegner im Unrecht, töte ihn zur selben Zeit!“ Nach der Beschwörung wird eine Ecke aus dem Topf geschlagen und hineingelegt. Andre brechen den Topf mit den Händen in zwei Stücke. Ganz hitzige Gegner werfen die Stücke in den Fluß, damit eine spätere Entsühnung ausgeschlossen ist und die ganze Sippe ausstirbt. Gewöhnlich aber wird der Fluchtopf bei einem Alten untergestellt, bis er sein Urteil gesprochen hat. Statt des Speichels kommt auch hier Urin als Seelenträger in Frage. Hat der Topf gewirkt und den Schuldigen getötet, so muß seinem weiteren Wirken durch ein Sühnopfer Einhalt geboten werden. Sühnmittel ist auch hier wieder der Mageninhalt des Opfertieres, beim Dachgötzen meist eine Ziege, beim Fluchtopf gewöhnlich ein Schaf.

In einem früheren Kapitel lernten wir die Blutsfreundschaft (mma) kennen, deren Verletzung ebenfalls den Tod zur Folge hat. Es gibt noch zahlreiche derartige Mima, die an Eides Statt angewandt werden, um bei schwierigen Prozessen den Schuldigen herauszufinden. Handelt es sich z. B. um einen Kuhhandel, und behauptet der erste Besitzer, die Msaguo-Ziege nicht erhalten zu haben, ohne daß Zeugen für diese Behauptung beigebracht werden können, so nimmt man seine Zuflucht zum mma wa ng’ombe — Bluteid mit der Kuh. Die beiden Parteien fassen die umstrittene Kuh je an einem Ohr. Der die Beschwörung leitende Mann sagt: „Du Kuh, halte still, und trenne die Streitenden.“ Diese sprechen dann ihre Beschwörungen, indem jeder sich sozusagen verpflichtet, im Falle seiner Schuld zu sterben, bevor die Kuh zum zweiten Male gekalbt hat. Der „Priester“ schießt alsdann die Kuh mit einem glatten Pfeil in die Halsader. Das hervorquellende Blut wird in einem Töpfchen aufgefangen und auch der Pfeil in diesen Topf gesteckt; denn die zu erwartende Krankheit soll ja den Schuldigen in den Leib treffen wie der Pfeil die Kuh. Beide Gegner trinken das Blut. Der Bogen wird der Kuh über den Kopf gehalten und die Sehne mit den Worten zerschnitten: „Du Kuh, bringe die Leute schnell auseinander“, d. h. sorge dafür, daß dem Betrüger schnell die Adern und Sehnen im Leibe zerreißen, wie symbolisch am Bogen vorgemacht. Der Topf wird vom „Priester“ in Verwahrung genommen, um später in bekannter Weise entsühnt zu werden.

Häuptlinge versichern sich auf ähnliche Weise eidlich ihre Friedensabsichten, was gewiß besser geholfen hat als die Haager Friedenskonferenzen. Auch Bündnisse mit der Verpflichtung gegenseitiger Heeresfolge wurden so geschlossen (mma wa nkondo). Ein im Verdacht der Zauberei Stehender muß Mma mit der Erde, die seine Opfer „gegessen hat“, oder mit Blut aus seinem eignen Knie essen.

So haben unsre Wapare in schwierigen Fällen immer Mittel an der Hand, auch verwickelte Fragen zu erledigen: Entweder das Gottesurteil oder den Bluteid, der allem Hader ein Ende macht.

Muhamed bin Ali, Kihurio.
Zahmer Hundsaffe mit seinem schwarzen Wärter.

Phot. Lutteroth.

Kiondo in Tränen.

In den jungen Christengemeinden wird natürlich derartigen Gebräuchen nicht mehr gehuldigt. Es ist aber verständlich, daß bei einem Streitfalle der eine oder der andre resigniert sagt: „Mein Bruder leugnet nur, weil er weiß, daß ich ihn als Christ nicht mehr nach heidnischer Weise den Blutseid ablegen lassen kann. Vor dem Gottesurteil würde er sich fürchten.“ Sehr geschickt erinnerte Adamu, einer unsrer älteren Christen, gelegentlich eines Streitfalles, der vor die Gemeindeältesten gebracht wurde, an den „christlichen Blutsbund“ im hl. Abendmahl. Er wies auf die große Hilfe hin, welche die Heiden durch ihre Zaubergebräuche hätten, und illustrierte das durch folgende Geschichte: „Ein Mann hatte einst seinen Blutsfreund geschickt, Kleider für ihn einzukaufen. Der kam wieder und behauptete, er sei unterwegs von Räubern angefallen worden und er habe, um sein Leben zu retten, die Kleiderlast wegwerfen müssen. In Wirklichkeit hatte er aber die Kleider nur versteckt, um sie später zu holen. Der Besitzer blieb bei dieser Erzählung ganz ruhig und sagte nur: ‚Das macht nichts, haben die Räuber dich wirklich überfallen, dann war ich mit dabei, mein Blut ist ja in dir. Hast du die Last dagegen versteckt, so bin ich auch auf dem Gange bei dir gewesen. Unser Blutsbund ist der Richter.‘ Da fürchtete sich der Dieb und gestand sein Unrecht ein.“ Adamu erinnerte nun die Beteiligten, daß Christen nicht nur den Blutsbund untereinander gemacht hätten, sondern im Abendmahl auch mit Jesu. Wir hätten aber noch mehr Grund als die Heiden anzunehmen, daß Er, unser Bruder, überall dabeigewesen wäre, sollten uns also noch mehr hüten, die Unwahrheit zu sagen als jene. Daraufhin gestand der Beschuldigte beschämt sein Unrecht ein.