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Lips Tullian und seine Raubgenossen / Eine romantische Schilderung der Thaten dieses furchtbaren Räuberhauptmanns und seiner Bande, welche im Anfange des 18. Jahrhunderts ganz Sachsen, Böhmen und Schlesien mit Furcht, Schrecken und Entsetzen erfüllte cover

Lips Tullian und seine Raubgenossen / Eine romantische Schilderung der Thaten dieses furchtbaren Räuberhauptmanns und seiner Bande, welche im Anfange des 18. Jahrhunderts ganz Sachsen, Böhmen und Schlesien mit Furcht, Schrecken und Entsetzen erfüllte

Chapter 27: XXIV. Die Verurtheilung.
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About This Book

The narrative traces the rise and exploits of a feared outlaw leader and his band as they carry out raids, robberies, and murders across border regions. Episodic chapters follow recruitment into the gang, daring ambushes, captures and sentences to hard labor, prison escapes, internecine violence, and shifting alliances. Interwoven are personal relationships, jealousies, betrayals, and moments of recognition that complicate loyalties and provoke revenge. The work alternates action-driven set pieces with quieter scenes of imprisonment and moral consequence, charting how violent choices shape the fate of individuals and the group as a whole.

XXIV.
Die Verurtheilung.

Die Thüre, die sich jetzt für ihn geöffnet,
Greift hinter ihm für immer in das Schloß;
Kein Weg zurück zur Freiheit und zum Leben,
Nur schaudernd vorwärts zu der Schlachtbank.
Th. Körner.

Der Gefangene wurde in das Verhör geführt und des Einbruches und Raubes im Landhause des Kaufmanns Keller beschuldigt.

Mit unbeschreiblicher Angst war er vor den Richter getreten, fest überzeugt, daß man ihn als Lips Tullian und seine Thaten kenne. Er jubelte im Stillen, nur einer solchen Kleinigkeit wegen bezüchtigt zu sein. Schnell erwachte in ihm die Vermuthung, der Thierarzt habe ihn aus Rachsucht angegeben, und er war jetzt umso ruhiger, da kein gültiger Beweis gegen ihn geführt werden konnte.

Gleich entschlossen, seinen Feind in die Grube zu stürzen, die jener für ihn bereitet hatte, gab er mit aller Frechheit an, all dieses Silberzeug, das man in seiner Wohnung gefunden und dessen Entwendung man ihn bezüchtigte, von einem Manne gekauft zu haben, der sich so und so nenne, und so und so aussehe. Und nun beschrieb er den Thierarzt so genau, daß der Polizeibeamte sich gleich erinnerte, diesen Menschen schon öfters gesehen zu haben. Noch in diesem Augenblicke wurden Steckbriefe gegen den Thierarzt ausgefertigt.

Auf die Frage, warum er, seiner Unschuld sich bewußt, nicht willig sich ergeben, sondern mit bewaffneter Hand versucht habe, zu entfliehen, entschuldigte er sich mit einer langen Erzählung, wie in Marseille, wo er vor einigen Jahren gewesen zu sein vorgab, auch plötzlich einige Männer in sein Zimmer getreten seien, ihm Arrest angekündigt und aus dem Hause geführt hätten, aber nicht in ein Gefängniß, sondern in den Keller eines abgelegenen Hauses, aus welchem er sich nur durch Gottes Hilfe gerettet, seine Wohnung aber von diesen angeblichen Sicherheits-Männern ganz ausgeplündert gefunden habe. Die Erinnerung an jene schreckenvolle Begebenheit sei heute beim raschen Eintritte der Polizeimänner so lebhaft in ihm geworden, daß er sich wieder von vermummten Räubern umgeben glaubte, und vor Schrecken ganz außer sich, in der Flucht Rettung suchen wollte. Man fand für gut, den verdächtigen Patron in das Gefängniß zurück zu schicken.

Unter des Gefangenen Effecten fanden sich so viele verschiedenartige Sachen, daß der Untersuchungsrichter fest überzeugt war, in diesem angeblichen Bandkrämer einen ausgezeichneten Gauner vor sich zu haben. Die Verhöre wurden immer strenger, die Aussagen des sonst so schlauen und besonnenen Bösewichts immer sich widersprechender, die Indicien gegen ihn immer gravirender, und über Lips Tullian die ersten zwei Torturgrade ausgesprochen.

Mit fast übermenschlicher Kälte und Standhaftigkeit erduldete er die Qualen der Folter. Unter den heftigsten Martern betheuerte er seine Unschuld mit solcher Ruhe, mit solcher Selbstbeherrschung, daß man Anstand nahm, noch härter gegen ihn zu verfahren.

Das Gericht erkannte dem Bandkrämer Philipp Mengstein ewige Landesverweisung und Bezahlung der angelaufenen Untersuchungs- und Atzungs-Unkosten zu. Die Acten wurden eingeschickt, aber von der Landesregierung das Urtheil nicht bestätigt. Philipp mußte nach Dresden auf den Festungsbau abgeliefert werden.