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Sämmtliche Werke 8: Vermischte Schriften und Aufsätze / Nicolai's Leben und sonderbare Meinungen / Deducirter Plan einer zu Berlin zu errichtenden höheren Lehranstalt / Beweis der Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks und andere Aufsätze / Recensionen / Poesien und metrische Uebersetzungen cover

Sämmtliche Werke 8: Vermischte Schriften und Aufsätze / Nicolai's Leben und sonderbare Meinungen / Deducirter Plan einer zu Berlin zu errichtenden höheren Lehranstalt / Beweis der Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks und andere Aufsätze / Recensionen / Poesien und metrische Uebersetzungen

Chapter 78: §. 44.
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About This Book

A selection of miscellaneous philosophical and literary writings gathers polemical sketches, a programmatic proposal for reorganizing higher education, theoretical essays on language, aesthetics and pedagogy, sermons, reviews, and various poems and translations. The polemical pieces dissect opposing views with methodical irony, while the university plan advocates transforming the institution into a school for the free exercise of scientific reason through dialogical instruction and merit-based advancement. Theoretical essays consider the relation of idea and sensibility, the origin and function of language, and practical means of enlivening interest in truth. Shorter contributions offer critical assessments and metrical translations that reflect the author’s broader intellectual concerns.

Durch das Bisherige ist nun auch die Entstehung des lernenden Subjectes in seinen verschiedenen Abstufungen, und wie dasselbe immerfort ergänzt und erneuert werden solle, beschrieben. Wir können nunmehro auch an eine weitere Bestimmung des schon oben im Allgemeinen aufgestellten lehrenden Subjectes gehen.

Auf den bisherigen Universitäten war es Doctoren und ausserordentlichen Professoren erlaubt, sich im Lesen zu versuchen und zu erwarten, ob ein Publicum sich um sie herum versammeln werde. Haben dieselben schon auf einer anderen Universität das Recht, Vorlesungen zu halten, gehabt, so können auch wir es ihnen erlauben. Im entgegengesetzten Falle mögen sie das anderwärts Gebräuchliche auch bei uns leisten. Die eigentlichen Lehrer für die Regularen und die, so es zu werden streben, sind freilich die encyklopädischen Lehrer, die ja auch die entscheidenden Aufgaben geben, sowie die von diesen etwa eingesetzten Lehrer des Theils eines Faches, welche, obwohl Unterlehrer, dennoch ordentliche Lehrer sind. Für diese, die wir immer insgesammt ausserordentliche Professoren nennen könnten, blieben demnach die Zugewandten übrig, an denen sie sich versuchen könnten. Dennoch sollen auch nicht nur Regulare, und zwar die geübtesten und befestigtsten, von dem encyklopädischen Lehrer des Faches zur Besuchung ihrer Vorlesungen ernannt werden, sondern auch dieser Lehrer selbst und andere Lehrer befugt seyn, denselben insoweit beizuwohnen, bis sie einen bestimmten Begriff von den Kenntnissen und dem Lehrertalent des Mannes sich erworben.

Die erste Erlaubniss zu lesen geht nur auf Ein Lehrjahr. Nach Verfluss desselben muss abermals um dieselbe eingekommen werden, und es kann diese nach Befinden der Umstände erneuert oder verweigert werden; oder auch der zweckmässig befundene Lehrer kann als ordentlicher Unterlehrer oder auch als Encyklopädist, wenn der vorherige abgehen will, ernannt werden.

Die Entscheidung über beide Gegenstände hängt, wie bei Beurtheilung der Aufsätze, ab von der Klasse des Faches, so wie von der philosophischen Klasse, wo die erstere über die Gründlichkeit der empirischen Erkenntniss, die zweite über die philosophische Freiheit und Klarheit entscheidet. Auch hier müssen für ein bejahendes Urtheil beide Stimmen sich vereinigen, indem jede Klasse erst unter sich und für sich einig seyn muss, und ihre Stimme hier nur für eine gezählt wird. Da jedoch, so wie das Alter beschuldigt wird, jeder Neuerung zuweilen sich feindselig zu zeigen, ebenso die kräftigere Jugend von Eifersucht gegen fremdes Verdienst nicht immer ganz frei zu sprechen ist, so müsste bei einem die Erlaubniss zu lesen, oder die Anstellung eines Lehrers betreffenden Falle fürs erste jede besondere Klasse (die hier requirirte empirische, so wie die philosophische) zuvörderst in sich selber in zwei Theile getheilt werden, den Rath der Alten, und den der ausübenden Lehrer, und nur wenn diese beiden Theile Nein sagten, hätte die Klasse Nein gesagt, dagegen auch das einseitige Ja des einen Rathes zum Ja der Klasse würde. Dadurch würde hervorgebracht, dass weder die Neuerungsfurcht des einen, noch die Eifersucht des anderen Theiles den Fortschritt zum Besseren hindern könnte, und diesen beiden Dingen an einander selber ein wirksames Gegengewicht gegeben; wo aber beide Theile Nein sagten, da würde wohl ohne Zweifel das Nein die richtige Antwort seyn.

(Uebrigens wird eine solche Eintheilung unseres gelehrten Corps in einen Senat der Alten und der Lehrer zu seiner Zeit aus dem Wesen des Ganzen, ganz ohne Rücksicht auf das soeben erwähnte besondere Bedürfniss, sich sehr natürlich ergeben.)

§. 39.

Eine Auswahl der Regularen in jedem Fache wird beim Fortgange der Anstalt, als ein Professorseminarium, ohnedies unter der Aufsicht der ordentlichen Lehrer zu den Geschäften des Lehrers angehalten werden. Diesen könnte, wenn sie aus der Klasse der Studirenden herausgetreten und zu Meistern ernannt worden, das Recht zu lesen auf dieselbe Weise ertheilt werden, so wie aus ihnen die Lehrstellen nach derselben Regel sehr leicht besetzt werden. Doch würden uns immerfort auf jeder Stufe unserer Vollendung zu uns kommende fremde Lehrer, auf die §. praeced. erwähnte Weise, willkommen seyn, und wir dadurch gegen jede Einseitigkeit des Tones uns zu verwahren suchen.

§. 40.

Die Verwaltung des Lehramtes, besonders nach unseren Grundsätzen, erfordert jugendliche Kraft und Gewandtheit. Nun ist wenigen die Fortdauer dieser jugendlichen Frischheit bis in ein höheres Alter hinein zugesichert; auch fällt die Neigung der meisten originellen Bearbeiter der Wissenschaft in reiferen Jahren dahin, ihre Bildung in einer festen und vollendeten Gestalt niederzulegen in das Archiv des allgemeinen Buchwesens, und es ist sehr zu wünschen, dass dies geschehe, und ihnen die Zeit und Ruhe dazu zu gönnen. Wir müssen darum nicht anders rechnen, als dass wir die Lehrer an unserer Anstalt nur auf eine bestimmte Zeit beibehalten wollen. Alle diejenigen, mit denen das Institut zuerst beginnt, werden sich bald nach der ehrenvoll verdienten Ruhe sehnen, und gern den Zeitpunct ergreifen, da unter ihnen ein jüngeres Talent sich gebildet hat, das ihren Platz würdig besetze. Alle während des Fortganges des Instituts neu angestellte Lehrer sind nur auf einen bestimmten Zeitraum (etwa für die Periode, innerhalb welcher das studirende Publicum sich zu erneuern pflegt) anzunehmen, nach dessen Ablaufe beide Theile, die Universität und der Lehrer, auf die §. 38 beschriebene Weise, den Contract erneuern oder auch aufheben können.

§. 41.

Um im ökonomischen Theile solcher Verhandlungen dem bisher oft stattgefundenen anstössigen Markten zwischen Regierungen und Gelehrten, indem die ersteren zuweilen von der Verlegenheit eines wackeren Mannes Vortheil zu ziehen suchten, um seine Kraft und sein Talent wohlfeilen Kaufes an sich zu bringen, die letzteren zuweilen auch mit dem Gehörigen sich nicht begnügen mochten, und ihre übertriebenen Forderungen durch theils mit List an sich gebrachte auswärtige Vocationen unterstützen, in der Zukunft und für unser Lehrinstitut vorzubauen, mache ich folgenden Vorschlag:

Entweder sind diese Lehrer Inländer, und auf unserem Institute, wohl gar als Regulare, wie zu erwarten, gebildet, so hat das Vaterland ohnedies den ersten Anspruch auf ihre Kräfte, so wie sie Anspruch auf die Fürsorge desselben, in jedem Falle und ihr ganzes Leben hindurch, haben; oder sie sind Fremde, welche bei uns auch ihre Bildung nicht erhalten haben. Im letzten Falle fordere man von ihnen, dass sie, beim Eingehen irgend eines Verhältnisses mit uns, oder bei der Erneuerung eines solchen, sich erklären, ob sie ihr Fremdenrecht beibehalten, oder ob sie das völlige Bürgerrecht haben (sich nostrificiren lassen) wollen. Im ersten Falle müssen wir uns freilich gefallen lassen, dass, falls sie uns unentbehrlich sind, sie sich uns so theuer verkaufen, als sie irgend können; jedoch wird diese Verbindung immer nur auf einen Zeitraum eingegangen; und können wir etwa nach dessen Abfluss sie entbehren, so sollen sie wissen, dass wir uns sodann um sie durchaus nicht weiter kümmern werden, und sie gehen können, wohin es ihnen gefällt. Im zweiten Falle erhält der Staat an sie, und sie an den Staat alle Ansprüche, die zwischen ihm und den bei uns gebildeten Eingebornen stattfinden. Um nun in diesem letzteren Verhältnisse zugleich die persönliche Freiheit des Individuums sicher zu stellen, zugleich eine rechtliche Gleichheit des Individuums mit dem Staate, der bisher seinem Diener lebenslänglichen Unterhalt zusichern, von ihm aber zu jeder Stunde sich den Dienst aufkündigen lassen musste, hervorzubringen, und besonders, um dem Gelehrtenstande zu grösserer Moralität und Ehrliebe in Dingen dieser Art zu verhelfen, setze man den Anspruch auf lebenslange Versorgung, verhältnissmässig nach dem Fache, als gleich einem gewissen bestimmten Capital, das der des vollkommenen Bürgerrechts Theilhaftige dem Staate zurückzahle, wenn er dessen bisherige Dienste verlassen will. Ist er nun dem auswärtigen Berufer dieser Summe werth, so mag derselbe sie bezahlen, und er ist frei; aber es ist zu hoffen, dass dieser Fall nicht sehr häufig eintreten, und auf diese Weise wir mit der Beseitigung so mannigfacher Vocationen verschont bleiben werden.

§. 42.

Es ist, in der Voraussetzung dieser Einrichtung, bei der Frage, wie abgetretene Professoren zu versorgen seyen, nur von solchen die Rede, denen das vollkommene Bürgerrecht angeboren, oder von ihnen angenommen ist; indem diejenigen, welche dasselbe abgelehnt, nach ihrem Austritte nicht nur nicht versorgt werden, sondern es sogar eine feste Maxime unserer Politik seyn soll, dieselben sobald wie möglich entbehrlich zu machen.

Die bei uns erzogenen und beim Austritte aus den Studirenden des Meisterthums würdig befundenen Regularen haben ohnedies den ersten Anspruch auf die ersten Aemter des Staats, und man könnte auch immerhin den Lehrern, die das Institut beginnen werden, denselben Anspruch ertheilen, den man ihren späteren Zöglingen nicht wird versagen können. Dieser Anspruch und die Fähigkeit, dergleichen Aemter zu bekleiden, werden dadurch ohne Zweifel nicht vermindert, dass der Mann durch einige Jahre Lehramt es zu noch grösserer Gewandtheit in demjenigen wissenschaftlichen Fache, dessen Anwendung im Leben das erledigte Staatsamt fordert, und nebenbei zu grösserer Reife des Alters und der Erfahrung gebracht hat; es wäre vielmehr zu wünschen, dass alle diesen Weg gingen, und das Leben der ersten Bürger in der Regel in die drei Epochen des lernenden, des lehrenden und des ausübenden wissenschaftlichen Künstlers zerfiele. Weit entfernt daher, um die Anstellung ausgetretener Lehrer verlegen zu seyn, müssten wir, wenn wir auch sonst keines Corps der Lehrer bedürften, ein solches schon als Pflanzschule und Repertorium höherer Geschäftsmänner errichten, und bei eintretendem Bedürfnisse aus diesem Behälter zuweilen sogar den, der lieber darin bliebe, herausheben.

Dieses Bedürfniss austretender Lehrer für den Staat und den höheren Geschäftskreis desselben noch abgerechnet, bedarf auch für sich selbst als literarisches Institut solcher Männer. — Es giebt sehr weit von der Wurzel des wissenschaftlichen Systems abliegende, in ein sehr genaues Detail eines Faches gehende Kenntnisse, welche in die allgemeine Encyklopädie und den gewöhnlichen Kreis des Unterrichts an der wissenschaftlichen Schule nicht eingreifen, und ohne deren Kenntniss jemand ein sehr trefflicher Lehrer seyn kann. Doch kann das Bedürfniss auch dieser Kenntniss für Lehrer und Lernende eintreten; es muss daher das Mittel vorhanden seyn, sie irgendwo zu schöpfen. Dies seyen fürs erste die ausgetretenen Lehrer. Vielleicht arbeiten sie ohnedies an einem Werke, in welchem sie ihre individuelle Bildung in das allgemeine Archiv des Buches niederlegen wollen, zu dem ihnen die Musse zu gönnen ist. Nebenbei mögen auch Lehrer und Lernende sich bei ihnen Raths erholen über das, worin sie vorzüglich stark sind; oder auch vorkommenden Falles beide sie um einige Vorlesungen ersuchen, in Gottes Namen über ein orientalisches Wurzelwort, oder die Naturgeschichte eines einzelnen Mooses. Sie sind mit einem Worte Rath und Hülfe der jüngeren bei eintretenden Nothfällen im Wissen sowohl als der Kunst.

Indem sie nun doch nicht mehr eigentliche und ordentliche Lehrer an der Universität, und ihre noch fortdauernden Leistungen nur frei begehrte und frei gewährte Gaben sind, sind sie eine Akademie der Wissenschaft, im modernen (eigentlich französischen) Sinne dieses Wortes; und für die Universitätsangelegenheiten der oben erwähnte Rath der Alten. Mit ihnen tritt bei dergleichen Berathschlagungen das Corps der wirklichen Lehrer, als Rath der ausübenden Lehrer zusammen; daher sind auch die letzteren natürliche Mitglieder der Akademie; und die gesammte Akademie ist, in Beziehung auf die Universität, der Senat derselben, nach den erwähnten beiden Haupttheilen in allen festzusetzenden besonderen Klassen.

Freie Mitglieder der Akademie bleiben auch die zu anderen Staatsämtern beförderten ausgetretenen Lehrer, und sie sind befugt, und, inwiefern es ihre anderen Geschäfte erlauben, ersucht an den Berathschlagungen derselben, als Mitglieder des Rathes der Alten, Theil zu nehmen (und sie werden gebeten werden, welche Decorationen auch sonst ihnen zu Theil geworden seyn dürften, dennoch zuweilen auch unsere Uniform, welche überhaupt jeder Akademiker trägt, mit ihren Personen zu beehren).

In dieser Akademie Schooss bleibt ihnen auch immer, welche Schicksale auch sonst auf ihrer politischen Laufbahn sie betroffen haben möchten, der ehrenvolle Rückzug, und ist ihnen da ein sorgenfreies, geehrtes Alter bereitet, indem der Charakter eines Akademikers character indelebilis wird.

§. 43.

Noch wäre, in derselben Rücksicht, um sichern Rath und Hülfe in jeder literarischen Noth zu finden, eine andere Art von Akademikern, die sogar niemals ordentliche Lehrer gewesen, anzustellen; ich meine jene lebendigen Repertorien der Bücherwelt, und die, welche gross und einzig sind in irgend einer seltenen Wisserei, obwohl sie es niemals zu einer encyklopädischen Einheit der Ansicht ihres Faches, oder zu einer lebendigen Kunst in demselben, gebracht haben, und darum als ordentliche Lehrer für uns nicht taugen. Wir wollen sie nur dazu, dass unser ordentlicher Lehrer diese lebendigen Bücher zuweilen nachschlage; die Klarheit und Kunstmässigkeit wird er dem bei ihm geschöpften Stoffe für die Mittheilung an seine Schüler schon selber geben.

(So starb vor mehreren Jahren zu Jena ein gewisser B.[26], der mehrere Hunderte von Sprachen zu wissen sich rühmte, und von dem andere, auch nicht mit Unrecht, sagten, er besitze keine einzige. Dessenohnerachtet, glaube ich, würde auch der Besitz eines solchen uns wünschenswürdig seyn. Denn falls etwa, wie es denn in der That dergleichen Leute giebt, jemand glaubte, das gesammte menschliche Sprachvermögen sey im Grunde Eins, und die mancherlei besonderen Sprachen seyen nur, nach einem gewissen Naturgesetze, ohne einige Einmischung der Willkür fortschreitende weitere Bestimmungen und Ausbildungen jener Einen Wurzel, und es lasse sich sowohl diese Wurzel, als jenes Naturgesetz finden; und etwa einer unserer Akademiker an die Lösung dieser Aufgabe ginge, so würde diesem aus anderen Gründen nicht füglich anzumuthen seyn, dass er alle Sprachen der Welt wisse; es möchte sie aber neben ihm und für seinen Gebrauch ein solcher B. wissen, der wiederum immer unfähig seyn möchte, ein solches Problem zu denken und sein Wissen für die Lösung desselben zu gebrauchen. — So müssen wir denn den ganzen vorhandenen historischen Schatz aller Wissenschaft bei uns aufzuspeichern suchen, nicht um ihn todt liegen zu lassen, sondern um ihn einst mit organisirendem Geiste zu bearbeiten. Ist dies geschehen, dann wird es Zeit seyn, das caput mortuum wegzuschaffen; bis dahin wollen wir nichts wegwerfen oder verschmähen.)

So ist, nachdem der Theologie der Alleinbesitz der orientalischen Sprachkunde und der der Kirchengeschichte abgenommen worden, kaum zu erwarten, dass beides, bis auf seinen letzten bekannten Detail, in den gesammten encyklopädischen Unterricht der Philologie oder der Geschichte an unserer Kunstschule werde aufgenommen werden; dass wir sonach eines ordentlichen Lehrers der orientalischen Sprachen oder der Kirchengeschichte kaum bedürfen werden. Dennoch müssen immerfort Männer in unserer Mitte seyn, bei welchen jeder, der aus irgend einem Grunde das Bedürfniss hat, über das Encyklopädische hinaus bis zu dem äussersten Detail dieser Fächer fortzugehen, sein durch das blosse Buch nicht also zu befriedigendes Bedürfniss zu befriedigen vermag.

Uebrigens sind diese Anführungen nur als Beispiele zu verstehen. Eine systematische Uebersicht der Summe unserer Bedürfnisse in dieser Rücksicht, so wie die Angabe der bestimmten Männer, die wir zu diesem Behuf für den Anfang mit uns zu vereinigen hätten, werden die Berathschlagungen der oben erwähnten einzelnen Männer und Comités, welche auch über diesen Theil unseres Plans zu instruiren wären, an die Hand geben.

Auch diese Art von Akademikern besitzt alle Rechte eines solchen, und sitzt im Rathe der Alten.

§. 44.

Betreffend den Uebergang aus dem Corps der Lehrlinge in das der Lehrenden oder praktisch Ausübenden:

Der Regulare müsse am Ende seines Studirens documentiren, dass der Zweck desselben bei ihm erreicht worden, sagten wir oben. Da nun der letzte Zweck unserer Anstalt keinesweges die Mittheilung eines Wissens, sondern die Entwicklung einer Kunst ist, der in einer Kunst Vollendete aber Meister heisst, so würde jene Documentation darin bestehen, dass er sich als Meister bewähre.

Das Meisterstück würde am schicklichsten in einer zu liefernden Probeschrift bestehen, nicht über ein Thema freier Wahl, sondern über ein vom Lehrer seines Faches ihm gegebenes und darauf berechnetes, dass daran sich zeigen müsse, ob der Lehrling die in seiner individuellen Natur liegende grösste Schwierigkeit, die dem Lehrer ja wohlbekannt seyn muss, durch die kunstmässige Bildung seines Selbst besiegt habe. (Wählt er selbst, so wählt er das, wozu er am meisten Leichtigkeit und Lust hat; daran aber zeigt sich nicht der Triumph der Kunst; der Lehrer soll ihm das aufgeben, was für seine Natur das Schwerste ist, denn das Schwere mit Leichtigkeit thun, ist Sache des Meisters.) Ueber diese seine eigene Schrift nun, und auf den Grund derselben werde er, bis zur völligen Genüge des Lehrers, öffentlich examinirt.

Es sind zwei Fälle. Entweder wird in einem besonderen empirischen Fache das Meisterthum begehrt. In diesem Falle giebt der Lehrer dieses Fachs das Thema; die Prüfung aber, und das tentamen zerfällt in zwei Theile, von denen, wie auch bei den früheren Beurtheilungen der Aufsätze der Studenten, der Lehrer des Faches nach der Erkenntniss, und beim Candidaten des Meisterthums insbesondere darnach forscht, ob er sie in der Vollständigkeit und bis zu demjenigen Detail, bis zu welchem der mündliche und Bücherunterricht an der Kunstschule fortgeht, gefasst habe; die philosophische Klasse aber über die lebendige Klarheit dieser Erkenntniss die Prüfung nach allen Seiten hinwendet und versucht.

Oder der Candidat begehrte bloss in der Philosophie das Meisterthum: so würde er in Absicht des Themas sowohl, als der Prüfung auf den ersten Anblick lediglich der philosophischen Klasse anheimfallen, und die Empirie an ihn keine Ansprüche haben. Da inzwischen die Philosophie gar keinen eigentlichen Stoff hat, sondern nur das allen Stoff der Wissenschaft und des Lebens in Klarheit und Besonnenheit auflösende Mittel ist; und derjenige, der sich für einen grossen Philosophen ausgäbe, dabei aber bekennte, dass er weder etwas Anderes gelernt, vermittelst dessen, als eines Mittelgliedes, er seinen philosophischen Geist ins Leben einzuführen vermöchte, noch auch seine Philosophie unmittelbar von sich zu geben und sie anderen mitzutheilen verstände, ohne Zweifel der Gesellschaft völlig unbrauchbar, und keinesweges ein Künstler, sondern ein todtes Stück Gut seyn würde: so muss der, der sich auf die Philosophie beschränkt, wenigstens sein Vermögen sie mitzutheilen, und einen kunstmässigen Lehrer in derselben abzugeben, documentiren. Und so kann keiner als Meister in der Philosophie anerkannt werden, der sich nicht auch zugleich als Doctor derselben bewährt hat.

Nun ist es ferner gar nicht hinlänglich, dass er in dieser Fertigkeit des Vortrages seiner Klasse genüge; er soll auch Nichtphilosophen, dergleichen ja, wenn er das Lehramt einst im Ernste verwaltet, alle seine Lehrlinge anfangs seyn werden, verständlich werden können; und so fällt denn in dieser Rücksicht das Endurtheil von seiner eigenen Klasse an die empirischen Klassen insgesammt, die es durch aus ihrer Mitte ernannte Stellvertreter verwalten können. Hier also entscheidet umgekehrt die philosophische Klasse über die Richtigkeit des Inhalts, als Resultat der erlernten Kunst, die Gesetze des Denkens im Philosophiren frei zu befolgen, die empirischen über die Gewandtheit und Klarheit in dieser Kunst, die er durch den Vortrag darlegt. Mögen diese immerhin über das Vorgetragene kein Urtheil haben; der Vortrag selbst wenigstens muss ihnen als meistermässig einleuchten. — Es werden darum diejenigen, welche um das Meisterthum in der Philosophie nachzusuchen gedenken, sich schon früher in dem Lehrerseminarium geübt haben, da der philosophische Vortrag ohnedies der vollkommenste und das Vorbild alles anderen Vortrages bleiben muss, und darüber an unserer Kunstschule alles Ernstes zu halten ist.

Dagegen kann der empirische Gelehrte, der seine Kenntnisse vielleicht nur praktisch anzuwenden gedenkt, Meister seyn, ohne gerade Doctor seyn zu können. Macht er auch auf das Letztere Anspruch, und begehrt er an unserem Institute zu lehren, so muss er seine Fertigkeit darin noch besonders darthun, und hat er hierüber beiden, sowohl der philosophischen Klasse, als der seines Faches, Genüge zu leisten.

Es lässt sich auch den Zugewandten das Recht, das Meisterthum in Anspruch zu nehmen, nicht durchaus versagen. Da jedoch hierbei die, den Lehrern auch von allen schwachen Seiten ihrer individuellen Natur oder Erkenntniss weit besser bekannten, Regularen in Nachtheil kommen würden, so wäre von den Zugewandten in diesem Falle, für Herstellung der Gleichheit, zu fordern, dass sie wenigstens Ein Lehrjahr vor ihrer Erhebung zu Meistern ihren Anspruch dem Lehrer des Faches, so wie dem der Philosophie, bekannt machten, und dieses Jahr hindurch sich dem allseitigen Studium dieser Lehrer blossstellten. Könnten nicht diese beiden Lehrer am Ende des Jahres mit gutem Gewissen erklären, dass ihnen diese jungen Männer für die Absicht hinlänglich erkundet seyen, so müsste die Berathung über ihr Gesuch abermals ein Lehrjahr hinausgesetzt werden, während dessen sie zu diesen beiden in demselben Verhältnisse blieben, wie im ersten Jahre. Sie möchten auch an diese Lehrer für diese eigentlich nicht im Kreise ihres Berufs liegende Mühe einen Ersatz auszahlen, der in jedem Falle, ob sie nun des Meisterthums würdig befunden wären oder nicht, verfiele.

Erst durch die Erlangung des Meisterthums beweist der Regulare seine würdige Benutzung des Instituts, und tritt ein in sein Recht des ersten Anspruchs auf die ersten Würden des Staats. Ganz gleich lässt sich ihm hierin nun einmal nicht setzen der Meister aus den Zugewandten, der uns die nähere Bekanntschaft mit seinem moralischen Charakter und seiner bisherigen sittlichen Aufführung versagt hat. Jedoch auch hierüber das Beste hoffend, und da er denn doch auch der Kunst Meister ist, könnte man ihm den ersten Anspruch da, wo kein Meister aus den Regularen sich gemeldet, zugestehen.

Den Regularen, die etwa in dem Gesuche des Meisterthums durchfielen, so wie Zugewandten, die keinen Anspruch darauf machten, möchte man immerhin den gewöhnlichen Doctorgrad ertheilen, und mögen die empirischen Klassen über die dabei nöthigen Leistungen etwas festsetzen. Ein gewöhnlicher und gemeiner Doctor nemlich ist derjenige, der nicht zugleich auch, wie die früher oben angeführten, Meister ist; und es ist in diesem Falle mit den beiden letzten Buchstaben nicht eigentlich Ernst, indem wirklich Doctor zu seyn nur derjenige vermag, der Meister ist, sondern es ist jenes Wort nur euphemistisch gesetzt, statt doctus, einer der etwas erlernt hat.

Die rechten heissen Meister schlechtweg, und kann man den Doctor weglassen; wiewohl man auch, um den Unterschied noch schärfer zu bezeichnen, die letzten Titular-Doctoren nennen könnte. Die philosophische Klasse hat bei dergleichen Promotionen gar kein Geschäft; denn in ihr selber giebt es nur Meister und Doctor in Vereinigung; um die anderen Klassen aber bekümmert sie sich nur, wenn diese Anspruch auf den Rang des Künstlers machen, dessen diese letzte Art der Doctoren sich bescheidet.

Aus ihnen werden im Staate die subalternen Aemter besetzt. (Man creirte magistros artium, und in den neueren Zeiten, da der Magistertitel in Verachtung gerathen, hat man nur noch den für vornehmer geachteten Doctortitel führen mögen, da es doch offenbar weit mehr bedeutet ein Meister zu seyn, denn ein Lehrer. Wir haben mit jenen magistris artium gar nicht zu thun, da wir keinesweges Künste annehmen, und in denselben etwa bis auf Sieben zählen, sondern nur Eine, die Kunst schlechtweg, und diese zwar als unendlich, kennen; sondern unser Meister ist artis magister schlechtweg, der Kunst Meister, und es ist zu erwarten, dass die, die dieses Namens werth sind, sich seiner nicht schämen werden. Und so mögen sie denn immer Meister, schlechtweg ohne Beisatz und ohne das, auch nur verringernde, Herr, angeredet werden, und sich schreiben: der Kunst Meister.

Vor der Neuerung haben wir uns auch nicht zu fürchten, denn auch andere Universitäten machen Neuerungen, wie die Jenaische, die anfing gar keine magistros artium mehr, sondern nur Doctoren der Philosophie, zu creiren, oder die zu Landshut, die dermalen Doctoren der Aesthetik creirt.

Nun ist dieser gradus magistri dermalen nirgends vorhanden, und wir können uns denselben nicht ertheilen lassen. Ohne Zweifel aber wird das Meisterstück der die Kunstschule anfangenden Lehrer dann geliefert seyn, wenn sie andere Künstler gebildet haben. Indem sie nun mit gutem Gewissen diese für Meister erklären dürfen, erklären sie zugleich sich selbst dafür; sie erhalten den Grad, indem sie ihn ertheilen, und können ihn darum von da an auch führen.)

§. 45.

In allen den erwähnten Aufsätzen, so wie in denen über das Meisterthum und den damit zusammenhängenden tentaminibus wird die deutsche Sprache gebraucht, keinesweges etwa die lateinische. Der in diesem oft angeregten Streite dennoch niemals deutlich ausgesprochene entscheidende Grund ist der:

Lebendige Kunst kann ausgeübt und documentirt werden lediglich in einer Sprache, die nicht schon durch sich den Kreis einengt, sondern in welcher man neu und schöpferisch seyn darf, einer lebendigen, und in welche, als unsere Muttersprache, unser eigenes Leben verwebt ist. Als die Scholastiker in der lateinischen Sprache mit freiem und originellem Denken sich regen wollten, mussten sie eben die Grenzen dieser Sprache erweitern, wodurch es nun nicht mehr dieselbe Sprache blieb, und ihr Latein eigentlich nicht Latein, sondern eine der mehreren im Mittelalter entstehenden neulateinischen Sprachen wurde.

Wir haben für diese freie Regung unsere vortreffliche deutsche Sprache: das Latein studiren wir ausdrücklich als das abgeschlossene Resultat der Sprachbildung eines untergegangenen Volkes, und wir müssen es darum in dieser Abgeschlossenheit lassen.

Der Philolog, eben weil er sein Geschäft in diesem fest abgeschlossenen Kreise treibt, kann bei Interpretation der Klassiker sich der römischen, und, wie in Gottes Namen zu wünschen wäre, auch der griechischen Sprache bedienen; und es wäre den Zöglingen unseres Institutes anzumuthen, dass sie schon beim Austritte aus der niederen Schule diese Fertigkeit, auch lateinisch zu reden und sich zu unterreden, gelernt hätten. Sollte man in gewissen Fällen, z. B. wo der Anspruch auf ein Schulamt ginge, nöthig finden, dass auch der Candidat des Meisterthums die Fortdauer und noch höhere Ausbildung dieser Fertigkeit zeigte, so könnte er dies thun, aber nur an Gegenständen jenes historisch geschlossenen Cyklus; wo aber ursprünglich schöpferisches Denken gezeigt werden soll, da wird die schon fertige Phrasis bald für uns denken, bald unser Denken hemmen; und darum bleibe bei diesem Geschäfte die todte Sprache ferne von uns.

§. 46.

Wir gehen über zur Oekonomieverwaltung unseres Instituts.

Es ist vor allem klar, dass ein zu fester Einheit organisirtes Verwaltungscorps dieser Geschäfte eingesetzt werden müsse, dessen höchste Mitglieder wenigstens aus dem Schoosse der Akademie selbst seyen, etwa ausgetretene Lehrer, indem nur diesen die gebührende Liebe sich zutrauen lässt, die übrigen aber diesen und der gesammten Akademie verantwortlich sind.

Um den Folgen aus der Veränderlichkeit des Geldwerthes für ewige Tage vorzubeugen, wären die Einkünfte des Institutes nicht auf Geld, sondern auf Naturalien festzusetzen, also, dass es z. B. zu einem bestimmten Termine von einem bestimmten Bezahler so und so viel Scheffel Korn zu ziehen hätte, die allerdings nicht in Natur, sondern in klingender Münze abgeliefert würden; nicht jedoch nach einem für immer festgesetzten Preise, sondern nach dem, den dieses Korn am Termine der Zahlung auf dem Markte wirklich hätte. Ebenso hätte es nun auch an seine Besoldeten terminlich so und so viel Scheffel Korn zu bezahlen.

§. 47.

Die beiden Hauptquellen von Einkünften, auf die wir fürs erste zu rechnen hätten, wären die Einkünfte des Kalenderstempels von der Akademie, sodann die der eingegangenen Universität Halle, inwiefern dieselben uns verbleiben, wozu noch die Verwaltung der Zahlstellen im Corps der Regularen, und späterhin andere, tiefer unten zu erwähnende, Hülfsquellen kommen würden. Nicht bloss darum, weil die Nation zahlt, sondern aus noch weit tieferen Gründen, soll dieselbe innigst mit dieser Angelegenheit verflochten werden, und unser Institut sehr deutlich als ein Nationalinstitut dastehen.

Wir werden dies auf folgende Weise erreichen. Da den eigentlichen wesentlichen Theil unserer Anstalt, um dessenwillen alles Andere da ist, das Corps der Regularen bildet, so werden die Stellen in diesem Corps vertheilt auf die Kreise und Städte der Monarchie,[27] nach dem Maassstabe, wie jeder, gezwungen oder freiwillig, beiträgt. Stellen, nicht in dem Sinne, dass nur der aus dem Kreise oder der Stadt Gebürtige diese Stelle haben könne, sondern jeder, dem eine solche Stelle zukommt und sie begehrt, erhält sie ohne Verzug; sondern also, dass zwischen dem Besitzer der Stelle und dem Kreise oder der Stadt, dem sie zufällt, ein Verhältniss entstehe, wie zwischen Clienten und Patron; dass der Erstere glaube, so wie sein eigentlicher Geburtsort ihm zu dem natürlichen Leben, so habe dieser Kreis oder diese Stadt ihm zu dem höheren wissenschaftlichen Leben verholfen; dass die letztere an den Successen dieses ihres Alumnus den Antheil von Ruhm nehme, den die griechischen Städte an den aus ihnen stammenden Siegern in den olympischen Wettkämpfen nahmen; endlich, dass der Erstere, wie hoch er auch jemals emporsteige, dennoch zeitlebens zu dankbarem Gegendienste bei jeder Gelegenheit bereit sey, und aus dem Clienten ein Patron werde. Mehrere zarte sittliche Verhältnisse, die daher entspringen, abgerechnet, wird sich auch ein Interesse und eine Achtung für Wissenschaft durch die Nation als ein sie ehrenvoll auszeichnender Charakterzug verbreiten, der wiederum die Quelle grosser Ereignisse werden kann. Stellen ferner, nicht in dem Sinne, dass die Zahl derselben jemals geschlossen sey, vielmehr soll jeder, der es werth ist und es begehrt, aufgenommen werden; sondern dass die vorhandenen und besetzten nach diesem bestimmten Maassstabe unter die Kreise u. s. w. vertheilt werden. Auch dem deutschen Ausländer (wer von anderer Nation wäre, qualificirt sich wegen Abgang der Sprache nicht zum Wechselleben mit uns) soll, wenn er würdig ist, besonders wenn er beim Eintritte zugleich der Verpflichtung, die das vollkommene Bürgerrecht (§. 40.) mit sich führt, sich unterwürfe, die Aufnahme unter die Regularen nicht abgeschlagen werden. Doch würde, nach dem Grundsatze, dass mit dem Auslande nur der Repräsentant der Einheit des Staates zu verhandeln hätte, diese Erlaubniss nur der König ertheilen können, und wären somit alle an Ausländer gegebene Plätze königliche, keinesweges aber Landes-Stellen. Doch wäre der König zu ersuchen, diese Erlaubniss den von dem Lehrercorps vorgeschlagenen nicht leicht, und nicht ohne höchst bewegende Gründe zu versagen; indem, anderer Rücksichten zu schweigen, hierdurch die preussische Nation recht laut ihre Anerkennung des allgemeinen deutschen Bruderthumes documentirt, und auch dies in der Zukunft wichtige Ereignisse nach sich ziehen kann.

§. 48.

Nach Maassgabe, wie jeder Theil des Landes beiträgt, sollten auf ihn die Stellen vertheilt werden, sagte ich. So möchte, ohne alle Rücksicht, ob dadurch die Verwaltung vereinfacht werde oder nicht, indem weit höhere Dinge (die wirkliche Beschäftigung der Nation mit diesem Gegenstande und derselben Folgen) zu beabsichtigen sind, der bisherige Kalenderpacht ganz aufgehoben werden, dagegen aber die Kreise und Städte sich selber taxiren, wie viele Scheffel Korn für diesen Stempel sie zahlen wollten, die sie hernach durch eigene Distribution der Kalender wieder beitrieben; wobei ihnen vorbehalten bleiben müsste, die Stempelgebühr nach Steigen oder Fallen der Kornpreise zu steigern oder zu verringern. Nach dieser ihrer Quote am Beitrage zum Ganzen richtete sich ihr Antheil an der Berechtigung auf Stellen. Falls nicht, was der Schreiber dieses in seiner dermaligen Lage nicht erkunden kann, dadurch eine andere, schon eingeführte Stempeltaxe aufgehoben würde, so könnte diese Einnahme noch auf folgende Weise vermehrt werden: dass durch alle Theile der Monarchie dasselbe Eine Maass und Gewicht eingeführt werde, was ohnedies seit langem sehr zu wünschen war. Die Bestimmung eines solchen, und des Mittels, es unwandelbar zu erhalten, ist ein natürlich einer Akademie der Wissenschaften anheimfallendes Geschäft. Die Uebereinstimmung mit diesem Grundmaasse und Gewicht wäre nun allen Maassen und Gewichten durch einen Stempel zu attestiren, dessen Ertrag dem Institute zu gut käme, und auf dieselbe Weise beigetrieben würde.

Ebenso würde das, woraus der bisherige Fonds der Universität Halle bestanden, auf Naturalien gesetzt, und denen, die es abzutragen schuldig sind, als Quote ihrer Berechtigung zur Besetzung der Stellen angerechnet.

§. 49.

Da die bei uns gebildeten Regularen den ersten Anspruch auf die ersten Stellen des Staates haben sollen, so würden, wenn noch andere Universitäten ausser uns in der Monarchie bestehen sollten, dieselben entweder auch sich zur Kunstschule, und zu diesem Behufe ein Corps von Regularen in ihrer Mitte bilden müssen; oder sie würden als reine Zugewandtheiten, in denen auch nicht einmal ein besserer Kern wirkte, zu betrachten seyn, und derselben Zöglinge ebenso am Verdienste wie am Rechte den unserigen nachstehen. Es ist zu befürchten, dass das erstere ihnen nicht sonderlich gelingen werde, indem wir, die wir ohnedies im Anfange nicht einmal auf Vollständigkeit für unseren Bedarf rechnen können, ihnen ohne Zweifel weder im Inlande noch im Auslande etwas für eine Kunstschule Taugliches übriglassen werden; dass sie sonach, bei dem besten Bestreben, dennoch in die zweite höchst nachtheilige Lage kommen würden. Und so dürfte denn vielleicht das in Anregung Gebrachte zugleich die Veranlassung werden, um über eine tiefere, bisher mannigfaltig verkannte Wahrheit die Augen zu öffnen.

Das Bestreben, die Schule und Universität recht nahe am väterlichen Hause zu haben, und in dem Kreise, in welchem man dumpf und bewusstlos aufwuchs, ebenso dumpf fortzuwachsen und in ihm sein Leben hinzubringen, ist unseres Erachtens zuvörderst entwürdigend für den Menschen; — denn dieser soll einmal herausgehoben werden aus allen den Gängelbändern, mit denen die Familien-, Nachbar- und Landsmannsverhältnisse ihn immerfort tragen und heben, und in einem Kreise von Fremden, denen er durchaus nichts mehr gilt, als was er persönlich werth ist, ein neues und eigenes Leben beginnen, und dieses Recht, das Leben einmal selbstständig von vorn anzufangen, soll keinem geschmälert werden; — sodann streitet es insbesondere mit dem Charakter des wissenschaftlichen Mannes, dem freier, über Zeit und Ort erhabener Ueberblick zukommt, den das Kleben an der Scholle aber, das höchstens dem gewerbtreibenden Bürger zu verzeihen, entehrt; endlich wird dadurch sogar die organische Verwachsung aller zu Einem und demselben Bürgerthume gehindert, und lediglich daher entstehen die Absonderungen einzelner Provinzen und Städte vom grossen Ganzen des Staates; daher, dass z. B. der Ostpreusse dem Brandenburger, der Thüringer dem Meissner, als etwas für sich bedeuten wollend, gegenübertritt, und man sich nicht wundern muss, dass z. B. der Baier dem Preussen gegenüber sich der gemeinsamen Deutschheit nicht entsinnt, da ja sogar der Ostpreusse zuweilen des gemeinsamen Preussens vergisst. Aus keinem in solcher Beschränktheit Aufgewachsenen ist jemals ein tüchtiger Mensch oder ein umfassender Staatsmann geworden. Wäre dieses Bestreben einmal in seiner wahren Natur erkannt, und so eingesehen, dass dasselbe keinesweges geschont, sondern ohne Barmherzigkeit weggeworfen werden müsse: so wäre auch kein Grund mehr vorhanden, warum mehrere Universitäten in derselben Staatseinheit bestehen sollten; es würde erhellen, dass der Ausdruck „Provincialuniversität“ einen Widerspruch enthalte, indem die Universalität das Besondere aufhebt, und dass Ein Staat von Rechtswegen auch nur Eine Universität haben sollte. Sollen und müssen einmal diejenigen Bürger des gemeinsamen Staates, die nicht bestimmt sind, aus der unbeweglichen Scholle den Nahrungsstoff zu ziehen, durcheinandergerüttelt werden zu allseitiger Belebung: so ist dazu die Universität der einzig schickliche Ort, und mögen sie von da an wiederum nach allen Richtungen verbreitet werden, jeder, nicht dahin, wo er geboren ist, sondern wohin er passt, damit wenigstens an dieser edleren Klasse ein Geschlecht entstehe, das nichts weiter ist, denn Bürger, und das auf der ganzen Oberfläche des Staates zu Hause ist.

Nach diesen Principien müssten die anderen in der preussischen Monarchie vorhandenen Universitäten eingehen, und die Fonds derselben zu unserer Anstalt gezogen werden. Die in die neue Anstalt nicht herübergezogenen Lehrer könnten ihre Gehalte fortziehen, oder auch nach Maassgabe ihrer Brauchbarkeit anderwärts versorgt werden. (Einen Theil derselben würden wir, als die §. 42. beschriebene Art von Mitgliedern des Rathes der Alten, sogar nothwendig brauchen.) Diese herübergezogenen Fonds würden auf die Provinzen der eingegangenen Universitäten, als Quoten ihrer Berechtigung auf Stellen, vertheilt, zum Ersatze des verlorenen Rechtes im Schoosse der Familie den gelehrten Hausbedarf an sich zu bringen. Ueber unseren Plan gehörig verständiget, ist sogar zu hoffen, dass sie sich diese Abänderung gern werden gefallen lassen.

(Als Einwürfe dagegen erwähne ich zuvörderst einen, den man kaum für möglich halten würde, wenn er nicht wirklich gemacht würde, den von der weiten Reise. Gerade die Möglichkeit, junge Menschen vorauszusetzen, welche die Unbequemlichkeit eines Transportes scheuen, wie Bäume, oder vor den Gefährlichkeiten einer Reise, z. B. von Königsberg nach Berlin, sich fürchten, beweiset, wie nothwendig es seyn möge, dem Muthe mancher in der Nation hierin ein wenig zu Hülfe zu kommen. Oder ist der Kostenaufwand für ordinäre Post und Zehrung auf dieser kurzen Reise ihnen so fürchterlich, so könnte man ja den sich berechtigt glaubenden Provinzen aus den Fonds eine Reisestipendienkasse zugestehen, aus denen sie für die gar zu Dürftigen diese kleine Ausgabe bezahlten.

Sodann meint man: es könnte doch etwa einmal auf einer solchen Universität ein besonderer und interessanter Geist und Ton entstehen, den wir durch eine Aufhebung dieser Universität ganz unschuldig viele Jahre vor seiner Geburt morden würden, und man befürchtet, dass wir der Entwickelung der herrlichen Originalität innerhalb solcher kleinen Beschränkungen Eintrag thun würden. Hierauf dienet zur Antwort: dass zufolge der Zeit, in welcher die Wissenschaft steht, es in derselben nicht mehr Legionen Geister, die jeder für sich ihr Wesen treiben, sondern nur Einen, in seiner Einheit klar zu durchdringenden Geist giebt, für dessen ewige allseitige Anfrischung gerade an unserem Institute durch die sehr häufige Erneuerung des lehrenden Corps, und durch den offen geführten edlen Wettstreit aller miteinander, vorzüglich gesorgt ist; dass aber diese vorgebliche Originalität innerhalb localer Beschränkung nicht Originalität, sondern vielmehr Caricatur sey, welche, so wie den schlechten Geschmack, der an ihr sich labt, immermehr verschwinden zu machen, auch ein Zweck unserer Anstalt ist. Es bliebe nach Beseitigung dieser sich aussprechenden Einwürfe kein anderer übrig, als das dunkle Gefühl des Strebens, doch ja nichts umkommen zu lassen, indem allerhand, uns freilich nicht bekanntes Heil durch irgend eine Zauberkraft daraus sich entwickeln könne, mit welchem, als selbst nicht auf deutliche Begriffe zu Bringendem, man in der Region deutlicher Begriffe nicht reden kann.)

§. 50.

Die Stellen der Kanoniker an den Hochstiften waren ursprünglich für den Unterricht eingesetzt, und die Einkünfte könnten diesem ersten Zwecke füglich zurückgegeben werden. Auf die gleiche Weise ist der Streit gegen die Ungläubigen, wozu die Johanniter-Maltheserritter gestiftet worden, nicht mehr an der Tagesordnung, wohl aber der geistige Krieg gegen Unwissenheit, Unverstand und alle die traurigen Folgen derselben; und könnten so auch diese Güter diesem Zwecke gewidmet werden. Sie würden auf dieselbe Weise, wie die früher erwähnten Einkünfte, als Recht auf Stellen unter die Beitragenden vertheilt.

Ich sage nicht, dass unser einiges Institut diese ohne Zweifel sehr grossen Hülfsquellen verschlingen solle. Dieses Institut muss für sich den Grundsatz der Verwaltung haben, dass ihm alles dasjenige, dessen es für die Erreichung seiner Zwecke bedarf, unfehlbar werde, dass es aber auch durchaus nichts begehre, dessen es nicht bedarf; noch kann es einen anderen haben, ohne durch überflüssiges Geschlepp und Gepäck sich selbst zur Last zu werden. Sodann wird zu bedenken seyn, dass auch der, demnächst sogleich zu reformirenden niederen Schule ihr Antheil zukomme; ferner, dass wenn es über kurz oder lang zu einer ernstlichen Reform der Volkserziehung kommen sollte, auch für die Unterstützung dieses Zweckes das Nöthige vorhanden seyn müsse. Wir wollen nur sagen, dass gerade die gegenwärtige Zeit der Verlegenheit benutzt werden könne, um jene bisher anders angewendete Güter für diesen grösseren Zweck des gesammten Erziehungswesens in Beschlag zu nehmen, und dass es unter anderen auch der Kunstschule freistehen müsste, von ihnen Gebrauch zu machen, falls einmal ihre anderen Quellen nicht ausreichend befunden würden. Selbst auf den Fall, dass zunächst, oder irgend ein andermal, der Staat für eigene Zwecke dieser Einkünfte bedürfe, worüber tiefer unten: so würde es immer ein freundlicheres Ansehen haben, wenn er sie zuerst für diesen, als Zweck der Nation unmittelbar einleuchtenden Zweck der Nationalerziehung in Beschlag genommen hätte.

§. 51.

Wie in Absicht der regularen Stellen überhaupt der Grundsatz feststeht, dass jedwedes Individuum, das zu einer solchen sich qualificirt, und sie begehrt, sie haben müsse, so steht in Absicht der Zahlung der Grundsatz fest, dass, wer zahlen könne, zahlen müsse, wer aber nicht zahlen könne, dieselbe, inwiefern er nicht zahlen kann, unweigerlich frei erhalte. Nicht die Zahlung qualificirt, sondern die anderweitige Leistung; und so soll auch der doppelt oder dreifach Zahlende dennoch, als Ausländer, bei dem Könige, als Inländer, bei einem Kreise, eine Stelle als freie Gunst nachsuchen, damit er wisse, dass es in unserer Anstalt noch etwas giebt, das für Geld nicht zu haben ist, und soll der etwanigen ökonomischen Rücksicht, dass man den Zahlung Anbietenden in Absicht der Proben der Würdigkeit gelinder behandle, durchaus kein Einfluss gestattet werden. Ebenso schliesst auch nicht das Unvermögen zu zahlen aus, sondern das geistige Unvermögen.

Die zu leistende Zahlung ist zu berechnen im Durchschnitte (am besten auch nach Scheffeln Getreide) auf die eben erwähnten, dem Zöglinge in Natur zu liefernden Bedürfnisse, auf Honorar an die Lehrer für Unterricht und Prüfung bei Ertheilung des Meisterthums, auf Gebrauch der öffentlichen literarischen Schätze u. s. w., und haben die Eltern oder Vormünder des zahlenden Zöglings der Oekonomieverwaltung Caution zu leisten auf die Zeit, für welche der Zögling in das Institut aufgenommen wird, indem man ihn, um späterhin ausbleibender Zahlung willen, ja nicht ausstossen könnte, dennoch aber die Verwaltung auf ihn als Zahler rechnet. Die Form dieser Sicherstellung wird leicht sich finden lassen. Und zwar werden alle jene in Rechnung kommende Gegenstände also berechnet, wie sie dem Zöglinge zu stehen kommen würden, wenn er einen Privathaushalt führte, keinesweges aber also, wie sie der alles im Ganzen an sich bringenden Verwaltung zu stehen kommen: wie denn dies, da dieser grosse Haushalt ohne Zutritt des Einzelnen als eine Einrichtung des Staates besteht, ganz billig ist, und schon dadurch zu Deckung der Freistellen ein Beträchtliches gewonnen werden kann.

Es ist zu hoffen, dass unsere reichen Häuser, deren Glanz ja sonst bei also getroffenen Einrichtungen in ihrer Nachkommenschaft erlöschen würde, den Zutritt zu unseren Regularen fleissig nachsuchen, und dass besonders unser Adel diese Gelegenheit mit Freuden ergreifen werde, um zu zeigen, dass es nicht bloss die versagte Concurrenz war, die ihn bei seinem bisherigen Range erhielt, sondern dass er auch bei eröffneter freier Concurrenz mit dem Bürgerstande denselben zu behaupten vermöge. Es könnte hierbei festgesetzt werden, dass die Grafen doppelte Zahlung leisteten, wie dies in Absicht der Collegienhonorarien auch bisher also gehalten worden; andere Adelige noch die Hälfte des ganzen Quantums zuschössen.

Freistellen müssen nicht nothwendig ganze Freistellen seyn, indem eine Familie, die zwar nicht alle diese Kosten zu tragen vermöchte, doch vielleicht einen Theil derselben tragen kann. Es kann also Viertel-, Halbe-, Dreiviertelfreistellen geben, nach Maassgabe des Vermögens der Familie.

Doch sollen ganz Unvermögende auch ganz freie Station erhalten; und es soll in Rücksicht dieser sogar eine Veranstaltung getroffen werden, wodurch sie beim einstigen Austritte aus dem Collegium der Regularen, wie dieser auch übrigens ausfallen möge, für die erste Zeit und bis zu einiger Anstellung gedeckt seyen.

Die Entscheidung über diese theilweisen oder ganzen Befreiungen fällt der ökonomischen Verwaltung des Institutes zu, welchem zu diesem Behufe die Eltern oder Vormünder des Zöglings genügende Einsicht in die Vermögensumstände desselben zu geben haben. Es muss bei dieser Einsicht Genauigkeit stattfinden, indem hierüber das Ehrgefühl der Nation selbst geschärft werden soll, und so, wie Armuth keine Schande, das Sicharmstellen und die Raubgier, welche den Ertrag milder Stiftungen wirklich Unvermögenden wegzunehmen sucht, zur grossen Schande werden sollen. Hinwiederum ist mild und freundlich dem wirklichen Unvermögen das Gebührende zu erlassen, und es ist darum klar, dass diese Verwalter für den Fortgang der Wissenschaften redlich interessirte, und talentvolle Jünglinge, auch wenn sie arm sind, herzlich liebende Männer, und also selbst Akademiker, wo möglich ausgetretene Lehrer seyn müssen.

Welcher nun unter den Zöglingen seine Stelle ganz, oder theilweise frei habe, braucht niemand zu wissen, ausser die Eltern oder Vormünder eines solchen und die erwähnten Verwalter; indem dieses die beiden Theile sind, welche die Abkunft geschlossen, und sind diese allerseits zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Denn obwohl Armuth fernerhin keine Schande seyn soll, so soll doch so lange, bis es allgemein dahingekommen, dem zahlenden Zöglinge auch die Versuchung erspart werden, sich über den ihm bekannten Nichtzahler neben ihm zu erheben. Alle sollen in solche Gleichheit gesetzt werden, dass dem Reichsten das wenige, Anständigkeitshalber vielleicht nöthige Taschengeld von der Verwaltung nicht reichlicher gereicht werde, als dem ganz freien Armen. Nicht einmal der freigehaltene Zögling selbst braucht diesen Umstand zu wissen; denn obwohl wir für das Daseyn der Anstalt überhaupt die Dankbarkeit Aller, Zahler oder Nichtzahler, in Anspruch nehmen, so wollen wir doch dafür, dass jedes Talent, auch ohne Aequivalent in Gelde, bei uns Entwickelung findet, keinen besonderen Dank, indem wir dies für Pflicht, so wie für den eigenen Vortheil des Vaterlandes erkennen. Und so sind denn die an die Kreise zu vertheilenden Stellen keinesweges Kost- oder Freistellen, sondern es sind Stellen überhaupt. Jede mögliche Stelle kann auch Freistelle werden; nur weiss der Kreis selber nicht, wie es sich damit verhält, sondern nimmt unbefangen Antheil an den wissenschaftlichen Fortschritten seines Clienten, ohne zu wissen, auf welche besondere ökonomischen Bedingungen er dieses ist.

§. 52.

Indem der Ausfall, der durch diese ertheilten Befreiungen in der Oekonomie des Regulats entsteht, aus der Gesammtheit der oben verzeichneten Quellen bestritten werden muss, dieser Ausfall aber, jenachdem das vorzüglichere Talent aus den reichen oder aus den unbegüterten Klassen der Nation hervorgeht, sehr wandelbar und veränderlich seyn dürfte: so ist klar, dass in diesem Haupttheile der Ausgaben keine Fixirung stattfinde, dass der Verwaltung grosse Hülfsmittel zur Disposition stehen müssen, dass dieselbe durchaus kein Interesse hat, dieselben ohne Noth zu verschwenden, dass sie demnach die etwanigen Ersparnisse getreulich den Händen der Regierung zurückliefern wird, welche über die Wahrhaftigkeit des Resultates der geführten Verwaltung durch eine, gleichfalls auf Stillschweigen zu verpflichtende Behörde Einsicht nehmen kann; endlich, dass dieser ganze Theil der Verwaltung dem übrigen Publicum ein dasselbe nicht angehendes und ihm undurchdringliches Geheimniss bleibe. Das lehrende Corps ist es eigentlich, das nach den gelieferten Aufsätzen oder der von der niederen Schule gebrachten Tüchtigkeit, ohne alle Rücksicht oder Notiz von den Vermögensumständen, das Regulat ertheilt: dies ist das Erste und Wesentliche. In dieser Ertheilung können sie, nach dem aufgestellten Grundsatze, dass durchaus kein vorzügliches Talent ausgeschlossen werden solle, nicht beschränkt werden. Wie es mit dem also zum Regularen unwiederbringlich Ernannten in ökonomischer Rücksicht gehalten werden solle, ist die zweite ausserwesentliche Frage, deren Beantwortung der Oekonomieverwaltung anheimfällt. Dieser verbietet Gerechtigkeitsgefühl und Rücksicht auf Ehrliebe der Nation, Befreiung ohne Noth zu begünstigen; die Natur der ganzen Einrichtung aber, sie der dargelegten Noth zu versagen; und so kann auch diese auf keine Weise eingeschränkt werden.

Ebensowenig findet im zweiten Haupttheile der Ausgaben, der Besoldung der Lehrer und anderer Akademiker, der Erhaltung oder neuen Anschaffung von Literaturschätzen, und anderer den Fortgang der Wissenschaften befördern sollender Einrichtungen, eine Fixirung statt. Denn obwohl sich auch etwa ein Maximum des Gehaltes für einen einzigen festsetzen liesse, so lässt sich doch durchaus nichts festsetzen über die Anzahl der zu Besoldenden, von so höchst verschiedenen Arten und Klassen, sondern es richtet sich diese, sowie die anderen angegebenen Veranlassungen von Ausgaben, nach dem jedesmaligen Zustande der Wissenschaft, und ist wandelbar wie dieser. Die Mitglieder der Anstalt können in diesen Beurtheilungen nur das Heil der Wissenschaft und ihrer Anstalt als höchstes Gesetz anerkennen, und sie sind diejenigen, denen gründliche Durchschauung desselben, sowie herzliche Liebe dafür sich am vorzüglichsten zutrauen lässt; auch verbietet die Erwägung dieses Heils selbst ihnen ebenso unnöthige Verschwendung in allen den erwähnten Zweigen, als schädliche und unwürdige Sucht zu sparen. Und so geht denn auch für diesen Theil dasselbe Resultat hervor, das wir oben für den ersten Theil aufstellten; es gilt dasselbe demnach fürs Ganze.

§. 53.

In Absicht des Besoldungssystems möchte festgesetzt werden 1) ein Gehalt, der dem Akademiker, als solchem, gereicht wird, und der dem des vollkommenen Bürgerrechtes Theilhaftigen unter keiner Bedingung entzogen werden kann. Da nicht so leicht jemand bloss Akademiker seyn wird, so ist dieser Gehalt nur als ein Beitrag, keinesweges aber als das, woraus der ganze anständige Unterhalt des Mannes zu bestreiten sey, zu betrachten. 2) Das Mitglied des Rathes der Alten hat entweder ein anderweitiges Staatsamt, oder eine von den mannigfaltigen ökonomischen oder Aufseherstellen, die aus der Natur unseres Instituts hervorgehen, wofür er besonders besoldet wird; auch wäre er für die Weisen, wie er durch vorübergehende Vorlesungen oder andere Leistungen uns nützlich wird, durch vorübergehende Remunerationen zu entschädigen. Arbeitet er an einem gelehrten Werke, so könnte ihm auch für diesen Behuf die Oekonomieverwaltung Unterstützung oder Vorschüsse leisten. 3) Der ausübende Lehrer wird nach Maassgabe seiner Arbeit an Vorlesungen und anderen Uebungen und Prüfungen besonders besoldet. Die Zugewandten zahlen für alle diese Gegenstände, inwiefern sie an denselben Antheil nehmen wollen, ein festzusetzendes Honorar, und zwar voraus. Denn es wird dadurch eines solchen Zugewandten, der sein vorausbezahltes Geld nun auch wiederum abhören will, Fleiss und Regelmässigkeit sehr befördert; und mögen wir ihm diese Art der Ermunterung gern gönnen. Der Regulare ist hierin frei, und wird eben der Gehalt des Lehrers als sein von der Verwaltung für ihn bezahlter Beitrag, der ja bei Zahlstellen auch angerechnet wird, betrachtet. Dieses von den Zugewandten zu ziehende Honorar ist jedoch dem Lehrer bei Fixirung seines Gehaltes nicht eben in Rechnung zu bringen, sondern derselbe also zu setzen, als ob er neben seinem Gehalte als Akademiker von diesem leben müsste; um ihn von dem Beifalle dieser Zugewandten ganz unabhängig zu erhalten.

Dasselbe Honorar von den Zugewandten haben auch die ausserordentlichen Professoren zu beziehen.

Eigentlich ist es die Akademie selbst, welche als unumschränkte Oekonomieverwaltung (§. 52.) sich selbst aus ihrer Mitte besoldet. So wie die anderen Stände nicht verlangen sollen, dass diese in Anständigkeit des Auskommens ihnen nachstehen, so wird auch ihnen von ihrer Seite gerade jenes nicht zu vermeidende Verhältniss die Pflicht auflegen, vor den Augen der Nation nicht als unersättliche und habsüchtige, sondern als edle und sich bescheidende Männer dazustehen; und ist diese Denkart auf alle Weise in sie hineinzubringen.

§. 54.

Für das erste Lehrjahr möchte es zweckmässig seyn, den encyklopädischen Lehrern, sowie etwa den anderen nöthig befundenen Unterlehrern, wenn, wie es grösstentheils der Fall seyn dürfte, sie schon ausserdem, als Akademiker oder dergl., einen fixirten lebenslänglichen Gehalt haben, eine besondere Remuneration für die Arbeiten dieses ersten Lehrjahres zuzugestehen, und für die folgenden Lehrjahre sich ein weiteres Bedenken vorzubehalten; unter anderen auch, damit man erst sähe, wie sich jedes machte, und ob nicht indessen etwas Anderes sich findet, das sich noch besser macht. In Bestimmung dieser Remuneration wäre, inwiefern nicht etwa der Mann schon sonst ausreichend besoldet ist, und man in dieser Rücksicht schon ohnedies einen Anspruch hat auf seine ganze Kraft, billig als Maassstab unterzulegen, was in dieser Zeit durch Schriftstellerei hätte erworben werden können. Denn obwohl das bisweilen auch übliche Ablesen eines vor langen Jahren angefertigten Heftes etwas höchst Bequemes ist, und kaum eine andere Kraft fordert, als die der Lunge, so dürfte doch eine solche Verwaltung des Lehramts, wie wir sie gefordert haben, und die unter anderen auch den grössten Theil der alten Hefte unbrauchbar macht, alle Kraft und Zeit des Lehrers in Anspruch nehmen; und wer diese Verhältnisse kennt, weiss, dass Collegienlesen auf die gewöhnlichen Bedingungen für einen nicht ungewandten Schriftsteller in ökonomischer Rücksicht ein Opfer ist, das zwar der wackere Mann gern bringt, der auch wackere aber nicht ohne Noth fordert.

§. 55.

Für dieses erste Jahr könnte nun der Universität vom Staate ein öffentlicher Hörsaal eingegeben werden. Die Studirenden löseten gegen ihr Honorar, etwa bei dem, um der Inscriptionen willen auch gleich anfangs anzustellenden Justitiarius der Universität, Belege (Zutrittskarten), nach welchen ihnen, durch einen gleichfalls anzustellenden famulus communis, auf eine zu Jena seit 1790 übliche, dem Schreiber dieses wohlbekannte Weise, ihre Plätze im Auditorium angewiesen werden. Da wir im ersten Jahre noch keine Regulare haben (Novizen können wir haben, die aber doch immer nur als Zugewandte zu betrachten sind), sonach diese etwa künftigen Regularen, denen vielleicht auch künftig Freistellen gegeben werden, in der allgemeinen Masse der Zugewandten noch unentdeckt liegen: so soll der Justitiarius, nach einem ihm etwa anzugebenden Kanon, diese erwähnten Belege auch frei geben können, worüber er sich hernach mit dem Lehrer, der das Collegium liest, zu berechnen hat. Ebenso wäre ein Plan zu entwerfen, wie man während dieses ersten Jahres unvermögende Studirende durch Stipendien, Freitische und dergl. unterstützen könnte. Doch ist die Einführung des gewöhnlichen Convictoren-, Stipendiaten-Examens und dergl., durch welche der Unvermögende herausgehoben und bezeichnet wird, als mit unserm allerersten Grundsatze über diesen Gegenstand streitend, auch im ersten Jahre zu vermeiden. Sollte man nicht etwa späterhin über den Grundsatz sich einverständigen, dass bei solchen, die da Regulare werden weder könnten, noch wollten (wo bei Bejahung des letzten Falles die einigermaassen frei zu haltenden wenigstens Novizen seyn müssten, und es im Noviziate über diesen Punct eben also gehalten werden könnte, wie oben (§. 51.) für das Regulat vorgeschlagen worden), und da die zu subalternen Geschäften nöthigen Handwerksfertigkeiten weit sicherer und schicklicher ausserhalb der Universität erlernt werden, das Studiren ein blosser Luxus sey, der, wenn er ja statthaben solle, aus eigenen Mitteln, keinesweges aber auf Kosten des Staates, bestritten werden müsse; sondern sollte man darauf bestehen, die milden Stiftungen der über diese Dinge freilich nicht so scharf sehenden Vorwelt, auf die bisherige Weise zu verwenden: so kann man freilich nichts dagegen haben, dass dergleichen Beneficiaten unter den blossen Zugewandten auf alle Weise bezeichnet werden, und, so Gott will, ihnen sogar eine metallene Nummer an den Aermel geheftet werde, damit die Liebeswerke doch auch recht in die Augen fallen! Nur soll man den nicht also behandeln, der einmal ein Ehrenjüngling und Regularer werden könnte.

§. 56.

Diese also zu einem organischen Ganzen verwachsene Akademie der Wissenschaften, wissenschaftliche Kunstschule und Universität muss ein Jahresfest haben, an welchem sie sich dem übrigen Publicum in ihrer Existenz und Gesammtheit darstelle. Der natürlich sich ergebende Act dieses Festes ist die Ablegung der Rechenschaft über ihre Verhandlungen das ganze Jahr über; und es sollten hiebei zugegen seyn Repräsentanten der Nation, gewählt aus den zu den Stellen Berechtigten, und des Königs, beider, als der Behörde, der die Rechenschaft abgelegt wird. Zu diesem Feste wäre der Geburtstag Friedrich Wilhelms des Dritten, als dessen Stiftung jener Körper existiren wird, falls er jemals zur Existenz kommt, unabänderlich und auf ewige Zeiten festzusetzen.

§. 57.
Corollarium.

Die einzelnen Vorschläge dieses Entwurfes sind keineswegs unerhörte Neuerungen; sondern sie sind, wie sich bei einem so viele Jahrhunderte hindurch in so vielen Ländern bearbeiteten Gegenstande erwarten lässt, insgesammt einzeln irgendwo wirklich dagewesen, und lassen sich bis diesen Augenblick in mehreren Einrichtungen der Universitäten Tübingen, Oxford, Cambridge, der sächsischen Fürstenschulen, in ihrem sehr guten, das Gewöhnliche weit übertreffenden Erfolge, darlegen. Lediglich darin könnte der gegenwärtige Entwurf auf Originalität Anspruch machen, dass er alle diese einzelnen Einrichtungen durch einen klaren Begriff in ihrer eigentlichen Absicht verstanden, sie aus diesem Begriffe heraus wiederum vollständig abgeleitet, und sie so zu einem organischen Ganzen verwebt habe; welches, wenn es sich also verhielte, demselben keinesweges zum Tadel gereichen würde.

Den Haupteinwurf betreffend, den derselbe zu befürchten hat, den der Unausführbarkeit, muss in der Berathschlagung hierüber nur nicht die im Verlaufe von allen Seiten hinlänglich charakterisirte, übrigens ehrenwerthe und von uns herzlich geehrte Klasse gefragt werden, welche, wenn nur sie allein in der Welt vorhanden wäre, mit ihrer Behauptung der absoluten Unausführbarkeit recht behalten würde. Wir selbst geben zu, dass im Anfange die Ausführung am allerunvollkommensten ausfallen werde, glauben aber sicher rechnen zu dürfen, dass, wenn es überhaupt nur zu einigem Anfange kommen könne, der Fortgang immer besser gerathen werde; selbst aber auf den Fall, dass wir befürchten müssten, es werde sogar nicht zu einem rechten Anfange kommen, müssten wir dennoch den Versuch nicht unterlassen, indem im allerschlimmsten Falle wir doch nichts Schlimmeres werden können, denn eine Universität nach hergebrachtem deutschem Schlage.

Die allgemeinen Merkmale der Gründlichkeit eines Planes, der sich nicht bescheiden mag, ein blosser schöner Traum zu seyn, sondern der auf wirkliche und alsbaldige Ausführung Anspruch macht, sind diese: dass er zuvörderst nicht etwa die wirkliche Welt liegen lasse und für sich seinen Weg fortzugehen begehre, sondern dass er durchaus auf sie Rücksicht nehme, wiewohl allerdings nicht in der Voraussetzung, dass sie bleiben solle, wie sie ist, sondern dass sie anders werden solle, und dass im Fortgange nicht Er sich ihr, sondern Sie sich ihm bequeme; und dass er, nach Maassgabe der Verwandtschaft, eingreife auch in die übrigen Verhältnisse des Lebens, und wiederum von diesen getragen und gehoben werde; sodann, dass er, einmal in Gang gebracht, nicht der immer fortgesetzten neuen Anstösse seines Meisters bedürfe, sondern für sich selbst fortgehe, und, so ers braucht, zu höherer Vollkommenheit sich bilde. Nach diesen Merkmalen sonach ist jeder Entwurf zu prüfen, wenn die Frage über seine Ausführbarkeit entschieden werden soll.

[26] Büttner (?).

[27] Wie es z. B. mit den Stellen an den sächsischen Fürstenschulen die Einrichtung ist; auch mit den weiterhin beschriebenen Modificationen.

Dritter Abschnitt.
Von den Mitteln, durch welche unsere wissenschaftliche Anstalt auf ein wissenschaftliches Universum Einfluss gewinnen solle.

§. 58.

Das in unserer Kunstschule einmal begonnene wissenschaftliche Leben soll nicht etwa in jeder künftigen Generation, sowie es schon da war, nur sich wiederholen, viel weniger noch soll es ungewiss herumtappen, und so selbst Rückfällen ins Schlimmere ausgesetzt seyn; sondern es soll mit sicherem Bewusstseyn und nach einer Regel zu höherer Vollkommenheit fortschreiten. Damit dies möglich werde, muss die Schule die in einem gewissen Zeitpuncte errungene Vollkommenheit irgendwo deutlich und verständlich niederlegen; an welche also niedergelegte Stufe der Vollkommenheit dieses Zeitpunctes das beginnende frische Leben sich selber und seine Entwickelung anknüpfe. Am besten wird diese Aufbewahrung geschehen vermittelst eines Buches.

§. 59.

Da aber das wirkliche, in unmittelbarer Ausübung befindliche Leben der wissenschaftlichen Kunst fortschreitet von jeder errungenen Entwickelung zu einer neuen, jede dieser Entwickelungen aber, als die feste Grundlage der auf sie folgenden neuen, niedergelegt werden soll im Buche: so folgt daraus, dass dieses Buch selbst ein fortschreitendes, ein periodisches Werk seyn werde. Es sind Jahrbücher der Fortschritte der wissenschaftlichen Kunst an der Kunstschule; welche Jahrbücher, wie ein solcher Fortschritt erfolgt ist, ihn bestimmt bezeichnet niederlegen für die nächste und alle folgende Zeit, und welche, wenn die wissenschaftliche Kunst nicht unendlich wäre, einst nach Vollendung derselben begründen würden eine Geschichte dieser — sodann vollendeten Kunst.

§. 60.

Die Kunst schreitet fort auf zwiefache Weise: theils überhaupt, wie alles Leben, dass sie eben lebendig bleibe, und niemals erstarre oder versteine; theils dass dieses überhaupt also fortgehende Leben auch fortschreite zu höherer Kraft und Entwickelung. Dies Letztere geschieht wiederum auf doppelte Weise: nemlich zuerst in ihm selber und intensive, in Absicht des Grades, sodann nach aussen hin und extensive, indem es immer mehr des ihm angemessenen Stoffes in sich aufnimmt, und ihn mit sich ihn durchdringend organisirt, also in Absicht der Ausdehnung. — Todt ist ein wissenschaftlicher Stoff, so lange er einzeln und ohne sichtbares Band mit einem Ganzen des Wissens dasteht, und lediglich dem Gedächtnisse, in Hoffnung eines künftigen Gebrauches, anheimgegeben wird. Belebt und organisirt wird er, wenn er mit einem andern verknüpft, und so zu einem unentbehrlichen Theile eines entdeckten grösseren Ganzen wird; und jetzt erst ist er der Kunst anheimgefallen. Wird dieses schon entdeckte und in den Jahrbüchern vorliegende Ganze mit einem klaren Begriffe durchdrungen (die Klarheit ist aber ein ins Unendliche zu steigerndes), dass die Theile sich noch enger an einander anschliessen und durch einander verwachsen: so hat die Kunst intensiv gewonnen; greift der vorhandene Einheitsbegriff weiter, und erfasst ein bis jetzt noch einzeln dastehendes Glied, so gewinnt sie extensive. Beide Arten des Fortschrittes unterstützen sich wechselseitig, und arbeiten einander vor. Die Erweiterung des Begriffes macht seine Verklärung, seine Verklärung seine Erweiterung leichter.

In Absicht der zuerst erwähnten periodischen Anfrischung des wissenschaftlichen Lebens aber, die an sich kein Fortschreiten ist weder intensiv noch extensiv, verhält es sich also: — Unabhängig in Absicht der Materie von der besonnenen und kunstmässigen Entwickelung, und gerade um so mehr, in je höherem Grade die letztere vorhanden ist, schreitet das geistige Leben des Menschengeschlechtes durch sich selber, wie nach einem unbewussten Naturgesetze fort. Die Sprache concentrirt, die Phantasie erhöht sich, die Schnelligkeit des Fassungsvermögens steigt, der Geschmack wird zarter; und so ersterben in einem späteren Zeitalter Formen, die der wahrhafte Ausdruck des Lebens eines früheren waren, und so muss oft das, dem in keiner Weise eine höhere innere Vollkommenheit sich geben liesse, dennoch aus der erstorbenen äusseren Form in die des dermaligen Menschengeschlechtes aufgenommen werden. (Wir machen an folgendem Beispiele unseren Gedanken klarer. — Selber die Philosophie, als die reinste, stoffloseste Form, die auch im mündlichen Vortrage immer also, als reines Entwickelungsmittel der Kunst des Philosophirens, sich behandelt, geht dennoch in Beziehung auf stätigen Fortschritt der Wissenschaft auf ein Buch aus, welches die durchgeführte richtige Anwendung der Denkgesetze, als festes und stehendes Resultat, absetze. Fürs erste nun, was nicht unmittelbar dasjenige ist, was wir sagen wollen, sondern wodurch wir uns vorbereiten: — wäre nun ein solches Buch vorhanden, so würde bis ans Ende der Tage jedwedes Individuum, das ein Philosoph seyn wollte, vielleicht jenes Buch als Leitfaden brauchend, dennoch jene Anwendung der Denkgesetze selbst und in eigener Person durchführen müssen, und von dieser Arbeit jenes Buch ihn auf keine Weise entbinden. Dagegen hätte er davon folgenden Vortheil: führte sein Denken ihn auf ein anderes Resultat, als in jenem Buche vorliegt, so müsste er entweder deutlich und bestimmt nachweisen können, welcher Fehler in Anwendung der Denkgesetze im Buche begangen worden, der dieses von dem seinigen verschiedene Resultat hervorgebracht hätte; oder er wüsste, so lange er dies nicht könnte, sicher, dass er mit seinem eigenen Denken noch nicht im Klaren sey, er müsste annehmen, dass sein Resultat ebensowohl irrig seyn könnte, als das im Buche vorliegende, und hätte kein Recht, seinen Satz, der möglicherweise irrig seyn könnte, an die Stelle eines andern, der freilich auch irrig seyn kann, in dem allgemeinen Buchwesen zu setzen. Möchte er höchstens diesen seinen Satz, ausdrücklich als nicht sattsam begründet, für die weitere Untersuchung eines künftigen klareren Denkers aufbewahren. Und dies wäre denn in dem ersten, wie in dem zweiten Falle der Erfolg des vorhandenen Buches für die Wissenschaft, dort sichere Erweiterung, hier Verwahrung vor blindem Herumtappen und dem Eigendünkel, der da will, dass seine unbewiesenen Behauptungen mehr seyen, als anderer vielleicht bewiesene Behauptungen, indem er nur unfähig ist, den Beweis zu fassen. Hiervon reden wir nun zunächst nicht, sondern davon. Ob nun wohl auch jenes niedergelegte philosophische Buch also beschaffen wäre, dass es weder in seinem Inhalte, noch im Grade der Klarheit überhaupt eine Verbesserung erhalten könnte, so möchte es doch immer einer Erfrischung durch das neue Leben der Zeit bedürfen.)

§. 61.