Einmischung in eine Privatangelegenheit – unnötige Behelligung der Öffentlichkeit mit einer Streitsache, die man der Unzulänglichkeit des geltenden Rechtes wegen persönlich erledigen mußte, – Beschnüffelung von Opfer und Täter, die hier nur einander betrafen und durch ihr tötliches Duell die Menschheit als Ganzes, nie aber Neugier und Zuständigkeit eines bürgerlichen Gerichtes, – ein wenig so betrachtet der mittelgroße, etwas beleibte ältere Herr im dunkelgrauen Mantel seinen Fall, den er vor den Schranken temperamentvoll erläutert und begründet. Nicht im Sinne der Anklage bekenne er sich schuldig, erwidert er dem Vorsitzenden, Hofrat Ramsauer, der aus seinem hautverkleideten Granitschädel angespannt der Schilderung Otto Eißlers folgt. Darnach hat Robert die von dem Vetter beabsichtigte Zwiesprache mit einem sonderbaren, nicht eben gemütvollen Wunsche im Keime erstickt: „Du kannst noch sieben Jahre Prozeß führen! Von mir aus könnt ihr alle krepieren!“ Und er? – – „Nachdem ich die Hände gerade in den Taschen hatte, habe ich, ohne es zu wissen, und ohne mein Wollen, ohne zu zielen, ohne zu wissen, daß ich schieße, auf den Mann geschossen.“ Die Waffen, die er dann gegen sich richten wollte, müssen ihm entrungen werden. Im übrigen hätte er sie gewohntermaßen bei sich getragen, deshalb könne keine Rede davon sein, daß er sie vor jener Fahrt, die in die Bluttat mündete, eigens planvoll zu sich gesteckt habe. Und in Einem weist er es zurück, er wäre über den Sterbenden mit einem „Es ist nicht schade um ihn“ weggegangen. Aus dem ersten Verhör mit Regierungsrat Hanusch steht eine viel wesentlichere Äußerung verzeichnen die er auch nicht leugnet: „Es muß doch in der Welt endlich einmal etwas geschehen“ Diese scheinbar banalen Worte legen die eigentliche Achse seiner Handlung bloß, reichen in das Getriebe der inneren Zwangsläufigkeit seines Verbrechens, wohin die seelische Autopsie der Psychiater trotz peinlichster Gewissenhaftigkeit nicht einzudringen vermochte. Er, der nach Ansicht seiner Vettern zu zerfahren blieb, um in den Generalstab des Kontores vorzurücken, schmetterte mit seinen mörderischen Schüssen symbolisch die Firmentafel ein, weil es ihm nicht verliehen war, sich anders über solche Kränkung wegzuhelfen. Vorsätzlicher Mord oder Totschlag im Zorn standen also hier in erster Linie zur Frage: beides lehnt er vehement ab, will einzig auf eine seelische Panik plädiert wissen, die in jenem tragischen Augenblicke nicht allein seine Waffen, sondern auch ihn jeder hemmenden Sperre entledigt hätte. Dawider aber findet er im Gutachten der Psychiater wie in der Anklage entschlossenste Gegnerschaft. Die vierte Möglichkeit befehdet er selbst, jene, es könne sich um eine Paranoia handeln, um eine ausgesprochene Geisteskrankheit aus der Kategorie des Verfolgungswahnes. Wie sein Anwalt, Doktor Valentin Teirich, der dritte, den sich der von Mißtrauen vergiftete Angeklagte seit seiner Festnahme gewählt hatte, scharfsinnig ausführte, lag der Keim des Übels wohl nicht in der zur gespenstigen Gegnerschaft gewordenen Vision seines feindlichen Vetters, mehr in einer durch gesteigertes Selbstgefühl überkompensierten Urangst vor irgendeinem Untergang, die sich zunächst als Verarmungsfurcht kundgab und sich erst nachträglich angeregt durch die ihn tatsächlich gefährdende Einstellung Roberts den Körper fand, mit dem sie sich in kausale Beziehung als den endlich Fleisch gewordenen Feind zu setzen vermochte. Doch Zweifel an der Überlegenheit und unbedingten Klarheit seines Geistes will Otto Eißler nicht sich und niemand eingestehen; an seinen Geist soll ihm keiner rühren, nicht einmal an seine Meinung über die Eignung für das Geschäft, die er, wie er behauptet, mehrfach glänzend bewiesen hätte, was ja wahrhaftig nicht so sehr für Geist als für rasche Gewitztheit und rücksichtslose Entschlußkraft zeugte. Ehe er das Primat seines Geistes anzutasten gestattet, nimmt er lieber noch die Gefahr des äußersten Strafsatzes auf sich, der sein Verbrechen mit lebenslänglichem Kerker bemißt. Doch er rechnet bestimmt auf Freispruch, sehr verschieden darin von dem Vorsitzenden, der sich immer gewichtiger in den Mittelpunkt der Verhandlung schob, wie in jeder, die bisher unter seiner Ägide vor sich gegangen war. Ägide in des Wortes furchtbarster Bedeutung: Es war ein Medusenhaupt des Rechtes, das er den armen Sündern wies.
Es reizt, vor jedem weiteren Berichte bei seiner Persönlichkeit zu verweilen, deren gehaltene Natur sich von dem flackernden Nervenbündel, das ihm da in die Hand gegeben war, nicht bewegen ließ. Bei einem protestierendem Zwischenrufe fährt er es an: „Ich habe Ihnen schon gestern gesagt, daß die Art, wie Sie Zeugen anflegeln, nur für das Ende spricht, das Sie erwartet!“ Was in der Kritik der Presse („Abend“ vom 9. April 1924) zu dem Hinweis auf einen Justiz-Ministerial-Erlaß vom Jahre 1907 Anlaß gab, der einen Vorsitzenden, der „den Angeklagten bereits als überführt behandeln würde“, ausdrücklich als mit seinen Pflichten in Widerspruch stehend bezeichnet. Eißler freilich vermochte da nichts zu erwidern; er besaß nicht die notwendige blitzhaft einsausende Energie, wie etwa die Giftmischerin Milica Vukobrankovics, die ihrem Verhandlungsleiter bei einer ähnlichen Kritik entgegnet hatte: „Hängt das mit dem Abbau zusammen, daß sie Richter und Staatsanwalt in einer Person sind?“ und damit die Lacher auf ihrer Seite entfachte. Wie es aber Ottos Verhängnis blieb, daß selbst der Schatten des toten Robert mächtiger wirkte als er, so gleitet er auch allmählich hier vor der Figur seines Richters zur Seite, der nun alle Erwartung und Neugier auf sich sammelt. Es ist eine bedeutende, doch nicht versöhnlich anmutende Gestalt, die sich uns in Hofrat Ramsauer darstellt: Hartkantig bis zur Schroffheit, an dem ganzen Handel fasziniert durch die Paragraphen, nach denen er erledigt werden muß, ein Matador seiner traurigen Pflicht, die ihm zur Leidenschaft geworden ist, in unermüdlicher Arbeitskraft jenem Toten ähnlich, um den der Prozeß geht. Als zweiter „Holzinger“ wird er verschrieen, der Name jenes scharfen Wiener Staatsanwaltes, Schwager des Dichters Anzengruber, der schließlich selbst sein heiliges Gesetz so sehr verletzte, daß ihm nur freiwilliger Tod den letzten Ausweg bot. Es wäre aber ebenso wohlfeil wie falsch, einen Charakter von Ramsauers Art mit dem Klischee des geistigen Sadismus abzutun, wie es zur Not noch auf Holzinger passen konnte. Ramsauer ist lediglich tätiger Protagonist seiner Weltanschauung die ihm das Strafrecht zum unantastbaren Evangelium verklärt hat. Vorgefaßtes Übelwollen äußert er so wenig wie Güte. Dem Gesetze einzig und allein dient er und wendet es an, so lange es besteht in der gebotenen Form, ohne Schwäche, jedoch auch ohne Ansehen der Person und ohne willkürliche Auslegung. Humanitätsappelle, psychologisierende Entschuldigungen sind freilich seine Sache nicht; der Blick, der in Herz und Nieren des Inkulpanten forscht, übersieht vielleicht, daß zwischen ihm und jenem auf dem Richtertische ein Kreuz mahnt. Als Vollzugsorgan einer Gesellschaftsordnung erachtet er sich, darin jedes unangebrachte Erbarmen die Fundamente lockern kann. Das „Ramsauerurteil“ wurde sprichwörtlich, seine Entscheidungen, auch als Einzelrichter, beschäftigen andauernd den Berufungssenat; der milde Hofrat Jakob nahm so – einen Tag nach Abschluß des Eißlerprozesses, – an mehreren von Jenem gefällten Urteilen wegen § 144 (Verbot der Abtreibung der Leibesfrucht) menschliche Abstriche vor. Was Ramsauer keineswegs veranlaßte, sich etwa bei der gleichen Gelegenheit später sichtlich milder zu erweisen. So ist er auf seine Art, die freilich nicht Jedermanns Art sein mag, ein Römer nach Gerechtigkeit, Reinheit und gelassener Härte seiner Persönlichkeit.
Es mochte also mehr an der Form, als an der gerade von diesem Richter sonst peinlichst korrekt geprüften Sache liegen, die besonders die Presse fortwährend gegen ihn aufbrachte, die ihm Feinde schuf, wie sie in solcher Menge und Hartnäckigkeit in Wien selten eine öffentliche Persönlichkeit zählt. Die Strategie seines Verfahrens setzte auch in der Causa Eißler – wohl unbewußt – vom Anfange her schon mit einem „Ceterum censeo“ wider den Beklagten ein. Bereits am ersten Tage des Prozesses vernahm er bis in die tiefe Nacht sämtliche Entlastungszeugen, um die folgende Zeit nur mit belastenden Aussagen zu füllen, ein sonst der ungünstigen Wirkung auf die Geschworenen halber nicht üblicher Brauch. Denn wie der Verteidiger im Strafverfahren das letzte Wort zugebilligt erhält, genau so pflegt man die Stimme für den armen Sünder erst nach jenen anzuhören, die ihn auf Leib und Leben verklagen. Und nicht nur solche ungewohnte Umkehrung beeinträchtigte im Zuge der Verhandlung die Situation des Angeklagten; auch sein Anwalt Dr. Teirich mußte manche Bemerkung oder Frage an das Gericht über den Wink des Vorsitzenden zeitlich verschieben, wodurch sie in ihrer geplanten Wirkung auf die Geschworenen nichts weniger als gewann. Das große Schachspiel, das um die Haltung der Zwölfmännerschaft sonst zwischen Advokat und Staatsanwalt ausgefochten zu werden pflegt, hatte hier zum Teile auch die sella curulis ergriffen; zwei Partner rückten so gegen einen in das Feld. Die Entlastungszeugen, Schulfreunde, Bekannte, Verwandte Otto Eißlers, sowie Leute, die in dienstlicher Beziehung zu ihm standen, schienen sich eins darin, daß er ein gutmütiger Sonderling sei mit querulanten Neigungen, aber von einer feinfühligen inneren Beschaffenheit, die ihn auch für das soziale Elend um ihn nicht taub machte. Diese Erklärungen wachsen an Wärme, je näher sie dem privaten Leben des einsamen Melancholikers kommen; die Schwester Ida von Molnar und Anna Heimerle, die Lebensgefährtin, wissen nicht genug seine Güte und seine Vornehmheit zu rühmen. Von der Gegenseite geschieht eigentlich nur durch Doktor Braß, dem Vertreter der Zivilansprüche der Familie Roberts, eine aus dem Rahmen fallende Attacke; Doktor Fürst polemisiert sehr diplomatisch, und der neue Firmenchef Doktor Hermann Eißler, ein Mann erlesenster künstlerischer Kultur, der sich erst spät zu gerichtlicher Aussage entschlossen hatte, befleißigte sich gleichfalls möglichster Objektivität. Dennoch schwindet bald jede weichere menschlichere Stimmung, Ziffern schwirren herum, uralter Verwandtenhaß brodelt auf, immer dicker wird die Luft im Gerichtssaal. Solcher anschwellenden Beklommenheit hält niemand stand, wie eine stickige schmutzig-gelbe Wolke wuchtet das Gold und seine Gier über allem, immer kleiner, immer trüber schwält durch ihren Dunst die Flamme der Verantwortung, immer gewaltiger kann die Anklage ausholen zum unerbittlichen Endspruch. Und doch klaffte in der Sache selbst ein tragischer Irrtum: Der arme Mensch, der hier Zahl über Zahl türmte, so daß Vorsitzender und Geschworene dem Eindruck erlagen, eine verunglückte Valutenspekulation sei da von einem nicht einmal wesentlich Geschädigten aus gekränktem Egoismus zum Mordmotive aufgebauscht worden, – er war wirklich nichts weniger als wesenseins mit den Dinaren, jugoslavischen und österreichischen Kronen, die er sprudelnd hervorstieß. Er konnte bloß keine andere Sprache gebrauchen, als eine seines Milieus, er meinte dabei gar nicht jenes Geld, um das man ihn seiner Ansicht nach betrogen hatte, sondern sein vom Gelde ins Antlitz geschlagenes gutes Recht. Doch sich in Diskussionen über das Thema „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig“ einzulassen, dazu spürte das Gericht wenig Lust; denn eben durch den sich in Zahlen rechtfertigenden Angeklagten war es ja auf ein Maß herabgenötigt worden, aus dem es die tragische Kulisse des ganzen Falles, die zugleich eine Kulisse seiner Zeit wurde, nicht zu fassen vermochte. Für seinen Wahrspruch stand da bloß ein ihm unangenehmen von fixen Ideen besessener Herr bereit, der in seinen ungezügelten Repliken vom Vorsitzenden stets nachdrücklichst abgewiesen werden mußte, und an dessen Händen überdies das Blut eines der geachtetsten Großindustriellen des Reiches klebte. Solche Eindrücke modellierten die Überzeugung der Zwölf, Eindrücke von einer fremden und keineswegs sympathischen Welt.
So war im Verlaufe der drei Tage „nichts fürs Gemüt“ vorgefallen, die unaufhörlichen geschäftlichen Diskussionen langweilten und erbitterten; einzig die Aussagen der beiden Frauen, die der Vorsitzende chevaleresk behandelte, hatten etwas Helle verbreitet. In einer umsichtigen, vor allem gegen das Gutachten der Psychiater gerichteten Rede verfocht Doktor Teirich die Sache seines Schutzbefohlenen höchst geschickt, indem er zwingend zu erläutern trachtete, wie ein Mensch von der seelischen Basis und Belastung des Beklagten, die er mit bezeichnenden Zeugenattesten umriß, unter den von seiner Sippe gegen ihn verfügten Maßnahmen in einen seelischen Aufruhr geraten mußte, der seine Zurechnungsfähigkeit bei der Tat ausschloß. Und selbst der Staatsanwalt Doktor Winterstein, der sich auch während der Dauer der Verhandlung in höchst rühmenswerter Weise verhielt, die das menschliche Bedauern für den Beklagten trotz selbstverständlicher schärfster Verdammung der Tat nicht verhehlte, bat die Geschworenen um Milde: „Der Kampf der Firma gegen Otto,“ sagte er, „ist hart und ungerecht geführt worden, und er hatte es nicht gerade mit zärtlichen Verwandten zu tun.“ So mühte sogar er sich, Verständnis zu erwirken dem, den er auf geplanten Mord verklagt hatte.
Der Vorsitzende beharrte auf seinem Standpunkt, für den es, wie er bekannte, gleichgültig blieb, ob Robert Eißler ein Engel oder der Teufel in Menschengestalt gewesen sei. Vergossenes Blut heischte Sühne. In der Schale des Zornes würde es immer schwerer wiegen, mochte noch so viel Verzeihliches und Begreifliches in der Schale der Versöhnung liegen.
Die Geschworenen bejahten die Frage auf vorsätzlichen Mord mit zehn Ja und zwei Nein.
Der Strafsatz bemißt für diese Erkenntnis im bittersten Falle lebenslänglichen schweren Kerker, der im Berufungswege bis zu einem Jahr herabgesetzt werden kann. Solche Berufung wird aber der Verteidigung nur dann gestattet, wenn der Spruch des Richters auf mehr als zehn Jahre lautet, und wäre es zehn Jahre und einen Tag. Man geht nur meist bei ähnlichen Gerichtstragödien, wie sie in der bäuerlichen Bevölkerung nicht zu selten sind, ungerne so hoch hinauf.
Eine Frage auf Totschlag unterblieb. Über Wunsch des Beklagten. Hofrat Ramsauer verkündigte das Urteil:
Zehn Jahre schweren Kerkers!
Keine Stunde mehr! Keine Stunde weniger! Zehn unabänderliche Jahre!
Die Lebensgefährtin Otto Eißlers brach mit einem Schrei bewußtlos zusammen.
Er selbst verharrte aufrecht und starr. Sah er plötzlich hinter die Dinge, hinter den steinernen Richter, hinter die steifen Geschworenen, hinter die graue Wand des Gerichtes? Reckte sich nicht eine Gestalt, die auf ihn niederblickte durch geschlossene Augen, aber aus sechs offenen Todeswunden? Die wieder sagte:
„Dummer Kerl!“ –
Ja; er hatte Unglück, der arme Otto Eißler. Der einen Macht entriß er sich und ließ dabei eine Leiche am Wege. Um nun von einer anderen Macht sein Urteil zu empfangen, das dreifach galt für den kränkelnden fünfzigjährigen Mann. Von einer Macht, die unangreifbar thronte und unerschütterlich, hart gleich dem Vetter Robert, dessen verwandeltem Angesicht er hier wieder begegnete, wie einem Schicksale, dem er bestimmt gewesen war zu verfallen, von allem Ursprunge her.