Wie Fremde vor einem gewaltigen Aufbruch lebt das Judentum in seinem innersten Wesen, tausendfach verkleidetes Heimweh nach einem verlorenen Reich. Immer sind die Sandalen geschnürt, die Lenden sind immer umgürtet. Und ob es noch so heftig in das Diesseits drängen mag, – an ihnen allen, bald brennender, bald linder zehrt die gleiche Wunde, vom polnischen Dorf bis in den Stadtpalast. Das braucht darum noch kein reales Zion zu bedeuten, – es ist mehr der Tempel Salomonis, der nie zu Ende kommt, weil seine Kuppel, der Messias, fehlt. Heilig gilt hier deshalb, wie bei keinem Volke sonst, die Familie. Aus Zeltesenge von der Wüste her, durch Ghettozwang ihrer christlichen Herren, erlernten sie die Notwendigkeit der auch religiös gebotenen starren Geschlossenheit der Sippe. Noch ehelicht bei ihren Strenggläubigen der Bruder des Bruders Witwe, noch herrschen alte Menschen bis über das Grab hinaus, aus dem die Toten dann als Beispiel und Vorbild aller Tugenden den Jungen immerfort gepriesen werden. In solchem Patriarchate, das einst, vor der Diaspora, bis zur Blutgerichtsbarkeit des Familienhauptes über die Seinen reichte, steckt, was vom Vieh- und Ackerbauerwesen des alten Israel seinen zerschmetterten Stämmen verblieb. Und wie in den Bauern bohrt auch in ihnen die nagende Angst vor den Erben. „Der Mensch hat zwei Feinde, die er liebt,“ warnt ein talmudisches Sprichwort: „seine Leidenschaften und seine Kinder.“ Und diese Kinder versuchen auch fast alle einmal den großen Aufstand, der aber in den meisten Fällen mißlingt; dann strecken sie die Waffen, im Büro des Vaters, wo sie sich einordnen oder in einer unerwünschten anbefohlenen Ehe, die sie auf sich nehmen. Und zeugen und gebären Kinder, die ebenso liebeshungrig und rebellisch aufwachsen und ebenso der Familie als abstraktem Begriff geopfert werden. Die Härte des Sohnes der Hagar haben sie verloren; die Sehnsucht nach der Erde, von der man sie forttrieb, mußten sie verwandeln in den Hang nach ihrem Erträgnis, dem Geld; die Macht der Mauer, in die man sie durch ein Jahrtausend Verachtung und Verfolgung gesperrt hat, schuf ihnen alles jenseits davon fremd bis zur Lächerlichkeit, nur Furcht und Ehrfurcht vor dem Götzen des Alters erfüllt sie wie den jungen Bauern, an den der Vater einen Knecht ersparen will. Seine Kraft freilich finden sie nicht mehr, wenn er im Kampfe um den Hof den in den Sielen erlahmten Erzeuger ins „Ausgeding“ versperrt, in die Versorgung von der Jungen Gnaden, mildere Form vorzeitlicher Bräuche, da neben der Schwelle ein Steinbeil lag, mit dem man die unnützen Fresser erschlug. Angeprangert für alle Ewigkeit hat dagegen in der Schrift der Chronist des trunkenen Noah Verspottung durch seine Söhne, und in den Häusern seines Blutes verdämmern Greise und Greisinnen im Glorienschein der Familie und Schritt und Stimme dämpfen sich, geht man vorüber an ihren Gemächern. Das ist der Orient im Judentum, der mit dem Alter das klare Reich der Weisheit anbrechen sieht, heiteren Herbst, darin die Früchte des Lebens reifen und Trost und Süßigkeit den Nachgeborenen spenden. Und aus der gleichen Erwägung, die das weiße Haar zu Häupten der Tafel setzt, schont man ebenso die Schwachen, die für die scharfäugige Hast des Tagwerkes nicht taugen, denn auch sie reden mit ungewohnten Stimmen. Dekadenzprodukte sind sie, gefördert durch die Inzucht der Verwandtenehen, durch die übersättigte Kultur ihrer stadtverhafteten Eltern. Im hitzigen Ressentiment gegen ihre Herkunft entwickeln sie sich, doch anders als die ehemaligen Rebellen, die „Söhne“, die ausgekühlt später die tüchtigsten Kompagnons und Erben abgeben. Sie hassen die Betriebsamkeit ihrer Nächsten, sie flüchten in die Kunst, besonders in die Musik, in politische Ideologien, in philosophische Spekulationen, – sie werden aber trotzdem von den anderen nicht fallen gelassen, nein, eher blickt man dort voll gerührten Stolzes nach ihnen, wenn man sich einmal mit ihrer verminderten Verwertungsfähigkeit abgefunden hat, wie nach einer geheimen Rechtfertigung der eigenen fanatischen Diesseitigkeit, wie nach Sündenböcken, die manche fremde Dunkelheit auf sich nehmen. Denn aus der ungeheueren Reichweite jenes Volkes von äußerster Selbstbehauptung bis zur äußersten Entselbstung, Slaventum des Hirnes (wie dieses im Gefühle maßlos, so hier im Geiste und seinen Kräften) erstehen immer wieder Propheten und Richter und gerade von seinen scheinbar Schwachen her, von den Lebensfremden, wie unter seinen Alten Geschöpfe von zeitloser Güte und Weisheit sich baumkronenhaft über ihren Generationen wölben. Den tätig Robusten verkörpern diese Zarten, Empfindlichen stets eine Art unerfüllter eigener Sehnsucht, und gerne gewährt man ihnen Mittel und Unterhalt für ihr Dasein, das mehr ein Danebensein bedeutet. Eine Ausnahmestellung genießen sie, an die man fast nie zu tasten wagt.
In dem Falle, der hier ausgesponnen wird, ereignete sich beides, Angriff gegen die Heiligkeit des Alters in der Familie und gegen einen Schutzbefohlenen der eigenen Schwäche. Eine Bauerntragödie brach aus im jüdischen Patriziat. Allerdings in einem, das sein Beruf wieder der Erde und ihren unbarmherzigen Gesetzen genähert hatte; sie verband sich hier mit dem bäuerischen Urgrund der ganzen Rasse. Zwei darin sonst unerhörte Taten geschahen: Der Leiter eines Riesenbetriebes wird nach einem halben Jahrhundert führender Arbeit durch eine Palastrevolution der eigenen Sippe gestürzt, und sein Sohn, mehr Eigenbrötler, als untüchtig, bloß von verminderter Lebensintensität, rücksichtslos um seine Ansprüche gebracht und ausgeschaltet. Der aber, Kohlhaas des Geldes, sucht das Haupt der Verschwörung auf, einer „Verschwörung der Reichen gegen die Armen“, wie er seinen persönlichen Fall als symptomatisch in kollektivistischer Erweiterung nannte, stellt mit sechs Schüssen gegen seinen Blutsvetter Robert Eißler die ihm falsch geratene Rechnung wieder her.
Heinrich Eißler, durch vierzig Jahre Chef der Firma, zu ihren frühesten Häuptern gehörig, Kaufmann alten Schlages, voll Rechtlichkeit, Strenge und Staatsgesinnung, – er weigerte sich unter anderm Steuerbekenntnisse zu unterschreiben, die ihm zweifelhaft erschienen, – war durch unglückliche Privaterlebnisse innerlich nachhaltig in Anspruch genommen worden. Seiner Ehe mit einer kühlen egozentrischen Frau gesellte sich noch eine ihm unleidliche Einstellung seiner Blutsverwandten. „Ein Blutsverwandter heißt, der dir am letzten hilft und dich am ersten beißt,“ dieses im Judentum sonst wenig gültige Sprichwort fand in seinem Fall reichlich Bestätigung. Die häuslichen Sorgen, die an seiner Energie sogen, die ihm eigene weiche, gutherzige Art ließ seine Umgebung leichte Bestimmbarkeit durch fremde Einflüsse befürchten und ihn darum für die Dauer auf der Kommandobrücke des großen Werkes nicht genügend verwendbar erscheinen. Den ersten Ansturm versuchte der leibliche Bruder; er mißlang. Der Alte fußte ja mit sieben und ein viertel Millionen Schweizer Franken, das war ein Viertel des gesamten Firmenvermögens, im Geschäft und mit der Nachfolgeschaft seines Sohnes Otto darin, der sich bei Abschluß der schwierigen bosnischen Verträge schon eingearbeitet hatte. Ein erfolgverheißender Schachzug gegen Heinrich Eißler mußte ihn darum in seinen Stützen treffen: in seinem an der Firma tätigen Geld und in dem Sohn, den man erst von ihm trennte und dann gesondert abfertigte, wenn das erste gelang. Vor allem hieß es, die vom Handelsgesetze festgelegten Bestimmungen nach dem Tode eines öffentlichen Gesellschafters, die nebst der „pragmatischen Sanktion“ der Firma, den Sohn und Erben schützten, durch persönliche Abmachungen zu entkräften. Statt der darin vorgesehenen Liquidation ordnete ein 1897 abgeschlossener Gesellschaftsvertrag, dem Vater und Sohn ahnungslos beigepflichtet hatten, in einer solchen Lage lediglich Auszahlung des Kapitalskontos an, also auch ohne eventuelle stille Reserven, die hier bestanden. Damit war der erste Schritt einer gesetzlich unantastbaren Enteignung getan. Die Einheitsfront gegen die beiden unbeliebten Familienmitglieder sollte jedoch erst später zustandekommen: Unter der Regentschaft des zu einer solchen Aktion unbedenklich fähigen Robert Eißler, dem Neffen und Vetter der Bedrohten. Inzwischen wird fort und fort geplänkelt; 1910 bereits möchte der des Haders müde und durch ein körperliches Leiden verstörte Otto Eißler gegen angemessene Entschädigung gänzlich aus dem Geschäft scheiden, aber eben um diese ging es ja. So stellt er nun seine Tätigkeit dort ein, die fünfzehn Jahre gewährt hatte, zieht sich nach Baden zurück, wo er der Sorge um seine Gesundheit wegen lebt und mit den Vettern dauernd hadert. Diese Gefechte ziehen sich über den ganzen Weltkrieg hin, der weder in seinem Verlauf noch in seinem Ergebnis und dessen Folgen die Holzmagnaten ernstlich schädigt. Ohne wesentliche Einbuße erhalten sie sich ihre wertvollste Kolonie in Bosnien und die herandämmernde Inflationskatastrophe versehrt sie nicht in ihrem Marke, dem Bodenwert. Ihre geschäftlichen Feldzüge sind also jedenfalls besser ausgefallen als die militärischen ihres Vaterlandes, dessen Staatsbürgerschaft man übrigens sofort gegen jene des tschechoslovakischen Siegerstaates eintauscht. In solcher frisch gefestigten Position geht man nun daran, im Inneren des eigenen Betriebes „tabula rasa“ zu machen mit allen Elementen, die für den reißenden Machtkampf der neuen Zeit ungeeignet erscheinen. Ballast über Bord! Der achtundsiebenzigjährige Firmenchef Heinrich Eißler soll nun endgültig abgesägt werden! Sein Vetter Robert treibt dazu; nur ungerne halten die beiden anderen Firmenherrscher Alfred und Hermann sowie Roberts Schwager, der Anwalt Dr. Fürst, da mit. Heinrich macht allerdings, wie sich der Letztgenannte später im Prozesse ausdrückte, „unmögliche Sachen“, nämlich er lehnte es ab, seinen Namen unter ihm nicht einwandfrei erscheinende Steuerbekenntnisse des Geschäftes zu setzen, er erklärt ferner, wie Dr. Fürst zur Begründung des obengenannten Vorwurfes erzählte, bei einer Bücherrevision der bosnischen Filiale, dem Sachverständigen, die Bilanzen seien falsch, denn die Firma verdiene viel mehr. Äußerungen ähnlicher Art, die keineswegs unbedingt einen Schwachsinnigen verraten müssen, vielleicht ebensogut einen redlichen Kaufmann, der sich der Pflichten des Besitzes der Allgemeinheit gegenüber bewußt bleibt, verübelte man ihm ungemein. Gewiß bot auch sein hohes Alter einen triftigen Grund, ihn verantwortlichen Unternehmungen zu entziehen. Aber es ist der Ton, der die Musik macht, und eben dieser Ton, angeschlagen von Robert Eißler, war unter den vorliegenden Umständen nichts weniger als edel und achtungsvoll gegenüber einem Manne, der durch ein halbes Jahrhundert sein Leben dem Geschäfte geopfert hatte und dem eben jener Robert Eißler, wie später noch auszuführen, seine despotische Stellung verdankte. Nach wiederholten schriftlichen und mündlichen Aufforderungen an Heinrich Eißler, freiwillig zurückzutreten, klagt ihn schließlich 1919 das von Robert beratene Cheftriumvirat beim Handelsgericht auf Ausschluß aus der Firma mit Hinweis auf sein Alter, eine den Greis tief kränkende Maßnahme. Das anständige Schiedsgericht trachtete auch diesen von allen übrigen beteiligten Faktoren einschließlich des beauftragten Klägers Dr. Fürst als peinlich und unnötig empfundenen Handel in Güte beizulegen. Es kam später zu einer Art Ausgleich, der freilich die tieferen Wunden nicht mehr schließen konnte, die in Heinrich Eißler bis zu seinem Ende brannten. Aber die Attacke auf den Onkel genügte dem strammen Firmenchef noch nicht; sein Sohn, der Vetter, sollte ebenso erledigt werden. Ihn als öffentlichen Gesellschafter an Stelle seines Vaters zu übernehmen, wie es bisher für die übrigen Söhne der ehemaligen Firmenchefs nach Hinscheiden oder Austritt ihrer Vorgänger gegolten hatte, weigert sich Robert in beiden Fällen, sucht ihn mit Angebot anderer Kompensationen mattzusetzen. Doch Otto widersteht; er wittert die Gefahr und schlägt dem Dr. Benedikt, dem Rechtsfreund seines Vaters, ein Bündnis vor, wonach sie beide, Vater und Sohn, in dem laufenden Zivilprozeß ihre gemeinsamen Interessen ungeteilt und untrennbar bis zu Ende verfechten würden. Dieser Pakt kommt nicht zustande; hingegen ein anderer, der zu ihrem Verderben führt. Der auch dem Vater gegenüber ewig mißtrauische Otto ließ sich dazu verleiten, mürbe gemacht durch halbjährige geschickt dirigierte Verhandlungen, auf seine Rechtsnachfolge in der Stellung seines Vaters bei der Firma zu verzichten. Er gibt ihn damit preis und noch mehr: Nun legt er als stiller Gesellschafter neuerlich 750000 Franken in das Geschäft ein und resigniert auf die Einkünfte aus der bosnischen Zweigstelle, wenn dort im Ausgange des Steuerkrieges gegen den Nachfolgestaat die Firma Eißler & Ortlieb aus taktischen Motiven eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vollziehen sollte. Was diese Klausel bedeutete, sei daraus ermessen, daß von dem Anteil, der dem alten Heinrich Eißler zustand, zwei Drittel, viereinhalb Millionen Schweizer Franken, allein auf das bosnische Unternehmen zu buchen waren. Mit diesem Vertrag unterfertigt demnach Otto Eißler sein und seines Vaters Todesurteil im übertragenen Sinne; aber noch ein drittes, ein wirkliches, das er selbst an dem feindlichen Generalstabschef in jenem Kampfe vollstrecken sollte, an Robert Eißler.
1920, ein Jahr nach diesem privaten Versailles, stirbt Heinrich Eißler als Vorletzter des alten Firmenstabes, der sich noch um den Großvater, Gründer und Ahnherrn Bernhard Eißler geschart hatte. Er stirbt und schließt mit seinem Hingang, den Gram und Erregung über das ihm angetane Leid beschleunigt haben, den ersten Teil der Eißlerischen Familientragödie: „Nein, der Robert, wenn der nicht wäre, könnte ich um zwanzig Jahre länger leben!“ hat er vor seinem Ende der Schaffnerin seines Hauses geklagt. Ein kurzes Satyrspiel hebt an vor der Tragödie zweiten Teil. Ein Zauberkunststück gelingt, das unerklärlich scheint und in seinem Resultate dennoch unantastbar blieb. Der Hexenreigen des Geldverfalles verhüllt den Hergang, gegen den juridisch nichts eingewendet werden kann, obgleich ein Unrecht fast zu greifen nahe scheint. Angst und Ungeschick des Opfers tuen das ihre dazu. Aus der mit über sieben Millionen Schweizer Franken bewerteten Todesbilanz des Verblichenen sind binnen Jahresfrist durch Gottes Segen ihrer fünfzehntausend geworden, die dem Erben aufgewertet zu Buche stehen.
Der Erbe hieß Otto Eißler.