KAPITEL XI.
Die alte Republik und die neue Monarchie

Der neue Monarch von Rom, der erste Herrscher über das ganze Gebiet römisch-hellenischer Zivilisation, Gaius Iulius Caesar, stand im sechsundfünfzigsten Lebensjahr (geb. 12. Juli 652 ? 102), als die Schlacht bei Thapsus, das letzte Glied einer langen Kette folgenschwerer Siege, die Entscheidung über die Zukunft der Welt in seine Hände legte. Weniger Menschen Spannkraft ist also auf die Probe gestellt worden wie die dieses einzigen schöpferischen Genies, das Rom, und des letzten, das die alte Welt hervorgebracht und in dessen Bahnen sie denn auch bis zu ihrem eigenen Untergange sich bewegt hat. Der Sprößling einer der ältesten Adelsfamilien Latiums, welche ihren Stammbaum auf die Helden der Ilias und die Könige Roms, ja auf die beiden Nationen gemeinsame Venus-Aphrodite zurückführte, waren seine Knaben- und ersten Jünglingsjahre vergangen, wie sie der vornehmen Jugend jener Epoche zu vergehen pflegten. Auch er hatte von dem Becher des Modelebens den Schaum wie die Hefen gekostet, hatte rezitiert und deklamiert, auf dem Faulbett Literatur getrieben und Verse gemacht, Liebeshändel jeder Gattung abgespielt und sich einweihen lassen in alle Rasier-, Frisier- und Manschettenmysterien der damaligen Toilettenweisheit, sowie in die noch weit geheimnisvollere Kunst, immer zu borgen und nie zu bezahlen. Aber der biegsame Stahl dieser Natur widerstand selbst diesem zerfahrenen und windigen Treiben; Caesar blieb sowohl die körperliche Frische ungeschwächt wie die Spannkraft des Geistes und des Herzens. Im Fechten und im Reiten nahm er es mit jedem seiner Soldaten auf, und sein Schwimmen rettete ihm bei Alexandreia das Leben; die unglaubliche Schnelligkeit seiner gewöhnlich des Zeitgewinns halber nächtlichen Reisen - das rechte Gegenstück zu der prozessionsartigen Langsamkeit, mit der Pompeius sich von einem Ort zum andern bewegte - war das Erstaunen seiner Zeitgenossen und nicht die letzte Ursache seiner Erfolge. Wie der Körper war der Geist. Sein bewunderungswürdiges Anschauungsvermögen offenbarte sich in der Sicherheit und Ausführbarkeit all seiner Anordungen, selbst wo er befahl, ohne mit eigenen Augen zu sehen. Sein Gedächtnis war unvergleichlich und es war ihm geläufig, mehrere Geschäfte mit gleicher Sicherheit nebeneinander zu betreiben.: Obgleich Gentleman, Genie und Monarch hatte er dennoch ein Herz. Solange er lebte, bewahrte er für seine würdige Mutter Aurelia - der Vater starb ihm früh - die reinste Verehrung; seinen Frauen und vor allem seiner Tochter Iulia widmete er eine ehrliche Zuneigung, die selbst auf die politischen Verhältnisse nicht ohne Rückwirkung blieb. Mit den tüchtigsten und kernigsten Männern seiner Zeit, hohen und niederen Ranges, stand er in einem schönen Verhältnis gegenseitiger Treue, mit jedem nach seiner Art. Wie er selbst niemals einen der Seinen in Pompeius’ kleinmütiger und gefühlloser Art fallen ließ und, nicht bloß aus Berechnung, in guter und böser Zeit ungeirrt an den Freunden festhielt, so haben auch von diesen manche, wie Aulus Hirtius und Gaius Matius, noch nach seinem Tode ihm in schönen Zeugnissen ihre Anhänglichkeit bewahrt. Wenn in einer so harmonisch organisierten Natur überhaupt eine einzelne Seite als charakteristisch hervorgehoben werden kann, so ist es die, daß alle Ideologie und alles Phantastische ihm fern lag. Es versteht sich von selbst, daß Caesar ein leidenschaftlicher Mann war, denn ohne Leidenschaft gibt es keine Genialität; aber seine Leidenschaft war niemals mächtiger als er. Er hatte eine Jugend gehabt, und Lieder, Liebe und Wein waren auch in sein Gemüt in lebendigem Leben eingezogen; aber sie drangen ihm doch nicht bis in den innerlichsten Kern seines Wesens. :Die Literatur beschäftigte ihn lange und ernstlich; aber wenn Alexandern der homerische Achill nicht schlafen ließ, so stellte Caesar in seinen schlaflosen Stunden Betrachtungen über die Beugungen der lateinischen Haupt- und Zeitwörter an. Er machte Verse wie damals jeder, aber sie waren schwach; dagegen interessierten ihn astronomische und naturwissenschaftliche Gegenstände. Wenn der Wein für Alexander der Sorgenbrecher war und blieb, so mied nach durchschwärmter Jugendzeit der nüchterne Römer denselben durchaus. Wie allen denen, die in der Jugend der volle Glanz der Frauenliebe umstrahlt hat, blieb ein Schimmer davon unvergänglich auf ihm ruhen: noch in späteren Jahren begegneten ihm Liebesabenteuer und Erfolge bei Frauen und blieb ihm eine gewisse Stutzerhaftigkeit im äußeren Auftreten oder richtiger das erfreuliche Bewußtsein der eigenen männlich schönen Erscheinung. Sorgfältig deckte er mit dem Lorbeerkranz, mit dem er in späteren Jahren öffentlich erschien, die schmerzlich empfundene Glatze und hätte ohne Zweifel manchen seiner Siege darum gegeben, wenn er damit die jugendlichen Locken hätte zurückkaufen können. Aber wie gern er auch noch als Monarch mit den Frauen verkehrte, so hat er doch nur mit ihnen gespielt und ihnen keinerlei Einfluß über sich eingeräumt; selbst sein vielbesprochenes Verhältnis zu der Königin Kleopatra ward nur angesponnen, um einen schwacher Punkt in seiner politischen Stellung zu maskieren. Caesar war durchaus Realist und Verstandesmensch; und was er angriff und tat, war von der genialen Nüchternheit durchdrungen und getragen, die seine innerste Eigentümlichkeit bezeichnet. Ihr verdankte er das Vermögen, unbeirrt durch Erinnern und Erwarten energisch im Augenblick zu leben; ihr die Fähigkeit, in jedem Augenblick mit gesammelter Kraft zu handeln und auch dem kleinsten und beiläufigsten Beginnen seine volle Genialität zuzuwenden; ihr die Vielseitigkeit, mit der er erfaßte und beherrschte, was der Verstand begreifen und der Wille zwingen kann; ihr die sichere Leichtigkeit, mit der er seine Perioden fügte, wie seine Feldzüge entwarf; ihr die “wunderbare Heiterkeit”, die in guten und bösen Tagen ihm treu blieb; ihr die vollendete Selbständigkeit, die keinem Liebling und keiner Mätresse, ja nicht einmal dem Freunde Gewalt über sich gestattete. Aus dieser Verstandesklarheit rührt es aber auch her, daß Cäsar sich über die Macht des Schicksals und das Können des Menschen niemals Illusionen machte; für ihn war der holde Schleier gehoben, der dem Menschen die Unzulänglichkeit seines Wirkens verdeckt. Wie klug er auch plante und alle Möglichkeiten bedachte, das Gefühl wich doch nie aus seiner Brust, daß in allen Dingen das Glück, das heißt der Zufall das gute Beste tun müsse; und damit mag es denn auch zusammenhängen, daß er so oft dem Schicksal Paroli geboten und namentlich mit verwegener Gleichgültigkeit seine Person wieder und wieder auf das Spiel gesetzt hat. Wie ja wohl überwiegend verständige Menschen in das reine Hasardspiel sich flüchten, so war auch in Caesars Rationalismus ein Punkt, wo er mit dem Mystizismus gewissermaßen sich berührte.

Aus einer solchen Anlage konnte nur ein Staatsmann hervorgehen. Von früher Jugend an war denn auch Caesar ein Staatsmann im tiefsten Sinne des Wortes und sein Ziel das höchste, das dem Menschen gestattet ist sich zu stecken: die politische, militärische, geistige und sittliche Wiedergeburt der tiefgesunkenen eigenen und der noch tiefer gesunkenen, mit der seinigen innig verschwisterten hellenischen Nation. Die harte Schule dreißigjähriger Erfahrungen änderte seine Ärasichten über die Mittel, wie dies Ziel zu erreichen sei; das Ziel blieb ihm dasselbe in den Zeiten hoffnungsvoller Erniedrigung wie unbegrenzter Machtvollkommenheit, in den Zeiten, wo er als Demagog und Verschworener auf dunklen Wegen zu ihm hinschlich, wie da er als Mitinhaber der höchsten Gewalt und sodann als Monarch vor den Augen einer Welt im vollen Sonnenschein an seinem Werke schuf. Alle zu den verschiedensten Zeiten von ihm ausgegangenen Maßregeln bleibender Art ordnen in den großen Bauplan zweckmäßig sich ein. Von einzelnen Leistungen Caesars sollte darum eigentlich nicht geredet werden; er hat nichts Einzelnes geschaffen. Mit Recht rühmt man den Redner Caesar wegen seiner aller Advokatenkunst spottenden männlichen Beredsamkeit, die wie die klare Flamme zugleich erleuchtete und erwärmte. Mit Recht bewundert man an dem Schriftsteller Caesar die unnachahmliche Einfachheit der Komposition, die einzige Reinheit und Schönheit der Sprache. Mit Recht haben die größten Kriegsmeister aller Zeiten den Feldherrn Caesar gepriesen, der wie kein anderer ungeirrt von Routine und Tradition immer diejenige Kriegführung zu finden wußte, durch welche in dem gegebenen Falle der Feind besiegt wird und welche also in dem gegebenen Falle die rechte ist; der mit divinatorischer Sicherheit für jeden Zweck das rechte Mittel fand; der nach der Niederlage schlagfertig dastand, wie Wilhelm von Oranien, und mit dem Siege ohne Ausnahme den Feldzug beendigte; der das Element der Kriegführung, dessen Behandlung das militärische Genie von der gewöhnlichen Offiziertüchtigkeit unterscheidet, die rasche Bewegung der Massen mit unübertroffener Vollkommenheit handhabte und nicht in der Massenhaftigkeit der Streitkräfte, sondern in der Geschwindigkeit ihrer Bewegung, nicht im langen Vorbereiten, sondern im raschen, ja verwegenen Handeln, selbst mit unzulänglichen Mitteln, die Bürgschaft des Sieges fand. Allein alles dieses ist bei Caesar nur Nebensache; er war zwar ein großer Redner, Schriftsteller und Feldherr, aber jedes davon ist er nur geworden, weil er ein vollendeter Staumann war. Namentlich spielt der Soldat in ihm eine durchaus beiläufige Rolle, und es ist eine der hauptsächlichsten Eigentümlichkeiten, die ihn von Alexander, Hannibal und Napoleon unterscheidet, daß in ihm nicht der Offizier, sondern der Demagog der Ausgangspunkt der politischen Tätigkeit war. Seinem ursprünglichsten Plan zufolge hatte er sein Ziel wie Perikles und Gaius Gracchus ohne Waffengewalt zu erreichen gedacht, und achtzehn Jahre hindurch hatte er als Führer der Popularpartei ausschließlich in politischen Plänen und Intrigen sich bewegt, bevor er, ungern sich überzeugend von der Notwendigkeit eines militärischen Rückhalts, schon ein Vierziger, an die Spitze einer Armee trat. Es war erklärlich, daß er auch späterhin immer noch mehr Staatsmann blieb als General - ähnlich wie Cromwell, der auch aus dem Oppositionsführer zum Militärchef und Demokratenkönig sich umschuf und der überhaupt, wie wenig der Puritanerfürst dem lockeren Römer zu gleichen scheint, doch in seiner Entwicklung wie in seinen Zielen und Erfolgen vielleicht unter allen Staatsmännern Caesar am nächsten verwandt ist. Selbst in seiner Kriegführung ist diese improvisierte Feldherrnschaft noch wohl zu erkennen; in Napoleons Unternehmungen gegen Ägypten und gegen England ist der zum Feldherrn aufgediente Artillerieleutnant nicht deutlicher sichtbar wie in den gleichartigen Caesars der zum Feldherrn metamorphosierte Demagog. Ein geschulter Offizier würde es schwerlich fertig gebracht haben, aus politischen Rücksichten nicht durchaus zwingender Natur die gegründetsten militärischen Bedenken in der Art beiseite zu schieben, wie dies Caesar mehrmals, am auffallendsten bei seiner Landung in Epirus getan hat. Einzelne seiner Handlungen sind darum militärisch tadelhaft; aber der Feldherr verliert nur, was der Staatsmann gewinnt. Die Aufgabe des Staatsmanns ist universeller Natur wie Caesars Genie: wenn er die vielfältigsten und voneinander entlegensten Dinge angriff, so gingen sie doch alle ohne Ausnahme zurück auf das eine große Ziel, dem er mit unbedingter Treue und Folgerichtigkeit diente; und nie hat er von den vielfältigen Seiten und Richtgen seiner großen Tätigkeit eine vor der andern bevorzugt. Obwohl ein Meister der Kriegskunst, hat er doch aus staatsmännischen Rücksichten das Äußerste getan, um den Bürgerkrieg abzuwenden und um, da er dennoch begann, wenigstens so unblutige Lorbeeren wie möglich zu ernten. Obwohl der Begründer der Militärmonarchie, hat er doch mit einer in der Geschichte beispiellosen Energie weder Marschallshierarchie noch Prätorianerregiment aufkommen lassen. Wenn überhaupt eine Seite der bürgerlichen Verdienste, so wurden von ihm vielmehr die Wissenschafter, und die Künste des Friedens vor den militärischen bevorzugt. Die bemerkenswerteste Eigentümlichkeit seines staatsmännischen Schaffens ist dessen vollkommene Harmonie. In der Tat waren alle Bedingungen zu dieser schwersten aller menschlichen Leistungen in Caesar vereinigt. Durch und durch Realist, ließ er die Bilder der Vergangenheit und die ehrwürdige Tradition nirgends sich anfechten: ihm galt nichts in der Politik als die lebendige Gegenwart und das verständige Gesetz, ebenwie er, auch als Grammatiker die historisch-antiquarische Forschung beiseite schob und nichts anerkannte als einerseits den lebendigen Sprachgebrauch, andererseits die Regel der Gleichmäßigkeit Ein geborener Herrscher, regierte er die Gemüter der Menschen, wie der Wind die Wolken zwingt, und nötigte die verschiedenartigsten Naturen, ihm sich zu eigen zu geben, den schlichten Bürger und den derben Unteroffizier, die vornehmen Damen Roms und die schönen Fürstinnen Ägyptens und Mauretaniens, den glänzenden Kavalleriegeneral und den kalkulierenden Bankier. Sein Organisationstalent ist wunderbar; nie hat ein Staatsmann seine Bündnisse, nie ein Feldherr seine Armee aus ungefügen und widerstrebenden Elementen so entschieden zusammengezwungen und so fest zusammengehalten wie Caesar seine Koalitionen und seine Legionen; nie ein Regent mit so scharfem Blick seine Werkzeuge beurteilt und ein jedes an den ihm angemessenen Platz gestellt. Er war Monarch; aber nie hat er den König gespielt. Auch als unumschränkter Herr von Rom blieb er in seinem Auftreten der Parteiführer; vollkommen biegsam und geschmeidig, bequem und anmutig in der Unterhaltung, zuvorkommend gegen jeden, schien er nichts sein zu wollen als der Erste unter seinesgleichen. Den Fehler so vieler ihm sonst ebenbürtiger Männer, den militärischen Kommandoton auf die Politik zu übertragen, hat Caesar durchaus vermieden; wie vielen Anlaß das verdrießliche Verhältnis zum Senat ihm auch dazu gab, er hat nie zu Brutalitäten gegriffen, wie die des achtzehnten Brumaire eine war. Caesar war Monarch; aber nie hat ihn der Tyrannenschwindel erfaßt. Er ist vielleicht der einzige unter den Gewaltigen des Herrn, welcher im großen wie im kleinen nie nach Neigung oder Laune, sondern ohne Ausnahme nach seiner Regentenpflicht gehandelt hat, und der, wenn er auf sein Leben zurücksah, wohl falsche Rechnungen zu bedauern, aber keinen Fehltritt der Leidenschaft zu bereuen fand. Es ist nichts in Caesars Lebensgeschichte, das auch nur im kleinen ^1 sich vergleichen ließe mit jenen poetisch-sinnlichen Aufwallungen, mit der Ermordung des Kleitos oder dem Brand von Persepolis, welche die Geschichte von seinem großen Vorgänger im Osten berichtet. Er ist endlich vielleicht der einzige unter jenen Gewaltigen, der den staatsmännischen Takt für das Mögliche und Unmögliche bis an das Ende seiner Laufbahn sich bewahrt hat und nicht gescheitert ist an derjenigen Aufgabe, die für großartig angelegte Naturen von allen die schwerste ist, an der Aufgabe, auf der Zinne des Erfolgs dessen natürliche Schranken zu erkennen. Was möglich war, hat er geleistet und nie um des unmöglichen Besseren willen das mögliche Gute unterlassen, nie es verschmäht, unheilbare Übel durch Palliative wenigstens zu lindern. Aber wo er erkannte, daß das Schicksal gesprochen, hat er immer gehorcht. Alexander am Hypanis, Napoleon in Moskau kehrten um, weil sie mußten, und zürnten dem Geschick, daß es auch seinen Lieblingen nur begrenzte Erfolge gönnt; Caesar ist an der Themse und am Rhein freiwillig zurückgegangen und gedachte auch an der Donau und am Euphrat nicht ungemessene Pläne der Weltüberwindung, sondern bloß wohlerwogene Grenzregulierungen ins Werk zu setzen.

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^1 Wenn der Handel mit Laberius, den der bekannte Prolog erzählt, als ein Beispiel von Caesars Tyrannenlaunen angeführt worden ist, so hat man die Ironie der Situation wie des Dichters gründlich verkannt; ganz abgesehen von der Naivität, den sein Honorar bereitwillig einstreichenden Poeten als Märtyrer zu behandeln.

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So war dieser einzige Mann, den zu schildern so leicht scheint und doch so unendlich schwer ist. Seine ganze Natur ist durchsichtige Klarheit; und die Überlieferung bewahrt über ihn ausgiebigere und lebendigere Kunde als über irgendeinen seiner Pairs in der antiken Welt. Eine solche Persönlichkeit konnte wohl flacher oder tiefer, aber nicht eigentlich verschieden aufgefaßt werden; jedem nicht ganz verkehrten Forscher ist das hohe Bild mit denselben wesentlichen Zügen erschienen, und doch ist dasselbe anschaulich wiederzugeben noch keinem gelungen. Das Geheimnis liegt in dessen Vollendung. Menschlich wie geschichtlich steht Caesar in dem Gleichungspunkt, in welchem die großen Gegensätze des Daseins sich ineinander aufheben. Von gewaltiger Schöpferkraft und doch zugleich vom durchdringendsten Verstande; nicht mehr Jüngling und noch nicht Greis; vom höchsten Wollen und vom höchsten Vollbringen; erfüllt von republikanischen Idealen und zugleich geboren zum König; ein Römer im tiefsten Kern seines Wesens und wieder berufen, die römische und die hellenische Entwicklung in sich wie nach außen hin zu versöhnen und zu vermählen, ist Caesar der ganze und vollständige Mann. Darum fehlt es denn auch bei ihm mehr als bei irgendeiner anderen geschichtlichen Persönlichkeit an den sogenannten charakteristischen Zügen, welche ja doch nichts anderes sind als Abweichungen von der naturgemäßen menschlichen Entwicklung. Was dem ersten oberflächlichen Blick dafür gilt, zeigt sich bei näherer Betrachtung nicht als Individualität, sondern als Eigentümlichkeit der Kulturepoche oder der Nation; wie denn seine Jugendabenteuer ihm mit allen gleichgestellten begabteren Zeitgenossen gemein sind, sein unpoetisches, aber energisch logisches Naturell das Naturell der Römer überhaupt ist. Es gehört dies mit zu Caesars voller Menschlichkeit, daß er im höchsten Grade durch Zeit und Ort bedingt ward; denn eine Menschlichkeit an sich gibt es nicht, sondern der lebendige Mensch kann eben nicht anders als in einer gegebenen Volkseigentümlichkeit und in einem bestimmten Kulturzug stehen. Nur dadurch war Caesar ein voller Mann, weil er wie kein anderer mitten in die Strömungen seiner Zeit sich gestellt hatte und weil er die kernige Eigentümlichkeit der römischen Nation, die reale bürgerliche Tüchtigkeit vollendet wie kein anderer in sich trug; wie denn auch sein Hellenismus nur der mit der italischen Nationalität längst innig verwachsene war. Aber eben hierin liegt auch die Schwierigkeit, man darf vielleicht sagen die Unmöglichkeit, Caesar anschaulich zu schildern. Wie der Künstler alles machen kann, nur nicht die vollendete Schönheit, so kann auch der Geschichtschreiber, wo ihm alle tausend Jahre einmal das Vollkommene begegnet, nur darüber schweigen. Denn es läßt die Regel wohl sich aussprechen, aber sie gibt uns nur die negative Vorstellung von der Abwesenheit des Mangels; das Geheimnis der Natur, in ihren vollendetsten Offenbarungen Normalität und Individualität miteinander zu verbinden, ist unaussprechlich. Uns bleibt nichts, als diejenigen glücklich zu preisen, die dieses Vollkommene schauten, und eine Ahnung desselben aus dem Abglanz zu gewinnen, der auf den von dieser großen Natur geschaffenen Werken unvergänglich ruht. Zwar tragen auch diese den Stempel der Zeit. Der römische Mann selbst stellte seinem jugendlichen griechischen Vorgänger nicht bloß ebenbürtig, sondern überlegen sich an die Seite; aber die Welt war inzwischen alt geworden und ihr Jugendschimmer verblaßt. Caesars Tätigkeit ist nicht mehr wie die Alexanders ein freudiges Vorwärtsstreben in die ungemessene Weite; er baute auf und aus Ruinen und war zufrieden, in den einmal angewiesenen weiten, aber begrenzten Räumen möglichst erträglich und möglichst sicher sich einzurichten. Mit Recht hat denn auch der feine Dichtertakt der Völker um den unpoetischen Römer sich nicht bekümmert und dagegen den Sohn des Philippos mit allem Goldglanz der Poesie, mit allen Regenbogenfarben der Sage bekleidet. Aber mit gleichem Recht hat das staatliche Leben der Nationen seit Jahrtausenden wieder und wieder auf die Linien zurückgelenkt, die Caesar gezogen hat, und wenn die Völker, denen die Welt gehört, noch heute mit seinem Namen die höchsten ihrer Monarchen nennen, so liegt darin eine tiefsinnige, leider auch eine beschämende Mahnung.

Wenn es gelingen sollte, aus den alten in jeder Hinsicht heillosen Zuständen herauszukommen und das Gemeinwesen zu verjüngen, so mußte vor allen Dingen das Land tatsächlich beruhigt und der Boden von den Trümmern, die von der letzten Katastrophe her überall ihn bedeckten, gesäubert werden. Caesar ging dabei aus von dem Grundsatz der Versöhnung der bisherigen Parteien oder, richtiger gesagt - denn von wirklicher Ausgleichung kann bei unversöhnlichen Gegensätzen nicht gesprochen werden -, von dem Grundsatz, daß der Kampfplatz, auf dem die Nobilität und die Popularen bisher miteinander gestritten hatten, von beiden Teilen aufzugeben sei und beide auf dem Boden der neuen monarchischen Verfassung sich zusammenzufinden hätten. Vor allen Dingen also galt aller ältere Hader der republikanischen Vergangenheit als abgetan für immer und ewig. Während Caesar die auf die Nachricht von der Pharsalischen Schlacht von dem hauptstädtischen Pöbel umgestürzten Bildsäulen Sullas wiederaufzurichten befahl und also es anerkannte, daß über diesen großen Mann einzig der Geschichte Gericht zu halten gebühre, hob er zugleich die letzten noch nachwirkenden Folgen seiner Ausnahmegesetze auf, rief die noch von den cinnanischen und sertorianischen Wirren her Verbannten aus dem Exil zurück und gab den Kindern der von Sulla Geächteten die verlorene passive Wahlfähigkeit wieder. Ebenso wurden alle diejenigen restituiert, die in dem vorbereitenden Stadium der letzten Katastrophe durch Zensorenspruch oder politischen Prozeß, namentlich durch die auf Grund der Exzeptionalgesetze von 702 (52) erhobenen Anklagen, ihren Sitz im Senat oder ihre bürgerliche Existenz eingebüßt hatten. Nur blieben, wie billig, diejenigen, die Geächtete für Geld getötet hatten, auch ferner bescholten und ward der verwegenste Condottiere der Senatspartei, Milo, von der allgemeinen Begnadigung ausgeschlossen.

Weit schwieriger als die Ordnung dieser im wesentlichen bereits der Vergangenheit anheimgefallenen Fragen war die Behandlung der im Augenblick sich gegenüberstehenden Parteien: teils des eigenen demokratischen Anhangs Caesars, teils der gestürzten Aristokratie. Daß jener mit Caesars Verfahren nach dem Sieg und mit seiner Aufforderung, den alten Parteistandpunkt aufzugeben, womöglich noch minder einverstanden war als diese, versteht sich von selbst. Caesar selbst wollte wohl im ganzen dasselbe, was Gaius Gracchus im Sinne getragen hatte; allein die Absichten der Caesarianer waren nicht mehr die der Gracchaner. Die römische Popularpartei war in immer steigender Progression aus der Reform in die Revolution, aus der Revolution in die Anarchie, aus der Anarchie in den Krieg gegen das Eigentum gedrängt worden; sie feierte unter sich das Andenken der Schreckensherrschaft und schmückte, wie einst der Gracchen, so jetzt des Catilina Grab mit Blumen und Kränzen; sie hatte unter Caesars Fahne sich gestellt, weil sie von ihm das erwartete, was Catilina ihr nicht hatte verschaffen können. Als nun aber sehr bald sich herausstellte, daß Caesar nichts weniger sein wollte als der Testamentsvollstrecker Catilinas, daß die Verschuldeten von ihm höchstens Zahlungserleichterungen und Prozeßmilderungen zu hoffen hatten, da ward die erbitterte Frage laut, für wen denn die Volkspartei gesiegt habe, wenn nicht für das Volk? und fing das vornehme und niedere Gesindel dieser Art vor lauter Ärger über die fehlgeschlagenen politisch-ökonomischen Saturnalien erst an, mit den Pompeianern zu liebäugeln, dann sogar während Caesars fast zweijähriger Abwesenheit von Italien (Januar 706 48 bis Herbst 707 47) daselbst einen Bürgerkrieg im Bürgerkriege anzuzetteln. Der Prätor Marcus Caelius Rufus, ein guter Adliger und schlechter Schuldenbezahler, von einigem Talent und vieler Bildung, als ein heftiger und redefertiger Mann bisher im Senat und auf dem Markte einer der eifrigsten Vorkämpfer für Caesar, brachte, ohne höheren Auftrag, bei dem Volke ein Gesetz ein, das den Schuldnern ein sechsjähriges zinsfreies Moratorium gewährte, sodann, da man ihm hierbei in den Weg trat, ein zweites, das gar alle Forderungen aus Darlehen und laufenden Hausmieten kassiert; worauf der Caesarische Senat ihn seines Amtes entsetzte. Es war eben die Zeit vor der Pharsalischen Schlacht, und die Waagschale in dem großen Kampfe schien sich auf die Seite der Pompeianer zu neigen; Rufus trat mit dem alten senatorischen Bandenführer Milo in Verbindung und beide stifteten eine Konterrevolution an, die teils die republikanische Verfassung, teils Kassation der Forderungen und Freierklärung der Sklaven auf ihr Panier schrieb. Milo verließ seinen Verbannungsort Massalia und rief in der Gegend von Thurii die Pompeianer und die Hirtensklaven unter die Waffen; Rufus machte Anstalt, sich durch bewaffnete Sklaven der Stadt Capua zu bemächtigen. Allein der letztere Plan ward vor der Ausführung entdeckt und durch die capuanische Bürgerwehr vereitelt; Quintus Pedius, der mit einer Legion in das thurinische Gebiet einrückte, zerstreute die daselbst hausende Bande; und der Fall der beiden Führer machte dem Skandal ein Ende (706 48). Dennoch fand sich das Jahr darauf (707 47) ein zweiter Tor, der Volkstribun Publius Dolabella, der, gleich verschuldet, aber ungleich weniger begabt als sein Vorgänger, dessen Gesetz über die Forderungen und Hausmieten abermals einbrachte und mit seinem Kollegen Lucius Trebellius darüber noch einmal - es war das letzte Mal - den Demagogenkrieg begann; es gab arge Händel zwischen den, beiderseitigen bewaffneten Banden und vielfachen Straßenlärm, bis der Kommandant von Italien, Marcus Antonius, das Militär einschreiten ließ und bald darauf Caesars Rückkehr aus dem Osten dem tollen Treiben vollständig ein Ziel setzte. Caesar legte diesen hirnlosen Versuchen, die Catilinarischen Projekte wieder aufzuwärmen, so wenig Gewicht bei, daß er selbst den Dolabella in Italien duldete, ja nach einiger Zeit ihn sogar wieder zu Gnaden annahm. Gegen solches Gesindel, dem es nicht um irgend welche politische Frage, sondern einzig um den Krieg gegen das Eigentum zu, tun ist, genügt, wie gegen die Räuberbanden, das bloße Dasein einer starken Regierung; und Caesar war zu groß und zu besonnen, um mit der Angst, die die italischen Trembleurs vor diesen damaligen Kommunisten empfanden, Geschäfte zu machen und damit seiner Monarchie eine falsche Popularität zu erschwindeln.

Wenn Caesar also die gewesene demokratische Partei ihrem schon bis an die äußerste Grenze vorgeschrittenen Zersetzungsprozeß überlassen konnte und überließ, so hatte er dagegen gegenüber der bei weitem lebenskräftigeren ehemaligen aristokratischen Partei durch die gehörige Verbindung des Niederdrückens und des Entgegenkommens die Auflösung nicht herbeizuführen - dies vermochte nur die Zeit - sondern sie vorzubereiten und einzuleiten. Es war das wenigste, daß Caesar, schon aus natürlichem Anstandsgefühl, es vermied, die gestürzte Partei durch leeren Hohn zu erbittern, über die besiegten Mitbürger nicht triumphierte ^2, des Pompeius oft und immer mit Achtung gedachte und sein vom Volke umgestürztes Standbild am Rathaus bei der Herstellung des Gebäudes an dem früheren ausgezeichneten Platze wiederum errichten ließ. Der politischen Verfolgung nach dem Siege steckte Caesar die möglichst engen Grenzen. Es fand keine Untersuchung statt über die vielfachen Verbindungen, die die Verfassungspartei auch mit nominellen Caesarianern gehabt hatte; Caesar warf die in den feindlichen Hauptquartieren von Pharsalos und Thapsus vorgefundenen Papierstöße ungelesen ins Feuer und verschonte sich und das Land mit politischen Prozessen gegen des Hochverrats verdächtige Individuen. Ferner gingen straffrei aus alle gemeinen Soldaten, die ihren römischen oder provinzialen Offizieren in den Kampf gegen Caesar gefolgt waren. Eine Ausnahme ward nur gemacht mit denjenigen römischen Bürgern, die in dem Heere des numidischen Königs Juba Dienste genommen hatten; ihnen wurde zur Strafe des Landesverrates das Vermögen eingezogen. Auch den Offizieren der besiegten Partei hatte Caesar bis zum Ausgang des spanischen Feldzugs 705 (49) uneingeschränkte Begnadigung gewährt; allein er überzeugte sich, daß er hiermit zu weit gegangen und daß die Beseitigung wenigstens der Häupter unvermeidlich sei. Die Regel, die er von jetzt an zur Richtschnur nahm, war, daß wer nach der Kapitulation von Ilerda im feindlichen Heere als Offizier gedient oder im Gegensenat gesessen hatte, wenn er das Ende des Kampfes erlebte, sein Vermögen und seine politischen Rechte verlor und für Lebenszeit aus Italien verbannt ward, wenn er das Ende des Kampfes nicht erlebte, wenigstens sein Vermögen an den Staat fiel, wer aber von diesen früher von Caesar Gnade angenommen hatte und abermals in den feindlichen Reihen betroffen ward, damit das Leben verwirkt hatte. In der Ausführung indes wurden diese Sätze wesentlich gemildert. Todesurteile wurden nur gegen die wenigsten unter den zahlreichen Rückfälligen wirklich vollstreckt. Bei der Konfiskation des Vermögens der Gefallenen wurden nicht nur die auf den einzelnen Massen haftenden Schulden sowie die Mitgiftforderungen der Witwen wie billig ausgezahlt, sondern auch den Kindern der Toten ein Teil des väterlichen Vermögens gelassen. Von denjenigen endlich, die jenen Regeln zufolge Verbannung und Vermögenskonfiskation traf, wurden nicht wenige sogleich ganz begnadigt oder kamen, wie die zu Mitgliedern des Senats von Utica gepreßten afrikanischen Großhändler, mit Geldbußen davon. Aber auch den übrigen ward fast ohne Ausnahme Freiheit und Vermögen zurückgegeben, wenn sie nur es über sich gewannen, deshalb bittend bei Caesar einzukommen; manchem, der dessen sich weigerte, wie zum Beispiel dem Konsular Marcus Marcellus, ward die Begnadigung auch ungebeten oktroyiert und endlich im Jahre 710 (44) für alle noch nicht Zurückberufenen eine allgemeine Amnestie erlassen.

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^2 Auch der Triumph nach der später zu erzählenden Schlacht bei Munda galt wohl nur den zahlreich in dem besiegten Heer dienenden Lusitanern.

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Die republikanische Opposition ließ sich denn begnadigen; aber sie war nicht versöhnt. Unzufriedenheit mit der neuen Ordnung der Dinge und Erbitterung gegen den ungewohnten Herrscher waren allgemein. Zu offenem politischen Widerstand gab es freilich keine Gelegenheit mehr - es kam kaum in Betracht, daß einige oppositionelle Tribune bei Gelegenheit der Titelfrage durch demonstratives Einschreiten gegen die, welche Caesar König genannt hatten, sich die republikanische Märtyrerkrone erwarben; aber um so entschiedener äußerte der Republikanismus sich als Gesinnungsopposition und im geheimen Treiben und Wühlen. Keine Hand regte sich, wenn der Imperator öffentlich erschien. Es regnete Maueranschläge und Spottverse voll bitterer und treffender Volkssatire gegen die neue Monarchie. Wo ein Schauspieler eine republikanische Anspielung wagte, begrüßte ihn der lauteste Beifall. Catos Lob und Preis war das Modethema der oppositionellen Broschürenschreiber, und die Schriften derselben fanden nur ein um so dankbareres Publikum, weil auch die Literatur nicht mehr frei war. Caesar bekämpfte zwar auch jetzt noch die Republikaner auf dem eigenen Gebiet; er selbst und seine fähigeren Vertrauten antworteten auf die Catoliteratur mit Anticatonen, und es ward zwischen den republikanischen und den Caesarischen Skribenten um den toten Mann von Utica gestritten wie zwischen Troern und Hellenen um die Leiche des Patroklos; allein es verstand sich von selbst, daß in diesem Kampfe, in dem das durchaus republikanisch gestimmte Publikum Richter war, die Caesarianer den kürzeren zogen. Es blieb nichts übrig, als die Schriftsteller zu terrorisieren; weshalb denn unter den Verbannten die literarisch bekannten und gefährlichen Männer, wie Publius Nigidius Figulus und Aulus Caecina, schwerer als andere die Erlaubnis zur Rückkehr nach Italien erhielten, die in Italien geduldeten oppositionellen Schriftsteller aber einer tatsächlichen Zensur unterworfen wurden, die um so peinlicher fesselte, weil das Maß der zu befürchtenden Strafe durchaus arbiträr war ^3. Das Wühlen und Treiben der gestürzten Parteien gegen die neue Monarchie wird zweckmäßiger in einem andern Zusammenhang dargestellt werden; hier genügt es zu sagen, daß Prätendenten- wie republikanische Aufstände unaufhörlich im ganzen Umfange des Römischen Reiches gärten, daß die Flamme des Bürgerkrieges, bald von den Pompeianern, bald von den Republikanern angefacht, an verschiedenen Orten hell wieder emporschlug und in der Hauptstadt die Verschwörung gegen das Leben des Herrschers in Permanenz blieb, Caesar aber durch die Anschläge sich nicht einmal bewegen ließ, auf die Dauer sich mit einer Leibwache zu umgeben und in der Regel sich begnügte, die entdeckten Konspirationen durch öffentliche Anschläge bekannt zu machen. Wie sehr Caesar alle seine persönliche Sicherheit angehenden Dinge mit gleichgültiger Verwegenheit zu behandeln pflegte, die ernste Gefahr konnte er doch sich unmöglich verhehlen, mit der diese Masse Mißvergnügter nicht bloß ihn, sondern auch seine Schöpfungen bedrohte. Wenn er dennoch, alles Warnens und Hetzens seiner Freunde nicht achtend, ohne über die Unversöhnlichkeit auch der begnadigten Gegner sich zu täuschen, mit einer wunderbar kaltblütigen Energie dabei beharrte, der bei weitem größeren Anzahl derselben zu verzeihen, so war dies weder ritterliche Hochherzigkeit einer stolzen, noch Gefühlsmilde einer weichen Natur, sondern es war die richtige staatsmännische Erwägung, daß überwundene Parteien rascher und mit minderem Schaden für den Staat innerhalb des Staats sich absorbieren, als wenn man sie durch Ächtung auszurotten oder durch Verbannung aus dem Gemeinwesen auszuscheiden versucht. Caesar konnte für seine hohen Zwecke die Verfassungspartei selbst nicht entbehren, die ja nicht etwa bloß die Aristokratie, sondern alle Elemente des Freiheits- und des Nationalsinns innerhalb der italischen Bürgerschaft in sich schloß; für seine Pläne zur Verjüngung des alternden Staats bedurfte er der ganzen Masse von Talenten, Bildung, ererbtem und selbsterworbenem Ansehen, die diese Partei in sich schloß; und wohl in diesem Sinne mag er die Begnadigung der Gegner den schönsten Lohn des Siegs genannt haben. So wurden denn zwar die hervorragendsten Spitzen der geschlagenen Parteien beseitigt; aber den Männern zweiten und dritten Ranges und namentlich der jüngeren Generation ward die volle Begnadigung nicht vorenthalten, jedoch ihnen auch nicht gestattet, in passiver Opposition zu schmollen, sondern dieselben durch mehr oder minder gelinden Zwang veranlaßt, sich an der neuen Verwaltung tätig zu beteiligen und Ehren und Ämter von ihr anzunehmen. Wie für Heinrich IV. und Wilhelm von Oranien so begannen auch für Caesar die größten Schwierigkeiten erst nach dem Siege. Jeder revolutionäre Sieger macht die Erfahrung, daß, wenn er nach Überwältigung der Gegner nicht, wie Cinna und Sulla, Parteihaupt bleibt, sondern wie Caesar, wie Heinrich IV. und Wilhelm von Oranien, an die Stelle des notwendig einseitigen Parteiprogramms die Wohlfahrt des Gemeinwesens setzen will, augenblicklich alle Parteien, die eigene wie die besiegt, sich gegen das neue Oberhaupt vereinigen; und um so mehr, je größer und reiner dasselbe seinen neuen Beruf auffaßt. Die Verfassungsfreunde und die Pompeianer, wenn sie auch mit den Lippen Caesar huldigten, grollten doch im Herzen entweder der Monarchie oder wenigstens der Dynastie; die gesunkene Demokratie war, seit sie begriffen, daß Caesars Zwecke keineswegs die ihrigen waren, gegen denselben in offenem Aufruhr; selbst die persönlichen Anhänger Caesars murrten, als sie ihr Haupt statt eines Condottierstaats eine allen gliche und gerechte Monarchie gründen und die auf sie treffenden Gewinnportionen durch das Hinzutreten der Besiegten sich verringern sahen. Diese Ordnung des Gemeinwesens war keiner Partei genehm und mußte den Genossen nicht minder als den Gegnern oktroyiert werden. Caesars eigene Stellung war jetzt in gewissem Sinne gefährdeter als vor dem Siege; aber was er verlor, gewann der Staat. Indem er die Parteien vernichtete und die Parteimänner nicht bloß schonte, sondern jeden Mann von Talent oder auch nur von guter Herkunft, ohne Rücksicht auf seine politische Vergangenheit, zu Ämtern gelangen ließ, gewann er nicht bloß für seinen großen Bau alle im Staate vorhandene Arbeitskraft, sondern das freiwillige oder gezwungene Schaffen der Männer aller Parteien an demselben Werke führte auch unmerklich die Nation hinüber auf den neubereiteten Boden. Wenn diese Ausgleichung der Parteien für den Augenklick nur äußerlicher Art war und dieselben sich für jetzt viel weniger in der Anhänglichkeit an die neuen Zustände begegneten als in dem Hasse gegen Caesar, so irrte dies ihn nicht; er wußte es wohl, daß die Gegensätze doch in solcher äußerlichen Vereinigung sich abstumpfen und daß nur auf diesem Wege der Staatsmann der Zeit vorarbeitet, welche freilich allein vermag, solchen Hader schließlich zu sühnen, indem sie das alte Geschlecht ins Grab legt. Noch weniger fragte er, wer ihn haßte oder auf Mord gegen ihn sann. Wie jeder echte Staatsmann diente er dem Volke nicht um Lohn, auch nicht um den Lohn seiner Liebe, sondern gab die Gunst der Zeitgenossen hin für den Segen der Zukunft und vor allem für die Erlaubnis, seien Nation retten und verjüngen zu dürfen.

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^3 Wer alte und neue Schriftstellerbedrängnisse zu vergleichen wünscht, wird in dem Briefe des Caecina (Cic. ad fam. 6, 7) Gelegenheit dazu finden.

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Versuchen wir im einzelnen Rechenschaft zu geben von der Überführung der alten Zustände in die neue Bahn, so ist zunächst daran zu erinnern, daß Caesar nicht kam um anzufangen, sondern um zu vollenden. Der Plan zu einer zeitgemäßen Politik, längst von Gaius Gracchus entworfen, war von seinen Anhängern und Nachfolgern wohl mit mehr oder minder Geist und Glück, aber ohne Schwanken festgehalten worden. Caesar, von Haus aus und gleichsam schon nach Erbrecht das Haupt der Popularpartei, hatte seit dreißig Jahren deren Schild hoch emporgehalten, ohne je die Farbe zu wechseln oder auch nur zu decken; er blieb Demokrat auch als Monarch. Wie er die Erbschaft seiner Partei, abgesehen natürlich von den catilinarischen und clodischen Verkehrtheiten, unbeschränkt antrat, der Aristokratie und den echten Aristokraten den bittersten, selbst persönlichen Haß zollte und die wesentlichen Gedanken der römischen Demokratie: die Milderung der Lage der Schuldner, die überseeische Kolonisation, die allmähliche Nivellierung der unter den Klassen der Staatsangehörigen bestehenden Rechtsverschiedenheiten, die Emanzipierung der exekutiven Gewalt vom Senat, unverändert festhielt, so war auch seine Monarchie so wenig mit der Demokratie im Widerspruch, daß vielmehr diese erst durch jene zur Vollendung und Erfüllung gelangte. Denn diese Monarchie war nicht die orientalische Despotie von Gottes Gnaden, sondern die Monarchie, wie Gaius Gracchus sie gründen wollte, wie Perikles und Cromwell sie gründeten: die Vertretung der Nation durch ihren höchsten und unumschränkten Vertrauensmann. Es waren insofern die Gedanken, die dem Werke Caesars zu Grunde lagen, nicht eigentlich neue; aber ihm gehört ihre Verwirklichung, die zuletzt überall die Hauptsache bleibt, und ihm die Großheit der Ausführung, die selbst den genialen Entwerfer, wenn er sie hätte schauen können, überrascht haben möchte und die jeden, dem sie in lebendiger Wirklichkeit oder im Spiegel der Geschichte entgegengetreten ist, welcher geschichtlichen Epoche und welcher politischen Farbe immer er angehöre, je nach dem Maß seiner Fassungskraft für menschliche und geschichtliche Größe mit tiefer und tieferer Bewegung und Bewunderung ergriffen hat und ewig ergreifen wird.

Wohl aber wird es gerade hier am Orte sein, das, was der Geschichtschreiber stillschweigend überall voraussetzt, einmal ausdrücklich zu fordern und Einspruch zu tun gegen die der Einfalt und der Perfidie gemeinschaftliche Sitte, geschichtliches Lob und geschichtlichen Tadel, von den gegebenen Verhältnissen abgelöst, als allgemein gültige Phrase zu verbrauchen, in diesem Falle das Urteil über Caesar in ein Urteil über den sogenannten Caesarismus umzudeuten. Freilich soll die Geschichte der vergangenen Jahrhunderte die Lehrmeisterin des laufenden sein; aber nicht in dem gemeinen Sinne, als könne man die Konjunkturen der Gegenwart in den Berichten über die Vergangenheit nur einfach wiederaufblättern und aus denselben der politischen Diagnose und Rezeptierkunst die Symptome und Spezifika zusammenlesen; sondern sie ist lehrhaft einzig insofern, als die Beobachtung der älteren Kulturen die organischen Bedingungen der Zivilisation überhaupt, die überall gleichen Grundkräfte und die überall verschiedene Zusammensetzung derselben offenbart und statt zum gedankenlosen Nachahmen vielmehr zum selbständigen Nachschöpfen anleitet und begeistert. In diesem Sinne ist die Geschichte Caesars und des römischen Caesarentums, bei aller unübertroffenen Großheit des Werkmeisters, bei aller geschichtlichen Notwendigkeit des Werkes, wahrlich eine schärfere Kritik der modernen Autokratie, als eines Menschen Hand sie zu schreiben vermag. Nach dem gleichen Naturgesetz, weshalb der geringste Organismus unendlich mehr ist als die kunstvollste Maschine, ist auch jede noch so mangelhafte Verfassung, die der freien Selbstbestimmung einer Mehrzahl von Bürgern Spielraum läßt, unendlich mehr als der genialste und humanste Absolutismus; denn jene ist der Entwicklung fähig, also lebendig, dieser ist was er ist, also tot. Dieses Naturgesetz hat auch an der römischen absoluten Militärmonarchie sich bewährt und nur um so vollständiger sich bewährt, als sie, unter dem genialen Impuls ihres Schöpfers und bei der Abwesenheit aller wesentlichen Verwicklungen mit dem Ausland, sich reiner und freier als irgendein ähnlicher Staat gestaltet hat. Von Caesar an hielt, wie die späteren Bücher dies darlegen werden und Gibbon längst es dargelegt hat, das römische Wesen nur noch äußerlich zusammen und ward nur mechanisch erweitert, während es innerlich eben mit ihm völlig vertrocknete und abstarb. Wenn in den Anfängen der Autokratie und vor allem in Caesars eigener Seele noch der hoffnungsreiche Traum einer Vereinigung freier Volksentwicklung und absoluter Herrschaft waltet, so hat schon das Regiment der hochbegabten Kaiser des Julianischen Geschlechts in schrecklicher Weise gelehrt, inwiefern es möglich ist, Feuer und Wasser in dasselbe Gefäß zu fassen. Caesars Werk war notwendig und heilsam, nicht weil es an sich Segen brachte oder auch nur bringen konnte, sondern weil, bei der antiken, auf Sklavenrum gebauten, von der republikanisch-konstitutionellen Vertretung völlig abgewandten Volksorganisation und gegenüber der legitimen, in der Entwicklung eines halben Jahrtausends zum oligarchischen Absolutismus herangereiften Stadtverfassung, die absolute Militärmonarchie der logisch notwendige Schlußstein und das geringste Übel war. Wenn einmal in Virginien und den Carolinas die Sklavenhalteraristokratie es so weit gebracht haben wird wie ihre Wahlverwandten in dem sullanischen Rom, so wird dort auch der Caesarismus vor dem Geist der Geschichte legitimiert sein ^4; wo er unter andern Entwicklungsverhältnissen auftritt, ist er zugleich eine Fratze und eine Usurpation. Die Geschichte aber wird sich nicht bescheiden, dem rechten Caesar deshalb die Ehre zu verkürzen, weil ein solcher Wahlspruch den schlechten Caesaren gegenüber die Einfalt irren und der Bosheit zu Lug und Trug Gelegenheit geben kann. Sie ist auch eine Bibel, und wenn sie so wenig wie diese, weder dem Toren es wehren kann sie mißzuverstehen, noch dem Teufel sie zu zitieren, so wird auch sie imstande sein, beides zu ertragen wie zu vergiften.

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^4 Als dies geschrieben wurde, im Jahre 1857, konnte man noch nicht wissen, wie bald durch den gewaltigsten Kampf und den herrlichsten Sieg, den die Geschichte des Menschengeschlechts bisher verzeichnet hat, demselben diese furchtbare Probe erspart und dessen Zukunft der unbedingten, durch keinen fokalen Cäsarismus auf dir Dauer zu hemmenden sich selbst beherrschenden Freiheit gesichert werden sollte.

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Die Stellung des neuen Staatsoberhaupts erscheint formell, zunächst wenigstens, als Diktatur. Caesar übernahm dieselbe zuerst nach der Rückkehr aus Spanien im Jahre 705 (49), legte sie aber nach wenigen Tagen wieder nieder und führte den entscheidenden Feldzug des Jahres 706 (48) lediglich als Konsul - es war dies das Amt, über dessen Bekleidung zunächst der Bürgerkrieg ausgebrochen war. Aber im Herbst dieses Jahres, nach der Pharsalischen Schlacht, kam er wieder auf die Diktatur zurück und ließ sich dieselbe abermals übertragen, zuerst auf unbestimmte Zeit, jedoch vom 1. Januar 709 (45) an als Jahresamt, alsdann im Januar oder Februar 710 ^5 (44) auf die Dauer seines Lebens, so daß er die früher vorbehaltene Niederlegung des Amtes schließlich ausdrücklich fallen ließ und der Lebenslänglichkeit des Amtes in dem neuen Titel dictator perpetuus formellen Ausdruck gab. Diese Diktatur, sowohl jene erste ephemere wie die zweite dauernde, ist nicht die der alten Verfassung, sondern das nur in dem Namen mit dieser zusammentreffende höchste Ausnahmeamt nach der Ordnung Sullas; ein Amt, dessen Kompetenz nicht durch die verfassungsmäßigen Ordnungen über das höchste Einzelamt, sondern durch besonderen Volksschluß festgestellt ward und zwar dahin, daß der Inhaber in dem Auftrag, Gesetze zu entwerfen und das Gemeinwesen zu ordnen, eine rechtlich unumschränkte, die republikanische Teilung der Gewalten aufhebende Amtsbefugnis empfing. Es sind nur Anwendungen von dieser allgemeinen Befugnis auf den einzelnen Fall, wenn dem Machthaber das Recht ohne Befragen des Senats und des Volkes über Krieg und Frieden zu entscheiden, die selbständige Verfügung über Heere und Kassen, die Ernennung der Provinzialstatthalter nach durch besondere Akte übertragen wurden. Selbst solche Befugnisse, welche außerhalb der magistratischen, ja außerhalb der Kompetenz der Staatsgewalten überhaupt lagen, konnte Caesar hiernach von Rechts wegen sich beilegen; und es erscheint fast als eine Konzession seinerseits, daß er darauf verzichtete, die Magistrate anstatt der Komitien zu ernennen, und sich darauf beschränkte, für einen Teil der Prätoren und der niederen Magistrate ein bindendes Vorschlagsrecht in Anspruch zu nehmen; daß er sich ferner zu der nach dem Herkommen überhaupt nicht statthaften Kreierung von Patriziern noch durch besonderen Volksschluß ermächtigen ließ.

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^5 Am 26. Januar 710 ;44) heißt Caesar noch dictator IIII (Triumphaltafel); am 25. Februar des Jahres war er bereits dictator perpetuus (Cic. Phil. 2, 34, 87). Vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl.. S. 726.

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Für andere Ämter im eigentlichen Sinn bleibt neben dieser Diktatur kein Raum. Die Zensur als solche hat Caesar nicht übernommen ^6, wohl aber die zensorischen Rechte, namentlich das wichtige der Senatorenernennung in umfassender Weise geübt.

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^6 Die Formulierung jener Diktatur scheint die “Sittenbesserung” ausdrücklich mithervorgehoben zu haben; aber ein eigenes Amt derart hat Caesar nicht bekleidet (Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 705).

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Das Konsulat hat er häufig neben der Diktatur, einmal auch ohne Kollegen bekleidet, aber keineswegs dauernd an seine Person geknüpft und den Aufforderungen, dasselbe auf fünf oder gar auf zehn Jahre nacheinander zu übernehmen, keine Folge gegeben.

Die Oberaufsicht über den Kult brauchte Caesar nicht erst sich übertragen zu lassen, da er bereits Oberpontifex war. Es versteht sich, daß auch die Mitgliedschaft des Augurnkollegiums ihm zuteil ward und überhaupt alte und neue Ehrenrechte in Fülle, wie der Titel eines Vaters des Vaterlandes, die Benennung seines Geburtsmonats mit dem Namen, den er nach heute führt, des Julius, und andere, zuletzt in platte Vergötterung sich verlaufende Manifestationen des beginnenden Hoftons. Hervorgehoben zu werden verdienen nur zwei Einrichtungen: daß Caesar den Tribunen des Volkes namentlich in ihrer besonderen persönlichen Unverletzlichkeit gleichgestellt und daß die Imperatorenbenennung dauernd an seine Person geknüpft und neben den sonstigen Amtsbezeichnungen von ihm als Titel geführt ward ^7.

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^7 Caesar führt die Bezeichnung Imperator immer ohne Iterationsziffer und immer hinter dem Namen an erster Stelle (Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 767, A. 1).

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Für den Verständigen wird es weder dafür eines Beweises bedürfen, daß Caesar beabsichtigte, die höchste Gewalt dem Gemeinwesen einzufügen, und zwar nicht nur auf einige Jahre oder auch als persönliches Amt auf unbestimmte Zeit, etwa wie Sullas Regentschaft, sondern als wesentliches und bleibendes Organ, noch auch dafür, daß er für die neue Institution eine entsprechende und einfache Bezeichnung ausersah; denn wenn es ein politischer Fehler ist, inhaltlose Namen zu schaffen, so ist es kaum ein geringerer, den Inhalt der Machtfülle ohne Namen hinzustellen. Nur ist es freilich, teils weil in dieser Übergangszeit die ephemeren und die bleibenden Bauten sich noch nicht klar voneinander sondern, teils weil die dem Winke bereits zuvorkommende Devotion der Klienten den Herrn mit einer ohne Zweifel ihm selbst widerwärtigen Fülle von Vertrauensdekreten und Ehrengesetzen überschüttete, nicht leicht festzustellen, welche definitive Formulierung Caesar im Sinne gehabt hat. Am wenigsten konnte die neue Monarchie an das Konsulat anknüpfen, schon wegen der von diesem Amt nicht wohl zu trennenden Kollegialität, es hat auch Caesar offenbar darauf hingearbeitet, dieses bisher höchste Amt zum leeren Titel herabzusetzen und späterhin, wenn er es übernahm, dasselbe nicht das ganze Jahr hindurch geführt, sondern vor dem Ablauf an Personen zweiten Ranges abgegeben. Die Diktatur tritt praktisch am häufigsten und bestimmtesten hervor, aber wahrscheinlich nur, weil Caesar sie als das benutzen wollte, was sie von alters her im Verfassungsorganismus bedeutet hatte, als außerordentliche Vorstandschaft zur Überwindung außerordentlicher Krisen. Als Trägerin der neuen Monarchie dagegen empfahl sie sich wenig, da Exzeptionalität und Unpopularität diesem Amte einmal anhafteten und es dem Vertreter der Demokratie kaum zugetraut werden kann, diejenige Form, die der genialste Vorfechter der Gegenpartei für seine Zwecke geschaffen hatte, für die dauernde Organisation zu wählen. Bei weitem geeigneter für die Formulierung der Monarchie erscheint der neue Imperatorenname, schon darum, weil er in dieser Verwendung ^8 neu ist und kein bestimmter äußerer Anlaß zur Einführung desselben erhellt. Der neue Wein durfte nicht in alte Schläuche gefüllt werden: hier ist zu der neuen Sache der neue Name und in demselben in prägnantester Weise zusammengefaßt, was schon in dem Gabinischen Gesetz, nur mit minderer Schärfe, die demokratische Partei als Kompetenz ihres Oberhauptes formuliert hatte: die Konzentrierung und Perpetuierung der Amtsgewalt (imperium) in der Hand eines vom Senat unabhängigen Volkshauptes. Auch begegnet auf Caesars Münzen, namentlich auf denen der letzten Zeit, neben der Diktatur vorwiegend der Imperatorentitel und scheint in Caesars Gesetz über politische Verbrechen der Monarch mit diesem Ausdruck bezeichnet worden zu sein. Es hat denn auch die Folgezeit, wenngleich nicht unmittelbar, die Monarchie an den Imperatornamen geknüpft. Um diesem neuen Amt zugleich die demokratische und die religiöse Weihe zu verleihen, beabsichtigte Caesar wahrscheinlich, mit demselben teils die tribunizische Gewalt, teils das Oberpontifikat ein für allemal zu verknüpfen.

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^8 In republikanischer Zeit wird der Imperatorname, der den siegreichen Feldherrn bezeichnet, abgelegt mit dem Ende des Feldzugs; als dauernde Titulatur erscheint er bei Caesar zuerst.

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Daß die neue Organisation nicht bloß auf die Lebenszeit ihres Stifters beschränkt bleiben sollte, ist unzweifelhaft; aber derselbe ist nicht dazu gelangt, die vor allem schwierige Frage der Nachfolge zu erledigen, und es muß dahingestellt bleiben, ob er die Aufstellung irgendeiner Form für die Nachfolgerwahl im Sinn gehabt hat, wie sie bei dem ursprünglichen Königtum bestanden hatte, oder ob er für das höchste Amt wie die Lebenslänglichkeit, so auch die Erblichkeit hat einführen wollen, wie dies sein Adoptivsohn späterhin behauptet hat ^9. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er die Absicht gehabt hat, beide Systeme gewissermaßen miteinander zu verbinden und die Nachfolge, ähnlich wie Cromwell und wie Napoleon, in der Weise zu ordnen, daß dem Herrscher der Sohn in der Herrschaft nachfolgt, wenn er aber keinen Sohn hat oder der Sohn ihm nicht zur Nachfolge geeignet scheint, der Herrscher in der Form der Adoption den Nachfolger nach freier Wahl ernennt.

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^9 Daß bei Caesars Lebzeiten das Imperium sowohl wie das Oberpontifikat für seine agnatische - leibliche oder durch Adoption vermittelte - Deszendenz durch einen förmlichen legislatorischen Akt erblich gemacht worden ist, hat Caesar der Sohn als seinen Rechtstitel zur Herrschaft geltend gemacht. Nach der Beschaffenheit unserer Überlieferung muß die Existenz eines derartigen Gesetzes oder Senatsbeschlusses entschieden in Abrede gestellt werden; es bleibt aber wohl möglich, daß Caesar die Erlassung eines solchen beabsichtigt hat. Vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 767, 1106.

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Staatsrechtlich lehnte das neue Imperatorenamt sich an an die Stellung, welche die Konsuln oder Prokonsuln außerhalb der Bannmeile einnahmen, so daß zunächst das militärische Kommando, daneben aber auch die höchste richterliche und folgeweise auch die administrative Gewalt darin enthalten war ^10. Insofern aber war die Gewalt des Imperators qualitativ der konsularisch-prokonsularischen überlegen, als jene nicht nach Zeit und Raum begrenzt, sondern lebenslänglich und auch in der Hauptstadt wirksam war ^11, als der Imperator nicht, wohl aber der Konsul, durch gleich mächtige Kollegen gehemmt werden konnte und als alle im Laufe der Zeit der ursprünglicher. höchsten Amtsgewalt gesetzten Beschränkungen, namentlich die Verpflichtung der Provokation stattzugeben und die Ratschläge des Senats zu beachten, für den Imperator wegfielen. Um es mit einem Worte zu sagen: dies neue Imperatorenamt war nichts anderes als das wiederhergestellte uralte Königtum; denn ebenjene Beschränkungen in der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Gewalt, in der Kollegialität und der für gewisse Fälle notwendigen Mitwirkung des Rats oder der Gemeinde waren es ja, die den Konsul vom König unterschieden. Es ist kaum ein Zug der neuen Monarchie, der nicht in der alten sich wiederfände: die Vereinigung der höchsten militärischen, richterlichen und administrativen Gewalt in der Hand des Fürsten; eine religiöse Vorstandschaft über das Gemeinwesen; das Recht, Verordnungen mit bindender Kraft zu erlassen; die Herabdrückung des Senats zum Staatsrat; die Wiedererweckung des Patriziats und der Stadtpräfektur. Aber schlagender noch als diese Analogien ist die innere Gleichartigkeit der Monarchie des Servius Tullius und der Monarchie Caesars: wenn jene alten Könige vor. Rom bei all ihrer Vollgewalt doch Herrn einer freien Gemeinde und eben sie die Schutzmänner des gemeinen Mannes gegen den Adel gewesen waren, so war auch Caesar nicht gekommen, um die Freiheit aufzulösen, sondern um sie zu erfüllen, und zunächst, um das unerträgliche Joch der Aristokratie zu brechen. Es darf auch nicht befremden, daß Caesar, nichts weniger als ein politischer Antiquarius, ein halbes Jahrtausend zurückgriff, um zu seinem neuen Staat das Muster zu finden; denn da das höchste Amt des römischen Gemeinwesens zu allen Zeiten ein durch eine Anzahl Spezialgesetze eingeschränktes Königtum geblieben war, war auch der Begriff des Königtums selbst keineswegs verschollen. Zu den verschiedensten Zeiten und von sehr verschiedenen Seiten her, in der Dezemviralgewalt, in der Sullanischen und in seiner eigenen Diktatur, war man während der Republik praktisch auf denselben zurückgekommen; ja mit einer gewissen logischen Notwendigkeit trat überall, wo das Bedürfnis einer Ausnahmegewalt .sich zeigte, im Gegensatz gegen das gewöhnliche beschränkte das unbeschränkte Imperium hervor, welches eben nichts anderes war als die königliche Gewalt. Endlich empfahlen auch äußere Rücksichten dies Zurückgehen auf das ehemalige Königtum. Die Menschheit gelangt zu Neuschöpfungen unsäglich schwer und hegt darum die einmal entwickelten Formen als ein heiliges Erbstück. Darum knüpfte Caesar mit gutem Bedacht an Servius Tullius in ähnlicher Weise an, wie später Karl der Große an ihn angeknüpft hat und Napoleon an Karl den Großen wenigstens anzuknüpfen versuchte. Er tat dies auch nicht etwa auf Umwegen und heimlich, sondern so gut wie seine Nachfahren in möglichst offenkundiger Weise; es war ja eben der Zweck dieser Anknüpfung, eine klare, nationale und populäre Formulierung für den neuen Staat zu finden. Seit alter Zeit standen auf dem Kapitol die Standbilder derjenigen sieben Könige, welche die konventionelle Geschichte Roms aufzuführen pflegte; Caesar befahl, daneben das seinige als das achte zu errichten. Er erschien öffentlich in der Tracht der alten Könige von Alba. In seinem neuen Gesetz über politische Verbrechen war die hauptsächlichste Abweichung von dem Sullanischen die, daß neben die Volksgemeinde und auf eine Linie mit ihr der Imperator als der lebendige und persönliche Ausdruck des Volkes gestellt ward. In der für die politischen Eide üblichen Formel ward zu dem Jovis und den Penaten des römischen Volkes der Genius des Imperator hinzugefügt. Das äußere Kennzeichen der Monarchie war nach der im ganzen Altertum verbreiteten Ansicht das Bild des Monarchen auf den Münzen: seit dem Jahre 710 (44) erscheint auf denen des römischen Staats der Kopf Caesars. Man konnte hiernach wenigstens darüber sich nicht beschweren, daß Caesar das Publikum über die Auffassung seiner Stellung im dunkeln ließ; so bestimmt und so förmlich wie möglich trat er auf, nicht bloß als Monarch, sondern eben als König von Rom. Möglich ist es sogar, obwohl nicht gerade wahrscheinlich und auf jeden Fall von untergeordneter Bedeutung, daß er im Sinne gehabt hat, seine Amtsgewalt nicht mit dem neuen Imperatoren-, sondern geradezu mit dem alten Königsnamen zu bezeichnen ^12. Schon bei seinen Lebzeiten waren viele seiner Feinde wie seine Freunde der Ansicht, daß er beabsichtige, sich ausdrücklich zum König von Rom ernennen zu lassen; ja einzelne seiner leidenschaftlichsten Anhänger legten ihm die Aufsetzung der Krone auf verschiedenen Wegen und zu verschiedenen Zeiten nahe; am auffallendsten Marcus Antonius, indem er als Konsul vor allem Volke Caesar das Diadem darbot (15. Februar 710 44). Caesar aber wies diese Anträge ohne Ausnahme von der Hand. Wenn er zugleich gegen diejenigen einschritt, die diese Vorfälle benutzten, um republikanische Opposition zu machen, so folgt daraus noch keineswegs, daß es ihm mit der Zurückweisung nicht Ernst war. Die Annahme nun gar, daß diese Aufforderungen auf sein Geheiß erfolgt seien, um die Menge auf das ungewohnte Schauspiel des römischen Diadems vorzubereiten, verkennt völlig die gewaltige Macht der Gesinnungsopposition, mit welcher Caesar zu rechnen hatte und die durch eine solche öffentliche Anerkennung ihrer Berechtigung von Seiten Caesars selbst nicht nachgiebiger werden konnte, vielmehr notwendig dadurch weiteren Boden gewann. Es kann der unberufene Eifer leidenschaftlicher Anhänger allein diese Auftritte veranlaßt haben; es kann auch sein, daß Caesar die Szene mit Antonius nur zuließ oder auch veranstaltete, um durch die vor den Augen der Bürgerschaft erfolgte und auf seinen Befehl selbst in die Kalender des Staats eingetragene, in der Tat nicht wohl wieder zurückzunehmende Ablehnung des Königstitels dem unbequemen Klatsch auf möglichst eklatante Weise ein Ende zu machen. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß Caesar, der den Wert einer geläufigen Formulierung ebenso würdigte wie die mehr an die Namen als an das Wesen der Dinge sich heftenden Antipathien der Menge, entschlossen war, den mit uraltem Bannfluch behafteten und den Römern seiner Zeit mehr noch für die Despoten des Orients als für ihren Numa und Servius geläufigen Königsnamen zu vermeiden und das Wesen des Königtums unter dem Imperatorentitel sich anzueignen.

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^10 Die verbreitete Meinung, die in dem kaiserlichen Imperatorenamt nichts als die lebenslängliche Reichsfeldherrnwürde sieht, wird weder durch die Bedeutung des Wortes noch durch die Auffassung der alten Berichterstatter gerechtfertigt. Imperium ist die Befehlsgewalt, imperator der Inhaber derselben; in diesen Worten wie in den entsprechenden griechischen Ausdrucken κράτωρ, αυτοκράτωρ liegt so wenig eine spezifisch militärische Beziehung, daß es vielmehr eben das Charakteristische der römischen Amtsgewalt ist, wo sie rein und vollständig auftritt, Krieg und Prozeß, das ist die militärische und die bürgerliche Befehlsgewalt, als ein untrennbares Ganze in sich zu enthalten. Ganz richtig sagt Dio Cassius (53, 17, vgl. 43, 44; 52, 41), daß der Name Imperator von den Kaisern angenommen ward “zur Anzeige ihrer Vollgewalt anstatt des Königs- und Diktaturtitels (πρός δήλωσιν τής αυτοτελούς σφών εξουσίας, αντί τής τού βασιλέως τού τε δικτάτωρος επικλήσεως); denn diese älteren Titel sind dem Namen nach verschwunden, der Sache nach aber gibt der Imperatorname dieselben Befugnisse (τό δέ δή έργον αυτών τή τού αυτοκράτωρος προςηγορία βεβαισύνται), zum Beispiel das Recht, Soldaten auszuheben, Steuern; auszuschreiben, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, über Bürger und Nichtbürger in und außer der Stadt die höchste Gewalt zu üben und jeden an jedem Orte am Leben oder sonst zu strafen., überhaupt der mit dem höchsten Imperium in ältester Zeit verbundenen Befugnisse sich anzumaßen”. Deutlicher kann es wohl nicht gesagt werden, daß imperator eben gar nichts ist als ein Synonym für rex, so gut wie imperare mit regere zusammenfällt.

^11 Als Augustus bei Konstituierung des Prinzipats das Caesarische Imperium wiederaufnahm, geschah dies mit der Beschränkung, daß es räumlich und in gewissem Sinn auch zeitlich begrenzt sein solle; die prokonsularische Gewalt der Kaiser, welche nichts ist als ebendies Imperium, sollte für Rom und Italien nicht zur Anwendung kommen (Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3, Aufl., S. 854j. Auf diesem Moment ruht der wesentliche Unterschied des Caesarischen Imperiums und des Augustfischen Prinzipats, sowie andererseits auf der schon prinzipiell und mehr noch praktisch unvollständigen Verwirklichung jener Schranke die reale Gleichheit beider Institutionen.

^12 Über diese Frage läßt sich streiten; dagegen muß die Annahme, daß es Caesars Absicht gewesen, die Römer als Imperator, die Nichtrömer als Rex zu beherrschen, einfach verworfen werden. Sie stützt sich einzig auf die Erzählung, daß in der Senatssitzung, in welcher Caesar ermordet ward, von einem der Orakelpriester Lucius Cotta ein Sibyllenspruch, wonach die Parther nur von einem “König” könnten überwunden werden, habe vorgelegt und infolgedessen der Beschluß gefaßt werden sollen, Caesar das Königtum über die römischen Provinzen zu übertragen. Diese Erzählung war allerdings schon unmittelbar nach Caesars Tod in Umlauf. Allein nicht bloß findet sie nirgends irgendwelche auch nur mittelbare Bestätigung, sondern sie wird von dem Zeitgenossen Cicero (div. 2, 54, 119) sogar ausdrücklich für falsch erklärt und von den späteren Geschichtschreibern, namentlich von Sueton (79) und Dio (44, 15) nur als ein Gerücht berichtet, das sie weit entfernt sind, verbürgen zu wollen; und sie wird denn auch dadurch nicht besser beglaubigt, daß Plutarch (Caes. 60, 64; Brut. 10) und Appian (civ. 2, 110) ihrer Gewohnheit gemäß jener anekdotenhaft, dieser pragmatisierend, sie wiederholen. Es ist diese Erzählung aber nicht bloß unbezeugt, sondern auch innerlich unmöglich. Wenn man auch davon absehen will, daß Caesar zu viel Geist und zu viel politischen Takt hatte, um nach Oligarchenart wichtige Staatsfragen durch einen Schlag mit der Orakelmaschine zu entscheiden, so konnte er doch nimmermehr daran denken, den Staat, den er nivellieren wollte, also förmlich und rechtlich zu spalten.

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Indes wie auch die definitive Titulatur gedacht gewesen sein mag, der Herr war da, und sogleich richtete denn auch der Hof in obligatem Pomp und obligater Geschmacklosigkeit und Leerheft sich ein. Caesar erschien öffentlich statt in dem mit Purpurstreifen verbrämten Gewande der Konsuln in dem ganzpurpurnen, das im Altertum als das Königskleid galt, und empfing, auf seinem Goldsessel sitzend, ohne sich von demselben zu erheben, den feierlichen Zug des Senats. Die Geburtstags-, Sieges- und Gelübdefeste zu seinen Ehren füllten den Kalender. Wenn Caesar nach der Hauptstadt kam, zogen die vornehmsten seiner Diener scharenweise auf weite Strecken ihm entgegen ihn einzuholen. Ihm nahe zu sein fing an so viel zu bedeuten, daß die Mietpreise in dem von ihm bewohnten Stadtviertel in die Höhe gingen. Durch die Menge der zur Audienz sich drängenden Personen ward die persönliche Verhandlung mit ihm so erschwert, daß Caesar sogar mit seinen Vertrauten vielfach schriftlich zu verkehren sich genötigt sah und daß auch die Vornehmsten stundenlang im Vorzimmer zu warten hatten. Man empfand es, deutlicher als es Caesar selber lieb war, daß man nicht mehr zu einem Mitbürger kam. Es entstand ein monarchischer Adel, welcher in merkwürdiger Weise zugleich neu und alt war und aus dem Gedanken entsprang, den Adel der Oligarchie durch den des Königtums, die Nobilität durch das Patriziat in Schatten zu stellen. Noch immer bestand die Patrizierschaft, wenngleich ohne wesentliche ständische Vorrechte, doch als geschlossene Junkergilde fort; aber da sie keine neuen Geschlechter aufnehmen konnte, war sie im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zusammengestorben: nicht mehr als fünfzehn bis sechzehn Patriziergeschlechter waren zu Caesars Zeit noch vorhanden. Indem Caesar, selber einem derselben entsprossen, das Recht, neue patrizische Geschlechter zu kreieren, durch Volksbeschluß dem Imperator erteilen ließ, gründete er, im Gegensatz zu der republikanischen Nobilität, den neuen Adel des Patriziats, der alle Erfordernisse eines monarchischen Adels: altersgrauen Zauber, vollständige Abhängigkeit von der Regierung und gänzliche Bedeutungslosigkeit auf das glücklichste vereinigte. Nach allen Seiten hin offenbarte sich das neue Herrenrum.

Unter einem also tatsächlich unumschränkten Monarchen konnte kaum von einer Verfassung die Rede sein, geschweige denn von denn Fortbestand des bisherigen, auf dem gesetzlichen Zusammenwirken der Bürgerschaft, des Senats und der einzelner. Beamten beruhenden Gemeinwesens. Mit voller Bestimmtheit ging Caesar zurück auf die Überlieferung der Königszeit: die Bürgerschaftsversammlung blieb, was sie schon in der Königszeit gewesen war, neben und mit dem König der höchste und letzte Ausdruck des souveränen Volkswillens; der Senat ward wieder auf seine ursprüngliche Bestimmung zurückgeführt, dem Herrn auf dessen Verlangen Rat zu erteilen; der Herrscher endlich konzentrierte in seiner Person aufs neue die gesamte Beamtengewalt, so daß es einen anderen selbständigen Staatsbeamten neben ihm so wenig gab wie neben den Königen der ältesten Zeit.

Für die Gesetzgebung hielt der demokratische Monarch fest an dem uralten Satz des römischen Staatsrechts, daß nur die Volksgemeinde in Gemeinschaft mit dem sie berufenden König vermögend sei, das Gemeinwesen organisch zu regulieren, und sanktionierte seine konstitutiven Verfügungen regelmäßig durch Volksschluß. Die freie Kraft und die sittlich-staatliche Autorität, die das Ja oder Nein jener alten Wehrmannschaften in sich getragen hatte, ließ sich freilich den sogenannten Komitien dieser Zeit nicht wiedereinflößen; die Mitwirkung der Bürgerschaft bei der Gesetzgebung, die in der alten Verfassung höchst beschränkt, aber wirklich und lebendig gewesen war, war in der neuen in praktischer Hinsicht ein wesenloser Schatten. Besonderer beschränkender Maßregeln gegen die Komitien bedurfte es darum auch nicht; eine vieljährige Erfahrung hatte gezeigt, daß mit diesem formellen Souverän jede Regierung, die Oligarchie wie der Monarch, bequem auskam. Nur insofern, als diese Caesarischen Komitien dazu dienten, die Volkssouveränität prinzipiell festzuhalten und energisch gegen den Sultanismus zu protestieren, waren sie ein wichtiges Moment in dem Caesarischen System und mittelbar von praktischer Bedeutung.

Daneben aber wurde, wie nicht bloß an sich klar, sondern auch bestimmt bezeugt ist, schon von Caesar selbst und nicht erst von seinen Nachfolgern auch der andere Satz des ältesten Staatsrechts wieder aufgenommen, daß, was der höchste oder vielmehr einzige Beamte befiehlt, unbedingt Gültigkeit hat, solange er im Amte bleibt, und die Gesetzgebung zwar nur dem König und der Bürgerschaft gemeinschaftlich zukommt, die königliche Verordnung aber, wenigstens bis zum Abgang ihres Urhebers, dem Gesetz gleichsteht.

Wenn der Demokratenkönig also der Volksgemeinde wenigstens einen formellen Anteil an der Souveränität zugestand, so war es dagegen keineswegs seine Absicht, mit der bisherigen Regierung, dem Senatorenkollegium, die Gewalt zu teilen. Caesars Senat sollte - ganz anders als der spätere Augusteische - nichts sein als ein höchster Reichsrat, den er benutzte, um die Gesetze mit ihm vorzuberaten und die wichtigeren administrativer. Verfügungen durch ihn oder wenigstens unter seinem Namen zu erlassen, denn es kam freilich auch vor, daß Senatsbeschlüsse ergingen, von denen selbst von den als bei der Redaktion gegenwärtig aufgeführten Senatoren keiner eine Ahnung hatte. Es hatte keine wesentlichen Formschwierigkeiten, den Senat wieder auf seine ursprüngliche beratende Stellung zurückzuführen, aus der er mehr tatsächlich als rechtlich herausgetreten war; dagegen war es hier notwendig, sich vor praktischem Widerstand zu schützen, da der römische Senat ebenso der Herd der Opposition gegen Caesar war wie der attische Areopag derjenige gegen Perikles. Hauptsächlich aus diesem Grunde wurde die Zahl der Senatoren, die bisher höchstens sechshundert im Normalbestand betragen hatte und durch die letzten Krisen stark zusammengeschwunden war, durch außerordentliche Ergänzung bis auf neunhundert gebracht und zugleich, um sie mindestens auf dieser Höhe zu halten, die Zahl der jährlich zu ernennenden Quästoren, das heißt der jährlich in den Senat eintretenden Mitglieder, von zwanzig auf vierzig erhöht ^13. Die außerordentliche Ergänzung des Senats nahm der Monarch allein vor. Bei der ordentlichen sicherte er einen dauernden Einfluß sich dadurch, daß die Wahlkollegien durch Gesetz ^14 verpflichtet wurden, den ersten zwanzig vom Monarchen mit Empfehlungsschreiben versehenen Bewerbern um die Quästur ihre Stimmen zu geben; überdies stand es der Krone frei, die an die Quästur oder ein derselben übergeordnetes Amt geknüpften Ehrenrechte, also namentlich den Sitz im Senat, ausnahmsweise auch an nichtqualifizierte Individuen zu vergeben. Die außerordentlichen Ergänzungswahlen fielen natürlich wesentlich auf Anhänger der neuen Ordnung der Dinge und brachten neben angesehenen Rittern auch manche zweifelhafte und plebejische Individuen in die hohe Korporation: ehemalige, durch den Zensor oder infolge eines Richterspruchs von der Liste gestrichene Senatoren, Ausländer aus Spanien und Gallien, welche zum Teil erst im Senat ihr Lateinisch zu lernen hatten, gewesene Unteroffiziere, die bisher nicht einmal den Ritterring gehabt, Söhne von freigelassenen Leuten oder von solchen, die unehrenhafte Gewerbe betrieben, und dergleichen Elemente mehr. Die exklusiven Kreise der Nobilität, denen diese Umgestaltung des senatorischen Personals natürlich zum bittersten Ärger gereichte, sahen darin eine absichtliche Herabwürdigung der Institution des Senats selbst. Einer solchen sich selber vernichtenden Staatskunst war Caesar nicht fähig; er war ebenso entschlossen, sich nicht von seinem Rat regieren zu lassen, als überzeugt von der Notwendigkeit des Instituts an sich. Richtiger hätten sie in diesem Verfahren die Absicht des Monarchen erkannt, dem Senat seinen bisherigen Charakter der ausschließlichen Repräsentation des oligarchischen Adels zu nehmen und ihn wieder zu dem zu machen, was er in der Königszeit gewesen war: zu einem alle Klassen der Staatsangehörigen durch ihre intelligentesten Elemente vertretenden und auch den niedrig geborenen und selbst den fremden Mann nicht mit Notwendigkeit ausschließenden Reichsrat - gerade wie jene ältesten Könige Nichtbürger, zog Caesar Nichtitaliker in seinen Senat.

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^13 Nach der früher angenommenen Wahrscheinlichkeitsrechnung würde dies eine durchschnittliche Gesamtzahl von 1000-1200 Senatoren ergeben.

^14 Dasselbe bezog sich allerdings nur auf die Wahlen für das Jahr 711 (43) und 712 (42) (Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 730); aber gewiß sollte die Einrichtung bleibend werden.

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Wenn hiermit das Regiment der Nobilität beseitigt und ihre Existenz untergraben, der Senat in seiner neuen Gestalt aber nichts als ein Werkzeug des Monarchen war, so wurde zugleich in der Verwaltung und Regierung des Staats die Autokratie in der schärfsten Weise durchgeführt und die gesamte Exekutive in der Hand des Monarchen vereinigt. Vor allen Dingen entschied natürlich in jeder irgend wesentlichen Frage der Imperator in eigener Person. Caesar hat es vermocht, das persönliche Regiment in einer Ausdehnung durchzuführen, die für uns geringe Menschen kaum faßlich ist und die doch nicht allein aus der beispiellosen Raschheit und Sicherheit seines Arbeitens sich erklärt, sondern außerdem noch begründet ist in einer allgemeineren Ursache. Wenn wir Caesar, Sulla, Gaius Gracchus, überhaupt die römischen Staatsmänner durchweg eine unsere Vorstellungen von menschlicher Arbeitskraft übersteigende Tätigkeit entwickeln sehen, so liegt die Ursache nicht in der seit jener Zeit veränderten Menschennatur, sondern in der seit jener Zeit veränderten Organisation des Hauswesens. Das römische Haus war eine Maschine, in der dem Herrn auch die geistigen Kräfte seiner Sklaven und Freigelassenen zuwuchsen; ein Herr, der diese zu regieren verstand, arbeitete gleichsam mit unzähligen Geistern. Es war das Ideal bürokratischer Zentralisation, dem unser Kontorwesen zwar mit Eifer nachstrebt, aber doch hinter dem Urbild ebenso weit zurückbleibt wie die heutige Kapitalherrschaft hinter dem antiken Sklavensystem. Caesar verstand diesen Vorteil zu nutzen: wo ein Posten besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt, sehen wir grundsätzlich, soweit irgend andere Rücksichten es gestatten, ihn denselben mit seinen Sklaven, Freigelassenen, niedrig geborenen Klienten besetzen. Seine Werke im ganzen zeigen, was ein organisierendes Genie wie das seinige mit einem solchen Werkzeug auszurichten vermochte; auf die Frage, wie im einzelnen diese wunderbaren Leistungen durchgeführt wurden, haben wir keine hinreichende Antwort - die Bürokratie gleicht der Fabrik auch darin, daß das geschaffene Werk nicht als das des einzelnen erscheint, der es gearbeitet hat, sondern als das der Fabrik, die es stempelt. Nur das ist vollkommen klar, daß Caesar durchaus keinen Gehilfen bei seinem Werke gehabt hat, der von persönlichem Einfluß auf dasselbe oder auch nur in den ganzen Plan eingeweiht gewesen wäre; er war nicht nur allein Meister, sondern er arbeitete auch ohne Gesellen, nur mit Handlangern.

Im einzelnen versteht sich von selbst, daß in den eigentlich politischen Angelegenheiten Caesar soweit irgend möglich jede Stellvertretung vermied. Wo sie unumgänglich war, wie denn Caesar namentlich während seiner häufigen Abwesenheit von Rom eines höheren Organs daselbst durchaus bedurfte, wurde in bezeichnender Weise hierzu nicht der legale Stellvertreter des Monarchen, der Stadtpräfekt, bestimmt, sondern ein Vertrauensmann ohne offiziell anerkannte Kompetenz, gewöhnlich Caesars Bankier, der kluge und geschmeidige phönikische Kaufmann Lucius Cornelius Balbus aus Gades. In der Verwaltung war Caesar vor allem darauf bedacht, die Schlüssel der Staatskasse, die der Senat nach dem Sturze des Königtums sich zugeeignet und mittels deren er sich des Regiments bemächtigt hatte, wiederum an sich zu nehmen und sie nur solchen Dienern anzuvertrauen, die mit ihrem Kopfe unbedingt und ausschließlich ihm hafteten. Zwar dem Eigentum nach blieb das Privatvermögen des Monarchen von dem Staatsgut natürlich streng geschieden; aber die Verwaltung des ganzen Finanz- und Geldwesens des Staates nahm Caesar in die Hand und führte sie durchaus in der Art, wie er, und überhaupt die römischen Großen, die Verwaltung ihres eigenen Vermögens zu führen pflegten. Für die Zukunft wurden die Erhebung der Provinzialgefälle und in der Hauptsache auch die Leitung des Münzwesens den Sklaven und Freigelassenen des Imperators übertragen und die Männer senatorischen Standes davon ausgeschlossen - ein folgenreicher Schritt, aus dem im Laufe der Zeit der so wichtige Prokuratorenstand und das “kaiserliche Haus” sich entwickelt haben. Dagegen von den Statthalterschaften, die, nachdem sie ihre finanziellen Geschäfte an die neuen kaiserlichen Steuereinnehmer abgegeben, mehr noch als bisher wesentlich Militärkommandos waren, ging nur das ägyptische Kommando an die eigenen Leute des Monarchen über. Die in eigentümlicher Art geographisch isolierte und politisch zentralisierte Landschaft am Nil war, wie schon die während der letzten Krise mehrfach vorgekommenen Versuche bedrängter italischer Parteichefs, daselbst sich festzusetzen, hinreichend bewiesen, wie kein anderer Distrikt geeignet, unter einem fähigen Führer auf die Dauer sich von der Zentralgewalt loszumachen. Wahrscheinlich war es eben diese Rücksicht, die Caesar bestimmte, das Land nicht förmlich zur Provinz zu erklären, sondern die ungefährlichen Lagiden daselbst zu belassen; und sicher wurden aus diesem Grunde die in Ägypten stationierenden Legionen nicht einem dem Senat, das heißt der ehemaligen Regierung angehörigen Manne anvertraut, sondern dieses Kommando, ähnlich wie die Steuereinnehmerstellen, als ein Gesindeposten behandelt. Im allgemeinen aber überwog bei Caesar die Rücksicht, die Soldaten Roms nicht, wie die der Könige des Ostens, durch Lakaien kommandieren zu lassen. Es blieb Regel, die bedeutenderen Statthalterschaften mit gewesenen Konsuln, die geringeren mit gewesenen Prätoren zu besetzen; anstatt des fünfjährigen Zwischenraums, den das Gesetz von 702 (52) vorgeschrieben, knüpfte wahrscheinlich wieder in alter Weise der Anfang der Statthalterschaft unmittelbar an das Ende der städtischen Amtstätigkeit an. Dagegen die Verteilung der Provinzen unter die qualifizierten Kandidaten, die bisher bald durch Volks- oder Senatsbeschluß, bald durch Vereinbarung der Beamten oder durch das Los erfolgt war, ging über an den Monarchen; und indem die Konsuln häufig veranlaßt wurden, vor Ende des Jahres abzudanken und nachgewählten Konsuln (consules suffecti) Platz zu machen, ferner die Zahl der jährlich ernannten Prätoren von acht auf sechzehn erhöht und dem Imperator die Ernennung der Hälfte derselben in ähnlicher Art wie die der Hälfte der Quästoren übertragen ward, endlich demselben das Recht reserviert blieb, zwar nicht Titularkonsuln, aber doch Titularprätoren wie Titularquästoren zu ernennen, sicherte Caesar sich für die Besetzung der Statthalterschaften eine hinreichende Zahl ihm genehmer Kandidaten. Die Abberufung blieb natürlich dem Ermessen des Regenten anheimgestellt, ebenso wie die Ernennung; als Regel wurde angenommen, daß der konsularische Statthalter nicht über zwei, der prätorische nicht über ein Jahr in der Provinz bleiben solle. Was endlich die Verwaltung der Haupt- und Residenzstadt anlangt, so beabsichtigte der Imperator eine Zeitlang offenbar, auch diese in ähnlicher Weise von ihm ernannten Beamten anzuvertrauen. Er rief die alte Stadtverweserschaft der Königszeit wieder ins Leben; zu verschiedenen Malen übertrug er während seiner Abwesenheit die Verwaltung der Hauptstadt einem oder mehreren solchen von ihm ohne Befragen des Volkes und auf unbestimmte Zeit ernannten Stellvertretern, welche die Geschäfte der sämtlichen Verwaltungsbeamten in sich vereinigten und sogar das Recht besaßen, mit eigenem Namen, obwohl natürlich nicht mit eigenem Bilde, Münze zu schlagen. In dem Jahre 707 (47) und in den ersten neun Monaten des Jahres 709 (45) gab es ferner weder Prätoren noch kurulische Ädilen noch Quästoren; auch die Konsuln wurden in jenem Jahre erst gegen das Ende ernannt, und in diesem war gar Caesar Konsul ohne Kollegen. Es sieht dies ganz aus wie ein Versuch, die alte königliche Gewalt auch innerhalb der Stadt Rom, bis auf die durch die demokratische Vergangenheit des neuen Monarchen gebotenen Beschränkungen, vollständig zu erneuern, also von Beamten, außer dem König selbst, nur den Stadtpräfekten während des Königs Abwesenheit und die zum Schutz der Volksfreiheit bestellten Tribunen und Volksädilen bestehen zu lassen, aber das Konsulat, die Zensur, die Prätur, die kurulische Ädilität und die Quästur wiederabzuschaffen ^15. Indes ging Caesar hiervon später wieder ab: weder nahm er selbst den Königstitel an, noch tilgte er jene ehrwürdigen, mit der glorreichen Geschichte der Republik verwachsenen Namen. Den Konsuln, Prätoren, Ädilen, Tribunen und Quästoren blieb im wesentlichen ihre bisherige formelle Kompetenz, allein ihre Stellung ward dennoch gänzlich umgewandelt. Es war der politische Grundgedanke der Republik, daß das Römische Reich in der Stadt Rom aufgehe, und deshalb waren konsequent die hauptstädtischen Munizipal- durchaus als Reichsbeamte behandelt worden. In Caesars Monarchie fiel mit jener Auffassung auch diese Folge weg; die Beamten Roms bildeten fortan nur die erste unter den vielen Reichsmunizipalitäten, und namentlich das Konsulat ward ein reiner Titularposten, der nur durch die daran geknüpfte Expektanz einer höheren Statthalterschaft eine gewisse praktische Bedeutung bewahrte. Das Schicksal, das die römische Gemeinde den unterworfenen zu bereiten gewohnt gewesen, widerfuhr durch Caesar ihr selber: ihre Souveränität über das Römische Reich verwandelte sich in eine beschränkte Kommunalfreiheit innerhalb des römischen Staates. Daß zugleich die Zahl der Prätoren und Quästoren verdoppelt ward, wurde schon erwähnt; das gleiche geschah hinsichtlich der Volksädilen, zu denen zwei neue “Getreideädilen” (aediles Ceriales) zur Überwachung der hauptstädtischen Zufuhr hinzukamen. Die Besetzung dieser Ämter blieb der Gemeinde und ward hinsichtlich der Konsuln, vielleicht auch der Volkstribune und der Volksädilen, nicht beschränkt; daß für die Hälfte der jährlich zu ernennenden Prätoren, kurulischen Ädilen und Quästoren der Imperator ein die Wähler bindendes Vorschlagsrecht erhielt, ward in der Hauptsache schon erwähnt. Überhaupt wurden die altheiligen Palladien der Volksfreiheit nicht angetastet; was natürlich nicht hinderte, gegen den einzelnen aufsätzigen Volkstribun ernstlich einzuschreiten, ja ihn abzusetzen und von der Liste der Senatoren zu streichen. Indem also der Imperator für die allgemeineren und wichtigeren Fragen sein eigener Minister war; indem er die Finanzen durch seine Bedienten, das Heer durch seine Adjutanten beherrschte; indem die alten republikanischen Staatsämter wieder in Gemeindeämter der Stadt Rom umgewandelt waren, war die Autokratie hinreichend begründet.