KAPITEL VII.
Das griechische Europa

Mit der allgemeinen geistigen Entwicklung der Hellenen hatte die politische ihrer Republiken sich nicht im Gleichgewicht gehalten, oder vielmehr die Überschwenglichkeit jener hatte, wie die allzu volle Blüte den Kelch sprengt, keinem einzelnen Gemeinwesen verstattet, diejenige Ausdehnung und Stetigkeit zu gewinnen, welche für die staatliche Ausgestaltung vorbedingend ist. Die Kleinstaaterei der einzelnen Städte oder Städtebünde mußte in sich verkümmern oder den Barbaren verfallen; nur der Panhellenismus verbürgte, wie den Fortbestand der Nation, so ihre Weiterentwicklung gegenüber den stammfremden Umwohnern. Er ward verwirklicht durch den Vertrag, den König Philipp von Makedonien, der Vater Alexanders, in Korinth mit den Staaten von Hellas abschloß. Es war dies dem Namen nach ein Bundesvertrag, in der Tat die Unterwerfung der Republiken unter die Monarchie, aber eine Unterwerfung, welche nur dem Ausland gegenüber sich vollzog, indem die unumschränkte Feldherrnschaft gegen den Nationalfeind von fast allen Städten des griechischen Festlandes dem makedonischen Feldherrn übertragen, sonst ihnen die Freiheit und die Autonomie gelassen ward, und es war, wie die Verhältnisse lagen, dies die einzig mögliche Realisierung des Panhellenismus und die im wesentlichen für die Zukunft Griechenlands maßgebende Form. Philipp und Alexander gegenüber hat sie Bestand gehabt, wenn auch die hellenischen Idealisten wie immer das realisierte Ideal als solches anzuerkennen sich sträubten. Als dann Alexanders Reich zerfiel, war es wie mit dem Panhellenismus selbst, so auch mit der Einigung der griechischen Städte unter der monarchischen Vormacht vorbei und rieben diese in Jahrhunderten ziellosen Ringens ihre letzte geistige und materielle Macht auf, hin- und hergezogen zwischen der wechselnden Herrschaft der übermächtigen Monarchien und vergeblichen Versuchen, unter dem Schutz des Haders derselben den alten Partikularismus zu restaurieren.

Als dann die mächtige Republik des Westens in den bisher einigermaßen gleichgewogenen Kampf der Monarchien des Ostens eintrat und bald sich mächtiger als jeder der dort miteinander ringenden griechischen Staaten erwies, erneuerte sich mit der festen Vormachtstellung auch die panhellenische Politik. Hellenen im vollen Sinn des Worts waren weder die Makedonier noch die Römer; es ist nun einmal der tragische Zug der griechischen Entwicklung, daß das attische Seereich mehr eine Hoffnung als eine Wirklichkeit war und das Einigungswerk nicht aus dem eigenen Schoß der Nation hat hervorgehen dürfen. Wenn in nationaler Hinsicht die Makedonier den Griechen näher standen als die Römer, so war das Gemeinwasen Roms den hellenischen politisch bei weitem mehr wahlverwandt als das makedonische Erbkönigtum. Was aber die Hauptsache ist, die Anziehungskraft des griechischen Wesens ward von den römischen Bürgern wahrscheinlich nachhaltiger und tiefer empfunden als von den Staatsmännern Makedoniens, eben weil jene ihm ferner standen als diese. Das Begehren, sich wenigstens innerlich zu hellenisieren, der Sitte und der Bildung, der Kunst und der Wissenschaft von Hellas teilhaftig zu werden, auf den Spuren des großen Makedoniers Schild und Schwert der Griechen des Ostens sein und diesen Osten nicht italisch, sondern hellenistisch weiter zivilisieren zu dürfen, dieses Verlangen durchdringt die späteren Jahrhunderte der römischen Republik und die bessere Kaiserzeit mit einer Macht und einer Idealität, welche fast nicht minder tragisch ist als jenes nicht zum Ziel gelangende politische Mühen der Hellenen. Denn auf beiden Seiten wird Unmögliches erstrebt: dem hellenischen Panhellenismus ist die Dauer versagt und dem römischen Hellenismus der Vollgehalt. Indes hat er darum nicht weniger die Politik der römischen Republik wie die der Kaiser wesentlich bestimmt. Wie sehr auch die Griechen, namentlich im letzten Jahrhundert der Republik, den Römern es bewiesen, daß ihre Liebesmühe eine verlorene war, es hat dies weder an der Mühe noch an der Liebe etwas geändert.

Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen, nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte, des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte Delphische Amphiktyonie. Unter der römischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Ätolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktyonie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren, dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus’ Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenentums ^1. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes während jenem daneben eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktyonen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte ^2. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die “Helladarchie” zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff. ^3 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.

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^1 Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der römischen Republik erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH 7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Völkerschaften mit zusammen 24 Stimmen, sämtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien angehörig; Ätolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im übrigen bestehen, nur daß durch Beschränkung der unverhältnismäßig zahlreichen thessalischen die Stimmen der bisher vertretenen Völkerschaften auf achtzehn herabgemindert wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein für allemal geführt werden, ebenso wie dies blieb für die zwei von Delphi und die eine von Athen, die übrigen Stimmen dagegen von den Verbänden, so daß zum Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos, Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europäischen Hellenen waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die früher ausgeschlossenen Völkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Ätoler, darin nicht repräsentiert waren.

^2 Die stehenden Zusammenkünfte in Delphi und an den Thermopylen währten fort (Paus. 7, 24, 3; Vita Apoll. 4, 23) und natürlich auch die Ausrichtung der Pythischen Spiele nebst der Erteilung der Preise durch das Kollegium der Amphiktyonen (vit. soph. 2, 27); dasselbe hat die Verwaltung der “Zinsen und Einkünfte” des Tempels (Inschrift von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111) und legt aus denselben, zum Beispiel in Delphi, eine Bibliothek an (Lebas-Foucart II, S. 845) oder setzt daselbst Bildsäulen.

^3 Die Mitglieder des Kollegiums der Αμψικτίονεσ oder, wie sie in dieser Epoche heißen, Αμψικτύονεσ, werden von den einzelnen Städten in der früher bezeichneten Weise bald von Fall zu Fall (Iteration: CIG 1085), bald auf Lebenszeit (Plut. an seni 20) bestellt; was wohl davon abhängt, ob die Stimme ständig war oder alternierend (Wilamowitz). Ihr Vorsteher heißt in früherer Zeit επιμελητής τού κοινού τών Αμψικτυόνων (Inschriften von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111; CIG 1713), später Ελλαδάρχης τών Αμψικτυόνων (CIG 1124).

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Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europäischen Griechen ging die administrative Auflösung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden Donaulandschaften bei der ursprünglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden; ebensowenig haben militärische Rücksichten hier eingegriffen, da die ganze Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-böotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu groß zu nehmen, vermutlich die Rücksicht maßgebend, das rein hellenische Gebiet von dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfänglich der Oeta, und auch nachdem die Ätoler später dazu gelegt worden ^4, ist sie nicht hinausgegangen über den Acheloos und die Thermopylen.

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^4 Die ursprünglichen Grenzen der Provinz bezeichnet Strabon (17, 3, 25 p. 840) in der Aufzählung der senatorischen Provinzen: Αχαία μέχρι Θετταλίας καί Αιτωλών καί Ακαρνάνων καί τινων Ηπειρωτικών εθνών όσα τή Μακεδονία προσώριστο, wobei der übrige Teil von Epirus der (von Strabon hier, für seine Zeit irrig, den senatorischen zugezählten) Provinz Illyricum zugeteilt zu werden scheint. Μέχρι einschließend zu nehmen geht, von sachlichen Erwägungen abgesehen, schon deswegen nicht an, weil nach den Schlußworten die vorher genannten Gebiete “Makedonien zugeteilt sind”. Späterhin finden wir die Ätoler zu Achaia gelegt (Ptol. geogr. 3, 14). Daß Epirus eine Zeitlang auch dazu gehört hat, ist möglich, nicht so sehr wegen der Angabe bei Dio 53, 12, die weder für Augustus’ Zeit noch für diejenige Dios verteidigt werden kann, sondern weil Tacitus zum Jahre 17 (ann. 2, 53) Nikopolis zu Achaia rechnet. Aber wenigstens seit Traian bildet Epirus mit Akarnanien eine eigene prokuratorische Provinz (Ptol. geogr. 3, 13; CIL III, 536; Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 331). Thessalien und alles Land nördlich vom Oeta ist stets bei Makedonien geblieben.

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Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der römischen Herrschaft gegeben ward.

Die ursprüngliche Absicht der Römer, die Gesamtheit der griechischer. Stadtgemeinden in ähnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschließen, wie dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des Achäischen Bundes im Jahre 608 (146) und des Abfalls der meisten Griechenstädte zu König Mithradates im Jahre 666 (88) wesentliche Einschränkungen erfahren. Die Städtebünde, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien, und von den Römern anfänglich akzeptiert, waren sämtlich, namentlich der wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achäer, aufgelöst und die einzelnen Städte angehalten worden, ihr Gemeinwesen für sich zu ordnen. Es wurden ferner für die einzelnen Gemeindeverfassungen von der Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts wegen unter den Ruten und Beilen des Prätors, und wenigstens konnte wegen eines jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten ließ, von den römischen Beamten auf Geldbuße oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe erkannt werden ^5. Die Gemeinden besteuern sich selbst; aber sie hatten durchgängig eine bestimmte, im ganzen, wie es scheint, nicht hoch gegriffene Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in makedonischer Zeit, in die Städte gelegt, da die in Makedonien stehenden Truppen nötigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten. Aber schwerer als die Zerstörung Thebens auf dem Andenken Alexanders, lastet auf der römischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die übrigen Maßregeln, wie gehässig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der ursprünglichen, zum Teil recht unpolitischen römischen Politik des Verzeihens und Verziehens gegenüber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte sich der kaufmännische Egoismus in unheimlicher Weise mächtiger erwiesen als alles Philhellenentum.

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^5 Nichts gibt von der Lage der Griechen des letzten Jahrhunderts der römischen Republik ein deutlicheres Bild als das Schreiben eines dieser Statthalter an die achäische Gemeinde Dyme (CIG 1543). Weil diese Gemeinde sich Gesetze gegeben hat, welche der im allgemeinen den Griechen geschenkten Freiheit (η αποδεδομένη κατά κοινόν τοίς 'Ελλησιν ελευθερία) und der von den Römern den Achäern gegebenen Ordnung (η αποδευθείσα τοίς Αχαιοίς υπό Ρωμαίων πολιτεια; wahrscheinlich unter Mitwirkung des Polybios Paus. 8, 30, 9) zuwiderliefen, worüber es allerdings auch zu Aufläufen gekommen war, zeigt der Statthalter der Gemeinde an, daß er die beiden Rädelsführer habe hinrichten, lassen und ein minder schuldiger Dritter nach Rom exiliert sei.

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Bei allem dem war der Grundgedanke der römischen Politik, die griechischen Städte dem italischen Städtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und Ägypten, so haben auch seine römischen Nachfolger das Untertanenverhältnis nie vollständig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit von dem strengen Recht des den Römern aufgezwungenen Krieges wesentlich nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenüber Athen. Keine griechische Stadt hat vom Standpunkt der römischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt wie diese; ihr Verhalten im Mithradatischen Kriege hätte bei jedem anderen Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigeführt. Aber vom philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstück der Weit, und es knüpften sich an dasselbe für die vornehme Welt des Auslandes ähnliche Neigungen und Erinnerungen wie für unsere gebildeten Kreise an Pforta und an Bonn; dies überwog damals wie früher. Athen hat nie unter den Beilen des römischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit Rom beschworenes Bündnis gehabt und nur außerordentlicher und, wenigstens der Form nach, freiwilliger Weise den Römern Beihilfe gewährt. Die Kapitulation nach der Sullanischen Belagerung führte wohl eine Änderung der Gemeindeverfassung herbei, aber das Bündnis ward erneuert, ja sogar alle auswärtigen Besitzungen zurückgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als Athen zu Mithradates übertrat, sich losgemacht und als selbständiges Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe für ihre Treue gegen Rom von der pontischen Flotte ausgeraubt und zerstört worden war ^6.

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^6 Die delischen Ausgrabungen der letzten Jahre haben die Beweise geliefert, daß die Insel, nachdem die Römer sie einmal an Athen gegeben hatten, beständig athenisch geblieben ist und sich zwar infolge des Abfalls der Athener von Rom als Gemeinde der “Delier” konstituierte (Eph, epigr. V, p. 604), aber schon sechs Jahre nach der Kapitulation Athens wieder athenisch war (Ep h. epigr. V, n. 184; Homolle im BCH 8, 1884, S. 142).

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Mit ähnlicher Rücksicht, und wohl auch zum guten Teil seines großen Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Städte der später zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder römischen Provinz vor; aber dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, daß eben die beiden namhaftesten Städte desselben außerhalb des Untertanenverhältnisses standen und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.

Auch für die untertänigen Griechenstädte traten schon unter der Republik Milderungen ein. Die anfänglich untersagten Städtebünde lebten allmählich wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der böotische, sehr bald ^7; mit der Gewöhnung an die Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigeführt hatten, und ihre enge Verknüpfung mit dem sorgfältig geschonten, althergebrachten Kultus wird ihnen weiter zugute gekommen sein, wie denn schon bemerkt worden ist, daß die römische Republik die Amphiktyonie in ihren ursprünglichen nicht politischen Funktionen wiederherstellte und schützte. Gegen das Ende der republikanischen Zeit scheint die Regierung den Böotern sogar gestattet zu haben, mit den kleinen nördlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euböa eine Gesamtverbindung einzugehen ^8.

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^7 Ob das κοινόν τών Αχαιών, das in der eigentlich republikanischen Zeit natürlicherweise nicht vorkommt, schon am Ende derselben oder erst nach Einführung der kaiserlichen Provinzialordnung rekonstruiert worden ist, ist zweifelhaft. Inschriften wie die olympische des Proquästors Q. Ancharius Q. f. (Archäologische Zeitung 36, 1878, S. 38, n. 114) sprechen mehr für die erstere Annahme; doch kann sie nicht mit Gewißheit als voraugustisch bezeichnet werden. Das älteste sichere Zeugnis für die Existenz dieser Vereinigung ist die von ihr dem Augustus in Olympia gesetzte Inschrift (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 36, n. 33). Vielleicht sind dies Ordnungen des Diktators Caesar und im Zusammenhang mit dem unter ihm begegnenden Statthalter “Griechenlands”, wahrscheinlich des Achaia der Kaiserzeit (Cic. ad fam. 6, 6, 10).

Übrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden für einen bestimmten Gegenstand durch Deputierte zusammentreten und Beschlüsse fassen können; wie das κοινόν der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46, 114), wird ähnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein. Aber die regelmäßigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.

^8 Dies ist das κοινόν Βοιωτών Ευβοέων Λοκρών Φωκέων Δωριέων merkwürdigen, wahrscheinlich kurz vor der Attischen Schlacht gesetzten Inschrift CIA III, 568. Unmöglich kann mit Dittenberger (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 220) auf diesen Bund die Meldung des Pausanias (7, 16, 10) bezogen werden, daß die Römer “nicht viele Jahre” nach der Zerstörung Korinths sich der Hellenen erbarmt und ihnen die landschaftlichen Vereinigungen (συνέδρια κατά εθνος εκάστοις) wieder gestattet hätten; dies geht auf die kleineren Einzelbünde.

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Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen “julischen Ehre”.

Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Kolonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Teil der Provinz Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet ^9, immer noch das Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen ^10; endlich in der Landschaft der Achäer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar neue römische Ansiedler empfangen hatte ^11, vor allem Patrae, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgerkolonie konstituiert, unter die auch auf der gegenüberliegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Distrikten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des Ägäischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Städte der böotischen Landschaft, ferner Plataeae ^12; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste der lokrischen Städte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesamtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite ^13.

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^9 Dazu gehörte nicht bloß das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31, 1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).

^10 In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als τό κοινόν τών Λακεδαιμονίων (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn er ihn erst durch Augustus von Sparta lösen läßt. Aber Ελευθερολάκονες nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit Recht auf diesen zurückgeführt.

^11 Es gibt Münzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer, Monnaies Grècques. Leipzig 1883, S. 165). Daß Augustus Dyme der Kolonie Patrae zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); möglich bleibt es freilich, daß Augustus in seinen späteren Jahren diese Vereinigung verfügt hat.

^12 Dies zeigt, wenigstens für die Zeit des Pius, die afrikanische Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten über die befreiten Gemeinden geben überhaupt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehört zu denselben auch Elis, das von der Katastrophe der Achäer nicht betroffen ward und auch später noch nach Olympiaden, nicht nach der Ära der Provinz datierte; überdies ist es unglaublich, daß die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.

^13 Scharf drückt dies Aristeides aus in der Lobrede auf Rom (or. p. 224 Jebb): διατελείτε τών μέν Ελλήνων ώσπερ τροφέων επιμελόμενοι … τούς μέν αρίστους καί πάλαι ηγεμόνας (Athen und Sparta) ελευθέρους καί αυτονόμους αφεικότεσ αυτών, τών δ'άλλων μετρίως … εξηγούμενοι, τούς δέ βαρβάρους πρός τήν εκάστοις αυτών ούσαν φύσιν παιδύοντες.

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Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte Kaiser des Claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank für die Anerkennung, die seine künstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den Isthmischen Spielen, die sämtlichen Griechen des römischen Regiments ledig, frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Bürgerkriege gewesen sein würden, wenn diese Leute mehr hätten fertig bringen können als Schlägereien; und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, daß die Griechen verlernt hätten, frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her ^14, so weit sie reichte.

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^14 Aber dankbar blieben die hellenischen Literaten ihrem Kollegen und Patron. In dem Apolloniusroman schlägt der große Weise aus Kappadokien Vespasian die Ehre seiner Begleitung ab, weil er die Hellenen zu Sklaven gemacht habe, wie sie eben im Begriff waren, wieder ionisch und dorisch zu reden, und schreibt ihm verschiedene Billets von ergötzlicher Grobheit. Ein Mann aus Soloi, der den Hals brach und dann wieder auflebte und bei dieser Gelegenheit alles sah, was Dante schaute, berichtete, daß er Neros Seele getroffen habe, in welche die Arbeiter des Weltgerichts Flammennägel getrieben hatten und beschäftigt waren sie in eine Natter umzugestalten; allein eine himmlische Stimme habe Einspruch getan und geboten, den Mann wegen seines irdischen Philhellenismus in eine minder abscheuliche Bestie zu verwandeln (Plut. de Sera num. vind. a. E.).

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Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe wie unter der Republik. Soweit nicht römische Bürger in Frage kamen, behielten sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen über die Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehörden andererseits auch die freien Städte eingeschlossen zu haben ^15. Vor allem behielten sie die volle Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit das Prägerecht geübt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Münzen zu setzen, und auch auf spartanischen Münzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe häufig. In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur daß freilich die örtliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale Scheidemünze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder des römischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausübung des Rechts über Krieg und Frieden war in einzelnen Verträgen dergleichen Staaten gewahrt ^16. Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung völlig widerstreitende Institutionen blieben bestehen, wie der jährliche Wechsel der Ratsmitglieder und die Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche, wenigstens in Rhodos, noch in der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverständlich übte die römische Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden fortwährend einen maßgebenden Einfluß. So ist zum Beispiel die athenische Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus, in der Weise modifiziert worden, daß nicht mehr jedem Bürger, sondern, wie nach römischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag an die Bürgerschaft zu bringen; und unter der großen Zahl der bloß figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschäftsleitung in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen durchgeführt worden, deren Eintreten in dem abhängigen wie unabhängigen Griechenland wir überall erkennen, ohne daß Zeit und Anlaß der Reform sich bestimmen läßt. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche als Überreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel für schlechte Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiß auch in dieser Provinz wenn nicht beseitigt, so doch eingeschränkt worden. Das Institut der Proxenie, ursprünglich eine unseren ausländischen Konsulaten vergleichbare zweckmäßige Einrichtung, aber durch die Verleihung voller bürgerlicher Rechte und oft auch noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Ausländer, besonders bei der Ausdehnung, in der es gewährt ward, politisch bedenklich, ist durch die römische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit, beseitigt worden; wofür dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich nicht berührende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die römische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveränität über diese abhängigen Republiken ebenso wie über die Klientelfürsten, immer es als ihr Recht betrachtet und geübt, die freie Verfassung im Fall des Mißbrauchs aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbündeten Staaten hat diesen Verträgen eine größere Stabilität gegeben, als sie in dem Verhältnis zu den Klientelfürsten wahrgenommen wird.

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^15 Wenigstens wird in der Verordnung Hadrians über die den athenischen Grundbesitzern obliegenden Öllieferungen an die Gemeinde (CIA III, 18) die Entscheidung zwar der Bule und der Ekklesia gegeben, aber Appellation an den Kaiser oder den Prokonsul gestattet.

^16 Was Strabon (14, 3, 3, p. 665) von dem zu seiner Zeit autonomen Lykischen Städtebund berichtet, daß ihm das Kriegs- und Friedens- und das Bündnisrecht fehle, außer wenn die Römer dasselbe gestatten oder es zu ihrem Nutzen geschieht, wird ohne weiteres auch auf Athen bezogen werden dürfen.

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Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesamtverband zu konstituieren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten ^17. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste Achäische Bund nicht bloß rekonstituiert, sondern ihm auch die früher erwähnte, erweiterte böotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achäer, Böoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euböer ^18 oder, wie er gewöhnlich gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achäer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Kontrolle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landeskult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen ^19. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.

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^17 Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des κοινόν τών Αχαιών, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien (Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloß keine Bürger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu der Konföderation der Böoter und Genossen gehörigen (Anm. 8) gefunden. Vielleicht beschränkte sich dies κοινόν rechtlich auf das Gebiet, das die Römer die Republik Achaia nannten, das heißt das des Achäischen Bundes bei seinem Untergang, und sind die Böoter und Genossen mit dem eigentlichen κοινόν der Achäer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 18) dokumentieren. Übrigens bestand neben diesem κοινόν der Achäer noch ein engeres der Landschaft Achaia im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24, 4), eben wie das κοινόν τών Αρκάδων (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem Traian οι πάντες Έλληνες, dem Hadrian αι εσ τό Αχαικόν τελούσαι Bildsäulen gesetzt hatten und hier kein Mißverständnis untergelaufen ist, so wird die letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.

^18 So (nur daß die Dorer fehlen; vgl. Anm. 8) heißt der Verein auf der Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, daß der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung sich auch einerseits als Verein der Achäer bezeichnet, andererseits als τό κοινόν τών Πανελλήνων oder η σύνοδος τών Ελλήνων, auch τό τών Αχαιών καί Πανελλήνων συνέδριον. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht so grell hervor wie in jenem böotischen Landstädtchen; aber auch in Olympia, wo der Verein seine Denkmäler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar meistens τό κοινόν τών Αχαιών, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum Beispiel wenn τό κοινόν τών Αχαιών Π. Αίλιο Αρίστονα … συνπάντες οι Έλληνες ανέστεσαν (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso setzen in Sparta dem Caesar Marcus οι Έλληνες eine Bildsäule από τού κοινού τών Αχαιών (CIG 1318).

^19 Auch in Asia, Bithynien, Niedermösien heißt der Vorsteher der der betreffenden Provinz angehörigen Griechenstädte Ελλαδάρχης, ohne daß damit mehr aus gedrückt würde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu dem eigentlich korrekten der Achäer, ist dies sicher von derselben Tendenz eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So findet sich στρατηγός τού κοινού τών Αχαιών καί προστάτης διά βίου τών Ελλήνων (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf einem anderen Dokument desselben προστάτης διά βίου τών Ελλήνων τού κοινού τών Αχαιών Mannes προστάτης διά βίου τού κοινού τών Αχαιών (Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106), στρατηγός ασυνκρίτως άρξας της Ελλάδος (das. S. 40, n. 42), στρατηγός καί Ελλαδάρχης (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften des κοινόν τών Αχαιών. Daß in diesem, mag es auch vielleicht bloß auf den Peloponnes bezogen werden (Anm. 17), die panhellenische Tendenz darum nicht weniger sich geltend machte, ist begreiflich.

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Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämtlichen autonomen oder nicht autonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen ^20 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich, politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der Panhellenen zustand, und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum Gedächtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz ^21. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas’, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden ^22.

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^20 Die hadrianischen Panhellenen nennen sich τό κοινόν συνέδριον τών Ελλήνων τών εις Πλατηάς συνιόντων (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), κοινόν της Ελλάδος (CIG 5852), τό ων (ebenda). Ihr Vorsteher heißt ο αρχών τών Πανελλήνων (CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: α[ντ[άρχων τού ιερωτάτου α[γώνος τού Π]αν[ελ]ληνίου), der einzelne Deputierte Πανέλλην (z. B. CIA III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das κοινόν τών Αχαιών und dessen στρατηγός oder Ελλαδάρχης auf, welche wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete jetzt nicht bloß in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites Exemplar in Olympia, Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 52).

^21 Daß die Bemerkung Dions von Prusa (or. 38, p. 148 R.) über den Streit der Athener und der Lakedämonier υπέρ τής προπομπείας sich auf das Fest in Plataeae bezieht, ergibt sich aus (Lucian) Έρωτες 18: ως περί προπομπείας αγωνιούμενοι Πλαταιάσιν. Auch der Sophist Irenäos schrieb (Suidas u. d. W.) und Hermogenes (id. II p. 373 Walz) gibt als Redestoff Αυηναίοι καί Λακεδαιμόνιοι περί τής προπομπείας κατά τά Μηδικά (Mitteilung von Wilamowitz).

^22 Es haben sich zwei derselben erhalten, für Kibyra in Phrygien (CIG 5882), ausgestellt vom κοινόν τής Ελλάδος durch ein δόγμα τού Πανελληνίου und für Magnesia am Mäandros (CIA III, 16). In beiden wird die gut hellenische Abstammung der betreffenden Körperschaften nebst den sonstigen Verdiensten um die Hellenen hervorgehoben. Charakteristisch sind auch die Empfehlungsbriefe, welche diese Panhellenen einem um ihr Gemeinwesen wohlverdienten Mann an seine Heimatgemeinde Aezani in Phrygien, an den Kaiser Pius und an die Hellenen in Asia insgemein mitgeben (CIG 3832, 3833, 3834).

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Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwüstungen eines zwanzigjährigen Bürgerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen desselben niemals völlig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so gefügt, daß die drei großen Entscheidungsschlachten dieser Epoche, Pharsalos, Philippi, Aktion auf ihrem Boden oder an ihrer Küste geschlagen wurden; und die militärischen Operationen, welche bei beiden Parteien dieselben einleiteten, hatten ihre Opfer von Menschenleben und Menschenglück hier vor allem gefordert. Noch dem Plutarch erzählte sein Ältervater, wie die Offiziere des Antonius die Bürger von Chaeroneia gezwungen hätten, da sie Sklaven und Lasttiere nicht mehr besaßen, ihr letztes Getreide auf den eigenen Schultern nach dem nächsten Hafenort zu schleppen zur Verschiffung für das Heer; und wie dann, als eben der zweite Transport abgehen sollte, die Nachricht von der Actischen Schlacht wie eine erlösende Freudenbotschaft eingetroffen sei. Das erste, was nach diesem Siege Caesar tat, war die Verteilung der in seine Gewalt geratenen feindlichen Getreidevorräte unter die hungernde Bevölkerung Griechenlands. Dieses schwerste Maß des Leidens traf auf vorzugsweise schwache Widerstandskraft. Schon mehr als ein Jahrhundert vor der Actischen Schlacht hatte Polybios ausgesprochen, daß über ganz Griechenland in seiner Zeit Unfruchtbarkeit der Ehen und Einschwinden der Bevölkerung gekommen sei, ohne daß Seuchen oder schwere Kriege das Land betroffen hätten. Nun hatten diese Geißeln in furchtbarer Weise sich eingestellt; und Griechenland blieb verödet für alle Folgezeit. Im ganzen Römerreich, meint Plutarch, sei infolge der verwüstenden Kriege die Bevölkerung zurückgegangen, am meisten aber in Griechenland, das jetzt nicht imstande sei, aus den besseren Kreisen der Bürgerschaften die 3000 Hopliten zu stellen, mit denen einst die kleinste der griechischen Landschaften, Megara, bei Plataeae gestritten hatte ^23. Caesar und Augustus haben versucht, dieser auch für die Regierung erschreckenden Entvölkerung durch Entsendung italischer Kolonisten aufzuhelfen, und in der Tat sind die beiden blühendsten Städte Griechenlands eben diese Kolonien; die späteren Regierungen haben solche Entsendungen nicht wiederholt. Zu der anmutigen euböischen Bauernidylle des Dion von Prusa bildet den Hintergrund eine entvölkerte Stadt, in der zahlreiche Häuser leer stehen, die Herden am Rathaus und am Stadtarchiv weiden, zwei Drittel des Gebiets aus Mangel an Händen unbestellt liegen; und wenn dies der Erzähler als Selbsterlebtes berichtet, so schildert er damit sicher zutreffend die Zustände zahlreicher kleiner griechischer Landstädte in der Zeit Traians. “Theben in Böotien”, sagt Strabon in der augustischen Zeit, “ist jetzt kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen, und mit Ausnahme von Tanagra und Thespiae gilt dasselbe von sämtlichen böotischen Städten.” Aber nicht bloß der Zahl nach schwanden die Menschen zusammen, auch der Schlag verkam. Schöne Frauen gibt es wohl noch, sagt einer der feinsten Beobachter um das Ende des ersten Jahrhunderts, aber schöne Männer sieht man nicht mehr; die olympischen Sieger der neueren Zeit erscheinen, verglichen mit den älteren, niedrig und gemein, zum Teil freilich durch die Schuld der Künstler, aber hauptsächlich, weil sie eben sind, wie sie sind. Die körperliche Ausbildung der Jugend ist in diesem gelobten Lande der Epheben und Athleten in einer Ausdehnung gefördert worden, als ob es der Zweck der Gemeindeverfassung sei, die Knaben zu Turnern und die Männer zu Boxern zu erziehen; aber wenn keine Provinz so viele Ringkünstler besaß, so stellte auch keine so wenig Soldaten zur Reichsarmee. Selbst aus dem athenischen Jugendunterricht, der in älterer Zeit das Speerwerfen, das Bogenschießen, die Geschützbedienung, das Ausmarschieren und das Lagerschlagen einschloß, verschwindet jetzt dieses Soldatenspiel der Knaben. Die griechischen Städte des Reiches werden überhaupt bei der Aushebung so gut wie gar nicht berücksichtigt, sei es, weil diese Rekruten physisch untauglich erschienen, sei es, weil dieses Element im Heere bedenklich erschien; es war ein kaiserlicher Launscherz, daß der karikierte Alexander, Severus Antoninus, die römische Armee für den Kampf gegen die Perser durch einige Lochen Spartiaten verstärkte ^24. Was für die innere Ordnung und Sicherheit überhaupt geschah, muß von den einzelnen Gemeinden ausgegangen sein, da römische Truppen in der Provinz nicht standen; Athen zum Beispiel unterhielt Besatzung auf der Insel Delos, und wahrscheinlich lag eine Milizabteilung auch auf der Burg ^25. In den Krisen des dritten Jahrhunderts haben der Landsturm von Elateia und derjenige von Athen die Kostoboker und die Goten tapfer zurückgeschlagen und in würdigerer Weise, als die Enkel der Kämpfer von Thermopylae in Caracallas Perserkrieg, haben in dem gotischen die Enkel der Marathonsieger ihren Namen zum letzten Mal in die Annalen der alten Geschichte eingezeichnet. Aber wenn auch dergleichen Vorgänge davon abhalten müssen, die Griechen dieser Epoche schlechtweg zu dem verkommenen Gesindel zu werfen, so hat das Sinken der Bevölkerung an Zahl wie an Kraft auch in der besseren Kaiserzeit stetig angehalten, bis dann seit dem Ende des zweiten Jahrhunderts die diese Landschaften ebenfalls schwer heimsuchenden Seuchen, die namentlich die Ostküste treffenden Einfälle der Land- und Seepiraten, endlich das Zusammenbrechen der Reichsgewalt in der gallienischen Zeit das chronische Leiden zur akuten Katastrophe steigerten.

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^23 Ohne Zweifel will Plutarch mit diesen Worten (de defectu orac. 8) nicht sagen, daß Griechenland überhaupt nicht 3000 Waffenfähige zu stellen vermöge, sondern daß, wenn Bürgerheere nach alter Art gebildet würden, man nicht imstande sein würde, 3000 “Hopliten” aufzustellen. In diesem Sinn mag die Äußerung wohl soweit richtig sein, als dies bei dergleichen allgemeinen Klagen überhaupt erwartet werden kann. Die Zahl der Gemeinden der Provinz beläuft sich ungefähr auf hundert.

^24 Davon erzählt Herodian (4, 8, 3; c. 9, 4) und wir haben die Inschriften zweier dieser Spartiaten, des Nikokles στρατευμένός δίς κατά Περσών (CIG 1253) und des Dioskoras απελθών εις τήν ευτυχεστάτην συμμαχίαν (= expeditio) τήν κατά Περσών (CIG 1495).

^25 Das φρούριον (CIA III, 826) kann nicht wohl anders verstanden werden.

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In ergreifender Weise tritt das Sinken von Hellas und treten die Stimmungen, die dasselbe bei den Besten hervorrief, uns entgegen in der Ansprache, die einer von diesen, der Bithyner Dion, um die Zeit Vespasians an die Rhodier richtete. Diese galten, nicht mit Unrecht, als die trefflichsten unter den Hellenen. In keiner Stadt war besser für die niedere Bevölkerung gesorgt und trug diese Fürsorge mehr den Stempel nicht des Almosens, sondern des Arbeitgebens. Als nach dem großen Bürgerkriege Augustus im Orient alle Privatschulden klaglos machte, wiesen allein die Rhodier die bedenkliche Vergünstigung zurück. War auch die große Epoche des rhodischen Handels vorüber, so gab es dort immer noch zahlreiche blühende Geschäfte und vermögende Häuser ^26. Aber viele Mißstände waren auch hier eingerissen, und deren Abstellung fordert der Philosoph, nicht so sehr, wie er sagt, um der Rhodier willen, als um der Hellenen insgemein. “Einst ruhte die Ehre von Hellas auf vielen und viele mehrten seinen Ruhm, ihr, die Athener, die Lakedämonier, Theben, eine Zeitlang Korinth, in ferner Zeit Argos. Nun aber ist es mit den anderen nichts; denn einige sind gänzlich heruntergekommen und zerstört, andere führen sich, wie ihr wißt, und sind entehrt und ihres alten Ruhmes Zerstörer. Ihr seid übrig; ihr allein seid noch etwas und werdet nicht völlig verachtet; denn wie es jene treiben, wären längst alle Hellehen tiefer gesunken als die Phryger und die Thraker. Wie wenn ein großes und reiches Geschlecht auf zwei Augen steht und was dieser letzte des Hauses sündigt, alle Vorfahren mit entehrt, so stehet ihr in Hellas. Glaubt nicht die ersten der Hellehen zu sein; ihr seid die einzigen. Sieht man auf jene erbärmlichen Schandbuben, so werden selbst die großen Geschicke der Vergangenheit unbegreiflich: die Steine und die Städtetrümmer zeigen deutlicher den Stolz und die Größe von Hellas als diese nicht einmal mysischer Ahnen würdigen Nachfahren; und besser als den von diesen bewohnten ist es den Städten ergangen, welche in Trümmern liegen, denn deren Andenken bleibt in Ehren und ihr wohlerworbener Ruhm unbefleckt - besser die Leiche verbrennen, als sie faulend liegen lassen.”

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^26 “An Mitteln”, sagt Diodor. 31, p. 566), “fehlt es euch nicht, und Tausende und aber Tausende gibt es hier, denen es nützlich wäre, minder reich zu sein”; und weiterhin (p. 620): “ihr seid reich, wie sonst niemand in Hellas. Mehr als ihr besaßen eure Vorfahren auch nicht. Die Insel ist nicht schlechter geworden; ihr zieht die Nutzung von Karien und einem Teil Lykiens; eine Anzahl Städte sind euch steuerpflichtig; stets empfängt die Stadt reiche Gaben von zahlreichen Bürgern.” Er führt weiter aus, daß neue Ausgaben nicht hinzugetreten, wohl aber die früheren für Heer und Flaue fast weggefallen seien; nur ein oder zwei kleine Schiffe hätten sie jährlich nach Korinth (zur römischen Flotte also) zu stellen.

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Man wird diesem hohen Sinn eines Gelehrten, welcher die kleine Gegenwart an der großen Vergangenheit maß und, wie dies nicht ausbleiben kann, jene mit widerwilligen Augen, diese in der Verklärung des Dagewesenseins anschaute, nicht zu nahe treten mit dem Hinweis darauf, daß die alte gute hellenische Sitte damals und noch lange nachher denn doch nicht bloß in Rhodos zu finden, vielmehr in vieler Hinsicht noch allerorts Lebendig war. Die innerliche Selbständigkeit, das wohlberechtigte Selbstgefühl der immer noch an der Spitze der Zivilisation stehenden Nation ist bei aller Schmiegsamkeit des Untertanen- und aller Demut des Parasitenrums den Hellenen auch dieser Zeit nicht abhanden gekommen. Die Römer entlehnen die Götter von den alten Hellenen und die Verwaltungsform von den Alexandrinern; sie suchen sich der griechischen Sprache zu bemächtigen und die eigene in Maß und Stil zu hellenisieren. Die Hellenen auch der Kaiserzeit tun nicht das gleiche; die nationalen Gottheiten Italiens, wie Silvanus und die Laren, werden in Griechenland nicht verehrt und keiner griechischen Stadtgemeinde ist es je in den Sinn gekommen, die von ihrem Polybios als die beste gefeierte politische Ordnung bei sich einzuführen. Insofern die Kenntnis des Lateinischen für die höhere wie die niedere Ämterlaufbahn bedingend war, haben die Griechen, die diese betraten, sich dieselbe angeeignet; denn wenn es auch praktisch nur dem Kaiser Claudius einfiel, den Griechen, die kein Lateinisch verstanden, das römische Bürgerrecht zu entziehen, so war allerdings die wirkliche Ausübung der mit diesem verknüpften Rechte und Pflichten nur dem möglich, der der Reichssprache mächtig war. Aber von dem öffentlichen Leben abgesehen, ist nie in Griechen land so lateinisch gelernt worden wie in Rom griechisch; Plutarchos, der schriftstellerisch die beiden Reichshälften gleichsam vermählte und dessen Parallelbiographien römischer und griechischer berühmter Männer, vor allem durch diese Nebeneinanderstellung, sich empfahlen und wirkten, verstand nicht sehr viel mehr lateinisch als Diderot russisch, und beherrschte wenigstens, wie er selbst sagt, die Sprache nicht; die des Lateinischen wirklich mächtigen griechischen Literaten waren entweder Beamte, wie Appianus und Cassius Dion, oder Neutrale, wie König Juba. In der Tat war Griechenland in sich selbst weit weniger verändert als in seiner äußeren Stellung. Das Regiment von Athen war recht schlecht, aber auch in der Zeit von Athens Größe war es gar nicht musterhaft gewesen. “Es ist”, sagt Plutarchos, “derselbe Volksschlag, dieselben Unruhen, der Ernst und der Scherz, die Anmut und die Bosheit wie bei den Vorfahren.” Auch diese Epoche weist in dem Leben des griechischen Volkes noch einzelne Züge auf, die seines zivilisatorischen Prinzipats würdig sind. Die Fechterspiele, die von Italien aus sich überall hin, namentlich auch nach Kleinasien und Syrien verbreiteten, haben am spätesten von allen Landschaften in Griechenland Eingang gefunden; längere Zeit beschränkten sie sich auf das halb italische Korinth, und als die Athener, um hinter diesen nicht zurückzustehen, sie auch bei sich einführten, ohne auf die Stimme eines ihrer Besten zu hören, der sie fragte, ob sie nicht zuvor dem Gotte des Erbarmens einen Altar setzen möchten, da wandten manche der Edelsten unwillig sich weg von der sich selber entehrenden Vaterstadt. In keinem Lande der antiken Welt sind die Sklaven mit solcher Humanität behandelt worden wie in Hellas; nicht das Recht, aber die Sitte verbot dem Griechen, seine Sklaven an einen nicht griechischen Herrn zu verkaufen und verbannte somit aus dieser Landschaft den eigentlichen Sklavenhandel. Nur hier finden wir in der Kaiserzeit bei den Bürgerschmäusen und den Ölspenden an die Bürgerschaft auch die unfreien Leute mit bedachte ^27. Nur hier konnte ein unfreier Mann, wie Epiktetos unter Traian, in seiner mehr als bescheidenen äußeren Existenz in dem epirotischen Nikopolis mit angesehenen Männern senatorischen Standes in der Weise verkehren wie Sokrates mit Kritias und Alkibiades, so daß sie seiner mündlichen Belehrung wie Schüler dem Meister lauschten und die Gespräche aufzeichneten und veröffentlichten. Die Milderungen der Sklaverei durch das Kaiserrecht gehen wesentlich zurück auf den Einfluß der griechischen Anschauungen, zum Beispiel bei Kaiser Marcus, der zu jenem nikopolitanischen Sklaven wie zu seinem Meister und Muster emporsah. Unübertrefflich schildert der Verfasser eines unter den lukianischen erhaltenen Dialogs das Verhalten des feinen athenischen Stadtbürgers in seinen engen Verhältnissen gegenüber dem vornehmen und reichen, reisenden Publikum zweifelhafter Bildung oder auch unzweifelhafter Rohen: wie man es dem reichen Ausländer abgewöhnt, im öffentlichen Bade mit einem Heer von Bedienten aufzuziehen, als ob er seines Lebens in Athen nicht ohnehin sicher und nicht Frieden im Lande sei, wie man es ihm abgewöhnt, auf der Straße mit dem Purpurgewand sich zu zeigen, indem die Leute sich freundlich erkundigen, ob es nicht das seiner Mama sei. Er zieht die Parallele zwischen römischer und athenischer Existenz: dort die beschwerlichen Gastereien und die noch beschwerlicheren Bordelle, die unbequeme Bequemlichkeit der Bedientenschwärme und des häuslichen Luxus, die Lästigkeiten der Liederlichkeit, die Qualen des Ehrgeizes, all das Übermaß, die Vielfältigkeit, die Unruhe des hauptstädtischen Treibens; hier die Anmut der Armut, die freie Rede im Freundeskreis, die Muse für geistigen Genuß, die Möglichkeit des Lebensfriedens und der Lebensfreude - “wie konntest du”, fragt ein Grieche in Rom den andern, “das Licht der Sonne, Hellas und sein Glück und seine Freiheit, um dieses Gedränges willen verlassen?” In diesem Grundakkord begegnen sich alle feiner und reiner organisierten Naturen dieser Epoche; eben die besten Hellenen mochten nicht mit den Römern tauschen. Kaum gibt es etwas gleich Erfreuliches in der Literatur der Kaiserzeit wie Dions schon erwähnte euböische Idylle: sie schildert die Existenz zweier Jägerfamilien im einsamen Walde, deren Vermögen acht Ziegen sind, eine Kuh ohne Horn und ein schönes Kalb, vier Sicheln und drei Jagdspeere, welche weder von Geld noch von Steuern etwas wissen, und die dann, vor die tobende Bürgerversammlung der Stadt gestellt, von dieser schließlich unbehelligt entlassen werden zum Freuen und zum Freien. Die reale Durchführung dieser poetisch verklärten Lebensauffassung ist Plutarchos von Chaeroneia, einer der anmutigsten und belesensten und nicht minder einer der wirksamsten Schriftsteller des Altertums. Einer vermögenden Familie jener kleinen böotischen Landstadt entsprossen und erst daheim, dann in Athen und in Alexandreia in die volle hellenische Bildung eingeführt, auch durch seine Studien und vielfältige persönliche Beziehungen sowie durch Reisen in Italien mit römischen Verhältnissen wohlvertraut, verschmähte er es, nach der üblichen Weise der begabten Griechen in den Staatsdienst zu treten oder die Professorenlaufbahn einzuschlagen; er blieb seiner Heimat treu, mit der trefflichen Frau und den Kindern und mit den Freunden und Freundinnen des häuslichen Lebens im schönsten Sinne des Wortes genießend, sich bescheidend mit den Ämtern und Ehren, die sein Böotien ihm zu bieten vermochte, und mit dem mäßigen angeerbten Vermögen. In diesem Chaeroneer drückt der Gegensatz der Hellenen und der Hellenisierten sich aus; ein solches Griechentum war weder in Smyrna möglich noch in Antiocheia; es gehörte zum Boden wie der Honig vom Hymettos. Es gibt genug mächtigere Talente und tiefere Naturen, aber schwerlich einen zweiten Schriftsteller, der mit so glücklichem Maß sich in das Notwendige mit Heiterkeit zu finden und so wie er den Stempel seines Seelenfriedens und seines Lebensglückes seinen Schriften aufzuprägen gewußt hat.

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^27 Bei den Volksfesten, die in Tiberius’ Zeit ein reicher Mann in Akraephia in Böotien ausrichtete, lud er die erwachsenen Sklaven, seine Gattin die Sklavinnen mit den Freien zu Gaste (CIG 1625). In einer Stiftung zur Verteilung von Öl in der Turnanstalt (γυμνάσιον) von Gytheion in Lakonien wird festgesetzt, daß an sechs Tagen im Jahr auch die Sklaven daran Anteil haben sollen (Lebas-Foucart, n. 243 a). Ähnliche Spenden begegnen in Argos (CIG 1122, 1123).

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Die Selbstbeherrschung des Hellenismus kann auf dem Boden des öffentlichen Lebens sich nicht in der Reinheit und Schönheit offenbaren wie in der stillen Heimstatt, nach der die Geschichte und sie nach der Geschichte glücklicherweise nicht fragt. Wenden wir uns den öffentlichen Verhältnissen zu, so ist mehr vom Mißregiment als vom Regiment zu berichten, sowohl der römischen Regierung wie der griechischen Autonomie. An gutem Willen fehlte es dort insofern nicht, als der römische Philhellenismus die Kaiserzeit noch viel entschiedener beherrscht als die republikanische. Er äußert sich überall im Großen wie im Kleinen, in der Fortführung der Hellenisierung der östlichen Provinzen und der Anerkennung der doppelten offiziellen Reichssprache wie in den höflichen Formen, in welchen die Regierung auch mit der kleinsten griechischen Gemeinde verkehrt und ihre Beamten zu verkehren anhält ^28. Auch haben es die Kaiser an Gaben und Bauten zu Gunsten dieser Provinz nicht fehlen lassen; und wenn auch das meiste der Art nach Athen kam, so baute doch Hadrian eine große Wasserleitung zum Besten von Korinth, Plus die Heilanstalt von Epidauros. Aber die rücksichtsvolle Behandlung der Griechen insgemein und die besondere Huld, welche dem eigentlichen Hellas von der kaiserlichen Regierung zuteil wurde, weil es in gewissem Sinn gleich wie Italien als Mutterland galt, sind weder dem Regiment noch der Landschaft recht zum Vorteil ausgeschlagen. Der jährliche Wechsel der Oberbeamten und die schlaffe Kontrolle der Zentralstelle ließen alle senatorischen Provinzen, soweit das Statthalterregiment reichte, mehr den Druck als den Segen einheitlicher Verwaltung empfinden, und diese doppelt bei ihrer Kleinheit und ihrer Armut. Noch unter Augustus selbst machten diese Mißstände sich in dem Grade geltend, daß es eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers war, sowohl Griechenland wie Makedonien in eigene Verwaltung zu nehmen ^29, wie es hieß vorläufig, in der Tat auf die ganze Dauer seiner Regierung. Es war sehr konstitutionell, aber vielleicht nicht ebenso weise, daß Kaiser Claudius, als er zur Gewalt gelangte, die alte Ordnung wiederherstellte. Seitdem hat es dann bei dieser sein Bewenden gehabt und ist Achaia nicht von ernannten, sondern von erlosten Beamten verwaltet worden, bis diese Verwaltungsform überhaupt abkam.

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^28 Auf eine der unzähligen Beschwerden, mit welchen die kleinasiatischen Städte wegen ihrer Titel- und Rangstreitigkeiten die Regierung belästigten, antwortete Pius den Ephesiern (W. H. Waddington, Aristide, S. 51), erhöre gern, daß die Pergamener ihnen die neue Titulatur gegeben hätten; die Smyrnäer hätten es wohl nur zufällig unterlassen und würden sicher in Zukunft gutwillig das Richtige tun, wenn auch sie, die Ephesier, ihnen ihre rechten Titel beilegen würden. Einer kleinen lykischen Stadt, welche um Bestätigung eines von ihr gefaßten Beschlusses bei dem Prokonsul einkommt, erwidert dieser (O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884, Bd. 1, S. 71), treffliche Anordnungen verlangten nur Lob, keine Bestätigung; diese liege in der Sache. Die Rhetorenschulen dieser Epoche liefern auch die Konzipienten für die kaiserliche Kanzlei; aber dies tut es nicht allein. Es gehört zum Wesen des Prinzipals, das Untertanverhältnis nicht äußerlich zu akzentuieren, und namentlich nicht gegen Griechen.

^29 Eine formale Änderung der Steuerordnung folgt an sich aus diesem Wechsel nicht und ist auch bei Tacitus (ann. 1, 76) nicht angedeutet; wenn die Einrichtung getroffen wird, weil die Provinzialen über Steuerdruck klagen (onera deprecantes), so konnten bessere Statthalter durch zweckmäßige Repartierung, eventuell durch Erwirkung von Remission, den Provinzen aufhelfen. Daß die Beförderung der Reichspost besonders in dieser Provinz als drückende Last empfunden ward, zeigt das Edikt des Claudius aus Tegea (Eph. epigr. V, p. 69).

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Aber bei weitem übler noch stand es um die von dem Statthalterregiment eximierten Gemeinden Griechenlands. Die Absicht, diese Gemeinwesen zu begünstigen, durch die Befreiung von Tribut und Aushebung wie nicht minder durch die möglichst geringe Beschränkung der Rechte des souveränen Staates, hat, wenigstens in vielen Fällen, zu dem Gegenteil geführt. Die innere Unwahrheit der Institutionen rächte sich. Zwar bei den weniger bevorrechteten oder besser verwalteten Gemeinden mag die kommunale Autonomie ihren Zweck erfüllt haben; wenigstens vernehmen wir nicht, daß es mit Sparta, Korinth, Patrae besonders übel bestellt gewesen sei. Aber Athen war nicht geschaffen, sich selbst zu verwalten, und bietet das abschreckende Bild eines von der Obergewalt verhätschelten und finanziell wie sittlich verkommenen Gemeinwesens. Von Rechts wegen hätte dasselbe in blühendem Zustande sich befinden müssen. Wenn es den Athenern mißlang, die Nation unter ihrer Hegemonie zu vereinigen, so ist diese Stadt doch die einzige Griechenlands wie Italiens gewesen, welche die landschaftliche Einigung vollständig durchgeführt hat; ein eigenes Gebiet, wie es die Attike ist, von etwa 40 Quadratmeilen, der doppelten Größe der Insel Rügen, hat keine Stadt des Altertums sonst besessen. Aber auch außerhalb Attikas blieb ihnen, was sie besaßen, sowohl nach dem Mithradatischen Kriege durch Sullas Gnade wie nach der Pharsalischen Schlacht, in der sie auf Seiten des Pompeius gestanden hatten, durch die Gnade Caesars - er fragte sie nur, wie oft sie noch sich selber zugrunde richten und dann durch den Ruhm ihrer Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehörte immer noch nicht bloß das ehemals haliartische Gebiet in Böotien, sondern auch an ihrer eigenen Küste Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die einträglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Ägäischen Delos; freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den Häfen der italischen Westküste gezogen hatte, und es war dies für die Athener ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius abzuschmeicheln gewußt hatten, nahm ihnen Augustas, gegen den sie Partei ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euböa, aber die kleineren Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos, Peparethos, Skiathos, ferner Keos vor der Sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den besten Teil der großen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser auswärtigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewährte ferner den Athenern die Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und erkannte durch die Erstreckung dieses, bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluß der Reisenden und der Studierenden und die in immer steigender Zahl von den römischen Großen und den auswärtigen Fürsten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde in stetiger Bedrängnis. Mit dem Bürgerrecht wurde nicht bloß das überall übliche Geschäft auf Nehmen und Geben, sondern förmlich und offenkundig Schacher getrieben, so daß Augustas mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal über das andere beschloß der Rat von Athen, diese oder jene seiner Inseln zu verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius Nikanor, der unter Augustas den bankrotten Athenern die Insel Salamis zurückkaufte und dafür von dem Rat derselben den Ehrentitel des “neuen Themistokles” sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des “neuen Homer” und mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmücken, erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Königen Antiochos von Kommagene und Herodes von Judäa, vor allen aber von dem Kaiser Hadrian, der eine völlige “Neustadt” (novae Athenae) am Ilisos anlegte und außer zahllosen anderen Gebäuden, darunter dem schon erwähnten Panhellenion, das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion mit seinen 120, zum Teil noch stehenden Säulen, den größten von allen, die heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in würdiger Weise abschloß. Selbst hatte diese Stadt kein Geld, nicht bloß für ihre Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal für den Hafen. Zu Augusts Zeit war der Peiräeus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen. Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder für die Bürgerschaft insgemein wie für den einzelnen Bürger nur ein einziges blühendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedrängnis. Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Straßen und Plätze von Athen. Noch unter Augustas hat ein Aufstand in Athen solche Verhältnisse angenommen, daß die römische Regierung gegen die Freistadt einschreiten mußte ^30; und wenn auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehörten Aufläufe auf der Gasse wegen der Brotpreise und aus anderen geringfügigen Anlässen in Athen zur Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistädten nicht ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Bürgerschaft die Kriminaljustiz unbeschränkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten; und doch stand dieselbe den zu internationaler Föderation zugelassenen Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Fälschung verurteilten Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Römers hin von der Strafe zu entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber daß die Kyzikener unter Tiberius römische Bürger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier einen römischen Bürger ans Kreuz schlugen, waren auch formale Rechtsverletzungen, und ein ähnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern ihre Autonomie gekostet. Übermut und Übergriff wird durch die Machtlosigkeit nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben daraufhin gewagt. Bei aller Achtung für große Erinnerungen und beschworene Verträge mußten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.

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^30 Der athenische Aufstand unter Augustus ist sicher beglaubigt durch die aus Africanus geflossene Notiz bei Eusebius zum Jahre Abrahams 2025 (daraus Oros. hist. 6, 22, 2). Die Aufläufe gegen den Strategen werden oft erwähnt: Plut. q. sympos. 8, 3 z. A.; (Lucian) Demonax 11, 64; vit. soph. 1, 23. 2, 1, 11.

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Schließlich griff die Regierung durch und stellte die freien Städte hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher Ernennung, die allerdings zunächst als außerordentliche Kommissarien “zur Korrektur der bei den Freistädten eingerissenen Übelstände” charakterisiert werden und davon späterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare führen. Die Anfänge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese, neben den Prokonsuln fungierenden, vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil des Römischen Reichs so früh sich ein und sind in keinem so früh ständig geworden sie in dem halb aus Freistädten bestehenden Achaia.

Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der römischen Regierung wie vielleicht noch mehr durch die des römischen Publikums genährte Selbstgefühl der Hellenen, das Bewußtsein des geistigen Primats rief daselbst einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen Festhalten an den Erinnerungen größerer und glücklicherer Zeiten und dem barocken Zurückdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr primitiven Anfänge. Zu den ausländischen Kulten, wenn man absieht von dem schon früher durch die Handelsverbindungen eingebürgerten Dienst der ägyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte Landesreligion schützt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich längst gelöst hatte ^31; aber die heimische Weise und das Gedächtnis der Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloß mit Zähigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertümlicher, immer mehr ein Sonderbesitz der Studierten.

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^31 Dem Beamten, auch dem gebildeten, das heißt dem Freidenker, wird angeraten, die Spenden, die er mache, an die religiösen Feste anzuknüpfen; denn die Menge werde in ihrem Glauben bestärkt, wenn sie sehe, daß auch die Vornehmen der Stadt auf die Götterverehrung etwas geben und sogar dafür etwas aufwenden (Plut. praec. ger. reip. 30).

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Ähnlich verhält es sich mit dem Kultus der Stammbäume, in welchem die Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Römer weit hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des Eleusinischen Festes unter Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das römische Bürgerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte Athener, der, .fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus, gehörte ebendiesem Geschlechte an, und sein Hofpoet singt von ihm, daß dem hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse, der rote Schuh des römischen Patriziats wohl angestanden habe, während einer seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkömmling von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit überboten von Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren, dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern berühmen. Es ist charakteristisch für dieses Adelsrum, daß es sich hauptsächlich erst mit dem Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese Geschlechtstafeln entwarfen, werden für die Beweisstücke weder in Athen noch in Sparta die Goldwaage angewandt haben.

Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der Dialekte. Während in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Ländern und auch in Hellas im gewöhnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloß nach der Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach werden dialektische Besonderheiten, dem Sprachgebrauch entgegen, wieder aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte Partikularismus in scheinhafter Weise zurückgeführt. Den Standbildern, welche die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut böotisch die Namen Orania und Thalea beigeschrieben, während die dazu gehörigen Epigramme, verfaßt von einem Poeten römischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und Thaleie nannten, und die nicht gelehrten Böoter, wenn sie sie kannten, sie nannten, wie alle anderen Griechen, Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr für den Schatten des Lykurgos als für die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben worden ^32. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch in Hellas allmählich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den Dokumenten der Kaiserzeit häufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit Fremden gemischte Bevölkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit besonders ausgezeichnet ^33, und obwohl die städtischen Urkunden sich verhältnismäßig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein einreißende Sprachverderbnis auch hier sich fühlbar. Die strengen Grammatiker der Zeit haben ganze Bücher gefüllt mit den Sprachschnitzern, die der eben erwähnte, viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die übrigen berühmten Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zuschulden kommen ließen ^34, ganz abgesehen von der verzwickten Künstelei und der manierierten Pointierung ihrer Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reißt in Athen und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus ^35.