KAPITEL XI.
Judäa und die Juden

Die Geschichte des jüdischen Landes ist so wenig die Geschichte des jüdischen Volkes wie die Geschichte des Kirchenstaates die der Katholiken; es ist ebenso erforderlich, beides zu sondern wie beides zusammen zu erwägen.

Die Juden im Jordanland, mit welchen die Römer zu schaffen hatten, waren nicht dasjenige Volk, das unter seinen Richtern und Königen mit Moab und Edom schlug und den Reden des Amos und Hosea lauschte. Die durch die Fremdherrschaft ausgetriebene und durch den Wechsel der Fremdherrschaft wieder zurückgeführte kleine Gemeinde frommer Exulanten, welche ihre neue Einrichtung damit begann, die Reste der in den alten Sitzen zurückgebliebenen Stammgenossen schroff zurückzuweisen und zu der unversöhnlichen Fehde zwischen Juden und Samaritern den Grund zu legen, das Ideal nationaler Exklusivität und priesterlicher Geistesfesselung, hatte lange vor der römischen Zeit unter dem Regiment der Seleukiden die sogenannte mosaische Theokratie entwickelt, ein geistliches Kollegium mit dem Erzpriester an der Spitze, welches bei der Fremdherrschaft, sich beruhigend und auf staatliche Gestaltung verzichtend, die Besonderheit der Seinigen wahrte und unter der Ägide der Schutzmacht dieselben beherrschte. Dies den Staat ignorierende Festhalten der nationalen Eigenart in religiösen Formen ist die Signatur des späteren Judentums. Wohl ist jeder Gottesbegriff in seiner Bildung volkstümlich; aber kein anderer Gott ist so von Haus aus der Gott nur der Seinen gewesen wie Jahve, und keiner es so ohne Unterschied von Zeit und Ort geblieben. Jene in das Heilige Land Zurückwandernden, welche nach den Satzungen Mosis zu leben meinten, und in der Tat lebten nach den Satzungen Ezras und Nehemias, waren von den Großkönigen des Orients und später von den Seleukiden gerade ebenso abhängig geblieben, wie sie es an den Wassern Babylons gewesen waren. Ein politisches Element haftet dieser Organisation nicht mehr an als der armenischen oder der griechischen Kirche unter ihren Patriarchen im türkischen Reich; kein freier Luftzug staatlicher Entwicklung geht durch diese klerikale Restauration; keine der schweren und ernsten Verpflichtungen des auf sich selbst gestellten Gemeinwesens behinderte die Priester des Tempels von Jerusalem in der Herstellung des Reiches Jahves auf Erden.

Der Gegenschlag blieb nicht aus. Jener Kirchenunstaat konnte nur dauern, solange eine weltliche Großmacht ihm als Schirmherr oder auch als Büttel diente. Als das Reich der Seleukiden verfiel, ward durch die Auflehnung gegen die Fremdherrschaft, die eben aus dem begeisterten Volksglauben ihre besten Kräfte zog, wieder ein jüdisches Gemeinwesen geschaffen. Der Erzpriester von Salem wurde vom Tempel auf das Schlachtfeld gerufen. Das Geschlecht der Hasmonäer stellte nicht bloß das Reich Sauls und Davids ungefähr in seinen alten Grenzen wieder her, sondern diese kriegerischen Hohenpriester erneuerten auch einigermaßen das ehemalige, wahrhaft staatliche, den Priestern gebietende Königtum. Aber dasselbe, von jener Priesterherrschaft zugleich das Erzeugnis und der Gegensatz, war nicht nach dem Herzen der Frommen. Die Pharisäer und die Sadduzäer schieden sich und begannen sich zu befehden. Weniger Glaubenssätze und rituelle Differenzen standen hier sich einander entgegen als einerseits das Verharren bei einem lediglich die religiösen Ordnungen und Interessen festhaltenden, im übrigen für die Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung der Gemeinde gleichgültigen Priesterregiment, andererseits das Königtum, hinstrebend zu staatlicher Entwicklung und bemüht, in dem politischen Ringen, dessen Schauplatz damals das Syrische Reich war, dem jüdischen Volke durch Schlagen und Vertragen wieder seinen Platz zu verschaffen. Jene Richtung beherrschte die Menge, diese überwog in der Intelligenz und in den vornehmen Klassen; ihr bedeutendster Vertreter ist König Iannaeos Alexandros, der während seiner ganzen Regierung nicht minder mit den syrischen Herrschern in Fehde lag wie mit seinen Pharisäern. Obwohl sie eigentlich nur der andere und in der Tat der natürlichere und mächtigere Ausdruck des nationalen Aufschwungs ist, berührte sie sich doch in ihrem freieren Denken und Handeln mit dem hellenischen Wesen und galt insbesondere den frommen Gegnern als fremdländisch und ungläubig.

Aber die Bewohner Palästinas waren nur ein Teil, und nicht der bedeutendste Teil der Juden; die babylonischen, syrischen, kleinasiatischen, ägyptischen Judengemeinden waren den palästinensischen auch nach der Regeneration durch die Makkabäer weit überlegen. Mehr als die letztere hat die jüdische Diaspora in der Kaiserzeit zu bedeuten gehabt; und sie ist eine durchaus eigenartige Erscheinung.

Die Judenansiedlungen außerhalb Palästina sind nur in untergeordnetem Grade aus demselben Triebe entwickelt wie die der Phöniker und der Hellepen. Von Haus aus ein ackerbauendes und fern von der Küste wohnendes Volk, sind ihre Ansiedlungen im Ausland eine unfreie und verhältnismäßig späte Bildung, eine Schöpfung Alexanders oder seiner Marschälle ^1. An jenen immensen, durch Generationen fortgesetzten griechischen Städtegründungen, wie sie in gleichem Umfang nie vorher und nie nachher vorgekommen sind, haben die Juden einen hervorragenden Anteil gehabt, so seltsam es auch war, eben sie bei der Hellenisierung des Orients zur Beihilfe zu berufen. Vor allem gilt dies von Ägypten. Die bedeutendste unter allen von Alexander geschaffenen Städten, Alexandreia am Nil, ist seit den Zeiten des ersten Ptolemäers, der nach der Einnahme Palästinas eine Masse seiner Bewohner dorthin übersiedelte, fast ebenso sehr eine Stadt der Juden wie der Griechen, die dortige Judenschaft an Zahl, Reichtum, Intelligenz, Organisation der jerusalemitischen mindestens gleich zu achten. In der ersten Kaiserzeit rechnete man auf acht Millionen Ägypter eine Million Juden, und ihr Einfluß reichte vermutlich über dieses Zahlenverhältnis hinaus. Daß wetteifernd damit in der syrischen Reichshauptstadt die Judenschaft in ähnlicher Weise organisiert und entwickelt worden war, wurde schon bemerkt. Von der Ausdehnung und der Bedeutung der Juden Kleinasiens zeugt unter anderem der Versuch, den unter Augustus die ionischen Griechenstädte, es scheint nach gemeinschaftlicher Verabredung, machten, ihre jüdischen Gemeindegenossen entweder zum Rücktritt von ihrem Glauben oder zur vollen Übernahme der bürgerlichen Lasten zu nötigen. Ohne Zweifel gab es selbständig organisierte Judenschaften in sämtlichen neuhellenischen Gründungen ^2 und daneben in zahlreichen althellenischen Städten, selbst im eigentlichen Hellas, zum Beispiel in Korinth. Die Organisierung vollzog sich durchaus in der Weise, daß den Juden ihre Nationalität mit den von ihnen selbst daraus gezogenen weitreichenden Konsequenzen gewahrt, nur der Gebrauch der griechischen Sprache von ihnen gefordert ward. So wurden bei dieser damals von oben herab dem Orient aufgeschmeichelten oder aufgezwungenen Gräzisierung die Juden der Griechenstädte griechisch redende Orientalen.

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^1 Ob die Rechtsstellung der Juden in Alexandreia mit Recht von Josephus (c. Ap. 2, 4) auf Alexander zurückgeführt wird, ist insofern zweifelhaft, als, soweit wir wissen, nicht er, sondern der erste Ptolemäer massenweise Juden dort ansiedelte (Ios. ant. Iud. 12, 1; App. Syr. 50). Die merkwürdige Gleichartigkeit, mit der die Judenschaften in den verschiedenen Diadochenstaaten sich gestaltet haben, muß, wenn sie nicht auf Alexanders Anordnungen beruht, auf das Rivalisieren und Imitieren bei der Städtegründung zurückgeführt werden. Daß Palästina bald ägyptisch, bald syrisch war, hat bei diesen Ansiedlungen ohne Zweifel wesentlich mitgewirkt.

^2 Der Judengemeinde in Smyrna gedenkt eine kürzlich daselbst gefundene Inschrift (Reinach, Revue des Etudes Juives, 1883, S. 161): Ρουφείνα Ιουδαία αρχισυναγωγός κατεσκεύασεν τό ενσόριον τοίς απελεθέροις καί θρέμμασιν μηδένος άλλου εχουσίαν έχοντος θάψαι τινά. ει δέ τις τολμήσει, δώσει τώ ιερωτάτω ταμείω δηναρίους αφ, καί τώ έθνει τών Ιουδαίων δηναρίους α. Ταύτης τής επιγράφης τό αντίγραφον αποκείται εις τό αρχείον. Einfache Kollegien werden in Strafandrohungen dieser Art nicht leicht mit dem Staat oder der Gemeinde auf eine Linie gestellt.

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Daß bei den Judengemeinden der makedonischen Städte die griechische Sprache nicht bloß im natürlichen Wege des Verkehrs zur Herrschaft gelangt, sondern eine ihnen auferlegte Zwangsbestimmung ist, scheint aus der Sachlage sich mit Notwendigkeit zu ergeben. In ähnlicher Weise hat späterhin Traian mit kleinasiatischen Kolonisten Dakien romanisiert. Ohne diesen Zwang hätte die äußerliche Gleichförmigkeit der Städtegründung nicht durchgeführt, dies Material für die Hellenisierung überhaupt nicht verwendet werden können. Daß die heiligen Schriften der Juden schon unter den ersten Ptolemäern in das Griechische übertragen wurden, mag wohl so wenig Veranstaltung der Regierung gewesen sein wie die Bibelübersetzung Luthers; aber im Sinne derselben lag allerdings die sprachliche Hellenisierung der ägyptischen Juden, und sie vollzog sich merkwürdig rasch. Wenigstens im Anfang der Kaiserzeit, wahrscheinlich lange vorher war die Kenntnis des Hebräischen unter den alexandrinischen Juden ziemlich so selten wie heutzutage in der christlichen Welt die der Ursprachen der heiligen Originale; es wurde mit den Übersetzungsfehlern der sogenannten siebzig Alexandriner ungefähr ebenso argumentiert wie von unseren Frommen mit den Übersetzungsfehlern Luthers. Die nationale Sprache der Juden war in dieser Epoche überall aus dem lebendigen Verkehr verschwunden und behauptete sich nur, etwa wie im katholischen Religionsgebiet die lateinische, im kirchlichen Gebrauch. In Judäa selbst war sie ersetzt worden durch die der hebräischen freilich verwandte aramäische Volkssprache Syriens; die Judenschaften außerhalb Judäas, mit denen wir uns beschäftigen, hatten das semitische Idiom vollständig abgelegt, und erst lange nach dieser Epoche ist jene Reaktion eingetreten, welche schulmäßig die Kenntnis und den Gebrauch derselben allgemeiner bei den Juden zurückgeführt hat. Die literarischen Arbeiten, die sie während dieser Epoche in großer Zahl geliefert haben, sind in der besseren Kaiserzeit alle griechisch. Wenn die Sprache allein die Nationalität bedingte, so wäre für diese Zeit von den Juden wenig zu berichten.

Aber mit diesem anfänglich vielleicht schwer empfundenen Sprachzwang verbindet sich die Anerkennung der besonderen Nationalität mit allen ihren Konsequenzen. Überall in den Städten der Alexandermonarchie bildete sich die Stadtbewohnerschaft aus den Makedoniern, das heißt den wirklich makedonischen oder den ihnen gleichgeachteten Hellenen. Neben diesen stehen, außer den Fremden, die Eingeborenen, in Alexandreia die Ägypter, in Kyrene die Libyer und überhaupt die Ansiedler aus dem Orient, welche zwar auch keine andere Heimat haben als die neue Stadt, aber nicht als Hellenen anerkannt werden. Zu dieser zweiten Kategorie gehören die Juden; aber ihnen, und nur ihnen, wird es gestattet, sozusagen eine Gemeinde in der Gemeinde zu bilden und, während die übrigen Nichtbürger von den Behörden der Bürgerschaft regiert werden, bis zu einem gewissen Grad sich selbst zu regieren ^3. “Die Juden”, sagt Strabon, “haben in Alexandreia ein eigenes Volkshaupt (εθνάρχης), welches dem Volke (έθνος) vorsteht und die Prozesse entscheidet und über Verträge und Ordnungen verfügt, als beherrsche es eine selbständige Gemeinde.” Es geschah dies, weil die Juden eine derartige spezifische Jurisdiktion als durch ihre Nationalität oder, was auf dasselbe hinauskommt, ihre Religion gefordert bezeichneten. Weiter nahmen die allgemeinen staatlichen Ordnungen auf die national-religiösen Bedenken der Juden in ausgedehntem Umfang Rücksicht und halfen nach Möglichkeit durch Exemptionen aus. Das Zusammenwohnen trat wenigstens häufig hinzu; in Alexandreia zum Beispiel waren von den fünf Stadtquartieren zwei vorwiegend von Juden bewohnt. Es scheint dies nicht das Ghettosystem gewesen zu sein, sondern eher ein durch die anfängliche Ansiedlung begründetes und dann von beiden Seiten festgehaltenes Herkommen, wodurch nachbarlichen Konflikten einigermaßen vorgebeugt ward.

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^3 Wenn die alexandrinischen Juden später behaupteten, den alexandrinischen Makedoniern rechtlich gleichgestellt zu sein (Ios. c. Ap. 2, 4; bel. Iud. 2, 18, 7), so war dies eine Entstellung des wahren Sachverhältnisses. Sie waren Schutzgenossen zunächst der Phyle der Makedonier, wahrscheinlich der vornehmsten von allen, und darum nach Dionysos benannt (Theophilus ad Autolycum 2, 7), und weil das Judenquartier ein Teil dieser Phyle war, macht Josephus in seiner Weise sie selbst zu Makedoniern. Die Rechtsstellung der Bevölkerung der Griechenstädte dieser Kategorie erhellt am deutlichsten aus der Nachricht Strabons (bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2) über die vier Kategorien derjenigen von Kyrene: Stadtbürger, Landleute (γεωργοί), Fremde und Juden. Sieht man von den Metöken ab, die ihre rechtliche Heimat auswärts haben, so bleiben als heimatberechtigte Kyrenäer die vollberechtigten Bürger, also die Hellenen und was man als solche gelten ließ, und die zwei Kategorien der vom aktiven Bürgerrecht Ausgeschlossenen, die Juden, die eine eigene Gemeinde bilden, und die Untertanen, die Libyer, welchen die Autonomie fehlt. Dies konnte leicht so verschoben werden, daß die beiden privilegierten Kategorien auch als gleichberechtigt erschienen.

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So kamen die Juden dazu, bei der makedonischen Hellenisierung des Orients eine hervorragende Rolle zu spielen; ihre Gefügigkeit und Brauchbarkeit einerseits, ihre unnachgiebige Zähigkeit andererseits müssen die sehr realistischen Staatsmänner, die diese Wege wiesen, bestimmt haben, sich zu solchen Einrichtungen zu entschließen. Nichtsdestoweniger bleibt die außerordentliche Ausdehnung und Bedeutung der jüdischen Diaspora gegenüber der engen und geringen Heimat wie einerseits eine Tatsache, so andererseits ein Problem. Man wird dabei nicht übersehen dürfen, daß die palästinensischen Juden für die des Auslandes nicht mehr als den Kern geliefert haben. Das Judentum der älteren Zeit ist nichts weniger als exklusiv, vielmehr von missionarem Eifer nicht minder durchgedrungen wie späterhin das Christentum und der Islam. Das Evangelium weiß von den Rabbis, welche Meer und Land durchziehen, um einen Proselyten zu machen; die Zulassung der halben Proselyten, denen die Beschneidung nicht zugemutet, aber dennoch eine religiöse Gemeinschaft gewährt wird, ist ein Zeugnis dieses Bekehrungseifers wie zu gleicher Zeit eines seiner wirksamsten Mittel. Motive sehr verschiedener Art kamen dieser Propaganda zustatten. Die bürgerlichen Privilegien, welche die Lagiden und die Seleukiden den Juden erteilten, müssen eine große Zahl nichtjüdischer Orientalen und Halbhellenen veranlaßt haben, sich in den Neustädten der privilegierten Kategorie der Nichtbürger anzuschließen. In späterer Zeit kam der Verfall des traditionellen Landesglaubens der jüdischen Propaganda entgegen. Zahlreiche Personen besonders der gebildeten Stände, deren gläubige und sittliche Empfindung von dem, was die Griechen, und noch mehr von dem, was die Ägypter Religion nannten, sich schaudernd oder spottend abwandte, suchten Zuflucht in der einfacheren und reineren, der Vielgötterei und dem Bilderdienst absagenden jüdischen Lehre, welche den aus dem Niederschlag der philosophischen Entwicklung den gebildeten und halbgebildeten Kreisen zugeführten religiösen Anschauungen weit entgegenkam. Es gibt ein merkwürdiges griechisches Moralgedicht, wahrscheinlich aus der späteren Epoche der römischen Republik, welches aus den mosaischen Büchern in der Weise geschöpft ist, daß es die monotheistische Lehre und das allgemeine Sittengesetz aufnimmt, aber alles dem Nichtjuden Anstößige und alle unmittelbare Opposition gegen die herrschende Religion vermeidet, offenbar bestimmt, für dies denationalisierte Judentum weitere Kreise zu gewinnen. Insbesondere die Frauen wandten sich mit Vorliebe dem jüdischen Glauben zu. Als die Behörden von Damaskos im Jahre 66 die gefangenen Juden umzubringen beschlossen, wurde verabredet, diesen Beschluß geheim zu halten, damit die den Juden ergebene weibliche Bevölkerung nicht die Ausführung verhindere. Sogar im Okzident, wo die gebildeten Kreise sonst dem jüdischen Wesen abgeneigt waren, machten vornehme Damen schon früh eine Ausnahme; die aus edlem Geschlecht entsprossene Gemahlin Neros, Poppaea Sabina, war, wie durch andere minder ehrbare Dinge, so auch stadtkundig durch ihren frommen Judenglauben und ihr eifriges Judenprotektorat. Förmliche Übertritte zum Judentum kamen nicht selten vor; das Königshaus von Adiabene zum Beispiel, König Izates und seine Mutter Helena sowie sein Bruder und Nachfolger wurden in der Zeit des Tiberius und des Claudius in aller Form Juden. Sicher gilt von allen jenen Judenschaften, was von der antiochenischen ausdrücklich bemerkt wird, daß sie zum großen Teil aus übergetretenen bestanden.

Diese Verpflanzung des Judentums auf den hellenischen Boden unter Aneignung einer fremden Sprache vollzog sich, wie sehr sie auch unter Festhaltung der nationalen Individualität stattfand, nicht ohne in dem Judentum selbst eine seinem Wesen zuwiderlaufende Tendenz zu entwickeln und bis zu einem gewissen Grad dasselbe zu denationalisieren. Wie mächtig die inmitten der Griechen lebenden Judenschaften von den Wellen des griechischen Geisteslebens erfaßt wurden, davon trägt die Literatur des letzten Jahrhunderts vor und des ersten nach Christi Geburt die Spuren. Sie ist getränkt von jüdischen Elementen, und es sind mit die hellsten Köpfe und die geistreichsten Denker, welche entweder als Hellenen in das jüdische oder als Juden in das hellenische Wesen den Eingang suchen. Nikolaos von Damaskos, selber ein Heide und ein namhafter Vertreter der aristotelischen Philosophie, führte nicht bloß als Literat und Diplomat des Königs Herodes bei Agrippa wie bei Augustus die Sache seines jüdischen Patrons und der Juden, sondern es zeigt auch seine historische Schriftstellerei einen sehr ernstlichen und für jene Epoche bedeutenden Versuch, den Orient in den Kreis der okzidentalischen Forschung hineinzuziehen, während die noch erhaltene Schilderung der Jugendjahre des ihm auch persönlich nahegetretenen Kaisers Augustus ein denkwürdiges Zeugnis der Liebe und der Verehrung ist, welche der römische Herrscher in der griechischen Welt fand. Die Abhandlung vom Erhabenen, geschrieben in der ersten Kaiserzeit von einem unbekannten Verfasser, eine der feinsten uns aus dem Altertum erhaltenen ästhetischen Arbeiten, rührt sicher wenn nicht von einem Juden, so doch von einem Manne her, der Homeros und Moses gleichmäßig verehrte ^4. Eine andere, ebenfalls anonyme Schrift über das Weltganze, gleichfalls ein in seiner Art achtbarer Versuch, die Lehre des Aristoteles mit der der Stoa zu verschmelzen, ist vielleicht auch von einem Juden geschrieben, sicher dem angesehensten und höchstgestellten Juden der neronischen Zeit, dem Generalstabschef des Corbulo und des Titus, Tiberius Alexandros gewidmet. Am deutlichsten tritt uns die Vermählung der beiden Geisteswelten entgegen in der jüdisch-alexandrinischen Philosophie, dem schärfsten und greifbarsten Ausdruck einer das Wesen des Judentums nicht bloß ergreifenden, sondern auch angreifenden religiösen Bewegung. Die hellenische Geistesentwicklung lag im Kampf mit den nationalen Religionen aller Art, indem sie deren Anschauungen entweder negierte oder auch mit anderem Inhalt erfüllte, die bisherigen Götter aus den Gemütern der Menschen austrieb und auf die leeren Plätze entweder nichts setzte oder die Gestirne und abstrakte Begriffe. Diese Angriffe trafen auch die Religion der Juden. Es bildete sich ein Neujudentum hellenischer Bildung, das mit Jehova nicht ganz so arg, aber doch nicht viel anders verfuhr als die gebildeten Griechen und Römer mit Zeus und Jupiter. Das Universalmittel der sogenannten allegorischen Deutung, wodurch insbesondere die Philosophen der Stoa die heidnischen Landesreligionen überall in höflicher Weise vor die Türe gesetzt hatten, paßte für die Genesis ebenso gut und ebenso schlecht wie für die Götter der Ilias; wenn Moses mit Abraham eigentlich den Verstand, mit Sarah die Tugend, mit Noah die Gerechtigkeit gemeint hatte, wenn die vier Ströme des Paradieses die vier Kardinaltugenden waren, so konnte der aufgeklärteste Hellene an die Thora glauben. Aber eine Macht war dies Pseudojudentum auch, und der geistige Primat der Judenschaft Ägyptens tritt vor allem darin hervor, daß diese Richtung vorzugsweise ihre Vertreter in Alexandreia gefunden hat.

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^4 Pseudo-Longinus περί ύψους: “Weit besser als der Götterkrieg ist bei Homeros die Schilderung der Götter in ihrer Vollkommenheit und echten Größe und Reinheit, wie die des Poseidon (Ilias 13,18 f.). Ebenso schreibt der Gesetzgeber der Juden, kein geringer Mann (ουχ ο τυχών ανήρ), nachdem er die göttliche Gewalt in würdiger Weise erfaßt und zum Ausdruck gebracht hat, gleich zu Anfang der Gesetze (Gen. 1, 3): Es sprach der Gott - was? es werde Licht! und es ward Licht; es werde die Erde! und die Erde ward.”

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Trotz der innerlichen Scheidung, welche bei den palästinensischen Juden sich vollzogen und nur zu oft geradezu zum Bürgerkrieg gesteigert hatte, trotz der Versprengung eines großen Teils der Judenschaft in das Ausland, trotz des Eindringens fremder Massen in dieselbe und sogar des destruktiven hellenistischen Elements in ihren innersten Kern blieb die Gesamtheit der Juden in einer Weise vereinigt, für welche in der Gegenwart nur etwa der Vatikan und die Kaaba eine gewisse Analogie bieten. Das heilige Salem blieb die Fahne, Zions Tempel das Palladium der gesamten Judenschaft, mochten sie den Römern oder den Parthern gehorchen, aramäisch oder griechisch reden, ja an den alten Jahve glauben oder an den neuen, der keiner war. Daß der Schirmherr dem geistlichen Oberhaupt der Juden eine gewisse weltliche Macht zugestanden hatte, bedeutete für die Judenschaft ebensoviel, der geringe Umfang dieser Macht ebensowenig wie seiner Zeit für die Katholiken der sogenannte Kirchenstaat. Jedes Mitglied einer jüdischen Gemeinde hatte jährlich nach Jerusalem ein Didrachmon als Tempelschoß zu entrichten, welcher regelmäßiger einging als die Staatssteuern; jedes war verpflichtet, wenigstens einmal in seinem Leben dem Jehovah persönlich an dein Orte zu opfern, der ihm allein in der Welt wohlgefällig war. Die theologische Wissenschaft blieb gemeinschaftlich; die babylonischen und die alexandrinischen Rabbiner haben daran sich nicht minder beteiligt wie die von Jerusalem. Das unvergleichlich zähe Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit, wie es in der rückkehrenden Exulantengemeinde sich festgesetzt und dann jene Sonderstellung der Juden in der Griechenwelt mit durchgesetzt hatte, behauptete sich trotz Zerstreuung und Spaltung. Am bemerkenswertesten ist das Fortleben des Judentums selbst in den davon in der inneren Religion losgelösten Kreisen. Der namhafteste, für uns der einzige deutlich greifbare Vertreter dieser Richtung in der Literatur, Philon, einer der vornehmsten und reichsten Juden aus der Zeit des Tiberius, steht in der Tat zu seiner Landesreligion nicht viel anders als Cicero zu der römischen; aber er selbst glaubte, nicht sie aufzulösen, sondern sie zu erfüllen. Auch ihm ist, wie jedem anderen Juden, Moses die Quelle aller Wahrheit, seine geschriebene Weisung bindendes Gesetz, seine Empfindung Ehrfurcht und Gläubigkeit. Es ist dies sublimierte Judentum dem sogenannten Götterglauben der Stoa doch nicht völlig identisch. Die Körperlichkeit des Gottes verschwindet für Philon, aber die Persönlichkeit nicht, und es mißlingt ihm vollständig, was das Wesen der hellenischen Philosophie ist, die Göttlichkeit in die Menschenbrust zu verlegen; es bleibt die Anschauung, daß der sündhafte Mensch abhänge von einem vollkommenen, außer und über ihm stehenden Wesen. Ebenso fügt das neue Judentum sich dem nationalen Ritualgesetz weit unbedingter als das neue Heidentum. Der Kampf des alten und des neuen Glaubens ist in dem jüdischen Kreise deswegen von anderer Art als in dem heidnischen, weil der Einsatz ein größerer war; das reformierte Heidentum streitet nur gegen den alten Glauben, das reformierte Judentum würde in seiner letzten Konsequenz das Volkstum aufheben, welches in dem Überfluten des Hellenismus mit der Verflüchtigung des Landesglaubens notwendig verschwand, und scheut deshalb davor zurück, diese Konsequenz zu ziehen. Daher ist auf griechischem Boden und in griechischer Sprache, wenn nicht das Wesen, doch die Form des alten Glaubens mit beispielloser Hartnäckigkeit festgehalten und verteidigt worden, verteidigt auch von denen, die im Wesen vor dem Hellenismus kapitulieren. Philon selbst hat, wie weiterhin erzählt werden soll, für die Sache der Juden gestritten und gelitten. Darum aber hat auch die hellenistische Richtung im Judentum auf dieses selbst nie übermächtig eingewirkt, niemals vermocht, dem nationalen Judentum entgegenzutreten, kaum dessen Fanatismus zu mildern und die Verkehrtheiten und Frevel desselben zu hemmen. In allen wesentlichen Dingen, insbesondere dem Druck und der Verfolgung gegenüber, verschwinden die Differenzen des Judentums, und wie unbedeutend der Rabbinerstaat war, die religiöse Gemeinschaft, der er vorstand, war eine ansehnliche, unter Umständen eine furchtbare Macht.

Diesen Verhältnissen fanden die Römer sich gegenüber, als sie im Orient die Herrschaft antraten. Die Eroberung zwingt dem Eroberer nicht minder die Hand als dem Eroberten. Das Werk der Jahrhunderte, die makedonischen Stadteinrichtungen konnten weder die Arsakiden noch die Caesaren ungeschehen machen; weder Seleukeia am Euphrat noch Antiocheia und Alexandreia konnten von den nachfolgenden Regierungen angetreten werden unter der Wohltat des Inventars. Wahrscheinlich hat der dortigen jüdischen Diaspora gegenüber der Begründer des Kaiserregiments sich, wie in so vielen anderen Dingen, die Politik der ersten Lagiden zur Richtschnur genommen und das Judentum des Orients in seiner Sonderstellung eher gefördert als gehindert; und dies Verfahren ist dann für seine Nachfolger durchgängig maßgebend gewesen. Es ist schon erzählt worden, daß die vorderasiatischen Gemeinden unter Augustus den Versuch machten, ihre jüdischen Mitbürger bei der Aushebung gleichmäßig heranzuziehen und ihnen die Einhaltung des Sabbaths nicht ferner zu gestatten; Agrippa aber entschied gegen sie und hielt den Status quo zu Gunsten der Juden aufrecht oder stellte vielmehr die bisher wohl nur von einzelnen Statthaltern oder Gemeinden der griechischen Provinzen nach Umständen zugelassene Befreiung der Juden vom Kriegsdienst und das Sabbathprivilegium vielleicht jetzt erst rechtlich fest. Augustus wies ferner die Statthalter von Asia an, die strengen Reichsgesetze über Vereine und Versammlungen gegen die Juden nicht zur Anwendung zu bringen. Aber die römische Regierung hat es nicht verkannt, daß die den Juden im Orient eingeräumte exempte Stellung mit der unbedingten Verpflichtung der Reichsangehörigen zur Erfüllung der vom Staat geforderten Leistungen sich nicht vereinigen ließ, daß die garantierte Sonderstellung der Judenschaft den Rassenhaß und unter Umständen den Bürgerkrieg in die einzelnen Städte trug, daß das fromme Regiment der Behörden von Jerusalem über alle Juden des Reiches eine bedenkliche Tragweite hatte und daß in allem diesem für den Staat eine praktische Schädigung und eine prinzipielle Gefahr lag. Der innerliche Dualismus des Reiches drückt in nichts sich schärfer aus als in der verschiedenen Behandlung der Juden in dem lateinischen und dem griechischen Sprachgebiet. Im Okzident sind die autonomen Judenschaften niemals zugelassen worden. Man tolerierte wohl daselbst die jüdischen Religionsgebräuche wie die syrischen und die ägyptischen oder vielmehr etwas weniger als diese; der Judenkolonie in der Vorstadt Roms jenseits des Tiber zeigte Augustus sich günstig und ließ bei seinen Spenden den, der des Sabbaths wegen sich versäumt hatte, nachträglich zu. Aber er persönlich vermied jede Berührung wie mit dem ägyptischen so auch mit dem jüdischen Kultus, und wie er selbst in Ägypten dem heiligen Ochsen aus dem Wege gegangen war, so billigte er es durchaus, daß sein Sohn Gaius, als er nach dem Orient ging, bei Jerusalem vorbeiging. Unter Tiberius wurde sogar im Jahre 19 in Rom und ganz Italien der jüdische Kultus zugleich mit dem ägyptischen untersagt und diejenigen, die sich nicht dazu verstanden, ihn öffentlich zu verleugnen und die heiligen Geräte ins Feuer zu werfen, aus Italien ausgewiesen, soweit sie nicht als tauglich für den Kriegsdienst in Strafkompanien verwendet werden konnten, wo dann nicht wenige ihrer religiösen Skrupel wegen dem Kriegsgericht verfielen. Wenn, wie wir nachher sehen werden, eben dieser Kaiser im Orient jedem Konflikt mit dem Rabbi fast ängstlich aus dem Wege ging, so zeigt sich hier deutlich, daß er, der tüchtigste Herrscher, den das Reich gehabt hat, die Gefahren der jüdischen Immigration ebenso deutlich erkannte wie die Unbilligkeit und die Unmöglichkeit, da, wo das Judentum bestand, es zu beseitigen ^5. Unter den späteren Regenten ändert, wie wir im weiteren Verlauf finden werden, in der Hauptsache die ablehnende Haltung gegen die Juden des Okzidents sich nicht, obwohl sie im übrigen mehr dem Beispiel des Augustus folgen als dem des Tiberius. Man hinderte die Juden nicht, die Tempelsteuer in der Form freiwilliger Beiträge einzuziehen und nach Jerusalem zu senden. Es wurde ihnen nicht gewehrt, wenn sie einen Rechtshandel lieber vor einen jüdischen Schiedsrichter brachten als vor ein römisches Gericht. Von zwangsweiser Aushebung zum Dienst, wie Tiberius sie anordnete, ist auch im Okzident späterhin nicht weiter die Rede. Aber eine öffentlich anerkannte Sonderstellung und öffentlich anerkannte Sondergerichte haben die Juden im heidnischen Rom und überhaupt im lateinischen Westen niemals erhalten. Vor allem aber haben im Okzident, abgesehen von der Hauptstadt, die der Natur der Sache nach auch den Orient mit repräsentierte und schon in der ciceronischen Zeit eine zahlreiche Judenschaft in sich schloß, die Judengemeinden in der früheren Kaiserzeit nirgends besondere Ausdehnung oder Bedeutung gehabt ^6. Nur im Orient gab die Regierung von vornherein nach oder vielmehr, sie versuchte nicht, die bestehenden Verhältnisse zu ändern und den daraus resultierenden Gefahren vorzubeugen; und so haben denn auch, wie die heiligen Bücher der Juden der lateinischen Welt erst in lateinischer Sprache durch die Christen bekannt geworden sind, die großen Judenbewegungen der Kaiserzeit sich durchaus auf den griechischen Osten beschränkt. Hier wurde kein Versuch gemacht, mit der rechtlichen Sonderstellung des Juden die Quelle des Judenhasses allmählich zu verstopfen, aber ebensowenig, von Laune und Verkehrtheiten einzelner Regenten abgesehen, dem Judenhaß und den Judenhetzen von Seiten der Regierung Vorschub getan. In der Tat ist die Katastrophe des Judentums nicht aus der Behandlung der jüdischen Diaspora im Orient hervorgegangen. Lediglich die in verhängnisvoller Weise sich entwickelnden Beziehungen des Reichsregiments zu dem jüdischen Rabbistaat haben nicht bloß die Zerstörung des Gemeinwesens von Jerusalem herbeigeführt, sondern weiter die Stellung der Juden im Reiche überhaupt erschüttert und verschoben. Wir wenden uns dazu, die Vorgänge in Palästina unter der römischen Herrschaft zu schildern.

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^5 Der Jude Philon schreibt die Behandlung der Juden in Italien auf Rechnung des Seianus (leg. 24; in Flacc. 1), die der Juden im Osten auf die des Kaisers selbst. Aber Josephus führt vielmehr, was in Italien geschah, zurück auf einen Skandal in der Hauptstadt, welchen drei jüdische fromme Schwindler und eine zum Judentum bekehrte vornehme Dame gegeben hatten, und Philon selbst gibt zu, daß Tiberius nach Seians Sturz den Statthaltern nur gewisse Milderungen in dem Verfahren gegen die Juden aufgegeben habe. Die Politik des Kaisers und die seiner Minister den Juden gegenüber war im wesentlichen dieselbe.

^6 Agrippa II., der die jüdischen Ansiedlungen im Ausland aufzählt (bei Philon leg. ad Gaium 36), nennt keine Landschaft westlich von Griechenland, und unter den in Jerusalem weilenden Fremden, die die Apostelgeschichte 2, 5 f. verzeichnet, sind aus dem Westen nur Römer genannt.

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Die Zustände im südlichen Syrien waren von den Feldherrn der Republik, Pompeius und seinen nächsten Nachfolgern, in der Weise geordnet worden, daß die größeren Gewalten, die dort anfingen sich zu bilden, wieder herabgedrückt und das ganze Land in einzelne Stadtgebiete und Kleinherrschaften aufgelöst wurde. Am schwersten waren davon die Juden betroffen worden; nicht bloß hatten sie allen hinzugewonnenen Besitz, namentlich die ganze Küste, herausgeben müssen, sondern Gabinius hatte sogar den alten Bestand des Reiches in fünf selbständig sich verwaltende Kreise aufgelöst und dem Hohenpriester Hyrkanos seine weltlichen Befugnisse entzogen. Damit war also wie einerseits die Schutzmacht, so andererseits die reine Theokratie wieder hergestellt. Indes änderte dies sich bald. Hyrkanos oder vielmehr der für ihn regierende Minister, der Idumäer Antipatros ^7, gelangte wohl schon durch Gabinius selbst, dem er bei seinen parthischen und ägyptischen Unternehmungen sich unentbehrlich zu machen verstand, wiederum zu der führenden Stellung im südlichen Syrien. Nach der Plünderung des Tempels von Jerusalem durch Crassus ward der dadurch veranlaßte Aufstand der Juden hauptsächlich durch ihn gedämpft. Es war für ihn eine günstige Fügung, daß die jüdische Regierung nicht genötigt ward, in die Krisis zwischen Caesar und Pompeius, für welchen sie wie der ganze Osten sich erklärt hatte, handelnd einzugreifen. Dennoch wäre wohl, nachdem der Bruder und Rivale des Hyrkanos, Aristobulos, sowie dessen Sohn Alexander, wegen ihres Eintretens für Caesar, durch die Pompeianer ihr Leben verloren hatten, nach Caesars Sieg der zweite Sohn Antigonos von diesem in Judäa als Herrscher eingesetzt worden. Aber als Caesar, nach dem entscheidenden Sieg nach Ägypten gekommen, sich in Alexandreia in einer gefährlichen Lage befand, war es vornehmlich Antipatros, der ihn aus dieser befreite, und dies schlug durch; Antigonos mußte zurückstehen hinter der neueren, aber wirksameren Treue. Nicht am wenigsten hat Caesars persönliche Dankbarkeit die förmliche Restauration des Judenstaates gefördert. Das Jüdische Reich erhielt die beste Stellung, die dem Klientelstaat gewährt werden konnte, völlige Freiheit von Abgaben an die Römer ^8 und von militärischer Besatzung und Aushebung ^9, wogegen allerdings auch die Pflichten und die Kosten der Grenzverteidigung von der einheimischen Regierung zu übernehmen waren. Die Stadt Ioppe und damit die Verbindung mit dem Meer wurde zurückgegeben, die Unabhängigkeit der inneren Verwaltung sowie die freie Religionsübung garantiert, die bisher verweigerte Wiederherstellung der von Pompeius geschleiften Festungswerke Jerusalems gestattet (707 47). Also regierte unter dem Namen des Hasmonäerfürsten ein Halbfremder - denn die Idumäer standen zu den eigentlichen, von Babylon zurückgewanderten Juden ungefähr wie die Samariter - den Judenstaat unter dem Schutz und nach dem Willen Roms. Die nationalgesinnten Juden waren dem neuen Regiment nichts weniger als geneigt. Die alten Geschlechter, die im Rat von Jerusalem führten, hielten im Herzen zu Aristobulos und nach dessen Tode zu seinem Sohn Antigonos. In den Bergen Galiläas fochten die Fanatiker ebenso gegen die Römer wie gegen die eigene Regierung; als Antipatros’ Sohn Herodes den Führer dieser wilden Schar, Ezekias, gefangengenommen und hatte hinrichten lassen, zwang der Priesterrat von Jerusalem unter dem Vorwand verletzter Religionsvorschriften den schwachen Hyrkanos, den Herodes zu verbannen. Dieser trat darauf in das römische Heer ein und leistete dem Caesarischen Statthalter von Syrien gegen die Insurrektion der letzten Pompeianer gute Dienste. Aber als nach der Ermordung Caesars die Republikaner im Osten die Oberhand gewannen, war Antipatros wieder der erste, der dem Stärkeren nicht bloß sich fügte, sondern sich die neuen Machthaber verpflichtete durch rasche Beitreibung der von ihnen auferlegten Kontribution. So kam es, daß der Führer der Republikaner, als er aus Syrien abzog, den Antipatros in seiner Stellung beließ und dem Sohne desselben, Herodes, sogar ein Kommando in Syrien anvertraute. Als dann Antipatros starb, wie man sagt, von einem seiner Offiziere vergiftet, glaubte Antigonos, der bei seinem Schwager, dem Fürsten Ptolemaeos von Chalkis, Aufnahme gefunden hatte, den Augenblick gekommen, um den schwachen Oheim zu beseitigen. Aber die Söhne des Antipatros, Phasael und Herodes, schlugen seine Schar aufs Haupt, und Hyrkanos verstand sich dazu, ihnen die Stellung des Vaters zu gewähren, ja sogar den Herodes, indem er ihm seine Enkelin Mariamme verlobte, gewissermaßen in das regierende Haus aufzunehmen. Inzwischen unterlagen die Führer der republikanischen Partei bei Philippi. Die Opposition in Jerusalem hoffte nun den Sturz der verhaßten Antipatriden bei den Siegern zu erwirken; aber Antonius, dem das Schiedsgericht zufiel, wies deren Deputationen erst in Ephesos, dann in Antiocheia, zuletzt in Tyros entschieden ab, ja ließ die letzten Gesandten hinrichten, und bestätigte Phasael und Herodes förmlich als “Vierfürsten” ^10 - der Juden (723 41).

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^7 Antipatros begann seine Laufbahn als Statthalter (στρατηγός) von Idumäa (Ios. ant. Iud. 14, 1, 3), und heißt dann Verwalter des Jüdischen Reiches (ο τών Ιουδαίων επιμελητής daselbst 14, 8, 1), das heißt etwa erster Minister. Mehr liegt auch nicht in der gegen Rom wie gegen Herodes adulatorisch gefärbten Erzählung des Josephus (ant. Iud. 14, 8, 5; bel. Iud. 1, 10, 3), daß Caesar dem Antipatros die Wahl überlassen habe, seine Machtstellung (δυναστεία) selbst zu bestimmen und, da dieser ihm die Entscheidung anheimstellt, ihn zum Verwalter (επίτροπος) von Judäa bestellt habe. Dies ist nicht, wie Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 will, die (damals noch gar nicht bestehende) römische Prokuratur der Kaiserzeit, sondern ein formell von dem jüdischen Ethnarchen verliehenes Amt, eine επιτροπή, wie die bei Ios. bel. Iud. 2, 18, 6 erwähnte. In den Aktenstücken aus Caesars Zeit vertritt die Juden allein der Erzpriester und Ethnarch Hyrkanos; Caesar gab dem Antipatros, was dem Untertanen eines abhängigen Staats gewährt werden konnte, das römische Bürgerrecht und die personale Immunität (Ios. ant. Iud. 14, 8, 3; bel. Iud. 1, 9, 5), aber er machte ihn nicht zum Beamten Roms. Daß Herodes, aus Judäa vertrieben, von dem Römern eine römische Offizierstellung etwa in Samaria erhalten hat, ist glaublich; aber die Bezeichnungen στρατηγός τής Κοιλής Συρίας; (Ios. ant. Iud. 14 9, 5 c. 11, 4) oder στρατηγός Κοιλής Συρίας καί Σαμαρίας; (bel. Iud. 1, 10, 8) sind mindestens irreführend, und ebenso inkorrekt nennt derselbe Schriftsteller den Herodes später deswegen, weil er τοίς επιτρπεύουσι τής Συρίας; als Ratgeber dienen soll (ant. Iud. 15, 10, 3), sogar Συρίας ολής επίτροπον (bel. Iud. 1, 20, 4, wo Marquardts Änderung [Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 Κοιλής den Sinn zerstört).

^8 In dem Dekret Caesars bei Josephus (ant. Iud. 14, 10, 5 u. 6) ist die aus Epiphanius sich ergebende Lesung die einzig mögliche: danach wird das Land von der (durch Pompeius auferlegten: Ios. ant. Iud. 14, 4, 4) Steuer, vom zweiten Jahr der laufenden Verpachtung an, befreit und weiter verordnet, daß die Stadt Joppe, die damals aus römischem Besitz in jüdischen überging, zwar auch ferner den vierten Teil der Feldfrüchte in Sidon an die Römer abliefern, aber dafür dem Hyrkanos ebenfalls in Sidon als Äquivalent jährlich 20675 Scheffel Getreide gewährt werden sollen, woneben die Joppenser auch noch den Zehnten an Hyrkanos entrichten. Auch zeigt die ganze sonstige Erzählung, daß der jüdische Staat seitdem von Tributzahlung frei ist; daß Herodes von den der Kleopatra zugewiesenen Distrikten, die er ihr abpachtet, φόρος zahlt (ant. Iud. 15, 4, 2 u. 4. c. 5, 3), bestätigt nur die Regel. Wenn App. civ. 5, 75 unter den von Antonius mit Tribut belegten Königen den Herodes für Idumäa und Samaria aufführt, so fehlt Judäa auch hier nicht ohne guten Grund; und auch für diese Nebenländer kann ihm der Tribut von Augustus erlassen sein. Der detaillierte und zuverlässige Bericht über die Schatzung, die Quirinius anordnet, zeigt mit völliger Klarheit, daß das Land bis dahin von römischer Steuer frei war.

^9 In demselben Dekret heißt es: καί όπως μηδείς μήτε αρχών μήτε στρατηγός ή πρεσβευτης εν τοίς όροις τών Ιουδαίων ανιστά (‘vielleicht συνιστά Wilamowitz) συμμαψίαν καί στρατιώτας εξιή (so Wilamowitz für εξεί), ή τά χρήματα τούτων ανεπηρεάστους (vgl. 14, 10, 2: παραχειμασίαν δέ καί χρήματα πράττεσθαι οθ δοκιμάζω). Dies entspricht im wesentlichen der Formel des wenig älteren Freibriefs für Termessos (CIL I, 204): nei quis magistratu prove magistratu legatus ne[ive] quis alius meilites in oppidum Thermesum . . . agrumve . . . hiemandi caussa introducito . . . nisei senatus nominatim utei Thermesum . . . in hibernacula meilites deducantur decreverit. Der Durchmarsch ist demnach gestattet. In dem Privilegium für Judäa scheint außerdem noch die Aushebung untersagt gewesen zu sein.

^10 Dieser Titel, der zunächst das kollegialische Vierfürstentum bezeichnet, wie es bei den Galatern herkömmlich war, ist dann allgemeiner für die Samt-, ja auch für die Einherrschaft, immer aber als im Rang dem königlichen nachstehend verwendet worden. In dieser Weise erscheint er außer in Galanen auch in Syrien vielleicht seit Pompeius, sicher seit Augustus. Die Nebeneinanderstellung eines Ethnarchen und zweier Tetrarchen, wie sie im Jahre 713 (41) für Judäa nach Josephus (ant. Iud. 14, 13, 1; bel. Iud. 1, 12, 5) angeordnet ward, begegnet sonst nicht wieder; analog ist Pheroras Tetrarch der Peraea unter seinem Bruder Herodes (bel. Iud. 1, 24, 5).

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Bald rissen die Wendungen der großen Politik den jüdischen Staat noch einmal in ihre Wogen. Der Herrschaft der Antipatriden machte im folgenden Jahre (714 40) die Invasion der Parther zunächst ein Ende. Der Prätendent Antigonos schlug sich zu ihnen und bemächtigte sich Jerusalems und fast des ganzen Gebiets. Hyrkanos ging als Gefangener zu den Parthern, Phasael, Antipatros’ ältester Sohn, gleichfalls gefangen, gab sich im Kerker den Tod. Mit genauer Not barg Herodes die Seinigen in einem Felsenschloß am Saume Judäas und ging selbst flüchtig und Hilfe bittend zuerst nach Ägypten und, da er hier Antonius nicht mehr fand, zu den beiden eben damals in neuer Eintracht schaltenden Machthabern (724 40) nach Rom. Bereitwillig gestattete man ihm, was ja nur im römischen Interesse lag, das Jüdische Reich für sich zurückzugewinnen; er kam nach Syrien zurück, soweit es auf die Römer ankam, als anerkannter Herrscher und sogar ausgestattet mit dem königlichen Titel. Aber gleich wie ein Prätendent hatte er das Land nicht so sehr den Parthern als den Patrioten zu entreißen. Vorzugsweise mit Samaritern und Idumäern und gedungenen Soldaten schlug er seine Schlachten und gelangte endlich durch die Unterstützung der römischen Legionen auch in den Besitz der lange verteidigten Hauptstadt. Die römischen Henker befreiten ihn gleichfalls von seinem langjährigen Nebenbuhler Antigonos, seine eigenen räumten auf unter den vornehmen Geschlechtern des Rats von Jerusalem.

Aber die Tage der Bedrängnis waren mit seiner Installation noch keineswegs vorüber. Antonius’ unglückliche Expedition gegen die Parther blieb für Herodes ohne Folgen, da die Sieger es nicht wagten, in Syrien einzurücken; aber schwer litt er unter den immer sich steigernden Ansprüchen der ägyptischen Königin, die damals mehr als Antonius den Osten beherrschte; ihre frauenhafte Politik, zunächst gerichtet auf die Erweiterung ihrer Hausmacht und vor allem ihrer Einkünfte, erreichte zwar bei Antonius bei weitem nicht alles, was sie begehrte, aber sie entriß dem König der Juden doch einen Teil seiner wertvollsten Besitzungen an der syrischen Küste und in dem ägyptisch-syrischen Zwischengebiet, ja selbst die reichen Balsampflanzungen und Palmenhaine von Jericho und legte ihm schwere finanzielle Lasten auf. Um den Rest seiner Herrschaft zu behaupten, mußte er die neuen syrischen Besitzungen der Königin entweder selber abpackten oder für andere minder zahlungsfähige Pächter garantieren. Nach all diesen Bedrängnissen und in Erwartung noch ärgerer und ebensowenig abweisbarer Anforderungen war der Ausbruch des Krieges zwischen Antonius und Caesar für ihn eine Hoffnung, und daß Kleopatra in ihrer egoistischen Verkehrtheit ihm die tätige Teilnahme an dem Kriege erließ, weil er seine Truppen brauche, um ihre syrischen Einkünfte beizutreiben, ein weiterer Glücksfall, da dies ihm die Unterwerfung unter den Sieger erleichterte. Das Glück kam ihm noch weiter bei dem Parteiwechsel entgegen: er konnte eine Schar getreuer Gladiatoren des Antonius abfangen, die aus Kleinasien durch Syrien nach Ägypten marschierten, um ihrem Herrn Beistand zu leisten. Indem er, bevor er sich zu Caesar nach Rhodos begab, um seine Begnadigung zu erwirken, den letzten männlichen Sproß des Makkabäerhauses, den achtzigjährigen Hyrkanos, dem das Haus des Antipatros seine Stellung verdankte, für alle Fälle hinrichten ließ, übertrieb er in der Tat die notwendige Vorsicht. Caesar tat, was die Politik ihn tun hieß, zumal da für die beabsichtigte ägyptische Expedition die Unterstützung des Herodes von Wichtigkeit war; er bestätigte den gern Besiegten in seiner Herrschaft und erweiterte sie teils durch die Rückgabe der von Kleopatra ihm entrissenen Besitzungen, teils durch weitere Gaben: die ganze Küste von Gaza bis zum Stratonsturm, dem späteren Caesarea, die zwischen Judäa und Galiläa sich einschiebende samaritanische Landschaft und eine Anzahl von Städten östlich vom Jordan gehorchten seitdem dem Herodes. Mit der Konsolidierung der römischen Monarchie war auch das jüdische Fürstentum weiteren äußeren Krisen entzogen.

Vom römischen Standpunkt aus erscheint das Verhalten der neuen Dynastie in einer Weise korrekt, daß dem Betrachtenden dabei die Augen übergehen. Sie tritt ein zuerst für Pompeius, dann für Caesar den Vater, dann für Cassius und Brutus, dann für die Triumvirn, dann für Antonius, endlich für Caesar den Sohn; die Treue wechselt wie die Parole. Dennoch ist diesem Verhalten die Folgerichtigkeit und Festigkeit nicht abzusprechen. Die Parteiungen, die die herrschende Bürgerschaft zerrissen, ob Republik oder Monarchie, ob Caesar oder Antonius, gingen die abhängigen Landschaften, vor allem die des griechischen Ostens, in der Tat nichts an. Die Entsittlichung, die mit allem revolutionären Regimentswechsel verbunden ist, die entweihende Vermengung der inneren Treue und des äußeren Gehorsams, kam in diesem Fall in grellster Weise zum Vorschein; aber der Pflichterfüllung, wie sie das römische Gemeinwesen von seinen Untertanen beanspruchte, hatte König Herodes in einer Ausdehnung genügt, welcher edlere und großartigere Naturen allerdings nicht fähig gewesen sein würden. Den Parthern gegenüber hat er stets, auch in bedenklichen Lagen, fest zu den einmal erkorenen Schutzherren gehalten.

Vom Standpunkt der inneren jüdischen Politik aus ist das Regiment des Herodes die Beseitigung der Theokratie und insofern eine Fortsetzung, ja eine Steigerung des Regiments der Makkabäer, als die Trennung des staatlichen und des Kirchenregiments in schneidendster Schärfe durchgeführt wird in dem Gegensatz zwischen dem allmächtigen, aber fremdgeborenen König, und dem machtlosen, oft und willkürlich gewechselten Erzpriester. Freilich wurde dem jüdischen Hochpriester die königliche Stellung eher verziehen als dem fremden und priesterlicher Weihe unfähigen Mann; und wenn die Hasmonäer die Unabhängigkeit des Judentums nach außen hin vertraten, trug der Idumäer seine königliche Macht über die Juden von dem Schirmherrn zu Lehen. Die Rückwirkung dieses unlösbaren Konflikts auf eine tief leidenschaftliche Natur tritt in dem ganzen Lebenslauf des Mannes uns entgegen, der viel Leid bereitet, aber vielleicht nicht weniger empfunden hat. Immer sichern die Energie, die Stetigkeit, die Fügsamkeit in das Unvermeidliche, die militärische und politische Geschicklichkeit, wo dafür Raum war, dem Judenkönig einen gewissen Platz in dem Gesamtbild einer merkwürdigen Epoche.

Das fast vierzigjährige Regiment des Herodes - er starb im Jahre 750 (4) - im einzelnen zu schildern, wie es die dafür in großer Ausführlichkeit erhaltenen Berichte gestatten, ist nicht die Aufgabe des Geschichtschreibers von Rom. Es gibt wohl kein Königshaus irgendeiner Zeit, in welchem die Blutfehde zwischen Eltern und Kindern, zwischen Gatten und Geschwistern in gleicher Weise gewütet hat; Kaiser Augustus und seine Statthalter in Syrien wandten schaudernd sich ab von dem Anteil an dem Mordwerk, der ihnen angesonnen ward; nicht der mindest entsetzliche Zug in diesem Greuelbild ist die völlige Zwecklosigkeit der meisten, in der Regel auf grundlosen Verdacht verfügten Exekutionen und die stetig nachfolgende verzweifelnde Reue des Urhebers. Wie kräftig und verständig der König das Interesse seines Landes, soweit er konnte und durfte, wahrnahm, wie energisch er nicht bloß in Palästina, sondern im ganzen Reich mit seinen Schätzen und mit seinem nicht geringen Einfluß für die Juden eintrat -die den Juden günstige Entscheidung Agrippas in dem großen kleinasiatischen Reichshandel hatten sie wesentlich ihm zu verdanken -, Liebe und Treue fand er wohl in Idumäa und Samaria, aber nicht bei dem Volke Israel; hier war und blieb er nicht so sehr der mit vielfacher Blutschuld beladene, als vor allem der fremde Mann. Wie es eine der Haupttriebfedern jenes Hauskrieges ist, daß er in seiner Gattin aus hasmonäischem Geschlecht, der schönen Mariamne, und in deren Kindern mehr die Juden als die Seinen sah und fürchtete, so hat er es selbst ausgesprochen, daß er sich zu den Griechen ebenso hingezogen fühle, wie von den Juden abgestoßen. Es ist bezeichnend, daß er die Söhne, denen er zunächst die Nachfolge zudachte, in Rom erziehen ließ. Während er aus seinen unerschöpflichen Reichtümern die Griechenstädte des Auslandes mit Gaben überhäufte und mit Tempeln schmückte, baute er für die Juden wohl auch, aber nicht im jüdischen Sinne. Die Circus- und Theaterbauten in Jerusalem selbst wie die Tempel für den Kaiserkultus in den jüdischen Städten galten dem frommen Israeliten als Aufforderung zur Gotteslästerung. Daß er den Tempel in Jerusalem in einen Prachtbau verwandelte, geschah halb gegen den Willen der Frommen; wie sehr sie den Bau bewunderten, daß er an demselben einen goldenen Adler anbrachte, wurde ihm mehr verübelt als alle von ihm verfügten Todesurteile und führte zu einem Volksaufstand, dem der Adler zum Opfer fiel und dann freilich auch die Frommen, die ihn abrissen. Herodes kannte das Land genug, um es nicht auf das äußerste kommen zu lassen; wenn es möglich gewesen wäre, dasselbe zu hellenisieren, der Wille dazu hätte ihm nicht gefehlt. An Tatkraft stand der Idumäer hinter den besten Hasmonäern nicht zurück. Der große Hafenbau beim Stratonsturm oder, wie die von Herodes völlig umgebaute Stadt seitdem heißt, bei Caesarea, gab der hafenarmen Küste zuerst das, was sie brauchte, und die ganze Kaiserzeit hindurch ist die Stadt ein Hauptemporium des südlichen Syriens geblieben. Was sonst die Regierung zu leisten vermag, Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen, Eintreten bei Hungersnot und anderen Kalamitäten, vor allen Dingen Sicherheit des Landes nach innen und außen, das hat Herodes geleistet. Der Räuberunfug wurde abgestellt und die in diesen Gegenden so ungemein schwierige Verteidigung der Grenze gegen die streifenden Stämme der Wüste mit Strenge und Folgerichtigkeit durchgeführt. Dadurch wurde die römische Regierung bewogen, ihm noch weitere Gebiete zu unterstellen, Ituräa, Trachonitis, Auranitis, Batanaea. Seitdem erstreckte sich seine Herrschaft, wie dies schon erwähnt ward, geschlossen über das transjordanische Land bis gegen Damaskos und zum Hermongebirge; soviel wir erkennen können, hat es nach jenen weiteren Zuweisungen in dem ganzen bezeichneten Gebiet keine Freistadt und keine von Herodes unabhängige Herrschaft mehr gegeben. Die Grenzverteidigung selbst traf mehr den arabischen König als den der Juden; aber soweit sie ihm oblag, bewirkte die Reihe wohlversehener Grenzkastelle auch hier einen Landfrieden, wie man ihn bisher in diesen Gegenden nicht gekannt hatte. Man begreift es, daß Agrippa, nachdem er die Hafen- und die Kriegsbauten des Herodes besichtigt hatte, in ihm einen gleichstrebenden Gehilfen bei dem großen Organisationswerk des Reiches erkannte und ihn in diesem Sinne behandelte.

Dauernden Bestand hatte sein Reich nicht. Herodes selbst teilte es in seinem Testament unter drei seiner Söhne, und Augustus bestätigte die Verfügung im wesentlichen, indem er nur den wichtigen Hafen Gaza und die transjordanischen Griechenstädte unmittelbar unter den syrischen Statthalter stellte. Die nördlichen Reichsteile wurden von dem Hauptland abgetrennt; das zuletzt von Herodes erworbene Gebiet südlich von Damaskos, die Batanaea mit den dazu gehörigen Distrikten erhielt Philippos, Galiläa und die Peraea, das heißt das transjordanische Gebiet, soweit es nicht griechisch war, Herodes Antipas, beide als Tetrarchen; diese beiden Kleinfürstentümer haben anfangs getrennt, dann unter Herodes des “Großen” Urenkel Agrippa II. vereinigt, mit geringen Unterbrechungen bis unter Traianus fortbestanden. Wir haben ihres Regiments bei der Schilderung des östlichen Syriens und Arabiens bereits gedacht. Hier mag nur hinzugefügt werden, daß diese Herodeer, wenn nicht mit der Energie, doch im Sinn und Geist des Stifters der Dynastie weiterregierten. Die von ihnen eingerichteten Städte Caesarea, das alte Paneas, im nördlichen Gebiet und Tiberias in Galiläa sind ganz in der Art des Herodes hellenisch geordnet; charakteristisch ist die Ächtung, welche die jüdischen Rabbis wegen eines bei der Anlage von Tiberias gefundenen Grabes über die unreine Stadt verhängten.

Das Hauptland, Judäa nebst Samaria nördlich und Idumäa südlich, bekam nach dem Willen des Vaters Archelaos. Aber den Wünschen der Nation entsprach diese Erbfolge nicht. Die Orthodoxen, das heißt die Pharisäer, beherrschten so gut wie ausschließlich die Masse, und wenn bisher die Furcht des Herrn einigermaßen niedergehalten war durch die Furcht vor dem rücksichtslos energischen König, so stand doch der Sinn der großen Majorität der Juden darauf, unter der Schirmherrschaft Roms das reine gottselige Priesterregiment wieder herzustellen, wie es einst die persischen Beamten eingerichtet hatten. Unmittelbar nach dem Tode des alten Königs hatten die Massen in Jerusalem sich zusammengerottet, um die Beseitigung des von Herodes ernannten Hohenpriesters und die Ausweisung der Ungläubigen aus der heiligen Stadt zu verlangen, wo eben das Passah gefeiert werden sollte; Archelaos hatte sein Regiment damit beginnen müssen, auf diese Massen einhauen zu lassen; man zählte eine Menge Tote, und die Festfeier unterblieb. Der römische Statthalter von Syrien - derselbe Varus, dessen Unverstand bald darauf den Römern Germanien kostete -, dem es zunächst oblag, während des Interregnums die Ordnung im Lande aufrecht zu halten, hatte diesen in Jerusalem meuternden Haufen gestattet, nach Rom, wo eben über die Besetzung des jüdischen Thrones verhandelt ward, eine Deputation von fünfzig Personen zu entsenden, um die Abschaffung des Königtums zu erbitten, und als Augustus diese vorließ, gaben achttausend hauptstädtische Juden ihr das Geleit zum Tempel des Apollo. Die fanatisierten Juden daheim fuhren inzwischen fort, sich selber zu helfen; die römische Besatzung, die in den Tempel gelegt war, wurde mit stürmender Hand angegriffen, und fromme Räuberscharen erfüllten das Land; Varus mußte die Legionen ausrücken lassen und mit dem Schwert die Ruhe wieder herstellen. Es war eine Warnung für den Oberherrn, eine nachträgliche Rechtfertigung für König Herodes’ gewalttätiges, aber wirksames Regiment. Aber mit der ganzen Schwächlichkeit, welche er namentlich in späteren Jahren so oft bewies, wies Augustus allerdings die Vertreter jener fanatischen Massen mit ihrem Begehren ab, übergab aber, im wesentlichen das Testament des Herodes ausführend, die Herrschaft in Jerusalem dem Archelaos, gemindert um den königlichen Titel, den Augustus dem unerprobten jungen Mann zur Zeit nicht zugestehen mochte, ferner gemindert um die nördlichen Gebiete und mit der Abnahme der Grenzverteidigung auch in der militärischen Stellung herabgedrückt. Daß auf Augustus’ Veranlassung die unter Herodes hochgespannten Steuern herabgesetzt wurden, konnte die Stellung des Vierfürsten wenig bessern. Archelaos’ persönliche Unfähigkeit und Unwürdigkeit brauchten kaum noch hinzuzutreten, um ihn unmöglich zu machen; wenige Jahre darauf (6 n. Chr.) sah Augustus selbst sich genötigt, ihn abzusetzen. Nun tat er nachträglich jenen Meuterern ihren Willen: das Königtum wurde abgeschafft und das Land einerseits in unmittelbare römische Verwaltung genommen, andererseits, soweit neben dieser ein inneres Regiment zugelassen ward, dasselbe dem Senat von Jerusalem übergeben. Bei diesem Verfahren mögen allerdings teils früher in Betreff der Erbfolge von Augustus dem Herodes gegebene Zusicherungen mitbestimmend gewesen sein, teils die mehr und mehr hervortretende und im allgemeinen wohl gerechtfertigte Abneigung der Reichsregierung gegen größere, einigermaßen selbständig sich bewegende Klientelstaaten. Was in Galatien, in Kappadokien, in Mauretanien kurz vorher oder bald nachher geschah, erklärt, warum auch in Palästina das Reich des Herodes ihn selbst kaum überdauerte. Aber wie in Palästina das unmittelbare Regiment geordnet ward, war es auch administrativ ein arger Rückschritt gegen das Herodische; vor allem aber lagen hier die Verhältnisse so eigenartig und so schwierig, daß die allerdings von der Priesterpartei selbst hartnäckig erstrebte und schließlich erlangte unmittelbare Berührung der regierenden Römer und der regierten Juden weder diesen noch jenen zum Segen gereichte.

Judäa wurde somit im Jahre 6 n. Chr. eine römische Provinz zweiten Ranges ^11 und ist, abgesehen von der ephemeren Restauration des jerusalemischen Königreichs unter Claudius in den Jahren 41-44, seitdem römische Provinz geblieben. An die Stelle des bisherigen lebenslänglichen und, unter Vorbehalt der Bestätigung durch die römische Regierung, erblichen Landesfürsten trat ein vom Kaiser auf Widerruf ernannter Beamter aus dem Ritterstand. Der Sitz der römischen Verwaltung wurde, wahrscheinlich sofort, die von Herodes nach hellenischem Muster umgebaute Hafenstadt Caesarea. Die Befreiung des Landes von römischer Besatzung fiel selbstverständlich weg, aber, wie durchgängig in den Provinzen zweiten Ranges, bestand die römische Truppenmacht nur aus einer mäßigen Zahl von Reiter- und Fußabteilungen der geringeren Kategorie; späterhin lagen dort eine Ala und fünf Kohorten, etwa 3000 Mann. Diese Truppen wurden vielleicht von dem früheren Regiment übernommen, wenigstens zum großen Teil im Lande selbst, jedoch meist aus Samaritanern und syrischen Griechen gebildet ^12. Legionarbesatzung erhielt die Provinz nicht, und auch in den Judäa benachbarten Gebieten stand höchstens eine von den vier syrischen Legionen. Nach Jerusalem kam ein ständiger römischer Kommandant, der in der Königsburg seinen Sitz nahm, mit einer schwachen ständigen Besatzung; nur während der Passahzeit, wo das ganze Land und unzählige Fremde nach dem Tempel strömten, lag eine stärkere Abteilung römischer Soldaten in einer zum Tempel gehörigen Halle. Daß mit der Einrichtung der Provinz die Steuerpflichtigkeit Rom gegenüber eintrat, folgt schon daraus, daß die Kosten der Landesverteidigung damit auf die Reichsregierung übergingen. Nachdem diese bei der Einsetzung des Archelaos eine Herabsetzung der Abgaben veranlaßt hatte, ist es wenig wahrscheinlich, daß sie bei der Einziehung des Landes eine sofortige Erhöhung derselben in Aussicht nahm; wohl aber wurde, wie in jedem neu erworbenen Gebiet, zu einer Revision der bisherigen Katastrierung geschritten ^13.

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^11 Die Angabe des Josephus, daß Judäa zur Provinz Syrien gezogen und dessen Statthalter unterstellt worden sei (ant. Iud. 17 fin.: τού δέ Αρχελάου χώρας υποτελούς προσνεμηθείσης τή Σύρων; 18, 1, 1 : εις τήν Ιουδαίων προσθήκην τής Συρίας; 4, 6) scheint unrichtig zu sein; vielmehr bildete Judäa wahrscheinlich seitdem eine eigene prokuratorische Provinz. Genaue Unterscheidung zwischen dem rechtlichen und dem faktischen Eingreifen des syrischen Statthalters darf man bei Josephus nicht erwarten. Daß derselbe die neue Provinz ordnete und die erste Schatzung leitete, entscheidet nicht über die Frage, welche Einrichtung ihr gegeben ward. Wo die Juden sich über ihren Prokurator bei dem Statthalter von Syrien beschweren und dieser gegen denselben einschreitet, ist allerdings der Prokurator von dem Legaten abhängig; aber wenn L. Vitellius dies tat (Ios. ant. Iud. 18, 4, 2), so griff dessen Macht eben außerordentlicherweise hinaus über die Provinz (Tac. ann. 6, 32; Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 822), und in dem andern Fall zeigen die Worte des Tacitus (12, 54): quia Claudius ius statuendi etiam de procuratoribus dederat, daß der Statthalter von Syrien kraft seiner allgemeinen Kompetenz ein solches Urteil nicht hätte fällen können. Sowohl das ius gladii dieser Prokuratoren (Ios. bel. Iud. 2, 8, 1: μέχρι τού κτείνειν λαβών παρά τού Καίσαρος εξουσίαν, ant. Iud. 18, 1, 1; ηγησόμενος Ιουδαίων τή επί πάσιν εξουσία) wie ihr ganzes Auftreten beweisen, daß sie nicht zu denen gehörten, die unter einem kaiserlichen Legaten stehend nur finanzielle Geschäfte besorgten, sondern vielmehr wie die Prokuratoren von Noricum und Raetia auch für Rechtspflege und Heerbefehl die höchste Instanz bildeten. Also hatten die Legaten von Syrien dort nur die Stellung wie die von Pannonien in Noricum und der obergermanische in Rätien. Dies entspricht auch der allgemeinen Entwicklung der Verhältnisse: alle größeren Königreiche sind bei der Einziehung nicht den benachbarten großen Statthalterschaften zugelegt worden, deren Machtfülle zu steigern nicht in der Tendenz dieser Epoche liegt, sondern zu selbstständigen, meist zuerst ritterlichen Statthalterschaften gemacht worden.

^12 Nach Josephus (ant. Iud. 20, 8, 7, genauer als bel. Iud. 2, 13, 7) bestand der größte Teil der römischen Truppen in Palästina aus Caesareern und Sebastenern. Die ala Sebastenorum focht im Jüdischen Kriege unter Vespasian (Ios. bel. Iud. 2, 12, 5). Vgl. Eph. epigr. V, p. 194. Alae und cohortes Iudaeorum gibt es nicht.

^13 Die Einkünfte des Herodes beliefen sich nach Josephus (ant. Iud. 17, 11, 4) auf etwa 1200 Talente, wovon auf Batanaea mit den Nebenländern etwa 100, auf Galiläa und Peraea 200, das übrige auf den Anteil des Archelaos entfallen; dabei ist wohl das ältere hebräische Talent (zu etwa 7830 Mark) gemeint, nicht, wie F. Hultsch (Griechische und römische Metrologie. z. Aufl. Berlin 1882, S. 605) annimmt, das Denartalent (zu etwa 5220 Mark), da die Einkünfte desselben Gebiets unter Claudius bei demselben Josephus (ant. Iud. 19, 8, 2) auf 12 Mill. Denare (etwa 10 Mill. Mark) angesetzt werden. Den Hauptposten darin bildete die Bodenabgabe, deren Höhe wir nicht kennen; in syrischer Zeit betrug sie wenigstens zeitweilig den dritten Teil vom Getreide und die Hälfte von Wein und Öl (1. Makk. 10, 30), zu Caesars Zeit für Joppe ein Viertel der Frucht (Anm. 8), woneben dann noch der Tempelzehnte stand. Dazu kamen eine Anzahl anderer Steuern und Zölle, Auktionsabgaben, Salzsteuer, Wege- und Brückengelder u. dgl. m.; diese sind es, auf welche die Zöllner der Evangelien sich beziehen.

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Für die einheimischen Behörden wurden in Judäa, wie überall, soweit möglich die Stadtgemeinden zum Fundament genommen. Samaria oder, wie die Stadt jetzt heißt, Sebaste, das neu angelegte Caesarea und die sonstigen in dem ehemaligen Reich des Archelaos enthaltenen städtischen Gemeinden verwalteten unter Aufsicht der römischen Behörde sich selbst. Auch das Regiment der Hauptstadt mit dem großen dazugehörigen Gebiet wurde in ähnlicher Weise geordnet. Schon in vorrömischer Zeit unter den Seleukiden hatte sich, wie wir sahen, in Jerusalem ein Rat der Ältesten gebildet, das Synhedrion oder judaisiert der Sanhedrin. Den Vorsitz darin führte der Hochpriester, welchen der jedesmalige Herr des Landes, wenn er nicht etwa selber Hochpriester war, auf Zeit bestellte. Dem Kollegium gehörten die gewesenen Hochpriester und angesehene Gesetzkundige an. Diese Versammlung, in der das aristokratische Element überwog, funktionierte als höchste geistliche Vertretung der gesamten Judenschaft, und, soweit diese davon nicht zu trennen war, auch als die weltliche Vertretung insbesondere der Gemeinde von Jerusalem. Zu einer geistlichen Institution mosaischer Satzung hat das Synhedrion von Jerusalem erst der spätere Rabbinismus durch fromme Fiktion umgestempelt. Er entsprach wesentlich dem Rat der griechischen Stadtverfassung, trug aber allerdings seiner Zusammensetzung wie seinem Wirkungskreise nach einen mehr geistlichen Charakter, als er den griechischen Gemeindevertretungen zukommt. Diesem Synhedrion und seinem Hochpriester, den jetzt als Vertreter des kaiserlichen Landesherrn der Prokurator ernannte, ließ oder übertrug die römische Regierung diejenige Kompetenz, welche in den hellenischen Untertanengemeinden den städtischen Behörden und den Gemeinderäten zukam. Sie ließ mit gleichgültiger Kurzsichtigkeit dem transzendentalen Messianismus der Pharisäer freien Lauf und dem bis zum Eintreffen des Messias fungierenden, keineswegs transzendentalen Landeskonsistorium ziemlich freies Schalten in Angelegenheiten des Glaubens, der Sitte und des Rechts, wo die römischen Interessen dadurch nicht geradezu berührt wurden. Insbesondere betraf dies die Rechtspflege. Zwar soweit es sich dabei um römische Bürger handelte, wird die Justiz in Zivil- wie in Kriminalsachen den römischen Gerichten sogar schon vor der Einziehung des Landes vorbehalten gewesen sein. Aber die Ziviljustiz über die Juden blieb auch nach derselben hauptsächlich der örtlichen Behörde. Die Kriminaljustiz über dieselben übte diese wahrscheinlich im allgemeinen konkurrierend mit dem römischen Prokurator; nur Todesurteile konnte sie nicht anders vollstrecken lassen als nach Bestätigung durch den kaiserlichen Beamten.

Im wesentlichen waren diese Anordnungen die unabweisbaren Konsequenzen der Abschaffung des Fürstentums, und indem die Juden diese erbaten, erbaten sie in der Tat jene mit. Gewiß war es auch die Absicht der Regierung, Härte und Schroffheit bei der Durchführung soweit möglich zu vermeiden. Publius Sulpicius Quirinius, dem als Statthalter von Syrien die Einrichtung der neuen Provinz übertragen ward, war ein angesehener und mit den Verhältnissen des Orients genau vertrauter Beamter, und alle Einzelberichte bestätigen redend oder schweigend, daß man die Schwierigkeiten der Verhältnisse kannte und darauf Rücksicht nahm. Die örtliche Prägung der Kleinmünze, wie sie früher die Könige geübt hatten, ging jetzt auf den Namen des römischen Herrschers; aber der jüdischen Bilderscheu wegen wurde nicht einmal der Kopf des Kaisers auf die Münze gesetzt. Das Betreten des inneren Tempelraumes blieb jedem Nichtjuden untersagt bei Todesstrafe ^14. Wie ablehnend Augustus sich persönlich gegen die orientalischen Kulte verhielt, er verschmähte es hier sowenig wie in Ägypten, sie in ihrer Heimat mit dem Kaiserregiment zu verknüpfen; prachtvolle Geschenke des Augustus, der Livia und anderer Glieder des kaiserlichen Hauses schmückten das Heiligtum der Juden, und nach kaiserlicher Stiftung rauchte täglich dort dem “höchsten Gott” das Opfer eines Stiers und zweier Lämmer. Die römischen Soldaten wurden angewiesen, wenn sie in Jerusalem Dienst hatten, die Feldzeichen mit den Kaiserbildern in Caesarea zu lassen, und als ein Statthalter unter Tiberius davon abging, entsprach die Regierung schließlich den flehenden Bitten der Frommen und ließ es bei dem alten. Ja als auf einer Expedition gegen die Araber die römischen Truppen durch Jerusalem marschieren sollten, erhielten sie infolge der Bedenken der Priester gegen die Bilder an den Feldzeichen eine andere Marschroute. Als ebenjener Statthalter dem Kaiser an der Königsburg in Jerusalem Schilde ohne Bildwerke weihte und die Frommen auch daran Ärgernis nahmen, befahl Tiberius dieselben abzunehmen und an dem Augustustempel in Caesarea aufzuhängen. Das Festgewand des Hohenpriesters, das sich auf der Burg in römischem Gewahrsam befand und daher vor der Anlegung erst sieben Tage lang von solcher Entweihung gereinigt werden mußte, wurde den Gläubigen auf ihre Beschwerde ausgeliefert und der Kommandant der Burg angewiesen, sich nicht weiter um dasselbe zu bekümmern. Allerdings konnte von der Menge nicht verlangt werden, daß sie darum die Folgen der Einverleibung weniger schwer empfand, weil sie selbst dieselbe herbeigeführt hatte. Auch soll nicht behauptet werden, daß die Einziehung des Landes für die Bewohner ohne Bedrückung abging und daß sie keinen Grund hatten, sich zu beschweren; diese Einrichtungen sind nirgends ohne Schwierigkeiten und Ruhestörungen durchgeführt worden. Ebenso wird die Anzahl der Unrechtfertigkeiten und Gewalttätigkeiten, welche einzelne Statthalter begingen, in Judäa nicht geringer gewesen sein als anderswo. Schon im Anfang der Regierung des Tiberius klagten die Juden wie die Syrer über Steuerdruck; insbesondere der langjährigen Verwaltung des Pontius Pilatus werden von einem nicht unbilligen Beurteiler alle üblichen Beamtenfrevel zur Last gelegt. Aber Tiberius hat, wie derselbe Jude sagt, in den dreiundzwanzig Jahren seiner Regierung die althergebrachten heiligen Gebräuche aufrecht gehalten und in keinem Teil sie beseitigt oder verletzt. Es ist dies um so mehr anzuerkennen, als derselbe Kaiser im Okzident so nachdrücklich wie kein anderer gegen die Juden einschritt und also die in Judäa von ihm bewiesene Langmut und Zurückhaltung nicht auf persönliche Begünstigung des Judentums zurückgeführt werden kann.

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^14 An der Marmorschranke (δρύφακτος), welche den inneren Tempelraum abgrenzte, standen deswegen Warnungstafeln in lateinischer und griechischer Sprache (Ios. bel. Iud. 5, 5, 2; 6, 2, 4; ant. Iud. 15, 11, 5). Eine der letzteren, die kürzlich wiedergefunden ist (Revue archeologique 23, 1872, S. 220) und jetzt in dem öffentlichen Museum von Konstantinopel sich befindet, lautet: μήθ΄ ένα αλλογενή εισπορεύεσθαι εντός τού περί τό ιερόν τρυφάκτου καί περιβόλου. ός δ'άν ληφδή, εαυτώ αίτιος έσται διά τό εξακολουθείν θάνατον. Das Iota im Dativ ist vorhanden, die Schrift gut und passend für frühe Kaiserzeit. Diese Tafeln sind schwerlich von den jüdischen Königen gesetzt, die kaum einen lateinischen Text hinzugefügt haben würden und auch keine Ursache hatten, mit dieser sonderbaren Anonymität den Tod in Aussicht zu stellen. Wenn sie von der römischen Regierung aufgestellt wurden, erklärt sich beides; auch sagt Titus bei Ios. bel. Iud. 6, 2, 4 in einer Ansprache an die Juden: ουχ ημείς τούς υπερβάντας υμίν αναιρείν επετρέψαμεν, κάν Ρωμαίός τις ή; - Trägt die Tafel wirklich Spuren von Axthieben, so stammen diese von den Soldaten des Titus.

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Trotz allem dem entwickelten sich gegen die römische Regierung die prinzipielle Opposition wie die gewaltsame Selbsthilfe der Gläubigen beide schon in dieser Zeit des Friedens. Die Steuerzahlung ward nicht etwa bloß, weil sie drückte, sondern als gottlos angefochten. “Ist es erlaubt”, fragt der Rabbi im Evangelium, “dem Caesar den Zensus zu zahlen?” Die ironische Antwort, die er empfing, genügte doch nicht allen; es gab Heilige, wenn auch wohl nicht in großer Zahl, welche sich verunreinigt meinten, wenn sie eine Münze mit dem Kaiserbild anrührten. Dies war etwas Neues, ein Fortschritt der Oppositionstheologie; die Könige Seleukos und Antiochos waren doch auch nicht beschnitten gewesen und hatten ebenfalls Tribut empfangen in Silberstücken ihres Bildnisses. Also war die Theorie; die praktische Anwendung davon machte allerdings nicht der hohe Rat von Jerusalem, in welchem unter dem Einfluß der Reichsregierung die gefügigeren Vornehmen des Landes stimmführend waren, aber Judas der Galiläer aus Gamala am See von Genezareth, welcher, wie Gamaliel diesem hohen Rat später in Erinnerung brachte, “in den Tagen der Schatzung aufstand, und hinter ihm erhob sich das Volk zum Abfall”. Er sprach es aus, was alle dachten, daß die sogenannte Schatzung die Knechtschaft und es eine Schande sei für den Juden, einen anderen Herrn über sich zu erkennen als den Herrn Zebaoth; dieser aber helfe nur denen, die sich selber hülfen. Wenn nicht viele seinem Ruf zu den Waffen folgten, und er nach wenigen Monaten auf dem Blutgerüst endigte, so war der heilige Tote den unheiligen Siegern gefährlicher als der Lebende. Er und die Seinigen gelten den späteren Juden neben den Sadduzäern, Pharisäern und Essäern als die vierte “Schule”; damals hießen sie die Eiferer, später nennen sie sich die Sicarier, die Messermänner. Ihre Lehre ist einfach: Gott allein ist Herr, der Tod gleichgültig, die Freiheit eines und alles. Diese Lehre blieb, und des Judas Kinder und Enkel wurden die Führer der späteren Insurrektionen.

Wenn die römische Regierung der Aufgabe, diese explosiven Elemente nach Möglichkeit niederzuhalten, unter den ersten beiden Regenten im ganzen genommen geschickt und geduldig genügt hatte, so führte der zweite Thronwechsel hart an die Katastrophe. Derselbe ward wie im ganzen Reich, so auch von den Juden in Jerusalem wie in Alexandreia mit Jubel begrüßt und nach dem menschenscheuen und unbeliebten Greise der neue jugendliche Herrscher Gaius dort wie hier in überschwenglicher Weise gefeiert. Aber rasch entwickelte sich aus nichtswürdigen Anlässen ein furchtbares Zerwürfnis. Ein Enkel des ersten Herodes und der schönen Mariamne, nach dem Beschützer und Freunde seines Großvaters Herodes Agrippa genannt, unter den zahlreichen in Rom lebenden orientalischen Fürstensöhnen ungefähr der geringfügigste und heruntergekommenste, aber dennoch oder eben darum der Günstling und der Jugendfreund des neuen Kaisers, bis dahin lediglich bekannt durch seine Liederlichkeit und seine Schulden, hatte von seinem Beschützer, dem er zuerst die Nachricht von dem Tode des Tiberius hatte überbringen können, eines der vakanten jüdischen Kleinfürstentümer zum Geschenk und dazu den Königstitel erhalten. Dieser kam im Jahre 38 auf der Reise in sein neues Reich nach der Stadt Alexandreia, wo er wenige Monate vorher als ausgerissener Wechselschuldner versucht hatte, bei den jüdischen Bankiers zu borgen. Als er im Königsgewand mit seinen prächtig staffierten Trabanten sich dort öffentlich zeigte, regte dies begreiflicherweise die nichtjüdische und den Juden nichts weniger als wohlwollende Bewohnerschaft der großen spott- und skandallustigen Stadt zu einer entsprechenden Parodie an, und bei dieser blieb es nicht. Es kam zu einer grimmigen Judenhetze. Die zerstreut liegenden Judenhäuser wurden ausgeraubt und verbrannt, die im Hafen liegenden jüdischen Schiffe geplündert, die in den nicht jüdischen Quartieren betroffenen Juden mißhandelt und erschlagen. Aber gegen die rein jüdischen Quartiere vermochte man mit Gewalt nichts auszurichten. Da gerieten die Führer auf den Einfall, die Synagogen, auf die es vor allem abgesehen war, soweit sie noch standen, sämtlich zu Tempeln des neuen Herrschers zu weihen und Bildsäulen desselben in allen, in der Hauptsynagoge eine solche auf einem Viergespann, aufzustellen. Daß Kaiser Gaius so ernsthaft, wie sein verwirrter Geist es vermochte, sich für einen wirklichen und leibhaftigen Gott hielt, wußte alle Welt, und die Juden und der Statthalter auch. Dieser, Avillius Flaccus, ein tüchtiger Mann und unter Tiberius ein vortrefflicher Verwalter, aber jetzt gelähmt durch die Ungnade, in welcher er bei dem neuen Kaiser stand und jeden Augenblick der Abberufung und der Anklage gewärtig, verschmähte es nicht, die Gelegenheit zu seiner Rehabilitierung zu benutzen ^15. Er befahl nicht bloß durch Edikt, der Aufstellung der Statuen in den Synagogen kein Hindernis in den Weg zu legen, sondern er ging geradezu auf die Judenhetze ein. Er verordnete die Abschaffung des Sabbaths. Er erklärte weiter in seinen Erlassen, daß diese geduldeten Fremden sich unerlaubter Weise des besten Teils der Stadt bemächtigt hätten; sie wurden auf ein einziges der fünf Quartiere beschränkt und alle übrigen Judenhäuser dem Pöbel preisgegeben, während die ausgetriebenen Bewohner massenweise obdachlos am Strande lagen. Kein Widerspruch wurde auch nur angehört; achtunddreißig Mitglieder des Rats der Ältesten, welcher damals anstatt des Ethnarchen der Judenschaft vorstand ^16, wurden im offenen Circus vor allem Volke gestäupt. Vierhundert Häuser lagen in Trümmern; Handel und Wandel stockte; die Fabriken standen still. Es blieb keine Hilfe als bei dem Kaiser. Vor ihm erschienen die beiden alexandrinischen Deputationen, die der Juden geführt von dem früher erwähnten Philon, einem Gelehrten der neujüdischen Richtung und mehr sanftmütigen als tapferen Herzens, der aber doch für die Seinen in dieser Bedrängnis getreulich eintrat; die der Judenfeinde geführt von Apion, auch einem alexandrinischen Gelehrten und Schriftsteller, der “Weltschelle”, wie Kaiser Tiberius ihn nannte, voll großer Worte und noch größerer Lügen, von dreistester Allwissenheit ^17 und unbedingtem Glauben an sich selbst, wenn nicht der Menschen, doch ihrer Nichtswürdigkeit kundig, ein gefeierter Meister der Rede wie der Volksverführung, schlagfertig, witzig, unverschämt und unbedingt loyal. Das Ergebnis der Verhandlung stand von vornherein fest; der Kaiser ließ die Parteien vor, während er die Anlagen in seinen Gärten besichtigte, aber statt den Flehenden Gehör zu geben, legte er ihnen spöttische Fragen vor, die die Judenfeinde, aller Etikette zum Trotz, mit lautem Gelächter begleiteten, und da er bei guter Laune war, beschränkte er sich darauf, sein Bedauern auszusprechen, daß diese im übrigen guten Leute so unglücklich organisiert seien, seine angeborene Gottesnatur nicht begreifen zu können, womit es ihm ohne Zweifel ernst war. Apion also bekam Recht, und überall, wo es den Judenfeinden beliebte, wandelten die Synagogen sich um in Tempel des Gaius.