DIE ERMORDUNGEN BEIM KAPP-PUTSCH

Stadtverordneter Futran

Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie bekannt, Noske in ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter, die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohnerwehr gingen über. So schrieb die Zentrale der Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der »neuen Regierung der Arbeit«. Zur Abwehr organisierten sich die Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert-Bauer oder noch zur Gegenregierung Kapp-Lüttwitz hielten.

In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft unter Führung von Futran aus den dort liegenden Beständen bewaffnet. Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei, bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte, daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte, die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte, zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:

»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants Kubich im Hofe der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der 4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier; Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«


Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der Arbeiter W. Dürre auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner der Arbeiter Fritz Kegel. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der Arbeiter Karl Gratzke und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl Wienecke ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil sie Waffen versteckt hatten.

Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu erlangen, sind gescheitert.

Zehn Offiziere gegen einen Geisteskranken

Der geisteskranke Lokomotivführer Weigelt aus der Alvenslebener Straße 11, ein streng patriotischer Mann, versuchte am 24. März 1920 in die Kadettenanstalt Lichterfelde einzudringen, wo eine hauptsächlich aus Offizieren bestehende Freiwilligenabteilung lag, angeblich um sich »für den Schützengraben zu melden.« Er wurde vom Torposten festgenommen, in der Wachstube mit einem von ihm mitgebrachten Gummiknüppel so geschlagen, daß er am Kopf blutete, die Treppe heraufgeschleppt, so daß am andern Tag noch dort Blut lag und in das Zimmer des Leutnant Schütz (Regierungsbaumeister) gebracht. Dort waren 10 Offiziere, über die er angeblich herfiel. Obwohl er schrie: »Meine Herren Offiziere, lassen Sie mich doch laufen, ich bin doch krank«, wurde er durch einen Schuß des Leutnant Jansen und 3 Schüsse des Leutnant Schütz getötet. Die Schüsse gingen von oben durch die Schädeldecke, so daß anzunehmen ist, daß er am Boden lag. Schütz kam im Juli 1920 vor das Gericht der Zeitfreiwilligenabteilung, nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit am 24. Februar 1921 vor das Landgericht II (Landgerichtsdirektor Steltzer, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann). Schütz wurde freigesprochen, da er angab in Notwehr gehandelt zu haben. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)

Beschießung einer offenen Stadt

In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.

Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«, Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade für Waren«, Rittmeister Stefan v. Lefort, verlangten am 17. sofortige Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr, verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter Dunn und der Friseur Schliecker getötet; der Schuhmachermeister Berg, der Kürschner Gerber und Fräulein Köhler starben an den Verletzungen. Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20. V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben. (Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren vom 14. bis 22. März 1920.)

Erschießung auf Grund von Kappgesetzen

Bei dem Tagelöhner Wilhelm Wittke in Niendorf bei Wismar fand am 17. März 1920, morgens, eine Versammlung statt, bei der die streikenden Arbeiter beschlossen, wegen einer Lohndifferenz bei dem Gutsbesitzer Gesandten a. D. Baron Brandenstein vorzusprechen. Auch über den Kapp-Putsch wurde gesprochen. Baron Brandenstein ließ aus Schwerin Militär (Freikorps Roßbach, Reichswehrbrigade, Kommando 9) kommen. Darauf wurde nachts bei Wittke eine Haussuchung gehalten und Wittke vor das Haus des Barons Brandenstein geschleppt. Ein Soldat sagte dabei zu Frau Wittke: »Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der Kerl eine Leiche!« Gleichzeitig wurden auch die Arbeiter Johann Steinfurt, Fritz Möller und Adolf Möller dorthin gebracht. Baron Brandenstein trat aus dem Schloß, deutete auf Steinfurt und Wittke und sagte: »Das sind die Richtigen.« Daraufhin wurden die beiden von den Truppen Kapps vor ein angebliches Standgericht gestellt und zum Tode verurteilt. Noch in der Nacht wurden sie erschossen.

Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat das später wegen dieser Sache eingeleitete Verfahren eingestellt. (Die Aussagen des Fritz und Adolf Möller und der Frau Wittke sind in meinem Besitz. Baron Brandenstein, dem ich das Manuskript eingesandt habe, hat in einem Briefe den hier vorgebrachten Behauptungen nicht widersprochen, jedoch hinzugefügt, die Verurteilung sei »auf Grund der erlassenen Gesetze erfolgt«. Er persönlich habe sich gegen das Todesurteil ausgesprochen. In einem zweiten Brief behauptete er aber, der Name des verantwortlichen Offiziers sei ihm nicht bekannt.)

Der Gutsbesitzer Herr über Leben und Tod

Am 18. März 1920 leitete der Arbeiter F. Slomski aus Karow in einer Wirtschaft in Hof Mecklenburg eine Versammlung streikender Arbeiter. Es erschienen Autos mit mehreren Offizieren und zirka 60 Mann des Freikorps Roßbach. Alle Leute mußten antreten. Darauf kam der Rittergutsbesitzer Bachmann, bei dem Slomski arbeitete, und suchte sich die Leute aus. Slomski wurde verhaftet und von den Soldaten schrecklich mißhandelt. Unterdessen verhandelten Bachmann und ein Offizier und bildeten ein angebliches Standgericht. Slomski wurde von acht Mann und zwei Chargen an seiner Wohnung vorbeigeführt, wo seine Frau und Kinder standen und schrecklich schrien. Kurz hinter dem Dorfe wurde er um 1/2-12 Uhr erschossen. Die Leiche wurde der Witwe ins Haus gebracht. Die Staatsanwaltschaft hat ein gegen Bachmann eingeleitetes Verfahren am 7. 10. 20 eingestellt, »da der Tatbestand einer vorsätzlichen, bewußt rechtswidrigen Handlung ausgeschlossen.«

(Die Aussagen der Zeugen Karl Ritentiedt zu Karow, Friedrich Mündt, Hof Mecklenburg, Wilhelm Schwarz, Hof Mecklenburg, Joachim Bliemeister, Hof Mecklenburg, Wilhelm Druwe zu Hohen-Viecheln, Carl Hopp zu Petersdorf, Ernst Bohnhoft zu Rosenthal sind in meinem Besitz.)

Taten der Demminer Ulanen

In Gnoien zogen am 18. März 1920 die Demminer Ulanen unter dem Rittmeister Obernitz ein, weil die Arbeiter dort die Herrschaft Kapps nicht anerkannten. Der Maurer Gräbler, Vorsitzender der dortigen U.S.P., wurde morgens früh aus dem Bett geholt und trotz allen Bittens seiner Frau und seiner sechs Kinder auf Befehl eines Offiziers ohne Verhör, 100 Meter von seinem eigenen Haus entfernt, auf offener Straße erschossen. Die Truppen verhafteten dann 96 Arbeiter und brachten sie nach Demmin. Dabei wurde der 63 jährige Puffpoff derartig mißhandelt, daß er zusammenbrach und nach kurzer Zeit starb. Kurz vor Demmin schossen dort aufgestellte Soldaten in den Gefangenentrupp hinein, töteten vier und verletzten sehr viele. (»Das freie Wort«, 4. April 1920, und persönliche Mitteilung des Redakteurs Kühn auf Grund der Verhandlungen im Mecklenburgischen Ministerium.) Das Ermittlungsverfahren wegen Gräbler schwebt beim Landgericht Rostock seit Juni 1920; das Verfahren wegen der Gefangenenerschießung beim Oberstaatsanwalt in Greifswald.

Am 19. März 1920 rückte die Reichswehr aus Demmin, unter Führung des Leutnants Meinecke, Bataillon »Jarmen« in Stavenhagen ein, wo alles ruhig war. Sie gaben Befehl: »Straße frei!« und als dies nicht sogleich erfolgen konnte, schossen sie in die Menge. Um zu vermitteln, ging der 60 jährige Stadtrat Seidel mit erhobenen Händen auf die Straße und wurde nach wenigen Worten sofort erschossen. Das Verfahren gegen Meinecke wurde eingestellt, »da er in Notwehr gehandelt habe.« (»Das freie Wort«, Schwerin, 24.3.1920.)

Hermann Litzendorf

Am 19. März 1920 wurde der Arbeiter Hermann Litzendorf aus Bahrendorf auf der Landstraße bei Grevesmühlen auf Befehl des Rittergutsbesitzers Dr. Simon auf Schmachthagen festgenommen, in einen Keller des Gutes eingesperrt und am andern Morgen, als er zu fliehen versuchte, erschossen. Dr. Simon zahlte dem Vater des Litzendorf 5000 Mark als Entschädigung aus.

Nach Angabe der Zeugen Friedrich Siggelkow und Julius Waschull ist Otto Bobsien der Täter.

Die Staatsanwaltschaft beim Mecklenburg-Schwerinschen Landgericht stellte das Verfahren gegen Jürgen Bade, Felix Wimarn, Josef Bender, Otto Bobsien am 29. Oktober 1920 ein. In der Begründung heißt es: »Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod des Litzendorf durch den von Bender abgegebenen Schuß herbeigeführt worden ist. Doch hat er sich zu der Tötung für berechtigt gehalten und es konnte ihm nicht vorgeworfen werden, daß er bei genügender Ueberlegung die Unrichtigkeit dieser Annahme hätte erkennen müssen.«

Die Erschießung in der Sandgrube

Der Arbeiter Paul Jahnke in Hungersdorf, Funktionär des Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter Führung des früheren Leutnants Thormann auf Grund der Angabe seines Gutsherrn, v. Puttkammer, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz Harlinghausen, Kurt Wegner und Johannes Dickmann. Herr v. Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt. Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am 8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«, 11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922 eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)

Morde in Breslau

Am 13. März 1920 wurde in Breslau der Redakteur der »Schlesischen Arbeiterzeitung«, Bernhard Schottländer, Mitglied der U.S.P.D., von Soldaten des Freikorps Aulock zusammen mit über 30 anderen Personen verhaftet. Die Verhafteten wurden zunächst im Generalkommando mit Wissen der Offiziere gefoltert. »In der Nacht des 16. wurde er aus dem Gefängnis Kletschkaustr. von drei Soldaten zu einer Vernehmung nach dem Generalkommando abgeholt. Die Soldaten zeigten einen vom Militärbefehlshaber unterzeichneten Auslieferungsbefehl vor. Seitdem ist Schottländer spurlos verschwunden. Das Generalkommando und die zuständige Kommandantur wissen von nichts. Der Befehl soll gefälscht sein.« (Aufruf des Breslauer Polizeipräsidenten, März 1920.) Bei Oswitz hat die Oder seine Leiche ans Land gespült. (Vgl. Aulock-Prozeß, März 1921.) Der »Münchener Volkswille«, 5. Jan. 1921, meldete, die Ermordung sei auf Befehl des Oberleutnants Schmitz, z. Z. Linienschiffsstamm-Division Ostsee in Pillau, erfolgt. Dagegen ist nach der Meinung des Staatsanwalts (»Voss. Ztg.«, 16. Januar 1921) die Ermordung durch zwei Offiziere und zwei Soldaten, die alle vier bisher unauffindbar waren, erfolgt.

Der Maschinenschlosser Alfred Schramm, Siebenhufnerstr. 72, der Bankbeamte Karl Boronow, Gräbschenerstr. 3, der Kohlenarbeiter Heinrich Romane, Gräbschenerstr. 77 und der Redakteur Demmig wurden in der Nacht zum 14. März durch Soldaten der Regierung Kapp unter Führung von Offizieren verhaftet. Seither sind sie spurlos verschwunden. Der Führer der Patrouille, die Boronow verhaftete, war Leutnant Kaufmann von der zweiten Marinebrigade. Der Schlosser Max Hoffmann wurde am 15. März wegen Verteilung sozialdemokratischer Flugblätter, der Eisenbahnschlosser Wilhelm Böhm, Herdainstr. 38, am 16. März als Streikposten, der Koch Heinz Herkenrat vom Hotel Riegner am 19. März auf Grund einer Denunziation einer Frau Neumann aus Skarsine durch Soldaten der Regierung Kapp verhaftet und »auf der Flucht« erschossen. Der Führer der Patrouille, die Herkenrat verhaftete, war Oberleutnant Müller. Herkenrats Leiche wurde ausgeplündert. (»Breslauer Volkswacht«, vom 31., 24., 22., 19. März 1920.)

Eine Bestrafung der Täter ist in keinem Fall erfolgt, im Gegenteil: Das Reichsgericht hat die über die Soldaten Walter, Biskup und Brefka wegen der Folterungen gefällten Urteile auf Grund der politischen Amnestie aufgehoben (18. Juni 1921). Sie wurden dann als Hilfsaufseher im Gefängnis Schweidnitz angestellt. (Preuß. Landtag, 14. Sept. 1921.)

Die 14 Arbeiter von Bad Thal

Beim Kapp-Putsch erklärte sich der Kommandeur der Reichswehrbrigade 15, Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt und zum Teil im Namen des Reichskanzlers Kapp verhaftet. Freiherr v. Schenk, Bezirksbefehlshaber von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er zu Ebert oder zu Kapp halte, und erklärte, nur den Befehlen, die aus Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der zu Lüttwitz hielt. Am 19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer Studentenwehr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus Korporationsstudenten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus, um dort »Ruhe und Ordnung« wiederherzustellen. (»Berl. Tageblatt«, 20. Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bändern geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kamen nämlich von den militärischen Dienststellen alle möglichen Schauermeldungen über das »in vollem Aufruhr befindliche Thüringen«, über die »Machtzentren der aufrührerischen Bewegung« in dem friedlichen Ruhla, über die »heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach«, über »Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Maschinengewehre«. (Broschüre des Feldwebels Schaumlöffel: »Das Studentenkorps Marburg in Thüringen«.) Trotzdem muß Schaumlöffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf »vom Gegner unbehelligt in Eisenach einzog«, und vier Tage darauf zieht das Bataillon ebenso »unbehelligt«, ohne ein einziges Mal ins Gefecht gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Verwundeten oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)

Auch in Bad Thal war alles ruhig. (Angabe des Schultheißen und des Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter festgenommen. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei (Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten »Spartakisten« (natürlich sämtlich unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht, beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße erschossen. Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging singend weiter. Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle lagen nebeneinander. Alle mit fürchterlich zerschmettertem Kopf, also aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig, daß der Sachverständige, Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel seien total zertrümmert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter Verhandlungstag.)

Die Namen der Getöteten waren: Hornschuh, Hartmann, Döll, Patz, drei Brüder Füldner, zwei Brüder Soldan, Wedel, Rössiger, zwei Brüder Schröder und Rosenstock, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni wurde der stud. jur. Heinrich Goebel aus Spangenberg, Leutnant a. D., als Hauptangeklagter, ferner die Studenten cand. med. Heinrich Engelbrecht aus Cassel, stud. med. Frank Jahn aus Eberswalde, cand. jur. Hermann Kraus aus Herne, Paul Herhaber aus Duisburg, stud. med. Heinz Schüler aus Cassel, cand. med. Ernst Nebelmann aus Mühlheim a. d. Ruhr, cand. med. Kurt Blum aus Gelnhausen, stud. dent. Julius Völker aus Oberkirchen, Alfred Voß aus Utsen, stud. med. Lorenz Lange, zum großen Teile ehemalige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h. von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt, wurden nicht vernommen. Die Studenten wurden von der Anklage des Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920 rechtskräftig. (»Deutsche Tageszeitung«, 29. Dez. 1920; Duderstadt: »Der Schrei nach dem Recht«.)

Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhandlung war auf Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingestellt worden. Am 13. Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen eingelegte Revision. (W. T. B.)

Tierarzt Neubert

In der Stadt Sömmerda waren die Arbeiter wegen des Kappputsches in den Generalstreik getreten, hatten die Einwohnerwehr entwaffnet und einige der Führer festgesetzt. Am 24. März 1920 rückte die Reichswehr an und beschoß die Stadt. Die Streikleitung schickte den Tierarzt Neubert zu den Truppen, um zu verhandeln.

Fest steht, daß Neubert von der Truppe vor der Stadt Sömmerda festgenommen wurde, als er als Parlamentär zum Kommandeur sich begeben hatte. Später wurde er in die Stadt geführt und dort im Rathauskeller untergebracht. Nach einiger Zeit wurde er auf Befehl des Truppenkommandeurs von Reichswehrsoldaten wieder vor die Stadt gebracht. Dieser Befehl wurde vom Kommandeur deshalb erteilt, weil Neubert in der Stadt vor der Wut der gegen ihn äußerst aufgebrachten Bevölkerung nicht sicher genug untergebracht war. Vor der Stadt lief Neubert weg, und es wurde hinter ihm hergeschossen. Schließlich wurde er von einem Soldaten auf kurze Entfernung getroffen, der dann noch mit dem Gewehrkolben auf ihn einschlug und einen zweiten Schuß auf ihn abgab. (Brief des Oberstaatsanwaltes in Erfurt N 6 I 1195/20 vom 20. August 1920, auf die Anzeige der Frau Neubert.)

Wegen der Erschießung des Neubert schwebte ein Verfahren beim Gericht der Reichswehrbrigade 11. Infolge der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Erfurt übernommen. Am 9. Oktober 1920 stellte der Oberstaatsanwalt in Erfurt den Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung gegen vier Angehörige des Reichswehr-Inftr.-Reg. 21. Das Verfahren schwebt noch. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)

Morde im Ruhrgebiet

»Ich will Ihnen mitteilen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden.« (Steinbrink, Preuß. Landtag, 29. April 1920.)

Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:

»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat, waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material, das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig zugetragen worden ist.«

Der Bergmann Jos. Soyka aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn Kapitänleutnant Meyerhofer aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.

Der Bergarbeiter Paul Graf und der Knappschaftsälteste Paul Langer, beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920 von den Sipo-Wachtmeistern Mehl und Friedrich und einem dritten Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf. Das Verfahren gegen die Täter schwebt.

Rogowski aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April 1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des Gerichtsoffiziers Leutnant Linsemeier durch den Feldwebel Block erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.

Joh. Schürmann aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert Kläs aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet, mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant Sinnesheimer »zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Der Bergmann Friedrich Lichtenauer in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und Hermann Riesner in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille, Wilhelm Goeke aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6. April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht, Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.

Hermann Witschel aus Essen und ein gewisser Rösner, Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann Schmidt) eingetreten. Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt. Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.

Der Straßenbahner Friedrich Siek aus Altenessen, Böhmerheide 122, wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2 Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt »auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20 Landgericht Essen.)

Der Straßenbahner Max Maurer, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein Feldwebel der Marinebrigade Löwenfeld unerheblich verletzt wurde. In der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf der Flucht erschossen«. Gegen die Täter Gaul, Grupat und Fuchs ist nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm; vergl. auch Seite 116.)

Der Schlosser Borucki aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld unter der Führung des Sergeanten Adler verhaftet, ins Amtsgericht Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Die Bergleute Rich. Peledun (Vertrauensmann der U.S.P.D.) und Jos. Mainka aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westringstraße 33) wurden am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld, Grimm und Eversberg in Bottrop auf Grund eines militärischen Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der Militärbefehlshaber überhaupt nicht zuständig war, hätte daher mindestens von der Polizeibehörde vollstreckt werden müssen. Gegen beide lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und dann nachts um 1/2-12 Uhr in einem Wald »auf der Flucht« erschossen, die Leichen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.

Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld sei für die Vorkommnisse nicht verantwortlich. (Reichstag, 30. Juni 22.)

Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werkzeugen in den Keller des Kolonialwarenhändlers Meis. Die Truppen drangen dort ein, und töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. Barth aus Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. Dann aus Rothenburg (15. 11. 97), Karl Edelmann aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard Frankenberger aus Rothenburg (11. 5. 01), F. Gläßer aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul Gläßer aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. Hasenstab aus Rothenburg (15. 3. 01), Georg Helbling aus Reutlingen (7. 6. 91), Fr. Hurzera (15. 5. 68), Th. Ignazia aus Milzilmark (8. 12. 67), Fr. Joppe aus Ullersdorf (30. 7. 00), Rob. Krimm aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob. Riesbeck aus Honst (22. 3. 83), Gottl. Rottenbücher aus Rothenburg (8. 6. 87), Händler Josef Meis.

»Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, daß bei 10 Leichen keine Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren eingeschlagen und die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe begraben worden.« (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht zu finden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Eine Frau Käthe Pintsch aus Witten a. d. Ruhr wurde erschossen, weil sie angeblich einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Befehl zur Erschießung gab nach Zeugenaussage (vgl. »Sozialist«, Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant Horst Kohl aus München, Leopoldstraße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist bisher nicht eingeleitet, obwohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den zuständigen militärischen Behörden übergeben wurden.

Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlachthof, berichtete am 10. April 1920 im »Ruhrecho«:

»Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter, angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert. Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum herausgeschickt und entfernten sich in gewöhnlicher Gangart. Der eine ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während der andere über den Hof an der Rampe vorbei sich der Eisenbahn zuwandte. Als der erste etwa 30-40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durch einen Soldaten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot aufgefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtversuch unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen nur Sicherheitsdienst getan haben.«

Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsanwalt in Essen stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)

Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth (»Freiheit«, 9. April 1920 und »Ruhrecho«, 20. April), die Rede des Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Broschüre von Josef Ernst »Kapptage im Industriegebiet«. Hierin sind eine Reihe von weiteren Ermordungen im Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.

»Ich kann für ihn nicht garantieren«

Am 1. April hatten in der Nähe von Hüls in Westfalen Kämpfe zwischen Angehörigen der roten Armee und Regierungstruppen stattgefunden. Im Anschluß daran wurde ein Haus in Hüls von der Reichswehr umstellt und alle Bewohner herausgeholt. Sie waren sämtlich waffenlos. Der Landjäger Hachmeyer erklärte, daß er für alle Bewohner bis auf den Bergarbeiter Hülsbusch garantieren könne, daß sie keine Spartakisten seien. Darauf wurde Hülsbusch an die Wand gestellt und von einem Unteroffizier erschossen. Seine Papiere wurden geraubt.

Wie in einem Beleidigungsprozeß des Hachmeyer gegen den Parteisekretär der U.S.P. Herwig in Recklinghausen vor dem Schöffengericht festgestellt wurde, hatte Hülsbusch sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Herwig wurde wegen der Aussage, Hachmeyer sei Schuld am Tode des Hülsbusch, wegen Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe verurteilt. (»Freiheit«, 24. April 1921, 20. Mai 1922.)

Die Witwe erhob Anspruch auf Grund des Tumultschadengesetzes, die in erster Instanz abgewiesen wurden. Am 15. Mai 22 war Verhandlung vor dem Reichswirtschaftsgericht als Beschwerdestelle. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen mit der Begründung, die Erschießung sei berechtigt gewesen, wenn Hülsbusch sich am Aufstand beteiligt hätte. Darüber, ob er sich beteiligt hätte, könne nicht auf Grund des Tumultschadengesetzes, sondern nur in einem ordentlichen Prozeß gegen den Reichsfiskus entschieden werden.

Linksmorde beim Kapp-Putsch

In der Gemeinde Kleinkugel bei Halle existierte eine Einwohnerwehr mit 14 Gewehren und einem Maschinengewehr. Während des Kapp-Putsches forderten die Arbeiter von den Gutsbesitzern Herausgabe der Waffen. Auf Anraten der Reichswehr versteckte der Gutsbesitzer Walter die Gewehrschlösser. Am 18. März holte die Reichswehr die Gewehre ab. Am 19. März fuhr sein Sohn per Rad nach Halle, um Geld dorthin zu bringen. Er nahm dabei die Gewehrschlösser mit. In Kanena wurde er von den Arbeitern aufgehalten, die Gewehrschlösser wurden gefunden. Walter wurde zur Grube Alwiner Verein als Gefangener geführt. Dort wurde ihm vorgeworfen, daß die Reichswehr auf sein Anraten Leute erschossen habe. Die Arbeiter beschlossen darauf ihn zu töten und teilten ihm dies mit. Er wurde von zwei Arbeitern zu einem Trockenschuppen geführt und dort um 3/4-10 Uhr durch einen Kopfschuß getötet. Der Arbeiter Rasch wurde bei der Verhandlung freigesprochen, da Zeugen beschworen, daß er nicht der Mörder sei.

Am 21. März 1920 kamen einige Kaliarbeiter aus Staßfurt zu dem Rittergutsbesitzer Henze in Trebitz und verlangten Wagen, um nach Halle fahren zu können. Die Bahn ging nämlich nur bis Wallwitz. Henze weigerte sich zunächst. Bald darauf kamen 40 weitere Arbeiter mit Handgranaten und entsicherten Gewehren. Henze und seine Schwester wurden umringt. Es kam zu einem heftigen Wortwechsel und Tätlichkeiten. Henze erhielt einen Lungenschuß und einen Kolbenschlag auf den Schädel, seine Schwester einen Herzschuß. Als Mörder des Henze wurde der Arbeiter Karl Felix aus Hechlingen, der den tödlichen Schlag getan, unter Zubilligung mildernder Umstände zu fünf Jahren Gefängnis und der Kesselschmied Erich Rolle aus Hechlingen zu 12 Jahren Zuchthaus, der Mörder von Fräulein Henze, der Arbeiter Karl Steinbach aus Wallwitz, ebenfalls zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Reichswehrsoldat Sametz wurde am 28. März 1920 von der roten Armee bei Dorsten gefangen genommen. Er wurde dem Maschinisten Gottfried Karuseit aus Gelsenkirchen als Abschnittskommandeur und Leiter der Kämpfe in Dorsten vorgeführt. Dieser ließ ein Kriegsgericht, bestehend aus den Kompagnieführern, die zunächst erreichbar waren, bilden. Die Kompagnieführer verurteilten den Sametz (einen früheren Baltikumer) wegen Spionage zum Tode. Karuseit, der sich später selber als Militärspitzel entpuppte, suchte die Leute zur Vollstreckung des Urteils aus und ließ Sametz noch in derselben Nacht erschießen. Ein Verfahren gegen Karuseit wegen Mordes schwebt vor dem Schwurgericht Essen. (16. aJ. 597/20.)

Ernst Langensiepen aus Barmen wurde während der Herrschaft der roten Armee im Gerichtsgefängnis in Essen eingeliefert. In der Nacht des 3. April 20 wurde er von 4 Rotgardisten aus der Zelle geholt und im sogenannten Leichenkeller erschossen. Die Täter sind geflüchtet, die Untersuchung schwebt noch. Langensiepen soll Militärspitzel gewesen und deshalb zum Tode verurteilt worden sein.

INDIVIDUELLE MORDE

»Verräter verfallen der Fehme«

Hans Hartung war in Halle und München unter den Kommunisten als Spitzel tätig, gleichzeitig soll er geheime Waffenlager der bayrischen Einwohnerwehr an die Entente verraten haben. In Zusmarshausen waren Waffen der Einwohnerwehr von dem Rittmeister Gustav Beurer unter Mithilfe des Oberleutnants Dr. Josef Berger, des Amtsrichters Wanderer und des Bankbeamten Lorenz versteckt worden. Von Hartung fürchtete man Verrat. Anfang März 1921 wurde seine Leiche bei Zusmarshausen in einem Bach gefunden. Sie war im Auto dorthin gebracht worden. Wahrscheinlich hat Beurer ihn ins Auto gelockt und zusammen mit Berger erschossen. Die Leiche war mit Steinen beschwert, in eine vorher von Berger und Wanderer ausgesuchte tiefe Stelle des Baches geworfen worden. Berger, der sich im Rausch verraten hatte und Beurer wurden im März 22 verhaftet, bereits im Juni aber wegen »Mangels an Beweisen« entlassen. (»Berliner Tageblatt«, 26. 3. 22, »Münchener Neueste Nachrichten«, 3. 6. 22.)

Das Dienstmädchen Maria Sandmeier aus München, Tegernseerlandstraße 20, wurde am 6. Oktober 1920 im Forstenriederpark erdrosselt gefunden. Die Leiche war im Auto dorthin geschafft worden. Die Sandmeier hatte gedroht, dem Entwaffnungskommissar des Reichs ein Waffenlager anzugeben. Als Täter wurde der Leutnant Hans Schweighart vom Freikorps Oberland in Innsbruck im Dezember 1921 verhaftet (»Vossische Zeitung«, 8. 12. 1921) und an Bayern ausgeliefert. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.

Hans Paasche

Hans Paasche war zuerst Offizier in den Kolonien und war unter den Schrecken des Kolonialkrieges zum Pazifisten geworden. Während des Krieges schwebte gegen ihn ein Hochverratsprozeß, weil er ein Flugblatt, das ihm ein Agent provocateur im Auftrag der Polizei zustellte, verbreitet hatte. (Wolfgang Heine, »Deutsche Tageszeitung«, 26. Oktober 1920.)

Paasche hatte in den ersten Tagen der Revolution eine Rolle gespielt, sich aber dann auf sein Gut Waldfrieden in der Neumark zurückgezogen. Auf Grund einer von Berlin ausgegangenen Denunziation, wonach bei ihm die Waffen für die kommunistische Kampforganisation untergebracht seien, fand bei ihm am 22. Mai 1920 unter Führung des Oberleutnants Koppe eine Haussuchung nach Waffen statt, die von 60 Soldaten unter Führung von zwei Offizieren durchgeführt wurde.

Paasche saß in Badehosen an seinem See und fischte, als der Gendarm Wendland ihn bat, ins Schloß zu kommen, weil dort Herrschaften auf ihn warteten. Ein Haftbefehl bestand nicht. Als Paasche die Postenkette erblickte, wurde er mißtrauisch, wandte sich um »zu einem Fluchtversuch«. Gemäß dem Befehl, »wonach sie zu schießen hätten, wenn eine festgenommene Person auf dreimaliges Haltrufen nicht stände« (amtl. Bericht des Oberleutnants Koppe, »Vossische Zeitung«, 1. Juni 1920), erschossen ihn die Soldaten. Den tödlichen Schuß gab der Schütze Diekmann ab. Um Stimmung zu machen, berichtete das Reichswehrschutzregiment in Deutsch-Krone am 25. Mai 1920 im »Berliner Tageblatt«: »Wie mitgeteilt wird, sollen bei Paasche eine größere Anzahl Dumdumgeschosse gefunden worden sein.« Diese haltlose Behauptung wurde später nicht mehr aufrecht erhalten. In den verschiedenen amtlichen Berichten, insbesondere dem des Preußischen Ministeriums des Innern (»Berliner Tageblatt«, 3. Juni 1920) wurde zugegeben, daß absolut nichts Belastendes gefunden wurde. Die Regierung versprach strengste Untersuchung und Bestrafung der Schuldigen. Die Untersuchung endete folgendermaßen:

»Herrn Viktor Fränkl, Justizrat, Berlin.

Das Verfahren ist am 27. November 1920 eingestellt, weil eine strafbare Handlung nicht nachweisbar ist. Der Tod des Paasche ist auf ein Zusammentreffen nicht voraussehbarer unglücklicher Umstände zurückzuführen, für welche niemand strafrechtlich verantwortlich zu machen ist.

Schneidemühl, den 6. Dezember 1920.

Der Oberstaatsanwalt. Unterschrift: (unleserlich).«

Eine Beschwerde hiergegen beim Generalstaatsanwalt wurde am 21. Februar 1921 abgewiesen.

Paul Hoffmann in Flensburg

Auf Grund der Angaben eines Spitzels namens Paul Reichardt wurde der Flensburger Kommunist Paul Hoffmann am 28. Dezember 1920 auf Befehl des Kommandeurs der Flensburger Sicherheitspolizei, Major v. Plüskow, verhaftet, weil er einen Putsch vorbereitet habe. Nachts wird er zur Kaserne gebracht. Als er am Morgen ins Untersuchungsgefängnis geführt werden sollte, hat Hoffmann angeblich dem Wachtmeister einen Stoß vor die Brust gegeben, um entfliehen zu können. Darauf habe die Wachbegleitmannschaft nach dreimaligem Haltrufen zwei Schüsse abgegeben. Hoffmann war sofort tot. Eine strenge Untersuchung wurde von der Regierung zugesagt. Major v. Plüskow wurde strafversetzt. (»Deutsche Allgemeine Zeitung«, 4. Januar 1921; »Voss. Zeitung«, 4. Januar 1921; Minister Severing, Reichstag, 14. Januar 1921.) Sonst geschah nichts.

Wilhelm Sült

Sült, Führer der Elektrizitätsarbeiter bei mehreren Streiks, wurde am 30. März 1921 durch die politische Polizei (Abt. 1 A) in Schutzhaft genommen. Als er am 1. April zur Vernehmung ins Polizeipräsidium gebracht wurde, soll er nach dem amtlichen Bericht (»Vossische Zeitung«, 1. April) dem Beamten einen Stoß versetzt haben und die Treppe hinaufgesprungen sein, worauf der Beamte, Janike, zweimal auf ihn schoß und ihn in die Leber und Nieren traf. Sült erklärte seinem Rechtsanwalt Dr. Weinberg auf dem Totenbett, er habe weder den Beamten gestoßen, noch sei er geflohen. Als Sült am Boden lag, wurde er von einem Polizeioffizier mit dem Ruf: »Verrecke, Du Aas« (»Das Tagebuch«, 9. April), mit Füßen getreten. Zunächst wurde er einfach auf einer Pritsche liegen gelassen. Um 1/2-5 Uhr kam Dr. Eylenburg, wurde aber nicht vorgelassen mit der Begründung, Sült sei schon in der Charité. Erst um 7 Uhr abends kam er dorthin. »Vor der Operation hatte er schon 1-1/2 Liter Blut verloren« (Prof. Lubarsch). Am 2. April, morgens 4 Uhr, starb er. Gegen alle Vorschriften wurde die Leiche bereits am Vormittag seziert. Dr. Klauber, der verabredungsgemäß an der Sektion teilnehmen sollte, fand die Leiche bereits seziert vor. »Es fehlten sämtliche Eingeweide, so daß über die Art der Verletzung durchaus nichts mehr festgestellt werden konnte. Zu meiner großen Überraschung war die Stelle der Einschußwunde herausgeschnitten.« Durch die voreilige Sektion war die Möglichkeit einer weiteren Aufklärung beseitigt. Eine Bestrafung wegen dieses Falles ist nicht erfolgt. (Vergl. Preußische Landesversammlung vom 18. April, Berliner Stadtverordnetenversammlung vom 23. April, »B.Z. am Mittag«, 8. April, Eingehende Darstellung im »Tagebuch«, 9., 23., 30. April, 14. Mai.)

Max Hölz

Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld daran lag im wesentlichen bei den Kommunisten. Hölz war militärischer Führer einer sogenannten »Roten Armee«. Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine Reihe von »Requisitionen« vor; auch wurden Gebäude in die Luft gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer Heß in Roitschenhagen kam Hölz mit einem bewaffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte zuerst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen widersprachen sich. Das Gericht unterstellte es als wahr, daß Hölz unnötiges Blutvergießen vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus. Nach der Urteilsbegründung »steht fest, daß Hölz sich an der Tötung des Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der Ueberlegung verneint. Es liegt also Totschlag vor«. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)

Die Schupo in Mitteldeutschland

Als wegen der Märzunruhen 1921 eine Abteilung der Düsseldorfer Schutzpolizei sich Klostermansfeld näherte, ging ihr der stellvertretende Gemeindevorsteher Paul Müller (Kommunist) entgegen, erklärte, im Orte sei alles ruhig, und zog an der Spitze der Polizisten, zusammen mit dem Hauptmann, der das Kommando führte, in den Ort ein. Obwohl er die Arbeiter ausdrücklich gewarnt hatte, wurde aus dem Ort geschossen, wobei Müller natürlich ebenfalls bedroht war. Am Nachmittag wurde Müller aufgefordert, sich bei dem Hauptmann der Schutzpolizei zu melden, was er tat. Um 9 Uhr abends wurde er in Einzelhaft genommen. Am Morgen des 27. März wurde er auf der Chaussee nach Leinbach, etwa 150 Meter vom Orte entfernt, erschossen aufgefunden. Das Gefängnis, in das er angeblich gebracht werden sollte, lag in einer ganz andern Richtung. Die Leiche zeigte am Kopfe Spuren von Mißhandlungen.

Das Verfahren wurde am 21. April 1921 eingestellt, da »Müller wahrscheinlich auf der Flucht erschossen worden sei«, später jedoch wieder aufgenommen. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)

Die im folgenden dargestellten Fälle beruhen auf den Verhandlungen des Untersuchungsausschusses der preußischen Landesversammlung betr. die Unruhen in Mitteldeutschland vom November 1921. Dabei hat sich u. a. herausgestellt, daß in keinem dieser Fälle ein Verfahren durch den Staatsanwalt eingeleitet worden war.

In Querfurt wurden am Ostermontag, 28. März, nach entsetzlichen Mißhandlungen die Gefangenen Peter, der Lagerhalter des Konsumvereins Straube (Kommunist) und ein Dritter erschossen.

Die Täter gehörten zur Düsseldorfer Schupo unter dem Grafen Poninski. Der Konsumverein wurde ausgeplündert.

In Besenstedt wurden der Sanitäter Kurt Herzau und der Arbeiter Gustav Thieleke, in Bischofsrode am 1. Ostertag acht Gefangene, darunter der Knecht Pawlack aus Helbra und der Bergmann Weiner und ein gewisser Dietrich durch Düsseldorfer Polizisten, in Schraplau am 2. Ostertag sechs Gefangene, darunter Martin Deutsch, Müller, Poblentz und Trautmann, in einem Kalkofen erschossen.

Bei der Einnahme des Leunawerkes sahen die Offiziere bei den Mißhandlungen durch Oberwachtmeister Heim und andere Sipoleute zu: Einem Gefangenen, bei dem eine Pistole gefunden worden war, wurde der Schädel eingeschlagen, sodaß das Gehirn an die Wand spritzte. Ein anderer mußte sich selbst erschießen. Insgesamt wurden 9 Leute umgebracht, darunter Lederer, Isecke und Zillmann. In Mitteldeutschland war kein Standrecht verhängt worden. In keinem Fall hat eine Bestrafung stattgefunden.

Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird

Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von Osmünde, Mosenhauer, war verhaftet worden. Auf der Straße nach Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft gehörigen Wachtmeister Rudolf Böhm »auf der Flucht« erschossen.

In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der Ortsvorsteher übers Feld ging, riß ich einem neben mir stehenden Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«

Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten, schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn. Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen. (Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«, 1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)

Karl Gareis

Karl Gareis war Abgeordneter der U.S.P.D. im bayerischen Landtag. Er hatte sich verhaßt gemacht durch seinen Kampf gegen die Einwohnerwehr und durch Aufdeckung einer Spitzelaffäre, bei der ein gewisser Dobner wegen angeblichen Verrats eines Waffenlagers an die Entente von Studenten beinahe umgebracht worden war. Am 10. Juni 1921 wurde er nachts auf dem Heimweg vor seiner Wohnung erschossen. Zur Erklärung der Tat beachte man den Brief Meier-Koys, des früheren Vorsitzenden der bayerischen Königspartei. Danach ist der zweite Landeshauptmann der bayerischen Einwohnerwehren, Kanzler, der Ansicht: »Die Verräter sind umzubringen, und zwar unter Hinterlassung eines Merkmals, das die Motive der Tat zweifelsfrei erscheinen läßt. Der Führer braucht bei der Ausführung nicht ängstlich zu sein. Hinter ihm (Kanzler) stehe der Ministerpräsident« (Reichstag, 17. Juni 1921). Als Täter kommt der oben auf Seite 64 genannte Leutnant Schweighart in Betracht. Wenigstens wurde dies bei seiner Auslieferung von den österreichischen Behörden vermerkt. (Vergl. auch S. 138.)

Kriminalwachtmeister Buchholz

Die »Hundertschaft zur besonderen Verwendung« unterstützte die aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Bestechungen von Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in ihr der geheime »Bund der Ringmannen« unter Hauptmann Stennes gebildet, der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war. Ueber die vermutlichen Verräter der Waffenschiebung wurde nachts ein Geheimgericht gehalten. (Vergl. Berliner Tageblatt, 10. September 1921.) Buchholz bezahlte auf Geheiß seiner Vorgesetzten bis in die Tausende gehende Beträge an Zivilangestellte, d. h. Spitzel.

Man befürchtete von Buchholz eine Aufdeckung dieser Vorgänge. Am 13. Juni 1921 wurde er in der Schloßkaserne Charlottenburg tot aufgefunden. Angeblich hat er wegen Unterschlagung Selbstmord begangen. Doch konnte eine Unterschlagung nicht nachgewiesen werden. Nach dem Gutachten des Gerichtssachverständigen, Medizinalrat Dr. Störmer (»Frankfurter Zeitung«, 18. August 1921), handelte es sich »bestimmt um Tötung durch dritte Hand.« Die Untersuchung gegen die Hundertschaft wurde zunächst niedergeschlagen, »da von Zeugen, die unter ständiger Bedrohung seitens der Hundertschaft stehen, wahrheitsgemäße Angaben nicht zu erwarten seien.« (Mitteilung des Polizeiwachtmeisters Asmus, »Berliner Tageblatt«, 24. Juli 1921.)

Am 2. Dezember 1921 wurden die Wachtmeister Erren und Meyer von der Anklage des Mordes freigesprochen. (Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.) Erren war im Zimmer gewesen, »zum telephonieren«, als der zum fortgehen angezogene Buchholz aus einer Entfernung von über 30 cm von hinten die Kugel durch den Kopf, angeblich von eigener Hand, empfing.

Erzberger

Als Erzberger am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moabit verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig v. Hirschfeld auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kenntnisse über Erzberger aus einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar 1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)

Erzberger hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921 wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der Abgeordnete Dietz, wurde verwundet. Als er schon am Boden lag, vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß er tot sei. Dann entflohen sie.

Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich heraus, daß Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angeblich wegen Krankheit aus dem Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt war. (»Berliner Tageblatt«, 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung der Tat hielt er sich im benachbarten Calmbach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte ab 10. September den Rest seiner Strafe. (»Frankfurter Zeitung«, 15. September 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen, zuletzt aber doch zur Absitzung der Strafe verhaftet. (»Berliner Tageblatt«, 18. Mai 1922, »Lokal-Anzeiger«, 10. Mai 1922.)

Als Mörder wurden die in München wohnhaften Heinrich Schulz und Heinrich Tillessen ermittelt. Beide sind frühere Offiziere, dann kamen sie in den Stab der Marinebrigade Ehrhard, (»Berliner Tageblatt«, 21. September 1921.) Zuletzt arbeiteten sie in der Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft bei Geheimrat Heim. Sie sind Mitglieder des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, der Arbeitsgemeinschaft Oberland, die früher in Oberschlesien als Freikorps war, und einer deutschnationalen Geheimorganisation, der Organisation C (Mitteilung des badischen Staatspräsidenten Dr. Trunk, 22. September 1921.)

Ziele der Organisation waren: Weiterverbreitung des nationalen Gedankens, Bekämpfung des Internationalismus, des Judentums und Sammlung entschlossener Männer. »Verräter verfallen der Fehme.« Die Mitglieder waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Schulz und Tillesen besaßen falsche Pässe auf den Namen Trost und Schwind. Sie flüchteten nach Ungarn. Als sie in Budapest eine Depesche an den Rechtsanwalt Adolf Müller in München aufgaben, wurden sie erkannt und verhaftet, aber auf telephonische Anordnung des Oberstadthauptmanns Dr. Hetheny wieder freigelassen. Vergl. Aussage des Kriminalinspektors Schumacher im Offenburger Prozeß (»Berliner Tageblatt«, 9. Juni 1922.)

Der frühere Kapitänleutnant Manfred v. Killinger, der Vorgesetzte von Schulz und Tillessen in der Organisation C (offiziell: Bayerische Holzverwertungsgesellschaft) wurde angeklagt, den Mördern Beistand geleistet zu haben. Er hatte nämlich ihre Koffer in Verwahrung genommen, Briefe in Empfang genommen und auch nach dem Mord mit beiden verkehrt. Killinger war ursprünglich Offizier gewesen, dann kämpfte er gegen die bayerische Räte-Republik, machte den Kapp-Putsch mit und besetzte das Reichswehrministerium. Nach seiner Verhaftung fand man bei ihm einen Versuch einer Paßfälschung. Am 13. Juni 1922 wurde er vom Schwurgericht Offenburg freigesprochen (Berichte in allen Berliner Zeitungen).

Die einzige Verurteilung, die bis jetzt in der Erzbergersache erfolgte, betrifft den verantwortlichen Redakteur des Offenburger Tageblatts, Franz Huber. Dieser wurde nämlich, weil er Teile der Anklageschrift veröffentlicht hatte, zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. (»Berliner Tageblatt«, 17. August 1922.)

Walter Rathenau

Als Rathenau, Minister des Aeußeren, am 24. Juni 1922 von seiner Villa im Grunewald ins Auswärtige Amt fahren wollte, wurde sein Auto von einem andern, von Ernst Werner Techow (21 Jahre) geleiteten Auto, in dem der Oberleutnant a. D. Erwin Kern und Hermann Fischer saßen, überholt. Kern und Fischer schossen mit einer Maschinenpistole auf Rathenau und warfen eine Handgranate auf ihn. Rathenau war sofort tot. Das Auto hatten die Großindustriellen Johann und Franz Küchenmeister aus Freiberg in Sachsen, Mitglieder des Deutschen Schutz- und Trutzbundes, zur Verfügung gestellt. Die drei erstgenannten waren früher Mitglieder der Brigade Ehrhardt, dann der Organisation C und waren am Kapp-Putsch beteiligt gewesen. Die Maschinenpistole hatte Christian Ilsemann (21 Jahre), Sekretär des Schutz- und Trutzbundes in Schwerin, geliefert. Der angebliche Leutnant Willy Günther (27 Jahre), ein Psychopath und Deserteur, hatte den Plan mit ausgearbeitet und die Garage vermittelt. Er war Mitglied des Bundes der Aufrechten, des Deutschbundes, des Deutschen Offiziersbundes und des Deutschnationalen Jugendbundes. Auf einem »Nestabend« dieses Bundes ließ er sich als Mörder Rathenaus feiern. In seinem Besitz befanden sich Briefe von Helfferich, Ludendorff, Jagow und Oberst Bauer. Einer der zehn Briefe Ludendorffs enthielt unter anderm die Worte: »Lieber Günther« und: »mit herzlichem Gru?. Beihilfe leistete der Gymnasiast Hans Gerd Techow (16 Jahre). Der ehemalige Kadett Ernst v. Salomon (20 Jahre) vermittelte die Verbindung mit Waldemar Niedrig (22 Jahre), der ursprünglich das Auto lenken sollte. Das Auto stand in Berlin bei den Garagebesitzern Schütt und Diestel.

Nach der Tat erzählte Techow ihnen: »Die Sache hat geklappt. Rathenau liegt. Wir haben es getan, um die Roten zum Angriff zu reizen. Uns ging das Geld aus.« Dann fuhr er in seinen Tennisklub. Techow floh dann auf das Gut seines Onkels Behrens. Von diesem wurde er der Polizei übergeben. Behrens erhielt darauf eine Menge Drohbriefe.

Kern und Fischer wurden nach langem Suchen am 18. Juli auf der Burg Saaleck bei Bad Kösel in der Wohnung des Schriftstellers Dr. Hans Wilhelm Stein von der Polizei gestellt. Kern fiel bei der Schießerei mit den Beamten, Fischer erschoß sich selbst.

Am 3. Oktober 1922 begann die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig. Günther bekam eine Sendung von Pralinen, die mit Arsen vergiftet waren. Er gab davon den andern Angeklagten, mit denen er während der Verhandlung verkehren durfte. Zum Teil erkrankten sie daran. Die Absender konnten nicht festgestellt werden. Am 14. Oktober wurden wegen Beihilfe zum Mord Ernst Werner Techow zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Hans Gerd Techow zu 4 Jahren und 1 Monat Gefängnis, Günther zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust, Niedrig und von Salomon zu 5 Jahren Zuchthaus und 5 bzw. 4 Jahren Ehrverlust, Ilsemann wegen Verstoß gegen die Waffenordnung, Schütt und Diestel wegen Begünstigung zu je 2 Monaten Gefängnis, Tillessen und Plaas wegen Nichtanzeige eines drohenden Verbrechens zu 3 bzw. 2 Jahren Gefängnis verurteilt. E. W. Techow wurde von der Anklage der Mittäterschaft freigesprochen. (Vorsitzender Dr. Hagens, Staatsanwalt Dr. Ebermayer.)

Gegen Tillessen schwebt noch eine Untersuchung wegen Beihilfe bei dem Attentat auf Scheidemann und wegen der Befreiung der Kriegsverbrecher Boldt und Dittmar. Auf die Organisation C wurde bei der Beweisaufnahme nicht näher eingegangen. Das Verfahren gegen Dr. Stein und gegen den Kapitänleutnant a. D. Wolfgang Dietrich, der den Tätern auf der Flucht neue Anzüge verschafft hatte, schwebt noch. Johann Küchenmeister, bei dem ein Waffenlager gefunden worden war und einer der Beteiligten, Günther Brandt sind flüchtig. Das Verfahren gegen den 17 jährigen Primaner Stubenrauch, der als erster den Plan gehabt hatte, Rathenau zu ermorden, wurde eingestellt. Er besucht weiter sein Gymnasium in Steglitz. (Berichte in allen Berliner Zeitungen.)


Im folgenden sind alle bisher behandelten Morde in tabellarischer Form zusammengestellt.

DIE VON RECHTS BEGANGENEN POLITISCHEN MORDE

Lfd. Nr.Datum
Name des Getöteten
Art der Tötung
Name des Verantwortlichen
Schicksal
Name des Ausführenden
Schicksal
111. I. 19
W. Fernbach, W. Heise, W. Möller, K. Grubusch, E. Kluge, A. Schöttler, Wackermann
willkürl. Erschießung
Major Franz v. Stephani
keine Anklage
Weber, Seltzer
keine Anklage
8 15. I. 19
Dr. K. Liebknecht
»auf der Flucht«
H. v. Pflugk-Hartung
freigesprochen
Hr. v. Pflugk-Hartung, Stiege, Lippmann, Ritgen, Schulze, Friedrich
freigesprochen, Krull 3 Mon. G., Bracht 500 M. Geldstrafe
915. I. 19
Dr. Rosa Luxemburg
»gelyncht«
Oberl. Vogel
Vogel entkom.
Oberltn. Vogel, Jäg. Runge
Runge 2 J. Gef. 2 Wochen Haft
1017. I. 19
R. Jordan, H. Merx, v. Lojewski, Milkert
»auf der Flucht«
Sasse
kein Verfahren
2 Trainsoldaten
kein Verfahren
1419. II. 19
Fulneczek
angebl. Notwehr
unbekannt
unbekannt
Heuer
freigesprochen
1521. II. 19
M. Steinicke
»auf der Flucht«
unbekannt
unbekannt
Blumberg
Verf. eingest.
1621. II. 19
Kurt Eisner
willkürl. Erschießung

Graf Arco Valley
lebensl. Fest.
17 7. III. 19
Adolf Riga
willkürl. Erschießung
unbekannt
keine Anklage
unbekannt
keine Anklage
188. III. 19
Abr. Melichowitz u. ein Matrose; Peters
im Gef. gelyncht
unbekannt
keine Anklage
Arth. Schneider, Ad. Arndt
je 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus
2110. III. 19
Leo Jogisches, Dorrenbach
»auf der Flucht«
Wachtmstr. E. Tamschik
Z. Ltn. beförd.
unbekannt
keine Anklage
23 10. III. 19
H. Galuska, K. Friedrich, O. Werner
»auf der Flucht«
unbekannt
keine Anklage
unbekannt
keine Anklage
2611. III. 19
Richard Borchard
angebl. Standrecht
unbekannt
keine Anklage
unbekannt
keine Anklage
2711. III. 19
Bonczyk, Brandt, Biertümpel, Bursian, Dehn, Deubert, Ferbitz, R. Göppe, Handwohl, Harder, A. Hintze, Hinze, Jakubowsky, O. Kanneberg, Kuhle, Kutzner, Lewitz, H. Lietzau, Maszterlerz, Mörbe, Pobantz, Rösner, Schulz, Ulbrich, Weber, Zieske, Zühlsdorf
willkürl. Erschießung
Oberst Reinhard, Hptm. v. Kessel
Reinhardt nicht angeklagt, v. Kessel freigesprochen
Offizierstellv. Penther, Ltn. Marloh
Marloh 3 Mon. Fest. u. 30 M. Geldstr., Penther z. Ltn. befördert
5512. III. 19
Sloveck, E. Dahle, K. Becker
willkürl. Erschießung
unbekannt
kein Verfahren
Vizew. Marcus
freigesprochen
5812. III. 19
P. u. A. Daenschel
angebl. Standrecht
Lt. S. Winter
Verfahr. eingestellt
unbekannt
keine Anklage
6012. III. 19
Otto Hauschild
angebl. Standrecht
unbekannt
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
6112. III. 19
Alfred Musick
»auf der Flucht«
Oberl. Wecke
kein Verfahren
Vizew. Marcus
kein Verfahren
6212. III. 19
Piontek
willkürl. Erschießung
unbekannt
kein Verfahren
Ritter u. Wendler
Ritter 3 J. Gef., Wendler freigsp.
63 12. III. 19
Joh. Müller
angebl. Standrecht
Leutnant Baum
freigesprochen
Alex. Köhler
kein Verfahren
64 13. III. 19
Wilh. Bilski
angebl. Standrecht
Leutnant Baum
Verf. eingest.
unbekannt
keine Anklage
6513. III. 19
Paul Biedermann, Hans Gottschalk
willkürl. Erschießung
unbekannt
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
67 13. III. 19
Berthold Peters
angebl. Standrecht
Hauptmann Poll
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
68 13. III. 19
Georg Fillbrandt, Paul Szillinski
»auf der Flucht«
unbekannt
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
70 13. III. 19
Abrahamsohn, Wallmann
angebl. Standrecht
unbekannt, kein Verfahren
Rtm. v. Oertzen, Verfahr. schw.
Lt. Czekalla, kein Verfahren
Lt. Czekalla, Verf. schwebt
72 30. IV. 19
1 Zivilist
»tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43)
Gen. v. Oven, kein Verfahren
(v. Gagern 200 M.)
—, kein Verfahren
Diegele 5 Woch. Gefängnis
73 1. V. 19
36 Zivilisten
»tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43)
Gen. v. Oven, kein Verfahren
(v. Gagern 200 M.)
—, kein Verfahren
Diegele 5 Woch. Gefängnis
109 2. V. 19
103 Zivilisten
»tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43)
Gen. v. Oven, kein Verfahren
(v. Gagern 200 M.)
—, kein Verfahren
Diegele 5 Woch. Gefängnis
212 3. V. 19
16 Zivilisten
»tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43)
Gen. v. Oven, kein Verfahren
(v. Gagern 200 M.)
—, kein Verfahren
Diegele 5 Woch. Gefängnis
228 4. V. 19
7 Zivilisten
»tödlich verungl.« (Namen in der Tabelle Seite 43)
Gen. v. Oven, kein Verfahren
(v. Gagern 200 M.)
—, kein Verfahren
Diegele 5 Woch. Gefängnis
235 6. V. 19
21 kath. Gesellen
»tödlich verungl.«(Namen in der Tabelle Seite 43)
Hptm. v. Sutterheim, Verf. eingest.
Offizierstell. Paul Priebe, Verf. eingest.
Jakob Müller, Makowski
je 14 Jahre Zuchthaus, Grabasch, Latosi 1 J. Gef., 10 J. Zhs.
256 21. III. 20
A. Futran, W. Dürre, Fritz Kegel, K. Wienecke, K. Gratzke
angeblich Standrecht
Kapt. Bebbel
keine Unters.
Ltn. Kubich
keine Unters.
261 13. III. 20
Schottländer
gelyncht
Oberl. Schmitz
Unters. erfolgl.
unbekannt
Unters. erfolgl.
26213. III. 20
Demmig, Schramm, Boronow, Romane
willk. Tötung
Lt. Kaufmann
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
26615. III. 20
Hoffmann, Böhm, Herkenrath
»auf der Flucht«
Obtlt. Müller
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
26917. III. 20
Wittke, Steinfurth
angebl. Standrecht
Baron v. Brandenstein
Verf. eingestellt
Freikorps Roßbach
Verf. eingestellt
271 18. III. 20
Slomski
angebl. Standrecht
Rittergutsbes. Bachmann
Verf. eingestellt
Freikorps Roßbach
Verf. eingestellt
27218. III. 20
Puffpoff
gelyncht
Rittm. Obernitz
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
27318. III. 20
Gräbler
angebl. Standrecht
Rittm. Obernitz
Verf. schwebt
unbekannt
Verf. schwebt
274 18. III. 20
Dunn, Schlieker, Berg, Köhler, Gerber
angebl. Notwehr
Stefan und Peter v. Lefort
Verf. schwebt
unbekannt
keine Anklage
279 19. III. 20
H. Litzendorf
»auf der Flucht«
Ltn. Simon (?)
Verf. eingest.
Bender
Verf. eingest.
28019. III. 20
Seidel
in Notwehr
Ltn. Meinecke
keine Unters.
unbekannt
keine Unters.
28120. III. 20
Paul Jahnke
willkürl. Erschießung
Ltn. Thormann
freigesprochen
Harlinghausen
Verf. eingest.
28225. III. 20
Hornschuh, Hartmann, Döll, Patz, 3 Füldner, 2 Soldau, Wedel, Rössiger, 2 Schröter, Rosenstock
»auf der Flucht«
Ltn. Göbel
freigesprochen
Engelbrecht, Jahn, Kraus, Herhaber, Schüler, Nebelmann, Blume, Völker, Voß, Lange
freigesprochen
296 24. III. 20
Tierarzt Neubert
»auf der Flucht«
unbekannt
Verf. schwebt
unbekannt
Verf. schwebt
29724. III. 20
Weigelt
angebl. Notwehr

Ltn. Schütz, freigesprochen
Ltn. Jansen, keine Anklage
2981. IV. 20
Hülsbusch
angebl. Standrecht
Hachmeyer
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
2991. IV. 20
A. Barth, E. Dann, K. Edelmann, L. Frankenberger, Fr. Glässer, J. Hasenstab, G. Helbing, F. Hurzera, Th. Ignasiak, Fr. Joppe, R. Krimm, R. Riesbeck, G. Rottenbücher, Meis
willkürl. Erschießung
unbekannt
Verf. eingestellt
unbekannt
Verf. eingestellt
314 3. IV. 20
Jos. Soyka
angeblich. Standrecht
Kap.-Ltn. Meyerhofer
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
3155. IV. 20
Paul Graf, Paul Langer
»auf der Flucht«
unbekannt
Verf. schwebt
Wachtm. Mehl, Friedrich
Verf. schwebt
317 6. IV. 20
Rogowski
angebl. Standrecht
Lt. Linsemaier
Verf. schwebt
Block
Verf. schwebt
3186. IV. 20
Joh. Schürmann, Eug. Kläs
angebl. Standrecht
Ltn. Sinnesheimer
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
3206. IV. 20
Fr. Lichtenauer, »a. d. Flucht«
Herm. Rießner, angebl. Notw.
Ltn. Goeke
Verf. eingest.
unbekannt
kein Verfahren
322 9. IV. 20
Herm. Witschel, Rösner
willkürl. Erschießung
unbekannt
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
3248. IV. 20
Fr. Sieck
»auf der Flucht«
unbekannt
Verf. eingest.
unbekannt
Verf. eingest.
325 17. IV. 20
Max Maurer
»auf der Flucht«
unbekannt
kein Verfahren
Gaul, Grupat, Fuchs
kein Verfahren
32625. IV. 20
Br. Borucki
willkürl. Erschießung
unbekannt
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
32717. V. 20
Rich. Peledun, Jos. Mainka
»auf der Flucht«
unbekannt
kein Verfahren
Grimm, Eversberg
kein Verfahren
329
Käthe Pintsch
willkürl. Erschießung
Ltn. Horst Kohl
kein Verfahren
unbekannt
kein Verfahren
33022. V. 20
Hans Paasche
»auf der Flucht«
Oberl. Koppe
Verf. eingest.
Schütze, Diekmann
Verf. eingest.
3316. X. 20
Marie Sandmeier
willkürl. Erdroßlung
unbekannt
Verf. schwebt
Lt. H. Schweighart
Verf. schwebt
33228. XII. 20
Paul Hoffmann
»auf der Flucht«
Maj. v. Plüskow
Verf. eingest.
unbekannt
Verf. eingest.
3334. III. 21
Hans Hartung
willkürl. Erschießung
unbekannt
Verf. schwebt
Rittm. Beurer, Oberl. Berger
Verf. schwebt
33426. III. 21
Paul Müller
»a. d. Flucht«
unbekannt
Verf. schwebt
unbekannt
Verf. schwebt
335 27. III. 21
Herzau, Thielecke, Pawlack, Weiner, Dietrich
unbekannt
Verf. schwebt
unbekannt
Verf. schwebt
34028. III. 21
Peter, Straube, Deutsch, Müller, Poblentz, Trautmann, Lederer, Isecke, Zillmann
angebl. Standrecht
unbekannt
Verf. schwebt
unbekannt
Verf. schwebt
349 31.III. 21
Mosenhauer
»a. d. Flucht«

Unterof. R. Böhm
freigesprochen
350 30. III. 21
Wilh. Sült
»a. d. Flucht«
unbekannt
kein Verfahren
Janicke
Verf. schwebt
35110. VI. 21
Karl Garels
willkürl. Erschießung
Lt. Schweighart?
Unters. schwebt
unbekannt
Unters. schwebt
35213. VI. 21
Buchholz
angebl. Selbstmord
Hptm. Stennes?
kein Verfahren
Erren (?), Meyer (?)
freigesprochen
35326. VIII. 21
M. Erzberger
willkürl. Erschießung
unbekannt
Unters. schwebt
H. Schulz, H. Tillessen
Unters. schwebt
35424. VI. 22
W. Rathenau
willkürl. Erschießung
unbekannt
kein Verfahren
E. W. Techow, Kern u. Fischer, Günther, Gerd Techow, Brand, Niedrig, v. Salomon, Ilsemann, Schütt, Diestel, Tillessen, Plaas
Kern gefallen, Fischer Selbstm., W. Techow 15 J. Zth., G. Techow 4 J. 1 Mon. Gef., Günther 8 J.Zth., Niedrig, v. Salomon je 5 J. Zth., Ilsemann, Schütt, Diestel je 2 Mon. Gef., Tillessen 3 J. Gef., Plaas 2 J. G.