Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu stellenden Anforderungen weit über das gewöhnliche Niveau erhebt und deshalb eine führende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zufluß von Arbeitskräften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen Ueberfüllung Bedacht zu nehmen.

Die älteste Form der Organisation war das sog. Postulat, so bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck auf die ganze Einrichtung als solche übertrug. Durch diesen Akt wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich zum Mitgliede der Gesellenbruderschaft. Die letztere stand unter Aufsicht der Innung und sorgte für ihre Angehörigen durch Unterstützung bei Krankheiten, Unglücksfällen, Alter und Arbeitsunfähigkeit, insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch das sog. Viatikum. Das Verhältnis zu den „Herren“ war durch die Buchdruckerordnung geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften über Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen grundsätzlich feindlich gegenüber zu treten, man verbot größtenteils die Gesellenläden, legte die Unterstützungskassen und den Arbeitsnachweis in die Hände der Prinzipale, deren Vereine unangetastet bestehen blieben, und hob schließlich das ganze Postulat mit allen Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen Folgen der Ersparnis von Arbeitskräften nicht aus, und um den sinkenden Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht völlig, sondern nur in einzelnen Zweigen der Thätigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.

Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines „nationalen Postulates“ d. h. einer über ganz Deutschland erstreckten Organisation Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen gelangte auf der von dem Heidelberger Gehülfenvereine auf den 11. Juni 1848 nach Mainz berufenen Versammlung, auf welcher 10000 Gehülfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der „Deutsche Nationalbuchdruckerverein“ zur Existenz. Derselbe war sowohl für Gehülfen als für Prinzipale bestimmt, und durch genaue Vorschriften über die Organisation, über Schiedsgerichte, Lehrlingswesen, Lohnberechnung, Unterstützungskassen und ein gemeinsames Organ war die Unterlage für eine wirksame Thätigkeit geschaffen. Während der neu gebildete Verein unter den Gehülfen überall begeisterte Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und überwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848 in Frankfurt zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlüsse etwas zu Gunsten der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht für dieses Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und als man um zu einer Verständigung zu gelangen, Ende September 1848 in Berlin von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde dieselbe plötzlich seitens der Polizei aufgelöst. Die folgenden Jahre der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der vorhandenen Organisationsansätze vernichtet. Nur der 1849 gegründete „Thüringische Buchdruckerverein“, dem Gehülfen und Prinzipale angehörten, und der verschiedene Unterstützungskassen besaß, erhielt sich bis in die neueste Zeit und neben den späteren Organisationen.

Erst nach Beginn der „Neuen Aera“ nahm man seitens der Gehülfen den Gedanken eines, jedoch zunächst auf Gehülfen beschränkten, allgemeinen deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig der „Fortbildungsverein für Buchdrucker“, der vom 1. Januar 1863 ab ein eigenes Organ, den „Correspondent, Wochenschrift für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“ herausgab und die allgemeine Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand nahm. Im März 1866 erließ der Fortbildungsverein mit Genehmigung der sächsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten 1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom 20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187 Gehülfen aus 185 Städten vertraten, stattfand. Der Kongreß beschloß die Gründung des deutschen Buchdruckerverbandes, dem jeder ausgelernte Buchdrucker oder Schriftgießer beitreten konnte.

Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868 in Berlin tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000 Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, während der vom 9. bis 12. September 1871 in Frankfurt a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbänden und 167 Lokalvereinen aufwies.

Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni 1874 in Dresden, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.

Am 21. November 1878 wurde mit Rücksicht auf das Sozialistengesetz der Verband aufgelöst und gleichzeitig der Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker gegründet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen abgehalten:

1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;

2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;

3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;

4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;

5. vom 13. bis 15. März 1888 in Hamburg;

6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;

7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.

Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als Zweck wird bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder und als Mittel:

1. die Vereinigung der Gehülfen, event. mit den Prinzipalen, zur Hebung und Förderung des Berufes, Feststellung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung gegen unbefugte und maßlose Konkurrenz, Abschaffung aller regelmäßigen Sonntagsarbeit;
2. gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;
3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen, Förderung von Produktivgenossenschaften;
4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der Präsident. Organ ist der „Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer“.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer Zentral-Invalidenkasse beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine Reisekasse ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die Arbeitslosenunterstützung am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des „Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker“ wiederholt, indem zugleich die baldige Gründung einer Zentralkrankenkasse beschlossen wurde. Die Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einführung des Rechtsschutzes beschlossen. Am 22. März 1873 wurde die Leipziger Produktivgenossenschaft gegründet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein Prinzipalverein, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen „Deutscher Buchdruckerverein“[99] von 85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ waren zunächst die „Annalen der Typographie“, dann von 1875–1888 die „Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins“ und seit 1889 die „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“.

Als Zweck bezeichnete der Verein neben einer „geordneten Organisation“ auch „die thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt“; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung sollen allen Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb „mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren wollen“.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an alle Gehülfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, „sich darüber zu äußern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehülfen fördern könne“. Aber der Gehülfenverband erreichte es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: „Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer“.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der Lohnregulierung immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem „gewissen Gelde“, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des „1000 n-Tarifes“, nach welchem der Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der „Alphabet-Tarif“, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf, Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte. Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa 20–25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.–5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein Schiedsamt eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete Einigungsamt in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als Tarif-Revisionskommission in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man doch 1878 die Schiedsämter und das Einigungsamt wieder fallen und übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer besonderen Tarifrevisionskommission aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des Sozialistengesetzes. Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender „Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker“ mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879 polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen Sitz nach Berlin verlegte; nur die dem Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue Sozialversicherungsgesetzgebung bot zunächst erhebliche Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen zu einer Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die Tarifgemeinschaft, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer Skala über das Verhältnis der Lehrlinge zu den Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen, die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.–14. September 1889 in Stettin stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen, daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der einen, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehülfen auf der andern Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um Tarifverhandlungen leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschließende Teile treten sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt: „Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.“

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen gemeinsamen Arbeitsnachweis angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891 in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103].

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom 6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%. Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7½% bereit, lehnten aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9½ Stunden bei Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am 28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.

Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen. Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd. St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom 1. April 1891/92 als Ergebnis der „freiwilligen Sammlungen“ 270361 Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener in dem Organe der Gehülfenschaft, dem „Korrespondent“, hervortrat, trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V. durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt, als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden. Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893 für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.

Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn von Berlepsch, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten Dr. v. Schultze-Gävernitz in Leipzig bereit erklärte, unter der Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite (Freund und Böhmert) angebotene Vermittelung, scheiterte auch dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem Standpunkte nicht abgehen zu können.

Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein Abkommen geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern Döblin und Büxenstein benannt wird. Von denselben wurde die Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war, wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für beendigt erklärt.

Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings scheint die im „Korrespondent“ (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk., wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].

Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892 die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt, ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen. Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte, empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der Tarifgemeinschaft und lösten die Tarifkommission einseitig auf.

Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10–15% bedeuteten. Doch ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem beschloß man die Begründung einer Unterstützungskasse für arbeitslose Gehülfen, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk. bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit derselben zugleich eine Invalidenzuschußkasse in der Art verbunden, daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.

Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die Auflösung des Unterstützungsvereins und die Neugründung des „Verbandes deutscher Buchdrucker“, indem man damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden einzelnen Kassen aufzulösen und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die Unterstützungen künftig in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt werden kann.

Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich der Kranken- und Begräbniskasse, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten — wobei die Einzelnen Beträge von 60–80 Mk. aufgaben — so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der Zentral-Invalidenkasse, deren Sequestration durch einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse übernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in Streikfällen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband der durch die Generalkommission in Hamburg vertretenen Gewerkschaften eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in Breslau abgehaltenen ersten Generalversammlung des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:

Ueber den Tarif war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunächst noch absehen will.

Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk. täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.

Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107] eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. —

Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen, auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen, darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.

Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:

Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte, mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893 in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten. Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember 1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten. Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am 1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9 Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage, erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.

Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende Döblin Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit, 2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen, die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen Gelde um 15%.

Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte, auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:

„Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit, dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen, Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die folgenden Termine vereinbart:

1. Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;
2. Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und hat die Veröffentlichung in der „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker“ und im „Correspondent“ durch die in Leipzig ansässigen Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu erfolgen;
3. am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen, letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig zusammen;
4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt, den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.

Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen nicht stattfinden.“

Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit; auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest, daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei. Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war, daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von allen Seiten anerkannt wurde.

Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte „Gutenbergbund“ erwies sich als völlig machtlos. Schon noch dem Ausfalle der Wahlen konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis 17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende Beschlüsse faßte:

1. Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000 Buchstaben erhöht;
2. das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhöht;
3. die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden mit Ausnahme der Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr Abends stattzufinden und zwar in der Weise, daß z. B. beim Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis spätestens 5 Uhr abends beendigt sein muß. An Pausen sind zu gewähren je ¼ Stunde für Frühstück und Vesper und mindestens 1 Stunde für Mittag. Bei durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit ¼ Stunde kürzer sein. Die Lohnsätze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser Arbeitszeit fällt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehülfen vereinbart werden; als Willensäußerung der Gehülfen gilt die Ansicht der Mehrheit.

Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nämlich

1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der Arbeitszeit in anderer Form, als täglich ½ Stunde, insbesondere in der Farm zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3 Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.
2. hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen beibehalten werden darf.

Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung auf 5 Jahre in Aussicht genommen.

Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis 19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:

1. Der Tarif gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli 1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli 1899 festgestellt werden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht fortgesetzt größer geworden ist, so kann er bereits vom 1. Juli 1899 für den 1. Oktober 1899 gekündigt werden. Obige Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder 4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so verlängert er sich stets um ein Jahr.
2. Anträge auf Abänderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1. Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte einzubringen und von diesem sofort zu veröffentlichen. Ueber die eingegangenen Anträge muß bis zum 1. Oktober des betreffenden Jahres vom Tarifausschusse Beschluß gefaßt werden; die beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft.
3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen und Gehülfen bestehenden „Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker“ gewählt. Jeder der 9 Kreise der Buchdruckergenossenschaft wählt einen Prinzipal und einen Gehülfen. Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif anerkannt haben und diejenigen Gehülfen, welche in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Thätigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Maßnahmen zu dessen Durchführung. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefaßt, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter zugestimmt haben müssen.
4. Zur Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und Durchführung des Tarifs errichtet der Tarifausschuß ein Organ, welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen „Tarifamt der deutschen Buchdrucker“ führt. Dasselbe besteht aus je 3 Prinzipalen und Gehülfen. Das Tarifamt hat folgende Obliegenheiten:
  a) Die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;
  b) die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen;
  c) die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings- und Lebensverhältnisse;
  d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der am Vororte der betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des Tarifausschusses erfolglos war;
  e) die Schaffung und Fortführung eines Tarifkommentars;
  f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer Geschäftsordnung;
  g) Errichtung von Arbeitsnachweisen;
  h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;
  i) Entgegennahmen der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden Angelegenheiten.
5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag Schiedsgerichte zu errichten. Falls die Beschlüsse nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, findet Berufung gegen die Schiedsgerichte an das Tarifamt statt.
6. Die bestehenden Arbeitsnachweise müssen sich verpflichten, nur tariftreue Gehülfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten für tarifmäßige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehülfen Arbeit nachzuweisen.

Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10. Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einführungstermin für den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die übrigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.

So war also das große Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verständnis von allen übrigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt, eine Tarifgemeinschaft, die über den beiderseitigen getrennten Gruppen die höhere Einheit bildet, um die über den gegensätzlichen stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die nicht zusammenfällt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern ein neues selbständiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen Elemente bekämpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden Verständnisses erhoben haben, um die in Wahrheit höheren Interessen auch thatsächlich über die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen Gruppen zu stellen.

Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Lohnzahlung, die Kündigung und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind einfach aus der früheren Tarifgemeinschaft übernommen; es wird sich jetzt darum handeln, ob insbesondere die Bestimmungen über die Lehrlingszahl von den Prinzipalen streng zur Durchführung gebracht werden, was damit zusammenfällt, ob überhaupt die besseren, tariftreuen Elemente unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft über die schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verständnis dafür erforderlich, daß sie in diesen in höherem Grade, als in den Gehülfen ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller Kraft zu bekämpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische Bedeutung für unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu erhalten.

Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der außerordentlichen Generalversammlung des Buchdruckerverbandes, die vom 13. bis 18. Juli 1896 in Halle a. S. stattfand. Allerdings handelte es sich nicht mehr darum, über den Tarif zu beschließen, denn der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen Wahlen gewählten Vertreter mit den Prinzipalen endgültig festgesetzt. Aber es war noch über die Stellung zu beraten, die der Verband als solcher zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte. Im Verbande bestand eine Gegenströmung gegen den Vorstand, die von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, Gasch, geführt wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den Gegensatz zwischen Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie. Den Hauptvorwurf, den Gasch gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden Döblin erhob, ging dahin, daß der Vorstand „nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe“, daß er in „Harmonieduselei“ versunken sei und mit den „Rückschrittlern“ zusammengehe. Döblin habe sogar offen ausgesprochen, daß er nichts von der Sozialdemokratie wissen wolle. Dem gegenüber erklärte es Gasch für erforderlich, einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu stützen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Kräfte, insbesondere durch Flugblätter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung über Gasch ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil bestätigt und Gasch mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des „Correspondenten“ würde Rexhäuser. Durchschlagend war für dieses Vorgehen nicht in erster Linie der von Gasch vertretene Standpunkt, der vielmehr von einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens, insbesondere daß er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.

Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die Tarifgemeinschaft billigte und einstimmig beschloß, daß der bisherige Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.

Die Verhandlungen waren für die Auffassung der Verhältnisse zur Sozialdemokratie von großem Interesse, indem von der Mehrzahl der Stimmen die völlige Unabhängigkeit dieser Partei gegenüber betont wurde. Der Referent Rexhäuser spottete über das „Kirchturmswettrennen in radikalen Phrasen“, das im „Correspondent“ stattgefunden habe, Döblin erklärte, wenn er geäußert habe, ein Gegner der Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an, da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung stehe. „Ich habe mich Ihnen nicht als Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.“

Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die „Leipziger Volkszeitung“ und das Parteiorgan, der „Vorwärts“, hatten gegen den Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so daß Döblin sich veranlaßt sah, im „Correspondent“[109] sich hiergegen zu verteidigen und zu erklären: „Herr Auer mag sein Feld beackern und die Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe überlassen. Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die Auer'schen Vorschläge. Wir respektieren das Thätigkeitsfeld der politischen Partei und bitten uns aus, daß Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen Thätigkeit ungeschoren läßt.“

Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist aber noch keineswegs beendet. Gasch hat eine Gefolgschaft um sich gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekämpft und sehr rührig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert Gasch die von einem freien Komitee herausgegebene „Buchdruckerwacht“, die an Gehässigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Möglichste leistet. Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunächst 2 Mal wöchentlich, doch ist sie bald auf 1 Mal zurückgegangen.

Auf den Einfluß dieser Kreise ist es wohl auch zurückzuführen, daß das Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am 26. März 1897 in einer öffentlichen Buchdruckerversammlung gewählten 6 Vertreter mit der Begründung zurückwies, daß sie nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung ständen, da die Tarifgemeinschaft deren Grundsätzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000 Stimmen Mehrheit erfolgt war, ließ man statt dieser andere 6 Vertreter zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150 Anwesenden gewählt waren. Dieser Beschluß hat jedoch in der gesamten sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger Ausnahme der von Schönlank geleiteten „Leipziger Volkszeitung“ allgemeine Mißbilligung gefunden, und auch die Generalkommission ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begründung, daß das Gewerkschaftskartell seine Befugnisse überschreite, wenn es sich in die Angelegenheiten der Zentralvorstände einmische; übrigens sei auch die Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.

Die Opposition hat auch bereits zwei eigene Kongresse abgehalten. Der erste fand statt am 7. Juni 1897 in Leipzig und war von 22 Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die „Buchdruckerwacht“, deren Redakteur Gasch wieder gewählt wurde. Die Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.

Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig, als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle. Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht. Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes nicht achten und künftig „die in der „Buchdruckerwacht“ zu Tage tretenden Bestrebungen von Gasch durch Ausübung von Vertrauensämtern in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende Maßnahmen unterstützen“ würden, aus dem Verbande zu entfernen.

Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte, so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober 1897 die „Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen“ mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt. Das Fachorgan, die „Buchdruckerwacht“, erhalten die Mitglieder unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus 7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den Vorgängen im Verbande „die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.“

Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der zweite Kongreß der Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen „Leipziger Volkszeitung“ waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht mitgeteilt. Der „Correspondent“ dagegen behauptet, es seien außer 30 Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in der Festlegung des Verhältnisses zum Verbande, doch wurde folgender Antrag

„Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband

1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den Tarif festsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen;
2. Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch
  a) die Mitgliederrechte gesichert werden,
  b) die persönliche Freiheit sichergestellt wird und
  c) die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschränkt werden;
3. Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen Mitglieder wieder in ihre alten Rechte ein;
4. esgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt“

von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschluß angenommen:

„In Erwägung, daß es Sache des Verbandes ist, Vorschläge über Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der Verband durch die vielen Ausschlüsse die Spaltung verschuldet hat, geht der Kongreß über die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur Tagesordnung über.“

Auch der von der Preßkommission gestellte fernere Antrag, die „Buchdrucker-Wacht“ mit Rücksicht auf das bei ihr zu Tage getretene Defizit von 220 Mk. künftig nur einmal wöchentlich erscheinen zu lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des „Bundes der Lithographen“ in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder zählende Abzweigung von dem „Verbande der graphischen Arbeiter“, dem wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die „Graphische Presse“, untersagt ist.

An diesen Kongreß schloß sich am folgenden Tage die erste Generalversammlung der neu gegründeten „Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen“, die ebenfalls in Halle tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete vertreten waren.

Ueber den finanziellen Stand der Gewerkschaft gab der Kassierer folgende Abrechnung: Einnahme der Gewerkschaft 2287,20 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 246,45 Mk., des Witwenunterstützungsfonds 192 Mk., Summa 2725,65 Mk. Ausgabe der Gewerkschaft 1069,70 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 42,75 Mk., des Witwenunterstützungsfonds —,—Mk., bleibt Bestand 1613,20 Mk. Die Ausgaben der Gewerkschaft verteilten sich auf Arbeitslosenunterstützung mit 272,50 Mk., Krankenunterstützung 180,60 Mk., Agitation 348,50 Mk., Druckkosten 62 Mk., Abonnement der „Buchdrucker-Wacht“ 45 Mk., Porti 38,15 Mk., Utensilien 29,15 Mk., Unkosten-Conto 58,80 Mk., Diverse 35 Mk. Mitgliederzahl 196.

In der Diskussion wurde das Verhalten des „Vorwärts“ gegenüber der neuen Gewerkschaft getadelt. Der „Buchdrucker-Wacht“ wurden 200 Mk. zur Deckung des Defizits überwiesen. Der Sitz der Gewerkschaft bleibt in Leipzig, es wurden sieben Personen in das Zentralkomitee gewählt. Außerdem wurden fünf Kontrolleure, die an verschiedenen Orten wohnen, eingesetzt.

Die Generalkommission wurde gleichfalls wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft scharf verurteilt, aber beschlossen, daß diese an die Generalkommission angeschlossen werden soll.