Die neuen Verträge, in Verbindung mit der vorausgegangenen Gewährung der Anleihe, hatten in der Tat die Wirkung, die Lage zu klären. In England wurde es für einige Zeit ganz still über die Bagdadbahn. Rußland hatte sich durch die Potsdamer Abmachung desinteressiert. Frankreich, dessen Vorstoß gegen das Bagdadunternehmen nun endgültig abgewiesen war, suchte jetzt „Kompensationen“ für die von uns erzielten Erfolge auf andern Gebieten; es begann Verhandlungen über Eisenbahnkonzessionen erheblichen Umfanges in der europäischen Türkei und in Nordost-Anatolien und stellte der Türkei für den Fall eines günstigen Ergebnisses eine große Anleihe in Aussicht. Auch diese neuen französischen Wünsche kollidierten in wichtigen Punkten mit älteren Rechten der Anatolischen und der Bagdadbahn; aber dieses Mal versuchte die französische Gruppe sich in Güte mit der deutschen Gruppe zu verständigen. Es kam zu Besprechungen, die — über die einzelnen strittigen Punkte hinaus — sich auf die Gesamtheit der beiderseitigen Wirksamkeit in der Türkei erstreckten und die Möglichkeit der Aufstellung eines Programms für eine vernünftige, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Türkei berücksichtigende Arbeitsverteilung im Ausbau des türkischen Eisenbahnnetzes erörterten. Mit die größte Schwierigkeit bildete die unklare und unbefriedigende Stellung der französischen Gruppe im Bagdadunternehmen. Die französische Gruppe war nach wie vor mit 30 Prozent an dem Unternehmen beteiligt, während die noch kurz zuvor von Herrn Pichon als Minister des Auswärtigen neu verkündete Sperre des französischen Marktes für die Bagdadwerte ihr die aktive Mitwirkung an der Finanzierung des Geschäftes unmöglich machte. Ich hatte im Juni 1911 in Konstantinopel mit dem neuernannten Generaldirektor der Ottomanischen Bank, Herrn Revoil, früher französischer Gesandter in Tanger und Botschafter in Madrid, bekannt durch seine scharfe Vertretung des französischen Standpunktes in der Marokkofrage, mehrfache Unterredungen über diesen Gegenstand. Ich drang dabei auf eine Klarstellung der französischen Politik im Bagdadgeschäft: entweder wolle man die französische Beteiligung aufrechterhalten, dann müßten die Hindernisse einer effektiven französischen Mitwirkung an der Aufbringung der finanziellen Mittel und die offizielle Gegnerschaft der französischen Regierung gegen das Bagdadunternehmen beseitigt werden. Oder aber letzteres sei nicht möglich; dann seien wir bereit, die französische Beteiligung zurückzunehmen. Herr Revoil erklärte sich damals noch mit großer Entschiedenheit gegen ein Ausscheiden der französischen Gruppe aus dem Bagdadunternehmen, mit dem Hinzufügen, daß auch seine Regierung das Verbleiben der französischen Gruppe im Bagdadgeschäft wünsche. Es müsse auf andere Weise versucht werden, unsern Wünschen, deren Berechtigung er nicht bestritt, gerecht zu werden.
Diese kaum begonnenen Besprechungen wurden durch das Erscheinen des „Panther“ vor Agadir und die sich daran anschließende kritische Zuspitzung des deutsch-französischen Verhältnisses unterbrochen. Dann ließen der türkisch-italienische Krieg und der Balkankrieg ein weiteres Zuwarten als geboten erscheinen. Erst im Frühjahr 1913 konnten die Fäden mit Nutzen wiederaufgenommen werden.
Meine Anwesenheit in Paris gab Gelegenheit, die deutsch-französische Verständigung über die türkischen Geschäfte wieder in Fluß zu bringen. Die Vorfrage der französischen Stellung im Bagdadgeschäft wurde dieses Mal zu einer klaren Entscheidung gebracht. Nachdem ich Herrn Revoil erneut die Alternative: „ou collaboration loyale, ou séparation nette“ gestellt hatte, erklärte dieser, mir nach Befragung des Ministers des Auswärtigen eine klare Antwort geben zu wollen. Nach einigen Tagen brachte er mir den Bescheid des Quai d'Orsay; er lautete — wie mir Herr Revoil versicherte, zu seinem großen persönlichen Bedauern — auf „séparation nette“.
Auf Grund der damit gegebenen Entscheidung wurden dann die Verhandlungen über den ganzen Fragenkomplex in Berlin unter Mitwirkung des französischen Botschafters, eines Vertreters des französischen Ministeriums des Auswärtigen und des Vizegouverneurs der Bank von Frankreich fortgesetzt. Am 15. Februar 1914 konnten die Verträge paraphiert werden. Sie trafen Vereinbarungen über das Ausscheiden der französischen Gruppe aus dem Bagdadunternehmen und über den Ausbau der von beiden Gruppen in der asiatischen Türkei betriebenen und geplanten Eisenbahnsysteme, ferner Bestimmungen über die Anschlußpunkte, über die das gemeinschaftliche Interesse beider Eisenbahnsysteme berührenden Tariffragen, über eine den finanziellen Kräften der Türkei angepaßte zeitliche Staffelung der Ausführung neuer Eisenbahnbauten und schließlich über ein Zusammenwirken bei der Sicherung der infolge des Balkankriegs gefährdeten türkischen Anleihen und bei der Konsolidierung der türkischen Finanzen. Das Inkrafttreten des Abkommens war abhängig gemacht von dem Zustandekommen der Abmachungen, über die damals sowohl von der deutschen wie auch von der französischen Gruppe mit der türkischen Regierung verhandelt wurde. Ferner bestand natürlich ein enger Zusammenhang zwischen den deutsch-französischen Abmachungen und den Vereinbarungen, die damals zwischen Deutschland und England in Sachen der beiderseitigen Unternehmungen in Kleinasien und Mesopotamien zur Diskussion standen.
Zwischen Deutschland, England und der Türkei hatte die Bagdadfrage seit dem Abschluß der Verträge über den Ausbau der Bahn bis Bagdad (März 1911) zunächst geruht. Die durch das Eingreifen Lloyd Georges so scharf zugespitzte Marokkokrisis ließ auf englischer Seite die Neuaufnahme von Verhandlungen wohl nicht als zeitgemäß erscheinen, während man auf der deutschen Seite sich sagen konnte, daß jeder Kilometer Bahnstrecke, der neu in Betrieb kam — und es wurde trotz aller Erschwernisse der ungünstigen Zeit mit aller Energie gebaut —, die eigne Position für jede künftige Auseinandersetzung verbessere. Die Besprechungen zwischen Lord Haldane und der deutschen Regierung im Frühjahr 1912 schienen den Boden für eine Verständigung, wie in den afrikanischen Kolonialfragen, so auch in den vorderasiatischen Fragen, zu ebnen. Freiherr von Marschall, der im Frühjahr 1912 als Botschafter von Konstantinopel nach London geschickt wurde, brachte für Verhandlungen über türkische Angelegenheiten eine ganz besondere Eignung mit. Leider ist es zwischen Baron Marschall und Sir Edward Grey nur zu einleitenden Unterhaltungen gekommen; denn wenige Monate nach seiner Ernennung erlag Marschall einer schweren Krankheit. Sein Nachfolger wurde der Fürst Lichnowsky, dem die türkischen Angelegenheiten fernlagen und der ihre Bearbeitung im wesentlichen seinem Botschaftsrat, Herrn von Kühlmann, dem späteren Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, überließ.
Die Verhandlungen über den Präliminarfrieden, der dem ersten Balkankrieg ein Ziel setzte, führten den früheren Großwesir Hakki Pascha als Bevollmächtigten der Türkei nach London. Hakki Pascha, einer der intelligentesten und jedenfalls der kenntnisreichsten der türkischen Staatsmänner, war bestrebt, seinen Londoner Aufenthalt zu einer völligen Bereinigung der zwischen der Türkei und England schwebenden Fragen zu benutzen, und er war entschlossen, für eine Klärung des türkisch-britischen Verhältnisses nötigenfalls auch Opfer zu bringen. Insbesondere in der Bagdadfrage hatte Hakki Pascha von langer Hand eine solche Politik vorbereitet. Er war es, der als Großwesir gelegentlich des Abschlusses der Verträge vom März 1911 sich von uns die Erklärung der Bereitwilligkeit zur Übertragung der Konzessionsrechte an der Südstrecke der Bagdadbahn an eine neu zu errichtende Gesellschaft hatte ausstellen lassen.
Aus den Besprechungen zwischen Sir Edward Grey und Hakki Pascha, über deren Verlauf die deutsche Botschaft von beiden Seiten unterrichtet wurde, ergab sich, daß die britische Regierung im wesentlichen folgende Ziele im Auge hatte:
Erstens die Regelung der das Nordufer des Persischen Golfes, namentlich das Gebiet von Koweit, betreffenden Fragen im Sinne der alten englischen Ansprüche.
Zweitens die Erlangung eines Schiffahrtsmonopols auf dem Euphrat und Tigris für eine neuzugründende türkische Gesellschaft, in der das englische Kapital und der englische Einfluß vorherrschend sein sollten.
Drittens die Zusage, daß auf der Bagdadeisenbahn jede Differenzierung in den Bedingungen des Güterverkehrs zugunsten oder ungunsten der Waren irgendeiner Nationalität, Herkunft oder Bestimmung ausgeschlossen sein solle.
Der erste Punkt dieser Forderung umschloß die Herbeiführung des Verzichts der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft auf die Heranführung ihres Stranges bis unmittelbar an den Persischen Golf und auf die Errichtung und den Betrieb eines Hafens am Persischen Golf. Dagegen zeigte sich die britische Regierung, die früher stets die Kontrolle über die ganze Bahnstrecke südlich von Bagdad als ihre Mindestforderung aufgestellt hatte, jetzt für den Fall des erwähnten Verzichtes bereit, der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft für den Ausbau ihrer Hauptlinie bis zu der am Shatt el Arab, dem Zusammenfluß des Euphrat und Tigris, gelegenen Stadt Basra keine weiteren Schwierigkeiten zu machen.
Auf dieser Grundlage erschien eine für die deutschen Interessen an der Bagdadbahn erträgliche Einigung möglich. Der Shatt el Arab wurde damals schon von den Schiffen der Hamburg-Amerika-Linie, die einen regelmäßigen Dienst nach Basra eingerichtet hatte, ebenso von den Schiffen der British India Steamship Navigation Company und andern Schiffahrtsgesellschaften bis Basra befahren. Das Haupthindernis, die dem Shatt vorgelagerte Barre, konnte von diesen Schiffen zur Flutzeit passiert werden. Nach dem Urteil der Sachverständigen ist ohne allzu große Schwierigkeiten und Kosten eine Ausbaggerung möglich, die auch für Schiffe mit großem Tiefgang eine jederzeit benutzbare Fahrrinne schafft. Unter der Voraussetzung, daß die nötigen Vorkehrungen für die Schiffbarmachung und die dauernde Schiffbarerhaltung des Shatt el Arab vom Golf bis Basra getroffen, sowie ferner, daß ausreichende Sicherheiten für die dauernde Freiheit der Schiffahrt auf dem Shatt geschaffen würden, konnte man sich auf deutscher Seite vom verkehrstechnischen Standpunkt aus mit einem Verzicht auf die in der Bagdadkonzession vorgesehene Linie von Basra bis zum Golf abfinden.
Politische Voraussetzung war die Zustimmung der türkischen Regierung. Diese hatte zu Abdul Hamids Zeiten, aber auch noch späterhin, jedes deutsche Zurückweichen vor England in der Frage der Endstrecke der Bagdadbahn als ein Imstichlassen der Türkei in der Verteidigung ihrer Souveränität über das türkische Küstengebiet des Persischen Golfs und über Südmesopotamien angesehen. Wenn nunmehr die Türkei bereit war, die das Küstengebiet des Golfes betreffenden Streitfragen durch Zugeständnisse an England zu liquidieren, die der Lebensfähigkeit der Bagdadbahn und ihrem Wert als großer Weltverkehrslinie keinen Eintrag taten, so war es nicht Sache Deutschlands, die Türkei hieran zu hindern.
Vom deutschen Standpunkt aus konnte man im Gegenteil die türkisch-britische Verständigung über die Golffrage nur willkommen heißen, wenn sich aus dieser die Möglichkeit einer deutsch-britischen Verständigung über die Streitfrage der Bagdadbahn ergab, zumal da eine solche Verständigung nicht nur die von der deutschen Regierung gewünschte Entlastung der allgemein-politischen Spannung herbeizuführen geeignet war, sondern auch zur endgültigen Sicherstellung des Ausbaus der Bagdadbahn und ihrer wichtigsten Zweiglinien benutzt werden konnte.
Eine solche Sicherstellung des Ausbaus der Bagdadbahn wurde von deutscher Seite zur Voraussetzung der Zustimmung zu dem Verzicht auf die Linie Basra–Golf und auf den Hafen am Persischen Golf gemacht, ebenso wie in den Verhandlungen mit den Franzosen diese Sicherung die Voraussetzung für die verschiedenen deutschen Zugeständnisse bildete. Die erforderlichen Sicherungen waren nicht etwa nur negativer Natur; sie bestanden nicht nur darin, daß England und Frankreich, wie vorher schon Rußland, sich verpflichteten, ihren bisherigen Widerstand gegen den Ausbau der Bagdadbahn aufzugeben. Vielmehr war die aktive Mitwirkung dieser Mächte erforderlich, um die durch das Ergebnis des Balkankriegs bedrohten finanziellen Grundlagen des Bagdadunternehmens wiederherzustellen. Die Abtrennung fast des ganzen europäischen Territoriums von dem türkischen Reiche hatte zur notwendigen Folge eine entsprechende Minderung der für die Bagdadobligationen verpfändeten türkischen Staatseinnahmen. Die Frage, in welcher Weise die türkischen Staatsgläubiger vor der sich aus der territorialen Veränderung des türkischen Reichsbestandes ergebenden Schädigung geschützt werden sollten, gehörte mit zu den Verhandlungsgegenständen der Pariser Finanzkonferenz. Der gute Wille und die Mitwirkung der Westmächte bei der Lösung dieser Frage war gerade für die Sicherung des Bagdadunternehmens von besonderer Wichtigkeit.
In der Hauptsache allerdings war die finanzielle Sicherstellung der Bagdadbahn und ihres Ausbaus in Verhandlungen mit der türkischen Regierung durchzusetzen. Es handelte sich dabei nicht nur um Kompensationen für den durch den Verlust der europäischen Türkei drohenden Ausfall an den für die Bagdadobligationen verpfändeten Einnahmen, sondern auch um die Bereitstellung von ausreichenden Garantien für den Ausbau der Hauptlinie bis Basra und der wichtigsten Zweiglinien, namentlich der Linie Bagdad–Hanekin (persische Grenze), die nach dem Potsdamer Abkommen mit Rußland dort Anschluß an das nordpersische Eisenbahnnetz finden sollte. Außerdem gehörte zu der Sicherung des Ausbaus des Bagdadeisenbahnnetzes eine Anpassung der finanziellen Konstruktion des Bagdadunternehmens an die durch den Tripolis- und Balkankrieg wesentlich verschlechterten Verhältnisse des türkischen Staatskredits. Über alle diese Dinge wurde gleichlaufend mit den deutsch-englischen und deutsch-französischen Verhandlungen mit der türkischen Regierung verhandelt, in dem allseitigen Einverständnis, daß unsere Abmachungen mit der Türkei einerseits, mit England und Frankreich andrerseits sich gegenseitig bedingten.
Mußte die unbedingte Sicherung für einen in absehbarer Zeit durchzuführenden Ausbau der Bagdadbahn die Voraussetzung sein allein schon für unsern Verzicht auf die Golfstrecke und den Hafen am Golf gegenüber den Engländern sowie für unser weitherziges Entgegenkommen gegenüber den Franzosen bei der Abgrenzung der beiderseitigen Eisenbahnnetze, so wurde diese Notwendigkeit verstärkt durch eine Reihe weiterer Forderungen, die England in die Verhandlungen hineinwarf. Ich habe oben bereits Englands Anspruch auf die Flußschiffahrt in Mesopotamien erwähnt. Das von der britischen Regierung für eine unter englischer Kontrolle stehende Gesellschaft türkischen Rechts erstrebte Monopol bildete für die deutsche Regierung einen schweren Stein des Anstoßes. Hakki Pascha hatte sich in London von dem Foreign Office eine Zusage abringen lassen. Die britische Regierung machte es gegenüber der deutschen zur Voraussetzung für jede Abmachung über die vorderasiatischen Angelegenheiten, daß die deutsche Regierung sich mit der von der türkischen Regierung zugestandenen Schiffahrtskonzession auf den mesopotamischen Flüssen abfinde. Gegenüber allen Vorstellungen hielt sie mit der größten Hartnäckigkeit an diesem Standpunkte fest. Wenn die deutsche Regierung die Verhandlungen nicht scheitern lassen wollte, mußte sie sich darauf beschränken, die deutschen Interessen an der mesopotamischen Schiffahrt durch Sicherstellung der völligen Gleichberechtigung deutscher Frachten und durch eine deutsche Beteiligung am Kapital und in der Verwaltung der Schiffahrtsgesellschaft nach Möglichkeit zu wahren. Wenn aber die deutsche Regierung sich mit dem unter britischer Kontrolle stehenden Schiffahrtsmonopol abfand, so mußte sie — sollte nicht England in dem Verkehrsgebiet der Bagdadbahn einen kaum mehr einzuholenden Vorsprung gewinnen — auf der Sicherung des sofortigen Ausbaues der Bagdadbahn mit verdoppeltem Nachdruck bestehen.
In der gleichen Richtung wirkten die britischen Ansprüche hinsichtlich der mesopotamischen Bewässerungsanlagen und der Ausbeutung der mesopotamischen Petroleumvorkommen.
Schließlich erstreckte die britische Regierung die Verhandlungen auch noch auf eine der deutsch-französischen Abmachung analoge Verständigung zwischen der von britischem Kapital kontrollierten Smyrna-Aidin-Bahn im westlichen Kleinasien einerseits, der Anatolischen Eisenbahn und Bagdadeisenbahn andrerseits.
Die Verhandlungen waren außerordentlich schwierig. Sie wurden von der englischen Seite mit einer nicht zu übertreffenden Zähigkeit geführt, auch im Festhalten an Einzelheiten, die im Verhältnis zu der Gesamtheit der auf dem Spiel stehenden Interessen für England nur geringfügige Bedeutung haben konnten. Immer wieder wurde die deutsche Seite vor die Frage gestellt, ob sie an der oder jener mehr oder weniger wichtigen Frage das Verständigungswerk scheitern lassen wollte. Es gehörte für uns ein ungewöhnliches Maß von Geduld und gutem Willen dazu, um alle die kleinen und großen Klippen zu überwinden.
Schließlich kam nach mehr als einjährigen Verhandlungen eine Einigung zustande, die in großen Zügen folgendermaßen aussah:
Als südlicher Endpunkt der Bagdadeisenbahn wurde Basra festgesetzt. Auf eine Weiterführung der Bagdadeisenbahn bis zum Golf und auf den Hafen am Golf leistete die Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft Verzicht. Dafür verpflichtete sich die englische Regierung, dem Ausbau der Bagdadbahn bis Basra keinerlei Schwierigkeiten zu machen und keinerlei Bestrebungen, Konkurrenzbahnen zur Bagdadbahn in den Vilajets Bagdad und Mossul zu bauen, irgendwie zu unterstützen. Die Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft übernahm die Verpflichtung, keinerlei differentielle Behandlung in den Bedingungen des Transports nach Nationalität, Herkunft oder Bestimmung der Waren eintreten zu lassen. Sie hielt für eine noch zu konstituierende englische Finanzgruppe eine Beteiligung an ihrem Gesellschaftskapital offen und verpflichtete sich, zwei Verwaltungsratssitze mit britischen Mitgliedern zu besetzen.
In Bagdad und Basra sollten von einer von der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft zu gründenden Untergesellschaft Hafeneinrichtungen gebaut und betrieben werden. Diese Hafengesellschaft sollte unter der Kontrolle der deutschen Gruppe stehen; für britische Interessenten sollte eine Beteiligung von 40 Prozent offengehalten werden.
England traf mit der Türkei Vereinbarungen über die Schiffbarmachung des Shatt el Arab für Schiffe größeren Tiefgangs, denen Deutschland beitrat. Gleichzeitig wurde die volle Freiheit der Schiffahrt für Fahrzeuge aller Nationen auf dem Shatt und der Ausschluß einer jeglichen differentiellen Behandlung dieser Schiffahrt in bezug auf Abgaben und sonstige Bedingungen festgelegt. Für die von der Schiffahrt auf dem Shatt el Arab als Beitrag zu den Kosten der Regulierung zu erhebenden Abgaben wurde ein mäßig gegriffener Höchstsatz vereinbart.
Die deutsche Regierung übernahm die Verpflichtung, der Erteilung der Konzession für die mesopotamische Flußschiffahrt an eine unter englischer Kontrolle stehende Gesellschaft keine Schwierigkeiten zu machen. Von dem Kapital der Gesellschaft sollte ursprünglich die Hälfte auf England, die andere Hälfte auf die Türkei entfallen. Man einigte sich jedoch schließlich dahin, daß 40 Prozent des türkischen Anteils, also 20 Prozent des Gesamtkapitals, für deutsche Interessenten offengehalten werden sollten. Damit war natürlich auch eine entsprechende Vertretung im Verwaltungsrat der Schiffahrtsgesellschaft verbunden. Der Ausschluß einer jeden differentiellen Behandlung in den Transportbedingungen wurde in ähnlicher Weise festgelegt wie bei der Bagdadeisenbahn. In den Abmachungen zwischen England und der Türkei und in den Statuten der Schiffahrtsgesellschaft war die peinlichste Fürsorge dafür getroffen, daß in allen wichtigen Angelegenheiten im Falle von Stimmengleichheit der Vorsitzende des Verwaltungsrats, der von der englischen Gruppe gestellt wurde, den Ausschlag geben sollte.
Das Inkrafttreten der Abmachungen war gebunden an die Ergänzung der durch die Abtretung der europäischen Provinzen veminderten Pfänder für die Bagdadobligationen und an das Zustandekommen der Abmachungen mit der Türkei über die Bereitstellung der für den sofortigen Ausbau des Bagdadeisenbahnnetzes erforderlichen Garantien. Die britische Regierung war ihrerseits bereit, die Stellung dieser Garantien dadurch zu unterstützen, daß sie ihre Einwendungen gegen die von der Türkei geplante und für die Konsolidierung der türkischen Finanzen unbedingt notwendige Zollerhöhung endlich fallen ließ. Wenn auch die Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft schon im Jahre 1911 endgültig auf ihre früheren Ansprüche auf den Ertrag der Zollerhöhung verzichtet hatte und auch jetzt nicht daran dachte, auf die Zollerhöhung für die Finanzierung des Ausbaus ihres Netzes zurückzugreifen, so wurde der türkischen Regierung durch das Zugeständnis der Zollerhöhung wenigstens indirekt die Zuweisung der für den Ausbau der Bagdadbahn erforderlichen Pfänder erleichtert.
Gleichzeitig mit diesen Abmachungen wurde auch eine Übereinstimmung über die in Mesopotamien auszuführenden Bewässerungsarbeiten und über die gemeinschaftliche Ausbeutung der mesopotamischen Petroleumvorkommen erzielt; desgleichen über die recht weitgehenden Wünsche der Smyrna-Aidin-Eisenbahn-Gesellschaft. Hinsichtlich der mesopotamischen Bewässerungsarbeiten verpflichtete sich die deutsche Regierung, keine Konkurrenz gegen die von den Engländern schon in Bearbeitung genommenen Projekte zu unterstützen; angesichts der großen Ausdehnung der von Sir William Willcox schon seit Jahren bearbeiteten Pläne war das ein sehr weitgehendes Zugeständnis. In der für die Ausbeutung der mesopotamischen Petroleumquellen errichteten Gesellschaft begnügte sich die deutsche Gruppe, die immerhin nicht unwesentliche Rechte einbrachte, mit einer Beteiligung von 25 Prozent, während die englische Gruppe 50 Prozent und die niederländische Gruppe der Königlichen Petroleum-Gesellschaft die restlichen 25 Prozent erhielt. Gegenüber der Smyrna-Aidin-Eisenbahn verzichtete die Anatolische Eisenbahn-Gesellschaft auf ihr Einspruchsrecht gegen gewisse von jener Gesellschaft seit langer Zeit begehrte Zweig- und Verbindungslinien, die von der Anatolischen Eisenbahn bisher als unerwünschte Konkurrenz mit Erfolg bekämpft worden waren.
Um die Mitte des Jahres 1914 war dieses weitschichtige Vertragswerk, das alle wesentlichen Berührungspunkte der deutschen und englischen Interessen in der asiatischen Türkei regelte und den neben der Flottenfrage wichtigsten Reibungspunkt zwischen Deutschland und England aus der Welt schaffte, in allen seinen Einzelheiten festgestellt. Nachdem bereits im Februar 1914 die Abmachungen zwischen Deutschland und Frankreich paraphiert worden waren, stand jetzt nur noch die Einigung zwischen Deutschland und der Türkei aus, die für das Inkrafttreten der andern Abmachungen die Voraussetzung war. Auch diese war in mühevollen Verhandlungen so weit vorgeschritten, daß ein befriedigender Abschluß innerhalb kurzer Zeit erwartet werden konnte.
Ein wichtiges Stück Arbeit an der Befestigung des Weltfriedens stand unmittelbar vor der Vollendung. Da machte der Ausbruch des Weltkriegs dieses Werk und alle darauf gesetzten Hoffnungen zunichte.
Angesichts des furchtbaren Abschlusses der mit so heißem Bemühen geführten Verständigungsverhandlungen drängt sich unausweichlich die Frage auf, ob diese Versuche, dem Weltfrieden durch die Ausschaltung vermeidbarer Reibungen und durch die Einleitung friedlicher Zusammenarbeit eine stärkere Grundlage zu geben, nicht schließlich nur Scheinmanöver gewesen sind, mit denen der eine Teil den andern hinhalten und über seine wahren Absichten täuschen wollte. Die Folgerung liegt zu nahe, daß der Ausbruch des Weltkriegs sich hätte verhindern lassen müssen, wenn der Wille zum Frieden, der doch schließlich allein den Verhandlungen über die Ausräumung wichtiger Reibungspunkte einen Sinn und eine Berechtigung geben konnte, auf beiden Seiten echt war.
Nach meinen persönlichen Wahrnehmungen kann ich nur bekunden, daß auf der deutschen Seite alle maßgebenden Stellen und Personen durchdrungen waren von dem ehrlichsten Willen, durch eine planmäßige Entlastung der politischen Beziehungen zwischen den europäischen Völkern die Kriegsgefahr einzudämmen und die Aussichten der Erhaltung des Friedens zu verbessern. Und ich glaube hinzufügen zu können, die leitenden politischen Persönlichkeiten waren erfüllt von der guten Hoffnung, daß ihr Bestreben von Erfolg gekrönt sein werde. Die Unterhaltung zwischen dem deutschen Reichskanzler und dem großbritannischen Botschafter in Berlin am Tage des Eintritts Englands in den Krieg ist dafür ein Beleg.
Weniger klar und durchsichtig ist das Verhalten der Mächte des dreifachen Einvernehmens, insbesondere Englands.
Halten wir uns an die Tatsachen!
Ich habe weiter oben darauf aufmerksam gemacht, daß Sir Edward Grey während der ersten Monate des Balkankriegs sich Deutschland gegenüber in einer geradezu auffallenden Weise freundlich und zu einer Zusammenarbeit im Interesse der Aufrechterhaltung des Friedens bereit zeigte, daß ihn diese sichtliche Annäherung an Deutschland jedoch nicht hinderte, gerade damals mit dem französischen Botschafter in London den Briefwechsel auszutauschen, der später in der entscheidenden Stunde von Sir Edward Grey selbst als moralische Verpflichtung zur Waffenhilfe an Frankreich anerkannt wurde. Jetzt, während die mühevollen Verhandlungen über die vorderasiatischen Fragen zum Abschluß gebracht wurden, trat nicht etwa eine Entspannung des gegen Deutschland gerichteten Systems ein, vielmehr kam es auch jetzt — genau wie im November 1912 — zu einem strafferen Anziehen der Fäden des um Deutschland geschlungenen Netzes.
Am 21. April 1914 besuchte König Georg den Präsidenten Poincaré in Paris. Er war begleitet von dem Staatssekretär des Auswärtigen Sir Edward Grey. Diese Tatsache unterstrich die politische Bedeutung des Besuchs um so stärker, als Sir Edward bisher das Gebiet der britischen Inseln überhaupt niemals verlassen hatte. Schon vor dem Eintreffen des Königs Georg in Paris hatte der russische Botschafter Iswolski angeregt, den Besuch des Königs zu benutzen, um das lose Gefüge des dreifachen Einvernehmens in ein „Bündnis nach Analogie des Dreibundes“ umzuwandeln. Sein Vorschlag wurde von dem französischen Minister des Auswärtigen, Herrn Doumergue, beifällig aufgenommen. Sir Edward Grey lehnte zwar den Abschluß eines förmlichen Bündnisses ab; ein solches bestand ja auch gegenüber Frankreich nicht, und den Briefwechsel mit Paul Cambon über das Zusammenwirken der beiderseitigen Land- und Seestreitkräfte hatte Sir Edward vor dem britischen Parlament, dem er immer versicherte, England habe völlig freie Hand, geheimgehalten. Aber er zeigte sich geneigt, die bestehenden militärischen Abmachungen zwischen Frankreich und England durch gleichartige Abmachungen zwischen England und Rußland zu ergänzen. In Frage kam der Natur der Sache nach in erster Linie ein Marineabkommen. Sir Edward erlangte hierfür die Zustimmung des britischen Kabinetts, und es wurde vereinbart, daß die auf dieser Grundlage erforderlichen militärischen Verhandlungen unmittelbar zwischen der britischen Admiralität und dem russischen Marineattaché in London stattfinden sollten.
Jeder Zweifel an der Bedeutung dieses engeren Zusammenschlusses der Triple-Entente wird beseitigt durch die vor kurzem von der russischen Regierung veröffentlichten Berichte des russischen Botschafters in London, Grafen Benckendorff. Dieser war während des Besuchs des Königs Georg gleichfalls in Paris anwesend und berichtete von dort am 21. April 1914 an Herrn Ssasonoff nach Petersburg, er hoffe, „die Hauptsache erreicht zu haben, nämlich die bisher allzu theoretischen und friedlichen Grundgedanken der Entente durch etwas Greifbares zu ersetzen“. Er sei sich zweifelhaft, „ob sich eine stärkere Garantie für eine gemeinsame militärische Operation im Kriegsfalle finden ließe, als der Geist dieser Entente, wie er sich offenbart hat, verstärkt durch die bestehenden militärischen Vorkehrungen“. Von dem von Sir Edward Grey abgelehnten förmlichen und öffentlichen Bündnis riet auch Graf Benckendorff ab, da ein solches „ein sehr viel günstigeres Feld für eine Agitation zugunsten Deutschlands bieten würde“. — „Agitation zugunsten Deutschlands“ — das war das Bestreben der englischen Friedensfreunde, zu einem besseren, die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes ausschließenden Verhältnis zu Deutschland zu kommen!
Die Tatsache, daß gerade in der Zeit, als die deutsch-englische Verständigung über die kolonialen und vorderasiatischen Fragen sich dem Abschluß näherten, die britische Regierung es für angezeigt hielt, das System der Entente durch militärische Abmachungen mit Rußland, die sich ganz unzweideutig gegen Deutschland richteten, zu verstärken, zeigt zum mindesten, daß die britische Politik nicht gewillt war, sich durch eine Verständigung mit Deutschland über noch so wichtige Einzelfragen davon abhalten zu lassen, in ihren seit einem Jahrzehnt betriebenen politischen und militärischen Vorbereitungen für den Krieg mit Deutschland in verstärktem Maße fortzufahren. Der Geist, der in den von Lord Haldane Anfang 1912 eingeleiteten Besprechungen zum Ausdruck gekommen war, beherrschte nach wie vor die britische Politik: England wollte die Kampfstellung gegenüber Deutschland nicht aufgeben. Die Verständigung in Einzelfragen, mochten sie für sich noch so bedeutungsvoll sein, mußte unter diesen Umständen ihren eigentlichen Zweck — die Schaffung einer Atmosphäre des Vertrauens zwischen den beiden großen Ländern und damit die Schaffung der wichtigsten Voraussetzung für die Entspannung der internationalen Lage — von vornherein verfehlen. Die Verhandlungen über die britisch-russische Marinekonvention, die natürlich der deutschen Regierung und der Öffentlichkeit trotz aller Ableugnungs- und Beschwichtigungsversuche bekanntgeworden waren, hatten vielmehr das Gegenteil der Wirkung, die man mit der Verständigung über die kolonialen und vorderasiatischen Fragen erreichen wollte. Warnend hoben die offiziösen deutschen Zeitungen hervor, daß durch die britisch-russische Marinekonvention alle bisher erzielten Fortschritte in der deutsch-englischen Annäherung in Frage gestellt und eine Verschärfung des Mißtrauens zwischen den beiden Ländern herbeigeführt werden müßte.
Diese Wirkung mußte um so notwendiger eintreten, als durch den engeren Zusammenschluß der Triple-Entente die in Rußland und Frankreich ohnedies im Wachsen begriffenen kriegerischen Strömungen ermuntert und verstärkt wurden. Für die russische Kriegspartei war die Entsendung einer deutschen Militärmission nach Konstantinopel im Herbst 1913 Wasser auf ihre Mühlen. Insbesondere die Neuerung, daß dem Führer der Militärmission, dem General Liman von Sanders, das Kommando über das Konstantinopeler Armeekorps übertragen werden sollte, während die bisherigen Führer der deutschen Militärmissionen in der Türkei, zuletzt der Generalfeldmarschall von der Goltz, keine Kommandogewalt gehabt hatten, wurde von den deutschfeindlichen Treibern zur Erregung der öffentlichen Meinung ausgenutzt. Dem scharfen Protest in Konstantinopel und Berlin, zu dem sich die russische Regierung veranlaßt sah, schloß sich die französische und auch die englische Regierung an, obwohl schon seit einiger Zeit eine britische Marinemission, deren Führer gleichfalls mit Kommandobefugnissen ausgestattet waren, in der Türkei tätig war. Deutschland gab schließlich, um einem Konflikt mit Rußland auszuweichen, nach und erklärte sich damit einverstanden, daß die Befugnisse des Generals Liman auf die Generalinspektion der türkischen Militärschulen beschränkt wurden. Aber auch diese Nachgiebigkeit führte kein Nachlassen in den Treibereien gegen Deutschland herbei. Die Sprache der russischen und französischen Presse gegen Deutschland wurde immer maßloser. Auf russischer Seite wurde das Anrecht Rußlands auf die asiatische Türkei und das Anrecht des Slawentums auf die von Slawen bevölkerten Teile der vor dem Zusammenbruch stehenden österreichisch-ungarischen Monarchie, auf französischer Seite Frankreichs unverjährbarer Anspruch auf Elsaß-Lothringen mit erneutem Nachdruck proklamiert. Ganz offen besprach die Presse beider Länder die infolge der ihrer Vollendung zugehenden russischen Rüstungen immer besser werdenden Aussichten eines Krieges gegen die Mittelmächte. Blätter, deren enge Beziehungen zu den offiziellen Kreisen in Petersburg und Paris weltkundig waren, beteiligten sich an diesem Feldzug. Der russische Kriegsminister, Herr Ssuchomlinoff, äußerte sich in dem ihm nahestehenden Blatte wiederholt in kaum mehr verhüllten Kriegsdrohungen: „Frankreich und Rußland wollen den Krieg nicht, aber Rußland ist bereit und erwartet, daß Frankreich es gleichfalls sein wird.“ Und am 24. April 1914, also unmittelbar nach dem Besuch des Königs Georg in Paris, berichtete der belgische Gesandte in Berlin, Baron Beyens, an seine Regierung: „Herr Cambon (der französische Botschafter in Berlin) sieht wieder die Hand des Herrn Iswolski in dieser zwecklosen Kampagne der russischen und französischen Zeitungen.“ Ich fand, als ich im Mai 1914 zum letztenmal zu geschäftlichen Besprechungen in Paris war, dort unter aufrichtigen Freunden der Erhaltung des Friedens eine sehr nervöse und besorgte Stimmung. Die Presse und öffentliche Meinung waren in einer durch konkrete Tatsachen allein nicht zu erklärenden Erregung, die auf die leitenden Kreise teils übergriff, teils von ihnen gefördert wurde. Gerade damals entrüstete man sich in Paris, daß in einer Theatervorführung — ich glaube im Berliner Eispalast — französische Fremdenlegionäre in Uniform auf die Bühne gebracht worden waren. Ernsthafte Leute fragten mich aus diesem Anlaß, ob denn Deutschland durchaus den Krieg wolle! Ich ließ mir die letzte Ausgabe des „Temps“ geben und zeigte den Aufgeregten im Theateranzeiger drei oder vier Stücke, in denen deutsche Offiziere auf Pariser Bühnen Abend für Abend unter tosendem Beifall des Publikums in den kläglichsten Rollen vorgeführt und beschimpft wurden. Der Eindruck, den ich damals von Paris mitnahm, daß wir trotz aller Verständigungsbemühungen Frankreich und Rußland gegenüber weiter denn je von einer friedlichen Entspannung entfernt seien und daß die Beziehungen der Mittelmächte zum Zweibund keinerlei nennenswerte Belastung vertragen könnten, wurde auch von andern Beobachtern geteilt. Wir kennen heute einen Bericht des belgischen Gesandten in Paris, Baron Guillaume, aus jener Zeit — er ist vom 8. Mai 1914 datiert —, in dem es heißt:
„Unstreitig ist die französische Nation in diesen letzten Monaten chauvinistischer und selbstbewußter geworden. Dieselben berufenen und sachverständigen Persönlichkeiten, die vor zwei Jahren sehr lebhafte Befürchtungen bei der bloßen Erwähnung von möglichen Schwierigkeiten zwischen Frankreich und Deutschland äußerten, stimmen jetzt einen andern Ton an; sie behaupten, des Sieges gewiß zu sein, machen viel Aufhebens von den übrigens wirklich vorhandenen Fortschritten, die die französische Armee gemacht hat, und behaupten sicher zu sein, das deutsche Heer zum mindesten lange genug in Schach halten zu können, um Rußland Zeit zu lassen, mobilzumachen, Truppen zusammenzuziehen und sich auf seine westlichen Nachbarn zu stürzen … Ein erfahrener und hochgestellter Diplomat sagte neulich: ‚Wenn sich jetzt plötzlich eines Tages ein ernster Zwischenfall zwischen Frankreich und Deutschland ereignet, so werden die Staatsmänner beider Länder sich bemühen müssen, ihm innerhalb der nächsten drei Tage eine friedliche Lösung zu geben, oder es gibt Krieg.‘“
Es ist ausgeschlossen, daß die britische Regierung über diese Stimmungen und Strömungen in Frankreich und Rußland nicht unterrichtet war. Es ist ausgeschlossen, daß sich Sir Edward Grey und seine Leute keine Rechenschaft darüber gegeben haben, daß die von Iswolski angeregte engere Knüpfung der Triple-Entente in dem Gedanken seines Urhebers dazu dienen sollte und in ihrer tatsächlichen Wirkung dazu dienen mußte, den überhitzten Kessel noch weiter anzuheizen. Man mag zugunsten der bona fides der britischen Politik unterstellen, daß Sir Edward sich damals auf den Vorschlag Iswolskis nur eingelassen habe, um den durch die britisch-deutsche Verständigung über so wichtige Einzelfragen beunruhigten Ententegenossen eine Sicherheit über Englands loyales Festhalten an der Entente zu geben, daß es ihm nur darauf angekommen sei, für den Fall des Nichtzustandekommens der Verständigung mit Deutschland oder des Nichteintretens der von dieser Verständigung erwarteten Entspannung des deutsch-britischen Verhältnisses sich eine starke Koalition gegen Deutschland zu erhalten — es wäre eine durch nichts gerechtfertigte Aberkennung jeder politischen Urteilsfähigkeit der britischen Staatsmänner, wenn man annehmen wollte, diese seien sich nicht klar darüber gewesen, daß ihr grundsätzliches Eingehen auf die Iswolskische Anregung und ihr Eintritt in Besprechungen über die zwischen England und Rußland abzuschließende Marinekonvention die stärkste Aufmunterung des kriegerischen Geistes in Frankreich und Rußland bedeuten mußte, daß damit die deutsch-englischen Abmachungen, noch ehe sie zu Ende verhandelt waren, um ihre Frucht gebracht wurden.
Nimmt man zu der damals vor dem Abschluß stehenden britisch-deutschen Verständigung die Tatsache hinzu, daß Deutschland in dem Ausbau seiner Flotte ohne vertragsmäßige Festlegung sich nach dem von Lord Haldane im Februar 1912 vorgeschlagenen Schlüssel gerichtet hatte, so kann man aus all dem nur den Schluß ziehen, daß die britischen Staatsmänner die diplomatische und militärische Vorbereitung einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Deutschland unter allen Umständen und ganz unabhängig von der Bereinigung noch so wichtiger Einzelfragen als oberstes Ziel ihrer Politik festzuhalten entschlossen waren.
Die Erklärung liegt wohl weniger in dem Willen der britischen Staatsmänner, die zufällig in jener entscheidenden Epoche der Weltgeschichte die Geschäfte Englands leiteten, als vielmehr in den alten Traditionen der britischen Politik, durch die England groß geworden war und durch die es seine Größe zu erhalten suchte. Englands Politik war stets gegen die politisch und wirtschaftlich stärkste Kontinentalmacht gerichtet; seitdem Deutschland die politisch und wirtschaftlich stärkste Kontinentalmacht geworden war, seitdem England durch Deutschland mehr als durch ein anderes Land sich in seiner weltwirtschaftlichen Stellung und in seiner Seegeltung bedroht fühlte, war der englisch-deutsche Gegensatz unüberbrückbar und durch keine Verständigung über irgendwelche Einzelfragen aus der Welt zu schaffen; es sei denn, daß England mit allen seinen Überlieferungen gebrochen und ehrlich darauf verzichtet hätte, von seinen Machtmitteln zur Erhaltung seiner wirtschaftlichen Vorherrschaft Gebrauch zu machen. Zu einem solchen Bruch mit der treibenden Kraft seiner Geschichte war England nicht bereit, trotz aller pazifistischen Strömungen, die sich auch in der britischen Öffentlichkeit einstellten. Das Wort Bismarcks vom Jahre 1897 blieb wahr: das einzige Mittel zur Besserung der deutsch-englischen Beziehungen sei, daß wir unserer wirtschaftlichen Entwicklung einen Zaum anlegten, und dieses Mittel sei nicht anwendbar.
Die Verstärkung der für eine kriegerische Auseinandersetzung mit Deutschland geschmiedeten Koalition durch England in der Zeit des Abschlusses der deutsch-englischen Verständigungsverhandlungen — das ist der Schlüssel zur politischen Weltlage, aus der heraus der große Krieg entstanden ist. Der deutschen Politik war es weder gelungen, die französische Revancheidee aus der Welt zu schaffen oder auch nur ihr neues Aufflammen zu verhindern, noch die durch den panslawistischen Druck nach Südosten erzeugte Spannung zwischen Rußland und den Zentralmächten einzudämmen. Wenn nun England am Ende langwieriger Verständigungsverhandlungen mit Deutschland die Aussichtslosigkeit jeder wirklichen Verständigung durch eine Verstärkung seines Ententesystems bekundete und damit den kriegerischen Strömungen bei seinen Ententegenossen eine neue Ermutigung gab, so war damit in der Sache das Urteil über Krieg und Frieden gesprochen. Jeder Anlaß, in dem es einer der Ententegenossen auf den Krieg ankommen lassen wollte, mußte bei dieser Lage der Dinge zum Weltkrieg führen.
Am letzten Junisonntag 1914, dem Jahrestag der Schlacht auf dem Amselfelde, die den Serben als höchste nationale Erinnerung gilt, wurde zu Serajewo der Erzherzog Franz Ferdinand, der Erbe der Kronen von Österreich und Ungarn, von bosnischen Verschwörern serbischer Herkunft ermordet. Die Fäden der Verschwörung wiesen nach Belgrad, und schon die erste Untersuchung ergab die Mitwisserschaft und Mitwirkung serbischer Offiziere und Beamten.
Als ich am Abend des 28. Juni die Nachricht von der Mordtat erhielt, war ich mir sofort darüber klar, daß dieses Ereignis die unmittelbare Bedrohung des Weltfriedens bedeute. Die gegen den Bestand der Monarchie gerichtete, von den amtlichen Belgrader Kreisen in einer kaum verhüllten Weise unterstützte großserbische Agitation war in Wien seit langem Gegenstand wachsender Beunruhigung. Ich wußte aus dem persönlichen Verkehr mit einflußreichen und maßgebenden Persönlichkeiten der Donaumonarchie, wie ernst man dort die großserbische Bewegung nahm und wie sehr man davon durchdrungen war, daß die serbische Regierung — trotz einer von ihr im März 1909 aus Anlaß der Beilegung der bosnischen Krisis abgegebenen feierlichen Loyalitätserklärung — hinter der großserbischen Propaganda des Wortes und der Tat als treibende Kraft stehe. Ich wußte, wie schwer es gewesen war, bei früheren Gelegenheiten Österreich-Ungarn davon abzuhalten, sich durch einen entscheidenden Streich gegen das Nest der großserbischen Zettelungen endlich stärkere Garantien zu verschaffen als niemals eingehaltene Versprechungen. Die Ermordung des Erzherzog-Thronfolgers und seiner Gemahlin war nach allem, was vorausgegangen war, eine Herausforderung, die kaum mehr irgendeine Hoffnung auf einen gütlichen Ausgleich lassen konnte.
Das Verhalten Serbiens unmittelbar nach der Tat war geeignet, die schlimmsten Befürchtungen zu bestätigen. Die serbische Presse hielt es nicht für der Mühe wert, die Freude und den Jubel über das Attentat zu unterdrücken; auch Blätter, die der Regierung nahestanden, bezeichneten als Ursache der Mordtat die inneren Verhältnisse Österreich-Ungarns. Der nahe Zerfall der Monarchie und der Serbien zufallende Anteil des Nachlasses wurden lauter denn je besprochen. Die serbische Regierung selbst tat, während das Fortschreiten der Untersuchung immer neue Beweise für den serbischen Ursprung des Verbrechens ergab, von sich aus keinen Schritt zur Aufklärung des Sachverhalts, sondern spielte in herausfordernder Weise den gänzlich Unbeteiligten.
Wer dagegen die Sprache der österreichisch-ungarischen Blätter verfolgte, konnte nicht zweifeln, daß die Wiener Regierung entschlossen war, auf ausreichende Sühne für die Ermordung des Thronfolgerpaares und auf starke Sicherheiten gegen die Fortsetzung der großserbischen Treibereien auf jede Konsequenz hin zu bestehen.
Es war mir damals schon ein Rätsel und wird mir immer ein Rätsel bleiben, wie leicht die öffentliche Meinung bei uns in Deutschland — und nicht nur die öffentliche Meinung, sondern auch Persönlichkeiten in Stellungen, die ihnen ein zutreffendes Urteil ermöglichen mußten — damals die Lage nahmen. Die bosnische Krisis von 1908/09, die Marokkokrisis von 1911, die Krisis des Balkankriegs von 1912/13 hatten unsere öffentliche Meinung nicht etwa aufgerüttelt und aufmerksam gemacht; ihre schließlich immer wieder friedliche Beilegung hatte im Gegenteil abstumpfend und einschläfernd gewirkt. Die Überzeugung „Es kommt ja doch nicht zum Krieg“ war bei uns in den weitesten Kreisen geradezu ein Dogma geworden, nicht zum wenigsten deshalb, weil wir von der eigenen friedfertigen Gesinnung bis ins Innerste durchdrungen waren.
Der Deutsche Kaiser erhielt die Nachricht von dem Attentat in Kiel, während er an einer Regatta teilnahm. Die Regatta wurde sofort abgebrochen, und der Kaiser reiste alsbald nach Berlin. Damit fand auch der Besuch eines britischen Geschwaders in Kiel ein vorzeitiges Ende.
Die Stellungnahme der deutschen Regierung zu den Ereignissen war durch die bisherige Politik vorgezeichnet. Wir hatten uns auf die Gefahr, in einen Krieg hineingezogen zu werden, in der bosnischen Krisis und während des Balkankriegs aus Anlaß der südslawischen Bedrohung für alle Welt sichtbar auf die Seite der Donaumonarchie gestellt und wohl gerade durch diese unsere unzweideutige Haltung am meisten zur Vermeidung des Krieges beigetragen. Niemand konnte erwarten, daß dieses Mal unsere Haltung eine andere sein würde. Wohl war gerade in den vorausgegangenen Monaten von Rußland her auf privatem Wege die Andeutung gemacht worden: „Si vous pouviez vous décider à lâcher les Autrichiens, nous pourrions lâcher la France;“ — aber, ganz abgesehen von der Ungeheuerlichkeit des uns damit angesonnenen Treubruchs: die Überzeugung von der Lebenswichtigkeit des Bündnisses mit der Donaumonarchie und von der Notwendigkeit der Erhaltung eines starken Österreich-Ungarn war bei uns in den maßgebenden Kreisen wie in dem gesamten Volksbewußtsein so unbedingt fest, daß es ein Schwanken über den jetzt einzuschlagenden Weg überhaupt nicht gab. Die Antwort, die Österreich-Ungarn auf seine Anfrage von Deutschland erhielt, ergibt sich aus folgenden Worten des später von der deutschen Regierung über den Kriegsausbruch veröffentlichten Weißbuchs: „Aus vollem Herzen konnten wir unserm Bundesgenossen unser Einverständnis mit seiner Einschätzung der Sachlage geben und ihm versichern, daß eine Aktion, die er für notwendig hielte, um der gegen den Bestand der Monarchie gerichteten Bewegung in Serbien ein Ende zu machen, unsere Billigung finden würde.“
Aus dieser Haltung hat die deutsche Regierung niemandem gegenüber ein Hehl gemacht, weder gegenüber der eigenen Öffentlichkeit, noch auch gegenüber den an der weiteren Entwicklung der Dinge interessierten fremden Regierungen. Ich habe in jener Zeit aus Unterhaltungen mit meinen Freunden im Auswärtigen Amt den bestimmtesten Eindruck gewonnen, daß man dort fest davon überzeugt war, in Fortsetzung der bisherigen Politik durch die offene Gewährung voller Rückendeckung an Österreich-Ungarn die erstrebte Lokalisierung des drohenden Konfliktes zwischen der Donaumonarchie und Serbien am sichersten erreichen zu können.
Auf der andern Seite wollte man jede überflüssige Beunruhigung vermeiden. Man sagte sich wohl, daß in solchen Zeiten kritischer Hochspannung Beunruhigung und Mißtrauen sich wechselseitig steigern und schließlich zu positiven Maßnahmen führen können, die gerade jene Entwicklung, die man zu vermeiden wünscht, unvermeidlich machen.
Aus solchen Erwägungen heraus erklärt es sich, daß der Kaiser trotz der noch gänzlich ungeklärten Lage am 6. Juli die Nordlandsreise antrat. Man fürchtete, daß ein Aufgeben der jährlichen Nordlandsreise, für die alle Dispositionen von langer Hand getroffen und bekannt waren, ein Aufsehen erregt haben würde, das die friedliche Entwirrung der Lage hätte erschweren müssen; man nahm ferner an, daß die von der Wiener Regierung eingeleitete Untersuchung der mit dem Attentat von Serajewo zusammenhängenden Vorgänge, auf deren Ergebnis Österreich-Ungarn seine Forderungen an Serbien aufzubauen gedachte, und ebenso die Vorbereitungen, die Österreich-Ungarn treffen mußte, um seinen Forderungen Nachdruck zu geben, einige Zeit erfordern würden; und schließlich rechnete man bei uns mit einer Zuversicht, die ich nach meiner Einschätzung der für die weitere Entwicklung bestimmenden Faktoren nicht ganz zu teilen vermochte, mit einem guten Ausgang, wie er durch unser klares und festes Eintreten für den Bundesgenossen in den früheren ähnlichen Lagen herbeigeführt worden war.
Meine eigne, weniger zuversichtliche Auffassung der Dinge erfuhr in der weiteren Entwicklung durch allerlei Anzeichen, die in der Öffentlichkeit merkwürdig wenig Beachtung fanden, immer mehr ihre Bestätigung. Das große Publikum verharrte noch in einer für mich von Tag zu Tag unbegreiflicheren Sorglosigkeit, als unsere offiziös bediente Presse bereits deutliche Warnungssignale gab, als z. B. die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ am 19. Juli in einem sehr ernsten Artikel über Deutschlands Haltung ausführte, nur durch ein rechtzeitiges Einlenken Serbiens könne eine Krisis vermieden werden, deren Lokalisierung im Interesse der europäischen Solidarität erwünscht und geboten sei.
In meinem Wirkungsbereich, in der Direktion der Deutschen Bank, habe ich schon von den ersten Tagen des Juli an aus meiner Auffassung der Lage die Folgerungen gezogen. Ich habe auf Zurückhaltung im Eingehen neuer Verpflichtungen und auf eine tunlichste Stärkung der flüssigen Mittel der Bank hingewirkt.
Am 23. Juli überreichte der österreichisch-ungarische Gesandte in Belgrad der serbischen Regierung die Forderungen seiner Regierung mit einer ausführlichen Begründung. Zur Beantwortung wurde Serbien eine Frist von achtundvierzig Stunden gelassen.
Das Ultimatum, in Form und Inhalt überraschend schroff, zerriß für die ganze Welt mit einem Schlag alle Nebel, die bisher den Ernst der Lage noch verhüllt hatten. Jetzt war es für jedermann klar, daß Österreich-Ungarn fest entschlossen war, auf jede Eventualität hin Serbien gegenüber durchzugreifen, und daß der Friede Europas davon abhänge, ob Rußland, das Serbiens Treiben bisher so offensichtlich ermutigt hatte, beiseitestehen werde oder nicht. Mit einemmal stand Europa im Zeichen der unmittelbaren Kriegsgefahr.
Es ist später die Frage aufgeworfen und lebhaft erörtert worden, welche Rolle die deutsche Regierung und der Deutsche Kaiser bei jenen Vorgängen gespielt haben.
Die deutsche Regierung hat alsbald nach der Bekanntgabe des österreichisch-ungarischen Ultimatums an Serbien — bei aller Betonung ihrer Bundestreue gegenüber der Donaumonarchie und ihres Wunsches, den Konflikt zu lokalisieren — Wert darauf gelegt, gegenüber der eigenen Öffentlichkeit und gegenüber den Regierungen der Großmächte festzustellen, daß sie an der Abfassung des Ultimatums nicht beteiligt gewesen sei und von seinen Einzelheiten vorher keine Kenntnis gehabt habe. Das bedeutet, daß die deutsche Billigung der von Österreich-Ungarn für notwendig gehaltenen Aktion, zu der sich die Reichsregierung in ihrem Weißbuch ausdrücklich bekennt, nur die grundsätzliche Bereitschaft enthielt, sich hinter Österreich-Ungarn bei seiner Abwehr der gegen den Bestand der Monarchie gerichteten großserbischen Bewegung zu stellen; daß aber eine Vereinbarung über die Einzelheiten des von Österreich-Ungarn zu verfolgenden Aktionsprogramms nicht stattgefunden hat.
Im Gegensatz zu dieser Bekundung der deutschen Regierung ist von feindlicher Seite, in der Absicht, Deutschland als den Urheber des Krieges hinzustellen, und später auch von gewissen deutschen Seiten die Behauptung aufgestellt worden, die deutsche Regierung habe von Anfang an bei der Abfassung des Ultimatums mitgewirkt und trage die eigentliche Verantwortung für dessen eine friedliche Lösung kaum mehr gestattende Schroffheit. Das Ultimatum wurde in Zusammenhang gebracht mit einem Kronrat, der unter Vorsitz des Deutschen Kaisers und unter Beteiligung österreichisch-ungarischer hoher Militärs — genannt wurden der Erzherzog Friedrich und der Feldmarschall Conrad von Hötzendorff — am 5. Juli 1914 in Potsdam stattgefunden und die Rollen in dem zum Kriege führenden Spiel verteilt haben soll. Auch die bekannte Denkschrift des Fürsten Lichnowsky nimmt auf diesen angeblichen Kronrat Bezug; desgleichen eine später von den Unabhängigen Sozialdemokraten verbreitete und auch im Hauptausschuß des Reichstags zur Sprache gekommene Aufzeichnung des Herrn Dr. Mühlon, der zu jener Zeit stellvertretender Direktor bei Krupp war und der sich für seine Darstellung auf Äußerungen bezieht, die ich ihm gegenüber damals in einer vertraulichen Unterhaltung geschäftlichen Charakters gemacht haben soll. Auch ein Bericht des bayrischen Legationsrates Dr. von Schön, den der sozialistische bayrische Ministerpräsident Eisner im November 1918 veröffentlicht hat, ist benutzt worden, um den Kaiser und die deutsche Regierung als Anstifter des österreichisch-ungarischen Ultimatums hinzustellen und die Bekundung, daß die deutsche Regierung an der Abfassung des Ultimatums nicht beteiligt gewesen sei und von seinen Einzelheiten vorher keine Kenntnis gehabt habe, Lügen zu strafen.
Mir ist über den tatsächlichen Hergang folgendes bekannt:
Nach dem Attentat von Serajewo hat die deutsche Regierung sich rückhaltlos auf den von der österreichisch-ungarischen Regierung vertretenen Standpunkt gestellt, daß der Bestand der Donaumonarchie durch die großserbische Bewegung bedroht und die österreichisch-ungarische Regierung berechtigt sei, wirksame Maßnahmen gegen diese Bedrohung zu ergreifen. Die deutsche Regierung hat ferner, an dem ersten Grundsatze der Reichspolitik festhaltend, die Erhaltung Österreich-Ungarns als ein eigenes Lebensinteresse angesehen und deshalb auch jetzt wieder der Wiener Regierung die Zusicherung gegeben, daß Deutschland Österreich-Ungarn bei der Wahrung seiner Lebensinteressen zur Seite stehen werde. Der Kaiser hat diese Stellungnahme in den Besprechungen, die zwischen dem Attentat und dem Antritt der Nordlandsreise stattfanden, gutgeheißen. Man war sich klar darüber, daß diese Haltung das Deutsche Reich in einen österreichisch-russischen Konflikt hineinziehen und damit den Weltkrieg heraufbeschwören könne. Aber wie in den Jahren 1908/09 und 1912/13 hoffte man, der Gefahr eines österreichisch-russischen Konflikts durch eine klare und entschiedene Stellungnahme am besten vorbeugen zu können. Das alles konnte damals jedermann hören, der sich im Auswärtigen Amt über den Stand der Dinge unterrichten wollte.
Die Legende von dem Potsdamer Kronrat ist schon im Juli 1914 in Berlin in Umlauf gebracht worden, wie es scheint, durch Erzählungen des Oberkellners eines bekannten Berliner Cafés, der seine Wissenschaft aus einem von ihm bruchstückweise mitangehörten Gespräch hochgestellter Gäste bezogen haben wollte. Die Legende ist offenbar daraus entstanden, daß am 5. Juli der österreichisch-ungarische Botschafter Graf Szögieny dem Deutschen Kaiser ein Handschreiben des Kaisers Franz Joseph überreichte. In diesem Schreiben und einer ihm beigefügten Denkschrift des Wiener Auswärtigen Ministeriums wurden die Gefahren der Lage hervorgehoben und die Aufnahme Bulgariens an Stelle des wankenden Rumänien in den Bund der Mittelmächte angeregt. In der vom Auswärtigen Amt entworfenen Antwort wurde der Heranziehung Bulgariens unter gewissen Vorbehalten zugestimmt; es wurden ferner Bemühungen in Aussicht gestellt, um Rumänien beim Bündnis zu erhalten; zu dem Konflikt mit Serbien wurde eine Stellungnahme abgelehnt, es wurde aber betont, daß Deutschland gemäß dem Bündnis und der alten Freundschaft treu zu Österreich-Ungarn stehen würde[6].
Ich habe später festzustellen Gelegenheit gehabt, daß weder der Erzherzog Friedrich noch der Feldmarschall Conrad von Hötzendorff damals in Berlin geweilt, geschweige denn an einem Kronrat in Potsdam teilgenommen haben; daß der Kaiser an jenen Tagen überhaupt keine österreichisch-ungarischen Militärpersonen empfangen hat; daß auch ein Kronrat oder eine kronratähnliche Veranstaltung in ausschließlich deutschen Kreisen damals nicht stattgefunden hat, vielmehr der Kaiser sich vor dem Antritt der Nordlandsreise auf die Entgegennahme von Einzelvorträgen, darunter auch des Vortrages des Reichskanzlers über die politische Lage und über die Unzweckmäßigkeit einer Aufgabe der Nordlandsreise, beschränkt hat.
Auch abgesehen von jenem nicht stattgefundenen Kronrat sind nähere Vereinbarungen mit der Wiener Regierung über die von dieser zu unternehmende Aktion, wie mir späterhin von den beteiligten Staatsmännern auf das bestimmteste erklärt worden ist, nicht getroffen worden. Was die Wiener Regierung über ihre Absichten mitteilte, hat sich auf allgemeine Richtlinien beschränkt: Untersuchung gegen die der Beteiligung an dem Attentat Verdächtigen unter Mitwirkung österreichisch-ungarischer Organe; Bestrafung der Schuldigen; Sicherheiten für die Zukunft, insbesondere Unterdrückung der gegen den Bestand der österreichisch-ungarischen Monarchie gerichteten Propaganda. Für die Ausgestaltung dieser Forderungen im einzelnen und für die Form, in der sie an Serbien gestellt werden sollten, hat weder Wien die Berliner Zustimmung erbeten, noch Berlin österreichische Mitteilungen verlangt. Man hat ein solches Vorgehen angesichts des für das Deutsche Reich ungeheuren Einsatzes als unbegreiflich bezeichnet; es scheint mir jedoch, daß bei einer solchen Kritik nicht genügend gewürdigt wird, daß die deutsche Regierung, indem sie von einer Vereinbarung der Einzelheiten und der Form des österreichisch-ungarischen Vorgehens absah, nicht etwa der Wiener Regierung eine Blankovollmacht ausstellte, sondern im Gegenteil eine Festlegung der deutschen Politik auf die Einzelheiten der österreichisch-ungarischen Aktion vermied und sich damit freie Hand vorbehielt für die Beurteilung dessen, was bei der weiteren Entwicklung der Dinge als notwendig für die Erhaltung des Bestandes der österreichisch-ungarischen Monarchie anzusehen und von Deutschland mitzuvertreten sei. Ich erinnere an die Lage im November 1912, in der der Deutsche Kaiser in seinem oben angeführten Telegramm an den Reichskanzler sich zwar nach wie vor bereit erklärte, für das österreichisch-ungarische Lebensinteresse zu marschieren, nicht aber um einer Laune des Verbündeten willen einen Weltkrieg heraufzubeschwören. Und auch in der Krisis von 1914 hat, wie wir noch sehen werden, die freie Hand, die sich die deutsche Regierung durch die Vermeidung des Festlegens der Einzelheiten der österreichisch-ungarischen Aktion gewahrt hat, dem Kaiser und dem Reichskanzler Gelegenheit gegeben, bei Österreich-Ungarn ein Einlenken in Sachen des Ultimatums durchzusetzen, ein Erfolg, der allerdings in seiner Wirkung durch den entschlossenen Kriegswillen der russischen Kriegspartei vereitelt worden ist.
Noch bis zum Tag der Überreichung des Ultimatums in Belgrad waren meine Freunde im Berliner Auswärtigen Amt im ungewissen, wie das Ultimatum ausfallen werde. Als sein Text unmittelbar vor der Übergabe in Belgrad in Berlin eintraf, war man im Auswärtigen Amt von seiner Schärfe sichtlich überrascht.
Der Kaiser hat mir späterhin, längst ehe die Frage seiner angeblichen Schuld am Kriege in Deutschland eine Rolle spielte, wiederholt von den damaligen Vorgängen erzählt. Er habe sich, um nicht durch unnötige Beunruhigung die Lage zu erschweren, auf den Rat des Kanzlers und des Auswärtigen Amtes entschlossen, die Nordlandsreise anzutreten. Das Auswärtige Amt habe ihm über den weiteren Verlauf der Dinge spärliche und durchaus zuversichtliche Berichte geschickt, auf Grund deren er die Hoffnung gehegt habe, daß sich alles friedlich erledigen werde. Der Wortlaut des österreichisch-ungarischen Ultimatums habe ihn aus dieser Hoffnung herausgerissen. Er habe, alsbald nachdem er Kenntnis von dem Wortlaut erhalten habe, ohne weitere Nachrichten des Auswärtigen Amts abzuwarten, die sofortige Rückkehr nach der Heimat befohlen. „In Berlin eingetroffen,“ fügte er hinzu, „habe ich mich sofort an die Telegraphenstrippe gehängt und beim Zaren, beim König von England und beim Kaiser Franz Joseph alles versucht, um das Verhängnis aufzuhalten. Das wäre mir auch gelungen, wenn nicht der unselige Zar sich die Mobilmachungsorder hätte abpressen lassen.“
Ich habe aus meinen eignen Wahrnehmungen in der kritischen Zeit den Eindruck gewonnen, daß den leitenden Kreisen in Deutschland nichts ferner lag, als einen Krieg herbeiführen zu wollen. Wenn der deutschen Politik in jener Zeit ein Vorwurf zu machen ist, so ist es vielmehr der, daß sie die Gefahr des Krieges nicht ernst genug ins Auge faßte, sondern zu sehr von der friedlichen Lösung des Konfliktes überzeugt war, und daß deshalb weder militärisch, noch diplomatisch, noch wirtschaftlich die in Hinblick auf die Möglichkeit des Kriegs erforderlichen Vorbereitungen getroffen worden sind.
In militärischer Beziehung liegt mir hierfür ein merkwürdiges Dokument vor. In einer Sitzung des Hauptausschusses des Reichstages im Jahre 1917 hatte der Unabhängige Sozialdemokrat Dr. Cohn-Nordhausen die Behauptung aufgestellt, im Anschluß an den angeblichen Kronrat vom 5. Juli 1914 seien alsbald militärische Vorkehrungen getroffen, u. a. die sofortige kriegsmäßige Verproviantierung der elsaß-lothringischen Festungen angeordnet worden. Das gab mir Veranlassung, das Kriegsministerium um Feststellung des Tatbestandes zu bitten. Es stellte sich heraus, daß in der Tat wenige Tage nach dem 5. Juli 1914 ein Erlaß über die Verproviantierung der elsässischen Festungen hinausgegangen war. Dieser Erlaß lautete wie folgt: