„Ich bin über die auf diesem Gebiet vorliegenden großen Schwierigkeiten durch unsere Industriellen unterrichtet. Mein Eindruck ist, daß die volle Leistungsfähigkeit unserer Industrie nur dann ausgenutzt werden kann, wenn

1. die nötigen Facharbeiter aus der Front der Industrie schleunigst zur Verfügung gestellt werden,
2. die Vergebung der Aufträge vereinheitlicht wird,
3. der zu schaffenden Zentralstelle ein Mann ersten Ranges aus unserer Eisenindustrie beigegeben wird.

… Ich empfinde es als große Erleichterung von einer drückenden Sorge, daß die Oberste Heeresleitung diese wichtige Angelegenheit nunmehr in die Hand genommen hat. Die Oberste Heeresleitung ist die einzige Stelle, die auf das Kriegsministerium in dieser Sache mit der Sicherheit des Erfolges einwirken kann.“

Etwa zwei Wochen später erhielt der Kanzler ein Schreiben des Feldmarschalls, in dem dieser unter nachdrücklichem Hinweis auf den Ernst der Lage und auf die Notwendigkeit der Sicherung eines ausreichenden Heeresersatzes wie der Steigerung der Leistungen unserer Kriegsindustrie eine Reihe von Vorschlägen zur Erwägung stellte, deren wichtigste waren: Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Deutschen männlichen Geschlechts vom vollendeten fünfzehnten bis zum sechzigsten Lebensjahr und Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen.

So sehr ich von der Überzeugung durchdrungen war, daß eine intensivere Ausnutzung der vorhandenen Arbeitskräfte dringend notwendig geworden war, so wenig konnte ich mich von der Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der von der Obersten Heeresleitung vorgeschlagenen Eingriffe überzeugen. Die Ausdehnung der Wehrpflicht nach unten aus Gründen des Heeresersatzes schien mir schon deshalb überflüssig, weil das bestehende Wehrgesetz, das die Wehrpflicht vom vollendeten 17. Lebensjahre beginnen ließ, hinsichtlich der beiden jüngsten Jahrgänge überhaupt noch nicht ausgenutzt war. Auch von der Ausdehnung nach oben — jedenfalls von einer Ausdehnung über das fünfzigste Jahr hinaus — eine Ausdehnung bis zum fünfzigsten Jahr hielt ich für diskutabel — vermochte ich mir gleichfalls für den Heeresersatz keinen Vorteil zu versprechen, der einigermaßen im Verhältnis zu den Härten und Nachteilen einer solchen Maßnahme gestanden hätte. Wollte man aber die Ausdehnung der Wehrpflicht nach oben und unten lediglich als Verschleierung einer Arbeitspflicht, so schien mir dieser Weg nicht zweckmäßig; man hätte die neuen Wehrpflichtigen alsbald für die Arbeit in die Heimat wieder reklamieren müssen, und die mit den Reklamierten schon damals vorliegenden Erfahrungen waren nicht gerade ermutigend. Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für die Frauen sollte die Möglichkeit geben, männliche Arbeit in weiterem Umfange als bisher durch weibliche zu ersetzen. Ich hatte den Eindruck, daß die Oberste Heeresleitung, als sie diesen Vorschlag machte, weder darüber im Bilde war, in welchem Umfang der Ersatz männlicher durch weibliche Arbeitskräfte bereits gelungen war — ich habe oben dafür einige Zahlen gegeben —, noch auch darüber, daß immer noch auf dem Arbeitsmarkt ein starker Überschuß des Angebots weiblicher Arbeitskräfte über die Nachfrage bestand. Das Problem lautete hier nicht: Wie kann man mehr weibliche Arbeitskräfte verfügbar machen? — sondern umgekehrt: Wie kann man für die verfügbaren weiblichen Arbeitskräfte geeignete Arbeit schaffen? Auch schien mir der Urheber des Vorschlages der Obersten Heeresleitung die wirtschaftlichen, sozialen und sittlichen Unzuträglichkeiten eines Arbeitszwanges für das weibliche Geschlecht nicht genügend zu würdigen.

In dem Ziel, die männlichen Arbeitskräfte weit stärker als bisher auf die kriegswichtigen und lebenswichtigen Betriebe zu konzentrieren und die Männerarbeit in noch weiterem Umfang als seither durch Frauenarbeit zu ersetzen, stimmte ich mit der Obersten Heeresleitung überein. Aber von dem vorgeschlagenen Weg vermochte ich — abgesehen von der Frage nach der Möglichkeit seiner gesetzgeberischen Verwirklichung — bei zweifelhaftem Nutzen nur ganz schwerwiegende Nachteile und Störungen zu erwarten. Der Weg, der mir gangbar erschien, war die konsequente Weiterführung und Verallgemeinerung der bereits für einige Industrien in Angriff genommenen Konzentration und rationellen Nutzbarmachung der verfügbaren Arbeitskräfte, und zwar unter möglichster Förderung der weiteren Ersetzung von Männerarbeit durch Frauenarbeit im Wege der Einwirkung auf alle irgendwie für weibliche Arbeitskräfte in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Betriebe. Auch die militärischen Behörden und Betriebe sowohl in der Heimat wie in den besetzten Gebieten schienen mir eine Überprüfung nach dieser Richtung hin sehr wohl zu vertragen.

In diesem Sinne habe ich den Reichskanzler beraten, und in diesem Sinne hat der Reichskanzler dem Generalfeldmarschall geantwortet.

Es knüpfte sich daran eine weitere Erörterung, in deren Verlauf die Oberste Heeresleitung in einem Schreiben des Feldmarschalls vom 10. Oktober, das General Gröner am 14. Oktober dem Reichskanzler überbrachte, einen neuen Vorschlag machte.

In diesem Schreiben setzte der Feldmarschall auseinander, daß die bisher getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungen unserer Industrie (Einrichtung des Waffen- und Munitionsbeschaffungsamtes und des Arbeitsamtes im Kriegsministerium) nicht zum Ziele führen würden. Erfolge würden auch in Zukunft dadurch vereitelt werden, daß diese Ämter nicht die erforderliche Selbständigkeit und Befehlsgewalt hätten, um schnell und lediglich nach großen sachlichen Gesichtspunkten zu handeln, die Ausführung zu überwachen und nötigenfalls auch durchsetzen zu können. Auch das Kriegsernährungsamt leide unter den gleichen Mängeln. Die unbedingt notwendige Änderung sei nur zu erreichen, „wenn wir uns zunächst auf Maßnahmen beschränken, die lediglich durch Kaiserlichen Erlaß, ohne Beteiligung der gesetzgebenden Körperschaften, getroffen werden können“. Der Entwurf einer Allerhöchsten Kabinettsorder war beigefügt.

Dieser Entwurf sah die Einrichtung eines „Obersten Kriegsamtes“ vor, dem die Leitung aller mit der Kriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie die Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition übertragen werden sollte. Das Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, das Arbeitsamt und die Kriegsrohstoffabteilung des Kriegsministeriums sollten dem „Obersten Kriegsamt“ unterstellt werden. Ferner sollte das „Oberste Kriegsamt“ die Maßnahmen des Kriegsernährungsamts für die Versorgung der Arbeiter überwachen. Letztere Regelung war als eine vorläufige gedacht, die gänzliche Einfügung des Kriegsernährungsamtes in das „Oberste Kriegsamt“ sollte weiterer Erwägung vorbehalten bleiben.

Mündlich sagte General Gröner bei der Übergabe dieses Schreibens dem Reichskanzler: General Ludendorff habe den Gedanken des Arbeitszwanges noch nicht ganz aufgegeben; er, Gröner, sei für seine Person dagegen, halte aber Einschränkungen der Freizügigkeit der Arbeiter, ähnlich wie in England, für nötig.

Die Errichtung eines Kriegsamts, bei dem alle Angelegenheiten der Beschaffung von Waffen und Munition, einschließlich der Arbeiter- und Rohstofffragen einheitlich zusammengefaßt werden sollten, lag in der Richtung der in meinem Schreiben an den General Ludendorff vom 3. September gegebenen Anregung. Zweifelhaft war die Zweckmäßigkeit einer völligen Lostrennung des Kriegsamts vom Kriegsministerium. Nach weiterer Prüfung entschieden sich die militärischen Stellen dahin, das Kriegsamt nicht als „Oberstes Kriegsamt“ selbständig neben das Kriegsministerium zu stellen, sondern es mit weitgehender Selbständigkeit im Verbande des Kriegsministeriums zu belassen. In diesem Sinn wurde am 1. November 1916 die Errichtung des „Kriegsamts“ durch Allerhöchste Order verfügt. Gleichzeitig wurde der General Gröner zum Chef des Kriegsamts ernannt und General Wild von Hohenborn als Kriegsminister durch General von Stein ersetzt.

Noch ehe diese Änderungen veröffentlicht waren, am 28. Oktober, teilte General Gröner dem Reichskanzler mit, daß die Oberste Heeresleitung — entgegen der im Schreiben des Feldmarschalls an den Reichskanzler vom 10. Oktober ausgesprochenen Absicht, zunächst von Maßnahmen, die eine Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nötig machten, abzusehen — auf die früheren Vorschläge in der Form zurückgreifen wollte, daß für alle männlichen Deutschen vom vollendeten 15. bis zum 60. Lebensjahr, sowie für die Frauen eine Arbeitspflicht eingeführt werde.

Am folgenden Tage fand beim Reichskanzler unter Zuziehung des Generals Gröner eine Besprechung mit den beteiligten Ressortchefs über diesen Gedanken statt. General Gröner begründete die Notwendigkeit der Arbeitspflicht, gegen die er sich dem Reichskanzler gegenüber noch vierzehn Tage zuvor für seine Person ausgesprochen hatte, mit dem gewaltigen Bedarf an Arbeitskräften zur Durchführung des neuen großen Waffen- und Munitionsprogramms, des „Hindenburg-Programms“. Ich hörte bei dieser Gelegenheit zum erstenmal von den gigantischen Dimensionen dieses Programms, das aufgestellt und mit der Industrie größtenteils bereits vereinbart war, ohne daß die militärischen Stellen in dieser so tief in das gesamte Wirtschaftsleben einschneidenden und in ihrer Durchführbarkeit von schwer zu übersehenden wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängigen Angelegenheit mit mir als dem Chef des wirtschaftlichen Reichsressorts in Verbindung getreten wären. Es ergab sich, daß auch der Eisenbahnminister von Breitenbach und der Handelsminister Sydow zu der Feststellung des Programms nicht herangezogen worden waren, obwohl dessen Durchführung, die enorme Transporte für Neubauten industrieller Anlagen größten Stils nötig machte und den Verbrauch der Kohle gewaltig steigern mußte, von der Leistungsfähigkeit unserer Eisenbahnen und unserer Kohlenproduktion ebenso abhängig war wie von der Möglichkeit der Beschaffung ausreichender Arbeitskräfte. Beide Minister äußerten, ebenso wie ich, die ernstlichsten Zweifel an der Durchführbarkeit des „Hindenburg-Programms“ und wiesen auf die verhängnisvollen Folgen einer solchen Überspannung hin.

In Sachen der Arbeitspflicht brachte General Gröner nur den allgemeinen Gedanken und den dekorativen Namen „Vaterländischer Hilfsdienst“ mit. Keine bestimmte Formulierung und keine Ausgestaltung im einzelnen. Die Aussprache enthüllte die außerordentlichen Schwierigkeiten der Verwirklichung des Gedankens der Arbeitspflicht. Sollten die Arbeitspflichtigen wie die Wehrpflichtigen in Stammrollen eingetragen, zu Arbeiterbataillonen formiert und in bestimmte Betriebe kommandiert werden? Jedermann sah ein, daß dies unmöglich war. Weitaus der größte Teil der künftighin Arbeitspflichtigen war bereits in Betrieben und Beschäftigungen tätig, die als wichtig für die Kriegführung und Volksversorgung anzusehen waren. Es hätte keinen Zweck gehabt und nur die schwersten Störungen verursacht, wenn man diese hätte aus ihrer Tätigkeit herausreißen wollen, um sie dann derselben Tätigkeit oder einer anderen, aber nicht wichtigeren, wieder zuzuführen. Der Sinn der Arbeitspflicht konnte doch nur sein, diejenigen heranzuholen, die bisher entweder überhaupt nicht arbeiteten oder in für Kriegführung und Volksversorgung unwichtigen oder weniger wichtigen Beschäftigungen tätig waren, oder schließlich in an sich wichtigen, aber mit Arbeitskräften übersetzten Betrieben arbeiteten. Das Erfassen dieser Arbeitskräfte und ihre Überweisung an wichtige Arbeit war zu organisieren. Ferner bedurfte der Zwang, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen, zu seiner Ergänzung einer Kontrolle des Verlassens einer kriegswichtigen Arbeit, also einer Beschränkung des Arbeitswechsels. Und diese weitgehenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit machten ein geordnetes Verfahren und einen Rechtsschutz für die dadurch betroffenen Personen nötig. Vorauszusehen war ferner, daß bei der parlamentarischen Behandlung eines Arbeitspflichtgesetzes die alten sozialen Wünsche nach Arbeitsausschüssen, Schlichtungsstellen und Einigungsämtern und die politische Forderung nach unbeschränkter Koalitionsfreiheit sich Geltung verschaffen würden.

In der grundsätzlichen Frage konnte ich mich den Gründen, die General Gröner für die Statuierung einer Arbeitspflicht darlegte, nicht entziehen, obwohl ich den praktischen Nutzeffekt der Arbeitspflicht erheblich geringer einschätzte als die militärischen Stellen. Aber angesichts der schweren Bedrängnis, in die wir geraten waren, konnte auf keine irgend mögliche Verbesserung in der Nutzbarmachung von Arbeitskräften verzichtet werden. Die Arbeitspflicht der Jugendlichen von weniger als 17 Jahren und der Frauen ließ General Gröner angesichts der von allen Seiten geltend gemachten Einwendungen fallen.

Ich übernahm es, einen Entwurf ausarbeiten zu lassen, der als Grundlage für die weitere Erörterung dienen sollte.

Das war am Sonntag, dem 29. Oktober. Obwohl ich damals neben meinen anderen Geschäften durch die Reichstagsverhandlungen über Belagerungszustand und Zensur, durch den Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten, der am 30. Oktober tagte, und die damals vor der Entscheidung stehende polnische Frage auf das äußerste in Anspruch genommen war, konnte ich die Grundzüge des Entwurfs schon am Donnerstag, 2. November, mit General Gröner besprechen und mit diesem vereinbaren, daß vor weiterem die Angelegenheit in der folgenden Woche vertraulich mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Organisationen durchberaten werden sollte. Zudem hatte der Kaiser sich der Auffassung des Kanzlers angeschlossen, daß vor einer öffentlichen Behandlung der Frage der Arbeitspflicht die Wirkung des damals schon bei unseren Verbündeten angeregten Friedensvorschlags abgewartet werden sollte.

Am 4. November war der Reichstag vertagt worden. Am Vormittag des 6. November schickte mir der Kanzler ein Telegramm des Vertreters des Auswärtigen Amts im Großen Hauptquartier, der General Ludendorff erkläre, das Hilfsdienstgesetz dulde keinerlei Aufschub; er werde diesen Standpunkt mit allem Nachdruck bei Seiner Majestät vertreten. Schon am Nachmittag erhielt der Kanzler ein Telegramm des Kaisers, in dem dieser in ungewöhnlich schroffer Form die sofortige Erledigung des Hilfsdienstgesetzes befahl. Auch in den folgenden Wochen, während mit Hochdruck an dem Gesetz gearbeitet wurde — der Entwurf wurde am 10. November nach der Beschlußfassung des Preußischen Staatsministeriums dem Kaiser zur Genehmigung vorgelegt und alsbald nach Eingang der Kaiserlichen Order, am 14. November, bei dem inzwischen bereits vertraulich orientierten Bundesrat eingebracht — wiederholte sich dieses ungestüme Drängen aus dem Großen Hauptquartier. Es ist mir heute noch unbegreiflich, was für einen Sinn dieses Drängen haben sollte. Die Durchführung des Gesetzes bedurfte in dem gerade erst neu errichteten Kriegsamt umfassender Vorbereitungen, die unbeschadet der verfassungsmäßigen Behandlung des Entwurfs sofort in Angriff genommen werden konnten und in Angriff genommen wurden. Auch bei der besten und gründlichsten Vorbereitung konnten die Wirkungen des Gesetzes sich nicht auf Tag und Stunde, sondern erst im Laufe längerer Zeit fühlbar machen. Andererseits war das Gesetz von solcher Tragweite für unser ganzes Wirtschaftsleben und für die Verhältnisse eines jeden einzelnen Staatsbürgers, daß ich für die Durchberatung mit den in erster Linie beteiligten Wirtschaftskreisen, für die Beschlußfassung der Verbündeten Regierungen und für die Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung die nötige Zeit in Anspruch nehmen mußte.

Jedenfalls war ich für meine Person nicht gewillt, das fortgesetzte Drängen hinzunehmen. Ich erklärte dem Kanzler, daß ich dafür dankte, unter der Hetzpeitsche des Großen Hauptquartiers zu arbeiten, und bat ihn, dem Kaiser mein Entlassungsgesuch zu unterbreiten. Der Kanzler selbst hatte den Eindruck, daß die unverkennbare Animosität des Großen Hauptquartiers sich in der Hauptsache gegen seine Person richte. Er reiste nach Pleß, um eine Aussprache mit dem Kaiser und dem Feldmarschall herbeizuführen und danach seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Diese Aussprache reinigte für kurze Zeit die Atmosphäre; eine wirkliche Klärung brachte sie nicht. Der Kanzler selbst kehrte aus Pleß zurück mit dem Gefühl eines von Einzeldifferenzen unabhängigen, auf die Dauer unüberbrückbaren Gegensatzes zwischen sich und der Obersten Heeresleitung.

Das Hilfsdienstgesetz wurde am 21. November vom Bundesrat angenommen und dem für den 25. November wieder einberufenen Reichstag vorgelegt. Schon zwei Tage zuvor begann der Hauptausschuß auf Grund der von mir mit den Fraktionsführern getroffenen Abrede in freier Diskussion die Beratung des Gesetzentwurfs. In Sitzungen, die vom frühen Morgen bis zum späten Abend dauerten, wurde das Gesetz in der eingehendsten Weise durchgearbeitet. Der Reichstagsausschuß verlangte, wie ich das nicht anders erwartet hatte, daß alle die nach dem Entwurf dem Bundesrat vorbehaltenen Einzelbestimmungen über die zur Durchführung des Gesetzes zu schaffenden Organe und Instanzen sowie über den Rechtsschutz für die Arbeitspflichtigen — Bestimmungen, die in Form von „Richtlinien“ der Begründung des Entwurfs beigefügt waren — in den Text des Gesetzes selbst aufgenommen würden. Dazu kamen alle die vorausgesehenen und manche nicht vorausgesehenen sozialpolitischen und politischen Anträge, die auf ein mit dem Zweck des Gesetzes verträgliches Maß in schwieriger Diskussion zurückgeführt werden mußten. So erfüllte sich die von einem Vertreter der Obersten Heeresleitung bei der ersten Besprechung mit den Gewerkschaften ausgesprochene Hoffnung, der Reichstag werde das Gesetz als eine patriotische Großtat auffassen und ohne Diskussion en bloc annehmen!

In Tages- und Nachtarbeit wurde der Entwurf so weit gefördert, daß der Hauptausschuß schon am Abend des 28. November die Beratung abschließen konnte. In den folgenden Tagen erledigte das Reichstagsplenum die Vorlage in Dauersitzungen. Die zweite Lesung am 30. November begann um 12 Uhr mittags und endigte kurz vor 12 Uhr nachts. Am Nachmittag des 2. Dezember wurde das Gesetz in dritter Lesung vom Reichstag mit 235 gegen 19 Stimmen der Unabhängigen Sozialdemokraten bei 8 Stimmenthaltungen angenommen.

Bis zum letzten Augenblick waren einzelne wichtige Bestimmungen schwer umstritten. Meine Stellung war gegenüber dem Reichstag eine ungewöhnlich schwierige infolge des Umstandes, daß zwischen den einzelnen Stadien der Reichstagsberatung nicht die genügende Zeit lag, um eine Stellungnahme der Verbündeten Regierungen zu weitgehenden Abänderungen und Ergänzungen der Vorlage herbeizuführen. Dadurch war ich gezwungen, in Wahrung des gesetzgeberischen Rechtes des Bundesrats auch gegenüber Anträgen Zurückhaltung zu zeigen, die ich an sich für erträglich hielt und die ich bei den Verbündeten Regierungen gegen manche mir bekannte Widerstände zu befürworten entschlossen war. Ich mußte in solchen Fällen, wie ich es im Reichstag ausdrückte, den Verbündeten Regierungen gewissermaßen „das Protokoll offen halten“. Der Reichstag hat für solche Situationen, die sich aus der Stellung der Mitglieder der Reichsleitung als Vertreter der Verbündeten Regierungen ergaben, stets nur geringes Verständnis gezeigt. Im vorliegenden Fall kam für mich noch die besondere Erschwerung hinzu, daß der General Gröner, der als Chef des Kriegsamts mit mir die Vorlage zu vertreten hatte, in der nur einem Soldaten gestatteten Unbefangenheit auf eigene Faust verhandelte und Zugeständnisse machte, oft genug, ohne mich auch nur von seinen Besprechungen und Zusagen zu unterrichten. Es ist mir in der Kommission passiert, daß mir ein sozialdemokratischer Abgeordneter unter vier Augen sagte: „Wir verstehen Sie nicht; Sie wehren sich hier gegen Dinge, die uns der General Gröner längst zugestanden hat!“

Noch in der dritten Lesung kam es zu einer kritischen Zuspitzung. Am Abend vorher wurde mir mitgeteilt, daß die Nationalliberalen auf Drängen des Abgeordneten Ickler, der in den Eisenbahner-Organisationen eine führende Rolle spielte, einen Antrag einbringen wollten, der die Erstreckung der in den Beschlüssen zweiter Lesung vorgesehenen Arbeiterausschüsse und Schlichtungsstellen auch auf die Staatseisenbahnen vorsah. Der preußische Eisenbahnminister und mit ihm das gesamte preußische Staatsministerium hatten, schon als in den Kommissionsberatungen dieser Gedanke von sozialdemokratischer Seite in die Erörterung geworfen wurde, eine solche Erstreckung für unannehmbar erklärt. Der Widerstand des Eisenbahnministers richtete sich vor allem gegen die Schiedsstellen, die für das Verhältnis zwischen Eisenbahnverwaltung und Eisenbahnangestellten und Arbeitern eine dritte außerhalb stehende Instanz geschaffen hätten. Dagegen gelang es mir, von Herrn von Breitenbach die Zusicherung zu erhalten, daß die bei der Eisenbahn bereits bestehenden Arbeiterausschüsse entsprechend den aus der Mitte des Reichstags geäußerten und in einer Resolution niedergelegten Wünschen ausgebaut werden sollten. Auf Grund dieser Zusage gelang es, die Nationalliberalen noch vor Beginn des Sitzung zur Zurückziehung des bereits gedruckten Antrages Ickler zu bestimmen. Die Sozialdemokraten, die bisher einen solchen Antrag nicht gestellt hatten, erhielten jedoch von dem gleich wieder zurückgezogenen Antrag Ickler Kenntnis und nahmen diesen nun ihrerseits auf. Als bereits der Abgeordnete Legien zur Begründung des Antrags sprach, trat der Abgeordnete Ickler zu mir heran und sagte mir, daß, nachdem die Sozialdemokraten den Antrag gestellt hätten, seine Freunde nun doch für den Antrag stimmen müßten. Da die Haltung eines Teiles des Zentrums zum mindesten zweifelhaft war, was mir der Abgeordnete Spahn bestätigte, konnte die Annahme des Antrags, wenn überhaupt noch, dann nur durch eine klare Stellungnahme meinerseits und einen Hinweis auf die möglichen Folgen eines solchen irreparabeln, weil in der dritten Lesung gefaßten Beschlusses verhindert werden. Ich nahm deshalb nach Legien das Wort, teilte zunächst die Zusicherung des preußischen Eisenbahnministers hinsichtlich der Arbeiterausschüsse mit, entwickelte kurz die Gründe gegen eine Ausdehnung der Schiedsstellen auf die Eisenbahnen und fügte hinzu: „Deshalb muß ich hier, so leid es mir tut, sagen, daß, wenn der Antrag, wie er hier gestellt ist, angenommen wird, dann in der Tat das Gesetz gefährdet ist. Dieses Wort habe ich bisher noch nicht ausgesprochen; in diesem Punkte muß ich es leider tun.“

Diese Erklärung trug mir im Reichstag und in der Presse die heftigsten Angriffe ein. Sie hatte aber die Wirkung, daß ein Teil der Abgeordneten, die andernfalls für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hätten, vor allem die Nationalliberalen um Ickler und die den Arbeiterorganisationen nahestehenden Zentrumsabgeordneten, sich auf die zu diesem Thema vorliegende Resolution zurückzogen und gegen den Antrag stimmten, der auch jetzt nur mit einer Stimme Mehrheit, mit 139 gegen 138 Stimmen, abgelehnt wurde. Ich war bei der Besetzung des Hauses auf eine Annahme des Antrags gefaßt und hatte bereits meine Akten gepackt, um sofort zum Kanzler zu fahren und meine Entlassung zu nehmen.

Mir persönlich wäre diese Lösung eine Erleichterung gewesen. Die das Maß menschlicher Kraft übersteigende Arbeitslast, die sich in den letzten Wochen ins Unerträgliche gesteigert hatte und durch die Reibungen mit dem Großen Hauptquartier auf der einen Seite, mit dem Reichstag auf der anderen Seite, noch eine besondere Würze erhielt, hatte mir die Freude an meiner Amtstätigkeit zerstört und mir auch körperlich stark zugesetzt. Neue schwere Reibungen und Konflikte sah ich voraus. Die Erfahrungen bei der Beratung des Hilfsdienstgesetzes hatten mir gezeigt, daß ich bei einem großen Teil des Reichstags, insbesondere bei den Sozialdemokraten, mit einer unüberwindlichen Voreingenommenheit zu kämpfen hatte. Man sah in mir, zu dessen Geschäftsbereich vor allem auch die Sozialpolitik gehörte, stets den früheren Bankdirektor und infolgedessen den Vertreter kapitalistischer Weltanschauung und kapitalistischer Interessen, ohne mir den mildernden Umstand zuzubilligen, daß auch ich nicht in einer goldenen Wiege gelegen habe, sondern aus immerhin bescheidenen Verhältnissen lediglich durch eigene Arbeit vorwärtsgekommen war. Andererseits lehnte sich, je länger desto mehr, mein in neun Jahren großer geschäftlicher Tätigkeit an praktische Arbeit gewohnter Sinn gegen die Arbeitsmethoden des Reichstags auf, der immer wieder in endlose Debatten und öde Parteipolitik zurückfiel, während draußen Stunde für Stunde um Leben und Tod der Nation gerungen wurde und uns allen die Not des Vaterlandes auf den Nägeln brannte. Auch in der Unerquicklichkeit des Verhältnisses zum Großen Hauptquartier sah ich keine Besserung. Über die wachsende Schwierigkeit des vertrauensvollen Zusammenwirkens konnte es mich nicht hinwegtrösten, daß der Kaiser nach der Erledigung des Hilfsdienstgesetzes mir sein unvermindertes Vertrauen durch die Übersendung seines Reiterbildes mit einer anerkennenden Widmung zu erkennen gab. Aber in allen diesen Schwierigkeiten überwog doch schließlich das Gefühl, daß persönliche Empfindungen vor der harten Pflicht zurücktreten mußten, und daß die Pflicht von mir verlange, auszuharren und weiterzukämpfen.

Die Durchführung des Hilfsdienstgesetzes wurde durch das Gesetz selbst dem Kriegsamt übertragen, dem ein aus fünfzehn Mitgliedern bestehender Ausschuß des Reichstags, ausgestattet mit weitgehenden Befugnissen, zur Seite gestellt wurde. Damit waren meiner unmittelbaren Einwirkung auf die Durchführung des Gesetzes enge Grenzen gezogen.

Von erheblicher Bedeutung für die Durchführung ist die Fassung geworden, die der Reichstag dem § 9 des Gesetzes gegeben hatte.

Der Paragraph behandelt die als Ergänzung zur Arbeitspflicht erforderliche Beschränkung des Arbeitswechsels. Ein Arbeitswechsel sollte nur gestattet sein vermittels eines von dem bisherigen Arbeitgeber ausgestellten „Abkehrscheines“. Gegen die Verweigerung des Abkehrscheines sollte die Berufung an eine paritätisch zusammengesetzte Kommission statthaft sein, die den Abkehrschein bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ für das Ausscheiden auszustellen hatte.

Diese Regelung war bereits in den der Vorlage beigegebenen Richtlinien enthalten. In der Kommission wurde ein Zusatz beantragt, daß als „wichtiger Grund“ für das Ausscheiden „insbesondere die Möglichkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ zu gelten habe. Gegen diesen Zusatz wurden nicht nur von mir, sondern auch aus der Mitte der Kommission, namentlich auch von den Abgeordneten von Payer und Dr. Schiffer, starke Bedenken geltend gemacht. Die einseitige Hervorhebung der Verbesserung der Lohnverhältnisse als „wichtiger Grund“ für den Arbeitswechsel schien mir mit dem Zweck des Gesetzes, im Interesse der möglichsten Steigerung der Produktion den Arbeitswechsel einzuschränken, im Widerspruch zu stehen. Ich führte damals in der Kommission aus:

„Nach meiner Ansicht werden durch eine solche gesetzliche Bestimmung die Leute geradezu mit der Nase darauf gestoßen, daß sie sich überlegen, wo sie bessere Arbeitsbedingungen finden. Statt den Arbeitswechsel zu verhindern, fürchte ich, daß durch eine solche einseitige Definition das Gegenteil erreicht wird, daß Unzufriedenheit in die große Masse der Arbeiter hineingetragen wird, die an einen Arbeitswechsel bisher gar nicht denken.“

Der Abgeordnete von Payer sprach geradezu von einer Entwertung des ganzen Gesetzes durch eine so einseitige Hervorkehrung der Lohnfrage.

Schließlich einigte sich die Mehrheit der Kommission auf einen Zusatz, lautend:

„Bei der Entscheidung der Frage, ob ein ‚wichtiger Grund‘ vorliegt, ist auf die Bedürfnisse des vaterländischen Hilfsdienstes Rücksicht zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten.“

Hier war wenigstens die Rücksicht auf den Zweck des Gesetzes im ersten Satz vorangestellt.

Im Plenum des Reichstags jedoch wurde die Streichung des ersten Satzes beantragt und gegen meinen Widerspruch angenommen.

Die seither gemachten Erfahrungen haben meine Befürchtungen leider gerechtfertigt. Die heute allgemein, auch von den Sozialdemokraten, beklagte ungesunde Lohntreiberei ist von der Kriegsindustrie ausgegangen, und in der Kriegsindustrie hat ihr der vom Reichstag beschlossene Zusatz geradezu den Boden bereitet.

Auf diesem Boden mußte die Lohntreiberei um so üppiger ins Kraut schießen, als das Kriegsamt mehr und mehr dazu überging, Lieferungsverträge abzuschließen, bei denen die Preisfestsetzung offen blieb und nach Abschluß der Lieferung auf Grund der Gestaltung der Materialpreise und Löhne erfolgen sollte. Durch Verträge dieser Art wurden die Unternehmer geradezu angereizt, sich gegenseitig in den Arbeitslöhnen zu überbieten. Denn die Lohnsteigerung wurde ja nun nicht mehr von ihnen selbst getragen, sondern von dem geduldigen Staat; ja die Lohnsteigerung brachte ihnen geradezu einen Vorteil, da ihr Gewinn im Verhältnis ihres Aufwandes für Material und Löhne stieg. Das Kriegsamt hat später in einer besonderen Denkschrift über dieses verheerende System bewegliche und berechtigte Klage geführt. Es hat dabei nur den einen nicht ganz unwichtigen Umstand übersehen, daß nämlich die Anwendung und die Abstellung dieses Systems lediglich Sache seiner eigenen Zuständigkeit und Verantwortung war.

Von der Lohnfrage abgesehen war die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes in ganz besonderem Maße davon abhängig, wieweit es gelang, auf organisatorischem Weg durch eine rationelle Gestaltung der einzelnen Produktionszweige, insbesondere durch Zusammenlegung und Stillegung von Betrieben, bisher ohne erhebliche Nutzwirkung gebundene Arbeitskräfte freizusetzen und für wichtige Arbeit verfügbar zu machen. Darüber ist schon bei den Verhandlungen des Hauptausschusses, dann in den Verhandlungen des dem Kriegsamt zur Seite gestellten Fünfzehnerausschusses unendlich viel gesprochen worden. Die praktische Arbeit hat mit den theoretischen Worten leider nicht gleichen Schritt gehalten. Das Reichsamt des Innern war bald genötigt, diese dem Kriegsamt übertragenen Angelegenheiten allmählich wieder in seine Hand zu nehmen.

Ein abschließendes Urteil über die Wirkung des Hilfsdienstgesetzes ist mir heute noch nicht möglich, da mir das hierfür erforderliche Material nicht zugänglich ist. Mein Eindruck geht jedoch dahin, daß seine Wirkung jedenfalls weit hinter den Erwartungen der Obersten Heeresleitung zurückgeblieben ist, ja daß, alles in allem genommen, der Nachteil den Vorteil aufgewogen hat. Dies gilt auch von der Wirkung auf die Volksstimmung. Der große patriotische Aufschwung, den die Urheber des Gesetzes von der Verkündigung der allgemeinen Dienstpflicht für das Vaterland erwarteten, ist nicht eingetreten; dagegen haben die Radikalsten der Radikalen das „Arbeitszwangsgesetz“ als zugkräftigen Agitationsstoff ausgenutzt. Ein entschiedenes, aber besonnenes Fortschreiten auf dem bereits betretenen Weg der Einschränkung des Arbeitsaufwandes für weniger wichtige Zwecke und der rationellen Nutzbarmachung der Arbeitskräfte in den für den Krieg und die Volksversorgung wichtigen Zweigen hätte uns wohl weiter geführt als die große Aufmachung des „Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes“.

Eines steht leider fest: Auch mit dem Hilfsdienstgesetz ist es nicht gelungen, das „Hindenburg-Programm“ auch nur annähernd zur Durchführung zu bringen. Es trat vielmehr ein, was dem neuen Chef des Kriegsamts schon in jener ersten Besprechung beim Reichskanzler am 29. Oktober 1916 mit allem Nachdruck entgegengehalten worden war: das Hindenburg-Programm scheiterte nicht nur an der Arbeiterfrage, sondern auch an der Transport- und der Kohlenfrage, und schlimmer als das: es brachte nicht nur unsere Arbeitsverhältnisse, sondern auch unsere Transport- und Kohlenverhältnisse in eine schlimme Verwirrung.

Schon Anfang Februar 1917 sah sich die Oberste Heeresleitung genötigt, gegenüber der Industrie den Wunsch auszusprechen, es möchte der Weiterbau aller derjenigen Fabriken, die nicht schon innerhalb der nächsten drei bis vier Monate fertig würden, zunächst einmal zurückgestellt werden. Die Schwierigkeiten, namentlich die Transportschwierigkeiten, waren damals so groß geworden, daß kein einziger der 40 Hochöfen, die vollständig betriebsfähig, aber kalt bereitstanden, hatte angeblasen werden können. Eine Entlastung der Werke zugunsten des Eisenbahnbedarfs war zur Vermeidung einer Katastrophe unabweisbar geworden.

Aber auch die schon damals vorgenommene erhebliche Einschränkung des Programms genügte noch nicht, das Gleichgewicht mit unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Transportkrisis, verschärft durch einen ungewöhnlich harten Winter, der für viele Wochen die Wasserstraßen unbenutzbar machte und das Eisenbahnmaterial stark beanspruchte, hielt an. Die Kohlenkrisis wurde von Woche zu Woche bedenklicher. Wie man dem Eisenbahnbedarf auf Kosten der Munitionserzeugung freieren Spielraum geben mußte, so wurden auch auf dem Gebiet der Kohlenförderung und des Kohlenverbrauches einschneidende Maßnahmen nötig.

Die Sorge für die Kohle hatte zunächst das Kriegsamt an sich genommen. Der „Kohlenausgleich“ des Kriegsamts, der zu einer großen Organisation ausgebaut worden war, stand im Februar 1916 vor der Unmöglichkeit, seine Aufgabe zu bewältigen. General Gröner wandte sich an den preußischen Handelsminister und an mich, um mit uns über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Es wurde ein Reichskommissar für Kohle eingesetzt und mit selbständigen und weitgehenden Befugnissen ausgestattet, vor allem mit der Befugnis der Beschlagnahme der Kohle und der Zuteilung an bestimmte Empfänger. Zur Aufrechterhaltung der unbedingt notwendigen engen Fühlung mit den militärischen Stellen wurde der Kohlenkommissar dem Kriegsamt „angegliedert“, blieb jedoch der Aufsicht des Reichskanzlers unterstellt.

Es stellte sich bald heraus, daß die Aufgabe des Kohlenkommissars, für eine ausreichende Deckung des Kohlenbedarfs, vor allem des dringlichen Kohlenbedarfs, zu sorgen, bei den damals obwaltenden Verhältnissen unlösbar war. Zwar war die Kohlenförderung nach dem Rückschlag zu Beginn des Krieges bald wieder in die Höhe gebracht worden. Die Steinkohlenförderung stand nicht mehr weit hinter der Friedensproduktion zurück, und die Braunkohlenförderung hatte die Friedensproduktion sogar überschritten. Aber abgesehen von der schlechteren Qualität der mangelhaft aufbereiteten Kohle waren die Eisenbahnen bis in das Frühjahr 1917 hinein nicht in der Lage, die geförderten Mengen abzutransportieren; Hunderttausende von Tonnen mußten auf die Halde gestürzt werden. Und auch später, als die Wagengestellung wieder ausreichte, um die gesamte Förderung zu bewältigen, zeigte sich, daß allein die Dringlichkeitsliste der militärischen Stellen infolge der enormen Ansprüche des Waffen- und Munitionsprogrammes größere Kohlenmengen umfaßten, als bei damaligem Stand der Belegschaften überhaupt gefördert werden konnten. Die Erhebungen des Kohlenkommissars, der für das Jahr 1917 eine Bilanz aufzustellen versuchte, ergaben bei einer Steinkohlenförderung von rund 160 Millionen Tonnen und einem Bedarf von 183 Millionen Tonnen einen Fehlbetrag von nicht weniger als 23 Millionen Tonnen. Eine Nachprüfung der Ersparnismöglichkeiten ergab, daß die Verwendungszwecke außerhalb der Kriegsindustrie (hauptsächlich für Eisenbahnen, Hausbrand, Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, Ausfuhr auf Grund abgeschlossener Kompensationsverträge) entweder keine oder nur eine im Verhältnis zu dem Fehlbetrag geringfügige Einschränkung vertrugen. Insbesondere habe ich mich dafür eingesetzt, daß der Hausbrand, der mit 14 Millionen Tonnen ohnedies schon sehr niedrig veranschlagt war, unter allen Umständen sichergestellt werden müsse. Wir standen also vor der Alternative: entweder weitere Einschränkung des Rüstungsprogramms oder Steigerung der Kohlenproduktion, die nur durch die Freigabe einer großen Anzahl von Bergarbeitern aus der Front erzielt werden konnte. Es handelte sich also im wesentlichen darum, den Bedarf an Waffen und Munition und den Bedarf an Mannschaften gegeneinander abzuwägen. Das war Sache der Obersten Heeresleitung, die allein darüber entscheiden konnte, an welchem Punkt diese beiden Interessen ihren Ausgleich finden sollten. Ich mußte mich darauf beschränken, den militärischen Stellen die engen Grenzen der zivilen Ersparnismöglichkeit und die damit unausweichliche Alternative: entweder ausgiebige Freigabe von Mannschaften für den Kohlenbergbau oder weitere empfindliche Einschränkung des Hindenburg-Programms, mit aller Eindringlichkeit klarzumachen. Das ist von mir namentlich auch in einer eingehenden Besprechung mit dem General Ludendorff im Juni 1917 geschehen.

Die Heeresverwaltung hat sich schließlich zu weitgehender Freigabe von Mannschaften auf der einen Seite, zu einer neuen Einschränkung des Hindenburg-Programms auf der andern Seite entschlossen. Der ungeheure Druck der Tatsache, daß jede Tonne Steinkohle, die ohne zwingende Notwendigkeit verbraucht wurde, eine Minderung der Versorgung des kämpfenden Heeres mit Kampfmitteln darstellte, nötigte gleichzeitig zu der äußersten Einschränkung des Kohlenverbrauches auf allen übrigen Gebieten.

Auch unsere finanzielle Kraft wurde durch die Überspannung des Waffen- und Munitionsprogramms über Gebühr in Anspruch genommen. Die monatlichen Kriegsausgaben, die noch im August 1916 sich unter dem Betrag von 2 Milliarden Mark hielten, überschritten im Oktober 1916 bereits den Betrag von 3 Milliarden Mark. Ein Jahr später wuchsen sie über die vierte Milliarde hinaus, und im Oktober 1918 haben sie den Betrag von 4 Milliarden 800 Millionen Mark erreicht. Es ist also auch nach der Einschränkung des Hindenburg-Programms nicht mehr gelungen, den immer stärker anschwellenden Strom der Kriegsausgaben wieder einzudämmen.

Der Reichsfinanzminister Dr. Schiffer hat im Februar 1919 in der Nationalversammlung das Hindenburg-Programm ein „Programm der Verzweiflung“ genannt. Diese Bezeichnung ist nicht zutreffend. Den Herren, in deren Kopf das Programm entstand, das sie mit dem Namen Hindenburgs ausstatteten, war die Verzweiflung fremd. Ihr Programm war ein Programm der Selbstüberschätzung und der Überschätzung der deutschen Volks- und Wirtschaftskraft. Bei ruhiger Überlegung des Notwendigen und sachlicher Prüfung des Möglichen hätte es sich vermeiden lassen, Mengen von wertvollem Material und noch wertvollerer Arbeitskraft in industrielle Ruinen zu stecken, die aus Mangel an Menschen und Kohlen teils nie vollendet, teils nie in vollem Umfang in Betrieb genommen worden sind. Man hätte mit weniger Arbeitskräften und Material erheblich mehr für die Ausrüstung des Heeres geleistet und unserer Wirtschaft Störungen und Erschütterungen erspart, die letzten Endes an die Wurzeln der Widerstandskraft unseres Volkes gingen.

Fußnote:

[3] Für 1917 und 1918 stehen mir die Ziffern nicht zur Verfügung.

Friedensbemühungen und U-Bootkrieg

Das berühmte Wort des Generals von Clausewitz: „Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit andern Mitteln“ will nicht besagen, daß während des Kriegszustandes der Krieg die Politik ersetze. Clausewitz selbst hat die Auffassung abgelehnt, als „ob der Krieg von dem Augenblick an, wo er durch die Politik hervorgerufen ist, an ihre Stelle treten, als etwas von ihr ganz Unabhängiges sie verdrängen und nur seinen eigenen Gesetzen folgen“ könnte. Er hat ausdrücklich betont, daß, da der Krieg von einem politischen Zweck ausgeht, dieses erste Motiv, das ihn ins Leben gerufen hat, auch die erste und höchste Rücksicht bei seiner Leitung bleiben muß, daß die Politik also den ganzen kriegerischen Akt durchziehen und einen fortgesetzten Einfluß auf ihn ausüben werde, wozu er allerdings die Einschränkung macht: „soweit es die Natur der in ihm explodierenden Kräfte zuläßt“. Aber die Politik muß nicht nur die höchste Rücksicht bei der Leitung des Krieges bleiben, wie es dem Verhältnis von Zweck und Mittel entspricht, sondern es muß ihr auch freistehen, neben dem außerordentlichen Mittel des Krieges, d. h. der militärischen Gewaltanwendung, sich aller anderen ihr während des Kriegszustandes überhaupt noch zu Gebote stehenden Mittel zu bedienen. Wenn man diese anderen Mittel nichtkriegerischer Art unter dem Namen der „Diplomatie“ zusammenfaßt, so heißt das: Die Diplomatie als Mittel der Politik ist durch den Kriegszustand nur so weit ausgeschaltet, als ihre praktische Anwendung durch den Kriegszustand unmöglich gemacht ist; im übrigen gehen auch während des Kriegszustandes die kriegerischen und diplomatischen Aktionen als Mittel der Politik nebeneinander her. Aufgabe der Staatslenker — und zwar eine meist nur mangelhaft gelöste Aufgabe — ist es, für die Einheitlichkeit und das planmäßige Ineinandergreifen der beiden Arten von Mitteln zu sorgen, die Mittel dem Zweck anzupassen und, soweit es sich als nötig herausstellt — denn die Politik bleibt die Kunst des Möglichen — den Zweck nach den Möglichkeiten, die ihr die Mittel bieten, zu modifizieren — das was man kurz die „Einheit von Politik und Kriegführung“ nennt.

Der Krieg, der im Sommer 1914 über uns hereinbrach, war für uns die Fortsetzung der Politik der Verteidigung unseres Rechtes auf nationale Existenz und auf friedliche Entfaltung unserer Volkskraft gegenüber einer Koalition, die uns schon vor Kriegsausbruch dieses Recht auf dem Wege der diplomatischen Einkreisung zu verkümmern gesucht hatte. Gegenüber einer uns und unsern Verbündeten an Menschen und Machtmitteln weit überlegenen Koalition. Gerade die Übermacht der Feinde war für uns in besonderem Maße eine Nötigung, jedes für die Erreichung unseres Kriegszwecks geeignete Mittel in Wirksamkeit zu setzen, sowohl auf den Gebieten der eigentlichen Kriegführung wie auf dem Gebiete der Diplomatie. Gleichzeitig brachte diese Nötigung zur äußersten Anspannung aller Mittel in verstärktem Maße die Gefahr, daß die Einheit von Politik und Kriegführung verlorengehe. Wenn wir den Krieg nicht nur militärisch, sondern auch diplomatisch zu führen hatten, wenn wir angesichts der Gefahr, von der feindlichen Übermacht militärisch und wirtschaftlich erdrückt zu werden, genötigt waren, mit diplomatischen Mitteln Friedensmöglichkeiten zu erschließen und einem weiteren bedrohlichen Zuwachs für die feindliche Koalition vorzubeugen, so konnten sich daraus Konflikte ergeben mit der Notwendigkeit der Einsetzung aller militärischen Erfolg versprechenden Kriegsmittel.

Diese Konfliktsgefahr ist praktisch geworden in der Frage des U-Bootkriegs.

Seit jenem Tirpitz-Interview vom Dezember 1914 hat die Hoffnung, mit unsern U-Booten England, die Seele und den Zusammenhalt der feindlichen Mächtekoalition, zu Tode treffen und damit den Krieg in kurzer Zeit zu einem guten Ende führen zu können, immer höhere Flammen geschlagen. Aber schon die ersten Versuche, dieses Kriegsmittel einzusetzen, zeigten seine Zweischneidigkeit; sie offenbarten die Gefahr, daß die Anwendung dieses Kriegsmittels die Neutralen, vor allem die Vereinigten Staaten, veranlassen könnte, sich auf die Seite unserer Gegner zu schlagen. Dadurch mußten nicht nur die Aussichten, ohne die kaum erreichbare völlige Niederwerfung unserer Feinde zum Frieden zu kommen, aufs äußerste beschränkt werden, sondern auch die feindliche Koalition eine Verstärkung erfahren, die zu unserm Verhängnis zu werden drohte.

So begleitete der Widerstreit von Friedensbemühung und U-Bootkrieg vom Ausgang des Jahres 1914 an das gewaltige Ringen an den Fronten und die aufopfernde Kriegsarbeit in der Heimat, er führte zu den schwersten Konflikten zwischen den für das Schicksal Deutschlands verantwortlichen Männern und wühlte unser Volk bis in seine Tiefen auf.

Die Friedensfrage

Vor dem Krieg war die herrschende Meinung bei unsern Militärs und Diplomaten, unsern Praktikern und Gelehrten der Volkswirtschaft, daß ein moderner Krieg nur von kurzer Dauer sein könne. Der Generalfeldmarschall Graf von Schlieffen hat im Jahre 1909 sich dahin ausgesprochen, ein sich hinschleppender Krieg sei „zu einer Zeit unmöglich, wo die Existenz der Nation auf einem ununterbrochenen Fortgang des Handels und der Industrie begründet ist und durch eine rasche Entscheidung das zum Stillstand gebrachte Räderwerk wieder in Lauf gebracht werden muß. Eine Ermattungsstrategie läßt sich nicht treiben, wenn der Unterhalt von Millionen den Aufwand von Milliarden erfordert.“ Schon die ersten Monate des Weltkriegs haben diese Theorie widerlegt. Als nach dem ersten gewaltigen Zusammenprall der Armeen in West und Ost die erwartete Entscheidung ausblieb, da brachen die Wirtschaft und die Finanzen der kriegführenden Länder unter der Wucht des Krieges nicht zusammen, sondern stellten sich mit erstaunlicher Anpassungsfähigkeit auf die außerordentlichen Verhältnisse des Krieges ein. Sowenig wie die moderne Waffentechnik eine rasche Entscheidung herbeizuführen vermochte, ebensowenig war für uns oder unsere Gegner eine wirtschaftliche oder finanzielle Zwangslage entstanden, die stark genug gewesen wäre, um dem Krieg ein rasches Ende zu diktieren. Ermattungsstrategie und Erschöpfungskrieg waren greifbare Möglichkeiten geworden, die alle kriegführenden Staaten in ihre Rechnung einzustellen hatten.

Nur widerstrebend und langsam gewöhnte man sich bei uns an diesen Gedanken. Als aber auch die großen militärischen Aktionen des Frühlings 1915 keine Entscheidung brachten, als mit Italien eine neue Großmacht gegen die Mittelmächte ins Feld trat, da hatte man sich endgültig mit der Wahrscheinlichkeit einer langen Kriegsdauer abzufinden.

Die Aussicht auf einen sich lange hinschleppenden Ermattungskrieg war für uns nichts weniger als günstig. Je länger der Krieg dauerte, desto geringer mußte unser Vorteil der besseren und bereiteren Kriegsorganisation werden, desto stärker und wirksamer konnten unsere Feinde ihr über die Erde zerstreutes und mangelhaft organisiertes Übergewicht an Menschen und Machtmitteln gegen uns ins Spiel werfen, desto schwerer mußte schließlich für uns der Nachteil der wirtschaftlichen Einschnürung ins Gewicht fallen. Wenn also die militärischen Entscheidungen in ungewisse Ferne rückten, wenn wir auf dem Felde des Wirtschaftskriegs durch unsere geographische Lage und die Seeherrschaft des Feindes in die Verteidigung gebannt waren, wenn wir schließlich das einzige Mittel, mit dem wir denkbarerweise der feindlichen Übermacht den Lebensatem abschnüren konnten, aus Zweifeln an seiner durchschlagenden Wirksamkeit und aus Befürchtungen wegen seiner Rückwirkungen auf die Neutralen nicht in Anwendung zu bringen vermochten, so ergab sich daraus die stärkste Nötigung für die Leiter unserer Politik, nach Friedensmöglichkeiten zu suchen.

Der Reichskanzler von Bethmann Hollweg und, ich glaube sagen zu können, auch der Kaiser haben frühzeitig diese Lage erfaßt. Seit ich durch meine amtliche Stellung mit Herrn von Bethmann in nähere Fühlung gekommen war, konnte ich beobachten, wie die eine Frage: Wo ist ein Weg zum Frieden? ihn unausgesetzt und auf das Innerlichste beschäftigte. Seine große Sorge war, es könnte dahin kommen, daß wir erst im Zustand der Erschöpfung unserer Kraft und unserer Hilfsmittel zu Friedensverhandlungen gelangten und dann gezwungen sein würden, die Bedingungen unserer Gegner anzunehmen. Von dieser Sorge hat mir der Kanzler zum ersten Male bereits im April 1915 eingehend gesprochen, und er ist im weiteren Verlaufe des Krieges bei jeder vertrauensvollen Aussprache darauf zurückgekommen. Weder unsere militärischen Erfolge, die er hinsichtlich ihrer kriegsentscheidenden Wirkung immer skeptisch beurteilte, noch die überraschenden Beweise unserer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vermochten den Druck von ihm zu nehmen. Er war deshalb der Ansicht, daß wir es nicht verantworten könnten, eine Friedensmöglichkeit an übertriebenen Kriegszielen scheitern zu lassen. Das Kriegsziel war für ihn die Erhaltung unseres territorialen und wirtschaftlichen Besitzstandes. Wenn es die Gesamtlage beim Eintritt in Friedensverhandlungen gestattete, darüber hinaus Sicherungen für die Zukunft und eine Stärkung unserer wirtschaftlichen Position zu erreichen, so würde Herr von Bethmann diesen Vorteil wahrgenommen haben. Ich bin aber überzeugt, daß er an keiner einzigen Forderung, die über die Erhaltung unseres vorkriegerischen Besitzstandes hinausging, den Frieden hätte scheitern lassen.

Von dieser Grundauffassung ausgehend hat Herr von Bethmann unablässig ausgespäht, wo sich ein Anknüpfungspunkt biete und wo bei unsern Feinden eine Geneigtheit, vom Frieden zu sprechen, sich zeige. Die Reden und sonstigen Kundgebungen der feindlichen Staatsmänner sah er in allererster Linie daraufhin an, was aus den Worten und zwischen den Worten an Bereitschaft zu einer Verständigung herauszulesen sei. Seine eigenen Kundgebungen waren darauf eingestellt, den Gegnern unsere Bereitschaft zu Verhandlungen zu erkennen zu geben. Den Eroberungs- und Vernichtungszielen der Gegner pflegte er unser Verteidigungs- und Sicherungsziel entgegenzusetzen. „Noch wird der Vernichtungskrieg gegen uns betrieben,“ sagte er am 9. Dezember 1915 in Beantwortung einer sozialdemokratischen Friedensinterpellation unter Hinweis auf kurz vorher gehaltene Kriegsreden der Herren Asquith, Briand und Ssasonoff. „Damit müssen wir rechnen. Mit Theorien, mit Friedensäußerungen von unserer Seite kommen wir nicht vorwärts und nicht zu Ende. Kommen uns unsere Feinde mit Friedensangeboten, die der Würde und Sicherheit Deutschlands entsprechen, so sind wir allezeit bereit, sie zu diskutieren... Für die deutsche Regierung ist dieser Kampf geblieben, was er von Anfang an war und was in allen unsern Kundgebungen unverändert festgehalten wurde: der Verteidigungskrieg des deutschen Volkes.“

Jeder feindliche Staatsmann, der diese und ähnliche Kundgebungen des Reichskanzlers mit dem gleichen heißen Bemühen, einen Weg zum Frieden zu finden, gelesen hätte, wie die Reden der feindlichen Staatsmänner in Berlin unter die Lupe genommen wurden, hätte daraus folgern müssen — und dieser Schluß ist von den feindlichen Staatsmännern sicher auch gezogen worden —: Deutschland ist bereit zu einem Frieden, der seiner Würde und seiner Sicherheit Genüge tut. Das Hindernis für Friedensverhandlungen, ja für eine deutsche Initiative zu Friedensverhandlungen, lag ausschließlich in den Erklärungen der Staatsmänner der Entente, die als Kriegsziel aufstellten: die Vernichtung des sogenannten „preußischen Militarismus“, die Zertrümmerung der deutschen Wirtschaftsmacht, die Abtrennung Elsaß-Lothringens oder gar des ganzen linken Rheinufers und unserer Ostmarken, dazu ähnliche Eroberungs- und Annexionswünsche gegenüber unsern Verbündeten.

Wenn also keine Friedensbesprechung zustandekam, so lag das nicht — die weitere Entwicklung hat das klar erwiesen — an der Schwerhörigkeit der Entente-Staatsmänner, sondern lediglich daran, daß die Entente-Staatsmänner auf ihren mit der Sicherheit, dem Bestand und der Würde Deutschlands nicht zu vereinbarenden Kriegszielen beharrten. Die führenden Staatsmänner der Entente waren und blieben fest entschlossen, den Krieg bis zur Niederwerfung Deutschlands, bis zu dem „knock out blow“ Lloyd Georges durchzuführen, und sie hatten — von vorübergehenden Schwankungen abgesehen — von Anfang bis zum Ende das feste Zutrauen, daß es ihnen gelingen werde, ihre Vernichtungs- und Eroberungsziele zu erreichen. Daran, nicht an mangelnder Friedensbereitschaft der deutschen Regierung oder des deutschen Volkes, nicht an mangelnder Deutlichkeit in der Umschreibung unserer Kriegsziele und nicht an dem Unterlassen von Anknüpfungsversuchen durch unsere Diplomatie, ist das Zustandekommen von Verhandlungen über einen „Verständigungsfrieden“ gescheitert. Daran gescheitert sind auch alle die Sondierungen und Anknüpfungen, die außerhalb der offiziellen Regierungskundgebungen versucht worden sind, durch Staatsoberhäupter und Diplomaten, durch Kaufleute und Industrielle, durch die sozialistischen Parteien der kriegführenden und neutralen Länder.

Der Reichskanzler hatte in der Friedensfrage einen schweren Stand. Daß die Forderungen der Militärs bei Friedensschlüssen meist weiter gehen, als die politischen Staatsleiter durchsetzen und verantworten können, ist eine alte Erfahrung, die sich auch jetzt wieder erneuerte. Zu den „Grenzregulierungen“, die unsere Armeeführer für notwendig erklärten, kamen die Forderungen der Marine auf Sicherung der flandrischen Küste. Aber der Kampf um die Kriegsziele blieb nicht auf die Beratungszimmer der Verantwortlichen beschränkt, er ergriff und zerriß mehr und mehr das ganze Volk.

Die glänzenden Waffentaten unserer Armeen und ihrer Führer, die Eroberung und Besetzung weiter Teile feindlichen Landes in West und Ost bestärkten Volk und Heer in ihrem zuversichtlichen Glauben an einen siegreichen Ausgang des Krieges. Daß trotz aller der großen Erfolge auf den europäischen Kriegsschauplätzen der Krieg für uns nicht nur seinem Ursprung nach ein Verteidigungskrieg war, sondern auch in seiner ganzen militärischen, maritimen und wirtschaftlichen Entwicklung ein harter, in jedem Augenblick schwer umstrittener und in seinem Ausgang unsicherer Verteidigungskrieg geblieben war, darüber täuschten sich weite Volkskreise hinweg. Die Riesenleistungen von Heer und Volk verlangten, so dachten und sprachen viele, einen entsprechend großen Siegespreis und gestatteten gleichzeitig, einen solchen Siegespreis heimzubringen, wenn nur nicht nach dem alten Blücherwort die Feder verderbe, was das Schwert gewonnen habe. In der Haltung des Kanzlers, der sich weigerte, sich auf die großen Kriegsziele festzulegen, der wieder und wieder zu erkennen gab, daß er für einen Frieden, der sich auf den Zweck des Verteidigungskriegs beschränke, zu haben sei, sahen diese Kreise Kleinmütigkeit, Mangel an Siegeswillen und eine für den Ausgang des Kriegs gefährliche Herabstimmung der Zuversicht des deutschen Volkes. Die schweren Angriffe, denen Herr von Bethmann Hollweg in dieser Richtung ausgesetzt war, sind in aller Erinnerung. Von der andern Seite her wurde mit der Dauer des Kriegs ein immer stärkerer Druck auf den Kanzler ausgeübt, klar und deutlich vor aller Welt festzustellen, daß Deutschland sich mit einem Frieden ohne jede Gebietserwerbungen und Entschädigungen begnüge. Man warf ihm vor, daß er durch die Verweigerung einer solchen ganz ausdrücklichen und bindenden Erklärung zur Verlängerung des Krieges beitrage und die Stimmung des Volkes, das zur Verteidigung, nicht aber zu Eroberungen ins Feld gezogen sei, unterwühlen helfe.

Herr von Bethmann selbst hat noch im Mai 1917 seine Stellung zu diesem Ansturm aus zwei entgegengesetzten Richtungen folgendermaßen umschrieben (Reichstagssitzung vom 15. Mai 1917):

„Auch heute sehe ich bei England und bei Frankreich noch nichts von Friedensbereitschaft, noch nichts von Preisgabe ihrer ausschweifenden Eroberungs- und wirtschaftlichen Vernichtungsziele... Glaubt denn bei dieser Verfassung unserer westlichen Feinde jemand, durch ein Programm des Verzichts und der Entsagung diese Feinde zum Frieden bringen zu können? Und darauf kommt es doch an! Soll ich diesen unseren westlichen Feinden geradezu eine Versicherung geben, die ihnen gestattet, ohne jede Gefahr eigenen Verlustes den Krieg ins Ungemessene zu verlängern?... Oder soll ich das Deutsche Reich nach allen Richtungen hin einseitig auf eine Formel festlegen, die von der Gesamtheit der Friedensbedingungen doch nur einen Teil erfaßt, die einseitig die Erfolge preisgibt, die unsere Söhne und Brüder mit ihrem Blut errungen haben, und die alle übrigen Rechnungen in der Schwebe läßt? Eine solche Politik lehne ich ab.... Und soll ich etwa umgekehrt ein Eroberungsprogramm aufstellen? Auch das lehne ich ab. Nicht um Eroberungen zu machen, sind wir in diesen Krieg gezogen und stehen wir jetzt im Kampf fast gegen die ganze Welt, sondern ausschließlich, um unser Dasein zu sichern und die Zukunft der Nation fest zu gründen. Ebensowenig wie ein Verzichtprogramm hilft ein Eroberungsprogramm den Sieg gewinnen und den Krieg beenden. Im Gegenteil! Ich würde lediglich das Spiel der feindlichen Machthaber spielen, ich würde es ihnen erleichtern, ihre kriegsmüden Völker weiter zu betören und den Krieg ins Ungemessene zu verlängern.“

Der Reichskanzler konnte mit solchen Erklärungen weder nach rechts noch nach links befriedigen. Und doch bin ich auch heute noch der Meinung, daß seine Haltung die richtige, ja die einzig mögliche war. Entweder waren unsere Feinde bereit, auf ihre Eroberungs- und Vernichtungsziele zu verzichten, dann boten die wiederholten Erklärungen des Reichskanzlers über unsere grundsätzliche Bereitwilligkeit, uns mit der Erreichung unseres Verteidigungszieles zu begnügen, eine hinreichende Grundlage für die Einleitung von Friedensverhandlungen. Oder aber die Feinde waren — und so lagen die Dinge in Wirklichkeit — nicht bereit zu einem Verzicht auf ihre Eroberungs- und Vernichtungsziele, dann konnte auch eine Bekanntmachung aller Einzelheiten unseres Friedensprogramms nicht zu Friedensverhandlungen führen, sondern nur, wie jede einseitige Festlegung, dem Gegner für jede weitere Entwicklung den Vorteil der freien Entschließung bei begrenztem Risiko, uns den Nachteil der gebundenen Hand bei unbegrenztem Risiko geben.

Aber das waren schließlich Fragen der Taktik, über die man streiten kann und leider sehr viel, sehr heftig und sehr öffentlich gestritten hat.

In der Sache selbst glaube ich folgendes sagen zu können:

Wenn in irgendeinem Zeitpunkt des Krieges sich die Möglichkeit ergeben hätte, zu einem Frieden zu kommen, der uns in den großen Linien unseren vorkriegerischen territorialen und wirtschaftlichen Besitzstand belassen hätte, so wäre der Friede dagewesen; er wäre an keiner von uns geforderten Entschädigung und Grenzregulierung, auch nicht an irgendwelchen deutschen Forderungen in bezug auf Belgien gescheitert, wenn unsere nach diesen Richtungen gehenden Wünsche sich nur um den Preis einer Fortsetzung des Kriegs hätten durchsetzen lassen. Dies ist meine Überzeugung, wenngleich zwischen den an der Entscheidung beteiligten Persönlichkeiten das letzte Wort noch nicht gesprochen war und ohne die genaue Kenntnis der Lage im Augenblick wirklicher Verhandlungen auch gar nicht gesprochen werden konnte. Wer jemals große und wichtige Verhandlungen zu führen gehabt hat, der weiß, daß die letzten Entschlüsse nicht vor, sondern während der Verhandlungen gefaßt werden, und zumeist in einem Zeitpunkt, der dem Ende der Verhandlungen wesentlich näher liegt als ihrem Anfang; daß die letzten Zugeständnisse niemals durch Überredung in Erörterungen über noch unpraktische Eventualitäten, sondern stets nur unter dem unmittelbaren Druck der Verantwortlichkeit für das Ja oder Nein zustandekommen. Ich bin sicher, daß kein Kanzler, weder Bethmann noch Michaelis noch Hertling, unmittelbar vor die Wahl zwischen einem Status-quo-Frieden oder einer unabsehbaren Fortsetzung des Krieges gestellt, etwas anderes gewählt haben würden als den Frieden; und ich bin ebenso sicher, daß der Kaiser eine solche Entscheidung gebilligt und durchgehalten hätte, auch gegen die stärksten Widerstände anderer Ratgeber und gegen eine heftige Auflehnung starker politischer Strömungen. Denn so wenig der Kaiser den Krieg gewollt hat, auch wenn sein Auftreten mitunter einen kriegerischen Eindruck machte, so sehr litt der Kaiser unter dem Krieg und wünschte er für sich und für das deutsche Volk den Frieden. —

Das Scheitern aller unserer Bemühungen, im Wege einer Verständigung zum Frieden zu gelangen, mußte unvermeidlich einen starken Einfluß auf unsere Kriegführung ausüben, insbesondere auf die Entscheidungen in der heiß umstrittenen Frage des U-Bootkrieges. Je deutlicher die Abgeneigtheit unserer Feinde zu Friedensverhandlungen zutage trat, desto mehr Gewicht mußte bei uns die Forderung gewinnen, daß jedes verfügbare Kriegsmittel unter Hintanstellung aller anderen Rücksichten zur Niederkämpfung des Feindes eingesetzt werde.

Die erste Phase des U-Bootkriegs

In der Frühe des 22. September 1914 versenkte „U 9“ unter dem Kommando des Kapitänleutnants Weddigen im Laufe einer einzigen Stunde die drei britischen Kreuzer „Abukir“, „Hogue“ und „Cressy“. Die drei Torpedoschüsse hallten über die ganze Welt. In England weckten sie ernste Besorgnis, ja Bestürzung. In Deutschland lösten sie überschwengliche Hoffnungen aus: man begann in dem U-Boot die Waffe zu sehen, die bestimmt sei, die britische Seetyrannei zu zerschlagen.

Diese Hoffnungen erhielten einen starken Antrieb, als der Admiral von Tirpitz am 21. Dezember 1914 gegenüber einem Vertreter der amerikanischen „United Press“ von der Möglichkeit eines U-Bootkriegs gegen die feindlichen Handelsschiffe sprach, durch den England an seiner verwundbarsten Stelle, der Zufuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, getroffen werden könne. Jedermann sagte sich, daß die höchste Marineautorität einen solchen öffentlichen Hinweis nur geben könne, wenn die Wirksamkeit der U-Bootwaffe gesichert sei und wenn hinter der Drohung die Tat stehe. Die völkerrechtlichen Bedenken hatte England in der deutschen öffentlichen Meinung im voraus zerstört durch seine völkerrechtswidrige Handels- und Hungerblockade, insbesondere durch die schon am 3. November 1914 erfolgte Erklärung der ganzen Nordsee zum Kriegsgebiet.

Als ich am 1. Februar in die Reichsleitung eintrat, stand die Erklärung des U-Boot-Handelskrieges unmittelbar bevor. Es war eine Bekanntmachung vorbereitet, in der die Gewässer um Großbritannien und Irland als Kriegsgebiet erklärt wurden; vom 18. Februar 1915 an sollte jedes in diesem Kriegsgebiet angetroffene feindliche Kauffahrteischiff zerstört werden. Die Bekanntmachung fügte hinzu, daß es nicht immer möglich sein werde, die dabei der Besatzung und den Passagieren drohenden Gefahren abzuwenden; daß ferner auch neutrale Schiffe im Kriegsgebiet Gefahr liefen, da es angesichts des von der britischen Regierung am 31. Januar angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des Seekrieges nicht immer vermieden werden könne, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe auch neutrale Schiffe treffen.

Neben der Bekanntmachung war eine begründende Denkschrift vorbereitet, die am 4. Februar 1915 mit der Bekanntmachung den neutralen und den feindlichen Mächten zugestellt worden ist. Die Denkschrift legte zunächst in großen Zügen dar, wie England in seiner Seekriegführung sich über alles Völkerrecht hinaussetze, um durch eine Lahmlegung auch des legitimen neutralen Handels das deutsche Volk auszuhungern; sie wies dann darauf hin, daß die neutralen Mächte sich den völkerrechtswidrigen Maßnahmen der britischen Regierung im großen und ganzen gefügt hätten, daß sie sich mit theoretischen Protesten abzufinden und die von England für seine völkerrechtswidrige Seekriegführung angerufenen britischen Lebensinteressen als eine hinreichende Entschuldigung für jede Art von Kriegführung gelten zu lassen schienen; solche Lebensinteressen müsse nunmehr auch Deutschland für sich anrufen und die britische Kriegsgebietserklärung damit beantworten, daß es die Gewässer rings um Großbritannien und Irland als Kriegsschauplatz bezeichne und der feindlichen Schiffahrt daselbst mit allen verfügbaren Kriegsmitteln entgegentrete. Weiter wurden in der Denkschrift die Neutralen aus den schon in der Bekanntmachung angegebenen Gründen gewarnt, feindlichen Schiffen, die das Seekriegsgebiet beführen, Mannschaften, Passagiere und Waren anzuvertrauen, und es wurde ihnen dringend empfohlen, auch für ihre eigenen Schiffe das Einlaufen in das Seekriegsgebiet zu vermeiden; „denn wenn auch die deutschen Seestreitkräfte Anweisung haben, Gewalttätigkeiten gegen neutrale Schiffe, soweit sie als solche erkennbar sind, zu unterlassen, so kann es doch angesichts des von der britischen Regierung angeordneten Mißbrauches neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des Krieges nicht immer verhütet werden, daß auch sie einem auf feindliche Schiffe berechneten Angriff zum Opfer fallen.“

Die letzte Zustimmung von Kaiser und Kanzler stand noch aus. Beiden ist sie nicht leicht geworden. Die Gefahr, daß dieser Art Kriegführung friedliche Passagiere, auch Frauen und Kinder zum Opfer fallen könnten, dazu die Aussicht auf Verwicklungen mit den Neutralen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, stand beiden vor Augen. Ein Zufall hatte es gefügt, daß ich zwei Monate zuvor einen Einblick in die Auffassung des Kaisers hatte tun können. Ich war am Abend des 25. November 1914 in Charleville zur kaiserlichen Tafel befohlen. Der Kaiser brachte die Nachricht mit, daß sich der Untergang des auf eine deutsche Mine gelaufenen britischen Überdreadnought „Audacious“ bestätige. Bei Tisch bemerkte ein hoher Marineoffizier — nicht der Admiral von Tirpitz —, um ein Haar sei auch der englische Riesenpassagierdampfer „Oceanic“ auf eine Mine gelaufen. Der Kaiser antwortete: „Gott sei Dank, daß es nicht dazu gekommen ist!“ Auf eine etwas erstaunte Geste des Admirals richtete sich der Kaiser hoch auf und sagte mit lauter Stimme: „Meine Herren, denken Sie immer daran: unser Schwert muß rein bleiben. Wir führen keinen Krieg gegen Frauen und Kinder. Wir wollen den Krieg anständig führen, einerlei, was die andern tun. Merken Sie sich das!“

Ermöglicht wurde dem Kanzler wie dem Kaiser die Zustimmung zu der Erklärung des Tauchbootkrieges in den Gewässern um England durch die Anweisung, daß neutrale Schiffe im Seekriegsgebiet geschont werden sollten. Man war sich klar darüber, daß die Wirkung des U-Bootkriegs dadurch beeinträchtigt werde; aber aus Gründen der Humanität wie zur Vermeidung schwerer Konflikte mit den Neutralen hielt man diese Einschränkung für unerläßlich. Es ist späterhin mitunter behauptet worden, der Reichskanzler sei nachträglich der Marine mit dieser Einschränkung in den Arm gefallen und habe dadurch die von der Marine erwartete Wirkung jenes ersten U-Bootkriegs vereitelt. Diese Annahme ist unrichtig; wie sich schon aus dem Text der Bekanntmachung und der Denkschrift vom 4. Februar 1915 ergibt, war die Anweisung an die U-Boote, „Gewalttätigkeiten gegen neutrale Schiffe zu unterlassen“, schon bei der Ankündigung der neuen Seekriegführung gegeben.

Die Marine rechnete auf einen raschen Erfolg. Zwar war die Zahl und die Leistungsfähigkeit der verfügbaren U-Boote gering; aber man hoffte auf eine starke Wirkung durch Abschreckung.

Wenn es gelang, den Schiffsverkehr der britischen Inseln erheblich zu beeinträchtigen, so war damit in der Tat England an den Wurzeln seiner Lebenskraft gefaßt. Denn noch ungleich viel mehr als Deutschland waren die britischen Inseln in die Weltwirtschaft hineingebaut. Nicht nur die Industrie, sondern auch die Volksernährung des Vereinigten Königreichs war in weit höherem Maße, als das in Deutschland der Fall war, von reichlichen und ungestörten überseeischen Zufuhren abhängig. Deutschland hatte in seiner Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte die Förderung seines Außenhandels in Einklang gebracht mit der Erhaltung und der Entwicklung seiner heimischen Urproduktion. In den Gesamtwerten unseres Außenhandels waren wir England nahe gerückt; aber wir hatten gleichzeitig unsere Eigenproduktion, insbesondere an den wichtigsten Nährfrüchten, in noch stärkerem Verhältnis gesteigert, als unsere Bevölkerung sich vermehrt hatte.

England dagegen hatte im Vertrauen auf seine Seeherrschaft sein Wirtschaftsleben, vor allem auch seine Volksernährung, immer mehr auf die überseeische Zufuhr eingestellt und seine Landwirtschaft verkümmern lassen. Seinen Bedarf an Brotgetreide hatte England in den letzten Jahren vor Kriegsausbruch zu drei Vierteln bis vier Fünfteln, seinen Bedarf an Butter zu nahezu zwei Dritteln, an Fleisch zu etwa zwei Fünfteln durch überseeische Zufuhren decken müssen. Außerdem war sein Kohlenbergbau auf starke Zufuhren von Grubenholz, seine Eisen- und Stahlindustrie auf starke Zufuhren fremder hochhaltiger Eisenerze angewiesen. Seine große Textilindustrie war von ausländischen Rohstoffen abhängig. Das für die Kriegführung so wichtige Petroleum und die Petroleumprodukte, wie Benzin, mußten über See zugeführt werden. Die Gesamteinfuhr Großbritanniens im letzten Friedensjahr stellte eine Menge von rund 57 Millionen Tonnen dar. Davon kamen auf Nahrungs- und Genußmittel rund 20 Millionen Tonnen, also ein starkes Drittel, auf Holz nahezu 16 Millionen Tonnen, auf Eisenerz rund 7½ Millionen Tonnen, auf alle andern Waren zusammen rund 13½ Millionen Tonnen. Eine erhebliche Einschränkung des Schiffsverkehrs nach den britischen Inseln mußte also diejenigen Kategorien treffen, die für die Volksversorgung und die Kriegführung unentbehrlich waren und für die Ersatz im eigenen Lande entweder überhaupt nicht oder nur langsam und nur innerhalb enger Grenzen beschafft werden konnte.

In der Ausfuhr überwogen der Menge nach die Kohlen. Von einer Gesamtausfuhrmenge des Jahres 1913 in Höhe von rund 92 Millionen Tonnen entfielen auf die Kohlenausfuhr allein rund 78 Millionen Tonnen, auf alle andern Güter nur rund 14 Millionen. Volkswirtschaft und Kriegführung der Verbündeten Englands waren auf die britischen Kohlen doppelt stark angewiesen, seit Deutschland das belgische und nordfranzösische Kohlenbecken besetzt hielt.

Das alles waren Momente, die den U-Boot-Handelskrieg als eine wirksame Repressalie gegen den britischen Handels- und Hungerkrieg erscheinen ließen, immer vorausgesetzt, daß es gelingen würde, den Schiffsverkehr von und nach den britischen Inseln ausgiebig und in fortgesetzt steigendem Maße abzudrosseln.

Wie sich die Neutralen zu dieser neuen Art des Seekriegs verhalten würden, war allerdings unsicher. Durch die an die U-Boote gegebene Anweisung, neutrale Schiffe auch im Seekriegsgebiet nicht anzugreifen, hatte man eine Rücksicht auf die neutralen Interessen gezeigt, als deren Wirkung man erwartete, die Neutralen würden sich unserm U-Boot-Handelskriege gegenüber ebenso mit formellen Protesten begnügen, wie sie das England gegenüber aus Anlaß der von diesem begangenen, auf Kosten der Neutralen gehenden Völkerrechtsverletzungen, insbesondere aus Anlaß der Erklärung der Nordsee zum Kriegsgebiet, getan hatten. Über die Haltung der Vereinigten Staaten hatte der Unterstaatssekretär Zimmermann den Botschafter Gerard sondiert und den Eindruck gewonnen, daß mehr als ein papierner Protest auch von der Regierung in Washington wohl nicht zu erwarten sei.