Die Edenthaler Häuschen zeigen, entsprechend der Verschiedenheit in den Ansprüchen der Eigentümer, mannigfaltige Unterschiede hinsichtlich ihrer Größe und Ausstattung. Es giebt welche, die nicht mehr als fünf Wohnräume aufweisen, und welche, die bis an zwanzig Wohnräume zählen. Einige sind sehr einfach, andere mit viel Geschmack und Luxus ausgestattet. Ihr Alter kann man hier allen Häusern ziemlich genau am Äußern ablesen. Die ältesten, aus den zwei ersten Jahren der Gründung von Freiland herrührenden sind Holzbaracken; doch giebt es deren nur noch sehr wenige, wie mir mitgeteilt wurde, in ganz Edenthal bloß sechs, während alle anderen Bauten aus jener Epoche längst schon durch neuere, schönere und behaglichere ersetzt worden sind, denn der Reichtum der Freiländer ist in ununterbrochenem rapidem Aufschwunge begriffen, und derzeit besitzt der einfachste Arbeiter des Landes ein Einkommen, genügend groß, um ihm den Luxus eines geschmackvollen, schönen Wohnhauses zu gestatten. Seit fünf Jahren baut man in Edenthal nur noch aus Backsteinen, Stein und Eisen; die Ausführung wird von Jahr zu Jahr vollendeter und reicher. Wie es im Innern der Edenthaler Privathäuser aussieht, darüber werde ich wohl noch zu sprechen haben.

Von öffentlichen Gebäuden giebt es in Edenthal eine große Menge. Die hervorragendsten sind: der Volks- und Regierungspalast, die Centralbank, die Universität, die Akademie der bildenden Künste, drei öffentliche Bibliotheken, vier Theater, die große Centralwarenhalle — ein vier Hektare deckender Riesenbau — eine große Anzahl von Schulen u. s. w. Was bei den meisten dieser öffentlichen Gebäude auffällt, ist der ganz außerordentliche Luxus, der an ihre Ausschmückung gewendet wird; es ist klar, daß die Freiländer großen Kunstsinn haben und diesen in erster Reihe bei ihren öffentlichen Einrichtungen bethätigen; sie gleichen in diesem Punkte den alten Athenern, deren Häuslichkeiten ja auch verhältnismäßig bescheiden eingerichtet waren, während für die schöne Ausstattung öffentlicher Bauten kein Aufwand als zu groß erachtet wurde. Wie ich späterhin erfahren habe, beschäftigt die freiländische Verwaltung nicht bloß eine große Anzahl von Künstlern, die auf Bestellung arbeiten, sondern kauft auch jedes Kunstwerk, das ihr angeboten und von den Kennern als geeignet zur Ausschmückung irgend eines öffentlichen Gebäudes oder Platzes erachtet wird. Welchen Aufschwung unter solchen Verhältnissen die große Kunst nehmen muß, wird der Leser erst dann voll zu ermessen in der Lage sein, wenn ich auf die ungeheueren Mittel zu sprechen kommen werde, welche der Verwaltung von Freiland zur Verfügung stehen.

Ganz außerordentliches geschieht auch für die Pflege der öffentlichen Reinlichkeit und Gesundheit. Die Edenthaler Wasserleitungen dürften heute schon kaum irgend wo in der Welt ihresgleichen haben und immer noch wird an ihrer Erweiterung gearbeitet; die Abfuhr des Unrats erfolgt mittels eines Systems pneumatischer Aufsaugung; die Straßen sind durchweg makadamisiert, von Schmutz oder Staub ist auf ihnen keine Spur zu sehen; sie sind nach allen Richtungen von einem Netze elektrischer Bahnen durchzogen, die auch alle Vororte mit der Stadt in Verbindung setzen. Sämtliche Fabriken Edenthals sind in diesen Vororten untergebracht, so daß in der Stadt nirgends lästiges Geräusch die nur durch Vogelgesang und Kinderlachen unterbrochene idyllische Ruhe stört. Auch Pferdegetrappel ist nirgends zu hören; es werden zwar Wagen benutzt, doch nicht durch Tiere, sondern durch mechanische Kraft — meist Elektrizität — in Bewegung gesetzt. Im übrigen fehlt es in Edenthal, wie überhaupt in Freiland, keineswegs an Pferden; die Freiländer sind sogar leidenschaftliche Reiter, doch werden Pferde nur zu Ausflügen außerhalb des Weichbildes der Stadt benutzt und die Stallungen befinden sich nicht in den Privathäusern, sondern in Händen von großen Transportgesellschaften, deren Stall- und Wartepersonale seinen Dienst nicht in der bei uns üblichen Weise, sondern — wie fast alles in Freiland — beinahe durchwegs mit Hilfe von Maschinen verrichtet, so daß ein Arbeiter im Durchschnitt für die Wartung von fünfzig Pferden genügt. Das Halten dieser Tiere ist dementsprechend ein Luxus, den sich jeder freiländische Arbeiter gönnen kann, wenn es seinem Geschmacke zusagt, trotzdem selbstverständlich die „Stallknechte“ denselben Arbeitslohn beanspruchen und finden, wie durchschnittlich jeder andere freiländische Arbeiter.

Fünftes Kapitel.
Wie ich in Freiland einen Beruf wählte und im Speisehause mein Mittagessen bezahlte.

Nachdem ich meiner Neugierde durch Besichtigung der hervorstechendsten Sehenswürdigkeiten von Edenthal einige Stunden lang Genüge gethan hatte, wobei die mir begegnenden Freiländer bereitwilligst das Amt der Führer und Erklärer übernahmen, entschloß ich mich, vorläufige Orientierung über jene Schritte einzuholen, die ich behufs meiner zukünftigen Beschäftigung in Freiland für notwendig erachtete. Daß hier alle Arbeit, soweit sie nicht, wie z. B. Post, Telegraph, Eisenbahn, Staatssache ist, in Händen großer Produktivgesellschaften ruht, die ihre Erträge an ihre Mitglieder verteilen, und das jedermann das Recht hat, sich einer solchen Gesellschaft anzuschließen, wußte ich, und es galt daher nur, eine meinen Fähigkeiten und Interessen entsprechende Wahl zu treffen. Ebenso war mir bekannt, daß dafür Sorge getragen ist, dem Publikum alle Behelfe zugänglich zu machen, die behufs richtiger Berufswahl nur immer erforderlich sein mögen. Man hatte mir jedoch den Rat gegeben, mich der Bequemlichkeit halber zunächst an das Auskunftsbureau des statistischen Centralamtes zu wenden, und so lenkte ich denn meine Schritte diesem zu.

Der Beamte, der mich empfing, fragte, welchem Arbeitszweige ich mich zuzuwenden gedächte. Meine eigentliche Spezialität war bisher das Maschinenwesen, soweit es in das Bereich des Eisenbahnbetriebes gehörte. In diesem Fache, so erfuhr ich, sei der den Ingenieuren eingeräumte Verdienst derzeit um ein Kleines geringer als in den anderen Maschinenwerkstätten. „Das soll Sie natürlich nicht abhalten,“ fügte der Beamte hinzu, „sich trotzdem dieser Branche zuzuwenden, wenn Sie glauben, gerade in ihr besonders Tüchtiges leisten zu können, denn in diesem Falle können Sie darauf rechnen, durch raschere Beförderung den anfänglichen Minderertrag Ihrer Arbeit sehr schnell auszugleichen.“

„Darauf möchte ich mich denn doch nicht verlassen,“ entgegnete ich in unbewußter Nachwirkung meiner europäischen Erfahrungen. „Wer weiß, ob es mir so sicher gelingen würde, meine Fähigkeiten zur entsprechenden Geltung zu bringen?“

„Sie scheinen zu vergessen, daß es für alle Fälle eine freiländische Gesellschaft ist, in welche Sie hier eintreten wollen,“ entgegnete lächelnd der Beamte. „Damit hier Ihre Fähigkeiten — vorausgesetzt natürlich, daß Sie wirklich solche in höherem Maße besitzen — nicht zur Geltung gelangen, müßten Sie dieselben absichtlich geheim halten. Daß hervorragende Fähigkeiten unbeachtet bleiben, ist hier ganz und gar ausgeschlossen. Zwar wird es von den Vorgesetzten abhängen, ob Sie an die Ihnen gebührende Stelle befördert werden, aber diese Ihre Vorgesetzten selber sind insofern abhängig von ihren Untergebenen, als sie ihre Stellung einer jederzeit widerruflichen Wahl verdanken und dieser Widerruf ganz gewiß stattfinden würde, bemerkte man, daß die Direktoren sich bei ihren Entscheidungen durch andere als rein sachliche Beweggründe leiten lassen.“

„Und wer bürgt dafür,“ so fragte ich, „daß diese Untergebenen sich meiner annehmen, für den Fall, daß mir Unrecht geschieht?“

„Nun, zunächst deren eigenes Interesse. Diese Untergebenen sind ja keine mit festem Lohn abgefundenen Söldlinge, sondern gleichberechtigte Teilnehmer des Geschäftes, und die Höhe des Anteils, welchen sie aus dem Unternehmen ziehen, hängt stets von der größeren oder geringeren Geschicklichkeit ab, mit welcher diese Geschäfte besorgt werden. Können Sie nicht auch in Europa überall dort, wo der Eigentümer des Geschäftes der oberste Leiter desselben ist, darauf rechnen, an die richtige Stelle gesetzt zu werden, sowie nur der Herr erkannt hat, wo er Sie am besten für sich verwerten kann? Nun denn, in Freiland werden Ihre Kollegen, Sie mögen wo immer eintreten, eben diese Herren des Geschäftes sein.“

Es versteht sich von selbst, daß mich diese Auseinandersetzung sehr wesentlich beruhigte; indessen stellte ich doch — wenn auch nur zu meiner Belehrung — die Frage, ob denn auch Sicherheit dagegen vorhanden wäre, daß nicht etwa meine zukünftigen Vorgesetzten in Übereinstimmung mit meinen zukünftigen Kollegen, ja vielleicht sogar in deren ausdrücklichem Auftrage mich chikanieren würden, um mir die Teilhaberschaft an ihrem Geschäfte zu verleiden.

„Damit das möglich sei,“ lautete die Auskunft, „müßte ein solcher Auftrag ganz im geheimen nicht bloß erteilt, sondern auch ausgeführt werden, d. h. es dürfte niemand in ganz Freiland merken, daß in der fraglichen Gesellschaft derlei Absperrungsgelüste vorwalten. Denn unser Grundgesetz gebietet, daß der Eintritt in jede Association jedem freistehen müsse, der dazu geeignet sei. Die Direktoren oder wen sonst die Generalversammlung der Genossen mit diesem Amte betraut, haben allerdings das Recht, über die thatsächliche Verwendung der sich Anmeldenden zu entscheiden; sie können ihres Erachtens ganz Unfähige auch gänzlich unverwendet lassen oder allenfalls zu bloßen Handlangerdiensten gebrauchen. Gewinn aus dem Unternehmen zieht nun jedermann bloß nach Maßgabe seiner thatsächlich geleisteten Dienste, und wen man daher nicht dazu gelangen ließe, etwas zu leisten, der hätte wenig oder nichts von seinen Fähigkeiten. Sowie aber die öffentliche Meinung dahinter käme, daß man fähige Bewerber planmäßig fernhalte, würde sie derartigen Umtrieben sehr rasch ein Ende machen.“

„Wieso?“ — fragte ich. „Die Gesellschaften sind doch ganz unabhängig, der Staat enthält sich jeder Einmischung und es bleibt, wenn ich recht unterrichtet bin, den Genossen anheimgegeben, über alle Angelegenheiten des eigenen Betriebes zu entscheiden?“

„Da sind Sie ganz recht berichtet. Aber Sie vergessen, daß jeder Freiländer das Recht hat, Genosse jeder beliebigen freiländischen Gesellschaft zu werden; es bedarf zu diesem Behufe bloß einer einfachen Anmeldung, denn die Direktoren entscheiden bloß über die Verwendung der Mitglieder, nicht aber über die Mitgliedschaft selber. Nun werden Sie einsehen, daß es niemand in Freiland gleichgültig mit ansehen könnte, wenn irgend eine freiländische Gesellschaft sich gegen die Grundlage aller unserer socialen Einrichtungen, die volle Freizügigkeit der Arbeitskräfte, versündigte. Jedermann muß jederzeit die Möglichkeit haben, jede seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu ergreifen; ganz Freiland weiß, daß die gewissenhafte Beachtung dieses Grundsatzes die Voraussetzung ist, auf welcher sich unsere Freiheit wie unser Wohlstand aufbauen. Wenn man also merken würde, daß irgendwo dieser Grundsatz verletzt wird, so würde sich sofort die halbe Arbeiterschaft von Freiland in einer solchen Gesellschaft anmelden, bloß zu dem Zwecke, um durch ihr Votum in der Generalversammlung die Direktion zu beseitigen. Das alles ist so selbstverständlich, daß nur Thoren auf den Gedanken geraten könnten, derartige Experimente zu versuchen, und am allerwenigsten giebt es einen Direktor, der sich dazu bereit finden ließe.“

„Ich bin vollkommen beruhigt,“ antwortete ich. „Aber Sie gestatten wohl, daß ich nun das entgegengesetzte Bedenken äußere. Da es so gefährlich ist, fähige Bewerber abzuweisen und die Meinungen über Fähigkeit und Unfähigkeit doch sehr weit auseinandergehen können, so meine ich, daß unsere Direktoren um ihrer eigenen Sicherheit willen Krethi und Plethi anstellen werden. Das kann doch unmöglich für die Tüchtigkeit des Betriebes förderlich sein?“

„Richtig,“ schmunzelte der Beamte. „Dabei könnte kein vernünftiger Betrieb bestehen; aber gerade weil es so ist, versteht sich ganz von selbst, daß die Direktoren die öffentliche Meinung nicht zu fürchten brauchen, sofern sie nur ihre Entscheidungen vor dem eigenen Gewissen zu verantworten vermögen. Denn gerade so, wie jeder Freiländer weiß, daß die Freizügigkeit die Grundlage unserer gesellschaftlichen Ordnung ist, ebenso weiß er, daß vernünftiger, geordneter Betrieb aller Gesellschaften die Grundlage unseres Reichtums ist. Und da gerade wegen unserer Freizügigkeit, die es jedermann ermöglicht, die Stätte des höchsten Verdienstes aufzusuchen, das Gedeihen jeder einzelnen Gesellschaft in jedermanns unmittelbarem Interesse liegt, so hat auch jedermann ein unmittelbares Interesse, alles zu vermeiden, was diesen gedeihlichen Betrieb stören könnte. Man hütet sich also vor leichtfertigen Eingriffen in das Verfügungsrecht der Betriebsleitungen. Es wird keinem Freiländer beifallen, für Sie Partei zu ergreifen gegen einen Direktor, der Sie nicht Ihren Wünschen entsprechend verwendet, Sie mögen noch so großen Lärm in den Zeitungen darüber schlagen, ja es mag Ihnen sogar gelingen, zahlreichen Personen glaubhaft zu machen, daß Ihr Direktor es an richtigem Verständnisse für Ihre Talente habe fehlen lassen. Auch diejenigen, die Ihnen das glauben, werden sich doch sagen, daß es nicht angehe, sich in solchen Fragen zum Richter über die Betriebsleitung aufzuwerfen. Ja selbst, wenn sich die Meinung verbreiten sollte, daß der fragliche Direktor ganz unfähig sei, die Eigenschaften seiner Untergebenen richtig zu beurteilen, wird noch immer kein außerhalb der fraglichen Gesellschaft stehender freiländischer Arbeiter sich anmaßen, helfen zu wollen, da er sich sagen wird, über die Tüchtigkeit der Direktoren zu wachen, sei ausschließlich Sache der in der fraglichen Gesellschaft thatsächlich beschäftigten Arbeiter. Kurzum, damit sich die öffentliche Meinung Freilands für Sie interessiere, dazu ist nicht bloß notwendig, daß Sie einen Irrtum, sondern daß Sie bösen Willen der Betriebsleitung nachweisen und daß überdies die Meinung entstehe, die Majorität Ihrer Genossen sei mitschuldig an diesem bösen Willen. Erst in einem solchen Falle bemächtigt sich die öffentliche Meinung der Frage und die Entscheidung erfolgt dann in einer Generalversammlung der solcherart angeklagten Gesellschaft, an welcher Generalversammlung jedermann teilnimmt, der sich für die Sache interessiert.“

Der Beamte sagte mir hierauf noch, daß ich nähere Anhaltspunkte über alles, was mir für die Wahl meiner zukünftigen Arbeitsstätte nützlich wäre, aus den überall erhältlichen und insbesondere auch in den öffentlichen Leseanstalten und Bibliotheken aufliegenden Ausweisen des statistischen Centralamtes, sowie in den auf Grund dieser Ausweise gemachten Auszügen und Erläuterungen der unterschiedlichen Fachblätter ersehen könne. Ich verabschiedete mich daher und begab mich zunächst, da die Speisestunde herangenaht war, in eine jener großen Speiseanstalten, in denen alle Freiländer, welche nicht eine eigene Haushaltung führen oder es aus irgend welchem Grunde vorziehen, einmal außer Hause zu speisen, ihre Mahlzeiten zu halten pflegen. Diese Restaurants werden — durchaus fabrikmäßig — von großen Gesellschaften betrieben, und auch die Haushaltungen beziehen ihren Bedarf beinahe vollständig aus dieser Quelle. Die Speisekarte wird täglich in den Zeitungen veröffentlicht und jede Hausfrau bestellt per Telephon die ihr zusagenden Gerichte. Zu diesem Zwecke eigens eingerichtete Wagen befördern die Speisen von Haus zu Haus und man versichert mich, daß dies nicht bloß wesentlich wohlfeiler, sondern auch weitaus besser sei, als wenn jede Familie daheim kochen würde.

Von beidem konnte ich mich sofort überzeugen: die Speisen waren durchwegs aus dem auserlesensten Materiale mit — ich möchte beinahe sagen — künstlerischer Vollendung bereitet und der Preis stellte sich auf ungefähr die Hälfte dessen, was ich im letzten europäischen Restaurant für eine gleich reichliche Mahlzeit hätte zahlen müssen. Diese Wohlfeilheit ist allerdings zum Teil die Folge davon, daß die Preise aller Rohmaterialien hier am Kenia infolge der unbeschreiblichen Üppigkeit der Natur fabelhaft billig sind; aber sie erklärt sich wohl auch dadurch, daß sich durch die Fabrikation im großen die Zubereitungskosten, trotz aller Sorgfalt, die darauf verwendet wird, unverhältnismäßig niedrig gestalten. Ein Küchendirektor, fünf Aufseher und zwanzig Arbeiter — so erfuhr ich — kochen im Tagesdurchschnitt für 27000 Personen. Allerdings stehen ihnen dabei Apparate und Maschinen zur Verfügung, von denen man selbst in den größten europäischen oder amerikanischen Gasthöfen keine Vorstellung besitzt und die daher sehr viel kosten; aber was hat das gegen die außerordentliche Arbeitsersparnis zu bedeuten, insbesondere hier, wo menschliche Arbeitskraft das Wertvollste unter allen Dingen ist!

Nachdem ich gespeist hatte, brachte mir einer der Aufwärter die Rechnung, und da er bemerkte, daß ich ein neuer Ankömmling sei, der über die hiesigen Gepflogenheiten noch nicht vollkommen unterrichtet sein dürfte, so bedeutete er mich, ich möge meinen Namenszug darunter setzen.

„Wozu das?“ fragte ich.

„Nun, als Beleg für die Centralbank.“

„Speist man denn hier auf Generalunkosten? Was hat die Bank mit meinen Tischrechnungen zu thun?“

„Die Bank wird natürlich den Betrag auf Ihr Konto setzen.“

„Aber ich habe kein Konto bei der Bank.“

„Nun, dann werden Sie es sich eröffnen lassen, denn hier hat jedermann sein Bankkonto, wo ihm alles gutgeschrieben wird, was er verdient, und alles zu Lasten geschrieben, was er ausgiebt.“

„Und wenn ich nun beispielsweise mich hier bloß auf der Durchreise aufhalte und mir gar kein Konto eröffnen lassen will, oder wenn ich hier zu bleiben und trotzdem nichts zu arbeiten beabsichtige? Wer zahlt dann für mich?“

„Darauf lassen wir es getrost ankommen. Im übrigen habe ich noch nichts davon gehört, daß jemand, der einmal in Freiland war, wieder fortgezogen wäre, oder daß ein kräftiger Mann hier nicht arbeiten wollte; und wer wirklich nichts arbeiten will, mit dem haben wir allzuviel Mitleid, als daß wir ihn verhungern ließen. Doch gleichviel, wenn Sie aus irgend welchem Grunde Ihr Konto nicht begleichen, so wird das ein Verlust sein, den wir verschmerzen. Wegen solcher Kleinigkeiten belästigt sich niemand in Freiland mit dem Einnehmen und Ausgeben von Bargeld. Ebensowenig, als Sie irgendwo hier bare Zahlung erhalten werden, ebensowenig wird irgend jemand bare Zahlung von Ihnen verlangen.“

Ich dankte dem Mann für die Belehrung, unterfertigte die Rechnung und verabschiedete mich.

Da es erst zwei Uhr nachmittags war und ich daher nicht erwarten konnte, irgend eine Direktionskanzlei geöffnet zu finden, so suchte ich zunächst eine der öffentlichen Bibliotheken auf. Es war das ein gewaltiges Gebäude, in dessen Hofraum sich eine großartige Gartenanlage befindet, nach welcher hin alle Leseräume münden. Man sitzt solcherart halb im Freien, halb im gedeckten Raume, und an der großen Menschenmenge, welche hier teils lesend, teils plaudernd versammelt war, ließ sich sofort erkennen, daß die Freiländer ihre Bibliotheken mit Vorliebe als öffentliche Versammlungsorte zum Gedankenaustausch und zu mannigfaltigen Unterhaltungen benutzen. Auf der einen Seite des den Hofraum einschließenden Rechtecks herrschte tiefe Stille, denn dort befinden sich die Studiersäle für jenen Teil des Publikums, welcher nicht der Unterhaltung, sondern der Belehrung wegen herkommt; im übrigen aber war allenthalben in den luftigen hohen Sälen und in den bloß durch einen Säulengang von diesen getrennten schattigen Gartenanlagen das lebhafteste Treiben.

Ich erfragte den Saal, in welchem die technischen Fachschriften aufliegen, und war bald in den mich zunächst interessierenden Gegenstand, nämlich in die Vergleichung der letzten Erträgnisse der verschiedenen Maschinenbauanstalten des Landes, vertieft. Dabei bemerkte ich sofort, daß die Zeitschriften in ihren Artikeln sowohl die Bedürfnisse der gelehrten technischen Fachwelt als die der Arbeiterschaften berücksichtigen. Wer Lust und Verständnis dafür hat, der kann, insbesondere wenn er das in den Ausweisen des statistischen Centralamtes gebotene Urmaterial mit zu Rate zieht, sich über alles, was auf dem Gebiete seines Produktionszweiges nur irgend vorgehen mag, bis in die kleinste Einzelheit unterrichten. Oberster Grundsatz in Freiland ist, daß jedermann, also auch jedes Institut, thun und lassen könne, was ihm beliebt, daß aber die Öffentlichkeit über alles unterrichtet werden müsse, was in der Produktion vorgeht. Die Gesellschaften sind daher verpflichtet, ihre gesamte Buchhaltung öffentlich zu führen. Einkaufs- und Verkaufspreise, Reingewinn und Arbeiterzahl müssen in bestimmten, von der Centralstelle je nach deren Ermessen festgesetzten Zeiträumen mitgeteilt werden, hierauf wird das einlangende Material gesichtet und mit solcher Beschleunigung veröffentlicht, daß ich z. B. aus den mir vorliegenden Tabellen ganz genau ersehen konnte, wie viel Stunden während der abgelaufenen Woche von dem gesamten dort beschäftigten Personale in jenem Institute gearbeitet worden war, auf welches der Beamte des statistischen Centralamtes meine Aufmerksamkeit gelenkt hatte, wie viel von diesen überhaupt geleisteten Arbeitsstunden auf die Handlanger und auf die geschulten Arbeiter, wie viel auf das Aufsichtspersonal und auf die Techniker entfielen und wie hoch sich der auf jeden einzelnen entfallende Gewinnbetrag stelle. Täuschungen sind ganz und gar ausgeschlossen, nicht bloß aus dem Grunde, weil jedermann das Recht hat, in die Bücher jederzeit Einsicht zu nehmen, sondern weil alle Ein- und Auszahlungen durch die Centralbank gehen, die mit dem statistischen Amte in steter Verbindung steht, so daß die von diesem letzteren geforderten Mitteilungen eigentlich mehr den Zweck haben, eine doppelte Kontrolle der so überaus wichtigen, mit zu den Grundlagen der freiländischen Arbeitsorganisation gehörigen Ausweisungen zu ermöglichen.

Den statistischen Tabellen kann jeder Arbeitende auf den ersten Blick entnehmen, wo für ihn momentan der höchste Verdienst zu finden sei. Allerdings ist damit allein noch nicht alles gesagt, denn dieser höchste Verdienst kann in Umständen begründet sein, die manchen abschrecken mögen. Es kann z. B. das Leben in der betreffenden Gegend langweilig oder die Gelegenheit zur Erziehung der Kinder mangelhafter sein als anderwärts in Freiland; das genügt, um freiländische Arbeiter, die ja nicht in Verlegenheit sind, ihre Arbeitskräfte auch unter angenehmen Bedingungen hoch zu verwerten, davon abzuhalten, einer solchen Arbeitsgelegenheit zuzuziehen, auch wenn dort bei gleicher Anstrengung einige Hundert Mark im Jahre mehr zu erzielen wären. Aber es versteht sich von selbst, daß auch darüber in den Ausweisungen Auskunft zu holen ist, ja einzelne der Fachschriften gruppieren die verschiedenen industriellen und landwirtschaftlichen Gewerke geradezu unter solchen Gesichtspunkten und es ist mir z. B. eine Darstellung zu Gesicht gekommen, in welcher eine Wellenlinie anzeigt, wie sich die an den verschiedenen Orten zu erzielenden Gewinste zur Beschaffenheit und Nähe der Theater verhalten. Daß in der That der Gipfelpunkt der Gewinnlinie sich mit dem Tiefpunkte der Theaterlinie schneidet, d. h. daß momentan in Freiland jene Arbeiter die höchsten Gewinne erzielen, welche keine Gelegenheit haben, irgend ein Theater zu besuchen, erwähne ich bloß nebenbei und will auch nicht untersuchen, ob das wirklich auf besondere Schaulust der hiesigen Bevölkerung zurückschließen lasse, oder nicht etwa ein bloßer Zufall sei.

Die Gewinnlinie, die mich persönlich interessierte, nämlich die für Maschineningenieure, zeigte, wie mir bereits bekannt war, bei jenem großen Institute, welches sich mit der Herstellung von Eisenbahnbetriebsmitteln beschäftigt, eine Einsenkung. Da jedoch dieselbe nicht sehr groß war, so entschloß ich mich, bei meiner ursprünglichen Absicht zu beharren und dieser Gesellschaft — sie führt den Namen „Erste Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft“ — beizutreten. Drei Uhr war inzwischen vorüber und ich konnte daher sofort zur Ausführung schreiten.

Sechstes Kapitel.
Das Statut einer freiländischen Erwerbsgesellschaft und die Arbeitserträge.

Die elektrische Bahn brachte mich in zehn Minuten vor den gewaltigen Gebäudekomplex, welchen in einem der südlichen Vororte Edenthals die „Erste Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft“ einnimmt. Eine Orientierungstafel wies mir den Weg zum Aufnahmebureau dieser Anstalt und kurze Zeit darauf stand ich vor dem Vorstandsmitgliede, welches über die vorläufige Verwendung der sich Anmeldenden zu entscheiden hat.

Nachdem ich meinen Wunsch vorgetragen, dem Ingenieurkorps der Gesellschaft zugeteilt zu werden, fragte mich der Direktor zunächst, ob ich über Zeugnisse oder sonstige Papiere verfügte, in denen meine Befähigung nachgewiesen wäre. Ich habe zu diesem Behufe natürlich nichts als die Zeugnisse der technischen Hochschule, doch diese sind vorzüglich, und so erklärte mir denn der Direktor, nachdem er dieselben sorgfältig geprüft, es sei gut, diese Papiere überhöben ihn der Notwendigkeit, mich zuvor einer Prüfung unterziehen zu lassen, er wolle mich sofort der Abteilung für Maschinenkonstruktion zuweisen. Zuvor jedoch müsse ich Einsicht nehmen in die Statuten der Gesellschaft, da es ja immerhin möglich sei, daß irgend ein Paragraph derselben meinen Erwartungen nicht vollkommen entspreche. Dies könne sich natürlich — so fügte er hinzu — nur auf bestimmte Einzelheiten der Gewinnverteilung beziehen, denn in den Grundzügen glichen sich die Statuten aller freiländischen Associationen. Ich möge das mir hiermit übergebene Blättchen sorgfältig durchlesen und erst wenn mir dessen Inhalt vollkommen zusage, meine Unterschrift unter dasselbe setzen.

„Wozu verpflichtet mich denn diese Unterschrift, wenn ich sie einmal gegeben habe?“ so fragte ich.

„Streng genommen, zu nichts oder doch zu so viel als nichts. Sie erklären damit einfach Ihren Beitritt zu unserer Gesellschaft und sind von da ab Mitglied derselben. Sie übernehmen zwar, wie Sie aus dem Paragraph 6 ersehen werden, die Haftung für die Darlehen unserer Anstalt, jedoch, wie derselbe Paragraph sagt, nur nach Maßgabe Ihrer Gewinnbeteiligung, und da Sie am Gewinn nur nach Maßgabe Ihrer geleisteten Arbeit teilnehmen, so haften Sie, so lange Sie nicht gearbeitet haben, thatsächlich für nichts und auch später stets nur in jenem Verhältnisse, in welchem Ihr aus unserm Institute bezogener Gewinnanteil zur Gesamtsumme der seit Beginn der Schuldentstehung für die Gesamtheit aller Mitglieder erwachsenen Gewinne sich stellt. Unsere derzeit aushaftenden Verpflichtungen dem freiländischen Gemeinwesen gegenüber belaufen sich insgesamt auf rund 21/2 Millionen Pfund Sterling, aber die Gewinne, welche unsere Mitglieder seit dem Bestehen dieser Schulden bisher bezogen haben, summieren sich mit nahezu acht Millionen Pfund Sterling und vermehren sich natürlich mit jedem Tage und mit jeder Stunde des fortlaufenden Betriebs. Wenn Sie also, sagen wir beispielsweise: nach Monatsfrist aus irgend einem Grunde austreten und inzwischen 60 Pfund Sterling Gewinnanteil bezogen haben, so sind Sie — im Momente Ihres Austrittes — bis zur Höhe von 20 Pfund Sterling für unsere Außenstände mitverhaftet und diese Ihre Haftung erlischt, auch wenn Sie uns verlassen, erst dann vollständig, wenn unsere Verpflichtungen, und zwar wohlverstanden jene unserer Verpflichtungen, die während der Zeit Ihrer Mitgliedschaft entweder schon bestanden oder neu eingegangen wurden, vollständig abgezahlt sind. Sollte, bevor dies eingetreten ist, das Unternehmen aus irgend einem Grunde sich auflösen müssen und aus dem Verkaufe der vorhandenen Maschinen und sonstigen für die Schuld verhafteten Werte diese nicht volle Deckung finden, so würden Sie, auch wenn Sie dann nichts mehr mit uns zu thun haben, doch zur Tragung des auf Sie entfallenden Schadenanteils herangezogen werden. Einige materielle Bedeutung hat also diese Unterschrift immerhin, auch wenn Sie augenblicklich zu nichts verpflichtet, und die Gefahr möglicher zukünftiger Opfer, welche Ihnen schlimmsten Falls auferlegt werden könnten, eine sehr geringe ist. Doch es ist für alle Fälle notwendig, vorher zu erwägen, was man unterschreibt, und ich wiederhole daher meine Aufforderung, das in Ihren Händen befindliche Statutenexemplar bedächtig durchzulesen.“

Ich muß gestehen, daß ich trotz dieser Aufklärung, ja gerade infolge derselben die Empfindung einer wirklichen greifbaren Verantwortung, der ich mich durch unmittelbares Unterschreiben der Statuten unterziehen könnte, nicht im geringsten hatte. Da ich jedoch selbstverständlich begierig war, den Inhalt eines freiländischen Gesellschaftsstatuts näher kennen zu lernen, so leistete ich der an mich ergangenen Aufforderung ohne weiteres Folge. Der Wortlaut des Statuts war der folgende:

1. Der Beitritt in die E. E. M. u. Tr.-Baugesellschaft steht jedermann frei, gleichviel ob er zugleich Mitglied anderer Gesellschaften ist oder nicht; auch kann jedermann die Gesellschaft jederzeit verlassen. Über die Verwendung der Mitglieder entscheidet die Direktion.

2. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen, seiner Arbeitsleistung entsprechenden Anteil am Nettoertrage der Gesellschaft.

3. Die Arbeitsleistung wird jedem Mitgliede im Verhältnis der geleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit der Maßgabe jedoch, daß älteren Mitgliedern für jedes Jahr, um welches sie der Gesellschaft länger angehören als die später Beigetretenen, ein Alterszuschlag von zwei Prozent eingeräumt ist. Vormänner und Gießer erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent; ebenso wird Nachtarbeit um zehn Prozent höher angerechnet.

4. Die Arbeitsleistung des technischen Personals wird mit einem Werte von zehn bis fünfzehn Stunden täglich berechnet und ist es der Direktion überlassen, innerhalb dieses Spielraumes den Gehalt jedes einzelnen dieser Angestellten zu bemessen. Die Bezüge der Direktoren werden bei Wahl derselben durch die Generalversammlung im Wege einer mit jedem einzelnen derselben zu treffenden Vereinbarung einer bestimmten Anzahl täglich geleisteter Arbeitsstunden gleichgesetzt.

5. Vom gesellschaftlichen Ertrage gelangen zunächst die Kapitalrückzahlungen und nach diesen die Abgabe an das Gemeinwesen in Abzug. Der verbleibende Rest wird an die Mitglieder verteilt.

6. Die Mitglieder haften für den Fall der Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe ihrer aus den gesellschaftlichen Erträgen bezogenen Gewinnanteile für die kontrahierten Darlehen, welche Haftung sich bezüglich der noch aushaftenden Beträge auch auf neueintretende Mitglieder überträgt. Auch erlischt mit dem Austritte eines Mitgliedes dessen Haftung für die schon kontrahiert gewesenen Darlehen nicht. Dieser Haftbarkeit für die Schulden der Gesellschaft entspricht im Falle der Auflösung, der Liquidation oder des Verkaufes der Anspruch der haftenden Mitglieder an das vorhandene Vermögen oder die zum Verkaufe gelangenden Bestandteile desselben.

7. Oberste Behörde der Gesellschaft ist die Generalversammlung, in welcher jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht und das gleiche aktive und passive Wahlrecht ausübt. Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; zu Statutenänderungen und zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft ist dreiviertel Majorität erforderlich.

8. Die Generalversammlung übt ihre Rechte entweder direkt als solche, oder durch ihre gewählten Funktionäre, die ihr jedoch für ihr Gebahren verantwortlich sind.

9. Die Leitung der gesellschaftlichen Geschäfte ist einem Direktorium von drei Mitgliedern übertragen, die von der Generalversammlung bis auf Widerruf gewählt werden. Die untergeordneten Funktionäre der Geschäftsleitung werden von den Direktoren ernannt.

10. Die Generalversammlung wählt jährlich einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat, der die Bücher, sowie das Gebahren der Geschäftsleitung zu kontrollieren und darüber periodischen Bericht zu erstatten hat.

Was mir in diesem Statut sofort auffiel, war der Mangel einer jeden Bestimmung über das Vermögen der Gesellschaft. Da dieses Vermögen doch offenbar aus jenen Anlagen besteht, die mit Hilfe des vom freiländischen Gemeinwesen entlehnten Kapitals errichtet werden, und da es die Mitglieder der Association sind, welche dieses Kapital aus den ihnen vom Reineinkommen gemachten Abzügen bezahlen, so schien es mir das einzig Gerechte, daß besagtes Vermögen den Mitgliedern gehören müsse, was ich denn auch dem Direktor unverhohlen sagte.

„Sie irren,“ war dessen Antwort. „Die Abzahlungen auf das Associationskapital werden nicht von den Mitgliedern, sondern vom konsumierenden Publikum geleistet. Es ist doch offenbar, daß der auf jedes erzeugte Gut entfallende Bestandteil der Kapitalbenutzung in dessen Preise Bezahlung finden muß. Geschähe es nicht, so würde den Mitgliedern weniger als der dem durchschnittlichen Werte der Arbeit in Freiland entsprechende Gewinn verbleiben und die selbstverständliche Folge wäre, daß zahlreiche Arbeitskräfte das von einem solchen Zufalle betroffene Institut verließen; dadurch würde sich das Angebot der fraglichen Waren vermindern und die Preise müßten insolange steigen, bis das Gleichgewicht der Arbeitserträge hergestellt wäre. Es ist das ja im übrigen nichts Freiland allein eigentümliches; auch in der bürgerlichen Welt da draußen wird der Amortisationsbetrag für die zur Herstellung eines Gutes erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Einrichtungen in die Herstellungskosten eingerechnet, und der Unterschied zwischen Freiland und der bürgerlichen Welt besteht in diesem Punkte bloß darin, daß sich infolge der Freibeweglichkeit unserer Arbeitskräfte und der durch diese so überaus erleichterten und vervollkommneten Ausgleichung der Reinerträge aller Arbeit dieser Prozeß hier viel pünktlicher und sicherer vollzieht als draußen. Diese Überwälzung der Kapitalabzahlung auf die Konsumenten kann nur dann nicht stattfinden, wenn eine Association schlechte, überflüssige Maschinen angeschafft hat, die zur Herstellung der von ihr fabrizierten Güter und zur Deckung des Bedarfes nach denselben nicht oder nicht in dieser Weise notwendig sind. Derartige Maschinen amortisiert das Publikum allerdings nicht, die Mitglieder müssen dies thun, d. h. sie sehen durch die Kapitalabzahlung ihren Gewinnanteil unter den Vollwert von Arbeitskraft sinken. Aber derartige Maschinen sind gerade infolge dessen unbrauchbar, sie müssen verkauft werden, und sofern das geschieht und die Haftbarkeit der Mitglieder für den erwachsenen Schaden nun wirklich ins Leben tritt, übergehen sie ja, wie Paragraph 6 sagt, in ihr Vermögen, d. h. der beim Verkaufe erzielte Erlös wird ihnen in Anrechnung gebracht. So lange aber das Kapital, d. h. das Vermögen einer Gesellschaft arbeitend thätig ist, kann und soll es im Sinne unserer Einrichtungen niemand gehören, sondern jedermann zu beliebiger, seinen Fähigkeiten entsprechender Benutzung verfügbar sein.“

Ich war über diesen Punkt zufriedengestellt und ging nun zur Erörterung jener Bestimmung unserer Statuten über, die mein persönliches Interesse unmittelbar berührt.

„Ich setze voraus“ — erklärte ich — „daß Sie mich als Neuling zunächst in die unterste Gehaltsstufe des Ingenieurcorps einreihen werden; meine Tagesarbeit wird also der zehnstündigen Arbeit eines gewöhnlichen Arbeiters gleichgesetzt sein. Den statistischen Ausweisungen zufolge, in welche ich bereits Einsicht genommen, sind auf die Stunde gewöhnlicher Arbeit hier in der letzten Zeit durchschnittlich fünf Mark entfallen, ich würde sohin bis auf weiteres fünfzig Mark täglich beziehen. In welcher Form und in welchen Zeitabschnitten — täglich, wöchentlich oder monatlich — wird mir nun mein Gehalt ausgezahlt? Daß man hier kein Baargeld zu zahlen pflegt, weiß ich bereits; erhalte ich vielleicht von der Kasse des Institutes Anweisungen auf die freiländische Centralbank?“

„Wir haben keine Kasse und Sie erhalten von uns mit Bezug auf Ihren Gehalt gar nichts. Alles, was wir mit den Zahlungsangelegenheiten zu thun haben, beschränkt sich darauf, daß wir die Centralbank pünktlich — und zwar geschieht dies Woche für Woche — von der Arbeitsleistung aller unserer Mitglieder verständigen. Dort wird Ihnen dann der auf Sie entfallende Ertrag gutgeschrieben; ebenso werden alle Ihre Ausgaben von den Geschäften, bei denen Sie Ihre Bedürfnisse beziehen, der Centralbank mitgeteilt. Diese führt Buch über Ihr Konto und sendet Ihnen Woche für Woche einen Auszug.“

„Und wie steht es um das zeitliche Ausmaß der von mir zu leistenden Arbeit? Es werden mir zehn, später vielleicht mehr Stundenwerte angerechnet; wie lange habe ich thatsächlich zu arbeiten?“

„Sechs Stunden täglich, von neun bis zwölf Uhr vormittags und von drei bis sechs Uhr nachmittags. Sonntags wird gefeiert und außerdem haben wir fünfzehn verschiedene Festtage. Durch zwei Monate genießen Sie, wie jeder Freiländer, alljährlich Ferien, über deren Zeitpunkt Sie sich mit Ihren Kollegen ins Einvernehmen zu setzen haben. Es besteht kein Zwang zur Einhaltung der Ferien, denn da nicht alles gleichzeitig, sondern in vereinbarter Reihenfolge Urlaub nimmt, so kann derjenige, der kein Bedürfnis oder keine Lust zum Feiern hat, ruhig weiter arbeiten. Natürlich ist in der Ferialzeit auch der Verdienst unterbrochen; Zahlung wird, sofern man nicht Versorgungsrecht genießt, hierzulande nur für wirklich verrichtete Arbeit geleistet.“

„Würden Sie es mir wohl nicht als Unbescheidenheit auslegen,“ so fuhr ich nun fort, „wenn ich Sie frage, nach welchen Grundsätzen Ihr und der anderen Vorstandsmitglieder Gehalt festgestellt wird? Giebt es dafür bestimmte Regeln oder hängt es von Ihnen ab, was Sie fordern?“

„Das Fordern hängt, was meinen Gehalt anbelangt, durchaus von mir, und was den Gehalt meiner Kollegen betrifft, von diesen ab; aber das Bewilligen ist Sache der Generalversammlung.“

„Und ist nicht gerade in diesem Punkte Ihre Abhängigkeit von denjenigen, denen Sie vorstehen sollen, mit gewissen Unzukömmlichkeiten verknüpft? Leidet die Disciplin nicht darunter?“

„Wie das? Die Generalversammlung bewilligte mir ja meinen Bezug — er beträgt fünfundzwanzig Stundenwerte täglich — nicht nach Laune und Gunst, sondern nach Notwendigkeit, d. h. nach demjenigen, was die Genossen für notwendig und nützlich in ihrem eigenen Interesse erachteten. Ich erhalte so viel, als die Mitglieder unserer Association bezahlen müssen, um einen Mann an ihre Spitze zu bekommen, wie sie ihn brauchen. Es ist ja möglich, daß sie sich über meine Befähigung nach der einen oder nach der andern Seite in einem Irrtume befinden, mich überschätzen oder vielleicht nicht hoch genug schätzen; aber von dieser ihrer Meinung über das Ausmaß meiner Geschicklichkeit und nicht von ihrer Gunst hänge ich ab. Die Direktorengehalte richten sich, wie alle wirtschaftlichen Angelegenheiten Freilands, ausschließlich nach dem Gesetze von Angebot und Nachfrage. Glauben Sie denn, daß Ihre Bezüge deshalb ungefähr zweifach so hoch als die eines gewöhnlichen Arbeiters bemessen werden, weil es irgend jemandes Absicht ist, Ihnen mehr zuzuwenden als jenem? Erhielten wir Leute von Ihrer Befähigung zum selben Preise wie gewöhnliche Arbeiter, so müßten und würden Sie sich mit demselben Gewinn zufrieden geben. Ihre Kraft ist die seltenere, d. h. wohlverstanden trotz des geringeren Bedarfes nach solcher Kraft noch immer verhältnismäßig die seltenere und deshalb wird Ihnen gezahlt, was gezahlt werden muß. Genau das nämliche gilt für mich. Wenn Männer meiner Erfahrung und Geschäftskenntnis um denselben Preis zu haben wären wie gewöhnliche Handlanger, so müßte ich mich mit dem Gewinn eines Handlangers zufrieden geben.“

„Sie würden aber“ — so meinte ich nun — „auch in diesem Falle vorziehen, die Direktionsgeschäfte zu leiten, statt gewöhnliche Handlangerdienste zu verrichten; ebenso würde ich meinen Beruf demjenigen eines Handarbeiters vorziehen, auch wenn dabei nicht der geringste materielle Mehrgewinn für mich heraussähe, und ich glaube deshalb, daß es sehr wohl möglich wäre, alle Unterschiede des Einkommens zu beseitigen, wenn nur grundgesetzlich bestimmt würde, daß mit Bezug auf die Gewinnbeteiligung niemand vor dem andern etwas voraus haben dürfe.“

„Letzteres ist vor allem unrichtig,“ antwortete der Direktor. „Damit hätten Sie bloß die verschiedenen Fähigkeiten, nicht aber die verschiedenen Grade des Fleißes auf denselben Gewinn gesetzt. Oder halten Sie es vielleicht auch für notwendig, den Faulen und den Fleißigen gleich zu bedenken? Wollen Sie etwa damit helfen, daß Sie den Ertrag mechanisch nach der bloßen Dauer der Arbeit bemessen? Wer würde dann ohne Zwang die schwereren, unangenehmeren Arbeiten leisten? Oder ziehen Sie solchen Zwang der Ungleichheit vor? Sie schütteln den Kopf; warum wollen Sie dann den Klugen und den Einfältigen zwangsweise auf dieselbe Stufe stellen? Aber zugegeben selbst, daß dies gerecht wäre, so ist es doch nicht möglich, zum mindesten nicht möglich, ohne den Wohlstand aller in einer solchen Weise zu schädigen, daß auch die Ungeschickten bei aller Gleichheit um vieles schlechter führen als bei der thatsächlich herrschenden Ungleichheit. Ich bemerke vor allem, daß es durchaus nicht so ausgemacht ist, daß sich alle Geschickten um verantwortliche Stellungen sonderlich lebhaft bewerben würden, wenn dabei nichts zu erlangen wäre, denn eine Schande ist bei uns auch ordinäre Handarbeit nicht. Jedenfalls ist der dem Geschickteren eingeräumte höhere materielle Vorteil das sicherste Mittel, ihn an jene Stelle zu setzen, wo er den größten Nutzen stiften kann. Es giebt ja schließlich auch verschiedenartige Ehrenstellen, und ich weiß z. B. für meinen Teil wirklich nicht, ob mir eine Lehrkanzel an unserer technischen Hochschule nicht lieber wäre als diese meine Direktorstelle. Es scheint aber, daß mein Organisationstalent hier zu besserer Verwertung kommt als dort der Fall wäre, und der höhere Gewinn, den mir unsere Association zugesichert hat, ist das einzige Mittel, um mich in dieser Stellung, wo ich nützlich bin, festzuhalten.

„Dem allen sei jedoch wie immer: zwangsweise herbeigeführte Gleichheit widerspricht jedenfalls dem Grundsatze der Freiheit. Mit welchem Rechte soll die Gesamtheit verbieten, daß eine Vereinigung freier Männer die Ergebnisse ihrer Arbeit solcherart untereinander teile, wie sie es ihrem Interesse am besten entsprechend erachtet, wenn sie nur dabei niemandes Recht kränkt? Meine Genossen finden ihren Vorteil darin, daß gerade ich an ihrer Spitze stehe; wer darf sie hindern, dafür, daß ich ihren Vorteil wahrnehme, auch ihrerseits mir einen Vorteil einzuräumen?“

Da es meinem freundlichen Chef sichtlich Vergnügen zu machen schien, meine Zweifel zu zerstreuen, so nahm ich mir den Mut, noch eine Frage an ihn zu richten.

„Daß auch zwischen den Leistungen der gewöhnlichen Arbeiter Unterschiede gemacht werden, ist mir nach dem soeben Gehörten vollständig begreiflich, und über die Zuschläge für Vormänner und Gießer, die entweder anstrengendere oder schwierigere Verrichtungen haben mögen als die anderen, ist nichts weiter zu bemerken. Ebenso leuchtet mir ein, daß Nachtarbeit höher honoriert werden muß, sofern man überhaupt ihrer bedarf, da sich ja andernfalls niemand zu ihr herbeiließe; aber in dem Alterszuschlage, so gerechtfertigt derselbe auch sein mag, scheint mir eine Gefahr zu liegen. Da die Statuten, wie mir bekannt ist, in den Generalversammlungen gemacht werden, so liegt es in der Hand jeder Arbeiterschaft, dadurch, daß sie diese Alterszuschläge recht hoch feststellt, den Zuzug neuer Arbeitskräfte zu erschweren. In unserem Statut sind zwei Prozent für das Jahr angesetzt; das ist jedenfalls gerechtfertigt, denn um mindestens zwei Prozent wächst von Jahr zu Jahr die Geschicklichkeit und Erfahrung eines Arbeiters; ein Mann, der fünfundzwanzig Jahre bei uns thätig war, erhält zwar solcherart um fünfzig Prozent mehr als der an seiner Seite arbeitende Neuling, aber es unterliegt keiner Frage, er leistet auch entsprechend mehr. Wie aber, wenn es etwa unseren Arbeitern plötzlich beifiele, den Alterszuschlag von zwei auf fünf, vielleicht auf zehn Prozent oder darüber jährlich festzusetzen? Dann bekäme ein Mann, der zehn Jahre hier ist, zweimal so viel, und wenn er zwanzig Jahre hier ist, dreimal so viel als ein Neuling von im übrigen gleicher Fähigkeit. Und das würde meines Erachtens dieselbe Wirkung haben, als ob sich unsere Arbeiter gegen jeden neuen Zuzug abschlössen. Wer hindert unsere selbstherrlichen Arbeiter an solchen Beschlüssen?“

„Niemand,“ war die Antwort. „Es wäre ganz gut denkbar, daß in einer unserer nächsten Generalversammlungen ein solcher Beschluß gefaßt wird; doch verlassen können Sie sich darauf, daß er nicht lange in Kraft bestehen würde, denn so gut eine morgen einzuberufende Generalversammlung beschließen kann, daß der Alterszuschlag zehn Prozent für das Jahr zu betragen habe, ebensogut kann eine übermorgen einberufene Generalversammlung diesen Beschluß wieder umstoßen und Sie können leicht erraten, was für eine Majorität es wäre, die diesen Widerruf beschlösse. Die freiländische Freizügigkeit bietet Schutz auch gegen derartige Ausschreitungen des fessellosen Eigeninteresses. Im übrigen liegt es sogar im Interesse der älteren Arbeiter selbst, den Alterszuschlag nicht so hoch zu bemessen, daß dadurch der Zufluß neuer Arbeitskräfte unterbunden werde. Der Alterszuschlag hat doch nur dann überhaupt Sinn und Bedeutung, wenn er denjenigen, die ihn genießen, einen Vorzug vor anderen einräumt, die seiner noch nicht oder nicht im selben Maße teilhaftig sind. Nehmen wir an, daß eine Million unter tausend Genossen zu verteilen ist, so bleibt es sich für dieselben ganz gleich, ob sie bestimmen, daß jeder eine Einheit erhalten solle, oder ob sie sich ein jeder zwei Einheiten zu diktieren. Im erstern Falle wird die Einheit tausend, im zweiten fünfhundert sein. Erst wenn mit dem Hinzutritt neuer Genossen die zu verteilende Summe entsprechend gewachsen ist, hat es einen Sinn, wenn den älteren Teilnehmern ein Vorzug eingeräumt wird. Die alten Arbeiterschaften sehen also schon im eigenen Interesse darauf, bei der Bemessung ihrer Vorzugsrechte gegen das, was im Sinne der öffentlichen Meinung für recht und billig gilt, nicht zu verstoßen.“

„Doch nun ist’s genug geplaudert. Ich will Sie jetzt Ihrem zukünftigen Bureauvorstande vorstellen und Sie können dann, wenn es Ihnen paßt, morgen schon Ihre Arbeiten beginnen.“ Damit erhob sich mein freundlicher Chef und lud mich mit einer Handbewegung ein, ihm zu folgen.

Siebentes Kapitel.
Warum Freiland so viel Maschinen verwendet und woher es sie nimmt.

Wir durchschritten eine Reihe von Korridoren und betraten endlich das Arbeitskabinett des Oberingenieurs der Anstalt. Derselbe machte auf mich den Eindruck eines Menschen, mit dem ich vor kurzem noch vertrauten Umgang gepflogen haben mußte; doch paßte der Bart und das äußere Wesen nicht ganz zu meinen Erinnerungen, so daß ich nicht recht wußte, wo ich den Mann unterbringen solle. Er aber erkannte mich sofort, und mich mit einem Freudenrufe in die Arme schließend, erklärte er dem Direktor: „Das ist derselbe Robert N., von dem ich Ihnen schon wiederholt erzählte, daß sein Enthusiasmus es gewesen, was zuerst in mir die Begeisterung für die sociale Freiheit erweckte und was mich schließlich hierherbrachte. Es sind jetzt vier Jahre her, daß wir auf der Polytechnik voneinander Abschied nahmen; er hat sich gar nicht verändert, aber ich bin inzwischen wohl stark verfreiländert, so daß er mich nicht sofort erkannte.“

Der Direktor, der seine fernere Anwesenheit für überflüssig hielt, nahm mit einigen herzlichen Worten bald Abschied. Ich blieb mit meinem Freunde allein. „Schon seit langem“ — so wandte er sich an mich — „habe ich dich erwartet. Daß du kommen würdest, war mir unzweifelhaft, und regelmäßig durchforschte ich die von unserm statistischen Amte veröffentlichten alphabetisch sowohl als nach Berufen und Ursprungsorten geordneten Listen der Einwanderer. Dein Absteigequartier wirst du natürlich sofort verlassen und bis auf weiteres unser Gast sein. Du mußt nämlich wissen, daß ich seit zwei Jahren verheiratet bin. Über meine Frau erzähle ich dir nichts, du wirst sie sehen. Jetzt aber laß uns hier unsere Geschäfte erledigen und dann so rasch als möglich heim zu meiner Wera, die längst begierig ist, dich kennen zu lernen. Also zunächst Vorstellung bei den Kollegen, dann kurze Besichtigung der Werkstätten. Doch halt; beinahe hätte ich vergessen, dein Reisegepäck aus dem Hotel in unsere Wohnung schaffen zu lassen. Dein Hotel ist?“ —

Ich nannte den Namen und hörte, wie mein Freund — wir wollen ihn mit seinem Taufnamen Karl nennen — der Edenthaler Transportgesellschaft telephonisch den Auftrag gab, den fraglichen Umzug zu bewerkstelligen. Dagegen Einsprache zu erheben, hätte ich angesichts des Umstandes, daß wir einst die innigsten Freunde gewesen und daß diese Freundschaft in der Zwischenzeit nicht erkaltet zu sein schien, für überflüssige Ziererei gehalten.

Über den Empfang, der mir von meinen nunmehrigen Kollegen zu teil wurde, will ich mich nicht weiter verbreiten, sondern nur bemerken, daß mich dessen ausnehmende und sichtlich aufrichtig gemeinte Herzlichkeit sehr angenehm überraschte. Auf eine Bemerkung, die ich diesfalls Karl gegenüber machte, nahm er mich lächelnd bei der Schulter und meinte: „Ja, Herzbruder, wir sind eben in Freiland. Warum sollten sich die Jungens nicht freuen, einen Kollegen zu erhalten, dem man’s am Gesichte absieht, daß er ein prächtiger Mensch ist? Braucht sich hier einer zu fürchten, daß ihm deinetwegen der Brotkorb höher gehängt wird? Brauchen sie in dir ein Protektionskind zu wittern, das ihnen den Rang abläuft? Kann ja sein, daß der eine oder der andere sich sagt: ‚Der sieht mir ganz danach aus, als ob er’s weiter bringen würde als ich.‘ Aber was schadet das ihnen? Je tüchtiger du bist, desto besser für uns alle. Hier wirst du niemand zum Feinde haben, es sei denn, daß du ihm wirklich etwas zuleide thust, wozu aber wieder für dich kein Anlaß vorliegen wird.“

Was mich in den Werkstätten, die wir hierauf betraten, mit staunender Bewunderung erfüllte, das war weniger ihre Großartigkeit an sich als die Vollendung der maschinellen Einrichtungen in Verbindung mit geradezu raffinierter Vorsorge für Bequemlichkeit, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitenden. Gleich große Gewerke giebt es vereinzelt auch in Europa, aber es giebt außerhalb Freilands keines, in welchem die Maschinenkraft so durchgängig die menschliche Kraft steigert und ersetzt. Die Apparate, die ich hier sah, verhielten sich zu den besten, die ich bis dahin kennen gelernt, ungefähr ähnlich wie diese zu der Einrichtung einer gewöhnlichen Maschinenschlosserei. Der Mensch war hier in Wahrheit nur der Aufseher, welcher die Arbeit der Elemente überwachte und leitete.

Auf eine Bemerkung, die ich diesfalls Karl gegenüber machte, meinte er: „Das ist ja ganz natürlich; derart vollkommene Maschinen kann es in Europa gar nicht geben, weil sie dort unrentabel wären, genau aus dem nämlichen Grunde, der z. B. ein englisches oder französisches Etablissement in China unrentabel machen würde. Was sind denn Maschinen? Ergebnisse vergangener Arbeit, mit deren Hilfe gegenwärtige und zukünftige Arbeit erspart werden soll. Nun besteht in Europa zwischen dem Werte des Arbeitsergebnisses und demjenigen der Arbeitskraft ein bedeutender Unterschied, denn die gegenwärtige und zukünftige Arbeit, welche durch die Maschine erspart werden soll, erhält bloß nackten Arbeitslohn, während an der Maschine, dem Ergebnisse vergangener Arbeit, außer dem zu ihrer Herstellung erforderlich gewesenen Arbeitslohne auch noch Unternehmergewinn, Grundrente und Kapitalzins haften. Bei uns existiert dieser Unterschied nicht, hier hat der Arbeitstag, den ich erspare, für mich genau den nämlichen Wert wie der Arbeitstag, den die Maschine zu ihrer Herstellung beanspruchte, denn beide sind so viel wert, wie das durch sie hergestellte Erzeugnis, und für mich rentiert sich daher die Verwendung jeder Maschine, die überhaupt technisch brauchbar ist, d. h. die mehr menschliche Arbeitskraft erspart, als sie zu ihrer Herstellung selber in Anspruch nimmt, während in Europa bloß jene verhältnismäßig wenigen Maschinen rentabel sind, die so viel mehr Arbeit ersparen, daß durch dieses Mehr der Unterschied im Werte zukünftiger und vergangener, bereits in Warenform krystallisierter Arbeit aufgewogen wird. Sieh z. B. hier diese Wägemaschine! Sie kostet 12000 Pfund Sterling und muß binnen zehn Jahren amortisiert sein, sie beansprucht also jährlich 1200 Pfund Sterling; aber sie ersetzt die Arbeit von zehn Menschen und ist daher für uns hoch rentabel, denn zehn Freiländer — und wären es auch bloß ganz gewöhnliche Handlanger — beanspruchen per Mann mindestens 350 Pfund, zusammen also 3500 Pfund Sterling im Jahr, die Maschine erspart uns folglich reine 2300 Pfund jährlich. Unsere Konkurrenzinstitute in Europa hingegen können diese Maschine nicht verwenden; sie würden zu Grunde gehen, wenn sie es thäten; denn sie können unmöglich 1200 Pfund Sterling jährlich aufwenden, um zehn europäische Jahreslöhne zu ersparen, sintemalen diese zehn Jahreslöhne nach europäischem Zuschnitt, hoch gerechnet, 600 bis 700 Pfund Sterling jährlich beanspruchen und es doch nicht angeht, 1200 Pfund aufzuwenden, um 600-700 Pfund zu ersparen. In China ist es natürlich noch ärger; dort kann man, um zehn Arbeiter zu ersparen, nicht einmal 60-70 Pfund im Jahre aufwenden, denn dort betragen zehn Jahreslöhne nicht einmal 60-70 Pfund Sterling.

Daß das den Thatsachen vollkommen entspräche, mußte ich zugeben, wie denn überhaupt erst dieser Gesichtspunkt erklärt, warum gerade die Länder mit den miserabelsten Arbeitslöhnen in der großen Fabriksindustrie die geringste Konkurrenzfähigkeit besitzen. Es ist also einleuchtend, daß das Gesetz, welches mir hier mein Freund entwickelte, richtig sein muß. Aber ich glaubte doch, behufs vollständiger Klarstellung des Sachverhalts, die Einwendung machen zu dürfen, wie mir scheine, daß die Länder mit höherem Arbeitslohne die Maschinen teuerer in Händen haben müßten als diejenigen mit billigem Arbeitslohne. Die Maschine, so meinte ich, ist doch selber das Ergebnis menschlicher Arbeitskraft, und wo die Arbeitskraft hohe Entlohnung findet, dort muß das, was durch sie hervorgebracht wird, eben teuerer sein.

„Das Gegenteil ist richtig,“ erklärte Karl. „Zunächst bitte ich dich zu bedenken, daß, wie ich bereits hervorgehoben habe, am Preise der Maschine in Europa außer dem Arbeitslohn auch noch Grundrente, Kapitalzins und Unternehmergewinn haften; du mußt dem Eigentümer des Bodens, auf welchem das Erz und die Kohle geschürft, das Holz geschlagen wurde, für die hierzu erteilte Erlaubnis Rente zahlen, du mußt dem Kapitalisten das zur Herstellung der Maschine erforderlich gewesene Kapital verzinsen und außerdem selber Zins bezahlen oder dir selber Zins anrechnen für das in die Maschine gesteckte Kapital, und schließlich will auch der Unternehmer, der sogenannte Arbeitgeber, in Europa seinen Gewinn haben. Diese verschiedenen Zuschläge zum Arbeitslohn sind verhältnismäßig desto größer, je geringer der letztere ist, und das erklärt, warum die Erzeugnisse von Ländern mit billigem Arbeitslohne im Durchschnitt doch nicht billiger sind als diejenigen der Länder mit hohem Arbeitslohne; der Wert des Produktes ist in beiden derselbe, aber dieser Wert wird nach anderem Verhältnisse zwischen den Arbeitern und den Ausbeutern geteilt, die letzteren erhalten mehr, wo die ersteren mit wenigerem zufrieden sind ...“

„Also glaubst du“ — unterbrach ich hier den Freund — „daß die besitzenden Klassen in den Ländern, wo mäßiger Arbeitslohn herrscht, besser daran sind als dort, wo der Arbeitslohn hoch ist? Das scheint mir den Thatsachen zu widersprechen, denn in China z. B. sind auch die Besitzenden ärmer als in England.“

„Richtig,“ antwortete Karl. „Und das erklärt sich daraus, daß in England viel mehr produziert wird als in China. Vom einzelnen Stücke derselben Ware haben freilich Grundrentner, Kapitalisten und Unternehmer in China mehr als in England, aber auf ein Stück, welches sie erzeugen und absetzen können, kommen in England zehn, was gleichfalls selbstverständlich ist, wenn man sich nur daran erinnert, daß zehnfach besser bezahlte Arbeiter zehnfach mehr konsumieren und daß zehnfacher Konsum zehnfache Produktion voraussetzt. Und deshalb, weil sie einen zwar verhältnismäßig geringeren Gewinnanteil, diesen aber von einer so vielfach größeren Menge von Gütern erzielen, sind die Besitzenden in England reicher als in China, abermals nichts mehr als selbstverständlich, wenn man erwägt, daß aller Besitz der Besitzenden der Hauptsache nach aus dem Eigentum an den Produktionsmitteln besteht und daß dort, wo die Massen mehr konsumieren, die Reichen notwendigerweise mehr Produktionsmittel besitzen.

„Doch lasse mich fortfahren, wo du mich unterbrachst. Bei uns in Freiland giebt es überhaupt keine besitzende Klasse, die davon lebt, was sie den Arbeitenden vom Vollertrage ihrer Arbeit vorenthält, und hier braucht deshalb der Preis der verfertigten Güter erst recht nicht höher zu sein. Aber was mehr ist, er kann in der Regel sogar niedriger sein, und trotzdem entfällt auf unsere Arbeitenden nicht bloß soviel, wie auf die Arbeitenden und die Besitzenden zusammengenommen in Europa, sondern noch wesentlich mehr. Denn genau das nämliche, was von den Dingen gilt, die wir mit Hilfe dieser Maschine hier herstellen, daß wir nämlich zu ihrer Erzeugung viel mehr und vollkommenere Maschinenkraft aufwenden können, als in Europa möglich ist, genau das nämliche gilt ja auch bei Herstellung dieser Maschine selbst; auch sie wurde hier hergestellt unter Aufwendung von weit mehr und vollkommenerer Maschinenkraft, als in Europa möglich gewesen wäre. Wie ich dir gesagt habe, kostet diese Maschine 12000 Pfund Sterling; sie wurde vor zwei Jahren gekauft und zu jener Zeit war der durchschnittliche Jahreslohn eines freiländischen Arbeiters 300 Pfund Sterling. Sie mitsamt den zu ihrer Herstellung erforderlich gewesenen Rohmaterialien und Betriebsmitteln ist also das Jahresprodukt von vierzig freiländischen Arbeitern gewesen. In Europa hätte man nun wesentlich größeren Arbeitsaufwand zu selbem Zwecke notwendig gehabt, und du siehst also, daß diese Maschine hier billiger verkauft werden kann als in Europa, auch wenn die dabei beschäftigten Arbeiter ein Vielfaches dessen bezögen, was in Europa Arbeiter, Grundrentner, Kapitalisten und Unternehmer zusammengenommen erhalten. Wir erzeugen im Durchschnitt viel wohlfeiler als Europa, aber wir erzeugen unendlich mehr, und alles, was wir erzeugen, gehört uns, den Arbeitern.“

Nachdem wir eine Reihe von Werkstätten durchschritten hatten, forderte mich mein Freund auf, die Anstalt nicht durch den Haupteingang, sondern von rückwärts zu verlassen, da er unterwegs nachsehen wolle, ob bei den dort im Zuge befindlichen Erweiterungs- und Neubauten alle seine Anordnungen pünktlich befolgt würden.

„Wir sind nämlich im Begriffe,“ fügte er erläuternd hinzu, „unsere Anlagen wesentlich zu erweitern.“

Auf der Baustätte angelangt, erregten die mannigfaltigen, in Europa ganz ungebräuchlichen maschinellen Hilfsvorrichtungen, die ich hier allenthalben von Maurern und Steinmetzen verwendet sah, mein Erstaunen. Auf elektrischen Bahnen wurden die Ziegel herbeigerollt, durch bewegliche elektrische Krahne unmittelbar aus den Waggons in die verschiedenen Stockwerke gehoben und dort durch automatisch bediente Paternosterwerke den Arbeitern zugeführt, so daß diese im Grunde genommen die Maschinen bloß zu beaufsichtigen hatten, während der Bau der Hauptsache nach von diesen vollführt wurde. Zugleich aber fiel mir die Großartigkeit der Neuanlagen auf. „Da stecken wir aber ein schönes Geld hinein,“ interpellierte ich Karl, „und das alles liefert das Gemeinwesen; von wo dieses die erforderlichen Summen nur nehmen mag?“

„Aus dem Ertrage unserer Abgaben, lieber Freund. Im Vorjahre haben 650000 freiländische Arbeiter Güter im Werte von rund 360 Millionen Pfund Sterling produziert und davon hat das Gemeinwesen nicht weniger als 125 Millionen Pfund Sterling für seine Zwecke zurückbehalten. Außerdem haben die Associationen als Abzahlung auf die in früheren Jahren empfangenen Darlehen ungefähr zwanzig Millionen Pfund Sterling geleistet, so daß alles in allem 145 Millionen in die Kassen unseres Staates flossen. Natürlich kann nur ein Teil dieser Summe für Neuanlagen verfügbar sein, da doch das Gemeinwesen auch seine eigenen Aufgaben zu erfüllen hat; aber du begreifst, daß sich aus solchen Beträgen schon etwas leisten läßt.“

„Allerdings,“ entgegnete ich. „Aber da, wie ich weiß, jeder Association das Recht zusteht, zu verlangen, was sie nur immer will, ist mir doch nicht klar, wie selbst mit solchen Riesensummen das Auslangen gefunden wird, denn die Wünsche sind ja grenzenlos und alle Einkünfte haben denn doch eine, wenn auch noch so weit gesteckte Grenze.“

„Jawohl,“ antwortete Karl, „die Wünsche sind grenzenlos, aber nur dann, wenn man seine Wünsche nicht zu bezahlen braucht. Wir bekommen ja die Kapitalien nicht geschenkt, sondern nur vorgestreckt, zwar zinslos vorgestreckt, aber doch gegen Rückzahlung.“

„So leicht bringst du mich nicht zum Schweigen,“ entgegnete ich. „Ihr werdet, da ihr es abzahlen müßt, gewiß kein Kapital zu unvernünftigen Zwecken, wenigstens nicht absichtlich, verlangen; aber jede Maschine, die menschliche Arbeitskraft erspart, ist doch, wie du mir soeben auseinandergesetzt hast, hierzulande rentabel, und wenn ich daher fordern kann, so viel ich will, mache ich mich anheischig, die 2900 Millionen Mark eueres derzeitigen Jahresbudgets für ein einziges großes Institut zu verbrauchen.“

„Das möchtest du wohl bleiben lassen, lieber Freund,“ lachte Karl. „Du vergißt die Kleinigkeit, daß Anlagen und Maschinen, um rentabel zu sein, nicht bloß Arbeitskraft ersparen müssen, sondern daß sich auch Verwendung für die durch sie erzielten Produkte finden muß. Würdest du diesen Neubau da befürworten, wenn du nicht darauf rechnen dürftest, daß die Waren, die du in ihm erzeugen willst, sich verkaufen lassen? Frage doch die Millionäre und Milliardäre in Europa und Amerika, ob sie alles bauen können, wozu sie Kapital haben, und du wirst die Antwort erhalten, daß ihnen das ganz und gar unmöglich sei, weil sie sich in ihren Anlagen nach dem Absatze richten müssen. Nun wissen die Wackeren seltsamerweise allerdings noch immer nicht, daß ihr Absatz bloß deshalb so jämmerlich gering ist und bleiben muß — so lange die bürgerliche Wirtschaftsordnung nicht über den Haufen geworfen ist — weil die proletarischen Massen der bürgerlichen Welt von steigender Ergiebigkeit keinen Vorteil haben, also ihren Konsum, d. h. ihre Kaufkraft nicht erhöhen können. Bei uns wächst die Kaufkraft schritthaltend mit jeder Verbesserung der Produktion, aber deshalb ist es auch bei uns nicht minder richtig, daß die Produktion nur schritthaltend mit dem Verbrauche wachsen kann, d. h. daß Anlagen, für deren Ergebnisse die Abnehmer nicht gegeben sind, ein Unsinn wären. Ja, was mehr ist, bei uns ist diese Harmonie zwischen Wachstum des Absatzes und der Produktion eine noch viel vollkommenere als in der bürgerlichen Welt. Denn dort lassen sich die Unternehmer, gerade weil sie nicht wissen, was sie mit ihrem Kapitale anfangen sollen, häufig doch zu Anlagen verleiten, die niemand braucht, in der Hoffnung, daß es ihnen gelingen werde, den Konkurrenten die Kunden abzujagen. Häufen sich solche Unternehmungen, so ist eine Krisis die Folge. Bei uns ist das nicht denkbar, hier kann niemand absichtlich überflüssige Anlagen fördern oder errichten, weil ja niemand in Verlegenheit ist, wie er Kapital anwenden soll. Hier plant man nur solche Werke, deren Erzeugnisse Abnehmer finden, und diese Abnehmer fehlen natürlich, wenn das zur Herstellung der Anlagen erforderliche Kapital die Mittel der Gesamtheit übersteigt, weil ja in diesem Falle die Anlage auf Kosten des Konsums vor sich gehen müßte und ein solcher Versuch darauf hinausliefe, mehr zu erzeugen, weil man weniger gebrauchen kann.“

„Also bestreitest du“ — fragte ich — „jede Möglichkeit, daß zu Anlagezwecken mehr verlangt werden könnte, als überhaupt verfügbar ist? Wie kommt es dann, daß in der bürgerlichen Welt der Zinsfuß mitunter so enorm steigt? Hat das nicht darin seinen Grund, daß die Kapitalnachfrage zeitweilig das Kapitalangebot überwiegt? Du wirst wohl nicht leugnen, daß es in Europa und Amerika häufig nur dieses Steigen des Zinsfußes ist, was dem ferneren Wachstume der Kapitalnachfrage eine Grenze zieht und dadurch wieder das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Kapitalmarkte herstellt. Uns in Freiland fehlt dieses Sicherheitsventil des Zinsfußes; wie soll ich mir erklären, daß trotzdem gerade hier das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Kapitalmarkte nicht gestört werden kann, sondern daß hier unter allen Umständen die Verwendung gerade jenes Kapitals rentabel sein muß, welches eben vorhanden ist? Denn wenn es unmöglich sein soll, mehr Kapital zu verlangen, als verfügbar ist, so muß es umgekehrt auch unmöglich sein, weniger zu verlangen. Wie ich mich auf der einen Seite frage, ob nicht durch übertriebene Kapitalansprüche die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens überschritten werden könnte, so drängt sich mir auf der andern Seite die Frage auf, was wir, wenn weniger Kapital gefordert wird, mit den überschüssigen Ersparnissen machen?“

„Ich will dir zunächst die Frage beantworten, mit welcher du geschlossen hast, weil damit eigentlich auch schon die Antwort auf alle früheren Fragen der Hauptsache nach gegeben sein wird. Wir können niemals mehr Kapital haben, als beansprucht wird, weil unsere Kapitalansammlung nicht dem Zufall überlassen ist, sondern planmäßig in Form einer Abgabenerhebung vom Staate vorgenommen wird. Die Höhe dieser Abgabe ist ja nichts unwandelbar von der Natur Gegebenes und es ist selbstverständlich, daß die Steuer stets so bemessen wird, um den gesamten Bedürfnissen des Gemeinwesens, unter denen eben die Kapitallieferung mit inbegriffen ist, zu genügen. Unsere Vertretungskörper machen auf Grund der an sie gelangenden Anmeldungen und der durch Erfahrung gegebenen Anhaltspunkte ihre Voranschläge über den voraussichtlichen Bedarf und bemessen danach die Höhe der Steuer. Nun sind dabei allerdings Irrtümer möglich, die Eingänge überschreiten in dem einen Jahre den Bedarf um einige Millionen, in einem andern können sie hinter dem Bedarfe zurückbleiben; aber solche Ungleichheiten haben eben nur zur Folge, daß im erstern Falle die Überschüsse auf das nächste Jahr übertragen werden, und im zweiten Falle ein Bruchteil der Anlagen um einige Wochen verschoben wird. Also ein Zuviel an verfügbarem Kapital ist unmöglich, da es doch ganz ersichtlich ausschließlich von unserem Belieben abhängt, nicht mehr zu verlangen, als wir brauchen.“

„Gestatte, daß ich dich einen Moment unterbreche. Ich sehe ein, daß unser freiländischer Staat niemals — von ganz vorübergehenden Ungleichheiten abgesehen — über mehr Kapital verfügen kann als gebraucht wird; aber das Kapital kann sich ja in den Händen des Publikums aufhäufen. Was geschieht mit dem, was die einzelnen erzeugen und nicht verzehren?“

„Das ist jedes einzelnen Sache; wer mehr erzeugt, als er gebrauchen will oder kann, der mag selber zusehen, was er mit dem Überschusse anfängt. Er wird ihn verschenken, in welchem Falle ihn eben ein anderer, der Beschenkte, verzehren dürfte, oder aufstapeln, in welchem Falle er für zukünftigen Verzehr bereitliegen wird, ja, er kann ihn, wenn er will, auch zu Kapitalanlagen im Auslande benutzen, so lange es ein solches Ausland giebt, d. h. so lange nicht alle Welt unsere Einrichtungen angenommen hat. Mit unserm Kapitalmarkte haben die Privatersparnisse unter keinen Umständen etwas zu thun, denn da hier der Kapitalbedarf, soweit er nur überhaupt vorhanden ist, durch die Gesamtheit zinslos gedeckt wird, so giebt es hierzulande niemand, der dem Kapitaldarleiher irgend einen Vorteil einräumen würde, und ohne einen solchen entäußert sich doch niemand seines Besitzes. Es giebt zwar auch hier eine Art von Privatersparnissen, die dem Kapitalmarkte in der nämlichen Weise zugeführt werden, wie das Erträgnis der allgemeinen Steuer; es sind das die Einzahlungen bei unserer Versicherungsanstalt, die du ja kennen lernen wirst. Aber gerade weil dieses vom Staate verwaltete Institut seine Prämieneinnahmen dazu verwendet, um einen Teil des Kapitalbedarfs zu decken, werden diese Prämieneingänge bei Zusammenstellung unserer staatlichen Voranschläge ebenso berücksichtigt wie die Steuereingänge, d. h. ihr voraussichtlicher Betrag wird vorweg beim Steuersatze in Abzug gebracht. Also auf unserm Kapitalmarkte kann unter keinen Umständen das Angebot größer sein als die Nachfrage. Damit ist aber der Hauptsache nach auch die Frage beantwortet, warum bei uns jener Kapitalmangel nicht eintreten kann, der sich zeitweilig in der bürgerlichen Welt zeigt. Denn beachte wohl, auch dort ist der Kapitalmangel eine bloß zeitweilige Erscheinung, hervorgerufen durch den Umstand, daß die dem Zufall überlassene Kapitalbildung der Zeit nach nicht immer genau Schritt hält mit dem Bedarfe, zu dessen Deckung sie bestimmt ist. Wir überlassen die Kapitalbildung nicht dem Zufall, und wenn daher der Bedarf steigt, so bilden wir eben mehr Kapital, d. h. wir erhöhen den Steuersatz in entsprechender Weise.

„Schließlich aber möchte ich mich dagegen verwahren, als ob der Sinn meiner Behauptungen dahin ginge, es sei ganz und gar und unter allen Umständen undenkbar, daß bei uns mehr Kapital gebraucht werden könnte als das Gemeinwesen beizusteuern vermag. Es ist allerdings richtig, daß Arbeitsinstrumente, für deren Ergebnisse keine Abnehmer vorhanden wären, unrentabel sind und daher gar nicht gefordert werden; ebenso richtig aber ist es, daß auch die Herstellung solcher Arbeitsinstrumente, für deren Erzeugnisse die Abnehmer gegeben wären, das Vorhandensein eines gewissen Ausmaßes von Reichtum zur Voraussetzung hat. Und es fragt sich daher immer, ob die erste oder die zweite Grenze der Kapitalbeschaffung praktisch zu berücksichtigen ist. Wenn ich eine Fabrik bauen will, so handelt es sich auf der einen Seite für mich darum, ob ich darauf rechnen darf, Abnehmer für meine Erzeugnisse zu finden, und ich werde gewiß nicht bauen, wenn diese Abnehmer fehlen; ebenso aber handelt es sich auf der andern Seite für mich darum, woher ich das Kapital für meine Fabrik nehmen soll, auch wenn die Abnehmer für deren Erzeugnisse vorhanden wären. Welche Frage ist nun die praktisch zu berücksichtigende? Für den reichen Mann die erste, für den armen die zweite. Wir sind jetzt so reich, daß uns die Beschaffung aller wirklich rentablen Arbeitsinstrumente keinerlei Sorge mehr machen kann; das äußerste, wozu eine größere Anspannung unserer Unternehmerthätigkeit führen mag, ist eine vorübergehende Erhöhung des Steuersatzes; und unter allen Umständen gilt jetzt für uns der Grundsatz, daß die Steuer sich nach dem Kapitalbedarfe zu richten hat. Für den Anfang, als wir noch arm waren, verhielt es sich aber thatsächlich umgekehrt; damals war unsere Leistungsfähigkeit so gering, daß wir selbst bei höchster Anspannung unserer Sparkraft nicht alles mit einem Schlage herstellen konnten, was damals schon rentabel gewesen wäre; wir mußten uns folglich damals an den entgegengesetzten Grundsatz halten, die Anlagen nach unserer Leistungsfähigkeit einrichten.“

„Und wie thatet ihr das?“

„Indem wir für die Zeit des Überganges, nämlich bis zu dem Zeitpunkte, wo unsere Leistungsfähigkeit die Höhe jedes irgend zu erwartenden Bedarfes nach rentablen Kapitalanlagen erreicht haben würde, unseren Behörden das Recht einräumten, unter den von den Associationen geforderten Krediten eine Auswahl zu treffen.“

„Und führte das nicht zu Reibungen zwischen den durch Kapitalbewilligung begünstigten und den durch Kapitalverweigerung benachteiligten Gesellschaften?“

„Nein. Unsere freiländische Freizügigkeit trägt in ihrem Schoße das Heilmittel selbst für solche scheinbare Abweichungen von dem allgemeinen Grundsatze der Gleichberechtigung. Da jedermann das Recht hat, jeder beliebigen Gesellschaft beizutreten, so war es den durch die Kapitalbewilligungen scheinbar begünstigten Gesellschaften unmöglich, den daraus erwachsenden Vorteil für ihre zufälligen Mitglieder allein zu behalten. Zunächst sorgte schon unsere Centralverwaltung dafür, die Auswahl der bewilligten Kredite derart zu treffen, daß die Ausgleichung der dadurch bewirkten einseitigen Produktionssteigerungen möglichst glatt vor sich gehen könne. Es wurde z. B., wenn nur irgend möglich, darauf gesehen, daß stets die Gesellschaften des gleichen Arbeitszweiges gleichmäßig behandelt wurden. Das heißt z. B., da es nicht möglich war, die Landwirtschaft und die Industrie gleichzeitig mit verbesserten Maschinen auszustatten, so bewilligte man die zur Anschaffung dieser verbesserten Maschinen erforderlichen Kredite nicht einzelnen Landwirten und einzelnen Industriellen, sondern in erster Linie bloß den Landwirten und zwar auch diesen nicht in der Weise, daß zuerst die eine landwirtschaftliche Gesellschaft vollkommen mit allem ausgestattet wurde, was sie verlangte, und dann erst die anderen an die Reihe kamen, sondern derart, daß man beispielsweise zuerst allen die Mittel zur Anschaffung des gleichen verbesserten Pfluges, dann die Mittel zur Anschaffung verbesserter Dreschmaschinen u. s. f. bewilligte. Das hatte zur Folge, daß die Produkte der begünstigten Gesellschaften, also sagen wir die landwirtschaftlichen Produkte, im Preise entsprechend zurückgingen, derart, daß die scheinbar Hintangesetzten zwar ihre Produktion nicht zu steigern vermochten, während dies bei den Begünstigten der Fall war, daß aber die Tauschkraft des da und dort erzielten Tagesproduktes doch die nämliche blieb. Hatte z. B. früher ein Paar Schuhe den Wert eines Metercentners Getreide gehabt, weil beide zu ihrer Erzeugung je einer Tagesarbeit bedurften, so erhielt nun der Schuster für sein Paar Schuhe zwei Metercentner, weil die Schuhe noch immer einer Tagesarbeit für das Paar bedurften, während in der Landwirtschaft auf das Tagwerk zwei Metercentner entfielen. Aber durchweg ließ sich natürlich mit dieser Form der Ausgleichung nicht das Auslangen finden. Störungen derselben durch den Einfluß des Außenhandels auf die Preise waren nicht zu vermeiden und ebensowenig konnte der Grundsatz streng eingehalten werden, die Gesellschaften des gleichen Arbeitszweiges in allen Stücken gleichmäßig zu behandeln. Hier half nun zunächst das Zu- und Abströmen von Arbeitskraft. Aber auch dieses Mittel hätte unter Umständen nicht volle Abhilfe geschaffen, zum mindesten nicht, ohne den Nutzen aus den ins Werk gesetzten Anlagen mitunter recht empfindlich zu beeinträchtigen. Wir konnten z. B., als im dritten Jahre des Bestehens von Freiland die Anlage elektrischer Kraftleitungen beschlossen wurde, diese unmöglich auch nur für die ganze Landwirtschaft gleichzeitig vornehmen, sondern es mußte notwendigerweise eine Reihenfolge auch unter den Landwirtschaftsgesellschaften eingehalten werden. Wenn ich mich recht erinnere, war die Gesellschaft von Obertana diejenige, die zuerst die elektrische Leitung, gespeist vom großen Kilolumifall, erhielt. Das setzte sie in den Stand, auf ihrem Gebiete mit zweitausend Arbeitern soviel zu erzeugen, als zuvor mit viertausend Arbeitern erzeugt worden war. Um jedoch diesen Vorteil voll auszunutzen, mußte sie ein Mittel finden, die bei ihr überschüssig gewordenen zweitausend Arbeiter zum Wegziehen zu veranlassen. Zwingen konnte sie die Leute dazu nicht; sie hätten, wenn sie geblieben wären, allerdings nicht unbeschäftigt bleiben müssen, man hätte die überschüssige Kraft dazu benutzt, um viermal zu pflügen, wo früher zweimal gepflügt wurde, die Felder sorgfältiger einzuhegen, zu bewässern u. s. w.; aber es ist natürlich, daß damit nicht sonderlich viel zu gewinnen gewesen wäre. Doch nicht genug daran; da die viertausend landwirtschaftlichen Arbeiter von Obertana infolge der elektrischen Kraftleitung immer noch mehr verdient oder sich weniger geplagt hätten als landwirtschaftliche Arbeiter in den anderen Gesellschaften des Landes, so hätte das sogar einen neuen Zuzug von Arbeitskraft dorthin gelockt, bis durch diesen neuen Zuzug der Arbeitsertrag auf das in Freiland dazumal, d. h. also ohne elektrische Kraftleitung erzielbare Maß gesunken wäre. Dieser allgemeine Durchschnitt hätte sich zwar höher gestaltet, da ja die in den anderen Associationen zurückgebliebenen Arbeiter dort pro Mann und Stunde etwas mehr hätten erzeugen können als zuvor; aber dieser Zuwachs wäre keineswegs so groß gewesen, wie die auf der andern Seite hervorgerufene Kraftvergeudung. Um dem vorzubeugen, gab es kein anderes Mittel, als daß die Leute von Obertana ganz aus freien Stücken dazu schritten, die aus der elektrischen Kraftleitung für sie erwachsenden Gewinne zwischen sich und den anderen landwirtschaftlichen Gesellschaften zur Aufteilung zu bringen. Demselben Beispiele folgten die anderen begünstigten Gesellschaften in der Reihenfolge der Begünstigung, die sie erfuhren, insolange, bis diese Begünstigung aufhörte, eine einseitige zu sein. Einige Industrien zogen es vor, die in ähnlicher Weise erzielten Überschüsse an die Kasse des Gemeinwesens abzuführen, aber nirgends hatte das Gemeinwesen den geringsten Anlaß, sich in diesen Ausgleichungsprozeß einzumischen, da es im ureigensten Interesse der Beteiligten selber lag, von dem ihnen zuteil gewordenen Vorteil nicht mehr zurückzuhalten, als ohne Heraufbeschwörung störender Arbeiterzuflüsse möglich war.