Da Karl die eine Hälfte seiner Ferienzeit für den Monat August vorgemerkt hatte — es werden nämlich in der Regel die üblichen zwei Ferienmonate nicht in einem Zuge, sondern in zwei verschiedenen Abschnitten genossen — so beschloß ich, auch meinen Urlaub in der gleichen Zeit zu nehmen. Im allgemeinen gilt es als Sitte, daß die jüngeren Kollegen sich in Bezug auf die Verteilung der Ferien den Wünschen der älteren anbequemen, in der Art, daß diesen die Wahl gelassen ist und die jüngeren erst Urlaub nehmen, wenn jene zurückgekehrt sind. Ein Zwang in dieser Beziehung besteht nicht, aber ich hatte bald bemerkt, daß Sitte und Gepflogenheit hier eine Macht ausüben, die derjenigen der strengsten Gesetze gleichzuachten ist. Es ist das übrigens nichts Freiland Eigentümliches, sondern eine Erfahrung, die, wenn auch selbstverständlich nicht im selben Maße, schon die bürgerliche Welt überall gemacht hat, wo das in ihr überhaupt mögliche Maß von Freiheit zur Geltung gelangte. Ich hätte mich also im August, der als Ferienmonat stark begehrt wird, nicht frei machen können, wenn nicht einer der älteren Kollegen aus Rücksicht auf mein freundschaftliches Verhältnis mit Karl freiwillig zurückgetreten wäre und dafür die mir zugefallene Ferienzeit, den September, in Tausch genommen hätte.
Die Ferien werden von den Freiländern zumeist zu Reisen benutzt. Man durchwandert die Gebirgswelt des Kenia oder der 70 Kilometer von diesem westwärts gelegenen Aberdarekette, unternehmendere Touristen dehnen ihre Ausflüge bis an den 350 Kilometer nordwestlich gelegenen Gebirgsstock des Elgon aus, der zwar keinen einzigen dem Kenia auch nur annähernd an Mächtigkeit ebenbürtigen Gipfel aufweist, dessen einzelne Höhen jedoch gleichfalls bis in die, hier unterm Äquator bei 14000 Fuß Seehöhe beginnende Schneeregion hineinragen. Andere steigen über Uganda zum Ukerewesee herunter, dessen 4000 Fuß über dem Meeresspiegel gelegene Uferlandschaften in der kühlen Jahreszeit einen sehr angenehmen Aufenthalt und Gelegenheit zu großartigem Ruder- und Segelsport bieten. Alle diese Ausflüge sind durch ein zwar noch in den Anfängen begriffenes, für europäische Begriffe aber doch schon stark entwickeltes Straßen- und Eisenbahnnetz ungemein erleichtert und an den best- und schönstgelegenen Punkten haben verschiedene freiländische Baugesellschaften Gasthöfe und Villen errichtet, in denen die Reisenden je nach Geschmack entweder in idyllischer Einsamkeit oder zu größeren Gesellschaften vereint zu den billigsten Preisen Unterkunft finden. Da der Personentransport auf den Eisenbahnen durch ganz Freiland gar nichts kostet, sondern — gleich Post, Telegraph und elektrischer Kraftleitung — vom Gemeinwesen unentgeltlich geleistet, d. h. aus der allgemeinen Auflage gedeckt wird, so stellt sich das Reisen in Freiland kaum wesentlich höher als der Aufenthalt am ständigen Wohnorte. Für fünfzig, höchstens achtzig Pfennige den Tag erhält man überall ein bequem eingerichtetes Hotelzimmer, eine ganze, aus drei bis acht Wohnräumen bestehende Villa für fünfzehn bis vierzig Mark die Woche; Lebensmittel sind überall zu fabelhaft mäßigen Preisen zu haben, und nur die Bereitung der Speisen verursacht in den einsamer gelegenen Villen etwas größere Kosten. Ich habe während unseres einmonatlichen Umherwanderns vom Kenia bis zum Ukerewe nicht mehr als zweihundertundzwanzig Mark ausgegeben und von dieser Summe kamen reichlich drei Vierteile nicht auf die Deckung der gewöhnlichen Lebensbedürfnisse, sondern auf den Aufwand für Bergführer, Ruderboote, eine Segelyacht, Reitpferde u. dgl.; hätten wir drei, nämlich Karl, seine Frau und ich, die kostspieligeren Ausflüge nicht für uns allein, sondern in größerer Gesellschaft unternommen, so wäre ich ganz gut mit der Hälfte dieser Summe und, falls ich mich auch in Speise und Wohnung eingeschränkt hätte, mit etwa dem vierten Teile ausgekommen.
Es bedarf wohl keiner ausdrücklichen Versicherung, daß mich auf diesen Ausflügen neben der überwältigenden Schönheit der Naturscenen in erster Linie die Einrichtung der verschiedenen freiländischen Industrien und insbesondere der landwirtschaftlichen Gesellschaften interessierte, deren in unmittelbarer Nähe Edenthals nur zwei kleinere, hauptsächlich den Gemüse- und Obstbau betreibende, vorhanden sind.
Staunenswert ist, wie in allen freiländischen Gewerken, so auch in den landwirtschaftlichen, die alles umfassende Anwendung von Maschinenkraft. An der Spitze der landwirtschaftlichen Associationen steht in dieser Beziehung derzeit die Gesellschaft von Obertana, die auf 600 Quadratkilometern oder 30000 Hektaren nicht mehr als 2400 Arbeiter ständig beschäftigt hat, welche allerdings in der Saat- und Erntezeit Wochen hindurch von aus den verschiedenen Industrien der Umgebung zuwandernden 5000-10000 Arbeitern unterstützt werden. Und man glaube nicht etwa, daß die Bewirtschaftungsmethode eine oberflächliche, auf unvernünftigen Raubbau gerichtete ist. Im Gegenteil, es wird hier der Boden mit höchster Sorgfalt bestellt, weit sorgfältiger und intensiver, als — vielleicht mit Ausnahme einzelner Gegenden Chinas — in irgend einem Teile der Welt; aber die Elemente sind es eben, die, in den Dienst des Menschen gezwungen, neunundneunzig Hundertteile all dieser Arbeit verrichten. Ein großartiges Bewässerungssystem führt dem Boden von der Saat bis zur Ernte unausgesetzt reichliche Feuchtigkeit zu, so daß Fehlernten beinahe gänzlich ausgeschlossen sind; das Ackern, Säen, Eggen und Walzen, das Schneiden, Binden, Dreschen, Reinigen und Einspeichern des Getreides besorgen von Elektrizität getriebene Maschinen; zahllose Schienenstränge durchziehen nach allen Richtungen die Felder, und zwar dient dieses Schienennetz nicht bloß zum Befördern von Lasten, sondern auch zur Fortbewegung und Handhabung der elektrischen Kraftmaschinen. So nur ist es möglich, daß hier zweimal im Jahre je 11/2 Millionen Metercentner, im Jahre also drei Millionen Metercentner Getreide und außerdem durchschnittlich eine Million Metercentner anderer Feldprodukte im Gesamtwerte von ungefähr fünf Millionen Pfund Sterling unter dem Einsatz von nicht ganz dreizehn Millionen Arbeitsstunden erzeugt werden, was für die einzelne Arbeitsstunde einem Rohertrage von acht Mark und nach Abzug der Kapitalrückzahlungen und der Abgabe an das Gemeinwesen einem Reinertrage von nahezu fünf Mark entspricht.
Wir besichtigten die Anlagen von Obertana auf der Heimreise und hatten dort ein Stelldichein mit Professor Tenax, der, gleichgültig gegen Naturschönheiten, es abgelehnt hatte, uns auf unsern Ausflügen in die Gebirge und an den großen See zu begleiten. Er war, als wir seiner ansichtig wurden, so zerstreut, daß er die üblichen Begrüßungen kaum beantwortete, und man sah es seinem Mienenspiele an, daß ihm auf seinen Kreuz- und Querzügen durch die verschiedenen Gewerke Freilands während der letzten Wochen eine ganze Reihe neuer Bedenken und Einwendungen aufgetaucht sein müsse, die an den Mann zu bringen es ihn drängte. Frau Wera, die den Professor ob seiner großen Gelehrsamkeit und harmlosen Gutmütigkeit in allen Fragen, die seine orthodoxen Prinzipien nicht berührten, rasch liebgewonnen hatte, machte sich nichtsdestoweniger bisweilen das Vergnügen, ihn dadurch, daß sie scheinbar seine Partei nahm, zu äußerster Entfaltung all seiner Spitzfindigkeit und dialektischen Kunststücke anzufeuern. Als er uns daher mit der ironisch gemeinten Frage begrüßte, ob wir vielleicht hierher gekommen seien, um unser freiländisches Bodenrecht geltend zu machen, und da wir dies nicht sofort verstanden, höhnend hinzufügte: „Hier gehört ja der ganze Boden einem jeden; ihr seid offenbar da, um mit der Verwaltung von Obertana Prozeß anzufangen, weil sie euch bisher an ihren Dividenden nicht teilnehmen ließ,“ — schaltete Frau Wera mit heuchlerischer Betrübnis ein, auch ihr habe es immer Kopfzerbrechen gemacht, was denn darunter zu verstehen sei: der Boden wäre frei wie die Luft, jeder könne ihn nach Gutdünken benutzen.
„Ein Unsinn ist es, sehr geschätzte Frau,“ entgegnete voll Eifer der Professor. „Die Luft kann man aller Welt freigeben, weil sie in unbegrenzter Menge vorhanden ist, nicht aber den Boden, von welchem doch jedenfalls weniger da ist, als der menschlichen Begehrlichkeit entspricht, und der, selbst wenn er in unbegrenzter Menge zu haben wäre, doch schon wegen der Verschiedenheit seiner Güte zu Streitigkeiten Anlaß gäbe, wenn es jedem überlassen bliebe, sich nach Laune und Lust das beste Stück auszusuchen.“
„Professor,“ entgegnete ich, „glauben Sie wirklich, daß wir danach Verlangen tragen, Bodenbebauer zu werden? Kann ich gleichzeitig Pläne zeichnen und den Pflug lenken? Ich bleibe bei meinem Geschäfte, obwohl ich hier das zweifellose Recht besäße, an der Bodenbenutzung teilzunehmen, weil ich dabei besser meine Rechnung finde, und das ist der Fall, weil nach den Ergebnissen meiner Arbeit am Zeichenbrett größerer Begehr ist als nach denen meiner Arbeit hinter dem Pfluge. Ganz das nämliche gilt für alle jene Arbeiter Freilands, die bessere Entlohnung ihrer Arbeitskraft finden, wenn sie anderes thun, als den Boden bestellen. Und deren muß es natürlich stets eine schwere Menge geben, weil ja die menschlichen Bedürfnisse nicht auf Bodenprodukte allein gerichtet sind und also stets Bedarf nach den Erzeugnissen auch anderer Arbeit vorhanden sein wird. Die Sorge, daß alle Welt thatsächlichen Gebrauch vom Rechte der Bodenbearbeitung machen könnte, hätte also nur dann Begründung, wenn man vermutete, daß es den Leuten nicht darum zu thun ist, Dinge zu erzeugen, die Abnehmer finden, sondern daß sie allesamt eine Leidenschaft für landwirtschaftliche Arbeiten erfaßt, eine Art Landhabsucht, die nicht auf den Erfolg, sondern nur auf die Art der Arbeit sieht.“
„Was nützt euch aber dann euere sogenannte Bodenfreiheit? Was haben Sie und Karl und was hat Frau Wera davon, daß ihr Boden bearbeiten könntet, wenn ihr wolltet, da, wie Sie mir soeben auseinandergesetzt haben, Ihr eigener Vorteil Sie dazu antreibt, von diesem Rechte keinen Gebrauch zu machen? Ist es dann nicht für die übergroße Mehrzahl der freiländischen Bevölkerung ganz das nämliche, ob der Boden ein paar Tausend Grundbesitzern oder ein paarmal Hunderttausend landwirtschaftlichen Arbeitern gehört?“
„Wenn der Boden hier jenen ‚gehören‘ würde, die ihn bearbeiten, dann hätten Sie allerdings recht. Dann könnte es den andern allen ziemlich gleichgültig sein, ob es viele oder wenige sind, welche die Erde mit Beschlag belegt haben. Aber vergessen Sie nicht daran: wir, die wir hier stehen, haben genau das nämliche Recht auf Benutzung des Bodens, wie die Arbeiter, welche dieses Benutzungsrecht thatsächlich ausüben. Den letzteren gehört also der Boden nicht, sie dürften uns nicht verbieten, ihn zu benutzen, wenn wir Lust dazu hätten, und die Folge davon ist, daß sie den Vorteil der Bodenbenutzung mit uns teilen müssen, d. h. daß unsere Arbeit den nämlichen Gewinn abwerfen muß, wie die ihrige, da ja insolange, als dies nicht eingetreten wäre, die Arbeitskraft sich aus allen andern Produktionen in die Bodenwirtschaft zöge. Also: das freiländische Bodenrecht hat nicht zur Folge, daß alle Welt Bodenwirtschaft treibt, wohl aber hat es zur Folge, daß der Ertrag von Bodenwirtschaft sich mit demjenigen aller andern Produktionsarten ins Gleichgewicht setzt.“
„Sie haben mir noch nicht beantwortet, welche mystischen Beweggründe den einen Teil der freiländischen Bodenbearbeiter veranlassen, mit schlechteren Grundstücken vorlieb zu nehmen, während vielleicht dicht daneben andere Leute bessere Grundstücke bearbeiten?“ beharrte Professor Tenax.
„Die Kraft, die sie dazu veranlaßt, hat nichts Mystisches an sich,“ war Karls Entgegnung; „ihr Name ist ‚Eigennutz‘. Sie selber haben uns seinerzeit gelehrt, daß der Ertrag der Arbeit auf Boden verhältnismäßig desto geringer wird, jemehr Arbeit man dem Boden zuwendet; zweihundert Arbeiter werden z. B. auf einer gegebenen Bodenfläche nicht zweimal soviel erzeugen, als hundert, sondern vielleicht bloß einundeinhalb Mal soviel, weil die Arbeit des zweiten Hunderts nicht mehr so notwendig ist wie die des ersten. Wenn also dem besseren Boden, und sei er noch so vielfach fetter, fruchtbarer, günstiger gelegen, verhältnismäßig zu viel Arbeitskraft zuströmte, so würde der einzelne Arbeiter von besagtem besseren Boden geringeren Ertrag seiner Arbeitskraft erzielen, als auf minder stark besetztem schlechten. Der Eigennutz des Arbeitenden verlangt aber nicht, daß er seine Kraft auf möglichst fettem Boden, sondern daß er seine Kraft mit möglichst hohem Ertrage verwerte, und es ist daher klar, daß man die Leute bloß frei wählen zu lassen braucht, damit sich ganz von selbst dasjenige einstelle, was der wirtschaftlichen Vernunft und Gerechtigkeit gleichmäßig entspricht, nämlich daß sich die Arbeitskräfte über allen Boden, er sei nun besser oder schlechter, derart verteilen, daß auf die einzelne Arbeitskraft überall der nämliche Ertrag entfalle.“
Unser hartnäckiger Widerpart konnte sich, geschmeichelt wohl durch die Berufung auf seine eigenen Lehren, eines zustimmenden Kopfnickens nicht enthalten, faßte aber, durch Frau Weras Schelmerei aufgestachelt, alsbald neuen Mut zu der triumphierenden Tones aufgeworfenen Frage, was denn geschehen würde, wenn andere Arbeiter hier, wo z. B. Kaffeepflanzungen sich dehnen, Baumwolle anbauen wollten; wer dem erstbesten Ankömmlinge verwehren könnte, die Kaffeebäume auszurotten und solcherart die Frucht jahrelanger Arbeit anderer zunichte zu machen? „Hat euere freiländische Weisheit eine Panacee auch gegen solche Ausschreitungen des ‚freiwaltenden‘ Eigennutzes?“
„Allerdings,“ erklärte Karl. „Vor allem möchte ich Ihnen zu bedenken geben, daß Sie über den Vorgang, der bei einem solchen Kulturwechsel eingehalten werden müßte, nicht ganz im klaren zu sein scheinen. Nicht die ersten besten neuen Ankömmlinge haben das Recht, hier nach ihrem Gutdünken zu schalten und zu walten, sondern dieses Recht steht unter allen Umständen der Majorität all jener zu, welche Lust an den Tag legen, den Boden dieser Association zu bewirtschaften. Es müßte also eine neue Majorität entstehen, damit das geschehe, was Sie befürchten. Dies jedoch nur zur Aufklärung darüber, daß es nicht die zufällige Laune des ‚Erstbesten‘ ist, welcher Erstbeste ja auch ein Narr sein könnte, wovon die Verwendung der Bodenflächen in Freiland abhängt. Von dieser letzteren Erwägung abgesehen, bliebe es sich dem Wesen nach ganz gleich, ob es viele oder wenige sind, welche eine derartige Neuerung zu beschließen haben, denn sie kann unter allen Umständen nur unter der Voraussetzung beschlossen werden, daß durch sie der Vorteil aller dabei Beteiligten Rechnung findet. Wer in die Wirtschaft dieser Association eintritt, nimmt Teil an allen ihren Lasten und Vorteilen, und wenn er also die Kaffeepflanzungen ausrottet und an deren Stelle Baumwolle baut, so kann er dies nur thun, wenn der Nutzen des Baumwollbaues so groß ist, um den durch die Zerstörung der Kaffeepflanzungen verursachten Schaden wettzumachen. In diesem Falle aber ist es ja auch der Nutzen der früher beschäftigt gewesenen Arbeitskräfte, daß ein so rationeller Kulturwechsel stattfinde. Setzen wir den Fall, daß hunderttausend Arbeitsstunden an diese der Zerstörung geweihten Kaffeepflanzungen gewendet worden waren und daß die an deren Stelle tretenden Baumwollpflanzungen gleichfalls hunderttausend Arbeitsstunden beanspruchen, so würde der Nutzen aus dieser neuen Baumwollkultur unter zweihunderttausend Arbeitsstunden verteilt werden müssen, und daraus geht hervor, daß man die Kaffeebäume nur dann durch Baumwollsträucher ersetzen wird, wenn dieselben nicht nur die an ihre eigene Anpflanzung, sondern auch die an die Anpflanzung der zerstörten Kaffeeplantagen gewendete Arbeitskraft vergüten.“
„Und wenn es ein ganz anders gearteter Arbeitszweig ist, für welchen Boden beansprucht wird? Wenn z. B. hier auf dem Gebiete der Landwirtschaftsgesellschaft von Obertana Fabriken gebaut werden sollen, wer hat dann darüber zu entscheiden, ob sich das die Landwirtschaftsgesellschaft gefallen lassen muß oder nicht?“ fragte Professor Tenax.
„Auch darüber entscheidet in letzter Linie der gleichlaufende Nutzen beider Teile, nämlich der landwirtschaftlichen und der Industriearbeiter,“ antwortete Karl. „Da es eine notwendige Folge der freiländischen Freizügigkeit ist, daß die Arbeitserträge sich überall ins Gleichgewicht setzen, so ist es ganz unmöglich, daß industrielle Arbeiter wünschen können, eine Fabrik dort zu errichten, wo durch die Inanspruchnahme früher zu anderen Zwecken bestimmt gewesenen Bodens anderen Arbeitern ein Schaden zugefügt würde, der größer ist als der Nutzen, der diesen anderen Arbeitern durch die Errichtung einer Fabrik in ihrer Mitte erwächst. Nutzen und Vorteil jedes wirtschaftlichen Vorganges kommt hier am Arbeitsertrage zum Ausdruck, und der Arbeitsertrag gestaltet sich infolge der Freizügigkeit für alle Arbeiter gleichförmig. Es ist also nicht möglich, daß die Arbeiter einer Fabrik, die etwa hier an dieser Stelle erbaut würde, den landesüblichen Durchschnittsertrag ihrer Arbeit finden, wenn benachbarte Arbeiter in ihrem Durchschnittsertrage geschädigt werden. Man kann folglich im eigenen Interesse keine Fabrik errichten, wo dies zum Schaden der Nachbarn geschehen müßte. Thatsächlich giebt es auf dem Gebiete der Bodenwirtschaft von Obertana nicht weniger als siebzehn große industrielle Werke, die zum Teil recht bedeutende Bodenflächen für sich beanspruchen; aber Sie können sich darauf verlassen, daß alle diese Werke nur errichtet wurden, weil die Einbuße, welche sie der Landwirtschaftsgesellschaft durch Inanspruchnahme des Bodens zufügten, mehr als aufgewogen wurde durch anderweitige Vorteile. Diese anderweitigen Vorteile können sehr verschiedener Art sein; sie bestehen teils darin, daß die Bodengesellschaft vermehrte Abnehmer ihrer eigenen Erzeugnisse findet, teils darin, daß sie Nachbarn erhält, welche sie zum Ausbessern, Instandhalten oder Erneuern ihrer Maschinen braucht, hauptsächlich aber darin, daß in der Zeit der Ruhe in den landwirtschaftlichen Arbeiten die landwirtschaftliche Bevölkerung leichtere Gelegenheit zu nutzbringender Verwertung der eigenen, zeitweilig überschüssigen Arbeitskraft findet, und umgekehrt, in der Zeit der Saat und Ernte der vorübergehend stark anschwellende Bedarf an landwirtschaftlicher Arbeitskraft leichter durch Zuzug aus den umliegenden Fabriken befriedigt werden kann. Mit einem Worte, die Errichtung eines solchen Werkes mußte ein Gewinn für die Bodengesellschaft von Obertana sein, sonst konnte es dazu nicht kommen.“
„Aber es muß doch jemand da sein, der darüber zu entscheiden hat, ob in einem solchen Falle Gewinn oder Verlust zu besorgen ist, und wer ist dieser Jemand?“ fragte der in die Enge getriebene Professor.
„Dieser ‚Jemand‘ ist eine Majorität, die sich aus den beiderseitigen Interessenten, d. h. aus den landwirtschaftlichen und industriellen Arbeitern bildet. Dabei bitte ich Sie aber zu beachten, daß bei einer solchen Majoritätsbildung sich nicht die Arbeiter des alten Werkes auf der einen und die des neuen Wertes auf der andern Seite als zwei gesonderte Parteien gegenüberstehen. Das wäre nur der Fall, wenn der Vorteil der einen Hand in Hand gehen könnte mit dem Schaden der andern. Da dem nicht so ist, da Vorteil und Nachteil in beiden Lagern auf das nämliche hinauslaufen, so kann es hier niemals Interessengegensätze, sondern bloß Meinungsverschiedenheiten geben. Ein Teil der Landwirte wird die Errichtung des neuen Werkes für nützlich, ein anderer Teil für schädlich halten, und ebenso wird es Industriearbeiter geben, die dafür sind, daß man das Werk an dieser Stelle errichte, und andere, die dagegen sind; die sich solcherart bildende Majorität kann irren, aber ihre Absicht muß und wird immer sein, zu thun, was beiden Teilen gleichmäßig nützt. Und wenn Sie den eigentlichen Sinn unseres freiländischen Bodenrechtes unbefangen würdigen, so muß Ihnen von Anbeginn klar sein, daß dies gar nicht anders möglich ist. Denn da sich dank unserer Freizügigkeit der Nutzen jeglicher Art von Bodenbenutzung gleichmäßig auf alle verteilt, so kann es sich bei uns gar niemals darum handeln, zu wessen Gunsten der Boden benutzt werden soll, sondern bloß darum, welche Art der Bodenbenutzung dem Nutzen aller am besten entspricht. Der Boden gehört für alle Fälle allen. Wir sind also unter allen Umständen gleichsam in der Lage von Compagnons, die ihr Geschäft zu gemeinsamem Vorteil betreiben, und die daher in einzelnen Fällen wohl darüber in Meinungsverschiedenheit geraten mögen, welche Art der Geschäftsführung dem gemeinsamen Nutzen am besten entspreche, niemals aber darüber, ob der Nutzen dieses oder jenes Geschäftsteilhabers dem der anderen vorangehen oder hintangesetzt werden solle. Ich wiederhole, es giebt bei uns auch in den Fragen der Bodenbenutzung wohl Meinungsverschiedenheiten, aber keine Interessengegensätze.“
„Am Ende behauptet ihr das nämliche auch bezüglich der Kapitalverteilung! Ist es euch Freiländern ebenso gleichgültig, wer das von euch beigesteuerte Kapital erhält? Denn das Kapital, welches euer Gemeinwesen an die unterschiedlichen Associationen verteilt, rührt ja von einer Abgabe her, zu welcher jedermann beisteuern muß, gleichviel ob er will oder nicht, gleichviel ob er Kapital braucht oder dessen überflüssig genug hat. Man wird also hier zur Sparsamkeit gezwungen, und zwar unter Umständen zu einer Sparsamkeit für fremden Nutzen. Ist auch das gerecht?“
„Das wäre sehr ungerecht,“ erwiderte Karl, „aber es geschieht nicht. Hier wird niemand zur Sparsamkeit gezwungen, jedermann steuert nur soviel Kapital bei, als er selbst gebraucht, und wenn er kein Kapital gebrauchen will, so braucht er auch nichts beizusteuern. Denn die Abgabe, in welcher allerdings der zur Kapitalverleihung bestimmte Anteil mit enthalten ist, wird ja nicht auf die Personen, sondern auf den Arbeitsertrag gelegt; es zahlt sie also nur derjenige, welcher arbeitet, und zwar ein jeder Arbeitende genau im Verhältnis seiner Arbeitsleistung; wer aber arbeitet, der benutzt Kapital und zwar genau im Verhältnis seiner Arbeitsleistung. Ich dürfte z. B. dreimal soviel Steuer zahlen, als der Feldarbeiter dort, jedoch nur aus dem Grunde, weil ich den dreifachen Ertrag aus meiner Arbeit ziehe und folglich dreifach so starken Vorteil von der Kapitalbenutzung habe.“
„Aber, Verblendeter!“ rief Professor Tenax, „es ist doch nicht das Kapital, zu welchem Sie beisteuern, aus welchem Sie Vorteil ziehen, und nicht das Kapital, aus welchem jener Landmann Vorteil zieht, zu welchem er beisteuert; Sie zahlen vielleicht für ihn oder er für Sie. Wie ich gehört habe, seid ihr von der ‚Ersten Edenthaler Maschinen- und Transportmittel-Baugesellschaft‘ gerade im Begriffe, dreiviertel Millionen Pfund Sterling zu verbauen; was hat der Mann hier davon? Und doch ist es seine Steuer so gut als die Ihrige, welche dazu herhalten muß, Ihrer Gesellschaft dreiviertel Millionen Pfund zu borgen. Das ist eine Ungerechtigkeit, die sich auf die Dauer unmöglich anders als durch den gehässigsten Zwang aufrecht erhalten läßt.“
„Der Landmann dort,“ erklärte Karl, „hat von den dreiviertel Millionen Pfund, die unsere Gesellschaft verbaut, genau so viel wie ich, d. h. wohlverstanden im Verhältnis seiner Arbeitsleistung genau so viel wie ich. Ich habe vorausgesetzt, daß jener den dritten Teil meines Arbeitseinkommens bezieht, folglich steuert er zu unseren Anlagen den dritten Teil dessen bei, was ich zahle, und es ist klar wie das Sonnenlicht, daß ebenso auch sein Gewinn aus der Anlage den dritten Teil des meinigen beträgt. Dafür, daß das geschehe, sorgt die Freizügigkeit; sein Nutzen kann dadurch zum Ausdruck gelangen, daß der Preis von Maschinen infolge unseres vermehrten Angebotes sinkt, oder dadurch, daß die Getreidepreise infolge der durch uns bewirkten Vermehrung der Verkehrsmittel steigen, oder dadurch, daß die Arbeitserträge sich heben, oder vielleicht auch bloß dadurch, daß unsere Anlagen ein Sinken der Arbeitserträge verhindern, welches ohne dieses eingetreten wäre. Für alle Fälle verteilt sich das schließliche Endergebnis gleichmäßig auf alle Arbeitenden Freilands, und so wahr es ist, daß in Freiland niemals Streit entstehen kann über die Frage, wem der Gewinn aus der Benutzung einer bestimmten Bodenfläche gehören solle, ebenso wahr ist es, daß auch mit Bezug auf einen gegebenen Kapitalbestandteil niemals fraglich ist, wem, sondern stets nur, in welcher Verwendungsart er allen am besten nutzbar zu machen sei. Die Kapitalien sind hier geradeso wie der Boden Gemeingut, sie gehören unter allen Umständen allen Arbeitenden, und der Mann dort benutzt daher die Gebäude und Maschinen, die wir bauen, geradeso, wie ich die Speicher und Maschinen benutze, die wir hier in Obertana vor unseren Augen sehen.“
„Ich will über diesen Punkt nicht weiter mit euch streiten,“ murrte der Professor. „Aber das eine sagt mir noch, da ihr eine Antwort auf alles habt: mit welchem Rechte verbietet ihr hier den Leuten, Kapital, das sie allenfalls auf eigene Faust erspart haben mögen, nutzbringend anzulegen?“
„Wer verbietet denn das?“ nahm nun ich das Wort. „Es findet sich hier nur niemand, der einem Kapitalbesitzer dasjenige gewähren würde, was Sie unter nutzbringender Verwendung von Kapital verstehen, nämlich Zins. Niemand wird Ihnen verwehren, so hohe Zinsen zu verlangen als Sie nur immer wollen, aber freilich wird Ihnen kein Freiländer weder hohen noch niederen Zins bewilligen, aus dem sehr einfachen Grunde, weil ihm jederzeit zinsloses Kapital von seiten des Gemeinwesens zur Verfügung steht. Um dem zu genügen, was Sie in diesem Punkte Gerechtigkeit nennen, müßte man die Leute zwingen, Zins zu zahlen, und das thut Freiland allerdings nicht.“
„Ja thut man es denn in Europa?“ rief erregt Professor Tenax. „Solch grundlose Verdächtigungen und Unterstellungen beweisen in meinen Augen nichts anderes als die Schwäche euerer Sache. Der Zins ist das Ergebnis eines durchaus freien Verhältnisses von Angebot und Nachfrage, darin Zwang zu sehen, legt von Selbstverblendung oder bösem Willen Zeugnis ab.“
„Wenn dem so ist, wie unser lieber Professor sagt,“ erklärte jetzt Frau Wera, „so kann ich ihm nur recht geben. Wenn in Europa die Arbeitenden es vorziehen, Zins für die Benutzung von anderer Leute Kapital zu zahlen, anstatt daß sie ihr eigenes verwenden, so halte auch ich es für unbillig, wenn man da von Zwang spricht.“
„Diese Leute, welche in Europa anderer Leute Kapital benutzen, thun dies nicht aus Vorliebe für fremdes Kapital,“ belehrte Tenax seine hinterlistige Freundin, „sondern deshalb, weil sie kein eigenes haben.“
„Das sind also wohl leichtsinnige Verschwender und Prasser, die alles vergeuden, was sie verdienen, oder Faulpelze, die nichts arbeiten wollen, während die anderen, bei denen sie dann um Kapital betteln müssen, die Sparsamen und die Fleißigen sind?“
„So ganz richtig ist auch das nicht, schöne Frau,“ docierte der Professor, der nun zu merken begann, daß ihn seine Freundin — wie er glaubte, allerdings ganz unschuldigerweise — da arg aufs Eis gelockt habe, der aber doch zu ehrlich und zu verständig war, um die Frage kurzweg zu bejahen. „Es giebt zwar unter den von Kapital Entblößten auch Verschwender, Trunkenbolde und Müßiggänger, gleichwie es unter den Kapitalbesitzern sparsame und fleißige Leute giebt; aber im allgemeinen kann man doch nicht eigentlich sagen, daß dieser Unterschied dasjenige erkläre, worauf es hier ankommt. Ich will sogar zugeben, daß im Durchschnitt die Reichen bei uns mehr verzehren und weniger arbeiten als die Armen. Jedoch .....“
„Sonderbar, höchst sonderbar,“ rief Frau Wera mit erstaunter Miene. „Wie kommt es dann, daß jene die Armen und diese die Reichen sind?“
„Nun, Sie müssen wissen, die Armen haben eben nichts als ihre Arbeitskraft, und diese allein ist unfruchtbar, während den Reichen dasjenige gehört, was zur Befruchtung der Arbeitskraft erforderlich ist; folglich haben sie das Recht, von den Armen dafür, daß sie ihnen die Mittel zur Arbeit geben, Anteil vom Nutzen zu verlangen, und dieser Anteil vom Nutzen, der sich in ihren Händen aufhäuft, ist es, was sie reich macht, während jene arm bleiben müssen.“
„Ja, das verstehe ich schon, Herr Professor; jene sind arm, weil sie nichts haben, und diese sind reich, weil sie viel haben — das leuchtet mir ein. Aber Sie entschuldigen schon die Begriffsstutzigkeit einer Frau, die in frühester Jugend Ihr gesegnetes Europa verlassen hat und sich in dessen Zuständen und Rechtsgrundsätzen nicht mehr ganz genau zurechtfinden kann. Das, was die Reichen den Armen gegenüber voraushaben, die Mittel zur Arbeit, das sind doch wohl Felder und Wiesen, Gebäude, Maschinen und Geräte, nicht wahr? Da hat also wohl der liebe Gott die Felder und Wiesen in Europa eigens für die Reichen erschaffen, die Häuser, Maschinen, und Werkzeuge aber haben die Reichen, weil sie die Klügeren sind, angefertigt und lassen sich nun all das von jenen Leuten bezahlen, die wegen ihrer Gottlosigkeit ausgeschlossen sind vom Besitze der Erde und die überdies dumm genug waren, bloß Nahrungsmittel, nicht aber auch Arbeitsinstrumente zu erzeugen?“
Der Professor merkte nun freilich, wo Frau Wera mit ihm hinauswolle und fing daher an, ärgerlich zu werden. „Das ist alles höchst unwissenschaftlich, was Sie da sagen, verehrte Frau,“ erklärte er. „Ob Gott einen Unterschied zwischen arm und reich macht oder nicht und ob die Armen es sind, welche die Arbeitsgeräte erzeugten, gerade so gut als die Nahrungsmittel thut hier nichts zur Sache; irgend jemand muß doch die Erde und die Arbeitsinstrumente besitzen, und das sind eben die Reichen.“
„Professor, Professor,“ sagte nun Frau Wera, die scherzhafte Miene ablegend und Tenax mit ihren großen, klaren Augen voll anblickend, „Sie bewegen sich da in einem häßlichen Cirkel; die Knechtschaft erklären sie aus der Armut und die Armut aus der Knechtschaft. Wenn es richtig ist, daß die Arbeitenden den Gewinn abtreten müssen, weil ihnen die Arbeitsmittel fehlen, und wenn ihnen diese fehlen, weil sie den Gewinn abtreten müssen; dann, so sollte man meinen, versteht es sich doch von selbst, daß der Gewinn ihnen gehört, wenn sie im Besitze der Arbeitsmittel sind, und daß diese ihnen gehören, wenn sie den Gewinn für sich behalten. Oder hat der Gedanke der Freiheit und Gleichberechtigung etwas gar so Abschreckendes für Sie, daß Sie sich, aller Logik zum Hohn, gegen ihn sträuben?“
Der Professor wurde purpurrot und antwortete halb flüsternd, mit gesenkten Augen: „Sie dürfen mit einem alten Manne nicht so schwer ins Gericht gehen, wenn er sich sträubt, Überzeugungen abzulegen, die er durch ein ganzes arbeitsvolles Leben in sich aufgenommen. Soll ich mich so leicht entschließen, als unsinnig zu verwerfen, was ich ein Menschenalter hindurch Tausenden und Abertausenden von Zöglingen als Quintessenz allerhöchster Weisheit angepriesen? Auch kommt mir der Umschwung zu plötzlich, er widerstreitet meinen Vorstellungen von der Notwendigkeit organischer historischer Entwickelung aller menschlichen Dinge. Man macht doch schließlich eine neue Gesellschaftsordnung nicht wie eine neue Maschine in der Fabrik und ich kann an dieses Freiland nicht glauben, da es eine künstliche Schöpfung ist, das Werk von Menschen, die sich eigens zu dem Zwecke vereinigten, die Sache so und nicht anders einzurichten, während meine Weltanschauung mich lehrt, daß nur das organisch Gewordene vernünftig und dauerhaft sein kann.“
„Auch dieses Bedenken ist nur die letzte Schanze Ihres Vorurteils,“ antwortete unerbittlich die junge Frau. „Daß gesellschaftliche Neugestaltungen, um vernünftig und dauerhaft zu sein, nicht künstlich gemacht, sondern organisch entwickelt sein müssen, ist allerdings richtig; aber welcher Organe soll sich denn der Genius der Menschheit bedienen, wenn er eine dem Untergang verfallene, überlebte Gesellschaftsform in eine neue, lebensfähige hinüberführen will, wenn nicht der Menschen? Verstehen Sie unter natürlichem Werdeprozeß in der menschlichen Entwickelungsgeschichte nur solche Gestaltungen, die sich ohne Zuthun der Menschen ins Werk setzten? Soll wirklich nur die Dummheit, die träge Gedankenlosigkeit, die geduldig das Heute trägt, weil es dem Gestern gleicht, soll sie die einzig berechtigte Kraft in der menschlichen Geschichte sein? Ich verstehe den Satz von der Notwendigkeit organischer Entwickelung gesellschaftlicher Neubildungen, dahin, daß die Neubildungen das natürliche und vernünftige Ergebnis geänderter Existenzbedingungen der Menschheit sein müssen. Aber dieses Ergebnis muß trotz alledem und alledem durch Menschen herbeigeführt werden; es wächst nicht gleich den Bäumen des Waldes oder den Blumen der Wiese, so wenig, als die Gestaltungen euerer bürgerlichen Weltordnung ohne das Zuthun von Menschen zu stande kamen und sich in Kraft erhalten. Oder sehen Sie etwa als notwendiges Erfordernis gedeihlicher gesellschaftlicher Neubildung an, daß sie mit Blut begossen, durch den Donner der Kanonen eingeläutet werde? Widersetzt euch nur fernerhin demjenigen, was zu thun unbefangenes Nachdenken und gesunder Menschenverstand von euch fordern, und ihr werdet bei euch da draußen der Feuer- und Bluttaufe wahrlich nicht entgehen. Wir aber halten unsere Schöpfung deshalb für nicht minder lebensfähig, weil sie auf friedlichem Wege zu stande gekommen, und wenn wir, um dies zu ermöglichen, Gebiete aufsuchten, wo Unverstand und böser Wille uns nicht hindernd in den Weg treten konnten, so haben wir auch damit nur gethan, was thatkräftige, entschlossene Menschen in ähnlichen Verhältnissen alle Jahrtausende hindurch thaten und wofür als letztes großartigstes Beispiel die Gründung der Vereinigten Staaten von Nordamerika in der Geschichte verzeichnet steht.“
Professor Tenax hatte den letzten Teil dieser sich über sein Haupt ergießenden Strafrede schweigend, in tiefe Gedanken versunken, angehört. Nach einer Weile reichte er uns allen die Hand, nahm darauf Frau Weras Arm unter den seinen, und wir schlugen den Weg nach dem Bahnhofe von Obertana ein, um den nach Edenthal gehenden Zug zu besteigen.
Wer vom freiländischen Gemeinwesen Land und Kapital zur Inswerksetzung eines Unternehmens haben will, der muß, er mag nun allein sein oder Genossen seines Planes bereits gefunden haben, der Centralbank all seine Wünsche und Absichten bekannt geben; diese veröffentlicht die ihr gewordene Mitteilung und ruft daraufhin eine Generalversammlung ein, an welcher jedermann teilnehmen kann, der sich für das Unternehmen irgendwie interessiert. Es war nun letzthin in den Blättern die Ankündigung zu lesen, daß ein kürzlich aus Amerika eingewanderter Ingenieur mit einer Anzahl Genossen, die sich ihm teils schon in Amerika teils in Freiland angeschlossen, zur Gründung einer Luftschiffahrtgesellschaft 600000 Pfund Sterling verlangte. Seine Ideen waren von verschiedenen wissenschaftlichen Gesellschaften Europas und Amerikas für undurchführbar erklärt worden und auch die freiländische Verwaltungsbehörde für gemeinnützige Unternehmungen mitsamt dem dazu gehörigen Vertretungskörper, denen er sein Projekt vorgelegt, hatten sich ablehnend verhalten. Er beschritt daher den Weg der Selbsthilfe, veröffentlichte eine umständliche Beschreibung seiner Erfindung und forderte diejenigen, die gleich ihm an die Möglichkeit einer praktischen Verwirklichung des Gedankens glaubten, auf, sich ihm anzuschließen.
Mich interessierte die Sache sowohl um ihrer selbst willen als auch weil ich bei diesem Anlasse sehen wollte, wie sich die freiländischen Einrichtungen einem so gewagten Unternehmen gegenüber bewähren würden, und ich beschloß daher an der Generalversammlung teilzunehmen.
Die Idee des Erfinders war sinnreich, aber sie leuchtete mir nicht in allen Einzelheiten ein, und angesichts der Höhe des zu dem Experimente geforderten Betrages fand ich es ganz begreiflich, daß unsere Behörden die Verantwortung scheuten, eine solche Summe aus den Mitteln des Gemeinwesens zu bewilligen. Dagegen fand ich es nicht mehr als billig, daß dem Manne Gelegenheit geboten werde, mit Hilfe der öffentlichen Meinung seinen Gedanken zu erproben, und ich war entschlossen, mich selbst an dem Versuche zu beteiligen.
Bei der Generalversammlung fanden sich nahe an zweitausend Personen ein, die alle durch ihr bloßes Erscheinen Stimmrecht in derselben besaßen. Während aber bei allen andern Arten von Generalversammlungen keinerlei Unterschied zwischen den Teilnehmern gemacht wird, ist es bei den Gründerversammlungen Grundsatz, daß diejenigen, welche die Gefahr der Gründung auf sich nehmen wollen, dies ausdrücklich erklären; ihre Stimme hat deshalb nicht größeres Gewicht als die der andern Mitglieder der Generalversammlung, diese Bestimmung aber ist nötig, damit das Gemeinwesen sowohl als die sich für den Gegenstand interessierende und durch die andern Mitglieder der Generalversammlung vertretene öffentliche Meinung sich ein Urteil darüber bilde, welche Deckung das Gemeinwesen für die geforderten Kredite unter allen Umständen finden werde, falls das Unternehmen zu Grunde gehen sollte, noch bevor es zu arbeiten begonnen oder genügend zahlreiche Genossen seiner Arbeit gefunden, um den Schaden der Auflösung decken zu können. Denn im Sinne des § 6 der freiländischen Gesellschaftsstatuten wird bekanntlich der Schaden unter die Mitglieder jeder Association nach Maßgabe des auf ein jedes entfallenden Gewinnes verteilt. Wenn nun ein Unternehmen zu Grunde geht, bevor es überhaupt Gewinne zur Verteilung gebracht hat, oder wenn diese Gewinnverteilung unter einer so geringen Anzahl von Personen stattgefunden haben sollte, daß die vom Schaden Betroffenen außer stande wären, Ersatz zu leisten, so hätte das Gemeinwesen das Nachsehen, das Unternehmen wäre thatsächlich nicht auf Kosten der Unternehmer, sondern auf Kosten der Gesamtheit ins Werk gesetzt. Eine solche Vorsorge ist umso notwendiger, als es Grundsatz der freiländischen Kreditgebarung ist, daß niemand wegen welcher Kapitalverluste immer zu einer höheren jährlichen Abzahlung an das Gemeinwesen verpflichtet werden könne, als dem Werte einer „Jahresstunde“ entspricht. Das heißt mit anderen Worten: es darf niemand wegen Verschuldung an das Gemeinwesen eine Last aufgebürdet werden, welche dem Werte nach die tägliche Mehrarbeit einer Stunde übersteigt. Da nun der durchschnittliche Stundenwert derzeit fünf Mark beträgt und auf das Jahr zweihundertundfünfzig Arbeitstage gerechnet werden — es kommen nämlich von den dreihundertfünfundsechzig Tagen des Jahres die zwei Ferienmonate und die Feiertage in Abzug — so stellt sich das Maximum der Abschlagszahlungen, zu denen ein Freiländer wegen Verlustes von ihm beanspruchter Kapitalien angehalten werden kann, derzeit auf zwölfhundertundfünfzig Mark im Jahre.
Bei Neugründungen ist es also notwendig, daß sich eine dem geforderten Kapitale entsprechende Menge von Teilnehmern finde, die von vornherein erklären, daß sie ohne Rücksicht darauf, ob ein späterhin entstehender Verlust durch die Gewinnanteile der Beteiligten Deckung fände oder nicht, dem Gemeinwesen für die Abtragung der geforderten Summe haften — welche Haftpflicht natürlich erlischt, sowie die Verteilung des Verlustes im Sinne des Absatzes 6 des freiländischen Gesellschaftsstatuts möglich wird, ohne irgend einen der Betroffenen mit mehr als dem Werte einer Jahresstunde zu belasten.
Da es sich im vorliegenden Falle um zwölf Millionen Mark handelte, die nach der Beschaffenheit der geplanten Anlagen in zwanzig Jahren amortisiert werden sollten, so hätten sich 240 gründende Mitglieder melden müssen, damit die geforderte Summe von vornherein Deckung finde. Das war nun thatsächlich nicht der Fall; es meldeten sich nur 85 Personen, die so viel Vertrauen in die Durchführbarkeit des Planes oder so viel Enthusiasmus für die ihm zu Grunde liegende Idee besaßen, um sich der Gefahr auszusetzen, zwanzig Jahre hindurch mit einer 1250 Mark erreichenden Ersatzpflicht belastet zu werden. Auch hatte das Unternehmen in der Versammlung zahlreiche energische Gegner, die haarscharf bewiesen, daß der ganze Plan theoretisch und praktisch unsinnig sei und daß es thörichte Vergeudung der öffentlichen Mittel wäre, sie an die Verwirklichung eines derartigen Hirngespinstes zu setzen. Wenn sich — erklärten diese Gegner — 240 Thoren gefunden hätten, um ihre eigenen Kräfte für die Sache einzusetzen, so müßte man sie zwar bedauern, könnte aber nichts dagegen vorkehren, da es natürlich jedermanns Recht sei, mit seinen eigenen Mitteln anzufangen, was ihm beliebt; da dies jedoch glücklicherweise nicht geschehen, so möge der Erfinder das Publikum fernerhin mit seinen Chimären nicht in Versuchung führen. Ich konnte dieser Beweisführung, trotzdem sehr tüchtige Fachmänner sie vertraten, nicht in allen Stücken beipflichten. Wie bereits zugegeben, bezweifelte ich einigermaßen die Richtigkeit aller Voraussetzungen des Erfinders, aber zwingende Beweiskraft vermochte ich auch den Argumenten der Gegner nicht zuzuerkennen, und ich erinnerte mich daran, daß es Fachmänner waren, die Galilei zum Widerruf gezwungen und den Erfinder des Dampfschiffes, Foulton, für einen Narren erklärt hatten. Ich war der Ansicht, daß die Großartigkeit der Idee in einem so reichen Gemeinwesen, wie es Freiland ist, eines Versuches wohl wert sei und fühlte mich in dieser Ansicht umsomehr bestärkt, als ich sah, daß unter den fünfundachtzig Genossen des Erfinders sich einige Männer befanden, deren Urteil in Sachen der Flugtechnik mir denn doch zum mindesten beachtenswert erschien. Ich trat also nicht bloß den Gründern bei, sondern schloß mich, als es zur Abstimmung kam, denjenigen an, die trotz der mangelnden Kapitaldeckung doch dafür waren, daß die geplante Gesellschaft den geforderten Kredit erhalte; es war die Majorität, die sich in diesem Sinne aussprach.
Die Folge eines solchen Beschlusses ist nach freiländischem Rechte, daß die Sache zunächst vor die Verwaltungsbehörde und den Vertretungskörper für gemeinnützige Angelegenheiten kommt, d. h. wohlverstanden nur, wenn es sich, wie im vorliegenden Falle, um eine Gründung handelt, deren Kapitalbedarf nicht volle Deckung gefunden hat. Andernfalls wäre die Sache mit dem Beschlusse der Generalversammlung erledigt gewesen, die Verpflichtung der Centralbank zur Gewährung der erforderlichen Kredite unmittelbar in Kraft getreten. So aber, wie die Dinge hier lagen, mußten die gewählten Vertreter des Gemeinwesens sich über den von der Generalversammlung gefaßten Beschluß aussprechen. Stimmen sie ihm zu, so ist die Gründung vollzogen; lehnen sie ihn ab, so haben die Gründer das Recht, eine neuerliche Generalversammlung zu fordern, in welcher dann die öffentliche Meinung endgültig ihr Urteil abgiebt. Im vorliegenden Falle geschah das letztere. Der Vertretungskörper für gemeinnützige Angelegenheiten sprach sich infolge des ihm von der Verwaltungsbehörde unterbreiteten Gutachtens gegen die Gewährung des geforderten Kredites aus und es kam thatsächlich zu einer neuen Generalversammlung. Inzwischen hatte sich die Zahl der haftenden Genossen des Erfinders auf 152 erhöht und die von nahezu 8000 Personen beschickte Generalversammlung bestätigte mit überwältigender Mehrheit den Beschluß ihrer Vorgängerin. Es war offenbar, das freiländische Volk wollte etwas daran wagen, um eine so großartige Erfindung zu erproben, und ich will hier nur nebenbei erwähnen, daß der Erfolg der Volksstimme nachträglich Recht gab. Der Gedanke des Erfinders bewährte sich zwar nicht vollkommen in der von ihm vorausgesehenen Weise, sein Unternehmen mißlang, aber die bei den angestellten Versuchen gemachten Erfahrungen waren so wichtiger und so einschneidender Art, daß der nämliche Vertretungskörper, der wenige Monate zuvor den Versuch hindern wollte, einstimmig einen Antrag annahm, der darauf hinauslief, den Gründern das ganze Unternehmen verlustlos abzulösen und die begonnenen Experimente auf Kosten des Gemeinwesens fortzuführen; der von der Majorität seiner Fachkollegen noch kürzlich als unzurechnungsfähiger Querkopf behandelte Erfinder wurde von diesen nämlichen Fachkollegen zum obersten Leiter dieser wichtigen Versuchsanstalt ernannt.
Unser Freund Tenax, der sich mehr und mehr als Freiländer zu fühlen begann und auch nach Möglichkeit an allen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, dabei aber sein Räsonnieren den sämtlichen freiländischen Einrichtungen gegenüber noch nicht lassen konnte, war bei den zwei Generalversammlungen mit dabei gewesen, hatte in der ersten eifrig gegen den Erfinder gesprochen und gestimmt, in der zweiten dagegen sein Votum für ihn abgegeben. Als ich mich damals nach den Beweggründen seiner Handlungsweise bei ihm erkundigte, meinte er, er habe den Mann ursprünglich für einen Gauner gehalten, der bloß darauf ausginge, der freiländischen Centralbank 600000 Pfund Sterling zu entlocken und sich dann aus dem Staube zu machen. „Denn das“ — so rief er triumphierend — „ist einer der wunden Punkte Eueres Kreditsystems. Ihr habt an alles gedacht, nur daran nicht, daß es auch Spitzbuben in der Welt giebt, und da wollte ich denn nach Möglichkeit vorbeugen.“
„Seien Sie ruhig, Professor,“ tröstete ich den alten Herrn, „Spitzbuben vermögen unserer Bank nichts anzuhaben.“
„Oho!“ rief Professor Tenax, „bekommt hier nicht jedermann Geld, soviel er will und zu welchem Zwecke immer, ohne das Euere Centralbank auch nur das Recht hat, bei der Verwendung des Geldes dem Schuldner auf die Finger zu sehen?“
„Vor allem, verehrter Freund, bekommt jedermann, wie Sie soeben zu sehen Gelegenheit hatten, für eigene Rechnung unbedingt nur soviel, als er vernünftigerweise abzuzahlen in der Lage ist; fordert er mehr, so hat unsere Centralbehörde bereits das Recht, sich seine Zwecke etwas näher anzusehen, und der Betreffende müßte es besonders schlau anstellen, wenn er diese Behörde mitsamt der öffentlichen Meinung so gründlich hinters Licht zu führen vermöchte. Will jemand eine größere Summe haben, so muß er sich Genossen suchen und es hat außerdem für alle Fälle jedermann das Recht, sich ihm sowohl als seinen Genossen jederzeit anzuschließen. Diese Genossen überwachen ihn, nehmen Einblick in alle seine Schritte, setzen ihm Kollegen in der Leitung an die Seite, was an sich schon genügt, um verbrecherische Pläne eines einzelnen zu durchkreuzen. Aber setzen wir selbst den Fall, daß jemand ein ganzes Konsortium von Gaunern auf die Beine bringt. Nehmen wir beispielsweise an, daß alle die hundertzweiundfünfzig, die sich dem Erfinder da angeschlossen haben, geriebene, abgefeimte Schurken wären; was nützt das den Leuten? Sie haben jetzt einen Kredit von 600000 Pfund, aber zu welchem Zwecke und in welcher Weise? Glauben Sie, daß die Centralbank den Herren 600000 Pfund Sterling auf den Tisch zählt? Die Centralbank wird den Baugesellschaften, welche die Fabriksanlagen der neuen Luftschiffahrtsgesellschaft errichten, den Maschinenwerkstätten, die ihr die Einrichtungen liefern, Zahlung leisten; wo ist da Raum für Betrug? Ich gebe Ihnen zu, daß die Leute vielleicht Maschinen im Auslande bestellen und bei dieser Gelegenheit durch betrügerische Machenschaften mit betrügerischen Fabrikanten irgend etwas auf die Seite bringen könnten; im großen Stile dürften sie das schwerlich betreiben, ohne den öffentlichen Verdacht auf sich zu lenken, womit dann natürlich — immer ohne die geringste Einmischung der Centralverwaltung — ihr Spiel rasch ein Ende hätte. Doch sehen wir selbst davon ganz ab, nehmen wir an, die Herren stellten es so schlau an, daß niemand ihnen hinter ihre Schliche käme, trotzdem sie einen recht namhaften Teil des ihnen eröffneten Kredits unterschlagen hätten — wem unterschlagen sie das? Doch nur sich selbst; mehr, als wofür sie haften, wird ihnen zu stehlen gewiß nicht gelingen. Oder meinen Sie vielleicht, daß die Gauner, wenn sie einen Fischzug gemacht haben, das Weite suchen könnten, in welchem Falle dann das Gemeinwesen trotz der Haftpflicht der Unternehmer das leere Nachsehen hätte? Halten Sie es für möglich, daß es zurechnungsfähige Menschen giebt, die, um eines solchen Gewinnes willen Freiland den Rücken kehren und sich der bürgerlichen Welt überantworten? Die Sache löst sich in ein ganz einfaches Rechenexempel auf. Was können die Leute hier stehlen? Äußerstenfalls den Wert einer Stunde; und dafür sollten sie auf die fünf, sechs andern Stunden ihres Arbeitswertes verzichten? Denn sowie sie Freiland den Rücken kehren, haben sie diesen Wert selbst vernichtet oder doch zum mindesten auf jenes Ausmaß des Elends herabgedrückt, wie es in der bürgerlichen Welt der Anteil des Arbeitenden ist. Menschen, die dessen fähig wären, könnten keine Schlauköpfe, sondern nur Tölpel sein, die nicht einmal über das Einmaleins hinaus sind, und solche sind — als Betrüger zum mindesten — nicht gefährlich. Aber ich bestreite, daß selbst der ärgste Tölpel, sofern nur ein Rest von Menschentum in ihm steckt, um welchen Preis immer dazu zu haben wäre, die freie Atmosphäre dieses Landes mit der Kerkerluft der bürgerlichen Welt zu vertauschen.“
„Nun ereifern Sie sich nur nicht wieder,“ begütigte mich Professor Tenax. „Wenn es Ihnen Vergnügen macht, gebe ich zu, daß meine Besorgnisse nach dieser Richtung überflüssig gewesen. Betrüger sind die Herren von der Luftschiffahrtgesellschaft nicht, dafür aber sind es herzlich unpraktische Leute. Sehen Sie, ich bin doch ein Kathedermensch und habe mit Geschäften eigentlich niemals etwas zu thun gehabt; aber eine solche Gefahr einzugehen, wie das die hundertundzweifünfzig thun, und dabei nicht den geringsten Vorteil für sich auszubedingen, aller Welt das Recht offen halten, am Gewinne, den ich unter Einsatz meiner Mittel ermöglicht habe auf gleichem Fuße teilzunehmen, das wäre doch nicht nach meinem Geschmack. Nebenbei will ich auch bemerken, daß es in meinen Augen gerade kein Zeugnis für die hier herrschende Gerechtigkeitsliebe ist, daß man eine solche Verteilung von Gefahr und Gewinn als etwas Selbstverständliches betrachtet.“
„Ich kann Sie auch in diesem Punkte beruhigen,“ entgegnete ich. „Haben Sie nicht bemerkt, daß jener Absatz des Gesellschaftsstatuts, in welchem vom Alterszuschlage der Genossen die Rede zu sein pflegt, in dem soeben zur Annahme gelangten Statut der Luftschiffahrtsgesellschaft offen gelassen wurde?“
„Allerdings, und das ist es gerade, was ich so überaus thöricht finde; die Leute verzichten selbst auf jenen geringfügigen Zuschlag, den überall die älteren Teilnehmer einer Gesellschaft genießen, während ich in der Ordnung finden würde, daß hier, wo mit der Gründung so große Gefahr verknüpft ist, der Vorzug der ersten Teilnehmer größer sei als sonst der Alterszuschlag.“
„Das finden wir hundertzweiundfünfzig ersten Teilnehmer der Luftschiffahrtgesellschaft auch und gerade deshalb haben wir diesen Punkt einstweilen offen gelassen; wir wissen noch nicht, was wir fordern sollen, und haben es daher für das Beste gehalten, darüber einstweilen zu schweigen. Gelingt das Unternehmen, läßt sich über Bedeutung und Tragweite eines in die Statuten aufgenommenen Zuschlagrechtes ein Urteil bilden, dann werden wir Gründer mit unseren Forderungen hervortreten.“
„Und das nennen Sie praktisch, das nennen Sie vernünftig? Diese heutige Generalversammlung, bei welcher außer den Gründern niemand zugegen war, der sich am Unternehmen thätig beteiligen würde, wäre geneigt gewesen, jeden beliebigen Alterszuschlag zu votieren; nach Jahresfrist, wenn das Unternehmen dann gelungen sein sollte, wenn es sich herausstellt, daß hier Tausende von Arbeitern lohnende Beschäftigung finden, dann mit diesen Arbeitern, die auf ihre Kosten euch ersten hundertzweiundfünfzig etwas bewilligen sollen, über das Ausmaß dieser Bewilligung verhandeln, ist doch jedenfalls sehr unklug.“
„Diese Frage hat auch mir einen Moment lang zu denken gegeben, aber die Antwort liegt ziemlich nahe. Uns Gründern hätte es auf der einen Seite nichts genützt, wenn uns diese erste gründende Versammlung welchen Zuschlag immer bewilligt hätte, weil jede folgende ihn widerrufen kann; und wir brauchen auf der andern Seite nicht zu fürchten, daß spätere Generalversammlungen, in denen die Genossen den Ausschlag geben, uns in dem, was die öffentliche Meinung dazumal für billig halten wird, verkürzen werden, weil die Freizügigkeit uns in solchem Falle Hilfe schüfe. So gut sich hier bei dieser ersten Gelegenheit Tausende eingefunden haben, um eine Gesellschaft, welche sie interessiert, begründen zu helfen, ebenso würden späterhin sicherlich Tausende sich bereit finden, helfend in eine Generalversammlung einzutreten, wo man billige Ansprüche von Personen mißachten wollte, die unter dem Einsatz ihrer Mittel die Verwirklichung einer gemeinnützigen Idee ermöglicht haben. Nehmen Sie an, daß die zukünftigen Flugmaschinen zwar im Prinzipe gelungen, aber doch so geartet sind, daß sie praktisch nicht sehr große Verwendung finden können, so wird der Absatz des Unternehmens ein geringfügiger bleiben und selbst ein verhältnismäßig hoher Zuschlag nicht viel tragen; stellen Sie sich umgekehrt vor, daß Zehntausende von Arbeitern notwendig werden, um dem Bedarfe nicht nur von Freiland, sondern der ganzen Welt nach diesem zukünftigen Flugapparate zu genügen, dann hätte auch ein geringfügiger Gründerzuschlag enormen Wert. Setzen wir nun den Fall, daß man, auf einen mäßigen Absatz rechnend, einen zehnprozentigen Gründerzuschlag durch — sagen wir — zwanzig Jahre heute für billig halten würde und es stellte sich dann heraus, daß dieser zehnprozentige Zuschlag, statt wenige Tausende Mark im Jahre zu tragen, Hunderttausende von Mark jährlich erreicht, glauben Sie dann, daß es billig wäre, diese hundertzweiundfünfzig Personen dafür, daß sie schlimmsten Falls 1250 Mark im Jahre aufs Spiel setzten, mit je 100000 Mark jährlich zu belohnen? — Ebenso unbillig, als es umgekehrt wäre, wenn man unter der Voraussetzung, daß der Absatz sehr groß sein werde, einen sehr mäßigen Gründerzuschlag festgestellt hätte und sich dann herausstellte, daß dieser Zuschlag in Wahrheit ein Bettel sei, der nach unten zu außer Verhältnis steht mit der übernommenen Gefahr. Wir Gründer thun also ganz wohl daran, uns auf die öffentliche Meinung zu verlassen; wir werden unter allen Umständen erhalten, was diese als billig erachtet.“
Im Monat September finden hier die Wahlen für die verschiedenen Vertretungskörper statt. Die freiländische Verwaltung ist nämlich in der Weise eingerichtet, daß jeder Zweig des öffentlichen Dienstes für das ganze Land in je einer obersten Centralstelle zusammengefaßt ist, die verschiedenartigen Verwaltungszweige dagegen durchaus unabhängig voneinander arbeiten und auch deren Überwachung nicht durch einen einheitlichen, sondern durch gesonderte Vertretungskörper vor sich geht. Es giebt zwölf solcher unabhängiger Verwaltungszweige, nämlich: