1. Präsidium.
2. Versorgungswesen.
3. Unterricht.
4. Kunst und Wissenschaft.
5. Statistik.
6. Straßenbau und Verkehrswesen.
7. Post und Telegraph.
8. Auswärtige Angelegenheiten.
9. Lagerhaus.
10. Centralbank.
11. Gemeinnützige Unternehmungen.
12. Gesundheitspflege und Justiz.

Dementsprechend bestehen zwölf oberste Verwaltungsbehörden, mit je einem Vorstande an der Spitze, und zwölf Vertretungskörper, aus deren Mitte die Verwaltungsvorstände gewählt werden, die dann ihrerseits ihre Unterbeamten ernennen.

Jeder volljährige Freiländer — Mann oder Weib — hat das Wahlrecht für sämtliche Vertretungskörper; nur üben die wenigsten dieses ihnen zustehende Recht für alle zwölf Vertretungen aus, vielmehr giebt jedermann seine Stimme nur in jenen Wahlkörpern ab, für deren Angelegenheiten er sich interessiert und Verständnis zu besitzen glaubt. Die Frauen z. B. kümmern sich zumeist um die Wahlen für die Lagerhausverwaltung oder für die Centralbank nicht, stimmen auch für Straßenbau und Verkehrswesen, Post und Telegraph nur in geringer Zahl, während z. B. bei Wahlen für das Unterrichtswesen ihre Stimmen in der Regel den Ausschlag geben. Man geht hier nämlich von dem Grundsatze aus, daß es zwar jedermanns Pflicht sei, sich um die öffentlichen Angelegenheiten zu kümmern, aber eben nur um diejenigen, für welche man Interesse und Verständnis besitzt; es gilt für unehrenhaft, sich dem öffentlichen Leben fernzuhalten, aber für ebenso unehrenhaft, sich in Angelegenheiten zu mengen, von denen man nichts versteht. Die Folge davon ist, daß alle öffentlichen Angelegenheiten in den Händen Sachverständiger ruhen und daß beinahe überall diejenigen den Ausschlag geben, die bei den Entscheidungen, um die es sich jeweilig handelt, zunächst interessiert sind.

Das wäre in den Staaten der bürgerlichen Welt ein ungeheueres Unglück. Denn da dort jedermann bestrebt ist und bestrebt sein muß, seinen Vorteil auf Kosten anderer zu suchen, so hätte eine derartige Machtverteilung zu bedeuten, daß das Publikum wehrlos den Ausbeutungsgelüsten derjenigen überantwortet wäre, die irgendwie in der Lage sind, sich auf seine Kosten zu bereichern. Man stelle sich einmal ein europäisches Land vor, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation, die Landwirte über Landwirtschaft, die Bankleute über Bankwesen Gesetze zu machen und deren Ausübung zu überwachen die Macht besäßen, ohne daß sie den Widerstand der nicht direkt Beteiligten zu fürchten brauchten! Hier in Freiland sind ähnliche Ausbeutungsgelüste ganz undenkbar. Was würde es z. B. freiländischen Fabriks- oder Landwirtschaftsgesellschaften nützen, ihre Erzeugnisse durch Schutzzölle zu verteuern? Sie hätten damit den anderen das Produzieren erschwert, die Arbeit von den von Natur aus ertragreichsten auf minder ertragreiche Arbeitszweige gelenkt, ohne die Sondervorteile aus den geschützten Produktionen für sich behalten zu können. Da hier jedermanns Nutzen mit dem aller Welt notwendigerweise in Übereinstimmung bleiben muß, so kann man in allen Stücken die Wahrung des allgemeinen Nutzens denjenigen überlassen, die sich auf ihren Nutzen aus einer gerade in Frage stehenden Angelegenheit am besten verstehen, und das sind natürlich allemal diejenigen, welche bei der fraglichen Sache am unmittelbarsten interessiert sind. Setzen wir z. B. den Fall, daß es sich in Europa um den Bau einer neuen Eisenbahn handle; wäre es dort möglich, diesen Bau von der Meinung derjenigen abhängig zu machen, deren Ländereien und Gewerke von der neuen Linie berührt werden sollen? Sie würden für den Bau stimmen, auch wenn die Vorteile desselben für die Gesamtheit in gar keinem Verhältnisse zu den Lasten stünden, sofern nur die für sie selbst aus diesem Bau erwachsende Last durch den für sie selbst daraus erwachsenden Vorteil übertroffen wird. In Freiland dagegen können auch die unmittelbar Beteiligten nicht wünschen, daß eine Bahn gebaut werde, die der Gesamtheit weniger nützt als sie kostet, weil sich hier Nutzen wie Kosten unter allen Umständen gleichmäßig auf alle Mitglieder des Gemeinwesens, auf ein jedes nach Maßgabe seiner Arbeitsleistung, verteilen, und der einzige Unterschied zwischen den zunächst Beteiligten und allen anderen Bewohnern von Freiland besteht in diesem Punkte bloß darin, daß die ersteren am besten in der Lage sind, den Nutzen der in Frage stehenden Anlage richtig zu beurteilen und abzuwägen.

Daraus geht aber des ferneren hervor, daß es sich hierzulande bei allen Wahlen niemals darum handeln kann, einer bestimmten politischen Richtung zum Siege zu verhelfen, sondern immer nur darum, sachverständige Männer zu wählen. Es kann daher wohl Meinungsverschiedenheiten über die Eignung verschiedener Bewerber um eine zu vergebende Stelle, niemals aber Interessengegensätze und Parteikämpfe geben. Auch in Freiland geschieht es, daß der eine für nützlich hält, was der andere für schädlich erachtet, aber es ist immer der nämliche Nutzen beider, über welchen diese Meinungsverschiedenheiten entstehen mögen und beide Teile müssen daher stets in dem Wunsche übereinstimmen, die Entscheidung den Klügsten, Bestunterrichteten, Sachverständigsten in die Hände zu geben.

Die Ausübung des freiländischen Wahlrechtes ist nicht an den Nachweis eines längeren Aufenthaltes im Lande geknüpft; ich war schon Wähler, obgleich ich noch nicht ganz vier Monate in Freiland weilte. Aber da mir als Neuling die Kandidaten für die anderen Vertretungskörper noch fremd waren, so beschränkte ich mich darauf, meine Stimme für die mir bekannten Bewerber um die Mandate für Straßenbau und Verkehrswesen und für gemeinnützige Unternehmungen abzugeben. Nebenbei will ich noch bemerken, daß der erstere Vertretungskörper 120, der letztere 146 Abgeordnete zählt, wie denn überhaupt die zwölf Vertretungskörper sehr verschieden an Zahl sind. Sie halten alle gesondert ihre Beratungen und zwar meist in verschiedenen Sitzungsperioden. Die zwölf Verwaltungschefs beraten die wichtigeren Angelegenheiten gemeinsam, vertreten sie aber gesondert vor ihren Parlamenten; doch haben auch diese das Recht, gemeinsame Beratungen zu fordern, was allemal dann geschieht, wenn sich der eine Vertretungskörper für Angelegenheiten interessiert, die vor einem andern zur Beratung stehen. Da der bloße Wunsch welches Vertretungskörpers immer nach solch gemeinsamer Behandlung, die fragliche Angelegenheit der übereinstimmenden Entscheidung beider oder, wenn es zufällig mehrere Vertretungskörper sein sollten, die mit bezug auf die nämliche Angelegenheit einen solchen Wunsch äußern, aller sich für denselben Interessierenden unterwirft, so sind Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Vertretungskörpern gänzlich ausgeschlossen. Allenfalls auftauchende Kompetenzfragen der Verwaltungskörper entscheidet das Präsidium.

Bei der Einteilung der freiländischen Verwaltungszweige wird dem Ausländer zunächst auffallen, daß jene zwei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die in den europäischen Ländern die größte Kraft und die größte Aufmerksamkeit des Staates für sich beanspruchen, nämlich Finanz- und Militärwesen, gar nicht vertreten erscheinen.

Was nun zunächst das fehlende „Finanzministerium“ anlangt, so vertritt dessen Stelle in Freiland höchst wirksam die Centralbank. Sie ist es, die alle Einnahmen aller Bewohner des ganzen Landes noch vor diesen selbst in Händen hat; es bedarf daher keiner Steuereinnehmer, um die Abgaben einzutreiben; es genügt zu diesem Behufe, daß die Centralbank sie den Abgabepflichtigen zu Lasten und dem Gemeinwesen zu gunsten schreibe.

Auch das Fehlen eines „Kriegsministeriums“ darf nicht dahin ausgelegt werden, als ob es Freiland an allen militärischen Vorkehrungen zur Wahrung seiner Sicherheit nach außen fehle. Die Freiländer haben eine Armee und zwar, wie ich glaube, heute schon, trotzdem die Bevölkerungszahl zweiundeinhalb Millionen Seelen noch nicht überschritten hat, eine geradezu formidable Armee, die jeden, auch den mächtigsten Feind, der es wagen würde, Freiland anzugreifen, mit Leichtigkeit zerschmettern könnte. Nur ist es nicht eine Kriegsverwaltung, sondern — dem Ausländer mag das seltsam erscheinen — die Unterrichtsverwaltung, welche mit dieser Armee zu thun hat. Ähnlich wie bei den alten Griechen nimmt nämlich in der Jugenderziehung die Ausbildung jeglicher Art körperlicher Tüchtigkeit und darunter denn auch der Tüchtigkeit in der Handhabung von Waffen eine hervorragende Stelle ein. Von der Mittelschule angefangen werden in eigens dazu eingerichteten großartigen Anstalten die Knaben und Jünglinge Freilands täglich durch mindestens zwei Stunden im Turnen, Schwimmen, Reiten, Fechten und Schießen geübt, die Zöglinge der technischen Hochschulen auch in der Bedienung von Geschützen. Wenn man nun bedenkt, daß es hier keine ausgemergelten, herabgekommenen Proletarier giebt, sondern daß jeder freiländische Jüngling die Vollkraft all seiner geistigen wie körperlichen Anlagen entwickeln kann, und sich vergegenwärtigt, welcher Vollendung ein solches Menschenmaterial durch von Jugend auf geübte, planmäßige Ausbildung fähig ist, so wird man mir glauben, wenn ich versichere, daß die aus diesen Schulen hervorgehenden freiländischen Schützen, Reiter und Kanoniere denen der besten europäischen Armee genau im selben Maße überlegen sind, wie die Zöglinge der griechischen Gymnasien den Barbarenhorden Persiens überlegen waren. Zwar hatte ich natürlich keine Gelegenheit, Freiländer im Ernstkampfe zu sehen, denn bisher war Freiland der Notwendigkeit eines ernsten Kampfes enthoben; aber ich sah sie bei ihren Waffenspielen, wo in der Regel mit scharfer Ladung nach sinnreich hergerichteten und meist auch beweglichen Zielen geschossen wird; ich konnte also die Wirkung freiländischen Einzel- und Rottenfeuers beobachten und ich wage kühnlich die Behauptung, daß solchem Feuer keine europäische Truppe auch nur wenige Minuten lang zu widerstehen vermöchte.

Die der Schule entwachsenen Jünglinge besitzen zum Zwecke der Fortführung der Waffenübungen eine freiwillige Organisation unter selbstgewählten Führern und alljährlich werden große Gau- und Landesübungen von ihnen abgehalten, in denen sowohl Einzelkämpfer als ganze, bis zu Tausendschaften vereinigte Abteilungen sich um unterschiedliche Preise bewerben, die zwar in nichts anderem bestehen als in einfachen Lorbeerzweigen, die aber deswegen nicht minder heiß umstritten werden, wie einst die Ölzweige der isthmischen Spiele bei den alten Griechen. Nun denn, ich war Zeuge eines solchen Kampfes und konstatiere, daß die siegreiche Tausendschaft den Preis zuerkannt erhielt auf Grund eines Schießergebnisses, welches 6780 Treffer bei zehn auf tausend Meter Distanz binnen einer Minute abgegebenen Salven aufwies. Nun weiß ich wohl, daß es ein Unterschied ist, ob man an wehrlose hölzerne — nebenbei bemerkt genau mannsgroße — Zielscheiben oder auf das Feuer erwidernde Feinde seine Schüsse abgiebt. Aber es ist ja nicht gerade nötig, daß tausend Mann in einer Minute die sechs- bis siebenfache Zahl niederschießen, um sie schlechterdings unnahbar für jeden Feind mit menschlichen Nerven zu machen. Und wer dies Resultat vielleicht für unglaublich hält, der möge bedenken, daß auch im bisherigen Verlaufe der Geschichte noch stets der harmonisch entwickelte Vollmensch über herabgekommene Knechte den Sieg davongetragen hat, mag das Zahlenverhältnis da und dort noch so ungleich gewesen sein. Nicht das Feldherrngenie des Miltiades war es, was bei Marathon, und eben so wenig das des Pausanias, was bei Platäa den Ausschlag gab, sondern die unwiderstehliche Waffengewandtheit der in den „Gymnasien“ von Athen und Sparta ausgebildeten griechischen Männer, gegenüber den hilflosen Horden asiatischer Sklaven. Was sollte also Wunderbares daran sein, wenn die Zöglinge der freiländischen Gymnasien eine ähnliche Überlegenheit jenen Horden gegenüber an den Tag legen würden, welche die bürgerliche Welt gegen sie aufzubieten vermöchte?

Zu erklären wäre auch noch, warum in Freiland Gesundheitspflege und Justiz in einem Verwaltungskörper zusammengefaßt sind. Es spricht dies zunächst für eine Geringschätzung der Gerechtigkeitspflege, die überall in der bürgerlichen Welt geradezu als die Grundlage der gesamten gesellschaftlichen Ordnung hingestellt und als solche auch ganz besonderer Fürsorge gewürdigt wird. Der Unterschied liegt eben darin, daß hierzulande die Gerechtigkeit in den allgemeinen Einrichtungen liegt und daß man es demnach nicht notwendig hat, sie durch besondere Einrichtungen erzwingen zu wollen. Die bürgerliche Welt, die auf dem Unrechte beruht, indem sie neun Zehnteile aller Menschen zwingt, ihren eigenen Vorteil dem Vorteil der Gesamtheit oder dem, was man dafür hält, aufzuopfern, sie muß natürlich sehr umständliche Vorkehrungen treffen, damit die solcherart zur Preisgebung ihres eigenen Vorteils Gezwungenen sich dem Gebote der Allgemeinheit fügen. In Freiland wird von niemand gefordert, zu thun, was ihm schadet, zu unterlassen, was ihm nützt, hier steht der Nutzen der Allgemeinheit in vollständigstem Einklange mit jedermanns Eigeninteressen; es ist also überflüssig, dieses vom unübersteiglichen Walle der gesamten Einzelinteressen umgebene Gesamtinteresse noch durch besondere Schutzvorkehrungen zu verteidigen. Wir haben also hier schlechterdings keine Polizei und keine Gerichte im europäischen Sinne. Es kommen zwar Streitigkeiten hie und da vor, aber diese werden durch freiwillig und unentgeltlich ihres Amtes waltende Schiedsrichter geschlichtet. Ebenso giebt es auch in Freiland Verbrecher; doch betrachtet man diese als geistig oder moralisch Kranke und behandelt sie dementsprechend, d. h. man bestraft sie nicht, sondern sucht sie zu bessern. Und Ärzte, nicht Richter sind es, denen die Leitung und Überwachung des Besserungsverfahrens obliegt. Letzteres ist der Grund, warum das Justizwesen mit der Gesundheitspflege in einer Hand zusammengefaßt ist, wobei bemerkt werden muß, daß diese Behandlung der geistig und moralisch Kranken Freiland geringe Sorge bereitet, da es verhältnismäßig nur sehr wenige sind, die ihr unterzogen werden müssen.

Auch darin liegt durchaus nichts Wunderbares; die Freiländer sind weit entfernt, Engel zu sein. Es ist zwar zu hoffen, daß in nicht allzu ferner Zeit und jedenfalls nach Verlauf einiger Generationen das Fehlen fast aller Anreize zu gesetzwidrigen Handlungen eine wohlthätige Umwandlung auch in der Anlage und in der Natur der Menschen hier hervorrufen wird. Gleichwie körperliche Organe, die andauernd nicht geübt werden, verkümmern müssen, so gilt dasselbe auch für die Organe des Seelenlebens. Auch der schlechteste Mensch thut, sofern er nur zurechnungsfähig ist, nichts Böses ohne Anlaß, und auch der Beste kann zum Verbrecher werden, wenn der Anreiz dazu übermächtig wird; aber deshalb ist es doch nicht minder wahr, daß gute sowohl als schlechte Handlungen von Einfluß auch auf den Charakter des Menschen sind; schlechte Handlungen machen schlecht, gute Handlungen gut. Es ist also zu erwarten, daß die Menschen hier, wo ihnen jeder Anlaß, schlecht zu handeln, fehlt, stets besser und besser werden dürften. Aber bis sich diese Veredelung der Charakteranlagen vollzieht, wird wohl noch geraume Zeit vergehen, und einstweilen — ich wiederhole es — kann ich die Freiländer nicht, ihrem innersten Kerne nach, als bessere Menschen anerkennen, wie unsere Mitbrüder da draußen. Nichtsdestoweniger behaupte ich, daß die ganz außerordentliche Seltenheit von Verbrechen hier nichts Wunderbares sei. Morden, stehlen, betrügen denn die Leute da draußen aus purer Bosheit und zu ihrem Vergnügen? Sie thun es — zu neunundneunzig Hundertteilen mindestens — bloß aus Not oder Verführung. Nun, diese Not oder Verführung giebt es hier nicht. Es fehlt also jeder Anlaß zu neunundneunzig unter hundert Verbrechen, die da draußen begangen werden, und das ist der Grund, warum sie hier nicht begangen werden.

Natürlich ist das soeben betonte Fehlen von Not und Verführung nicht so zu verstehen, als ob der Unterschied zwischen Freiland und dem Auslande bloß darin bestünde, daß die Leute hier satt, dort hungrig sind. Auch die Satten begehen — wenn auch nicht so häufig wie die Hungrigen — in der bürgerlichen Welt Verbrechen genug; aber sie thun es, weil sie sich gleichsam in stetem Kriegszustande mit allen ihren Mitmenschen befinden und weil man es im Kriege naturgemäß mit Recht oder Unrecht nicht so genau nimmt wie im Frieden und unter guten Kameraden. Man bedenke, daß es selbst unter den Verworfensten, unter den Gaunern und Banditen in der bürgerlichen Welt, eine Art Standesehre giebt, die nichts anderes ist, als die Scheu, denjenigen zu verletzen, von welchem man voraussetzt, daß er uns nicht verletzen würde und daß er darauf vertraut, daß wir sein Recht achten. Wenn also die Freiländer ihre Rechte gegenseitig ohne Ausnahme achten, so könnte man beinahe behaupten, daß sie in diesem Punkte gar nichts anderes thun, als was, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, in ähnlicher Lage der Verworfenste in Europa auch thäte: sie verschonen die Kameraden. Und der Unterschied liegt bloß darin, daß die Freiländer alle Kameraden sind, während die Angehörigen der bürgerlichen Welt sich in der Regel als Feinde betrachten und behandeln.

Nachdem ich meine Stimme für die zwei mich interessierenden Wahlen abgegeben hatte, beschloß ich, geführt von Freund Karl, die im selben Gebäude — dem freiländischen Volkspalaste nämlich — gelegenen andern Wahllokale in Augenschein zu nehmen, um mir das Treiben dort zu betrachten.

Als wir den Sitzungssaal des Vertretungskörpers für die freiländische Centralbank betraten, wo die Wählerversammlung des betreffenden Wahlkörpers zu tagen pflegt, tönten uns unwillige Rufe entgegen und wir bemerkten, daß sich die Menge um einen Redner gruppierte, dessen Ausführungen sichtlich diese Unruhe hervorriefen. Näher tretend sahen wir unsern Freund Tenax, der, wie ich nachholen muß, uns vor einigen Tagen mitgeteilt hatte, er trage sich trotz der mannigfachen Gebrechen des freiländischen Gemeinwesens mit der Absicht dauernder Ansiedelung in unserer Mitte und der hier offenbar einen ersten Versuch machte, sein Scherflein zur Verbesserung irgend eines der gerügten Gebrechen beizusteuern. Als solches entwickelte er, wie wir uns alsbald überzeugten, seinen augenblicklichen Hörern die exorbitante Höhe der freiländischen Steuer.

„Freiland will doch“ — so rief er — „von Grundrente und Kapitalzins nichts wissen; wenn man euch aber fünfunddreißig Prozent Steuer vom gesamten Einkommen zahlen läßt, so steckt darin schon reichlich Rente wie Zins und ihr seid noch übler daran als die Leute da draußen, die doch im Durchschnitt nicht mehr als vier bis fünf Prozent unter beiden Titeln, zusammen also, wenn es hoch kommt, zehn Prozent bezahlen müssen.“

Zu unseres Professors großer Überraschung verfehlte dieses schlagende Argument gänzlich seine Wirkung, rief vielmehr bloße Heiterkeit hervor. Zwar hatten einzelne Mitglieder der Versammlung nicht übel Lust, die Sache tragischer zu nehmen und sich über die Behauptungen unseres Freundes ernsthaft zu ärgern; es waren das einige erst kürzlich vom Auslande eingetroffene Neulinge, die jedoch von der Majorität der älteren Freiländer alsbald beruhigt wurden, indem man ihnen bedeutete, hier müsse jedem gestattet sein, seine Meinung frei zu äußern.

Als der Professor den unerwarteten Heiterkeitserfolg seiner Rede wahrnahm, war seine Verlegenheit groß, dermaßen, daß einer der Anwesenden, sichtlich bloß, um dem sonderbaren Gaste die Beschämung zu ersparen, daß man seine Auseinandersetzungen nicht einmal einer Antwort würdige, zu einer kurzen Erwiderung das Wort nahm.

„Freunde“ — so rief er — „dieser Mann meint es wahrscheinlich ganz ehrlich mit uns und nicht seine Schuld ist es wohl, wenn er, den Kopf noch voll Grillen, die da draußen künstlich gezüchtet werden, hier bei uns den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen kann. Vielleicht gehen ihm die Augen auf, wenn ich ihn an zweierlei erinnere. Erstens daran, daß da draußen Grundzins wie Kapitalzins von der Summe des Kapitals gezahlt werden, während hier die Steuer vom Einkommen erhoben wird. Ich habe draußen in einer Fabrik gearbeitet, von welcher ich mich noch ganz wohl erinnere, daß die fünfprozentigen Zinsen des darin steckenden Kapitals im Jahresdurchschnitt ziemlich genau so viel betrugen, als die gesamten Löhne der dabei beschäftigten Arbeiter, den Direktor und das Aufsichtspersonal mit inbegriffen. Und mein Vater war Großknecht bei einem Pächter, der jährlich zweimal soviel Pachtzins zahlen mußte, als die Löhne seines gesamten Personals betrugen. Das Zweite aber, was ich ihm sagen möchte — und das ist in meinen Augen die Hauptsache — besteht darin, daß der Zins da draußen anderen Leuten gehört und von diesen zu ihrem Vorteil verwendet wird, während die Steuer in Freiland uns gehört und bis auf den letzten Heller für uns verwendet wird. Mir kommt es nicht bloß darauf an, wie viel ich zahle, sondern auch wovon und wofür ich es zahle; da draußen war ich ein armer Teufel, der den letzten, überhaupt entbehrlichen Heller hergeben mußte, damit sich andere bereichern — hier bin ich ein reicher Mann, der dafür zahlt, daß er noch reicher werde. Und diesen Unterschied hat eben unser neuer Freund vergessen.“

Den Grad der Beschämung unseres guten Professors kann nur derjenige ermessen, der da weiß, wie sehr den meisten Lehrern das widerspruchlose Docieren vom Katheder herab zur zweiten Natur geworden ist. Auch ließ sich nicht verkennen, daß er die Berechtigung der ihm zu teil gewordenen Lektion im innersten Gemüte empfand; und so störten wir ihn denn nicht als er, ohne von uns Abschied zu nehmen, sich wortlos in der Menge verlor.

Vierzehntes Kapitel.
Über Geselligkeit, Liebe und Religion in Freiland.

Die beiden Regenzeiten, deren größere im Juli und deren kleinere im Oktober zu Ende geht, sind in Freiland der Karneval. Man darf sich unter diesen Regenzeiten keine Epochen ununterbrochener atmosphärischer Niederschläge vorstellen, ebensowenig als unter der trockenen Zeit eine Epoche ununterbrochener Dürre; es giebt in Afrika das ganze Jahr hindurch Regen, sowohl als schönes Wetter, nur überwiegt in der Regenzeit ersteres, in der Trockenzeit letzteres in ausgesprochenem Maße. Indessen gilt selbst dieser Gegensatz nur für das äquatoriale Tiefland in voller Schärfe, während die Berg- und Alpenlandschaften am Kenia und in dessen unmittelbarer Nachbarschaft denen der gemäßigten Erdstriche ähnlichere Witterungsverhältnisse aufweisen. Damit aber, daß es in den beiden Regenepochen beinahe täglich ausgiebige Niederschläge giebt, hat es auch hier seine Richtigkeit; die Vormittage sind meist schön und klar, gegen die Nachmittagsstunden aber ziehen sich um die Gipfel des Kenia dichter und dichter Wolken zusammen, die dann des Abends und meist die halbe Nacht hindurch in Form von Gewittern niedergehen, von deren Heftigkeit man in Europa schwerlich eine Vorstellung hat. Die Nächte sind um diese Zeit für den Aufenthalt im Freien schlechterdings ungeeignet, und danach hat sich denn das Volk von Freiland auch in seinen Vergnügungen gerichtet.

Während es in der schönen Zeit üblich ist, die balsamischen Nächte, soweit sie nicht dem Schlafe gewidmet sind, zu Ausflügen und zu allerlei anderen Unterhaltungen im Freien zu benutzen, vergnügt man sich in der Regenzeit vorwiegend in gedeckten Räumen und dabei spielt der Tanz eine hervorragende Rolle. Jeder freiländische Ort hat ein oder mehrere Vergnügungskomitees, welche die Veranstaltung öffentlicher Bälle in die Hand nehmen, und daneben finden sich die Familien mit erwachsenen Töchtern regelmäßig zu kleineren Tanzvergnügungen im Freundeskreise zusammen. Nur darf man sich unter diesen öffentlichen und Hausbällen beileibe nicht das vorstellen, was in Europa darunter verstanden wird. Man kommt hier nicht zusammen, um sich durch den Putz gegenseitig auszustechen, einander zu verlästern und sich gegenseitig über einander zu ärgern, sondern ausschließlich des Vergnügens halber und ohne irgend welchen andern Hintergedanken. Juwelen sind hier unbekannt; nicht etwa, daß die Freiländer und Freiländerinnen der Eitelkeit gänzlich entbehren würden; im Gegenteil, sie legen sehr großen Wert auf die Schönheit der äußern Erscheinung und insbesondere die Frauen sind eifrig bemüht, ihre körperlichen Vorzüge zur Geltung zu bringen. An den Mitteln zur Anschaffung von allerlei Kostbarkeiten würde es den Freiländern nicht fehlen, aber sie legen eben keinen Wert auf dieselben und zwar aus dem Grunde, weil die Kostspieligkeit einer Sache an und für sich hier nicht genügt, um sie irgend wem wünschenswert zu machen. So sonderbar es klingen mag, die Freiländerinnen ziehen Blumen als Schmuck den Juwelen vor. Dahinter vermutete ich anfangs irgend welche demokratische Tendenz, wurde aber von den Frauen, mit denen ich mich darüber in ein Gespräch einließ, alsbald eines besseren belehrt.

Daß Blumen schöner sind wie noch so künstliches und kostbares Geschmeide, wird vom Standpunkte unbefangener Ästhetik jedermann wohl zugeben; wenn man trotzdem in Europa letzteres höher schätzt, so hat dies seinen Grund nur darin, weil es kostbar ist und weil der Besitz kostbarer Sachen in der bürgerlichen Welt als Bescheinigung bevorzugter Lebensstellung gilt. Das Juwel ist dort gleichsam eine Art Adelszeichen, es beweist, daß sein Träger nicht zu den Knechten, sondern zu den Herren gehört, daß er das Recht hat, fremde Arbeit für sich auszunutzen, und darum, um diesen Adelstitel zu erlangen, verkaufen Tausende und Abertausende ihr und der Ihren Glück und Ehre.

„Glauben Sie wirklich,“ so fragte mich auf einem der hiesigen Bälle die Frau eines der Direktoren unserer Anstalt, „daß man Diamanten schätzt, weil sie schön sind? Ich kann Sie versichern, daß ich, als ich noch in Europa weilte, Diamanten von gewöhnlichen Glaskrystallen so wenig zu unterscheiden vermochte, als ich es jetzt vermöchte; trotzdem war damals meine Sehnsucht, ein Brillantenhalsband zu besitzen, während ich die Zumutung, ein Halsband aus Glaskrystallen anzulegen, mit Entrüstung von mir gewiesen hätte.“

„Wodurch erklären Sie sich das?“

„Ich wollte mich eben weniger schmücken, als vielmehr durch irgend etwas ausgezeichnet sein vor der großen Menge: ich bin fest überzeugt, wenn es in Europa das Vorrecht der sogenannten höheren Klassen wäre, einen Nasenring zu tragen, so würde jede Frau, die Wert auf gesellschaftliche Stellung legt, ihr Äußerstes daran setzen, um einen Nasenring tragen zu dürfen. Nun denn, Diamanten zu tragen ist, weil sie teuer sind, in Europa der Vorzug der mächtigen, einflußreichen Klassen, deshalb erwirbt man sie um den Preis weit angenehmerer, nützlicherer und schönerer Dinge. Und wenn es hier ebenso wäre, ich versichere Sie, trotz der Umwandlung, die mit mir in manchen Stücken hier vorgegangen ist, ich würde auch hier Diamanten tragen. Aber hier in Freiland würde der Diamant nicht zeigen, daß ich zu den Einflußreicheren, Mächtigeren, sondern daß ich zu den Thörichteren gehöre, nicht daß ich fremden Schweiß an die Erfüllung meiner Launen zu setzen vermag, sondern daß ich eigenen Schweiß oder den Schweiß der Meinen statt an nützliche und angenehme, an nutzlose und gleichgültige Dinge wende. Ich würde Bedauern statt Neid erregen, und das allein — Sie sehen, ich mache mich nicht besser als ich bin — ist der Grund, warum ich den Strauß hier an meiner Brust der kostbarsten Brosche, die Rosen hier im Haar allen Steinen der Welt vorziehe.“

Genau die nämlichen Verhältnisse sind auch der Grund, warum die Mode in Freiland ihre tyrannische Herrschaft verloren hat. Man kleidet sich hier lediglich zu dem doppelten Zwecke der Verhüllung und Verschönerung; sich entstellen, um dadurch die andern zu verdunkeln, gälte hier als der Gipfelpunkt der Lächerlichkeit. In Befolgung dieses Grundsatzes ist hier in der That die Tracht, insbesondere die der Frauen, entzückend schön. Es wird sehr große Sorgfalt auf sie verwendet ja, wie ich in Erfahrung gebracht, verschmähen es selbst große Maler und Bildhauer nicht, den Kleiderkünstlern ein wenig ins Handwerk zu pfuschen. Aber da es sich bei Auswahl der Stoffe niemals um die Kostbarkeit, bei Feststellung der Kleiderschnitte niemals um Neuheit oder Seltsamkeit, sondern bei beiden ausschließlich um die Kleidsamkeit handelt, so läßt sich der Eindruck, den solch ein freiländischer Ballsaal mit der Fülle der sich in ihm zwanglos bewegenden, selbstbewußten, edlen Gestalten hervorruft, in Worten kaum schildern.

Was jedoch der freiländischen Geselligkeit ihren ganz besonderen Reiz verleiht, ist die geradezu kindliche Fröhlichkeit, die einem aus allen Gesichtern entgegenstrahlt. Man bewegt sich hier nicht bloß unter lauter Leuten, denen es wohl ergeht, sondern, was mehr ist, unter Leuten, die mit absoluter Sicherheit darauf rechnen können, daß es ihnen stets wohlergehen wird. Dem Kampf ums Dasein sind die Freiländer nicht entrückt und jedermann ist hier für das größere oder geringere Ausmaß seines Wohlergehens selber verantwortlich; gänzlich unbekannt aber ist den Freiländern die häßliche, quälende Sorge um das tägliche Brot, um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Es ist ja möglich, daß die Genossenschaft, bei welcher man beteiligt ist, schlechte Geschäfte macht und sich auflösen muß; aber das kann wohl Verluste, niemals aber eine Gefährdung des weiteren Fortkommens im Gefolge haben, denn unveräußerlich ist jedes Freiländers Eigen, sein Anrecht an der Mitbenutzung des unermeßlichen Reichtums seines ganzen Landes. Diese fröhliche Zuversicht in Verbindung mit dem Bewußtsein, sich, man mag mit wem immer verkehren, stets unter guten Kameraden zu befinden, deren Vorteil unser Vorteil, deren Schaden unser Schaden ist, verleiht der Geselligkeit hier eine Aufrichtigkeit, Herzlichkeit und vornehme Sicherheit, derengleichen in der bürgerlichen Welt nirgends zu finden ist und auch gar nicht gefunden werden kann, denn dort kämpfen die Menschen den Kampf ums Dasein nicht miteinander, sondern gegeneinander, dort ist der Nächste nicht der Genosse im gemeinsamen Kampfe gegen die Natur, sondern der Feind, gegen den mit allen Waffen der List und Gewalt sich zu schützen die Selbsterhaltung fordert.

Bezeichnend ist die freiländische Auffassung über diesen Unterschied in den geselligen Verhältnissen hier und in der bürgerlichen Welt. „Was wollen Sie,“ so sagte mir letzthin ein Freiländer, mit welchem ich diesen Gegenstand erörterte, „wir sind nicht besser als die Tiere, ja sogar als die Raubtiere; wir haben nur aufgehört, uns gegenseitig aufzufressen, wie das die Angehörigen der humanen bürgerlichen Gesellschaft thun, und sind zurückgekehrt zur Ethik der Bestien. Sie werden sagen, daß der Tiger den Ochsen und der Wolf das Lamm frißt; das thun wir auch — nur gegenseitig verschonen wir uns. Wir sind also keine Übermenschen geworden. Die Wahrheit ist, daß wir früher unter den Bestien standen oder, wenn Ihnen das minder verletzend klingt, die schlimmsten aller Bestien waren.“

Ist nun schon ganz im allgemeinen das Verhältnis des Menschen zum Menschen hier ein herzerhebendes, so muß ich das Verhältnis der Geschlechter geradezu bezaubernd nennen. Die Natur hat jedem gesund veranlagten Manne ein tief eingewurzeltes mächtiges Wohlgefallen am Weibe und jedem gesund veranlagten Weibe ein eben solches Wohlgefallen am Manne als obersten aller Instinkte eingepflanzt; in der bürgerlichen Gesellschaft aber wird dieser mächtige Instinkt vergiftet. Das Weib ist dazu verurteilt, im Manne den herrischen Unterdrücker zu sehen, und der Mann wieder muß im Weibe die rebellische Sklavin fürchten. Die bürgerliche Jungfrau ist durch die Verhältnisse dazu gedrängt, mit ihren Reizen den „Versorger“ anzulocken, der sie dafür schadlos halten soll, was die Gesellschaft ihr versagt, und in ihren Mitschwestern sieht sie Konkurrentinnen bei diesem unschönen Ringen um die zukünftige Existenz. Offenheit und Würde sind von vornherein ausgeschlossen bei den Beziehungen zwischen Mann und Weib gerade in jenem ersten Stadium, wo sie doppelt vonnöten wären, weil es doch gilt, eine Wahl für das ganze zukünftige Leben zu treffen, bei welcher, sollen nicht beide Teile zu Schaden kommen, beide sich geben müssen, wie sie sind. Und was das Ärgste ist: da in der bürgerlichen Welt in den Augen jeder Jungfrau jeder Mann in erster Reihe als einer der zukünftigen Ernährer und folglich als ein Objekt der Eroberung, umgekehrt in den Augen jedes Mannes jede Jungfrau als mögliches Objekt zukünftiger Ernährung und dementsprechend als auf Eroberung und Überlistung ausgehende Männerjägerin sich darstellt, so besteht eigentlich zwischen beiden Geschlechtern ein immerwährender Zustand des Mißtrauens, der Heuchelei und Vorsicht.

Ganz anders all das in Freiland; hier ist der Mann dem Weibe und das Weib dem Manne nichts anderes, als wozu sie die Natur füreinander bestimmt hat; sicher steht das Weib auf seinem eigenen Rechte, es bedarf des Mannes nicht zum Leben, sondern nur zum Lieben, es wird daher bloß zu erobern trachten, wo sein Herz selber schon erobert ist oder sich doch zum mindesten danach sehnt, erobert zu werden. Das weiß der Mann und kann sich, wo sein Gefallen erregt wird, ohne Mißtrauen dem schönen Gefühle hingeben. Da er nicht gebraucht wird, so darf er sicher sein, nicht mißbraucht zu werden. Und da ebenso auch die freiländische Jungfrau sicher ist, daß derjenige, der sie umwirbt, dabei nicht ihr Vermögen, ihre Verbindungen, nicht ihre gesellschaftliche Stellung, sondern ausschließlich ihre Person im Auge hat, so wird sie ebensowenig dem Manne Mißtrauen entgegenbringen, als sie sein Mißtrauen erregt. Und vor allem: sie muß nicht um jeden Preis heiraten, sie muß nicht jeden Mann darauf ansehen, ob nicht etwa er der zukünftige „Versorger“ sei. Sie weiß recht gut, daß unter den Tausenden junger Männer, die ihr begegnen, nur einer der Erwählte sein kann, und sie wartet daher ruhig, bis die Stimme ihres Herzens ihr diesen Erwählten bezeichnet. Die Beziehungen der Geschlechter sind daher zwanglos und rein zugleich, Jünglinge und Jungfrauen verkehren als gute Kameraden. Insbesondere aber befleißigen sie sich einer Wahrhaftigkeit und Offenheit, die in gewisser Beziehung sogar das in Freiland allgemein übliche Maß übersteigt. Nicht minder naturgemäß und glücklich sind die freiländischen Eheverhältnisse. Thatsächlich ist die Ehe hier überaus fest und Scheidungen kommen fast gar nicht vor; rechtlich dagegen beruht das Eheband lediglich auf der freien Übereinkunft der beiden Gatten. Da man in Freiland überhaupt zu nichts gezwungen werden kann, was nicht in die Rechtssphäre eines andern eingreift, und da ein Recht auf die Person des Menschen hierzulande unter keinen Umständen anerkannt wird, so gilt die Ehe als freier Vertrag, der zwar nur unter Zustimmung beider Teile geschlossen, aber durch den Willen auch nur eines Teiles sofort gelöst werden kann. Dies leidet selbst dann keine Ausnahme, wenn Kinder vorhanden sind, welche in diesem Falle der Mutter gehören, es sei denn, daß diese selbst einer andern Anordnung zustimmt. Da es Vermögensrechte der Kinder, zu deren Schutze doch allein das starre bürgerliche Eherecht geschaffen wurde, in Freiland entweder gar nicht oder doch nur von untergeordneter Bedeutung giebt, so versteht sich diese Anerkennung des natürlichen Mutterrechts eigentlich von selbst. Und ebenso selbstverständlich ist es, daß gerade diese vollständige Vernichtung allen Ehezwanges eine ganz besondere Festigkeit der freiländischen Ehe zur thatsächlichen Folge hat. Es entspricht dies durchaus den Erfahrungen auch der bürgerlichen Welt, wo die Innigkeit des Ehebundes in umgekehrtem und die Häufigkeit der Ehescheidungen überall in geradem Verhältnisse steht zu den Schwierigkeiten, welche der Ehescheidung gesetzlich bereitet werden.

Standesunterschiede kennt die freiländische Gesellschaft nicht. Insbesondere gilt dies für die jungen Leute, die ihre Erziehung schon im Lande selbst genossen haben. Knaben und Mädchen erhalten hier allesamt, die ersteren bis zum zurückgelegten achtzehnten, die zweiten bis zum zurückgelegten sechzehnten Jahre die nämliche Erziehung, die ungefähr derjenigen in den besten deutschen Mittelschulen entspricht. Der Unterricht in den klassischen Sprachen wird nur denjenigen erteilt, die dies wünschen, im übrigen aber erhält die gesamte freiländische Jugend eine gründliche Gymnasialbildung. Erst nachdem diese Bildungsstufe erledigt ist, scheiden sich die Berufe; diejenigen, die sich irgend einem höheren gelehrten oder künstlerischen Fache widmen, besuchen die Hochschule oder die Kunstakademie, die andern eine der zahlreichen Gewerbeschulen, in welchen sie theoretische sowohl als praktische Anweisung für ihr zukünftiges Geschäft erhalten. Das selbstverständliche Ergebnis dieser Schulung ist, daß der einfachste Arbeiter nicht bloß den ganzen Zusammenhang seines Gewerbes, von den mechanischen Handgriffen angefangen bis zur Kenntnis der Bezugsquellen und Absatzmärkte vollständig inne hat, sondern auch über ein recht ansehnliches Maß allgemeiner Bildung verfügt. Diese freiländischen Arbeiter sind keine gedankenlosen, einseitigen Automaten, deren Interesse über ihre jeweiligen Handreichungen nicht hinausragen würde; sie sind jederzeit vollkommen in der Lage, den gesamten gewerblichen Organismus, dem sie gerade angehören, zu beurteilen, was natürlich dazu beiträgt, die Wahlen in den Generalversammlungen sachverständig und vernünftig zu gestalten; sie können außerdem jederzeit eine sich in verwandten Gewerben darbietende günstige Konjunktur durch Übertritt zu diesen praktisch ausnutzen, was wieder dazu beiträgt, die Gleichmäßigkeit der Erträge in allen Produktionszweigen in der denkbar vollkommensten Weise zu gewährleisten; und sie sind schließlich allesamt Kulturmenschen im höhern Sinne des Wortes, die teilnehmen können an allen menschlichen Angelegenheiten, die für öffentliches Leben, Wissenschaft und Kunst lebhaftes Verständnis und reges Interesse an den Tag legen. Damit soll natürlich nicht gesagt sein, daß jeder freiländische Arbeiter sich wirklich um alle höheren menschlichen Angelegenheiten kümmert; es giebt viele unter ihnen, die für alles, was nicht ihr persönlichestes Interesse berührt, ebenso gleichgültig sind — wie zahlreiche Angehörige der gelehrten Stände; denn die Teilnahme an der allgemeinen Kulturarbeit der Menschheit hängt eben nicht bloß vom Ausmaße des Wissens, sondern auch von persönlichen Neigungen und Anlagen ab; wo letztere fehlen, nützt ersteres nichts. Es soll hier nur gesagt sein, daß in diesem Punkte der Unterschied des Berufes in Freiland nicht ausschlaggebend ist.

Ebenso selbstverständlich ist, daß in Freiland jedwede ehrliche Arbeit von der öffentlichen Meinung gleichgeachtet wird. Ähnliches pflegt zwar auch die bürgerliche Welt von sich zu behaupten, es ist dies jedoch nichts anderes, als eine der vielen Lügen, mit denen man sich da draußen selbst täuscht. Arbeit ist außerhalb Freilands ganz im allgemeinen eine Schande, und zwar mit Recht; denn der Arbeitende in der bürgerlichen Welt ist ein höriger Mensch, Werkzeug für die Zwecke anderer, abhängig von deren gutem Willen, ein Knecht mit einem Worte, und kein Moralgesetz der Welt wird die Ehre des Knechtes gleichstellen mit der des freien, unabhängigen Menschen. Naturgemäß giebt es da draußen auch verschiedene Abstufungen in der Schande der Arbeit; je vollständiger die Ausnutzung, deren Gegenstand der Arbeitende ist, d. h. je größer die Plage und je geringer der Lohn, desto vollständiger auch die Verachtung; volle Ehre aber genießt da draußen bloß derjenige, der gar nichts arbeitet, sondern andere für sich arbeiten läßt. Hier, wo jeder für sich selber arbeitet, hier, wo niemand als Mittel zu Zwecken anderer mißbraucht werden kann, hier kann es auch keinen Unterschied machen, ob der Arbeitende diese seine selbstherrlichen Zwecke in der einen oder der andern Weise verfolgt. Es ist dies aber schon aus dem Grunde schlechterdings unmöglich, weil sich in Freiland eine strenge Scheidelinie der Berufe gar nicht ziehen läßt. Der einfachste Handarbeiter kann morgen, durch das Vertrauen seiner Genossen zu leitender Stellung berufen, in die Reihe der Kopfarbeiter vorrücken. Doch ganz abgesehen davon, findet in Freiland eine stete Durchdringung von Kopfarbeit und Handarbeit dadurch statt, daß zahlreiche Kopfarbeiter es vorziehen, in gewissen Zwischenpausen für längere oder kürzere Zeit irgend eine Handarbeit zu betreiben. Sie vergeben sich dadurch nicht das Geringste und erzielen damit eine gesunde und unter Umständen sogar angenehme Unterbrechung ihrer sitzenden Lebensweise. Ich habe hier kürzlich einen höheren Beamten der Centralbank kennen gelernt, der sich jährlich zwei Monate der Landwirtschaft und Gärtnerei widmet; ein Lehrer meiner Bekanntschaft arbeitet alljährlich durch einige Wochen in irgend einer Fabrik. Ja, so allgemein ist diese Gepflogenheit in ganz Freiland, daß alle Bureaus und Ämter sich auf dieselbe einrichten, d. h. gefaßt sein müssen, regelmäßig einer nicht gerade geringen Zahl der Angestellten Urlaub zum Zwecke solcher Abwechselung in den Berufsgeschäften zu geben. (Es versteht sich von selbst, daß während des Urlaubs die Gehalte aufhören.)

All das hat zur Folge, daß man sich hier im geselligen Verkehr um Berufsunterschiede gar nicht kümmert. Man wählt sich seinen Umgang ausschließlich nach den persönlichen Eigenschaften der Menschen, und wenn es auch natürlich ist, daß die mit gleichen geistigen Anlagen, Neigungen und Interessen Ausgestatteten sich enger aneinander schließen, so hat das doch mit dem, was man in Europa gesellschaftliche Stellung nennt, nicht das Geringste zu thun.

Einstweilen stört allerdings der Zuzug neuer, zum Teil noch auf ziemlich niedriger Stufe der geistigen Entwickelung stehender Einwanderer diese durchgängige gesellige Gleichheit; aber mit jedem Jahre vermindert sich stufenweise dieser Unterschied. Die Einwanderer hegen mit verschwindend geringen Ausnahmen den brennenden Wunsch, sich geistig zu heben, und der Wohlstand wie die Muße, die ihnen hier ausnahmslos zu teil werden, ermöglichen es ihnen in überraschend kurzer Zeit, das in den Jahren der Knechtschaft Versäumte nachzuholen. Zudem erlangt der in Freiland erzogene Nachwuchs mehr und mehr das Übergewicht über die zugewanderten, noch nicht vollkommen vom freiländischen Wesen durchtränkten Elemente, und mit Sicherheit läßt sich darauf zählen, daß, ehe ein Menschenalter vergeht, die heute schon geltende rechtliche Gleichheit durch eine ebenso vollständige gesellschaftliche ergänzt werden wird.

Zum Schlusse hier noch einige Worte über die religiösen Verhältnisse Freilands. Auch diese stehen unter dem Einflusse des Grundsatzes der absoluten persönlichen Freiheit und Gleichberechtigung. So wenig sich die Gesamtheit anmaßt, die Arbeit des Einzelnen zu leiten und zu überwachen, ebensowenig kümmert sie sich um dessen Glauben. Thatsächlich besitzen alle großen Religionsgenossenschaften Anhänger in Freiland und zahlreiche derselben haben sich zu religiösen Gemeinden zusammengethan, die es mit ihrem Gottesdienste halten, wie ihr Gewissen ihnen vorschreibt. Dagegen, daß die Diener dieser unterschiedlichen Religionen sich in die politischen oder gesellschaftlichen Verhältnisse der Gesamtheit mengen, bietet die allgemein verbreitete Bildung und Aufklärung mehr als ausreichenden Schutz. Im übrigen muß rühmend anerkannt werden, daß die Priester hier ohne Ausnahme frei sind von jener Herrschsucht, die in der bürgerlichen Welt das hervorstechende Merkmal ihrer Kaste ist. Auch sie sind ja Menschen, welche sich der Geistesströmung nicht zu entziehen vermögen, inmitten derer sie sich befinden. In der bürgerlichen Welt, welche wahre Freiheit nicht kennt, wo jedermann nur die Wahl hat, ob er herrschen oder beherrscht sein will, entscheiden sie sich natürlich, wie die anderen alle, die in der gleichen Lage sind, für das erstere; hier, wo niemand herrscht und Herrschaft duldet, fällt es auch ihnen nicht ein, eine Ausnahme zu machen. Es ist daher kein Beispiel bekannt geworden, daß das freiländische Gemeinwesen durch priesterliche Herrschsucht oder Unduldsamkeit behelligt worden wäre; ließe sich irgend ein Religionsdiener derartige Gelüste beikommen, so könnte man es getrost seiner engeren Gemeinde überlassen, ihn zur Vernunft zu bringen.

Fünfzehntes Kapitel.
Über die Tüchtigkeit der gewählten Betriebsleitungen, künstlerische Produktion, Kommunismus und Anarchismus, Staatsbetrieb, allgemeine Anwendbarkeit der freiländischen Grundsätze und die Furcht vor Übervölkerung.

Professor Tenax will sich um eine Lehrkanzel für Nationalökonomie an der hiesigen Universität bewerben. Die letzten Monate hat er dazu verwendet, die Übereinstimmung der richtig verstandenen Lehrsätze der klassischen Ökonomie mit den freiländischen Grundsätzen nach allen Richtungen zu erforschen, und das Ergebnis seiner Untersuchungen und seines Nachdenkens war im allgemeinen ein günstiges. Doch hält es der gewissenhafte Mann für notwendig, eine Reihe von Bedenken, mit denen er aus eigener Kraft noch immer nicht fertig geworden ist, im Wege der Disputation mit hiesigen Fachgenossen zur Klärung zu bringen. Er hat deshalb zwei der hiesigen Volkswirtschaftslehrer gebeten, sich in ein abschließendes Wortgefecht mit ihm einzulassen, und mir erwies er die Ehre, Zeuge dieses Geistesturniers sein zu dürfen. Schauplatz desselben war die Wohnung des einen der hiesigen Professoren und heute der Tag, an welchem es zur Austragung kam.

„Ich muß vor allem“ — so leitete Professor Tenax die Schlacht ein — „bemerken, daß ich bezüglich eines Teiles meiner Bedenken selber ganz gut weiß, daß dieselben durch den bisherigen Verlauf der freiländischen Entwickelung thatsächlich Widerlegung fanden; aber ich bin Theoretiker und nicht Praktiker, ich will wissen, ob das, was ich hier sehe, aus inneren Gründen so sein muß, oder ob es vielleicht bloß zufällig so ist. Um also mit dem nächstliegenden zu beginnen, frage ich, welche Garantie dafür vorhanden ist, daß selbstherrliche Arbeiter sich allezeit die geschicktesten, tauglichsten Personen zur Leitung ihrer Geschäfte aussuchen werden und nicht diejenigen, die durch tönende Worte und verlockende Phrasen sich in ihre Gunst schmeicheln. In Europa zum mindesten hat man die Erfahrung gemacht, daß an der Spitze der Arbeiterparteien in der Regel Personen stehen, die gewaltig in Verlegenheit gerieten, wenn sie die von ihnen geführten Massen zu nützlicher Produktion anleiten sollten.“

„Die Arbeiter der bürgerlichen Welt“ — so antwortete ruhig der eine der freiländischen Professoren — „haben ganz recht, wenn sie nicht geschickte Geschäftsleute, sondern geschickte Agitatoren an ihre Spitze stellen, denn für sie handelt es sich ja nicht ums Produzieren, sondern ums Agitieren. Ebensowenig als daraus, daß ich mir für den Fall eines Krieges den tüchtigsten Haudegen zum Führer wähle, folgt, daß ich demselben Manne auch als Rektor unserer Universität meine Stimme geben würde, ebensowenig kann man daraus, daß agitierende Arbeiter die tüchtigsten Agitatoren, oder sagen Sie immerhin: die energischesten Schreier an ihre Spitze stellen, folgern, daß sie es ähnlich halten werden, wenn es sich um die Leitung ihrer Arbeit handelt. Die Arbeiter verstehen sich im Durchschnitt auf ihren Vorteil ganz gut und sind nicht so dumm, um zu übersehen, daß zur Leitung einer Fabrik andere Eigenschaften erforderlich sind, wie zur Leitung einer politischen Bewegung oder eines Ausstandes. Im übrigen sorgt gerade die Freiheit dafür, daß etwa begangene Mißgriffe sehr rasch gut gemacht werden. Denn eine übelgeleitete Gesellschaft wird am Beispiele der besser geleiteten Nachbargesellschaften klug, und geschieht dies nicht mit der gehörigen Beschleunigung, so sieht sich eine solche Gesellschaft im Handumdrehen von Mitgliedern entblößt und muß liquidieren. Das ist der Kampf ums Dasein, wie wir ihn verstehen und bei welchem das Unfähige, Untüchtige naturnotwendigerweise vom Besseren, Tüchtigeren abgelöst wird.“

Professor Tenax neigte zustimmend das Haupt und ging zu einer andern Frage über.

„Wie kommt es, daß die freiländische Arbeit durch Mißvergnügte und Unruhestifter nicht zu leiden hat? Verkannte Genies giebt es doch offenbar überall in der Welt und ebenso mangelt es nirgends gänzlich an Dummköpfen, welche an diese verkannten Genies glauben. Was geschieht, wenn hier solch ein Stänkerer mit seinem Anhang auftaucht? Ist nicht zu besorgen, daß er Verwirrung in die bestgeordnete Gesellschaft bringt?“

„Durchaus nicht,“ war die Antwort. „Gegen solche verkannte Genies haben wir eine unwiderstehliche Waffe, und diese besteht in nichts anderem, als in dem hier jedermann offenstehenden Rechte, seine Ideen zur Ausführung zu bringen. Es ist in der That wiederholt vorgekommen, daß Hohlköpfe Parteiungen versuchten; sie haben klein beigeben müssen, so wie man ihnen nahelegte, ihre großen Worte zur That zu machen. Die Mittel der Gesamtheit wären ihnen dafür zur Verfügung gestellt worden, so gut wie den bestehenden Gesellschaften, natürlich sofern sie Helfer bei praktischer Verwirklichung ihrer Ideen gefunden hätten; diese Helfer aber fanden sich eben beinahe niemals, so wie es galt, zur Ausführung zu schreiten. Hätte man die Leute zwingen wollen, vernünftig zu bleiben, so hätten sie über Gewalt geschrieen und des Räsonnierens wäre kein Ende gewesen; da es nur von ihnen abhing, welche Dummheit immer zu begehen, so ließen sie es weislich bleiben und das Räsonnieren hatte ein Ende. Die Freiheit hat sich auch in diesem Punkte als die beste Gewähr der Ordnung erwiesen.“

Abermals gab Professor Tenax seine Zustimmung zu erkennen und fuhr dann fort: „Ich kann mir jetzt der Hauptsache nach das nun folgende Bedenken selbst beantworten, nämlich die Frage, ob denn nicht von politischen und insbesondere socialpolitischen Parteiungen Zerwürfnisse zu erwarten seien. Wer z. B. ein Fanatiker der absoluten Gleichheit ist und sich dadurch gekränkt fühlt, daß seinem Direktor die Arbeit höher angerechnet wird als ihm selbst, dem steht es frei, sich — immer unter der Voraussetzung, daß er Genossen findet — einen Direktor zu suchen, der mit fünf oder sechs Stundenwerten täglich zufrieden ist. Aber derlei Versuche könnten, wenn sie häufiger vorkommen, doch störend werden; wie erklären sie, meine geschätzten Kollegen, daß solche radikale Gleichheitsduselei hier meines Wissens überhaupt gar nicht vorgekommen ist und daß ebensowenig anarchistische Experimente in Freiland unternommen wurden?“

„Das erklärt sich unseres Erachtens sehr einfach dadurch, daß die absolute Gleichheitsidee nichts anderes ist, als eine Hallucination des Hungerfiebers. Die Menschen sind so offenbar und sinnfällig weder an Fähigkeiten noch an Bedürfnissen gleich, daß nur ein Wahnsinniger auf den Gedanken geraten könnte, diese der menschlichen Natur zuwiderlaufende absolute Gleichheit zu erzwingen — wenn der Hunger nicht da wäre. Satt werden wollen alle Menschen, in diesem Punkte sind wir thatsächlich alle gleich, und in einer Gesellschaft, wo schmutziges, brutales Elend an der Tagesordnung ist, dort erklärt es sich, daß gleichmäßige Teilung verlangt wird. Zeigt sich aber, daß jedermann, wenn ihm nur die Mittel zur Bethätigung seiner Kräfte zugänglich sind, bei mäßiger Arbeit nicht bloß das Notwendige, sondern auch das Überflüssige, das Angenehme und das Schöne erlangen kann, handelt es sich nicht mehr darum, das Brot, sondern den Braten und das Konfekt zu verteilen, dann wäre es schlechthin albern, zu verlangen, daß jedermann die gleiche Portion erhalten müsse, gleichviel, ob er danach Verlangen trägt oder nicht.

„Und was den Anarchismus anlangt, das Bestreben, zugleich mit der Herrschaft auf wirtschaftlichem Gebiete, auch alle staatliche Ordnung über den Haufen zu werfen, so erklärt sich auch dieser bloß aus dem Hasse gegen eine bestimmte Form der staatlichen Ordnung, welche die Mehrheit dazu verurteilt, die Fortschritte der Kultur anderer mit den eigenen Entbehrungen zu bezahlen. Wo alles teilnimmt an den Früchten fortschreitender Kultur, dort fällt es niemand bei, jene Ordnung anzutasten, die Voraussetzung des Kulturfortschrittes ist.“

„Bevor ich,“ nahm nun wieder Professor Tenax das Wort, „zu den zwei großen Prinzipienfragen übergehe, die den Schluß meiner Zweifel enthalten, möchte ich noch die Nebenfrage geklärt sehen, ob sich mit dem Grundsatze der Freizügigkeit alle erdenklichen Arbeitszweige vereinbaren lassen. Wie hält man es zunächst mit künstlerischen Leistungen? Soll es sich ein Maler gefallen lassen, daß beliebige Personen sich ihm als Helfer aufdrängen, und was kann er hierzulande thun, um sich solch unwillkommene Genossen vom Leibe zu halten?“

„Den Maler,“ so war die Antwort, „schützt vor solchen Genossen schon die Thatsache, daß er zu seiner Arbeit der Mittel der Gesamtheit nicht bedarf und daß also bei ihm jene Voraussetzung fehlt, an welche die Pflicht geknüpft ist, sich Genossen der Arbeit gefallen zu lassen. Doch nehmen wir selbst an, daß es sich anders verhielte; setzen wir den Fall, daß ein Maler oder ein Bildhauer für seine Arbeit im eigenen Hause nicht Platz hat und daß auch die Materialien zur Vollendung derselben so große Mittel erfordern, daß er den öffentlichen Kredit in Anspruch nimmt; jetzt ist er der Freizügigkeit unterworfen. Aber glauben Sie, daß die öffentliche Meinung eine Störung seiner Arbeit durch unberufene Eindringlinge dulden würde? Sowie sich der leiseste Versuch zu derartigem Beginnen zeigt, hat unser Mann nichts anderes nötig, als eine Generalversammlung einzuberufen, sich von dieser zum bevollmächtigten Direktor ernennen zu lassen und dann sich meldende Genossen entweder zu Handlangungen oder, wenn er auch dieser nicht bedarf, überhaupt nicht zu verwenden. Wollen Böswillige ihn vergewaltigen, so stehen ihm jederzeit ausreichende Stimmen seiner Mitbürger zur Verfügung, um derartige Versuche zu vereiteln. Unsere oberste Herrin, die öffentliche Meinung, mengt sich zwar ungefragt in nichts und läßt jeden treiben, was er mag; sofern aber irgend jemandes Treiben die Rechte anderer kränkt, ist sie, gerade weil sie zu unnötigem und überflüssigem Eingreifen niemals herangezogen wird, sofort hilfsbereit. Hier kann nur Unrecht unter der Voraussetzung geschehen, daß es sich der davon Betroffene schweigend gefallen läßt.“

„Ich bin auch hierüber beruhigt,“ erklärte Professor Tenax. „Möchten Sie mir nun erklären, welches Mittel Freiland anwendet, um die Gerechtigkeit in solchen Fällen zu handhaben, wo die Freizügigkeit außer stande ist, das Gleichgewicht der Arbeitserträge herzustellen, oder wo sie dies zum mindesten nicht thun könnte, ohne die Wirtschaftlichkeit der Produktion in hohem Maße zu beeinträchtigen? Es ist nicht richtig, daß der Wert jeder Ware vom verhältnismäßigen Arbeitsaufwande abhängt oder davon abhängig gemacht werden kann, und zwar ist dies aus dem Grunde unrichtig, weil es Waren giebt, die nicht durch menschliche Arbeit, sondern durch die freiwillige Thätigkeit der Natur hervorgebracht sind, Waren, die der Mensch nicht erzeugt, sondern bloß einheimst. Der Baum im Walde ist nicht das Produkt desjenigen, der ihn fällt, und im Werte des Holzes wird daher nicht die Arbeit des Holzfällers, sondern der Hauptsache nach die unentgeltliche Leistung der Natur bezahlt. Dasselbe gilt vom Erze eines reichen Bergwerks, in welchem regelmäßig nicht die Arbeit des Bergmannes allein, sondern daneben auch noch die davon unabhängige Seltenheit des Vorkommens bezahlt werden muß. Ja, ein solcher durch die natürlichen Verhältnisse bedingter Seltenheitswert kann in der Mehrzahl aller Produktionszweige vorkommen. Nun gebe ich zu, daß die Freizügigkeit, wenn man sie ins Extrem treiben will, die Ausgleichung aller Erträge zu bewerkstelligen vermöchte. Bleiben wir bei dem Beispiele mit dem Bergwerke, so werden sich der ergiebigeren Mine insolange vermehrte Arbeitskräfte zuwenden, bis der auf die einzelne Arbeitskraft entfallende Ertragsanteil sich überall ins Gleichgewicht setzt; aber das wird unter Umständen nur derart möglich sein, daß die Leistung der einzelnen Arbeiter der ergiebigeren Mine beschränkt wird. Auch dagegen kann man sich helfen, indem die ergiebigere Mine die Überschüsse ihres Ertrages über den landesüblichen Durchschnitt an das Gemeinwesen oder an verwandte Minen zur Verteilung und solcherart eine billige Ausgleichung der Erträge zuwege bringt. Aber wie mir scheint, hält man in Freiland selbst diese letztere Methode nicht überall für ausreichend oder doch nicht für die zweckmäßigste, denn ich sehe, daß einzelne Arbeitszweige, und zwar insbesondere Bergwerke und Forste, in Staatsbetrieb genommen werden. Liegt hierin nicht das Geständnis einer Mangelhaftigkeit des Prinzipes der Freizügigkeit?“

„Durchaus nicht. So wenig es eine Verletzung des in der bürgerlichen Welt geltenden Grundsatzes der Privatwirtschaft ist, wenn der bürgerliche Staat selbst Privatwirtschaft betreibt, ebensowenig ist es eine Verletzung des Prinzips freivergesellschafteter Wirtschaft, wenn der Staat sich selbst wirtschaftend den freien Vergesellschaftungen anreiht; in beiden Fällen ist das Prinzip gewahrt, sofern nur der Staat selbst nicht von demselben abweicht. Eine Verletzung der bürgerlichen Wirtschaftsordnung wäre es nur, wenn sich etwa der bürgerliche Staat beifallen ließe, in den von ihm betriebenen Wirtschaftszweigen andere als die bürgerlichen Grundsätze gelten zu lassen, und ebenso könnte unser Prinzip nur dann als verletzt gelten, wenn unser Staat bürgerliche oder kommunistische Grundsätze bei den von ihm betriebenen Wirtschaften einschmuggeln wollte — oder auch nur könnte. Er kann es ebensowenig, als der bürgerliche Staat nach unseren Grundsätzen zu arbeiten vermöchte. Worauf es ankommt, das ist einzig der Gesichtspunkt, nach welchem die in solchen Staatswirtschaften Beschäftigten für ihre Thätigkeit entlohnt werden; in der bürgerlichen Welt geschieht dies unter Gewährung des landesüblichen Arbeitslohnes, d. h. des je nach Ort und Zeit zur Fristung des Lebens für notwendig Erachteten, bei uns unter Gewährung des landesüblichen Vollertrages von menschlicher Arbeit. Gleichwie der bürgerliche Staat seinen Angestellten so viel bezahlen muß, als dem üblichen Existenzminimum entspricht, weil er andernfalls die nötigen Arbeitskräfte nicht fände, und gleichwie er ihnen nicht mehr gewähren kann als dieses Existenzminimum, weil er andernfalls mit Arbeitsanerbietungen überflutet würde — ebenso muß unser Staat seinen Angestellten in welchem Zweige der von ihm betriebenen Wirtschaft immer den nämlichen Vollertrag von Arbeit gewähren, wie ihn die anderen Arbeitenden des Landes genießen, und er kann ihnen nicht mehr gewähren, weil ihm erst recht das Mittel fehlen würde, dem Zudrange von Arbeitskraft eine Schranke zu ziehen. Um es kurz zu sagen: der Staat ist bei uns so wenig als in der bürgerlichen Welt von aller wirtschaftlichen Thätigkeit ausgeschlossen, aber bei uns wie in der bürgerlichen Welt steht seine Wirtschaft unter der zwingenden Gewalt des gesellschaftlichen Grundprinzips, welches dort die Ausbeutung, hier die Gerechtigkeit ist.“

„Ich komme nun,“ so nahm Professor Tenax abermals das Wort, „zu der ersten, der bereits angedeuteten großen Prinzipienfragen. Glauben Sie, daß es möglich ist, die für Freiland zur Anwendung gebrachten Grundsätze auf die ganze Menschheit anzuwenden; wenn Sie das glauben, halten Sie es für möglich, daß dies überall unter Schonung aller erworbenen Rechte geschehen kann, und gleichviel ob Sie letzteres glauben oder nicht, warum haben Sie zur Verwirklichung Ihrer menschheitserlösenden Ideen diesen entlegenen Winkel im Innern Afrikas ausgesucht und es nicht vorgezogen, dieselben unter den civilisierten Nationen Europas oder Amerikas durchzusetzen?“

„Die Bejahung des ersten Punktes dieser Frage versteht sich eigentlich von selbst,“ lautete die Antwort. „Da die freiländischen Grundsätze durchaus in der menschlichen Natur fußen, so läßt sich kein erdenklicher Grund absehen, warum man sie nicht überall anwenden und damit nicht die nämlichen Erfolge erzielen könnte, wie wir hier in Freiland. Denn wir setzen ja von den Angehörigen unseres Gemeinwesens nichts anderes voraus, als jenen fürwahr sehr mäßigen Grad von Bildung, die dazu erforderlich ist, um den handgreiflichen eigenen Vorteil zu verstehen. Unsere Arbeiter bedürfen keines tieferen Verständnisses für volkswirtschaftliche Fragen; sie brauchen bloß zu begreifen, daß es besser ist, bei gleicher Anstrengung fünf Mark als vier Mark zu verdienen. Auch besondere Tugenden fordern wir von den Menschen nicht; Freiheit und Gerechtigkeit haben die Kraft, die Menschen zu verbessern, aber damit Freiheit und Gerechtigkeit eingeführt werden, ist es durchaus nicht notwendig, daß die Menschen besser seien, denn nicht Gemeinsinn, sondern freiwaltender Eigennutz ist das leitende Prinzip der Wirtschaft in Freiland.“

„Aber die wirtschaftliche Freiheit und Gerechtigkeit ist nicht bloß überall möglich, ihr Sieg ist unvermeidlich, soll anders nicht aller Kulturfortschritt ein Ende finden. Denn seitdem es dem menschlichen Geiste gelungen, die grenzenlose Kraft der Elemente in den Dienst der Arbeit zu zwingen, ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen aus einer grausamen zwar, aber unvermeidlichen Kulturnotwendigkeit — was sie Jahrtausende hindurch gewesen — zu einem Kulturhindernis geworden. Es giebt jetzt, sofern die arbeitenden Massen ausgeschlossen bleiben vom Genusse des Vollwertes ihrer Arbeit, keine Verwendung mehr für die Erträge wachsender Produktion, und da unverwendbare Dinge, weil sie wertlos sind, nicht erzeugt werden können, so erstickt die Ausbeutung jenen Reichtum im Entstehen, der sich sofort einstellen würde, sowie nur Verwendung für denselben vorhanden wäre. Die Knechtschaft ist zur alleinigen Ursache des Elends geworden, und da Elend Barbarei und Ohnmacht ist, so muß und wird es dem Reichtum weichen, der Kultur und Macht bedeutet.“

„Also unsere Grundsätze können nicht bloß, sie müssen überall zur Verwirklichung gelangen. Und zwar könnte dies überall geschehen ohne Verletzung erworbener Rechte. Gleichwie die bäuerlichen Lasten und das Eigentum an den Sklaven seinerzeit in vielen Staaten friedlich abgelöst wurden, so könnte das auch mit dem ganzen Grundbesitze und mit den Arbeitskapitalien geschehen. Das unermeßliche Wachstum des Reichtums, welches die mit naturgesetzlicher Notwendigkeit eintretende Folge des zwischen Produktionskraft und Konsumtionskraft hergestellten Gleichklanges wäre, böte mit spielender Leichtigkeit die Mittel zu allen diesen Leistungen, und da die bisherigen Besitzer mit den ihnen zugesprochenen Ablösungssummen ohnehin keine Zinsen mehr machen, sondern dieselben lediglich zu allmählichem Verbrauche benutzen könnten, so würde es nicht schwer fallen, die Abzahlungen auf eine längere Reihe von Jahren zu verteilen und solcherart selbst für den Anfang jede Überbürdung der neuen Wirtschaft aus diesem Titel zu vermeiden. Ja, es läge sogar im Interesse der neuen Ordnung der Dinge, daß dieselbe überall unter Schonung aller erworbenen Rechte durchgeführt werde, da nur solcherart Erschütterungen und Störungen vermieden würden, die unmöglich ohne Nachteil auch für die Zukunft bleiben können. Aber wir bezweifeln trotzdem, daß sich der unvermeidliche Übergang von der ausbeuterischen zur freien Wirtschaft allerorten oder auch nur in den meisten civilisierten Staaten in so schonender, ruhiger Weise vollziehen wird. Damit dies geschähe, müßten die Besitzenden die friedliche Revolution selbst in die Hand nehmen, ihr wenigstens zustimmen, so lange sie noch ein Restchen Macht in Händen haben. Und das werden sie voraussichtlich nirgends thun. Daß aber eine gegen den Widerstand der Machthaber durch Gewalt zum Siege gelangte Revolution schonend verfahre, ist nicht zu erwarten. Von der Zähigkeit der Besitzenden dürfte es voraussichtlich überall abhängen, ob über ihre Ansprüche mit größerer oder geringerer Rücksichtslosigkeit zur Tagesordnung übergangen wird; je hartnäckiger sie sich dem Rade der Zeit entgegenstemmen, desto sicherer und grausamer werden sie unter demselben zermalmt werden. Ich fasse also die Antwort auf den zweiten Punkt der Frage dahin zusammen: der Übergang zur socialen Freiheit und Gerechtigkeit könnte sich überall unter vollkommenster Schonung der erworbenen Rechte vollziehen; er wird aber wahrscheinlich in den meisten Ländern unter teilweiser oder gänzlicher Nichtbeachtung dieser Rechte, ja unter blutigen Verfolgungen vor sich gehen.“

„Damit ist aber der Hauptsache nach schon der dritte Punkt beantwortet. Der Herr Fragesteller scheint zwar zu meinen, daß die Gründer von Freiland, auf die Gefahr hin, dadurch blutige Verwickelungen heraufzubeschwören, den Hebel inmitten der bürgerlichen Gesellschaft hätten ansetzen sollen, weil sie dadurch die Befreiung der enterbten Massen der Welt, auf die doch größerer Nachdruck gelegt werden müsse als auf die Schaffung eines Asyls, in welchem jedenfalls nur einige Millionen Platz finden, rascher und sicherer erreichen würden. In der That ist der oberste Zweck, der auch uns hier vorschwebt, die Befreiung all unserer unter Ausbeutung seufzenden Mitmenschen; wir waren und sind jedoch überzeugt, durch die Gründung Freilands mehr für die Befreiung der Welt geleistet zu haben, als durch noch so wirksame Agitation in den Staaten Europas und Amerikas. Denn da es keiner Frage unterliegt, daß die Besitzenden, welche ja allenthalben die Macht in Händen halten, sich unseren Bestrebungen widersetzt hätten, so ist es ebenso unfraglich, daß wir uns auf das Agitieren hätten beschränken müssen, während wir hier zu handeln vermochten. Und die Beredsamkeit der Thatsachen ist eine unendlich gewaltigere als die noch so wohl durchdachter und wohlgesetzter Worte. Gleichwie jene englischen Independenten, die im siebzehnten Jahrhundert den Grundstein zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika legten, damit mehr und besseres für die politische Freiheit der Welt thaten, als wenn sie in ihrer englischen Heimat verblieben wären und dort für die nämliche Sache vergeblich geduldet hätten, so glauben auch wir, mehr für die wirtschaftliche Freiheit geleistet zu haben, indem wir hier handelten, statt anderwärts thatenlos zu dulden.“

„Sie sind also gleich mir der Überzeugung,“ so nahm nun Professor Tenax abermals das Wort, „daß Freiland bestimmt ist, seine Einrichtungen über die ganze Welt zu tragen und daß es diesen seinen obersten Zweck früher oder später erreichen wird. Damit aber werden Not und Elend ihren Abschied von der Menschheit nehmen. Glauben Sie, daß das geschehen kann, ohne daß Übervölkerung die notwendige Folge wäre, und besorgen Sie nicht, daß Übervölkerung wieder zu Not und Elend führen muß? Malthus hat bewiesen, daß die Bevölkerungszunahme das stetige Bestreben habe, über den Nahrungsspielraum hinauszuwachsen, und daß endloser Vermehrung eben nur durch den Nahrungsmangel eine Grenze gezogen werden könne. Nun bewahrt die bürgerliche Wirtschaftsordnung zum mindesten eine Minderheit der Menschen vor den unvermeidlichen Endergebnissen der Not; gelangt aber die wirtschaftliche Gleichberechtigung zu allgemeiner Anwendung, dann muß, wenn abermals Not hereinbricht, diese allgemein werden und das wäre gleichbedeutend mit allgemeinem Kulturrückschritte, mit Barbarei.“

„Malthus hat das, was Sie soeben darlegten,“ antwortete der eine der freiländischen Professoren, „und was thatsächlich von der ganzen bürgerlichen Welt einem unumstößlichen Dogma gleich geachtet wird, nicht bewiesen, sondern nur behauptet. Und daß man diese, den augenscheinlichsten Thatsachen hohnsprechende, in der Luft schwebende Behauptung ein volles Jahrhundert hindurch für einen vollgültigen Beweis nahm, ist nur ein Zeugnis mehr für die voreingenommene Verblendung dieser merkwürdigen Zeit, die über dem erfolgreichen Bestreben, der Natur ihre Geheimnisse abzulauschen, den großen Zusammenhang aller natürlichen und menschlichen Dinge gänzlich aus dem Auge verlor. Es ist allerdings wahr, daß die Vermehrung der Menschen, wie überhaupt aller lebenden Wesen, irgend eine Grenze haben müsse, und es ist ebenso wahr, daß Hunger und Entbehrungen unter Umständen zu einer Grenze der Volksvermehrung werden; unwahr aber ist, daß die Menschen sich unter allen Umständen vermehren, bis sie der Hunger decimiert, vielmehr zeigt selbst der oberflächlichste Blick auf die Thatsachen jedem durch Vorurteile nicht vollends verblendeten Beobachter, daß als große Regel das Gegenteil stattfindet, daß die Menschen sich nirgends oder doch beinahe nirgends bis an die Grenzen ihres Nahrungsspielraums vermehren noch jemals vermehrt haben. Wäre es anders, so müßte ja Übervölkerung die allgemeine Regel sein, während thatsächlich die Erde mit Leichtigkeit die hundertfache Menschenzahl ernähren könnte.

„Malthus beruft sich zur Erhärtung seines Lehrsatzes auf die Natur; auch dort findet als Regel das Gegenteil von dem statt, was er aus ihr herauslesen will; in der Natur herrscht nicht Mangel, sondern grenzenloser Überfluß; selbst jene Arten, deren Fruchtbarkeit die stärkste ist, vermehren sich doch nirgends oder doch nur in höchst vereinzelten Ausnahmefällen auch nur annähernd bis an die Grenzen ihres Nahrungsspielraumes. Daß Malthus auf die aberwitzige Idee geraten konnte, die Menschen hungerten und hätten alle Zeit gehungert, weil ihrer zuviel seien, ja, daß er auf die noch aberwitzigere Wahnvorstellung geriet, allenthalben in der Natur herrsche der nämliche Zustand des regelmäßigen Hungers, erklärt sich bloß daraus, daß er den Hunger in der Menschheit als Thatsache vor sich sah, die richtige Erklärung desselben — daß die Massen hungern, weil ihnen vorenthalten wird, womit sie sich sättigen könnten — nicht zu entdecken vermochte und deshalb zu dem Auskunftsmittel griff, welches sich überall einstellt, wo richtige Erklärungen fehlen, nämlich ein Naturgesetz aufzustellen, wo nichts anderes vorliegt, als eine verkehrte menschliche Einrichtung. Die Wahrheit ist, daß die Natur außer dem Hunger noch eine ganze Reihe von Mitteln besitzt, um das Gleichgewicht in der Fortpflanzung jeglichen Lebewesens aufrecht zu erhalten; die Vermehrung fände eine Grenze im Hunger, wenn sie im übrigen grenzenlos wäre; da sie aber letzteres nicht ist, da andere Naturgewalten das Gleichgewicht zwischen Fortpflanzungsvermögen und Sterblichkeit lange vor Erreichung der Hungergrenze herstellen, so kann der Hunger höchstens ausnahmsweise die ihm von Malthus als Regel zugeschriebene Wirkung äußern.

„Aber die hohe Bedeutung, welche der Malthusschen Übervölkerungslehre von der bürgerlichen Welt beigemessen wird, wäre selbst dann ungerechtfertigt, wenn dieser Lehrsatz an und für sich auf Wahrheit beruhen würde. Daß die Kohlenfelder der Erde in absehbarer Zeit erschöpft werden müssen, wenn mit ihrem Verbrauche in der bisherigen Weise fortgefahren wird, ist doch für alle Fälle viel sicherer, unzweifelhafter, als daß die Erde für die Menschheit zu eng werden müßte, wenn man den Arbeitenden gestatten würde, sich zu sättigen; warum ängstigt sich die bürgerliche Welt nicht vor dem Versiegen der Kohlenminen, sondern überläßt die Sorge um die Beschaffung zukünftigen Brennstoffes getrost den kommenden Generationen, während sie sich unablässig den Kopf dieser nämlichen Generationen wegen der Übervölkerungsgefahr zerbricht? Es steckt hier ein gutes Stück bewußter oder unbewußter Heuchelei verborgen; man sucht nach Gründen für eine Handlungsweise, von welcher man instinktiv empfindet, daß sie nicht zu rechtfertigen sei. Der Übervölkerungstheorie liegt in Wahrheit gar nichts anderes zu Grunde, als die nur zu berechtigte Scham darüber, daß wir ungezählte Millionen gleichberechtigter Mitgeschöpfe dem jämmerlichsten Elende preisgeben, während wir doch die Mittel besäßen, ihnen allen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.“

Hiermit hatte diese interessante Auseinandersetzung ihr Ende erreicht. Nicht leicht zuvor sah ich jemals einen Besiegten und vollends einen im Wortkampfe besiegten Professor, der ob seiner Niederlage so froh gewesen wäre, wie diesmal mein einst so zäher Lehrer und Freund Tenax. Er schüttelte beim Abschiede seinen zwei erfolgreichen Widersachern so freudig bewegt die Hände, als ob es nur von deren gutem Willen abgehangen hätte, ihm dem Übertritt nach Freiland zu ermöglichen oder zu verwehren.

„Jetzt bin ich mit der Vergangenheit fertig; meine ganze Zukunft gehört der Verbreitung jener Ideen, die ich hier in mich aufgenommen“ — das waren des Professors Worte, als wir uns trennten.