Ihr Frauen habt vom Solidarismus nicht nur Großes sondern alles zu gewinnen; wenn ihr ihn wollt, wenn ihr daran glaubt, dann wird er siegen!
Kann oder soll der Staat den Solidarismus dekretieren?
Nein! Denn der Staat ist der Hüter und Beschützer aller Formen wirtschaftlicher Produktion, die sich in gesetzlichen Bahnen bewegen, er darf nicht eine Wirtschaftsform auf Kosten einer andern vorschreiben; er kann nicht mit einem Federstrich plötzlich alle wirtschaftlichen Erscheinungen, die sich seit Jahrhunderten oder Jahrtausenden entwickelten, beseitigen. Der Solidarismus ist eine neue, höhere Form des Wirtschaftslebens, welche sich mit vollem Bewußtsein im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegt und sich neben die andern Formen stellt, und zwar gleichberechtigt, denn die Gesetze gelten für alle. Diese Wirtschaftsform trägt ihre Lebenskraft in sich selbst, in ihrem Prinzip, sie kann aber vom Staate ebensowenig vorgeschrieben werden wie etwa die Form der Aktiengesellschaft oder irgend eine andere als einzig richtige vorgeschrieben werden kann, ohne eine Menge anderer Interessen zu verletzen, ohne mit Gewalt in andere wirtschaftliche Verhältnisse einzugreifen, die ebenfalls unter dem Schutze des Staates stehen. Der Staat kann auch deshalb den Solidarismus nicht vorschreiben, weil er es nur durch Gesetze, d. h. durch Zwang, tun könnte, während einer der unantastbaren Grundsätze des Solidarismus die volle Freiheit des einzelnen ist, sich ihm zuzuwenden oder nicht, weil der Solidarismus auf dem freien Vertrag zwischen den Beteiligten beruht, also zwischen den einzelnen Menschen, und nicht auf einem Vertrag zwischen Volk und Staat, der ein Unding wäre. Der Solidarismus entwickelt sich freiheitlich, oder er entwickelt sich nicht; er braucht keine Sondergesetze!
Steht deshalb der Solidarismus im Gegensatz zum Staate?
Nein! Ist doch der Staat selbst schon teilweise solidaristisch organisiert; beruht doch sein Kredit auf den summierten Beiträgen der Gesamtheit, den Steuern, wobei die kleinen und kleinsten Beiträge der großen Masse den ausschlaggebenden Teil der Einnahmen ausmachen.[20] Auf Grund seines Kredits nimmt er Anleihen auf, die er, wie die Bienenstöcke, normal verzinst und in Annuitäten zurückzahlt, und für welche er Kapital und Zins garantiert; mit Teilen dieser Anleihen eröffnet er Selbstbetriebe, die wiederum teilweise solidaristisch organisiert sind.
Der Staat sichert seine Beamten, abgesehen von meist selbstverschuldeten Ausnahmefällen, gegen Entlassung und Verminderung des Gehaltes mit wachsenden Dienstjahren; er zahlt die Gehälter in Krankheitsfällen weiter, gewährt Alters-, Witwen- und Waisenpensionen und sorgt für seine Angehörigen durch eine große Zahl von Wohlfahrtseinrichtungen.
Merkwürdigerweise finden diese solidaristischen Grundsätze nur auf die Beamten Anwendung, nicht aber auf das niedere Personal und die große Masse der Arbeiter. Warum? Hierauf gibt es wohl nur eine zutreffende Antwort: Weil die Entwicklung noch nicht so weit gediehen ist.
Der Staat hat diese Lücke erkannt und sucht durch soziale Gesetze dieselbe auszufüllen, zu deren Lasten er wesentlich beiträgt; aber seine Mittel reichen nicht aus, und deshalb hat er das größte Interesse daran, eine auf Selbsthilfe beruhende Bewegung zu unterstützen, bei welcher jeder einzelne Betrieb (Bienenstock) alle Existenzbedingungen seiner Gruppe selbständig und vollständig aus seinen eigenen Mitteln sichert.
Der Solidarismus entwickelt sich friedlich, ohne Heftigkeit, ohne Haß; keine Biene wird streiken, weil sie gegen sich selbst kämpfen und sich ins eigene Fleisch schneiden würde; kein Bruder wird revolutionieren, weil er weiß, daß der Solidarismus sicherer, einfacher und ohne Opfer zum Ziele führt; der Solidarismus sucht nicht einseitig die Interessen einer Klasse zu fördern; sein innerstes Wesen ist: Wirken aller für die Gesamtheit, für alle Klassen, ohne Ausnahme; die Gesamtheit ist aber die Nation; der Solidarismus fördert also die Wohlfahrt der Nation mehr als die Wirtschaftsformen, bei welchen alle nur persönliche Zwecke verfolgen; der Solidarismus erhöht die materielle und moralische Größe des Staates. Der Solidarismus beseitigt Klassenhaß und Klassenkämpfe; denn die solidaristischen Betriebe sind Selbstbetriebe, sie enthalten keinen Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern nur Beteiligte am gemeinsamen Werk. Dieser Umstand allein würde genügen, um für den Staat den Solidarismus als die begehrenswerteste Einrichtung dieser Zeit erscheinen zu lassen, weil der Staat einen großen, vielleicht den größten Teil seiner Kraft, seiner Mittel, seines Verwaltungsapparats und seiner gesetzgeberischen Tätigkeit auf die Schlichtung dieses einen Gegensatzes verwendet, und weil er für diesen einen Gegensatz eine solche Menge von Bestimmungen, Gesetzen und Zwangsmaßregeln schaffen mußte, daß daraus eine unhaltbare Wirrnis und Zerfahrenheit entstanden ist; trotzdem sind die Beteiligten nicht befriedigt, denn Zwang erzeugt stets Opposition und aller Zwang ist ohnmächtig gegenüber der unermeßlichen Macht, welche dem Grundgesetze der Menschheit, ihrem Streben nach Glück, innewohnt. Der Solidarismus macht daher die Mission des Staates zu einer friedlichen, statt auf Gewalt und Zwang beruhenden.
Aber neben den idealen und volkswirtschaftlichen Vorteilen, die dem Staat aus dem Solidarismus erwachsen, entspringen demselben daraus auch rein materielle, fiskalische Vorteile, deren Anführung von Interesse ist:
Die Volkskasse hat die gewaltigen Kapitalien, welche sich bei ihr im Laufe von Jahrzehnten anhäufen, sicher anzulegen; sie wird sich dazu in erster Linie die Staatsanleihen aussuchen und einst imstande sein, einen großen Teil der Anleihen des Staates allein zu übernehmen[21] und damit die Frage der Staatsanleihen vereinheitlichen und vereinfachen.
Aber auch die Steuerfrage wird durch eine allgemeine Ausdehnung der Bienenstöcke auf die vaterländische Industrie ungemein erleichtert. Es ist ja selbstverständlich, daß die Bienen als freie unabhängige Bürger und Selbstunternehmer nicht steuerfrei sein wollen; sie verlangen nicht bloß gleiche Rechte, sondern auch gleiche Pflichten wie alle Staatsbürger; wie groß oder klein ihr Einkommen sein mag, so müssen sie grundsätzlich gleichmäßige Besteuerung aller wünschen; denn die progressive Besteuerung, die Steuerbefreiung der gering Bemittelten, führt den Staat unbewußt im fiskalischen Interesse zur Unterstützung, Förderung und Begünstigung aller Bemittelten, aller großkapitalistischen Unternehmungen auf Kosten und zu Ungunsten derjenigen, die keine oder geringe Steuern zahlen; sind aber alle Einkommen prozentual gleich besteuert, so hat der Staat am Gedeihen aller das gleiche Interesse, ein Standpunkt, der weit mehr der hohen, moralischen Aufgabe des Staates und der Gerechtigkeit entspricht, abgesehen davon, daß auch der minder Bemittelte erst dadurch das Bewußtsein gleicher Behandlung aller Staatsbürger bekommt.
Selbstverständlich kann dieser höhere Zustand des Steuerwesens nicht heute eingeführt werden; er hat zur Voraussetzung, daß auch der höhere Zustand der Wirtschaftsform, der Solidarismus, schon bestehe; ist das aber der Fall, dann können die Bienenstöcke bei Einführung einer gleichmäßigen Einkommensteuer dieselbe für ihr gesamtes Personal in jährlich einer einzigen Summe direkt an den Staat zahlen, und es könnte der umständliche Apparat der Selbsteinschätzung, Kontrolle, Steuerzahlung und Einziehung mit einem Schlage beseitigt werden.
Dadurch, daß der Bienenstock seine gesamten Erträgnisse als Entlohnung für deren Arbeit an seine Mitglieder ausbezahlt, wird das Einkommen der letzteren in den weitaus meisten Fällen den steuerfreien Mindestbetrag (in Preußen 900 Mark) überschreiten, so daß eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus selbst ohne Änderung der Steuergesetze die 65% der Bevölkerung, welche heute steuerfrei sind[22], oder den größten Teil derselben zu Steuerzahlern machen würde, so daß der Staat seine Einnahmen aus Einkommensteuern mühelos verdoppeln könnte, denn auch hier sind die kleinen Beiträge der Massen das Ausschlaggebende gegenüber der Minorität der Bemittelten, trotz deren höheren Zahlungen.
Eine allgemeine Verbreitung des Solidarismus würde also für den Staat zur Folge haben, daß er durch Einführung einer für alle Einnahmen gleichen prozentualen Einkommensteuer alle andern Steuern beseitigen, seinen Steuergesetzgebungs- und Verwaltungsapparat wesentlich vereinfachen, und dabei doch seine Einnahmen befestigen, regeln und erhöhen könnte. Gleichzeitig damit würde die Volkswirtschaft von den lästigen Fesseln befreit, welche heute in einer Unzahl von Steuern und Abgaben ihr anhaften und den freien Flug fast aller nationalen Produktionszweige verhindern.
Die solidaristische Selbsthilfe genügt überhaupt in allen Fällen zur Lösung der wirtschaftlichen Fragen, ohne daß der Staat zur Unterstützung einzelner Gruppen durch besondere Gesetze und Maßregeln einzutreten braucht; als Beweis sei nur ein wichtiger Sonderfall, die Zollfrage, noch hier erwähnt.
Die Bienenstöcke sind nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre Waren von den andern Bienenstöcken des Landes zu beziehen, so lange dieselben hierzu ausreichen; wäre nun der größte Teil der vaterländischen Produktion solidaristisch organisiert, so müßten sämtliche Bienenstöcke des Landes, z. B. ihr Getreide, von den landwirtschaftlichen Bienenstöcken für Getreideproduktion beziehen und dürften ausländisches Getreide erst kaufen, wenn kein inländisches Bienenstockgetreide mehr zu haben wäre.
Da nun die Volkskasse den Bienenstöcken ihr Kapital mit Zinsen und ihre Normaleinkommen nebst dem Unterhalt aller sozialen Einrichtungen garantiert, so würde bei ungenügenden Getreidepreisen die Volkskasse gezwungen sein, den Fehlbetrag an die landwirtschaftlichen Bienenstöcke auszuzahlen; das könnte ja geschehen, dann würde einfach die Gesamtheit diesen Fehlbetrag tragen; da aber der Volksrat die Pflicht hat, das Vermögen der Volkskasse intakt zu halten, so wird er dafür sorgen, daß der Getreidepreis derartig erhöht werde, daß die landwirtschaftlichen Bienenstöcke ihren Verpflichtungen aus eigenen Mitteln nachkommen können; da der Bienenpreis obligatorisch ist, so zahlt jeder einzelne in diesem Falle etwas mehr für seinen Getreidebedarf; er wird sich aber darüber nicht beklagen, denn den einzelnen trifft erstaunlich wenig und jeder hat dabei das Gefühl der Gerechtigkeit.
So wird also auch diese Frage sich durch das selbständige Spiel des solidaristischen Prinzips des Eintretens aller für alle auf die einfachste und natürlichste Weise lösen; reicht nun die inländische Getreideproduktion nicht aus, so werden die Bienenstöcke ausländisches Getreide einführen, natürlich zu möglichst billigem Preise; ein Zoll ist also zum Schutze der inländischen Produktion nicht erforderlich; diese schützt sich durch die solidaristische Interessengemeinschaft selbst; ein Zoll wäre dann nur noch eine fiskalische Maßnahme zur Erhöhung der Staatseinnahmen, eine Konsumsteuer wie jede andere, und ebenso unrichtig wie jede Konsumsteuer; denn ein Staat, welcher seine Volkswirtschaft möglichst entwickeln will, und das ist doch sein höchstes Ziel, soll vor allem den Konsum zu erhöhen suchen und nicht ihn durch Konsumsteuern herabdrücken.
Wenn auch diese letzteren Ausblicke theoretischer Natur sind und einen Zukunftszustand betreffen, welcher erst denkbar ist, wenn der Solidarismus allgemein eingeführt sein wird, so zeigen dieselben doch, wie auch die vorhergehenden, daß der Staat zum Solidarismus nicht im Gegensatz steht, daß er vielmehr das größte Interesse daran hat, daß der Solidarismus möglichst rasch sich einführe und möglichst lebenskräftig werde; der Staat ist in seinen eigenen Betrieben schon zum Teil solidaristisch organisiert und kann es deshalb nur begrüßen, wenn auch die Privatbetriebe auf diesen Grundlagen organisiert werden. Der Solidarismus hat außer direkt materiellen und fiskalischen Vorteilen für den Staat und der Möglichkeit enormer Vereinfachung seiner Verwaltung und Gesetzgebung eine Reihe von unschätzbaren idealen Vorteilen. Er gestattet, die Bevölkerung einer friedlichen und zugleich freiheitlichen Entwicklung, einer bedeutend erhöhten Gesamtwohlfahrt zuzuführen, Einheit und Eintracht, höchste und vollendetste Entwicklung des einzelnen zu erreichen und der nationalen Volkswirtschaft eine ungeahnt glanzvolle Zukunft zu bereiten.
Der Solidarismus ermöglicht dem Staate, nur solche Einrichtungen zu treffen, welche der Gesamtheit, d. h. allen einzelnen, nützen, statt solcher, welche nur einzelnen Gruppen nützen, den andern aber schadet; er gestattet dem Staate, seinen höchsten Beruf, die Gerechtigkeit, zu verwirklichen, denn Gerechtigkeit ist auch der Inhalt des Solidarismus. Deshalb ist es Staatsinteresse, den Solidarismus zu fördern; der Staat, welcher das zuerst erkennt, wird seine Kraft vervielfachen, da sie sich dann auf die Liebe aller stützen wird; dieser Staat wird der mächtigste, materiell und moralisch der größte sein!
Was vom Staate gesagt wurde, gilt auch von der Gemeinde, welche im Grunde ein kleiner Staat im Staate ist; auch die Gemeinden haben in vielen Dingen schon solidaristische Organisation, aber ebenfalls nicht konsequent durchgeführt; auch die Gemeinden haben das größte Interesse an dem Zustandekommen des Solidarismus; sie sollten das Beispiel geben, jede Gemeinde sollte sich als einen Bienenstock betrachten und alle in ihr Tätigen als Bienen; es würden dadurch alle wirtschaftlichen Fragen der Gemeinden befriedigend gelöst. Der früher geschilderte landwirtschaftliche Bienenstock ist im Grunde ein Gemeindebienenstock, jeder Bienenstock mit seinen Produktionswerkstätten einerseits, seinen Tauschlagern andrerseits, mit seinen sozialen Einrichtungen und versorglichen Anstalten, ist eine in sich komplette, abgeschlossene, sich selbst versorgende Gemeinde, deren Mitgliederzahl selbst bei kleinen Bienenstöcken bald größer sein wird als die durchschnittliche Einwohnerzahl gewöhnlicher politischer Gemeinden.
Die Gebote des Christentums sind auch die des Solidarismus. Der höchste Beruf der Kirche ist die Verwirklichung dieser Gebote unter den Menschen: der Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit, der Friedfertigkeit, Barmherzigkeit und Liebe; das ist auch der Beruf des Solidarismus, welcher die erhabenen Lehren des reinen Christentums im Geiste seines Begründers auf die praktische Volkswirtschaft, auf die Organisation der Arbeit und Güterverteilung überträgt.
Das Gebot: »Deine Rede sei Ja Ja, Nein Nein, was darüber ist, das ist vom Übel«, hat der Solidarismus aufgenommen in der Verpflichtung der Brüder zu unantastbarer Wahrhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit.
Das Gebot: »Trachtet nach der Gerechtigkeit« ist ebenfalls im Solidarismus enthalten, denn er fordert eine gerechte Verteilung der Güter und Segnungen der Kultur unter allen Menschen, einem jeden nach seiner Leistung, aber ohne jemals einen auszuschließen.
»Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen lassen, ihr aber seid alle Brüder«, steht auch im Solidarismus, auch er fordert die Brüderlichkeit; die Beiträge zur Volkskasse, die Arbeit im Bienenstock sind Brüderleistungen, denn alle haben daran teil.
Das Gebot der Friedfertigkeit findet im Solidarismus in der Vorschrift seinen Ausdruck, daß alle Brüder ihre Differenzen nicht den Gerichten vorzulegen haben, sondern den brüderlichen Schiedsgerichten, welche nicht richten, sondern schlichten und versöhnen.
Auch das Gebot der Barmherzigkeit: »Richte nicht, damit du nicht gerichtet werdest«, erfüllen dieselben, denn sie verhängen keine Strafe. »Kein Bruder hat ein Strafrecht über den andern«, ist eines der höchsten Gebote des Solidarismus.
Auch das andere Gebot der Barmherzigkeit: »Laßt uns vergeben unsern Schuldigen«, schreibt der Solidarismus vor; denn der Bruder, welcher durch eigene Schuld seine Rechte verlor, ist nicht ausgestoßen; er wird, wenn er seine Brüderpflicht erfüllt, jederzeit in die Brüdergemeinde mit offenen Armen wieder aufgenommen.
Und das höchste Gebot des Christentums: »Du sollst deinen Nächsten lieben als dich selbst«, ist es nicht auch das höchste Gebot des Solidarismus, welcher im Kapitel der Brüderpflichten also beginnt:
»Die allgemeinste und vornehmste Pflicht der Brüder ist das Wirken des einzelnen für die Gesamtheit«;
ist dieses Wirken für die Gesamtheit, dieses fortwährende Abtreten eines Teiles der Arbeit an die Gesamtheit der Brüder nicht eine tägliche, stündliche Betätigung der Nächstenliebe, ein ununterbrochenes Umsetzen des Gebotes in die Tat? Ist es nicht eine unausgesetzte Ausübung des Wortes: »Alles nun, das ihr wollt, das euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen, das ist das Gesetz?«
Alles was die Kirche lehrt, ist durch den Solidarismus in das wirtschaftliche Leben übertragen. Unternimmt es die Kirche, auch die wirtschaftlichen Interessen der Enterbten zu unterstützen und zu heben, für dieselben auf dieser Erde schon ein gewisses Maß von Glück und Befriedigung und Freude am Leben zu schaffen, dann werden die Enterbten auch aufnahmefähiger für ihre ethischen Fragen und ihre rein geistigen Lehren; wenn die Menge erfaßt, daß Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, Liebe keine leeren Worte sind, sondern praktische Folgen für ihr irdisches Dasein haben, dann wird sie dieselben erst verstehen lernen, selbst üben und begreifen, daß das Wirken für andere, für die Gesamtheit, daß die Liebe die Grundlage zur Lösung aller materiellen und ethischen Probleme ist, welche die Menschheit bewegen.
Darum, Kirche, unterstütze den Solidarismus; er ist dein mächtigster Verbündeter; durch ihn allein kannst du deine Lehren in Einklang bringen mit den Anforderungen und Bedürfnissen moderner Kultur!
Brüder! So zeigt sich denn das wundervolle Ergebnis, daß nicht etwa bloß die »Mühseligen und Beladenen«, die »Enterbten« ein Interesse am Zustandekommen des Solidarismus haben, sondern alle Berufe, alle Stände, alle Parteien, alle Ordnungen der menschlichen Tätigkeit bis hinauf zu Kirche und Staat! Niemand hat daraus Nachteile, alle aber haben Vorteile! Wo der Solidarismus bestehende Einrichtungen ändert, gibt er dafür sofort bessere, vorteilhaftere, höhere. Die Richtigkeit und Kraft des einfachen Gedankens zeigt sich darin, daß er immer richtig bleibt, auf welches Gebiet er auch übertragen werden mag: Was der Gesamtheit nützt, muß auch dem einzelnen nützen, denn der einzelne ist ein Teil der Gesamtheit. Nicht das Wohl des Arbeiterstandes, des Mittelstandes, dieser oder jener Gruppe, dieser oder jener Partei, nein, das Gesamtwohl allein, das Wohl aller ohne Ausnahme ist es, das ihn leitet; nur das führt zu Gerechtigkeit und Liebe, alles andere zu Haß, Zwist, Kampf und Vernichtung. Tut er das aber, so ist er berufen das Volk zufrieden, das Vaterland groß und mächtig zu machen!
Darum wirkt alle mit am Solidarismus! Wie ihr auch im einzelnen darüber denken mögt, wie groß oder klein im einzelnen euer Interesse daran sein mag, eines leuchtet doch euch allen ein: der ideale Zweck der Bewegung: für jeden einzelnen muß es eine Freude, ein inneres Bedürfnis sein, mitzuwirken am größten Fortschritt unserer Zeit!
Brüder! Ihr habt das natürliche Spiel der solidaristischen Organisation, dieses Gegenseitigkeitsvertrags zwischen der Gesamtheit und dem einzelnen klar erfaßt!
Ihr wißt, daß ihr auf Grund dieser Organisation Betriebe ins Leben rufen könnt, deren Erträgnis euch voll und ganz als Entlohnung eurer Arbeit gehört, die euch ermöglichen, von der Geburt bis zum Tode eure materiellen, geistigen und moralischen Bedürfnisse voll zu befriedigen, ein ausreichendes Maß von Lebensannehmlichkeit zu genießen und euch gegen alle natürlichen Ungleichheiten und sozialen Schäden ein für allemal zu schützen.
Ihr habt ferner erfaßt, wie diese Betriebe auch die Brüder, welche noch nicht das Glück haben, Mitglieder derselben zu sein, in den Genuß vereinfachter, verbilligter, verbesserter, müheloserer Lebenshaltung setzen und denselben den Unterricht und die Erziehung ihrer Kinder, die Pflege ihrer Kranken, die Mitbenutzung aller sozialen Einrichtungen sichern.
Ihr habt begriffen, daß der Solidarismus euch befreit, euer Leben erweitert, verschönt und lebenswert macht.
Ihr habt auch eingesehen, daß nichts im Solidarismus Doktrin, Theorie, Willkür oder Selbsttäuschung ist; alles ist Wirklichkeit, gründet sich auf Benutzung bestehender Verhältnisse, im Rahmen bestehender Gesetze, in friedlicher Entwicklung bei vollkommener individueller Freiheit. Alles beruht auf dem natürlichen Spiel der solidaristischen Kräfte. Vergebens sucht ihr nach unausführbaren, unmöglichen Dingen, es sind deren keine vorhanden; streng folgerichtig entwickelt und berechnet sich alles ziffermäßig aus dem Leben, aus den Tatsachen; alles steht praktisch erreichbar deutlich vor euren Augen!
Ihr habt auch erfaßt, was euch in den Stand setzt, euer herrliches Ziel zu erreichen; es ist euer täglicher Brüderpfennig, das kleine, unmerkliche Opfer des einzelnen, welches sich durch die Wirkung eurer Zahl und durch die Wirkung der Zeit von Generation zu Generation millionenfach vermehrt und euch, als Gesamtheit, eine unermeßliche materielle und moralische Macht verleiht!
Ihr seid entschlossen, diese durch eure Einigkeit erzielte unermeßliche Macht der Gemeinschaft zu benutzen zum Wohle der Gesamtheit nicht für Werke des Kampfes und der Zerstörung, sondern für das große Werk des Friedens und des Aufbaues, der wirtschaftlichen Erlösung, des Solidarismus!
Was ihr als Gesamtheit wollt, das wird! Vereint seid ihr unüberwindlich; das Geheimnis eurer wirtschaftlichen Erlösung ist eure Solidarität.
Solidarität ist das Gesetz, welches mit Kraft und Klarheit sich abhebt auf dem dunkel verworrenen Hintergrund unserer Kultur; in welchem sich das Ringen unserer Zeit nach Erlösung verdichtet, mit elementarer Gewalt hervorquellend aus der Wirrnis, die uns umgibt. Mit unfehlbarer Notwendigkeit führt es zum triumphierenden Sieg der Aufklärung, zur Befreiung, zu großem, freiem, wahrem Menschentum, zu einer neuen Form der Kultur, welche die Mittel der Menschheit gewaltig steigert!
Die Menschen sind unbefriedigt, sie fühlen, daß unsere Kultur gezwungen, unnatürlich ist, daß sie dem Leben keinen Gehalt, dem Tun keine Bedeutung gibt; eine ungeheure Sehnsucht nach Besserem und Höherem erfüllt die Menschheit, alles sehnt sich nach Gerechtigkeit und Liebe. Eure Gelehrten, eure Schriftsteller, eure Geschichtsschreiber, eure Kulturforscher, alle rufen: Es kann nicht mehr so weiter gehen, die Welt ist reif für bessere Zeiten! Hört ihr denn nicht, Brüder, Schwestern, wie die Welt allüberall erklingt von den Rufen eurer Propheten: Seid einig, seid solidarisch.
Vorwärts denn, Männer, Frauen, Jugend, im Namen der Gerechtigkeit und der Liebe, im Namen des Solidarismus; vereint entschlossen eure Kräfte, schließt die Reihen, organisiert euch, sucht eure Führer, bildet eure friedlichen Legionen von Brüdern! Kommt! Opfert eure täglichen Brüderpfennige auf dem Altar der Gesamtheit, bildet eure Volkskasse; ihr selbst seid eure Erlöser, glaubt an euch selbst und helft euch selbst! Macht den Solidarismus zur führenden Macht des Geisteslebens; je schneller ihr es tut, je kräftiger ihr einsetzt, je beharrlicher, je unbeugsamer ihr euren Willen durchführt, desto rascher winkt die Erlösung; in eurer Hand liegt euer Geschick.
Volk, du hast die Kraft, Volk, du hast die Macht! Erwache! Rüttle dich auf, ans Werk! Moralische Kräfte bestimmen deine Geschicke. Nicht länger sei gleichgültig gegen dein eigenes Schicksal, glaube an dich, an die Macht deines Willens! Erfülle dich mit diesem großen Ideal des Wirkens für die Gesamtheit; frohlockend und unverwandt verfolge das gesteckte Ziel: deine wirtschaftliche Erlösung. Wenn auch dessen Erreichung Märtyrer fordert, dein ist der Sieg!
Die letzte zu Gebote stehende Statistik des Deutschen Reiches ist vom Jahre 1895. Nach derselben zählte man damals in Deutschland 51,7 Millionen Einwohner. Darunter waren Erwerbstätige, d. h. einen Beruf Ausübende: 22,1 Millionen, und nicht erwerbende Ehefrauen, Kinder und sonstige Angehörige: 27,5 Millionen. Wenn die Rentner, Pensionäre, Unterstützte, Gefangene mit zusammen: 2,1 Millionen hier außer Rechnung bleiben, so ist das Verhältnis der Erwerbstätigen zu den nicht erwerbenden Angehörigen 22,1 : 27,5 oder fast genau 4 : 5.
Von den Erwerbstätigen sind in der Statistik als Selbständige bezeichnet: 5,9 Millionen, als Angestellte und Arbeiter: 14,6 Millionen und als Dienstboten: 1,6 Millionen. Die Zahl der Abhängigen ist daher: 16,2 Millionen und auf diese entfallen Angehörige: 20,3 Millionen, so daß: 36,5 Millionen Einwohner = 70% der Bevölkerung von Gehalt, Lohn, Salär direkt abhängen, wobei Zivil- und Militärbeamte und freie Berufsarten nicht mitgerechnet sind.
Von der heutigen Einwohnerzahl Deutschlands von ca. 59 Millionen sind demnach ca. 42 Millionen direkt abhängig.
Unter die sogenannten »Selbständigen« ist aber eine große Anzahl von nur scheinbar Selbständigen gerechnet; es gehören vor allem hiezu diejenigen, welche im eigenen Hause oder für eigene Rechnung arbeiten, aber doch nur als Arbeiter oder Angestellte von Großbetrieben gelten können, wie sehr viele Schneider, Konfektionäre, Verfertiger von Spielwaren, Näherinnen, Strickerinnen, Hausweber und überhaupt Hausindustrielle aller Art, dann auch Handelsreisende und Vermittler; ferner gehören hierher gewisse selbständige Gewerbetreibende, welche doch durchaus abhängig sind, z. B. Zugeherinnen, Hausierer, Dienstmänner, Stellmacher, Lootsen, Scherenschleifer, um nur einige zu nennen; endlich befinden sich unter den sogenannten »Selbständigen« der Reichsstatistik solche, welche es tatsächlich sind, von denen aber die Statistik selbst sagt, daß sie »nur mühselig existieren«; hierzu gehören in erster Linie die ganz kleinen Landwirte, Krämer, Wirtschaftsbesitzer, kleinste Gewerbetreibende aller Art, deren Lage viel ungünstiger, unsicherer und abhängiger ist, als die der meisten Angestellten und Arbeiter, welche direkt von ihrem Salär abhängen, aber dieses wenigstens sicher beziehen. Man kann diese Kategorie als die »indirekt Abhängigen« bezeichnen.
Eine Zusammenstellung aller hier in Betracht kommenden, aus den ca. 6 Millionen Selbständigen der Reichsstatistik, ergibt, sehr mäßig geschätzt, 21/2 bis 3 Millionen; rechnet man hierzu ihre Angehörigen, so ist auf die heutige Einwohnerzahl umgerechnet, die Gesamtzahl der indirekt Abhängigen 7-8 Millionen, welche zu obigen 42 Millionen »direkt Abhängigen« hinzuzuzählen sind, so daß die Gesamtzahl der »Abhängigen« überhaupt auf rund 50 Millionen, also mehr wie 80% der Bevölkerung, angegeben werden kann.
Sieht man von den Bezeichnungen der offiziellen Statistik ab und nennt, wie das den laufenden Anschauungen und namentlich der Wirklichkeit mehr entspricht, abhängig alle diejenigen, welche nur sehr beschränkte Mittel besitzen und sich ihre Lebensbedürfnisse nur teilweise oder notdürftig beschaffen können, so ist die Zahl der »Abhängigen« in diesem Sinne noch weit größer.
Nach der preußischen Einkommensteuerstatistik pro 1900/01 sind 65,25% der Bevölkerung überhaupt steuerfrei, weil die betreffenden Familienhäupter Einkommen unter 900 Mark jährlich haben oder wegen zu großer Kinderzahl u. dgl., mit einem Wort wegen Armut. Für weitere 31,97% der Bevölkerung sind die Familienhäupter mit Einkommen von 900 bis 3000 Mark zensiert, so daß nur 2,78% der Bevölkerung auf Zensiten mit mehr als 3000 Mark Einkommen entfallen.
Da nach der Statistik auf einen Zensiten durchschnittlich 2,25 Angehörige treffen, so haben über 65% der Bevölkerung Einkommen unter 900 Mark für 3,25 Personen, also höchstens 75 Pfennig pro Person und Tag im Maximum, im Durchschnitt kaum 50 Pfennig; und 32% haben zwischen 900 und 3000 Mark, also höchstens 2,53 Mark pro Tag und Kopf, im Durchschnitt kaum 1,50 Mark.
In diesem Sinne darf man wohl 97% der Bevölkerung als abhängig bezeichnen; gegen ca. 80% in der vorigen Betrachtungsweise; denn so wie in Preußen, wird es ja durchschnittlich auch für das Deutsche Reich sein.
Wenn auch die noch verbleibenden 3% der Bevölkerung näher zergliedert werden, so trifft über die Hälfte, nämlich 1,7%, auf Zensiten mit Einkommen von 3-6000 Mark, also durchschnittlich 4-4500 Mark. Und es bleiben zuletzt nur 1,3% der Bevölkerung, deren Familienhäupter Einkommen über 6000 Mark haben, bei denen man also eine Selbständigkeit und Unabhängigkeit in allen Lagen des Lebens im weiteren Sinne annehmen kann.
Der jährliche Durchschnittsverdienst des deutschen Arbeiters wird nach der Statistik der Berufsgenossenschaften zu 732 Mark angenommen, das entspricht genau 2 Mark pro Tag. In einzelnen Berufen ist der Durchschnittsverdienst geringer, in andern höher, im Bergbau z. B. 1107 Mark im Jahre 1900.
Die Vermögensverhältnisse in andern Ländern sind denen Deutschlands nicht unähnlich; eine Statistik der Vereinigten Staaten anfangs der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gibt folgende Einteilung:
| Bezeichnung | Anteil an der Bevölkerung % |
Anteil am Nationalvermögen % |
| Reiche | 1,4 | 70 |
| Mittlere | 8,6 | 12 |
| Arme und Ärmste | 90 | 18 |
Die als Ärmste bezeichneten sind gänzlich besitzlos und bilden 50% der Bevölkerung. Heute, anfangs unseres Jahrhunderts, ist der Anteil der Armen am Nationalvermögen wesentlich geringer; infolge der enormen Geldansammlung in einzelnen Händen wird heute ca. 1% der Gesamtbevölkerung im Besitze von 80 bis 85% des nationalen Vermögens sein.
Nach Anhang 1 treffen auf einen Steuerzensiten 2,25 Angehörige, so daß durchschnittlich eine Familie aus 3,25 Menschen besteht.
Auf die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands von ca. 59 Millionen treffen daher rund 18 Millionen Familien und auf die in Anhang 1 ermittelten mindestens 50 Millionen Abhängigen treffen 15,4 Millionen Familien.
Nimmt man in jeder Familie zwei zahlende Mitglieder der Volkskasse oder Brüder an, z. B. Mann und Frau oder Mann und erwachsener Sohn oder dgl., so ist die Zahl der Beitragenden 31 Millionen; zählt man für diese alle nur den Minimalbeitrag von 6 Mark pro Jahr, so wäre die Gesamteinnahme der Volkskasse im Jahre 186 Millionen Mark.
Zu demselben Resultat gelangt man mit dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen Volkskassenbeitrag von 1 Pfennig pro Tag und Kopf der Brüder, also von 3,65 Mark pro Jahr; bei einer Mitgliederzahl von 3,25 pro Familie entspricht das einem Jahresbeitrag pro Familie von 3,25 × 3,65 = 11,86 Mark oder rund 12 Mark. Der jährliche Beitrag von 6 Mark pro Bruder bzw. 12 Mark pro Familie entspricht also genau dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen täglichen Pfennig pro Kopf. Die Rechnung von 1 Pfennig pro Tag und Kopf führt bei 50 Millionen Brüdern auch ohne weiteres zu derselben jährlichen Gesamteinnahme der Volkskasse von 182 Millionen Mark.
Gleichfalls zu demselben Resultate führt eine dritte Rechnungsmethode wie folgt: nach der schon im Anhang 1 erwähnten Statistik des Deutschen Reiches vom Jahre 1895 sind ca. 36,5% der Bevölkerung unter 16 Jahre alt; nach dem Volksvertrag können die Brüder vom 16. Jahre ab ihre Einzahlungen leisten und mit dem 17. Jahre das Brüderrecht erhalten. Nimmt man an, daß von diesem Rechte die 50 Millionen Abhängigen Gebrauch machen, so sind 63,5% hiervon, also rund 32 Millionen Köpfe, für die Brüderbeiträge reif; das ergibt bei 6 Mark pro Kopf 192 Millionen Mark jährlichen Gesamtbeitrag zur Volkskasse, d. i. annähernd ebensoviel wie oben schon berechnet.
Bei all diesen Berechnungen ist angenommen, daß nur die Abhängigen sich beteiligen, daß diese alle nur den Mindestbeitrag von 6 Mark pro Jahr bezahlen und daß noch keine Bienen existieren, deren obligater Beitrag mit 1% des Einkommens durchschnittlich wohl mindestens doppelt so hoch sein wird.
Bei einer ziemlich allgemeinen Beteiligung der Abhängigen, d. i. von ca. 80% der Bevölkerung, an der Volkskasse bringt daher der brüderliche Tagespfennig rund 200 Millionen im Jahre.
Außer dem industriellen und landwirtschaftlichen Bienenstock, welche ein greifbares Arbeitsprodukt erzeugen, muß es noch eine dritte Art von Bienenstöcken geben, welche nur Arbeitsleistungen bieten; ein Typus hiervon ist der Bienenstock für häusliche Arbeiten.
Ein Bienenstock für weibliche Hausarbeiten besteht zunächst aus einem Heim, in welchem die betreffenden Mädchen und Frauen gemeinsam wohnen und wirtschaften, ferner aus den vorgeschriebenen sozialen Einrichtungen für Hygiene, Krankenpflege etc. und endlich dem Tauschlager für Bezug der Lebensbedürfnisse. Dieses Heim ist an und für sich gleichzeitig eine Schule für die betreffenden weiblichen Arbeiten: Kochen, Haushaltung, Nähen, Krankenpflege etc.
Diejenigen, welche häusliche Arbeiten wünschen, wenden sich an diesen Bienenstock, welcher ihnen, falls sie Mitglieder der Volkskasse, d. i. Brüder, sind, die betreffenden Bienen, sei es nur für einzelne Arbeiten, Tagesstunden oder Tage oder für lange Zeitperioden ganz überläßt; die Bezahlung für die Leistungen erfolgt an den Bienenstock, dessen finanzielle Organisation mit Normal- und Ergänzungseinkommen, Kranken- und Unfallszuschüssen, Anteilen etc. den Arbeitsverträgen der Bienenstöcke entspricht.
Ähnlich organisiert ist der Bienenstock für männliche Hausarbeiten.
Diese Organisation bietet sowohl für die Bienen, welche ihr angehören, als diejenigen Brüder, welche deren Leistungen gebrauchen, wesentliche Vorteile.
Die Zugehörigkeit zu einem Bienenstock bietet ja an und für sich die Gewähr für Ehrenhaftigkeit und Pflichttreue der Bienen, außerdem hat sie eine regelrechte Schulung und Erziehung in der betreffenden Arbeit zur Folge; das Wohnen in den Heimen und das dort vorhandene Familienleben beseitigen die Gefahren für Sitte und Moral ihrer Mitglieder.
Die Bienen für häusliche Leistungen sind daher ausgesuchte, bewährte und gut geschulte Kräfte; die Regelung der Entlohnung mit der Verwaltung des Bienenstocks beseitigt denjenigen Punkt in dem Verkehr, welche die meisten Zwiste mit sich bringen; im Falle der Unverträglichkeit der Charaktere hat der Bienenstock sofort Ersatz. Die Spezialisierung der Dienstleistungen verbessert dieselben und vereinfacht den betreffenden Haushalt; ist es doch heute schon weitverbreitete Sitte, gewisse häusliche Dienste entweder in besonderen Fällen oder regelmäßig durch dritte Personen oder Unternehmer ausführen zu lassen, z. B. Bohnern, Teppichklopfen, Fensterputzen, Waschen, Gärtnerei, Servieren, Fahren, Nähen, Scheuern, Kochen; ja, es steht zweifellos heute schon fest, daß das Verhältnis der Haushaltungen zu derartigen dritten Personen wesentlich besser ist als mit den ständig angestellten Dienstboten. Der Übergang zum Bienenstock für häusliche Leistungen ist daher nicht so groß, wie auf den ersten Blick erscheinen könnte; er ist nur eine Verallgemeinerung heute schon vielfach üblicher Gewohnheiten; jeder vorurteilsfrei Denkende wird den bedeutenden Fortschritt erkennen, welcher darin für alle Beteiligten liegt.
Das Bestreben der Volkskasse wird im allgemeinen auf die Errichtung von industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben gerichtet sein und nicht auf die Errichtung solcher Leistungsbienenstöcke, da nur durch erstere die vollständige wirtschaftliche Selbständigkeit der Bienen, wie sie der Selbstbetrieb mit sich bringt, erreicht wird. Indes wird die Volkskasse Anträge auf Errichtung derartiger Bienenstöcke nicht ablehnen können, da sie für alle Brüder gleichmäßig besteht und alle berechtigten Wünsche derselben erfüllt. Wegen ihrer geringeren Wichtigkeit ist diese Art von Bienenstöcken nicht in den Haupttext aufgenommen; es soll hier nur gezeigt werden, daß der Arbeitsvertrag der Bienenstöcke auch auf derartige Verhältnisse Anwendung finden kann.
Sehr viele bisherige Versuche genossenschaftlicher Produktion mit Gewinnbeteiligung, unter Selbstverwaltung der Arbeiter, haben mit Mißerfolgen geendet; in neuerer Zeit sind infolge größerer Erfahrung oder unter besonders günstigen Umständen derartige Versuche schon besser ausgefallen; eine Anzahl Produktionsgenossenschaften zahlt heute trotz wesentlich verkürzter Arbeitszeit um 7-11% höhere Löhne als nicht genossenschaftliche Betriebe; sogar einige sehr große Erfolge in dieser Richtung können genannt werden, z. B. die Glasfabrik Albi oder die hochherzige, bewunderungswürdige Karl Zeiß-Stiftung in Jena. Trotzdem sind derartige selbständige reine Produktivgenossenschaften als allgemeine Betriebsform einer Volkswirtschaft undenkbar; und zwar aus dem einfachen Grunde, weil sie sich wegen ihrer meist ungenügenden Mittel gegen die übermächtige Konkurrenz der verschiedenen Formen großkapitalistischer Produktion oder kapitalistischer Vereinigungen nicht halten können; sie sind ein Zwitter, sie wollen die modernen Errungenschaften der Genossenschaften einseitig auf die Produktion allein anwenden; sie wollen ihren Gewinn wohl unter sich genossenschaftlich verteilen, suchen denselben aber genau wie die kapitalistischen Produzenten, in wütendem Konkurrenzkampf auf Kosten des Konsumenten möglichst zu erhöhen, wobei sie gegen die rein kapitalistischen Produzenten aus den oben erwähnten Gründen fast immer unterliegen. Sie sind in ihrer inneren Organisation Genossenschafter, nach außen aber kapitalistisch.
Die reinen Konsumgenossenschaften haben größere äußere Erfolge zu verzeichnen, weil sie ihren Mitgliedern sehr bemerkenswerte und in die Augen fallende Vorteile bieten, nämlich eine Rückvergütung auf alle ihre Einkäufe von durchschnittlich 8-10%, aber auch sie sind ein Zwitter, sie wahren einseitig bloß das Interesse des Konsumenten und denken überhaupt nicht an die Anwendung der genossenschaftlichen Grundsätze auf die Produktion. Das trifft auch noch größtenteils zu bei denjenigen Konsumgenossenschaften, welche selbst produzieren; wenn sie auch nach außen genossenschaftlich sind, so sind sie innerlich kapitalistisch, denn sie kaufen ihre Materialien wie alle andern Produzenten, ihre Löhne sind die üblichen, in vielen Fällen allerdings mit einem Zuschlag von 5 oder 6%, die Fabrik gehört den Zeichnern des Kapitals, die Gewinne werden an die Inhaber der Anteilscheine, d. h. an das Kapital ausbezahlt; der einzige Unterschied ist, daß diese Anteile sehr klein und sehr zahlreich sind; der Anteil der Arbeiter an der Verwaltung ist praktisch verschwindend, für Wohlfahrtseinrichtungen geschieht nicht mehr, meist aber weniger wie in der sonstigen Industrie etc.
Beide Arten von Genossenschaften berücksichtigen nicht, daß jedes Produktionszentrum an sich auch ein Konsumzentrum ist, daß beide untrennbar sind, und deshalb gehören alle Konsumobjekte da vereinigt, wo sich an und für sich eine größere Anzahl von Menschen ansammeln muß, nämlich im Produktionszentrum, und es sind die genossenschaftlichen Prinzipien auf den Produzenten und Konsumenten anzuwenden, weil beide ein und dieselbe Person sind und nicht zwei getrennt sich feindlich gegenüberstehende Wesen. Die wahre Genossenschaft tritt gar nicht in die allgemeine Konkurrenz ein, weder für die Produktion noch für den Konsum, sie arbeitet lediglich für ihren eigenen Bedarf.
Die genossenschaftliche Bewegung fängt auch an, das einzusehen; immer mehr werden die Produktivgenossenschaften mit den Konsumgenossenschaften vereinigt, immer mehr suchen letztere selbst zu produzieren; sie sind auf dem Wege zu der Erkenntnis, aber noch in den kapitalistischen Ideen befangen: Einkauf, Verkauf, ortsübliche Löhne, Anteilscheine, Verzinsung, Dividenden, Gewinne etc.! Alles Dinge, welche die solidaristische Organisation nicht mehr kennt!
Nach dem statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich betrug die Höhe der Spareinlagen in öffentlichen Sparkassen Deutschlands pro Kopf der Bevölkerung im Jahre 1900 157 Mark und das Gesamtguthaben der Einleger 8839 Millionen. Legt man die durchschnittliche Steigerung der Einlagen der letzten 10 Jahre zugrunde, so ist das Guthaben pro Kopf im Jahre 1903 ca. 185 Mark und bei ca. 60 Millionen heutiger Einwohnerzahl ist das gesamte Sparkassenguthaben des deutschen Volks ca. 11 Milliarden Mark.
Dazu kommen noch die Einlagen in nicht öffentlichen Sparkassen, z. B. in den Kreditgenossenschaften, ferner in Konsumvereinen und Produktivgenossenschaften aller Art; diese betragen für 1901 rund 1,5 bis 2 Milliarden Mark, nach der Statistik der deutschen Kreditgenossenschaften im Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften für 1901.
Die Gesamtsumme der Spareinlagen der kleinen Sparer Deutschlands dürfte daher zwischen 12 und 14 Milliarden Mark betragen, d. h. bei 60 Millionen Einwohnern zwischen 200 und 230 Mark pro Kopf.
Nach Dr. C. J. Fuchs, Volkswirtschaftslehre, Leipzig 1901, ist die Gesamtsumme aller Sparkasseneinlagen in Deutschland dreimal so groß als die Summe der Depositen in allen deutschen Banken. Gegenwärtig wird auf jeden vierten Einwohner ein Sparkassenbuch kommen; 28 bis 40% der Einleger gehören dem Arbeiterstand an, und ca. 1/3 der Einlagen sind ganz kleine Posten bis zu 60 Mark.
Nach Riehn, Das Konsumvereinswesen, Berlin 1902, S. 80, betrugen die Zinsüberschüsse der preußischen Sparkassen 1898 0,87 bis 0,90% oder 48 Millionen Mark von dem zinsbar angelegten Kapital; nach Abzug der Verwaltungskosten mit 9 Millionen Mark waren es immer noch 0,70 bis 0,75% oder 39 Millionen Mark, um welche die Zinserträgnisse der Einleger geschmälert wurden. – Diese Summen wurden verwendet teils für kommunale und andere der Sparkasse fremde Zwecke, teils zur Anhäufung ganz enormer Reservefonds, welche z. B. im Jahre 1900 bei den öffentlichen Sparkassen des Deutschen Reichs über 1/2 Milliarde Mark betrugen, und welche den Einlegern nicht den geringsten Nutzen bringen.
Die Kreditgenossenschaften verzinsen die Spareinlagen und die angeliehenen Gelder der Einleger durchschnittlich mit 3,61% gegenüber 3% der öffentlichen Sparkassen. Würden also die Einleger der letzteren ihre 11 Milliarden genossenschaftlich anlegen, so würden sie aus diesen heute schon bestehenden Anstalten jährlich 67 Millionen Mark mehr Zinsen erhalten.
Die von diesen Kreditgenossenschaften gewährten Kredite sind schwer zu ermitteln, da genaue Statistiken fehlen, sie sind aber unter allen Umständen erstaunlich hoch und betragen 3 bis 4 Milliarden Mark pro Jahr.
In Anhang 1 wurde statistisch nachgewiesen, daß für ca. 65% der Bevölkerung die Jahreseinnahme der Familienhäupter unter 900 Mark und für weitere 32% zwischen 900 und 3000 Mark beträgt; das sind zusammen 97% der Bevölkerung, also tatsächlich die große Masse derselben.
Es ist leicht zu beweisen, daß es diese große Masse ist, welche, als Ganzes betrachtet, in allen Dingen der Volkswirtschaft den ausschlaggebenden Faktor bildet, sowohl als Produzent wie als Konsument, sowohl als Kapitalist wie als Steuerzahler.
Für die Produktion bedarf diese Behauptung eigentlich keines Beweises; da es Tatsache ist, daß für die große Masse die Familienhäupter unter 3000 Mark Jahreseinkommen haben, so folgt daraus, daß diese 97% der Bevölkerung arbeiten müssen, um zu leben, und daß sie somit mindestens 97% der Gesamtarbeit des Landes wirklich leisten.
Nicht ebenso selbstverständlich ist das Verhältnis für den Konsum. Hier herrschte sogar bis in die neuere Zeit hinein die Ansicht, daß der Verbrauch der bemittelten Minorität weit größer sei als derjenige der unbemittelten Massen. Dieser gründliche volkswirtschaftliche Irrtum ist heute widerlegt.
R. E. May hat in seinem 1900 erschienenen Werk: »Das Verhältnis des Verbrauchs der Massen zu demjenigen der Wohlhabenden und Reichen« nachgewiesen, daß der Verbrauch der großen Masse (als welche er alle Einkommen unter 3000 Mark ansieht) sechsmal so groß ist als derjenige der Wohlhabenden und Reichen (über 3000 Mark Einkommen). Würde der Konsum der letzteren plötzlich verschwinden, so würde die Volkswirtschaft das selbstverständlich spüren, aber ein durchgreifender Schaden, ja eine Krisis würde damit kaum verbunden sein. Maßgebend für das Gedeihen einer Volkswirtschaft ist danach der Konsum der großen Masse der Abhängigen.
Daraus erhellt die eminente Wichtigkeit der Kaufkraft der untern Einkommensschichten und die ungeheure Macht der vereinten Kaufkraft dieser Schichten; eine verhältnismäßig kleine Verringerung dieser Kaufkraft führt sofort eine schwere Krisis herbei, und eine geringe Erhöhung derselben ist für das Gedeihen der Volkswirtschaft, also für die Gesamtwohlfahrt, unvergleichlich wichtiger als das Ansammeln noch so großer Einzelvermögen oder als das Erschließen noch so großer ausländischer Absatzgebiete; denn auch der Konsum des Außenhandels ist im Verhältnis zum inländischen Verbrauch der großen Masse viel geringer, als man gemeinhin annimmt; so beträgt in Deutschland die Gesamtausfuhr pro Kopf jährlich 70 Mark, der inländische Verbrauch pro Kopf mindestens 200 Mark[23], d. h. mindestens 3/4 des ganzen Verbrauchs. (Siehe G. Maier, Soziale Bewegungen, 1902.) Diese Zahlen beweisen, daß die große Masse der Produzenten eines Landes der Hauptsache nach ihr eigener Konsument ist.
Möchte doch das Bewußtsein unseren maßgebenden Faktoren in Fleisch und Blut übergehen, daß die Blüte einer Volkswirtschaft direkt proportional ist der Kaufkraft der großen Masse, und daß die Ankündigung des Anwachsens des Durchschnittseinkommens der großen Masse um 5 oder 10% für die Beurteilung der industriellen und landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ungleich mehr bedeutet als die Aufzählung noch so vieler erstaunlich hoher Steuerzahler.
Im Anhang 4 wurde bewiesen, daß die Gesamtsumme der Spareinlagen der kleinen Sparer in Deutschland wenigstens 12 bis 14 Milliarden Mark beträgt. Vergleicht man diese Summe mit den Kapitalien der größten amerikanischen Trusts (Anhang 7), so zeigt sich das überraschende Ergebnis, daß die deutschen Kleinsparer dreimal so viel Kapital besitzen als der gewaltigste Trust der Welt, der amerikanische Stahltrust, und siebenmal so viel Kapital wie der allmächtige Petroleumtrust, welcher allen Kulturländern seine Bedingungen diktiert.
Es folgt daraus, daß die Kleinsparer eines einzigen Landes als Gesamtheit der größte Kapitalist sind, größer und mächtiger als selbst die gewaltigsten Kapitalvereinigungen, vor denen die ganze Welt das Knie beugt, und denen die Industrien aller Länder tributpflichtig sind.
Wie man früher irrtümlich annahm, daß die Wohlhabenden und Reichen die größten Verbraucher seien, so nimmt man heute noch an, daß sie den größten Teil der Steuern eines Landes aufbringen. Die Ansicht, daß die Steuern der Hauptsache nach von den sogenannten »leistungsfähigen Schultern« getragen werden, daß ein großer Teil der Bevölkerung überhaupt steuerfrei sei, ist allgemein verbreitet, und doch ist sie ein schwerer Irrtum.
Diese Ansicht trifft einigermaßen zu nur für die direkten Steuern, unter welchen die wichtigste die Einkommensteuer ist.
So betrug im Jahre 1901[24] die Gesamteinkommensteuer der physischen Zensiten in Preußen 168,13 Millionen Mark. Hiervon entfielen auf Zensiten mit über 3000 Mark Jahreseinkommen 114,01 Millionen Mark. Demnach beträgt die Leistung der Zensiten unter 3000 Mark Einkommen 54,12 Millionen Mark.
Es bezahlt also von dieser Steuer die große Masse (97% der Bevölkerung) nur rund 1/3, und die übrigen 3% der Bevölkerung 2/3.
Ganz anders aber gestaltet sich das Bild, wenn man die zweite wichtigste Steuergruppe, die indirekten Steuern in Betracht zieht; diese sind der Hauptsache nach Verbrauchssteuern, Zölle, in süddeutschen Staaten Weinsteuer, Fleisch- und besonders Biersteuer u. dgl., dieselben hängen nicht vom Einkommen, sondern vom Verbrauch pro Kopf an alltäglichen Lebensmitteln ab, sind also im wesentlichen pro Kopf für alle gleich; allenfalls könnte man annehmen, daß die große Masse hiervon 6/7 und der Rest der Bevölkerung 1/7 leistet, weil sich der Konsum dieser beiden Gruppen, wie vorhin gezeigt wurde, so verhält.
Nach einer Abhandlung des badischen Finanzministers Dr. Buchenberger entfallen nun auf den Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren aus den zwei wichtigsten Steuerarten:
| in Preußen | in Bayern | |
| 1. an direkten Steuern | 6,07 M. | 5,90 M. |
| 2. an Zöllen und Verbrauchssteuern | 15,28 " | 21,06 " |
| zusammen | 21,35 M. | 26,96 M. |
Nimmt man für Preußen heute eine Einwohnerzahl von rund 341/2 Millionen und für Bayern von 6 Millionen an, so bringen diese beiden Steuerarten ungefähr folgende Summen:
| in Preußen | in Bayern | |
| 1. direkte Steuern | 210 Mill. M. | 36 Mill. M. |
| 2. Zölle und Verbrauchssteuern | 530 " " | 126 " " |
| zusammen | 740 Mill. M. | 162 Mill. M. |
Nun entfallen auf die große Masse (unter 3000 Mark Einkommen) wie wir sahen, von der Steuer 1 1/3, von Steuer 2 6/7.
Demnach gestaltet sich die Steuerverteilung wie folgt:
| in Preußen | in Bayern | |
| auf die große Masse (unter 3000 M. Einkommen) | 70 + 455 = 525 Mill. | 12 + 108 = 120 Mill. |
| auf die Wohlhabenden und Reichen (über 3000 M. Einkommen) | 140 + 75 = 215 " | 24 + 18 = 42 " |
| zusammen | 740 Mill. | 162 Mill. |
Die große Masse trägt demnach in Preußen 5/6, in Bayern 3/4 der beiden wichtigsten Steuern, trotz der Einkommensteuerfreiheit von 65% der Bevölkerung und trotz der zum Teil bedeutenden Leistungen einzelner sehr bemittelter Steuerzahler.
Die Besteuerung der großen Massen ist demnach die wesentlichste, ja die ausschlaggebende Einnahmequelle der Staaten. Diese große Masse als Gesamtheit ist der größte Steuerzahler.
Daß dies auch für die schwerste aller Steuern, den Militärdienst, zutrifft, ist selbstverständlich, da die große Masse, entsprechend ihrer Zahl, auch hierzu 97% der Gesamtlast liefert. Von der großen Masse hängt die militärische Macht des Staates ab.
Die große Masse ist also in allen wichtigen Dingen der ausschlaggebende Faktor im Staate und in der Volkswirtschaft. Daß aber der Einfluß dieses größten Teils der Bevölkerung, seine Vertretung im Parlament, seine rechtliche Stellung und sein Anteil an den Segnungen der Kultur nicht dieser maßgebenden Stellung und überwiegenden Leistung entspricht, muß jeder rechtlich Denkende zugeben. Wenn aber diese Masse trotzdem heute eine so durchaus überwiegende Leistung aufweist, wieviel mehr müßte das der Fall sein, wenn man dieselbe durch mehr Anteil an den Segnungen der Kultur geistig und körperlich leistungsfähiger machte. Je höher das Niveau ist, auf welchem die Masse steht, desto höher ist die Leistung, die Macht und das Ansehen des Landes. Das ist der logische Schluß aus diesem nackten Zahlenmaterial.
Nach den Angaben des Kaiserlich Statistischen Amts (»Die Deutsche Volkswirtschaft am Schlusse des 19. Jahrhunderts«, Berlin 1900) galten für Deutschland folgende Verbrauchszahlen in den Jahren 1897 bis 1899:
| Genußmittel | Verbrauch pro Kopf der Bevölkerung und Jahr | Einheitspreis | Verbrauchswert pro Kopf der Bevölkerung und Jahr | Gesamtverkaufswert für Deutschland bei 60 Mill. Einwohner |
| l | Mark | Mark | Millionen Mark | |
| Bier | 124 (Bayern allein 248) |
0,25 | 31,– (62) |
1860,– |
| Branntwein | 4,5 | 1,20 | 5,40 | 324,– |
| Tabakfabrikate | – | – | 6,20 | 372,– |
| – | – | 42,60 | 2556,– |
Bei einer durchschnittlichen Kopfzahl von 3,25 pro Familie ist also die Ausgabe pro Familie für Bier, Branntwein und Tabak M. 138,45 pro Jahr. Für Wein, Schaumwein, Most u. dgl. sind keine zuverlässigen statistischen Angaben vorhanden. Neuere Autoren bezeichnen den Durchschnittsverbrauch pro Kopf und Jahr mit:
| 13 | l | Branntwein, |
| 116 | l | Bier, |
| 6,4 | l | Wein. |
Nach neueren Schätzungen (Zeitschrift für Sozialwissenschaft, G. Reimer, Berlin) ist im Jahre 1902 die Jahresausgabe des deutschen Volkes für Bier allein schon 21/2 Milliarden und für sämtliche Getränke zusammen und Tabak mindestens 31/2 Milliarden Mark. Nach diesen Schätzungen gibt der unverheiratete Arbeiter 14 bis 20%, der verheiratete Arbeiter 7 bis 9% seines Verdienstes für Branntwein und Bier aus.
In Großbritannien ist die Ausgabe für alkoholhaltige Getränke allein pro Kopf und Jahr 78 Mark (in England allein 84 Mark) und die Gesamtausgabe der Bevölkerung im Jahre 1898: 3 Milliarden 151 Millionen Mark.
| Name der Trusts | Deren Kapital in Aktien und Anleihen im Jahre 1901 |
Der Trust produzierte von der Gesamtproduktion des betr. Artikels in den Vereinigten Staaten |
| Millionen Mark | % | |
| U. S. Steel Corporation (Stahl) | 5188 | 70 |
| Cons. Tobacco Co. (Tabak) | 752 | 70 |
| Standard Oil Co. (Petroleum) | 440 | 82 |
| American Bicycle Co. (Fahrräder) | 160 | 65 |
| U. St. Leather Co. (Leder) | 520 | 50 |
| International Paper Co. (Papier) | 192 | 60 |
| American Thread Co. (Garn) | 600 | 33 |
| National Stark Co. (Stärke) | 25 | 100 |
| Am. Sugar Refining Co. (Zucker) | 300 | 90 |
Der gewaltigste Trust der Welt, der amerikanische Stahltrust, verfügte demnach in 1902 nur über ein Kapital von 5 Milliarden Mark d. i. ein Drittel der Spareinlagen der deutschen Kleinsparer; die allmächtige Standard Oil Co. besitzt nur 3/4 Milliarden Mark, d. i. ein Siebentel der Ersparnisse der deutschen Kleinsparer.
Whiskytrust. Derselbe wurde aus 84 Betrieben gebildet; unter diesen wurden die 12 bestgelegenen und besteingerichteten in vollem Betrieb erhalten, die 72 übrigen zu andern Zwecken verkauft und deren Erlös auf die mustergültige Einrichtung der zwölf ersten Betriebe verwendet. Diese erzeugten so viel Ware wie früher alle 84 Betriebe zusammen und ergaben eine günstige Verzinsung des vollen Kapitalwerts der 84 früheren Fabriken, so daß niemand auch nur einen Pfennig einbüßte.
Zuckertrust. 40 Zuckerraffinerien mit einem Gesamtkapital von 600 Millionen Mark bekämpften sich so sehr, daß 18 davon innerhalb weniger Jahre verkrachten. Die 22 übriggebliebenen bildeten einen Trust, verfuhren wie der Whiskytrust, indem sie noch eine weitere Reihe von Betrieben gänzlich aufgaben und erzeugten bald mit etwa 1/3 der früheren Fabriken nahezu den ganzen Zuckerbedarf des Landes mit sehr hohen Gewinnen.
| Firma | Verteilbares Erträgnis | Zuwendungen des Bienenstocks | Durchschnittliches Ergänzungseinkommen pro Biene | |||
| bei der Aktiengesellschaft | beim Bienenstock | zum Stipendienfonds | zum Anteilfonds der Volkskasse | für Ergänzungseinkommen d. Bienen | ||
| Mark | Mark | Mark | Mark | Mark | ca. Mark | |
| Farbenfabriken vorm. Fr. Bayer & Ko., Elberfeld 1897 | 3171990 | 2016556 | 106135 | 1008278 | 1008278 | 440 |
| Chemische Fabrik Griesheim 1899 | 1440000 | 962996 | 50684 | 481498 | 481498 | 300 |
| Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbau-Ges. Nürnberg, A.-Ges. 1900 | 2400000 | 1479333 | 77860 | 739666 | 739666 | 80 |
| Bürstenfabrik Pensberger & Ko. A.-G., München 1901 | 108000 | 64460 | 3389 | 32230 | 32230 | 80 |
| Brauerei Binding A.-G., Frankfurt a. M. 1900/01 | 390000 | 282189 | 14852 | 141094 | 141094 | 550 |
| Badische Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen 1900 | 5040000 | 4164967 | 219208 | 2082483 | 2082483 | 330 |
Vergleich der Jahresabrechnungen verschiedener Aktiengesellschaften mit den Abrechnungen nach Bienenstockvorschriften.
| Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Elberfeld. | Chem. Fabrik Griesheim-Elektron, Griesheim. | Ver. Maschinenfabr. Augsburg u. Maschinenbauges. Nürnberg, A.-G. Augsburg | Bürstenfabrik Pensberger & Co. A.-G., München | Brauerei Binding A.-G., Frankfurt a. M. | Badische Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen. | |||||||
| Aktienkapital M. | 11000000 | AktienkapitalM. | 9000000 | AktienkapitalM. | 10285719,43 | AktienkapitalM. | 1200000 | AktienkapitalM. | 3000000 | AktienkapitalM. | 21000000 | |
| Anleihe" | 2767000 | Anleihe" | 900009 | Anleihen" | 4000000,– | Anleihe (Hypothek)" | 600000 | Anleihe" | 2000000 | Arbeiterzahl inkl. Aufseher | 6300 | |
| Gesamtkapital" | 13767000 | Gesamtkapital" | 9900000 | Gesamtkapital" | 14285719,43 | Gesamtkapital" | 1800000 | Gesamtkapital" | 5000000 | |||
| Arbeiterzahl | ca. 2000 | Arbeiterzahl 1902 | 1600 | Arbeiterzahl } | Arbeiterzahl | 398 | Arbeiterzahl 1902 | 230 | ||||
| Beamtenzahl | 300 | Beamte | 120 | Beamte } | 9400 | Beamtenzahl | 16 | Beamtenzahl | 27 | |||
| Gesamtpersonal | 2300 | Gesamtpersonal | 1720 | Gesamtpersonal | 414 | Gesamtpersonal | 257 | |||||
| Abrechnung pro 1897. | Abrechnung pro 1899. | Abrechnung pro 1899/1900. | Abrechnung pro 1901. | Abrechnung pro 1900/01. | Abrechnung pro 1900 | |||||||
| Gewinnvortrag aus 1896: M. | 236683 | Bruttoeinnahmen M. | 3799222 | Bruttogewinn M. | 3569007,81 | Gewinnvortrag aus 1900 M. | 27379 | Gewinnvortrag aus 1899/1900M. | 53187 | Bruttogewinn inkl. Vortrag nach Abzug der Generalspesen etc. | ||
| Bruttoeinnahmen" | 6040581 | (hier sind von den Bruttoeinnahmen schon Generalspesen, Zinsen, Tantiemen etc. in Abzug gebracht.) | Bruttogewinn" | 412601 | Bruttogewinn" | 3996906 | aus 1899 | M. 10243013 | ||||
| Gesamte Bruttoeinnahmen" | 6277264 | Gesamt-Bruttoeinnahme" | 439980 | Gesamt-Bruttoeinnahme" | 4050093 | |||||||
| Ausgaben. | Ausgaben. | Ausgaben. | Ausgaben. | Ausgaben. | Ausgaben. | |||||||
| Nach den veröffentlichten Konten der Gesellschaft | Nach Bienenstockvorschriften | Nach den veröffentlichten Konten der Gesellschaft | Nach Bienenstockvorschriften | Nach den veröffentlichten Konten der Gesellschaft | Nach Bienenstockvorschriften | Nach den veröffentlichten Konten der Gesellschaft | Nach Bienenstockvorschriften | Nach den veröffentlichten Konten der Gesellschaft | Nach Bienenstockvorschriften | Nach den veröffentlichten Konten der Gesellschaft | Nach Bienenstockvorschriften | |
| Generalspesen | 1291938 | 1291938 | 754693 | 754693 | – | – | 183765 | 183765 | 3002894 | 3002894 | – | – |
| Obligationen, Zinsen | 128744 | – | – | – | – | – | 24943 | – | – | – | – | – |
| Verluste an zweifelhaften Schuldnern | 64606 | 64606 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Abschreibungen | 1459986 | 1459986 | 853768 | 853768 | 772193,81 | 772193,81 | 17508 | 17508 | 282595 | 282595 | 3522595 | 3522595 |
| Unterstützungsfonds | 50000 | – | 26705 | – | } | – | 5000 | – | – | }– | 150000 | – |
| Pensionsfonds | – | – | 25666 | – | } 100000,– | – | 5000 | – | – | }– | – | – |
| Gratifikationen | 110000 | – | 42000 | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Vortrag auf neue Rechnung, Dispositionsfonds | – | – | 385081 | – | 200000 | – | 26858 | – | 67563 | – | 656243 | – |
| Tantiemen | – | – | 271309 | – | – | – | 28218 | – | 107041 | – | 874175 | – |
| Rücklagen | – | 236683 | – | 385081 | 96814 | 96814,– | 40688 | 26858 | 200000 | 67563 | – | 656243 |
| Tilgung: 1/50 des Gesamtkapitals | – | 275340 | – | 198000 | – | 285700,– | – | 36000 | – | 100000 | – | 420000 |
| Anleihezinsen: 5% des Gesamtkapitals | – | 688350 | – | 495000 | – | 714250,– | – | 90000 | – | 250000 | – | 1050000 |
| Prämie an die Volkskasse 1% des Gesamtkapitals | – | 137670 | – | 99000 | – | 142857,– | – | 18000 | – | 50000 | – | 210000 |
| Stipendienfonds: 5% des Überschusses | – | 106135 | – | 50684 | – | 77860,– | – | 3389 | – | 14852 | – | 219208 |
| Summe der Ausgaben | 3105274 | 4260708 | 2359222 | 2836226 | 1169007,81 | 2089674,81 | 331980 | 375520 | 3660093 | 3767904 | 5203013 | 6078046 |
| Verteilbare Summe als Differenz a. d. Bruttoeinnahmen und der Summe der Ausgaben: | 3171990 | 2016556 | 1440000 | 962996 | 2400000 | 1479333,– | 108000 | 64460 | 390000 | 282189 | 5040000 | 4164967 |
| Hievon Dividende | 18% = M. 1980000[25] | – | 16% = M. 1440000 | – | 231/3% M. 2400000 | – | 9% = M. 108000 | – | 13% = M. 390000 | – | 24% = M. 5040000 | – |
| Hievon zum Anteilfonds der Volkskasse | – | 1008278 | – | 481498 | – | 739666,– | – | 32230 | – | 141094 | – | 2082483 |
| Hievon Ergänzungseinkommen der Bienen | – | 1008278 | – | 481498 | – | 739666,– | – | 32230 | – | 141094 | – | 2082483 |
| Ergänzungseinkommen pro Kopf | – | ca. 440 | – | ca. 300 | – | ca. 80 | – | ca. 80 | – | ca. 550 | – | ca. 330 |