1. 1/10 Anzahlung (sowohl Regierungs- wie Gesellschaftsbedingung)1000Mark.
2. Für Anschaffung von Großvieh (20 Kühe, 1 Bulle) 4000"
3. 100 Stück Kleinvieh 1200"
4. Zum Bau eines Hauses 5000"
5. Für zwei Pferde  800"

Transport  12000Mark.
6. Eine Ochsenkarre mit 12 Zugochsen 3600"
7. Für Handwerkszeug und sonstige Wirtschaftsgeräte 1000"
8. Für Verpflegung für sich und 5 Eingeborene 1095"
9. Desgleichen für das zweite Jahr 1095"

Summa  18790Mark.

Bei dieser Berechnung ist mit Recht angenommen, daß der Farmer auf Erträgnisse aus seiner Viehzucht für das erste und das zweite Jahr nicht rechnen könne. Mithin könnte ein Einwanderer nur mit mindestens 20000 Mark Vermögen an einen solchen Ankauf herantreten, und als Ergebnis seiner Arbeit bliebe ihm dann nach den ersten zwei Jahren ein Rest von 1210 Mark. An den Ankauf einer etwas größeren Farm würde dagegen ein Einwanderer mit dem genannten Vermögen gar nicht denken können. Denn im Falle des Ankaufs einer Farm von 10000 ha würden z. B. die Landpreise allein einschließlich Zinsen innerhalb 15 Jahren

beieinemVerkaufspreisvon2,00Mark       27160Mark
""""1,50" 20620"
""""0,50"  6900"

betragen. Wer zu 2 Mark gekauft hat, hat alljährlich im Durchschnitt für Ratenzahlungen und Zinsen 1600 Mark aus der Farm herauszuwirtschaften. Für denjenigen, der zu 1,50 Mark gekauft hat, beträgt die Summe 1000 bis 1200 Mark. Daneben will aber auch noch der eigene Lebensunterhalt verdient sein. Unter solchen Bedingungen kann kein Farmer bestehen, es sei denn, daß er den Kaufpreis für die Farm nebst den Kosten für den Wirtschaftsbetrieb und den ersten Lebensunterhalt, zusammen im Betrage von 30000 bis 40000 Mark, bereits in der Tasche mitbringt. Und auf derart finanziell gutgestellte Leute können wir nur in ganz beschränktem Maße rechnen.

Welchen Einfluß aber die Farmpreise auf die Stärke der Einwanderung ausüben, mögen folgende Zahlen beweisen. In den Jahren 1898 bis 1902 sind seitens der Regierung wie aus den Stammesgebieten der Eingeborenen, welch' letztere gleichfalls annähernd zu Regierungspreisen verkaufen, an Ansiedlungslustige 1093694 ha verkauft worden, seitens sämtlicher Konzessionsgesellschaften dagegen während der ganzen Zeit ihres Bestehens zusammen nur 324510 ha, dazu verpachtet 478505 ha. Die letztere Zahl spricht auch noch ihre besondere Sprache. Während die Regierung von der Abgabe mittels Verpachtung ganz abgesehen hat, übertrifft bei den Gesellschaften der Flächeninhalt des verpachteten Landes denjenigen des verkauften. Der Gedanke liegt daher nahe, daß die letzteren Verpachtungen vorziehen, um an der künftigen Wertsteigerung des Landes ihren Anteil zu behalten; ein Gedanke, den man ja Erwerbsgesellschaften nicht übelnehmen kann. Der Fehler liegt lediglich in dem Vorhandensein von solchen zu Besiedlungszwecken.

Um indessen die Besiedlung in noch rascheren Fluß zu bringen, wurden von seiten der Kolonialverwaltung im Etat 1901 zunächst 100000 Mark als Ansiedlungsbeihilfen eingestellt. Mit dieser Summe sind 28 Soldaten angesiedelt worden, mithin jeder mit einem Zuschuß von 3000 bis 4000 Mark, der in Form von Vieh, Baumaterial und landwirtschaftlichen Gerätschaften gegeben wurde. Als Bedingung war den Bewerbern der Nachweis eines eigenen Kapitals von 2500 Mark auferlegt, einer Summe, die ein sparsam wirtschaftender Soldat sich während seiner Dienstzeit erübrigen konnte. Letzteres gab dann die Gewähr, daß aus dem Unterstützten ein brauchbarer Ansiedler würde, wie es denn überhaupt unrichtig wäre, einen Farmer ausschließlich mit fremder Beihilfe wirtschaften zu lassen. Nur wenn er auch eigene Mittel in seinen Betrieb hineingesteckt hat, wird er das erforderliche Interesse daran behalten.

Der Versuch, einen Farmbetrieb mit so wenig Betriebskapital beginnen zu lassen, konnte man den Angehörigen der Schutztruppe gegenüber schon wagen, da deren bereits erworbene Landeskenntnis allein schon mehrere tausend Mark wert war. Sie hatten ferner keine Übersiedlungskosten zu tragen und konnten auch die Auswahl ihrer Plätze schon während ihrer Dienstzeit, mithin ganz kostenlos, treffen. Ferner war ihnen ausnahmsweise für eine gewisse Zeit vor dem Ausscheiden aus der Schutztruppe das Halten eigener Viehposten gestattet, so daß sie auch in bezug auf Ankauf von Zuchtvieh die besten Preise sowie die günstigsten Gelegenheiten erfassen konnten. Tatsächlich sind diese Ansiedler auch gut fortgekommen, jedenfalls besser als in der Heimat, wo sie fast durchweg den besitzlosen Klassen angehört haben würden.

Im Jahre 1903 trat man dann an einen Versuch zur Besiedlung in größerem Stil heran, indem auf die Anregung des damaligen Kolonialdirektors Dr. Stuebel in den Etat 300000 Mark eingestellt wurden. Von dieser Summe sollten 100000 Mark für eine Kommission abgezweigt werden, die nach eingehendem Studium, auch in den Nachbarkolonien, praktische Vorschläge für eine allgemeine Besiedlung des Schutzgebietes vorzulegen hatte. Sie sollte aus einem Beamten als Vorsitzendem, einem weiteren Beamten des Gouvernements als Sachverständigem und mehreren Angehörigen der Farmerkreise des Schutzgebietes zusammengesetzt werden. Als Einwanderer waren deutsche Bauernfamilien mit tadellosem Leumund, die auch über eigene Mittel verfügten, in Aussicht genommen. Der aufgestellte Voranschlag zur Ansiedlung für eine Familie von 4 Köpfen wies folgende Zahlen auf:

1.Kosten der Reise vom Wohnort in der Heimat bis zur Farm:
a) Zwischendeck Hamburg-Swakopmund, 4 mal 250 Mark 1000Mark,
b) Reisekosten vom Wohnorte nach Hamburg und Unkosten an Bord  300"
c) Reise- und Frachtkosten im Schutzgebiete  200"

1500Mark.
2.Acker- und Wirtschaftsgeräte (Pflüge, Egge, Beile, Spaten, Schaufeln, Harken, Picken, Buttermaschine, Maismühle) 1000"
3.Baumaterialien für ein Wohnhaus und innere Einrichtung 3500"
4.Sämereien, Kartoffeln für zwei Ernten  200"
5.Eine Ochsenkarre 1200"
6.10 Zugochsen à 200 Mark 2000"
7.10 Milchkühe à 150 Mark 1500"
8.Ein Bulle  200"
9.50 Schafe und Ziegen  600"
10.Eine Reitstute mit Fohlen  400"
11.Verpflegung einer Familie von vier Köpfen auf die Zeit von 1½ Jahren oder rund 550 Tagen, auf den Tag 4 Mark gerechnet 2200"
12.Verpflegung für drei Eingeborene für die gleiche Zeit pro Tag 1,50 Mark, in der Annahme, daß denselben Milch aus eigenem Betriebe gegeben wird  825"
13.Bar zu sonstigen Bedarfsgegenständen  875"

Insgesamt 16000Mark.

Zu dieser Summe tritt noch der Kaufpreis für das Land in der üblichen Höhe von 0,50 bis 1 Mark. In Berücksichtigung dieser Auslagen wie des Staatszuschusses müßte der Einwanderer daher über eigene Mittel von etwa 10000 Mark verfügen und könnte somit seine Wirtschaft im Schutzgebiete mit einem Betriebskapital von insgesamt 20000 bis 30000 Mark beginnen. Während er mithin in der Heimat nur ein mäßig begüterter Mann war, trat er im Schutzgebiet in die Reihe der Wohlhabenden, zumal er in bezug auf Zins- und Kapitalzurückzahlung seitens der Regierung keinen Druck zu erwarten hatte.

Die Vorbereitungen zur Durchführung dieses Planes waren im besten Gange, als sie durch Ausbruch des Hereroaufstandes jäh unterbrochen wurden. Darum darf und wird aber die Sache doch nicht aufgegeben werden. Unsere bisherigen Erfahrungen lehren eindringlich, daß ohne eine tatkräftige Unterstützung aus Staatsmitteln auf eine Besiedlung des Schutzgebietes im großen Stile nicht zu rechnen ist; ohne sie wird Südwestafrika auch ferner gleichsam nur »von der Hand in den Mund leben« und aus diesem Stadium der Entwicklung nicht herauskommen. Weiter wissen wir jetzt, daß zwar der südwestafrikanische Boden manche Werte birgt, daß diese aber erst durch hineingestecktes Kapital zur Auferstehung gebracht werden können, und zwar mit je mehr Kapital, um so rascher. Wenn wir es gewagt haben, landeskundige Angehörige der Schutztruppe mit nur 6000 bis 7000 Mark Betriebskapital anzusiedeln, so liegt hier eine Ausnahme vor, die ich oben begründet habe, aber nicht zur Regel lassen werden möchte. Ansiedler dieser Art vermögen wohl ihr eigenes Dasein zu sichern, niemals aber die Kolonie zu einem auf dem Weltmarkt konkurrierenden Viehzuchtland zu erheben. Letzteres ist aber unser Ziel, und dieses vermögen wir nur mittels Großbetrieb auf zahlreichen, Reihe an Reihe gelegenen Farmen zu erreichen. Aber auch die Großfarmer müssen, ehe sie an Ausfuhr denken können, selbst ausreichend mit Muttervieh versehen sein. Ansiedlungskommissar Dr. Rohrbach hält für die Möglichkeit einer nennenswerten Ausfuhr etwa 1000 Farmbetriebe mit je 200 bis 300 Stück Muttergroßvieh für erforderlich. Bei einem solchen Bestande rechnet er auf einen jährlichen Nachwuchs von 150000 Köpfen und infolgedessen mit einer Ausfuhrmöglichkeit von jährlich etwa 100000 Köpfen, einer Berechnung, der ich mich vollständig anschließe. Zählen wir zu dieser Ausfuhrmöglichkeit noch diejenige von Pferden, von Wolle, Mohair, Straußenfedern und sonstigen Produkten der Tierzucht, so vermag sich auch ohne Bergbau, lediglich gestützt auf die Ausnutzung des Bodens, Südwestafrika als lebensfähig erweisen. Aber, es kann nicht genug wiederholt werden, der Boden muß erst tüchtig befruchtet werden, soll er ertragsfähig werden, und zu dieser Befruchtung muß der einzelne viel Arbeit und etwas Kapital, die Allgemeinheit aber viel Kapital beitragen und sich dann ihren Anteil am Gewinn aus der Arbeit des einzelnen sichern.

Der Ansiedlungsplan für die Zukunft.

Das Ziel jedes Einwanderers wird sein, in dem neuen Vaterlande diejenige Selbständigkeit zu gewinnen, die ihm das alte Vaterland versagt hat. In dem Erreichen dieses Zieles findet er den Ausgleich für die Entsagungen und Entbehrungen, die seiner in der Unwirtlichkeit des neuen Vaterlandes warten. Nach diesem Gesichtspunkt müssen sonach die dem Einwanderer für den Landerwerb zu stellenden Bedingungen zugeschnitten sein, wenn namentlich eine deutsche Einwanderung ermutigt werden soll. Denn bei uns ist der bürgerliche Kleinbesitz durchweg verbreiteter als in anderen Ländern, und daher auch dem weniger bemittelten Landwirt schon in der Heimat die Möglichkeit zur Erreichung eines eigenen Wirtschaftsbetriebes geboten. Um so kleiner ist aber auch der Kreis, auf den wir bei einer künftigen deutschen Einwanderung rechnen können, und um so verlockender müssen wir daher wiederum die Ansiedlungsbedingungen gestalten. Auf der anderen Seite aber müssen diese Bedingungen wieder derart begrenzt sein, daß sie jedwede Spekulation mit dem unter so leichten Bedingungen erworbenen Lande ausschließen. Dagegen wird das künftige Besiedlungswerk durch die Tatsache erleichtert werden, daß jetzt die freien Eingeborenenstämme mit ihren großen Landeigentumsrechten aus der Berechnung ausscheiden, sowie ferner, wenn es gelingen sollte, auch den Landbesitz der Gesellschaften unter für beide Teile befriedigenden Bedingungen der staatlichen Besiedlung nutzbar zu machen, wie es den Anschein hat.

Zwar sind die bisherigen Ansiedlungsbedingungen für den Verkauf von Regierungsfarmen, wie sie in Anlage 4 wiedergegeben sind, schon von dem oben dargelegten Gesichtspunkte aus aufgestellt, indessen waren wir auf diesem schwierigen Gebiete doch aus dem Versuchsstadium noch nicht herausgekommen. Die genannten Bedingungen sind daher durchaus nicht mustergültig, und waren auch bereits in der Umarbeitung begriffen, als der Aufstand diese Absicht, wie so viele, durchkreuzt hat. Im allgemeinen wird man immer das Richtige treffen, wenn der Möglichkeit eines leichten und billigen Landerwerbs der Zwang zur Leistung bestimmt abgegrenzter wirtschaftlicher Arbeiten auf dem erworbenen Grund und Boden gegenübergestellt wird, so daß der Ankauf einer Farm ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs bei günstiger Gelegenheit unterbunden ist. Die Kaufbedingungen müssen daher immer ein Rückforderungsrecht seitens der Regierung enthalten.

Für praktisch halte ich den Vorschlag des Ansiedlungskommissars Dr. Rohrbach, behufs Durchführung des Besiedlungswerkes für jeden Verwaltungsbezirk eine besondere Ansiedlungskommission einzusetzen. Diese würde dann auch die Verkaufsbedingungen mit zu beraten haben. Die in die Kommission zu berufenden nichtamtlichen Mitglieder dürfen jedoch nur aus selbständigen Landwirten bestehen und keinem anderen Berufe angehören. Dr. Rohrbach schlägt ferner vor, im Schutzgebiete jährlich etwa 100 neue Farmwirtschaften mit etwa 50 Stück Muttervieh beginnen zu lassen; dann würde am Ende des achten Wirtschaftsjahres der Bestand an Muttervieh 250 Stück erreicht haben und somit für den Farmer die Verkaufsmöglichkeit beginnen. Für den männlichen Nachwuchs würde dagegen diese Möglichkeit schon früher eintreten. Um dieses Ziel in absehbarer Zeit für das Schutzgebiet zu erreichen, wünscht Dr. Rohrbach einen jährlichen staatlichen Zuschuß zu Besiedlungszwecken von 1000000 Mark steigend bis 1500000 Mark und glaubt dann das ganze Werk in zehn Jahren als beendigt ansehen zu dürfen. Über die Einzelheiten dieses Planes kann man verschiedener Ansicht sein, aber seine Grundsätze sind ohne Frage gesund, und geschehen muß in der Sache auf alle Fälle etwas.

Auch wenn Dr. Rohrbach die Auswahl der künftigen Farmer möglichst auf die verheirateten heimischen Landwirte beschränkt wissen will, kann ich mich dem nur anschließen. Der einsam auf seiner Farm wohnende weiße Ansiedler verfällt zu leicht dem Konkubinat mit einer eingeborenen Frau, die ihm gleich auch ihren ganzen Familienkreis mitbringt. Dann ist es aus mit dem Weißen, er »verkaffert« vollständig, während seine Bastardkinder weder für das alte Vaterland noch für die Zukunft der Kolonie viel Wert besitzen. Nicht vernachlässigen dürfen wir aber auch die weitere Ansiedlung alter Soldaten aus der Schutztruppe, auf deren besondere Brauchbarkeit ich bereits im vorigen Abschnitt hingewiesen habe. Vergünstigungen, die man ihnen zuteil werden läßt, werden daher auch künftig lohnend erscheinen.

In engem Zusammenhang mit der Frage einer Besiedlung Südwestafrikas steht die nach der Zweckmäßigkeit einer

Bureneinwanderung.

Mit ihr kommen wir auf eine Frage, die in den letzten Jahren in Deutschland viel besprochen worden ist und manchen Widerstreit der Meinungen hervorgerufen hat, deren Beantwortung jedoch nach meiner Ansicht nicht schwierig ist, wenn sie, wie naturgemäß, lediglich an Hand der Forderungen des nationalen Egoismus erfolgt. Indessen, wir Deutsche vermögen — was rein menschlich betrachtet uns ja Ehre macht, aber politisch nichts einbringt — diesen selbstverständlichen Standpunkt nicht immer beizubehalten, obwohl es eine alte Erfahrung ist, daß Kolonien, wenn sie einmal politisch und wirtschaftlich erstarkt sind, für das alte Vaterland leicht zu undankbaren Kindern werden. In ihnen erwacht dann die Neigung, unter Mißachtung der empfangenen Wohltaten dem Mutterlande schnöde den Rücken zu drehen, falls dieses für die gebrachten Opfer auch einmal eine Gegenleistung verlangt. Und diese Neigung wird umsomehr zum Durchbruch kommen, je weniger die Kolonien durch Stammes- und Spracheneinheit mit dem alten Vaterlande verbunden sind. Darum gebietet uns der nationale Egoismus, unsere Opfer auf die Ansiedlung von Reichsdeutschen sowie von solchen, die es werden wollen, zu beschränken, ohne aber etwa anderen unsere Grenzen zu verschließen. Auch sie mit ihrem Kapital und ihrer Arbeitskraft willkommen zu heißen, gebietet uns der nationale Egoismus, sofern sie keinen Staat im Staate bilden, sondern sich unseren Gesetzen fügen wollen. Aber dann mögen sie von selbst kommen, sowie auf eigene Rechnung und Gefahr. Für sie mittels staatlicher Unterstützung noch gleichsam eine Prämie auf Festhaltung ihrer fremden Nationalität zu setzen, solange die eigene noch Einwanderungsmaterial genug bietet, das ist mit einer gesunden nationalen Kolonialpolitik nicht zu vereinigen.

Diesen Standpunkt hat die Kolonialverwaltung der Bureneinwanderung gegenüber auch von Anfang an eingenommen. Ihr ist jedoch eine Zeitlang ein Teil der öffentlichen Meinung Deutschlands entgegengetreten, die in der Begeisterung über den tapferen Widerstand des kleinen Burenvolkes gegen das mächtige England in jedem Buren von Hause aus einen für Deutsch-Südwestafrika brauchbaren Ansiedler sehen wollte. Indessen geht es den Buren nicht anders als den anderen Nationen; auch bei ihnen sind die Gaben verschieden ausgeteilt, es gibt fleißige und unfleißige, brauchbare und unbrauchbare Buren.

Der Bur, im allgemeinen betrachtet, stellt sich als der richtige niederdeutsche Bauer mit allen seinen Vorzügen und Nachteilen dar. Er ist ehrlich, gastfrei, ein vortrefflicher Familienvater, dabei konservativ bis zum Übermaß, und daher zäh am Alten festhaltend. Bei dem lange Zeit in seiner innerafrikanischen Grassteppe abgeschlossen lebenden Buren hat sich die letztgenannte Eigenschaft in solchem Maße entwickelt, daß sie ihm schließlich wieder zum Nachteil geworden ist. Er ist in seiner ganzen Wirtschaft rückständig geblieben und folgt genau den wirtschaftlichen Geleisen seiner Vorfahren. Trotzdem aber hat der Bur in Afrika dem einwandernden Europäer gegenüber viel voraus, so daß für den Anfang er der Überlegene ist und letzterer von ihm lernen kann. Der Bur ist unabhängiger von den Genüssen Europas, seine persönlichen Bedürfnisse sind daher geringer, wogegen er die Hilfsmittel Afrikas besser auszunutzen versteht. Hat jedoch der Neuling dies gleichfalls gelernt, dann wird er seinerseits den Buren überholen, da dieser zu indolent ist, um nun auch vom Deutschen das, was er voraus hat, anzunehmen. Während daher mit einer starken Burenbesiedlung eine gesunde fortschreitende Entwicklung des Landes nicht zu erreichen wäre, können wir einzelne Buren als Lehrmeister für die deutsche Einwanderung nur willkommen heißen.

Zu einer landläufigen Redensart, wie es deren so viele gibt und die nicht auszurotten sind, ist ferner die Behauptung geworden, die deutschen Beamten sähen die Einwanderung von Buren nicht gern, weil diese in ihrem Freiheitsstolze dem »Bureaukratismus« zu viel Schwierigkeiten bereiteten. Nach meiner Erfahrung ist gerade das Gegenteil der Fall. Schwierigkeiten haben während meiner Amtsperiode der Verwaltung nur deutsche Ansiedler gemacht, niemals aber Buren. Nur mit den Gerichten kamen die minderwertigen Elemente unter den letzteren häufig in Konflikt. Sonst aber verstehen die Buren in Afrika sich in schwierigen Lebenslagen selbst zu helfen, insbesondere sind sie in der Behandlung der Eingeborenen durchweg geschickter als die übrigen Einwanderer. Daß sie dagegen im allgemeinen mehr Neigung zur Unbotmäßigkeit gegen die Gesetze zeigten als andere Nationen, ist mir nicht aufgefallen. Unbequem wurden sie nur durch eine gewisse, ihnen vielfach anhaftende Scheu vor der Seßhaftigkeit. Sie ziehen gern mit Ochsenwagen, Viehherden und ihren meist zahlreichen Familien von Wasserstelle zu Wasserstelle und entgehen auf diese Weise tunlichst den Kaufpreisen für den Landerwerb wie auch etwaigen sonstigen staatlichen Verpflichtungen. Diese den Buren anhaftende Neigung zum zigeunerähnlichen Umherziehen findet ihre Erklärung in ihrem Kinderreichtum sowie in ihrer geringen Lust zu einem anderen Berufe als zu dem des Viehzüchters. Der meist mit zahlreichen Söhnen gesegnete Bur ist nicht in der Lage, jedem der letzteren ein ausreichendes Weidefeld zu übergeben. Er setzt daher die mündig gewordenen jüngeren Söhne mit Frau und Kind auf einen Ochsenwagen, gibt ihnen etwas Vieh sowie das notwendigste Hausgerät, unter letzterem die nie fehlende Büchse nebst ausreichender Munition, mit und läßt sie in die weite Welt ziehen. Die wirtschaftlichen Elemente unter diesen jüngeren Söhnen erwerben sich vielleicht nach und nach die Mittel, sich seßhaft zu machen. Die übrigen aber gewöhnen sich an das Zigeunerdasein, sie leben von der Hand in den Mund und sehnen sich schließlich gar nicht mehr nach einem bleibenden Wohnsitz, d. h. sie werden und bleiben »Trekburen«. Mit Buren dieser Art war das südwestafrikanische Schutzgebiet bis zum Jahre 1898 überschwemmt. Die Rücksicht auf die immer mehr zunehmende deutsche Einwanderung gebot schließlich, diesem Wanderburentum ein Ende zu bereiten. Die Betreffenden wurden vor die Wahl gestellt, sich binnen einer bestimmten Frist seßhaft zu machen oder das Schutzgebiet zu verlassen. Die besseren Elemente machten sich auch sämtlich seßhaft, und diese sind für das Schutzgebiet von Nutzen geworden. Namentlich als Frachtfahrer sind die Buren unübertrefflich. Die übrigen aber verschwanden wieder. Diejenigen Buren dagegen — es waren allerdings nicht viele —, die bei Eingeborenenaufständen als Freiwillige in die Reihe der Schutztruppe traten, konnten geradezu als vorbildlich bezeichnet werden. Denn sie vereinigten mit den kriegerischen Vorzügen der Eingeborenen die höhere Kultur des Weißen.

Zweimal ist ferner im Schutzgebiete der Versuch einer Art amtlicher Ansiedlung von Buren gemacht worden, das erste Mal im Jahre 1895/96 durch die South West Africa Company im Gebiete von Grootfontein, das zweite Mal im Jahre 1900 durch die Regierung selbst mit Flüchtlingen aus dem Kriege in Transvaal. 1895 fand ich gelegentlich eines Besuches in Grootfontein (S. 82) im Gebiete der South West Africa Company an der sonst unbewohnten Wasserstelle ein neu entstandenes hübsches Burendorf, gegründet unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln durch den Gesellschaftsvertreter Dr. Hartmann. Die Buren, denen es auf diese Weise ganz gut ging, waren begeistert und erklärten in feierlicher Versammlung, sämtlich Deutsche werden zu wollen. Doch reichte diese Begeisterung nicht lange über die nächste Regenperiode hinaus. Denn, wie ich schon erwähnt habe (S. 179), war Grootfontein ein ebenso wasser- wie fieberreicher Platz, dessen Gesundheitsverhältnisse nur lediglich mittels Trainierungsarbeiten verbessert werden konnten. Diese Arbeiten zu leisten, waren die Buren anscheinend nicht geneigt, umsoweniger, als ihr rühriger Leiter Dr. Hartmann in dem genannten Jahre das Schutzgebiet verlassen hatte. 1897 fand ich die Masse dieser Buren in Omaruru, wohin sie sich, erschreckt durch ihre Fieberverluste, geflüchtet hatten. Der dortige Häuptling Manasse klagte mir bitter über diese Eindringlinge und verlangte den Schutz der Regierung gegen sie, nachdem sie auch dort, ohne jemand zu fragen, einfach Wasser und Weide in Mitbenutzung genommen hatten. Ihnen wurde daher gleichfalls anderweitige Seßhaftmachung oder Auswanderung auferlegt. Später nahm dann eine nach Grootfontein verlegte deutsche Garnison die erforderlichen Entwässerungsarbeiten unter der Leitung des Stabsarztes Dr. Kuhn in Angriff, und heute kann der Platz in bezug auf Gesundheitsverhältnisse mit jedem anderen des Schutzgebietes den Vergleich aushalten. Der erwähnte zweite Fall des Versuches einer Burenansiedlung aus dem Jahre 1900 endigte ebensowenig zufriedenstellend. Im ganzen wurden damals 27 Burenfamilien angesiedelt, über die nach zwei Jahren die Verwaltungsbehörden zum Bericht aufgefordert wurden. Das Ergebnis war, daß nur fünf von ihnen das Zeugnis wirklich brauchbarer Ansiedler erhalten haben.

Trotz dieser Erfahrungen bin ich jedoch weit entfernt, nunmehr den Stab über die Buren im allgemeinen zu brechen, sie sollen nur das Urteil über diese auf das richtige Maß zurückführen, d. h. dahin, daß es auch unbrauchbare Buren gibt und daß gerade diese zahlreich zu uns gekommen zu sein scheinen. Auch nach dem englischen Kriege müssen die besten Elemente in ihrer Heimat verblieben sein. Ganz naturgemäß, denn die Trümmer einer Farm sind immer noch mehr wert als gar keine. Die soliden Farmbesitzer haben daher im Vertrauen auf eine bessere Zukunft das Verbleiben in der Heimat vorgezogen. Irgend einer Beschränkung in der Einwanderung unterlag indessen selbstverständlich kein Bur. Nun wurden wiederholt an das Gouvernement herantretende Anträge auf staatliche Unterstützung bei Gründung holländischer Kirchen und Schulen abschlägig beschieden, die Gründung selbst aber keineswegs verhindert. Aus Mangel an Mitteln ist es aber dann in der Folge zu einer solchen nirgends gekommen. Nur hielten sich einige besonders reiche Buren holländische Hauslehrer, die Masse aber gab ihren Kindern entweder selbst Unterricht oder schickte sie in die Regierungsschulen. Aus der auf Seite 232 mitgeteilten Statistik ist zu ersehen, daß vor dem Aufstande im Schutzgebiete unter einer weißen Bevölkerung von 4683 Köpfen sich 973 Kapländer und Buren befanden, außerdem 101 Köpfe »ohne Staatsangehörigkeit«, die in überwiegender Mehrzahl von burischer Abkunft sind. Mithin bestand bereits etwa ein Viertel unserer weißen Bevölkerung aus Buren, was einerseits dem Bedarf genügen dürfte, anderseits aber auch beweist, daß von etwaiger Erschwerung einer Bureneinwanderung nie die Rede gewesen ist.

Nicht schließen will ich diesen Abschnitt, ohne den Buren in einem Punkte noch ein besonderes Lob zu spenden. Sie hüten sich vor der Vermischung mit Eingeborenen, und sind hierzu infolge der Möglichkeit einer frühen Verheiratung mit weißen Mädchen auch imstande. Diese Tatsache hat ihre Rasse rein erhalten und sie, die vermöge ihres einsamen Hirtenlebens ohnehin Neigung haben, sich dem Kulturzustande der Eingeborenen zu nähern, doch diesen überlegen erhalten. In früheren Zeiten, als weiße Frauen anscheinend noch fehlten, ist zwar eine Vermischung erfolgt. Das beweisen die Abkömmlinge aus Mischehen, die Bastards von Rehoboth und Rietfontein. Aber das waren vereinzelte, durch die Not herbeigeführte Ausnahmen. Andernfalls würden die Buren als weiße Nation längst verschwunden und zu einer Mischlingsrasse geworden sein, die sich, wie das Beispiel der Bastards Südwestafrikas beweist, nicht viel über die Eingeborenen erheben würde.

Die landwirtschaftlichen Ausstellungen 1899 und 1902 in Windhuk.

Da wir gegenwärtig im Zeitalter der Ausstellungen leben, so haben wir auch in Südwestafrika zu diesem Mittel gegriffen, um die wirtschaftlichen Fortschritte des Landes festzustellen und mittels Preisverteilung für gute Leistungen zur Fortarbeit zu ermutigen. Solche Ausstellungen fanden 1899 und 1902 statt. Eine vergleichende Gegenüberstellung der Ausstellungsobjekte dürfte das beste Bild sowohl darüber geben, was in dem Schutzgebiete auf den verschiedenen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens geleistet worden ist und geleistet werden kann, wie auch über die Frage, ob und welche Fortschritte auf den einzelnen Gebieten innerhalb drei Jahren erzielt worden sind. Beide Ausstellungen haben an dem Regierungssitze des Schutzgebiets, in Groß-Windhuk, stattgefunden. Mit Vieh beschickt konnten sie bei den mangelhaften Verbindungen des Landes daher nur aus dem mittleren Teile des Schutzgebietes werden, mit den Erzeugnissen des Landbaues sogar nur aus der näheren Umgebung Windhuks, in erster Linie aus den Gärten Klein-Windhuks. In Berücksichtigung dieser Beschränkung schien es erforderlich, auch in bezug auf Ausstellungen eine gewisse Dezentralisation in Erwägung zu ziehen. Eine Sonderausstellung im Süden des Schutzgebietes, und zwar in Gibeon oder Keetmanshoop, war daher bereits in Aussicht genommen, als der Aufstand zur Vertagung dieser Frage zwang.

Die Ergebnisse der beiden Ausstellungen waren folgende:

A. Pferde.
18991902
Zahl der Aussteller 711
Zahl der Pferde4335

Äußerlich betrachtet, ist somit auf diesem Gebiete ein Rückschritt eingetreten. Namentlich mit Zuchthengsten war die Ausstellung 1902 schwach beschickt. Indessen ist bei dieser Erscheinung offenbar nur die im vorigen Kapitel erwähnte Tätigkeit der Regierung auf dem Gebiete der Pferdezucht zum Ausdruck gekommen. Die guten Züchter — und nur solche stellen ja aus — hatten die Zucht eigener Hengste in den Hintergrund treten lassen, nachdem ihnen die Aussicht eröffnet war, ihren Bedarf auch leihweise bei der Regierung zu decken. Auf der Ausstellung 1902 hatte sich daher nur ein einziger Schimmelhengst eingefunden, und dieser konnte nur mit dem zweiten Preis prämiert werden, so daß der erste Preis überhaupt unvergeben blieb. Es wurden daher auch die übrigen für Hengste ausgeworfenen Preise den Stuten und Fohlen zugeführt. Denn mit letzteren war auch die Ausstellung 1902 gut beschickt. Vom Standpunkt einer vernünftigen Pferdezucht aus kann daher der Ausstellung 1902 doch die bessere Zensur erteilt werden. Denn gute Stuten im Privatbesitz, gute Hengste im Regierungsbesitz: das ist ja die Art und Weise, wie man überhaupt in Kulturländern die Pferdezucht betreibt.

B. Rindvieh.
18991902
Zahl der Aussteller 15 24
Zahl der Rinder133330

Auf diesem Gebiete ist gegen 1899 nicht nur in bezug auf Quantität, sondern auch in bezug auf Qualität ein erheblicher Fortschritt zu verzeichnen. Nachdem sich bereits 1899 die infolge der Einfuhr ausländischer Zuchtbullen eingetretene Veredelung des Rindviehs unverkennbar gezeigt hatte, war dies 1902 in noch erhöhtem Maße der Fall. An Ochsen wurden wahre Kolosse vorgeführt, unter ihnen wie auch unter den Zuchttieren selbst Abkömmlinge der Simmentaler, der Pinzgauer, der Vogelsberger, der Shorthorn und der Oldenburger. Über deren verschiedenartige Qualität habe ich bereits unter dem Abschnitt »Viehzucht« gesprochen. Aber immerhin zeigte sich auch die Afrikanerrasse neben der europäischen Reinzucht von vorteilhafter Seite. Was das hochgezüchtete Rind an Körperform, Milch und Fleischertrag gewinnt, verliert es wieder an Ausdauer, Genügsamkeit und Widerstandsfähigkeit. Die richtige Mischung zwischen beiden zu finden, bleibt daher der Kunst des Züchters überlassen.

Es erhielten 1902 an Preisen:

1. die Zuchtabkömmlinge europäischer Rassen je drei Preise für Bullen, Kühe, Färsen, Bullkälber und Kuhkälber;

2. die Zuchtabkömmlinge einheimischer Rassen gleichfalls je drei Preise für Bullen, Kühe und Kuhkälber;

3. die Ochsen aller beiden Rassen gemischt, je drei Preise, und zwar bezeichnenderweise die Afrikanerrasse den 1. und 2. Preis, die Abkömmlinge von Simmentaler nur den dritten Preis.

Landwirtschaftliche Ausstellung 1902. Abteilung für Pferde.

4. Mehrere Farmer brachten Kollektivausstellungen und wurden hierfür in folgender Reihe mit 6 Preisen bedacht:

1.PreisfürAbkömmlingevonSimmentaler,
2.""""Shorthorn und Afrikaner,
3.""""Vogelsberger,
4.""""Simmentaler,
5.""""Simmentaler,
6.""""Simmentaler und Afrikaner.
C. Kleinvieh.
18991902
Zahl der Aussteller  5 13
Zahl des Kleinviehs.146164

Hier war vor allem ein Fortschritt auf dem Gebiete der Angorazucht zu erkennen. Nachdem im Jahre 1899 nur ein Aussteller Angoraziegen vorgeführt hatte, traten 1902 zwei Aussteller mit solchen auf. Unter denjenigen des Jahres 1899 hatten sich auch Produkte der ersten Kreuzung des Angorabocks mit der einheimischen Ziege befunden, die bereits einen Wollansatz trugen. 1902 waren Tiere erster und zweiter Kreuzung vorhanden, und war es lehrreich, die weitere Entwicklung des Wollansatzes zu vergleichen. Preise erhielten Angoraziegen, Angoralämmer, afrikanische Ziegen und afrikanische Schaframme.

Erwähnenswert dürfte noch sein, daß auf allen vorstehend genannten Gebieten der Viehzucht, und zwar der Pferde-, Groß- und Kleinviehzucht, ein Eingeborener (Bastard) mitkonkurriert und auf sämtlichen Preise erzielt hat, in bezug auf Afrikanerbullen sogar den ersten. Im übrigen waren Eingeborene nur unter der Firma eines Weißen zugelassen, aber dann ohne Anstand.

D. Sonstige Zuchten.

1902 erhielten 1 Eber, 4 Mutterschweine sowie verschiedene Enten, Hühner und Puten Preise. Ein Fortschritt auf diesem Gebiete trat gegen 1899 gleichfalls hervor.

E. Erzeugnisse des Landbaues.

Auf diesem Gebiete läßt sich nicht mittels Zahlen, sondern nur durch Besichtigung an Ort und Stelle ein Vergleich anstellen. Und dieser fiel ebenfalls entschieden zugunsten der Ausstellung 1902 aus. Beide Ausstellungen hatten auf dem Gebiete des Landbaues überhaupt mit dem Mißstande zu kämpfen, daß sie im Monat Juni stattfanden, mithin in der kalten Jahreszeit. Diese Zeit war mit Rücksicht auf die für das Land wichtigere Viehzucht gewählt worden. Doch haben die Aussteller diese Schwierigkeit zu überwinden gewußt, was aus einer Zusammenstellung dessen ersehen werden möge, was geboten war. Es war in beiden Jahren ausgestellt:

a) Getreide, und zwar Mais, Hafer, Kaffernkorn und Weizen. Bei dem ausgestellten Weizen befand sich 1902 eine Notiz, daß eine Aussaat von 10 Pfund eine Ernte von 1600 Pfund ergeben habe.

b) Wein. Die katholische Mission hatte 1902 vier Muster ausgestellt und erhielt hierfür alle drei Preise. Die Weine waren noch jung, boten aber günstige Zukunftsaussichten. Als einziger Konkurrent der Mission war ein Ansiedler aus Klein-Windhuk aufgetreten, dessen Weinberg dicht neben demjenigen der ersteren liegt, sonach mit den gleichen Verhältnissen zu rechnen hat. Nur die Art der mehr oder weniger sachverständigen Behandlung hatte mithin den Unterschied ergeben.

Eingeführtes Rindvieh in Swakopmund.

c) Tabak. Während im Jahre 1899 nur Tabakstauden zur Stelle waren, hatten sich aber 1902 bereits 6 Konkurrenten mit fertigen Fabrikaten eingefunden, die mit vier Preisen bedacht worden sind.

d) Obst und Konserven. 1899 wie 1902 waren ausgestellt Apfelsinen, Bananen, Granaten, Apfelschnitte, Rosinen, und an eingemachten Früchten Feigen, Feigenmarmelade, Wassermelonen und Maulbeergelee.

e) Kartoffeln. Auch diese waren in beiden Jahren gleich reichlich ausgestellt, darunter die bekannte deutsche blaßrote Kartoffel, die sich im Schutzgebiete alle Jahre hindurch als fortpflanzungsfähig erwiesen hat. Ferner fiel eine sehr große Kapsche Kartoffel mit viel Stärkegehalt auf.

f) Futterrüben und Luzerne. Nichts Besonderes zu erwähnen.

g) Unter den übrigen Erzeugnissen des Gartenbaues waren außerdem fast sämtliche Rüben und Kohlarten, Karotten, Kürbisse, Hülsenfrüchte und Zwiebeln vertreten. Ferner erhielt im Jahre 1899 ein Ansiedler in Klein-Windhuk, der sich ganz besonders mit der Einführung der heimatlichen Obstsorten befaßt hatte, für selbstgezogene Obstbäume (Bismarckäpfel und Goldreinetten) einen Preis. Für 1902 ist er jedoch nicht mehr erschienen, so daß der Schluß nahe liegt, daß er seine Kultur als zu wenig lohnend wieder aufgegeben hat.

Aus der Landwirtschaftlichen Ausstellung 1902.

Ferner hat die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 weit übertroffen in bezug auf die

F. Erzeugnisse der Viehwirtschaft,

und zwar Butter, Käse und fertige Fleischwaren. Die schärfste Konkurrenz fand in der Butterausstellung statt, für die 11 Konkurrenten mit durchweg guten Proben erschienen, dagegen nur drei Preise ausgesetzt waren. An Käse waren Handkäse und Kochkäse ausgestellt. Für letzteren hatte sich jedoch nur ein Aussteller eingefunden. Ganz hervorragend war dagegen eine Sammlung hergerichteter Fleischwaren, ausgestellt seitens eines Schlächtermeisters in Windhuk.

Trotzdem somit die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 übertroffen hatte, bot sie doch nicht das belebte Bild der letzteren. Vielleicht hat die Neuheit der Veranstaltung 1899 mitgewirkt; nicht zu verkennen ist aber auch, daß damals die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse bessere gewesen sein mögen. Denn die Einwanderung in das Schutzgebiet hatte sich in den zwischen beiden Ausstellungen liegenden drei Jahren nicht immer in gesunden Bahnen gehalten. Die Anzahl der Verdienst und Arbeit suchenden Einwanderer hatte diejenige der Verdienst und Arbeit gebenden Elemente weit überstiegen; ein Mißstand, dem auch künftig in Südwestafrika nur eine staatlich geleitete Ansiedlungspolitik im großen Stile wird begegnen können. Im übrigen aber hat jede junge Kolonie ihre sogenannten Kinderkrankheiten durchzumachen.

Ein besonderer Lichtblick in die Zukunft war jedoch noch mit der Ausstellung 1902 verbunden, nämlich die Eröffnung der Eisenbahn Swakopmund-Windhuk. Es war dies ein absichtlich herbeigeführtes Zusammentreffen, das zu erreichen die den Eisenbahnbau leitenden Offiziere mit anerkennenswertester Energie angestrebt hatten. Aber auch diesen Lichtblick verdankt die Kolonie lediglich der Selbsttätigkeit der Regierung, nachdem ein Versuch, für den Bahnbau Privatkapital zu gewinnen, gescheitert war. (South West Africa Company, siehe Kapitel IV, S. 133.)

Kaiserhoch auf der Landwirtschaftlichen Ausstellung 1902.

Für denjenigen Leser, der sich in erster Linie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schutzgebietes unterrichten will, wird der vorstehende Abschnitt der lehrreichste gewesen sein. Denn mit langen Abhandlungen und Vorschlägen über das, was eine Kolonie leisten könnte, gibt man kein derart klares Bild über den Wert und die künftigen Aussichten eines Landes, wie durch Vorführung dessen, was es in der Tat geleistet hat. Von diesem Standpunkte aus habe ich unsere beiden Ausstellungen als das Beste angesehen, was in bezug auf Entwicklung der Kolonie getan worden ist. So hielt z. B. einst bei einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Windhuk 1899, bei der ich anwesend war, einer der Herren einen schönen Vortrag über den Kartoffelbau, während ein zweiter einige von ihm selbst gezogene Gartenfrüchte, darunter auch Äpfel, vorzeigte. Ich konnte nicht umhin, bei aller Anerkennung des ersteren Vortrages doch den zweiten, der lediglich in dem Vorzeigen des Ergebnisses praktischer Arbeit bestanden hatte, als den besseren zu bezeichnen. Über Südwestafrika sind schon Berge von Büchern geschrieben worden, namentlich von solchen, die nur kurze Zeit drüben waren, dann aber in der Heimat für lange Zeit als »hervorragende Landeskenner« galten. Ich kann nur sagen, wer einen Vorschlag über die Entwicklung Südwestafrikas zu machen hat, der schreibe und drucke möglichst wenig darüber, sondern gehe hinüber und führe ihn aus, oder lasse ihn durch einen anderen ausführen. Denn ein Farmer, der drüben bei der landwirtschaftlichen Ausstellung einige gute Zuchtkühe vorführt, ist für den Wert der Kolonie weit höher einzuschätzen als ein solcher, der ein gutes Buch über die dortige Viehzucht schreibt, selbst aber zu Hause bleibt.

Die Entschädigungsfrage.

Da das vorliegende Kapitel auch die Zukunft des Schutzgebietes in den Bereich seiner Betrachtungen gezogen hat, so kann es nicht geschlossen werden, ohne gleichfalls die Frage des Wiederaufbaues des durch den Aufstand Zerstörten zu berühren. Wir können in Zukunft kein staatlich geleitetes Besiedlungswerk größeren Stiles beginnen und dabei achtlos an den früher schon vorhanden gewesenen blühenden, jetzt aber verwüsteten Farmen vorübergehen. Im staatlichen Leben kennt man nur den Standpunkt der reinen Interessenpolitik, der jedoch auf seiten des einzelnen nicht minder vorherrscht wie auf seiten des Staates. Nur ist der Staat der hierzu Berechtigtere, da ihm die Vertretung des Allgemeinwohls obliegt. Denn was er dem einen Teil seiner Untertanen zuwendet, muß er dem anderen entziehen, und letzteres kann er nur verantworten, wenn das erstere im Interesse der Allgemeinheit liegt. Gefühlspolitik gibt's für ihn nicht.

Bedauerlicherweise ist in der vorliegenden Sache dieser Kernpunkt infolge Hereinziehens anderer Fragen vollständig verdunkelt worden. Mit mehr Energie als Klugheit stellten sich die Geschädigten auf den Standpunkt: »Uns steht das Recht zur Seite, denn Ihr — die Regierung wie die gesetzgebenden Faktoren — seid schuld an unserem Unglück.« Da war es nur naturgemäß, wenn als Antwort entgegenschallte: »Ihr habt gar nichts zu fordern; so ganz unschuldig, wie Ihr tut, seid Ihr denn doch nicht an der Katastrophe; außerdem habt Ihr wissen müssen, daß in jungen Kolonien Leben und Eigentum nicht so sicher sein können wie in der Heimat.« Und da der Staat in diesem Falle der Stärkere ist — ist er doch der Gebende, die anderen lediglich die Empfangenden —, so fiel bei diesem Frage- und Antwortspiel der Nachteil auf die Seite der Geschädigten.

Entkleiden wir daher diese Sache alles übrigen Beiwerks und beschränken wir uns lediglich auf die Frage: »Kann der Staat die Millionen, die zum Wiederaufbau des Schutzgebietes gehören, vor der Gesamtheit seiner Steuerzahler verantworten?« Zu den für den Wiederaufbau erforderlichen Millionen gehören in erster Linie diejenigen verhältnismäßig wenigen, die zur Wiederherstellung der durch den Aufstand zerstörten Werte erforderlich sind. Diese Millionen werden sich künftig gerade so lohnen wie diejenigen, die wir zugunsten neuer Farmgründungen werden opfern müssen, ja vielleicht noch mehr, denn die Erfahrungen der alten Ansiedler können wir den neuen nicht mitgeben, wohl aber können wir die letzteren auf jene verweisen. Darum kann die oben gestellte Frage nur bejaht werden.

Dies ist der klare Interessenstandpunkt, demgegenüber der gleichfalls vorhandene moralische weit zurücktritt; aber ganz unberücksichtigt kann auch letzterer nicht bleiben. Denn sicher ist, daß von den nach Südwestafrika ausgewanderten Reichsdeutschen zur Zeit wohl nur die Angehörigen der Mission sich dort befinden würden, wenn das Land nicht seinerzeit unter deutschen Schutz gestellt worden wäre. Und dies Vertrauen auf seinen Schutz darf ein großer Staat nicht enttäuschen, auch wenn er rechtlich hierzu nicht verpflichtet ist. Ebenso wie das Reich jetzt für sein nun einmal verletztes Ansehen im Kampfe gegen die Eingeborenen Hunderte von Millionen opfern muß, von denen es nicht weiß, ob sie je wieder einbringlich sein werden, ebenso darf es auch die Ausgabe weniger Millionen für die Wiederherstellung seines Ansehens bei seinen enttäuschten Untertanen nicht scheuen. Nur müssen diese Millionen streng an Bedingungen geknüpft werden, die ihren Zweck, d. h. den Wiederaufbau des Zerstörten, tatsächlich sichern, anderseits aber auch denjenigen versagt bleiben, die nachgewiesenermaßen durch ihr Verhalten mit zu dem Aufstande beigetragen haben. Beide Gesichtspunkte sind in der Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Juni 1904 berücksichtigt. Nur müssen sie in der Praxis auch durchgeführt werden. Die einschlägigen Bestimmungen lauten, wie folgt:

§ 2.

»Berücksichtigt können alle diejenigen in Deutsch-Südwestafrika ansässigen Personen und Gesellschaften werden, die nicht nachgewiesenermaßen beim Aufstande eine der Landesregierung unfreundliche Haltung angenommen oder den Aufstand durch eigenmächtige oder gesetzwidrige Handlungen mitverschuldet haben.

Inwieweit Ausländer zu berücksichtigen sind, bleibt der Entscheidung des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung) vorbehalten.«

§ 3.

»Darlehen und Hilfeleistungen sind grundsätzlich nur solchen Geschädigten zu gewähren, die sich — möglichst unter entsprechender Sicherheitsleistung — zum Wiederaufbau ihrer Anwesen und Fortsetzung ihres Wirtschaftsbetriebes im Schutzgebiete verpflichten.

Ausnahmen von diesem Grundsatze können jedoch zugelassen werden, wenn nach Lage der Verhältnisse die Weiterführung des Betriebes aus persönlichen oder sachlichen Gründen als unmöglich anerkannt wird. In einem solchen Falle kann die Abtretung des Anwesens an den Landesfiskus zur Bedingung gemacht werden.«


Die Geschädigten aber mögen bedenken, daß man, es sei mir der Ausdruck gestattet, »einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht«, und mögen daher weniger Wert auf die Form legen, in der ihnen ihre Verluste zurückerstattet werden, als auf die Tatsache, daß dies überhaupt geschieht. Dann mögen sie ferner bedenken, daß man, in einer jungen Kolonie lebend, in der Tat niemals auf die gleiche Sicherheit rechnen kann wie in den ausgefahrenen Geleisen des alten Vaterlandes. Nur unter diesem Vorbehalte können offiziöse Auslassungen über den dort erzielten Sicherheitszustand aufgenommen werden. Ich meinerseits habe, wenn ich von diesem Thema privatim oder öffentlich sprach, etwaigen Versicherungen dieser Art fast immer die Einschränkung hinzugefügt, »falls wir keine Fehler machen«. Denn daß der wirtschaftlich Schwächere, aber an Ort und Stelle physisch Überlegene gegen eine ihm ungerecht erscheinende Behandlung sich schließlich auch einmal auf seine Weise wehren könnte, das konnte sich jeder denkende Mensch selbst sagen. Daß auch ich in dieser Richtung keineswegs von Sorge frei gewesen bin, habe ich bereits im Kapitel VIII, insbesondere unter dem Abschnitt »Kreditverordnung« dargelegt. Oft habe ich mich gewundert, woher angesichts der nun einmal bestehenden Machtverhältnisse, die zu übersehen ein jeder in der Lage gewesen ist, mancher Weiße mitten im Eingeborenenlande den Mut zu der Art seines Auftretens genommen hat.

Dem mithin in den Kolonien unleugbar vorhandenen lückenhafteren Polizeischutz steht dagegen auf der anderen Seite auch die geringere Bevormundung durch die Polizei gegenüber. Und letzteres liebt nun einmal der Deutsche, so hohe Anforderungen er auch gern an die Polizei stellt, wo es sich um deren Pflichten handelt. »Mir gefällt es hier, weil nicht an jeder Straßenecke ein Schutzmann steht«, hat mir mancher Ansiedler gesagt. Endlich aber mögen die Geschädigten bedenken, daß, wenn in jungen Kolonien mehr mit Verlusten gerechnet werden muß als in der Heimat, dort dafür auch die Gewinnaussichten entsprechend höher sind. Obgleich vor dem Aufstande alles über den geschäftlichen Niedergang geklagt hatte, haben die nachher angemeldeten Schadenersatzansprüche ergeben, daß trotzdem hohe Gewinne erzielt worden sind. Leute, die ich vor wenig Jahren noch als mittellose Schutztruppenangehörige oder als nicht bessergestellte Einwanderer gekannt habe, haben jetzt Verluste von 30000 bis 40000 Mark angemeldet und sind auch hierfür seitens der Prüfungskommission anerkannt worden. Wollte das alte Vaterland die Logik auf die Spitze treiben, würde es sagen können: »So wenig wie ich auf Anteil an eurem Gewinn gerechnet habe, so wenig gehen mich jetzt eure Verluste an.« Selbstverständlich wird es diese Schlußfolgerung nicht ziehen, dafür aber entsprechenden Dank erwarten dürfen. Möge daher an Stelle des laut Fordernden der dankbar Empfangende treten, dann wird diese Frage bald zur Zufriedenheit beider Teile, aber auch zum Wohle des alten ebensogut wie des neuen Vaterlandes gelöst sein.