[133] Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes” gemacht
worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen, zur Ansicht, daß die Pest
vorzugsweise durch direkte Berührung Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc.
Erkrankter und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten Gegenden
angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde. Unter den medizinischen Autoren
vertrat, wie erwähnt, bereits Chalin de Vinario die Lehre von der Verbreitung der
Pest durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des 15. Jahrhunderts,
doch fehlt es auch nicht an solchen, die sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger
Gegenargumente widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden,
daß man wohl die Verbreitung des Pestgiftes von einem Kontagium abzuleiten
begann, hingegen die Entstehung der Seuche auf ganz andere Ursachen,
kosmisch-tellurischer Natur (causae inferiores et superiores), d. h. astralische
Einflüsse (ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche Witterungsverhältnisse,
Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio
epidemica” die „Fäulnis” der Säfte, namentlich des Blutes und somit die „putriden”
Fieber, die Pestilenz hervorrufen.
[134] Die „Pestkonsilien”, welche Aerzte an Private richteten, oder welche zur
Belehrung weiterer Kreise dienen sollten, enthalten außer Angaben über angeblich
prophylaktisch wirkende Arzneimittel großenteils diätetisch-hygienische Vorschriften
in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der Pariser
Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften aus den ersten 150 Jahren nach
der Epidemie des schwarzen Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig
1910; Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener klin. Rundschau
1898). — Manchmal erließen die städtischen Behörden Verbote gegen Völlerei
und Ausschweifung. — Ausgehend von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung
durch faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel des
Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder empfahl die Räucherung
mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.
[135] Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I. Bd., zweiter Teil
(Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen von Genua und Mailand, die schon zur
Zeit des schwarzen Todes vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerst Venedig,
wo 1374 Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche getroffen wurden. Im
gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo von Reggio (bei Modena) verordnet,
daß jeder, den die Pest befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld
oder in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche einbringe, alle
seine Habe verlieren solle, daß diejenigen, welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage
abgesondert, allen Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu
bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe. Diese Vorschriften
wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch vermehrt (Bewachung der Stadttore
wie in Kriegszeiten, um den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung,
Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von Kehricht, Stroh,
Lumpen etc.). In Ragusa befahl der Magistrat im Jahre 1377, daß alle Ankömmlinge
aus verpesteten Orten vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht
vorher in Mercana oder in Altragusa einen ganzen Monat zur Reinigung Halt
gemacht haben. Personen, die mit den Abgesonderten in Berührung gekommen
seien, müßten ebenfalls einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt
werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte man zuerst in Marseille
zur Quarantina. In der dort 1383 errichteten Quarantänestation wurden
die Menschen und Waren von verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage
isoliert, dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man in
Mailand damit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände durch Räucherungen
zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein
Quarantänelazarett. Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in
anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits im Jahre 1471 eine
vollständig eingerichtete Pestquarantäne, deren Reglement von Lucian Colomines
entworfen worden war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als Seuchenbehörde
ein. — In verschiedenen Städten Deutschlands und Oesterreichs erfuhren
während des 15. Jahrhunderts die Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung,
wobei den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit
geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden Leprosenhäusern
oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette,
verbot größere Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen
Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende Landstreicher,
untersagte das Halten von Hunden, Katzen, Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung
u. s. w.
[136] Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen — abgesehen von
dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge — magische Mittel, Amulette und
Talismane, äußere Alexiteria (besonders Riech- und Räuchermittel), innere Alexipharmaca
(z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil. aloëticae, die
gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u. a. zur Anwendung. In der Therapie
der Pest spielten Aderlässe (von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe,
herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel), Räuchermittel
und die Behandlung der Bubonen (erweichende Pflaster und Umschläge, Kauterisation,
Inzision) die Hauptrolle.
[137] Wobei mancher Spott mit ihnen getrieben wurde. Man gab ihnen eine
eigene, auffallende Kleidung, hing ihnen ein rasselndes Geräte (später eine Schelle)
an und versah sie zur Schutzwehr mit einem keulenartigen Stock.
[138] Es sei nur hingedeutet auf die Wunderkuren an den Gräbern von Heiligen,
durch Reliquien derselben u. s. w. Die Beziehungen bestimmter Heiliger zu bestimmten
Krankheiten wurden in ein förmliches System gebracht.