[26] Ausnahmen sind die intransitiven Verben: hinterbleiben, unterbleiben, beharren, beruhen, bestehen, begegnen, behagen, bekommen, es beliebt, unterliegen.
[27] Lehren (got. laisjan, Kausativum zu got. lais, d. i. weiß) heißt eigentlich „wissen machen“. Einige Schriftsteller verbinden lehren mit dem Dativ der Person, z. B.: Da hat er den Franzosen das Schwimmen gelehrt. Arndt. — Lehr’ unser deutsches Recht dem Franzmann im Gefecht. Rückert. Dieser Gebrauch ist nicht gut zu heißen. Vgl. Heyse-Lyon, S. 303 flg.
[28] Vgl. mhd.: ich bin den site gelêret.
[29] Grimm nennt nur die Verben reflexive, die das Reflexivpronomen im Akkusativ bei sich haben. Man könne daher die, die es im Dativ bei sich haben, genauer unechte Reflexiva nennen.
[30] Sich entblöden bedeutet eigentlich „in den Zustand des Blödeseins eintreten“; die Vorsilbe ent ist hier nicht privativ, sondern inchoativ, d. h. sie drückt das Eintreten in einen Zustand aus, wie in: entblühen, entblößen, entschlafen usw. — Gegenwärtig ist von sich entblöden hauptsächlich die Verneinung „sich nicht entblöden“ in Gebrauch, und zwar in der Bedeutung: „sich nicht scheuen, sich erdreisten.“ Frisch in seinem Deutsch-lateinischen Wörterbuche I, 111 c und Grimm (Wörterbuch III, 499) erklären sich gegen diesen Sprachgebrauch; sie fassen die Vorsilbe ent- in entblöden als das privative ent- (im Sinne von weg, los) auf und legen infolgedessen dem Worte entblöden die gerade entgegengesetzte Bedeutung: „die Blödigkeit benehmen, beherzt machen“ bei. Zwar wird sich entblöden von einigen Schriftstellern in dieser letzteren Bedeutung gebraucht, z. B. von Wieland, Gleim u. a.; doch dieselben Schriftsteller wenden sich entblöden auch in der oben angeführten Bedeutung von „sich scheuen“ an, und der heutige Sprachgebrauch kennt nur noch diese Bedeutung, die zugleich die ursprüngliche ist. Vgl. hierzu meine Bearbeitung des Artikels „Entblöden“ in Eberhards synonymischem Handwörterbuche, 16. Aufl. S. 375 flg.
[31] Noch Adelung (Wörterbuch, 2. Aufl. I, S. 400) ließ bei anwandeln nur den Dativ gelten, während Heyse, Becker u. a. nur den Akkusativ zulassen. Es sind jedoch beide Kasus zu gestatten, obwohl dem Akkusativ der Vorzug zu geben ist.