Die Lautgestalt der Worte erscheint im Zusammenhange der Rede oft verändert; namentlich das tonlose e fällt oft am Ende, häufig auch in der Mitte eines Wortes aus. Der Abfall eines Lautes am Ende eines Wortes heißt Apokope, der Ausfall in der Mitte eines Wortes Synkope.
Die Apokope. Viele Wörter haben doppelte Formen, mit e und ohne e, z. B.: Gebirg und Gebirge, Gebild und Gebilde, Ochs und Ochse usw. (vgl. hierüber I, 142). Man hat hier die Freiheit, je nachdem der Rhythmus des Satzes oder der Wohllaut es erfordert, von der einen oder anderen Form Gebrauch zu machen. Von den Wörtern Herr, Gesicht, Gerücht, Gewächs, Narr und einigen anderen gelten in der Schriftsprache jedoch nur die kürzeren Formen, während in der Mundart das auslautende e noch vorkommt. — Oft fällt das e im Dativ Singularis ab, z. B.: dem König, dem Monat, dem Schicksal, dem Reichtum, dem Jüngling u. a. Dieses Dativ-e ist jedoch möglichst beizubehalten, nur die Nachsilben el, er, en, chen und lein dulden keine e hinter sich. Am häufigsten fällt es sonst ab, wenn Substantiva ohne den Artikel mit Präpositionen verbunden sind, z. B.: von Kind auf, mit Weib und Kind, von Tag zu Tag, von Haus und Hof u. a. Auch vor einem Worte, das mit einem Vokal beginnt, fällt das Dativ-e besser weg. — Auch viele Adverbien dulden den Abfall des e; so kann man sagen: fern und ferne, gern und gerne, beinah und beinahe, früh und frühe, bang und bange, behend und behende, nah und nahe usw., aber nur: bald (nur noch dichterisch: balde), zurück, sehr, oft, schön, grün u. a. Das Adverbium der Zeit lange darf nicht gekürzt werden. Über heut und heute s. I, 240, Anm. 1. — Der Imperativ der Verben kann mit e oder ohne e gebildet werden, z. B.: schreib oder schreibe, geh oder gehe, steh oder stehe usw. Die Verben jedoch, die in der 1. Pers. Sing. Präs. e haben, ihren Imperativ aber mit i bilden, z. B.: sprich, iß, nimm u. a., haben im Imperativ niemals das auslautende e.[12] Bei den schwachen Verben erhält die Form auf e den Vorzug, z. B.: lobe, rede, melde usw.; die Verben auf el und er haben nur die Form auf e, z. B.: handle, wandle, wandre u. a.
Die Apokope wird namentlich in poetischer Sprache angewendet, wo sie besonders dazu dient, den Hiatus zu beseitigen. Unter Hiatus versteht man das Zusammentreffen zweier Vokale, von denen der eine als Auslaut, der andere als Anlaut eines Wortes steht, z. B.: sei eifrig, bau auf usw. Im allgemeinen gilt hier die Regel, daß die Apokope nur dann eintreten kann, wenn der nachfolgende Anlautsvokal unbetont ist, z. B.: Gottes Gnad’ und Vatergüte, Hab’ und Gut, laß deine Klag’ erschallen.[13] Dagegen sind Apokopen wie die folgenden unzulässig: Er erhalt’ Antwort, der gräßlich’ Aufruhr usw. Doch kann zuweilen nach unbetonten Verben die Apokope auch vor betonten Vokalen eintreten, z. B.: Und ich mußt’ Andacht heucheln, konnt’ alles dort erschauen usw. Die Flexionsendungen der Adjektive dürfen nicht durch Apokope getilgt werden, also nicht: die schön’ Erscheinung, die neu’ Erfindung, die bang’ Erwartung usw. Überhaupt darf die Apokope niemals hart und unschön sein. Zeigt sich ein Hiatus, dessen Tilgung durch Apokope zu einer Härte führen würde, so ist das noch kein Grund, den Hiatus in diesem Falle gut zu heißen; man muß vielmehr eine ganz andere Wendung suchen. Im allgemeinen sind die Deutschen in der Vermeidung des Hiatus jedoch viel weniger streng als die Griechen und Römer.
Die Synkope besteht in dem Ausfall eines tonlosen e oder i, z. B.: Der Knecht hat erschlagen den edeln Herrn; heilge Ordnung, die Schillerschen Dramen usw. Vgl. hierüber I, 240, Anm. 1 und 2.
Bezüglich der Bildung der Worte ist namentlich folgendes zu beachten:
a) Man vermeide Neubildungen abstrakter Wörter auf ung, heit, keit und tum. Wörter auf ung werden in der Regel nur von abgeleiteten oder mit Vorsilben zusammengesetzten transitiven Verben gebildet, z. B.: Führung, Verschwendung, Tränkung, Erfindung usw., aber nicht: Fahrung, Verschwindung, Trinkung, Findung usw. Nur wenige Ausnahmen wie: Sitzung, Neigung u. ähnl. haben sich eingebürgert. Ganz besonders zu tadeln ist das Zusammenziehen ganzer Redewendungen in ein Substantiv auf ung, z. B. Zurannahmebringung, Instandsetzung, Klagbarwerdung, Zurateziehung u. ähnl. — Von Partizipien dürfen im allgemeinen keine Substantive auf heit gebildet werden; tadelnswert sind daher Bildungen wie: Unbegründetheit, Verlorenheit, Unbeachtetheit, Treffendheit u. a. Nur von einigen Partizipien, die ganz zu Adjektiven geworden sind, wie bescheiden, besonnen, verschwiegen, erhaben, gelassen, sind Bildungen auf heit zulässig, z. B.: Bescheidenheit, Besonnenheit usw. — Unschön sind die Bildungen auf keit von den Adjektiven auf haft, namentlich wenn diese Adjektive von Personennamen abgeleitet sind, z. B.: Riesenhaftigkeit, Schülerhaftigkeit, Meisterhaftigkeit, Rätselhaftigkeit usw. Ebenso anstößig sind solche Bildungen von einigen Adjektiven auf lich, z. B.: Gegensätzlichkeit, Bezüglichkeit, Inhaltlichkeit u. ähnl.
b) Von vielen männlichen Personennamen lassen sich mit Hilfe der Endung in auch weibliche Personennamen bilden, z. B.: Freund, Freundin usw. Von Partizipialsubstantiven sind solche Bildungen nicht zulässig, man sage daher nicht: Verwandtin, Beklagtin, Abgesandtin, Bekanntin, Beamtin u. ähnl., sondern die Verwandte, Beklagte usw.
c) Werden von Verben zusammengesetzte Substantive gebildet, so werden diese nicht mit dem vollen Infinitiv, sondern nur mit dem Stamme zusammengesetzt (vgl. I, S. 248, 4), z. B.: Trinkgefäß, Reitpferd usw. Dem entsprechend muß man auch sagen: Trockenplatz (nicht: Trocknenplatz), Zeichenbuch, Zeichenlehrer, Rechenbuch, Rechenlehrer (von ursprüngl. zeichen-en, rechen-en usw.).
d) Man meide geschmacklose und sprachwidrige Zusammensetzungen. Vgl. S. 11. — Trennbar zusammengesetzte Verben müssen in den entsprechenden Formen getrennt werden (vgl. I, S. 175). Man sage daher nicht: Ich anvertraue dir dieses Kleinod; ich anerkenne deine Verdienste; ich anempfehle dir Ruhe usw.
e) Den substantivischen Infinitiv wende man nur mit Vorsicht an. In den meisten Fällen bietet sich ein entsprechendes anderes Substantiv oder eine andere Wendung dar, durch welche die Härte oder die Geschmacklosigkeit, zu der der Gebrauch des substantivischen Infinitivs oft führt, vermieden wird. Er wird namentlich dann anstößig, wenn er mit einem Attribut oder Objekt verbunden ist, z. B.: Das Aufgehen der Sonne (statt: der Aufgang), das Aufbrechen des Heeres (statt: der Aufbruch), das Ausbrechen einer Seuche (statt: der Ausbruch) usw. Statt: „Das Schwimmen gegen den Strom ist schwer“ sagt man besser: „Gegen den Strom zu schwimmen ist schwer“; statt: „Das ununterbrochene Arbeiten Tag und Nacht hindurch ist schädlich“ besser: „Tag und Nacht hindurch ununterbrochen zu arbeiten ist schädlich.“ — Beim substantivischen Infinitiv eines reflexiven Verbums wird das Reflexivpronomen weggelassen, z. B.: das Erinnern (nicht: das Sicherinnern), das Freuen, das Verhalten, das Besinnen, das Erbarmen, das Erfrechen usw.
a) Die Häufung attributiver Genitive, namentlich wenn sie von gleichem Numerus und Genus sind, ist zu vermeiden. Anstößig sind Wendungen wie: „Das Verführerische des Genusses der Frucht des Baumes der Erkenntnis des Guten und des Bösen verleiteten Adam und Eva zum ersten Sündenfall.“ — „Die Schwierigkeit der Erklärung des Ursprungs des Übels“ (statt: Die Schwierigkeit, den Ursprung des Übels zu erklären). — „Meines Freundes Unterstützung dieses Unternehmens.“ — „Es fanden sich nach und nach zwei Partien von Flecken in der Nähe der Mitte der Oberfläche der Sonne.“ — „Die Entdeckung der Gesetze der Bewegung der Planeten.“
b) Fehlerhaft ist die Umschreibung des possessiven oder objektiven Genitivs durch eine Wendung mit der Präposition von. Man sage nicht: Der Freund von meinem Vater (statt: meines Vaters), das Haus von unserem Nachbar, der Giebel von dem Hause, die Wohnung von meinem Bruder, die Erbauung von der Stadt, die Eroberung von der Festung, der Erzieher von den Kindern usw. — Nur in folgenden Fällen ist eine solche Umschreibung dieser Genitive gestattet:
1. Wenn das substantivische Attribut ein Substantivum im Plural ist, das ohne Artikel steht, z. B.: „Man hat mich vor ein Gericht von Männern gefordert“ (Schiller). — „Die Gründung von Städten betrachtete er als die wichtigste Aufgabe eines Fürsten.“ — „Er hat das Glück von Tausenden gegründet“ (Schiller). — „Die teure Frucht von dreißig Kriegesjahren“ (Schiller). — 2. Wenn der Urheber eines Dinges von dem Besitzer geschieden werden soll, z. B. ein Buch von meinem Vater (verfaßt), ein Buch meines Vaters (das ihm gehört), der Messias von Klopstock, der Spaziergang von Schiller usw. — 3. Wenn das substantivische Attribut ein Länder- oder Ortsname ist, z. B. der Kaiser von Deutschland, der König von Sachsen, die Straßen von Paris, die Besatzung von Mainz usw. Vgl. I, 144. — 4. Ausnahmen sind noch: Das Ende vom Liede, die Frau vom Hause.
c) Man wende nicht objektive Genitive (im Anschluß an das Lateinische) an, wo der deutsche Sprachgebrauch eine präpositionale Wendung verlangt. Man sage also nicht: Die Hoffnung des Sieges (statt: auf Sieg), der Haß der Römer (statt: gegen die Römer), die Freude des Glückes (statt: über das Glück des Freundes) usw.
d) Ein substantivisches Attribut darf sich nie auf das erste Glied einer Zusammensetzung beziehen. Falsch ist also: „Der erste Annäherungsversuch König Wenzels an den schwäbisch-rheinischen Städtebund.“ Ein Reisestipendium nach Italien, Erkrankungsfälle an den Blattern, der Vertragsentwurf mit Deutschland, ein Beförderungsmittel guter Sitten, Pflichterfüllung gegen das Vaterland, Befreiungskrieg von der Franzosenherrschaft, Verlängerungsmittel des menschlichen Lebens usw. — Fehler dieser Art sind sehr häufig und müssen daher ganz besonders nachdrücklich bekämpft werden.
e) Der Kasus eines Eigennamens darf nicht unklar bleiben. Man sage also nicht: Klopstock schätzte Schiller höher als Wieland. — Achilles zürnte Agamemnon (statt: dem Agamemnon). — Man erreicht die Klarheit entweder dadurch, daß man den Artikel setzt, wenn nötig mit einem Beiworte (vgl. I, 144), oder daß man eine passivische Wendung gebraucht, z. B. von Schiller wurde Klopstock höher geschätzt als Wieland.
f) Die Apposition muß mit dem Substantivum, zu dem sie gehört, in gleichem Kasus stehen. Man sage daher nicht: Man glaubte, es werde mir mit der Gesellschaft dieses Mannes gedient sein, dem Freunde meiner Mutter (statt: des Freundes). — Wir erwarteten die Ankunft meines Freundes, Professor an der Universität N. (statt: Professors). — Die Gestalt des Dichters, ein kleiner, unscheinbarer Mann (statt: eines kleinen, unscheinbaren Mannes). — Ich heiße dich als mein Freund willkommen (statt: als meinen Freund). — Ihr dürft diesem Manne, als ein erfahrener Führer, unbedenklich folgen (statt: als einem erfahrenen Führer).
Anmerkung. Wenn das Substantivum, zu welchem die durch als angeknüpfte Apposition gehört, im Genitiv steht, so schwankt der Sprachgebrauch zwischen Nominativ und Genitiv. Man muß sagen: „Die Pflichten der Eltern als der Stellvertreter Gottes; die Anstellung des Mannes als eines berühmten Predigers“ usw. Steht aber die Apposition ohne Beiwort, so erhält gewöhnlich der Nominativ den Vorzug: man sagt: „Die Anstellung dieses Mannes als Prediger, der Beruf dieses Mannes als Künstler“ usw. Die Apposition erscheint dann mehr als Zusatz zu Anstellung, Beruf, nicht zu dem Genitiv: dieses Mannes, wie man sagt: „der Künstlerberuf dieses Mannes“, oder: „Dieser Mann wurde als Prediger angestellt“, nicht: „Dieser Mann als Prediger wurde angestellt.“ Statt des Genitivs steht häufig ein Possessivpronomen: „seine Anstellung als Prediger, sein Beruf als Künstler, in seiner Eigenschaft als Beamter“ u. ähnl. Zu vermeiden sind diese Nominative, wenn sie mit einem voraufgehenden Substantiv oder Personalpronomen, das im Akkusativ oder Dativ steht, in Widerspruch treten. Man sagt ohne Anstoß: „Er hat in seiner Eigenschaft als Beamter gehandelt“, dagegen nicht richtig: „Man hat ihm in seiner Eigenschaft als Beamter Anerkennung gezollt“; „man sah seiner Anstellung als erster Prediger entgegen“ usw. Ebenso unrichtig würde in den beiden letzten Fällen der Dativ der Apposition sein; man muß vielmehr eine ganz andere Konstruktion wählen.
a) Person und Numerus. Das Verbum stimmt in Person und Zahl regelmäßig mit dem Subjekte überein. Bei Wörtern, die eine Menge bezeichnen, kann jedoch, wenn diesen Wörtern ein Genitiv Pluralis beigefügt ist, das Prädikat im Plural stehen, z. B.: Eine Menge Leute kamen herbei; ein Trupp Soldaten zogen vorüber, ein Rudel Hirsche eilten vorbei (Constructio ad sensum oder: κατὰ σύνεσιν, d. h. Fügung nach dem Sinne). Bei den Wörtern Paar, Dutzend, Mandel, Schock u. ähnl. ist der Plural nur dann gestattet, wenn eine unbestimmte Zahl bezeichnet wird, z. B.: Ein paar Äpfel sind gefallen! ein Dutzend Bäume sind umgeschlagen worden. Dagegen: Das Paar Schuhe kostet zehn Mark, das Dutzend Tassen kostet sechs Mark u. ähnl. Eine Fügung nach dem Sinne findet auch statt, wenn mehrere Subjekte, die im Singular stehen, zu einem Begriffe vereinigt gedacht werden; das Verbum steht dann gewöhnlich im Singular, z. B.: Haus und Hof ist verloren, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit war die Losung; Haß und Groll sei vergessen usw.
b) Tempus. Sehr zu tadeln ist der Wechsel des Imperfekts mit dem historischen Präsens, z. B.: Der Mond schien, ich trete hinaus und wandte den Blick nach dem Walde. — Der Feind schleicht herbei und erstieg den Wall. Man muß entweder überall das Präsens oder das Imperfektum gebrauchen. — Das Tempus der Erzählung ist im Deutschen das Imperfektum, nicht das Perfektum. Man vermeide also Wendungen wie: Da hat er gesagt, da bin ich fortgegangen; da bin ich gerufen worden u. ähnl. Das Perfektum muß dagegen dann stehen, wenn von einer einzelnen Handlung die Rede ist, deren Vollendung oder fortdauernde Wirkung hervorgehoben werden soll, z. B.: Mir ist ein Buch gestohlen worden; er hat alles verloren usw. — Falsch ist es, das Plusquamperfektum statt des Imperfekts zu gebrauchen; z. B.: Du warst gestern bei uns gewesen (statt: Du warst bei uns). Umgekehrt wird zuweilen nach der Konjunktion nachdem das Imperfektum statt des Plusquamperfekts gesetzt, z. B.: „Nachdem Wallenstein seinen Antrag erneuerte und auf eine bestimmte Erklärung drang“ (statt: erneuert und gedrungen hatte). Eine solche Vertauschung der Tempora ist gleichfalls zu tadeln. Vgl. I, 228 flg.
c) Modus. Wenn der Konjunktiv gebraucht wird, um einen Wunsch auszudrücken (als Optativ), oder wenn er in einem bedingenden Nebensatze steht, darf er nicht durch den Konditionalis (vgl. I, 67) umschrieben werden. Man sage also nicht: „Wenn er doch bald kommen würde!“ (statt: Wenn er doch bald käme!) „Wenn er doch bald schreiben würde!“ (statt: Wenn er doch bald schriebe!) „Wenn ihr gerechter sein würdet (statt: wäret), hättet ihr anders geurteilt“ usw. In den Hauptsätzen, die mit Bedingungssätzen verbunden sind, können dagegen die Formen mit würde stehen. — Man unterscheide genau zwischen Indikativ und Konjunktiv, z. B.: „Dieser Mann verdient es, daß man ihn rühmt“ (es geschieht bereits), und: „Dieser Mann verdient es, daß man ihn rühme“ (es wird nicht ausgesprochen, ob es geschieht) usw. Namentlich beachte man das Verhältnis der direkten zur indirekten Aussage. Vgl. I, 259 flg.
Über die Bildung der Partizipien vgl. I, 58 flg., 176 flg.
a) Das erste Partizip steht in aktiver Bedeutung, z. B.: Der singende Vogel (d. i. der Vogel, welcher singt), die blühende Blume (d. i. die Blume, welche blüht) usw. — Ausnahmen sind Ausdrücke wie: fahrende Habe (d. i. die Habe, welche bewegt wird), die betreffende Person (d. i. die Person, welche betroffen wird), eine melkende Kuh, schwindelnde Höhe, fallende Sucht, sitzende Lebensweise, es findet etwas reißenden Absatz, die reitende Batterie, eine stillschweigende Voraussetzung und einige andere.[14]
b) Das zweite Partizip der transitiven Verben steht in passiver Bedeutung, z. B.: der geschlagene Feind (der geschlagen worden ist), die besiegte Armee (die besiegt worden ist) usw. Das zweite Partizip intransitiver Verben kann in der Regel nur dann attributiv gebraucht werden, wenn diese Verben die Formen der Vergangenheit mit sein, nicht mit haben bilden; z. B.: der verstorbene Freund (der verstorben ist), die abgebrannte Stadt (die abgebrannt ist), der umgefallene Baum (der umgefallen ist) usw. Doch auch nicht alle Partizipien, die sich in ein mit sein gebildetes Perfektum auflösen lassen, können attributiv verwendet werden, vielmehr nur solche, die einen Zustand bezeichnen, der durch die Handlung herbeigeführt worden ist, z. B.: ein entsprungener Flüchtling (aber nicht: ein gesprungener Knabe), ein aufgegangener Stern (aber nicht: ein gegangener Wandrer), ein entlaufener Hund (aber nicht: ein gelaufener Hund) usw. — Ausnahmsweise werden auch von intransitiven Verben, die ihr Perfektum mit haben bilden, die Partizipien attributiv gebraucht, z. B. ein pflichtvergessener Mann (der seine Pflicht vergessen hat), ein studierter Mann (der studiert hat), ein erfahrener Mann, ein ausgelernter Kaufmann, ein geschworener Feind, ein bedachter Arzt, ein verschwiegener Freund, ein verdienter Mann usw. Diese Partizipien sind jedoch meist völlig zu Adjektiven geworden und werden nicht mehr als Partizipien empfunden. Durch sie werden Wendungen wie: Das stattgefundene Konzert, der viele Qualen erlittene Dulder, das mich betroffene Unglück u. ähnl., die aufs schärfste zu verurteilen sind, in keiner Weise gerechtfertigt. Unerträglich sind solche Bildungen hauptsächlich deshalb, weil das Partizip mit einem Objekt verbunden ist (Statt finden, Qualen erleiden, es betrifft mich), wodurch die verbale Bedeutung dieser Partizipien in den Vordergrund tritt.
c) Über die Komparation der Partizipien vgl. I, 149. Je mehr die verbale Bedeutung hervortritt, um so weniger ist die Komparation zulässig. So sagt man: „diese Frage wird immer brennender“, aber nicht: „das Haus wird brennender.“ Im ersten Satze ist das Partizipium in adjektivischer Bedeutung und noch dazu im übertragenen Sinne gebraucht, während es in der Verbindung „das brennende Haus“ im eigentlichen Sinne steht; dadurch tritt von selbst die verbale Bedeutung in den Vordergrund.
d) Wenn das Partizip als Prädikat eines verkürzten Attribut- oder Adverbialsatzes steht, so bleibt es ungebeugt; es tritt daher in der Regel zum Subjekt des Hauptsatzes, z. B.: Erfreut über die empfangenen Eindrücke reiste ich ab. — Der Not gehorchend, nicht dem eignen Trieb, tret’ ich, ihr greisen Häupter dieser Stadt, heraus zu euch. Schiller. — Diese Ulmen, mit Reben umsponnen, sind sie nicht Kinder unserer Sonnen? Schiller. — Doch können diese Partizipien, wenn ein Mißverständnis oder eine Mehrdeutigkeit der Beziehung ausgeschlossen ist, auch zu einem Dativ oder Akkusativ, zuweilen auch zu einem Genitiv treten[15], z. B.: Es sollen unsre Frauen vom ersten Eichenlaub am schönsten Morgen geflochten dir sie (die Bürgerkrone) um die Stirne legen. Goethe. Hier bezieht sich das Partizip geflochten auf den Akkusativ sie, und diese Beziehung leuchtet ohne weiteres ein, da jede andere Beziehung keinen Sinn geben würde. Dasselbe gilt von den folgenden Sätzen: Noch zuckend, mit des Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes Herz. Schiller. — Auf dieser Bank von Stein will ich mich setzen, dem Wanderer zur kurzen Ruh’ bereitet. Schiller. — Der nackte Leichnam wird gefunden, und bald, obgleich entstellt von Wunden, erkennt der Gastfreund von Korinth die Züge, die ihm teuer sind. Schiller. — Doch wo die Spur, die aus der Menge, der Völker flutendem Gedränge, gelocket von der Spiele Pracht, den schwarzen Täter kenntlich macht? Schiller. Selbstverständlich sind solche Partizipien zu meiden, sobald die Beziehung mehrdeutig ist und so zu Mißverständnissen führen kann.
Anmerkung. Absolute, mit einem Akkusativ verbundene Partizipien finden sich häufig bei unseren Dichtern, z. B.: Angehört den Schimpf des Hauses, geht gedankenvoll Rodrigo. Herder. — Schild und Lanze weggeworfen, fliehn sie über Berg und Tal. Uhland. — Im Felde schleich’ ich still und wild, gespannt mein Feuerrohr. Goethe. Mit Maß und Besonnenheit angewendet sind diese Partizipien von guter Wirkung; sie widerstreben keineswegs der deutschen Sprache und haben dieselbe Berechtigung wie die absoluten Akkusative, z. B.: Sie drangen, die Hand am Schwerte, auf mich ein. — Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich Möros, den Dolch im Gewande. Schiller.[16]
a) Über die Deklination der Adjektive vgl. I, 27 flg., 147 flg.
b) Die Häufung und Einschachtelung adjektivischer Attribute ist zu vermeiden. Tadelnswert sind Sätze wie: In einem feuchten, übelriechenden, halbdunkeln, abends lichtlosen Kerker, bewacht von einem rohen, feindseligen, barbarischen Manne, war er der schrecklichsten und furchtbarsten Verlassenheit anheimgegeben. — Die Nachrichten über die von der vor acht Tagen gehaltenen Versammlung gefaßten Beschlüsse. — Man lasse in solchen Fällen Attribute weg oder bilde Nebensätze.
c) Man setze das Attribut zu dem Substantiv, zu dem es gehört, z. B.: ein Glas guten Weines (doch auch, namentlich in der Umgangssprache: ein gutes Glas Wein) u. ähnl. Man unterscheide: „Der grausame Befehl des Feldherrn“ und „Der Befehl des grausamen Feldherrn“ usw.
d) Wenn ein Attribut zu zwei Substantiven verschiedenen Geschlechts gehört, so muß es zweimal gesetzt werden, z. B.: großes Glück und große Wonne (nicht: großes Glück und Wonne), schweres Leid und schwerer Kummer (nicht: schweres Leid und Kummer), hohe Freude und hohes Glück (nicht: hohe Freude und Glück) usw.
e) Begriffsverhältnisse, die am besten durch eine Zusammensetzung, durch ein präpositionales oder Genitiv-Attribut zum Ausdrucke kommen, dürfen in der Regel nicht durch adjektivische Attribute wiedergegeben werden. Man sage: das Hausrecht (nicht: das häusliche Recht), ein Mönchskloster (nicht: ein mönchisches Kloster), ein Klostergeistlicher (nicht: ein klösterlicher Geistlicher), ein Manneswort (nicht: ein männliches Wort), Aufenthalt in England (nicht: englischer Aufenthalt), die Rede des Kriegsministers (nicht: die kriegsministerliche Rede), die Abreise des Königs (nicht: die königliche Abreise), die Entwickelung der Rechtswissenschaft (nicht: die rechtswissenschaftliche Entwickelung) usw.
f) Tritt ein adjektivisches Attribut zu einem zusammengesetzten Worte, so bezieht es sich immer auf das Grundwort und darf nicht auf das Bestimmungswort bezogen werden. Falsch ist daher z. B.: ein seidener Strumpfwirker, ein fertiges Kleiderlager, ein getrockneter Obsthändler, ein silbernes Hochzeitsgeschenk (statt: Geschenk zur silbernen Hochzeit), ein wohlriechender Wasserfabrikant, ein ausgestopfter Tierhändler, ein roter Weintrinker, reitende Artilleriekaserne usw.
a) Über die Deklination der Pronomina vgl. I, 37 flg., 159 flg. Vor die Pronomina der, dieser, jener tritt oft das Zahlwort aller, alle, alles, verkürzt: all. Sowohl das Zahlwort aller usw., als die Pronomina werden dann stark dekliniert, z. B.: alles das Glück; die Freude aller jener Unglücklichen; er verbannte alle diese Verschwörer usw. Man sagt richtig: alles das Glück; oder: all das Glück usw. Häufig erscheinen auch die Formen: alle das Glück, alle der Jammer, alle der Neid u. ähnl. Nicht nur in Verbindungen wie: trotz alle dem, bei alle dem, von alle dem u. ähnl. ist dieses alle gestattet, sondern es ist überhaupt eine alte berechtigte Form. Das e in „alle das Glück“ und ähnlichen Formen ist nämlich nicht eine Kasusendung, sondern ein alter Bindevokal (ahd. a). Man kann also sagen: bei allem dem, bei dem allem, bei alle dem. Falsch ist jedoch: bei dem allen.
b) Es darf niemals unklar bleiben, auf welches Substantiv das Pronomen zu beziehen ist. Man beachte namentlich folgendes: Das Pronomen er, sie, es bezieht sich auf das Subjekt des vorhergehenden Satzes, das Pronomen derselbe dagegen auf ein anderes Satzglied. Vgl. hierüber S. 12. Das Pronomen dieser vertritt von den Substantiven, auf die eine Beziehung stattfindet, immer das zuletzt stehende, während jener auf das entfernter stehende hinweist, z. B.: Das Nibelungenlied und Gudrunlied sind die bedeutendsten Volksepen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts; dieses umfaßt den norddeutschen, jenes den fränkischen, burgundischen, gotischen und hunnischen Sagenkreis.
c) Das pronominale Subjekt darf nicht ausgelassen werden (ausgenommen im poetischen Stile, wo die Auslassung zuweilen von guter Wirkung ist, z. B.: in den Versen Heines: „Habe schon in jungen Jahren manches bittre Leid erfahren“). Im Geschäftsstil pflegt gegenwärtig das Pronomen der ersten Person unterdrückt zu werden, z. B.: „Hierdurch teile Ihnen die Verlegung meines Geschäftes mit und übersende beifolgend die gewünschten Proben.“ Diese Unsitte ist sehr zu tadeln. Zuweilen wird das pronominale Subjekt ausgelassen, wenn unmittelbar vorher ein Kasus obliquus des Pronomens dagewesen ist, z. B.: „Mir geht es gut und hoffe von Dir das gleiche.“[17] Auch in solchen Fällen ist die Auslassung nicht zu billigen. Störend ist eine solche Auslassung namentlich in beigeordneten Relativsätzen, z. B.: „Der Schmuck, den ich sah und mir sehr gefiel“ usw. Der Akkusativ den kann nicht das Subjekt des zweiten Relativsatzes vertreten; der Satz muß heißen: „Der Schmuck, den ich sah und der mir sehr gefiel.“ Auch umgekehrt kann nicht der Nominativ den Akkusativ vertreten, ich darf nicht sagen: „Der Schmuck, der mir sehr gefiel und ich kaufte“, sondern ich muß sagen: „und den ich kaufte.“[18]
d) Das Relativpronomen muß möglichst nahe bei dem Substantivum stehen, auf das es zurückweist. Nicht gut ist also der Satz: „Deine Worte wecken mannigfache Sorgen in meiner Brust, die mich zu Taten aufstacheln“ (statt: Deine Worte, die mich zu Taten aufstacheln usw.). Doch hüte man sich, den regierenden Satz in unschöner Weise zu zerreißen: z. B.: Ich rate dir, dem Beispiel, das dir dein Freund gibt, zu folgen. Besser: Ich rate dir, dem Beispiel zu folgen, das dir dein Freund gibt.
e) Das Substantiv, auf das sich ein Pronomen bezieht, muß wirklich vorhanden sein und darf nicht bloß aus dem Zusammenhange ergänzt werden. Falsch ist z. B.: „Die Fischerei ist in Rußland sehr wichtig, alle Gewässer wimmeln von diesen Tieren.“ — „Der lateinische Sprachgebrauch läßt das nicht zu; denn diese (d. i. die lateinische Sprache) fordert vor allem Bestimmtheit des Ausdrucks.“[19]
f) Man setze nicht anstatt des Relativpronomens ein persönliches oder hinweisendes Fürwort, oder anstatt des relativen Pronominaladverbs ein demonstratives, z. B.: Die Taube, nach der der Jäger oft geschossen und sie (statt: und die er) niemals getroffen hat. — Der Hut, den sie gerade bog und seine Bänder (statt: und dessen Bänder sie) durch die Finger gleiten ließ. — Die Federn, die im Winde verfliegen oder die jungen Vögel sie auffangen und ihre Nester mit ausfüttern (statt: oder die die Vögel auffangen und womit sie ihre Nester ausfüttern). — Mein Pferd, wo ich darauf reite (statt: auf welchem oder worauf ich reite). — Die Angelegenheit, wo ich davon sprach (statt: von welcher oder wovon ich sprach).
g) Über den Gebrauch der relativen, demonstrativen und interrogativen Pronominaladverbien, sowie des Relativpronomens was vgl. I, 177, 42, 198.
Die Adverbien dürfen nicht als adjektivische Attribute gebraucht werden. Man sage daher nicht: ein entzweies Kleid, ein zues Fenster, ein neuliches Gerücht, ein rechter brauchbarer Arbeiter (statt: ein recht brauchbarer Arbeiter), ein rechtes gutes Kind (statt: ein recht gutes Kind), eine ganze treffende Antwort (statt: eine ganz treffende Antwort), einige anscheinende Betrunkene (statt: anscheinend Betrunkene) usw. — Zwar werden einige Adverbien auf -lich und auf -weise häufig adjektivisch gebraucht, z. B.: der wahrscheinliche Ausgang des Prozesses, eine stufenweise Besserung, eine teilweise Abänderung, eine zeitweise Benachrichtigung u. ähnl., doch ist der im übrigen völlig eingebürgerte attributive Gebrauch auch dieser Adverbien in höherer, nicht geschäftsmäßiger Sprache nicht zu empfehlen. Von den mit -weise zusammengesetzten Adverbien werden übrigens nur diejenigen attributiv verwendet, die mit Substantiven zusammengesetzt sind, z. B.: tropfenweise, gesprächsweise, stückweise usw., während die mit Adjektiven zusammengesetzten einen solchen Gebrauch auch in der Umgangssprache nicht zulassen. Man sagt niemals: die möglicherweise Ankunft, das merkwürdigerweise Schweigen, das unachtsamerweise Fortgehen usw.
a) Das Zusammenstoßen zweier Präpositionen ist zu meiden, da es den Satz unschön und unübersichtlich macht, z. B.: Ein unglückliches Buch hat Sie auf für uns undenkbare Gedankenverbindungen gebracht (statt: auf Gedankenverbindungen, die für uns undenkbar sind). — Soll sich ein aus dem Felde heimkehrender Soldat von zu Hause gebliebenen Stubenhockern schelten lassen? (statt: von Stubenhockern, die zu Hause geblieben sind). — Von an der Ausführbarkeit Zweifelnden wird uns geschrieben usw.
b) Mehrere Präpositionen, die verschiedene Kasus regieren, dürfen nicht auf ein Wort gemeinsam bezogen werden, wenn das Wort verschiedene Formen für die betreffenden Kasus hat. Man kann ohne Anstoß sagen: mit oder ohne Waffen, in und um euch, mit oder ohne uns u. ähnl., weil „Waffen, euch, uns“ sowohl Dative, als auch Akkusative sein können. Falsch ist dagegen: mit oder ohne den Fürsprecher (statt: mit dem Fürsprecher oder ohne ihn), in oder um den Wald, mit, in und für die Phantasie (Rud. Gottschall) usw.
c) Man läßt den Kasus, der von der Präposition regiert wird, am besten unmittelbar auf diese folgen und vermeidet es, andere Kasus, die von einem Partizipium regiert werden, einzuschieben. Hart klingen Sätze wie die folgenden: „Von mir bekannten Bewohnern des Ortes wurde ich benachrichtigt“ (statt: Von einigen mir bekannten Bewohnern, oder: Von Bewohnern des Ortes, die mir bekannt waren). — „Durch mich anklagende Worte hat er mich verletzt“ (statt: Durch seine mich anklagenden Worte, oder: Durch diese mich anklagenden Worte). — „Mit keine Unklarheit übrig lassender Bestimmtheit“ (statt: Mit einer keine Unklarheit usw., oder: Mit einer Bestimmtheit, die keine Unklarheit übrig ließ) usw.
d) Eine und dieselbe Präposition darf nicht zur gemeinsamen Verknüpfung mehrerer Worte mit einem Objekt oder Attribut verwendet werden, wenn sie nicht zur Verknüpfung jedes einzelnen Wortes mit dem betreffenden Objekt oder Attribut genau paßt. Falsch ist z. B.: Der Kampf und Sieg über den Feind (statt: Der Kampf mit dem Feinde und der Sieg über ihn); die junge Mannschaft bewegte teils Furcht, teils Hoffnung auf den Krieg (statt: teils Furcht vor dem Kriege, teils Hoffnung auf ihn) usw.
e) Die Häufung präpositionaler Ausdrücke ist zu meiden. Schon die Wiederholung derselben Präposition ist nicht gut, z. B.: „Durch einen Schuß durch das Bein wurde er kampfunfähig“ (besser: Ein Schuß durch das Bein machte ihn kampfunfähig). — „Es verrät einen Mangel an Glauben an Gott“ (besser: einen Mangel an Gottesglauben). — „Hier spricht die Fürsorge für das eigene Wohl für den Gegner“ (besser: zugunsten des Gegners). — „Der Wunsch nach dem Fortleben nach dem Tode beseelt die Menschen“ (besser: Der Wunsch, nach dem Tode fortzuleben) usw. — Noch anstößiger und für einen gebildeten Hörer oder Leser geradezu unerträglich sind Häufungen präpositioneller Fügungen, die mit einer Einschachtelung von Satzgliedern verbunden sind: z. B.: „Der Papst hat gegen die bei der gegen den Schweizer Konsul gemachten Demonstration beteiligten Individuen eine strenge Untersuchung einleiten lassen.“ — „Er hat in dem von ihm unter der bekannten Chiffre für die Allgemeine Zeitung verfaßten Artikel das Gegenteil behauptet“ usw. — Aber auch sonst sind Häufungen präpositionaler Ausdrücke zu tadeln, z. B.: „Durch den Hinweis aus kaiserlichem Munde auf den vorjährigen Weihnachtsabend in Feindesland und auf den diesjährigen am heimischen Herde ward die Erinnerung an jene Zeit in allen recht lebendig“ u. ähnl.
Als steht: a) gleichstellend, z. B.: Er starb als Jüngling, als Greis; ich spreche als Freund mit dir u. ähnl. Als bezeichnet hier die völlige Wesenseinheit, die Einerleiheit; im Gegensatz dazu deutet wie nur die Ähnlichkeit an. Man unterscheide: „Er sprach als Freund zu mir“ und: „Er sprach wie ein Freund mit mir.“ Treffend sagt Goethe: „Vom Schiff aus behandelte man sie (die Delphine) nicht als Geleitsmänner (die sie doch waren) sondern wie Feinde (die sie nicht waren).“
b) erklärend, z. B.: „Alle Übel des Erdenlebens, als Armut, Not, Krankheit usw., hatte er kennen gelernt.“ Hier kann auch wie oder nämlich gebraucht werden, z. B.: Einige Tiere, wie das Pferd, die Kuh, der Hund u. a., leisten dem Menschen große Dienste.
c) vergleichend. Man merke folgende Regel: Nach Komparativen steht als, nach dem Positiv dagegen, überhaupt zur Bezeichnung der bloßen Gleichheit oder Ähnlichkeit steht wie. Man sagt richtig: schwerer als Blei, er ist größer als du; grün wie Gras, er ist schlank wie eine Tanne, er ist so schlank wie eine Tanne, er ist ebenso groß wie ich (doch ist hier auch zulässig: er ist ebenso groß als ich).[20]
d) ausschließend (nach Verneinungen). Nach verneinenden Wörtern steht als, nicht wie. Daher sagt man richtig: Niemand als du kann das getan haben, er redet anders, als er denkt (nicht: wie er denkt), ich wünsche nichts als Ruhe usw. Nicht zu verwechseln ist hiermit die Konstruktion: Niemand hat gekämpft wie du u. ähnl. Hier gehört die Konjunktion nicht zu niemand, sondern zum Verbum. Niemand als du hat gekämpft, d. h. du allein hast gekämpft; niemand hat gekämpft wie du dagegen heißt: es kämpften noch viele außer dir, aber keiner so tapfer (oder so ausharrend u. ähnl.) wie du.
e) Das Zusammenstoßen zweier als ist zu meiden. Man gebraucht dann besser das alte vergleichende denn, z. B.: Lieber betteln, denn als Gaukler (nicht: als als Gaukler) sein Brot verdienen. Er erschien mehr als Freund, denn als Feind.
Die Wortstellung hat für die schriftliche Darstellung dieselbe Bedeutung wie der Redeton für den mündlichen Vortrag. Eine falsche Wortstellung verletzt genau so wie eine falsche Betonung.
a) Man vermeide alles Gezwungene und Unnatürliche in der Wortstellung. Nicht gut ist die Wortstellung z. B. in folgenden Sätzen: „Er bequemte sich, für gute Zahlung mit Blumen und Früchten manche Abteilung zu verzieren“ (statt: manche Abteilung mit Blumen und Früchten zu verzieren). — „Diesmal ward um Mitternacht eine außerordentliche Sitzung auf den anderen Morgen durch den Gerichtsboten angesagt“ (statt: durch den Gerichtsboten eine außerordentliche Sitzung angesagt). — „Christen, die aus eigener Erkenntnis es sind“ (statt: die es aus eigener Erkenntnis sind).
b) Man vermeide nachklappende Satzteile. Unschön sind in schlichter Prosa Sätze wie: „Dieser neue Kummer hat tief gebeugt das greise Haupt“ (statt: das greise Haupt tief gebeugt). — „Er war dein Gast und hatte sich gesetzt an deinen Herd.“ Nur bei großem Schwung der Rede oder in poetisch gefärbter Prosa ist ein solches Nachsetzen der näheren Bestimmung gestattet; man vgl. z. B. Fichtes Reden. — Durchaus verwerflich ist jedoch eine Wortstellung wie die folgende: „Ich nahm von meinen Freunden dankbar alles, was mir angeboten, gegeben, nein aufgedrängt wurde, an.“
c) Man ordne namentlich die Adverbialbestimmungen an rechter Stelle ein, um so Zweideutigkeiten zu vermeiden. Falsch ist z. B. die Wortstellung in den Sätzen: „Ich bitte mein Ausbleiben höflichst entschuldigen zu wollen“ (statt: Ich bitte höflichst, mein Ausbleiben entschuldigen zu wollen). — „Der Präsident zeigt das Ableben des Abgeordneten des dritten Wahlbezirks nach dreitägiger Krankheit an“ (statt: das nach dreitägiger Krankheit erfolgte Ableben) usw.
d) Negationen und hervorhebende Partikeln stehen in der Regel unmittelbar vor oder nach dem Worte, das verneint oder hervorgehoben werden soll, z. B.: Nicht euer Mut macht mich staunen, sondern eure Keckheit. — Auch ich war in Arkadien geboren. — Man unterscheide: Ich wenigstens hoffe noch darauf. Ich hoffe wenigstens noch darauf. Wenigstens darauf hoffe ich noch. — Ich selbst habe es dir gesagt. Ich habe es dir selbst gesagt. — Ich allein habe dich verteidigt (kein anderer). Ich habe dich allein verteidigt (deine Genossen nicht mit).
e) Man vermeide die Umstellung des Subjekts nach und. Häßlich klingen Sätze wie: Der Dichter war an diesem Orte geboren, und fanden seine Werke dort die ersten begeisterten Verehrer (statt: und seine Werke fanden). Nur im Volkstone, z. B. in Märchen, Sagen, ist diese Umstellung gestattet (vgl. z. B. Grimms Märchen); sie ist altes deutsches Sprachgut, wie etwa die doppelte Verneinung, und unterliegt daher der nämlichen Beurteilung.