5. Der Abendmahlstreit zwischen Luther und Zwingli.

Von den spätern Gegensätzen, welche die Geister bewegten, sollte eigentlich der Protestantismus und die Reformationsbewegung überhaupt zur Sprache kommen. Allein diese Erscheinung ist dermassen komplex, dass sie in viele psychologische Einzelprozesse zuvor aufgelöst werden müsste, um Gegenstand der analytischen Betrachtung werden zu können. Das aber liegt ausserhalb des Bereiches meines Könnens. Ich muss mich darum begnügen, nur einen Einzelfall aus jenem grossen Streit der Geister hervorzuheben, nämlich den Abendmahlstreit zwischen Luther und Zwingli. Die bereits erwähnte Transsubstantiationslehre wurde vom Laterankonzil von 1215 sanktioniert und bildete von da an eine feste Glaubensüberlieferung, in der auch Luther aufwuchs. Obschon nun der Gedanke, dass eine Zeremonie und ihre concrete Ausübung eine objektive Heilsbedeutung habe, eigentlich durchaus unevangelisch ist, indem die evangelische Richtung sich gerade gegen die Bedeutung der katholischen Institutionen wendete, so konnte Luther sich doch nicht befreien von dem unmittelbar wirkenden sinnlichen Eindruck des Geniessens von Brot und Wein. Er konnte darin nicht bloss ein Zeichen erblicken, sondern die sinnenfällige Tatsächlichkeit und ihr unmittelbares Erleben waren für ihn ein unerlässliches religiöses Erfordernis. Er forderte darum die wirkliche Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl. Er empfing „in und unter“ Brot und Wein den Leib und das Blut Christi. Die religiöse Bedeutung des unmittelbaren Erlebens am Objekt war ihm so gross, dass auch sein Vorstellen an den Concretismus einer stofflichen Gegenwart des heiligen Leibes gebannt war. Seine Erklärungsversuche stehen daher alle unterhalb dieser Tatsache: der Leib Christi ist allerdings bloss „unräumlich“ gegenwärtig. In Anlehnung an die sogen. Consubstantiationslehre ist neben der Substanz von Brot und Wein auch die Substanz des heiligen Leibes real gegenwärtig. Die durch diese Annahme verlangte Ubiquität des Leibes Christi, die dem menschlichen Begreifen besondere Beschwerden verursacht, wurde zwar ersetzt durch den Begriff der Volipräsenz, welche bedeutet, dass Gott überall da gegenwärtig ist, wo er gegenwärtig sein will. Unbekümmert um all diese Schwierigkeiten hat Luther unentwegt am unmittelbaren Erleben des sinnlichen Eindruckes festgehalten und lieber alle Bedenken des menschlichen Verstehens mit teils absurden, teils sonstwie ungenügenden Erklärungen abgefunden. Es ist kaum anzunehmen, dass es bloss die Macht der Tradition war, welche Luther bestimmt hat, dieses Dogma festzuhalten, denn gerade er hat es zur Genüge bewiesen, dass er mit den traditionellen Glaubensformen aufräumen konnte. Man wird wohl nicht fehlgehen in der Annahme, dass es gerade die Berührung mit dem „Wirklichen“ und Stofflichen im Abendmahl war, deren Gefühlsbedeutung für Luther selbst über dem evangelischen Prinzip stand, dass nämlich das Wort der alleinige Träger der Gnade ist, und keine Zeremonie. So hatte bei Luther zwar das Wort die Heilsbedeutung, daneben aber war auch der Genuss des Abendmahls ein Übermittler der Gnade. Wie gesagt, dies dürfte nur anscheinend eine Konzession an die Institutionen der katholischen Kirche sein, in Wirklichkeit war es wohl eine durch die Psychologie Luthers geforderte Anerkennung der auf unmittelbares Sinnenerlebnis gegründeten Gefühlstatsache.

Dem Lutherischen Standpunkt gegenüber vertrat Zwingli die reine Symbolauffassung. Es handelt sich für ihn um ein „geistliches“ Geniessen des Leibes und Blutes Christi. Dieser Standpunkt ist charakterisiert durch die Vernunft und durch eine ideelle Auffassung der Zeremonie. Er hat den Vorteil, das evangelische Prinzip nicht zu verletzen und zugleich auch alle vernunftwidrigen Hypothesen zu vermeiden. Aber diese Auffassung wird dem nicht gerecht, was Luther erhalten wissen wollte, nämlich der Realität des Sinneneindruckes und seines besondern Gefühlswertes. Zwar teilte auch Zwingli das Abendmahl aus, und bei ihm wurden Brot und Wein ebenso genossen, wie bei Luther, jedoch enthielt seine Auffassung keine Formel, welche den Standpunkt des dem Objekt eigentümlichen Empfindungs- und Gefühlswertes adäquat wiedergegeben hätte. Luther gab dafür eine Formel, aber sie stiess sich an der Vernunft und am evangelischen Prinzip. Den Empfindungs- und Gefühlsstandpunkt kümmert das nicht, und zwar mit Recht, denn die Idee, das „Prinzip“, kümmert sich um die Empfindung des Objektes ebenso wenig. Die beiden Gesichtspunkte schliessen sich in letzter Linie aus.

Für die extravertierte Auffassung ist die Lutherische Formulierung ein Vorteil, für den ideellen Standpunkt die Zwinglische. Obschon Zwinglis Formel dem Gefühl und der Empfindung keine Gewalt antut, sondern bloss eine ideelle Auffassung gibt, so ist zwar anscheinend der Objektwirkung Raum gelassen. Aber es scheint, als ob der extravertierte Standpunkt sich nicht damit begnüge, offenen Raum zu haben, sondern er verlangt auch eine Formulierung, wobei das Ideelle dem Empfindungswerte folgt, genau so, wie die ideelle Formulierung ein Nachfolgen des Fühlens und Empfindens erheischt.

Ich schliesse hier dieses Kapitel über das Typenprinzip in der antiken und mittelalterlichen Geistesgeschichte mit dem Bewusstsein, eine blosse Fragestellung gegeben zu haben. Meine Kompetenz reicht bei weitem nicht aus, ein so schwieriges und umfangreiches Problem irgendwie erschöpfend behandeln zu können. Wenn es mir gelungen sein sollte, dem Leser einen Eindruck vom Vorhandensein typischer Standpunktverschiedenheiten zu vermitteln, so ist meine Absicht erfüllt. Ich brauche wohl kaum beizufügen, dass ich weiss, dass keiner der hier berührten Stoffe in abschliessender Weise behandelt ist. Ich muss diese Arbeit denjenigen überlassen, die über reichere Kenntnisse auf diesem Gebiete verfügen als ich.