Es ist wohlbekannt, daß die Tibeter die Vielmännerei und die Vielweiberei gesetzlich anerkennen. Über die eigentliche Form dieser Ehegebräuche ist jedoch bisher nur sehr wenig zu uns gedrungen, und die nachstehenden Einzelheiten werden deshalb nicht ohne Interesse sein, so erschreckend sie auch, vom europäischen Standpunkt aus, erscheinen mögen.
Zu allererst möchte ich bemerken, daß es bei den unverheirateten Frauen der mittleren Klassen in Tibet nichts gibt, was einem Sittengesetz ähnlich sähe. Deshalb ist es vom tibetischen Gesichtspunkt aus nicht leicht, eine unmoralische Frau zu finden. Trotz dieser Lage der Dinge ist das Verhalten der Frauen besser, als man erwarten könnte. Wie die Schokamädchen besitzen sie neben einer gewissen Zurückhaltung eine wunderbare Einfachheit des Betragens, die sehr angenehm ist, namentlich für den tibetischen Jüngling, der, von den Reizen eines Mädchens angezogen, plötzlich entdeckt, daß seine Liebelei mit ihr, fast ehe sie noch begonnen hat, ein festes Verhältnis geworden ist. Der Sitte gemäß bittet er seinen Vater und seine Mutter, ihn nach dem Zelte der Dame seines Herzens zu begleiten, wo ihre Verwandten, die von dem ihnen bevorstehenden Besuche schon in Kenntnis gesetzt worden sind, auf Decken und Matten sitzend die Ankunft der Gäste erwarten.
Nach den gewöhnlichen Höflichkeiten und Verbeugungen bittet der Vater des jungen Mannes ohne weiteres für seinen Sohn um die Hand der jungen Dame, und wenn die Antwort günstig ist, legt der Freier ein viereckiges Stückchen Jakbutter auf die Stirn seiner Verlobten. Sie tut dasselbe mit ihm, und damit wird die Heiratszeremonie als erledigt betrachtet: das butterbestrichene Paar ist Mann und Frau.
Wenn sich ein Tempel in der Nähe befindet, werden Kata, Speisen und Geld den Göttern dargebracht, und die Beteiligten gehen rings um das Innere des Tempels. Sollte kein Kloster nahe sein, so umschreiten Gatte und Gattin den nächsten Hügel, und in Ermangelung eines solchen das Zelt, wobei sie immer von links nach rechts gehen. Diese Zeremonie wird mit Gebeten und Opfern vierzehn Tage hindurch täglich wiederholt, während zugleich Weinlibationen und allgemeine Schmausereien stattfinden; danach bringt der Gatte seine bessere Hälfte in sein Zelt.
Die Vorschriften hinsichtlich der Werbung sind in Tibet nicht sehr streng, doch wird der Verkehr mit Mädchen als ungesetzlich betrachtet, und in gewissen Fällen haben die Beteiligten, wenn sie entdeckt werden, nicht nur Schmach und Schande zu leiden, sondern es werden dem Manne auch gewisse Bußen auferlegt, von denen die schwerste darin besteht, daß er der jungen Dame ein Kleid und Schmucksachen schenken muß. Wenn es sich um vornehme Leute handelt, wird die Frage gewöhnlich zu allseitiger Zufriedenheit dadurch gelöst, daß der Mann das Mädchen heiratet und allen ihren Verwandten und Freunden mit Grazie Geschenke von »Schleiern der Freundschaft« sowie Eßwaren darbringt.
Als heiratsfähiges Alter nimmt man bei den Frauen 16, bei den Männern 18 oder 19 Jahre an.
Wenn ein tibetisches Mädchen heiratet, so tritt sie dadurch nicht in einen Ehebund mit einem einzigen Manne, sondern auf die nachstehend beschriebene, etwas komplizierte Weise auch mit seiner ganzen Familie.
Wenn ein ältester Sohn eine älteste Schwester heiratet, werden alle Schwestern der Braut seine Gattinnen. Sollte er jedoch damit anfangen, die zweite Schwester zu heiraten, dann werden nur die Schwestern von der zweiten abwärts sein Eigentum. Heiratet er die dritte, gehören ihm alle von der dritten abwärts, und so weiter. Ebenso werden, wenn der Bräutigam Brüder hat, diese alle als Gatten von ihres Bruders Frau betrachtet und leben mit ihr sowohl wie auch mit ihren Schwestern, wenn sie solche hat, zusammen.
Dieses System ist nicht einfach und gewiß nicht sehr erbaulich; und besäßen die tibetischen Frauen nicht so viel Einsicht, so würde es zu endlosen Streitigkeiten und Unannehmlichkeiten führen. Aber diese Einrichtung scheint, wohl weil sie ein altes Herkommen ist, bei den tibetischen Männern und Frauen ebenso gute Dienste zu tun wie jede andere Art von Ehe.
Ich erkundigte mich, was in dem Falle geschehen würde, wenn ein Mann eine zweite Schwester heiratete und so Gattenrechte an allen ihren jüngeren Schwestern erhielte, und dann ein anderer Mann käme und ihre ältere Schwester heiratete? Würden die Frauen des ersten Mannes auch die Frauen des zweiten werden? Nein, sondern der zweite Mann würde sich mit nur einer Frau begnügen müssen. Wenn die zweitälteste Schwester jedoch Witwe würde und ihr verstorbener Gatte keine Brüder hätte, dann würde sie das Eigentum des Mannes der ältesten Schwester werden und mit ihr alle andern Schwestern.
Man darf aus diesen seltsamen Ehegesetzen nicht schließen, daß unter den Männern und Frauen in Tibet keine Eifersucht herrsche. Im Gegenteil sind Unannehmlichkeiten, die aus dieser Ursache hervorgehen, in tibetischen Häusern häufig. Die Frau ist aber, wie ich schon sagte, klug und macht es möglich, ihr Leben in einer für alle befriedigenden Weise einzurichten. Wenn ihr Mann mehrere Brüder hat, schickt sie dieselben mit verschiedenen Aufträgen nach allen Richtungen hin, um nach Jaken oder Schafen zu sehen oder Handel zu treiben, mit Ausnahme des einen, der während dieser Zeit ihr Gatte ist; er muß dann, wenn ein anderer zurückkehrt, seinen Platz verlassen und wieder Junggeselle werden, und so weiter, bis alle Brüder im Laufe des Jahres eine gleich lange Periode des Zusammenlebens mit ihrer gemeinschaftlichen Gattin gehabt haben.
Das tibetische Gesetz, das freilich nur selten befolgt wird, hat strenge Klauseln, die das Verhalten der Eheleute regeln. Solange die Sonne über dem Horizont steht, ist ihnen keine Annäherung erlaubt, und auch in gewissen Abschnitten und Zeiten des Jahres, so z. B. im Hochsommer und im tiefsten Winter, ist sie verboten.
Die Art, wie man in Tibet die Zugehörigkeit der Kinder feststellt, ist entschieden eigenartig. Vorausgesetzt, daß ein verheirateter Mann mehrere Kinder und zwei Brüder hat, gehört das erste Kind ihm, das zweite seinem ersten Bruder, das dritte seinem zweiten Bruder, während das vierte wieder des ersten Mannes Kind sein würde.
Die Ehescheidung ist sehr schwierig und bringt endlose Komplikationen mit sich. Ich fragte eine tibetische Dame, was sie tun würde, falls ihr Gatte sich weigerte, noch länger mit ihr zu leben.
»Warum hast du mich geheiratet, würde ich zu ihm sagen«, rief sie aus. »Du hast mich gut, schön, verständig, klug und zärtlich gefunden. Jetzt beweise mir, daß ich das alles nicht bin!«
Diese bescheidene Rede würde, wie sie glaubte, vollständig genügen, jeden Ehemann wieder zur Vernunft zu bringen; aber trotz alledem finden es viele Tibeter doch angezeigt, ihre Frauen gelegentlich zu verlassen und in irgendeine entfernte Provinz oder über die Grenze durchzugehen, wenn diese nahe ist.
Ein sehr peinlicher Fall kam vor dem Gerichtshof des Jong Pen von Taklakot zur Verhandlung. Der Gatte einer tibetischen Frau war gestorben, und sie, die sich in einen schönen jungen Mann verliebt hatte, der etwa zwanzig Jahre jünger war als sie, heiratete diesen. Der Bruder ihres ersten Gatten jedoch kam den weiten Weg von Lhasa her und beanspruchte sie als seine Frau, trotzdem er schon eine schönere Hälfte und eine große Familie besaß. Sie wollte aber nichts davon hören, den Gatten ihrer Wahl zu verlassen, und so kam nach endlosen Szenen zwischen ihnen der Fall vor den Jong Pen von Taklakot. Das tibetische Gesetz war gegen sie, da sie diesem zufolge entschieden ihrem Schwager gehörte. Aber das Geld ist im Lande der Lamas mächtiger als das Gesetz.
»Zur Beruhigung aller kannst du die Sache auf folgende Weise in Ordnung bringen«, war der Rat des Jong Pen. »Du kannst deinen Besitz an Geld und Gut in drei gleiche Teile teilen. Den einen sollen die Lamas haben, den andern der Bruder deines ersten Gatten.«
Die Frau willigte ein; aber als sie zwei Teile ausgezahlt hatte und auf Frieden hoffte, erhob der Jong Pen zu ihrem großen Verdruß die Frage, warum sie ein Drittel des Vermögens behalten solle, wenn sie doch nicht mehr zur Familie des Verstorbenen gehöre. Daraufhin wurde sofort der Befehl gegeben, sie ihres ganzen Besitzes zu berauben.
Die Frau war jedoch schlau genug, die Offiziere des Jong Pen zu betrügen; sie packte ihr Zelt und all ihr Hab und Gut zusammen, ging bei Nacht still über die Grenze und stellte sich unter britischen Schutz.
Der Ehebruch ist nichts Seltenes, und die Lamas, die der Mehrzahl nach im Zölibat leben sollen, aber ihr Gelübde nicht immer halten, sind dabei die am häufigsten Schuldigen. Sie werden natürlich nie bestraft; wenn aber der Schuldige ein Laie ist, so muß er dem ersten Gatten der Frau eine seinen Mitteln entsprechende Entschädigung und eine Anzahl von Waren leisten, die von den Beteiligten und ihren Freunden, oder, wenn man es verlangt, durch das Gesetz bestimmt werden.
Eine wirklich strenge Strafe wird nur in dem Falle auferlegt, wenn die Frau eines hohen Beamten mit einem Manne niederen Ranges durchgeht. Die Frau wird zur Strafe ihrer Untreue gepeitscht; ihr Gatte fällt in Ungnade, und ihr Liebhaber wird aus der Stadt oder dem Lagerplatze ausgewiesen.
Gewöhnlich genügen aber Geschenke von Kleidern, Tsamba, Tschura, Guram, Kassur und Wein, die von den unvermeidlichen Kata begleitet sind, um den Zorn des beleidigten Gatten zu besänftigen.
Die Landesgesetze erlauben es übrigens hohen Beamten und einigen wohlhabenden Leuten, die sich nicht mit einer Frau begnügen, so viele Nebenfrauen zu halten, als ihre Mittel ihnen gestatten. –
Die tibetischen Leichenbegängnisse sind interessant, aber sie gleichen denen der Schokas, die ich ausführlich beschrieben habe, so genau, daß ein eingehender Bericht über sie nur eine Wiederholung dessen sein würde, was ich dort schon gesagt habe.
Was jedoch die Bestattung der Leiche selbst betrifft, so haben die Tibeter dabei ihre eigenen, seltsamen Gebräuche. Infolge der großen Knappheit des Brennmaterials ist die Leichenverbrennung das ungebräuchlichste Verfahren, das nur, wenn es sich um wohlhabende Leute oder um Lamas handelt, angewendet und dann in genau derselben Art vollzogen wird wie bei den Schokas. Eine andere, gewöhnlichere Art der Bestattung ist, den Leichnam zusammenzuklappen, ihn in Häute einzunähen und dann mit der Strömung eines Flusses forttreiben zu lassen. Das am meisten übliche Verfahren aber ist die Zeremonie, die ich im nachstehenden schildere.
Der Körper des Verstorbenen wird auf die Spitze eines Hügels getragen, wo die Lamas gewisse Beschwörungsformeln und Gebete sprechen. Dann zieht sich die Menge, nachdem sie siebenmal um den Toten herumgegangen ist, in eine gewisse Entfernung zurück, damit die Raben und Hunde den Leichnam in Stücke reißen können. Es gilt als glückbringend für den Verstorbenen und seine Familie, wenn der größere Teil des Leichnams nur von Vögeln verzehrt wird; ausschließlich Hunde und wilde Tiere kommen, wie die Lamas sagen, wenn der Verstorbene während seines Lebens gesündigt hat. Jedenfalls beobachtet man die fast vollständige Zerstörung des Leichnams eifrigst, und im passenden Augenblick kehren die Lamas und die versammelte Menge, ihre Gebeträder drehend und »Om mani padme hum« murmelnd, zu dem Körper zurück, den sie nun wieder siebenmal, und zwar von links nach rechts umschreiten. Nur bei der Sekte der Bombos werden diese Rundgänge in der umgekehrten Richtung ausgeführt und auch die Gebeträder von rechts nach links gedreht. Dann kauern sich die Verwandten ringsherum, die Lamas setzen sich dicht neben den Leichnam und schneiden mit ihren Dolchen das noch übriggebliebene Fleisch in Stücke. Der Oberlama ißt den ersten Bissen, danach genießen unter Murmeln von Gebeten auch die andern Lamas davon; dann werfen sich die Verwandten und Freunde über das jetzt fast gänzlich entblößte Skelett, um die letzten Stückchen Fleisch abzukratzen, die sie gierig verschlingen. Dieses Mahl von Menschenfleisch wird fortgesetzt, bis die Knochen trocken und rein sind!
Der Sinn dieser gräßlichen Zeremonie ist der, daß der Geist des Verstorbenen, von dessen Leib man ein Stück verschlungen hat, einem für immer freundlich gesinnt bleiben wird. Wenn Vögel und Hunde davon gefressen haben, ist dies ein Zeichen, daß der Körper gesund ist. Kann man diese kannibalischen Neigungen der Tibeter auch nur mit größtem Ekel betrachten, so sind sie eben doch nichts anderes als ein freilich im höchsten Grade widerlicher ritueller Gebrauch.
Die Lamas sollen eine besondere Gier nach Menschenblut haben, das, wie sie sagen, ihnen Kraft, Geist und Stärke verleiht. Wenn sie Wunden aussaugen, die nicht vergiftet sind, trinken sie das Blut, und bei gewissen Gelegenheiten werden auch Wunden nur zu dem Zwecke beigebracht, um das Blut aussaugen zu können. Zu andern Zeiten werden auch die aus Menschenschädeln geschnittenen Becher, die sich in allen Klöstern finden, mit Blut gefüllt, und die Lamas stillen dann der Reihe nach ihren Durst daraus.
Aber genug hiervon! Es ist widerwärtig, darüber zu schreiben; aber dieses Buch würde unvollständig sein, wenn der Kannibalismus der Tibeter keine Erwähnung fände.
Wenn ein heiliger Lama oder ein vom Volke sehr geachteter alter Mann stirbt, werden entweder Teile von dem Fleische oder, wenn die Verbrennung stattgefunden hat, etwas von seiner Asche aufbewahrt und in einem zu dem Zwecke errichteten Tschokden untergebracht; nach der Zahl dieser Bauwerke zu schließen, die man über ganz Tibet verstreut findet, fühlt man sich geneigt zu glauben, daß die halbe Bevölkerung des Landes aus Heiligen bestanden haben muß oder auch, daß das Maß der Heiligkeit in dem heiligen Lande der Lamas nicht gerade übermäßig hoch ist!