Vor der Verheiratung herrscht ziemlich große Sittenlosigkeit. Der Verkehr zwischen beiden Geschlechtern beginnt früh. Dem Knaben wird bei diesem Verkehr nichts in den Weg gelegt. Im Gegenteil, ihm würde ein moralisches Betragen als unmännlich ausgelegt werden und den Namen kirundu = Dummkopf eintragen. Und das möchte sich keiner sagen lassen. Es ist bezeichnend für die Auffassung unsrer Leute in dieser Sache, daß sie für einen sittenreinen Lebenswandel eines jungen Burschen, wenn er einmal beobachtet werden sollte, als Grund nur Impotenz anzugeben wissen. Ist der Vater arm, so ermahnt er wohl seinen Jungen zur Vorsicht, da er nicht genügend Kühe habe, ihm eine Frau zu „kaufen“ und auch noch für die Folgen seiner Torheiten Bezahlung zu leisten. Aber diese Ermahnung bezieht sich nicht auf den unmoralischen Lebenswandel selbst sondern nur auf seine Folgen, die in einigen wenigen Fällen ein an den Vater des Mädchens zu zahlendes Sühnegeld erheischen. Für einen impotenten Mann ist eine Verheiratung völlig ausgeschlossen, oder die Ehe wird in allerkürzester Zeit wieder aufgelöst.
Bei den jungen Mädchen besteht nun die Gefahr, daß dieser Verkehr vor Beendigung der Frauenfeste Folgen haben und sie so kirya werden könnten. Diese Furcht hat bei den Sippen, die das letzte Frauenfest nicht vor dem Eintritt der ersten Menses feiern, das Gute, daß die Mädchen im allgemeinen bis zu diesem Zeitpunkte unberührt bleiben. Dieselbe Furcht trägt aber bei den meisten andern Stämmen dazu bei, die Kinder möglichst früh die Feste durchmachen zu lassen. So kommt es, daß sie oft schon längst vor Eintritt der ersten Menses aus dem Ngasu entlassen werden und bei dieser Gelegenheit, wie wir oben schon sahen, offiziell die Erlaubnis zum Verkehr mit den jungen Burschen erhalten. Trotz aller Versuche ist es wohl ausgeschlossen, gegen diese sicher äußerst verderbliche Unsitte irgendwie wirksam vorzugehen. Sie wird wohl solange bestehen, bis das Christentum den Bann der Furcht gebrochen und die Anschauungen der Wapare auch in diesem Punkte veredelt hat.
Hat der Parejunge zu irgendeinem Mädchen eine Zuneigung gefaßt, so geht er eine Art Scheinheirat mit ihr ein (kugwira kiso), d. h. der Jüngling gibt dem Mädchen irgendein kleines eisernes Halskettchen od. dgl. und erhält wohl auch eine Perlschnur als Unterpfand der Liebe. Für das Mädchen hat das Pfand noch eine praktische Bedeutung. Denn für die Defloration erhält die Mutter zwei Ziegen, und zwar als ihr persönliches Eigentum. Aus diesem Grunde wird, wie wir schon am Ende des zweiten Mädchenfestes sahen, das Hymen von den Frauen einer Besichtigung unterzogen und das „reine“ Mädchen unter Freudentrillern in die Höhe geworfen. Wenn es dann mit jungen Burschen verkehrt, so findet man das ganz in Ordnung. Wenn es aber nachher nicht den festzustellen vermag, der die zwei Ziegen an die Mutter zu zahlen hat, so gilt das als sehr verwerflich, und die Mutter ist äußerst entrüstet. Denn von der ganzen Morgengabe gehören ihr nur diese beiden Ziegen. Sie bilden überhaupt das einzige Gut, über welches der Frau das Verfügungsrecht zusteht. Um so begreiflicher ist beider Wunsch, diese Ziegen nicht verloren gehen zu lassen, was nach Erhalt eines derartigen „Verlobungszeichens“ auch kaum möglich ist. Durch Rückgabe der Kette wird die Liebschaft aufgelöst.
Hat dieser freie Verkehr Folgen, so muß der Vater die üblichen drei Ziegen zahlen. Das uneheliche Kind heißt mwana wa kaya = Hauskind, nämlich das im Elternhause geborene. Früher blieb es bei den Eltern des Mädchens als ihnen gehörig. In neuerer Zeit wird oft der folgende Rechtsgrundsatz beobachtet: Ist das Kind männlichen Geschlechtes, so ist dem Vater des Mädchens ein Ochse zu zahlen, im andern Fall eine Färse. Dafür gehört das Kind dem Vater, der es gezeugt hat. Doch das ist, wie gesagt, eine neue Sitte. Früher hatte der Erzeuger kein Recht an das Kind. Er mußte nur bezahlen, und zwar selbst in dem Falle, wenn er sich mit der Absicht trug, das Mädchen zu ehelichen.
Will ein Parejüngling heiraten, so macht er seinem Vater von seinem Vorhaben Mitteilung. Hat dieser nicht genügend Rinder für die zu zahlende Morgengabe, dann sucht er eventuell ausstehende Forderungen bei seinen Schuldnern einzutreiben oder eine oder zwei Kühe zu borgen. Wenn er vermögend ist, steht dem Sohne nichts im Wege, auf Brautschau zu gehen. In früheren Zeiten wurden die Verhandlungen einfach zwischen den beiderseitigen Eltern geführt, die eine Verbindung ihrer Kinder wünschten und dann oft mit Gewalt durchsetzten. Heutzutage zwingt man die Kinder auch noch oft genug zu einem solchen Schritt; aber in der Regel sucht sich der junge Mwasu seine Braut selbst. Hat er ein Mädchen gefunden, das seinen Augen gefällt, dann hält er entweder selbst darum an oder sendet einen Freund als Brautwerber zu ihr. Briefliche Anfragen sind schon gar nichts Seltenes mehr, bei der Schreiblust der Neger eine begreifliche Tatsache. Und wenn man diese Briefe liest, von der ersten schüchternen Anfrage an bis zum glühenden Liebesbrief, so kommt man immer wieder zu der Einsicht: Farbe, Sprache, Sitten und manches andere mag uns sehr fremdartig anmuten; aber was das rein Menschliche betrifft, bestehen keine nennenswerten Unterschiede. Einmal las ich einen solchen Brief folgenden Inhalts: „Ich liebe Dich heiß und möchte Dich heiraten. Wenn Dein Herz so fühlt wie meins, dann werden wir nicht voneinander ablassen. Du und ich, wir sind wie der Fisch und das Wasser (d. h.: Wir können nicht voneinander lassen, ohne zu sterben).“ Um nicht den Eindruck zu erwecken, daß es schon lange gerade auf den Freier gewartet habe, stellt sich das Mädchen zuerst so, als wolle es ihm einen Korb geben. Heute, wo auch die Mädchen schreiben und lesen können, sind sie diesbezüglich etwas freier und geben oft ihrerseits die Zusage schriftlich. Sind sich die beiden einig, dann geht der Freier zu seinem zukünftigen Schwiegervater und hält um die Hand seiner Tochter an. Der sagt ihm wohl: „Wenn meine Tochter dich nur liebt, ich bin schon damit einverstanden. Komme morgen wieder her, heute abend werde ich mit ihr reden.“ Am Abend entspinnt sich etwa folgendes Gespräch:
Vater (zu seiner Frau): Du, Frau, heute hat der Soundso um unsre Tochter angehalten; frage sie doch einmal, ob sie den leiden mag.
Mutter: Nun hat sie es ja schon gehört, da brauch’ ich sie nicht nochmals zu fragen.
Tochter (verschämt): Was der Vater Dir erzählt hat, habe ich nicht verstanden.
Mutter wiederholt.
Tochter: Wenn ihr ihn liebt, dann mag er mich heiraten, gegen euren Willen will ich nichts unternehmen.
Vater: Wir haben ihn gerne, es hängt nur von dir ab.
Tochter: Ich mag ihn leiden.
Am nächsten Tage spricht der angehende Bräutigam wieder vor, um sich seine Antwort zu holen. Der Schwiegervater teilt ihm mit, daß seine Tochter einverstanden sei, er aber seinen Vater sehen möchte. Dieser vereinbart später mit dem Vater des Mädchens einen Tag, an welchem er ihm die Morgengabe (kikwe) zeigen will. Die Zahl der Rinder, welche den „Kaufpreis“ bilden, schwankt etwas bei den verschiedenen Stämmen. Die Vampare haben den Satz: zwei Färsen (mori), einen Ochsen (isemuntu), vier Ziegen (ža ntaira) und noch zwei weitere Ziegen (lutara und kirongorira ng’ombe). Andre Sippen fordern zwei Ochsen, aber weniger Ziegen, die Vamuhezi gar drei Färsen, drei Ochsen und eine Ziege. Die verschiedenen Tiere tragen ihre bestimmten Namen, mit welchem oft auf die Ziegen bzw. Ochsen Bezug genommen wird, welche man während des Mädchenfestes der Sitte gemäß hatte schlachten müssen. Isemuntu, zusammengesetzt aus ise = der Vater, und muntu = des Menschenkindes, ist der Ochse, der in erster Linie dem Vater der Braut allein gehört und meistens bei irgendeiner Gelegenheit am Bratspieß sein Leben beschließt. Selbstverständlich gehören auch die übrigen Rinder ihm; aber die Söhne würden doch aufbegehren, wenn es dem Vater in den Sinn kommen sollte, ihr ganzes Erbe zu verschleudern oder gar „aufzuessen“. Die eine der Ziegen nennt man kirongorira ng’ombe = „Vorläufer der Kühe“. Am wichtigsten ist die mbuži ya lutara = „Zähl-Ziegenbock“. Mit ihm hat es folgende Bewandtnis. Am Tage der Übergabe der Kikwe bereitet der Vater des Bräutigams reichlich Bier. Vier Kalabassen trinkt man mit all den Erschienenen draußen vor dem Hause aus. Dabei machen sich die beiden Väter auf ihre Verpflichtungen aufmerksam, die für einen jeden nach Sitte und Recht bestehen und die Ehescheidung erschweren sollen. Diese Beratungen nennt man kuchunga lutara = das Gezählte (Vieh der Morgengabe) festbinden. Der Vater der Braut will nämlich die ihm als Kikwe übergebenen Kühe nicht nur eine kurze Zeit „hüten“, um sie dann wieder wegen Auflösung der Ehe zurückzuzahlen. Er hat vielmehr ein Interesse daran, die Kühe dauernd zu besitzen, was selbst nach Auflösung der Ehe unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig ist. Nach dieser Lutara-Besprechung trägt der oben erwähnte Ziegenbock seinen Namen. Er ist deshalb so außerordentlich wichtig, weil die Ersatzpflicht für sämtliche dem Schwiegervater bereits übergebenen Kühe erst nach seiner Bezahlung erlischt. Anderseits besteht selbst nach erfolgter Scheidung das Eheverhältnis noch so lange, bis diese Lutara-Ziege von dem ehemaligen Schwiegervater erstattet wurde, was rechtlich oft von großer Bedeutung ist.
Hat man die vier Kalabassen leergetrunken, so wird der Bräutigam aufgefordert, seinen Schwiegervater und dessen Begleitung in das elterliche Haus zu führen, wo die Gäste im engeren Kreise nochmals bewirtet werden. Den Scheidenden gibt man eine recht bauchige Bierflasche mit auf den Weg. Es bleibt noch zu erwähnen übrig, daß man gewöhnlich der Sitte gemäß nicht alle Rinder gleich einfordert, sondern nur eine Färse und einen Ochsen. Erst nach der Geburt des ersten Kindes läßt der Schwiegervater sich das restliche Vieh geben. Dann ist nämlich die Gefahr einer Ehescheidung so ziemlich beseitigt.
Nach einigen Wochen wird die offizielle Hochzeit festgesetzt. Der Vater des Mädchens beauftragt seinen Schwiegersohn vorher noch, zwei Kalabassen mit Bier zu bringen, cha mzango (das der Werbung) und cha mvužo (das der Frage, welche die Eltern an die Tochter richteten). Eigentlich hätte man das Bier schon früher bei den betreffenden Gelegenheiten bringen sollen; aber man macht sich nicht gerne die Mühe des Bierbrauens, ehe man sicher weiß, daß die Heirat zustandekommen wird. Am Hochzeitstage verlegen die Brüder der Braut und die Nachbarn den Weg zum elterlichen Hause mit Dornzweigen, um das Einholen der Braut zu einer schwierigen Sache zu machen. Vielleicht hat früher geübter Frauenraub zu dieser Sitte mit die Veranlassung gegeben. Heute ist sie aber zu einer bloßen Form geworden, über deren eigentliche Bedeutung die Leute selbst nichts zu sagen wissen. Bald erscheint der Bräutigam mit einer Schar junger Mädchen und Frauen, die zwölf Kalabassen mit Bier tragen. Weithin hört man ihren Gesang:
Das heißt:
Damit soll gesagt sein: Ich bin nicht etwa von jemand beraubt worden, daß ich nun Krieg mit ihm machen müßte (Viehraub ist Kriegsgrund). Es soll also in diesem Gesang der friedliche Charakter des „den Kühen nachgehen“ zum Ausdruck kommen. Denn sonst könnte man denken, es handle sich um jemand, der seinem geraubten Vieh nachgehe und Krieg machen wolle.
Unter jenem Wechselgesang nähert man sich dem Brauthause. Die Dornenhindernisse werden beiseitegeworfen. Die in der Nähe des Dorfes Stehenden rufen dem Zuge höhnisch entgegen: Tekaende! = sie wird nicht gehen! Der Brautzug antwortet zuversichtlich: Eneenda! = sie wird schon gehen! Vor dem Hause angekommen, singen sie:
Das heißt:
Und unter Tanz singen sie alle:
Das heißt:
Damit wird auf das Bier angespielt, welches der Bräutigam in genügender Menge mitgebracht hat und er deshalb so siegesgewiß auftreten kann.
Unter allerlei Formalitäten wird nun das mitgebrachte Bier in zwei große und mehrere kleine Kürbisflaschen gegossen, die alle ihre besonderen Namen haben. Im Hause findet darauf ein großes Festessen statt. Der reichliche Biergenuß erzeugt bald eine ausgelassene Stimmung. Endlich mahnt der Bräutigam zum Aufbruch. Der Vater bittet einen Augenblick um Ruhe, um für seine scheidende Tochter den Ahnen ein Trankopfer darzubringen. Mit dem gefüllten Trinkhorn hockt er vor dem Hausaltar nieder und betet:
„Ihr Ahnen, nehmt dies Bier! Meine Tochter übergebe ich heute ihrem Manne. Wenn sie jetzt mit ihm geht, laßt es ihr wohlergehen, daß sie friedlich lebt und Kinder bekommt, daß ich mich des Besitzes der erhaltenen Rinder freuen kann.“ Bei diesen Worten gießt er das Bier langsam auf die Erde.
Natürlich fehlt es bei einer solchen Hochzeit nicht an vielen anzüglichen Gesängen, die nach unsrer Anschauung die Grenzen des Schicklichen weit überschreiten. Aber es ist größtenteils die Unbefangenheit der Naturkinder solchen Dingen gegenüber, die darin zum Ausdruck gelangt. Das Natürliche ist ihnen eben natürlich, eine Auffassung, der wir auch in der Bibel oft begegnen. Sie sind sogenannte „Wilde“, die Europas übertünchte Höflichkeit nicht kennen, und die, um mit einem englischen Ausdruck zu reden „a spade a spade“ nennen. Damit will ich nicht etwa alle diese Dinge entschuldigen oder als harmlos hinstellen. Nur weil wir so leicht zur Überhebung neigen, ist es angebracht, immer wieder zu betonen, daß wir „Zivilisierte“ auch in diesem Stück nicht das geringste Recht haben, uns irgendwie besser und sittlicher zu dünken als jene Neger. Im Gegenteil hätte mancher europäische Vater, der seine Tochter „verkauft“ hat, allen Grund, vor unserm Paremann zu erröten. Denn wie oft kommt es auf unsern geräuschvollen Hochzeiten mit ihren „vielen anzüglichen Gesängen, die nach unsrer Auffassung die Grenzen des Schicklichen weit überschreiten,“ vor, daß der Hausvater aus gläubigem Herzen ohne Scheu vor seinen Gästen ein Gebet für das fernere Wohlergehen seiner Tochter spricht? — — —
Unterdes hat man zwei Nachbarskinder gebeten, der jungen Frau in ihr neues Heim zu folgen, damit sie gleichsam ein Stück ihrer alten Umgebung 3–4 Tage lang um sich hat und das Heimweh nicht aufkommen kann. Auch geben ihr die Eltern einen Mattensack mit, der mit allerlei Speisen angefüllt ist.
Die junge Frau weint vor sich hin und sagt: „Muß ich nun wirklich fort?“ Der Bruder nimmt sie kurzerhand auf den Rücken und trägt sie bis außerhalb des Gehöftes, wo er sie an den Bräutigam und seine Genossen abgibt, die sie nun so lange tragen müssen, bis sie sich mit einem kleinen Geschenk bei der jungen Frau von der Verpflichtung dazu losgekauft haben. Aus dem ganzen Wege erschallt der Hochzeitsgesang der begleitenden Frauen:
Das heißt in freier Übersetzung:
(sie sprach von ihrem Bräutigam und seinen Angehörigen als von Fremden in der dritten Person. Nach ihrer Verheiratung gehört sie jedoch zum Hause ihres Mannes, denn:)
(Jetzt kann sie nicht mehr die Kühe ihrer Eltern mit: unsre Kühe bezeichnen.)
Am Hause ihrer Schwiegereltern angekommen, bleibt die junge Frau solange stehen, bis die Schwiegermutter ihr ein kleines Geschenk gegeben hat, dann erst setzt sie sich draußen nieder. Durch weitere Geschenke läßt sie sich zum Eintritt ins Haus bewegen. Auch der Schwiegervater gibt ihr ein Tuch od. dgl. und sagt ihr ein paar ermunternde Worte. Nachdem man nochmals gut gegessen und getrunken hat, ziehen sich die Neuvermählten in irgend ein Nachbarhaus zurück oder tanzen auch mit den übrigen den größten Teil der Nacht hindurch. Vier Tage lang genießen sie ungestört ihr junges Glück, empfangen Besuche von Freunden und Verwandten, die alle nicht mit leerer Hand kommen. Am fünften Tage zeigt der junge Ehemann seiner Frau die ihm gehörigen Äcker, manchmal führt ihr auch eine Frau die Hand zu einigen Hackenschlägen, die sie gewissermaßen in ihre zukünftige Arbeit einführen sollen.
Diese feierliche Einholung der Frau (mlondolo) kann sich mancher in seinen jungen Jahren nicht leisten, weil seine Eltern das viele Bier und die sonstigen Festspeisen nicht zusammenbringen können. Er begnügt sich dann damit, seinem Schwiegervater zwei Kürbisflaschen voll Bier zu bringen und nimmt dann ohne weitere Formalitäten seine Frau zu sich. Das nennt man etwas verächtlich ihurura = das Herbeischleifen. Die große Hochzeit muß aber nach der Paresitte unbedingt veranstaltet werden, evtl. noch im hohen Alter, sonst dürfen weder die eignen Kinder noch die Enkel nach dieser Form heiraten bzw. geheiratet werden. So kann man hier das Schauspiel genießen, der nachträglichen Hochzeit alter Leute beizuwohnen, die sich unter genauer Beobachtung der oben beschriebenen Formen abspielt. Die oft schon bejahrte Frau wird aus dem elterlichen Gehöft, wohin sie sich für eine Nacht zurückgezogen hat, abgeholt, auf dem Rücken getragen usw.
Das Paremädchen kommt völlig aufgeklärt in die Ehe. Kinder sind sehr erwünscht. Mittel zur Verhütung der Konzeption sind zahlreich bekannt, werden aber von Eheleuten wohl nie angewandt. Sonst ist künstlich mit pflanzlichen Mitteln herbeigeführter Abortus häufig (z. B. bei Kirya). Kinder, besonders Mädchen, sind schon aus dem Grunde erwünscht, weil bei ihrer Verheiratung die Morgengabe des Bräutigams den Vater mit einemmale zum reichen Manne machen kann. Aber auch Knaben sind willkommen als Stammhalter und Erben. Die Eltern hängen mit großer Liebe an ihren Kindern. Leider ist die heidnische Furcht in so sehr vielen Fällen größer als die Liebe, und aus nichtigen Gründen werden viele der unschuldigen Kleinen gemordet — Opfer des Aberglaubens unwissender Eltern.
Die beiderseitigen Angehörigen des jungen Paares springen ihm in der ersten Zeit noch oft hilfreich unter die Arme. Man schenkt der Frau allerlei Hausrat und Nahrungsmittel, um die Sorgen des Lebens noch eine Weile fernzuhalten. Doch nicht immer beginnt die Ehe so glücklich, wie hier geschildert. Mancher Vater borgt auf die von dem zukünftigen Bräutigam seiner Tochter zu erwartende Morgengabe hin tüchtig, und wenn der Tag der Hochzeit kommt, wandert der ganze Brautpreis in fremde Hände. Noch schlimmer liegt die Sache, wenn der Vater den ganzen oder größten Teil des Brautpreises borgt und dann seine Tochter dem Darleiher zur Ehe verspricht. Da muß das arme Ding oft gegen ihren Willen mit einem Manne die Ehe eingehen, der schon mehrere Frauen hat und seinem Alter nach gut ihr Vater sein könnte. Übrigens sieht es manche Mutter gar nicht ungern, wenn ein älterer Mann um die Hand ihrer Tochter anhält. „Kind,“ sagt sie, „schau nicht auf die jungen Burschen. Sie sind wohl schöner in deinen Augen; aber sie werden dich, wenn ihr erst einmal verheiratet seid, lange nicht so gut behandeln. Dieser Alte wird dich nicht schlagen, wie sie es sicher tun werden, sondern dich sanftmütig zurechtweisen.“
Nicht immer ist der volle oder „große Brautpreis“ zu zahlen. Handelt es sich um eine ältere Witwe oder eine geschiedene Frau in vorgerücktem Alter, so bezahlt man eine Kuh, oder wenn die Braut schon im Matronenalter steht, gar nur drei Ziegen. Manch junger Bursche, der gerne ein hübsches Mädchen heiraten würde, aber nicht die erforderlichen Kühe hat, heiratet so eine „Mutter“, die tüchtig für ihren jungen Gatten ackert und ihm in einigen Jahren soviel Kühe erarbeitet hat, daß er daran denken kann, sich noch eine jüngere Frau dazuzunehmen. Solch armen Burschen sagen die Alten: „Heirate nur eine ‚Mutter‘, damit du erst einmal ein Heim hast,“ oder, wie sie sagen, einen Platz, „deinen Bogen hinzulegen“.
Stirbt der Ehemann kurz nach der Verheiratung, so gibt der Vater des Mädchens in der Regel den Brautpreis zurück. Ist das Mädchen bereits ein- oder zweimal niedergekommen, war also schon ein paar Jahre mit dem Manne verheiratet, so behält der Vater gewöhnlich die Morgengabe. Die Frau wird dann entweder von einem Bruder des Verstorbenen geerbt (5. Mose 25, 5), oder ein neuer Freier zahlt seine Kühe an den Vater des ersten Mannes. Unter keinen Umständen ist es statthaft, daß jemand zwei Brautpreise für seine Tochter „ißt“, wie der Paremann sagt. Ist das Mädchen einmal verheiratet, so hat der Vater alle Rechte abgetreten. Wird später nochmals aus irgendeinem Grunde — Scheidung oder Tod des Gatten — die Morgengabe bezahlt, so sind immer andre Interessenten da, an die man sich zu halten hat.
Uns erinnert die Zahlung des Brautpreises zu sehr an den Abschluß eines Geschäftes, als daß sie uns auf den ersten Anblick sympathisch erscheinen würde. Auch aus Missionskreisen hat sich schon mancher dagegen ausgesprochen. Mir scheint es aber, daß die Sitte auch sehr viel Gutes an sich hat. Vor allem erschwert sie die Ehescheidung, wie wir noch weiter unten sehen werden. Und solange die christliche Auffassung von der Ehe noch nicht Allgemeingut geworden ist, kann man sich meiner Ansicht nach mit diesem Brauche abfinden und hat vorläufig noch keinen Grund, ihn aus den christlichen Gemeinden verbannt zu wünschen, ganz abgesehen von dem großen Widerstand, auf den ein Versuch seiner Abschaffung auch bei den Christen selbst stößt.
In der Regel hat der Mwasu mehrere Frauen. Früher hatte jede Frau ihr eigenes Haus. Aber seitdem für jede Hütte Steuer zu zahlen ist, hat mancher seine Frauen zusammen unter einem Dache, ein Zustand, der dem häuslichen Frieden wenig förderlich ist. Man sucht das auch nach Möglichkeit zu umgehen. So werden die Frauen in kleinen, schlechtgebauten Wachthütten untergebracht, wo sie nun die meiste Zeit zubringen müssen und gewöhnlich auch kochen. Zieht dann der Steuerschreiber der Regierung durchs Land, um die Hütten aufzuschreiben, so werden die Töpfe usw. in das „große Haus“ getragen, damit die Hütehütten nicht ebenfalls als Wohnhäuser angesprochen werden und man nicht auch für sie Steuer zu zahlen braucht. Das ist sicherlich ein in jeder Hinsicht unerfreulicher Zustand, der mit einem Schlage abgeschafft werden könnte, wenn man für jede weitere Frau einfach die 3 Rupien Jahressteuer erheben wollte, ohne Rücksicht darauf, ob sie ein besonderes Haus bewohnt oder nicht. Vielleicht würde dadurch die Vielweiberei etwas eingeschränkt; sicher aber würde das Versteckenspielen der Regierung gegenüber aufhören und auch die häuslichen Verhältnisse in vielen Dingen geregelter werden.
Will ein Mann eine zweite Frau heiraten, so bereitet er einen großen Topf Bier und trägt ihn zu seinem Vater, ihm gleichzeitig seine Bitte vorlegend. Hat der Vater noch genügend Kühe, so ist er damit einverstanden, und die Dinge nehmen dann denselben Verlauf, wie oben beschrieben.
Noch einer Sitte möchte ich Erwähnung tun: der Haussklaverei (vuzoro). Steht nämlich ein Bursche völlig mittellos da, weil er entweder gänzlich verwaist oder sein Vater arm ist, dann geht er zu einem reichen Mann, und bittet ihn, ihm zu einer Frau zu verhelfen, d. h. ihm ein Darlehen in Gestalt der Morgengabe zu geben. Das nennt der Mwasu kuzora = kaufen. D. h. durch das Darlehen „kauft“ der Reiche den Armen. Der Sklave heißt deshalb mzoro = der Gekaufte. Nun dürfen wir bei diesem Brauch nicht an Verhältnisse denken, die wir in Europa mit dem Wort Sklaverei zu verbinden gewohnt sind. In den meisten Fällen geht es dem Gekauften gar nicht übel, wenigstens nie so, wie wir bei dem Wort Sklave zu vermuten geneigt sind. Er nennt seinen Herrn Vater (vava), und dieser heißt ihn seinen Sohn. Das Hörigkeitsverhältnis kann jederzeit durch Rückzahlung der geborgten Rinder aufgelöst werden.
Ist der betreffende reiche Mann willens, den bei ihm Hilfe Suchenden zu „kaufen“, so trägt er ihm auf, mit seinem nächsten Verwandten, sei es auch einer Frau, zu ihm zu kommen, damit ein Zeuge da ist, der ihm den Sklaven „übergibt“. Diese Übergabe findet statt, und der Mzoro bringt seinem Vava als erste Liebesgabe zwei Kalabassen voll Bier mit, welche während der Verhandlung leergetrunken werden. Alle möglichen Fälle werden besprochen und die Rechtslage festgestellt. Sind diese Formalitäten erledigt, so sagt der „Vater“ seinem „Sohne“: „Nun geh und suche dir eine Frau!“ Alle Pflichten, die sonst der leibliche Vater bei der Verheiratung seines Sohnes zu erfüllen hat, übernimmt nunmehr der Herr. Die Hauptgegenleistung des Sklaven besteht im Hüten und Ackern. Im Hüten wechselt er sich mit seinem Herrn und dessen leiblichen Söhnen ab, so daß auch da von einer Sklaverei in unserm Sinne nicht die Rede sein kann. Oft stellt der „Vater“ einige seiner Kühe bei dem Hörigen unter, dessen Frau nun aus Butter und Milch einen schönen Verdienst hat. Auch die Tatsache, daß mancher Sklave weit von seinem Herrn weg wohnt, zeigt zur Genüge, daß zwischen Herr und Sklave hier ein mehr patriarchalisches Verhältnis besteht. Natürlich gibt es auch Sklaven, die ihrem Herrn trotzig begegnen und sich nicht allzu gefällig erweisen. Da hat dann allerdings der „Vater“ ein Mittel in der Hand, seinen „Sohn“ hart zu strafen. Er nimmt dem Ungefügigen ohne weiteres die Frau fort und bringt sie wieder zu ihren Eltern, um später bei ihrer Verheiratung mit einem andern seine Rinder wiederzuerhalten. Es kommt auch vor, daß der Herr selbst die Frau seines früheren Sklaven heiratet. In dieser unbeschränkten Gewalt über die Frau des Hörigen scheint mir das Bedenkliche an der ganzen Einrichtung zu liegen. Und noch eine weitere Sache: Die Hörigkeit vererbt sich, wenn der Vater nicht noch bei Lebzeiten die Schuld bezahlt hat. Die Söhne des Mannes stehen also alle nach dem Tode ihres Vaters im Sklavenverhältnis, bis es ihnen gelungen ist, das ursprüngliche Darlehen zurückzuzahlen. Verboten war es, einen Sklaven zu töten. Geschah es doch, so mußte das Lösegeld, etwa zehn Rinder, an die Verwandten des Mzoro gezahlt werden, und das Hörigkeitsverhältnis war ebenfalls gelöst.
Ist der Sklave nicht imstande, seine ihm geborenen Söhne zu verheiraten, und nimmt er zum zweitenmal die Hilfe seines Herrn in Anspruch, so sagen die Wapare: „Er ist ein Sklave für alle Ewigkeit.“ Sie nennen das kishong’o. Hat der Mzoro Töchter, so kann er den Kaufpreis für eine von ihnen an seinen Herrn überweisen und hat sich damit freigekauft. Sonst muß er bei jeder Verheiratung einer Tochter den Isemuntu-Ochsen an seinen Herrn bezahlen, gewissermaßen als Anerkennungsgebühr, weil ja die Töchter „von den Kühen des Herrn Geborene“ sind! Das heißt: Die Töchter hätte der Sklave nicht ohne die Frau, die Frau hätte er nicht ohne die ihm geliehenen Rinder. Auch alles, was sich der Sklave sonst erarbeitet, ist im Grunde genommen Eigentum des Herrn; deshalb fällt auch beim Tode des Sklaven all sein Gut an diesen und nicht an seine Verwandten. Es ist eben alles auf die geliehenen Kühe zurückzuführen, und ehe diese nicht bezahlt sind, steht das Parerecht auf seiten des Herrn.