19. Über alles andere wäre nun gehandelt; noch erübrigt es aber, über die Diction und über die Reflexion zu sprechen. Das auf die letztere Bezügliche mag jedoch in den Büchern über die Redekunst seinen Platz finden; denn dies ist die Disciplin, der es genauer angehört. Zum Gebiete der Reflexion rechnen wir das, was mittelst der Rede bewirkt werden soll. Dazu zählt das Beweisen und Widerlegen, das Erregen von Mitleid, Furcht, Zorn und was dergleichen mehr ist, endlich das Darstellen einer Sache als gering oder gewichtig. Augenscheinlich hat man auch im Bereiche der Begebenheiten von denselben Gesichtspunkten auszugehen, wenn es Vorgänge als rührend oder furchtbar, als gewichtig oder wahrscheinlich darzustellen gilt. Der Unterschied besteht nur darin, daß die Eindrücke hier ohne sprachliche Äußerung erzeugt werden müssen, während sie in der Rede durch diese und vom Redenden bewirkt werden sollen. Denn was bliebe dem letzteren zu thun übrig, wenn die Wirkung schon durch den Anblick und nicht erst durch die Rede hervorgebracht würde?

Im Bereiche der Diction aber bilden die Modalitäten des Ausdrucks einen Gegenstand der Untersuchung. Davon Kenntnis zu nehmen ist jedoch die Sache der Vortragskunst und desjenigen, der die obersten Principien derselben inne hat. Dahin gehört die Unterscheidung von Gebot, Wunsch, Erzählung, Drohung, Frage und Antwort und was es etwa dergleichen mehr giebt. Erwächst doch aus der etwaigen Unkenntnis dieser Dinge dem Dichter und seinem Werke kein irgend nennenswerter Vorwurf. Oder wer möchte wohl einen Fehler in dem erblicken, was PROTAGORAS an HOMER getadelt hat, daß dieser nämlich mit den Worten: „Göttin, singe den Zorn“ einen Wunsch zu äußern meine, während er doch einen Befehl ausspricht; denn wenn man jemand etwas thun oder lassen heiße, so sei dies eben ein Befehl. Darum wollen wir diesen Gegenstand als einer anderen Disciplin und nicht der Poetik angehörig auf sich beruhen lassen.