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Die Gewerkschaftsbewegung / Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. cover

Die Gewerkschaftsbewegung / Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.

Chapter 21: IV. Die einzelnen Gewerbe.
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Die Darstellung fasst die gewerkschaftliche Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern in verschiedenen Ländern zusammen und versammelt dafür verfügbares Tatsachenmaterial. Nationale Ausprägungen werden vergleichend untersucht, wobei sozialistische, liberale und konfessionelle Gewerkschaftsformen sowie christliche und katholische Arbeitervereine zur Sprache kommen. Ebenfalls berücksichtigt sind kaufmännische Vereinigungen und staatliche sowie private Beamtenorganisationen als verwandte oder vorstufige Formen. Die Arbeit diskutiert Abgrenzungsprobleme und Auswahlkriterien und plädiert für eine einheitliche Behandlung, um Entwicklungsstufen, Funktionen und Struktur der wirtschaftlichen Interessenvertretung übersichtlich darzustellen.

„In Erwägung der steigenden Konzentration des Kapitals und der numerischen Schwäche der Gewerkschaften im Verhältnis zur Gesamtmasse der Arbeiter drückt der Kongreß die Ueberzeugung aus, daß eine fernere Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht möglich sei, sowie daß der Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten soll.“

Der von einem französischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig zurückgewiesen. Der nächste internationale Gewerkschaftskongreß wurde für 1889 in Paris in Aussicht genommen.

So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongreß mit einem völligen Siege des Sozialismus geendet. —

Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die französischen Possibilisten zum 14. Juli 1889 einen internationalen Arbeiterkongreß nach Paris, hatten aber in der Einladung bestimmt, daß die Prüfung der Mandate nach Nationalitäten erfolgen solle. Hiernach glaubten die Marxisten ihren Ausschluß vom Kongresse befürchten zu müssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris, innerhalb der französischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten. Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und beschlossen ihrerseits einen Gegenkongreß auszuschreiben, wozu sie den Auftrag von zwei französischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu haben behaupteten.

Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar 1889 im Haag eine Einigungskonferenz statt, an welcher je zwei Abgesandte für Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongreß auf den 14. Juli 1889.

An diesem Tage wurden beide Kongresse in Paris eröffnet. Beide haben auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizuführen, dieselben scheiterten aber daran, daß die Marxisten die Mandatsprüfung dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongreß zulassen wollten.

Der Marxistenkongreß[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht, von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse beschickt. Die ersten fünf Tage wurden abgesehen von Störungen, die von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten und Berichte der Abgeordneten über die Verhältnisse in den einzelnen Ländern ausgefüllt, so daß am letzten Tage nichts übrig blieb, als über die eingebrachten Anträge ohne Beratung abzustimmen, was lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte. Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem bezüglichen Beschlusse forderte der Kongreß:

1. Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für jugendliche Arbeiter.
2. Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von 14–18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden.
3. Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert.
4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen einwirkt.
5. Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren.
6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für alle Arbeiter.
7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist.
8. Verbot des Trucksystems.
9. Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w.
10. Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem).
11. Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus.
12. Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren.

Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag, die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel: „Der Achtstundenarbeitstag“ herauszugeben und endlich den nächsten internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die insbesondere von dem Holländer Domela-Nieuwenhuis und der Mehrzahl der Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der sozialen Revolution und insbesondere des sog. „Militärstreiks“, d. h. der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen Arbeiterkongreß abzuhalten.

Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der sozialdemokratischen Partei einzutreten.

Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:

„Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.

In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der amerikanischen federation of labor auf ihrem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.

Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.“

Der Possibilistenkongreß[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich, 66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4 Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung, Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes. Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung faßte man folgenden Beschluß:

„1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende Taktik am besten beurteilen können.

2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung ergehen, sich national und international zu organisieren.

3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren Sprachen erscheint, soll für die sozialistischen Parteien der verschiedenen Länder in Aussicht genommen werden.

4. Alle Organisationen sollen für ihre wandernden Mitglieder Karten ausgeben, um sie für ihre Arbeitsbrüder in allen Ländern kenntlich zu machen.

5 Für jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden, soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu übersetzen und an die interessierten Kreise zu übermitteln, welche an sie über die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.“

Endlich beschloß der Kongreß, die Arbeiter der einzelnen Länder sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten, welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.

Auch hier wurde beschlossen, den nächsten Kongreß 1891 in Brüssel abzuhalten. —

So war der Boden für ein Zusammengehen der beiden Richtungen vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in Brüssel abgehaltene zweite internationale Arbeiterkongreß[186] konnte deshalb mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele auswärtige Abgeordnete, darunter 65 französische, 28 englische und 40 deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrücklich bemerkt, daß sie sowohl sozialistische wie bloß gewerkschaftliche Organisationen verträten. Ebenso wird hervorgehoben, daß die vertretenen 17000 dänischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen Vereinen angehörten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter in Kopenhagen.

Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung. Nachdem die Abgeordneten die Verhältnisse der einzelnen Länder geschildert hatten, brachte man in einer Resolution die Enttäuschung darüber zum Ausdrucke, daß die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe und forderte die Arbeiter aller Länder auf, fortdauernde Erhebungen anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.

Große Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage der internationalen Organisation. Am weitesten gingen die Belgier und ein Teil der Franzosen, die verlangten, daß jede Nation ein Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begründeten, daß die Arbeiter aufhören müßten, französische, deutsche, englische u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden müßten. Die Mehrheit der Franzosen und die Engländer stellten sich freilich ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, daß der internationalen Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden müsse, verlangten deshalb, daß überall Gewerkschaften begründet werden sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten müsse, sowie daß auf Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschränkender Gesetze hingearbeitet werden müsse, wollten aber die internationale Verbindung auf die Einrichtung nationaler Gewerkschaftsekretariate beschränkt sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung für die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbände, bilden sollten. Die Deutschen endlich erklärten, daß ihre Gesetze ihnen auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation nur durch Vertrauensmänner möglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf beschränken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz zu legen, die Form aber den einzelnen Ländern überlassen. Nachdem sie sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklärt hatten, wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, würde folgende Resolution fast einstimmig angenommen:

„Unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen und bei dem Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrücken, sind Streiks und Boykotts eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse, einmal, um die auf ihre materielle und politische Schädigung gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch, um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.

Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten Zwecke erreichen zu können.

Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß, der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande, wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu treffen.

Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses Rechtes hindern.“

Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.

Hinsichtlich der Maifeier hatten die deutschen Vertreter auf einer Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten. Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender vermittelnde Antrag angenommen:

„Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren, beschließt der Kongreß:

Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein, soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich gemacht wird.“

Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des von Nieuwenhuis (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. —

Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt, auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.

Zunächst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nämlich auf Grund des in Brüssel gefaßten Beschlusses, den nächsten Kongreß 1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die Komitees der drei großen schweizerischen Arbeiterverbände: des Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zürich „an alle Gewerkschaften und sozialistischen Parteien“ erlassen hatten, fanden sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongreßbericht mitteilt, nahm man von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter Erinnerungen war lediglich der, daß der Gewerkschaftskongreß in Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen internationalen Kongreß für den Achtstundentag für 1893 nach London einzuberufen. Aber den Bemühungen des schweizerischen Komitees, das sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte, gelang es schließlich doch, die Zurücknahme der bereits erlassenen Einladung und den Beschluß herbeizuführen, sich an dem Züricher Kongresse[187] zu beteiligen.

Derselbe fand vom 6.–12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26. März 1893 in Brüssel abgehaltenen und von folgenden Verbänden:

1. für Frankreich Comité révolutionaire central, parti ouvrier und bourse du travail,
2. für Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der Gewerkschaften,
3. für England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat, socialdemocratic federation, independant labour party und einige größere Einzelvereine,
4. für Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und Oesterreich die Zentralvorstände der sozialistischen Parteien,

besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung festgesetzt waren.

Obgleich die Einladung gerichtet war: „an alle Gewerkschaften sowie an diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen“, hatten sich die Anarchisten und die deutschen „unabhängigen Sozialisten“, die man gerade hierdurch hatte ausschließen wollen, eingefunden und suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte. Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwähnt aus Dänemark 2 Delegierte für 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und 90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus Ungarn 9 Vertreter für die politische Partei und 23 Gewerkschaften, aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete, darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, daß die Engländer erklären ließen, sie seien diese zwecklosen Debatten übersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie hätten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten schuldig, ihre Pflicht zu erfüllen; würde der Kongreß nicht endlich in seine Tagesordnung eintreten, so wären die englische Delegierten leider gezwungen, den Kongreß zu verlassen.

Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maßregeln zur internationalen Durchführung des Achtstundentages. Gegenstände der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes, die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur Annahme gelangte schließlich einstimmig eine Resolution, in welcher die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen Durchführung die gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In derselben wurde ferner bemerkt:

„Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den außerpolitischen freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen, um dadurch der gesetzlichen Einführung desselben für die ganze Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.“

Sehr langwierige Verhandlungen knüpften sich an die beiden Gegenstände der Tagesordnung: „Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle“ und „Politische Taktik der Sozialdemokratie“. Bei dem ersteren Punkte handelte es sich wieder um den Antrag der Holländer, den Krieg durch einen allgemeinen Streik unmöglich zu machen, doch wurde derselbe gegen die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die übrigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits einig über die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des gewerkschaftlichen Kampfes, so daß eine dementsprechende Resolution mit 18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.

Bei der Frage der Maifeier kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf machten den Brüsseler Beschluß nicht mit dem erforderlichen Nachdruck und Ernst ausgeführt zu haben. Es wurde deshalb schließlich neben der einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen von Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Rußland ein Zusatz dahin angenommen, daß die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu unterstützen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begründung, daß die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede zu beseitigen, der Ausdruck „soziale Revolution“ durch „soziale Umgestaltung“ ersetzt.

Ueber die Gewerkschaftsfrage wurde eingehend verhandelt. Es standen sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent v. Elm führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage, wie die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien, habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände, da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw. Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden, wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.

Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst deren Leitung in die Hand nehmen.

Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:

„1. Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe;
2. Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger Hülfeleistung;
3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind; denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse, sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig auszutauschen;
4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt zu übertragen ist.“

Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und statt dessen folgender von Volders (Belgien) gestellte Gegenantrag angenommen:

„Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die Obliegenheit haben:

1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen, ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung Widerstand leisten zu können;
2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu vereinigen;
3. durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen;
4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional, national und international zu organisieren, damit in den Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im Einverständnis handeln;
5. durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate, deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln;
6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen, solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können;
7. für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu behandeln;
8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des Proletariats zu sichern.“

Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich, Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die holländische Resolution.

Hinsichtlich des Schutzes der Arbeiterinnen wurde ein Antrag einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.

Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nächsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt für 1896 in London festgesetzt wurde. —

Dieser Kongreß, der unter dem Namen „Internationaler sozialistischer Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß[188] vom 27. Juli bis 1. August 1896 in London tagte, war der erste, an dem die englischen trade unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht, ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen Vorgängern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage ausgefüllt durch die Redekämpfe mit den Anarchisten, die so heftig wurden, daß die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden mußten, bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschließen. Mit ihnen verließ dann auch die von Domela Nieuvenhuis geführte Mehrheit der Holländer den Kongreß.

Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende Nationen vertreten:

England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der Socialdemocratic Federation, 115 der Independant Labour Party, 22 der Fabian Society, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften, 3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem Organisationskomitee angehörten. Außerdem Frankreich (113 Abgeordnete), Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Rußland (7), Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dänemark (7), Spanien (8), Holland (15), Rumänien, Bulgarien, Böhmen, Ungarn, Schweden, Amerika, Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen, ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.

Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der Agrarfrage, wurde im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschränkt, neben der Forderung der Ueberführung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern diesen selbst überläßt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.

Zu der Frage der politischen Aktion wurde beschlossen, den Arbeitern die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und zwar „unabhängig von allen bürgerlichen Parteien“. Der letztere Zusatz wurde von Seiten der englischen trade unions und der Fabian Society bekämpft, jedoch mit großer Mehrheit angenommen.

Unter der Bezeichnung „Erziehung und körperliche Entwicklung“ wurden Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschloß in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten bis zur Universität, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der früheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner internationalen Konferenz betont.

In Bezug auf die „Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse“ wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur Gewerkschaftsfrage in einer ausführlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:

„Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschließlich des Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen, muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisiert ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.

Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig, wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse. Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen, müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen, um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln. Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats nach folgenden Richtungen notwendig:

1. Abschaffung der Zölle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprämien.
2. Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung. Indem der Kongreß in letzterer Beziehung die Beschlüsse des Pariser Kongresses wiederholt, empfiehlt er, die nächste Agitation hauptsächlich darauf zu konzentrieren:
  a) den gesetzlichen achtstündigen Normalarbeitstag zu erringen;
  b) das Schwitzsystem zu beseitigen und für die Arbeiter der Hausindustrie einen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen;
  c) ein vollständig freies Vereins- und Versammlungsrecht für beide Geschlechter herbeizuführen.

Um dieses durchzuführen, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen und politischen Bethätigung notwendig.

Deshalb erklärt der Kongreß, anschließend an die gleichen Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften für ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der für ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehören.

Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion zu ermöglichen, sich in Verbänden, die sich auf das ganze Land erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Kräfte in Sonderorganisationen zu verwerfen. Die politische Anschauung darf keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden, es ist aber eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten heranzubilden. Es muß als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen werden, die im Berufe beschäftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen und gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung für Männer und Frauen anzustreben.

Neben dem Kampfe für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Gewerkschaften die Ausführung der Arbeiterschutzgesetze zu überwachen, die Beseitigung gesundheitsschädlicher Betriebsformen sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongreß hält den Streik und Boykott für ein notwendiges Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Möglichkeit für einen internationalen Generalstreik nicht gegeben.

Das nächste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der Ausdehnung des Streiks auf ganze Länder oder Industrien abhängt.

Um eine einheitliche internationale gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter zu ermöglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Möglichkeit Statistiken über den Arbeitsmarkt führen und diese sowie die regelmäßigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande vorkommenden wichtigen Vorgänge gegenseitig melden.

Besonders wird den Gewerkschaften aller Länder zur Pflicht gemacht, dafür zu sorgen, daß vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der Landesorganisationen werden, und daß diese Arbeiter nicht zu geringeren Löhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und Boykotts sind die Gewerkschaften aller Länder verpflichtet, sich gegenseitig nach Kräften zu unterstützen.“

Hinsichtlich der Maifeier schloß sich der Kongreß lediglich den früheren Beschlüssen an mit dem Zusatze: „er erblickt in der Maifeier eine wirksame Demonstration für den Achtstundentag und hält die Arbeitsruhe für die wirksamste Form der Demonstration.“

War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer internationalen Organisation empfohlen, so beschloß man eine solche auch für die politischen Beziehungen und insbesondere zum Zwecke der regelmäßigen Berufung internationaler Kongresse. Indem man die Begründung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen über die soziale Frage in allen Ländern bereits enthielten, wurde folgender Beschluß gefaßt:

1. „Der Kongreß beschließt, daß ein Versuch gemacht werde, ein ständiges internationales Bureau mit einem verantwortlichen Sekretär zu errichten, welches seinen Sitz in dem hierzu passendsten Lande in Europa haben soll.
2. Ein kleines Komitee wird von diesem Kongresse ernannt mit dem Auftrage, dem nächsten internationalen Kongresse Vorschläge zur Ausführung des in Ziff. 1 Gewünschten zu unterbreiten.
3. Dieses Komitee soll berechtigt sein, als provisorisches Komitee zu handeln. Jede Nation, die in ihm nicht vertreten ist, hat das Recht, einen Vertreter bis zum nächsten Kongresse zu entsenden.
4. Der Kongreß anerkennt die wachsende Notwendigkeit internationaler wirtschaftlicher Information. Er ersucht deshalb alle Nationen, ihren ganzen Einfluß aufzuwenden, um die Beschlüsse des Brüsseler und Züricher Kongresses betr. die Errichtung eines internationalen Informationsbureaus zur Ausführung zu bringen.“

Gegen 5 Nationen, die für die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen beschlossen, daß das internationale Bureau seinen Sitz in London haben soll.

Nachdem man dann noch Beschlüsse über die Abschaffung der Kriege durch internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wöchnerinnen, die Beschäftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie über eine Amnestie gefaßt und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschließlich für die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich dies als unmöglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und ausschließlich einzuladen:

1. „die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thätigkeit als ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen;
2. alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thätigkeit anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen.“

Die Prüfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere Mandatprüfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen besteht. Die Mandate der Nationalitäten, die weniger als 5 Delegierte senden, werden von der Mandatprüfungskommission geprüft, ebenso wie die angefochtenen Mandate.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. —

Werfen wir einen Rückblick auf die bisherigen Ansätze zu einer internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit der alten „Internationale“ ein großer Fortschritt zu verzeichnen, insbesondere sind die seit ihrem Erlöschen abgehaltenen Kongresse nicht mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden großen elementaren Strömungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natürlichen Ausdrucke gelangen.

Dagegen beruht ihre Unvollkommenheit hauptsächlich auf der Verknüpfung der gewerkschaftlichen mit der politischen Bewegung. Daß dabei die erstere zurückgedrängt werden muß, hat insbesondere der Londoner Kongreß bewiesen, auf dem die erste offizielle Beteiligung der englischen trade unions, der einzigen Arbeiterorganisation, die sich bisher zu einer wirklichen Macht hat entwickeln können, zu einem Zusammenstoße führte, den man aus Rücksichten der Gastfreundschaft vermied, öffentlich stark hervortreten zu lassen, der aber die Sympathieen der Engländer für die gemeinschaftliche Thätigkeit so abkühlte, daß David Holmes, einer der anerkannten Führer der älteren Gewerkvereinler, öffentlich erklärte, dies sei der letzte Kongreß dieser Art, auf dem die britischen Gewerkvereine vertreten gewesen wären, und daß darauf die 185 Vertreter der trade unions bis auf ganz wenige sich von den Verhandlungen fern hielten. Da nämlich, wie oben bemerkt, diese 185 mit den 120 Abgeordneten der Socialdemocratic Federation, den 115 Delegierten der Independent Labour Party und 55 Vertretern kleiner Gruppen die aus 475 Mitgliedern bestehende Delegation bildeten, so waren die der Zahl noch weitaus einflußreichsten trade unions schon in ihrer eigenen Gruppe in der Minderheit und nicht in der Lage, ihren Standpunkt geltend zu machen. Um so mehr wurden sie im Kongresse selbst überstimmt und hier Beschlüsse gefaßt, die ihren Grundsätzen durchaus zuwiderlaufen. So, wenn die staatliche Besitznahme aller Produktionsmittel einschließlich des Grund und Bodens sowie der Verkehrsmittel und die Bildung einer eigenen Arbeiterpartei „unabhängig von allen bürgerlichen Parteien“ beschlossen wurde. Diese Beschlüsse waren gegen die trade unions um so feindlicher, als gerade in den letzten Jahren in ihrem Kreise, wie an anderer Stelle[190] mitgeteilt, die kollektivistische Richtung stark zurückgedrängt war. Auch die weitere Entwickelung der Dinge und insbesondere der Edinburger Kongreß[191] hat bewiesen, daß die Londoner Verhandlungen die Neigung der trade unions zum ferneren Zusammenarbeiten mit den Sozialisten sehr beeinträchtigt hat.

Die deutschen Sozialdemokratischen Blätter haben auch diesen Mißerfolg des Londoner Kongresses offen zugegeben. So erklärt z. B. der „Vorwärts“: „es hieße Schönfärberei treiben, wollte man behaupten, daß der eben abgeschlossene Kongreß einen vollkommen befriedigenden Eindruck hinterlassen hätte.“ Das Korrespondenzblatt der Generalkommission schreibt: „Die Hoffnung, die englischen Gewerkschaften durch den Kongreß für die sozialistische Arbeiterbewegung zu gewinnen und den Gewerkschaften des Festlandes näher zu bringen, ist infolge dieser Debatten nicht erfüllt.“ Wenn man dabei alle Schuld auf die Streitigkeiten mit den Anarchisten abwälzen will, so ist das eine einseitige Auffassung. Die „Neue Zeit“, das wissenschaftliche Zentralorgan der Partei, erkennt dies auch ausdrücklich an, denn nachdem sie bemerkt hat, daß der Kongreß einstimmig für einen Fehlschlag erklärt werde, fügt sie hinzu: „Und es ist nicht richtig, den Anarchisten und ihren Gönnern ausschließlich die Schuld daran zuzuschieben.“ Sehr wertvoll ist die dann folgende Ausführung, daß künftig entweder nur sozialistische Kongresse abgehalten, oder, was richtiger sei, die Thore des Kongresses möglichst weit aufgemacht werden müßten. „Denn nur die enge Verbindung mit dem Gros der vorwärts strebenden Arbeiterschaft schützt die Sozialdemokratie vor Verknöcherung, vor dem Verfallen in Sektierertum. Kein Bruchteil der Bewegung hat die Weisheit allein gepachtet; sie kann nur das Ergebnis der Gesamtbewegung sein.“

Sind hiernach die Ansätze zu internationalen Verbindungen zwischen den gewerkschaftlichen Gesamtorganisationen der einzelnen Länder noch auf den ersten Anfangsstufen stehen geblieben, ist man insbesondere bisher auf der Abhängigkeit von der Sozialdemokratie als politischer Partei noch nicht herausgekommen, so haben dagegen die Verbände einzelner Berufszweige bereits mehr erreicht und sind insbesondere zur Abhaltung regelmäßiger internationaler Kongresse gelangt, auf denen die Ansichten ausgetauscht und die angebahnten Beziehungen weiter befestigt werden. Allerdings ist die Entwickelung in dieser Hinsicht bei den überhaupt in Betracht kommenden Berufszweigen eine sehr verschiedene gewesen, und es sind nur wenige, bei denen man bereits von einem ernsthaften Erfolge sprechen kann, während es sich bei den übrigen erst um schwache tastende Versuche handelt und die an der Ausgestaltung beteiligten Personen sich auf das lebhafteste darüber beklagen, daß ihre Bemühungen so geringes Verständnis bei den Arbeitern finden. Aus diesem Grunde ist auch die Sammlung des einschlägigen Materials mit sehr großen Schwierigkeiten verknüpft, und es ist deshalb nicht möglich, für die nachfolgende Darstellung die Garantie absoluter Vollständigkeit zu geben.

IV. Die einzelnen Gewerbe.

1. Buchdrucker[192].

Wie die Buchdrucker überhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung marschieren, die höchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet, so daß dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden dürfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den übrigen darzustellen.

Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem Zentralkomitee der französischen Buchdrucker angeregt, das zugleich den ersten Schritt zur praktischen Ausführung dadurch that, das es 1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten internationalen Buchdruckerkongreß[193], der vom 18. bis 21. Juli in der Bourse du travail tagte, zusammenberief. Auf demselben waren die Buchdruckerverbände folgender Länder mit den dabei gesetzten Mitgliederzahlen vertreten:

Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500, Ungarn 800, Norwegen 500, Dänemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika 30000, zusammen 13 Länder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongreß beschloß, daß bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme führen sollte.

Der erste Punkt der Tagesordnung war die Regelung des Viatikums, die dadurch außerordentlich erschwert wurde, daß die Einrichtungen der einzelnen Länder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den meisten erhält jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Unterstützung ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese Länder erklärten sich für den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rückerstattung. Andere, insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf, daß sie hierzu bei der geringen Leistungsfähigkeit ihrer Kassen um so weniger im stande seien, als gerade diese Länder in besonders großem Umfange von Reisenden besucht würden, ja, es wurde sogar behauptet, daß es sich vielfach um Vergnügungsreisende handele; die Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging deshalb dahin, daß eine gegenseitige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum gegeben ohne Rücksicht auf den Grund der Reise, während in Belgien und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird: „abgereist wegen Mangels an Arbeit“. Der romanische Verband zahlt den nicht französisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum. In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch, spanisch und französisch verlangt, andernfalls erhält der Reisende nur eine einmalige Unterstützung von 2 Franken, um sofort wieder die Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschädigung ist verschieden. In Deutschland erhält der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung — in neuester Zeit 20 Kilometer — zurückgelegt hat, für jeden Tag einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den übrigen germanischen Ländern. Bei den romanischen Verbänden dagegen besteht das sog. kilometrische System, d. h. die Vergütung richtet sich nach der Länge des zurückgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).

Bei den Verhandlungen erklärten zunächst Nordamerika und England, daß sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rücksicht auf die abweichenden Verhältnisse ihrer Länder nicht anschließen könnten; der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung nicht gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der Sprachen geltend gemacht.

Von den meisten Seiten wurde betont, daß die Schwierigkeiten der Sache zu groß seien, um sie sofort erledigen zu können, und daß es richtiger sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde deshalb nur die Frage der Rückerstattung endgültig entschieden. Hier standen sich die Ansichten schroff gegenüber. Während einige Länder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, daß die Last des Viatikums grundsätzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der Reisende angehört, so daß dem fremden Verbande, der es gewährt, seine Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden müßten, sah die Mehrzahl hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität. Das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, daß der belgische Antrag: