Totschlag
und zwar unterschied man vorsätzliche Tötung (tiri) und fahrlässige Tötung (vanga). Im ersteren Falle war der große Blutpreis zu zahlen, oder der Täter wurde der Blutrache preisgegeben. Der große Blutpreis (irivi) bestand in 10–12 Rindern, wie schon S. 98 erwähnt. Für fahrlässige Tötung waren fünf Rinder zu zahlen. Handelte es sich um völlig unbeabsichtigte Tötung oder um Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, wurden nur die beiden „Rinder der Tränen“ bezahlt. Bei all diesen Zahlungen bildet ein Blutsbund zwischen beiden Parteien den offiziellen Abschluß; denn dieser im Verein mit dem „Niederwerfen des Kleides“ (s. S. 98. 99) schiebt späteren Erpressungsversuchen einen Riegel vor.