Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte vertreten gewesen sein, aber unparteiische Blätter, wie der „Daily Chronicle“, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei oder vier Leuten, die in London ein Bureau für den Zweck errichtet hätten, bei Ausständen den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewiß klassischer Zeuge, der jetzige Vorsitzende der Federated Engineering Employers, Alexander Siemens schreibt mir: „Die F. L. A. besteht zum Teil aus zweifelhaften Elementen. Während des Engineering-Streiks unternahm sie, unabhängige Arbeiter zu finden, um die Ausständigen zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering, daß die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie während des Ausstandes eine Menge Anhänger gefunden hatte.“ Danach darf man davon ausgehen, daß Herr v. Stumm sehr unrichtig berichtet war, wenn er in der Reichstagssitzung vom 9. März 1898 der Vereinigung eine große Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein völlig verunglücktes Unternehmen zu handeln.

Statistische Angaben über die trade unions giebt es erst seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung John Burnetts zum Arbeitsberichterstatter (chief labour correspondent) im Handelsamte. Seit dieser Zeit werden jährliche Berichte herausgegeben, doch waren dieselben anfangs unvollständig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine die ihnen zugesandten Fragebogen ausfüllte. Erst der im November 1898 veröffentlichte Bericht für 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den Anspruch auf annähernde Vollständigkeit erhebt. Danach gab es:

1892 1203 Vereine mit 1500451 Mitgliedern
1893 1259 1478474
1894 1299 1437765
1895 1303 1404898
1896 1308 1491007
1897 1287 1609909

Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt sie sich nicht gleichmäßig, indem die 100 größten Vereine einen Zuwachs von 17,2% haben, während die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger Vermehrung der Mitglieder erklärt sich aus den in dieser Zeit erfolgten Verschmelzungen von Vereinen. Trade councils gab es 1894 148 mit 698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit 693390 Mitgliedern.

Die Verteilung der trade unions auf die einzelnen Gewerbegruppen zeigt folgende Tabelle:

Gewerbegruppen Zahl der Prozentsatz
trade unions Zweigvereine Mitglieder
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau   272   2433   317518   20
Bergbau und Hüttenwesen     64   1543   282432   17
Bauwesen   138   3034   219072   14
Textilindustrie   244     499   217217   14
Transportwesen (Eisenbahnen, Docks u. s. w.)     65   1268   183418   11
Ungelernte Arbeiter     16     744     92858     6
Bekleidungsindustrie     48     652     75617     5
Buchdruckerei u. Buchbinderei     54     350     52572     3
Oeffentlicher Dienst     37     873     45157     3
Holzbearbeitung   115     559     38401     2
Sonstige Gewerbe   234   1380   385692     5
Zusammen 1287 13335 1609909 100

Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:

Gründungszeit Anzahl der
trade unions
Prozentsatz Mitgliederzahl Prozentsatz
    Vor 1825     48     4     54264     3
1825–1829     12     1       9436     1
1830–1839     32     2   107848     7
1840–1849     46     3     66951     4
1850–1859     72     6   221106   14
1860–1869   118     9   250958   16
1870–1879   162   13   286093   18
1880–1887   152   12   233008   14
1888–1897   640   50   375411   23
Zusammen       1282[23] 100       1605075[23] 100

Das Gesetz gewährt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein öffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergünstigungen, insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges Eigentum durch ihre Vorstände (trustee) zu erwerben, sowie einen umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine, die diese Eintragung erlangt haben, sowie die Abstufung nach der Mitgliederzahl zeigt folgende Tabelle:

Mitgliederzahl Eingetragene Vereine Nicht eingetragene Vereine
Anzahl Anzahl
der Vereine der Mitglieder der Vereine der Mitglieder
    Ueber 50000     5   341167
20000 50000     6   190854
10000 20000   14   192508     5   60446
5000 10000   54   226680   26 148977
2000   5000   29     86812   20   63019
1000   2000   40     51294   25   36961
500   1000   65     45089   54   37412
300     500   53     20163   60   22065
100     300 154     26837 213   35331
50     100   89       6352 161   11269
Unter         50   58       1859 156     4819
Zusammen 567 1189610 720 420299

Im allgemeinen zeigen die größeren Vereine eine stärkere Zunahme als die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurückgeht. Das hängt damit zusammen, daß sie ihren Mitgliedern freilich geringere Beiträge abfordern, ihnen dafür aber auch weniger bieten können. Die amtliche Statistik giebt die Ziffern über Einnahme, Ausgabe und Vermögensbestand, sowie über die einzelnen Arten der Ausgaben nur für die 100 größten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie zeigen in den Jahren 1892–1897 folgende Entwicklung:

Jahr Mitgliederzahl Einnahme
Pfd. St.
Ausgabe
Pfd. St.
Vermögensbestand
Pfd. St.
1892   903981 1455885 1418311 1618790
1893   910119 1614379 1848159 1385010
1894   924584 1629550 1433867 1580693
1895   914766 1557667 1390717 1747643
1896   961026 1673571 1233494 2187720
1897 1059609 1981971 1896072 2273619

Die Einnahmen bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien, Eintrittsgeldern, Erträgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und Statuten u. s. w. naturgemäß überwiegend aus den Beiträgen, und zwar sowohl den regelmäßigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen, zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen aber auch ein Mehrheitsbeschluß der Mitglieder erforderlich ist. Die Beiträge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen Vereinen wie nach den Jahren mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse. Eine Uebersicht der Beiträge, und zwar der regelmäßigen wie der außerordentlichen, für das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle:

Beitrag auf den Kopf: Zahl
der Vereine der Mitglieder
      Unter   5 Schilling     1       2300
mindestens   5 aber 10   17   119369
10 15   17   241842
15 20     9     49074
20 30   19   251825
30 40   16   115077
40 60     8     81031
60 80   10     88421
80 Schilling und darüber     3   110670
Zusammen: 100 1059609

Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9¼ d., 1893 auf 31 sh. 2½ d., 1894 auf 32 sh. 1½ d., 1895 auf 31 sh. 11¼ d., 1896 auf 32 sh. 3¾ d., 1897 auf 32 sh. 11¼ d.

Unter den Ausgaben sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld (dispute pay); 2. Arbeitslosenunterstützung; 3. Alterspension; 4. Kranken- und Unfallunterstützung; 5. Begräbnisgeld; 6. Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, daß alle Vereine diese sämtlichen Arten von Unterstützungen gewähren. Der amtliche Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nämlich Streikgeld, Verwaltungskosten und Unterstützungen, wobei zu den letzteren die unter 2–5 bezeichneten Posten gezählt werden.

Die Gesamtausgabe aller Vereine für die Jahre 1892–1897 beträgt:

für Streikgeld 2171271 Pfd. Sterl. = 23½ Proz.
Unterstützungen 5466903 = 59½
Verwaltungskosten 1582446 = 17   
    9220620 = 100     

Eine Verteilung auf die hauptsächlichsten Gewerbegruppen, bei der auch die einzelnen Unterstützungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle:

Gewerbegruppe Prozentsatz der Ausgaben für: Betrag in
Pfd. Sterl.
Streikgeld Unterstützungen für Verwaltungskosten
Arbeitslose Krankheit und Unfall Alter Begräbnis Zusammen
Baugewerbe 12,8 16,6 26,5  8   12,3 63,4 23,8 1358292
Bergbau u. Hüttenwesen 44,5 15,7   9,5 16,9 42,1 13,4 1452284
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau 11   40,2 17,2 13,7   7,1 78,2 10,8 3686798
Textilindustrie 38,1 25,6  4     1,3 13,8 44,7 17,2   948664
Bekleidungsindustrie 27,2   4,1 35,1   9,1   7,4 55,7 17,1   422261
Transportgewerbe 10,8   5,6   9,5   3,3 17,8 36,2 53     407611
Buchdruckerei und Buchbinderei  6   50,2  5   10,7   9,9 75,8 18,2   325992
Holzverarbeitung 12,1 31,3 11,3 13,8   9,9 66,3 21,6   201062
Ungelernte Arbeiter verschiedener Betriebe 19,8 22,2 15,4   6,2   9,5 53,3 26,9   417656
Zusammen       20,3[24] 27,5 15,9   8,3 10,9       62,6[24] 17,1 9220620

Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhältnis zwischen Streikgeld und Unterstützungen sich bei den einzelnen Vereinen gestaltet. Der Bericht giebt nähere Nachweisungen für die 100 größten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die erste, bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch Begräbnis-, Kranken- und Unfallunterstützung gezahlt wird, umfaßt 25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die zweite, bei welcher zu dem Streikgeld die Arbeitslosenunterstützung hinzukommt, umfaßt 34 Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die dritte, bei der daneben alle Arten von Unterstützung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden, ist die größte, denn sie umfaßt 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern. Die Vereine, die sich ausschließlich auf Streikgeld beschränken, sind die jüngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine beträgt in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55 Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie unzutreffend es ist, zu behaupten, daß die trade unions überwiegend Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die Streikunterstützung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl, sondern selbst bei Berücksichtigung aller Vereine beläuft sich der, auf die Streikunterstützung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8 bezw. 23½%.

Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks unterstützen, ist doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten von den 100 größten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern überhaupt keine Ausgaben hierfür gehabt.

Eine Uebersicht über die Jahre 1892–1897 giebt folgende Tabelle, bei der zu berücksichtigen ist, daß 1892/93 der große Baumwollenstreik, 1893 der große Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik stattfand, und daß bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Unterstützung auch die übrigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden.

In den 100 größten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.:

  1892 1893 1894 1895 1896 1897
im Baugewerbe   33286   30655   25279   20110   35178   20516
im Bergbau und Hüttenbetriebe 111656 346361   63235   41403   39478   43374
in d. Metallindustrie, Maschinen- u. Schiffbau   28997     9265   23575   30145   34855 280460
Textilindustrie 134610 132014   33432   21245   17778   31941
Bekleidungsindustrie   12743   10086     8017   60136     5666   18297
Eisenbahndienst     2643     9286     2176     2018     2753     9684
Dockbetrieb     3789     6044       995     1004     2129     1234
anderen Gewerben   26770   32089   13451   10343   16070   27994
Zusammen 352500 584800 160160 186404 153907 433500

Arbeitslosenunterstützung zahlen 75 von den 100 größten Vereinen ihren Mitgliedern in Höhe von 6 sh. bis 20 sh. wöchentlich; die häufigsten Beträge sind 10, 12 oder 15 sh. Die höchsten Ausgaben hierfür werden in der Metallindustrie sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den übrigen getrennt; zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben.

Jahr Ausgabe für Arbeitslosenunterstützung Prozentsatz der Arbeitslosen
in allen Gewerben
Metallindustrie, Maschinen-und Schiffbau
Pfd. St.
Andere Gewerbe
Pfd. St.
1892 216688 134824 6,3
1893 253874 208627 7,5
1894 266907 194282 6,9
1895 206822 229412 5,8
1896 131923 152483 3,4
1897 404851 137373 3,5

Den Betrag der übrigen von den 100 größten Vereinen in den Jahren 1892–97 gezahlten Unterstützungen sowie des Vermögens ergiebt folgende Tabelle.

Jahr Alterspension[25]
Pfd. St.
Kranken- und Unfallunterstützung[26]
Pfd. St.
Begräbnisgeld[27]
Pfd. St.
Vermögen
Pfd. St.
1892 102432 210243 68589 1618790
1893 112588 241638 75343 1385010
1894 122434 230233 70104 1580693
1895 131861 263966 76443 1747643
1896 142518 246788 75858 2187720
1897 152207 269784 82156       2273619[28]

Der Betrag des Vermögens, berechnet auf den Kopf des einzelnen Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 größten Vereinen:

  1 Schill. 4 d. bis weniger als 10 Schill. bei   19 Vereinen mit   148998 Mitgliedern
10     1 Pfd. St.   15     97180
  1 Pfd. St.     2   31   344472
  2     3   16   302237
  3     4     7     64804
  4 und darüber   12   101918
                    100 Vereine mit 1059609 Mitgliedern.

Die geringsten Beträge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur bei zwei Vereinen; der Höchstbetrag war 13 £. St. 4 sh. 11 d. Bei 57 Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3 Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld beschränken, am höchsten diejenigen, welche möglichst alle Arten von Unterstützungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt für die 100 Vereine belief sich

1892 auf 1 Pfd. St. 15 Schill.   9¾ Doll.   1895 auf 1 Pfd. St. 18 Schill.     2½ Doll.
1893 1 10   5¼   1896 2   5     6¼
1894 1 14   2¼   1897 2   2 11

Die Organisation der Frauen ist naturgemäß noch weit weniger vorgeschritten, als die der Männer; wo aber die Frauen organisiert sind, gehören sie überwiegend den von den Männern begründeten Vereinen an. Vereine, die ausschließlich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur 25 mit 7935 Mitgliedern gegenüber 114 gemischten, denen 161539 Männer und 111840 Frauen angehörten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775 Frauen, so daß sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhältnisse der Verteilung zeigt folgende Tabelle:

Prozentsatz der weiblichen
Mitglieder
Zahl der Vereine Zahl der Mitglieder
Männer Frauen Zusammen
100   25     7935     7935
50 bis weniger als 100   63   38041 101895 139936
10   50   23   10208     6143   16351
unter 10   28 113290     3802 117092
Zusammen 139 161539 119775 281314

Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nämlich 109180 = 91,1% in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschäftigt, wovon allein 74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7% in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei länger als seit 1874, fünf haben ein Alter von 10–18 Jahren, sieben ein solches von 5–10 Jahren und 11 sind jünger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen haben 20 weibliche Sekretäre.

Das Verhältnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszählung von 1891 die verschiedenen Beschäftigungsarten nicht streng sondert und deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden läßt, die überhaupt für die Organisation in Betracht kommen, indem zu berücksichtigen ist, daß dies durch mancherlei Gründe, insbesondere jugendliches Alter, Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung kann man die Anzahl der erwachsenen Männer in den Berufen, die für die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die Zahl von 1490134 männlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt der Prozentsatz der männlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am höchsten steigt er im Bergbau und Hüttenbetriebe, indem hier von den insgesamt beschäftigten 776267 Arbeitern über 16 Jahren 282432 = 36% organisiert sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschäftigten Männern über 18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180 = 21% organisiert. Von der Gesamtbevölkerung bilden die Mitglieder der trade unions etwa 4%.

Die trade unions sind übrigens über die verschiedenen Gegenden des Königreiches sehr ungleichmäßig verteilt, wie folgende von S. und B. Webb aufgestellte Tabelle ergiebt:

Berufszweig England und Wales Schottland Irland Insgesamt
Maschinenbau u. Metallindustrie   233450   45300   8250   287000
Baugewerbe   114500   24950   8550   148000
Bergbau   325750   21250   347000
Textilgewerbe   184270   12330   3400   200000
Bekleidungs- u. Lederindustrie     78650     8400   2950     90000
Druckgewerbe     37950     5650   2400     46000
Verschiedene kleinere Berufe     46550     7450   4000     58000
Landarbeit., Transportgewerbe &c.   302880   21670 10450   335000
Gesamtsummen 1324000 447000 40000 1511000

Die nördlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester, Northampton und Stafford mit 210000 und Südwales mit 89000, während London mit seiner nächsten Umgebung nur die verhältnismäßig geringe Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die führenden Bezirke sind Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80 bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen Gegenden bilden die trade unions in der That die ausschlaggebende Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehören ihnen immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgemäß die tüchtigsten sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Führerschaft.

Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten Arbeiter der Großindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehören allein den drei großen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der plötzliche Aufschwung der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den 200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen noch die größere Zahl auf die höheren Stellungen der Schaffner und Lokomotivführer entfällt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000 Mitglieder zählte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895 auf 9000 zurückgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der 1890 30000 Personen angehörten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder. Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lastträger und städtischen Tagelöhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand mangelnder Organisation zurückgesunken.

Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nähere Beziehungen anzuknüpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. Elm, anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Preßfehde zwischen diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anlaß gegeben hat. Die „Generalkommission“ hat zugeben müssen, daß ihr keine Einladung zu dem Kongresse zugegangen war und v. Elm sich ohne eine solche nach Edinburg begeben hat, obgleich die „Generalkommission“ die trade unions zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen hatte, was mit der Begründung abgelehnt war, daß die Einladung zu spät eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen Ausschusses abhalten zu können. Auch der Vorwurf des „Gewerkvereins“ ist als berechtigt anzuerkennen, daß v. Elm das Hauptgewicht seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Daß beide gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands großen Wert darauf legen, Fühlung mit den trade unions zu erhalten und deren Autorität für ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern überhaupt deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der trade unions, wie sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine, sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig Aussicht vorhanden, daß sie diese zu Gunsten des einen oder anderen extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Männer des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mögen sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.

Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben versucht, aus den Kongreßbeschlüssen der letzten Jahre Kapital zu schlagen und insbesondere aus den Beschlüssen in Liverpool und Norwich den Beweis hergeleitet, daß auch in England die G.-V. sich auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie bewährt hätten, als welcher sie bis dahin gepriesen wären; man hat deshalb prophezeit, daß diese staatsgefährliche Bewegung jetzt sehr bald auch England erobert haben und dann für jeden klar ersichtlich sein werde, daß jedes Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterbewegung lediglich zur Stärkung der Sozialdemokratie führe. Ich werde auf diese Frage an anderer Stelle zurückkommen und bemerke hier nur, daß es sehr viele Leute giebt, die für den Maximalarbeitstag eintreten und selbst den Achtstundentag für ein erstrebenswertes und im Laufe der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und die Gewinnung ungeheurer Vermögensmassen durch das Steigen des Grundwertes in den Großstädten ohne irgend welche eigene Arbeit für verwerflich halten und deshalb Anhänger der Bodenbesitzreform sind und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, daß selbst die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen, wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die bedeutendsten sozialistischen Führer die geschichtlichen und sittlichen Ideale der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und Religion. Begeisterung für die Größe und Macht Englands macht sich auch bei ihnen in einer den Nichtengländer fast verletzenden Form geltend; häufig eröffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten, und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten über Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine große Anzahl von Geistlichen der englischen Staatskirche sind Mitglieder der Fabian Society. Aus der religiösen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891 die Begründung der „Arbeiterkirche“ hervorgegangen, der die meisten der oben genannten Führer angehören. Sie steht auf einem freien, aber durchaus religiösen Boden, setzt sich aber das Ziel, „Mitglieder aller Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen“.

Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, daß hier neben dem vierten Stande der gelernten Arbeiter demnächst die Bildung eines neuen fünften Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.

Fußnoten:

[2] Die erste erschöpfende Bearbeitung des englischen Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage bildet, sind die Arbeiten von L. Brentano, insbesondere seine „Arbeitergilden der Gegenwart“, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist diesen Arbeiten ergänzend zur Seite getreten das umfassende Buch von Sidney und Beatrice Webb: „Die Geschichte des Trade-Unionsmus“, London 1874, übersetzt von E. Bernstein, Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die Verfasser sind selbst Mitglieder der Fabian Society, stehen also auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen durchaus unabhängigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein Hehl, daß der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen deswegen Tadel zu teil werden läßt. In der folgenden Darstellung ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt.

Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. Brentano „Die Gewerkvereine in England“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften IV, 7 und den Ausführungen von Biermer im I. und II. Erg.-Bande, S. 412 u. 440 zusammengestellt.

Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt „The Trade Unionist“.

Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics „Statistic tables and reports on Trade Unions“ herausgegeben, umfangreiche Blaubücher als Anlagen zum Labour Correspondent (J. Burnett). Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem Labour Department der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats herausgegebenen „Labour Gazette“, die seit Mai 1893 erscheint und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhältnisse bezüglichen Thatsachen bietet. Vergl. außerdem L. Brentano: „Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen“ in Braun: „Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik“, VIII, S. 75 ff., Galton, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. Dyrenfurth in Brauns Arch. VII, 166 ff.

[3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83.

[4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbände, Leipzig 1877, S. 25 ff.

[5] A. a. O. S. 163.

[6] Webb, a. a. O. S. 175.

[7] Unter amalgamation versteht man die völlige Verschmelzung verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, während federation ein bloßes Bündnis selbständiger Vereine bedeutet.

[8] Webb, a. a. O. S. 189 ff.

[9] A. a. O. S. 216.

[10] Webb, a. a. O., S. 270.

[11] Webb, a. a. O., S. 352.

[12] Webb, a. a. O.

[13] Webb, a. a. O., S. 353.

[14] Siehe unten.

[15] Später hat auch Broadhurst sich zu dem Grundsatze des Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das parlamentarische Komitee gewählt.

[16] Vergl. unten.

[17] Auch in dem stärksten der englischen Gewerkvereine, nämlich der schon erwähnten neuen Union der Bergarbeiter (miners federation), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die ältere und die jüngere Richtung sich am schärfsten bekämpfen, hat auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete vertreten waren, die gemäßigte Richtung den Sieg gewonnen, indem der Antrag der Abteilung Schottland, sich für Verstaatlichung aller Produktionsmittel zu erklären, abgelehnt und statt dessen der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: „Die Federation erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie für absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke, Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu verstaatlichen.“

[18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von Clement Edwards in Brauns, Archiv für soziale Gesetzgebung XII, 626 ff.

[19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester, 2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2. Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London, 6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein parlamentarisches Komitee gewählt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872, 255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer Vereinigungen, die erschienen waren, zurückgewiesen. 5. Leeds, 13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar 1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, daß diese hohe Ziffer durch Doppelzählungen herbeigeführt ist. 7. Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow, 11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle on Tyne, 18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17. September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September 1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115 V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14. London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester, 13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883, 471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033 M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit 141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20. Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3. September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889, 885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191 M. 457 V.; 24. Newcastle on Tyne, 7. September 1891, 1302855 M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit 418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27. Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff, 2.–6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.–12. September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.–11. September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V.

Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jährliche Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande sind, die Kosten eines Abgesandten für die englischen Kongresse zu tragen. Der dritte irische Kongreß wurde im Mai 1896 in Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten (Vgl. Labour Gazette, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den ersten schottischen Kongreß im März 1897 in Glasgow abgehalten haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern vertreten (Vgl. Report of the first annual Scottish trade unions congress. Glasgow, March 1897).

[20] Webb, a. a. O. S. 420.

[21] Webb, a. a. O. S. 423.

[22] Report of the chief labour correspondent of the board of trade on trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892–1896. London 1898, Darling & Son.

[23] Für fünf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die Gründungszeit nicht zu ermitteln gewesen.

[24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist in dem Berichte nicht erläutert, scheint aber auf der schwierigen Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenunterstützung zu beruhen.

[25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.

[26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen Unfallunterstützung.

[27] Das Begräbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87 Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St. Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.

[28] Die verhältnismäßig geringe Zunahme gegen 1896 erklärt sich daraus, daß der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen eine Verminderung des Vermögens im Betrage von 130725 Pfd. St. verursacht hatte.

II. Frankreich[29].

Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben, tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung, daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant, daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt, der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben, ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen Revolutionen der soziale Karakter noch völlig fehlte, daß sie lediglich politischer Natur waren und daß der Arbeiterstand, der zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen lassen.

Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände (compagnonnages) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten. Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen, um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen, Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art. 20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.

Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte. Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine, die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22. Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der Code pénal von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291–294), sondern hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803) erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber aufrecht (Art. 414–416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit Gefängnis von 1–3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis von 2–5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27. November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche Strafe festgesetzt.

Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.

Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853–1862 wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte, änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai 1864 das Koalitionsverbot des Code pénal Art. 414–416 insoweit beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt, Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter, sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren werde, wie sie bisher schon — wenngleich im Widerspruche zu dem Gesetze — den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen Versammlungen das bisherige System der polizeilichen Genehmigung durch die bloße Anmeldung. Die Folge dieser freieren Stellung war zunächst in den Jahren 1868–1870 eine wilde Streikbewegung, die aber fast ausnahmslos ohne Erfolg war.

Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.

Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere auch von dem ersten allgemeinen französischen Arbeiterkongresse, der vom 2.–10. Oktober 1876 in Paris abgehalten wurde und auf dem 101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (cercles d'étude) aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der radikalen Zeitung „La Réforme“ zusammenberufen, während die Kosten von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich, daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung der Gewerkschaften (chambres syndicales) durch Abschaffung aller einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit, volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate zu einer „Union nationale“ behufs Vertretung der Gesamtinteressen der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages, Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.

Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes „Le Prolétaire“, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte, indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.

Es ist begreiflich, daß die Partei der Revolution, die durch Gefangensetzung und Verbannung ihrer thätigsten Anhänger auf Grund des Kommuneaufstandes zunächst machtlos war, sich über die auf dem Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung empörte. In einem aus London datierten, von der „Commune révolutionnaire“ unterzeichneten Schriftstücke mit dem Titel: „Les Syndicaux et leur Congrès“ beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache der Revolution. Zugleich suchten einige jüngere Anhänger dieser Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte spätere Parteiführer Guesde, durch Gründung des Blattes „L'Egalité“ der sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.

Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in Lyon abgehaltenen zweiten Gewerkschaftskongresse war die revolutionäre kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die Ueberführung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklärte, daß sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes ansehen könnte; jede Beziehung zu der bürgerlichen Demokratie müßte abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese Anträge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortführern der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern sogar erklärt, daß auch die Streiks zu mißbilligen seien, da sie zur Verteuerung der Waren führten; man müsse überhaupt das Heilmittel in der Bethätigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen führten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.

Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus Vertretern der unter dem Einflusse von Buchez ins Leben gerufenen Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhänger Proudhons anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der Possibilisten unter Führung von Finance. Einer ihrer Hauptführer war Vaillant, der später insbesondere im Pariser Gemeinderate eine hervorragende Rolle spielte.

Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß die revolutionären Elemente allmählich an Einfluß gewannen. Zunächst ging das Blatt „Le Prolétaire“ im Jahre 1878 in die Hände von Benoit Malon und Paul Brousse über, die ihrerseits die Ideen Proudhons mit dem System von Marx zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Blätter derselben Richtung, z. B. „Le Citoyen“, „La Bataille“, „La Commune libre“.

So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden dritten Kongresse, der vom 20.–31. Oktober 1879 in Marseille stattfand, den entscheidenden Schlag führen zu können, und man hatte sich nicht getäuscht. Dieser Kongreß hat für die soziale Bewegung in Frankreich die größte Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort gefaßten Beschlüsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreßprotokoll umfaßt 820 Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung gegenüber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und internationalen Karakters fern zu halten, beschloß die Mehrheit, für die selbständige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation der Arbeiterklasse erreicht werden könne, bezeichnete man die Einführung des Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln. Zum Zwecke der Durchführung dieser Beschlüsse, deren genauere Festsetzung dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in 6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Süden mit Marseille, 6. Algier. Als Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt für zulässig erklärt.

Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23 Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde dadurch nicht geändert: die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung war an die revolutionäre Partei und insbesondere an die Kollektivisten übergegangen.

Aber begreiflicherweise wollten die überstimmten Vertreter des gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fügen, und so beginnt von jetzt an die für die französische Bewegung karakteristische Spaltung in eine große Anzahl sich heftig bekämpfender Gruppen.

Zunächst vollzog sich auf dem Kongresse von Havre (14.–22. November 1880) die Scheidung der politischen von der rein gewerkschaftlichen Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57 Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongreß angesehen zu werden.

Die gewerkschaftliche Gruppe, deren Hauptführer Clémenceau war, gab sich den Namen „Alliance socialiste républicaine“ und schuf sich neben dem Blatte „La ville de Paris“ noch ein besonderes Organ „Le moniteur des syndicats ouvriers“.

Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Führer Guesde und Lafargue (Schwiegersohn von Marx) unter der Beihülfe von Marx und Engels in London ein ausführliches Programm ausarbeiten lassen, das sie in Havre annahm und in welchem erklärt wurde, daß die Gewerkschaften und die Streiks nur Hülfsmittel für die Organisation und die Agitation seien.

Aber die Einigkeit auf seiten der Kollektivisten fand schon auf ihrem Kongresse in Reims (30. Oktober bis 5. November 1881), auf dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein frühes Ende. Hier waren auch die „Anarchisten“ oder „Kommunisten“ vertreten, die gegen die Tyrannei der Führer protestierten und in den aufgestellten Forderungen nur ein „Minimalprogramm“ sehen wollten, das je nach den örtlichen Verhältnissen Erweiterungen zulaße. Vor allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert sein, in einem aus je fünf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem Auslande aufrecht zu erhalten. Schließlich verließ die Minderheit unter Protest den Kongreß.