Mit diesem Manne nun hatte Faucitt bei seiner Ankunft in Kassel zu thun. Von dem siebenjährigen Kriege her noch oberflächlich mit ihm bekannt, hielt er sich an die weltmännische Außenseite, an die glatten und gewinnenden Formen des Ministers und wünschte sich schon Glück, daß er weit besser mit ihm als mit dem pedantischen Feronce zum Ziel kommen werde. Er sollte aber bald zu seinem Schaden finden, daß er mit dem braunschweigischen Minister ein viel leichteres Spiel gehabt hatte. Faucitt überbrachte Schlieffen ein Einführungsschreiben des Erbprinzen von Braunschweig, der darin den Abschluß eines Truppenlieferungsvertrages mit England anzeigte, „da man doch aus Rücksichten der Freundschaft und Verwandtschaft dem Wunsche des Königs von England habe Folge leisten müssen“, und der zugleich den Besuch Faucitt's in Kassel zu demselben Zwecke ankündigte. Schlieffen erklärte, daß der Landgraf unwohl sei und zur Zeit Niemanden empfangen könne, zeigte sich im Uebrigen aber geneigt, auf den Vorschlag einzugehen und seinen Herrn dafür zu gewinnen. Derselbe sei, fügte er hinzu, sehr verstimmt und leicht reizbar; man müsse deshalb vorsichtig mit ihm umgehen und ihn schrittweise auf die Absichten Faucitt's vorbereiten. Ganz so schlimm muß es in der Wirklichkeit mit der üblen Laune des Landgrafen nicht gestanden haben, denn schon zwei Tage nach dem ersten Empfang des englischen Gesandten erklärte Schlieffen diesem, daß Serenissimus nicht allein keine Einwendungen mache, sondern den Vorschlag des Königs von England mit Vergnügen annehme und ihm so viel Truppen überlassen wolle, als er nur entbehren könne. „Der General — schreibt Faucitt am 12. Dezember 1775 an Suffolk — fragte mich, wieviel Soldaten wir brauchen würden? worauf ich erwiederte, 10,000 bis 12,000 Mann, mir nicht einbildend, daß der Landgraf eine so große Zahl zu liefern im Stande sei. Der General versprach sie mir aber sofort, da sich die Kriegseinrichtungen Hessen's seit dem letzten Kriege auf einem ausgezeichneten Fuße befänden, und sagte zugleich zu, daß die Truppen bis zum April spätestens marschfertig sein sollten. Am Schlusse unsrer Unterredung erwähnte Schlieffen noch eine Forderung für Hospital-Ausgaben, welche Hessen angeblich im letzten Kriege für uns gemacht und deren Bezahlung er bisher vergeblich gefordert habe. Ich erklärte, von der Sache gar nichts zu wissen, und hoffe, die Verhandlungen schließen zu können, ohne daß mir deshalb Bedingungen auferlegt werden. Ich benachrichtige Sie sofort von diesem Anspruche, weil des Landgrafen Minister leicht aus unsrer gegenwärtigen Verlegenheit Nutzen ziehen und auf Befriedigung dieses angeblichen Anspruches bestehen könnte.“
Schlieffen las aus der Eile und Hast, mit welcher Faucitt die Unterhandlungen betrieb, sehr schnell seinen Vortheil heraus und fand darin nur eine Aufforderung mehr für sich, den Gunst bewilligenden Gönner zu spielen und langsam, ja anscheinend widerwillig sich ein Zugeständniß nach dem andern entreißen zu lassen. Die Bedingungen, welche er aber in der That vorschrieb, gingen soweit, daß sie das eigentliche Verhältniß zwischen beiden Kontrahenten auf den Kopf stellten und den englischen Gesandten und Minister des Auswärtigen zu Bittstellern herabsetzten, die froh sein mußten, daß ihnen nur ein Theil ihrer Wünsche gewährt ward. Die Situation war einfach diese: der Landgraf hatte Geld und konnte warten; der König von England aber hatte keine Truppen und konnte nicht warten. Der verschuldete Herzog von Braunschweig hatte wie ein hungriger Klient mit seinem reichen Patrone verhandeln müssen und würde, wenn Faucitt seinen Vortheil verstanden hätte, auf jedes Gebot, auf jede Bedingung eingegangen sein. Schlieffen aber wußte, daß er unentbehrlich war und konnte deshalb durch Zurückhaltung nur gewinnen.
Der Vertrag, dessen definitiver Abschluß die Zeit vom 12. Dezember 1775 bis zum 31. Januar 1776 in Anspruch nahm, stimmt in seinen Zwecken und wesentlichen Grundzügen mit der Braunschweiger Konvention überein. Es genügt deshalb, hier nur diejenigen formellen und materiellen Bedingungen hervorzuheben, durch welche sich beide von einander unterscheiden.
Zunächst schloß also der winzige Landgraf von Hessen mit dem mächtigen König von England keinen Truppenlieferungsvertrag, wie Braunschweig, sondern eine Allianz, ein Schutz- und Trutzbündniß, worin der eine Theil (§. 1.) dem andern treue Freundschaft und die Förderung seiner Interessen wie seiner eignen verspricht, und sich verpflichtet, alle Verluste und Nachtheile vom andern abzuwenden. Ja England ging in den Paragraphen 10. und 11. so weit, dem Landgrafen den ungeschmälerten Besitz seines Gebietes zu verbürgen, falls er angegriffen werden sollte, und natürlich verpflichtete sich auf der andern Seite der Landgraf, dem Könige von England im Falle eines Angriffes zu Hülfe zu kommen und seine Besitzungen vertheidigen zu helfen. Wir werden später sehen, wie heftig diese Bestimmung, als der englischen Krone unwürdig, vom Parlament angegriffen wurde.
Ueber dieser Wahrung seiner politischen Gleichberechtigung übersah Schlieffen durchaus nicht die materiellen Vortheile. Zunächst setzte er durch, daß aus allen früheren mit England abgeschlossenen Verträgen die Hessen günstigsten Bestimmungen in den neuen Vertrag aufgenommen wurden, wie dies auch aus seiner Einleitung hervorgeht. Natürlich hütete sich Schlieffen wohl, irgend welche nachtheilige Klauseln aus der Vergangenheit hervorzuziehen, dagegen war er, wo es seinem Interesse entsprach, in einzelnen Fällen um so geschickter, eine Uebereinstimmung zwischen der Gegenwart und längst obsolet gewordenen Paragraphen der früheren Verträge zu entdecken. „Schlieffen wollte es zuerst als einen unsere Verhandlungen leitenden Grundsatz anerkannt sehen — schreibt Faucitt am 20. Dezember 1775 an Suffolk — daß die Verträge, welche früher zwischen beiden Höfen abgeschlossen wurden, als die Basis gelten sollten, auf welcher auch der gegenwärtige Vertrag abzuschließen sei, und daß wir im Laufe unsers Geschäftes nur dann davon abgehen dürften, wenn die veränderten Umstände es unbedingt verlangten. Eine Zustimmung zu diesem Vorschlag meinerseits würde mich, wie ich fürchtete, einer unangenehmen Beschränkung ausgesetzt haben. Ich widersprach also, indem ich einwandte, daß augenblicklich kein allgemeiner Krieg herrsche, daß ferner Hessen nicht in Gefahr schwebe, von einem fremden Feinde überfallen zu werden, daß demnach die Verhältnisse, welche die Mehrzahl der alten Verträge hervorgerufen, nicht existirten, weshalb es rathsamer sein und unsre Arbeit bedeutend abkürzen würde, wenn wir unsere Berathungen hauptsächlich auf diejenigen Punkte beschränkten, welche der vorliegende Fall erheische. Der General bestand aber darauf, daß den früheren Verträgen anhängen, auf geebneten Wegen gehen heiße, und daß dadurch der Abschluß unserer Verhandlungen eher gefördert als gehemmt werde. Außerdem, sagte er, sei es seines Herrn bestimmter Befehl, nur auf der alten Grundlage zu verhandeln und weiter zu gehen. Der Landgraf verlange also, daß seine Verbindung mit England nur im Einklang mit den früher befolgten Prinzipien erneuert und keine ungünstigere, als irgend eine der ihm bei früheren Gelegenheiten bewilligten Bedingungen angenommen werde, um so mehr, da seine Truppen zum Dienste in einem so entfernten Lande verwandt werden sollten. Ich mußte also nothgedrungen nachgeben. Der Vertrag ist in der gewöhnlichen Form entworfen; viele seiner Artikel sind den früheren Verträgen, namentlich demjenigen von 1755 entnommen“ (dem vom Herzog von Newcastle abgeschlossenen, gegen den Pitt damals auftrat).
Suffolk behandelte übrigens die Frage sehr oberflächlich und leichtsinnig und meinte, es sei nichts als eine Pedanterie, ein Spielen mit inhaltsleeren Worten, in welchen man sich an kleinen Höfen gefalle, wo es keine wirklichen Geschäfte gebe, hatte deshalb auch nichts gegen Faucitt's Nachgiebigkeit einzuwenden. Schlieffen zeigte diesem aber bald, welche praktische Folgerungen sich aus dieser vermeintlichen Prinzipienreiterei ziehen ließen.
Zuerst also setzte er durch, daß das Werbegeld auch für die Offiziere bewilligt wurde, während es der Herzog von Braunschweig nur für die Soldaten verlangt und erhalten hatte. Indessen war es im Vertrage von 1755 als eine Art Geschenk auch für die Offiziere gezahlt worden, damit sie sofort ausrücken könnten. Es mußte mithin auch jetzt, obwohl unter gänzlich veränderten Umständen, auf Schlieffen's Verlangen gezahlt werden. Der Mehrbetrag, der auf diese Weise in die Tasche des Landgrafen floß, war um zwanzig Prozent höher, als wenn das Werbegeld nur für die Gemeinen in Ansatz gekommen wäre. Dann wurde die Subsidie nicht, wie bei Braunschweig in deutschen Kronen, sondern in Kronen Banko[1] (à 1 Thlr. 21½ Sgr.) festgesetzt und zur Erzwingung dieses Anspruches auch wieder der Präzedenzfall aus dem Jahre 1755 geltend gemacht. Die Subsidie war eine doppelte während der ganzen Dauer des Krieges d.h. 450,000 Kronen (gleich 772,600 Thlr. Pr. Ct.) für 12,000 Mann, also 37½ Krone per Kopf. Der König von England mußte sie ein volles Jahr vor ihrem Ablaufe kündigen, doch durfte er diese Kündigung erst nach der Rückkehr und Ankunft der Truppen in Hessen geben.
Diese Bedingung erwies sich in der Folge als die härteste und lästigste von allen. Faucitt und mit ihm Suffolk gingen von der Voraussetzung aus, daß der Krieg nur ein, höchstens zwei Jahre dauern werde; beide arbeiteten deshalb von Anfang an darauf hin, daß die Subsidie nicht noch Jahre lang nach dessen Beendigung bezahlt zu werden brauchte. In früheren Fällen war sie gewöhnlich nach dem Friedensschluß noch zwei, einige Mal sogar noch vier Jahre und zwar zum doppelten Betrage der während des Krieges gezahlten Summe in Kraft geblieben. Auch Braunschweig erhielt im Einklang mit dieser Praxis während des Krieges eine einfache und nach Beendigung desselben noch zwei Jahre lang eine doppelte Subsidie. Schlieffen dagegen sah weiter und glaubte von vorn herein nicht an einen baldigen Friedensschluß, sondern hielt einen langjährigen Krieg für wahrscheinlich und schlug deshalb für dessen Dauer eine doppelte Subsidie vor. Im ungünstigsten Falle verlor er im Verhältniß zu Braunschweig nur ein Jahr, da die Subsidie selbst nach Beendigung des Krieges noch ein Jahr nach der Ankunft der Truppen in Hessen gezahlt werden mußte. Dauerte dagegen der Krieg länger als ein Jahr, so war aller Vortheil auf Seiten Schlieffen's. Dieser that, als bringe er dadurch ein Opfer, daß er außer der einjährigen auf jede Subsidie nach dem Friedensschluß verzichte, und erklärte Faucitt, es sei ihm eigentlich das alte Verfahren lieber; indessen wolle er in Anbetracht anderer Vortheile im vorliegenden Falle gern nachgeben. Dagegen behielt er sich zum Schein die Wahl vor, die Truppen nach vier Jahren zurückzurufen oder dann einen neuen und zwar bessern Vertrag abschließen zu dürfen. Natürlich war das nur eine Spiegelfechterei, an deren Geltendmachung Schlieffen auch in der Folge niemals dachte. Allein Faucitt biß an, Suffolk ließ sich auch fangen, und der Landgraf von Hessen steckte einen Mehrgewinn ein, der sich während der zehnjährigen Dauer des Vertrages auf ungefähr 600,000 Pf. Sterl. oder vier Millionen Thaler belief.
Sodann durften die hessischen Truppen im Dienste England's nur auf dem Kontinent von Nordamerika verwandt werden; sie hatten ihre eigenen Aerzte und Hospital-Einrichtungen, die ebenfalls vom König von England unterhalten werden mußten, und erhielten ihre Löhnung nicht vom englischen Zahlmeister, sondern direkt vom Landgrafen, in dessen Kriegskasse die zu diesen Zwecke bestimmte Summe eingezahlt werden mußte. „Ich bestand — schreibt Faucitt in demselben Briefe vom 20. Dezember 1775 an Suffolk — mit aller Energie darauf, daß die hessischen Truppen ihre Löhnung so reichlich und ungeschmälert erhalten müßten als die englischen. Der General erkannte ohne Weiteres die schmachvollen Gaunereien an, unter denen die Hessen während des letzten Krieges in Deutschland gelitten hatten und versicherte mich, daß er zwar, um nicht das Mißvergnügen des Landgrafen zu erregen, keinen besonderen Artikel über diesen Punkt in den Vertrag bringen dürfe, daß ich mich aber darauf verlassen könne, daß sie dies Mal auf einem ebenso guten, wenn nicht bessern Fuße gehalten werden sollten, als zur Zeit, wo sie in England gewesen (1745).“
Der Landgraf willigte also nicht ein, daß seine Soldaten direkt von England bezahlt wurden, noch gab er die bestimmte Erklärung, daß sie auf demselben Fuße mit den englischen Truppen stehen, sondern stellte nur in Aussicht, daß sie dies Mal besser als früher behandelt werden sollten. Der Grund für die Erzwingung dieser Bedingung war kein andrer, als daß sich auf diese Weise mehr Leute in Anrechnung bringen ließen, als wirklich im Dienste waren. Daß der Landgraf dieses ehrlose Mittel, einen unerlaubten Gewinn zu machen, nicht verschmähte, ergiebt sich aus den beständigen Klagen und Berichten der englischen Musterungsoffiziere und General-Kriegskommissaire, die in den Zahlungslisten stets mehr Soldaten aufgeführt fanden, als wirklich bei den Fahnen standen. Nur aus diesem Gesichtspunkte läßt es sich erklären, daß Schlieffen nicht, wie Braunschweig, dreißig Kronen Banko für jeden Todten oder für je drei Verwundete verlangte, sondern, daß er bei den Verhandlungen das Hauptgewicht auf die Auszahlung der hessischen Löhnung durch den Landgrafen legte. Ein Hesse, der nur drei Monate länger auf den Präsenzlisten geführt wurde, brachte schon mehr ein, als ein braunschweigischer Verwundeter.
Obgleich der Vertrag erst am 31. Januar abgeschlossen wurde, so mußte er auf den Wunsch des Landgrafen, der für die eingetretene Verzögerung dem englischen Ministerium Schuld gab, doch auf den 15. Januar vordatirt und von diesem Tage an auch die doppelte Subsidie bezahlt werden. Die Löhnung für die erste Division, die am 16. Februar marschiren sollte, fing ebenfalls schon zwei Wochen früher, nämlich am 1. Februar an, während die zweite Division sie sieben Tage vor ihrem wirklichen Abmarsche erhielt, um sie für die mit der schnellen Ausrüstung verursachten außerordentlichen Ausgaben zu entschädigen. Außerdem wurde den Truppen die englische Löhnung noch bis zum Ende des Monats zugesichert, in dessen Laufe sie in ihre Heimath zurückgekehrt sein würden.
Wohl hatte Schlieffen Ursache, sich später dieses Meisterstückes seiner Diplomatie zu rühmen und zu sagen, daß keiner der Verträge, deren Hessen's Landesherren früher mehrere mit England geschlossen, je für sie so vortheilhaft gewesen sei, als der von ihm eingegangene. Der einzige Punkt, in welchem er nachgab, war das Verlangen, daß das ganze Korps noch ein ganzes Jahr nach seiner Rückkehr in englischem Solde stehen sollte. Er stützte sich für diese Forderung auf den fünften Artikel des Londoner Vertrages vom 1. April 1760, mußte sie aber bei näherer Prüfung des Originals fallen lassen, weil die damals überlassenen beiden Truppenabtheilungen nur aus Gefälligkeit von England bezahlt waren, um dem Landgrafen in seiner eignen Hauptstadt die Residenz zu ermöglichen.
„Der Vertrag mit Braunschweig — schreibt Suffolk am 2. Januar 1776 an Faucitt — mag Ihnen als Muster für den mit Hessen abzuschließenden dienen. Der König wünscht, daß wo möglich ein Vertrag dem andern gleiche. Können Sie daher den Schlieffen'schen Entwurf dem braunschweigischen Vertrag näher bringen, so ist es desto besser. Sollte Schlieffen dagegen auf seiner Parade mit Redensarten bestehen, so beharren Sie nicht auf ihrer Verwerfung, sondern behalten Sie sich wesentliche Punkte vor. Eine Ersparniß würde uns allerdings sehr erwünscht sein, indessen darf sie nicht unserm großen Zwecke im Wege stehen, welcher darin besteht, daß wir so schnell als thunlich möglichst viele Soldaten erhalten. Wenn deren 10,000 Mann zu erlangen sind, so wird hoffentlich ein Theil derselben früher als zur festgesetzten Zeit zu marschiren im Stande sein. Sie wissen selbst, von welch' ungeheurer Wichtigkeit eine frühzeitige Einschiffung ist.
Der erste Gegenstand, der Ihre ernste Aufmerksamkeit verdient, ist die Geldwährung, in welcher das Werbegeld und die Subsidien bezahlt werden sollen. Der Vortheil von fast fünfzig Prozent, welchen der Kassler Hof auf diese Weise über den Braunschweiger gewinnt, sollte eigentlich durch die außerordentliche Schnelligkeit in der Beförderung der Truppen ausgeglichen werden. Darauf kommt Alles an. Diesen Vorzug müssen wir wenigstens vom Landgrafen erlangen. Gehen Sie schlimmsten Falles aber auf alle seine Bedingungen ein, wenn Sie keine besseren festsetzen können. Das Verlangen der Werbegelder für Offiziere ist neu, sollte also nicht zugegeben werden. Die von Ihnen angenommene Art der Subsidienzahlung ist vom Könige gebilligt. Hoffentlich wird der Landgraf nicht darauf bestehen, daß die doppelte Subsidie noch ein ganzes Jahr nach der Rückkehr seiner Truppen in ihre Heimath gezahlt wird. Geben Sie höchstens sechs Monate zu. Die Löhnung der Truppen sollte eigentlich mit ihrer Rückkehr aufhören, jeden Falls aber muß sie mit dem Monate ihrer Rückkehr enden.
Der Separat-Artikel, welcher der Desertion der Truppen im Kurfürstenthum Hannover vorbeugen soll, kann keinen Theil eines Vertrages mit dem Könige von England bilden. Der Landgraf wird sich am besten gegen Desertion und die Abneigung der deutschen Soldaten gegen eine Seereise schützen, wenn er ihnen alle Vortheile der englischen Löhnung sichert. Sie dürfen diese Löhnung nur im Einschiffungshafen oder da anfangen lassen, wo die Truppen des Landgrafen Gebiet verlassen. Richten Sie ihre ganze Aufmerksamkeit darauf, daß die Einschiffung ohne Zeitverlust erfolgt, da die schnelle Beförderung der Hessen auf den Kriegsschauplatz von der höchsten Wichtigkeit ist. Wir müssen vor Allem jede Art Verzögerung verhüten, indem diese den Hauptvortheil der erwarteten Hülfe zu nichte machen würde.“
Die Vorschriften und guten Lehren, welche Suffolk hier gab, kamen zu spät. Schlieffen bestand auf seinen Forderungen und Faucitt mußte wohl oder übel nachgeben, weil sonst das ganze Geschäft gescheitert wäre. „Der Landgraf — schreibt der Unterhändler am 1. Februar 1776 an Suffolk — der keine Schulden, sondern sehr gute Finanzen hat, ist in diesen Dingen schwer zu behandeln; er hätte einfach sein Korps nicht marschiren lassen. Er hält den Krieg von nur kurzer Dauer und will sich sicher stellen.“ Jetzt entdeckte denn endlich Suffolk auch, warum Schlieffen immer auf die alten Verträge zurückgegangen war. „Seine Vorliebe für Präzedenzfälle — meint er bei Uebersendung der Ratifikation am 12. Februar 1776 — hat sich hier nicht auf bloße Formalitäten beschränkt, sondern mit besonderm Geschick alle ihm günstigen zufälligen Bestimmungen aus früheren Verträgen zusammengesucht. In Anbetracht der Tüchtigkeit und Zahl der Truppen aber, und der Schnelligkeit, mit welcher sie marschfertig gemacht sind, sowie der Unbestimmtheit der Zeit, für welche sie in unsern Dienst treten, billigt der König die gegenwärtige Fassung der Artikel.“
Trotz aller dieser Zugeständnisse waren übrigens die Forderungen des Landgrafen noch nicht erschöpft. Er verlangte ferner die Erledigung seiner angeblichen Rechnungen für Hospitalauslagen, die aus dem siebenjährigen Kriege her rückständig sein und Lstr. 41,820. 14. 5 betragen sollten. Alles, was Faucitt erreichen konnte, war die Einwilligung, daß diese Ansprüche keine Paragraphen des neuen Vertrages bildeten; wogegen er deren sofortige Prüfung und eventuelle Erledigung versprechen mußte. Auch Suffolk beeilte sich, dem Landgrafen die beruhigendsten Zusicherungen zu geben, verzögerte aber die endliche Entscheidung und wagte, durch den zu diesem Zwecke eigens nach London gekommenen Schlieffen gedrängt, erst im Mai 1777 gegen Ende der Sitzung die Sache dem Hause vorzulegen.
Die Opposition führte den Beweis, daß der Anspruch schon vor vierzehn Jahren erhoben und als ungerecht verworfen worden sei. Die Minister waren nicht im Stande, das Gegentheil zu beweisen, behaupteten dagegen, daß der Anspruch nur geruht habe und in Ermangelung erschöpfender Beweise blos vorläufig abgewiesen sei. Obgleich seitdem keine neuen Beweise beigebracht waren, so erschien er ihnen jetzt doch in jeder Weise gerecht und billig, da es galt, einen so eigensinnigen und zugleich unentbehrlichen Geschäftsfreund wie den Landgrafen nicht vor den Kopf zu stoßen. Thomas Bishop, der zur Zeit des siebenjährigen Krieges mit diesem Zweige der Verwaltung der verbündeten Armee beauftragt gewesen war, wurde jetzt vom Ministerium auf's Neue angewiesen, die vorgelegten Rechnungen zu prüfen. Bei dem besten Willen, sich Lord Suffolk und dessen Kollegen gefällig zu zeigen und unbewiesene Belege für erwiesene anzunehmen, konnte er als höchste Summe doch nur Lstr. 29,321. 16. 8 zusammen rechnen, so daß also der Landgraf selbst im günstigsten Falle Lstr. 12,498. 17. 9 zu viel verlangte. Bishop gesteht aber selbst zu, daß er die Versicherung des Herzogs oder Erbprinzen von Braunschweig und anderer hochgestellter Personen, daß eine Rechnung richtig sei, stets als genügenden Beweis angenommen habe.
Bei den Verhandlungen im Hause selbst meinte der Oberst Barre, man könne sich zu den kleinen deutschen Fürsten jeder Schandthat versehen, sie wären froh gewesen, wenn sie für manche ihrer Forderungen aus dem siebenjährigen Kriege einen Penny für den Shilling erhalten hätten; auch der gegenwärtige Anspruch sei nichts als versuchter Schwindel. Baldwin wandte ein, daß der hessische Landgraf, wenn er eine gerechte Forderung gehabt hätte, nicht vierzehn Jahre auf ihre Bezahlung gewartet haben würde; er, der Redner, wisse aber, daß sie, weil unbegründet, ihrer Zeit unbedingt verworfen worden sei. J. Townshend betrachtete die geforderte Summe als neue Subsidie, als einen, jeden Engländer beschimpfenden Tribut. Burke erklärte die Ehre der Nation dafür verpfändet, daß der Anspruch nicht bezahlt werde. Booth erschien die ganze Sache deshalb verdächtig, weil sie so spät gegen Ende der Sitzung, wo die meisten Mitglieder vom Lande schon nach Hause zurückgekehrt seien, vorgebracht werde. Die Abstimmung erfolgte am 8. Mai 1777 und ergab eine Majorität von nur fünfzig Stimmen gegen zwei und vierzig zu Gunsten des Ministeriums. So wurden denn dem Landgrafen von Hessen unter dem Titel eines bisher unbefriedigten Anspruches für Hospital-Rechnungen aus dem siebenjährigen Kriege noch Lstr. 41,820. 14. 5 gleich 268,804 Thlr. 15 Sgr. bezahlt. Auf die inzwischen angelaufenen Zinsen verzichtete der Empfänger. Ob er es wohl gethan haben würde, wenn er seine Forderungen als richtig hätte nachweisen können?
Der Landgraf bot übrigens, nachdem das gegenseitige Verhältniß einmal vertragsmäßig festgesetzt war, Alles auf, um seinen Verbindlichkeiten auf's Gewissenhafteste nachzukommen. Bei seiner übermäßigen Geldgier, wie Faucitt seine Plusmacherei bezeichnet, hinderte ihn diese Gewissenhaftigkeit jedoch nicht, überall seinen Vortheil zu erspähen und wo sich nur eine Gelegenheit bot, die Ausgaben höher zu treiben. So benutzte er den im Vertrage gebrauchten unbestimmten französischen Ausdruck „attirail“ der Artillerie (Zurüstung und Geräth) zur Berechnung aller möglichen Posten und Nebenforderungen, so daß Suffolk ganz erschrocken ob der angeschwollenen Rechnung Faucitt eiligst bat, doch ja in Zukunft unbestimmte französische Ausdrücke zu vermeiden. Außerdem wurde für Fuhren und Fuhrdienst, Transportwagen und Lederzeug besonders liquidirt; allein das englische Ministerium mußte, wenn auch widerwillig, Alles bezahlen, da es vorher auf die schleunigste Mobilmachung der hessischen Truppen gedrungen hatte.
Diese waren zur ursprünglich bestimmten Zeit, d.h. Mitte Februar, marschfertig, konnten aber so wenig wie die Braunschweiger ausrücken, weil seitens des englischen Marineministeriums die Vorkehrungen für die Beförderung der fremden Soldaten so liederlich und verspätet getroffen waren, daß die Transportschiffe erst zu Anfang März von England nach Bremerlehe abfahren konnten. So blieben die Hessen denn noch vierzehn Tage länger in ihren Quartieren. Die erste Division marschirte erst am 2. März zum Einschiffungshafen ab, wo sie zwischen dem 15. und 20. März eintraf. Faucitt musterte sie am 20. März in den englischen Dienst ein.
Er war ganz entzückt von den prächtigen Regimentern und schrieb in diesem Sinne am 25. März 1776 an Suffolk, wie folgt: „Die mit guten Büchsen bewaffneten Jäger sind kräftige und schöne Leute und von Jugend an gelernte tüchtige Schützen. Das Grenadierbataillon Linsing ist ein prachtvolles Korps, ein herrlicher Menschenschlag; die Mannschaften stehen sämmtlich noch in ihrer ersten Jugend und besten Kraft. Die Regimenter Garde du Korps (Oberst Wurmb), Prinz Carl (Oberst Schreiber), General Ditfurth (Oberst Bose), General Trümbach (Oberst Bischhausen) sind gleichfalls ausgezeichnet und für jede Art Dienst geeignet. Es ist schwer zu sagen, welches von ihnen das beste ist. Alle zusammen haben nur sechs Kranke und sechs Deserteure. Vier Regimenter sind schon eingeschifft, die Grenadiere werden morgen eingeschifft und die Jäger, sobald ein andrer Transport ankommt. Die Disziplin der Soldaten ist ausgezeichnet. Fünf andre Korps — fährt Faucitt am 2. April fort — sind vor diesen Tagen eingemustert: ein Grenadierbataillon, Oberst Block, die Füsilier-Regimenter Erbprinz, Oberst Hachenberg, Knyphausen, Oberstlieutenant Borck, Mirbach, Oberst Loos und Donop, Oberst Rosen. Alle fünf sind ungewöhnlich schöne Regimenter, vollständig uniformirt und bewaffnet und für jeden Dienst in der ganzen Welt tauglich. Ich erwähne die alten Leute nicht, weil ihrer kaum zehn bis zwölf sind, die älter als vierzig bis fünfundvierzig Jahre sein mögen. Nur in der Höhe der Mannschaften herrscht ein kleiner Unterschied vor; das erste Glied ist vielleicht einen halben bis einen Zoll größer als die übrigen, allein kein Mann war unter fünf Fuß acht Zoll, und alle Glieder waren einander gleich. Das Centrum war ein wenig kleiner, aber auch dieses besteht aus jungen, gesunden und gut aussehenden Burschen. Nur sieben Mann sind von diesen letzten fünf Regimentern desertirt, einer gestorben und drei krank. Die drei letzten Korps dieser Division — so schließt Faucitt seinen Bericht vom 12. April — sind das Grenadierbataillon, Oberstlieutenant Minnigerode, das Füsilier-Regiment Losberg, Oberst Heringen und das Rall'sche Regiment. Die beiden ersten sind ausgezeichnet und in jeder Beziehung tüchtig, sie sehen aus wie Veteranen; Rall's Regiment ist das schlechteste von Allen, die ich gesehen habe, sowohl was Größe als körperliche Stärke der Mannschaften betrifft. Es war bisher eines der Friedens- und Garnisons-Regimenter, welches schnell vollständig rekrutirt werden mußte. Der thätige und ausgezeichnete Oberst wird sie aber schnell einexerziren.“
Die Zahl der hier spezifizirten, die erste hessische Division bildenden und vom Generallieutenant Heister kommandirten Truppen belief sich im Ganzen auf 8397 Mann, nämlich Generalstab 25, drei Bataillone Grenadiere mit Stab jedes 529, also 1587, zehn Regimenter Infanterie mit Stab jedes 663, also 6630, und die Jägerkompagnie mit 150 Mann. Dazu kam noch die Artillerie, die aus 38 Geschützen und 557 Mann bestand, wovon 13 Stücke und eine Kompagnie mit dieser ersten Division eingeschifft wurden. Der letzte Mann derselben ward am 14. April in den englischen Dienst gemustert. Gegen Ende des Monats kam sie nach Spitehead und Portsmouth, mußte hier aber wieder einige Zeit liegen bleiben, weil auf den bisher benutzten Schiffen nicht Raum genug vorhanden war und erst einige neue beschafft werden mußten. So traf die erste Division, denselben Leiden und Beschwerden wie die Braunschweiger ausgesetzt, erst zu Anfang August in Staaten Island ein.
Die zweite Division Hessen konnte von Faucitt erst am 2. Juni in Ritzebüttel in den englischen Dienst gemustert werden, weil früher keine Transportschiffe zu ihrer Beförderung nach dem Kriegsschauplatze vorhanden waren. Sie hatte nach seiner Beschreibung nicht so kräftige und schöne Leute, als die erste Division, indessen übertraf sie doch seine Erwartungen. Das Zentrum hatte viele kleine Leute, doch waren sie jung und kräftig. Kaum ein einziger Soldat schien älter als siebenzehn bis achtzehn Jahre alt zu sein. Diese ganze zweite Division bestand mit Ausnahme des Wuttgenau'schen Regimentes aus lauter Garnisons-Regimentern, die besonders für den amerikanischen Dienst ausgehoben und kompletirt wurden und deshalb in jeder Beziehung schlechter als die erste Division, aber Alle noch geborne Hessen waren. Sie war gebildet aus den Regimentern Huyne, Stein, Knyphausen, Wuttgenau, Bünau und Wissenbach, sowie dem Grenadierbataillon Köhler und zählte nebst entsprechender Artillerie im Ganzen 3997 Mann. Divisions-General war der General-Lieutenant v. Knyphausen, während der General-Major Schmidt und der Oberst Loßberg die beiden Brigaden kommandirten. Beide Divisionen zählten somit im Ganzen 12,394 Mann. Die zweite kam erst Mitte Oktober in Amerika an und landete am 18. Oktober in der Nähe von New Rochelle am Long Island Sund, so daß sie noch einen rühmlichen Antheil an den militärischen Bewegungen des Herbstes 1776 nehmen konnte. —
Uebrigens begegnete der Landgraf schon bei der Aushebung und Vervollständigung dieser zweiten Division nicht unbedeutenden Schwierigkeiten, deren bedeutendste in der Desertion seiner eigenen Unterthanen bestand. Diese entliefen nämlich, um die Einreihung in eins der nach Amerika bestimmten Regimenter zu vermeiden, in hellen Haufen nach Hannover und in die benachbarten Staaten. Obgleich im §. 13. des Vertrags mit England versprochen war, daß die Flüchtlinge von den hannöverschen Behörden ausgeliefert werden sollten, so trat doch der aktive und passive Vorschub, den das Volk diesen Flüchtlingen überall leistete, der Ausführung dieser Bestimmung hindernd in den Weg. Das hannöversche Ministerium verhielt sich den Beschwerden des Landgrafen gegenüber ebenfalls ablehnend, indem es die Entlaufenen auf dessen bloße Angabe hin nicht einfangen und sich nicht zum Jäger und Büttel eines fremden Fürsten hergeben wollte. Der hessische Landesvater wandte sich deshalb durch Faucitt direkt an Suffolk, und ließ ihn bedeuten, daß dieser haufenweisen Flucht ein Ende gemacht werden müsse, wenn er in den Stand gesetzt werden solle, die erforderlichen Mannschaften und Rekruten zu stellen. Während einige Monate vorher jede Einmischung in diese Angelegenheit als unverträglich mit der Würde Englands kategorisch abgewiesen worden war, wurde jetzt im Interesse des Dienstes dem hannöverschen Ministerium befohlen, daß zur Verhinderung fernerer Desertion eine Art Kartell oder zeitweilige Uebereinkunft mit Hessen-Kassel geschlossen werden müsse. Gleichwohl hörte aber die Flucht dienstpflichtiger und tüchtiger Hessen nicht auf, sodaß der Landgraf vergebens selbst zu außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht nahm. Dasjenige, von welchem er sich den meisten Erfolg versprach, war der Erlaß der halben Kontribution und des „Schreckenbergers“.[2]
„Es gereicht uns alle Mal zur beruhigenden Zufriedenheit — heißt es in der Verordnung vom 30. Juni 1776 — wenn wir unseren getreuen Untertanen Merkmale von unserer Landesväterlichen Zuneigung geben und ihnen, so oft es die Bedürfnisse des Staates nur immer erlauben wollen, die auf sich habende öffentliche Lasten erleichtern oder gar vermindern können.
In dieser gnädigsten Gesinnung, und damit erwänte unsere getreue Untertanen von dem noch nicht überall verschmerzten letzteren Kriege und darauf erfolgten Mißjaren und Teuerung sich desto eher wieder erholen, haben wir aus eigener Bewegung gnädigst beschlossen, daß dem ganzen Lande vom 1. Juli dieses Jares an, und so lange das der Krone England überlassene Auxiliaire-Corps abwesend sein wird, die Hälfte der ersten monatlichen ordinairen Contribution, wie sie in den Etats Unseres Kriegs Zal-Amts dermalen festgesetzt ist, oder durch die Ratifikation nach Publikation der neuen Katastern anderweit requirirt wird, nicht nur gänzlich erlassen, sondern auch die Erhebung der zu unserer Kriegs-Kasse fließenden Schreckenberger bis zur Zurückkunft des Corps sistirt werden soll: jedoch also und dergestalt, daß unter der Contribution, die statt der Naturalleistung zu entrichtende Fourage und Militair Bau Fuhr-Gelder, keineswegs, unter dem Schreckenberger aber weder der zur Tilgung derer vom letzteren Kriege her noch unbezalten Gemeinde-Schulden, im Jare 1773 von Unsrer hessischen Landschaft verwilligte halbe Schreckenberger, noch auch die von Unsrer Grafschaft Schaumberg zu einigem Abtrage der Stadt Rinteln und Oldendorfischen Kriegs-Schulden ausgeworfene halbe Fräulein-Steuer zu verstehen, sondern so ein als andre, nach wie vor, zu erheben und beizutreiben ist.“
Diese landesväterliche Huld klingt wie ein Hohn auf das unglückliche Land. Serenissimus streicht für jeden der 13,000 an England verhandelten Unterthanen zuerst 30 Kronen Werbegeld, dann noch einmal 37½ Krone jährlicher Subsidie ein; England bezahlt und verpflegt außerdem seine Armee, die ihn also für die Dauer des Vertrages gar Nichts kostet, und er ist so gnädig, die halbe Kriegs-Kontribution und den Schreckenberger zu erlassen! Noch blutete Hessen an den Wunden, welche der siebenjährige Krieg ihm geschlagen, an den Kontributionen und Lasten, welche Freund und Feind volle sieben Jahre lang ihm auferlegt hatten; Gemeinde, Dörfer und Städte waren in Folge dessen tief verschuldet. Hier also wäre zu retten, zu lindern und zu helfen so leicht und lohnend gewesen; aber da hätte ja Serenissimus von seinem Gewinn zuviel abgeben müssen.
„Was von dem Blutgelde — sagt ein konservativer Geschichtschreiber, W. Wachsmuth — zur Verschönerung der Hauptstadt, Stiftung des Karolinums, einer Akademie &c. verwandt wurde, war wie wenn einem Hungernden Bonbons statt Brod gereicht werden. Der Schatz füllte sich vom Blut und von den Thränen des Volkes, das blos den Trost hatte, von den Kriegs-Kontributionen einstweilen nur die Hälfte bezahlen zu müssen.“
Ein Familienvater, der nur zwei Söhne als Soldaten stellte und etwa 50 Fl. jährlicher Steuern zahlte — in diesem Falle wird sich die Mehrzahl der Bauern befunden haben — erhielt davon einen halben Schreckenberger (also 3 Sgr.) und vielleicht ein paar Gulden halber Kriegs-Kontribution geschenkt; dagegen bereicherte er seinen Landesvater ein für alle Mal um 60 Kronen Werbegeld und um 75 Kronen jährlicher Subsidien. Das Volk scheint in der That so undankbar gewesen zu sein, die Sache von diesem nüchternen Zahlenverhältniß aus betrachtet und dem entsprechend die landesväterliche Gnade in ihrer ganzen Schäbigkeit gewürdigt zu haben, denn es entzog sich nach wie vor dem Dienste durch die Flucht, trotzdem daß die ganze hessische Grenze Tag und Nacht von berittenen Landjägern bewacht wurde.
Diese wohlbegründete Abneigung der Hessen gegen den Eintritt in das nach Amerika bestimmte Heer erschwerte dem Landgrafen sein Geschäft um so mehr, als die Anforderungen Englands täglich wuchsen; ja sie drohte seinem Säckel sogar sehr gefährlich zu werden. Zunächst wurden gegen Ende 1776 noch hessische Jäger verlangt. General Heister hatte ihre Bedeutung in den Long Islander Gefechten vom 27. bis 29. August 1776 erkannt und in einem aus Brooklyn am 3. September 1776 an Lord Suffolk datirten Briefe ihrer 800 Mann zur Vermehrung der englischen Armee für unbedingt nothwendig erklärt. Er wollte in ihnen einen den amerikanischen Riflemen ebenbürtigen, wenn nicht überlegenen Gegner schaffen. Der englische Oberbefehlshaber stimmte dem deutschen General bei, dessen leichte, von Donop geführte Truppen soeben die Siege bei Flatbush und Brooklyn entschieden hatten, und Suffolk bat sich in Folge dieser Gesuche sofort von Schlieffen die geforderte Anzahl, sowie 100 unberittene Husaren aus. Um sich den hessischen Minister geneigt zu machen, erklärte er ihm in einer Zuschrift vom 15. November 1776, daß der König von England den damals noch schwebenden Streit ob der an die Artillerie zu zahlenden Subsidien auf sich beruhen lassen und sich an den Geist des abgeschlossenen Vertrages halten wolle, daß Seine Majestät demnach, obgleich in demselben nichts über die Artillerie gesagt sei, die Subsidie für das Korps von 12,000 Mann im Verhältniß der drei Kompagnien Artillerie vermehren werde.
Für Schlieffen war dies eine Zugeständniß nur eine Aufforderung, ihrer noch mehrere zu verlangen. „Der Landgraf freut sich — antwortet er am 25. November 1776 — daß die Schwierigkeiten wegen der Subsidien der Artillerie endlich gehoben sind und hofft, daß seine Hospitalforderungen jetzt auch bald geordnet werden. (Es geschah, wie oben berichtet, im folgenden Mai.) Er wird sein Möglichstes thun, die 800 Jäger zu liefern. Sein eigenes Land hat deren allerdings nicht genug, allein Deutschland wimmelt davon. Wir werden sie in den benachbarten Staaten anwerben, falls nicht die Furcht vor der Seereise hindernd dazwischen tritt. Wir wollen übrigens gleich mit der Werbung anfangen, um zu sehen, wie schnell wir Erfolg haben werden. Der Landgraf will nur Freiwillige; das dauert etwas länger. Wir müssen also möglichst viel Zeit haben.“
Als Faucitt Anfang Dezember 1776 zum Abschluß des Vertrages wegen der Jäger in Kassel ankam, war der Landgraf bereits nach Italien abgereist. Indessen hatte Schlieffen Vollmacht, in seinem Namen zu handeln und abzuschließen. „Es ist ein Glück für Sie — sagte er dem gläubigen englischen Kommissar bei dessen erstem Besuche — daß Sie nur mit mir zu thun haben, denn der Landgraf ist äußerst übel gelaunt und in einer sehr veränderlichen Gemüthsstimmung (most exceedingly whimsical and uncertain in his homours and dispositions); es ist daher schwer mit ihm fertig werden.“ Diese Eröffnung bedeutete natürlich nichts als neue außerordentliche Forderungen, die der gute Faucitt, wie wir gleich sehen werden, ebenso natürlich bewilligte.
„Ich habe — schreibt Faucitt am 16. Dezember 1776 aus Kassel an Suffolk — mit Schlieffen abgeschlossen und lege den Vertrag bei. Heister und Donop wollen keine Husaren, sondern berittene Jäger, wie sie im letzten Kriege hier verwandt wurden. Ich habe sie deshalb statt der Husaren engagirt. Für jeden Mann werden (außer dem gewöhnlichen Werbegeld von dreißig Kronen) noch fünfzehn Kronen Extra-Werbegeld bezahlt, da Sättel, Säbel, Pistolen, Sporen, Schuhe &c. außerdem geliefert werden müssen. Die Löhnung beginnt mit dem Tage der Aushebung. Ich wollte sie sieben oder fünfzehn Tage vor dem Abmarsch festsetzen, mußte aber nachgeben, weil das Korps vorher noch gar nicht bestanden und die Kosten seiner Aushebung ganz ausschließlich auf den Landgrafen fallen. Die Jäger werden hier erst geprüft werden, ob sie tauglich sind, und Anfang Februar marschfertig sein. Ich werde sie die Weser hinunter schicken.“
Uebrigens war kaum die erste Hälfte dieser Jäger Mitte März 1777 marschfertig. „Wir thun, was in unseren Kräften steht — schreibt Schlieffen am 24. März 1777 an Faucitt — für die Aushebung und Ausrüstung der Truppen, namentlich der Jäger; ein Mann kostet uns jetzt mehr als Ihre dreißig Kronen. Angesichts der großen Zahl, die wir marschiren lassen, thut man uns in London Unrecht, wenn man nicht mit uns zufrieden ist. Man legt uns fast überall Hindernisse in den Weg. Die Hannoveraner behandeln uns, als ob wir zu Gunsten der Amerikaner aushöben. Wir haben deshalb unsere Rekruten-Depots soweit als möglich von der hannöver'schen Grenze weg verlegen müssen. Die Jäger kommen äußerst langsam und werden nur sehr allmälig vollzählig. Die gleichzeitige Aushebung in Hanau und die „catastrophe choquante“ bei Trenton, die hier mit den größten Uebertreibungen bekannt wird, verzögern unsere Operationen sehr. Viele von diesen Schurken verschwinden wieder, nachdem sie eben eingekleidet sind. Die Nachbarschaft von Hannover sichert ihnen alle nur denkbaren Vortheile.“
Faucitt musterte diese ersten Kompagnien erst am 26. März in den englischen Dienst ein, worauf sie sofort eingeschifft wurden. „Die Jäger — sagt er — sehen gut aus. Es sind kräftige Leute; einige von ihnen zwar sehr alt, allein da sie im Walde aufgewachsen, äußerst gewandt; andere dagegen sehr jung, und wissen als Söhne von Förstern ausgezeichnet mit dem Gewehr umzugehen. Ihre Waffen und ganze Equipirung fand ich sehr gut. Eine Kompagnie darunter waren berittene Jäger.“
Die Beschaffung des Restes nahm noch längere Zeit in Anspruch. Der Landgraf bot deshalb, um die Rekrutirung zu beschleunigen, am 20. März 1777 statt des bisher gezahlten einen Friedrichsdors für jeden fremden Jäger, der sich vor dem 15. April anwerben ließ, vier Friedrichsdors und für jeden gebornen Hessen drei Friedrichsdors Handgeld. Auf diese Weise setzte er sich in den Stand, die bedungene Zahl bis Ende Mai zu liefern. Faucitt fand dies Mal, als er die letzten Kompagnien am 26.Mai in Bremerlehe einschiffte, schon mehr Vagabonden und sonstige lose Gesellen unter ihnen, „da die hessischen Behörden jeden armen Teufel, den sie betrügen können, einfangen und uns aufhalsen. Es ist deshalb unbedingt nöthig, daß für die Zukunft ein besserer und genauerer Plan für die Rekrutenlieferung vereinbart wird, denn sonst erhalten wir nur Schund.“
Natürlich wurde die Verlegenheit mit jedem Tage größer; die englischen Anforderungen wuchsen im Verhältniß zu den bereits geleisteten Truppenlieferungen in geometrischer Proportion. Nicht allein die Rekruten mußten geliefert, sondern auch die Gefangengenommenen ersetzt werden. In Folge des Verlustes von 933 Hessen bei Trenton gab sich der Landgraf besondere Mühe, „Seiner Majestät seine Anhänglichkeit und seinen Eifer für den englischen Dienst von Neuem zu beweisen und den Verlust von Mannschaften und Waffen möglichst schnell zu ersetzen.“ Allein England brauchte jetzt die Soldaten schneller und zahlreicher als Deutschland sie liefern konnte. Um die Chikanen seitens der rheinischen Fürsten für die Zukunft zu vermeiden, wurde das kassel'sche Rekruten-Depot von Rheinfels nach Ziegenhayn verlegt.
Am 14. Dezember 1777 verlangte der englische General-Adjutant Harvey nicht weniger als 1230 Hessen-Kasseler zur Kompletirung ihrer zusammengeschmolzenen Regimenter, von denen u.A. eins, ein Grenadier-Regiment allein, im März und April 1777 zu New Brunswick in New Jersey wegen schlechter Hospital-Einrichtungen 300 Mann am Faulfieber verloren hatte. Gleichwohl wurden die Ersatzmannschaften fast alle und sogar ziemlich pünktlich geliefert. War doch der Gewinn ein ungeheurer! Man stahl eben die Unglücklichen aus aller Herren Länder zusammen. Wer sich ein treues und richtiges Bild von den in Bewegung gesetzten Mitteln und von den auf diese Weise gepressten Menschen machen will, der lese die einfache, nirgend übertreibende, darum doppelt ergreifende Schilderung eines der Opfer des fürstlichen Menschenraubes nach; er findet sie in der Selbstbiographie eines deutschen Dichters, Johann Gottfried Seume's.
Faucitt hatte kaum seine ersten Geschäfte in Kassel beendigt, als er am 2. Februar nach Hanau eilte, wo er bereits am 5. Februar 1776, dem Tage nach seiner Ankunft, mit Wilhelm, dem Erbprinzen von Kassel und regierenden Grafen von Hanau, einen Vertrag abschloß.
Die Grafschaft Hanau war im Jahre 1736 an Kassel gefallen und seitdem von den kassel'schen Erbprinzen als selbständiges Fürstenthum verwaltet worden. Wilhelm I. — der Großvater des letzten Kurfürsten von Hessen-Kassel — war als neunjähriger Knabe 1754 nach Hanau gekommen und wurde 1764 selbständiger Regent des Ländchens. Sein Vater hasste ihn, trotzdem daß, oder vielleicht nur weil er ihm ähnlich war. Er theilte alle schlechten Eigenschaften mit ihm und fügte dazu noch einige neue, eine wo möglich noch gröbere Sinnlichkeit, den Mangel jeder persönlichen Würde und den schmutzigsten Geiz. Selbst der Schein der Bildung und Kunst war ihm zuwider; er war eine rohe Unteroffiziersnatur, die nur den Kamaschendienst kannte.
Unter seinen vier und siebenzig unehelichen Kindern haben sich die Gebrüder Haynau eine traurige Berühmtheit erworben. Seine langjährige Maitresse war ein Fräulein von Schlotheim, die später zur Gräfin Hessenstein erhoben, ihm allein zwei und zwanzig Kinder und zwar, wie sie selbst ihrer Erzählung im spätern Alter hinzuzufügen pflegte, alle ohne Liebe gebar. Dieser Fürst hatte übrigens ein sehr einfaches Mittel erfunden, seine unehelichen Sprößlinge zu versorgen. Er vertheuerte den Preis des von den Unterthanen aus den Salinen zu beziehenden Salzes um einen Kreuzer auf den Sack und belehnte den Neugeborenen mit dieser Rente. Die Schlotheim weigerte sich anfangs, den Lüsten des Landgrafen zu dienen, ward an diesen aber von ihren Eltern, als sie entflohen war, zurückgeliefert. Eine Kasseler Dame erzählte einer Freundin im Auslande die Geschichte von der gewaltsamen Entführung des Fräuleins von Schlotheim, deren anfängliche Weigerung und Flucht, sowie ihre durch die eigenen Eltern bewirkte Auslieferung an den Landgrafen. Als die Fremde ihre Entrüstung über dieses Betragen der Angehörigen nicht verbergen konnte, erwiderte die Dame unbefangen: „Aber der hessische Adel durfte sich doch diesen Vortheil nicht entgehen lassen.“ Auch ein Ehrenkranz zur Verherrlichung dieser verarmten Junker, die später, gesinnungslos und gemein wie sie waren, mit einem französischen Abenteurer, wie Hieronymus Napoleon, morgen wieder „loustick“ zu sein, sich zur höchsten Ehre rechneten!
Der Prinz nun, mit welchem Faucitt zu thun hatte, ist derselbe Wilhelm, der 1785 als Landgraf seinem Vater folgte, der 1803 Kurfürst ward und als solcher von Napoleon 1806 weggejagt wurde („das hessen-kassel'sche Haus hat seine Unterthanen seit vielen Jahren an England verkauft, und dadurch hat der Kurfürst so große Schätze gesammelt; dieser schmutzige Geiz stürzt nun sein Haus“ — heißt es wie zum Hohne im 27. Bulletin) derselbe hochgesinnte Fürst, der den zu seinen Gunsten unternommenen Dörnberg'schen Aufstand mit ein paar Hundert Dukaten baar bezahlen zu können glaubte, derselbe stolze Souverain, der Stein um Entschuldigung bitten mußte, daß er ihm seinen Orden anzubieten gewagt hatte; derselbe 1814 zurückgekehrte legitime Landesvater, der Zopf und Perrücke in Hessen wieder einführte und die Geschichte der letzten sieben Jahre als nicht geschehen behandelnd, durch seinen Starrsinn und seine Beschränktheit unsägliches Unheil und Elend über sein Volk brachte.
Als Faucitt nach Hanau kam, war Prinz Wilhelm noch ein junger Mann von kaum ein und dreißig Jahren, der unter der strengen Zucht der Mutter aufgewachsen, seinen eigentlichen Charakter noch wenig herauskehrte, durch Unterwürfigkeit zum Ziele zu gelangen suchte und vor Allem dahin strebte, Georg III., dem königlichen Onkel, seinem „hochherzigen Beschützer und erhabenen Herrn“ zu gefallen. Er versteckte seine Geldgier und Habsucht unter der Maske der Uneigennützigkeit und der prinzipiellen Ueberzeugung von der Gerechtigkeit der königlichen Sache, bot deshalb auch, was er hatte, ganz umsonst an, natürlich nur, um von seinem reichen Patrone den doppelten und dreifachen Kaufpreis als Geschenk zu erhalten. Es giebt kaum eine demüthige und erniedrigende Wendung in der englischen und französischen Sprache, deren sich der Prinz in seinem Briefwechsel mit dem König von England und dessen Minister nicht bedient hätte, um sich deren Wohlwollen, Gnade und Schutz zu sichern. Der alte Landgraf, so sehr er feilschte und handelte, wahrte wenigstens überall seine persönliche Würde und imponirte sogar Faucitt und Lord Suffolk durch sein knappes und vielfach schroffes Wesen; der Sohn dagegen erniedrigte sich, um selbst den kleinsten Vortheil zu erlangen, zum willenlosen kriechenden Supplikanten, zum aufdringlichen Bettler. So erscheint der Charakter des jungen Mannes widerwärtig und bemitleidenswerth zugleich.
Prinz Wilhelm war übrigens kaum von der Verlegenheit des Königs von England unterrichtet, als er, wie wir im dritten Kapitel gesehen, diesem bereits am 19. August 1775 in den servilsten Redensarten ein Regiment sogenannter Hülfstruppen anbot. Suffolk hatte sich nicht mit der Beantwortung dieser Zuschrift beeilt, sondern Faucitt beauftragt, erst dann nach Hanau zu gehen und Gebrauch von dem Angebote zu machen, nachdem er sich die Hülfe des lieferungsfähigern Herzogs von Braunschweig und des noch lieferungsfähigern Landgrafen von Kassel gesichert haben würde. Von letzterer Stadt aus setzte Faucitt den Prinzen von seiner Mission und seinem demnächstigen Besuche in Kenntniß. So fand er denn in Hanau auch nicht die mindeste Schwierigkeit und konnte nach braunschweigischem oder kassel'schem Muster kaum vier und zwanzig Stunden nach seiner Ankunft einen Vertrag mit dem Erbprinzen abschließen. Dieser verpflichtete sich darin, bis zum 20. März spätestens ein Infanterie-Regiment von 668 Mann marschfertig zu machen und der Krone England für die Dauer des amerikanischen Krieges zu überlassen. Er erhielt dafür dreißig Kronen Werbegeld für jeden, von Faucitt als diensttüchtig angenommenen Mann und die Zahlung der englischen Löhnung fünfzehn Tage vor dem Abmarsche zugesichert; ein Todter oder je drei Verwundete, die gleich einem Todten galten, wurden ebenfalls mit dreißig Kronen vergütet, und außerdem ward dem Prinzen unter denselben Bedingungen wie Kassel eine doppelte Subsidie von 25,050 Kronen Banko im Verhältniß von 668 Mann eventuell selbst noch ein Jahr nach Rückkehr der Truppen in die Heimath gezahlt.
„Ich kam hier gestern von Kassel an — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 aus Hanau an Suffolk — gab mich sofort an's Werk, wurde dem Erbprinzen vorgestellt und kann Ihnen heute bereits den Vertrag einsenden. Der Minister von der Malsburg ging auf Befehl seines Herrn ohne Weiteres auf alle meine Bedingungen ein und zeigte sich sehr wenig interessirt. Ich bewilligte ihm aus diesem Grunde auch die vierzehntägige Löhnung vor dem Abmarsch der Truppen und den Bezug der Subsidie noch für ein Jahr nach der Rückkehr derselben in ihre Heimath. Dem außerordentlichen, ja ungestümen Eifer Sr. Hoheit, die Wünsche Sr. Majestät zu erfüllen, vermag ich kaum gerecht zu werden. Das Regiment kann übrigens erst Mitte nächsten Monats marschfertig sein. Der Prinz zeigte es mir heute Morgen bei der Parade. Ich muß gestehen, daß ich seit langer Zeit keinen schönern Truppenkörper gesehen habe; alle Soldaten sind Eingeborene des Landes und prächtig ausgerüstet, sie handhaben ihre Waffen ausgezeichnet und marschiren wie alte gediente Leute. Der Prinz war selbst in den verschiedenen Aemtern, um die Rekruten auszusuchen und das Korps zu kompletiren. Ich halte es für das Beste, daß es den Rhein herunter befördert und in Wilhelmstadt, Rotterdam oder Helvetsluys eingeschifft wird. Ein Rheinschiffer will den ganzen Transport von hier bis Nimwegen für zwei holländische Gulden per Kopf übernehmen und das Regiment in sieben bis acht Tagen vom Zeitpunkte der Abreise an in Nimwegen abliefern. Der Prinz ist ganz damit einverstanden, umsomehr als auf dem Marsche durch Hessen-Kassel voraussichtlich viele Soldaten desertiren würden. Wenn Sie mit diesem Plane einverstanden sind, so senden sie gefälligst Ihre Instruktionen an Sir Joseph Yorke im Haag, damit dieser das Regiment von Nimwegen aus weiter befördern läßt.“
Bereits am 23. Februar sandte Suffolk den genehmigten Vertrag zurück und beauftragte Faucitt, den Abmarsch der Truppen den Rhein hinunter soviel als möglich zu beschleunigen. Die Transportschiffe sollten am 20. März in Wilhelmstadt sein, wo zugleich der Oberst Rainsford als königlicher Kommissär das vom Obersten Gall kommandirte Regiment in den englischen Dienst einzumustern hatte.
Die Beförderung dieser und aller späteren Truppen auf dem Rhein war mit ungleich mehr Schwierigkeiten verknüpft als der Marsch der braunschweigischen und kasselschen Soldaten an die Mündung der Weser. Diese hatten nur ihr eigenes und englisch-hannöversches Gebiet zu berühren und konnten im Nothfalle die paar Quadratmeilen bei preußisch Minden umgehen, waren also von keiner fremden Erlaubniß abhängig, während die Hanauer und später die Anspacher die Territorien von wenigstens einem Dutzend größerer und kleinerer Landesherren passiren mußten, ehe sie nach Holland gelangten. Da lagen auf ihrem Wege von Mainz bis hinter Düsseldorf die Staaten der drei geistlichen Kurfürsten Mainz, Trier und Cöln und des Kurfürsten von der Pfalz, das Königreich Preußen von Duisburg bis Emmerich, die freie Reichsstadt Köln und verschiedene kleine Gebiete, wie Neuwied. Wenn man sich auch nicht viel um die letzteren kümmerte, so mußte man doch, um späteren Belästigungen und Unterbrechungen der Reise vorzubeugen, vorher die Erlaubniß der erstgenannten größeren Uferstaaten für eine freie Passage der Truppen einholen. Die englischen Werbe-Offiziere, welche sich am Rhein umhertrieben, waren wegen ihrer Gewaltthätigkeit und Rohheit gar nicht gut angeschrieben und hatten sogar ihre Regierung oft in äußerst unangenehme Verlegenheiten verwickelt. So war noch im Herbste 1775 der englische Major Masters de Savage von dem Kommandanten von Deutz aus diesem Orte verjagt und sein Werbe-Depot geschlossen worden, sodaß der englische Gesandte für gut fand, ihn zu desavouiren. In Mülheim am Rhein wurden im Januar 1776 von den pfälzischen Truppen dreiundzwanzig für das 60. englische Regiment gestohlene Rekruten angehalten und nach Düsseldorf in Sicherheit gebracht. Als die kaiserliche Regierung in Wien von den bevorstehenden englischen Truppenankäufen hörte, erließ sie an alle ihre Gesandte im Reich den Befehl, den englischen Werbe-Offizieren so viel Hindernisse als möglich in den Weg zu legen, und schrieb im gleichen Sinne an die geistlichen und weltlichen Fürsten am Rhein. „England — hieß es in der betreffenden Zuschrift — habe mit dem Reiche so wenig Verbindung als Rußland oder Spanien, und keine dieser Mächte dürfe im Reiche rekrutiren.“ Dieser kaiserliche Befehl wollte an sich wenig bedeuten, da ihm die Mittel zu seiner Erzwingung fehlten; allein es war Gefahr vorhanden, daß sich die Reichsfürsten dahinter steckten, um England Schwierigkeiten zu bereiten. Denn eine feststehende, politische Tradition oder ein bestimmtes Vertragsverhältniß gab es zu jener Zeit noch nicht. Jeder Fürst handelte in jedem einzelnen Falle nach Belieben, gerade wie die Laune oder sein Vortheil es bedingte.
Der bei dem kur-kölnischen Hofe in Bonn beglaubigte englische Gesandte Cressener erhielt deshalb, sobald die Reiseroute des hanauschen Regimentes feststand, Befehl, die betreffenden Höfe zu sondiren und im Verein mit dem Erbprinzen ein offizielles Gesuch um Passirung der Truppen an sie zu richten. Dies Mal wurde demselben überall bereitwilligst entsprochen. Das Regiment hatte Hanau am 15. März verlassen, fuhr am 16. Abends bei Mainz vorbei und langte am 18. März in Bonn an. Es kam hier so früh an, daß die Erlaubniß des Königs von Preußen auf die Bitte um freie Fahrt durch sein Gebiet noch nicht eingetroffen sein konnte. Auf Cressener's Anfrage erklärte sich aber der Kommandant von Wesel, General von Salenmon, bereit, das Regiment in Anbetracht des guten zwischen Berlin und London herrschenden Einvernehmens ungestört das preußische Gebiet passiren zu lassen; dagegen müsse, da ihn die Steuer nichts angehe, das Gepäck untersucht und von der Kontrebande Zoll bezahlt werden, den aber, wie er sicher glaube, die Kriegs- und Domainen-Kammer in Kleve später dem englischen Könige zurückerstatten werde. Auf diese Zusicherung hin wagte sich das Regiment auf preußisches Gebiet, erlegte 200 Pfd. zur Deckung der etwaigen Steuer und fuhr am 21. März unbelästigt bei Wesel vorbei, wo übrigens am Tage zuvor die Erlaubniß von Berlin eingetroffen war. Auch die zur Sicherheit deponirten 200 Pfd. wurden später auf Befehl des Königs von Preußen zurückbezahlt.
Von Rainsford in Emmerich in Empfang genommen, trafen die Hanauer am 22. in Nimwegen an. Er ließ sie noch am Abend Revue passiren und hatte die Genugthuung, in ihnen eines der schönsten Regimenter, die er je gesehen, zu finden. Es fehlte auch nicht ein Mann, nicht ein Einziger war krank. Er konnte jedoch bei dieser Gelegenheit den Soldaten den Eid der Treue nicht abnehmen, da, wie er hinzufügte, es gegen ihr religiöses Gewissen sei, einen Eid zu leisten, wenn sie nicht einen Tag vorher gefastet hätten. Er ließ sie deshalb erst am andern Morgen durch die Auditeure in den englischen Dienst schwören. Darauf wurde das Regiment auf Schuyten eingeschifft und kam am 25. März nach Wilhelmstadt. Am 26. März ward seine Einschiffung vollendet. „Alles ging glücklich — schließt Rainsford seinen Bericht — von Statten. Der Geist der Truppen ist vortrefflich. Hoffentlich werden sie noch heute Abend abfahren, da der Wind gut ist.“
In demselben Briefe vom 17. März 1776 (Siehe Anhang), in welchem der Erbprinz von Hessen dem König von England, seinem „großherzigen Beschützer und edlen Wohlthäter,“ den Abmarsch seiner Soldaten anzeigte, bot er demselben noch eine Kompagnie Artillerie von 120 Mann und sechs Geschützen an, die von einem ausgezeichneten Kapitaine befehligt sei und gegen Ende April marschfertig sein könne. Er wollte nicht — sagte er — an Eifer hinter seinem Vater, dem Landgrafen, zurückstehen, der ja auch noch ein Korps Artillerie über den ursprünglichen Vertrag hinaus an England geliefert habe. Der König nahm, trotzdem daß die Stärke der Artillerie im Verhältniß zum hanau'schen Regimente zu groß war, das Anerbieten am 2. April an, weil er mit der bisherigen ehrenwerthen Aufführung und anständigen Vertrags-Erfüllung Seitens des Prinzen zufrieden sei. Faucitt erhielt also Anweisung, einen neuen Vertrag mit demselben abzuschließen, und that so am 25. April, wo er zugleich den Hauptvertrag mit ihm auswechselte.
„Baron Malsburg — schreibt Faucitt am 26. April 1776 an Suffolk — kann sich gar nicht darüber trösten, daß für diese Kompagnie Artillerie keine besonderen Subsidien bewilligt werden sollen, und meint, daß er mit dem Werbegeld zu kurz komme, da die Ausrüstung der Mannschaft zu viel koste. Ich habe sie heute gemustert. Die Leute sind tüchtig, kräftig und stark und sehr gut für ihren Dienst eingeübt. Der Prinz ließ sie in meiner Gegenwart mit den für Amerika bestimmten Geschützen exerziren. Sie haben neue Uniformen, neue Säbel, keine Gewehre, nach dem vom König von Preußen empfohlenen Muster, welches vom Landgrafen sowohl als vom Erbprinzen aufs Aengstlichste und Gewissenhafteste nachgeahmt wird. Die Kompagnie kann in drei Wochen marschfertig sein; ihre Löhnung beginnt vierzehn Tage vor dem Abmarsch. Ich habe ihren Transport bis Helvetsluys für 150 Pfd. verdungen.“
Wie aus diesem Briefe hervorgeht, wollte die englische Regierung für die Artillerie keine weitere Subsidie zahlen; der Erbprinz bestand aber auf einer solchen. Um sich Suffolk für seine Wünsche geneigt zu machen, schrieb er ihm am 1. Mai einen Brief in englischer Sprache, dessen entsetzlicher Stil und halsbrechende Wortbildung selbst über die Grenzen der Komik hinausgreifen. Suffolk lehnte höflich ab, lobte den Prinzen aber ob seiner im Englischen bewiesenen Fertigkeit (Siehe Anhang). Dem Minister von Malsburg dagegen erklärte der englische Staatssekretär kategorisch, die Verträge, wie sie abgeschlossen seien, lägen einmal dem Parlamente vor, könnten also nicht mehr geändert werden; der Erbprinz erhalte ohnehin schon im Verhältniß so viel als der Landgraf, weshalb von einer Vermehrung einer Subsidie wegen der gelieferten Artillerie gar nicht die Rede sein könne.
In einer vertraulichen Note an Faucitt sagt Suffolk dagegen, daß er Willens sei, den Erbprinzen in irgend einer andern Art zufrieden zu stellen. „Ich wollte — schrieb er in seinem Briefe vom 7. Mai 1776 — für spätere Gelegenheiten und für die anderen Höfe keinen Präzedenzfall schaffen. Nur die Gefahr, daß von unseren Verhandlungen anderswo etwas verlautete und daß ähnliche Ansprüche geschaffen würden, hat mich bewogen, des Baron Malsburg Begehr in viel stärkeren Ausdrücken abzulehnen, als ich eigentlich meine. Sie können ihm das sagen, müssen ihm aber Stillschweigen anempfehlen.“
Für Malsburg und seinen Herrn war dieser Wink natürlich nicht verloren. Sie erklärten sofort, daß man sich auf ihre Verschwiegenheit unbedingt verlassen könne, und daß ihnen jedes Arrangement recht sei, welches sie nur entschädige. Die Art und Weise der Schadloshaltung selbst sei ihnen vollständig gleichgültig; vielleicht werde sich eine Verlängerung der Subsidienzahlung als das geeignetste Mittel zu einer Verständigung empfehlen. Malsburg schlug deshalb Faucitt vor, den zwölften Artikel des Vertrages dahin abzuändern, daß die hanau'schen Truppen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland statt der bisherigen zwölf Monate noch sechs und mehrere Jahre im englischen Dienste bleiben sollten. „Wir wünschen — so schloß er seinen Brief am 18. Mai — für diese Zeit nicht die ganze Subsidie, sondern nur eine Friedenssubsidie, sehr mäßig, gerade hinreichend, um im Frieden ein Regiment vollzählig und auf dem Kriegsfuß zu erhalten, und immer bereit, wieder in die Dienste des Königs zu treten. Wir verlangen also nur so viel, als die englischen Regimenter auf dem Friedensfuß beziehen. Diese Gunst wird den übrigen Höfen gegenüber keine üblen Folgen nach sich ziehen. Man kann ihnen dann der Wahrheit gemäß versichern, daß für die Artillerie des Erbprinzen keine Extrasubsidie gezahlt ist. Wenn der Frieden wieder hergestellt und in England Alles ruhig sein wird, muß es dem Ministerium ein Leichtes sein, die nothwendigen Fonds für eine so kleine Ausgabe zu finden und sie unter einer andern Rubrik als der gegenwärtigen durchzubringen, wo man schon so viele außerordentliche Kosten hat, um einen theuern Krieg zu führen.“
Der Erbprinz sandte selbst diese Vorschläge an Suffolk ein und bevorwortete sie in einem servil schmeichlerischen Briefe (Siehe Anhang). Wenn anders seine „erbliche Kenntniß“ der englischen Sprache sich deutsch richtig deuten läßt, so sagt er: „Meine Zuneigung und unterthänigster Respekt vor dem Besten der Könige hält jeden Gedanken an mein eigenes Interesse von mir fern. Seiner Majestät besondere Huld giebt mir die Versicherung, daß Sie es nicht übel nehmen wird, wenn ich selbst nach dem Erlöschen des gegenwärtigen Vertrages den Wunsch habe, noch in einer gewissen militärischen Verbindung mit Seinem Dienste zu bleiben. Ich hoffe, Mylord, Sie werden mein Verlangen nicht zu weit gehend finden und aus diesem Grunde bitte ich Sie, mein Gesuch mit Ihrem ganzen Ansehen zu unterstützen. Meine Dankbarkeit gegen Sie wird ohne Gränzen sein und kann nur der vorzüglichen Hochachtung gleichstehen, mit welcher ich Ihr gehorsamster und zu Dank verpflichteter Diener bin.“
Die doppelten Subsidien für die 668 Hanauer betrugen jährlich 25,050 Kronen Banko, d.h. 37½ Kronen pro Kopf; sie würden also für die nachträglich gelieferten 120 Artilleristen 4500 Kronen pro Jahr ausgemacht haben. Wenn sich nun der Erbprinz erbot, auf diese Summe unter der Bedingung zu verzichten, daß ihm eine einfache Subsidie wenigstens noch sechs Jahre nach beendigtem Kriege gezahlt werde, so verlangte er mit anderen Worten 12,525 Kronen pro Jahr, also eine Extrazahlung von mindestens 75,150 Kronen auf sechs Jahre. Wäre der englische Minister darauf eingegangen, so würde er trotz der unerwarteten langen Dauer des Krieges an 40,000 Kronen selbst über die doppelten Subsidien hinaus verloren haben. Dieser aber wählte schließlich von zwei Uebeln das Geringere und entschloß sich gegen Ende des Jahres 1776, dem Erbprinzen für die Artillerie verhältnißmäßig dieselbe Subsidie zu zahlen, die er für sein Regiment erhielt. Serenissimus empfing also fortan 4500 Kronen pro Jahr mehr.
Die Artillerie war übrigens schon am 15. Mai von Hanau abgegangen und, ohne den mindesten Schwierigkeiten auf der Passage rheinabwärts zu begegnen, am 24. Mai in Nimwegen angekommen. Rainsford musterte sie am letztgenannten Tage in den englischen Dienst ein und schiffte sie, sowohl mit den Leuten als mit ihrer Ausrüstung sehr zufrieden, am 27. Mai bei gutem Winde nach ihrem Bestimmungsorte ein.
Uebrigens behielt der Erbprinz von Hanau nicht den ganzen Profit für sich, den er aus seinen Unterthanen zog. Dem erhabenen, vom Vater in Kassel gegebenen Beispiele folgend, bewilligte auch der junge Serenissimus, um dem Lande einen Beweis seiner landesväterlichen Anerkennung für die ihm gebrachten Opfer zu liefern, einen Steuererlaß für die Dauer des amerikanischen Krieges. Wie aber der Sohn noch geiziger und geldgieriger als sein hochherziger Erzeuger war, so erstreckte er auch sein Wohlwollen nicht auf alle Unterthanen, sondern nur auf die Eltern und Eheweiber der im Kriege abwesenden Soldaten und Unteroffiziere. Derselbe Fürst, den wir eben noch dem Auslande gegenüber als einen Bedienten, als einen Gnade und Gewinn suchenden Bittsteller haben reden hören, läßt sich im Inlande, vor seinem eigenen Volke als Herr und Gnadenspender also vernehmen:
„Wenn Wir nun, nach der für alle unsere getreue Untertanen hegenden waren Landesväterlichen Huld und Gnade, nichts mer wünschen, als dieselben sammt und sonders, so viel es möglich ist, von unserer waren Landesväterlichen Zuneigung und Vorsorge tätig zu überzeugen, und ihnen ihr Schicksal auf alle Weise zu erleichtern, so haben wir aus höchsteigenem Antrieb und Bewegung uns entschlossen, den Eltern und Eheweibern sämmtlicher bei unserm hanauischen Regimente sowol als bei der Artillerie, dermalen in Amerika befindlichen Unteroffiziere und Gemeinen, einen gnädigsten Erlaß aller ihrer Herrschaftlichen Abgaben in der Weise angedeihen zu lassen, daß:
„I. Die Eltern und Eheweiber dieser unserer dermalen im Kriege abwesenden Untertanen, für ihre Person und Güter, von Entrichtung aller Kontribution, Steuern und sonstigen Landkassen-Abgiften an Geld und Früchten, desgleichen von allen und jeden übrigen zu unsern Cameral-Intraden gehörigen Geld- und Fruchtabgaben, sie mögen Namen haben, wie sie wollen (die Pacht- und Zinsgefälle allein ausgenommen, welche nach wie vor entrichtet werden müssen) von dem Tage des Ausmarsches des Regimentes und der Artillerie an gerechnet, bis zu deren Zurückkunft in die hiesigen Lande, befreit und entledigt sein sollen; wie dann auch
„II. Denjenigen Unteroffizieren und Gemeinen, welche keine Eltern mehr am Leben haben, oder auch ledigen Standes, und selbst rezipirte Untertanen sind, und ihre eigenen Güter besitzen, alsdann für sotane ihre Güter, die nämliche obenbestimmte Befreiung von allen und jeden Landkassen- und Rentkammer-Abgiften gnädigst hiermit erteilt ist.
„Da Wir aber nicht gemeint sind, den unserer fürstlichen Landkasse durch einen solchen Erlaß zur Bestreitung der notwendigen Bedürfnisse zu wachsenden Abgang auf unsere hiesige Lande wiederum ausschlagen, und unseren übrigen getreuen Untertanen durch Erhöhung ihrer bisherigen herrschaftlichen Abgaben aufbürden zu lassen: So soll, zu desto stärkerer Bewärung jener unserer gnädigsten Gesinnungen, ersagter Landcasse dieser Abgang aus unserer fürstlichen Cammercasse ersetzt und vergütet werden.
„Indem Wir uns nun ein wesentliches Vergnügen daraus machen, unseren getreuen Untertanen ein solches Merkmal unserer Gnade zufließen zu lassen, und dadurch unserer unveränderlichen Neigung, ihnen auf alle Weise wol zu thun, auch hierinnen folgen zu können: So leben Wir der zuversichtlichen Hoffnung, unsere getreuen Untertanen werden sich dieser Gnade und Woltat würdig zu machen, folglich auch die in unseren Kriegsdiensten dermalen abwesenden Soldaten sich bestreben, solche durch Treue, Mut und Tapferkeit, die allhier im Lande zurückgebliebenen Untertanen aber durch Rechtschaffenheit, Fleiß und wirtschaftliches Benehmen, zu verdienen suchen.“
Nach den zu Ende des vorigen Kapitels gemachten Bemerkungen ist jede Kritik dieses Erlasses vom 23. September 1776 überflüssig. Wenden wir uns darum sofort nach Waldeck, wohin sich Faucitt von Hanau aus begeben hatte.
Das Haus Waldeck hatte seit beinahe einem Jahrhundert im Soldatenhandel ausgezeichnete Geschäfte gemacht. Sein ältester und bester Kunde war Holland, und nur in Ausnahmefällen oder bei besonders günstigen Konjunkturen des Menschenmarktes überließ es seine Truppen an andere Mächte, wie z.B. im siebenjährigen Kriege an England. Dieser Handel lieferte auch den Chefs der Firma die Mittel zu einer grenzenlosen Verschwendung, ja er machte es möglich, daß sich die kleinen Fürsten von Waldeck vor den übrigen und mächtigeren Nachahmern des Versailler Treibens hervorthun und die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnten. Ihr Ländchen schien für sie nur zu dem Zwecke vorhanden zu sein, daß sie darauf zurückfielen, wenn sie von den noblen Passionen erschöpft und von Schulden gedrängt, das Leben im großen Stil zeitweise aufgeben mußten. Karl August, der Vater des Fürsten, mit welchem wir es hier zu thun haben, gelangte 1728 zur Regierung, trieb sich aber volle zwanzig Jahre in Frankreich und Italien herum, ehe er sich nur der Heimath erinnerte. In Venedig traf ihn Casanova in den Armen der Tänzerin Tintorella, der berühmtesten Kourtisane der Republik. Später wurde er holländischer Generalfeldmarschall und bewies große Tapferkeit. Eine im Jahre 1755 erlassene Verordnung bestimmte, daß alle Burschen, mit Ausnahme derer, welche studirten, Soldaten werden mußten, natürlich nur, um das Waldeck'sche Vaterland in Batavia und sonstigen holländischen Kolonien zu vertheidigen. Der Fürst war ein leidenschaftlicher Parforcejäger und machte sein ganzes Fürstenthum zu einem einzigen Wildpark. Die Bauern mußten den Befehlen der Jäger gehorchen, widrigen Falls sie empfindlich bestraft wurden. Sein Sohn Friedrich, der im Jahre 1743 geboren, von 1763–1812 regierte, war in Lausanne erzogen und machte zu seiner Ausbildung die große Tour durch Frankreich und Italien. Auch er trat, nachdem er zur Regierung gelangt war, gänzlich verschuldet als General der Infanterie in den Dienst der holländischen Republik. Schon 1767 beschwerten sich die Landstände über landesverderbliche gewaltsame Aushebung der Unterthanen und bewilligten dem Fürsten, um seiner Geldnoth nur einiger Maßen abzuhelfen und dem Uebel zu steuern, ein Geschenk von 10,000 Thalern.
Für einen so tief verschuldeten Mann, wie den Fürsten Friedrich von Waldeck, war der Ausbruch des amerikanischen Krieges eine wahre Wohlthat, denn er konnte hoffen, seinen zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen, wenn es ihm gelang, einen Truppenlieferungs-Vertrag mit der englischen Krone abzuschließen. Er beeilte sich deshalb, wie wir oben gesehen, schon zu einer Zeit, wo deren Absichten noch nicht klar vorlagen, Lord Suffolk ein Regiment anzubieten. Der Brief ist vom 13. November 1775 datirt, also einen Tag älter als Faucitt's Instruktionen. „Mit Leib und Seele dem Monarchen ergeben — schreibt der Fürst aus Arolsen an Suffolk — dessen Minister zu sein Sie das Glück haben, halte ich es für meine Pflicht, was nur in meinen schwachen Kräften steht, aufzubieten, um wenigstens meinen guten Willen zu zeigen, wenn es sich um Seinen Dienst handelt. Ich nehme mir deshalb die Freiheit, Mylord, Sie gehorsamst zu ersuchen, Sr. Majestät versichern zu wollen, daß im Falle irgend welche Verhältnisse es nöthig machen, fremde Truppen anzuwerben, ich es als eine große Gunst Ihrerseits betrachten werde, wenn Sie ein Regiment von 600 Mann annimmt, das wie sein Fürst vor Verlangen brennt, sich für Sie (die Majestät) zu opfern.“
Suffolk nahm am 24. November das Anerbieten an und setzte am 19. Dezember den Fürsten davon in Kenntniß, daß Faucitt seiner Zeit nach Arolsen kommen und den betreffenden Vertrag mit ihm abschließen würde. Als der englische Kommissär am 28. Januar 1776 von Kassel aus in Arolsen anfragte, ob das Regiment bis Ende Februar marschfertig sein werde, erhielt er die Antwort, daß es frühestens im Mai so weit sein könne. Er reiste deshalb erst nach Hanau, um mit dem Erbprinzen den oben erwähnten Vertrag abzuschließen. „Ich fürchte — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 von Hanau aus an Suffolk — wir können auf das Waldeck'sche Regiment nicht rechnen. Der Fürst hat blos zwei Kompagnien in seinem Lande, die höchstens 200 Mann betragen und bisher nur dazu gebraucht wurden, um die Honneurs bei Hofe zu machen. Es ist sehr schwer, auf einer so kleinen Grundlage innerhalb so kurzer Zeit ein Regiment zu bilden. Vielleicht ist der Fürst auch unerwarteten Schwierigkeiten begegnet, um die bestimmte Anzahl aus seinen in holländischen Diensten stehenden Regimentern zu erlangen.“
Suffolk verlängerte dem entsprechend die Zeit für die Einschiffung des Waldeck'schen Regimentes; der Fürst aber versprach, es bis Ende April marschfertig zu haben. Am 18. März berichtete Faucitt, daß derselbe in den Vorbereitungen für den Marsch seiner Truppen bedeutende Fortschritte gemacht, daß er zum Ankauf von Uniformen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen einen Offizier nach Frankfurt gesandt habe, und daß das Regiment gewiß für den sofortigen Dienst tüchtig sein werde, vorausgesetzt, daß der Fürst bei dessen Bildung nicht zu rücksichtsvoll gegen seine eignen, eine Art Landmiliz bildenden Unterthanen gewesen sei. Mitte April war endlich Alles so weit, daß der Vertrag abgeschlossen werden konnte. Faucitt reiste also nach Arolsen ab und kam dort am 19. April an. „Ich wurde — schreibt er am 20. April an Suffolk — sofort dem Fürsten vorgestellt, der mich über den Fortschritt in der Bildung und über den gegenwärtigen, erfreulichen Zustand seines Regimentes so sehr zufriedenstellte, daß ich mich ohne jede Schwierigkeit mit dem Minister von Zerbst über die Hauptpunkte des abzuschließenden Vertrages verständigte. Heute haben wir die letzte Feile an denselben gelegt und das Geschäft abgeschlossen. Der Vertrag lautet gerade wie der hanauische; nur habe ich auf Bitten des Ministers, da die Ausrüstung des Regimentes die Finanzen des Fürsten völlig erschöpft hat, die erste Zahlung des Werbegeldes auf drei statt sechs Wochen nach dem Datum des Abschlusses und die zweite Zahlung auf zwei statt drei und einen halben Monat nach dieser Frist festgesetzt. Ebenso habe ich eingewilligt, zwei Geschütze mit vierzehn Kanonieren zu nehmen; sie sind aber nicht in den Subsidien mit einbegriffen. Das Regiment, welches in Korbach steht, muß laut der Versicherung des Fürsten ein sehr gutes sein, da Soldaten und Offiziere alle schon gedient haben. Es wird in der ersten Woche des Mai marschfertig sein.“