Vor Allem war das Standgericht aber verpflichtet, die Frage seiner Zuständigkeit Blum gegenüber zu prüfen, nachdem dieser — übrigens gleich beim Beginn, nicht erst am Ende des Verhörs — das Unverletzlichkeitsgesetz vom 30. September für sich angerufen hatte. Es liegt auf der Hand, daß das Standgericht, selbst einschließlich seines Auditeurs — den wir uns höflicherweise (und ohne daß die unter seiner Hand entstandenen Acten irgend eine Vermuthung hierfür erzeugten!) mit juristischer Bildung ausgestattet denken wollen — nicht im entferntesten in der Lage war, diese Frage zu entscheiden, ohne Herbeiziehung des ganzen einschlagenden Materials, das oben S. 531 bis 533 vorgetragen wurde. Dieses Material konnte das Kriegsgericht gar nicht zur Hand haben. Dagegen würde schon eine Anfrage beim Minister Kraus „und allenfalls einem höheren Justizbeamten“, wie Wessenberg dem Fürsten schon am 31. October anempfohlen hatte, dem Standgericht dargethan haben, daß Blum mit vollem Rechte sich auf das Gesetz vom 30. September berufen habe, daß dieses für Oesterreich rechtsverbindlich sei. An dieser Rechtslage vermochte selbstverständlich der Umstand nichts zu ändern, daß das Haupt der Centraluntersuchungscommission, Hipssich, vor den Protesten Blum’s vom 5. und 8. sein Haupt in den Sand gesteckt hatte und sich später zur Rechtfertigung des Urtheils des Standgerichts darauf berief: weder ihm noch durch ihn dem Standgericht sei eine Weisung zugegangen, aus Anlaß dieser Proteste „inne zu halten.“[342] Denn durch den Mangel des Befehls „inne zu halten“ wurde das Standgericht doch noch lange nicht zuständig. Was aber ein unzuständiger Richter urtheilt, ist in aller Welt nichtig: Ein Todesurtheil, das er fällt und vollstreckt, ohne seiner Zuständigkeit gewiß zu sein, ist ein Justizmord.
Ueber allen diesen Erwägungen stand aber endlich noch jenes Bedenken, das in den Augen jedes Rechtsfreundes, nach Recht und Billigkeit, größte Beachtung heischte, und das bei Messenhauser auch volle Würdigung gefunden hat, „als mildernd, wenn gleich nicht im Wege Rechtens, doch im Wege der Gnade“: „die Verwirrung der Begriffe und Grundsätze im Strome der Revolution.“[343] Wer vermochte mit Zuversicht zu sagen: wessen Gebot seit dem 20. October 1848 nach dem strengen Buchstaben des Gesetzes in Wien die größte rechtliche Geltung hatte? War denn jene „Proclamation“ des Fürsten Windischgrätz vom 20. und 23. October, welche jetzt das Grundgesetz für das Standgericht bildete, um danach Gute und Böse zu scheiden, so zweifellos rechtsgültig? Hatte Robert Blum, der Fremde, der Nichtkenner der chaotischen Rechtsverhältnisse Oesterreichs, weniger Anspruch auf Schonung, weil er den Behörden der Stadt und nicht der Proclamation des Fürsten gehorsamte, als Messenhauser, der doch Oesterreicher und sogar Offizier a. D. war und daher weit besser als Robert Blum hätte sollen ermessen können, ob der Feldherr von Lundenburg im Rechte war, oder der Reichstag und Gemeinderath, welche ihrerseits die feldherrliche Proclamation für ungesetzlich erklärt hatten?
Diesen einfachen und überzeugenden Thatsachen gegenüber hat noch jeder Versuch, das Verfahren und Urtheil des k. k. Standgerichts gegen Robert Blum zu rechtfertigen, den Stempel des bösen Gewissens an der Stirn getragen: angefangen von jenem Schreiben des G-M. Hipssich vom 30. November 1848, in welchem er sich selbst bescheinigt, daß der „Vorgang mit Blum und Fröbel während ihrer hierortigen Verhaftung gesetzlich und durchaus loial (!) gewesen“, und von jenen kläglichen auf Bestellung und Besoldung gefertigten Rechtsgutachten an, welche im November 1848 in der offiziellen, offiziösen, halboffiziösen und in der blos erkauften Presse der österreichischen Regierung erschienen[344] — bis schließlich auf Herrn v. Helfert hinunter. Sein Plaidoyer zu Gunsten des Standgerichts besteht aus einer Reihe grober Unwahrheiten, die höchstens beweisen, welcher Mittel die Vertheidiger dieses Gerichtes bedürfen, um Gläubige zu gewinnen. Dieses Plaidoyer beginnt mit der Herrn v. Helfert als unwahr bekannten Behauptung: „Blum wurde einfach darum hingerichtet, weil er nach den bestehenden Gesetzen überhaupt und nach dem Kriegsrecht insbesondere des Todes schuldig befunden worden war.“ Es wird nämlich sogleich gezeigt werden, daß in dem Urtheil nur ein einziges „Gesetz“ und „Recht“, nämlich ein Strafproceßgesetz nahmhaft gemacht worden ist. In dem ganzen „Verfahren“ dagegen ist nicht ein einziges Gesetz erwähnt. Dem „Kriegsrecht“ aber konnte Blum nicht unterstellt werden, weil er nicht mit den Waffen in der Hand ergriffen worden war.[345] Vom „Kriegsrecht“ sprechen auch zudem Verfahren und Urtheil nicht. — Herr v. Helfert schließt dann sein Plaidoyer mit der wissentlich unwahren Behauptung, „die Linke“ habe in Frankfurt am 30. September das Unverletzlichkeitsgesetz „durchzubringen gewußt“, während er an anderen Stellen einräumen muß, daß im Gegentheil die Linke dieses Gesetz zum Theil bekämpft habe![346] Mit einem Anwalt, der solche Kampfmittel wählt, ist nicht zu rechten. —
Schon das mehrerwähnte Schreiben des G-M. Hipssich vom 30. November drückt in der diesem General eigenthümlichen naiven Weise den eigentlichen Kernpunkt der Sache aus: er hatte keine Ordre, bei Blum „inne zu halten“, deßhalb hielt er nicht inne und gab auch dem Standgericht keine Ordre „inne zu halten.“ Wir haben also mit andern Worten kein Gericht vor uns, sondern ein Erschießungs-Peloton in Richteruniform, mit juristischer Munition, das auf Commando das sogenannte Recht lädt, anlegt, abfeuert oder bei Fuß stellt — zu Tode verurtheilt — oder freispricht. Eine solche Erscheinung liegt durchaus jenseits der Rechtssphäre und gehört lediglich dem Gebiete der Gewalt an, wie jede durch die Waffen siegreiche Revolution, mag sie von oben oder von unten kommen. Die Frage, wie sie die erzwungene Gewalt gebrauchen will, ist also keine Rechtsfrage mehr, sondern lediglich eine Frage der Macht, höchstens der politischen Klugheit. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist das Verfahren wider Blum oft geprüft worden, zuletzt auch von Helfert. Es bedarf kaum der Versicherung, daß er die That des 9. November auch vom politischen Standpunkt aus untadelhaft findet. Oesterreich habe „damit den großen gewaltigen Eindruck erzielt, daß es kräftig genug sei, nicht mit sich spielen zu lassen, selbständig genug seine eigenen Wege zu gehen.“ Das gerade Gegentheil ist die Wahrheit. Die unseligen Männer, die Oesterreichs Geschicke nach der Wiener Katastrophe in die Hand nahmen, haben durch ihre Mitschuld an Blum’s Tödtung Tausende von Schwankenden in Deutschland glücklicherweise für immer in das preußische Lager getrieben. Einen Staat, der sich mit solcher Barbarei befleckte, konnte man sich seit 1848 unmöglich an der Spitze des reichen deutschen Kulturlebens denken. Bei jeder folgenden Krisis, bei welcher Oesterreich mit Preußen um die Vormacht in Deutschland rang, bis 1866, ist die schmerzliche Erinnerung an das Schicksal Blum’s in dem zähen Gedächtniß des deutschen Volkes aufgetaucht und hat zu Gunsten Preußens mit entscheiden helfen. Und selbst als in einem andern Erdtheil ein edler Sproß des österreichischen Kaiserhauses einem gleich ungerechten Urtheil erlag, als am 19. Juni 1867 Kaiser Maximilian in Queretaro verblutete, mahnte die Stimme des Volkes nicht mit Unrecht daran, daß das schändliche Beispiel zu so unmenschlicher Handhabung des „Kriegsrechts“ zuerst auf der Brigittenau in Wien gegeben worden sei!
Das ganze leichtfertige Proceßverfahren gegen Blum wurde gekrönt durch das wider ihn gesprochene Urtheil, das unmittelbar nach Abführung des Angeklagten vom Standgericht gefällt und noch denselben Abend vom G-M. Hipssich mit den klassischen Worten bestätigt wurde: „Ist kundzumachen und in augenblicklicher Ermangelung eines Freimannes mit Pulver und Blei durch’s Erschießen zu vollziehen.“ Dieselbe rastlose und würdelose Eile, welche bei dem Verfahren hervortritt, entstellt die Hast der Bestätigung. Herr v. Helfert sucht diese ganze Ueberstürzung zu beschönigen durch die Versicherung, daß dieselbe eine Folge des Martialgesetzes gewesen sei. Das ist aber, wie er selbst an Fröbel’s und Messenhauser’s Proceß zeigt, durchaus unrichtig. Nur zwischen Urtheil und Vollstreckung sollten nicht mehr als 24 Stunden liegen. Aber für die erschöpfende Vorbereitung und Prüfung des Belastungsmaterials und für die Fällung des Urtheils war keine Frist vorgeschrieben. Und das Urtheil selbst kennzeichnet sich als ein Machwerk fahrlässiger Hast. Denn es führt selbst die wenigen im Verhör erörterten Thatsachen actenwidrig auf. Es lautet:
„Urtheil,
welches in dem auf Befehl des k. k. hohen Militär-Stadtcommandos in Wien zusammengesetzten permanenten Standrechte mit Einheit der Stimmen geschöpft wurde:
Herr Robert Blum, zu Köln in Rheinpreußen gebürtig, 40 Jahre alt, katholisch, verheuratet, Vater von vier Kindern, Buchhändler zu Leipzig, welcher bei erhobenem Thatbestande[347] durch sein Geständniß[348] und durch Zeugen[349] überwiesen ist, am 23. October l. J. in der Aula zu Wien durch Reden (?) in einer Versammlung zum Aufruhre aufgeregt und am 26. October l. J. an dem bewaffneten Aufruhre in Wien als Commandant einer Compagnie des Elite-Corps thätigen Antheil genommen zu haben — soll nach Bestimmung der Proclamation Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz vom 20. und 23. October[350], dann nach §. 4 im 62. Artikel der Th. Gerichtsordnung mit dem Tode durch den Strang bestraft werden.
So gesprochen in dem Standrechte, angefangen um halb 6 Uhr Abends, am 8. November 1848.
Cordier, Major, Wolferom, Präses. Hauptmann-Auditor.“
Blum hatte keine Ahnung von dieser Wendung, als er nach halb acht Uhr Abends in seine Zelle zu Fröbel zurückgeführt wurde:
„Ich sah ihn noch einen Augenblick,“ schreibt Fröbel im Briefe an Blum’s Schwester am 22. December 1848. „Er war im Gesicht sehr erregt und ich las aus seinen Zügen, daß ihm der Gang des Verhörs ernste Besorgnisse erregt habe. Er wurde sogleich wieder abgeholt und in ein anderes Gefängnißzimmer gebracht. Als ich ihm die Hand reichte mit den Worten: „auf Wiedersehn!“ antwortete er mir mit langsamen Worten und zweifelndem Tone, denselben Satz wiederholend: „Auf Wiedersehn!“ — Von einem Mitgefangenen, der Gelegenheit fand, mir einige Worte zu sagen, hörte ich, daß Ihr Bruder die Nacht vom 8. auf den 9., nach heiteren Gesprächen ruhig und in festem Schlafe zugebracht. Er war zu einem Polen, dessen Namen ich nicht kenne und zu einem Herrn v. Terzki (auch Tertschanski genannt und unter dem Namen Vilney als Novellenschreiber bekannt) und einem Herrn v. Schlechta gethan worden. Alle vier schliefen im gleichen Zimmer[351].“
Dasselbe erzählt Fröbel in seinen „Briefen“ (S. 51, 56 fg.). —
Wie Herr v. Helfert bereits aus den Tagen der Octoberrevolution eifrig Alles zusammengetragen hat, was Bosheit und Unverstand Blum nach jenen Tagen mit Unrecht schuld gegeben, und wie wir ihn hierbei sogar auf eigenen Verdächtigungen ertappten, so läßt er sich von nun an angelegen sein, das Bild des Sterbenden durch all den Unglimpf zu entstellen, den eine feile und tendenziöse Presse und die Schriften der frohlockenden Feinde Blum’s in einem Menschenalter auf seinen Namen gehäuft haben. So versteht der Edle von Helfert das de mortuis nil nisi bene.[352]
Am 9. November fünf Uhr früh wurde Blum aus gesundem, tiefem Schlafe geweckt und zur Anhörung des Urtheils in eine dritte Zelle abgeführt, in der er allein war. Tief bewegt, doch standhaft und gefaßt vernahm er hier den blutigen Spruch. Nur das Eine konnte er nicht fassen: daß man auf Grund solcher Thatsachen ihn zum Tode verurtheile, und gegen das Unverletzlichkeitsgesetz das Urtheil zu vollstrecken wage. Er äußerte diese Zweifel gegen den Offizier, doch wurde ihm erwidert, daß es voller Ernst sei mit dem Urtheil wie mit der Vollstreckung. Von da an hat Blum, so schwer es ihn ankam, an die Möglichkeit dieses Justizmordes zu glauben, sich in sein Schicksal ergeben. Der Auditeur verließ Blum. An seiner Stelle trat ein Geistlicher ein, Pater Raimund vom Schottenstift. Er war in tiefer Nacht geweckt worden, als eine Ordonnanz am Stift klingelte. Er habe Einen zum Tode vorzubereiten, hieß es. Erst im Stabsstockhause nannte man dem Pater den Namen Robert Blum’s. Er wußte aber, wie wir sehen werden, schon vorher, wem es gelte. Er fand Blum bereits ruhig und gefaßt. „Sie wissen vielleicht“, sagte ihm Blum, „daß ich Deutschkatholik bin; ich glaube daher, daß Sie mir die Ohrenbeichte erlassen werden.“ „Der Geistliche, glücklicherweise ein Mann von Bildung und Einsicht, stimmt vollkommen bei; Blum bittet ihn noch um einige Zeit, da er noch an seine Frau und Kinder und seine Mutter schreiben wolle. Nachdem dies geschehen, sprachen Beide noch viel mit einander, Blum, sehr gefaßt und ruhig, ist erfreut, in dem Geistlichen einen Achtungswerthen zu finden und sagt ihm zuletzt ungefähr: „Es hat mich sehr gefreut in Ihnen zum Unterschiede von leider so vielen Pfaffen, die man in Deutschland findet, einen ehrenwerthen, wahrhaft christlichen Mann kennen gelernt zu haben. Ich möchte Ihnen gern ein Andenken hinterlassen, allein ich habe jetzt nichts hier als meine Haarbürste. Wollen Sie diese von mir annehmen, so machen Sie mir noch eine Freude.“ “[353]
Indessen nicht blos von geistlichen Dingen war in jener ernsten Stunde zwischen beiden Männern die Rede. Der Pater war der Träger der letzten Möglichkeit einer Rettung Blum’s, die menschlichem Ermessen denkbar war.
Als nämlich die politischen Freunde Blum’s in Frankfurt von seiner Verhaftung hörten, was etwa den 6. der Fall war, erklärte Karl Vogt mit seinem richtigen realistischen Instincte den vertrautesten Parteigenossen rund heraus, daß er Blum für verloren halte, wenn derselbe nicht in den Besitz einer Summe Geldes gesetzt werde, die den muthmaßlichen Durchschnittspreis der Ehrlichkeit seiner Wächter erreiche. Wenige Stunden darauf stand Karl Vogt an der Spitze einer kleinen Deputation vor Rothschild und bat ihn, gegen gute Procente die Summe von etwa 3000 Gulden in Robert Blum’s Hände nach Wien gelangen zu lassen. Der alte Amschel schüttelte den Kopf und fand das Geschäft bedenklich. War er doch österreichischer Freiherr. Der jüngere aber fand die Procente des Wagnisses werth und sagte zu. Während die Quittung ausgeschrieben wurde, blieb Vogt allein zurück und bat um Auskunft, auf welchem Wege denn das Geld an den gefangenen Blum besorgt werden solle. Der Börsenkönig wollte lange nicht heraus mit der Sprache. Endlich sagte er flüsternd: „Durch den Prior des Schottenklosters in Wien.“[354] Allein auch diese Hülfe kam nun zu spät. Wer hätte es gewagt, für den zehnfachen Preis dem Fürsten Windischgrätz eine Beute zu entreißen, die man sich in Schönbrunn nun keinesfalls mehr hätte entgehen lassen! In diese Erkenntniß fand Blum sich rasch. Das Geld ist bald nach seinem Tode auf demselben Wege nach Frankfurt zurückgelangt und zu den Sammlungen für die Wittwe und Waisen Blum’s gezogen worden.
Der erste bestimmte Wunsch, den Blum an den Geistlichen richtete, war der nach Schreibmaterial, um seine letzten Scheidegrüße an seine Lieben aufzusetzen.
Der Wunsch wurde sofort erfüllt und Blum schrieb zuerst jenen unvergeßlichen Brief an seine Gattin, in welchem die ganze Gemüths- und Gefühlstiefe, die ganze Seelengröße des Mannes sich ausprägt. So oft dieser Brief auch gedruckt oder in anderer Weise vervielfältigt worden ist, er kann wohl nie zu oft mitgetheilt und gelesen werden. Er lautet:
„Mein theures, gutes, liebes Weib, lebe wohl! wohl für die Zeit, die man ewig nennt, die es aber nicht sein wird. Erziehe unsere — jetzt nur Deine Kinder zu edeln Menschen, dann werden sie ihrem Vater nimmer Schande machen. Unser kleines Vermögen verkaufe mit Hilfe unserer Freunde. Gott und gute Menschen werden Euch ja helfen. Alles, was ich empfinde, rinnt in Thränen dahin, daher nur nochmals leb’ wohl, theures Weib! Betrachte unsere Kinder als theures Vermächtniß, mit dem Du wuchern mußt, und ehre so Deinen treuen Gatten. Leb’ wohl, leb’ wohl! Tausend, tausend, die letzten Küsse von Deinem
Robert.
Wien, den 9. November 1848.
Morgens 5 Uhr, um 6 Uhr habe ich vollendet.
Die Ringe hatte ich vergessen; ich drücke Dir den letzten Kuß auf den Trauring. Mein Siegelring ist für Hans, die Uhr für Richard, der Diamantknopf für Ida, die Kette für Alfred, als Andenken. Alle sonstigen Andenken vertheile Du nach Deinem Ermessen. Man kommt! Lebe wohl! wohl!“
An Carl Vogt schrieb er:
„Ein Sterbender empfiehlt sich Dir und allen deutschen Freunden meiner armen Familie. Sie hatten nur mich als Ernährer. Tragt Eure Liebe für mich auf sie über, dann sterbe ich ruhig. Allen ein tausendfaches Lebewohl!
Blum.
Wien, den 9. November früh ½ 6 Uhr.“
An C. Cramer in Leipzig schrieb er:
Lieber Freund!
„Es ist 5 Uhr und um 6 werde ich erschossen. Also nur zwei Worte: Lebe wohl, Du und alle Freunde. Bereite meine Frau langsam vor[355] auf das Geschick des — Kriegs. Schreibe Günther meinen letzten Gruß. Ich sterbe als Mann — es muß sein. Lebt wohl! Lebt wohl!
Wien, den 9. November 1848.
Blum.“
Endlich fand sich bei Blum’s Sachen, die einige Wochen später in Leipzig anlangten, folgender Zettel von seiner Hand:
„Meine Frau heißt Eugenie Blum, Eisenbahnstraße Nr. 8. Es versteht sich von selbst, daß sie meinen Nachlaß erhält, sie hat nichts. Sachen liegen noch in der Stadt London. Ein herzliches Lebewohl mit diesen Zeilen an Fröbel, er soll bei der Rückkehr in Frankfurt a. M. grüßen, auch meine Frau und Kinder besuchen.
Blum.“
Die Stunde war gekommen, wo Blum seine letzte Fahrt antreten sollte. Es war nach sechs Uhr. Er stieg in den Wagen, Pater Raimund und Lieutenant Anton Pokorny mit ihm. Drei Jäger auf dem Kutschbock, drei hinten auf dem Wagen. Eine Abtheilung Cavallerie zu beiden Seiten des Wagens. Es war ein langer Weg bis zur Brigittenau. Die grausame Verlängerung der Todesstunde preßte Blum mehrmals die Frage aus, ob dies wirklich der Weg zur Brigittenau sei? Dann aber sprach er wieder ruhig zum Geistlichen, zum Offizier. Als eine Frühglocke ertönte, fühlte er sich in seine erste Kindheit versetzt, da er Meßknabendienste verrichtete und seiner armen Mutter hatte verdienen helfen und er sprach das gegen Pater Raimund aus. Dann dachte er immer schmerzlicher bewegt seiner eigenen bald verwaisten Kinder, die er so sehr liebte. Wiederholt hielt er seine Hände vor die Augen und schluchzte: „Meine Frau, meine Kinder“ — das Gedenken an sie machte ihm das Sterben am schwersten. Dann aber schüttelte er wieder den Schmerz und die Wehmuth ab und sprach fest: „Nicht der Abgeordnete Blum weint, nur der Gatte und Vater!“
Bis zur Reiterkaserne der Leopoldstadt war man jetzt gekommen. Hier wollte man Blum, wie üblich[356], Ketten anlegen. Er sträubte sich dagegen und sprach: „Ich will als freier deutscher Mann sterben. Sie werden mir auf mein Wort glauben, daß ich nicht den lächerlichen Versuch machen werde, zu entkommen. Verschonen Sie mich mit Ihren Ketten!“
Von hier an begleitete eine sehr starke Militaireskorte — gleichzeitige Berichte sprechen von 2000 Mann — den Todeswagen. Neugier und furchtsames Erstaunen führten manchen Bürger hinter den Spuren des düsteren Zuges drein.
Gegen halb acht Uhr Morgens hielt der Zug an dem zur Richtstätte erlesenen Platze in der Brigittenau, damals einem Militairschießplatz mit Kugelfängen und einigen Bretterhütten. Im Hintergrunde in weitem Bogen Erlen und Weiden und im Frühnebel dämmerndes Gebirge.
Blum stieg aus dem Wagen. In der Militairmasse angelangt, fragt er den Offizier, wer ihn erschießen werde. „Jäger“, lautet die Antwort. „Nun, das ist mir lieb“, sagt Blum, „die Jäger sollen gut schießen. Ich habe von ihnen ein Merkmal.“ Dabei hob er den linken Arm, um zu zeigen, wo ihn die Streifkugel am 26. October berührt hatte.[357] Die Jäger und Blum mit dem Geistlichen bekamen ihren Platz angewiesen. Die wenigen Zuschauer standen in einiger Entfernung. Das Urtheil wurde noch einmal verlesen. Der Profoß bat in üblicher Weise mechanisch dreimal um das Leben des Verurtheilten. Ein starres Nein war dreimal die Antwort. Blum erhielt den Befehl, sich bereit zu machen. Man wollte ihm die Augen verbinden. „Ich möchte dem Tode frei in’s Auge sehen“, sagt er. Der commandirende Offizier aber ersucht ihn, das Verbinden der Sicherheit der Schützen wegen geschehen zu lassen.
Da schlingt Blum die Binde selbst um das Auge, stellt sich vor das Peloton und ruft laut: „Ich sterbe für die Freiheit, möge das Vaterland meiner eingedenk sein!“ Der Offizier gibt das stumme Zeichen. Drei Schüsse krachen zugleich. Sie haben Haupt und Herz des deutschen Mannes durchbohrt, er sinkt rücklings und verblutet — eine Leiche, einen Tag vor seinem einundvierzigsten Geburtstage.[358]