[232] a. a. O. S. 196, wo auch die offiziellen Quellennachweise für diese Anschauung erbracht sind.
[233] Springer, S. 312.
[234] Springer, S. 569.
[235] Persönliche Mittheilung von Karl Vogt an den Verfasser. — Schon Anfang September war in der Fraction des Deutschen Hofes die Rede davon gewesen, eine Deputation nach Wien zu senden. Auch damals schon hatte Blum zu der Sendung sich angeboten. Am 9. September hatte er aber der Gattin geschrieben: „Die Reise nach Wien ist in die Brüche gegangen. Die Partei ließ mich nicht fort.“
[236] Helfert, 1. Bd. S. 45.
[237] Ebenda.
[238] Helfert, 1. Bd. S. 48.
[239] Springer, S. 562.
[240] Poststempel Wien, 19. October.
[241] Springer sagt S. 583: „B. soll in einer Volksversammlung vom 23. October den Wienern zugerufen haben: „Ihr müßt noch 200 Aristokraten latourisiren.“ “ Keiner der gleichzeitigen Berichte über diese Versammlung in den Wiener (auch nicht in den radicalsten) Blättern erwähnt jedoch diese Aeußerung. Eine Quelle giebt Springer überhaupt nicht an. Und selbst Herr v. Helfert vermag nicht zu behaupten, wann die angebliche Aeußerung gefallen sei; in seiner Version der Rede Blum’s vom 23. October führt er diese Worte ausdrücklich nicht auf.
[242] Dieser Lüge hat übrigens auch schon Fenner v. Fenneberg, der Generalstabschef Messenhausers in einem Schreiben an die Augsb. Allg. Ztg., datirt „von der rauhen Alp“, vor dem 27. November widersprochen. Dresdner Journal vom 27. November, S. 1934, Sp. 2.
[243] Diese Thatsachen werden von Springer, Helfert, Nordstein übereinstimmend mitgetheilt. Ihr Urtheil darüber geht natürlich weit auseinander.
[244] Er war als „Tornisterkind“ (Helfert) 4. Januar 1813 geboren, 1829 Gemeiner, 1832 Fähndrich, 1839 Lieutenant, 1845 Oberlieutenant geworden und blickte sehnsüchtig hinüber in die reiche Culturwelt Deutschlands, die den österreichischen Unterthan und vollends dem österreichischen Offizier damals gänzlich verschlossen war. Er begann zu schriftstellern und da nur die Lumpen bescheiden sind, so verlangte er für eines seiner dickleibigen ungedruckten Erstlingswerke, die „modernen Argonauten“, von der Firma Max in Breslau nicht weniger als 18 Friedrichsd’or Honorar pro Druckbogen. Natürlich erhielt er das Manuscript mit einer „abschlägigen und die Honorarsforderung fast belächelnden Antwort“ zurück. Glücklicher war er mit seinen novellistischen Versuchen: 1847 erschienen sie in Wien gesammelt unter dem Titel „Wildniß und Parquet.“ Die Kritik stellte sie theilweise „über den Beherrscher einer wundervollen Prosa Adalbert Stifter“ (Helfert). Er machte im Herbst 1847 eine größere Reise über Leipzig, Frankfurt a. M., München und Wien. Thomas in Leipzig nahm seine „Ernsten Geschichten“ in Verlag. Die Vorrede zu diesem Werke war „bei der ersten Nachricht vom Sturz der Juliusdynastie“ geschrieben; in dem Buche selbst sollte „die schauerliche Erhabenheit des starren Absolutismus“ den Leser „mit heilsamem Entsetzen erfüllen und Entschlüsse von Besonnenheit, Rechtsgefühl und Hochherzigkeit in ihnen wachrufen.“ Dieser unklaren, erhitzten Phantasie mußten die Märztage des Jahres 1848 besonders gefährlich werden. „Mein Wissen für den Tag ist Louis Blanc, den, ich, wie ich glaube, auswendig weiß,“ schrieb er damals an einen Freund. In dem Comité zur Organisirung der Lemberger Nationalgarde nahm er mit Bewilligung seiner Vorgesetzten eine Stelle an, neben ihm wirkte Bem. Messenhauser ließ sich hier bald in politische Dinge ein. Sein Vorgesetzter Baron Hammerstein lud ihn vor und befahl ihm, augenblicklich nach Wien zum dritten Bataillon abzureisen. Hier angekommen, gab Messenhauser seine Entlassung ein und weigerte sich vor dem Platzcommando in Uniform zu erscheinen, weil er nicht länger die äußeren Abzeichen einer Körperschaft tragen könne, deren Dienst „seine tiefsten Ueberzeugungen stündlich in die größte Gefahr zu setzen die Lage hat!“ und mußte für diesen Frevel drei Tage Profosenarrest im Stabsstockhause absitzen. Am 31. März wurde er dann „gegen Ausstellung des üblichen Reverses, weder gegen das allerhöchste Erzhaus, noch gegen dessen Alliirte zu fechten“ aus dem Militairdienst entlassen. Er wurde nun Journalist und Schriftsteller, gründete in zwanglosen Heften „die Volkstribüne“ und schrieb zwei ungelesene platte Sammlungen der Schlagwörter des Tages unter dem Titel: „der staatsbürgerliche Rechtsschatz“ und „der politische Rechtsschatz des deutschen Volkes“ während seine Schrift „Wie muß die Nationalgarde exerzirt werden?“ rasch sechs Auflagen erlebte und seinen Namen bekannt und volksthümlich machte. Er lebte bis zum Oktober „in der fast siedlerischen Einsamkeit eines Schriftstellerthums.“ —
[245] Zu vergleichen seine Eingabe an das Kriegsgericht. Helfert, Bd. 3, Anhang S. 46 fg.
[246] Springer, S. 572
[247] Fröbel’s Briefe, S. 11 fg., und dessen Rede in der Paulskirche vom 18. November. St. B. S. 3419.
[248] Helfert, 1. Bd. S. 129.
[249] Da dieser Brief schon von Frey, Robert Blum, abgedruckt worden ist und Helfert Frey citirt (Bd. 3, S. 107 des Anh. und a. a. O.). Der Brief trägt den Poststempel Dresden, 27. October. Das beweist, daß am 20. keine Post mehr von Wien passirte.
[250] Helfert, 1. Bd. S. 75.
[251] Helfert, S. 76 bis 78.
[252] S. 81 fg.
[253] Handschriftlicher Nachlaß des Frhrn. v. Pillersdorff S. 163.
[254] Wie man übrigens in Oesterreich selbst über diese Rettungsversuche urtheilt, erhellt treffend aus einem Abschnitt im 2. Bande der „Wiener Spaziergänge“ des geistvollen Satirikers D. Spitzer in Wien (Verlag von L. Rosner, Wien), der nun seit dreizehn Jahren seine makellos vaterländische Gesinnung so mannhaft nach allen Seiten bekundet hat, daß ihn eine bekannte deutsche Zeitschrift nicht mit Unrecht „das Gewissen Oesterreichs“ nannte. Spitzer sagt a. a. O. 2. Bd. S. 175:
„Die „Rettungen“ bisher verkannter geschichtlicher Persönlichkeiten sind in unserer Zeit, welcher, ungeachtet der fortwährenden Tax-Ueberschreitungen von Seite der Comfortable-Kutscher, ein hoher Sinn für Gerechtigkeit nicht abgesprochen werden kann, in auffallender Weise beliebt geworden. Kritische Forscher haben es bekanntlich sogar unternommen, nachzuweisen, daß Kaiser Tiberius eigentlich ein seelenguter Herr war und der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Herr Ritter v. Schmerling, hat in der letzten Herrenhaussitzung dem verkannten Fürsten Windischgrätz denselben Liebesdienst erwiesen ... Der Scipio, der sein edles Herz in Wallung bringt, hat nicht Afrika erobert, sondern Gaudenzdorf und ist an der Spitze seiner Heersäulen als Triumphator über ein Dutzend erbitterter Gegner in Wien eingezogen. Muß da nicht ein Wiener, wie Herr v. Schmerling, empört sein, wenn man den Eroberer seiner Vaterstadt zu verunglimpfen sucht? Dennoch ist in einem Auszuge aus dem Helfert’schen Buche, den das Feuilleton der „Neuen Presse“ brachte, diese Schandthat verübt worden. „Was geschah denn,“ rief Herr v. Schmerling aus, „daß man Windischgrätz als Tyrannen, als Egoisten hinstellt? Nichts weiter, als daß zwei bis drei hervorragende Männer und wenige unbedeutende andere Männer hingerichtet worden sind.“ Und wegen eines so unansehnlichen Blutbades, in welchem ein proportionirt gebauter Tyrann kaum bis an die Brust waten könnte, schmäht man einen einheimischen General gleich einen Egoisten! Da pocht man immer darauf, Wien sei eine Großstadt, und wenn man dann den Maßstab einer solchen anlegt und zwei bis drei hervorragende und eine lächerlich kleine Anzahl unbedeutender Menschen abschießt, ist das gleich ein Stadtgespräch und noch nach Jahren wissen die Journalisten ihre Leser mit nichts Besserem als diesem Tratsch zu amusiren. — „Was hätte Fürst Windischgrätz Anderes thun können?“ fuhr der Lobredner des tapferen Feldherrn hierauf fort. Die Antwort, die wir auf diese schwierige Frage wüßten, ist so schlicht, daß wir sie nur mit der größten Schüchternheit niederzuschreiben wagen. Wir sind nämlich der Meinung, daß der Fürst die unglücklichen Opfer, welche er erschießen ließ, unter Anderem auch hätte nicht erschießen lassen können. Dieser einfache Ausweg ist aber wahrscheinlich dem mit Geschäften überhäuften Fürsten damals nicht eingefallen, was um so weniger überrascht, da auch sein Vertheidiger, der doch mehr Zeit zum Nachdenken hatte, nicht auf denselben verfallen ist. Es hat uns schmerzlich berührt, daß der Retter des Fürsten Windischgrätz nur der Feldherrntalente seines Schützlings gedacht hat, obwohl dieser doch als Staatsmann noch weit bedeutender gewesen zu sein scheint, denn als Feldherr. Hat man ihn doch in dem einzigen ernsthaften Kriege, in welchem er den Oberbefehl führte, im Kriege gegen die ungarische Revolutions-Armee, plötzlich abberufen, um, wie es damals hieß, „seinen Rath über wichtige innere Angelegenheiten zu vernehmen,“ und man übertrug lieber dem Baron Welden den Oberbefehl, ehe man auf die staatsmännischen Rathschläge des tapferen Feldherrn verzichtet hätte. Ob man die Rathschläge, welche er in Olmütz ertheilte, befolgte, ist nicht bekannt geworden, doch scheint es, daß er den guten Rath, den man ihm dort gab, ausgeführt hat, indem er sich auf seine böhmischen Güter zurückzog.“
[255] Einschließlich der Truppen des Banus (I. Armee-Corps) und des Grafen Auersperg (II. Armee-Corps) hatte Windischgrätz zur Verfügung 59–5/6 Bataillone, 66 Escadrons, 219 Geschütze. Die „selbstständige“ Brigade Wiß und die Armee-Haupt-Reserve ist dabei eingerechnet.
[256] St. B. S. 3660 fg. (Sitzung vom 29. November).
[257] Helfert, S. 161.
[258] Helfert, S. 175.
[259] Ebenda, S. 204.
[260] S. 176 (1. Bd.).
[261] In dem Todesurtheil gegen Blum ist sogar die geradezu actenwidrige Behauptung aufgestellt, er habe „am 23. October l. J. in der Aula zu Wien durch Reden (!) in einer Versammlung zum Aufruhre aufgeregt.“
[262] 2. Bd., S. 483, Note 112.
[263] Im Dresdner Journal vom 15. Nov., S. 134, Sp. 1.
[264] Helfert, S. 483. Note 113 (1. Bd.).
[265] Helfert, S. 186.
[266] Helfert, S. 176.
[267] Bem war die Seele der Stadtvertheidigung, der Commandant der Mobilgarde; bei seinen nahen Beziehungen zu Messenhauser von Lemberg her, ist es wahrscheinlich, daß er von diesem nach Wien gerufen wurde. Er übernahm sein Commando mit den Worten: „Als Mitglied der Lemberger Nationalgarde (!), habe ich den festen Willen die Constitution des Reiches und die Arbeiten des hohen Reichstages nach Kräften zu vertheidigen.“ Er war der einzige erprobte Kriegsmann in Wien; schon unter Napoleon, dann im Polenaufstand als Vertheidiger Warschaus gegen die Russen hatte er sich mit Ruhm bedeckt. Aber auch er hielt die Sache Wiens ohne Mitwirkung der Ungarn von Anfang an verloren.
[268] Band 1, S. 207.
[269] Springer, S. 574. Pillersdorff, Nachgel. Schriften S. 165.
[270] Zu vgl. dessen Note 310, S. 528, 1. Bd.
[271] Auch Messenhauser hatte am 20. October den Belagerungszustand erklärt. —
[272] Nordstein, S. 318 theilt Haug’s Aufruf wörtlich mit. Helfert schreibt den Major bald Haug, bald Hauk und Hauck. Haug schrieb er sich selbst, s. S. 502.
[273] Helfert, S. 196, 1. Bd.
[274] Mittheilung Ludwig Bamberger’s an mich, nach Lasker’s persönlicher Erzählung.
[275] Bd. 1, S. 262/63 und bei Note 182 und Note 180 S. 499.
[276] Lyser, Wiener Ereignisse S. 88.
[277] St. B. S. 3420, Sp. 1.
[278] Poststempel Dresden, 5. November.
[279] S. 572.
[280] St. B. S. 3420.
[281] Erster Nachtrag zum Vernehmungsprotocoll vom 10. November. — Helfert, 3. Bd., Anhang S. 44.
[282] Ebenda S. 43.
[283] „Denkschrift über die Octoberrevolution,“ eine Arbeit, die im Solde der Militairbehörden geschrieben und von diesen offiziell belobt wurde. (Zu vergl. auch Springer, S. 576.)
[284] Bd. 1, S. 271 bis 276.
[285] S. 272.
[286] S. 754–77.
[287] Davon, daß etwa Blum dem Fürsten abgeliefert werden müsse, war natürlich auch hier nicht im entferntesten die Rede. Später ließ Cordon das Verlangen der Auslieferung von Personen überhaupt fallen. Helfert, 1. Bd., S. 294 fg., S. 371 fg.
[288] Die Tageslöhnung.
[289] Helfert, 1. Bd., S. 286. — Grüner, Gesch. d. October-Revolution (Leipzig 1849), S. 280 fg., als Augen- und Ohrenzeuge. — Rosenfeld, Studentencomité, S. 338 fg. — Fenneberg, October-Revolution II. S. 399.
[290] Springer, S. 577.
[291] Poststempel Dresden, 5. November.
[292] St. B. S. 3420, Sp. 1. — Zu vgl. auch Fröbel’s Brief an Blum’s Schwester vom 22. Dec. 1848 im folg. Abschnitt (19) u. S. 524.
[293] v. Helfert führt nicht ein einziges Citat für seine Verdächtigungen an. Da übrigens vom 1. November an nur die offizielle Wiener Zeitung unter Redaction des Fürsten Windischgrätz erschien, und die Ereignisse vom 31. October frühestens am 1. Nov. besprochen sein konnten, so würde die Inspiration und Absicht der von Fröbel erwähnten Zeitungsnachrichten leicht zu errathen sein.
[294] Fröbel bei seiner Vernehmung vor dem Kriegsgericht. Helfert, Bd. 3, S. 45 (Anhang).
[295] Er schrieb unter der Chiffre G. v. S...u und erklärte erst im Vorwort zum zweiten Bande: „Verschiedene Erwägungen bestimmten den Verfasser bei Veröffentlichung eines Werkes, dessen Inhalt mit dem drängenden Parteieifer des Tages (?) in so mannigfache Berührung tritt“ (der erste Band erschien 1869! 21 Jahre nach der Wiener Revolution)„ für’s Erste seinen Namen nicht in den Vordergrund zu stellen.“ Eine traurige Ausrede!
[296] Blum lieferte infolge dessen am 2. November die einzige Waffe, die er besaß, ab, „ein altdeutsches Schwert mit neusilbernem Griff, Lederscheide und Koppel und erwartete dessen Sendung in seine Heimath.“ (Schreiben Blum’s vom 2. November.)
[297] C. Vogt, „Mein Prozeß gegen die Augsb. Allg. Ztg.,“ Genf 1859, enthält unwiderlegliche Beweise für dieses Verhältniß.
[298] 1. Band, S. 422.
[299] Helfert, Bd. 3. S. 424.
[300] Beiläufig bemerkt, auch bei Herrn v. Helfert selbst. Er schreibt nur gebrochen deutsch: „Pöbel-Unfüge“, „mahlen“ statt malen, „ämtliche“ u. s. w.
[301] 2. Band, S. 581.
[302] Wörtlich nach Helfert, 3. Bd., Anhang S. 31. Uebrigens auch schon in den Sächs. Landt.-Mitth. (L.-M.) 1849, 2. Kammer, S. 254, Sp. 2, mitgetheilt.
[303] Helfert, 3. Bd., S. 192.
[304] Bericht des Gesandten an den sächsischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Dresden (v. d. Pfordten), d. d. Hietzing, den 5. November 1848: „Nach einem hier gestern verbreiteten Gerücht wäre R. Blum in Wien verhaftet worden. Ich hoffe (!) heute noch darüber Gewißheit zu erhalten. Das Gerücht steht übrigens mit allen anderen Nachrichten, die ihn jetzt in Berlin thätig sein lassen (?!), in Widerspruch“ — „Nachschrift.“ „Ein soeben (2 Uhr) bei der Kgl. Preuß. Gesandtschaft allhier eingegangenes anonymes Schreiben von gestern 10 Uhr aus der Stadt datirt, zeigt an, daß R. Blum und J. Fröbel gestern früh 6 Uhr arretirt und unter starker militairischer Bedeckung abgeführt worden sind.“ [Landtagsmittheilungen (L.-M.), 2. Kammer 1849, S. 248, Sp. 2.]
[305] Ebenda, S. 251–53. (Die hier citirten Stellen des Berichts s. S. 252, Sp. 2, S. 251, Sp. 2.)
[306] „Was mich betrifft, so habe ich das Bewußtsein, in dieser verhängnißvollen Angelegenheit meine Pflicht erfüllt zu haben. Ich helfe Jedem ohne Ausnahme mit der größten Bereitwilligkeit. Wo es aber ganz außer meiner Macht liegt, zu helfen, da kann mich kein Vorwurf treffen.“ Schluß seiner Rechtfertigung vom 21. November. A. a. O. S. 253 — und damit zu vergleichen die im Text gedruckte Depesche vom 6. November an der gesperrt gesetzten Stelle!!
[307] A. a. O. S. 248/49.
[308] Landtagsmittheilungen S. 248.
[309] A. a. O. S. 249.
[310] a. a. O. S. 250.
[311] Im wohlthuendsten Gegensatze zu dem Verhalten des sächsischen Gesandten stand die Energie des sächsischen Ministeriums und insbesondere v. d. Pfordtens. Die Note vom 3. November war schon ein schönes Zeugniß für den Eifer der sächsischen Regierung, ihre Landsleute in Wien zu schützen. Sofort nach dem Empfang des Berichtes des Gesandten vom 5. schrieb aber das Ministerium am 8. an Könneritz, er müsse „Alles aufbieten, um Robert Blum zu schützen.“ Es betonte nachdrücklich „das Recht“, welches Blum als Abgeordneter wie als sächsischer Staatsangehöriger auf den Schutz des Gesandten habe und schloß: „Die sächsische Regierung kann in so eigenthümlich gestalteten Zuständen, wie sie jetzt im Kaiserstaate bestehen, ihre Staatsangehörigen nicht sofort einer militairischen Procedur überlassen, wenn nicht alle Vorbedingungen für Anwendung des Kriegszustandes gegeben sind.“ Leider kam die Note zu spät in Wien an.
[312] Deutsches Reichsgesetzblatt Nr. 2.
[313] D. R. G. B. St. 1. Ges. v. 29. Sept. §. 4. S. 1.
[314] Diese Ausflüchte wurden den von der Centralgewalt zur Einsicht der Acten Blum’s &c. nach Wien gesandten Reichscommissären Paur und Pözl eingehalten und finden sich in einer Note Bach’s vom 6. December 1848 an das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ausgesprochen. (St. B., Bd. 6, S. 4478), Sächsische L.-M. a. a. S. 259 fg.
[315] Ebenda. L.-M. S. 261, Sp. 2.
[316] Bericht desselben an die k. k. Centralcommission vom 30. Nov. 1848. L.-M. S. 256/57.
[317] „Auf frischer That!“ — Wortlaut des Reichsgesetzes vom 30. November.
[318] Schillerfest.
[319] S. 48 fg.
[320] Also abermals der deutlichste Beweis, daß auch Fröbel im Feuer gewesen.
[321] Der Blick vom Stabsstockhause ging auf die stets sehr belebte Elendsbastei.
[322] Bd. 3, S. 194.
[323] Nummern vom 9. und 11. November 1873.
[324] Bd. 3, S. 199. P. habe sie „den Richtern zukommen lassen.“
[325] Helfert, 3. Bd., Anhang S. 45.
[326] Soll heißen seiner Einquartirung in Blum’ und Fröbel’s Zimmer.
[327] Und da H. v. Helfert die Acten eingesehen hat, weil er Sachen daraus mittheilt, die er nicht abdruckt und weil er manchmal sogar die Handschriften bestimmten Personen zuweist.
[328] Helfert, 3. Bd., Anhang S. 105 u. 106.
[329] Helfert, ebenda S. 39.
[330] In seinem oft citirten Bericht vor der Paulskirche.
[331] Hier folgte die von Fröbel beseitigte Drohung: „und behalten sich vor, gegen dieselben alle gesetzlichen Mittel in Anwendung zu bringen, sobald sie dazu im Stande sein werden“.
[332] Soll heißen: Schönbrunn.
[333] Sächsische L.-M. 1849. II. K. S. 258/59.
[334] 3. Bd. N. 193. Anh. S. 106.
[335] Das Schreiben ist vollständig mitgetheilt von Helfert, 3. Bd., Anh. S. 40, 41, sub 9.
[336] Damit war natürlich durchaus nicht unvereinbar, daß nicht nebenher noch geheime Instructionen über Blum nach Wien ergingen. Denn so gut Actenstücke aus den Acten verschwinden konnten, welche dorthin gehörten und nicht nach Schönbrunn (Blum’s Proteste vom 5., 7. und 8. z. B.), ebenso gut konnten auch Befehle auf dem Wege von Schönbrunn zu den Acten — secretirt werden. So gut wie der Fürst den ganzen Sommer über hinter dem Rücken seines Kriegsministers conspiriren konnte, so gut konnte er auch hinter dem Rücken der lieben Einfalt, die in Wien Standrechtscommission spielte, der „Gemeinen“ Tiefenthaller und Consorten seine Wünsche über Blum’s Schicksal verschämt andeuten. Die wunderliche Kürze des „Verfahrens“ gegen Blum, bei der alle wichtigen, für den Angeklagten entscheidenden Fragen durch einfaches Abstimmungscommando ausgetragen wurden, ist — namentlich wenn man damit die eingehenden Verhöre mit Messenhauser und die liebevolle Weitläufigkeit zur Ermittelung mildernder Umstände für Fröbel vergleicht — eine schwere Bestätigung dieser Vermuthung.
[337] Helfert, 3. Bd. Anh. S. 41. L.-M. a. a. O. S. 255 fg.
[338] Wir haben also an „Grundlagen“ für das Kriegsgericht oder, um es gerade heraus zu sagen, für die Tödtung Robert Blum’s: einen „Auftrag“ des G. M. Cordon, zwei Zeitungartikel nicht von Blum, möglicher Weise über Blum — das Nähere verräth das Protokoll nicht — den Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Gemeinderathes, welches absolut nichts Belastendes für Blum enthalten haben kann, das völlig harmlose Protokoll über die Verhaftung, das ebenso harmlose Schreiben der Abgeordneten vom 3. November (das oben mitgetheilt wurde) und — last not least — den Kofferschlüssel Blum’s! Das war der Apparat, mit welchem die Anklage auf Tod und Leben erhoben wurde.
[339] Muß heißen am 17.
[340] Die Unterschriften dieses Protokolls, vom Gefreiten bis zum Rittmeister aufwärts hat selbst Helfert kaum entziffern können. Die slavischen Namen vieler der Herren Richter vervollständigen das Bild ihres muthmaßlichen Bildungsstandpunktes.
[341] Damit sind die vom Standgericht zu Gunsten Fröbels angeführten Milderungsgründe erschöpft. (Helfert, Anh. S. 44/45.) Denn, daß seine Abtheilung „mit den k. k. Truppen noch in keinen Kampf gekommen war“, war ein Irrthum oder eine Zweideutigkeit. Zum Handgemenge war Blum auch nicht gekommen. — Uebrigens muß es ein erhebender Augenblick gewesen sein, wie die „Gemeinen“ Tiefenthaller und Compéis ihr Urtheil über die gemäßigten Schriften, Reden und Thaten des Professors Fröbel abgaben.
[342] Schreiben Hipssich’s vom 30. Nov. L.-M. S. 256/57.
[343] Votum informativum (Actenvortrag und Anklagebegründung) des Auditor’s von Wolferom vor Schöpfung des Urtheils wider Messenhauser. (Helfert, Bd. 3, Anh. S. 49.)
[344] Stilübungen dieser Art sind zu finden in der Wiener Zeitung, Morgenblatt vom 28. November und in den Nummern vom 29. November bis 1. December; im „Lloydjournal“ vom 21. Nov. ab; in Ebersberg’s Zuschauer vom 25. u. 28. Nov.; im „Oesterr. Courier“ vom 23. November; in der Prager Zeitung vom 14. November 1848 u. s. w. — Keine einzige dieser Ausführungen bietet den Versuch einer objectiven rechtlichen Beurtheilung an der Hand der Gesetze und der Acten. Alle ergehen sich nur in politischen Ausführungen und in leidenschaftlichen persönlichen Schmähungen R. Blum’s.
[345] Bluntschli, „Das moderne Völkerrecht,“ S. 30 fg. u. S. 547, 548, 549. „So weit die Nothwendigkeit reicht, so weit reicht die Kriegsgewalt. Darüber hinaus wird sie rohe Willkür.“ S. 561 u. 568.