9. Wachsendes öffentliches Wirken.
(1840–1844).

Das Jahr 1840 bezeichnet auch für das Königreich Sachsen, wie für Preußen durch die Thronbesteigung Friedrich Wilhelm IV., eine neue Epoche der politischen Entwickelung. In Sachsen bestieg in jenem Jahre kein neuer Fürst den Thron des Landes, aber ein neuer Geist erfüllte das Leben des Staates. Zum ersten Male trat hier vor Allem das Gefühl der Solidarität gesammtdeutscher Volksinteressen in der Bürgerschaft wie im Landtag lebendig hervor. Was 1837 bei der Vertreibung der sieben Göttinger nur von einigen Hunderten unverantwortlicher Bürger gewagt worden war: dem verletzten deutschen Verfassungsrecht gegenüber den unbeugsamen Rechtssinn des deutschen Bürgerthums zur Geltung zu bringen, dasselbe vertrat schon in dem am 10. November 1839 eröffneten Landtag der alte ehrenwerthe und maßvolle Veteran des Sächsischen Verfassungsrechtes, Eisenstuck, der in seiner Person eigentlich weit mehr den genügsamen Dresdner Localpatriotismus, als die schwungvolle Opposition des Voigtlandes und gar Leipzigs vertrat; Leipzig war und blieb für Eisenstuck vielmehr immer eine Quelle der Abneigung. Und dennoch befürwortete dieser vorsichtige maßvolle Mann bei Zusammentritt des Landtages den Antrag v. Dieskau’s „die Uebereinstimmung der Kammer mit dem Beschluß der badenschen Volkskammer über diesen empörenden Vorgang, gegen die Regierung aber die zuversichtliche Erwartung zu erklären, dieselbe werde die constitutionellen Rechte der Bundesstaaten beim Bundestage zu wahren wissen.“ Diesem Antrag, über den v. Watzdorf Bericht erstattete, trat die zweite Kammer einstimmig bei und richtete außerdem zwei andere Anträge von nationaler Bedeutung an die Regierung: auf Errichtung eines Bundesstaatsgerichtshofes und auf Veröffentlichung der Bundesprotocolle. Seltsamerweise erlangten diese beiden Anträge sogar die Zustimmung der ersten Kammer, während das Haus der Sächsischen Lords selbstverständlich die Einmischung des Volkshauses in den hannöverschen Verfassungsbruch als bundesverfassungswidrig[37] zurückwies. Die Regierung lehnte aber selbst die von beiden Kammern beschlossenen Anträge im Landtagsabschied ab: die Veröffentlichung der Bundesbeschlüsse, da diese „lediglich zur inneren Geschäftsordnung des Bundestags gehöre“ (!), die Befürwortung eines Bundesstaatsgerichtshofes, weil hierzu „im Hinblick auf die Verhältnisse Sachsens (!) ohnedies keine Veranlassung vorliege.“ Damit war rund heraus erklärt, daß die Regierung gemeindeutsche Angelegenheiten überhaupt nicht kenne, mindestens den Kammern nur gestatte, den engsten sächsischen Standpunkt an Deutsche Fragen zu legen.

Aber auch in innern Fragen zeigte sich die Regierung von einer bemerkenswerthen Beschränktheit des Gesichtspunktes, voll der größten Aengstlichkeit gegen die freiheitlichen Forderungen der Zeit. Die Verfassung von 1831 enthielt alle Keime zu gesunder freiheitlicher Entwickelung. Bis zum Jahre 1840 war es, wie gezeigt wurde, die Regierung, welche aus freiem Antrieb diese Keime förderte und pflegte. Nun auf einmal verrieth sie die entschlossene Absicht, jeden neuen Trieb und jede Entwickelung über das Gegebene und Vollendete hinaus zu unterdrücken. Dies offenbarte sich zuerst, als dem Landtag von 1839 das dem letzten Landtage versprochene Preßgesetz von der Regierung vorgelegt wurde. Die Kammer ernannte — so sehr war der Einfluß der Opposition schon gewachsen — den Wortführer der Liberalen, Carl Todt, zum Referenten über das Gesetz. Und Todt und die Preßgesetz-Deputation (Commission) schlugen so umfassende Aenderungen an dem zopfig-reactionairen Regierungsentwurfe vor, daß die Regierung vorzog, das ganze Gesetz zurückzuziehen. Mochte man das nun auch als ein Zeichen ihrer Schwäche ansehen, da sie den parlamentarischen Principienkampf scheute und mindestens in der zweiten Kammer einer Niederlage entgegensah, so beharrte sie doch ruhig auf ihrem Verbietungs-Standpunkt der freien Presse gegenüber und schien einen gleich überlebten Standpunkt einzunehmen auf einem anderen Gebiet, an welches sich mit einer uns heute kaum begreiflichen Erregung die Interessen aller Staatsbürger damals hefteten: auf dem Gebiete der Strafrechtspflege und des Strafprocesses. Sachsen hatte 1838 ein neues Strafgesetzbuch erhalten, welches, wahrhaft human und wissenschaftlich gearbeitet, leider das letzte große Denkmal der Regierungskunst Bernhard’s von Lindenau sein sollte. Weimar und Altenburg hatten dieses Gesetz ohne Weiteres bei sich eingeführt. Neben diesem wahrhaft modernen Gesetze aber stand in Sachsen im Strafverfahren der alte Inquisitionsproceß in widerlicher Blüthe, in allen seinen Schattenseiten nur verstärkt durch die unselige Zerrissenheit der Sächsischen Gerichtshoheit. Neben dem Staat schaltete in der Hand eines ungebildeten, verarmten Landadels die Patrimonialgerichtsbarkeit über Ehre und Freiheit der Gerichtseingesessenen. Längst hatte der Sächsische Liberalismus die Forderung erhoben, daß die ganze Strafrechtspflege nur vom Staat geübt werden dürfe, daß als Grundlage des Strafprocesses das Anklageverfahren, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Processes anerkannt werden müsse. Die Fortgeschrittensten machten der Regierung sogar graulich durch das Verlangen nach Schwurgerichten. Allen diesen Verlangen setzte die Regierung bisher ein absolutes non possumus entgegen.

Ursachen und bewegende Fragen genug, um in weiten Kreisen des Volkes Interesse an politischen Dingen, ja Aufregung und Gährung zu erzeugen! Bis 1840 hatte das Sächsische Volk in politischen Dingen, namentlich in inneren Verfassungsfragen, fast überall im Stande paradiesischer Unschuld gelebt und die Fürsorge für sein Wohl der erleuchteten und wohlmeinenden Regierung überlassen, aus deren Händen es 1831 die Verfassung empfangen hatte. Nun aber hatte es vom Baume der Erkenntniß gegessen und sah bestürzt ein, daß sehr viel faul und verbesserungsbedürftig sei in dem geträumten Paradiese. Keiner hat diese Erkenntniß geschickter und rühriger gefördert, als Robert Blum.

Als nächster und willkommenster Anlaß zu einer großartigen Demonstration für die Freiheit der Presse und die gewaltige, unüberwindliche Macht des gedruckten Wortes bot zu Beginn des Jahres 1840 die Feier sich dar, welche Leipzig, der Centralsitz des deutschen Buchhandels, das Hauptquartier der deutschen Schriftstellerwelt jener Tage, für den 24. Juni 1840 vorbereitete, d. h. der vierhundertjährige Jahrestag der Erfindung der Buchdruckerkunst. Schon in seiner Stellung beim Theater — Blum war zu Anfang des Jahres erster Cassirer geworden und führte daneben das Secretariat fort — war Blum bei der Zusammensetzung des großen Vorbereitungscomité nicht zu umgehen; noch weniger vermöge seiner Stellung als Schriftsteller und Agitator. Die Protocolle über die Comitésitzungen, die Blum geführt hat, weisen nach, wie er hauptsächlich den politisch-nationalen und fortschrittlich-demonstrativen Charakter des Festes gegenüber dem ursprünglichen Project eines bloßen Zunftjubiläums nachdrücklich betont und endlich damit durchdringt. Die Austrittserklärungen der „Angstmichel“ des Comité, nachdem die Sache diese Wendung genommen, sind von erschütternder Komik. Blum und einem andern, später vielgenannten Mitgliede des Comité, dem späteren Oberbürgermeister Leipzigs, Koch, war es hauptsächlich zu danken, daß das Fest gefeiert wurde Leipzigs und Deutschlands würdig, als ein Fest der Gedankenfreiheit, mächtig zündend in den Gemüthern der Theilnehmer[38], so daß selbst der lederne Historiograph Leipzigs, Große, sich bei einem Rückblick auf das Fest zu der Erkenntniß aufschwingt[39], es sei in Ordnung gewesen, daß man es weder als Zunft- noch als Literatur- oder Kunstfest gefeiert habe, „denn die Erfindung der Buchdruckerkunst ist zum Auferstehungsmorgen der Literatur, zum Erlöser des Geistes geworden; ohne sie wäre die Reformation ohnstreitig in dem engen Augustinerkloster erstickt; Gutenberg ist ein Mann des deutschen Volkes und nicht blos der Krämer und Händler, die sich von seiner Erfindung nähren. So nahm das Volk das große Fest auf; es freute sich der Entfesselung des Geistes und nicht der Kunst, die Tausenden Brot bringt.“ Selbst Gottfried Hermann’s Festrede in der Aula verließ die bis dahin unausrottbare Gewohnheit aller akademischen Festreden Leipzigs, olympisch-langweilig zu sein, und schwang sich in klassischem Latein auf zu einem zürnenden Protest gegen jede Knebelung der Denkfreiheit. Das sinnige Festspiel im Theater war von Blum arrangirt.

Das nächste war, daß die zahlreichen Schriftsteller, die in Leipzig ihren Sitz hatten und die sich und ihre Arbeit durch das große Fest besonders gehoben fühlten, zu einem „Literatenverein“ zusammentraten. Der Verein begann bald nach dem Fest (Winter 1840/41) seine zunächst gesellige Wirksamkeit[40]. Blum gehörte zu seinen Gründern, von 1841 an zu dessen Vorstand. Vom Januar 1842 an nahm der Verein die Form an, in welcher er später viel Rühmliches wirkte für die Würde und Interessengemeinschaft des Schriftstellerstandes sowohl, als für die Freiheit der Presse und des geschriebenen und gedruckten Wortes und endlich für das Autorrecht. „Sein Zweck ist nicht ästhetischer Art“ sagt § 2 des Statuts vom Februar 1842, „sein Zweck ist nicht politischer Art — er wird über allgemeine staatliche Verhältnisse keine Gesammtmeinung aufstellen wollen. Sein Zweck ist ein moralischer“ (sagt § 4). „Gemeinsame Beachtung, Prüfung, Berathung und Entschließung hinsichtlich aller der Verhältnisse, welche die Ehre und die Interessen des Literatenstandes, der Literatur und der Presse angehen: das ist sein Zweck.“ § 5 machte den Mitgliedern zur Pflicht: „alle dahin einschlagenden Angelegenheiten, die den Vortheil und die Ehre der Literatur und der Presse betreffen, im Vereine zur Kenntniß und zur Sprache zu bringen, damit ein allseitiges Einverständniß hierüber möglich werde und nöthigenfalls die öffentliche Darlegung des Gesammtwillens erfolgen könne“. „Nachdruck, gesetzlicher und ungesetzlicher Zustand der Presse, Handhabung der Censur, diese drei Punkte wird seinerseits der Leipziger Literatenverein zu Gegenständen unausgesetzter Berathung und Entschließung machen.“

Die erste Mitgliederliste des Vereins führt schon 44 Schriftsteller, Professoren und Buchhändler auf, z. B. Prof. Biedermann, Robert Blum, Prof. Braune, Friedr. und Heinr. Brockhaus, A. Buddeus, Diezmann, Prof. Flathe, Georg Günther, Jul. Hammer, M. Held, Rob. Heller, Herloßsohn, Salomon Hirzel, J. P. Jordan, J. Kaufmann (den geistvollen Mitarbeiter der von Kuranda begründeten Grenzboten), Prof. Klotz, Adv. Koch (den späteren Bürgermeister), Gust. Kühne, Heinrich Laube, Albert Lortzing, Marggraff, Dr. Jul. Michaelis, E. M. Oettinger, Karl Reimer, Dr. Schletter, Fr. Steger, Prof. Theile, Dr. R. Treitschke, Dr. Weinlig (den späteren Minister), Prof. Weiske, Otto und Georg Wigand, Prof. Wuttke — und selbst den Censor Prof. Bülau! Im Herbst 1842 war die Mitgliederzahl schon auf das Doppelte gestiegen. Die Jahresberichte und Mitgliederverzeichnisse der kommenden Jahre zeigen, in welchem Maße sich dieser Verein aus ganz Deutschland Gelehrte, Buchhändler, Schriftsteller angliedert. So zu sagen über Nacht war er eine Macht geworden, die erste kraftvolle Organisation und Association des Schriftstellerstandes in Deutschland.

Noch wirkungsvoller für die unmittelbare Gegenwart war jedoch die vornehmlich von Robert Blum 1840 bewirkte Gründung des Leipziger Schillervereins. An den Jahresfesten des Vereins konnte die eigenthümlichste Begabung seines Gründers, die gewaltige Rednergabe Blum’s, ihre größten Triumphe feiern, da er es vorzüglich verstand, „diesen Schillerfesten durch eine künstliche Mischung des politischen mit dem poetischen Elemente einen immer frischen Reiz und eine nicht unwichtige Einwirkung, besonders auf den niederen Bürgerstand zu verleihen.“[41] Man braucht nur Blum’s zu den Schillerfesten gehaltene Reden[42] nachzulesen, um diesem Urtheil des Sächsischen Geschichtsschreibers durchaus beizutreten, der übrigens durchaus nicht allzu nachsichtig und liebevoll über Blum urtheilt[43]. Das erste Schillerfest fand am 9. November 1840 statt. Blum hielt die Festrede; schon in dieser ersten Rede erklärte er:

„Aber wie unendlich bedeutend auch die sittliche und poetische Größe Schiller’s sein mag: es giebt noch eine andere, in der neuesten Zeit vorzugsweise erkannte Seite seines Wesens, die ihn mit tausend Liebesbanden festkettet an die Herzen seiner Nation und ihn zum Muster und Vorbilde macht für die edelsten Bestrebungen der Vergangenheit, der Gegenwart und Zukunft: es ist dies seine historisch-prophetische Bedeutung, sein Kampf für Wahrheit, Völkerwohl und Freiheit. Werfen wir einen Blick auf den innigen Zusammenhang seiner Schöpfungen mit den Ereignissen seiner Zeit.“ Diese Betrachtung bildet den Kern der ersten Rede. Sofort wird natürlich der Schiller-Verein zu Leipzig in den reactionären Organen des Bundestages, Hannovers &c. verdächtigt, ein politischer Verein zu sein, Götzendienst zu treiben durch einen Tanz um eine alte Weste Schiller’s, die der Verein besitzt &c. Darauf antwortet Blum sehr scharf in seiner Rede zum Schillerfest 1842: „Im Aerger darüber, daß die Völker nicht mehr tanzen wollen nach den elenden Melodien dieser schlechten Musikanten, erfanden sie jenen Tanz. Die Verblendeten, die keuchend arbeiten um Sündenlohn an einem schmachvollen Werke, glaubten mit jenem Märchen den gewaltigen Ausbruch unserer Empfindungen übertäuben zu können, der sich kundgab, als wir uns der Heiligkeit geschworener Eide erinnerten[44] und des frevelhaften Spiels, das hin und wieder damit getrieben wird.“

Er wirft nun die Frage auf: „Was feiern wir am Schillerfeste?“ und beantwortet sie dahin: „Seit dem halben Jahrhundert, wo Schiller gelebt und gewirkt, haben wir einen weiten Raum durchlaufen: das Vaterland war zerrissen und zerstückelt durch den Eigennutz derer, die es zunächst hätten hüten sollen, und wir trugen das schmachvolle Joch der Fremdherrschaft; wir rüttelten wieder an unseren Ketten, zersprengten sie und setzten Gut und Blut an unsere Befreiung, an unsere Freiheit; wir empfanden schnöden Undank und grobe Täuschung, die schon entkeimende Frucht unseres Blutes wurde abgestreift vom Sturm der Willkür, der Gedanke und das Wort gefesselt und die begeisterte Vaterlandsliebe geächtet; wir suchten und fanden andere Bahnen zu neuem Wirken und ringen noch immer nach dem Verlorenen. Schiller hat uns begleitet auf dem ganzen weiten Wege, hat Jubel und Freude, Schmerz und Entrüstung, Muth und Ausdauer, Duldung und Ergebung, Kraft und Begeisterung, Mäßigung und Klugheit in unsere Seelen gehaucht.... Der schwierige Weg ist zurückgelegt, vor uns liegt eine offene, eine ebene Bahn. Nicht weil unsere gerechten Forderungen befriedigt, die Güter uns gewährt sind, die wir prompt vorausbezahlten, sondern weil die Gesinnung, die sie erstrebt, so stark geworden im Vaterlande, daß sie unwiderstehlich ist; weil die Forderung so tausendstimmig laut geworden, daß man ihr nicht mehr Schweigen gebieten kann, weil man endlich erkannt hat, was uns Noth thut, um stark und frei zu werden. Was vor einem Jahrzehnt noch leiser Wunsch und tiefe Sehnsucht einzelner Herzen war, was ausgesprochen als Hochverrath galt, um deßwillen Hunderte in den Kerkern schmachteten, Hunderte dem Vaterlande den Rücken kehren mußten — es ist heute der ausgesprochene Wunsch, die laute Forderung jedes Ehrenmannes; es erschallt aus allen Gauen, aus jedem Herzen, aus jedem Munde; es erschallt selbst von den Festtafeln der Fürsten; ‚Ein einiges, großes, starkes Vaterland! Fest wie seine Berge‘[45]. Die Idee hat gesiegt; sie ist Fleisch und Blut, ist allmächtig geworden trotz aller Verfolgung und Unterdrückung, sie wird verwirklicht werden trotz aller Schranken und Widerstrebungen.“

Um die volle Wirkung solcher Reden auf die Zeitgenossen zu würdigen, muß man sich versetzen in die Tage, da sie gehalten wurden. Diejenigen, die damals jung gewesen und dem Redner zu Füßen saßen und heute in Ehren ergraut sind, haben dem Verfasser wiederholt erklärt, daß Worte von solcher Kühnheit, Kraft und patriotischer Klarheit bis dahin in Leipzig noch nicht vernommen worden seien. Durch diese Reden allein schon gewann Blum seit Beginn der vierziger Jahre den Ruf, der erste Redner Leipzigs zu sein. Aber nicht minder kühn, schneidig und klar führte Robert Blum den Kampf um die höchsten Güter der Nation in der Presse. Zunächst bediente er sich dazu der seiner Richtung verwandten Tagesblätter, vor Allem der schon genannten „Sächsischen Vaterlandsblätter“, die vornehmlich durch Blum’s Mitarbeiterschaft, unter der Redaction seines Schwagers Georg Günther, weit über Leipzig und Sachsen hinaus das Organ des nationalen Liberalismus jener Tage geworden sind. In diesem Blatte hat er unermüdlich die Forderungen, die Schwächen und Fehler der Zeit, namentlich die furchtbaren Mißgriffe und Sünden des damaligen geheimen und schriftlichen Strafverfahrens, den Fluch der Censur, die Rechte der Landtage gegenüber den Regierungen &c. zur Sprache gebracht. Denn noch dauerten die segensreichen Tage des Ministeriums Lindenau für Sachsen fort, noch hoffte Blum, manches Wort, das er freimüthig in den „Vaterlandsblättern“ niedergelegt, werde in Dresden an hoher Stelle gute Statt finden.

Er wurde freilich in dieser Erwartung schon erheblich getäuscht, als die Vaterlandsblätter von Dresden im Jahre 1841 nach Leipzig übersiedelten. Da wollte er selbst das wichtige Parteiorgan käuflich an sich bringen und bewarb sich um die Concession zur Herausgabe des Blattes. Doch wurde ihm diese rundweg versagt, weil man ihn für einen gemeingefährlichen Menschen hielt. Man besaß damals eine schöne Offenheit, den Leuten, denen man wohlwollte, so etwas rund heraus zu sagen. Blum blieb also einfacher Mitarbeiter der Vaterlandsblätter. Doch schlugen seine Artikel täglich in weiteren Kreisen ein. Wir Heutigen können uns von der Wirkung, welche die den Zeitgenossen mundgerechtesten Artikel Blum’s ausübten, kaum mehr eine Vorstellung machen. Einige derselben, wie seine Abhandlung darüber, ob der Pfarrer Weidig in seiner Untersuchungshaft in Darmstadt sich selbst entleibt habe oder ermordet worden sei, wurde in mehr als zehntausend Abdrücken verbreitet — obwohl oder vielleicht gerade weil Blum darin die heute als völlig irrig erkannte Meinung begründete, daß Weidig das Opfer eines politischen Meuchelmordes (verübt durch seinen eigenen Untersuchungsrichter) geworden sei[46]. Deutlich erkennbar für Jeden war der intime Zusammenhang der journalistischen Arbeit Blum’s mit dem Auftreten der liberalen Opposition im sächsischen Landtage. Die „Vaterlandsblätter“ warfen in die Massen dieselben Schlagworte der Partei, welche später im „Landhause“ zu Dresden von der Linken aus erhoben wurden. Aus den Briefen Blum’s an Johann Jacoby, die mir vorliegen, ist zweifellos, daß das journalistische Zusammenwirken Blum’s mit der parlamentarischen Opposition Sachsens ein durchaus planmäßiges war. Vor jeder Landtagscampagne wurde in Leipzig das gemeinsame Zusammenwirken zwischen Blum und den Abgeordneten in den Zielen und Mitteln festgestellt[47].

Ein ehrendes Zeugniß für Blum’s Gerechtigkeitssinn und Wahrheitsliebe bei seinen journalistischen Arbeiten, zugleich einen schönen Beweis für das Ansehen der Vaterlandsblätter in den höchsten Kreisen deutscher Bildung bietet nachstehender Brief Blum’s vom 9. September 1842 an Prof. Nees von Esenbeck in Breslau[48]. Prof. v. Esenbeck hatte eine Notiz der Vaterlandsblätter über die Breslauer philosophische Facultät berichtigt und diese Berichtigung sendet nun Blum ein mit den Worten: (Ich habe) „den angenehmen Auftrag zu erfüllen, der mir von der Redaction der Sächsischen Vaterlandsblätter zu Theil wurde, Ihnen für Ihr überaus freundliches Briefchen zu danken und Ihnen in der Einlage den Beweis zu liefern, daß wir Ihrem gefl. und gerechten Wunsche mit Vergnügen und aus Pflichtgefühl entsprochen haben. Daß die Mittheilung, aus einer unverfänglichen und durchaus unbetheiligten Quelle fließend, Aufnahme fand, bedarf keiner Entschuldigung; daß aber die Facultät auf ungerechte Weise gekränkt wurde, ist uns sehr schmerzlich, wenn auch dieses unangenehme Gefühl nicht von einer sehr wohlthuenden Beischmeckung frei ist. Wir haben nämlich dadurch die — wenn auch nur briefliche — Bekanntschaft eines Ehrenmannes gemacht, der mit einer leider immer seltener werdenden Offenheit und Zutraulichkeit die Wahrheit vertritt und nicht an der Redlichkeit einer offen angesprochenen Gesinnung zweifelt: ich meine Ihre uns höchst ehrenvolle Bekanntschaft. Genehmigen Sie demnach mit dem verbindlichsten Danke für Ihre freundliche und wohlwollende Meinung, für Ihr ehrendes Vertrauen die Versicherung innigster Verehrung von Ihrem ganz ergebensten Robert Blum.“

In gleich energischer Weise, wie durch die Tagespresse, suchte Blum aber auch durch billige politische Schriften zu wirken. Von 1840 gab er mit Steger den „Verfassungsfreund“ heraus, ein Lieferungswerk, durch welches das Volk über wichtige Zeitfragen des Staatslebens aufgeklärt werden sollte. Die Vorrede zum ersten Bändchen, welches eine Abhandlung Stegers über Absolutismus und constitutionelle Monarchie enthielt, war folgendes „Vorwort“ Blum’s vorausgeschickt, das wir vollständig mittheilen, da es eines der schönsten Zeugnisse der nationalen und maßvollen Gesinnung des Mannes darstellt.

Die Zeit, in der wir leben, ist eine der schönsten und größten, die es je gegeben. Eine gewaltige Bewegung hat sich der ganzen Welt bemächtigt, Alles will mit Kraft vorwärts, und auch unser herrliches Vaterland hat sich dem neuen Streben der Völker angeschlossen. Jeder Bürger ist bei diesem Ringen zwischen Altem und Neuem betheiligt, die Kräfte jedes Einzelnen werden in Anspruch genommen, jeder Staatsangehörige hat die Pflicht, den großen Ereignissen des Tages, die auch sein Wohl oder Wehe entscheiden, seine Aufmerksamkeit zu schenken und sich für oder wider auszusprechen.

Eine ruhige Prüfung der gewichtigen Fragen, die auf die Gestaltung unseres öffentlichen Lebens von entscheidendem Einflusse sind, thut daher vor allem Noth. Keine Leidenschaft, kein Irrthum, am wenigsten absichtliche Lüge, dürfen sich in die Erörterung der Formen und Einrichtungen, die für das Staatsleben die passendsten sind, mischen, sollen wir anders unsere Entscheidung richtig abgeben. Zu dieser Entscheidung sind aber Alle berufen und berechtigt, Arme wie Reiche, Mächtige wie Schwache, Hohe wie Niedere, denn das Vaterland umschlingt alle Staatsbürger mit gleichem Bande, und was ihm widerfährt, Gutes oder Böses, das hat auch jeder Einzelne mitzuempfinden.

Die jetzige Zeit ist zu einer ruhigen Prüfung wohl vorzugsweise geeignet. Ein tiefer Friede umfängt das ganze Vaterland von der Eider bis zur Donau, vom Rhein bis zur Weichsel, und es hat nicht den Anschein, als ob der Bürger und der Landmann durch Kriegsruf sobald wieder aus ihrer Ruhe aufgescheucht werden sollten. Im Innern herrscht dieselbe gedeihliche Ruhe, mit einer glücklichen Betriebsamkeit gepaart. Alle Hände sind rüstig am Werk, die Künste des Friedens zu pflegen, und Recht und Gesetze finden die Wartung, welche diese wichtigsten Stützen des Staats in Anspruch nehmen dürfen. Vorzüglich ist es aber das Verfassungswesen, dem die meiste Theilnahme, der Regierungen wie des Volkes, sich zuwendet, und das zugleich im entschiedensten Sinne, bald mit theilnehmender Liebe, bald mit erbitterter Abneigung, besprochen wird.

Dieses Verfassungswesen und Alles, was daran sich knüpft, näher zu beleuchten, ist der Zweck unseres „Verfassungsfreundes.“ In den Kreis unserer Besprechung gehören daher sämmtliche wichtige Zeitfragen, z. B. über constitutionelles Princip überhaupt, über Preßfreiheit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, deutsche Einheit, Gemeindeverfassung u. s. w. u. s. w. Wir werden alle diese Gegenstände nach der Reihe besprechen und uns dabei bemühen, mit Ausscheidung alles Ungehörigen und namentlich alles gelehrten Krames, das einfache Verhältniß jeder Sache so darzulegen, wie es dem gesunden Verstande des schlichten Bürgers sich darstellen muß. Denn nicht etwa eine besonders hoch-, vielleicht auch verbildete Classe von Staatsangehörigen haben wir bei unserm Werke im Auge, sondern wünschen vielmehr die Gesammtheit aller denkenden Bürger zu Lesern zu haben, um uns mit ihnen über die wichtigsten Zeitinteressen zu verständigen.

Das Gefühl unserer Einheit als großes Volk der Deutschen ist lebendiger erwacht, denn je. Gott sei gelobt, daß dem so ist, denn unsere Einheit ist unsere Kraft und unser Glück. Es genügt aber nicht, daß wir uns als Deutsche zusammenstellen, wenn der Franzose über den Rhein schreit oder der Russe von seinen Steppen aus den Kantschu zeigt; wollen wir wahrhaft ein eines Volk sein, so müssen wir auch einig sein. Diese Einigkeit wird bedeutend vorbereitet werden, wenn wir uns selbst kennen lernen, wenn wir uns genau Rechenschaft darüber ablegen, was uns in unsern Verhältnissen Noth thut, und welche Staatseinrichtungen und Gesetze unsern Bedürfnissen am anpassendsten sind.

Nach unserer besten, innersten Ueberzeugung können wir nur Eines finden, das uns in Deutschland zur Einheit und zur Einigkeit zu führen vermag — die Durchbildung eines freien deutschen Verfassungslebens. Nur das allen freien Männern inwohnende Gefühl der Selbstachtung kann dem Deutschen die Würde geben, die er in den schweren Kämpfen mit dem Auslande, welche vielleicht bald bevorstehen, so nöthig hat, und nur die unter constitutionellen Regierungsformen so innige Verschmelzung von Staat und Volk, wie die hier stattfindende fortwährende Betheiligung der Bürger an allen Staatsangelegenheiten, vermögen uns das Selbstbewußtsein zu verleihen, das uns lehrt, für jede, selbst die entfernteste Provinz wie ein Mann einzustehen, und für die Ehre des deutschen Namens, für die Wohlfahrt des Gesammtvaterlandes jeden Augenblick Blut und Leben zu opfern.

Es ist daher der constitutionelle Standpunkt, von dem wir in diesen Blättern ausgehen. Nur für Bürger constitutioneller Staaten und Freunde freier deutscher Verfassungen überhaupt schreiben wir, nicht für Leute, die dem Staatsbürger blos Pflichten zuerkennen und von keinen Rechten desselben wissen wollen. Leidenschaftliches Parteinehmen ist jedoch unsere Sache nicht. Wir sind zu sehr Freunde des deutschen Volkscharakters, um nicht zwei seiner schönsten Eigenschaften — Mäßigung und unparteiische Gerechtigkeit — ihrem vollen Werthe nach anzuerkennen.

Der Leipziger Censor scheint kein Freund der „zwei schönsten Eigenschaften des deutschen Volkscharakters, Mäßigung und unparteiischer Gerechtigkeit,“ gewesen zu sein oder aber diese Eigenschaften in dem Verfassungsfreund nicht gefunden zu haben, denn nur zwei von Steger bearbeitete Hefte ließ er passiren. Als 1843 das dritte Heft, das erste aus Blum’s Feder, über das Wesen der Presse, erscheinen sollte, wurde das Unternehmen durch die Censur unterdrückt.

Rasch wurde derselbe Plan unter anderem Namen und in anderer noch glücklicherer Form von Blum verfolgt. Von 1843 an ließ er mit Steger das Taschenbuch „Vorwärts“ erscheinen, das von großem Einfluß auf die Zeitgenossen gewesen ist. Alle bedeutenderen politischen Schriftsteller und Dichter der Zeit haben dafür Beiträge geliefert; von den Politikern C. Th. Welcker, Hecker, Johann Jacoby, Heinrich Simon, L. Walesrode, Arnold Ruge und Andere, von den Dichtern Mosen, Herwegh, Fallersleben, Freiligrath, Robert Prutz und eine große Zahl Anderer, selbst Ludwig Uhland, von dem die schönen „Gedichte vom Verfasser des armen Gauls“ herrühren. Doch nannte sich Uhland nicht[49]. Fast rührend lesen sich die Bettelbriefe, die Blum an die Gesinnungsgenossen in ganz Deutschland ergehen läßt um Beiträge für das liebste Kind seines Schaffens, das Taschenbuch. So schreibt er am 28. Octbr. an Johann Jacoby:

„Mein sehr geehrter Herr und Freund! Habgierige Eltern wissen die Pathen ihrer Kinder schon darauf aufmerksam zu machen, wenn der Geburtstag der Kleinen herankommt, damit ihnen das übliche Geschenk nicht entgeht. Von allem armen Volk aber sind die Schriftsteller das unverschämteste, und so werden Sie’s begreiflich finden, daß ich geradezu komme und Sie höflichst an das Pathengeschenk mahne, welches Sie meinem literarischen Kindchen „Vorwärts“ gewissermaßen schuldig sind. Sie kennen nebenbei die Lästerzunge der Welt und können unmöglich wollen, daß ein armes Kind, dem Sie Ihren Namen gütigst geliehen, so ohne alle Unterstützung von Ihnen sich durchschlage, da man Ihre glänzenden Vermögensumstände in dieser Beziehung kennt und weiß, daß Sie ohne Opfer die reichsten Gaben spenden können.“

Vor das Volk aber trat das Taschenbuch, als es 1843 zum ersten Male erschien, mit der vollen Siegeszuversicht und dem vollen Vertrauen in die gute Sache, die Blum bis an sein Ende in sich getragen. „Wir bringen unser Tagebuch im Frühling, in der Zeit der am reichsten prangenden Natur.... Wohl behaupten manche kleinmüthige Seelen, es sei Herbst im Vaterlande und der Winter nahe, weil die Stürme brausen und es finster wird am Horizont. Laßt es stürmen.... Was in schweren und drangvollen Zeiten gesäet wurde in die Herzen des Volkes, was gedüngt wurde mit dem Blute von Tausenden, was entkeimte in dem milden Thaue eines langen Friedens und an der Sonne der allmächtig fortschreitenden Bildung eines kräftigen sittlichen Volkes — das vernichtet kein Sturm, dagegen ist das finstere Unwetter einer augenblicklich mächtigen Reaction wirkungslos. — Beschränkt, dämmt, unterdrückt, verbietet, confiscirt, bevormundet die Schrift und das Wort, verfolgt und verdammt die Vorkämpfer der Zeit, wirkt auf die öffentliche Meinung durch die Heucheleien und Lügen der ‚guten‘ Presse, laßt die Männer des Fortschrittes schmähen und verleumden nach Herzenslust, beschränkt und beaufsichtigt den Lehrstuhl und die Kanzel, gewährt keine von allen Forderungen der Gegenwart und müht Euch ab Tag und Nacht, das Rad der Geschichte zurück zu drehen, den Geist der Zeit zwingt Ihr nicht[50].

Inzwischen war allerdings, wie dieses Vorwort sagt, auch in Sachsen „das finstere Unwetter einer mächtigen Reaction“ hereingebrochen. Aber mit nichten schien es so, als solle diese Macht nur eine „augenblickliche“ sein.

Unter größerer Erregung der Gemüther, als sie je zuvor in Sachsen erlebt worden, war der Landtag Ende 1842 zusammengetreten. Selbst nach Dresden hatte sich der Gährungsstoff übertragen, der in Leipzig nun schon seit Jahren heimisch war. In Dresden hatten Gutzkow, Mosen, Berthold Auerbach ihren Wohnsitz genommen; 1841 war auch der gewaltigste und philosophisch-dialektisch geschulteste politische Schriftsteller der Zeit, Arnold Ruge, nach Dresden gezogen und hatte seine „Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst“ die aus Halle durch die preußische Censur vertrieben waren, nach Dresden geflüchtet, wo das liberale Entgegenkommen Lindenau’s ihnen Schutz bot. Um den mächtigen fesselnden Geist dieses Mannes sammelte sich bald eine Schaar kühn aufstrebender jüngerer Männer; auch mit Blum stand Ruge im regsten Verkehr. Den Verlag der Ruge’schen Jahrbücher hatte der tapfere Otto Wigand in Leipzig übernommen. Da geschah das Unerhörte, mindestens seit Unterdrückung der „Biene“ in Sachsen nicht mehr Erlebte: Anfang 1843 wurden die Jahrbücher unterdrückt. Dieselbe Behörde, welche Anfangs eine Concession für die Jahrbücher, als für eine rein wissenschaftliche Zeitschrift für unnöthig erklärt hatte, ertheilte später aus eigenem Antrieb dem Verleger eine solche auf Widerruf, um nachher durch Entziehung der Concession das Blatt unterdrücken zu können. Das geschah, als Anfang 1843 Preußen dazu drängte. Die Beschwerde Ruge’s und Wigand’s über diesen flagranten Fall war für die Opposition sehr schätzbares Material, als sie an die Berathung des neuen Preßgesetzes schritt. Die große Dürre des Jahres 1842, die namentlich in den ärmeren Landestheilen eine völlige Mißernte geschaffen, das gleichzeitige Auftreten der Kartoffelkrankheit, zahlreiche große Brände, welche u. A. die Städte Oschatz, Sayda und Adorf fast ganz verzehrten, erfüllten große Kreise des Volkes mit schmerzlichem Leid und trugen zur allgemeinen Erregung der Gemüther bei.

Abermals hatte die Opposition sich verstärkt, als der Landtag eröffnet wurde. Die entschiedenste Richtung hatte in Oberländer aus Zwickau (späterem Märzminister), Tzschukke aus Meißen, Schumann aus Stollberg Zuwachs gewonnen. Ihnen schlossen sich in den meisten Fragen an Heinr. Brockhaus aus Leipzig und Schröder aus Rochlitz. Auch in ihren Erfolgen war die Opposition weit glücklicher, als bisher. Diesmal blieb es nicht bei der 1839 von Lindenau gerühmten „schönen Eigenthümlichkeit der Sächsischen Kammer, keine Adresse zu erlassen.“ Als vielmehr Todt auch diesmal seinen Antrag auf Erlaß einer Adresse einbrachte, traten ihm Viele bei, da dies die einzige Gelegenheit sei, wo die Kammer ohne das Hemmniß der ersten Kammer ihre Wünsche und Beschwerden vortragen könne. Und als selbst Lindenau der Kammer das Recht zur einseitigen Berathung einer Adresse bestritt, stimmten viele Abgeordnete, die auf den beiden früheren Landtagen den Adreßantrag Todt’s bekämpft hatten, demselben nun zu, so daß er zum ersten Male in der zweiten Kammer eine Majorität erlangte. Minister Könneritz erklärte nun rund heraus, daß die Adresse ohne vorherige Austragung der Principfrage nicht angenommen werden könne, worauf die zweite Kammer, tief verstimmt durch ein so schroffes Auftreten, zur Wahrung ihres Rechtes beschloß, die Adresse dem Protocoll einzuverleiben.

Das beim letzten Landtag gescheiterte Preßgesetz legte die Regierung dem Landtag abermals zur Berathung vor[51]. Der Zustand der Presse in Sachsen war ein schlechthin unleidlicher, eines constitutionellen Staates einfach unwürdiger. Sie unterlag der reinen Willkür der Polizei und der Censur, der Confiscation ohne Urtheil, der Unterdrückung auf bloßen Befehl des Ministers, selbst der Nachcensur. Der Richter hatte bei alledem gar nicht mitzureden. Nach 1842 hatte der Minister des Innern den Localblättern einfach verboten, Artikel über auswärtige Politik zu bringen, wenn sie nicht zuvor in der offiziösen Leipziger Zeitung gestanden hatten! Die Censoren mußten anstößige Artikel nicht nur streichen, sondern auch denunciren. Statt der Beseitigung dieser schreienden Mißstände wollte der Regierungsentwurf lediglich Schriften über zwanzig Druckbogen von der Censur befreien und auch das nur unter Beschränkungen und Erschwerungen, welche die gewährte Freiheit so gut wie aufhoben. Die Regierung war naiv oder boshaft genug, dieses magere Zugeständniß als die Gewährung der im § 35 der Verfassung verheißenen Preßfreiheit zu bezeichnen. Dagegen erhob sich mannhaft die zweite Kammer und gab den Gesetzentwurf mit den wesentlichsten Abänderungen an die erste Kammer. Das Haus der Sächsischen Lords wies selbstverständlich fast alle diese Abänderungen zurück und so mußte die zweite Kammer mit schwerem Herzen ihre Anträge wieder fallen lassen, um wenigstens die Abschlagszahlung, welche das Gesetz bot, zu sichern — „wie wenn man auf eine Schuld von hundert Thalern fünf Thaler erhielte,“ sagt der Referent Todt wörtlich. Nur die Beseitigung der Nachcensur und eine Beschränkung der Verpflichtung zur Namhaftmachung der Verfasser hatte die zweite Kammer erreicht[52]. Aber wenigstens war Alles, was über das Recht und den Werth der freien Presse zu sagen war, zum ersten Mal ungestraft und mannhaft in Sachsen ausgesprochen worden und überall im Lande erweckten die tapfern Worte der liberalen Abgeordneten freudigsten Nachhall.

Noch weit bedeutsamer und erfolgreicher aber war die Haltung der Opposition der zweiten Kammer gegenüber dem neuen Strafproceßordnungs-Entwurf der Regierung. Dieser Entwurf basirte, trotz aller Beschlüsse der bisherigen Landtage, durchaus auf dem Boden des alten schriftlichen und heimlichen Inquisitionsprocesses. Die erste Kammer berieth zuerst über den Entwurf und selbst hier gewann die Regierung für denselben nur die knappe Mehrheit von drei Stimmen. Ganz anders erging es demselben aber in der zweiten Kammer. Das treffliche Referat, das Braun darüber erstattete, begründete den Ruf dieses Abgeordneten als eines tüchtigen, freisinnigen Juristen. Zehn Tage lang tobte die Schlacht für und gegen die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, Anklage und Inquisitionsverfahren im Saale der zweiten Kammer zu Dresden. Vierzig Reden wurden gehalten, darunter nur eine von einem Abgeordneten für den Regierungsentwurf. Wieviel Blum’s Vaterlandsblätter zur Vorbereitung des Kampfes gewirkt, wieviel tüchtiges Material sie den Genossen geliefert, erkennt, wer die „Landtagsmittheilungen“ mit den Jahrgängen 1842 und 43 des Leipziger Blattes vergleicht. Und ob auch der Justizminister v. Könneritz sich zu der Erklärung hinreißen ließ: er werde in dieser Frage selbst dem vereinten Willen der Kammer nicht weichen, sondern nur seiner eigenen Überzeugung, so beschloß die Kammer doch mit 71 gegen 4 Stimmen die Ablehnung des Regierungsentwurfs und verlangte mit 68 gegen 8 Stimmen die Vorlegung eines neuen Entwurfs, der auf dem Anklageverfahren mit Staatsanwaltschaft, auf Oeffentlichkeit und Mündlichkeit beruhe. Und als hierauf die Regierung ihren Entwurf zurückzog mit einer Erklärung, welche von neuem die Nichtbeachtung des Kammerbeschlusses in Aussicht stellte, beschloß die Kammer, ihre Beschlüsse zur Strafproceßordnung über den Kopf der Regierung hinweg als ständische Anträge an den König zu bringen. Auch dieses letzte constitutionelle Hülfsmittel scheiterte an dem Widerspruch einer kleinen Mehrheit der ersten Kammer.

Ungeheuer war die Nachwirkung dieser Verhandlungen, dieses Ausganges im Lande. Kein Freisinniger konnte sich mehr der Überzeugung verschließen, daß so nicht fortregiert werden könne, ohne daß das Ansehen der Regierung oder das der Kammern und Verfassung schwer leiden, die bestehende Erregung und Unzufriedenheit einen gefahrdrohenden Umfang annehmen müsse. Alle liberalen Elemente standen in dieser Überzeugung zusammen, wie sie im Landtag zusammengestanden in den letzten Kämpfen. Zu thatkräftigem Handeln raffte nun selbst der Trägste sich auf. Als die Regierung nach der Landtagscampagne einen Gegner des von der Kammer beschlossenen Strafverfahrens in die Länder, in denen Schwurgerichte bestanden, aus Landesmitteln entsendete, sammelten die Liberalen Mittel, um Braun dieselben Länder zu gleichem Zwecke bereisen zu lassen[53]. Blum war persönlich, brieflich, in der Presse, auch bei dieser Agitation ungemein thätig.

Aller Hoffnungen richteten sich nun noch auf den freisinnigen wohlmeinenden Minister Lindenau. Man hielt für unmöglich, daß er, der Vater des neuen Verfassungslebens in Sachsen, zugeben werde, daß Land, Volk und Krone berathen und beherrscht würden von einem ebenso geist- als vermögenslosen feudalen Junkerthum, das kaum noch den Buchstaben der Verfassung achtete und jedem, auch dem berechtigtsten Reformbedürfnisse der Zeit eine Politik des absoluten eigenwilligsten Widerstandes entgegensetzte. Man täuschte sich nicht in dem trefflichen Manne. Er stemmte sich mit aller Kraft gegen die Bestrebungen seiner Collegen im Ministerium, von neuem eine bevorrechtete Herrschaft der Aristokratie über das Land zuzulassen, die Lindenau durch die Verfassung für immer beseitigt glaubte — aber andrerseits gingen auch die Strebungen der neuen Zeit über dasjenige hinaus, was er vertreten und befürworten mochte. So that er denn den Schritt, der ihm als charaktertreuen Mann geboten schien, der aber für das Land der unheilvollste war: am 1. September 1843 trat er, der tüchtigste, verdienstvollste und freisinnigste Minister, den Sachsen je besessen, von seinem Amte in das Privatleben zurück.

An seiner Stelle trat der bisherige Justizminister v. Könneritz an die Spitze des Ministeriums: sein Name an dieser Stelle bedeutete den Triumph der Reaction.

10. Die Reaction unter Könneritz. Die deutsch-katholische Bewegung.
(1843–1845.)

Die ersten Schläge der neuen Sächsischen Regierung suchten die verhaßte Oppositionspresse zu zermalmen, an ihren Leitern Rache zu nehmen. Eine Reihe der kühnsten Blätter und Zeitschriften wurde einfach unterdrückt. Den Vaterlandsblättern wurde mit sofortiger Unterdrückung gedroht, falls sie in der bisherigen Richtung fortführen. Da sie sich nicht irre machen ließen, bescheerte ihnen der Minister später, gerade zu Weihnachten 1845, die angedrohte Vollziehung der Unterdrückung. Hatte man nicht das Recht und noch weniger die Moral auf seiner Seite, so hatte man doch die Macht, und der alte Spruch: „Es gibt Richter in Berlin“, vor dem schon die absolute Laune eines Friedrichs des Großen sich ehrfurchtsvoll beugte, hatte für einen Herrn von Könneritz nichts zu bedeuten, da der Sächsische Richterstand mit allem Herzeleid und aller Unbill, die der Presse angethan wurde, eben einfach nichts zu thun hatte.

In gleich grausamer und und schonungsloser Weise wurde gegen die der Regierung mißliebigen Schriftsteller verfahren, die das Unglück hatten, nicht innerhalb der grün-weißen Grenzpfähle geboren zu sein. Sie wurden einfach ausgewiesen oder, unter der Abforderung eines bündigen Versprechens für künftiges Wohlverhalten, mit sofortiger Ausweisung bedroht. Die letztere unwürdige Zwangsmaßregel wurde z. B. gegen Blum’s treuen Mitkämpfer Ludwig Steger angewendet. Offen erklärte der Minister des Innern vor der Kammer: Der deutsche „Ausländer“ habe kein Recht in Sachsen zu weilen, seine Duldung hänge von der Gnade der Polizei ab.

Sofort wurde auch Robert Blum vom reichverdienten Zorn der Reaction betroffen. Ein zu Anfang Januar 1843 in den „Vaterlandsblättern“ erschienener Leitartikel Blums hatte eine in mancher Beziehung eigenthümliche Strafuntersuchung gegen ein armes Dienstmädchen behandelt, und daran die entschiedene Forderung nach Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens geknüpft. Die in jenem Artikel gegebene Sachdarstellung des Processes war — wie Blum freilich nicht wußte und nicht wissen konnte — in der Hauptsache unrichtig. Das stellte sich später heraus. Sowie Könneritz das Staatsruder ergriffen hatte, wurde wegen dieses Artikels den Vaterlandsblättern eine jener famosen Berichtigungen zugesandt, durch welche sich Herr von Könneritz, wenn auch durch sonst nichts, Anspruch auf Unsterblichkeit in der Geschichte der deutschen Stilistik und Grammatik erworben hat, und weiter wurde derselbe Artikel noch im September 1843 zum Gegenstand einer Strafuntersuchung gegen „den Theatersecretär Robert Blum und Consorten“ gemacht. Der Inhalt dieser Acten[54] ist so charakteristisch für jene Zeit und nebenbei auch so unterhaltend, daß es sich wirklich verlohnt, dabei eingehender zu verweilen. Der neue sächsische Premier hatte persönlich als Chef des Justizministeriums den Strafantrag „wegen öffentlicher Beleidigung des sächsischen Richterstandes“ gegen den verhaßten Leipziger Theatersecretär gestellt und die Einleitung der Untersuchung veranlaßt.

Blum leugnete seine Urheberschaft keinen Augenblick, berief sich aber in seinen eigenen Auslassungen und den „Schutzschriften“ seines Advocaten Paul Römisch sowohl auf seinen guten Glauben bei Veröffentlichung jenes Rechtsfalles, als auf das berechtigte politische Interesse, das er in jenem Artikel wahrgenommen habe. Darauf erfloß am 22. Febr. 1844 von dem hohen Appellationsgericht Leipzig ein Erkenntniß erster Instanz, in welchem Blum zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt wurde, und zwar hauptsächlich aus folgenden Erwägungen: „Hat Blum demnach diesen Fall als Beleg dafür angeführt, daß man ‚der guten alten Zeit‘ — dem im Königreich Sachsen bestehenden Strafverfahren (!) — ‚für schlechte Juristen ein Ende machen, und die traurige Heimlichkeit — für Unfähigkeit und Härte — begraben solle‘, so liegt darin offenbar eine Verunglimpfung der königlich sächsischen Justizbehörden (?) ... Erwägt man nun, daß diese Beleidigung dem Richterstande im Königreich Sachsen überhaupt (?) und in Bezug auf seine amtliche Thätlichkeit (!) in einem öffentlichen Blatte, überdies unter Anführen unwahrer Thatsachen zugefügt worden und dabei die Absicht Blumens (!), dadurch Mißtranen in deren gehörige Wirksamkeit hervorzurufen, nicht zu verkennen“, so &c.

Auch das königliche Oberappellationsgericht bestätigte, indem dasselbe sich unter Anderem auf die Decision neunundachzig vom Jahre — 1661! und auf Leyser’s Meditationen berief, die Strafe von zwei Monaten Gefängniß, überließ aber dem Untersuchungsgericht die Bestimmung, ob und in wieweit diese Strafe in Geld verwandelt werden könne. Nach den Rationen des höchsten Gerichtshofes hatte freilich das Vereinigte Criminalamt thatsächlich keine Wahl. Es mußte einfach die Gefängnißstrafe vollstrecken. In den Gründen der höchsten Instanz findet sich eine sehr bemerkenswerthe Stelle, welche besser als lange Abhandlungen beweist, welches Maß von Denkfreiheit dem beschränkten Unterthanenverstande damals zugebilligt wurde, wenn der Inhaber dieses Verstandes nicht Gefahr laufen wollte, in’s Gefängniß zu kommen. „An sich,“ heißt es da, „können Angriffe gegen das schriftliche und geheime Strafverfahren nicht nur als ein erlaubtes und keineswegs strafbares Unternehmen, sondern auch, nach Beschaffenheit der Umstände (!) und unter den erforderlichen (!) Voraussetzungen [einer gewissenhaften und unparteiischen (!) Darstellung und Erwägung der dafür (!) und dagegen streitenden Gründe, unter Beziehung auf wahre Thatsachen und von einer dazu gehörig qualificirten Person (!)], selbst als ein nützliches (!) und preiswürdiges Unternehmen angesehen werden. Eine solche, Beifall verdienende Tendenz aber kann dem in Frage stehenden Aufsatze und dem Verfasser desselben nicht beigelegt werden“!

Uns Heutigen will freilich scheinen, daß es hiernach überhaupt beinahe so schwierig gewesen sei, die „erforderlichen Voraussetzungen“ für eine „unparteiische“ Kritik jener Gesetzesschäden in einer Menschenseele zu vereinigen, als die Bedingungen zur Wählbarkeit in den hochpreislichen Landtag des Fürstenthums Liechtenstein, nach der damals bestehenden Verfassung. Denn dazu gehörte, außer einem nicht unbeträchtlichen Vermögen und der Absolvirung des Schwabenalters, auch eine nachweisbar „verträgliche Gemüthsart“.

Nicht ohne Galgenhumor sind die schriftlichen Eingaben Blum’s zu den Acten, durch die wenigstens im Gnadenwege eine Verwandlung der Freiheitsstrafe in Geld angerufen werden sollte. Die Vollstreckung der langen Gefängnißstrafe wäre in der That für ihn leicht zur Vernichtung seiner ganzen bürgerlichen Existenz geworden. Denn am 15. Mai 1844 war Ringelhardt’s Pachtzeit in Leipzig abgelaufen, und Dr. med. Schmidt, ein geistvoller edler Mann, der das Höchste auf der Schaubühne anstrebte, zugleich in seinem Fache durch Begründung einer noch heute bestehenden gelehrten medicinischen Zeitschrift berühmt, hatte das Theater in Leipzig übernommen und war eben Blum’s Principal geworden, als dieser seine Strafe antreten sollte. Blum malte nun die Geschäftsunkunde des Dr. Schmidt dem Vereinigten Criminalamt in den leuchtendsten Farben. Auf ihm, Blum, ruhe die ganze Ordnung aller Staatsangelegenheiten — des Leipziger Theaters. Er und Schmidt müßten fortwährend circa fünfzehn Schneider und Schneiderinnen bewachen und beobachten, zudem dieselbe Anzahl von Tischlern und Zimmerleuten, welche „die höchst unvollkommene und defecte Maschinerie“ mit den Anforderungen des Jahrhunderts zu versöhnen suchten. Endlich falle Blum allein zur Last „die Herstellung, Uebernahme und Ordnung aller Waffen, Rüstungen, Federn, Stiefeln, Sandalen, Perrücken, Bärte (!) und aller sonstigen Bestandtheile des Inventars.“

Auf das Vereinigte Criminalamt machte diese Unmasse von Schneidern, Bärten, Arbeitern &c. sichtlich einen tiefen Eindruck, denn es befürwortete die Strafverwandlung. Das Gesammtministerium, unter Könneritz’ Vorsitz, entschied über das Gnadengesuch, da der König verreist war. Es verwandelte die Strafe zur Hälfte in eine Geldstrafe von 20 Thalern. Die übrigen vier Wochen mußte Blum absitzen. Er fing am 26. October damit an, kam aber erst am 8. December damit zu Ende, weil er alle Augenblicke, unter allen möglichen Vorwänden, herausgelassen zu werden verlangte. Zuletzt enthalten die Acten gar keine Gründe mehr, wenn er seine Haft unterbricht. Kein Groschen für „Atzung“ findet sich in der Rechnung des „Stockmeisters“ gebucht. Warum, werden wir gleich sehen. Blum selbst schreibt nämlich aus diesem fidelen Gefängniß am 23. November 1844 an seine Schwester Margaretha Selbach: „Arbeit habe ich genug, an Unterhaltung fehlt mir’s nicht und meine Freunde besuchen mich schaarenweise. Da kommt tagtäglich ein Theil derselben, bringt mir ein anständiges Frühstück mit Weinen aller Art und wir essen, trinken, lachen und singen ein paar Stunden zusammen. Abends kommt meine Frau von fünf bis acht Uhr, oft die Kinder oder Agnes“ (seine Stiefschwester, deren Vater Schilder kurz zuvor gestorben war), „und so geht ein Tag nach dem andern hin. Die Sache ist kindlich dumm und nützt mir viel mehr, als sie mir schadet. Ich habe am Schillerfeste an der Tafel von etwa vierhundert Theilnehmern den Vorsitz geführt und man hat mir zugejubelt, wie’s selten Jemand geschehen ist. Es hat Niemand nur die Wimper gezuckt oder sich ein Wort erlaubt. Und sonst waren die Worte ‚Gefängniß‘ und besonders ‚Criminal‘ entsetzliche Dinge. Die Bürgerschaft aber hat mich eben zum Wahlmann gewählt und binnen acht Tagen bin ich — höchst wahrscheinlich[55] — Stadtverordneter.“ — Am 8. December wurde er „nach vorgängiger Verwarnung vor Rückfall aus dem Arrest entlassen.“

Die persönlichen Verhältnisse Blum’s hatten sich in der hier in Rede stehenden Zeit (bis 1844) immer günstiger gestaltet, so daß er sich schon 1843 in Leipzig ein eigenes Hausgrundstück (Nr. 8 der Eisenbahnstraße, unmittelbar an der Leipzig-Dresdner Bahn gelegen) erwerben konnte. Der große Garten bot Blum reiche Gelegenheit selbst zu graben und zu pflanzen, was er so gern that. Auch seiner Liebhaberei für die Züchtung edler Tauben konnte er hier behaglich obliegen. Hier wurde ihm sein drittes Söhnchen geboren, das jedoch kaum ein Jahr alt der tückischen Bräune erlag. Als ihm ein Jahr nach diesem schmerzlichen Verluste seine Gattin das einzige Töchterchen schenkte, freute er sich des Glückes nicht in dem Grade wie früher. Er hatte auf Ersatz für den todten Knaben gehofft. „Das Vaterland braucht Männer,“ sprach er zu den Freunden. Man stand damals in der Aufregung, welche die Leipziger Augusttage hinterlassen hatten. Unser nächstes Capitel wird davon handeln.

Sein neues Heim in der Eisenbahnstraße bildete bald den gastlichen Herd, an dem wohl jeder Gesinnungsgenosse Leipzigs und ganz Deutschlands, der Leipzig berührte, einmal gesessen und sich des gesunden bürgerlichen Familienlebens erfreut hat, das Blum das seine nannte. Mancher schwerverfolgte Pole hat hier sein geächtetes Haupt geborgen. Selbst der verwöhnte Schlemmer Herwegh fühlte sich wohl da. Hoffmann von Fallersleben war schon in der Funkenburg heimisch gewesen und kam hier so oft er konnte. Schon am 10. April 1842 hatte er Blum beim Scheiden mit prophetischem Blick die schönen Verse hinterlassen:

An Robert Blum.

Ja, immer Friede mit den Guten,
Und mit den Bösen immer Krieg!
Herr, führ’ uns in der Hölle Gluten,
Nur immer führ’ uns, Herr, zum Sieg!
Laß Recht und Freiheit nicht verderben
Und fallen durch der Feinde Hand,
Laß lieber uns im Kampfe sterben
Und rette Du das Vaterland!

Auch größere Gesellschaften tagten und nachteten hier, wegen deren Frau Eugenie in Küche und Keller sich gewaltig anstrengen mußte, so einmal auch der Geheimbund, der 1839 in Mainz gestiftet worden war; Itzstein, Hecker, Jacoby, die beiden schlesischen Grafen Reichenbach, Heinrich Simon u. A. und viele namhafte Sachsen nahmen daran Theil.

Den Seinen in Köln ließ Blum bei jeder Gelegenheit erfreuliche Beweise seines ökonomischen Wachsthums in Gestalt kleiner Geschenke und Geldspenden zukommen. Seiner Briefe an die Eltern (vornehmlich an die kranke Mutter) und Geschwister sind gleichwohl wenige. Theils fehlte es ihm an Zeit, theils drückte ihn das Gefühl, daß er über die Angelegenheiten, welche im Vordergrund seines Interesses standen, über die politischen und kirchlichen Fragen der Zeit sich nicht ergehen konnte, ohne zu verletzen oder Theilnahmlosigkeit zu begegnen. Für die kindliche und brüderliche Liebe des Briefstellers sind gleichwohl auch diese Briefe rühmlich und interessant wegen manchen Schlaglichtes, das sie auf seinen Charakter, auf seine Weltanschauung werfen. So schreibt er z. B. seiner älteren Stiefschwester Elise (geb. 1819, S. 52), als ihm diese glückselig anvertraut hatte, sie sei mit einem Abiturienten verlobt, folgenden köstlichen Brief (13. Juli 1842):

„Daß Du von Deiner Liebe nie läßt, daß sie ewig dauert — nun, das versteht sich ja von selbst; wer einem Mädchen, die zum Erstenmale sich vergafft hat, Vernunft predigen will, der muß mit seiner Zeit schlecht hauszuhalten wissen. Zum Glück dauern diese Ewigkeiten nur bis sie — aus sind, worüber selten Jemand graue Haare erhält. Ich will Dir prophetisch vorhersagen, daß Deine Ewigkeit nicht über das erste Studiensemester Deines Geliebten hinauswährt; wenn sie an nichts Anderem verbleicht, so stirbt sie an der Langweiligkeit Eurer Liebesbriefe, die stets dasselbe enthalten. Wir alten Leute sind ein fatales Volk, daß wir so schonungslos in Euren Blüthen wühlen. Ihr glaubt uns nicht und habt Recht, aber unser trockner Ernst hat das Gute, daß er Euch wenigstens davor bewahrt, vor Schmerz zu sterben wenn die reizenden Farben verblassen ... Ich halte die ernste Liebe eines Schülers für eine Pflichtwidrigkeit, denn mit der ernsten Liebe übernimmt der Mann heilige und schwere Pflichten, bei deren Uebernahme er seine Kräfte und Mittel wohl wägen muß; wer demnach noch nicht in die Möglichkeit versetzt ist, diese Pflichten zu erfüllen, der nimmt — um bei dem rein materiellen Vergleiche zu bleiben — etwas an, was er nicht bezahlen kann, und diese Handlung nenne ich nicht redlich. Aber es ist noch eine andere Seite der Sache vorhanden: Die Liebe ist für einen jungen Mann, der noch nicht feststeht im Leben, mit seinem Wollen und Streben, seiner Ueberzeugung und seinem Charakter noch nicht ganz im Klaren ist, nur ein Ballast, ein hemmendes Bleigewicht, das er nachschleppt. Das Vaterland, sein Volk, die Ehre, die Freiheit, die Wahrheit, das Recht, sie alle haben gerechtere Ansprüche an den jungen Mann, als ein Mädchen; für alle diese Güter muß er sein Leben ungescheut in die Schanze schlagen können, wenn er ein wahrer Mann werden will; das kann er aber nicht, wenn er sein Leben thörichterweise verpfändet hat, ehe er seinen Werth und seine Bestimmung kannte. Daß wir solche Männer leider sehr wenige haben, ist unser Unglück, aber es stimmt meine Forderung nicht herab. Wenn die Schüler sich „für ewig“ vergeben, so müssen wir Dreißiger von Staatswegen angehalten werden, uns Krücken anzuschaffen. Ich bin sehr glücklich und zufrieden in meiner Häuslichkeit, aber ich habe sie erst dann begonnen, als ich meiner Frau auf das Bestimmteste erklärt, daß ich sie und meine Kinder verlasse, sobald eine höhere Pflicht mich ruft und dies steht so fest bei mir — allerdings auch bei meiner Frau — daß selbst die Gewißheit, daß die Meinen betteln müssen, mich nicht einen Augenblick abhalten würde, mein Leben einer großen Sache, meinem Vaterlande zu weihen. Glaubst Du, daß diese Auffassung des Lebens mich nicht berechtigt, von dem, der mir als ein „würdiger Bruder“ präsentirt wird, etwas mehr Ernst zu verlangen, als hier vorliegt; daß er sich erst für’s Leben rüstet, ehe er seine Blüthen naschen will?“

Ebenso characteristisch sind folgende Aeußerungen am Schlusse eines überaus herzlichen Glückwunschschreibens an seine Schwester Gretchen (2. Jan. 1844), vor deren Hochzeit mit Selbach. Es heißt da:

„Mit Rathschlägen und Ermahnungen will ich diesen Brief nicht füllen. Nur das Eine muß ich Dir sagen: wie alles Glück der Welt, in der geistigen, wie in der körperlichen, so wurzelt das Glück der Liebe auch in der Freiheit. Je selbstständiger der eine Gatte neben dem andern steht, um so inniger sind Beide verbunden; je weniger Opfer der angeborenen Eigenthümlichkeiten und Neigungen verlangt werden, um so freudiger werden sie gegeben. Trage die Gewohnheiten Deines bisherigen Lebenskreises, in welchem Dein Wort und Deine Ansicht oft unbedingt und allein galt[56] nicht in Deine Ehe über und vergiß nie, daß des wahren Mannes Herz von der Häuslichkeit und der Kinderstube nicht ausgefüllt werden kann und darf. Er hat an das Leben und das Leben an ihn andere Ansprüche als das Weib und ihn diesen entziehen zu wollen, heißt die Natur seines Wesens, also auch sein Glück und Wohl zerstören.“

Eine so kühne und entschlossene Mannesseele gehörte dazu, um mit der unscheinbaren Kraft eines schlichten deutschen Bürgers den Kampf aufzunehmen, den in unseren Tagen das ganze deutsche Reich mit seiner gewaltigen Staatsmacht seit seinem Bestehen kämpft: den Kampf mit Rom.

Nicht aus lebhaftem Interesse für die inneren Angelegenheiten der katholischen Kirche ist Robert Blum in diesen Kampf eingetreten. Er selbst erinnerte sich kaum noch, daß er katholisch sei; seine Kinder hatte er protestantisch taufen lassen; über den starren katholischen Kirchenglauben der Mutter hatte er in den Briefen an seine Braut schon 1839 hart und bitter geurtheilt. Aber die herausfordernde Anmaßung, welche seit dem für Preußen so schmählichen Ende der Kölner Bischofswirren und seit der sichtbarlichen Begünstigung der katholischen Hierarchie unter Friedrich Wilhelm dem Vierten und selbstverständlich auch in Dresden die katholische Kirche überall in Deutschland gegenüber dem Fortschritte und der Aufklärung zur Schau trug, rüttelte auch die kirchlich Gleichgültigsten auf. Die sächsische Regierung begünstigte sichtlich das „Volksblatt“ und den „Bayard,“ von denen das erstere ein hierarchisches orthodoxes Lutherthum, das letztere die rohesten ultramontanen Bestrebungen vertrat, beide mit einer Niedrigkeit der Gesinnung, einer Gemeinheit des Ausdrucks und einem zelotischen Fanatismus, wie sie bis dahin in Sachsen niemals erlebt waren. Das war aber nur die passive Seite der Regierungsthätigkeit; die active machte sich bald in derselben Richtung geltend. Als nun gar im Jahre 1844 Bischof Arnoldi von Trier es wagte, ein altes Stück Tuch unter dem Namen des heiligen Rockes auszuhängen, und eine große Wallfahrt dahin zu arrangiren, um einen großen Ablaß als Gegenleistung zu bieten — da ging ein Schrei der Entrüstung durch die ganze gebildete Welt, denn die Nerven für derlei Wunderdinge waren damals noch nicht so abgestumpft wie heute nach all den Wunderblutungen, Kirschbaum- und Höhlenmadonnen &c. Am 15. August 1844 erschien in den „Sächsischen Vaterlandsblättern“ ein „Offenes Sendschreiben an den Bischof Arnoldi von Trier“, unterzeichnet von einem unbekannten katholischen Priester Johannes Ronge, in welchem die Ausstellung des heiligen Rockes ein den Aberglauben und Fanatismus beförderndes Götzenfest genannt wurde.

Zu gleicher Zeit erfuhr man, daß schon am 22. August der Caplan Czerski in Schneidemühl in Posen mit einem Theile seiner Gemeinde aus der katholischen Kirche ausgeschieden war. Schon am 19. October vereinigten sich die Ausgetretenen zu einer christlich-apostolisch-katholischen Gemeinde. Am 15. December folgte in Breslau unter Führung des ordentlichen Professors des canonischen Rechtes, Regenbrecht, ein Massenaustritt und am 4. Februar 1845 daselbst die Constituirung einer deutsch-katholischen Gemeinde, die schon im März 1845 zwölfhundert Mitglieder zählte. Sie berief Ronge, der natürlich inzwischen mit allen Kirchenstrafen belegt worden war und bei dem edeln schlesischen Grafen Reichenbach eine Freistätte gefunden hatte, als Seelsorger.

Robert Blum, in dessen Organ zuerst dem Bischofe von Trier der Krieg verkündet worden war, sorgte dafür, daß der Herd dieser gährenden Bewegung nicht auf Schlesien beschränkt bleibe. In Wort und Schrift, durch öffentliche Reden im ganzen Lande, durch Flugblätter, Broschüren und Zeitungsartikel ist er unablässig thätig gewesen, um überall eine Massenlossagung von Rom, die Bildung deutsch-katholischer Gemeinden zu erzielen. Sehr Vieles von dem, was er damals gesprochen und geschrieben, ist nicht blos interessant als eine für den Mann charakteristische Aeußerung — sondern heute nach dreiunddreißig Jahren noch so treffend, als sei es heute geschrieben — so wenig hat Rom, die alte Erbfeindin unseres Volkes, sich seitdem geändert. Mit köstlicher Ironie z. B. schildert ein Artikel Blum’s in den „Vaterlandsblättern“ „die Wunder des heiligen Rockes“ — nicht etwa in jenem frivol-lustigen Tone des bekannten Studentenliedes:

Freifrau von Droste-Vischering
Zum heiligen Rock wallfahrten ging,

sondern im Tone der heiligsten, den Feind niederschmetternden, siegesfreudigsten Ueberzeugung: „Das wahre Wunder, welches der heilige Rock zu Trier gewirkt, ist, daß er endlich auch die verblendetsten Geister aufgescheucht aus der Ruhe des Nichtsthuns, daß er auch dem Befangensten den Schleier gerissen vom getrübten Auge und dem schlichten Worte der Wahrheit einen jubelnden Einzug bereitet in Millionen Herzen. Es giebt nur ein Mittel, das Joch abzuwerfen, welches jetzt nur noch locker auf unserem Nacken liegt; es heißt: Trennung von Rom, Aufhebung der Ohrenbeichte und des Cölibats. Eine deutsch-katholische Kirche!... Wollen wir länger die Knechtschaft tragen? Unsere Väter haben den äußeren Feind bekämpft, der unser Vaterland unterjochte. — Rom hat im Frieden seine Fremdherrschaft um so fester begründet. Der äußere Feind nährte und stärkte unsere Vaterlandsliebe und unser Nationalgefühl — Rom verdammt Beides, wenn es seinen Interessen entgegen. Der äußere Feind hätte unsere staatliche Entwickelung befördern müssen — Rom duldet die gegenwärtige staatliche Gestaltung nur gezwungen und hat die ganze Grundlage unseres Staatslebens nicht anerkannt, ja zum Theil ausdrücklich verdammt. Der äußere Feind knüpfte das Band zwischen Fürsten und Völker fester, indem er dieselben zu Einem Interesse vereinte — Rom muß diese Einigkeit lockern und trennen, weil sie seinem Interesse feindlich ist.“ Am Schlusse heißt es: „Was bisher geschah, waren nur Trennungen in unserer Kirche selbst, es waren Theile, die sich ablösten von dem alten Körper. Erheben wir einstimmig, ein Beispiel dem ganzen Vaterlande, den Ruf: Trennung von Rom! Aufhebung der Ohrenbeichte und des Cölibats! Eine deutsch-katholische Kirche! O, daß es — das größte Wunder des heiligen Rockes — bald geschehe! Amen!“

Dieses Ziel wurde in Leipzig erreicht durch die Bildung einer deutsch-katholischen Gemeinde, 12. Februar 1845. Blum hielt die Eröffnungsrede. Anonyme Drohbriefe von ultramontanen Handlangern höher stehender Gesellen hatte er schon vorher in Fülle erhalten. Jetzt suchte man die erste Feier der jungen Gemeinde durch brutalen Skandal zu entweihen. Als Blum reden wollte, stürzte eine Rotte angestifteter erwachsener Buben auf ihn los, um ihn niederzuschlagen und zerriß ihm Kleidung und Wäsche. Er hatte indeß den Fall vorhergesehen und für starke Polizeibedeckung gesorgt. Mit um so größerer Begeisterung hing die Gemeinde dann an den Lippen ihres Vorstandes. Er begann seine Rede[57] mit den Worten:

„Meine verehrten Anwesenden! Ich habe mich entfernt, als ein pöbelhafter Angriff, wie er in einer gebildeten Gesellschaft niemals zu erwarten war, gegen mich gerichtet wurde; nicht weil es mir an Muth fehlte, denselben abzuwehren (denn was wäre eine Ueberzeugung, die nicht Unbilden erdulden, ja selbst Leben und Blut dafür zu opfern lehrte), sondern weil ich es für Pflicht hielt, die Einleitung zu dessen Bestrafung zu treffen. Wir stehen in einem freien hochgebildeten Staate hier mit Erlaubniß unserer städtischen Behörde; deshalb habe ich den Schutz der Gesetze angerufen gegen rohe Unsitte, und er ist mir sofort zu Theil geworden. Jetzt stehe ich hier, kühn zu thun und zu sagen, was ich muß. Meine verehrten Glaubensgenossen! Sie haben nicht gebetet, als sie dazu aufgefordert wurden. Aber unser Glaube lehrt uns, unsern Gott zu ehren, nicht durch das Wort, sondern durch die That. Ehren wir also ihn, den Gott der Wahrheit, durch die Wahrheit; sprechen wir dieselbe offen und ehrlich, ungeschminkt und leidenschaftlos aus und belehren wir uns gegenseitig. Aber dulden und achten wir auch jede Ueberzeugung, werden wir jeder Meinung gleich gerecht, indem wir sie zum ungeschmälerten Ausspruche kommen lassen. Vergessen wir nie, daß unser Heiland gesagt hat: „Liebet einander!“ und entsagen wir also jedem Hasse und Zwiespalt. Wir werden uns vielleicht trennen, aber trennen wir uns wie Männer, die sich achten und sich am Scheidewege die Hand reichen, um jeder eine andere Bahn zu wandern.“

Den Kern der Rede bildete eine geschichtliche Darlegung über den Abfall der römischen Kirche von den Heilswahrheiten des Erlösers und über die Entartung dieser Kirche durch die Hierarchie, das Cölibat, die Laster der Päpste, die Inquisition, die Jesuiten u. s. w. Alles das lasse sich geschichtlich beweisen.

„Aber wozu brauchen Sie auch weitere Beweise?“ rief er am Schlusse, „Sehen Sie um sich im Vaterlande, und überall werden Ihrem Blicke die Beweise begegnen, daß Rom fort und fort seinen Frieden untergräbt, Haß und Zwietracht säet und die Einigkeit und Brüderlichkeit zerstört, in welcher die Menschen verschiedener Bekenntnisse so gern mit einander leben. Jedes Blatt der Tagesgeschichte bezeugt uns, wie das Unkraut aufgegangen ist, welches Rom ausgestreut, und wie Unduldsamkeit und Glaubenshaß von demselben eben so sehr gepflegt als ausgeübt werden. Und strecken nicht seine Jesuiten ihre Polypenarme beutegierig wieder um die ganze Erde? Haben sie nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft unseres Vaterlandes bereits ganze Länder verschlungen und in die Nacht der Finsterniß und des rohesten Fanatismus gestürzt? Ja, sind wir im Herzen unseres Vaterlandes trotz aller Verbote wohl sicher vor ihren Schlingen? Endlich, hat denn Rom wohl irgend dem Einflusse einer allmächtigen Bildung nachgegeben? Hat es nicht im vorigen Sommer den gotteslästerlichen Ablaßkram unverschämter getrieben als zu den Zeiten Tetzel’s und nach langjährigen Verdummungsversuchen ein großes schnödes Triumphfest gefeiert über den scheinbar bezwungenen Menschenverstand?

Und was die Ohrenbeichte betrifft, so fühle nur Jeder an seine eigene Brust und lasse sich sagen, wie diese unheilvolle Zwangseinrichtung ihn empört; wie seine Entrüstung mächtig ist, wenn er sich beugen soll vor seines Gleichen wie vor Gott; wie jede wahre Reue und Bußfertigkeit vernichtet, die Aufrichtigkeit des Bekenntnisses zerstört, der Verstellung, Heuchelei und Unwahrheit aber die Bahn gebrochen wird im Herzen! Wer vermag aufzutreten und zu sagen, daß er eine aufrichtige Beichte ablegt? Niemand. Er fügt sich dem Zwange widerstrebend und ungenügend, bis das Ganze für ihn eine inhaltleere, unmoralische Förmlichkeit wird, oder er sich empört abwendet und auf den Trost des Abendmahls verzichtet.

Die Schädlichkeit des Cölibats endlich bedarf keiner beredten Darlegung, jeder Priester ist ein lebender Beweis dafür. Sein frevelhaft halb zertretenes Dasein spricht aus seinem ganzen Wesen, und das römische Joch beugt seinen Nacken. Leset die ergreifenden Schilderungen, wie der Priester vom ersten Vorbereitungsschritte zu seinem Berufe an systematisch geknechtet, durch leeres Gebetgeplärre und beschäftigten Müßiggang zur Werkheiligkeit erzogen und allmählich bis zum willenlosen Werkzeuge erniedrigt wird. Ja, blicket Euch um im Leben, und bald wird es in Eurem tiefsten Innern selbst rufen: Trennung von Rom, Aufhebung des Cölibats und der Ohrenbeichte!

Glaubt nicht, daß es etwas Neues ist, meine verehrten Glaubensgenossen, was wir hier erstreben; die edelsten Geister unseres Volkes haben bereits das Gleiche erstrebt. Abgesehen, daß alle Kirchenversammlungen, von der ersten bis zur letzten, gegen die Anmaßungen Roms gekämpft haben; daß auf dem Concil zu Trident dasselbe reif zum Falle war und sich nur dadurch retten konnte, daß es durch zwei Jesuiten die Versammlung gegen einander hetzen, aufwiegeln und äußerlich mit den elegantesten Kleinlichkeiten beschäftigen ließ; daß schon im 9. Jahrhundert der Patriarch Photius, im 11. der Patriarch Cerularius das römische Joch als unerträglich abwarfen und die griechisch-katholische Kirche gründeten — so haben auch die edelsten Geister der neuesten Zeit zu gleichem Zweck gearbeitet. 1785 traten die Erzbischöfe von Cöln, Mainz, Salzburg und Trier in Ems zusammen und verlangten fast dasselbe, wie wir heute. Wessenberg, Hontheim, Reichlin-Meldegg, und Theiner schrieben entschieden gegen die römische Tyrannei und gegen das Cölibat; in den letzten 15 Jahren aber richteten viele Geistliche in Belgien, Luxemburg, Würtemberg, Nassau, Baiern und Baden ihre Bestrebungen gegen das Cölibat. Sie arbeiteten alle vergebens, weil die Zeit ihnen nicht günstig war.

Auch uns möchten die Römlinge einlullen bis zu dem Augenblicke, wo es wieder möglich ist, unsere Bestrebungen zu verkümmern. Die Einen bitten heuchlerisch, „den Frieden nicht zu stören“, während es doch keinen Frieden giebt und geben kann zwischen Vernunft und Unvernunft, Licht und Finsterniß, Tag und Nacht. Andere weisen mit verstellter Besorgniß auf „die aufgeregte Zeit“ und wollen die Zeit der Ruhe erwarten. Aber die Zeit der Ruhe ist wohl geeignet zum Aufbauen und Vollenden, schaffen aber und einen weltumgestaltenden Gedanken ins Leben führen, kann nur die Begeisterung, und die Begeisterung erheischt Leben, Bewegung, Aufregung. Andere in unserer nächsten Nähe endlich weisen mit spießbürgerlicher Sorgfalt auf ihren „Kirchenbau“ und fürchten, daß er einstürzt, ehe er aufstieg. O, über diese kleinliche Marthasorge! Vielleicht haben wir keine Kirche — aber erheben wir unser Herz zu Gott in der freien Natur oder auf unserm Boden — es ist besser und Gott wohlgefälliger als das fremde Geplärre der Römlinge in den prunkvollsten Marmorhallen.

Ja, meine verehrten Glaubensgenossen, jetzt werft das Joch ab, jetzt brecht die schmachvollen Ketten Roms, jetzt macht Euch frei. Fühlt an Euer Herz und erkennet den Schlag der Weltgeschichte, der Euch mahnt zu einer That! Unser Vaterland, die ganze gebildete Welt sieht auf uns und erwartet unseren Entschluß. Wir können, wir müssen ein großes Beispiel geben. Einst war unser Sachsen die Wiege einer Kirchenverbesserung, an welche sich durch Roms Umtriebe Krieg, Verwüstung, Blutvergießen und Entsetzen aller Art knüpften, laßt es die Wiege einer zweiten Verbesserung sein, die Frieden und Einigkeit wieder herstellt, für die Ewigkeit. Unter einer freien Verfassung, unter einer erleuchteten freisinnigen, jedem Fortschritte freundlichen Regierung können wir uns befreien. O, zögern wir nicht, denn unser Entschluß wirkt auf die ganze gebildete Welt. Machen wir die Bruderliebe, welche der Bildung der Zeit und unsern Gefühlen entspricht, endlich zur Wahrheit; Rom hat sie auf der Zunge, aber Fluch im Herzen.

Ich habe gesprochen nach meiner Ueberzeugung, wer es anders weiß, der rede!“

Auch die Einberufung der ersten Gesammtvertretung der neuen Glaubensgemeinden zu dem deutsch-katholischen Concil nach Leipzig (23. bis 26. März 1845), die Einladung, Herbeiziehung und Vereinigung der über das Glaubensbekenntniß der neuen Gemeinden untereinander zerfallenen Führer der Bewegung Czerski und Ronge bei diesem Concil, und das größte Resultat, das überhaupt die deutsch-katholische Bewegung zu verzeichnen hat, das allgemeine Glaubensbekenntniß, das hier in Leipzig festgestellt wurde — während die ersten Sitzungen die dringende Befürchtung erregten, man werde resultatlos und hadernd auseinandergehen — das Alles ist hauptsächlich Robert Blum’s Verdienst.

Wochen und Monate angestrengter Arbeit erforderte dann die Redaction der Reden und Beschlüsse dieses Concil’s, ihre Vorbereitung zum Druck. Der Vorsitzende des Concil’s, Prof. Franz Wigard von Dresden, ging Blum dabei zur Hand. Die officielle Ausgabe der Verhandlungen des Concil’s trägt Beider Namen. Auch für alle möglichen sonstigen Bedürfnisse hatte Blum als Gemeindevorsteher zu sorgen. Er gab „auf Beschluß der Leipziger Kirchenversammlung“ ein „von den Gemeindevorständen zu Dresden und Leipzig geprüftes Gebet- und Gesangbuch für Deutsch-katholische Christen“ heraus. (Leipzig bei C. W. B. Naumburg, 1845) und hatte sogar, so lange die Leipziger deutsch-katholische Gemeinde keinen Pfarrer besaß, die Leichenreden zu halten![58]

Die Beschlüsse des Leipziger Concil’s, namentlich des dort beschlossenen Glaubensbekenntnisses eingehender darzulegen, und sodann die Gründe zu untersuchen, warum trotz dieser Resultate die deutsch-katholische Bewegung so rasch im Sande verlief, liegt außerhalb der Grenzen dieser Darstellung. Robert Blum hat sehr bald erkannt, daß er sich über die Kraft und Tiefe der Bewegung getäuscht. Aber über die Gründe dieser Täuschung ist er sich nie klar geworden. Noch im Jahre 1848 in seinem „Staatslexicon“ sprach er sich in dem von ihm selbst unterzeichneten Artikel „Deutsch-Katholiken“ dahin aus, daß der Fehler der Deutsch-Katholiken, den er „selbst anklagend bekenne mitverschuldet zu haben“, darin bestanden habe, überhaupt ein Glaubensbekenntniß abgestellt, überhaupt eine Kirche begründet zu haben! Klarer konnte Robert Blum, wenigstens für seine Person, die reine Weltlichkeit seiner Strebungen bei dieser Gründung, das Bekenntniß rein politischer Agitationszwecke, die Freiheit von jeder religiösen Begeisterung, die ihn geleitet hätte, der Führer des Deutsch-Katholicismus zu werden, nicht aussprechen.

Aber es war characteristisch für die trotz alledem völlig weltliche, völlig politische Zeitrichtung, daß Niemand ihm diesen inneren Widerspruch verargte, daß seine Betheiligung an der deutsch-katholischen Bewegung ihn bekannt und populär machte in ganz Deutschland und verhaßt in allen Zwingburgen Roms bis in die heiligen Säle des Vaticans.

Selbst hinter seine arme alte Mutter und ihren kindlichen Glauben steckten sich die Schwarzen, daß sie den Sohn von dem breiten Pfad der großen Sünde ableite. Aber das alte treue Mutterherz fand nur folgende Worte an den Sohn: „Hier redet man viel über Dich, ich aber bethe für Dich, ist Deine sache gerecht so bitte ich gott um seinen beistand für Dich, ist es aber unrecht so möge gott Dir Deinen verstand erleuchten und Dich zurückführen ich kann nicht darüber urteilen ich kann nur wünschen und bethen.“