Wenn Robert Blum beim Eintritt in die deutsch-katholische Bewegung darauf gerechnet hatte, die religiöse Strömung der Zeit für politische Zwecke zu benutzen, so hatte sich diese Voraussicht für Sachsen wenigstens im reichsten Maße erfüllt.
Durch nichts war das ohnehin verhaßte Ministerium von Könneritz unpopulärer geworden, als durch seine Haltung gegenüber den Ultramontanen, den Deutschkatholiken und den Reformbestrebungen im protestantischen Lager.
Zunächst war die Klage über ultramontane und jesuitische Umtriebe im Lande schon seit dem Jahre 1831 auf jedem Landtage erhoben worden. Die Anträge, eine besondere katholische Facultät zu begründen, und nur diejenigen Erlasse katholischer Behörden mit gesetzlicher Gültigkeit zu versehen, welche sich ausdrücklich auf das Placet des Staates berufen könnten, wurden schon unter Lindenau abgelehnt. Und auch stete Klagen des Landes und der Landtage über zunehmende Uebergriffe der katholischen Hierarchie waren schon unter Lindenau vernommen worden. Entrüstet beschloß die zweite Kammer, daß protestantische Soldaten nicht mehr zur Kniebeugung in der katholischen Hofkirche commandirt werden sollten. In scharfer Rede geißelte der ehrwürdige Superintendent Großmann von Leipzig denselben Mißbrauch, die Härte der Regierung gegen seinen Amtsbruder in Penig, als dieser ultramontane Umtriebe ans Licht gezogen, das „auf Socken Einhergehen der hohen Behörden,“ wo es sich um Uebergriffe der katholischen Hierarchie handle „als wenn sie glaubte, einen Kranken oder Empfindlichen oder Reizbaren nicht im mindesten stören zu dürfen.“ Diese Klagen veranlaßten selbst den Prinzen Johann, für den Wegfall der Kniebeugung protestantischer Soldaten zu stimmen, „da die ersten protestantischen Geistlichen eine Beeinträchtigung ihrer Kirche darin fänden.“
Kaum war indessen die Aufregung über diese Vorgänge im Schwinden begriffen, so erscholl plötzlich der Alarmruf: „Jesuiten im Lande!“ Hinter dem Altar einer neuen Kirche in Annaberg fand man das bekannte jesuitische Wahrzeichen, die Kirche selbst wurde dem vornehmsten, jesuitischen Schutzpatron geweiht. In Brauna bei Camenz wurde ohne Wissen der Regierung eine Filiale der Pariser Erzbrüderschaft „vom unbefleckten Herzen Mariä“ zur Bekehrung der Sünder errichtet. Eine Anzahl anderer gleichartiger Ueberhebungen der ultramontanen Geistlichkeit,[59] verstärkte die ungeheure Gährung, welche diese Enthüllungen in der ganzen, namentlich in der protestantischen Bevölkerung hervorrief.
Zum ersten Male verhielt sich die Regierung gegen alle Beschwerden, die aus diesem Anlaß an sie gerichtet wurden, rein ablehnend. Selbst als die Kreisdirection zu Zwickau die Befürwortung der Vorstellungen übernahm, welche Rath und Stadtverordnete zu Annaberg wegen der dortigen Jesuitengeschichte an die Regierung richteten, erklärte die Regierung, daß dieser Vorfall keinen Anlaß zum Einschreiten gegen die betr. katholische Behörde biete!
In schroffem Gegensatze zu dieser Gunst gegen den Ultramontanismus stand die rauhe Behandlung, die das Ministerium Könneritz nun den Deutschkatholiken angedeihen ließ. Die Anerkennung einer besonderen Religionsgemeinde hatte die Regierung den Deutschkatholiken zwar auch bisher schon versagt. Sie hatte verboten, daß Kirchen und Gemeindehäuser den Deutschkatholiken zu deren Gottesdienste eingeräumt würden und hatte den Predigern der Deutschkatholiken jede kirchliche Handlung verboten. Dagegen hatte die Regierung bisher klug durch die Finger gesehen, wenn diese dem Rechtsstandpunkt der Regierung entsprechenden Gebote übertreten wurden. Sie hatte geschehen lassen, daß kirchliche und bürgerliche Gemeinden ihre Räume den Deutschkatholiken zur Verfügung stellten; daß die Prediger deutsch-katholisch tauften, daß die protestantischen Pfarrer derartige Acte in die Kirchenbücher eintrugen, daß die deutsch-katholischen Wanderprediger überall, vor Glaubensgenossen wie vor Andersgläubigen, Reden und Andachten hielten. Nun auf einmal wurde das Alles anders, in Allem das Gebot der Regierung auf’s strengste durchgeführt. Die allgemeine Mißstimmung stieg daher um so bedenklicher, als der Rechtsstandpunkt der Regierung keineswegs unbestritten war und die aufgeklärten Protestanten des Landes überall dem Deutschkatholicismus begeistert zugejubelt, ihn nach Kräften unterstützt hatten.
Der letzte Zweifel über die kirchlichen Anschauungen der Regierung mußte aber fallen und der Trägste und Gleichgültigste auch im protestantischen Lager aus seiner Ruhe aufgerüttelt werden, als die Regierung durch ihre berufene Bekanntmachung vom 17. Juli 1845 erklärte „die Minister hielten sich durch ihren Eid verpflichtet, für Aufrechthaltung der auf die Augsburgische Confession gegründeten Kirche zu sorgen, die Einheit derselben zu wahren und dem Entstehen von Sekten in solcher vorzubeugen.“ Damit war nicht blos, wie die Regierung zunächst beabsichtigte, jenen dissidentischen und zugleich halb politischen glaubenslosen Sekten-Bestrebungen der „protestantischen Lichtfreunde“, die zu Pfingsten in Köthen eine Versammlung vieler Tausende abgehalten, und dann in Schaaren Uhlig, Wislicenus u. A. in Leipzig, Dresden und Zwickau und wo diese sonst in Sachsen sich zeigten, zu Füßen gesessen hatten, der Boden zu jeder weiteren agitatorischen Thätigkeit entzogen. Nicht nur jede Versammlung und Rede, jeder Zweigverein und jedes Preßorgan dieser Richtung konnte fortan einfach verboten werden, und wurde verboten, sondern die Juliordonnanz des Ministeriums Könneritz erklärte geradezu der damals auch in Sachsen herrschenden Richtung der protestantischen Kirche, der rationalistischen, den Krieg. Als ein Jahrzehnt vorher der Wunsch geäußert wurde, es möchte auch in Sachsen, wie in Preußen, die Union der lutherischen und reformirten Kirche vollzogen werden, durfte Großmann versichern, „dogmatisch und im Herzen sei die Schranke längst gefallen, und das Weitere möge man ruhig der Zeit überlassen.“[60] Als derselbe Großmann im Jahre 1844 versuchte, die Rosenmüller’sche Bekenntnißformel bei der Confirmation durch das apostolische Glaubensbekenntniß zu ersetzen, stieß er bei einem Theil der Leipziger Geistlichkeit und in der Presse auf den heftigsten Widerstand. Namentlich machte Blum in den Vaterlandsblättern auf das Gefährliche der Neuerung aufmerksam und die Bürgerschaft wurde lebhaft erregt. Gerade dieser Vorfall brachte Allen zum Bewußtsein, was eigentlich der lutherischen Kirche fehle, eine Umgestaltung ihres seit der Reformation unentwickelt gebliebenen Verfassungslebens, die Mitwirkung der Gemeindeglieder an der innern und äußern Entwickelung der Kirche. Eben infolge dieser aufsteigenden Klarheit hatte man den Reformgedanken der Lichtfreunde sein Ohr geschenkt, und nun erklärte plötzlich das Ministerium, daß es den im Protestantismus erwachten freien Geist gewaltsam zurückdrängen wolle in die engen Fesseln eines starren Symbolglaubens, den Großmann schon vor einem Jahrzehnt für gefallen erachtete, den die große Mehrzahl der Bevölkerung und Geistlichkeit nicht mehr bekannte!
Die Gährung, welche diese Regierungsmaßregel hervorrief, war ungeheuer. An vielen Orten wurden öffentliche Versammlungen abgehalten, Proteste an das Ministerium gerichtet, offen die Anklage erhoben, die Bekanntmachung vom 17. Juli sei verfassungswidrig, da sie die in der Verfassung allen Staatsbürgern gewährleistete Gewissensfreiheit verletze. Auch dieser Agitation hat Robert Blum seine Zeit und Kraft geliehen. Namentlich gaben die Vaterlandsblätter die kluge Losung aus, die Regierung auf ihrem eigenen Gebiete zu bekämpfen, für sämmtliche Dissidenten die gesetzliche Anerkennung zu fordern und dadurch von selbst eine Aufhebung der Verordnungswillkühr der Regierung zu erzielen. Infolge dessen reichten sämmtliche Dissidenten Sachsens am 20. August 1845 ein weit umfassenderes Glaubensbekenntniß und Verfassungsstatut ein, als dasjenige der Deutschkatholiken gewesen war und baten um staatliche Prüfung desselben und um Anerkennung und Ertheilung kirchlicher Corporationsrechte.
Ehe jedoch dieser letzte Schritt der Dissidenten geschah, hatte schon das bisherige Verhalten der Regierung, welche auch die allgemeine Entrüstung der Bevölkerung über die Juli-Bekanntmachung einfach ignorirte, zu einem furchtbaren Ausbruch des Volksunwillens geführt.
Seitdem das sächsische Regentenhaus, das solange der rühmlichste Vorkämpfer der Deutschen Reformation gewesen, um der unseligen Krone Polens willen, zum katholischen Glauben übergetreten war, machte das rege Mißtrauen des protestantischen Volkes stets den katholischen Hof in erster Linie verantwortlich für solche Mißgriffe der Regierung, hier namentlich für die Begünstigung der Jesuiten, die Unterdrückung der Deutsch-Katholiken. Unbegreiflicher Weise bezeichnete damals die öffentliche Stimme in erster Linie den Bruder des regierenden Königs Friedrich August, den Prinzen (und späteren König) Johann von Sachsen als Förderer der jesuitischen Umtriebe und geheimes Mitglied des Ordens. Dieser Prinz hatte die reichste humanste Bildung genossen. Als ganz jungen Mann hatte Jean Paul ihn kennen gelernt und ihm begeistertes Lob gespendet. Seine literarischen Neigungen und Studien waren weltbekannt. Er führte sein Leben am liebsten zurückgezogen, seiner Familie, seinen Studien hingegeben. Bei dem geringen Altersunterschied, der zwischen ihm und dem regierenden älteren Bruder bestand, dachte er kaum daran diesem jemals in der Regierung zu folgen. Von seinem ersten öffentlichen Auftreten an in der Sächsischen Ersten Kammer hatte er sich als scharfsinniger Jurist, als wohlwollender und aufgeklärter Menschenfreund gezeigt, der jeder schroffen Parteiung abhold war. Seine Aeußerung bei Gelegenheit des Kniebeugungsstreites zu Gunsten der von den protestantischen Superintendenten verfochtenen Meinung ist schon oben erwähnt worden. Seine ganze spätere Thätigkeit als Prinz und als König hat niemals den Schatten eines Verdachtes dafür aufkommen lassen, als sei er ein religiöser Fanatiker, zugeneigt kirchlichem Hader, thätig für eine streitbare, von Grund aus unsittliche Ordensgewalt. Aber wann wird jemals die Vernunft erfolgreich rechten mit vorgefaßten Meinungen des Volksglaubens? Genug, daß der Prinz im Jahre 1845 allgemein als Träger der ultramontanen Bestrebungen in Sachsen, als die festeste Stütze der reactionären kirchlichen Politik der Regierung überhaupt galt. Es fehlte nur der äußere Anlaß, um dieser Mißstimmung in grellen Dissonanzen Ausdruck zu verschaffen. Dieser Anlaß sollte sich leider finden.[61]
Prinz Johann war General-Commandant der Communalgarden des Königreichs Sachsen. In dieser Eigenschaft kam der Prinz am 12. August Nachmittags nach Leipzig, stieg im Hôtel de Prusse ab und begab sich sofort nach dem Exercierplatz bei Gohlis zur Abnahme der Revüe über die Communalgarden. Sein Gruß wurde von den Mannschaften nur lau erwiedert. Die Uebungen der Bürgerwehr selbst dagegen wurden zur Zufriedenheit des Prinzen ausgeführt; das Verhalten der Truppen bis zur Beendigung der Revüe war tadelfrei. In das am Schlusse derselben vom Commandanten Dr. Haase ausgebrachte Hoch auf den Prinzen wurde abermals nur matt und lau eingestimmt und die Musik fiel in den Tusch nicht ein, weil sie über dem Schreien und Pfeifen der Menge, welche sich um die Truppe drängte, das Hoch der Garde nicht hörte und den Commandanten nicht sah. Diesen ärgerlichen Zufall legte die skandalsüchtige Menge als absichtliche Demonstration gegen den Prinzen aus und steigerte ihr lärmendes und feindselig-höhnendes Pfeifen und Schreien, bis der Prinz mit seiner Suite in die Stadt nach der Kaserne der Pleißenburg ritt. Auf dem Wege dahin umdrängten Straßenbuben den Prinzen; viele Neugierige folgten ihm, als er kurze Zeit nachher mit seiner Suite zu Fuß von der Kaserne nach seinem Hôtel sich begab. Irgend ein Exceß fand dabei nicht statt.[62]
Während der Prinz in dem Hauptgebäude des Hôtel’s, das nach dem Roßplatz und den Promenaden Ausblick gewährt, in der ersten Etage die Spitzen der Behörden um sich versammelte und sich wiederholt lobend über Leistung und Haltung der Communalgarde aussprach, hatten sich, wie gewöhnlich, Neugierige vor dem Hôtel versammelt. Heimkehrende Arbeiter kamen hinzu. Doch war die Zahl der Menge nicht bedeutend. Vereinzeltes Pfeifen und Schreien hörte man aus der Menge, die sich unruhig und bewegt zeigte. Vor dem Hôtel stand ein Doppelposten der Schützen.
Kurz vor neun Uhr Abends setzte sich der Prinz mit den Spitzen der Behörden im Hofsaal (Gartensalon) des Hôtels zur Tafel. Dieser Saal läuft parallel mit dem Hauptgebäude und ist von diesem durch einen Hof von etwa dreißig Meter Tiefe getrennt. Man hörte hier anfänglich nichts mehr von dem Geräusch auf dem Platze. Vor viertel zehn Uhr Nachts erschien der große Zapfenstreich der Communalgarde vor dem Hôtel mit einem Theil der Wachmannschaft und mit diesem eine große, heftig bewegte Volksmenge, welche so laut schrie, pfiff und tobte, daß man die Musik fast nicht hören konnte. Nach wenigen Minuten schon zog die Musik, auf Anweisung des Commandanten Dr. Haase, ab. Man glaubte, die unruhige Menge werde sich mit der Musik verziehen. Aber man irrte. Die Menge blieb auf dem Roßplatz und ihre Aufregung wuchs immer mehr. Rufe: „Es lebe Rouge, Czerski! Nieder mit den Jesuiten!“ wurden laut. Plötzlich stimmte die gesammte Menge, die Kopf an Kopf vom Hôtel bis in die Promenaden, die sog. Lerchenallee hineinstand, das ernste Trost- und Schlachtlied der Reformation an: „Ein’ feste Burg ist unser Gott“. Alle Strophen des Liedes wurden gesungen. Dann folgten andre Lieder: „Ein freies Leben führen wir“, „Gute Nacht, gute Nacht“ u. s. w., gewöhnliche Gassenhauer. Gelächter, Toben, Schreien, Pfeifen, gemeine Schimpfworte, die offenbar dem Prinzen galten, füllten die Kunstpausen aus.
Es war halb zehn Uhr geworden; der Prinz hatte die Tafel aufgehoben und unterhielt sich im Gartensalon mit seinen Gästen. Das Geschrei vom Platze war nun auch im Gartensalon hörbar. Der Prinz fragte einen der Anwesenden: „Was ist das?“ worauf dieser mit traurigem Byzantinismus erwiederte: „Es wird ein Vivat sein, das man Ew. Kgl. Hoheit bringt, ein Hurrah.“[63]
Schon bei Tafel hatten einige Bataillonscommandanten der Communalgarde, Dr. Osterloh und v. Canig, den Commandanten Dr. Haase durch Zeichen darauf aufmerksam gemacht, daß es wohl nöthig sei, Generalmarsch schlagen zu lassen, um den Platz durch die Communalgarde zu säubern. Diese Herren wiederholten dieselbe Vorstellung nach Aufhebung der Tafel nachdrücklich, da unterdessen der Tumult vor dem Hôtel einen wesentlich ruchloseren Charakter angenommen hatte. Der Pöbel nämlich, des Singens und Brüllens müde, und keineswegs gewillt, in der milden Augustnacht schon nach Hause zu gehen, hatte Massen von Steinen nach der vorderen Fensterfront des Hôtels geschleudert. Durch einen dieser Steine ward sogar aus dem Gitter des Balkons der ersten Etage ein Stück Eisen von drei Viertel Ellen Länge herausgeschlagen. Mehrere Steine flogen in die Hausflur des Hauptgebäudes und selbst bis in den hinter demselben gelegenen Hof. Doch fand weder gegen den Doppelposten vor dem Hôtel, noch gegen die Chaine der Polizeimannschaften, die vor dem Hôtel noch einen kleinen Platz frei hielt, irgend ein persönlicher Angriff statt. Wenn irgend einer der bei dem Prinzen versammelten Würdenträger eine Ansprache an die erregte Menge gehalten hätte, so wäre gewiß weiteres Unheil vermieden, der bei weitem größte, blos aus neugierigen Zuschauern bestehende Theil der versammelten Menge zum Nachhausegehen bewogen worden. Dazu fehlte es aber allen Anwesenden, und nicht am wenigsten den königlichen Beamten, an persönlichem Muth. Der Commandant der Communalgarde, Dr. Haase, hatte nicht einmal den Muth, Generalmarsch schlagen zu lassen. Auf die Vorstellungen seiner Offiziere sowie des Regierungsrathes Ackermann von der Kreisdirection und der Offiziere der Garnison entschloß er sich vielmehr nach langem Zaudern endlich nur dazu, den Hauptmann Dr. med. Heyner nach der Hauptwache auf den Naschmarkt zu entsenden, um diese herbeizuholen. Es war dies kurz nach halb zehn Uhr. Dr. Heyner seinerseits getraute sich Anfangs nicht durch die Menge über den Roßplatz und verlor kostbare Minuten, um den Schlüssel zur Gartenthüre zu suchen. Als dies nicht gelang, eilte er zum Hauptthor des Hôtels hinaus, verkündete mit seiner überaus kräftigen Stimme, daß er die Hauptwache hole und schritt in voller Uniform unbehelligt durch die Menge. Beweis genug, daß von wirklich gefährlichen Absichten und vollends von einem planmäßigen Vorhaben der Massen gegen die Sicherheit und das Leben des Prinzen gar keine Rede sein konnte.
Gleichwohl wartete man im Hôtel keineswegs die Rückkehr des Dr. Heyner ab. Der Weg nach dem Naschmarkt und zurück konnte frühestens in fünfzehn Minuten zurückgelegt werden. Aber schon zehn Minuten, nachdem der Befehl zur Herbeiholung der Wachmannschaft an Dr. Heyner ertheilt worden war, erhielt der Oberstlieutenant von Süßmilch auf Andringen des Regierungsraths Ackermann, und ohne daß die anwesenden Vertreter der Gemeinde, denen zunächst die Bestimmung über die zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung anzuwendenden Mittel obgelegen hätte, auch nur befragt worden wären, durch den Obersten von Buttlar den Befehl, ein Bataillon Schützen aus der Kaserne herbeizuholen. Dieser Schritt ist nur dann vollkommen erklärlich, wenn man die Communalgarde überhaupt nicht zur Wiederherstellung der Ordnung verwenden wollte, wie auch später der Kriegsminister v. Nostiz-Wallwitz offen vor der zweiten Kammer eingestand![64] Diese Absicht wurde auch sofort klar durch die Behandlung, welche die Communalgarde nun erfuhr. Fünf Minuten nach zehn Uhr treffen die Schützen unter Führung Süßmilch’s — den die Menge gleichfalls in voller Uniform unbehelligt nach der Kaserne zu hatte passiren lassen — im Sturmschritt ein und stellen sich hakenförmig vor dem Hôtel auf. Zwei Minuten später trifft die Hauptwache der Communalgarde unter Dr. Heyner ein, über vierzig Mann stark, und wird von den Offizieren der Schützen verächtlich bei Seite geschoben und Gewehr bei Fuß außer Dienst unter den Akazien des benachbarten „Kurprinzen“ aufgestellt, die Front in der Verlängerung des Schrötergäßchens, fast im rechten Winkel zur Stellung der Schützen. Oberstlieutenant v. Süßmilch ruft dem Hauptmann Dr. Heyner gebietend zu: „Sie sind nicht mehr nöthig, gehen Sie zurück. Stellen Sie sich aus der Schußlinie, stellen Sie sich hierher.“ Mehrere Gardisten haben später zu Protokoll erklärt, daß auch Oberst v. Buttlar geäußert habe: „Es wird geschossen werden, hier können Sie nicht stehen bleiben“[65]; v. Buttlar hat diese Aeußerung in Abrede gestellt. Jedenfalls ist die Communalgarde absichtlich zur Zerstreuung der Menge nicht verwendet und in der ungebührlichsten Weise zur Rolle eines müßigen Zuschauers der nun folgenden schweren Katastrophe verurtheilt worden. Die Verwendung von Militair, bevor die Communalgarde zur Herstellung der Ruhe wirklich verwendet worden, war geradezu ungesetzlich.
In wenig Minuten hatten die Schützen, Gewehr in Arm, ohne Anwendung des Bayonettes, den ganzen Platz gesäubert. Die ganze große Masse war in die enge Lerchenallee und den dahinter laufenden Fahrweg zurückgewichen und hier zusammengedrängt und strömte ab, so schnell das im dichten Gewühl bei dem engen Raum anging. Die Schützen wichen nun wieder in ihre vorige Stellung zurück. Der Platz blieb frei. Nur einige verwegene Buben, nach allen Berichten blutjunge Menschen, übersprangen die Barrièren der Allee, liefen auf das Militair zu, schimpften und warfen mit Steinen. Deßhalb wurde, unter dem Vorantritt der Polizeimannschaft, der Lieutenant Vollborn mit einem Peloton Schützen beordert bei Thaer’s Denkmal in die Lerchenallee einzurücken und die Menge aus dieser zu vertreiben. Er drang da in der linken Flanke der Masse ein, und auch hier wich diese, von einzelnen Steinwürfen Nichtswürdiger abgesehen, widerstandslos zurück, wie sämmtliche abgehörte Polizeimannschaften bekunden. Wegen des dichten Gedränges konnten die Menschen nicht schneller weichen. Jedenfalls war nun längst jeder Schatten von Besorgniß für die Sicherheit des Prinzen und seiner Leute, namentlich auch der Truppe, zerstreut.
Da krachen mit einem Mal zahlreiche Schüsse durch die stille Nacht; v. Süßmilch und Lieutenant v. Abendroth lassen vom Hôtel her über den Platz in die Front der abströmenden Menge feuern, Lieutenant Vollborn läßt seine Leute in Flanke und Rücken der Massen Rottenfeuer geben. Nach Versicherung dieser drei Offiziere und einiger ihnen nahe Stehender war dem Schießen eine Aufforderung an die Menge zum Auseinandergehen vorangegangen. Sehr viele Andere aber, die dicht bei den genannten Offizieren standen, haben von dieser Aufforderung nichts vernommen. Von der Menge, an die sie gerichtet gewesen sein soll, hat jedenfalls nicht ein Einziger diese Aufforderung hören können.
Die Wirkung des Feuers war furchtbar. Auf dem Roßplatz, zu dessen Säuberung das Militair lediglich herbeigeeilt war, lag nur ein einziger Erschossener — der Polizeidiener Arland. In Erfüllung seiner Pflicht hatte ihn die im Namen der Ordnung entsendete Kugel hingerafft. Alle übrigen Todten und Verwundeten waren in den Promenaden und sogar am Eingang der Universitätsstraße — etwa drei Minuten vom Roßplatz entfernt — von dem mörderischen Blei getroffen worden. Die Meisten hatten die Todeswunde im Rücken, zum Beweise dafür, daß sie auf dem Nachhausewege, unschuldig, getödtet worden waren. Am Arm seiner Braut fiel der Postsecretair Priem, nahe bei ihm der Postsecretair Jehn; wenige Schritte von seiner Wohnung der bejahrte Privatgelehrte Nordmann; zwei gesetzte Männer, der Markthelfer Kleeberg und der Schriftsetzer Müller, und ein vielversprechender Jüngling aus gutem Bürgerhause, der Handlungscommis Freygang, lagen todt in ihrem Blute. Die Verwundeten füllten die Krankenhäuser der Stadt.[66] Es war halb elf Uhr Nachts; seit dem Erscheinen des Militairs waren kaum zehn Minuten verflossen![67]
Die Aufregung, welche die Kunde dieses grauenvollen Vorfalles in der Stadt erzeugte, war ungeheuer. Das Entsetzen und die gerechteste Entrüstung Tausender begleitete die Bahren der Erschossenen und Verwundeten.
Am bezeichnendsten für das Urtheil der Zeitgenossen über die That, ist die Darstellung der gelesensten und maßvollsten politischen Zeitschrift jener Tage. „Die Grenzboten“ schrieben: „Ein plötzliches Commando befahl „Feuer!“ Die Schützen schossen unter die promenirende Menge! Keine Aufforderung, keine directe Drohung hatte die zum allergrößten Theile aus Neugierigen, darunter Weiber und Kinder, bestehende Masse ahnen lassen, daß zu diesem fürchterlichen, alleräußersten, nur in Momenten eines Bürgerkrieges oder einer Revolution zu entschuldigenden Mittel gegriffen werden könnte. Dieses bezeugen Hunderte von Zuschauern mit dem heiligsten Eide. Kein Anstürmen, keine Beleidigung eines Soldaten hatte dieses unheilvolle Commando nöthig gemacht. Ja selbst im Falle eines Vordringens war das in Reih und Glied stehende, mit Bajonetten und Munition versehene Militair dem gänzlich unbewaffneten, ungeordneten, führerlosen Haufen unendlich überlegen“.
Die Studenten erbrachen den Fechtboden und rotteten sich zusammen, um die Schützen und deren Kaserne anzugreifen. Ihnen und Hunderten Gleichgesinnter tritt die Communalgarde entgegen, die endlich um Mitternacht durch Generalmarsch unter die Waffen gerufen wird, und ruhig und mühelos, ohne Waffengewalt, die von neuem und in weit gefährlicherer Stimmung auf dem Roßplatz sich sammelnde Menge zerstreut. Auch dahin war sie mit Hohn entsendet worden. Als die Garde verlangte, selbst die Wache vor dem Hôtel des Prinzen zu übernehmen, erwiderte Oberst von Buttlar: „daß er unter keinen Verhältnissen seinen Platz verändere, und so lange Se. Kgl. Hoheit im Orte wären, das Militair von seinem Stande nicht abgehen lassen werde, auch daß er von Niemandem, selbst nicht von Se. Kgl. Hoheit, Befehle annehmen könne, übrigens für die Communalgarde, wenn sie, wie ihr zustehe, Excedenten arretiren wolle, Gelegenheit genug zum Einschreiten sich darbiete.“[68]
Von Verwünschungen und Steinwürfen verfolgt, enteilte am Morgen des 13. August auf Seitenwegen der an dem Gemetzel völlig schuldlose Prinz, von reitender Communalgarde geleitet, aus der Stadt. Er hatte keine Ahnung davon gehabt, welche Katastrophe der Uebereifer seiner Getreuen vorbereite, bis das Entsetzliche geschehen war. Und dennoch glaubte am Morgen des 13. August ganz Leipzig, der Prinz sei der Urheber des Feuerns gewesen. Ja, nicht ein Einziger von allen Denen, die diesem traurigen Gerücht hätten entgegentreten können, die mit dem Prinzen zu Tische gesessen, die mit ihm gesprochen bis zur Katastrophe und bezeugen konnten, daß er durch das Feuern auf’s Höchste überrascht und bestürzt gewesen, nicht Einer von ihnen, außer dem mannhaften Rector der Universität, dem Domherrn Dr. Günther, hatte den Muth, der Wahrheit die Ehre zu geben.
Völlig gelähmt durch den Schrecken über das ungeheure Ereigniß waren der Rath, die königlichen Behörden, selbst das Militärcommando. Der Rath, an dessen Spitze der unfähige Bürgermeister Groß stand, erließ eine der wunderbarsten Offenbarungen seiner Weisheit. „Gewiß hat jeder wohlgesinnte Bürger und Einwohner unserer Stadt den größten Unwillen und tiefsten Schmerz über die beklagenswerthen Ereignisse empfunden, welche in der vergangenen Nacht stattgefunden haben.“ Und „zur Aufrechterhaltung der auf so traurige Weise gestörten Ordnung“ verordnete der Rath „zu diesem Entzweck (!): 1) Alle Lehrherren und Meister, sowie alle Eltern unerwachsener (!) Kinder werden dringend aufgefordert, ihre Lehrlinge und Kinder von acht Uhr Abends an zu Hause zu behalten und bei eigener Verantwortung ihnen das Ausgehen nicht weiter zu gestatten. 2) Alle Hausthüren sind von 9 Uhr an geschlossen zu halten. 3) Alle Personen, welche nach dieser Zeit in größeren Truppen (!) auf der Straße sich treffen lassen, haben auf erfolgte Bedeutung der Patrouillen der Communalgarde sofort auseinanderzugehen. 4) Der Aufenthalt in öffentlichen Schankstätten ist Gästen nur bis 9 Uhr zu gestatten“ u. s. w. Gleichzeitig eröffnete der Rath, der durch diesen Ukas nur noch mehr verstimmten Bürgerschaft: „Der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit allhier erforderliche Dienst der bewaffneten Macht ist ausschließend (!) der hiesigen Communalgarde, der sich zu diesem Zwecke die Herren Studirenden auf das Bereitwilligste angeschlossen haben, übergeben worden.“
Nichts bezeichnet wohl so sehr die Rathlosigkeit des Rathes und der königl. Behörden, als daß man — und zwar mit Vorwissen der Königl. Kreisdirection — „die Herren Studirenden,“ die noch vor wenigen Stunden die bewaffnete Macht attakiren wollten, zu Hütern der Ordnung einsetzte; und es war daher den Musensöhnen durchaus nicht zu verargen, daß sie, einmal zu einer Art Leipziger Vorsehung erhoben, sich sofort anschickten ihre Rolle würdevoll zu spielen. Sie ließen an allen Straßenecken eine Einladung zu einer Versammlung der Studirenden, die im Schützenhause Nachmittags zwei Uhr stattfinden sollte, anschlagen. Hier fanden sich etwa siebenhundert Studirende und etwa dreimal so viel Bürger ein.[69] Wild wogten die Leidenschaften in der großen Versammlung. Den lebhaftesten Beifall ernteten die extremsten Vorschläge. Immer höher stieg die Hitze des Zorns, immer verwirrter wurden die Vorschläge, die Anträge, immer unheimlicher ward der Ruf nach Sühne und Vergeltung; endlich ward das Verlangen nach Rache um jeden Preis der herrschende Grundton der Stimmung dieser Versammlung. Wenn die wildeste Meinung siegte und dann die entfesselten Tausende, die studirenden Hüter der Ordnung an der Spitze, fraternisirend mit der durch Militair und königl. Behörden tief gekränkten Communalgarde, sich durch die Stadt ergossen, Rache heischend und suchend — was dann? Seit dem Tage, da der fliehende Napoleon am Ende der Völkerschlacht seinen Myrmidonen in Leipzig den Befehl hinterlassen, die Stadt nur als rauchenden Trümmerhaufen dem einziehenden Sieger zu überliefern, hatte die Stadt nicht mehr in so ernster Gefahr geschwebt, als heute.
Da trat, „von seinen Freunden auf die Tribüne gedrängt, und von der Versammlung mit dem lautesten Beifall begrüßt,“[70] Robert Blum als Redner auf. Er war in Geschäften die vorhergehenden Tage verreist gewesen und hatte eben erst am Bahnhof die Schreckenskunde des Geschehenen vernommen. Sofort war er in die Volksversammlung des Schützenhauses geeilt. Sein Wort zündete wie kein anderes zuvor; begeistert hingen die erregten Tausende an seinem Munde, obwohl er, der erste unter allen Rednern, die Nothwendigkeit betonte, nur auf gesetzlichem Boden das Verlangen nach Sühne geltend zu machen. Hier feierte die mächtige Redegabe, der klare Blick und die maßvolle Persönlichkeit des Mannes unstreitig den größten Triumph seines Lebens. Er hat später noch stolzere, größere Tage gesehen, an denen die erwählten Vertreter ganz Deutschlands mit derselben Spannung seinen Worten lauschten, wie hier die mandatlosen Bürger einer erregten Stadt. Aber einen schöneren, größeren Erfolg hat er seinem Talent und Character kaum jemals verdankt, als an diesem Tage. Ich will nicht leugnen, daß jenes Urtheil viel Wahres enthält, das die Geschichtsschreiber dieser Zeit über ihn fällen und über sein Auftreten in dieser Stunde, „da jener merkwürdige Mann, der von da an eine so bedeutsame Rolle in der Geschichte Sachsens, ja Deutschlands spielen sollte, in den Vordergrund der politischen Schaubühne trat, schon hier die ihm eigene Virtuosität bekundend, die Unruhe wollend, die Ruhe zu predigen.“[71] Hat er doch selbst am 3. November 1845 an Johann Jacoby geschrieben: „Wohl kann ich mit Schillers Jungfrau sagen: „ach, es war nicht meine Wahl,“ daß ich ein miserables Piano anstimmte, wo Zeit und Umstände, Hoffnungen und Aussichten, Gegenwart und Zukunft ein Fortissimo gebieterisch forderten.“ Aber ist es nicht gerade diese richtige Erkenntniß der Sachlage, die Unterordnung individueller Anschauungen unter die Umstände, Kräfte und Menschen, mit denen im Augenblick zu rechnen ist, um nur einen Durchschnittserfolg anzustreben und zu erzielen, sind das nicht die Eigenschaften, welche den Staatsmann zum Staatsmann machen? Und war es nicht eine wirklich staatsmännische Leistung, daß Robert Blum, vielleicht der radicalste und unerschrockenste Geist der ganzen großen Versammlung, das große Wort gelassen aussprach, das Alle um ihn vereinte: daß auf dem Boden des Gesetzes die Sühne für das vergossene Blut gefordert und gewährt werden müsse? Wer endlich gab ihm das Recht und die Macht, in dieser Stunde und dann noch beinahe eine volle Woche hindurch als leitender Führer der ganzen Bürgerschaft aufzutreten? Abermals doch nur sein gesunder, maßvoller Sinn und die völlige Rathlosigkeit aller Behörden. In diesem Urtheil treffen alle zeitgenössischen Quellen überein, auch solche, wie die D. Allg. Z.,[72] welche keineswegs denselben politischen Standpunkt mit Blum theilten. Sie sagt, er habe „in längerer Rede auseinandergesetzt, daß nur in dem Boden des Gesetzes und der Ordnung die Stärke der Versammlung und die Nothwendigkeit einer Genugthuung ruhe; aber nur durch die ebenso entschiedene als gesetzliche Haltung des Volkes könne diese erreicht werden. Er schlug einen Zug — feierlich, ernst und still wie ein Leichenzug, denn es gelte ja eben die Sühne geliebter Todter, nach dem Markte vor, und dort solle die ganze Versammlung die Antwort des Stadtraths erwarten. Dieser Vorschlag wurde sofort angenommen, Herr Blum durch Acclamation dem Ausschuß einverleibt und man setzte sich in Bewegung. Der Zug war würdevoll und imposant, die Masse so gewachsen, daß der Anfang sich mitten auf dem Markte befand, als das Ende erst die Post erreicht hatte, kein Laut störte denselben, und es ist unmöglich, Menschen in ruhigerer Haltung zu einer so ernsten und aufregenden Mission wandern zu sehen. Auf dem Wege sendete der Commandant (!) der Communalgarde einige Gardisten an die Führer (!), die Mitwirkung (!) der Versammlung für die Erhaltung der Ruhe in Anspruch zu nehmen und erhielt beruhigende Versicherungen. Als die Versammlung auf dem Markte angelangt war, ermahnte Herr Blum nochmals zur Ruhe und Ordnung und Aufrechterhaltung der wahrhaften Majestät dieser Volksversammlung[73], worauf sich der Ausschuß auf das Rathhaus begab.“ Ruhig wartet drunten die auf etwa zehntausend Köpfe angewachsene Versammlung.
Endlich erscheint Blum wieder an der Spitze der Deputation, umgeben von den anwesenden Mitgliedern des Stadtrathes — der Rath war in solcher Stunde nicht einmal vollzählig beisammen! — und verkündet den harrenden Tausenden von dem Balcon des Rathhauses herab, daß der Rath die Beschlüsse der Schützenhausversammlung genehmigt habe. Im Grunde hatte Blum diese Beschlüsse den anwesenden Rathsmitgliedern einfach dictirt und die Versicherung dieser Rathsherren, daß der Stadtrath „diese Anträge theilweise schon in den Vormittagsstunden beschlossen habe“ und daß der andere noch nicht beschlossene Theil derselben „ohne Zweifel die Zustimmung des Rathscollegiums erhalten werde,“[74] war ebenso bezeichnend für das Würdegefühl dieser Herren, als die Thatsache, daß der Rath nun nicht einmal selbst diese erfreuliche Uebereinstimmung mit den Wünschen des „Volkes“ verkündete, sondern in seinem Namen Blum dies thun ließ! Eine Lithographie hat uns ein Bild der merkwürdigen Scene erhalten. Blum steht inmitten der Deputation und des Rathes auf dem Balcon und redet. Unten jubelt die Menge. Die Rathhausuhr zeigt auf vier Uhr Nachmittags. —
Die Bedingungen welche der Rath der erregten Bürgerschaft zugestanden hatte, waren: „1. Daß die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der Stadt ausschließlich der Communalgarde überlassen werde. 2. Daß das Militair aus der Stadt entfernt werde und ein Garnisonwechsel stattfinde. 3. Daß eine strenge Untersuchung über die Vorfälle am 12. August eingeleitet und zwar nicht nur gegen die Tumultuanten, sondern gegen Alle, welche bei jenem beklagenswerthen Ereigniß ihre Pflicht nicht gethan oder überschritten haben.“ u. s. w. Die letzte Bedingung war die feierliche Beerdigung der Erschossenen.[75] Das Organ des besonnenen Fortschritts in Leipzig, die D. Allg. Ztg., schließt ihren Bericht über diese unglaubliche Erniedrigung des Rathes mit den Worten: „Wahrlich, diese imposante Volksversammlung, ihre Haltung und Würde, ihr Sinn für Ordnung und Gesetzlichkeit unter so aufregenden Umständen, gibt den Bewohnern Leipzigs das ehrenvollste Zeugniß.“
Am nächsten Tage legte dann, beiläufig bemerkt, noch der Commandant der Garnison, Herr Oberst von Buttlar, das glänzendste Zeugniß ab für die Rathlosigkeit, in der er selbst sich den Ereignissen gegenüber befand. Auch er empfing eine Deputation der Schützenhausversammlung, welche ihm „die Bitte und den Wunsch aussprach, er möge die geeigneten Maßregeln treffen, daß an dem Tage der Beerdigung sich kein Schütze in den Straßen sehen lasse (!), damit bei der zu erwartenden größeren Aufregung der Gemüther die traurige Feierlichkeit in keiner Weise gestört (!) werde. Oberst v. Buttlar erklärte, daß er bereit sei, den Wunsch der Versammlung zu erfüllen, auch dazu bereits die nöthigen Einleitungen getroffen habe“ — gerade wie der Rath Tags zuvor! Noch fügte er hinzu: „die versammelten Bürger möchten aber auch bedenken, daß die Schützen ihre Pflicht hätten erfüllen und gehorchen müssen; die Bürger möchten ihre Vorwürfe auf den werfen, der den Befehl gegeben habe.“[76]
Auf den 13. August Nachmittags 5 Uhr hatte der Vorsteher der Stadtverordneten, App. R. Dr. Haase das Collegium zu einer Sitzung berufen. Hier wurde eine Adresse an den König beschlossen, in der folgende Stelle vorkam: „Unser Schmerz wird noch dadurch vermehrt, daß, um die gestörte Ruhe wieder herzustellen, nicht die eigene Kraft unserer Stadt, unsere Communalgarde, in Anspruch genommen worden ist, welche, folgen wir der allgemeinen Stimme, nach der Revue nicht entlassen oder doch nach dieser zeitiger herbeigerufen, treu ihrer Pflicht, nichts verabsäumt haben würde, das blutige Unglück abzuwenden, das uns Alle mit gerechter Trauer erfüllt. Wir bitten Ew. Königl. Majestät ehrfurchtsvoll um eine strenge Untersuchung gegen Alle, welche bei diesen Ereignissen, von welcher Seite es sei, betheiligt sind.“ In der Sitzung selbst fielen Anklagen, die direct auf den Prinzen zielten. In der vom Stadtrath gleichzeitig beschlossenen Adresse heißt es: „Mit uns beklagen alle loyalen Bürger Leipzigs die verhängnißvollen Ursachen dieses Unglücks, deren weitere Ermittelung auf dem Wege des Rechts gewiß erfolgen wird.“ Die Adreßdeputation des Rathes und der Stadtverordneten reiste am vierzehnten August nach Dresden und kehrte bereits am Abend des nämlichen Tages nach Leipzig zurück. Am Ausgang des Bahnhofes wurde sie erwartet von einer Deputation der Schützenhausversammlung, die bereits Tags zuvor sich neben den legitimen Behörden der Stadt gleichsam als Sicherheitsausschuß etablirt hatte. Die städtische Deputation fand keine Demüthigung, keine Incorrectheit darin, daß sie, unmittelbar von den Stufen des Thrones zurückgekehrt, der Aufforderung dieser Schützenhausdelegirten folgte und der mandatlosen Volksmenge im Schützenhause den Bescheid des Landesvaters verkündete. Dieser Bescheid war wenig trostreich. Wohl war der König, wie die Deputation versicherte „bis zu Thränen gerührt und tief ergriffen.“ Aber er erklärte auch: „Er fühle sich um so schmerzlicher berührt, als mit den in den Adressen enthaltenen Aeußerungen, sofort Anträge verbunden worden wären, aus welchen ein Mißtrauen (?) hervorzugehen scheine.“ „Weiteren Resolutionen haben wir entgegen zu sehen,“ schloß die städtische Deputation ihren Bericht.
Die große Schützenhausversammlung war zu sehr mit den Vorbereitungen zum feierlichen Leichenbegängniß der Erschossenen beschäftigt, das am 15. August früh stattfinden sollte, um die zweideutige Antwort des Königs eingehend zu erwägen. Daß der Stadt alle Gerechtigkeit versagt werden könne, mochte ohnehin damals noch Niemand glauben. Das Begräbniß der Erschossenen wurde begangen von der ganzen Stadt als der denkbar imposanteste Volkstraueract. Selbst Dr. Großmann, der die Weiherede hielt, sprach an den offenen Gräbern die bedeutungsvollen Worte: „Wer wagt’s, den Empfindungen der Bewohner einer Stadt Sprache zu leihen, die sich mitten im tiefsten Frieden in eine Wahlstatt verwandelt sieht? Wer ist im Stande, den Abgrund der Gefahren zu beschreiben, die über das ganze Vaterland aus den Ereignissen dieser Tage heraufziehen? Denn die Feinde unserer Kirche, unserer Verfassung, unserer bürgerlichen Freiheit, unserer Wohlfahrt, gewiß sie werden die traurige Veranlassung dieses traurigen Leichenzuges auf alle Weise auszubeuten bemüht sein und Alles aufbieten, um das Vertrauen zwischen König und Volk zu erschüttern, um Samen der Zwietracht auszustreuen, um wo möglich peinliche und schreckliche Maßregeln hervorzurufen.“ Und später in der Ersten Kammer sagte er: „Ich habe die schauervolle Stunde erlebt, am 15. August vor den sechs Särgen[77] zu stehen, aber ich habe nicht verhehlt, daß der Fluch der Sünde auch Unschuldige oft in den Strom des Verderbens hinabzieht.“ In schweren Worten sprachen Dulk, Dr. Zille, Dr. W. Jordan am Grabe, am eindringlichsten und mächtigsten Robert Blum. Daß volle Sühne für die grauenhafte That sicher werde geboten werden, geboten werden müsse, vermöge allein über das Entsetzliche in etwas zu trösten.
Die nächsten Tage enthüllten schon den Standpunkt der Regierung. Am 14. August war Minister v. Falkenstein mit einem Extrazug nach Leipzig gekommen und als er die Ueberzeugung gewonnen, daß die Ruhe der Stadt keineswegs gefährdet sei, man also auch schroff auftreten könne, reiste er getrost auf demselben Wege sofort wieder nach Dresden zurück. Sonderbarerweise brachte noch an demselben 14. August die ministerielle „Leipziger Zeitung“ eine „Privatmittheilung“ über die blutige Nacht, in welcher auf das Perfideste nicht geradezu behauptet, aber doch angedeutet wurde, das Militair sei erst aufgeboten worden und eingeschritten, nachdem die Communalgarde die Unruhe nicht zu stillen vermocht habe. Biedermann wies in seinem „Herold“ diese wissentlich falsche Beschuldigung des Königl. Blattes mit der gebührenden Energie zurück. Am dritten Tage nach der blutigen Nacht, am 15. Aug. hatte der Kriegsminister, wie er später vor der zweiten Kammer bekannte, bereits die Berichte seiner unfehlbaren Officiere in Händen, welche ihm „die Mittel an die Hand gaben, die Sache beurtheilen zu können“, d. h. ihn getrost den Versuch wagen ließen, dem Verlangen der treuen Stadt nach Untersuchung und Sühne die eiserne Stirn zu bieten. Demgemäß wurde in Dresden gehandelt.
In einer der nächsten Nächte weckte Robert Blum die Gattin mit geheimnißvoller Miene und führte sie an das Fenster seines hochgelegenen Arbeitszimmers. Der Mond bestrahlte fast tageshell das Gleis der Dresdner Bahn, die am Garten des Hauses vorüberführte. Leise, ohne ein Wort zu sagen, deutete er auf die Züge, die hier einer hinter dem andern herankeuchten, ohne Pfiff, ohne Signal; die dicht vor dem Garten Halt machten, ohne in den Bahnhof einzufahren. In den Wagen flimmerte und klirrte es von Waffen; Pferde hörte man stampfen und wiehern; dann kurze Commando’s, schwarze Massen mit funkelnden Waffen in Reihen aufmarschirt, Infanterie, Cavallerie, Artillerie; dann immer entfernter klingender Taktschritt der Truppen. Am Morgen war Leipzig von einer erdrückenden Militairmacht besetzt, behandelt wie eine eroberte Stadt. Im Schloßhof standen Kanonen aufgefahren.
Unter dieser kriegerischen Machtentfaltung hielt der Königliche außerordentliche Commissar Geheimrath v. Langenn am 16. August seinen Einzug in die Stadt; der Mann, der Sühne und Gerechtigkeit bringen sollte und von dem die Stadt sie vertrauensvoll erwartete, da er damals noch nicht für immer gerichtet war durch die Todtengräberarbeit, die er später an dem Mecklenburgischen Verfassungsrecht durch den Freienwalder Schiedsspruch vollzog. Sein erstes Auftreten in Leipzig zeigte freilich sofort, wessen man von diesem Herrn sich zu versehen hatte. Noch konnte die Regierung nur die Berichte ihrer Creaturen über die unglückseligen Ereignisse besitzen. Kein Zeuge der That, kein Mitglied einer städtischen Behörde, einschließlich der Communalgarde, war noch vernommen. Und gleichwohl trat dieser Mann vor die von ihm versammelten Gemeindevertreter und erklärte in der hochfahrendsten, schroffsten Weise: „Die Regierung wird die von ihren Organen ergriffenen Maßregeln vertreten; zu irgend einer Discussion hierüber bin ich nicht beauftragt.“ Der Schluß seiner Worte aber lautete: „Die bewaffnete Macht hat also den bestehenden Gesetzen nach gehandelt!“ Und gleichzeitig verlas der Königliche Commissar den erstaunten Gemeindevertretern die schriftliche Antwort des Königs auf die Leipziger Adressen. Falkenstein hatte sie contrasignirt.
Sie war herb und streng gehalten. Nachdem von dem „unwürdigen Frevel“ eingehend die Rede gewesen, dessen „Schauplatz das vielfach gesegnete und blühende Leipzig“ gewesen, lauteten die einzigen Sühne — aber welche Sühne! — verheißenden Zeilen wörtlich also: „Strenge Untersuchung der stattgefundenen Unordnungen und eine unbefangene Betrachtung des Verfahrens der Behörden wird Licht über das Ganze verbreiten[78] ... so daß es hoffentlich nicht ernsterer Maßregeln bedürfen wird, um dem Gesetze seine Geltung zu verschaffen. Aber mit tiefem Schmerze muß ich es aussprechen: Wankend geworden ist mein Vertrauen zu einer Stadt, in deren Mitte (?!) auch nur der Gedanke einer solchen Handlung entstehen, unter deren Augen (?) er ausgeführt werden konnte.“
Mit diesen Eröffnungen war die Richtung der Erörterungen klar bezeichnet, welche die Regierung über die furchtbaren Ereignisse vorzunehmen willens war. „Strenge Untersuchung der stattgefundenen Unordnungen“ und „eine unbefangene Betrachtung des Verfahrens der Behörden“! Um keinen Zweifel über seine und der Regierung Tendenz bei der Sache aufkommen zu lassen, ließ v. Langenn noch am nämlichen 16. August den Wortlaut seiner Anrede an die Gemeindevertretung und die Antwort des Königs in die Leipziger Zeitung einrücken.[79] Und wer es nur immer hören wollte, konnte von dem Kgl. Commissar unverholen äußern hören, daß Leipzig eine Genugthuung nur zu geben, nicht zu erwarten habe. Ueberall sprach er nur von dem gar nicht zu sühnenden Frevel gegen den Prinzen, von dem Schießen aber als einer ganz gerechtfertigten Maßregel.[80]
Durch solche Erklärungen mußte das Vertrauen in die Unparteilichkeit der außerordentlichen Untersuchungs-Commission, die gleichzeitig mit v. Langenn in Leipzig eintraf, von vornherein untergraben werden. Dazu kamen mannigfache andere Bedenken gegen ihre Arbeit. Diese Commission empfing ihre Instructionen direct vom Ministerium des Innern.[81] Nicht sie, sondern das Ministerium hat die Ergebnisse ihrer Erörterungen, und auch diese nur theilweise, veröffentlicht. Die Commission durfte, da es sich nicht um eine förmliche richterliche Untersuchung, sondern nur um polizeiliche Vorerörterungen handelte, die vernommenen Zeugen nicht vereiden. Statt des Eides wurde die bedenkliche „Versicherung auf Ehrenwort“ bei Civilisten, der „pflichtgemäße Rapport“ bei Soldaten, die als Zeugen abgehört wurden, substituirt.[82] Auf die außerordentlich bedeutenden Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugen, namentlich der völlig neutralen Zeugen, welche weder eine thätliche Provocation des Militairs Seitens der Menge wahrgenommen haben wollten, ehe geschossen wurde (zu diesen Zeugen gehörten sämmtliche Leipziger Polizeidiener, welche an der Tête des Pelotons Vollborn die Promenade säuberten), noch auch gehört hatten, daß vor dem Schießen die gesetzlich nothwendige Aufforderung zum Auseinandergehen vernehmbar verkündigt worden sei, hatte man fast gar kein Gewicht gelegt. Man hielt eben für bewiesen, was man bewiesen wünschte. Das Verfahren der Militairbehörde wurde als gerechtfertigt anerkannt und nur gegen die Civilbehörde wegen zu späten Einschreitens gegen den Tumult eine Disciplinaruntersuchung vorbehalten.[83] Dieser Vorbehalt war um so unbegreiflicher, als später in den Kammerverhandlungen über die Augustereignisse der Minister v. Nostiz-Wallwitz gleich zu Anfang der Debatte unaufgefordert erklärte, „daß an jenem Abend in Leipzig die Communalgarde nicht aus Mißtrauen nicht berufen worden sei, sondern aus unzeitiger Schonung, aus Rücksicht auf die von derselben während des Tages ausgehaltenen Strapazen!“[84]
Um so härter wurde gegen die Schuldigen dritten und vierten Ranges, d. h. die paar Excedenten eingeschritten, die man am 12. August beim Kragen gefaßt hatte. Gleichzeitig wurden „Erörterungen“ angestellt gegen besonders verhaßte Persönlichkeiten, denen man gern beigekommen wäre, aber nicht beikommen konnte, u. A. gegen Robert Blum. Diese Erörterungen wurden sehr bald eingestellt. Man konnte ihm ja doch nichts vorwerfen, als daß er die Stadt vor den wildesten Ausbrüchen der Anarchie gerettet habe. Um so bequemer war die Stellung der Regierung den verhaßten „Schriftstellern“ gegenüber. Selbst Dr. W. Jordan, obgleich in Sachsen naturalisirt, wurde ausgewiesen. Die Schützenhausversammlungen, denen sich Bürgermeister Groß in den Tagen der höchsten Gefahr blindlings untergeordnet hatte, wurden bereits am 16. August von demselben Würdenträger verboten. Am 26. August folgte Seitens der Landesregierung auf Grund der Bundesbeschlüsse von 1832 das Verbot aller Volksversammlungen. Damit glaubte man den Herd der Beunruhigung des Volkes mit einem Male verschüttet zu haben. Die Bürgervereine, die vom Voigtland aus sich über einen großen Theil des mittleren Erzgebirges und der Schönburg’schen Lande verbreitet hatten, waren damit in der That in ihrer Wurzel bedroht.
Dagegen fand Robert Blum für Leipzig schnell einen neuen Namen und eine neue Form für die verbotenen öffentlichen Versammlungen. Er gründete zuerst in Leipzig, später in vielen Filialen im Lande, einen Redeübungsverein, d. h. einen Verein, der scheinbar nur eine rhetorisch-linguistische Ausbildung seiner Mitglieder bezweckte, in der That aber durch Vorträge über die wichtigsten Zeitfragen, durch die daran geknüpften Discussionen, und durch die äußerst liberale Zulassung von Nichtmitgliedern zu den Versammlungen des Vereins jene durch eine außerordentliche Folge von Ereignissen vorübergehend zusammentretenden Versammlungen des Schützenhauses, welche die Regierung durch ihr Verbot für immer gesprengt zu haben meinte, stets von neuem vereinte und obendrein mit dem Corpsgeist einer festen Verbindung erfüllte.
Die Regierung würde übrigens sicher mehr Maß gehalten haben in ihrem Verfahren wider Leipzig, wenn die Leipziger Gemeindevertretung sich auch nur einigermaßen mannhaft gezeigt hätte. Statt jedoch das Verlangen einer gerechten Beurtheilung und Sühne für das vergossene Blut nachdrücklich festzuhalten, legten sich die Stadtverordneten in einer zweiten Adresse vom 2. September 1845 dem König demüthig zu Füßen mit der Versicherung, sie „könnten sich in ihrer Unschuld sagen, daß sie den Verlust der Gnade und des Vertrauens ihres geliebten Landesherrn nicht verdient haben und glauben sich deßhalb nur um so mehr der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die Gerechtigkeit Ew. Majestät die Frevelthat von einigen Wenigen einer ganzen Stadt nicht zur Last legen werde.“ Eine dritte gleichwerthige Adresse wurde am nämlichen Tage an den Prinzen Johann abgelassen. Der hochconservative, aber freilich mannhaft-unbeugsame Stadtverordnete Kramermeister Poppe, versagte beiden Adressen seine Zustimmung. Selbstverständlich folgte der klägliche Rath sofort am 5. September dem guten Beispiel der Stadtverordneten mit einer Adresse von ähnlichem Inhalt an den Prinzen Johann. Der Rath sprach sogar von einem gegen den Prinzen „verübten frevelhaften Attentat“! Die Antwort auf diese Kriecherei erhielten die städtischen Collegien durch den leipziger Mund der Regierung, Herrn v. Langenn. Allem bisher von der Regierung Vernommenen setzte diese Antwort die Krone auf, indem sie direct gegen die erhobenen Thatsachen, und recht eigentlich zum Hohne der überfließenden Loyalitätsversicherungen der Leipziger Gemeindevertreter „die Hoffnung Sr. Maj.“ aussprach, „es werde sich diese Gesinnung durch die That und namentlich durch die Bemühungen, dem Geiste der Gesetzlichkeit und der Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland allenthalben wieder Eingang zu verschaffen, bewähren!“ Die Sitzung, in der diese Antwort verlesen wurde, war sehr bewegt und das Collegium beschloß die Erklärung in sein Protocoll aufzunehmen: „nur durch das beruhigende Bewußtsein, daß die Bürgerschaft Leipzigs an jenen unheilvollen Ereignissen keinen Theil genommen, sich vielmehr zu allen Zeiten und unter weit schwierigeren Umständen durch unerschütterliche Treue und Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland bewährt habe, habe den höchst schmerzlichen Eindruck zu mildern vermocht, den diese Antwort des Königs in den Herzen Aller hervorrief.“[85]
Ungeheuer war die Entrüstung über die Leipziger Ereignisse, über das Verhalten der Regierung in ganz Deutschland. Wenn die Regierung zweifellos unschuldig war an dem excessiven Waffengebrauch ihrer Soldaten, so machte sie sich nun zu deren Mitschuldigen, indem sie vor aller Welt deren Handlungen vertrat. So ging denn das zürnende Gedicht von Hand zu Hand, von Mund zu Munde, das Ferd. Freiligrath am 24. August in Meyenberg am Zürcher See „Leipzigs Todten“ widmete, mit dem düstern Refrain:
Es brauste grollend über Deutschland wie ein heraufziehendes schweres Gewitter und unvergessen blieb überall die Leipziger Augustnacht.
Unvergessen blieb aber auch beim Volke das Verhalten Robert Blum’s während dieser schweren Tage. An seinem Geburtstage überreichte ihm ein sehr großer Theil der leipziger Bürgerschaft eine künstlerisch ausgestattete Dankadresse mit Tausenden von Unterschriften bedeckt, welche lautete:
„Verehrter Mitbürger!
Die unterzeichneten Bewohner Leipzig’s sprechen ihren Dank aus für Ihre unermüdlichen Bestrebungen zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung und zur Heilighaltung des Gesetzes, welche in den Tagen des 13., 14. und 15. August d. J. durch die Ereignisse des 12. desselben Monats bedroht wurden. Sie haben, treu Ihrer Bürgerpflicht, die aufgeregten Tausende ermahnt: nicht zu verlassen den Boden des Gesetzes und mit Vertrauen auf die Behörden zu blicken, die unseren gerechten Beschwerden Abhülfe herbeiführen würden. Sie haben durch Ihre Worte den stürmischen Ausbrüchen der Gemüther gesteuert. Wir danken Ihnen dafür.“
Zahlreiche ähnliche Adressen trafen aus Sachsen und aus dem übrigen Deutschland bei Blum ein. Besonders merkwürdig unter ihnen ist diejenige aus Mannheim und Schwetzingen, weil sie einträchtiglich die Unterschriften aller badischen Liberalen vereinigt, die wenige Jahre später so hart sich befehden sollten. Da steht an der Spitze Carl Mathy, neben und unter ihm Adam v. Itzstein, Th. Welcker, Hecker, v. Soiron, Bassermann, Struve, Hergenhahn, Dr. Paulus, Thilo u. A.
Die ganze Bürgerschaft Leipzigs aber stattete Robert Blum ihren Dank ab, indem sie ihn am Ausgang des Jahres 1845 zum Stadtverordneten wählte.
Er selbst faßt am 3. November 1845 die Folgen des schmerzlichen Ereignisses in einem — auch sonst interessanten — Briefe an Johann Jacoby treffend also zusammen:
„Wie bei uns die Augustereignisse gewirkt haben? Gut und schlecht — wie man will. Die Reaction ist allerdings furchtbar in diesem Augenblicke und es gibt kein Land, in welchem man so viele Knechtungsversuche aller Art macht; aber gerade dadurch ist auch der Spießbürger zum Theil wenigstens zur Besinnung gelangt und hat die schwere Täuschung erkannt, die solange ihn benebelt hat. Unsere Kammer ist gut, aber sie erzielt natürlich nichts. Solange der deutsche Minister einer ganzen Kammer auf alle ihre Mehrheitsbeschlüsse mit Unverschämtheit sagen kann: „Es bleibt beim Alten, car tel est notre plaisir,“ solange bleibt das ganze Kammerwesen eine heillose Spiegelfechterei. Aber wenn die Kammer wirklich fruchtlos auseinandergeht, so steigert sich die Stimmung im Lande bis zur Unglaublichkeit — wie denn überhaupt die Stimmung in unsern kleinen Städten und auf dem Lande vielfach entschieden gut ist — und das System ist es endlich, gegen welches sich der Haß kehrt, nicht mehr gegen die Menschen und die Umstände. — Etwas Ungeheures ist es bei uns, daß der Leipziger Mord die einfältige Pietät gänzlich vernichtet hat, die sich bei jeder unangenehmen Gelegenheit sagte: „Ja, der König und die Minister würden dieses und jenes gerne thun, sie haben den besten Willen, aber sie können nicht.“ Uebrigens wäre das Leipziger Ereigniß auch nicht so ganz zum Siege der Reaction ausgeschlagen, wenn sich unsere Stadtverordneten nicht unter allem Luder schmachvoll benommen hätten. Diese Adresse aber war für die Minister nicht mit Geld zu bezahlen und als sie sahen, daß das in Leipzig möglich war, traten sie sofort mit einer unglaublichen Frechheit auf, während bis dahin die Furcht weit überwog. In einigen Wochen werde ich wahrscheinlich zu den Stadtverordneten gehören, bin aber noch schwankend, ob ich’s annehme. Da es indeß fast der einzige Weg ist, den Spießbürger in geeigneten Momenten zu dominiren, und ihm zu imponiren, so wird’s wohl nicht gut anders gehen, um so mehr als es der einzige Weg für mich ist, auf den Landtag zu kommen, den ich, wenn die Zeiten so trostlos bleiben, nicht ausschlagen möchte. — Werden Sie mich denn in diesem Jahre mit einem Beitrage für mein Taschenbuch „Vorwärts“ erfreuen? Wenn Sie können, so thun Sie’s, denn eben jetzt im letzten Augenblicke haben sie mir Steger geraubt, der seine Theilnahme am Buche seiner Existenz in Sachsen zum Opfer bringen mußte.[86] Uebelnehmen kann ich’s ihm nicht, denn er ist eben im Begriff sich einen Herd zu gründen und wäre, wenn man auf der Ausweisung bestünde, gänzlich heimathlos; aber es bereitet mir manche Verlegenheit.“[87]
Besonders bemerkenswerth in diesem Briefe ist das Urtheil, das Blum über die wahrscheinliche Erfolglosigkeit der Anstrengungen der liberalen Partei im Landtage fällte. Während Aller Augen gespannt auf dem Landtag hafteten und hoffnungsreich von ihm Sühne für die Leipziger That und Abstellung aller übrigen Beschwerden erwarteten, erklärte der Führer des Fortschritts in Sachsen ganz offen: „Unsere Kammer ist gut, aber sie erzielt natürlich nichts.“
Diese Voraussicht sollte im vollsten Maße sich bewahrheiten.