[307] Schreiben des Fürsten Metternich an die österreichischen Vertreter im Auslande, ddo. Wien 7. März 1846. (Augsburger Allgemeine Zeitung. S. 589 f.)

[308] Vergl. Sala a. a. O. S. 324.

[309] Erlaß des Generalgouverneurs ddo. Bochnia 9. März 1846. – Vergl. Sala a. a. O. S. 295.

[310] Erlaß des Generalgouverneurs ddo. Bochnia 10. März 1846. – Vergl. Sala a. a. O. S. 296.

[311] Gubernialsitzung vom 30. März 1846. – Vergl. auch Sala a. a. O. S. 315 ff.

[312] Hofkanzleisitzungen vom 9. und vom 16. März 1846. Allerhöchstes Handbillet vom 22. März 1846.

[313] Bericht vom 22. März 1846.

[314] Kommissionelle Beratung der Hofkanzlei vom 31. März 1846. Die Hofkanzlei erstattete die obenstehenden Anträge, nachdem sie eingehend erwogen hatte "1. ob es der Regierung zusteht, Privatrechte imperativ zu normieren, 2. ob es wegen des Einflusses auf die anderen Provinzen nicht bedenklich wäre, sich durch die Widersetzlichkeit der galizischen Unterthanen Zugeständnisse abdringen zu lassen, 3. ob aus der Aufhebung der Robot nicht große Nachtheile für die Landeskultur zu besorgen wären". Einen entscheidenden Einfluß auf den Beschluß der Kommission nahm der Hofkammerpräsident Baron Kübeck. – Die Umwandlung der Naturalfrone in eine Geldleistung sollte schrittweise im Laufe mehrerer Jahre vor sich gehen.

[315] Provinzial-Gesetzsammlung 44. – Vortrag des Erzherzogs vom 1. April 1846. Vergl. Sala a. a. O. S. 326. Grünberg, Die Grundentlastung. S. 29 f.

[316] Berichte vom 17., 18. und 22. April 1846. – Vergl. Galizien und die Robotfrage. Leipzig 1846, S. 74.

[317] Im Monate April überreichte Jakob Szela im Namen von 50 Gemeinden der Kreise Tarnow und Jaslo ein Gesuch um allgemeine Aufhebung der Robot.

[318] Sitzung des Guberniums vom 16. Juni 1846 unter dem Vorsitze des Gubernialpräsidenten Baron Krieg. Anwesend: die Hofräte Ettmayer und von Milbacher, der Gefallsadministrator Pöcher, der Kammerprokurator Holzgethan, die Gubernialräte von Widmann und Emminger, die Kreishauptleute von Czetsch und Martinowitz, Ritter von Krajewski, Verwalter von Micewski und die ständischen Deputierten Moritz Ritter von Kraiński und Agenor Graf Gołuchowski. – Vergl. Bronisław Loziński, Agenor hr. Gołuchowski. We Lwowie 1901. S. 13 ff.

[319] Jasiński schrieb in der öfter erwähnten Denkschrift: "Man kann 130 Tage im Jahre von 10-12 Joch arbeiten, weil das Jahr 365 Tage zählt, aber für 130 Tage schuldige Robot zu bezahlen wäre nicht so leicht, weil der Grundertrag wenigstens in Galizien keine besonders große Procenten abwirft."

[320] Das Projekt Kraiński-Gołuchowski ist abgedruckt bei (Kraiński), Memoiren und Aktenstücke, S. 227-284.

[321] Die 30% setzten sich zusammen aus "5% auf die mit dem Bestande der Urbarialleistung verbundenen Regieausgaben der Grundherren; 5% zur Vervollständigung der den Unterthanen für den Abgang des ihnen zustehenden Weiderechts auf herrschaftlichen Brach- und Stoppelfeldern zukommenden Entschädigung (die Gutsherren sollten gleichfalls auf das ihnen infolge politischer Vorschriften zukommende Weiderecht auf den unterthänigen Brach- und Stoppelfeldern verzichten); 10% für das aufzuhörende Recht, Klaub-, Lager- und Abraumholz, dann Bauholz aus den herrschaftlichen Waldungen zu beziehen; 10% für die den Unterthanen mit dem Aufhören des Unterthansverhältnisses entgehenden Wohlthaten (nämlich a) der unentgeltlichen Patrimonialgerichtsbarkeit, b) der gesetzlichen Vertretung vor Gericht, c) des Unterhaltes der Ortspolizei, der Conscription- und Recrutierungsgeschäfte, dann der mit Sanitäts-, Ortspolizeivorschriften verbundenen Unkosten, rücksichtlich welcher Obliegenheiten die Grundherren im Verhältnisse ihres Grundbesitzes von nun an mit jedem Gemeindemitgliede gleichmäßig beizutragen hatten").

[322] Vor seinem Rücktritte hatte der Erzherzog noch in einer Denkschrift (vom 23. April 1846) seiner Meinung über die galizischen Verhältnisse Ausdruck gegeben. Vergl. Sala a. a. O. S. 327.

[323] Allerhöchstes Kabinetschreiben vom 3. Juli 1846.

[324] Instruktion für Stadion vom 20. Juli 1846.

[325] Vergl. Grünberg, Grundentlastung S. 32. – Der betreffende Passus in der Instruktion für Stadion lautete: "In Absicht auf die Frage der Ablösung der Roboten haben Sie vorerst jene Bestimmungen abzuwarten, welche ich über die diesfalls im allgemeinen eingeleitete Verhandlung beschließen werde."

[326] Berichte Stadions vom 7. August und 4. Dezember 1846.

[327] Gubernialverordnung vom 28. August 1846. (Provinzialgesetzsammlung 99.) – Circular vom 16. Dezember 1846.

[328] Gubernialverordnung vom 28. August 1846. (Provinzialgesetzsammlung 100.)

[329] Gubernialkundmachung vom 25. August 1846. (Provinzialgesetzsammlung 97.) – Die Maßregeln erregten das größte Mißfallen der Großgrundbesitzer, die nichts weniger als das vollständige Aufgeben des Bauernschutzes forderten. Vergl. die dem Hofkommissär von 107 Gutsbesitzern übergebene Bittschrift bei (Kraiński) Memoiren und Aktenstücke. S. 203-225.

[330] Vorträge des Hofkommissärs vom 6., 13., 14. und 15. September; allerhöchstes Kabinetschreiben an den Grafen Rudolf Stadion vom 12. November; 3 Kreisschreiben vom 25. November 1846. (Provinzialgesetzsammlung 127-129.) Instruktion für die Kreisämter und ihre Bezirkskommissäre. Unterricht für die Grundherrschaften und Steuerbezirksobrigkeiten. Beide vom 18. Dezember 1846. (Provinzialgesetzsammlung 140 und 141.)

[331] Die Einteilung in Klassen sollte nach folgenden Grundsätzen geschehen:

Klassenbestimmung für die Handrobot:
NB. In die für die Handrobot festgesetzten Klassen sind alle jene Grundbesitzer zu reihen, welche bisher nur Hand- oder Fußrobot geleistet haben, die von ihnen geleistete Steuer möge noch so hoch steigen.
Klassen Von einem Grundbesitze, von welchem bezahlt wird Wird geleistet jährl.
Grundsteuer nach dem Steuerfuße des Verwaltungsjahres 1845/46
über fl. kr. bis fl. kr. Handtage
I. 1 20 9/15 26
II. 1 20 9/15 2 14 5/15 52
III. 2 14 5/15 3 8 1/15 78
IV. 3 8 1/15 4 1 12/15 104
V. 4 1 12/15 so weit immer 156

Klassenbestimmung für die Zugrobot:
N. B. In die Klassen der Zugrobot sind alle jene Grundbesitzer einzureihen, die bisher Zugrobot geleistet und mehr als 3 fl. 8 1/15 kr. Steuer gezahlt haben.
Klassen Von einem Grundbesitze, von welchem bezahlt wird Wird geleistet jährl.
Grundsteuer nach dem Steuerfuße des Verwaltungsjahres 1845/46
über fl. kr. bis fl. kr. Zugtage
I. 3 8 1/15 4 1 12/15 104 einsp. oder 52 zweisp. Je nachdem die Robot bisher einspänn. oder zweisp. geleistet wurde.
II. 4 1 12/15 6 43 156 einsp. oder 78 zweisp.
III. 6 43 7 36 11/15 104 zweisp. oder 83 dreisp. Je nachdem die Robot bisher zwei- oder dreisp. geleistet wurde.
IV. 7 36 11/15 12 18 13/15 156 zweisp. oder 132 dreisp.
V. 12 18 13/15 14 33 2/15 156 dreisp. oder 104 viersp. Je nachdem die Robot bisher drei- oder viersp. geleistet wurde.
VI. 14 33 2/15 so weit immer 156 viersp.

[332] Vergl. Grünberg, Die Grundentlastung. S. 34 ff. – ebendort ist auch das Hofkanzleidekret abgedruckt.

[333] Kaiserliche Resolution vom 14. Dezember 1846: "Wann und ob in ganz gleicher Form die vorerwähnte Vorschrift (nämlich das Hofkanzleidekret vom 18. Dezember) auch für Galizien kundzumachen sey, – darüber ist noch vorläufig das Gutachten der Landesbehörden einzuholen, und Mir dasselbe gehörig beleuchtet zur Schlussfassung vorzulegen." Das Gubernium sprach sich für die Publizierung des Gesetzes in Galizien aus, und die Hofkanzlei stellte dementsprechend ihre Anträge, doch verschob die Resolution vom 13. April 1847 die Kundmachung, "bis die angeordnete Robotregulierung vollständig oder größtenteils durchgeführt sein wird."

[334] Am 9. Januar 1847 zeigte Stadion die Beendigung seiner Mission an und wurde mit Allerhöchstem Handschreiben vom 20. Februar 1847 seiner Stellung als Hofkommissär enthoben, wobei der Kaiser, da er seine "persönliche Einwirkung bei der Durchführung der für Galizien getroffenen Einrichtungen" für notwendig erachtete, sich vorbehielt, ihn "im gemessenen Augenblick" wieder nach Galizien zu entsenden, um wahrheitsgetreue Berichte über die Fortschritte des Reformwerkes zu erhalten.

[335] Bericht des Truppendivisionskommandanten in Tarnow F. M. L. Baron Wetzlar vom 16. Januar 1847 und des kommandierenden Generals in Lemberg FZM. Hammerstein vom 21. Januar 1847.

[336] Vergl. Hillbricht im "Jurist". Jahrgang 1848, S. 177. – Der Reinertrag der Rustikalgründe betrug 8,452.151 fl. 35 2/8 kr. Da der Wert der Kleingaben 884.445 fl. 29 5/8 kr. ausmachte, so verblieben als Wert der regulierten Robot 3,341.620 fl. 18 kr. Das kam, auf Fuß- (Hand-)robot reduziert, 33,416.203 Tagen gleich, gegen 47,857.943 der alten Schuldigkeit. Der Ausfall, den die Obrigkeiten an Robot erlitten, betrug also mindestens 14,441.740 reducierte Handtage oder 30·18%. In Wirklichkeit war er jedoch viel größer, da die Regulierung immer nur zu Gunsten der Untertanen geschehen konnte. Auch lokal herrschte große Verschiedenheit; manche Dominien verloren gar nichts, manche über 60%.

[337] Gubernialbericht vom 27. Januar, Hofkanzleivortrag vom 22. Februar, Resolution vom 17. April 1947. Vergl. Loziński a. a. O. S. 25 f.

[338] Hofkanzleivorträge vom 22. Februar und 21. März. Handschreiben vom 6. März und 31. März. Resolution vom 2. Juni 1847.

[339] Nach der Stadion'schen Klasseneinteilung entfiel ein Handtag auf 2 1/15 kr. Steuerleistung; es ergab sich also nach dem Vorschlage des Guberniums ein Mehr von 1,183.066 Handtagen zu Gunsten der Obrigkeiten.

[340] Graf Franz von Stadion-Warthausen (1806-1853) war ein Sohn des Grafen Johann Philipp und ein älterer Bruder des Grafen Rudolf. Er war schon 1828-1832 im politischen Dienste in Galizien verwendet worden. Vergl. Wurzbach a. a. O.

[341] Interessant war die Begründung, die Kraus gab: "Wird der Grundsatz festgehalten, dass die Schuldigkeiten der Unterthanen individuell den halben Grundertrag nicht übersteigen sollen, so könnte dies auch auf andere Provinzen zurückwirken und dort – (wo wie in Böhmen und Mähren die Robotregulierung nach dem Steuergulden erfolgte) die nicht unbedenkliche Forderung nach einer ähnlichen Behandlung der Unterthansschuldigkeiten veranlassen." (Hofkanzleivortrag vom 27. November 1847.)

[342] "Darstellung der Verhandlungen über die Robotregulierung, dann gänzliche Aufhebung der Robot in Galizien" (Hofkanzleiakt).

[343] Springer a. a. O. II. S. 233.

[344] Die Petition vom 18. März ist abgedruckt bei Widmann, Fr. Smolka S. 806-809; die Adresse vom 6. April ebendort S. 810-817.

[345] Schreiben des Grafen Franz Stadion an den Minister des Innern Freiherrn von Pillersdorf ddo. Lemberg 13. Mai 1848. (Gazeta lwowska. 1848. Dodatek zu Nr. 68. S. 1-14.)

[346] Vergl. Heltmann a. a. O. S. 165 ff. 273 ff.

[347] Kreisschreiben vom 5. April 1848. (Gedruckt; in die Provinzialgesetzsammlung nicht aufgenommen.) Diesem Kreisschreiben waren am 20. und 29. März zwei andere ähnlichen Inhalts vorausgegangen, die mir jedoch nur aus der knappen Inhaltsangabe bei Wurzbach a. a. O. (Art. Stadion) bekannt sind.

[348] Berichte vom 12. und vom 14. April 1848.

[349] Provinzialgesetzsammlung 25.

[350] Das Patent ist vom 17. April datiert und wurde mit Gubernialkundmachung vom 14. Mai publiziert. (Provinzialgesetzsammlung 34.)

[351] Die Grundentlastung a. a. O. – Über die Höhe der Kleingaben fehlen die Angaben. – Diejenigen Gutsherren, die die Frone geschenkt hatten, erhielten keine Entschädigung. Vergl. Loziński a. a. O. S. 230 f.

[352] Vergl. Zyblikiewicz, Indemnizacya. W Krakowie 1880. S. 1 ff.

[353] Kundmachung des Finanzministeriums vom 27. November 1890, R. G. Bl. 219.

[354] R. G. Bl. 130.

[355] Landesgesetze vom 30. Dezember 1875 (L. G. Bl. 55 des Jahres 1877), vom 8. Dezember 1877 (L. G. Bl. 56), vom 22. April 1889 (L. G. Bl. 30).

[356] Landesgesetz vom 12. August 1866 (L. G. Bl. 20).

[A] Ein Zusammentreffen äußerer Umstände verhinderte den Verfasser, die Staatsratsakten der josefinischen Zeit zu benützen.

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