2. Die Verteilung der Güter.

Hier ist nicht nur von Sachgütern die Rede, sondern auch vom Genusse der persönlichen Dienstleistungen. Ich verstehe hier unter persönlichen Dienstleistungen jede Arbeit, welche nicht auf Erzeugung oder Wiederherstellung von Sachen gerichtet ist.

Auch für die Verteilung der Güter ist der allgemeine Grundsatz maßgebend, daß jedem in seinem Berufe die Möglichkeit geboten werde, das höchste Alter zu erreichen, das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen möglich ist. Wenn nun hierzu irgend ein Aufwand von Sachen erforderlich ist, muß er gemacht werden. Insbesondere muß die Nahrung darauf berechnet sein, dem Körper einen vollkommenen Ersatz für die in der Arbeit eingesetzten Kräfte zu bieten. Nach diesem Grundsatze könnte etwa der Bauer mehr Fett, der geistige Arbeiter mehr Fleischnahrung oder Stimulantien beanspruchen.

Es ist bereits wiederholt bemerkt worden, daß es volkswirtschaftlich begründet ist, einen Teil des jährlichen Volkseinkommens zur Entlohnung größerer und höherer Verdienste, besonders in wissenschaftlichen und künstlerischen Berufen auszuscheiden. Es wird sich da einerseits um bestimmte Arten von Gütern, andererseits um einen prozentuell höheren Anteil an den für die allgemeine Verteilung bestimmten Gütern handeln. Alle übrigen Güter sollen gleichmäßig, nach Köpfen, verteilt werden, aber mit Rücksicht auf Alter, Geschlecht und im Berufe gelegene Bedürfnisse und auf Klima.

Gewisse Gebrauchsgegenstände, wie wissenschaftliche Apparate und musikalische Instrumente, werden zunächst zur Ausrüstung der Personen, die davon berufsmäßig Gebrauch machen müssen, also im staatlichen Organismus angestellter Forscher, Künstler und Musiker, dann nach Verhältnis des Interesses der Bevölkerung für Kunst und Wissenschaft in den einzelnen Bezirken verteilt. Die Bedeutung der berufsmäßigen Forscher und Künstler wird darüber entscheiden, wem die kostbarsten Instrumente, z. B. alte berühmte Geigen, zum Gebrauche überlassen werden, und ebenso wird die Verwaltung[45] seltene Apparate und Instrumente nur jenen zum Gebrauche überlassen, welchen eine nützliche Verwendung zugetraut werden kann. Dabei wird man auf die Gutachten der staatlich anerkannten Vereine und der Fachunterrichtspersonen Rücksicht nehmen, und wenn man sich getäuscht hat, die Instrumente anderen überlassen.

Auf die Minimalversorgung hat auch der Arbeitsunfähige Anspruch.

XII.

Die Beziehungen des Kollektivstaates zum Auslande.


Diese Beziehungen werden hier nur insofern näher untersucht, als es sich um Auslandsstaaten handelt, welche noch die Geldwirtschaft aufrecht erhalten; denn der erste Staat, der sich kollektivistisch organisiert, hat es nur mit solchen Staaten zu tun. Bilden sich nach und nach auch andre Kollektivstaaten, so werden sie internationale Vereinbarungen treffen, welche den Reiseverkehr, den Austausch von Gütern und die Auswanderung, vielleicht auch Versicherung gegen Mißwachs betreffen.

Dieser Abschnitt behandelt den Gütertausch mit Auslandsstaaten der heutigen Gesellschaftsordnung, den Reiseverkehr, die Aus- und Einwanderung und die territoriale Integrität.

1. Der Güteraustausch mit ausländischen Staaten.

Da der Kollektivstaat Alleineigentümer aller Güter im Staate ist, kann er den Nachbarstaaten gegenüber wie eine ausländische Privatperson angesehen werden. Nur er kann österreichische Güter an das Ausland verkaufen und, von einigen Ausnahmen, die unten erwähnt werden, abgesehen, nur für ihn können im Auslande Güter erworben werden. Obwohl er selbst im Inlande keine Geldwirtschaft kennt, kann er aus geldwirtschaftlichen Staaten nur gegen Zahlung Güter erwerben, und darum kann er nach solchen Staaten auch nur gegen Zahlung Güter überlassen. Er kann sich hierbei irgend einer ausländischen Währung bedienen, und er wird keine heimatliche Währung einführen. Würde er von jedem Staate nur so viel Güter erwerben, als er dem Werte nach dahin verkauft, so würden die Forderungen, die er in dieser Währung erwirbt, zur Berichtigung seiner Schuld an die Bürger dieses Staates gerade hinreichen. Allein es ist nicht möglich, den Güterverkehr mit ausländischen Staaten so einzurichten, daß sich Schuld und Forderung in jedem Lande ausgleichen. Die Handelsbilanz wird in der Regel einem Staate gegenüber aktiv, einem anderen Staate gegenüber passiv sein. Das bedingt dann auch, daß seine Forderungen und Schulden aus dem Güterverkehr in den verschiedensten Währungen kontrahiert werden. Allein das macht es nur notwendig, daß die erworbenen Valuten, soweit es zum Ausgleich notwendig ist, verwertet werden. Dabei wird der Staat ein Jahr etwas gewinnen, das andere vielleicht etwas verlieren, was aber von keinem Belange ist. Die Verwaltung wird hierbei wahrscheinlich im Vorteil sein, weil bei dem Überblicke über so ungeheure Mengen von Transaktionen ein Urteil gewonnen wird, das ein kleiner Händler nie erwirbt.

Die Frage, welche Art von Gütern verkauft und erworben werden dürfen, ist Gegenstand der Volksbeschlüsse. Dabei wird man nicht so engherzig vorgehen, daß man mit ganz offenen Karten spielte und das Ausland genau wüßte, was der Kollektivstaat kaufen und verkaufen muß. Man wird aber den ausländischen Geschäftsleuten gegenüber im Vorteil sein, weil der Kollektivstaat die »stärkste Hand« ist.

Der Kollektivstaat wird niemals ein Zollgesetz erlassen, weil er damit nur sich selbst besteuern würde und die Einfuhrserschwernis der Zölle dadurch aufgewogen wird, daß nur er als Käufer für sein Staatsgebiet auftreten kann, also keine Einfuhr denkbar ist, welche ihm nicht bequem wäre. Ob der Kollektivstaat den internationalen Kauf und Verkauf durch Agenten oder Staatsbeamte besorgen läßt, ist eine Frage, die wohl hier nicht zur Entscheidung zu bringen ist.

Wenn Kunstgegenstände des freien, nicht berufsmäßigen Schaffens, VIII, 5, oder den Schriftstellern zugestandene Freiexemplare auf Verlangen der Schöpfer und Schriftsteller und mit Einwilligung der Staatsverwaltung geschenkweise ins Ausland gehen, so soll die Einwilligung der Staatsverwaltung auf diesen Gegenständen ersichtlich gemacht werden.

2. Der Reiseverkehr mit dem Auslande.

Mit dem Reiseverkehr wird es ebenso gehalten, wie mit dem Gütertausch. Der Ausländer, der in Österreich reist, muß dafür in der Währung seiner Heimat zahlen, und so erwirbt der Staat die Mittel, um die Reisen seiner Bürger im Auslande zu bestreiten.

Für die Fremden gelten folgende Rücksichten. Der Staat hat sich dagegen sicherzustellen, daß die im Inlande reisenden Ausländer keine ansteckenden Krankheiten einschleppen und sonst keinen Schaden anrichten. Praktisch wäre es durchaus tunlich, alle Fremden an der Grenze einer genauen ärztlichen Untersuchung zu unterwerfen. Allein Fremden von einigem Ansehen gegenüber wird man davon absehen, um den Reiseverkehr nicht zu erschweren. Arbeiter und andere Personen, welche minder anspruchsvoll sind, mögen wohl einer ärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Fremde, die keine volle Sicherheit in dieser Hinsicht gewähren, werden in den Orten ihres Aufenthaltes so behandelt werden, daß die Gefahr der Übertragung einer Krankheit abgewendet wird. Es könnte auch ein Gesetz erlassen und in allen Auslandsstaaten verlautbart werden, daß Reisende, die sich einer ansteckenden Krankheit bewußt sind und eine Ansteckung im Inlande verschulden, einer strengen Bestrafung unterzogen werden.

Es wird genau vorgeschrieben werden, auf welche Art die Ausländer, welche im Kollektivstaate reisen, sich zu legitimieren haben, und man wird wahrscheinlich Legitimationskarten fordern, welche die Photographie des Reisenden enthalten, und dasselbe wird von seiner Begleitung gelten.

Man würde vielleicht gut tun, Fremde, welche im Inlande reisen, an der Grenze zu verhalten, ihre Barschaft und Kostbarkeiten zu deponieren. Doch scheint es, daß die Furcht vor dem ausländischen Gelde nicht begründet wäre und daß die Kontrolle über die Güter des Kollektivbesitzes jede unredliche Veräußerung unmöglich machte. Auch eine Bestechung wird man aus diesem Grunde nicht zu fürchten haben, und es ist zu bedenken, daß die Ausnahmslosigkeit des Staatseigentumes das Recht geben würde, das Geld, das man im Besitze eines Inländers findet, zu konfiszieren.

Für den Reiseverkehr im Inlande könnte man Kategorien einführen. Die geringste Kategorie wäre für Fußgänger, welche nur in Urgemeinden oder Bezirksvororten Unterkunft nehmen, und die Kreisstädte, Provinzstädte und die Reichshauptstadt nicht betreten würden. Sie hätten auf alles Anspruch, was die Masse der inländischen Bevölkerung zu genießen befugt ist. Da diese aber durch Arbeit dafür bezahlt hat, muß der Ausländer für Unterkunft und Verpflegung in Geld bezahlen. Die Schuld würde, da es sich um Kategorien handelt, durch eine nach Tagen berechnete Summe berichtigt werden. Eine nächste Kategorie würde die Benützung der Eisenbahn und Dampfschiffe und den Aufenthalt in Kreisstädten mit dem Anspruche auf den Besuch von Theatern und Konzerten gewähren und gleichfalls nach Tagen berechnet werden. Natürlich schlösse das Recht der höheren Kategorie auch alles in sich, was mit der niederen Kategorie verbunden ist. So ließen sich noch etwa zwei oder drei höhere Kategorien schaffen. Indessen scheint es, daß man für besonders anspruchsvolle Fremde, die auf großem Fuße zu reisen gewöhnt sind, einen anderen Weg als den der Pauschalierung der Reisekosten wählen könnte, und daß man ihnen die Möglichkeit eröffnen sollte, à la carte zu speisen, Kunstgegenstände zu kaufen und nach allem nach Belieben zu verlangen, in welchem Falle die Preise bestimmt werden müßten. Ob nun die Rechnung in Barem an bestimmte Personen, z. B. den Verwaltungsbeamten, oder durch Anweisungen auf das Depot, wovon oben die Rede war, berichtigt werden soll, wäre zu prüfen.

Selbstverständlich würden Fremde unter Umständen auch als Gäste zu empfangen sein. Wenn ein wissenschaftlicher Kongreß im Kollektivstaat abgehalten wird, werden die Teilnehmer von der Grenze an als Gäste des Staatsoberhauptes, also des Staates reisen.

Die durch die Reisen der Ausländer im Inlande erworbenen Mittel werden in der Regel wieder dazu verwendet, um Österreicher im Auslande reisen zu lassen. Cook hat uns bereits darüber belehrt, daß es auch eine Unternehmung für Reisen gibt. Der Staat würde die meisten Reisen der Inländer im Auslande als Unternehmer in Regie nehmen. Es können solche Reisen in den verschiedensten Formen als Belohnung, zur Belehrung und zu Unterrichtszwecken ermöglicht werden, und dabei wird der Staat als Unternehmer auftreten. Personen von höchstem Range, Akademikern, Ministern, Hochschulprofessoren, wird, wenn sie im Auslande reisen, eine Summe Geldes angewiesen, nur mit der Einschränkung, daß das nicht Verwendete wieder zurückerstattet wird, und daß die Verwendung nur für Reisezwecke erfolgen dürfe.

Man wird für inländische Studierende in mehreren großen Städten des Auslandes Konvikte einrichten, wo sie volle Verpflegung erhalten. So in Rom für Maler und Bildhauer, in Berlin, Paris, London für Ärzte und Naturforscher usw., und ebenso kann man im Inlande für auswärtige Studierende Pensionen einrichten. Es wäre wohl möglich, daß man eine Erziehungs- und Unterrichtsindustrie für Ausländer betriebe.

Was nun die jeweiligen Kassenvorräte anbelangt, so würden vielleicht Kassen im Inlande eingerichtet werden, und zwar an den Einbruchstationen. Die Zahl dieser Kassen würde eine kleine sein. Außerdem würde man sich der ausländischen Banken bedienen, die das Inkasso halten und Anweisungen honorieren würden. Man könnte auch für diese Geldgebung eine öffentliche Rechnungslegung in nachstehender Form einführen. Die Einnahmen der Einbruchstationen würden für jeden Tag in einer Liste im Reichsblatt veröffentlicht und dann gleichfalls getrennt nach den Kassaorten die Rückzahlungen und die Abführung an die Staatszentralkasse tabellarisch verzeichnet.

3. Die Aus- und Einwanderung.

Der Kollektivstaat würde eine überseeische Kolonie zu erwerben trachten, welche er speziell für seine Zwecke einrichten, worin aber Individualwirtschaft betrieben würde. Diese Kolonie würde besonders dazu dienen, Inländer strafweise zu verbannen, so, wenn sie die Propagationsgesetze, VII, 1, Alinea: »Zu den gesetzlichen Folgen«, nicht beobachten. Auch soll solchen, die sich dem Kollektivzwang nicht unterwerfen wollen, aber das Leben in der Kolonie der Auswanderung vorziehen würden, die Möglichkeit eröffnet werden, in die Kolonie zu übersiedeln. Wollen sie sich Altersversicherung vorbehalten, so müßten sie eine Prämie bezahlen, weil sie in der Kolonie nur für eigene Rechnung arbeiten.

Inländern soll die Auswanderung freigestellt werden, nur vielleicht mit der Beschränkung der vorherigen Erreichung eines bestimmten Alters, wenn man annähme, daß mit dem dreißigsten oder fünfunddreißigsten Jahre die Erziehungsschuld abgetragen ist. In sehr vorgeschrittenem Alter könnte auch eine Auswanderungsprämie bezahlt werden, weil die Auswanderung eine Verzichtleistung auf Altersversicherung in sich schließt. Für die Einwanderung von Ausländern sind gesetzliche Bestimmungen aufzustellen. Es werden gewisse körperliche und psychische Eigenschaften zur Bedingung gemacht. Ob ein Einkauf stattfinden müsse, wird auch zu bestimmen sein. Ob man gestatten soll, daß jemand zugleich Kollektivbürger im Inlande und Besitzer eines Vermögens in einem auswärtigen Staate sei, ein Fall, der bei Erfindern und großen Künstlern und Schriftstellern sehr wohl vorkommen könnte, denn wenn jemand ein epochemachendes Werk im Auslande auflegt, können ihm wohl recht große Summen im Auslande zufallen, ist zwar zu erwägen, allein eine engherzige Entscheidung wäre zu verwerfen. Nur wenn zu befürchten wäre, daß ein Inländer eine solche im Auslande erworbene wirtschaftliche Macht dazu mißbrauchen könnte, die Kollektivordnung zu untergraben, müßte man sich dagegen schützen. Es wäre ein schlechtes Zeugnis für den Kollektivismus, wenn so etwas möglich wäre.

Wollte man die Grundsätze über das Staatseigentum und das staatliche Obereigentum an den zu freiem Schaffen überlassenen Konsumtibilien auf das strengste anwenden, so könnte man allerdings verlangen, daß alles, was mit solchen Stoffen produziert wurde, dem Staate verbliebe, ja, man könnte ein Manuskript, das auf Papier des Kollektivstaates geschrieben ist, wenn ein Kollektivbürger es im Auslande verwerten wollte, als veruntreut vindizieren, aber das wäre eine engherzige Tiftelei und würde einer Sklaverei sehr ähnlich sehen. Der Sklave erwirbt immer für seinen Herrn.

Doch könnte man den Grundsatz einprägen, daß der Bürger alles, was er schafft, seinem Vaterlande überlassen und daß, wer damit nicht einverstanden ist, vorher auswandern solle, ehe er für seine Person erwirbt.

Denken wir, ein Inländer sendet Aufsätze an auswärtige Zeitschriften, für welche ihm ein Honorar zugesendet wird, ein Inländer beteiligt sich an einer ausländischen Konkurrenz für Monumentalbauten, für Eisenbahnprojekte, für die Einrichtung einer Fabrik und er würde mit einem Preise bedacht oder ein Inländer nähme, was während der arbeitspflichtigen Zeit die Beurlaubung voraussetzen würde, eine auswärtige Professur oder ein Engagement für eine Konzerttournee an, er schaffe im Auslande Meisterwerke der Malerei oder Skulptur; sollte er den Lohn nicht für sich behalten? Allerdings kann man sagen, das Vaterland hat dich ausgebildet, dir die Mittel gegeben, Künstler zu werden, du bist ein Teil des Ganzen. Aber das dürfte doch nur als sittliche Erwägung, als Dankbarkeit und als Patriotismus in Betracht kommen. Vielleicht könnte man fordern, daß der Erwerbssüchtige zwar den Lohn, der in barem erworben wird, dem Kollektivstaate überlasse, aber sich ein Äquivalent in Genüssen bedinge. Doch man wird immer zu fürchten haben, daß ein Inländer von diesen Grundsätzen abweicht und sich insgeheim direkt mit dem Auslande abfindet, wenngleich er nichts, weder Kunstwerke noch Manuskripte, anders, als durch Vermittlung der staatlichen Verkehrsanstalten, ins Ausland senden kann. Jedenfalls ist der Besitz von Geld, wenn damit kein Mißbrauch gemacht wird, und die Verwertung der in freiem Schaffen hervorgebrachten Werte für egoistische Zwecke vielleicht als Schmutzerei zu betrachten, aber doch nicht als Rechtsverletzung. Etwas anderes wäre, wenn man mit dem Gelde Mißbrauch machte, jemand zur diebischen Veräußerung von Staatsgut verleitete oder das Geld sonst zu einer Bestechung verwendete. Dann würde allerdings ein Verbrechen begangen, das Strafe und Konfiskation rechtfertigen würde, wie auch wenn sich jemand des Zeitdiebstahls schuldig machte, um fürs Ausland zu arbeiten.

Daß aber die Summe der dadurch veranlaßten Beschädigungen des Staates auch nur im Entferntesten jene Vorteile aufwiegen könnte, die der Kollektivismus im Gefolge hätte, ist doch undenkbar. Und darum kann man niemals behaupten, solche Schwierigkeiten bewiesen, daß ein Staat nicht allein zum Kollektivismus übergehen könne, oder er müsse sich vom Auslande abschließen. Will man vernünftig maßhalten, so wird man vor Manchem ein Auge zumachen. Würde man aber solche Egoisten ins Ausland verbannen, so würde das wahrscheinlich als schwere Strafe empfunden, denn das würde Trennung von vielen Freunden und Verwandten und von so viel Schönem und Herrlichem bedeuten und einem solchen Ausgeschlossenen würde man auch das Reisen im Inlande verwehren, wenn er auch dafür bezahlen wollte.

Es ist übrigens zu erwarten, daß, wenn der Kollektivismus einmal in einem Staate durchgeführt wäre, diese Wirtschaftsform bald auch auf die Nachbarländer übergreifen würde und so werden die kleinen Schwierigkeiten, welche das Nebeneinanderbestehen von Ländern verschiedener Gesellschaftsordnungen verursachen kann, nicht lange währen.

Abgesehen von der Einwanderung und vom Reiseverkehr der Ausländer im Inlande ist noch eine dritte Beziehung zu Ausländern ins Auge zu fassen. Es können auch Ausländer in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zum Kollektivstaat treten. Man kann sowohl Arbeiten der geringsten Art Ausländern überlassen, als auch Arbeitsleistungen der höchsten Art Ausländern übertragen. Handelt es sich um Arbeiten, die den Aufenthalt im Kollektivstaat nicht bedingen, wie die Veredlung von Waren, z. B. das Bedrucken österreichischer Webwaren, oder die Ausarbeitung von Projekten, die Herstellung von Kunstwerken, oder schriftstellerische Arbeiten, so wäre das der Kauf einer Arbeit im Auslande, wofür vereinbarte Zahlungen zu leisten sein werden. Hierbei kann es vorkommen, daß der Kollektivstaat der ausländischen Jurisdiktion unterworfen wird. Dieser hat er sich zu fügen, wenn auch keine Exekutionsobjekte sich im Jurisdiktionslande befinden. Das wäre eine Frage des Kredits, den der Kollektivstaat aufrechterhalten muß.

Ist aber die Arbeit im Inlande zu leisten, zum Beispiele, wenn Ausländer eine Erd- oder Maurerarbeit im Kollektivstaat übernehmen, oder sich als Bergleute verdingen, oder wenn ausländische Ärzte im Kollektivstaate an ein Krankenbett gerufen werden, wenn ausländische Gelehrte im Kollektivstaate eine Kanzel annehmen, wenn ein Ausländer die Leitung einer österreichischen Fabrik übernähme usw., so wird man Verträge schließen, welche Art von Verpflegung man den Ausländern zu gewähren hat und welche Restzahlung sie zu beanspruchen haben. Für die daraus entstehenden wechselseitigen privatrechtlichen Ansprüche könnte ein Schiedsgericht bestellt werden, wenn die ausländischen Gerichte, die über solche privatrechtliche Beziehungen zu urteilen hätten, als befangen angesehen würden.

Es ist sehr wohl möglich, daß diese Art der Verwendung von Ausländern sich als sehr nützlich erwiese, besonders für Arbeiten, welche sehr gesundheitsschädlich sind und welche sich Inländer zu übernehmen scheuen. Auch kann dadurch die ausländische Intelligenz für Inlandszwecke verwertet werden. Doch verwickelt das die Verhältnisse, da ausländische Erdarbeiter vielleicht eine polizeiliche Überwachung nötig machen würden. Freilich erleichterte der staatliche Organismus diese Überwachung außerordentlich.

4. Politische Beziehungen zum Auslande und Landesverteidigung.

Der Kollektivstaat würde sich vor allem neutral erklären und die Anerkennung dieser Neutralität im Auslande anstreben. Er würde nur Verträge wirtschaftlicher Natur mit Auslandsstaaten abschließen und es wird auf eine Bemerkung über das Patentwesen in VIII, 8, Alinea: »Da nun dem Staate« verwiesen, welche ein solches wirtschaftliches Interesse berührt, das Gegenstand eines internationalen Vertrages werden könnte.

Allianzverträge könnten mit Auslandsstaaten nur zum Schutze der Reichsintegrität geschlossen werden und es würde kaum möglich sein, dafür auch bewaffneten Schutz des Kontrahenten zu versprechen. Man kann kaum annehmen, daß irgend ein Allianzvertrag, der dem Kontrahenten das Recht bewaffneten Einschreitens auf inländischem Gebiete gewährte, im Interesse eines Kollektivstaates gelegen sein könnte. Noch viel weniger könnte ein solcher Staat an eine Offensivallianz denken. Ein Interesse könnte der Kollektivstaat haben, seine Waren, die er zu exportieren wünscht, gegen hohe Einfuhrzölle zu schützen, aber da er selbst keine Zölle hat, auf die er im Kompensationswege verzichten könnte, fehlt es ihm an einem Gegenwerte, welcher geboten werden könnte. Es wird also die Herabsetzung von Zöllen nur von dem Interesse der Bürger des Auslandsstaates abhängen und von dem Gedanken eingegeben werden können, den Absatz von Waren an den Kollektivstaat zu erleichtern. Aber auch diesen Absatz kann der Kollektivstaat nicht vertragsmäßig zugestehen, daher Zollverträge kaum zustande kommen werden. Selbstverständlich wird ein solcher Staat, der nur an die Volkswohlfahrt denkt, sich beeilen, Schiedsgerichtsverträge mit auswärtigen Staaten abzuschließen und auch solche Fälle nicht vorbehalten, wo die Nationalehre in Betracht kommt. Und so werden die Gefahren eines auswärtigen Krieges tunlichst beschworen.

Bezüglich des Schutzes seines Eigentums und seiner Vertragsrechte im Auslande wird der Kollektivstaat einem Privaten gleichzuhalten sein. So wenn ein Dieb oder ein ungetreuer Beamter Staatseigentum ins Ausland verschleppte. Ist die Vindikation nach der Natur der entwendeten Sachen möglich, so wird der Eigentumsanspruch geltend gemacht. Bei vertretbaren Sachen wird der Kollektivstaat auf den Schadenersatz angewiesen sein.

Es muß noch die Landesverteidigung besprochen werden für den Fall, als trotz der Neutralitätserklärung, und trotz der Verzichtleistung auf politische Ansprüche im Auslande ein Angriff auf das Reichsgebiet von Seiten eines Auslandsstaates stattfände. Es ist zwar anzunehmen, daß der Kollektivstaat die Habsucht und den Neid der herrschenden Klassen in den Nachbarstaaten weniger herausfordert, als ein Staatswesen, welches nicht kollektivistisch organisiert ist, weil sie, um im eroberten Gebiete nach ihrem Sinne zu wirtschaften, gewaltige Umgestaltungen vornehmen müßten und diese Wiederherstellung veralteter Zustände gewaltige Schwierigkeiten böte. Auch ist, wie sich zeigen wird, nicht nur der Sieg über einen kollektivistisch organisierten und auf den Krieg vorbereiteten Staat viel unwahrscheinlicher, als der Sieg über einen Staat der alten Gesellschaftsordnung, sondern auch die Gefahr gerade für die kriegslustigen Bewohner des angreifenden Staates für den Fall des Unterliegens viel größer. Denn wenn der Kollektivstaat angegriffen wird und den Angreifer überwindet, so liegt es in der Natur der Sache, daß der Sieger im unterliegenden Staatswesen den Kollektivismus zwangsweise durchführt und die herrschenden Klassen ihrer Vorrechte beraubt. Auch kann er die am Ausbruche des Krieges schuldtragenden Personen wie Räuber und Diebe bestrafen.

Trotzdem wird bei einem Nebeneinanderleben zweier Völker, von welchen nur eines kollektivistisch organisiert ist, für dieses erst recht der Grundsatz gelten: Si vis pacem para bellum. Der Kollektivstaat wird also alles vorzubereiten haben, was im Kriegsfalle nicht binnen wenigen Tagen hergestellt werden kann.

Es ist zweifelhaft, ob stabile Befestigungen hierher zu rechnen sind, da deren Wert nicht groß zu sein scheint und im Zukunftskriege passagere Befestigungen vielleicht eine größere Rolle spielen werden, haben sie aber noch einen Wert, so wird man es daran nicht fehlen lassen. Aber unzweifelhaft müssen Waffen bester Art und Munition reichlich vorhanden und die waffenfähigen Bewohner des Staates mit deren Gebrauch auf das Beste vertraut gemacht werden. Das Menschenmaterial ist tüchtiger und widerstandsfähiger, die Kriegstüchtigen zahlreicher. Sie haben mehr Vaterlandsliebe und ihre Interessen sind mit dem Bestande des Staates enger verknüpft. Auch die hohe Intelligenz eines solchen Volkes erhöht seine Wehrfähigkeit. Es wird nicht notwendig sein, ein Heer im Frieden auf den Beinen zu halten, wenn man auch jährliche Waffenübungen abhalten wird. Das Milizsystem wird sich für solche Staaten jedenfalls besser empfehlen, als ein stehendes Heer.

Kriegsschulen zu halten, wird sich wohl empfehlen, obschon die Erfahrung im Burenkriege zu beweisen scheint, daß für die Führung im Kriege angeborene Begabung wichtiger ist, als die Ausbildung in den Kriegsschulen. Auch der amerikanisch-spanische Krieg, mehr noch der nationale Krieg in Frankreich unter Napoleon I., der zwar selbst ein wissenschaftlich Gebildeter war, aber eine Reihe ganz ungebildeter Leute ihrer angeborenen Begabung wegen zu Marschällen gemacht hat, spricht nicht für einen hohen Wert der Kriegswissenschaft. Da sich aber kriegerische Talente erst im Kriege bemerkbar machen können, braucht man wenigstens für die Einleitung des Kriegs kriegswissenschaftlich ausgebildete Führer, die erst nach und nach durch geniale Neophyten ersetzt werden können.

Vor allem hat der Kollektivstaat vor anderen Staaten für den Krieg voraus, daß er Alleineigentümer aller Güter ist, also keine Zeit damit zu verlieren braucht, Lieferungsverträge abzuschließen und sich nicht in die Hand von Lieferanten zu geben braucht, die nicht nur den Staat bewuchern, sondern auch durch Verzögerungen und Unpünktlichkeit großes Unheil anrichten können. Die Zentralverwaltung kennt genau die Lagerorte aller Kriegserfordernisse und kann innerhalb weniger Stunden telegraphische Anweisung geben, wohin sie zu schaffen sind.

Der ganze Verwaltungsapparat ist auch im Frieden ein großer Intendanzdienst und ehe drei Stunden ablaufen, ist jeder Mann im Lande von der Kriegserklärung verständigt und auf dem Wege zu den Sammelplätzen, wo zugleich mit den Marschbefehlen die Transportmittel eintreffen. Es ist nicht einzusehen, was in einem solchen Lande hindern sollte, am zweiten Tage der Mobilisierung einen Teil der Armee über die Grenze gehen und den Rest in den nächsten Tagen staffelweise nachrücken zu lassen. Es ist ganz unmöglich, daß ein Staat, der nach der alten Gesellschaftsordnung verwaltet wird, in der Mobilisierung mit einem Kollektivstaate Schritt halten könnte, es wird also immer der letztere sein, der in das Feindesland eindringt. Dort kann er zwar nicht mit Hartgeld bezahlen, aber nichts kann ihn hindern, dort Zwangspapiergeld auf die im Feindeslande kursierende Währung lautend in Umlauf zu setzen und auch das dort in Umlauf befindliche Geld gegen sein Papiergeld zwangsweise einzutauschen. Er braucht demnach kein Anlehen aufzunehmen, um die Requisitionen bar zu bezahlen, denn mit dem durch den Einmarsch erworbenen Verwaltungsrechte ist auch die Geldhoheit verbunden, welche das Recht gibt, das Zahlungsmittel, welches gesetzlichen Umlauf hat, zu bestimmen. Im Falle des Sieges wird dem Überwundenen die Einlösung dieses Papiergeldes oder dessen Anerkennung als gesetzliches Zahlungsmittel auferlegt. Freilich hat in einem solchen Kriege auch der Feind den Vorteil, daß er im Kollektivstaat alles, was er findet, als gute Beute nehmen kann, weil alles Staatseigentum ist, wobei aber das Nachfolgende zu berücksichtigen ist.

Ein anderer Vorteil, nämlich auf Seite des Kollektivstaates, ist die Möglichkeit, die gefährdeten Grenzdistrikte vollständig zu räumen und auch von allen im Kriege erforderlichen Gütern so zu entblößen, daß der Feind, wenn er den Verteidiger doch zu werfen und in sein Land einzudringen vermöchte, gezwungen wäre, sich bloß aus den eigenen Nachschüben zu verproviantieren, was ihm enorme Schwierigkeiten verursacht und rasches Vordringen unmöglich macht. Da nämlich alle Güter Staatseigentum sind und alle Produktionszweige vom Staate betrieben werden, so kann die Verwaltung alle Frauen und Kinder, sowie die nicht streitbaren Männer, aber auch alle Vorräte und das Vieh in das Innere des Reiches zurückziehen, wo jeder sofort Unterkunft, Nahrung und Arbeit findet. Wer diese Reise zu Fuß machen kann, marschiert nach dem Innern und wer auf Transportmittel angewiesen ist, wird um so leichter nach dem Innern befördert werden können, als die Transportmittel, welche Truppen und Kriegsmaterial nach der Grenze bringen, sonst leer zurückgehen müßten. Auf dieselbe Art wird man alles nach dem Inneren bringen, was nicht zum Unterhalte der eigenen Armee nötig ist und der Feind im Falle seines Einmarsches für seine Zwecke brauchen könnte.

Kann das Grenzgebiet von der nicht streitbaren Bevölkerung ganz geräumt werden, so wird der einbrechende Feind keinen Führer finden und den Kundschafterdienst nicht organisieren können, wofür übrigens der Bürger eines Kollektivstaates auch nicht zu gewinnen wäre.

So hat es den Anschein, als ob im Kriegsfalle zwischen Kollektivstaaten und anders organisierten Staaten alle Vorteile auf Seiten der ersteren wäre, abgesehen davon, daß der Kollektivstaat die Sympathien der Bevölkerung des angreifenden Nachbarstaates auf seiner Seite hätte, die im Siege des Kollektivismus ihre Erlösung sehen muß. Siegt der Kollektivismus, so wird er das bezwungene Land so lange verwalten, bis auch dort das Kollektivprinzip durchgeführt ist und er wird sich aus den Vorräten des Gegners alles ersetzen, was er für den Krieg hat aufwenden müssen. Die Kriegsentschädigung wird auch für allen jenen Schaden zu leisten sein, der aus der Verminderung der arbeitsfähigen männlichen Bevölkerung durch Tod oder Verwundung entstanden ist. Freilich rechtfertigt diese Betrachtung von dem Machtzuwachs, den der Staat durch den Übergang zum Kollektivismus erlangen würde, die Befürchtung, daß die Nachbarstaaten diese Umwandlung zum Anlasse eines Krieges machen könnten. Allein dagegen wäre wieder eine Hoffnung darauf zu setzen, daß diese Macht, weil sie nur für die Verteidigung ins Spiel gebracht würde, nichts Herausforderndes hat und daß kein Nachbar einen Angriff von Seiten des Kollektivstaates zu fürchten hätte. Auch läge es für auswärtige Staaten näher, das, was dem Nachbar einen Machtzuwachs bringen muß, nachzuahmen, als ihn zu bekriegen.

XIII.

Vorteile und Nachteile des Kollektivismus.


Nach dem, was in diesem Werke dargelegt wurde, scheint es gewiß zu sein, daß der Kollektivismus, so gehandhabt, wie hier vorgeschlagen wurde, nur Vorteile für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen hätte. Freilich kann der Kollektivismus, wenn der kollektivistische Staat anders eingerichtet wird, ebenso verderblich sein, wie ja auch das Privatvermögen in den Händen eines Weisen sich sehr nützlich machen kann, in den Händen eines Wüstlings oder Fanatikers aber verderblich wirken wird. Wird der Kollektivismus ins Leben gerufen durch Toren oder Betrüger, welche dem Arbeiter das Ideal einer zweistündigen Arbeitsdauer vorschwindeln, so wird allerdings das allgemeine Elend die Folge sein und bemächtigen sich die Jesuiten, Paraguays gedenkend, des kollektivistischen Ideals, so kann geistloser Pietismus an die Stelle unserer Kultur treten. Ich suche durch den Kollektivismus den modernen Staat auszugestalten, der mir von allen Einrichtungen, von welchen uns die Geschichte berichtet, das Herrlichste scheint, derzeit nur eingeschnürt in die Fesseln einer veralteten Gesellschaftsordnung und darum an der Erfüllung seiner Mission gehindert. Alles, was ich anstrebe, strebt der moderne Staat an, aber in Anbetracht seiner beschränkten Mittel unvollkommen und schwächlich.

Der Kollektivstaat würde Kunst und Wissenschaft viel großartiger pflegen, als der heutige Staat vermag, er würde das Elend beseitigen, das Volk veredeln, die sanitären Verhältnisse vervollkommnen, Verbrechen, Vagabundage, erbliche und ansteckende Krankheiten unterdrücken und es ist kein Zweifel, daß von der Einführung des Kollektivismus ein neuer, großartiger Aufschwung der Kultur datieren müßte.

Wir haben gesehen, daß von den Anklagen, die gegen die Veränderung der Gesellschaftsordnung erhoben werden, keine sich als stichhaltig erweisen wird. Der Kollektivismus widerspricht nicht nur dem Christentum nicht, er ist vielmehr dessen Erfüllung, er ist das Wesen dessen, was Christus das Gottesreich nannte. Wer seinen Nächsten liebt, wie sich selbst, muß den Kollektivismus herbeiwünschen und wünschen, daß davon in der Hauptsache jener Gebrauch gemacht werde, der in diesem Buche vorgeschlagen wurde.

Wie sehr das richtig ist, geht schon aus den Zitaten hervor, die Bebel in seinem Buche: »Die Frau und der Sozialismus« in der Anmerkung auf Seite 294 aus den Kirchenvätern bringt. Danach sagte Papst Klemens I., † 102: »Der Gebrauch aller Dinge auf dieser Welt soll allen gemeinsam sein. Es ist eine Ungerechtigkeit zu sagen, das gehört mein eigen, das gehört mir, das dem anderen. Daher ist die Zwietracht unter die Leute gekommen.« Sanct Clem. act. concil. Ambrosius, † 397, sagt: »Die Natur (also Gott) gibt alle Güter allen Menschen gemeinsam, denn Gott hat alle Dinge geschaffen, damit der Genuß für alle gemeinsam sei und damit die Erde zum gemeinsamen Besitztum werde. Die Natur hat also das Recht der Gemeinschaft erzeugt und es ist nur die ungerechte Anmaßung, welche das Eigentum erzeugt.« Ambrosius Sermo 64, Expositio in Lucam caput XVI. Chrysostomus, † 407, erklärte in seinen gegen die Sittenlosigkeit und Verderbnis der Bevölkerung in Konstantinopel gerichteten Homilien: Nenne niemand etwas sein eigen, von Gott haben wir Jegliches zum gemeinsamen Genuß empfangen und »Mein und Dein« sind Werke der Lüge. Chrysostomus Homilia 11ma concio de Lazaro. Homilia 57ma in Matthäum. Augustin, † 430, sprach sich folgendermaßen aus: »Weil das individuelle Eigentum existiert, existieren auch die Prozesse, die Feindschaften, die Kriege, die Aufstände, die Sünden, die Ungerechtigkeit, die Mordtaten. Woher kommen alle diese Geiseln? Einzig vom Eigentum. Enthalten wir uns also, meine Brüder, es zu liebenAugustinus: De civitate Dei. Papst Gregor der Große, † 600, endlich sagt: »Sie sollen es wissen, daß die Erde, wovon sie ja herstammen und gemacht sind, allen Menschen gemeinschaftlich ist und daß daher die Früchte, welche die Erde erzeugt, allen ohne Unterschied gehören sollenGregorius, Regula pastoralis, admonito 22. Alle diese Kirchenväter verdammen unsere Gesellschaftsordnung, die aber der Einzelne nicht aus der Angel heben kann, das kann nur das Werk der Staatskunst sein.

Aber so vernünftig ein Kollektivismus ist, der den gemeinsamen Gebrauch aller Güter nach gerechten Grundsätzen verwaltet, so absurd ist Tolstojs christlicher Anarchismus.

Auch beinahe alle griechischen Philosophen, wie Plato und Aristoteles, leiteten alle Ungerechtigkeit und alles Unheil von der Gesellschaftsordnung ab. Sie nannten unsere wirtschaftlichen Zustände den Krieg aller gegen alle, und daß das Verwüstung von Gütern bedeuten muß, ist doch klar. Weil wir aber diesen Krieg im Innern täglich vor Augen haben, scheint uns auch der Krieg mit Nachbarn nicht verwerflich. Hätten wir Frieden in der Wirtschaft, so müßte auch der Krieg mit Nachbarn ein Ende nehmen.

Es ist auch offenbar, daß der kategorische Imperativ Kants nur im Kollektivstaat zur Herrschaft gelangen kann, und darum sind seine Anschauungen von der Notwendigkeit des Privateigentums und der Berechtigung der gewaltsamen Aneignung schon an und für sich absurd, aber völlig im Widerspruche mit seinem ethischen Grundgesetze.

Plato bezeichnet als das oberste Ziel aller Politik Frieden und wechselseitiges Wohlwollen, was den Staat zusammenhält, müsse gepflegt, der Staat müsse ein in sich Befreundetes werden, er sei zu gestalten nach den Interessen und Bedürfnissen aller, die Interessen der Einzelnen müssen den Interessen der Gesamtheit weichen. Es bedürfe eines königlichen Ineinanderwebens der Gemüter, einer Lebensgemeinschaft, es sei jenes allerköstlichste Geflecht zustande zu bringen, welches alle Glieder des Staates miteinander verbindet. Die Selbstsucht, der unersättliche Egoismus hebe alle Gemeinschaft auf und lasse Recht und Ordnung gar nicht mehr zu. Der Egoismus mache die Gesellschaft naturwidrig, man müsse nach verhältnismäßiger Gleichheit streben. Jeder solle so handeln, daß seine Tätigkeit auch der Gesamtheit zugute komme, der Staat sei ein Mensch im Großen, nicht aber bloß eine Summe von Individuen. Der Einzelne solle lieber Unrecht leiden als tun. Er tadelt die bestehende Gesellschaftsordnung, wo statt sozialer Motive zersetzender Egoismus und Jagd nach Geld die Triebfeder ist. Selbst die Aristokraten werden geldsüchtig und genußsüchtig. Sie werden erfinderisch in neuen Formen des Aufwandes. Damit wird nach und nach alles angesteckt, der Wettkampf dreht sich nur um Erwerbgier, höhere Güter verlieren an Wert. Alles wird nach Geldsummen taxiert, der Staat zerfällt in Arme und Reiche, die sich bekämpfen, so werden die Staaten nach außen schwach. Das größte Übel ist die Geldwirtschaft und absolute Freiheit des Erwerbes und der Veräußerung, wodurch übermäßiger Reichtum und völlige Armut entstehen.

Plato findet, daß das positive Recht von Unwissenheit und Selbstsucht diktiert sei und daß das Privateigentum ein Auseinanderreißen der bürgerlichen Gesellschaft herbeiführe, durch Gütergemeinschaft werde Schmerz und Freude gemeinsam, sie bringe Befreiung von Streit und Kampf. Plato sucht neue Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft, gelangt aber zu keinem brauchbaren Ergebnisse. Daß man aber damals keine Abhilfe wußte, ist nicht verwunderlich, denn es fehlte alles, was in unserer Zeit die Verwaltung großer Besitztümer erleichtert, insbesondere Druck, Telegraphen und Eisenbahnen.

Auch Aristoteles fordert von jedermann eine solche Mäßigung im Erwerbe und im Genießen, daß niemand in der Aufrichtung des Kollektivstaats etwas Beengendes sehen könnte.

Napoleon sagt: Les lois ont pour but le bonheur de touts. Nur durch den Kollektivstaat können sie es aber erreichen.

Die Freiheit wird durch den Kollektivismus nicht vermindert, sondern vermehrt, und das größte Maß von Freiheit wird nicht den durch Geburt, sondern den durch Verdienst dazu berufenen Personen zuteil. Ebenso falsch ist, daß der Kollektivismus nur die materiellen Interessen fördere. Der moderne Staat, wenn er die Mittel zur Verfügung hätte, die ihm der Kollektivismus bieten würde, würde den idealen Interessen viel mehr Vorschub leisten, als heute möglich wäre. Der Kollektivismus ist die Ordnung selbst und somit der Antipode des Anarchismus. Aber er ist nur die Ordnung in den Dingen, »die sich im Raume stoßen«, den Ideen kann er weit größeren Spielraum gewähren, als der heutige Staat. Hier verweise ich auf einen als Motto zitierten Ausspruch Bismarcks. Sidney Whitman erzählt in seinem Buche: »Fürst Bismarck. Persönliche Erinnerungen aus seinen letzten Lebensjahren«, daß Bismarck einmal sagte: »Wenn ich die Gestalt wählen könnte, in der ich noch einmal leben möchte, so weiß ich nicht, ob ich nicht ganz gern eine Ameise sein würde. Sehen Sie, dieses kleine Insekt lebt in einem vollständig organisierten Staate. Jede Ameise muß arbeiten, ein nützliches Leben führen, jede Ameise ist fleißig. Da gibt es vollkommene Subordination, Disziplin und Ordnung. Sie sind glücklich, denn sie arbeiten.« Dieses Ideal verwirklicht für Menschen der Kollektivstaat, und die Zeit ist nicht mehr fern, wo es eine Schande sein wird, etwas zu genießen, was man nicht durch Arbeit verdient hat. Ich kann nur sehen, daß meine Freiheit im Kollektivstaat größer wäre, als sie heute tatsächlich ist, obwohl ich den herrschenden Klassen angehöre. Meinen Enkeln kann ich nur wünschen, daß sie den Sieg des Kollektivismus erleben.

Die Gleichheit wird in den Genüssen wie im Ansehen nicht so exzessiv durchgeführt werden, daß sie zu absurden Konsequenzen führen müßte. Die Menschenwürde wird jedem Geringsten gewährt, die Vorzüge, welche aus den natürlichen Unterschieden der Menschen fließen, bleiben nicht unbeachtet. Nur die künstlichen Unterschiede werden unterdrückt, und gerade das ist die Voraussetzung der gerechten Würdigung wirklicher Verdienste.

Alle Anklagen gegen den Kollektivismus sind Eingebungen des Parteigeistes. Freilich gibt es Berufe, welche sich durch den Kollektivismus bedroht sehen, so insbesondere die der Juristen, Kaufleute, Unternehmer, Priester. Allein es wird gezeigt, daß die Umwandlung viele Dezennien dauern wird und mittlerweile werden diese Berufe nach und nach aussterben, keiner aber, der ihnen angehört, wird Schaden leiden. Dafür aber eröffnen sich neue Erwerbszweige, und es wird der künftige Verwaltungs-, Sanitäts-, Unterrichts- und Erziehungsdienst vorbereitet.

Der Kollektivismus ist aber vorzüglich volkswirtschaftlich vollkommener als die heutige, auf dem Privateigentum aufgebaute Wirtschaftsform, und seine volkswirtschaftlichen Vorzüge sind es, welche die Mittel bieten, die Kultur zu erhöhen.

Es haben schon früher alle Vertreter des Kollektivismus darauf verwiesen, daß derselbe den Handel und somit die Handelsarbeit entbehrlich mache, allein man ist doch immer die Erklärung schuldig geblieben, wie dann der Güterumsatz vollzogen werden solle. Es blieb bei abstrakten Sätzen und es ließ sich nie ein Bild gewinnen, wie denn die kollektivistische Wirtschaft aussehen würde. Ich befürworte die absolute Naturalwirtschaft und die Befriedigung aller Bedürfnisse der Kollektivisten durch Gewährung einer Pauschalversorgung, welche bei Festhaltung eines sehr hohen Minimums doch eine sehr hoch ansteigende Abstufung gestattet. Die Vereinfachung des Güterumsatzes aber wäre nicht möglich, wenn man das Existenzminimum nicht auch den arbeitsunfähig Geborenen gewähren würde, und dafür läßt sich auch ein Rechtsgrund aufstellen. Denn die Zeugung der Kinder setzt im Kollektivstaat gewissermaßen ein Einvernehmen voraus zwischen der Frau, die empfangen und gebären will, und dem Staate, der dies von ihr wünscht, weil er den Fortbestand des Volkes sichern will. Es ist nun ganz klar, daß diese Frau ein Interesse daran hat, ihr künftiges Kind auch für den Fall versichert zu wissen, daß es arbeitsunfähig zur Welt kommt. Dagegen ist es klar, daß der Staat von dieser Verpflichtung dann enthoben sein muß, wenn er Grund hat, einen arbeitsunfähigen Nachwuchs zu besorgen, und wenn er deshalb die Ehe versagt. Einer solchen Mutter hat er nichts versprochen.

Wie brutal müssen uns unsere Zustände scheinen, wenn wir eindringen in die Verhältnisse, die der Kollektivstaat schaffen könnte, und wie verrucht muß uns der Egoismus jener erscheinen, die, um ein arbeitsloses Leben führen zu können, den Kollektivismus verwerfen und unmöglich machen. Das sind jene Menschen, von welchen Christus sagt, daß sie selbst ins Gottesreich nicht hineingehen, und jene, welche hineingehen wollen, nicht lassen. Sie lassen das Gottesreich — den Kollektivstaat — nicht zustande kommen.

Es ist übrigens gewiß, daß im Kollektivismus, trotz der vollständigen Ausrottung des Elendes, doch für jeden Begabten Anreiz genug bleibt, seine Gaben in den Dienst des Ganzen zu stellen und sich hervorzutun, weil dadurch ganz Außerordentliches erreicht werden kann und weil es der einzige Weg ist, der mechanischen Arbeit zu entgehen.

Es gibt aber auch heute keine Familie, welche nicht daran interessiert wäre, daß der Kollektivismus ins Leben trete. Denn unsere Gesellschaftsordnung bedroht auch die Reichsten und Mächtigsten. Die Kaiserin Elisabeth ist ein schreckliches Beispiel, und wir haben allen Grund, zu besorgen, daß, wenn wir die heutigen Zustände fortbestehen lassen, die soziale Revolution hereinbricht, welche diesmal zu Schrecknissen führen wird, die noch niemals erlebt wurden. Auch der gewöhnliche internationale Krieg kann die Reichen wie die Armen ins Elend stürzen. Und auch in ruhigen Zeiten bietet der Reichtum wenig Schutz. Wir können durch Verbrechen und Zufall verarmen, unsere Kinder von gewissenlosen Kindermädchen ins Verderben gestürzt werden, unsere Söhne in schlechte Gesellschaft geraten und dem Spiele verfallen, und wie oft erleben wir, daß unsere Töchter in einer unglücklichen Ehe zugrunde gehen. Wir haben also allen Grund, zu verlangen, daß alle, auch des Nachbars Kinder, erzogen werden, daß der Staat für erprobte Personen sorgt, denen die Wartung der Kinder anvertraut werden kann, daß verbrecherische Naturen keinen Nutzen aus schädlichen Handlungen ziehen können, daß die Frauen und Kinder wirtschaftlich unabhängig von den Familienhäuptern werden.[46]

Sagen wir doch so oft den Armen, daß Reichtum nicht glücklich macht. So handeln wir danach und machen wir dem Kriege Aller gegen Alle ein Ende, dem Kriege, den Plato und Christus verurteilten, dem Elisabeth und Sergius, Carnot und Rudolph, so viele Millionen geopfert wurden ohne Sinn und Verstand. Wir sagen nicht, daß die Gesellschaftsordnung dazu nötigt, aber sie ermöglicht, was eine weise Ordnung unmöglich gemacht hätte. Wenn Augustin recht hat, da er sagt, woher kommen alle diese Geißeln, die Prozesse, der Krieg, die Aufstände, die Laster, Verbrechen, der Mord? Einzig und allein vom individuellen Eigentum! dann sind Solferino, wo Franz Josef zuerst eine Provinz, Queretaro, wo er den Bruder, Meyerling, wo er den Sohn, Genf, wo er die Gemahlin verloren hat, eine furchtbare Mahnung an die Monarchen, der Quelle aller Verbrechen und zugleich allen Elends ein Ende zu machen. Es bedroht die Gesellschaftsordnung ebenso den Kaiser, wie den geringsten Arbeiter.

Sehen wir um uns, was in wenigen Wochen in einem engen Gebiete die Besitzenden, nicht allein die Armen, unter der Gesellschaftsordnung leiden, nicht in Jahren, sondern in Monaten, und nicht in Provinzen, sondern in der nächsten Umgebung von Innsbruck. Im Juni brennt das Dorf Zirl ab und in vier Stunden sind 1300 Menschen, Arme und Reiche, obdachlos und für lange dem Hunger verfallen, im April wird das Dorf Götzens, im Juli Tulfes, Volders und ein Teil vom Zillertal von angeschwollenen Bächen vernichtet, viele Felder verwüstet, Häuser unter Wasser gesetzt, 16 Menschen gehen in den Wellen unter, eine alte Frau wird um wenige Kostbarkeiten von Räubern ermordet, andere werden angefallen und nur durch Zufall gerettet. Was davon durch den Kollektivismus nicht verhindert worden wäre, wäre vom ganzen Staate getragen worden. Daß die Verwaltungsfrage lösbar ist, meine ich erwiesen zu haben.

Die Schattenseiten des Kollektivismus sind 1. die Notwendigkeit des Umbaues aller Ortschaften, 2. das Nebeneinanderleben der ersten Staaten der neuen Ordnung mit anderen, die noch die alte Ordnung beibehalten haben, 3. die Unmöglichkeit, das Prinzip des Kollektivismus in kurzer Frist zur Durchführung zu bringen.

Aber die Wohnungsfrage ist selbst in den Städten eine brennende geworden, in neun Zehntel aller Dorfschaften ist sie auch von jenen zugestanden, die der heutigen Gesellschaftsordnung huldigen. Muß schon so viel gebaut werden, um sanitäre Zustände zu schaffen, um die Armen menschenwürdig unterzubringen und um den nachwachsenden Volkszuwachs mit Wohnung zu versorgen, weshalb sollte man nicht auch unter einem dem Kollektivismus dienen? Wird endlich der Kollektivismus in irgend einem Staate zum Durchbruche kommen, so wird das Ideal bald in allen Staaten Europas sich einen Boden bereiten und der natürliche Hemmschuh der Unmöglichkeit, die Umwandlung in kurzem durchzuführen, wird den Widerstand abschwächen, den die Interessen der einen den Interessen der anderen naturgemäß entgegensetzen.

Die gebildeten Klassen sind heute eine Macht, und sie haben allen Grund, die Umwandlung in die Hände zu nehmen, weil es dann gewiß ist, daß der Kollektivismus den Kulturinteressen zum Segen gereichen wird. Bringen andere Mächte, Tyrannen, Pietisten oder Anarchisten den Kollektivismus, wie sie ihn sich denken, so gehen wir einer schlimmen Zukunft entgegen.

Es sind noch einige vermeintliche Übelstände des Kollektivismus zu besprechen.

Der Mangel des Privateigentums wird von Vielen als ein großer Übelstand betrachtet, aber ohne Grund. Die gänzliche Überführung des Eigentums an Gebrauchsgegenständen in Staatseigentum ist keine notwendige Konsequenz des Kollektivismus. Ich stehe vielleicht allein mit dem Vorschlage dieser Einführung, aber es sind damit unermeßliche Vorteile verbunden.

In unseren Verhältnissen hat das Eigentum, das Privateigentum, eine hervorragende Bedeutung als Vermögen. Da aber nur Wenige ein Vermögen haben, die Mehrzahl aber davon ausgeschlossen ist, so kann es kein allgemeines Bedürfnis sein, Vermögen zu besitzen. Die Vermögenslosen aber haben ein Interesse, daß das Vermögen nicht im Besitze von Privatpersonen stehe, sondern Staatseigentum werde. Das Vermögen bezweckt die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen über die Vielen, und diese ist freiheitsfeindlich. Denn die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen ist zugleich absolutistisch und unverantwortlich, während der Staat, wenn er an die Stelle der Privatbesitzer träte, über Verwaltung und Verteilung Rechnung legen müßte. Es ist also eine offenbare Freiheitsfrage, um die es sich handelt, und wie seit 120 Jahren die Bourgeois gegen die Herrschaft des Adels kämpften, so wird jetzt das Volk gegen die Herrschaft der Bourgeois kämpfen. Die Beseitigung des Privateigentums durch Verstaatlichung des Besitzes ist im Interesse der großen Mehrheit. Übrigens wäre die Inventarisierung des gesamten Mobiliarbesitzes für den Kollektivstaat der Schlußpunkt der gesamten Umwandlung, und davon trennen uns mehr als 50 Jahre. Trotzdem wird es sich empfehlen, deren Vorteile zu diskutieren. Verderblich wäre nur die anarchische Herrenlosigkeit der Güter, und diese wird durch den Kollektivismus gerade unterdrückt. Die Besitzenden von heute sind, jeder so weit sein Besitz reicht, Anarchisten. Sie haben schrankenlose Freiheit, damit zu schalten und zu walten. Und auch diesen Anarchismus aus der Welt zu schaffen, ist der Zweck der Einführung des Kollektivismus. Er ist das gerade Gegenteil des Anarchismus, der an die Stelle des Anarchismus der Besitzenden den Anarchismus aller setzen will, während umgekehrt der Kollektivismus alle, auch die Besitzenden von heute, der wirtschaftlichen Ordnung unterwirft.

Der Anarchismus als Wirtschaftsform ist ein Unding, weil er zum Stillstand einer jeden Arbeit führen muß. Die menschliche Arbeit ist durch die Arbeitsteilung so sehr wechselweise bedingt, eine Arbeit von der anderen abhängig, daß die Volkswirtschaft unbedingt eine Ordnung voraussetzt, durch welche verbürgt wird, daß alle Arbeiten, und zwar in ihrer verhältnismäßigen Ausdehnung, besorgt werden. Der Drucker braucht Setzer, der Setzer Schriftgießer, alle zusammen brauchen Schriftsteller, und diese wieder eine Autorität, welche die von den Schriftstellern gelieferten Manuskripte sichtet und die zum Drucke zu befördernden auswählt. So ist es in allen Zweigen der menschlichen Arbeit. Es ist eine verhältnismäßige Produktion auf allen Gebieten menschlichen Schaffens ein Bedürfnis, und zwar in dem Maße, daß, sobald diese Verhältnismäßigkeit gestört wird, ein wirtschaftlicher Krach eintreten muß. Darum ist der wirtschaftliche Anarchismus eine Unmöglichkeit. Das Privateigentum kann demnach nur durch Kollektiveigentum verdrängt werden, welches Produktion und Verteilung von Staats wegen zur Folge haben muß. In der heutigen Wirtschaftsordnung ist es die Preissteigerung der zu wenig produzierten Güter, welche alle vernachlässigten Produktionen wieder belebt, im Kollektivstaate ist es der seinen Organen, aber auch jedem Einzelnen, der sich darum bemüht, gewährte Überblick über Produktion und Verbrauch, der eine verhältnismäßige Produktion aller Güter sichert.

Ich bin aber auch für die Ersetzung des Privateigentums an Gebrauchsgütern, an Kleidung, Mobiliar &c. durch Staatseigentum, und es wird das gewiß sehr heftig, und auch von Sozialisten, bestritten werden. Aber mit Unrecht. Wir wohnen in Häusern, die nicht uns gehören, und es gilt als etwas Alltägliches, daß auch Leute, die ein Wohnhaus besitzen, es nicht selbst bewohnen, sondern sich in einem fremden Hause einmieten. Sie betrachten ihr eigenes Haus als Vermögensanlage, aber nicht als ein Gebrauchsgut, welches ihnen zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses dient. Dieses Bedürfnis kann man auch durch Sachen befriedigen, die fremdes Eigentum sind, also auch durch solche, die Staatseigentum sind. Kleider und Wäsche trägt man heute nur eine Reihe von Jahren, und wenn sie abgenützt sind, verschenkt oder veräußert man sie. Es kann uns nun gar nichts daran liegen, wenn der Staat uns Kleider und Wäsche nur zum dauernden und ausschließlichen Gebrauch überläßt und sich das Eigentum vorbehält, was zur Folge hat, daß er für den Zufall haftet und das nicht mehr Gebrauchsfähige zu neuerlicher Verarbeitung zurücknimmt. Dasselbe gilt vom Mobiliar unserer Wohn- und Schlafgemächer, welches der Kollektivist zum dauernden Gebrauch, oft auf Lebensdauer, angewiesen erhält, er aber nicht zu versichern nötig hat, weil er nicht Eigentümer, sondern nur gebrauchsberechtigt ist, es darum auch, Ausnahmsfälle abgerechnet, nicht mit sich herumschleppt, wenn er sein Domizil verändert. Benützen wir doch solche Dinge so oft, ohne ein Eigentumsrecht darauf zu haben, in Theatern, Kirchen, Gasthäusern, auf Bibliotheken und Eisenbahnen, und so haben wir längst die Erfahrung gemacht, daß ein Eigentum an Gebrauchsgütern kein Bedürfnis ist, ein Luxusbedürfnis für Viele allerdings, aber solche Launen zu befriedigen, ist nicht die Aufgabe einer Wirtschaftsordnung.

Wo es ein Bedürfnis ist, daß uns ein freies Schaffen gestattet und zu diesem Ende ein Eigentum an Stoffen zugestanden werde, die wir zum Zwecke solchen Schaffens umgestalten dürfen, habe ich ohnehin die Verteilung solcher Stoffe als Konsumtibilien in Vorschlag gebracht.

Was aber das Privateigentum an Produktionsmitteln anbelangt, so gibt es natürlich »Volkswirte« genug, welche behaupten, es bestehe ein volkswirtschaftliches Interesse, daß die Produktionsmittel immer Privateigentum bleiben, damit sie immer ein Vermögen der Tüchtigsten bilden, wodurch die Produktion nur gewinnen könne, daher die heutige Wirtschaftsordnung viel heilsamer, auch für die Armen, sei, als die Produktion von Staats wegen. Über diesen Gegenstand wird bei Erörterung der Bedenken gegen die staatliche Produktion zu sprechen sein.

Hier möchte ich aber noch bemerken, daß der Kollektivismus, streng genommen, nicht jedes Privateigentum aufhebt, sondern ein Eigentum des Einzelnen fortbestehen läßt, welches unserm Eigentum an Aktienbesitz ganz analog ist. Das Recht des Einzelnen auf die staatlichen Verteilungen ist ein solches Eigentum, denn auch der Aktionär hat nur einen Anspruch auf die Ausschüttungen, während ihm keinerlei Eigentum an den Sachen zusteht, die das Vermögen der Aktiengesellschaft ausmachen. Freilich ist dieses Eigentum des Kollektivisten nach mehreren Richtungen beschränkt. Er kann es nicht verschenken, verkaufen noch vererben, er kann nur durch Auswanderung darauf verzichten, aber ähnliche Beschränkungen kommen bei Fideikommissen, Heimstätten und bei manchen Aktiengesellschaften, deren Statuten die Veräußerung der Aktien verbieten, vor, ohne den Charakter des Privateigentums auszulöschen.

Es ist also gar nicht einmal richtig, daß der Kollektivismus das Privateigentum, oder gar das Eigentum, gänzlich aufhebt, er bedeutet nur die Vereinigung alles Eigentums an Sachen zum Zwecke der Befriedigung aller Bedürfnisse des gesamten Volkes. Nur der Anarchismus hebt den Begriff des Eigentums ganz auf und fordert das Recht des freien Zugriffs; durch den Kollektivismus wird der Begriff des Eigentums befestigt und geheiligt, denn der Eigentümer — der Staat allein ist Eigentümer — ist nie zweifelhaft, und da das Eigentum zur Befriedigung der Bedürfnisse aller dient, ist jeder Mitbürger Garant und Wächter. Dieses Eigentum ist ebenso heilig, als es heute Gegenstand der Verachtung ist, wenn wir den rechtmäßigen Erwerb bezweifeln, und Gegenstand des Hasses, wenn sich erwucherter Reichtum breit macht.

Ich komme nun zur Besprechung eines weiteren Irrtumes, nämlich, daß die staatliche Produktion nicht so ergiebig sei wie die Privatproduktion. Man folgert das daraus, daß in einigen Fällen, wo ein oder die andere Fabrik von Staats wegen betrieben wurde, ein Aufschwung ihres Betriebes erst dann eintrat, als die Fabrik in Privatbesitz überging. Die Erfahrung, die man mit der Post, der Telegraphie und dem Eisenbahnbetrieb machte, worin sich der Staatsbetrieb bewährte, fertigt man damit ab, diese Erfahrungen seien nicht beweismachend für andere Produktionen, weil es sich da nur um Verkehrsanstalten handle. Niemand hat aber je versucht, aus der Natur des Staates abzuleiten, weshalb er zum Betriebe der Produktionsanstalten unbrauchbar sein soll. Man spielt gerade den Egoismus des Privatunternehmers als so unendlich förderlich aus und bedenkt nicht, daß im Kollektivstaat der Egoismus des ganzen Volkes sich in derselben Richtung geltend machen würde, da jede Verbesserung im Produktionsbetriebe dem ganzen Volke zum Vorteile gereicht, sei es, daß in einem Produktionszweige Arbeit oder Material erspart, oder ein besseres Produkt erzeugt, oder die Fruchtbarkeit des Bodens erhöht wird. Der Erfindungsgeist wird im Kollektivstaat außerordentlich gefördert, und so kann es nicht fehlen, daß das Sinnen und Trachten Aller darauf gelenkt wird, die Produktion zu fördern. Man wird die Erfolge der einzelnen inländischen Produktionsanstalten untereinander und mit ausländischen Anstalten gleicher Art vergleichen, und so auf beständigen Fortschritt bedacht sein. Dabei kann es nur von Vorteil sein, daß die allgemeine Volksbildung so weit über die gegenwärtige entwickelt wird und daß die heutigen Schäden der Produktion ganz in Wegfall kommen. Diese Schäden sind zwiefacher Art. Erstens die Versuchung, aus einem gemeinschädlichen Betriebe der Produktion Vorteil zu ziehen, Nahrungsmittelfälschung, Förderung der Unsittlichkeit, Betrug usw., und zweitens die Gefahr, daß ganz unberufene Leute ein Unternehmen gründen, das zugrunde gehen muß, ja, daß blühende Unternehmungen nach dem Tode des Gründers in die Hände eines unfähigen oder leichtsinnigen Erben kommen und dann wieder verfallen. Bilanziert man diese Gebrechen der Privatunternehmung mit ihren vermeintlichen Vorzügen, so wird sich der kollektivistische Staatsbetrieb, vielleicht nach einer kurzen Übergangszeit, immer als der bessere erweisen.

Der Kollektivismus verteilt aber auch ökonomischer und besser. Ökonomischer, weil er die Handelsarbeit erspart und besser, weil er alle Volksbedürfnisse verhältnismäßig befriedigt, worauf die Privatunternehmer ihr Augenmerk nicht richten. In letzterer Beziehung ist der Kollektivismus auch wieder schon durch seine Verteilung produktiv. Denn, da er alle geistigen und physischen Kräfte des Volkes entwickelt, fördert er das wichtigste Betriebsmittel der Produktion, die Menschenkraft.

Die Lobredner der Privatunternehmungen sind vor allem die Privatunternehmer und dann ihre Soldschreiber. Aber auch jene, die die reine Wahrheit suchen, argumentieren doch nur aus einzelnen Fällen, die keine allgemeinen Schlüsse gestatten und würden sie die notleidenden Privatunternehmungen mit in Rechnung ziehen, so würden sie zu ganz anderen Ergebnissen gelangen.

Daß der Staatsbetrieb der ökonomisch beste wäre, folgt aus den Erfolgen der Trusts, welche einzig und allein des unermeßlichen Umfanges der Kapitalien und Betriebe wegen ökonomischer produzieren, als die Kleinbetriebe und da dem Umfange nach der riesigste Trust sich zum Staatskollektivismus verhält, wie das Kleingewerbe zum Trust, so sind die ökonomischen Vorteile unermeßlich. Nicht das Talent der Trustteilnehmer ist volkswirtschaftlich entscheidend, sondern das Talent des Trustbeamten.

Und dann ist ja der ganze Apparat eines judizierenden Staates ein ganz anderer, als es der eines produzierenden Staates wäre. Die Organe des heutigen Staates sind Juristen, die Organe des Kollektivstaates werden wirtschaftliche Talente sein und wenn man auch in der Gegenwart für einzelne Staatsfabriken technische Leiter bestellt hat, so waren sie doch immer abhängig von Hofräten und Ministern, die von technischen Fragen nichts verstehen und das hat die Tätigkeit der Techniker und der merkantilen Leiter immer lahmgelegt.

Es ist also ein ganz unbegründetes Bedenken, das so oft gegen den Staatsbetrieb ausgesprochen wird, daß er volkswirtschaftlich schlechter erzeugen würde und in keinem Falle kann es sich um einen solchen Vorzug der Privatunternehmung handeln, dessen wirtschaftlicher Effekt gegen die großen, auch ökonomischen Vorzüge des Kollektivismus in Betracht käme, die ich an vielen Stellen dieses Werkes dargetan habe. Wir hören nur allgemeine Phrasen, abstrakte Sätze, nirgends einen Versuch, das angebliche Unvermögen des Staates, mit Ökonomie zu produzieren, aus dem Wesen des Staates zu erklären, wo das Gebrechen aber in den Personen oder in der Organisation liegt, handelt es sich nur um einen Wechsel der Personen oder der Organisation. Die lautesten Schreier gegen den Staatsbetrieb sind die Unternehmer selbst und dann die politischen Agitatoren, welche im Solde der herrschenden Klassen stehen. Einen wissenschaftlichen Wert haben diese Redensarten nicht.

Die geringere Ertragsfähigkeit eines staatlichen Betriebes bei Geldwirtschaft ist nicht beweismachend für den geringeren volkswirtschaftlichen Betriebswert. Denn der Staat verwendet das geringere Einkommen für allgemeine Zwecke, der Privatunternehmer die größeren Einnahmen für die Befriedigung seiner Launen. Auch kann der scheinbar erfolgreichere Privatunternehmer die Arbeiter mehr bedrückt, oder den Abnehmern ein schlechteres Produkt geliefert, oder seine Kontrahenten hintergangen oder wie Rockefeller[47] durch unerlaubte Kunstgriffe vermehrt haben. Würde man also bestimmte Privat- und Staatsunternehmungen in einer für unseren Zweck brauchbaren Weise vergleichen, so müßte über jedes Vergleichsobjekt ein ganzes Werk geschrieben werden.

Dann ist die Staatsproduktion seit einem halben Jahrhundert kaum mehr betrieben worden, in früherer Zeit aber war der Staat viel schlechter organisiert als heute, Unterschleife waren leichter und man war gewöhnt, den unbrauchbaren Verwalter, der Staatsbeamter war, im Amte zu behalten wie den unabsetzbaren Richter und den Brauchbaren bei den größten finanziellen Erfolgen abzulohnen, wie den Dutzendbeamten, während der Privatunternehmer ihm den zehnfachen Lohn bot. Hat doch Krupp einem Finanzgenie einen so hohen Gehalt geboten, daß er den Privatdienst der Stellung eines sächsischen Finanzministers vorzog, welche viel geringer dotiert war. Ich werde mich durch das Parteigeschrei gegen den Staatsbetrieb nicht irre machen lassen.