Protocoll,
gehalten in der Versammlung der Abgeordneten Morgens
den 30. März.
1) Zu den für die Theilnehmer der Hallischen Sulpfuria zu bestimmenden Puncten und Bedingungen wurde noch hinzu gefügt, daß sie selbst jeden von ihnen, der die abgefaßte Schrift nicht unterschreiben wolle, als Verrufenen anerkennen und gegen ihn verfahren wollten, wie der Burschenbrauch der Hallischen Burschenschaft bestimme.
2) Es erschienen die Bevollmächtigten der Hallischen Sulpfuria und unterschrieben die verlangten Puncte, und es war also für ihre Person der Bann aufgehoben.[6]
3) Ein aus Leipzig angekommener Brief wurde verlesen. Der Seniorenconvent erklärte darin, daß man zur Förderung aller guten Zwecke bereit sei, daß aber nach seiner Meinung eine allgemeine Burschenschaft in Leipzig nicht leicht errichtet werden könne.
4) Es wurden die mündlichen und schriftlichen Klagepuncte des ehemaligen Breslauer Burschen U. (jetzt in Berlin) gegen die Polen in Breslau gehört, und beschlossen, er solle den Thatbestand schriftlich aufsetzen, damit dann, nachdem auch jene gehört wären, in der Sache ein Weiteres bestimmt werden könne.[7]
5) Nachdem auf diese Weise die auf Brauchssachen Bezug habenden Angelegenheiten abgemacht waren, wurde zur Besprechung über die Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft geschritten. J., Abgeordneter von mehreren Burschenschaften aus Berlin, die eine solche wünschten, erkannte, auf Befragen den erwählten Sprecher und Schreiber an.
6) Es wurden von R. 19 Puncte als Grundlage zu einer allgemeinen Burschenschaft verlesen, und über dieselben einzeln abgestimmt. Leipzig begab sich seine Stimme, weil dort noch Landsmannschaften beständen.
Punct 1.[8] wurde von allen Deutschen Hochschulen anerkannt.
Punct 2. gleichfalls anerkannt. K. behielt sich nähere Erläuterung bei § 4. vor.
Anmerkung. Es wurde bestimmt, daß eine Deutsche Burschenschaft Ausländer unter sich aufnehmen könne, wenn sie nur von ihnen überzeugt sei, daß sie dem Zwecke einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft nicht schädlich, sondern eher förderlich sein würden, daß dieselben auch Ausländern eine eigene Verbindung neben sich gestatten könne, wenn nur diese ihr untergeordnet blieben, allein in Brauchssachen entscheidend stimmfähig sei, jedoch so, daß die Deutsche Burschenschaft wenigstens immer ⅔ der Stimmen erhalte.
K. für Heidelberg erklärte, daß die Burschenschaft sich, wegen der Zwistigkeiten und Vereine, die noch außer der Burschenschaft in Heidelberg beständen, aller Rechte auf Renoncen und Nicht-Burschenschaftsmitglieder enthalte, wenn sie nicht mit ihnen in Collision käme.
Die Kieler Abgeordneten behielten der Entscheidung ihrer Burschenschaft vor, ob der von ihr anerkannte Burschenbrauch in allen seinen Beziehungen auch für die nicht Verbündeten verpflichtend sein solle.
F. d. U.