Protocoll,
vom 1. April 1818.
1) L. aus Königsberg zeigte an, daß, da sein Mitabgeordneter D. unwohl sei, er seine Stimme mit übernommen habe, D. sich aber etwanige Bemerkungen noch vorbehalte.
2) B. für Marburg dankte den Jenaern für die Abfassung der 19 Puncte, bemühte sich darauf, auseinanderzusetzen, wodurch wir etwa den darin aufgestellten Zweck erreichen möchten, wobei er vor allen zur Erlangung wahrer vaterländischer Bildung, Streben nach umfassender Kenntniß, Ehrenhaftigkeit, und Freiheit, aber was die Burschenschaften auszeichnend unterscheiden solle, rücksichtslosen Gemeingeist und möglichste Gleichheit der Rechte empfahl. Es wurde von R. antwortend auf den 10. Punct verwiesen, wo schon zum Theil darüber verhandelt sei. Nur wurde noch in Betreff der Gleichheit vor dem Rechte folgendes Nähere verhandelt.
Es entstand:
Die übrigen Hochschulen bejahten die Frage; Jena, Kiel, Königsberg und Marburg aber, deren Bevollmächtigte noch nicht von ihrer Verfassung abgehen konnten, behielten sich Berathung mit ihren Burschenschaften vor. — Es wurde noch der Vorschlag gemacht, ob nicht diejenigen Burschenschaften, welche Füchse entweder nicht sogleich aufnehmen, oder denselben nach der Aufnahme keine Stimmfähigkeit zuerkennen würden, allen den Füchsen, welche einzutreten wünschten, Erlaubniß und Veranlassung geben wollten, vor der Aufnahme eine gewisse Anzahl von Versammlungen zu besuchen, damit auf der einen Seite dieselben Gelegenheit bekämen, die Eigenthümlichkeit des Lebens auf den Hochschulen kennen zu lernen, auf der andern Seite aber das peinliche Gefühl bei ihnen vermieden werde, einem Ganzen anzugehören, über dessen Wohl ihnen keine entscheidende Stimme zustehe, und so das Gesetz der möglichsten Gleichheit der Rechte nicht gekränkt werde.
Anmerkung. K. für Heidelberg bemerkte, daß er um des Allgemeinen willen von der Wahlfähigkeit zum Vorsteheramte für sogen. Füchse abstehe, wenn die anderen Hochschulen sich zur Stimmfähigkeit für Alle verstehen wollten.
Und es geschehe dies besonders der Einheit des Gesetzes willen.
3) Wurde der Wunsch geäußert, daß bei der Aufnahme alle Abstimmung durch bloßes Ja oder Nein wegfallen möge, sondern laut und mit Anführung der etwanigen Gründe gegen den Aufzunehmenden gestimmt werde, wobei auf §. 9. und 10. verwiesen wurde. — Rostock behielt sich hiebei Berathung mit ihrer Burschenschaft vor.
4) Wurde als zum Wesen der Burschenschaft gehörig anerkannt, daß kein Zweikampf zwischen den einzelnen Burschenschaften, als solchen, statt finden dürfe, sondern jeder unter ihnen obwaltende Streit schiedsrichterlich ausgeglichen werden müsse.
5) Wurde festgesetzt, es solle in dieser Versammlung der Abgeordneten noch kein förmliches Cartel, oder eine Verfassungsurkunde der großen allgemeinen Deutschen Burschenschaft verfaßt, sondern blos einige Grundgesetze derselben vorläufig entworfen werden, damit die Abgeordneten sie zur Berathung ihrer Burschenschaft mitnehmen könnten. Die vollständige Ausarbeitung müsse bis zur Versammlung am 18. Oktober ausgesetzt bleiben.
6) Sollte auch an die Hochschulen, welche keine Abgeordnete hierher gesandt, der Entwurf dieser Gesetze, die 19 Puncte zugleich mit einer Schrift, welche die Ansichten der Abgeordneten von dem Wesen der Burschenschaft näher ausspräche, so wie auch eine Aufforderung, dem hier gebilligten Grundsätzen beizutreten, übersandt werden.
Anmerkung. Berlin behielt sich vor, zu dieser Aufforderung nur dann mitzuwirken, wenn ihr Verein als Burschenschaft anerkannt würde.
F. d. U.