2. Kapitel.
Vererbung und Zuchtwahl.

Im vorhergehenden Kapitel ist es mir vor allem darum zu tun gewesen, dem Leser zu zeigen, daß die aufeinanderfolgenden Generationen aufs allerengste miteinander verknüpft sind. Geformte Teile des elterlichen Körpers haben sich losgelöst und setzen in dem neuen Gebilde, das wir Individuum nennen, das Leben fort, das sie im elterlichen Körper geführt haben. Das Neue an dem neuen Individuum ist nur, daß eine neue Mischung von Lebendigem erfolgt ist. Wir sind, wenigstens den Anlagen nach durchaus, körperlich und geistig, die Geschöpfe unserer Eltern und Ahnen. In dem elterlichen Chromatin, in dem Keimplasma oder Idioplasma, wie es auch genannt wird, ist unsere ganze Organisation vorherbestimmt. Durch das Keimplasma ist vorherbestimmt gewesen, daß wir Angehörige der Spezies Mensch geworden sind; von ihm hängen die Farbe unserer Haut, die Beschaffenheit unserer Haare, der Bau des Schädels und alle anderen Eigentümlichkeiten der Menschenrasse ab, die wir an uns tragen, alle Eigentümlichkeiten unseres Volksstammes innerhalb der Rasse; innerhalb der Eigentümlichkeiten des Volksstammes wieder alle Besonderheiten der Familie und alles mit der Individualität unserer Eltern Übereinstimmende in uns. Die Farbe unserer Augen, die Gestalt der Nase, des Mundes, der Ohren, die Statur, der Gang, die Gebärde, die Sprechweise, die geistige Begabung, der Charakter, das Talent und Temperament, kurz alles ist hier im Keimplasma in der Hauptsache schon festgelegt, so groß und wichtig auch die äußeren oder „Umwelts“-(„Milieu-“)Einflüsse sind, die die Keime während ihrer Entwicklung und bis zu ihrer Vereinigung und das Individuum nach der Vereinigung der elterlichen Keime treffen.

Wenn trotzdem selbst die Kinder gleicher Eltern in der Regel untereinander verschieden sind und nicht selten sogar sehr auffällige Unterschiede zeigen, so rührt dies — wenn wir von der merkwürdigen, noch nicht genügend aufgeklärten Tatsache der sog. Mutation, d. h. des plötzlichen Neuauftretens oder Verlustes einer vererbbaren Eigenschaft oder Anlage in einem Individuum, hier absehen — hauptsächlich von zwei Umständen her. Erstens davon, daß kaum jemals die Bedingungen, unter denen sich zwei Individuen entwickeln, ganz gleich sind und die Verschiedenheit der Lebensbedingungen bei gleichen Anlagen Verschiedenheiten des Aussehens und der Leistungen der Individuen herbeiführt (Modifikation, Lebenslage-Variation). Zweitens aber — und dies ist viel wichtiger! — davon, daß kaum jemals die Kinder desselben Elternpaares tatsächlich gleiche Anlagen erhalten.

Die Keimstoffe sind nämlich nichts Einheitliches! Die Erbmasse ist ein Konglomerat (Zusammenballung) einer ungeheuren Anzahl einzelner Anlagen (Erbeinheiten), welche in hohem Maße unabhängig voneinander vererbt werden. Wir haben gehört, daß bei der Reife der Keimzellen die Hälfte der Chromosomen und des Chromatins ausgestoßen wird. Bei dieser Ausstoßung trennen sich die zusammengehörigen väterlichen und mütterlichen Anlagen voneinander, und nur eine von ihnen bleibt in der reifen Keimzelle zurück (z. B. die Anlage zu brauner Augenfarbe, die etwa vom Vater ererbt war, oder die Anlage zu blauer, die von der Mutter ererbt war). Es ist aber rein zufällig, welche von diesen beiden Anlagen im einzelnen Falle zurückbleibt. Da es sich dabei um eine ungeheuere Zahl von Anlagenpaaren handelt, ist es klar, daß auf diese Weise eine ungeheuere Zahl von Kombinationen (Zusammenstellungen) der Anlagen bei der Reifung der Keimzellen entstehen muß; sowohl bei denen des Mannes wie bei denen der Frau. Und wieder ist es völlig dem Zufall anheimgegeben, welche von diesen verschiedenartigen Keimzellen des Vaters und der Mutter bei der einzelnen Befruchtung gerade zusammentreffen! Und nun wirken diese neukombinierten zusammengehörigen Anlagen wieder in verschiedener Weise aufeinander, mischen sich in einem Falle in ihrer Wirkung, während in einem andern Falle die eine die andere völlig unterdrückt!

Alle diese Umstände müssen bewirken, daß fast niemals zwei Individuen einander ganz gleich werden; müssen jene Unterschiede alles Geborenen in bezug auf Gestalt, Körperkraft, Gesundheit, Begabung, Tatkraft herbeiführen, die zwar im Vergleiche zu dem Übereinstimmenden klein, trotzdem aber für Wert und Schicksal des Individuums entscheidend sind!

Wie weit die Abhängigkeit der Beschaffenheit der Nachkommen von der Beschaffenheit der elterlichen Zeugungsstoffe geht, wird durch nichts klarer bewiesen als durch das Vorkommen von sog. identischen Zwillingen, zum Verwechseln ähnlichen Individuen, die infolge einer Störung des normalen Entwicklungsganges aus einem Ei und einem Samenkörperchen entstanden sind.

Wenn beim Menschen die Vererbung der Besonderheiten der Eltern und Familienstämme auf die Nachkommen nicht auffallender ist, so rührt dies davon her, daß wir bei der Gattenwahl meistens auf diese Eigentümlichkeiten keine Rücksicht nehmen, sondern von ganz anderen Beweggründen uns leiten lassen. Mit welcher Vollkommenheit individuelle Eigenschaften der Eltern auf die Nachkommenschaft vererbt und bei ihr ausgebildet werden können, zeigt die künstliche Zuchtwahl, die der Mensch unter seinen Haustieren und Kulturpflanzen trifft. Die Mittel, die er dabei anwendet, sind: Auslese der vollkommensten oder mit einer bestimmten erwünschten Eigenschaft ausgestatteten Exemplare für die Zucht, Kreuzung möglichst ähnlicher Individuen, Auslese der Nachkommen in demselben Sinne, Inzucht der erwünschten Varietät (Abart), strenge Reinzucht der Rasse, strengster Ausschluß aller minderwertigen, fehlerhaften oder kranken Exemplare von der Fortpflanzung und jeder Vermischung mit fremden Blute, sorgfältige Pflege der Brut. So gelingt es, binnen weniger Generationen Stämme von vollendeter Schönheit und Tüchtigkeit oder von auffallendester Besonderheit zu züchten. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn wir unter uns in ähnlich sorgfältiger Weise Zuchtwahl treiben würden, binnen weniger Generationen Menschenstämme erzeugt werden könnten, die alles, was es bisher von Menschen gegeben hat, an Schönheit, Kraft und Tüchtigkeit weit hinter sich lassen würden.

An nichts kranken die menschlichen Zustände so sehr, als daß viel zu viele Minderwertige, Dumme, Schwache, Faule, Gesellschaftsfeindliche erzeugt werden und viel zu wenig Vollwertige, Gescheite, Starke, Strebsame, Gemeinsinnige, Gewissenhafte!

Zwangsweise läßt sich auf absehbare Zeit die Züchtung einer edlen Menschenrasse nicht durchführen. Aber jeder sollte beim Abschluß der Ehe daran denken, daß die Kinder nicht vom Himmel fallen und Edles nur durch Erbschaft von Edlem entstehen kann, gut geratene Kinder nur durch glückliche Vereinigung des gut Geratenen der Ahnen. Die tüchtige Jugend sollte daher das hohe Ideal der bewußten Erzeugung und Fortpflanzung körperlich, geistig und sittlich bestbeanlagter Familienstämme, bewußter Zuchtwahl, erfassen und freiwillig befolgen. Vor solchen Generationen von Tüchtigen aus Tüchtigen müßten Minderwertigkeit und Nichtswürdigkeit bald das Feld räumen.

Wenn wir auch nicht zwangsweise Übermenschen züchten können, mit jener Gedankenlosigkeit und Leichtfertigkeit wie bisher darf es bei der Kindererzeugung jedenfalls nicht weitergehen! Es muß ins allgemeine Bewußtsein übergehen, daß es eines der schlimmsten Verbrechen ist, Kinder zu erzeugen, von denen man vorher wissen kann, daß sie höchstwahrscheinlich verkümmert, verkrüppelt, schwer krank oder mit schwerer Krankheitsanlage behaftet sein werden. Tausende und Tausende werden erzeugt, die besser unerzeugt geblieben wären. Namenloses Elend, eine unendliche Summe von Schmerz und Qual wird dadurch immer von neuem in die Welt gebracht! Vernunftbegabten Wesen geziemt es nicht, so zu handeln.

Wenn ein Mensch von Geburt auf mit Fehlern oder Krankheit behaftet, zu bestimmten Erkrankungen veranlagt oder im allgemeinen schwächlich und wenig widerstandsfähig ist, so kann dies sehr verschiedene Ursachen haben. Es kann darauf beruhen, daß er aus Keimstoffen hervorgegangen ist, die von den Ahnen her fehlerhaft oder minderwertig sind (Vererbung im eigentlichen Sinne). Es kann sein, daß von Hause aus gutgeartete Keimstoffe erst im Leibe der Eltern verschlechtert worden sind (Keimverderb). Es kann sein, daß ein aus gesunden und kräftigen Keimen hervorgegangener Sprößling während seines Lebens im Mutterleibe geschädigt oder krank geworden ist.

Es gibt aber auch nicht wenige Fälle, wo es nur so scheint, als ob das Kind bereits krank und minderwertig geboren worden wäre und in Wahrheit seine Krankheit oder Minderwertigkeit auf Schädigungen beruht, die es erst nach der Geburt in seiner frühesten Kindheit erfahren hat. Es ist wichtig, diese Dinge zu unterscheiden, da sie beim Abschluß der Ehe und bei der Kindererzeugung berücksichtigt werden müssen.

Was die im eigentlichen Sinn vererblichen Fehler und Mängel des Keimplasmas anbelangt, so ist zunächst zu sagen, daß es eine Reihe von Bildungsfehlern gibt, die bei sonstiger normaler Beschaffenheit von Generation auf Generation, manchmal mit Überspringung einzelner Glieder der Kette, vererbt werden. Zum Teile sind sie ganz geringfügig und nicht beachtenswert, z. B. Muttermale oder Vertauschung von rechts und links bei der Lagerung der Eingeweide. Viel bedeutungsvoller ist die Vererbung von schlechter, zu Zahnfäule (Karies) neigender Zahnbeschaffenheit, von Kurzsichtigkeit, Farbenblindheit und anderen Fehlern des Auges, von gewissen Formen unheilbarer, fortschreitender Schwerhörigkeit, die Vererbung überzähliger Finger und Zehen, der Hasenscharte (gespaltene Oberlippe oder Oberkiefer), des Wolfsrachens (gespaltener Gaumen), von Mißbildungen der Finger und der Hände. Höchst ungünstig für die Nachkommenschaft ist die vererbliche Verkümmerung der Brustdrüse, wegen der damit verbundenen Unfähigkeit zum Stillen. Ein anderer böser ererbter Bildungsfehler ist die sog. Bluterkrankheit oder Hämophilie. Die geringste Verletzung kann beim „Bluter“ fast unstillbare Blutverluste und selbst den Tod durch Verblutung herbeiführen.

Höchst merkwürdig ist bei dieser glücklicherweise seltenen Krankheit, daß sie nur bei den männlichen Nachkommen auftritt und nur durch die selbst gesund bleibenden weiblichen Nachkommen vererbt wird. Diese Latenz (das Verborgenbleiben) der Erbeigenschaften in den weiblichen Gliedern eines Familienstammes kommt übrigens auch bei anderen krankhaften sowie bei lebensnützlichen Anlagen (Talenten) vor; geradeso, wie Frau und Mann gewisse Besonderheiten der Merkmale des anderen Geschlechtes (z. B. des Bartwuchses, der Form und Größe der Brüste) verborgen auf ihre Söhne bzw. Töchter vererben.

Auf vererblichen Fehlern der Keimstoffe beruht ferner die Neigung der Mitglieder mancher Familien zu gewissen Stoffwechselkrankheiten, wie namentlich zur Gicht, zur Fettsucht, zur Zuckerharnruhr; die Neigung zu gewissen langwierigen Hautkrankheiten, insbesondere zu den sog. Flechten. Auch gewisse Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße, die zum Schlagflusse führen, scheinen auf erblicher Grundlage zu entstehen.

Allgemein bekannt ist es endlich, daß in einzelnen Familien die Neigung zu Geisteskrankheiten und nervösen Leiden mannigfacher Art sich forterbt. Dabei ist bemerkenswert, daß die Art des Nervenleidens bei den verschiedenen Familiengliedern sehr verschieden sein kann. Einige zeigen reizbare Schwäche oder Exzentrizität in ihren Meinungen und Neigungen, jähen Wechsel ihrer Stimmung, andere leiden an Krämpfen, Lähmungen, Epilepsie; neben eigentlichen Geisteskrankheiten treten Hysterie, Hypochondrie, Trunksucht, Neigung zu geschlechtlichen Ausschweifungen, zu Selbstmord, zu Verbrechen auf. Das Vererbte ist eine abnorm leichte Störbarkeit und Verwundbarkeit des Nervensystems. Welche Krankheit sich dann tatsächlich entwickelt, scheint bis zu einem gewissen Grade vom „Zufall“ abzuhängen. Nach neueren Forschungen ist es aber gewiß, daß es verschiedenartige krankhafte Veranlagungen des Nervensystems gibt, z. B. besondere Anlagen zu Verrücktheit, zu Epilepsie usw. Ein erheblicher Bruchteil der Nachkommen pflegt übrigens selbst bei schwerer Belastung von wirklicher Erkrankung freizubleiben, und bei manchen Arten solcher Vererbungen können neben der fehlerhaften Anlage hohe geistige Begabung, Talent, Schwung und Tatkraft einhergehen. Bei schwerster Belastung zeigen einzelne Familienglieder auch körperliche Bildungs- und Entwicklungsfehler (die sog. Degenerationszeichen).

Viel häufiger als eine solche begrenzte Fehlerhaftigkeit der Keime, die sich in bestimmten Bildungsfehlern und Krankheitsanlagen der im übrigen vielleicht völlig gesunden und kräftigen Nachkommen äußert, ist ihre Minderwertigkeit und Schwächlichkeit im ganzen, wie sie in der Lebensschwäche und kümmerlichen körperlichen, intellektuellen und moralischen Entwicklung des Kindes und in seiner Kränklichkeit, d. h. seiner geringen Widerstandsfähigkeit gegen äußere Schädlichkeiten, zutage tritt.

Diese Lebensschwäche der Keime kann wieder etwas sein, was schon von den Vorfahren ererbt ist. Meistens aber ist sie erst die Folge der ungünstigen Bedingungen, unter denen die Keime im Körper der Eltern gewachsen sind.

So ist die Schwächlichkeit der Kinder nicht selten einfach auf das unpassende Alter der Eltern zurückzuführen. Nur innerhalb einer gewissen Lebensperiode steht die Keimbildung auf voller Höhe. Kinder zu junger Eltern (Mutter unter 20, Vater unter 24 Jahren) sind nicht selten lebensschwach und sterben daher zahlreicher schon im ersten Lebensjahr wieder ab. Es kommen bei ihnen auch häufiger als sonst Bildungsfehler, wie Hasenscharte, Wolfsrachen, Idiotie, vor, zum Zeichen, daß die Keimstoffe der Jugendlichen häufiger nicht allein weniger kräftig, sondern auch mit Fehlern behaftet sind. Bemerkenswert ist auch, daß jugendliche Mütter verhältnismäßig häufig Zwillinge gebären. Sie teilen diese Eigenschaft mit den älteren Frauen. Wie die zu jungen gebären zu alte Frauen häufiger lebensschwache Kinder. Auch Idiotie kommt unter den Kindern von Frauen über 40 Jahre häufiger vor als unter solchen von Frauen in der Vollkraft. Ebenso wie höheres Alter der Mutter wirkt das des Vaters (über 50 Jahre) im Durchschnitt nicht günstig.

Ungünstig auf die Produktion der Keimstoffe wirken schlechte äußere Lebensbedingungen, wie unzureichende Ernährung, körperliche Überanstrengung durch Arbeit, durch geschlechtliche Exzesse beim Manne, zu zahlreiche und zu rasch aufeinanderfolgende Schwangerschaften bei der Frau, ungünstiges Klima (Aussterben der europäischen Familien in den Tropen) und anderes.

Auch manche akute (heftige und kurzdauernde) und namentlich chronische (langwierige) Erkrankungen des elterlichen Körpers schädigen die Keimstoffe. Weitaus am gefährlichsten sind diesen die chronischen Vergiftungen.

Als der Nachkommenschaft besonders gefährliche Gifte sind zu nennen: der Alkohol, das Morphium, die giftigen Metalle und unter diesen das Blei und das Quecksilber, ferner gewisse von Mikrobien herrührende Gifte.

Unter diesen letzteren ist mit Recht besonders berüchtigt das syphilitische Gift, das bei der Syphilis, der wichtigsten unter den sog. Geschlechtskrankheiten, im Körper auftritt. Dieses Gift vor allen führt zum Verderb vieler von Hause gesunder Keimstoffe und bedroht die modernen Völker mit Degeneration; dieses Gift ist es, das die städtischen Familien in ungeheuerem Umfang ausrottet.

Infolge der Vergiftung des elterlichen Organismus mit diesem Gifte kommt es zu einer Verkümmerung der Zeugungsstoffe, die sich in dem Auftreten von Fehl-, Früh- und Totgeburten, in Lebensschwäche der Kinder, Mißbildungen und Verkümmerungen, nervösen Leiden, allgemeinem Siechtum und geringer Widerstandskraft gegen äußere Schädlichkeiten äußert. Besonders nachdrücklich möchte ich darauf hinweisen, daß die elterliche Syphilis in sehr hohem Maße für Tuberkulose zu disponieren (geneigt machen) scheint.

Nächst dem Syphilisgifte dürfte der Alkohol die wichtigste Ursache des Keimverderbs sein. Es ist erwiesen, daß Säufer sehr häufig unfruchtbar sind, und daß dies auf einem vorzeitigen Schwund der Hoden beruht. Unzählige ärztliche Erfahrungen scheinen zu beweisen, daß auch schon eine geringergradige chronische Vergiftung des elterlichen Körpers mit Alkohol in geringerer Lebensfähigkeit, in Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Nachkommen und insbesondere in der Minderwertigkeit ihres Nervensystems sich äußert. Kinder von eigentlichen Trinkern leiden überaus häufig an Idiotie, Geisteskrankheiten, Epilepsie, Trunksucht usw., wobei es allerdings schwierig zu entscheiden ist, inwiefern nicht schon die Trunksucht des Vaters als ein Zeichen für die ererbte Krankhaftigkeit seines eigenen Zentralnervensystems anzusehen ist.

Bei elterlicher Syphilis kommt noch etwas anderes vor als die Vergiftung der Keimstoffe im kranken elterlichen Körper. In einem gewissen Stadium der Syphilis kann Ansteckung des befruchteten Keimes mit dem Syphilisparasiten, der Spirochaete pallida, erfolgen, so daß das Kind bereits mit Syphilis behaftet geboren wird oder schon im Mutterleibe infolge der Ansteckung mit Syphilis abstirbt. Solche Fälle sind leider sehr häufig.

Anders steht es bei der Tuberkulose der Eltern. Es kann auch hier vorkommen, daß das Kind bereits mit dem Tuberkelbazillus angesteckt geboren wird. Dies scheint indessen nicht vom Vater, sondern nur von der Mutter aus möglich zu sein und überaus selten vorzukommen. Erst nach der Geburt droht dem Kinde die Hauptgefahr, von seinen tuberkulösen Eltern oder sonstigen Verwandten angesteckt zu werden. Besonders gefährlich ist ihm der Tuberkelbazillen enthaltende Auswurf der Mutter und ihre Tuberkelbazillen enthaltende Milch. Die Gefahr ist um so größer, als eine überaus häufige Folge der elterlichen Tuberkulose Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Kinder ist, wodurch ihre Widerstandskraft allen äußeren Schädlichkeiten gegenüber von vornherein herabgesetzt ist.

Man spricht aber auch von einer spezifischen (einseitigen) Neigung, an Tuberkulose zu erkranken. Man spricht sogar von einem „tuberkulösen Habitus“ (äußerer Beschaffenheit). Leute mit „tuberkulösem Habitus“ sind charakterisiert durch große Körperlänge bei geringem Brustumfang, langem, flachem, oben engem Brustkorb mit abstehenden Schulterblättern und durch schlechte, schlaffe Körperhaltung. Diese Leute sind dabei mager, blutarm und größerer körperlicher Anstrengung nicht gewachsen, leicht in Schweiß versetzt; sehr häufig sind sie nervös leicht erregbar, von rascher Auffassung und lebhaftem Gemüte, aber von geringer Ausdauer. Ihre Muskeln sind schwach entwickelt, ihre Schleimhäute zart und blaß, ihr Appetit und ihre Verdauungskraft häufig gering. Ihr Herz ist leicht erregbar, aber schwach. Auffallend ist bei ihnen der rasche Wechsel von Röte und Blässe des Gesichtes, die Kühlheit von Händen und Füßen. Die genaue anatomische Untersuchung hat gezeigt, daß ihr Herz im Verhältnisse zu ihrer Körpergröße zu klein, ihre Blutgefäße zu eng sind.

Dieser Habitus kann indessen auch bei Kindern von Eltern auftreten, welche weder tuberkulös erkrankt noch hereditär (erblich) belastet sind; andererseits bei Kindern tuberkulöser Eltern fehlen. Er führt auch keineswegs mit Notwendigkeit zu tuberkulöser Erkrankung. Es ist überhaupt zweifelhaft, ob es eine spezifische Disposition (einseitige Empfänglichkeit) für Tuberkulose gibt und ob nicht die Häufigkeit der Tuberkulose in gewissen Familien neben der schon erwähnten Schwächlichkeit und geringen Widerstandsfähigkeit von Kindern kränklicher Eltern überhaupt, einfach auf der frühzeitigen massenhaften Ansteckung beruht, der die Kinder in solchen Familien, in der Nachbarschaft von Hustenden und Spuckenden ausgesetzt sind. Tatsächlich kann man nachweisen, daß die Kinder aus solchen Familien schon in den ersten Lebensjahren bis zu 90 und 100 Prozent angesteckt werden, während es bei Kindern aus nicht tuberkulösen Familien 18 und noch mehr Jahre dauern kann, bis alle infiziert sind. Übrigens kommt es auch nach erfolgter Ansteckung in der Regel nur unter Zusammenwirken ungünstiger Umstände, unter denen namentlich schlechte oder falsche Ernährung, körperliche Überanstrengung, Exzesse in baccho et venere und schwächende Krankheiten zu nennen sind, zum Ausbruch der Krankheit. Unter dem Zusammenwirken solcher Einflüsse können auch Menschen aus gesundem Stamme an Tuberkulose erkranken; die Nachkommen von tuberkulösen Eltern erkranken nur häufiger und erliegen der Krankheit rascher. In den schlimmsten Fällen vermögen die sorgfältigste Pflege, die beste Ernährung, die größte körperliche Schonung Erkrankung und Tod im kräftigsten Lebensalter nicht zu hindern. Aber so schlimm steht es glücklicherweise selten. In den meisten Fällen kann man durch möglichst frühzeitige Absonderung der Kinder von Personen mit offener Tuberkulose und durch Schaffung guter hygienischer Verhältnisse, durch Vermeidung aller Ausschweifungen, durch Enthaltsamkeit von Alkohol auch solche disponierte Personen vor der Krankheit bewahren. Man ist jetzt geneigt anzunehmen, daß ihre Neigung, an Tuberkulose zu erkranken, davon herrührt, daß sie seit der ersten Kindheit in einzelnen tuberkulös erkrankten Organen, z. B. in erkrankten Lymphdrüsen, besonders reichliche Mengen von Tuberkelbazillen mit sich herumtragen, die gelegentlich in die Lunge geraten und hier die Schwindsucht hervorrufen können.

Im Zusammenhange mit der Vererbung muß auch die sog. Inzucht besprochen werden, d. h. die Kindererzeugung zwischen nahen Blutsverwandten. Sie ist nicht an sich schädlich. Dies lehren die Erfahrungen der Tier- und Pflanzenzüchter, die gerade durch eine vorsichtige Inzucht vorzügliche Rassen herzustellen imstande sind. Sie darf sich nur nicht in zu vielen Generationen wiederholen, sonst führt sie zur Unfruchtbarkeit. Alle Völker, welche eine bedeutende Rolle in der Geschichte gespielt haben, wie die nordische Rasse oder die Juden, sind ohne Zweifel aus einer weit getriebenen und lange fortgesetzten Inzucht hervorgegangen.

Die Gefahr der Inzucht für den Menschen liegt darin, daß nahe Verwandte häufig die gleichen Anlagen zu Bildungsfehlern und Krankheiten haben und die ungünstige Wirkung dieser Anlagen sich dann bei den Nachkommen summiert. Der Züchter schließt dies so gut als möglich aus, indem er nur tadellose Exemplare paart. Beim Menschen fehlt aber diese sorgfältige und scharfe Auslese und ließe sich vielfach auch gar nicht treffen, weil wir gar nicht jene Kenntnisse über unsere Stammbäume haben, über welche der Züchter bei seinen Tieren verfügt. Man muß daher vor Verwandtenehen dringend warnen. Daß die Natur Einrichtungen getroffen hat, namentlich bei vielen Blütenpflanzen, um die Selbstbefruchtung zu verhüten, kann uns auch als Fingerzeig dienen.

Wie enge Blutsverwandtschaft meistens schädlich wirkt, so ist auch die Kreuzung von Rassen, die sich zu ferne stehen, nicht günstig. Solche Ehen sind häufig auch wenig fruchtbar. So treffen in Preußen auf 100 rein christliche Ehen 454 Kinder, auf 100 rein jüdische 421, auf 100 Ehen zwischen Juden und Christen aber nur 138 bis 178 Kinder. Allerdings ist es wahrscheinlich, daß hierbei auch die sozialen Verhältnisse, d. h. die absichtliche Einschränkung der Kinderzahl eine sehr große Rolle spielt.

Die vorstehenden Erörterungen dürften genügen, um zu zeigen, welch ungeheuer ernstes Geschäft die Gattenwahl ist oder vielmehr sein sollte! Freilich dürfen wir auch nicht zu ängstlich und wählerisch sein. Völlig normal und frei von fehlerhaften oder minderwertigen Anlagen ist kein einziger Mensch. In der Regel ist auch nur ein Bruchteil der Keime, welche ein mit — selbst ernstlicheren — vererblichen Fehlern, Krankheiten oder Krankheitsanlagen behaftetes Individuum erzeugt, mit der schlimmen Erbschaft behaftet. Selbst dann ferner, wenn ein mit der krankhaften Anlage behafteter Keim an der Entstehung eines Kindes beteiligt ist, muß nicht in allen Fällen der Fehler oder die Krankheit zur Entwicklung kommen, da bei manchen Keimfehlern die krankhafte Beschaffenheit des einen Keimes durch die gesunde des anderen unwirksam gemacht, unterdrückt wird [Dominanz oder Prävalenz (Vorherrschaft) der normalen Anlage über die krankhafte; Rezession (Rücktritt) der krankhaften Anlage gegenüber der normalen], und da bei manchen krankhaften Anlagen zweckmäßige Lebensweise den wirklichen Ausbruch der Krankheit zu verhindern vermag. Durch fortgesetzte Kreuzung mit Stämmen, welche von der gleichen krankhaften Anlage frei sind, kann bei solchen Anlagen das Krankhafte dauernd verborgen gehalten und trotz dem Vorhandensein der krankhaften Anlage in gar manchen der Nachkommen eine ganze Reihe von Generationen erzeugt werden, welche von der betreffenden Krankheit vollkommen frei ist. Nur wenn bei unzweckmäßiger Gattenwahl zwei krankhafte Anlagen gleicher Art zusammentreffen, tritt dann die ererbte krankhafte Anlage in dem betroffenen Nachkommen als Krankheit hervor. So scheint es sich glücklicherweise mit der Mehrzahl der Krankheitsanlagen des Nervensystems zu verhalten, bei denen also die richtige Kreuzung für die individuelle Gesundheit der Nachkommen von ausschlaggebender Wichtigkeit ist.

Aber nicht immer ist das Verhältnis der krankhaften zur gesunden Anlage ein solches, wie wir es soeben besprochen haben; in nicht wenigen Fällen dominiert die krankhafte Anlage über die normale, so daß alle Individuen, welche die abnorme Anlage besitzen, auch tatsächlich abnormal geraten!

Die beiden Tafeln 3 und 4 werden die Regelmäßigkeit klarmachen, mit welcher die Vererbung der einzelnen Anlagen (Erbeinheiten) von den Eltern auf die Kinder erfolgt, und die verschiedene Wirkung, welche die Vererbung einer bestimmten Anlage auf die Beschaffenheit der Kinder hat, je nachdem diese Anlage sich dominant oder rezessiv verhält. Wir können hier selbstverständlich nur die einfacher gelagerten Vererbungsweisen besprechen. Es gibt auch verwickeltere; z. B. solche, bei denen eine Mehrheit von Erbeinheiten zusammentreffen muß, damit ein Merkmal (Eigenschaft) zum Vorschein kommt.

Tafel 3.

Vererbung einer dominanten Anlage.


GRÖSSERES BILD

Auf Tafel 3 ist die Vererbung einer dominanten Anlage dargestellt. Jeder kleine rote Kreis bedeutet eine väterliche oder mütterliche Keimzelle, welche die dominante Anlage (z. B. die für Sechsfingrigkeit) besitzt, jeder kleine weiße eine Keimzelle, welche diese Anlage nicht besitzt. Jeder große rote Kreis bedeutet eine Person, welche die Anlage zeigt, also z. B. mehr als fünf Finger (Zehen) an einer Gliedmaße besitzt; jeder große weiße Kreis eine Person, welche die Anlage nicht zeigt, durchwegs die normale Finger-(Zehen-)Zahl aufweist. Die in die großen Kreise eingezeichneten (weißen und roten) Halbkreise bedeuten wieder die Keimzellen, welche von der betreffenden Person gebildet werden. Sind beide eingezeichneten Halbkreise rot, so heißt das, daß alle Keimzellen, welche die betreffende Person hervorbringt oder hervorbringen wird, mit der dominanten Anlage behaftet sind; sind beide Halbkreise weiß, so sind sämtliche Keimzellen frei von der Anlage; ist ein Halbkreis rot und der andere weiß, so heißt das, daß die eine Hälfte der Keimzellen dieser Person die Anlage besitzt und die andere nicht.

Die zweimal zwei kleinen Kreise in der ersten Säule bedeuten die je zwei Keimzellen, aus deren Vereinigung die Eltern hervorgegangen sind, und ebenso die Keimzellen, welche sie selbst produzieren. Wie man sieht, sind in bezug auf eine dominante Anlage sechs Fälle möglich: 1. Beide Eltern sind aus je zwei Keimzellen mit der Anlage hervorgegangen und produzieren auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage; oder 2. der eine der Eltern ist aus zwei Keimzellen mit der Anlage hervorgegangen und der andere aus einer Keimzelle mit und einer Keimzelle ohne diese Anlage, und der erstere produziert dabei auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage und der zweite je zur Hälfte Keimzellen mit und ohne Anlage; oder 3. der eine ist aus zwei Keimzellen mit, der andere aus zwei Keimzellen ohne die Anlage entstanden; oder 4. beide sind aus je einer Keimzelle mit und einer ohne die Anlage entstanden; oder 5. der eine aus einer Keimzelle mit und einer Keimzelle ohne die Anlage, der andere aus zwei Keimzellen ohne die Anlage; oder endlich 6. alle Keimzellen waren frei von der Anlage, und daher sind dann auch alle neu produzierten frei davon.

In der zweiten Säule bedeuten die viermal zwei kleinen Kreise die möglichen Fälle der Kombination der von den Eltern produzierten Keimzellen. Also dort, wo die Eltern ausschließlich Keimzellen mit der Anlage hervorbringen, ist selbstverständlich nur eine Kombination möglich; dort, wo der eine der Eltern nur Keimzellen mit der Anlage, der andere zur Hälfte Keimzellen mit und Keimzellen ohne die Anlage produziert, sind zweierlei Kombinationen möglich, die mit gleicher Häufigkeit auftreten werden usw.

In den folgenden drei Säulen findet man dann die Beschaffenheit der Kinder und ihrer Keimzellen angegeben. Im Falle 1 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen nur Keimzellen mit der Anlage dazu hervor; im Falle 6 sind alle Kinder normalfingrig und bringen auch nur normale Keimzellen hervor; im Falle 3 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen alle zur Hälfte Keimzellen mit und zur Hälfte Keimzellen ohne die Anlage hervor usw.

Man sieht, daß bei dominanter Anlage alle Personen, welche die Anlage empfangen haben, auch diese Anlage zeigen, und daß nur solche Personen, welche die Anlage zeigen, diese Anlage vererben können.

Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn es sich um eine rezessive Anlage, z. B. um Taubstummheit, handelt, wie Tafel 4 lehrt. Die Zeichen bedeuten hier dasselbe wie auf Tafel 3, nur daß die kleinen roten Kreise und Halbkreise hier Keimzellen mit einer rezessiven Anlage bedeuten und die großen roten Kreise Personen, welche diese rezessive Anlage zeigen; nach der Erklärung, welche soeben für Tafel 3 gegeben wurde, wird auch Tafel 4 sofort verständlich sein.

Tafel 4.

Vererbung einer rezessiven Anlage.


GRÖSSERES BILD

Wieder sind alle sechs möglichen Fälle der Anlagenkombination der Eltern in Betracht gezogen. Man sieht, daß hier durchaus nicht alle Personen, welche die Anlage empfangen haben, diese auch zeigen, sondern nur jene, welche die Anlage zweimal empfangen haben, und daß eine Generation existieren kann, welche selbst keine Spur der krankhaften Anlage zeigt, aber (s. Fall 3) in allen ihren Gliedern Keimzellen produziert, welche zur Hälfte die Anlage besitzen und daher beim Zusammentreffen mit einer zweiten gleichartigen Keimzelle kranke Personen hervorrufen.

Die Angabe in den Tafeln 3 und 4: „Von je 4 Kindern zeigen (zeigen nicht) die Anlage“ darf natürlich nicht wörtlich genommen werden, als ob in den Fällen 2, 4 und 5 wirklich in jeder einzelnen Gruppe von 4 Geschwistern die Verteilung der Anlagen und Eigenschaften genau nach der Regel vor sich gehen müßte. Es verhält sich hier genau so wie mit dem Satze, „daß gleichviel Knaben und Mädchen geboren werden (genau 106 Knaben auf 100 Mädchen)“. Diese Regelmäßigkeit tritt erst dann hervor, wenn eine sehr große Masse von Geburten durchgezählt wird. In den einzelnen Familien gibt es bekanntlich die größten Abweichungen davon.

Zusammenfassend wäre als vernünftige Regel für die Zulässigkeit der Kindererzeugung etwa folgendes hinzustellen: Leute mit ernsteren Bildungsfehlern, Idioten, Schwachsinnige, Irrsinnige, Epileptische, Säufer, verbrecherische Naturen, chronisch Kranke wie: an Tuberkulose Leidende, Syphilitische im primären und sekundären Stadium, dürfen sich an der Fortpflanzung nicht beteiligen. Ebenso taugen wenig zur Fortpflanzung Individuen, welche in ihrer körperlichen Entwicklung zurückgeblieben sind oder deren Geschlechtscharaktere mangelhaft ausgeprägt sind; also namentlich nicht Frauen mit schlecht entwickelten Brüsten und Hüften oder solche, die nicht oder von Anfang an unregelmäßig oder krankhaft menstruieren. Schlechte Entwicklung des Knochengerüstes, deutliche Zeichen früherer Rachitis (englische Krankheit) sind bei der Frau besonders deshalb bedenklich, weil dann nicht selten auch Fehler am knöchernen Becken vorhanden sind, welche das Gebären erschweren oder selbst unmöglich machen können. Schlechte Zähne lassen befürchten, daß die Frau nicht imstande sein werde, ihre Kinder zu stillen, da beide Gebrechen sehr häufig zusammen auftreten.

Glücklicherweise findet der unverdorbene Geschmack des Mannes nur solche Frauen schön und verlockend, bei denen der ganze Körper und insbesondere die Geschlechtscharaktere gut entwickelt sind und die daher auch zur Zeugung am besten geeignet erscheinen. Wer kräftige Kinder zu erhalten wünscht, suche sich überhaupt einen kräftigen, gesunden Gatten. Wer selbst nicht ganz kräftig ist, muß um so mehr trachten, eine kräftige, blühende Frau zu bekommen.

Leider täuscht aber oft der Schein; die Jugendblüte verhüllt manche Mängel. In sehr vielen Fällen ist auch die hervorragende Beschaffenheit eines Individuums („Plusvariante“) rein individuell und nicht vererblich. Ebenso können allerdings auch Schwächlichkeit oder gewisse Arten von Kränklichkeit einer Minusvariante rein individuell sein; bei guten Keimstoffen! Es ist daher unbedingt notwendig, sich nicht allein um die Beschaffenheit des zu ehelichenden Individuums selbst, sondern auch um seine Abstammung zu kümmern. Gute Abstammung gibt die beste Bürgschaft für gute Nachkommen! Viel verläßlicheren Aufschluß als die Betrachtung des einen Individuums allein gewährt die Betrachtung der Beschaffenheit und Lebensführung seiner Eltern. Haben diese tüchtig und rechtschaffen gelebt, erfreuen sie sich eines gesunden Alters, oder sind sie nach einem gesunden Leben an zufälligen Krankheiten gestorben, welche ohne ererbte Anlage auftreten, so darf man hoffen, daß die Tochter oder der Sohn von tüchtigem und gesundem Stamme sei und daher selbst eine gute Beschaffenheit besitzen und gute Keime liefern werde. Hat die Mutter ihre Kinder gesäugt, so darf man zuversichtlicher hoffen, daß auch die Tochter dazu imstande sein werde, als wenn die Mutter dazu unvermögend war.

Man achte aber auch auf die Beschaffenheit etwa vorhandener Geschwister und darauf, an welchen Krankheiten verstorbene Geschwister zugrunde gegangen sind. Denn wir haben schon gehört, daß gewisse krankhafte Anlagen in einzelnen oder allen Individuen einer Generation verborgen bleiben, in deren Nachkommen aber wieder hervortreten können, also „latent“ (verborgen) vom Großelter auf den Enkel übertragen werden können.

Soweit es möglich ist, ziehe man daher auch Erkundigungen über die weitere Aszendenz (Ahnenschaft), über die Großeltern usw. ein. Man achte insbesondere darauf, ob etwa die gleiche Anomalie oder krankhafte Anlage in beiden Familienstämmen, dem väterlichen und dem mütterlichen, aufgetreten ist. In diesem Falle ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß das Individuum selbst erkranken oder die krankhafte Anlage auf seine Nachkommen vererben wird, auch wenn augenblicklich keine Krankheitserscheinungen an ihm wahrzunehmen sind.

Je schwerer das Leiden ist, um das es sich handelt, um so größer ist die Gefahr für die Nachkommen, um so weniger läßt es sich daher verantworten, wenn ein schwer belastetes Individuum Kinder erzeugt.

Ein rühmenswertes Beispiel von Entsagung haben die Mädchen von Tenna, einem Dorfe in Graubünden, gegeben. In diesem Dorfe hauste die Hämophilie durch viele Generationen und griff infolge der Inzucht immer mehr um sich. Da beschlossen die Mädchen aus den belasteten Familien, die, wie wir wissen, selbst von dieser Krankheit stets verschont bleiben, auf die Ehe zu verzichten und so die Krankheit zum Erlöschen zu bringen!

Je unbedeutender sich nach der Häufigkeit des Vorkommens und nach der Schwere der Mängel die erbliche Belastung darstellt, um so eher ist die Fortpflanzung zulässig.

Von größter Bedeutung ist es natürlich bei Vorhandensein einer vererblichen krankhaften Anlage in einer Familie, zu wissen, ob es sich um eine dominante oder um eine rezessive Anlage handelt (s. o.). Wenn ein Individuum frei ist von einer in seiner Familie vorkommenden Krankheit mit einer beim eigenen Geschlechte dominanten Anlage, dann wird es sicher nur normale Keime liefern. Dagegen wird ein Individuum, das selbst von einer Familienkrankheit mit rezessiver Anlage frei ist und frei bleibt, trotzdem krankhafte Keime liefern können. Leider ist unsere wissenschaftliche Kenntnis in dieser Hinsicht noch nicht sehr groß, so daß es als eine der wichtigsten Regeln bezeichnet werden muß, unter allen Umständen auf Kreuzung mit gesundem, d. h. mindestens von der eigenen krankhaften Familienanlage freiem Stamme zu achten. Am sichersten wäre es für die Zukunft, wenn alle Personen, in deren Aszendenz schlimme rezessive Anlagen heimisch sind, sich der Fortpflanzung gänzlich enthalten würden, gleichgültig, ob sie selbst krank sind oder nicht. Dieser Grundsatz ist aber heute, wo gewisse rezessive Anlagen, wie die Krankhaftigkeiten des Nervensystems, so häufig sind, völlig undurchführbar. Aber die Kreuzung mit gesundem Stamm sollte bei Vorhandensein von rezessiven Krankheitsanlagen als Gewissenspflicht betrachtet werden.

Die Gatten müssen auch alles zu tun suchen, um durch entsprechende eigene Lebensweise und durch Schaffung günstiger Entwicklungs- und Lebensbedingungen für die Nachkommenschaft das Hervortreten der ererbten krankhaften Anlagen zu verhindern (s. o.).

Zu junge und zu alte oder erkrankte Personen sollen keine Kinder zeugen. Sowohl zu enge Verwandtschaft als zu große Verschiedenheit der Abstammung sind der Fortpflanzung ungünstig.

Selbst bei bester Abstammung, passendstem Alter und gesundem Aussehen der Erzeuger kann die Nachkommenschaft schlecht ausfallen. Es kommt gar nicht selten vor, daß scheinbar völlig gesunde Eltern aus gutem Stamme kranke oder schwer zu Krankheit veranlagte Kinder erzeugen. Dann ist Keimverderb im Spiele. So kommt es z. B. vor, daß aus der Ehe eines geheilten Syphilitikers Kinder hervorgehen, die eines nach dem anderen tuberkulös werden. Überaus häufig ist es, daß Leute, die Mißbrauch mit alkoholischen Getränken treiben oder getrieben haben, selbst scheinbar gesund bleiben, aber unfruchtbar sind oder überwiegend lebensschwache, mehr oder weniger verkümmerte und minderwertige, insbesondere zu Tuberkulose, zu Herz-, Nieren-, Nervenkrankheiten neigende Kinder erzeugen. Die auffallend häufige Verkümmerung der Familien der akademisch Gebildeten ist ohne Zweifel im wesentlichen die Folge der traurigen akademischen Trink- und Sexualsitten und ihrer Fortsetzung weit in die Philisterzeit hinein. Auch manche Berufsschädigungen scheinen einen sehr üblen Einfluß auf die Keime ausüben zu können, ohne daß das die Keime liefernde Individuum selbst auffällig krank zu sein braucht. Besonders schädlich wird der Nachkommenschaft angestrengte Berufstätigkeit der Frau. Überreichliche Ernährung schadet ebenfalls — wie bei Tieren und Pflanzen nachgewiesen ist — der Erzeugung guter Keime. Vielleicht gibt es auch noch andere schädliche Einflüsse im Leben der Wohlhabenden und der Städter, welche ihre Keime verschlechtern. Sicher ist, daß die lebenskräftigsten Keime in der Regel von Individuen zu erwarten sind, die selbst vom Lande stammen oder väter- oder mütterlicherseits aus einer Familie, welche erst jüngst in die Stadt, in eine höhere Gesellschaftsklasse gelangt ist. Bei Kreuzung unter sich sterben die städtischen Familien und die Familien der höheren Stände in der Regel binnen drei Generationen aus. Dies bedeutet für das Volk im ganzen die fortgesetzte Ausmerzung seiner begabtesten Zuchtstämme und damit die Gefahr einer fortschreitenden Verschlechterung der Beschaffenheit des Durchschnittes und zunehmenden Mangels an zur Führung geeigneten Persönlichkeiten. Es muß ernstlich versucht werden, durch vernünftige Gattenwahl und vernünftige Lebensführung diesem Unheil Einhalt zu tun.