1.
Die Elemente der deutschen Familiennamen (dreifache Schicht).

Die deutschen Familien- oder Geschlechtsnamen sind als solche, wie schon in der Einleitung hervorgehoben ist, verhältnismäßig jung; erst im Ausgange des Mittelalters, im 12. bis 14. Jahrhundert, haben diese vom Vater auf den Sohn vererbenden Bezeichnungen sich allmählich festgesetzt. Die Elemente jedoch, aus welchen sich damals die Familiennamen gebildet, gehen meist viel weiter zurück; es lassen sich darin drei Schichten unterscheiden, die sich wie Geschiebe eines Gebirges auf- und ineinander gelagert haben. Diese sind:

1. alteinheimische, ursprünglich heidnische Personennamen, d. h. nicht forterbende Benennungen einzelner Personen (z. B. Albrecht und Arnold);

2. später dazugekommene fremde Personennamen aus christlicher Zeit (z. B. Peter und Paul).

Beide Klassen haben das gemein, daß sie von Hause aus Personen- oder Einzelnamen gewesen sind und auch nach ihrem Festwerden (als Familiennamen) großenteils noch daneben als Personen-, d. h. nunmehr Vornamen, verwendet werden. Zu ihnen gesellt sich nun aber

3. eine dritte Klasse von Bezeichnungen, ursprünglich nur unterscheidende Zusätze zu den Personennamen der beiden ersten Schichten: Namen jüngster Periode (z. B. Weber und Wittenberg).[1]

Betrachten wir zunächst die beiden ersten Schichten genauer, um ein möglichst anschauliches Bild von den Grundlagen zu gewinnen, auf denen die Bildung unserer Familiennamen beruht.