Dr. Hartmann auf dem Kunene.

Schließlich erklärt sich Dr. Gerber durch seine Erfahrungen im Ovambolande zu einer Anlage großer Dattelkulturen im Damaralande längs des Swakopflusses angeregt.

Noch günstiger wie über das Westovamboland äußern sich die bisherigen Besucher über den wirtschaftlichen Wert des Ostovambolandes, als welches für uns lediglich das Okawangotal in Betracht kommt. Hier verbindet sich ein reicher Boden mit den günstigsten Wasserverhältnissen. Die Eingeborenen bauen mit ihren geringen Hilfsmitteln dort jetzt schon zahlreich Korn, Mais, Hirse, Hülsenfrüchte und Tabak. Diese günstigen Verhältnisse gelten in dem deutschen Gebiet jedoch nur für das Flußtal selbst, da mit den südlichen Talrändern die weite südwestafrikanische Grassteppe wieder beginnt. Eine Ausnahme innerhalb dieser Steppe scheinen die Omurambas zu machen, über die Dr. Jodtka, wie folgt,[47] urteilt:

»Bevor ich den Charakter des Okawangotales selbst bespreche, möchte ich vorweg gleich wegen vielfacher Ähnlichkeiten das Gebiet, das durch die Betten des Fontein-Omuramba, Blockfontein-Omuramba und Großomuramba gebildet wird, beschreiben. Die Umgebung dieser Flußbetten zeigt dasselbe Bild wie das Sandfeld. Hohe Dünen begleiten dieselben beiderseits. Prächtiger Wald mit alten Stämmen von zum Teil mächtigem Umfang und bedeutender Höhe, wenn auch nur licht, wächst hier wie dort. Die Tierwelt ist dieselbe, und auch die sie bewohnenden Menschen sind desselben Stammes und derselben Sprache. Aber die in vielen Pützen enthaltenen bedeutenden Mengen Wassers geben den Flußbetten selbst ein anderes Gepräge. Namentlich im Fontein-Omuramba ist die tiefste Stelle der Bettmulden ein zusammenhängendes Gewässer, in dem man eine langsame Strömung — dem Okawango zu — beobachten kann. 2 bis 3 m hohes Riedgras und -rohr wächst in demselben und bildet den beliebten Aufenthaltsort und sicheren Schlupfwinkel für eine unserem Reh an Gestalt, Farbe und Größe ähnliche Antilopenart, den Ried- oder Wasserbock. Der Boden ist infolge der alljährlichen Grasbrände und durch gelegentlich von Regenwasser mitgeführten Schlamm fruchtbar, da eine aus einer Vermischung von Sand mit Asche, Schlamm usw. entstandene Ackerkrume von 1/2 bis 1 Fuß Stärke den Boden bedeckt. Diesen Charakter zeigt das gesamte Flußbett des Fontein-Omuramba südlich bis Karakuwisu. Südlich dieser reichen, von Buschleuten bewohnten Wasserstelle allerdings wird die Vegetation ärmlich. Erst spärlich, dann immer stärker tritt der Dornbusch wieder in seine Rechte. Tiefer Triebsand bedeckt das Flußbett, und jegliches Wasser versiegt hier zur kalten Zeit. Gelänge es jedoch, auf dieser Strecke — von Eriksonspütz bis Karakuwisu 124 km — Wasser zu eröffnen, so wäre damit ein weites Gebiet für die Ansiedlung erschlossen. Ich habe mich bemüht, für solche Bohrungen geeignete Stellen auf dieser Wegestrecke ausfindig zu machen, und glaube auch mehrere Punkte gefunden zu haben, wo gewisse dort wachsende Bäume und Gräser mir den Versuch einer solchen Bohrung nicht aussichtslos erscheinen lassen.

»Das Flußbett der oben genannten fruchtbaren Partie ist überall so breit, daß es die Anlage großer Felder zuläßt. Die Flüsse kommen nicht mehr ab, so daß die Gefahr der Vernichtung der Saaten bei plötzlichen Regengüssen nicht besteht, anderseits ist aber so reichlich Wasser vorhanden, daß dasselbe für Mensch und Vieh und zur Bewässerung von Gartenanlagen vollkommen ausreichen würde. Futter für das Vieh bieten die reichen Grasbestände in den lichten Wäldern und den kleineren oder größeren Savannen. Die dortigen Buschleute sind sehr dienstwillig, dabei sehr genügsam, so daß sie gute und billige Arbeitskräfte abgeben würden. Soweit ich es beurteilen kann, würde man in diesem Gebiet dieselben Nutzpflanzen anbauen können wie am Okawango, und müßte aus dem jungfräulichen Boden dieselben großen Erträge erzielen können wie dort. Zum Hausbau liefern die Wälder ein dauerhaftes, festes Material.«

Erster Katarakt des Kunene.

Aber auch das Tal des Okawango für sich allein würde Raum für eine zahlreiche weiße Besiedlung bieten. Über dessen wirtschaftlichen Wert sei hier ein Urteil des Oberleutnants Volkmann[48] wiedergegeben:

»Kommt man zum Okawango, so beginnt mit einem Male ein anderes Bild. Werft reiht sich an Werft, am ganzen Talrande entlang sind ausgedehnte Kornfelder. Der leichte, mit rotem Lehm vermischte Boden ist sehr fruchtbar; ohne daß gedüngt wird, werden jährlich zwei gute Ernten erzielt. Ist ein Feld jahrelang bewirtschaftet, bleibt es brach liegen, und die Eingeborenen machen ein neues Stück Land urbar. Dabei wird das Flußtal, das als enger, aber auch bis zu 6 km breiter Streifen den Okawango begleitet, nicht ausgenutzt, da es alljährlich überschwemmt ist und dann lange feucht und ungesund bleibt; die Felder liegen meist an dem Talrand oder auf demselben. In dem Flußtale selbst könnten Hunderttausende von Hektaren ohne weiteres beackert werden, wenn man sich auf eine Ernte beschränken oder sich durch Dünen gegen ein Übermaß von Wasser schützen wollte.

»Leider würde einer Anpflanzung rein tropischer Gewächse ein schweres Hindernis entgegenstehen: die in den Monaten Juni bis August alljährlich auftretenden Nachtfröste. Die Temperatur am Okawango ist in den Wintermonaten überraschend niedrig, morgens liegt über dem Fluß ein dicker Nebelstreifen, und bis nach 9 Uhr ist es bitterkalt. Kurz bevor ich zum Okawango kam, waren den Fluß entlang sämtliche Tabakspflanzen erfroren. Die Owakwangaris bauen besonders Kafferkorn, Bohnen, Kürbisse und Erdnüsse. Kafferkorn bildet die Hauptnahrung und wird in ungeheuren Quantitäten produziert; der Verkaufspreis stellt sich, mit Handelsgut bezahlt, auf 3 bis 4 Mark pro Zentner. Ein vielversprechender Handelsartikel ist der Wurzelkautschuk. Zwar kommt dieser nicht nahe dem Okawango vor, aber die dem Owakwangaris ergebenen Buschmänner nördlich des Okawango im portugiesischen Gebiet, westlich des Kuito, sammeln ihn und bringen ihn den Häuptlingen. Der Kautschuk kommt in viereckigen Stücken von 1 kg Gewicht, etwa 20 cm lang, 18 cm breit, 4 bis 5 cm dick, in den Handel. Bisher kamen von Zeit zu Zeit portugiesische Händler von Mossamedes, um den Kautschuk einzukaufen.

»Die Vegetation längs des Okawango ist keine tropische. Die am meisten vorkommenden Bäume sind der Omumboranganga (Combretum primigenum), dem nach ihrem Glauben die Damaras und Ovambos entstammen, sowie der wilde Feigenbaum (Ficus damarasis). Vereinzelt sieht man niedrige Büsche von Palmen (Hyphaene ventricosa), und westlich von Ossovue stehen größere Gruppen von hohen Palmen. In dem Busch längs des Flusses kommen häufig zwei Strychnosarten vor, die wohlschmeckende Früchte tragen; dieselben Bäume stehen vereinzelt im ganzen Sandfeld und bilden eine beliebte Kost der Buschmänner. Sehr wohlschmeckende Früchte trägt auch der sogenannte Mandelbaum (Scherogewga Schweinfurthiana), ein Baum, dessen Stamm mit weißgrüner, glatter Rinde einen mächtigen Umfang hat und dessen Früchte mit roter Schale, von der Größe runder Pflaumen, namentlich wenn sie trocken vom Baum fallen, in großen Mengen von den Buschmännern gesammelt und für schlechte Zeiten aufbewahrt werden. Das trockene Fruchtfleisch schmeckt ähnlich wie das der Palmäpfel oder wie Johannisbrot, der innere Kern wird geröstet und dann gegessen, oder er wird gestampft, und der ölige Inhalt wird zum Einreiben des Körpers verwendet.

»Die Fauna beim Okawango ist sehr reichhaltig. Zwar sind Elefanten und Flußpferde selten geworden, aber längs des Flusses stehen starke Rudel von Bastardgemsböcken, Bastardhartebeesten, Zebras, Roriböcken, Riedböcken und Wasserböcken. Im Flusse sollen viele Krokodile sein, doch habe ich kein einziges gesehen, sie sollen in der kalten Zeit nicht an die Oberfläche des Wassers kommen, werden übrigens von den Ovambos nicht gefürchtet und sollen nie einem Menschen etwas tun. Groß ist der Fischreichtum im Okawango. Es kommen viele Arten vor, besonders ein Raubfisch mit scharfen Zähnen, unserem Barsch ähnlich, ein breiter, karpfenähnlicher Fisch, eine Art Wels und Weißfische. Mit Ausnahme des Wels, der einen schlammigen Geschmack hat, schmecken die Fische vorzüglich.

»Die Vogelwelt ist überaus reichlich vertreten, vom Strauß bis zu den kleinsten buntgefiederten Arten. Zahllos sind die großen Wasservögel, Störche, Reiher usw. Gänse und Enten habe ich weniger beobachtet. Von Raubtieren kommen vor: Löwe, Leopard und zwei Arten Hyänen; von kleinerem Raubzeug: Wildkatze, Ginsterkatze, zwei Schakalarten und im Fluß Fischottern.«

Viehzucht wird nach einer weiteren Angabe des Oberleutnants Volkmann im Okawangotale so gut wie nicht betrieben. Auch der Handel scheint infolge der stattgehabten Beraubung einzelner Händler fast ganz aufgehört zu haben. Die Häuptlinge sind im Besitz großer Mengen Elfenbein, wollen es aber nur für Munition verkaufen, nach deren Besitz ihr ganzes Sinnen und Trachten steht. Kautschuk wurde nur bei Himarua gefunden, flußabwärts dagegen nicht. Doch vermutet Oberleutnant Volkmann das Vorhandensein kautschukhaltiger Wurzeln und Pflanzen auch flußaufwärts. Im ganzen sieht Oberleutnant Volkmann den großen wirtschaftlichen Wert des Okawangotales weniger im Handel als in der landwirtschaftlichen Produktion, was auch für dessen Zukunft weit bessere Aussichten eröffnet. Im übrigen sind alle Besucher des Okawangotales darin einig, daß es in dem wirtschaftlichen Leben der Kolonie dereinst eine wichtige Rolle spielen werde.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Okawangotales wird noch größer werden, wenn die auf Grund der Angaben früherer Reisender vermutete Bifurkation des Okawango nach dem Tschobefluß und damit nach dem Zambesi in der Tat sich als vorhanden herausstellen sollte (siehe die Skizze auf S. 207). Dann würde der schon vielfach teils ernst-, teils scherzhaft genannte »Caprivizipfel« für die südwestafrikanische Kolonie noch das werden können, was sein Urheber, der ehemalige Reichskanzler Graf Caprivi, sich gedacht hatte, nämlich eine natürliche Verbindung mit unserer ostafrikanischen Kolonie wie mit dem Indischen Ozean. Der Okawango ist bei einer Breite von 100 bis 150 m und einer Tiefe von 3 bis 5 m sowie bei gleichmäßig ruhigem Fahrwasser innerhalb der deutschen Interessensphäre überall als schiffbar zu betrachten. Schwierigkeiten scheint nur die zahlreiche Armbildung, verbunden mit Stromschnellen, bei Andaras Werft zu bieten. Denn unweit des genannten Platzes ändert der Fluß seinen Charakter vollständig. An die Stelle des bisherigen gemeinsamen Bettes tritt eine Anzahl mehr oder weniger breiter Arme, die sich mit reißendem Gefälle durch Felsen ihren Weg bahnen und eine Menge Inseln bilden. Diese ragen entweder als nackte Steininseln empor, oder sie sind mit üppigster Vegetation bedeckt, darunter eine Menge stattlicher Laubbäume mit vortrefflichem Nutzholz. Auf einer dieser Inseln liegt, 5 km flußabwärts von seines Vaters ehemaliger Werft, abgeschlossen von der übrigen Welt, die Werft Diêbes, des Sohnes von Andara. Anscheinend hat sich der Häuptling durch diese abgeschlossene Lage den Räubereien seiner Nachbarn entziehen wollen. Außer der Hauptwerft befinden sich auf den Inseln noch mehrere dicht bewohnte, unverschanzte Dörfer, die gleichfalls Diêbes Herrschaft anerkennen.

Diesen Werften gegenüber sattelte Oberleutnant Volkmann, dessen Darstellung ich hier zumeist folge, bei seinem Besuche ab und schickte Botschaft zu Diêbe, um seine Ankunft zu melden. Die Ovambokuschu — dies ist der Name des Andarastammes — zeigten sich zuerst scheu, wurden aber später zutraulich. Die von Diêbe zurückgekommenen Boten brachten die Bitte mit, die Besucher möchten seiner, Diêbes, Werft näher kommen, was auch geschah. Der Weitermarsch ging in dem immer enger werdenden Flußtale durch eine ungemein reizvolle Landschaft. Steile Felsenpartien, zwischen denen das Wasser, schäumende Schnellen bildend, über gewaltige Felsblöcke dahinschoß, wechselten mit Stellen üppigster Vegetation ab. Bald sah Oberleutnant Volkmann, noch einige hundert Meter entfernt, aber durch reißende Flußarme getrennt, im Hintergrunde einer Felseninsel die Werft Diêbes auftauchen. Hier wurde das neue Lager bezogen und bald darauf von Oberleutnant Volkmann in Begleitung des Präfekten Nachtwey die Überfahrt zur Werft angetreten. Diese Überfahrt nahm einige Zeit in Anspruch, da die Stromschnellen eine solche direkt nicht gestatteten. Zuerst ging es über einen 30 m breiten Flußarm auf eine bewaldete Insel, dann auf dieser zu Fuß 50 Schritte stromauf, wo die Besucher von neuen Kanus in Empfang genommen und auf einem großen Umwege nach Diêbes Insel gefahren wurden. Die Eingeborenen steuerten hierbei mit außerordentlicher Geschicklichkeit durch die Schnellen.

Der sogenannte Caprivi-Zipfel.

Auf der Werft waren die Großmänner versammelt, bald erschien auch der Häuptling, von der Versammlung mit Händeklatschen begrüßt. Den weiteren Verlauf seines Besuches schildert nun Oberleutnant Volkmann, wie folgt:

»Diêbe ist ein etwa 35jähriger Mann von nicht unsympathischem Aussehen und Wesen. Er hat es nicht verstanden, den großen Ruf, den Andara als Zauberer und Regenmacher genoß, zu erhalten, und der Stamm ist anscheinend im Zurückgehen begriffen. — Man sieht auch keinen einheitlichen Rassetyp mehr, sondern die Typen der verschiedensten untereinander gemischten Stämme. Die Unterhaltung machte einige Schwierigkeiten, da dieser Stamm nicht mehr die Ovambosprache, sondern die der Betschuanen spricht, welche mein Dolmetscher nur schlecht beherrscht.

»Nachdem in einer schöngeschnitzten Kalebasse Bier gebracht und herumgereicht war, fuhren wir zum Lager zurück. Am folgenden Tage entspann sich ein lebhafter Handel um Proviant und Kuriositäten. Es wurden mehrere Zentner Korn, Hirse, Bohnen und Erdnüsse eingetauscht, auch eine Menge schöner Schnitzarbeiten. Nachdem ich nachmittags nochmals bei Diêbe gewesen war und ihn wiederholt ermahnt hatte, alle durchreisenden Weißen gut aufzunehmen, ließ ich einspannen und trat den Rückmarsch an.

»Der nächste Tag brachte einen kleinen Zwischenfall, indem zwei Pferde in den Okawango fielen, von denen das eine wieder zum Ufer schwamm, während das andere ein Stück stromabwärts getrieben wurde und eine etwa 150 m vom Lande entfernte Insel erreichte. Nach langem Bemühen gelang es, Eingeborene mit Kanus zu rufen, die einige Leute von uns auf die Insel fuhren. Hier wurde das Pferd eingefangen und an Ochsenriemen in das Wasser gezogen, worauf es ruhig hinter den Kanus herschwamm und glücklich wieder am südlichen Flußufer ankam.«

Über den weiteren Lauf des Okawango bis zum Ngamisee, beziehungsweise zum Tschobe, falls die Abzweigung dorthin vorhanden, sowie über den Tschobe selbst wissen wir dagegen nichts Bestimmtes.

Kapitel VII.
Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.

Die Schutztruppe.

Da die Verwaltung des Schutzgebietes bis in die neueste Zeit zu einem großen Teil der Schutztruppe mit obgelegen hat, ist es erforderlich, zunächst deren Organisation kennen zu lernen. Der Gedanke des Fürsten Bismarck, unsere überseeischen Besitzungen lediglich als Handelskolonien anzusehen und in diesen dem Kaufmann zugleich mit der Verwaltung auch den Schutz zu übertragen, hat sich in unseren drei großen afrikanischen Kolonien Ostafrika, Kamerun und Südwestafrika nicht lange halten können. In allen drei finden wir schließlich sogar eine mehr oder weniger ausgeprägte reine Militärverwaltung.

Die Zeit der, um mich so auszudrücken, kaufmännischen Verwaltung reichte in Südwestafrika von 1885 bis 1891. Das letztgenannte Jahr ist das Gründungsjahr der südwestafrikanischen Schutztruppe, die indessen zunächst nur eine mittels Anwerbung ergänzte und der Person des Kommandeurs verpflichtete Privattruppe war. Solange die Truppe, wie solches von 1891 bis 1893 der Fall, nur aus 30 bis 50 Köpfen bestand, ergaben sich aus diesem Privatverhältnis keine Unzuträglichkeiten. Die Truppe führte in der genannten Zeit im allgemeinen ein friedliches Stilleben, mehr durch ihr Dasein als durch kriegerische Tätigkeit wirkend. Die Notwendigkeit eines Einschreitens gegen Kapitän Witbooi brachte ihr jedoch 1893 eine Erhöhung auf 350 Köpfe. In dieser Stärke fand ich sie bei meinem Eintreffen im Schutzgebiet vor. Ihr bisheriger Führer war der Hauptmann, später Major v. François, der nach der Abreise des damaligen Reichskommissars, Dr. Göring, 1892 auch interimistisch mit dem Reichskommissariat betraut worden war, so daß von da ab Zivil- und Militärgewalt in einer Hand vereinigt blieben. Das Reichskommissariat wurde demnächst 1893 in eine Landeshauptmannschaft, 1898 in ein Gouvernement umgewandelt.

Leutwein Mueller
Parade der Feldtruppe in Windhuk 1898.

Als dann im Verlauf des Kampfes mit Witbooi die erforderlich gewordene Besetzung des Namalandes eine weitere Verstärkung der Schutztruppe notwendig machte, erschien das Beibehalten einer verhältnismäßig so bedeutenden Truppe im Rahmen einer Privattruppe doch bedenklich. Sowohl die Dienstverpflichtung wie die disziplinaren Verhältnisse waren lediglich auf die Person des Kommandeurs zugeschnitten.[49] Diese Bedenken wurden sowohl in Windhuk als in Berlin gleichmäßig wie gleichzeitig erwogen. Denn, sich kreuzend mit dem diesseitigen Antrage, traf zugleich mit der weiteren Verstärkung 1894 eine Allerhöchste Kabinettsordre ein, mittels der die Schutztruppe in eine Kaiserliche umgewandelt wurde. Das Jahr 1894 muß mithin als das eigentliche Geburtsjahr der heutigen Kaiserlichen Schutztruppe Südwestafrikas betrachtet werden. Ihre Stärke betrug in dem genannten Jahre 15 Offiziere und rund 500 Mann. Von diesen führten 250 Mann den letzten Kampf gegen Witbooi in der Naukluft durch, während 300 Mann in 15 Stationen das Namaland und das Südhereroland besetzt hielten.

Die oberste militärische Behörde der Schutztruppe in der Heimat war bis 1896 das Reichsmarineamt gewesen, in bezug auf Verwendung dagegen unterstand sie dem Reichskanzler. Dieser Dualismus erwies sich auf die Dauer als unhaltbar. 1896 wurde daher für die drei afrikanischen Schutztruppen das jetzt noch bestehende Oberkommando eingerichtet, an dessen Spitze der Reichskanzler steht. Diesem ist ein militärischer Stab unter einem älteren Stabsoffizier[50] beigegeben. Mit Stellvertretung des Reichskanzlers, auch in bezug auf das Oberkommando, ist bis jetzt mittels besonderer Kabinettsordre stets der jeweilige Kolonialdirektor betraut worden.

Beförderungen im Anschluß an die Kaiser-Geburtstags-Parade in Windhuk 1900.

Die Notwendigkeit, das Schutzgebiet behufs Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit mit einem Netz von Stationen besetzt zu halten, brachte es ferner mit sich, daß die Truppe auch nach Beendigung des Witbooikrieges in zwei Teile zerlegt blieb, von denen der kleinere in zwei Feldkompagnien und einer Artillerie-Abteilung in Windhuk vereinigt wurde, der größere Teil auf die zu Distriktsverbänden zusammengeschlossenen Stationen fiel. 1895 finden wir sieben Militärdistrikte mit 35 Stationen. Neben Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung hatten die Distriktstruppen, an deren Spitze damals ausschließlich Offiziere standen, auch die erforderlichen polizeilichen und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Mit fortschreitender Gewöhnung der Eingeborenen an unsere Herrschaft wurden schließlich die letzteren zur Hauptaufgabe der Distrikte, während die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe lediglich der Feldtruppe überlassen blieb. Indessen durfte dann diese nicht mehr in Windhuk versammelt bleiben, sondern mußte gleichfalls auf das ganze Land verteilt werden. So finden wir Ende 1896 vier Feldkompagnien und eine Feldbatterie zu einer Feldtruppe vereinigt, von der damals noch drei Kompagnien und die Batterie in Windhuk standen und eine Kompagnie in Outjo. 1897 wurde dann eine Feldkompagnie nach Keetmanshoop verlegt und 1898 eine solche nach Omaruru. In Windhuk verblieben von da ab nur noch der Stab, die 1. Feldkompagnie und die Feldbatterie.

Oberst Ohnesorg,
Chef des Stabes des Oberkommandos der Schutztruppen.

Der Etat der Truppe hatte durch die wegen des Aufstandes der Osthereros und der Khauas-Hottentotten gesendete Verstärkung im Jahre 1896 abermals eine Erhöhung erfahren. Er betrug am Ende des genannten Jahres 33 Offiziere, einschließlich 5 Sanitätsoffiziere, und rund 900 Mann. Infolge späterer Zurücksendung eines Teiles der Verstärkung sank der Etat 1897 wieder auf 31 Offiziere und rund 700 Mann herab. Im Jahre 1902 erfolgte durch Formierung einer Gebirgsbatterie abermals eine Erhöhung um 60 Mann nebst drei Militärunterbeamten, so daß der Etat wieder 42 Offiziere und Sanitätsoffiziere, 1 Roßarzt und rund 780 Unteroffiziere und Mannschaften betrug. In dieser Stärke verblieb die Truppe bis zum Hereroaufstand, und zwar mit etwa 500 Köpfen bei der Feldtruppe und 280 bei den Polizeitruppen. Unter den letzteren waren 30 bis 40 auch im Zolldienst verwendet, teils ausschließlich, teils in Verbindung mit dem Polizeidienst. Die Feldtruppe war stets zum Ausmarsch bereit, nicht aber zur sofortigen gemeinsamen Verwendung, da sie auf einen Raum so groß wie Deutschland verteilt werden mußte. Der in Windhuk stationierte Teil der Feldtruppe konnte ebensogut im Norden wie im Süden verwendet werden. Infolgedessen konnten im Norden in etwa 14 Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zur Verwendung gegen die Hereros vereinigt stehen (1., 2. und 4. Kompagnie), im Süden in etwa drei Wochen zwei Kompagnien (1. und 3. Kompagnie) und eine Batterie gegen die Hottentotten. Für die Niederwerfung eines allgemeinen Aufstandes war diese Truppenmacht natürlich nicht berechnet. Sie hatte lediglich die Aufgabe, schon durch ihre Anwesenheit die Aufrechterhaltung des Friedens zu sichern und im Falle eines Aufstandes als Kern für die eingeborenen Hilfstruppen zu dienen, die sich um sie zu gruppieren hatten. Ihre Stärke war daher auf der Voraussetzung gegründet, daß es stets gelingen würde, die Eingeborenen auf diplomatischem Wege zu trennen und einen Stamm gegen den andern auszuspielen. Und daß dies in der Tat 10 Jahre lang gelungen ist, darin liegt das Geheimnis der Tatsache, daß eine Truppe von 300 bis 700 Köpfen in dieser ganzen Zeit in einem Lande den allgemeinen Frieden aufrechterhalten konnte, in welchem ihn in den Jahren 1904/06 eine solche in der Stärke bis zu 15000 Mann nicht völlig wiederherzustellen vermochte.

Diestel, gefallen 2.9.94 bei Gams.     Lampe, gefallen 6.4.96 bei Gobabis.
Schmidt, gefallen 6.5.96 bei Otjunda.
Kommandeur und Adjutanten der Truppe von 1894–1904.
Major Mueller,
Stellvertretender Truppenkommandeur.

Die allgemeine Wehrpflicht.

Eine wesentliche, zunächst aber nur in den Listen erscheinende Verstärkung hatte die Schutztruppe infolge der auf diesseitigen Antrag 1896 mittels Allerhöchster Verordnung im Schutzgebiet eingeführten allgemeinen Wehrpflicht erhalten. Sämtliche im Schutzgebiet sich aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes unterlagen von dem genannten Jahre ab in Fällen der Gefahr der Einziehung bei der Schutztruppe. Diese Einziehung hatte durch Kaiserliche Ordre zu erfolgen, konnte jedoch im Falle der Dringlichkeit, vorbehaltlich nachträglich einzuholender Allerhöchster Bestätigung, auch durch den Gouverneur angeordnet werden. Zu diesem Zweck wurden die wehrpflichtigen Personen unter militärische Kontrolle genommen und die Gestellungsordres für jeden einzelnen auf den Distriktskommandos bereitgelegt sowie auf dem laufenden erhalten. Bei Beginn des Hereroaufstandes hatte die Zahl der Wehrpflichtigen im ganzen Schutzgebiet die Höhe von rund 750 Köpfen erreicht, deren Einziehung durchweg rechtzeitig gelang.

Das Offizierkorps der Schutztruppe in Windhuk 1900.

Einer besonderen Kategorie von Wehrpflichtigen ist hier noch Erwähnung zu tun, nämlich der Söhne derjenigen Buren, die die deutsche Reichsangehörigkeit angenommen hatten und die daher gleichfalls der Dienstpflicht unterworfen waren. 1903 betrug die Zahl der militärisch ausgebildeten Buren 15 Köpfe.

Windhuk, Kaserne der 1. Feldkompagnie.

Militärisch ausgebildete Eingeborene.

In dieser Kategorie sind zunächst die Bastards zu nennen. Wie bereits erwähnt, wurde von 1895 ab auf Grund eines besonderen Vertrages die wehrfähige Jugend der Rehobother Bastards in alljährlich wechselndem Turnus sechs Wochen lang ausgebildet. Wenn einmal ausgebildet, unterlagen sie 12 Jahre lang in Kriegszeiten der Einziehung und in Friedenszeiten der Verpflichtung, sich alljährlich zu einem vierwöchentlichen Wiederholungskurse zu stellen. Sie bildeten daher eine Miliztruppe nach schweizerischem Muster und waren für die südwestafrikanischen Verhältnisse unter der Führung tüchtiger Offiziere ganz besonders brauchbar. Der in Rehoboth stationierte Offizier, zugleich Distriktschef, hatte die Bastards im Frieden auszubilden und im Kriege zu führen. Ich betone auch hier wieder, daß man bei unseren südwestafrikanischen Eingeborenen die europäischen Führer ohne zwingenden Grund nicht wechseln soll. Haben die Eingeborenen einmal Vertrauen zu ihrem Führer gefaßt, so kann dieser das Höchste von ihnen verlangen, während sie unter einem ihnen fremden Führer, mag dieser auch den andern an persönlichen Eigenschaften übertreffen, leicht versagen. Der letzte Führer der Bastards war der jetzige Hauptmann Böttlin. Unter diesem haben sie in der Zahl von 70 bis 80 Köpfen an der Niederwerfung des Bondelzwartsaufstandes und, daran anschließend, an derjenigen des Hereroaufstandes teilgenommen; von ihr sind sie im November 1904 — mithin nach einem ununterbrochenen einjährigen Feldzuge — nach Rehoboth zurückgekehrt. Nach kurzer Ruhepause sind sie dann zur Verteidigung ihres eigenen Landes gegen die mittlerweile aufgestandenen Witboois wieder eingezogen worden und haben, wie die ganze Zeit über, auch jetzt nur Gutes geleistet.

Besichtigung der Artillerie in Windhuk.
Der Kriegerverein am Siegesdenkmal in Windhuk 1901.

Ferner gab es noch eingeborene Polizisten und Soldaten, deren Annahme mittels ein- bis zweijährigen Kontraktes den Kompagnie- und Distriktchefs überlassen war.[51] Auch sie waren militärisch ausgebildet und haben, wenn richtig behandelt und verwendet, der Truppe stets gute Dienste geleistet. Bei Aufständen der eigenen Stammesgenossen versagten sie indessen zuweilen und gingen zu jenen über. Manchmal geschah dies auch aus Furcht, sie würden unserseits für das Tun ihrer Stammesgenossen mit haftbar gemacht werden. Indessen sind auch in solchen Fällen zahlreiche Züge von Treue bekannt geworden. So haben z. B. während des Hereroaufstandes 1904 die Hereropolizisten im Distrikt Grootfontein bei ihrem Distriktschef, Oberleutnant Volkmann, ausgehalten und mit gegen ihre Stammesgenossen gekämpft. Ebenso hat die Truppe während des jetzigen allgemeinen Hottentottenaufstandes immer noch eingeborene Soldaten besessen, unter denen zweifellos auch Stammesangehörige der Aufständischen gewesen sind. Vor dem Aufstande mag die höchste Zahl der ausgebildeten eingeborenen Soldaten und Polizisten bei der Truppe 130 betragen haben.

Die Stellung des Gouverneurs.

In bezug auf die Stellung des Gouverneurs zur Schutztruppe bestimmt die Allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juli 1896 folgendes:

»Die in den afrikanischen Schutzgebieten zur Verwendung gelangenden Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. In weiterer Folge unterstehen sie dem betreffenden Gouverneur oder Landeshauptmann und demnächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bzw. Landeshauptmann eintretendenfalls auf deren Stellvertreter überzugehen hat, bestimmt der Reichskanzler.«


Hauptmann Kliefoth,
Gefallen am 17.12.05
bei Toasis.

Die eingeborenen Soldaten der 1. Kompagnie in Windhuk 1901.

Die schwierige Frage, in welches Verhältnis hiernach ein Gouverneur, falls er nicht selbst Soldat ist, zur Schutztruppe treten soll, hat die Schutztruppen-Ordnung in sehr glücklicher Weise gelöst. Sie bestimmt hierüber folgendes:

»Dem Gouverneur steht die oberste militärische Gewalt im Schutzgebiete zu. Er kann die Schutztruppe nach eigenem Ermessen sowohl im ganzen wie in ihren einzelnen Teilen zu militärischen Unternehmungen verwenden. Von ihm wird das Verhältnis der obersten Verwaltungschefs zu den in ihren Bezirken befindlichen Teilen der Schutztruppe mit der Maßgabe geregelt, daß alle militärischen Anordnungen lediglich von dem Führer der Schutztruppe verantwortlich getroffen werden. Er darf zu Zwecken der Zivilverwaltung Teile der Schutztruppe so weit verwenden, als die militärischen Rücksichten nicht entgegenstehen. Über diese hat er vorher den Kommandeur zu hören.«

»Er erläßt seine Weisungen für die Schutztruppe an den Kommandeur. Sollte er sich ausnahmsweise veranlaßt sehen, einzelnen Personen oder Unterabteilungen Befehle unmittelbar zugehen zu lassen, so hat er hiervon alsbald dem Kommandeur Mitteilung zu machen. Ob und inwieweit die Befugnisse des Gouverneurs eintretendenfalls auf dessen Stellvertreter überzugehen haben, bestimmt der Reichskanzler.« usw.

»Hat der Kommandeur in militärischer Beziehung gegen Anordnungen des Gouverneurs Bedenken, so ist er verpflichtet, dieselben zur Sprache zu bringen. Beharrt der Gouverneur auf seinen Anordnungen, so hat der Kommandeur sie auszuführen, kann aber unter Mitteilung an den Gouverneur an das Oberkommando der Schutztruppen berichten, das hierüber entscheidet. Gegen diese Entscheidung steht sowohl dem Gouverneur als auch dem Kommandeur der Rekurs an Seine Majestät den Kaiser zu.«

»In allen Angelegenheiten der Truppe, die eine höhere Entscheidung als die des Gouverneurs erfordern, ist durch Vermittlung und unter Äußerung des letzteren an das Oberkommando der Schutztruppen zu berichten.«

Folgerichtig mußte hiernach — als einziger Fall in der ganzen deutschen Armee — auch einem Nichtsoldaten der Schutztruppe gegenüber eine Disziplinarstrafgewalt eingeräumt werden, und zwar ist dem Reichskanzler diejenige eines kommandierenden Generals, dem Gouverneur diejenige eines Divisionskommandeurs übertragen. In der Praxis ist die Frage der Unterstellung der Schutztruppe unter einen Zivilbeamten bei uns bis jetzt nur in Kamerun Tatsache geworden. Denn in Südwestafrika ist bis zu der Ernennung des Herrn v. Lindequist das Amt des Gouverneurs mit dem des Truppenkommandeurs in einer Hand vereinigt gewesen, da der erstere selbst Offizier war. Ebenso ist dies in Ostafrika mit einer kurzen Ausnahme bis zur Berufung des Herrn Frhr. v. Rechenberg der Fall gewesen.

Ferner tritt der Gouverneur auch hinsichtlich der Wehrpflicht in Beziehung zur Schutztruppe. Nach §§ 6 und 7 der Allerhöchsten Verordnung vom 5. Dezember 1902 hat er bei Bestimmung der Einstellungstermine für die Dienstpflichtigen mitzuwirken und kann die letzteren nach Anhörung des Kommandeurs vor Ablauf der gesetzlichen Dienstzeit wieder entlassen. Daß er ferner berechtigt ist, in Fällen der Gefahr, vorbehaltlich nachträglicher Allerhöchster Genehmigung, die Wehrpflichtigen zur Schutztruppe einzuberufen, habe ich bereits erwähnt.

Offiziere der Schutztruppe auf Reisen.

In der Zivilverwaltung sind dem Gouverneur naturgemäß noch weitergehende Machtbefugnisse eingeräumt. Gesetzlich ist er in seinen Amtshandlungen nur durch die Unterstellung unter seine vorgesetzte Behörde in Berlin beschränkt. Das in den Schutzgebieten Seiner Majestät dem Kaiser auf allen Gebieten der Verwaltung zustehende Verordnungsrecht ist zum Teil auf ihn übertragen. Er kann in seinen Verordnungen als Strafmaß bis zu drei Monaten Gefängnis sowie Geldstrafe von unbegrenzter Höhe androhen.

Trotz dieser anscheinend unbeschränkten Machtbefugnisse war indessen die Stellung des Gouverneurs bis jetzt nichts weniger als eine leichte. Eingezwängt zwischen Weißen und Eingeborenen, die beide seiner Sorge anvertraut sind, sollte er den meist widerstreitenden Interessen beider gerecht werden. Legte er mehr Gewicht auf diejenigen der Weißen, so setzte er sich dem Vorwurf der Unterdrückung der Eingeborenen und der Heraufbeschwörung von Aufständen aus, im entgegengesetzten Falle aber demjenigen der Vernachlässigung der wirtschaftlichen Entwicklung der Kolonie sowie der Zurücksetzung seiner eigenen Rasse. Dazu hatte der Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika mit Eingeborenenstämmen zu rechnen, die nicht unterworfen, sondern lediglich durch freiwillig eingegangene Verträge an uns gebunden waren. Da infolgedessen nicht klar ausgesprochen war, welche von beiden Rassen die herrschende sei, wollten sie es beide sein.

Eine gewisse Herrenstellung der Weißen lag jedoch in der Rechtspflege auch jetzt schon vor. Bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen beider Rassen unterstand der Weiße auf Grund der Verträge lediglich der Gerichtsbarkeit seiner Stammesgenossen, der Eingeborene dagegen derjenigen der Weißen, unter ganz geringer Beteiligung seiner eigenen Leute. Naturgemäß trat bald zutage, daß der Weiße Leben und Eigentum seiner Stammesgenossen höher einschätzte als dasjenige der Eingeborenen. Das Odium hierfür den Eingeborenen gegenüber mußte jedoch der Gouverneur auf sich nehmen. Denn diese verstanden es nicht, daß auf das Gerichtsverfahren gegen Weiße dem Gouverneur keinerlei Einfluß zufiel. Liegt doch nach ihren Rechtsbegriffen alle Gewalt im Staate, auch die Rechtsprechung, in den Händen des Häuptlings. Die Weißen dagegen verstanden zum Teil nicht, daß der Gouverneur auch für die Rechte der Eingeborenen zu sorgen habe. Vielmehr waren sie geneigt, ihn als das Haupt ihrer, d. h. der weißen Regierung ausschließlich für sich in Beschlag[52] zu nehmen und so in das Schutzgebiet zwei Regierungen, eine weiße und eine eingeborene, hineinzukonstruieren.

Indem ich auf die Rechtspflege der Eingeborenen in dem nächsten Kapitel noch des näheren zu sprechen kommen werde, will ich hier nur einen Fall erwähnen: Im Frühjahr 1903 erschoß ein Weißer in der Trunkenheit ein friedlich in einem Wagen schlafendes Hereroweib, weil er sich von Hereros angegriffen wähnte und nun blindlings um sich herumschoß. Die Gerichtsverhandlung ergab das gänzlich Unbegründete des seitens des Weißen vermuteten Hereroangriffs. Es hatte sich lediglich um die Halluzinationen eines nicht mehr nüchternen Menschen gehandelt. Trotzdem sprachen in dem Verfahren erster Instanz die Beisitzer den Weißen frei, weil sie annahmen, er habe in gutem Glauben gehandelt. Diese Freisprechung erregte im Hererolande ungeheures Aufsehen, zumal es sich bei der Ermordeten um eine Häuptlingstochter gehandelt hatte. Überall frug man sich, ob denn die Weißen das Recht hätten, eingeborene Frauen zu erschießen. Ich reiste damals persönlich nach dem Hereroland, um zu beruhigen, wo ich konnte, sowie auch, um den Eingeborenen klarzumachen, daß ich mit dem Urteil nicht einverstanden sei, aber keinen Einfluß auf dasselbe gehabt habe. Glücklicherweise hatte in dem vorliegenden Falle der Staatsanwalt rechtzeitig Berufung eingelegt. Der Angeklagte wurde dann bei dem Obergericht in Windhuk zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Zu der Erregung unter den Hereros, die dem ein halbes Jahr später ausbrechenden Aufstand vorausging, hatte dieser Fall jedoch bereits seinen Teil beigetragen.

Ein Zeltlager.

Alles in allem ist die Stellung des Gouverneurs in Südwestafrika bis jetzt keine beneidenswerte gewesen. Er war eingeengt zwischen der Zentralgewalt in Berlin, den Rücksichten auf den Reichstag, den Anforderungen der weißen Bevölkerung des Schutzgebietes, der Sorge für eine humane Behandlung der Eingeborenen und — last not least — den Rassegegensätzen. Neben diesen Schwierigkeiten lief dann noch ein langjähriger Kampf mit den großen Konzessionsgesellschaften des Schutzgebietes, deren Interessen mit denjenigen des Allgemeinwohls auch nicht immer in Einklang zu bringen waren.

Abreise des Gouverneurs auf Heimatsurlaub 1902.

Bezirks- und Distriktsverwaltungen. Gerichtswesen.

Das Streben, die Militärdistrikte nach und nach lediglich mit Verwaltungsaufgaben zu betrauen, führte von selbst zu deren allmählicher Umgestaltung in Polizeidistrikte, die den nächsthöheren Verwaltungskörpern, d. i. den Bezirksämtern,[53] angegliedert wurden. Die bisherigen, für beide Verwaltungen getrennten Instruktionen wurden nunmehr in eine gemeinsame umgewandelt, die in Anlage 1 wiedergegeben ist. Die Bezirksämter waren in der Regel mit Zivilbeamten besetzt, die Distrikte mit Offizieren, doch gab es, wie das nachfolgende Verzeichnis bezeugt, in beiden Fällen auch Ausnahmen. Im allgemeinen herrschte bei der Kolonialverwaltung das Bestreben, die Verwaltungsstellen allmählich sämtlich mit Zivilbeamten zu besetzen. Auch die Ersetzung der bisher von der Truppe abkommandierten Polizisten durch ein Zivilpolizeikorps nach dem Muster der heimatlichen Schutzmannschaften war bei Beginn des Hereroaufstandes bereits beschlossene Sache und ist nur infolge desselben vertagt worden. Einzelne Zivilpolizisten, durchweg ehemalige Angehörige der Schutztruppe, waren jedoch zur Entlastung der letzteren auch jetzt schon angeworben worden.

Im Jahre 1903 gab es im Schutzgebiet sechs Bezirksämter mit 13 diesen unterstellten Distriktsverwaltungen. Daneben bestanden noch zwei infolge besonderer Umstände erhalten gebliebene selbständige Militärdistrikte, deren Umwandlung in Bezirksämter jedoch auch nur eine Frage der Zeit war. Die Besetzung der Bezirksämter und Militärdistrikte war bei Beginn des Bondelzwartsaufstandes, wie folgt:

Eselkarre einer Distriktsverwaltung.

Bezirksamt Outjo: Hauptmann Kliefoth. Distriktsamt Seßfontein: Oberleutnant Frhr. v. Schönau-Wehr.

Bezirksamt Omaruru: Hauptmann Franke. Distriktsamt Karibib: Zivildistriktschef Kuhn.

Bezirksamt Swakopmund: Bezirksamtmann Dr. Fuchs.

Bezirksamt Windhuk: Bergrat Duft. Distriktsamt Okahandja: Zivildistriktschef Zürn; Distriktsamt Rehoboth: Oberleutnant Böttlin.

Bezirksamt Gibeon: Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Distriktsamt Maltahöhe: Oberleutnant Graf v. Kageneck.

Bezirksamt Keetmanshoop: Bezirksamtmann Dr. v. Eschstruth. Distriktsamt Bethanien: Zivildistriktschef Wasserfall. Distriktsamt Warmbad: Stellvertretender Distriktschef Leutnant Jobst. (Zivildistriktschef Dr. Merensky war zur Vertretung des noch nicht eingetroffenen neuen Bezirksamtmanns abkommandiert).

Militärdistrikt Gobabis: Oberleutnant Streitwolf.

Militärdistrikt Grootfontein: Oberleutnant Volkmann.

Von den sechs Bezirksämtern waren mithin zwei, Outjo und Omaruru, durch Offiziere besetzt, die gleichzeitig die an den genannten Plätzen stationierten Kompagnien (4. und 2.) zu führen hatten. Von den 13 Polizeidistrikten wurden diejenigen sechs, deren Hauptorte mit dem Sitze des Bezirksamtmanns zusammenfielen, von diesem gleichzeitig mitverwaltet. Die übrigen sieben unterstanden drei Offizieren und vier Zivilbeamten, unter letzteren drei ehemalige Offiziere. Der nominell zum Bezirk Omaruru gehörende Distrikt Karibib war wegen der näheren Verbindung mit dem Gouvernement 1901 vom Bezirksamt Omaruru losgelöst und selbständig gestellt worden. Dessen förmliche Umwandlung in ein Bezirksamt ist bei seiner starken weißen Besiedlung im übrigen gleichfalls nur eine Frage der Zeit.

Station Aredareigas.

Mit Ausnahme der beiden genannten Fälle, in denen die Bezirksamtmänner zugleich Kompagniechefs waren, war die Trennung zwischen Militär- und Zivilgewalt scharf durchgeführt. Die zur Polizei abkommandierten Unteroffiziere und Mannschaften hatten mit der Truppe dienstlich nur insoweit zu tun, als es die disziplinaren Verhältnisse, die Uniform und die Ausrüstung sowie die Ausbildung — die letztere beschränkte sich auf Reiten und Schießen — bedingten. Eine Versetzung von der Feld- zur Polizeitruppe und umgekehrt konnte auch in denjenigen zwei Bezirken, in denen der Bezirksamtmann zugleich Kompagniechef war, nur durch den Gouverneur verfügt werden. Ebenso waren Fahrzeuge, Reit- und Zugtiere für beide Verwaltungen scharf getrennt. Immerhin blieben zwischen diesen noch mancherlei Reibungsflächen bestehen, wie solche zu den kolonialen Eigentümlichkeiten zu gehören scheinen. Im allgemeinen aber hat der Verwaltungsmechanismus, der, soweit die Kriegsverhältnisse dies gestatteten, bis zum heutigen Tage aufrechterhalten geblieben ist, gut ineinander gegriffen.