[2] Diese § 82–88 enthaltene, genaue und bis in das Einzelne gehende Auseinandersetzung über Kleidung, Wohnung, Kost etc. des Landmannes im Obergebirge wählten wir, um, abgesehen von der kulturhistorischen Bedeutung gerade dieses Standes, dem Fernstehenden ein wahres und vollständiges Bild von dem „gebirgischen Bauer“ zu geben. Da derselbe bezüglich seines Lebens und seiner Einrichtungen in Wort und Schrift (so selbst in dem sonst trefflichen Buche von Sigismund, s. bei § 70) noch immer entschieden zu ungünstig beurtheilt wird.