Während ihrer Vorbereitungszeit (Abb. 53 und 54) werden die Zöglinge im Bundubusch in den praktischen Aufgaben der Hausfrau, wie Kochen, Nähen, Flechten, Spinnen, Färben der von den Männern gewebten Stoffe, ferner in der Kenntnis der heilkräftigen Kräuter, in der Einübung von Tänzen und der sie begleitenden Musik, im Erlernen von Spielen und schließlich auch in der Praxis des Geschlechtslebens unterwiesen. Die Aufsicht über die Mädchen und ihren Unterricht ist einer Anzahl älterer Frauen übertragen, die ihrerseits wieder in einander untergeordnete Grade eingeteilt sind. Wie für den Porobund bestehen auch hier drei Grade. Der niedrigste ist der der Digbas, der zweite der der Normehs oder Bunduteufel und der höchste der der Sowehs oder Leiterinnen (Abb. 57). Letzteren fällt die Aufgabe zu, die Oberaufsicht zu führen, die Medizin zu bereiten und bei vorkommenden Krankheiten den Arzt zu spielen. Auf letzterem Gebiet stehen sie auch sonst in großem Ansehen, denn selbst impotente Männer und unfruchtbare Frauen nehmen ihre Hilfe in Anspruch. Den Sowehs unterstellt sind die Normehs oder eigentlichen Bunduteufel. Bei öffentlichen Aufzügen pflegen sie jene in einer phantastischen Tracht (Abb. 56) zu begleiten; sie besteht in einem schwarzgefärbten Gewande, das mit langen zottigen, gleichfalls schwarzen Fasern besetzt ist und den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes umhüllt. Dieser trägt eine Maske (Abb. 55). In der Hand halten die Normehs Rutenbündel, durch deren Bewegungen sie sich verständlich zu machen suchen, da ihnen das Sprechen untersagt ist. Den untersten Grad des Bunduordens bilden die Digbas oder Dienerinnen, die den Normehs Handreichungen zu leisten haben, auch, da diese ja stumm sein müssen, deren Wünsche oder Mitteilungen dem Volke kundgeben.
Nach Ablauf ihrer Probezeit werden die jungen Bundumädchen „fortgerissen“ und medizinisch „gewaschen“, wie man es zu nennen pflegt (Abb. 57). Dieser Austritt aus dem Busch endet für gewöhnlich mit einer Feier, an der die ganze Bevölkerung des Ortes, zum mindesten als Zuschauer, teilnimmt. Für solche, die vorher verlobt waren, pflegt man mit dieser Austrittsfeier das Hochzeitsfest zu verbinden. Die „Waschung“ wird mit großem Lärm und Umzug der Bunduteufel in ihrer Ordenstracht durch die Stadt eingeleitet. Am nächsten Nachmittag machen sich zahlreiche Frauen, die alle Äste oder Grasbüschel in den Händen tragen, unter Vorantritt der Sowehs und der sie begleitenden Bunduteufel nach der Ortschaft auf und durchziehen dieselbe unter großem Lärm, zu dem das Schütteln der Seguras den Takt abgibt. Die Teufel nehmen darauf, in völlig bewegungsloser Haltung verharrend, die zahlreichen Geschenke entgegen, die die zukünftigen Gatten der ausgewählten Bräute in Anbetracht der Sorge und Mühe, die sich der Orden mit ihnen gegeben hat, darbringen. Dabei suchen die Bräutigame einander oft in Freigebigkeit zu überbieten, indem sie immer neue Geschenke hinzufügen. Am Tage des Waschens selbst werden alle Mädchen, ob sie nun verlobt sind oder noch nicht, aus dem Bundubusch heraus mit ihren Verwandten und den Teufeln im Zuge in der Stadt herumgeführt, an der Spitze die oberste Medizinfrau oder Maschu (Abb. 61). Diese Prozedur heißt Tiffeh nach den Blättern, die die folgenden Frauen bei dieser Gelegenheit tragen. Nach solcher Schaustellung gehen die Bewerberinnen nach einem anderen Teil des Busches zurück, wo sie ihren Soboro oder die Teufelskappe in Empfang nehmen; diese besteht in einer Bedeckung des Kopfes mit einer Menge schwarzen Schlammes, der medizinisch zubereitet wurde. Sie müssen damit zur Wasserseite gehen und sich die Teufelskappe abwaschen lassen. Jedoch erhalten nur die Verlobten die Teufelsmütze und haben die damit verbundene Waschung durchzumachen; den übrigen wird nur mit der Bundumedizin das Gesicht gewaschen. Wenn ein ungewaschenes Mädchen sich später verlobt, muß es zum Bundubusch zurückkehren, bekommt die Teufelskappe und wird gewaschen. Mit dieser Handlung haben die Mädchen ihre Lehre im Bundu beendet und sind Vollmitglieder des Ordens geworden. Bevor sie aber ihre Freiheit wiedererlangen, müssen sie noch drei Nächte im Bari, dem mit bunten Tüchern geschmückten Hinterhause des Häuptlings, das für diesen Zweck besonders hergerichtet wurde, zubringen, gleichsam zur Erholung von ihren Anstrengungen, denn sie pflegen dort behaglicher Ruhe. Am Tage ist es ihnen erlaubt, bunt ausgeputzt in der Stadt umherzugehen, ihre Freundinnen zu besuchen und Geschenke zu empfangen. Man glaubt allgemein, daß, falls sich ein Mädchen nach seiner Rückkehr aus dem Busch mit einem Manne unpassend betragen sollte, die bewußte „Medizin“ dem Übeltäter eine Krankheit beibringen werde, die nur die Sowehs zu heilen vermögen.
Ein anderer Geheimbund in Sierra Leone ist der Yassiorden (Abb. 58), der sich hauptsächlich mit der Heilung von Kranken durch die Yassimedizin und mit Zauberei befaßt. Er hat eine besondere Einrichtung. Es scheint für diejenigen Frauen, die ihm beitreten wollen, die Pflicht zu bestehen, zuvor Angehörige des Bundubundes zu sein; aber umgekehrt brauchen nicht alle Bundufrauen der Yassigesellschaft beizutreten. Auch die Porobünde sollen Beziehungen zum Yassiorden unterhalten. Das Oberhaupt des Yassibundes ist die Mama Behku; ihr an Bedeutung am nächsten steht die Yamama; dann folgen die Kambehs oder Mitglieder der zweiten Stufe mit der Kambeh Mama als Schwertträgerin. Auch drei männliche Trommelschläger sind dabei. Die Yassimedizin ist meistens ein auf besondere Art zubereiteter Brei aus Kräutern und Blättern, der nicht im Busche, sondern in der Ortschaft in einem Yassihause, einer Lehmhütte, die durch Flecken gekennzeichnet ist, aufbewahrt wird. Diese Medizin wird nicht eingenommen, sondern übt ihre Wirkung auf andere Weise aus. Die Zauberei betreiben die Yassiweiber mittels der Minseri (Abb. 60 und 63), das sind Holzfiguren von stets weiblicher Natur, die in der Nähe der Medizin, durch einen Mattenverschlag von ihr getrennt, aufgestellt sind. Der Minserigott wird mit der Medizin eingerieben; dadurch gehen die Fähigkeiten dieser auf ihn über. Will jemand die Hilfe der Yassimedizin zu Rate ziehen, dann wendet er sich zunächst an die Yamama oder an die Kambeh, die das Orakel verwaltet. Diese betritt darauf, in ein weißes Gewand gehüllt, das Heiligtum, legt die Kleider aber hier sofort ab, da sie in Gegenwart der Medizin nackt erscheinen muß. Nach einer Weile kommt sie in der weißen Tracht wieder zurück, geht aber dabei rückwärts und trägt einen Minseri mit sich, dessen Vorderseite der Matte zugekehrt ist. Dann wendet sie sich den ihren Rat einholenden Leuten zu und schwingt den Götzen hin und her; gleichzeitig richtet sie an ihn bestimmte Fragen, wie etwa, wenn es sich um einen kranken Mann handelt, der vermutlich von einem Yassifetisch ergriffen wurde, ob er vielleicht zugesehen habe, wie die Yassifrauen die Medizin zubereiteten. Will der Minseri eine jenem günstige Antwort zuteil werden lassen, dann neigt er sich bis auf die Brust der Kambeh herab; das soll besagen, daß der Betreffende nichts erspäht hat. Bleibt der Götze aber unbeweglich, dann ist damit das Schicksal des Fragenden entschieden — er muß sterben. In den meisten Fällen erfüllt sich dann auch das Schicksal an ihm, entweder er stirbt vom bloßen Schreck oder er wird auf irgendeine geheime Weise umgebracht. Jeder ist mit der Entscheidung, wie es heißt, zufrieden; das Urteil des Minseri beziehungsweise der Kambeh gilt für unfehlbar.
Die Edo besitzen den Oviabund, der Sage nach die Schöpfung der Gattin eines Königs, die von ihrem Manne sehr geliebt, von den übrigen Frauen aber aufs beste gehaßt wurde und daher bei der Gründung bestimmte, daß nur Männer in diesen Geheimbund aufgenommen werden dürften. Zu Beginn der trockenen Jahreszeit begeben sich alle Männer ins Ovialager und schlafen dort einen Monat lang. Zwischendurch erscheinen sie bald am Tage, bald in der Nacht im Dorfe und dürfen dabei ihr Ordensgewand tragen, dessen hervorstechendstes Stück ein großer, mit Papageienfedern geschmückter Hut ist. Die Frauen ihrerseits besuchen das Lager nur während eines Zeremonialtanzes, doch dürfen sie ihre Männer begleiten, wenn diese sich im Orte befinden. Man behauptet von dem Oviabunde, daß seine Gebräuche dazu beitrügen, die Menschen am Leben zu erhalten.
Ein verbreiteter Geheimbund in Kamerun ist der Ekongolo. Er tritt in Tätigkeit, wenn eines seiner Mitglieder gestorben ist. Unmittelbar nach der Bestattung erscheinen die Bundesbrüder in Masken, die mit allerlei Flitterkram behangen sind, und mit Hörnern auf dem Kopfe unter der Menge, die sich mit Singen, Tanzen und Zechen unterhält, und rennen mit weiten, gleich Flügeln ausgebreiteten Ärmeln durch das Dorf. Bei ihrem Erscheinen schreit alles „Ekongolo, Ekongolo“ und stiebt kreischend auseinander; sobald man aber durch Geschenke die Ankömmlinge besänftigt hat, mischen sich diese friedlich unter die fröhlichen Festgenossen, versuchen aber von Zeit zu Zeit doch immer wieder zu lärmen und die Leute vor sich herzujagen. Erst am Ende des Festes, wenn die Angehörigen des Verstorbenen ihnen eine Ziege zum Geschenk gemacht haben, ziehen sie sich zurück. — Der Mungibund, der sich einer Verbreitung bis zum Kalabarflusse hin erfreut und wahrscheinlich mit dem Gotte Mungi in Verbindung steht, bezweckt den gegenseitigen Schutz seiner Mitglieder und übt gegebenenfalls eine Art Feme aus. Sobald die große Mungotrommel einen Hilferuf ertönen läßt, ist „der Mungi heraus“. Dann darf kein Nichtmitglied seine Hütte verlassen, weil es sonst Gefahr liefe, daß ihn der Mungi hole und auf Nimmerwiedersehen in den Wald schleppe. Auf den Trommelruf eilen alle Ordensbrüder mit getrockneten Palmblättern bekleidet zur nächtlichen Versammlung in den Busch; einer von ihnen stellt den Mungi dar. Er ist mit Federn, Hörnern, Glocken und allerlei Flitter phantastisch ausgeputzt; mittels einer einfachen Vorrichtung kann er seinen Körper bald auf die doppelte Höhe größer werden lassen, bald wieder verkürzen, indem er am Boden niederkniet. Der Zug bewegt sich, mit dem Mungi in der Mitte, unter furchtbarem Lärm durch die Straßen zum Walde hin. Hier fällt der Bund seinen Urteilspruch; Leute, die einen höheren Grad bekleiden, schreien aus dem Busch den Beschluß hinaus mit den Worten: „Der Mungi ist hier und sagt das und das.“ Einer von ihnen wird mit der sofortigen Vollstreckung des Urteils beauftragt. Mit einer wuchtigen Peitsche in der Hand eilt er in Begleitung eines lärmenden Gefolges ins Dorf zum Hause des Verurteilten, aus dem sich niemand hinauswagen darf, bis die Strafe vollzogen und meistens auch das ganze Haus niedergerissen worden ist. Darauf verkündet die Bundestrommel, daß der Mungi sich wieder in seine Waldeinsamkeit zurückgezogen habe. Damit ist die Tätigkeit des Bundes beendet.
Vorliebe für Musik (Abb. 59), Tanz (Abb. 62, 64 bis 67, 69) und Spiel (Abb. 72 und 79) ist den Negern gleichsam angeboren, wie wir bereits an anderer Stelle hörten. Auch die westafrikanischen Schwarzen neigen in hohem Grade dazu. Die Mendistämme schwärmen für den Ton der Segura und des Sangboi; allenthalben kann man den Klängen dieser beiden Musikinstrumente tagtäglich und selbst während der Nacht begegnen. Die Segura, ein ausgehöhlter Kürbis mit klappernden Steinchen, wird besonders von den Frauen gern und so geschickt geschüttelt, daß dadurch ein bis zu einem gewissen Grade melodischer Wohlklang erzeugt wird, der selbst den Beifall des Europäers findet, wenn er sich einmal daran gewöhnt hat. Die Segura fehlt daher weder bei einer der zahlreichen einheimischen Zeremonien noch bei den privaten oder öffentlichen Festlichkeiten. Das Entzücken der Männer dagegen bildet der Sangboi (Abb. 74) oder das Tamtam. Dieses Musikwerkzeug ist weiter nichts als ein ausgehöhltes Stück Baumwollbaum, das wie eine Trommel mit Haut überzogen ist und sich von einer solchen eigentlich nur dadurch unterscheidet, daß es mit den Händen angeschlagen wird. — Im übrigen ist bei allen Negern als Musik- oder besser gesagt Lärminstrument sehr beliebt die Trommel (Abb. 68). Sie besteht meistens aus einem mehr oder weniger langen Holzzylinder (ausgehöhlten Baumstamm), der bald an beiden Enden, bald nur an einem offen ist und ein Trommelfell aus Fell oder Eidechsenhaut trägt; dieses ist für gewöhnlich mit Holz- oder Metallstiften angenagelt, in einzelnen Gebieten (Kamerun) aber auch durch Riemen angespannt. Eine besondere Abart ist die Schlitztrommel, der wir besonders in Kamerun begegnen. Sie ist gleichfalls aus einem runden Stück Hartholz in der Weise hergestellt, daß man dieses der Länge nach mit einem Schlitz versieht und von diesem aus nach innen das Ganze wie einen Futtertrog aushöhlt; bei dieser Aushöhlung wird darauf geachtet, daß die eine Wand dünner als die andere ausfällt, so daß sie, angeschlagen, einen höheren Ton ergibt als diese. Diese Trommeln benutzt man nämlich zur gegenseitigen Verständigung, zur Trommelsprache. Die Trommeln werden mittels zweier Holzschlegel angeschlagen, in ähnlicher Weise, wie man solche bei einem Xylophon handhabt. Die Trommelsprache, die sich besonderer Ausbildung in Kamerun und Togo erfreut, dient der schnellen Verbreitung von Nachrichten, weswegen der Neger das dazu benutzte Instrument auch als „Mitteilungskiste“ bezeichnet. Man trommelt auf weite Entfernungen hin, um zum Beispiel die Kunde von einem wichtigen Ereignis, wie der Ankunft eines Fremden, dem Nahen eines Feindes und so weiter, mitzuteilen, ja selbst um sich gegenseitig mit Schimpfworten zu belegen, was zur Folge hat, daß der davon Betroffene eine Erwiderung „zurücktelegraphiert“. Bei der den Negern angeborenen Streitsucht beschimpfen sich die Dualaleute zum Beispiel stundenlang bei Tag und bei Nacht bis zur Erschöpfung auf diese Weise. Indessen ist nicht jedermann mit dieser Trommelsprache vertraut, sondern es pflegen meistens nur einige wenige im Dorfe zu sein, die sie beherrschen. Zu ihrer Erlernung gehört unendliche Geduld und viel Zeit. Jeder Stamm hat seinen Sonderkodex von Trommelzeichen; jedoch scheint auch ein gemeinsamer Kodex vorhanden zu sein, der von allen Stämmen eines bestimmten Gebietes verstanden wird. Der Trommler legt die „Nachrichtenkiste“ vor sich hin auf die ausgebreiteten Beine, während er auf dem Boden sitzt, oder bei einer Fahrt im Kanu über die Bordränder desselben; sind zwei (fellüberzogene) Trommeln in Gebrauch, wie es in Togo der Fall zu sein pflegt, dann stellt der Trommler die höher gestimmte, die die Ewe die männliche nennen, zu seiner Rechten, die tiefer gestimmte, die weibliche, zu seiner Linken auf. In der Trommelsprache werden feststehende Sätze gebraucht; sie ist also eine Sentenzensprache, die auf den musikalischen und dynamischen Akzenten der Silben beruht. Daher kann dazu nicht jede beliebige Redewendung verwendet werden, sondern nur feststehende Sätze, die auf verschiedene Ereignisse von Bedeutung Bezug nehmen.
Unter den Spielen begegnen wir in Westafrika dem gleichen Brettspiel, wie wir es bereits in Ostafrika kennen lernten. Bei den Mendi, wo es die Bezeichnung „Warri“ führt, hat es die besondere Form eines Kriegspieles angenommen. Es erfordert viel Überlegung und große Geschicklichkeit. Man spielt es zwischen zwei Personen auf einem kleinen Brett, das auf einem niederen Sockel steht und an seiner Oberfläche an jedem Längsrande sechs Löcher besitzt, so tief und breit, daß sie die Spitzen der ersten beiden Finger der rechten Hand aufnehmen können. Diese Löcher heißen die „Städte“; jedes Loch oder jede Stadt wird von vier Kriegsknechten, gewöhnlich in Gestalt von Bohnen, besetzt gehalten. Nachdem die zwölf Städte mit ihrer Kriegsmannschaft belegt worden sind, geht jede Partei darauf aus, die andere zu besiegen oder „aufzuessen“, wie sie es nennen. Das Spiel wird so lange gespielt, bis beide Armeen so weit geschwächt worden sind, daß weder auf der einen noch auf der anderen Seite ein Mann übriggeblieben ist. Als Sieger gilt derjenige, der die meisten Gefangenen gemacht hat. Jede Stadt pflegt ihr Warribrett zu besitzen, und der Mendi ist so in sein Spiel vernarrt, daß er, so oft sich Gelegenheit bietet, eine Partie macht. — Ein anderes volkstümliches Spiel desselben Volksstammes ist das „Se“ (Abb. 82), an dem sich vier Personen beteiligen. Es besteht darin, daß jeder Spieler einen kleinen aus Elfenbein geschnitzten Kreisel auf einer Matte wirbelt und aufpaßt, ob dieser einen oder alle Kreisel seiner Gegner verdrängt. Verlierer ist der, dessen Kreisel dem des anderen weichen mußte. In früheren Zeiten bestand der Einsatz, um den gespielt wurde, geradezu in Menschen. Ist dieses Spiel bis zu einem gewissen Grade schon Hasardspiel, so trifft dies noch mehr für das „Jiggi“ zu. Es wird mit vier Kaurimuscheln gespielt, deren konvexe Oberfläche abgeschliffen ist. Ein Spieler nimmt die vier Muscheln in die Hand und wirft sie mit einer geschickten Wendung in die Höhe. Je nach dem Ausfall des Wurfes bedeutet er Gewinn oder Verlust; fallen alle vier Muscheln mit der geschlossenen oder auch mit der offenen Seite auf den Boden, so hat der Spieler verloren; liegen aber zwei mit der geschlossenen und zwei mit der offenen auf dem Boden, so hat er gewonnen. Als ein ernst-wissenschaftliches Spiel der Mendi ist schließlich noch das „Ke“ zu nennen; man spielt es auf einem festen Stück Holz, das in schwarze und weiße Vierecke eingeteilt ist, mit kegelförmigen Figuren von zweierlei Größe, Männer und Frauen genannt. Die Züge sind dieselben wie bei unserem Damspiel.
Die schwangere Akkrafrau läßt deutlich auch nach außen hin ihren Zustand erkennen, indem sie ihre Tracht ändert. Sie läßt ihr Haar wachsen, stellt das Schminken ein und legt ihren Korallenschmuck ab; dafür wird ihr von der Priesterin eine Art Manschetten aus Bast im ersten Monat um die Handgelenke, dann um die Knie und in den letzten Monaten in dicken Wülsten um die Knöchel geschlungen, von denen überdies noch Knoten herabhängen, dies alles, um die Geburt zu erleichtern. Je näher ihre schwere Stunde rückt, um so mehr wird sie mit Amuletten behängt. In den letzten acht Tagen bestreicht ihr die Priesterin den Kopf außerdem noch mit einer weichen Masse, die diesen wie eine dicke Kappe bedeckt und erst nach der Geburt entfernt werden darf. Wird die Negerin der Goldküste zum ersten Male schwanger, dann treibt man sie unter Bewerfen mit Kot und unter Geschimpfe ins Meer, wo sie untertauchen muß. Von dem Tage an, an dem eine Ekoifrau merkt, daß sie Mutter werden wird, muß sie besondere Vorsichtsmaßregeln beobachten, aus deren Unterlassung Unheil entstehen könnte. So darf sie zum Beispiel nicht in die Nähe eines bestimmten Baumes gehen, dessen Rinde beim Fischen Verwendung findet; sie darf weder die Blätter des Kürbisses noch das Fleisch des Stachelschweines, des Wasserbisams oder des Elefanten essen; ihr Gatte steht, was den letztgenannten Leckerbissen anbelangt, unter dem gleichen Tabu. Ferner muß die Schwangere ihrem Hausfetisch opfern; zu diesem Zwecke füllt sie für gewöhnlich einen Topf oder auch eine Kalabasse mit Essen und durchsticht das Ganze mit einem Speer. Auch die Ewenegerin bringt den Fetischen der Geburt Opfer dar und wird von den Priestern mit allerlei Amuletten am ganzen Körper behängt. Der Hilfsmittel, die die Geburt erleichtern sollen, gibt es viele. Bei Agitome in Togo fanden sich bei einer bevorstehenden Entbindung vor dem Dorfe kleine rohgeformte Tonfiguren aufgestellt, die anscheinend den bösen Geistern den Zutritt verwehren sollten. Die Malangefrauen tragen stets eine kleine Kalabasse, die mit Erdnüssen und Palmöl gefüllt ist, bei sich, um eine leichte Entbindung zu haben.
Die Geburt eines neuen Gemeindemitgliedes wird allgemein mit Freuden nicht nur von den Eltern, sondern auch von den übrigen Dorfbewohnern begrüßt, besonders in fruchtbaren Gegenden, wo kein Mangel an Nahrung herrscht; denn ein Knabe bedeutet einen Zuwachs an Verteidigung, ein Mädchen an Arbeitskraft. Kindsmord kommt daher im allgemeinen selten vor und pflegt sich auf Zwillinge oder Mißgeburten zu beschränken. Die Auffassung von Zwillingsgeburten ist bei den einzelnen Negerstämmen jedoch eine verschiedene. Von den einen werden sie für eine gute Vorbedeutung angesehen — bei den Haussa bedeuten auch Drillinge Glück —, von anderen dagegen als ein Unglück. Die zweite Auffassung ist die häufigere. Daher pflegt man Zwillinge meistens unbarmherzig zu töten. In Altkalabar ist die Mutter gehalten, ihre beiden Kinder in ein Gefäß zu packen und so zum Fraße der Ameisen im Walde auszusetzen. Die Dahomeer warfen früher beide Kinder ins Wasser, pfählten die Mutter und schnitten ihr die Brust auf. Die Ibo vergiften die Zwillinge oder setzen sie in die Dschungel aus. Auch anderwärts tötet man verschiedentlich die Mutter, weil man Zwillinge für ein Zeichen begangener Untreue ansieht. Bei anderen Stämmen läßt man wenigstens einen der Zwillinge am Leben. Die Bassari begraben das schwächere der Kinder, wobei der Knabe den Vorrang einnimmt, lebendig in einem Topfe und geben ihm die Hälfte eines geopferten Huhnes mit hinein, dessen andere Hälfte in einem zweiten Gefäß daneben beigesetzt wird. Mit diesem Opfer soll der Geist des ausgesetzten Kindes versöhnt werden, damit er sich nicht an dem am Leben bleibenden räche. Eweeltern, die mit Zwillingen beschenkt werden, haben sich umfangreichen Förmlichkeiten zu unterwerfen, den sogenannten Venovidzidziförmlichkeiten, bevor sie ihre Hütte verlassen dürfen, was vor dem fünfundzwanzigsten Tage nicht erlaubt ist. Diese Gebräuche dürfen nur solche Personen an ihnen ausführen, die selber einmal Zwillinge hatten.
Die jungen Eltern setzen ein solches Paar zunächst von dem Erscheinen der Zwillinge in Kenntnis. Die Eingeladenen finden sich ein und lassen zunächst die neuen Zwillingseltern sich den Mund mit Wasser ausspülen, binden ihnen Blätterteile bestimmter Pflanzen (Palmen- und Gurkenart) um Hals, Knie, Arm und Fuß und baden die Zwillingskinder in der Nähe des Ausganges in einer Wanne, worauf die Eltern ihren Blick in einer bestimmten Richtung dem Sitze vieler Gottheiten zuzuwenden und weiter zwei Zwillingstänze unter Trommel- und Flötenbegleitung aufzuführen haben. Vorher aber müssen sie neunmal um die Trommeln herumgehen und während des Tanzes Pfeil und Bogen in der Hand halten. Es sind dies ganz besondere Trommeln, zu deren Klange nur Leute tanzen dürfen, die Zwillinge gezeugt, Leoparden getötet oder im Kriege jemand den Kopf abgeschnitten haben. Nach dem Tanze werden die Zwillinge in ein neues Lendentuch gewickelt. Weiter erfordert die Sitte, daß die Eltern an der Vorderseite ihres Hauses eine Art Gosse anlegen und nur das hier sich sammelnde Regenwasser, nicht das von der Hinterseite des Daches herabfließende trinken. Damit sind indessen die Förmlichkeiten des Venovidzidzi noch nicht erschöpft. Die Mutter muß sich das Kopfhaar scheren lassen bis auf drei, der Vater bis auf zwei Haarbüschel. Den Zwillingseltern ist es ferner verboten, das Fleisch des roten Affen zu essen, und anderes mehr. Erst wenn alle diese und noch andere Vorschriften erfüllt worden sind, ist es ihnen gestattet, sich wieder überall frei zu bewegen. Natürlich fehlt es auch hier nicht an einem Festmahl.
Die Wöchnerin gilt allgemein für unrein und darf erst nach einer gewissen Zeit, für gewöhnlich nach acht Tagen, ihr Haus verlassen; bis dahin bleibt sie mit ihrem Kinde abgesondert; eine Übertretung dieser Vorschrift würde für beide von großem Schaden sein. Das neugeborene Kind wird bei den Ekoi zwischen zwei Palmblätter gelegt und muß entweder von der Mutter selbst oder von der Großmutter zur Schwelle des Hauses gebracht werden; hier schüttet eine weibliche Verwandte Wasser aufs Dach, von dem das Kind Tropfen abbekommen muß, damit es nicht an Fieber erkranke. Eine Woche später bedeckt man es mit weißer Kreide, was Glück bringen soll, und trägt es umher, damit die Freunde der Familie es sehen. Die erste Locke wird von der Großmutter abgeschnitten, in einen Lappen gewickelt und in einem Kasten versteckt. Späterhin wird das Handgelenk eingeschnitten und Zaubermedizin in die Wunde eingerieben; diese wird entweder aus dem Zeigefinger des Schimpansen hergestellt und soll dann Kraft verleihen oder durch Zerquetschen schwarzer Ameisen gewonnen, was Regsamkeit geben soll. — Die Ngumba (Südkamerun) lassen ihr Neugeborenes am anderen Morgen je nach seinem Geschlecht entweder von einem heranwachsenden Burschen oder von einem Mädchen auf ein großes Blatt, auf das die Mutter eine mit Wasser angerührte Masse aus Rotholzfasern (Abb. 70) und Baumrinde gestrichen hat, vor die Haustür legen. Mit dieser „Medizin“ zeichnen die Umstehenden sodann einen Längsstrich auf die Brust des Kindes, ebenso der Träger sich selbst auf die Fußsohlen. Außerdem werden ähnliche Striche auf die Schwelle und die Türpfosten gemalt. Dieser Vorgang spielt sich vor einem jeden Hause des Dorfes ab. Verschiedentlich wird die junge Mutter nach der Geburt ausgeräuchert, offenbar um die bösen Geister von ihr fernzuhalten. Die Neger der Goldküste bringen nach der Geburt ihrem Fetisch Opfer dar und hängen den Neugeborenen Amulette um den Hals. — Die Negerin schleppt ihr Kleines beständig mit sich herum und hat es auch bei der Arbeit bei sich (Abb. 78).
Die Namengebung erfolgt bei den Mandingo meistens acht Tage nach der Geburt, bei den Wei unmittelbar nach ihr. Vielfach erfahren die ursprünglichen Namen später eine Abänderung. Bei den Mandingo zum Beispiel tauscht man den Namen bei der Beschneidung (zwölftes bis dreizehntes Jahr) und noch einmal um das fünfundzwanzigste Lebensjahr gegen einen dann bleibenden um. Die Neger der Goldküste geben den endgültigen Namen auch erst später, und zwar auf Grund vollbrachter Taten. Bei den Mandingo wird der Name gern von den Ereignissen oder Umständen hergenommen, die bei oder nach der Geburt von Wichtigkeit waren, oder er nimmt, falls das Kind von einem Schutzgeiste des Dorfes erbeten wurde, auf dessen Namen Bezug. Auch die Bambara und Ewe geben ihren Kindern solche Weihnamen; bei letzteren haben diese später die Verpflichtung, ihrem Schutzpatron gewisse Dienste zu leisten. Ist der Vater bereits verstorben, dann wird bei den Mandingo dessen Name (bei weiblichen Kindern mit entsprechender Abänderung) dem Neugeborenen beigelegt. Dies beruht auf der Annahme einer Seelenwanderung. Auf eine ähnliche Vorstellung ist es zurückzuführen, wenn Togoeheleute, falls ihnen bereits Kinder gestorben sind, ein Neugeborenes aus Furcht, es könnte ihm das gleiche Schicksal widerfahren, mit „Niemand kann das Leben kaufen“ oder, falls es Ähnlichkeit mit einem Verstorbenen der Verwandtschaft aufweist, mit „Das Wiederkehrende“ benennen. Die Neger der Goldküste und von Sierra Leone sollen ihre Kinder nach dem Wochentage benennen, an dem sie das Licht der Welt erblickten. Man sieht aus diesen wenigen Mitteilungen, daß bezüglich der Namengebung mannigfache Abwechslung herrscht. Die Persönlichkeit, die den Namen gibt, ist bald der Vater, bald eine andere, meistens hervorragende Person. Die Namengebung gestaltet sich für die Eltern und die übrigen Dorfbewohner in der Regel zu einem Festtag, an dem Tanz und Schmaus nicht zu fehlen pflegen. — Bei den Haussa und anderen mohammedanischen Stämmen versammeln sich am achten Tage die Malame oder Priester sowie die Verwandten; alle erhalten Kolanüsse als ein besonderes Festgeschenk. Gelegentlich wird auch ein Schaf oder gar ein Ochse geschlachtet und verzehrt; die Hebammen erhalten davon den Kopf, die Beine und die Haut, während der amtierende Malam sich den Rücken nimmt. Nachdem dem Kinde das Kopfhaar abrasiert worden ist, erhält es zwei Namen; der eine wird ihm allein ins Ohr geflüstert, der andere aber den Versammelten öffentlich bekanntgegeben. Die Malame segnen zum Schluß das Kind, wobei sie Allahs Schutz, besonders gegen Hexerei, herabflehen, und ebenso die Brüste der Mutter.
Die Angehörigen des männlichen Geschlechts werden meistens beschnitten. Das Lebensalter, in dem dieser Eingriff vorgenommen wird, schwankt bei den einzelnen Völkern innerhalb weiter Grenzen. So lassen die Duala in Kamerun ihn bereits an vier- bis fünfjährigen Knaben ausführen, die gleichfalls dort ansässigen Bakwiri erst an zwölf- bis vierzehnjährigen und die Dahomeer schieben die Beschneidung sogar bis zum zwanzigsten Lebensjahre hinaus. Allgemein ist es aber Sitte, daß sie vor der Verheiratung erledigt sein muß; Frauen verweigern die Ehe mit unbeschnittenen Männern. Die Beschneidung wird von hierfür bestimmten Männern in ähnlicher Weise, wie wir sie bereits kennen gelernt haben, vorgenommen. Im allgemeinen sind Feierlichkeiten, Prüfungen oder sonstige Förmlichkeiten mit der Beschneidung der Jünglinge nicht verknüpft. Nur bei den Mandingo gestaltet sich der Vorgang zu einer sehr festlichen Handlung. Schon zwei Monate vorher wird der Tag hierfür angekündigt. Die Knaben bleiben fortan von jeglicher Arbeit verschont, schließen sich zu Trupps zusammen und ziehen singend und tanzend in den Dörfern umher, wo man sie überall reichlich bewirtet. Am Beschneidungstage selbst wird das ganze Dorf festlich geschmückt. Bei den Soninke bestreuen die Beschnittenen den ihnen gekürzten Körperteil mit heißem Sand oder Asche, bleiben vier Wochen lang in einem besonderen Hause zusammen und vergnügen sich mit Nichtstun; das Essen bringt man ihnen hin. — Ebenso ist in Dahome die Beschneidung mit gewissen Förmlichkeiten verbunden. Die Anwärter werden älteren Männern übergeben und an einen abgelegenen Ort im Walde geführt, wo sie längere Zeit, meistens mit weißem Ton bestrichen, abgesondert leben müssen und in gewisse Geheimnisse eingeweiht werden. Sie bekommen dann auch einen neuen Namen. Wenn sie nach Ablauf dieser Einweihungsfeierlichkeiten wieder ins Dorf zurückkehren, geben sie sich den Anschein, niemand aus ihrer Umgebung mehr zu kennen, nicht einmal ihre nächsten Verwandten, und auch eine andere Sprache zu reden, die ihnen beigebracht wurde. Ein großes Fest bildet den Abschluß der Förmlichkeiten. Bei den Yaunde legen die Beschnittenen Weiberkleidung an, die ihnen am Schluß von den Frauen abgerissen wird. — Die Woluffen sollen ihre Vorhaut in getrocknetem Zustande zeit ihres Lebens bei sich tragen, weil sie dadurch besonders zeugungsfähig zu sein hoffen. — Über die Bedeutung der Beschneidung gehen die Ansichten auseinander; es scheint, daß sie in erster Linie aus religiösen Gründen vorgenommen wird. Mit der Beschneidung ist für die jungen Leute die Erlaubnis des geschlechtlichen Verkehrs verknüpft; gleichzeitig sind sie damit in die Gemeinschaft der Männer aufgenommen.
Auch die Mädchen werden vielfach beschnitten. Bei ihnen besteht der Vorgang in dem Abtragen eines Stückes des Kitzlers; er spielt sich für gewöhnlich bei Eintritt der Reife, vereinzelt aber auch schon früher ab. — Sobald in Togo ein Mädchen seiner Mutter mitgeteilt hat, daß sich bei ihm zum ersten Male die Regel eingestellt habe, werden alle Verwandten von diesem Ereignis verständigt. Sie und die Freundinnen begleiten das junge Mädchen am nächsten Morgen im Zuge zum öffentlichen Wasserplatz; dabei trägt es auf dem mit einem Tuche verhüllten Kopfe einen kleinen Topf. An Ort und Stelle taucht ein noch nicht entwickeltes Mädchen dreimal seine Hand ins Wasser und benetzt damit den Kopf der Freundin, womit angedeutet werden soll, daß fortan alles Unreine von ihr gewichen und es selbst ein Weib geworden ist. Nach etwa acht Tagen wird die Novizin von ihrer Mutter gebadet, gesalbt und mit Perlenschnüren geschmückt; nur mit diesen bekleidet geht sie, von zahlreichen Freundinnen begleitet, von Haus zu Haus. Ist sie bereits verlobt, dann bringt sie ihrem Zukünftigen einen von ihrer Mutter gekochten Mehlbrei und hält ihm beide Hände hin. Der Bräutigam gibt ihr von dem Brei hinein, und das Mädchen trägt das Empfangene in einem Topfe schleunigst nach Hause, wo sie es mit den sie begleitenden Genossinnen verzehrt. Der Bräutigam seinerseits ißt den Rest mit seinen Freunden auf. — Bei einer Reihe anderer Stämme der Küste müssen die Mädchen mit Eintritt der ersten Regel einige Zeit einsam in besonderen Hütten zubringen, die kein männliches Wesen betreten darf. Hier werden sie von alten Weibern in die Geschlechtsgeheimnisse eingeweiht; jedoch herrscht über die Einzelheiten, die sich hie und da in der Hütte abspielen, tiefes Geheimnis. — In Dahome werden zur Zeit der Getreideernte junge Mädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren von älteren Priesterinnen aufgegriffen, längere Zeit gefangengehalten und in den heiligen Gebräuchen und Tänzen für den Schlangengottesdienst unterwiesen, außerdem durch Schlangenfiguren, die man ihnen in die Haut einschneidet, als Eigentum des Schlangengottes geweiht; sie sind verpflichtet, strenges Stillschweigen über die Vorgänge zu beobachten. Nach einiger Zeit dürfen sie wieder zu ihren Eltern zurückkehren, müssen aber von Zeit zu Zeit im Tempel zu Ehren ihrer Gottheit Tänze aufführen und werden nach eingetretener Reife mit ihr, das heißt mit den Priestern vermählt. — Bei den Ekoi wird mit den jungen Mädchen eine Mastkur vorgenommen, da Wohlbeleibtheit für höchste Schönheit gilt. Bevor man sie in die für diesen Zweck besonders hergerichteten Masthäuser bringt, behängt man sie reichlich mit Schmuck, ordnet ihnen das Haar in sehr kunstvoller Weise, schmückt es mit Kämmen und dicken Federbüschen, bemalt das Gesicht mit merkwürdigen Figuren und bestreicht den ganzen Unterkörper von der Taille an mit roter Farbe. In den Masthäusern werden sie dann aufs sorgfältigste genährt und gepflegt; sie bleiben hier längere Zeit, von einigen Wochen an bis zu zwei Jahren. Währenddessen ist es ihnen verboten, sich das Gesicht zu waschen, auszugehen oder irgendeine Arbeit zu verrichten, nur das Bemalen der Wände ihres Gefängnisses zur Unterhaltung ist ihnen gestattet. Nach Ablauf ihrer Mastzeit wird ein großes Fest gefeiert.
Heirat (Abb. 76 und 77) ist das Ziel wohl jedes Negers in Westafrika. Nur wenige Eingeborene bleiben ihr Leben lang unverheiratet und fallen deswegen dem Gespötte der Menschen anheim. Für Männer liegt der Grund wohl meistens darin, daß sie sich eine Braut aus Armut nicht leisten können; Armut aber ist wieder ihrerseits ein Gegenstand der Lächerlichkeit für die Eingeborenen. — Verschiedentlich begegnen wir Kinderverlobungen. Die Eltern verständigen sich über eine etwaige Heirat, wenn ihre Kinder noch klein sind. Der junge Bursche arbeitet, sobald er das gehörige Alter erlangt hat, für seine Zukünftige und überreicht seine Ersparnisse den Schwiegereltern. In Kamerun ist es Sitte, daß wohlhabende Neger kleine Mädchen bereits für ihren noch im Knabenalter stehenden Sohn kaufen. Bei gewissen Stämmen der Elfenbeinküste legt die Mutter zum Zeichen, daß ihre kleine Tochter schon versprochen ist, ihr eine Schnur um den rechten Arm. Die Eweer verloben ihre Töchter bereits im Mutterleibe mit dem Sohn ihres Nachbars; als Pfand dient Kaurimuschelgeld. Trifft die Voraussetzung zu und kommt das erhoffte Mädchen zur Welt, so legt der junge Bräutigam beziehungsweise seine Eltern für die Zukünftige eine Pflanzung an, deren jährlicher Ertrag ihr vom Bräutigam dargebracht wird. Wird aber wider Erwarten ein Knabe geboren, dann legt man die vorher eingegangene Verpflichtung dahin aus, daß beide Knaben fortan gute Freunde bleiben sollen. Bei allen diesen Frühverlobungen bleibt aber meistens dem herangewachsenen Mädchen die endgültige Entscheidung vorbehalten.