Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 51. Bundumädchen der Mendi.
Auf ihrer kunstvoll hergerichteten Haartracht tragen sie Bundumedizin und über der rechten Schulter medizinische Amulette.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 52. Bewerberinnen um die Aufnahme in den Bundubund im Tanzanzug.
Derselbe besteht in einem Netzgewand, das fast den ganzen Körper bedeckt. Von den Ellbogen und Handgelenken hängen Palmfaserbündel herab.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 53. Bundumitglieder in betender Stellung.
Bei ihren Morgen- und Abendgesängen im Busch werfen sie sich auf die Erde.

Im allgemeinen werden die jungen Mädchen schon vor ihrer Reife, etwa im achten bis zehnten Jahre, verlobt, sie ziehen indessen dann noch nicht zu ihrem Gatten, sondern bleiben im Hause der Eltern. Die Heirat findet erst statt, wenn die Reife eingetreten ist. — Der junge Mann nähert sich für gewöhnlich dem Mädchen nicht, er schickt einige seiner Freunde oder einen besonderen Sprecher, um die einleitenden Schritte zu tun; hie und da wird dazu auch eine Frau gewählt. Diese Vermittler bringen dann schon Geschenke in Gestalt von Fleisch, Tabak, Schürzen, Branntwein, Kolanüssen und dergleichen mit. Manchmal reden sie bei ihrer Ankunft zunächst über ganz gleichgültige Dinge und kommen erst später mit ihrem Anliegen heraus. Bei den Mendi kleiden sie dieses in die artige Bemerkung: „Wir sehen einen schönen Edelstein in deinem Hause, und wir wollen ihn uns holen; wir bringen dir dafür dies Geschenk.“ Bei Annahme des Antrags pflegen der junge Mann und seine Eltern persönlich bei den zukünftigen Schwiegereltern vorzusprechen, wobei sie diese von neuem beschenken. Bei den Diamala der Elfenbeinküste ist damit noch eine besondere Verlobungsförmlichkeit verbunden. Der Zukünftige überreicht einem seiner Freunde ein Paket mit Kolanüssen. Dieser öffnet es, wählt zwölf Nüsse aus und packt sie zu einem besonderen Bündel zusammen, die übrigen verteilt er an die Anwesenden. Damit ist das Verlöbnis vor Zeugen besiegelt. — Die Bambara machen eine Ausnahme von der üblichen Art des Brautkaufes; bei ihnen gibt der Vater der Braut seiner Tochter noch eine Mitgift mit. Bei wohl allen übrigen Stämmen Westafrikas wird die Braut ausschließlich gekauft; der Preis fällt ganz verschieden aus und beträgt bald nur wenige Mark oder Franken, bald sind es deren mehr als tausend. Während der Verlobungszeit bleibt das junge Mädchen für gewöhnlich im Hause seiner Eltern, bei einzelnen Stämmen aber pflegt es schon jetzt geschlechtlichen Verkehr mit dem Auserwählten. Bei den Kopfjägern Nigerias kann der Bräutigam, wenn die Verlobung erfolgt ist, sofort seine Frau verlangen, wenn es sich um eine Geschiedene handelt; er muß aber bis zur nächsten Regenzeit warten, falls die Braut noch Jungfrau ist. Zu passender Zeit sammelt die Familie des Bräutigams große Mengen Negerhirse und sendet sie am Hochzeitstage in das Haus des Vaters des Mädchens; dort wird ein Festgelage und ein Tanz abgehalten, wobei jeder Teilnehmer so lange tanzt und sich betrinkt, als noch Bier vorhanden ist. — Bei den Haussa spricht der Jüngling zuerst mit dem Mädchen; denn, obgleich sie mohammedanischen Glaubens sind, leben die Frauen bei ihnen doch nicht abgesondert. Gibt es ihm sein Jawort, dann wird die Erlaubnis des Vaters oder Onkels eingeholt und ein Teil des Brautpreises entrichtet. Am vierten Tage vor ihrer Hochzeit wird die zukünftige junge Frau von ihren weiblichen Verwandten und Brautjungfern ergriffen, damit ihre Hände und Füße mit Hennah gefärbt werden (Abb. 71), wobei das Mädchen Widerstand leisten oder wenigstens vortäuschen muß. Sie trägt diese Farbe vier Tage lang und wird am Abend des letzten zur Wohnung ihres Gatten gebracht. Diesen trifft sie jedoch nicht an, da er für einige Tage im Hause des Brautführers wohnt. Nach Ablauf der Frist bringt dieser ihn zurück und überreicht den Brautjungfern, die sich noch in der Wohnung des Bräutigams aufhalten, Geschenke, wodurch er sie zum Gehen veranlassen will. Eine Haussafrau spricht den Namen ihres ersten Mannes niemals aus, sondern nennt ihn einfach „Herr des Hauses“ oder ähnlich; denn der wirkliche Name ist ein wunder Punkt, wenn sich seiner eine boshafte Frau bedient.

Phot. C. H. Firmin.
Abb. 54. Mädchen des Bundubundes,
der geheimen Gesellschaft für das weibliche Geschlecht in Sierra Leone.
Phot. C. H. Firmin.
Abb. 55. Masken der Bunduteufel.

In gewissen Teilen des nordwestlichen Nigeria stehen die Eltern vor dem Hause, wenn der Bräutigam eintritt; zwei seiner Freunde halten das Mädchen bei den Beinen fest. Ist die Braut noch jungfräulich, dann wird den Eltern nach dem Hochzeitsakt ein weißes Tuch mit den üblichen Abzeichen gezeigt und es werden ihnen Geschenke dargebracht. Hat sich aber gezeigt, daß die junge Frau ihre Jungfernschaft bereits verloren hatte, dann errichtet der Mann vor seinem Hause eine Stange, hängt jene zum Schein daran auf und zerschlägt ihre Schüsseln und Töpfe. Er will damit andeuten, daß die Frau von selbst zu ihren Eltern zurückkehre; denn wenn sie aus freien Stücken von ihm geht, müssen ihre Eltern die Heiratsgebühr zurückerstatten, während sie den Brautpreis behalten, wenn der Mann sie forttreibt. — Bei den Filani wird Ende des Jahres ein Ritus, den sie Girewali nennen, im Walde abgehalten. Die Jünglinge stellen sich in einer Reihe auf, die Mädchen stürzen auf ihre Günstlinge zu und nehmen sie mit sich; nachdem ein Festmahl stattgefunden hat, schlafen die betreffenden Paare zusammen. — Bei den Sobo lebt die Ehefrau die erste Zeit im Hause ihrer Eltern, ihr Mann aber wohnt mit ihr nicht zusammen, sondern besucht sie nur jeden Abend; bei Tagesanbruch geht er dann wieder fort. Erst nach drei Monaten bringen Angehörige ihrer Familie die junge Frau in das Haus des Gatten. — Bei den Bassa-Komo pflegen alle Männer in einem Teile des Dorfes zu leben, alle Frauen in einem anderen; die Männer besuchen ihre Frauen oder umgekehrt die Frauen ihre Männer, wie es gerade die Gelegenheit ergibt. Bei den Mbres am Tschadsee besteht noch Gruppenheirat, die Männer müssen aber alle Brüder, die Frauen alle Schwestern sein. — Bei den Ekoi besteht die bindende Förmlichkeit darin, daß das Mädchen ein Hochzeitsgeschenk als solches annimmt; die Annahme verkündet darauf der Bewerber im ganzen Dorfe. Vor der Hochzeit muß das Mädchen, wie wir bereits hörten, eine Zeitlang im Masthaus bleiben; währenddessen geht es weder aus noch arbeitet es. Auf Mädchen, die sich dies nicht leisten können, entweder aus Mangel an Geld oder aus sonstigen Gründen, wird scheel herabgesehen. Wenn einer Mutter ihr zukünftiger Schwiegersohn nicht angenehm ist, so sucht sie es manchmal dahin zu bringen, daß er die Verlobung wieder rückgängig macht, indem sie ihm droht, ihre Tochter vor der Hochzeit knapp zu halten, damit sie nicht fett werde.

Phot. C. H. Firmin.
Abb. 56. Bunduteufel in ihrer Amtstracht.
Die Bunduteufel sind die Medizinweiber des zweiten Grades des Ordens.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 57. Szene aus den Vorgängen beim Bundubund.
Nach der Probezeit werden die jungen Mädchen „fortgerissen“ und darauf „medizinisch gewaschen“.
Links sitzen Bunduteufel, rechts Sowehfrauen.

An der Goldküste führt man ein Mädchen, wenn es das Reifealter erreicht hat, an den Strand; dort wird es von anderen Mädchen gewaschen. An den Ufern des Stromes bringen Familienangehörige eine Opfergabe dar, die aus einem gekochten Yamwurzelbrei und Palmöl besteht; sie rufen dabei die Ortsgötter an und teilen ihnen mit, daß ihr Kind das heiratsfähige Alter erreicht habe. Darauf wird dem Mädchen ein Armband, bestehend aus einer weißen, einer schwarzen und einer goldenen Perle, die auf eine weiße Schnur gezogen sind, um das Handgelenk gelegt oder mit weißen Strichen ein solches angemalt, um seinem besonderen Schutzgeist dadurch anzukünden, daß es seiner Obhut nicht mehr bedürftig sei. Es wird sodann in ein seidenes Tuch gehüllt und mit allerlei Zierat geschmückt, den die Familie oder ihre Freunde besitzen; die obere Körperhälfte erhält einen weißen Anstrich von feinen Streifen. So ausgeputzt stolziert die jugendliche Schöne durch den ganzen Ort, begleitet von ihren Freundinnen, die zu Ehren ihrer Jungfernschaft Lieder anstimmen und gleichzeitig darauf hindeuten, es sei jetzt an der Zeit, daß diese aufhöre. Ein Bewerber läßt nun auch nicht lange auf sich warten, wenn das Mädchen nicht bereits im voraus verlobt worden ist. Ist die Familie des jungen Mädchens damit einverstanden, dann wird von dem Bräutigam der Brautpreis gezahlt und die Hochzeit ausgerichtet. Er schickt dazu Rum, Branntwein und andere berauschende Getränke, desgleichen Tabak in die Familie seiner Auserwählten, oder er läßt, wenn er besonders begütert ist, eine Menge Leute wertvollere Geschenke darbringen, mit denen diese, zu Ehren des Ereignisses Lieder absingend, durch den Ort marschieren. Darauf wird die Braut in ihr neues Heim geleitet, wo man ein Festessen veranstaltet. Nach demselben zieht sich das junge Paar zurück. Hat sich in der Hochzeitsnacht die Keuschheit der Braut herausgestellt, dann streut der beglückte Ehemann am nächsten Morgen getrockneten pulverisierten Ton über sie; sie selbst darf sich dann wieder in der Öffentlichkeit zeigen. Ist aber die Annahme, ein unberührtes Mädchen erhalten zu haben, nicht zutreffend gewesen, dann hat der Ehemann das Recht, seine Frau zurückzuweisen; in diesem Falle wird ihm nicht nur der Brautpreis zurückerstattet, sondern es werden ihm auch die Unkosten, die die Hochzeit ihm gemacht hatte, ersetzt.

Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 58. Mitglieder des Yassibundes,
einer Gesellschaft, die nur Frauen zu ihren Mitgliedern zählt, aber auch zum Porobund Beziehungen unterhält. Mittels der Minseri stellen sie Medizin in der Yassihütte her. Im obigen Bilde befindet sich in der Mitte die Yassitrommel, zur Linken stehen drei Kambehs oder Mitglieder des zweiten Grades.
Phot. C. H. Foulkes.
Abb. 59. Trompeter aus Bornu,
die Begleiter der Häuptlinge in Nordnigerien.

In Liberia, wo das Mädchen eine ähnliche Schule wie in Sierra Leone (Bundubund) durchzumachen hat, wird die Braut, wenn die Vorverhandlungen erledigt sind, ganz und gar mit einer Salbe aus Tierfett und Palmöl eingerieben, mit besonderen Zeichen, die magische Eigenschaften besitzen sollen, geschmückt und dann in das Haus des Bräutigams gebracht, wo das übliche Fest sich anschließt. Im westlichen Liberia begleitet die Mutter das Paar, um zu erfahren, ob der junge Ehemann alles in Ordnung gefunden hat. Hat sich das Mädchen als nicht mehr jungfräulich erwiesen, dann löst sich die Hochzeitsversammlung auf, und die Familien geraten sofort über die Rückgabe des Kaufgeldes in Streit. In Dahome schickt der junge Ehemann am anderen Morgen, „wenn die Kalabasse zerbrochen ist“ (womit die vollzogene Beiwohnung gemeint ist) und er zufrieden war, seinen Freunden eine volle Flasche Schnaps; fand er die Sache aber nicht nach Wunsch, nur eine halbe Flasche. Bei den Bambara wird die Verlobung von der Zustimmung des Boli oder Familiengeistes abhängig gemacht. Am Abend der Hochzeit wird die Braut von Jünglingen und Mädchen unter Tanz, Gesang und Abfeuern von Gewehren in ihr neues Heim geleitet. Während sie sich unterwegs befindet, bringt der Priester den Boli dorthin und legt ihn auf das Lager der Jungvermählten, um alle bösen Geister auszutreiben. Die Brautjungfern lösen der jungen Frau das Haar, entfernen ihre Keuschheitsschürze und geleiten sie in das Gemach ihres Gatten. Nach einiger Zeit tritt das Paar heraus, und nachdem der Gatte die Gäste ihrer Jungfräulichkeit versichert hat, begibt sich die junge Frau zur Hütte ihrer Freundin und schläft dort, während der Bräutigam und seine Kumpane sich tüchtig betrinken. Die Kajjimütter legen der neuvermählten Tochter einen Gürtel um, an dem vorn und hinten ein schwanzähnliches Anhängsel herabhängt (Abb. 77).

Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 60. Eine heilige Hütte des Yassibundes,
in der die Minseri (heiligen Bildnisse) und die Medizinen aufbewahrt werden. Sie unterscheidet sich in ihrem Aussehen von den anderen Hütten, indem ihre Wände mit verschiedenfarbigen Flecken versehen sind.

Polygamie ist unter den Schwarzen sehr verbreitet, denn Frauen sind ein Zeichen des Reichtums und stellen außerdem eine Arbeitskraft dar. Besonders große Häuptlinge leisten sich eine stattliche Anzahl Frauen, soweit ihre Mittel dies erlauben. Einehe findet man seltener. Die erste Frau genießt ein besonderes Ansehen im Haushalte und ist die Vorgesetzte der übrigen Gattinnen sowie der Kinder; falls der Mann weitere Frauen zu nehmen wünscht, muß sie ihre Zustimmung geben.

Häufig wohnen die einzelnen Frauen getrennt in besonderen Hütten. — Ehebruch kommt häufig genug vor. Denn da die jungen Leute nicht immer mit genügend Glücksgütern gesegnet sind, um sich eine Frau zu kaufen, verschaffen sie sich eine solche durch Verführung. Vielfach werden die Ehebrecherin sowie ihr Galan mit dem Tode bestraft, anderwärts nur körperlichen Züchtigungen unterworfen, unter anderem mit dem Schwanze eines Stachelrochen durchgeprügelt, an den Geschlechtsteilen durchstochen, mit einer Messerklinge gegeißelt. Die Bassari üben an dem Missetäter Strafe, indem sie ihm die Geschlechtsteile mit Steinen zerklopfen, und anderes mehr. Mit zunehmendem europäischen Einflusse sind derartige harte Strafen mehr und mehr in Abnahme gekommen. Man ahndet jetzt Ehebruch mehr mit Geld. Die Ekoi besitzen ein merkwürdiges Mittel, um sich der Treue ihrer Frauen zu versichern. Mann und Weib saugen sich gegenseitig etwas Blut aus den Handgelenken. Vergäße sich die Frau, dann würde sofort das Blut des Mannes, das in ihren Körper übergegangen ist, sich empören und so mächtig durch ihre Adern strömen, daß schleunigst der Tod einträte. — Ehescheidung ist ein ganz geläufiges Vorkommnis, besonders seit der Abschaffung der körperlichen Züchtigung tritt sie häufiger in die Erscheinung.

Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 61. Mitglieder des Bundubundes.
Nach der Aufnahme in den Orden werden die jungen Mädchen unter Aufsicht eines älteren Mitgliedes drei Tage lang im Orte festgehalten; während dieser Zeit besuchen sie in schönem Aufputz Freunde und Bekannte, die ihnen Geschenke machen.

Bei den meisten westafrikanischen Stämmen herrscht das mutterrechtliche System vor. Die Kinder gehören der Familie der Mutter an und werden, je nachdem diese Sklavin oder Freie ist, das eine oder das andere. Nach dem Tode der Mutter werden sie von deren Angehörigen auferzogen. Sie beerben auch den Onkel mütterlicherseits. Die Würde des Häuptlings geht bei seinem Tode nicht auf den eigenen Sohn über, sondern auf einen der Brudersöhne der Mutter oder in Ermanglung solcher Erben auf den ältesten Sohn der ältesten Schwester des Verstorbenen. Als Erben gelten die Brüder und Schwestern der Mutter, und ähnliches mehr. Sobald ein Mendimann stirbt, wird sein Geist zum Gegenstand der Furcht, und man ist bestrebt, ihn zu versöhnen und am Wiederkommen zu hindern. Damit er nun nicht zurückkehre und die Hinterbliebenen belästige oder gar umbringe, übt man ein eigentümliches Abwehrverfahren: die Hinterbliebenen lassen sich für etwa einen Tag einen Fußblock anlegen (Abb. 80). — Wenige Tage nach dem Verscheiden nehmen die Angehörigen die „Tewe-jama“ genannte Zeremonie vor; sie kochen dem Toten für seine lange Reise ins Jenseits, denn an ein solches glauben die Mendi, Speise. Am Vorabend des dritten oder vierten Tages, je nachdem es sich um ein weibliches oder männliches Familienmitglied handelt, begeben sich die Angehörigen und Freunde zum Grabe, wo das Familienoberhaupt ungefähr folgende Ansprache an den Toten hält: „Wir kommen, damit du erfährst, daß wir dich nicht vergessen haben. Wir wollen dir etwas als Wegzehrung mitgeben, wenn du dich auf die lange Reise begibst. Darum mußt du morgen früh auf uns warten.“ Darauf wird ein Huhn mit Reis gekocht und ein Teil davon für den Toten auf das Grab gestellt, während den Rest die Teilnehmer verzehren. Männer von Bedeutung bekommen über ihr Grab noch eine Hängematte gehängt, damit ihr Geist sie für die Reise benutze.

Aus „Tremearne, Hausa Superstitions and Customs“.
Abb. 62. Takai aus Nordnigeria beim Tanz,
der Überreste eines früheren Kriegstanzes darstellt und noch bisweilen vorgeführt wird, um Regen zu erzeugen.

Ein Häuptling genießt das Vorrecht, im Orte selbst begraben zu werden; die übrigen Toten aber werden in der Regel außerhalb, meistens in einem schönen Hain, beigesetzt. Die Gräber (Abb. 81) sind vielfach mit allerlei kleinen Gegenständen bedeckt, die zur Aufnahme der von den Angehörigen dargebrachten Speiseopfer gedient hatten. Man pflegt diese Gräber oder „Orte zum Beten“, wie sie wohl genannt werden, des öfteren zu besuchen und mit den Abgeschiedenen eine Art Zwiegespräch zu halten; man ruft ihre Hilfe an, nicht nur die der jüngst Verschiedenen, sondern auch die Geister früherer Generationen. Man treibt also hier eine Art Ahnen- oder Geisterkult.

Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 63. Minserifiguren des Yassiordens.
Sie zeigen stets weibliche Formen.

Die Mendi glauben im allgemeinen an ein zukünftiges Dasein. Das Reich der Toten verlegen sie in einen Berg in der Nähe einer bestimmten Stadt ihres Landes. Dorthin sollen sich die Toten begeben, nachdem sie auf langer Reise zuvor einen Fluß überschritten haben. Die obenerwähnte Zeremonie „Tewe-jama“ nimmt darauf Bezug, denn diese Bezeichnung heißt, wörtlich übersetzt: „über das Wasser gehen“. Aus diesem Jenseits will man in geheimnisvoller Entfernung Stimmen gehört haben, die auf die Klagelaute der Hinterbliebenen antworteten und sie aufforderten, nicht länger zu weinen, da der Verstorbene sein Ziel erreicht habe. Es wird auch noch erzählt, daß man oft den Verstorbenen, den Kopf in das weiße Leichentuch gehüllt, habe hinaufgehen sehen und vernommen habe, daß ihm, sobald er den Blicken entschwunden war, zur Begrüßung laute Willkommrufe entgegengerufen wurden.

Phot. C. H. Firmin.
Abb. 64. Mendimädchen beim Tanz,
der, ebenso wie Musizieren und Singen, bei den Mendinegern sehr beliebt ist. Als Musikwerkzeuge dienen Trommel und Segura.
Aus „Tremearne, The Tailed Head-Hunters of Nigeria“.
Abb. 65. Der Hängemattentanz in Sierra Leone.
Der „Tänzer“ führt seine Bewegungen in einer Hängematte aus, die in zwanzig bis dreißig Fuß Höhe zwischen zwei Stangen ausgespannt ist. Während der Vorführung, die stundenlang dauern kann, spielt Musik und singt der Chor.

Stirbt eine Angehörige des Yassibundes, dann tragen die Ordensfrauen die in ein Tuch gehüllte Leiche auf einer Matte um das Haus, tanzen und singen dabei zu dem Lärm der langen Holztrommeln und der Segura; die Kambehmutter eröffnet, ein langes Schwert gezückt vor sich haltend, den Reigen, eine andere Kambeh trägt in einem Horn die Yassimedizin. Alle Frauen sind nur um die Hüften mit einer Anzahl Perlenschnüre bekleidet, die infolge der Erschütterung beim Tanzen bald abfallen, so daß sie schließlich ganz nackt erscheinen; die Kambehfrauen sind außerdem auf der Stirn und an den Schultern fleckig geschminkt. Stets muß eine Nacht zwischen dem Eintritt des Todes und der Bestattung liegen. Diese verbringen die Yassifrauen mit Tanz und Gesang in dem Medizinhaus. Nachdem der Tanz beendet ist, begeben sich die Teilnehmer in das Haus. Ein paar der beteiligten Frauen müssen nun aus Blättern und Wasser ein bestimmtes Gebräu, Saweh genannt, durch Zerquetschen in einem Holznapfe herstellen. Darauf werden ein oder mehrere Hühner geschlachtet und mit den Federn in diese „Medizin“ hineingetaucht; mit den Flügeln der Tiere besprengt man jedes Haus in der Stadt und alle Menschen, die nicht Angehörige des Yassibundes sind, damit der Geist der Verstorbenen niemand belästige und auch eine schädliche Wirkung der Yassimedizin, die die Kambehmutter trägt, vermieden werde. Sobald die Frauen den geschilderten Obliegenheiten nachgekommen sind, wird die Leiche bestimmten Poromännern übergeben, die die Leichenbesichtigung vorzunehmen und festzustellen haben, ob die Verstorbene etwas mit Hexerei zu tun gehabt habe. Zu diesem Zwecke wird sie aufgeschnitten, ihre Lunge herausgenommen und in eine Schale mit Wasser gelegt; schwimmt die Lunge oben, so ist dies ein untrügliches Zeichen für die Unschuld der verstorbenen Person. Während der Leichenöffnung, die im Porobusch vor sich geht, müssen alle Leute den Ort verlassen, dürfen sich aber in der Nähe aufhalten. Stellt sich heraus, daß die Tote sich keine Zauberei hat zuschulden kommen lassen, dann stößt ein Teufel des Ordens, der Bahun, der zu dieser Zeit stets in der Nähe weilt, einen sonderbaren Schrei aus, worauf die große Trommel geschlagen wird, um den Bewohnern der Stadt anzukünden, daß die Verstorbene die Probe glücklich überstanden habe. Daraufhin kehren alle sofort nach dem Orte zurück; die Frauen heben ihre Wehklage an und tanzen und singen drei Tage lang. Die Leiche der Verstorbenen hat Anspruch auf alle mögliche Achtung, sie darf auch von den Angehörigen in der Stadt beigesetzt werden. Die Bestattung erfolgt durch Männer, doch muß zuvor noch der Rest der Sawehmedizin aus dem Napfe über die Tote gesprengt werden. Hat sich indessen herausgestellt, daß die Verstorbene nicht unschuldig war, weil ihre Lunge untersank, dann darf niemand sich erkühnen, zu jammern und zu klagen, sondern überall muß tiefes Schweigen herrschen. Es darf auch weder getanzt noch gesungen noch gespielt werden. Die Tatsache, daß die Tote sich mit Hexerei befaßt hatte, gilt als eine Schande für die Familie, und die Tote wird deshalb einfach unbekleidet im Busch begraben.

Aus „Tremearne, The Tailed Head-Hunters of Nigeria“.
Abb. 66. Kajjineger beim Tanz.

Glaubt ein Ekoi, daß seine letzte Stunde gekommen sei, dann bittet er den Priester des Juju Mfam, er möge ihm von dem heiligen Baume Zweige bringen. Sofern dann überhaupt noch die Möglichkeit besteht, daß wirklich noch nicht die Todesstunde naht, so hofft der Kranke sofort dadurch gesund zu werden. Wenn es aber tatsächlich mit ihm zu Ende geht, dann streicht der Priester leise mit den Zweigen über das Gesicht des Sterbenden, damit sein Geist ohne Schmerz in das Reich von Obassi Nsi eingehen könne. Nachdem die Leiche gewaschen worden ist, kommt sie in einen Sarg, der mit Stoff ausgelegt ist, zu liegen; die Hände werden ihr über der Brust gefaltet. Der Sarg wird in einer der Hütten in einer etwa sechs Fuß tiefen Grube beigesetzt und diese zugeschaufelt. Sodann finden verschiedene Tänze statt, und eine Kuh sowie eine Ziege werden geopfert. Ein Teil von dem Fleisch und von den Getränken wird den Vorfahren dargebracht, der Rest unter die versammelten Leidtragenden verteilt. Mehrere Tage, selbst Wochen lang wird Totenwache abgehalten. Stirbt ein Auswärtiger, dann wird er auf dem Wege, der ihn in die Stadt führte, begraben, damit sein Geist sich ohne Mühe in die Heimat wieder zurückfinden oder wenigstens nach ankommenden Freunden Ausschau halten könne.

Phot. F. Smend.
Abb. 67. Tänzer vom Stamme der Difalo.
Sie treten hauptsächlich bei Totenfeiern in Tätigkeit und tragen dabei eine besondere Tracht, zu der namentlich ein höchst sonderbarer Kopfputz gehört.
Phot. P. Amaury Talbot.
Abb. 68. Eine heilige Trommel der Ekoi zu Awaw Offong.
Nach alter Sitte begrüßt ein Fremder, wenn er einen Ort in Abwesenheit des Häuptlings besucht, diese Trommel im Egbo-Hause, indem er sich so tief vor ihr neigt, bis seine Fingerspitzen die Erde berühren.
Aus „Tremearne, The Tailed Head-Hunters of Nigeria“.
Abb. 69. Ein Zeremonialtanz der Yorubaweiber
zu Ehren von vier neu erwählten Unterhäuptlingen, die auf dem Bilde ebenfalls zu sehen sind.
Aus „Kolonie und Heimat“.
Abb. 70. Reiben der Rotholzschminke in Nordkamerun.

Bei den edosprechenden Völkern hängt die Art des Begräbnisses davon ab, ob der Verstorbene kinderlos war oder nicht. In der Regel erfährt ein Mann oder eine Frau, die ohne Nachkommenschaft sterben, keine bessere Behandlung als ein Kind; dieses sowohl wie jene werden einfach in den Busch geworfen. Handelt es sich aber um eine Person mit Erben, dann wird sorgfältiger mit ihr verfahren. Nachdem die Leiche gewaschen, in ein weißes Tuch gehüllt und auf das Bett gelegt worden ist, wird eine Ziege oder ein Huhn zu ihren Füßen geopfert, damit der Geist kräftig genug werde, um den richtigen Ort aufzusuchen. Überlieferte Begräbnislieder werden bei der Beisetzung gesungen, manchmal auch, nachdem das Grab zugeschaufelt worden ist, noch ein weiteres Opfer auf ihm dargebracht. Sodann reinigen sich die Totengräber mit Wasser oder mit der läuternden Wirkung eines Huhnes. Jeder Schwiegersohn des Verstorbenen muß eine Opfergabe, bestehend in Stoffen, Yamwurzeln, Kokosnüssen und anderen Gegenständen, nicht zu vergessen die Ziege, darbringen; meistens wird mehrere Tage und Nächte hindurch geopfert. Am letzten Abend der Trauerfeier kleidet sich ein Familienglied wie der Verstorbene an und nimmt dessen Platz ein. — Wurde jemand von einem Krokodil aufgefressen, dann bringt man ein Palmblatt und einen Topf zu dem Wege, auf dem der Verstorbene den Ort verließ. Ein Sohn oder eine Tochter ruft ihm zu, er solle zurückkehren, und berührt die Erde mit dem Blatt, nimmt dann dieses und den Topf wieder mit nach Hause und legt die Sachen auf das Bett des Toten; hier werden noch einmal dieselben oder ähnliche Förmlichkeiten vollzogen. — Während der beiden letzten Monate in der nassen Jahreszeit dürfen Tote nicht begraben werden; bei einem währenddessen etwa eingetretenen Todesfall werden die Leichen in den Busch gebracht und hier so lange belassen, bis die Regenzeit vorüber ist.

Phot. C. H. Firmin.
Abb. 71. Eine Haussafrau,
die die Anwendung der Hennah zeigt. Aus besonders festlichen Anlässen, zum Beispiel bei einer Hochzeit, werden die Handflächen und Fußsohlen damit eingerieben und die Farbe mittels Binden für einige Stunden darauf festgehalten. Dieses Verfahren soll die bösen Geister vertreiben und die Person reinigen.
Aus „Tremearne, Hausa Superstitions and Customs“.
Abb. 72. Szene vom Ringspiel der Haussa,
das, wie sportliche Kämpfe überhaupt, unter ihnen sehr verbreitet ist.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 73. Bundumitglieder in Tanztracht.
Sie tragen alle Fetische mit Bundumedizin.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 74. Ein Mendi mit dem für Männer üblichen Musikinstrument,
dem Sangbol, einer aus einem ausgehöhlten Baumwollbaume hergestellten Trommel, die mit Haut überspannt ist und mit den Handflächen geschlagen wird.

Bei den tschisprechenden Völkern der Goldküste erhebt sich bereits, ehe ein Familienoberhaupt seinen letzten Atemzug getan hat, lautes Wehklagen, die Frauen stürzen schreiend aus dem Hause mit zerzaustem Haar und in Unordnung geratenen Tüchern. Die Leiche wird gewaschen, in kostbare Gewänder gekleidet und auch sonst ausgeputzt, darauf entweder auf eine Bettstatt hingelegt oder auf einen Schemel gesetzt; in solcher Paradestellung erhält sie den Besuch der Frauen, die sich zum Begräbnis einfinden und den Toten schelten, daß er von dannen gehe. Angehörige dagegen bereiten ihm seine Lieblingsgerichte und reden ihm dringlich zu, noch einmal davon zu essen. Draußen sitzen die Männer zum Empfang der Geschenke bereit, wie Gold, Schießpulver, berauschende Getränke, Eßwaren und Tücher, die die Freunde mitbringen; ihre Ankunft wird durch Gewehrschüsse und Trommelschlag angekündet. Vom Augenblick des Verscheidens an nehmen die Verwandten des Toten und seine sonstigen Hausgenossen, solange sie es nur aushalten können, keine Nahrung zu sich; dafür trinken sie reichlich berauschende Getränke, so daß die meisten von ihnen am Begräbnistage betrunken sind. Einen oder zwei Tage nach dem Tode wird der Verstorbene durch ein besonders dazu hergerichtetes Loch der Mauer aus dem Hause befördert und in ein Grab gelegt; Hühner, Schafe oder auch Ochsen werden ihm geopfert, damit deren Geister den seinigen in die nächste Welt begleiten können. Die Familie des Verstorbenen verteilt außerdem reichlich Rum unter die Trauergäste. Die Totenwache pflegte man früher so lange auszudehnen, als die Angehörigen es durchhalten konnten; heutzutage sind die Leute indessen sparsamer geworden und schränken die Festlichkeiten bei einem Begräbnis sehr ein. Auch legen sie nicht mehr wie vordem Goldsachen und andere Kostbarkeiten in die Särge. — Wenn es nicht möglich ist, die Leiche einzuholen, wird ein ganz kleiner Sarg angefertigt und mit einem weißen Tuche bedeckt. War der Betreffende ertrunken, dann bringt man diesen Sarg an den Strand und besprengt die Wellen mit ein wenig Rum, ruft den Verstorbenen dreimal herbei, schüttet Sand und Seewasser in den Sarg und begräbt ihn. Fand er seinen Tod aber in den Flammen, so wird etwas von seiner Asche oder von der des Hauses, in dem er umkam, oder auch etwas Erdboden aus dessen Umgebung in den Sarg getan. Jedesmal rufen die Hinterbliebenen vor der Beisetzung laut aus, daß der Verstorbene gesucht, aber nicht gefunden worden sei, damit sein Geist nicht denke, seine Angehörigen wären gegen ihn gleichgültig gewesen, und sie dafür bestrafe. — Gegen Ende August wird ein allgemeines Fest zur Erinnerung an die Toten abgehalten, die in den letzten zwei Jahren gestorben sind. Vom frühen Morgen an erhebt sich ein lautes Gejammer um sie. Eine jede Familie begibt sich zu dem Grabe ihres Angehörigen und opfert hier Hühner, Eier, Rum und Palmwein, schmeichelt dem Toten und ruft ihn um Schutz an. Darauf wird noch sieben Tage lang gegessen und getrunken; am folgenden Tage werden die gewöhnlichen Geräte, die während dieser Feste benutzt wurden, fortgeworfen und an ihrer Stelle neue in Gebrauch genommen.

Phot. P. Amaury Talbot.
Abb. 75. Ofergabe für die Geister (Nord-Ekong),
wie man sie am Eingang aller Ekoiortschaften zur Seite des Weges aufstellt oder eingräbt, um die Geister günstig zu stimmen und fernzuhalten.
Phot. The British Cotton Growing Association.
Abb. 76. Südnigerierin im Brautstaat.
Das Kleid ist im Lande selbst hergestellt, der Schmuck besteht aus Korallen und Elfenbein.

Bei den Aschanti wurden früher aus Anlaß des Begräbnisses eines Königs Menschenopfer dargebracht. Es bestand bei diesem Volke nämlich die Sitte, daß, sobald ein König auf den goldenen Thron gehoben war, man zu seiner beständigen Bedienung eine Anzahl Jünglinge und Jungfrauen auswählte. Die Mädchen hatten die Pflicht, jedes Gericht, das auf die königliche Tafel kam, zu kosten, bevor es dem Herrscher vorgesetzt wurde, und die Männer bildeten seine Leibwache. Diese „Seelen des Königs“, wie sie hießen, genossen besondere Vorrechte, solange der König am Leben war; bei seinem Tode aber wurden sie getötet und mit ihm begraben, einmal, um in der anderen Welt ihn weiter zu bedienen, und zum anderen, um zu zeigen, daß der Verstorbene in der Tat ein mächtiger Fürst gewesen sei. Sie waren im übrigen mit diesem ihrem Schicksal auch ganz einverstanden und machten gar nicht einmal den Versuch, ihm zu entgehen, denn sie hielten es für selbstverständlich, daß sie im Jenseits eine ähnliche Stellung einnehmen würden wie hier auf dieser Welt. Immer, wenn der Todestag des Königs wiederkehrte, wurden neue Diener abgeschickt, das heißt abgeschlachtet, um dem Verstorbenen zu zeigen, daß er noch nicht vergessen sei, und auch, um den jenseitigen Bewohnern einen weiteren Beweis seiner Größe zu liefern.

Aus „Tremearne, The Tailed Head-Hunters of Nigeria“.
Abb. 77. Junge Frauen der Kajji, eines Kopfjägerstammes.
Nach der Hochzeit entfernt die Mutter der jungen Frau den Keuschheitsgürtel, den sie bis dahin getragen hat, und legt ihr einen schwanzähnlichen Anhänger aus Palmfasern um, der von einer Gürtelschnur vorn und hinten herunterhängt.
Aus „Austral-African Notes and Anecdotes“.
Abb. 78. Frau vom Gerkuastamm
auf dem Wege zur Feldarbeit. In der Hand trägt sie ihre Hacke und auf dem Rücken in einem Beutel aus Flechtwerk oder Ziegenhaut ihr Kind.

Wenn eine Frau im Innern des Krulandes stirbt, beanspruchen ihre Eltern, falls sie aus einem anderen Dorfe stammte, von dem Gatten oder dem Häuptling eine Entschädigung; wird diese verweigert, dann töten sie alle Haustiere des Dorfes, zeitweilig war es ihnen sogar gestattet, dieses auszuplündern und selbst niederzubrennen. Die Familie eines jeden Verstorbenen jammert, sofern dieser ein Freier war, vierzehn Tage lang ohne Unterbrechung, die übrigen Ortsbewohner nur zwei Tage. Ein Sklave wird ohne weitere Förmlichkeit einfach in den Busch geworfen und verwest dort oder dient den wilden Tieren zum Fraße; ein verstorbener Freier aber wird für einige Tage zur Schau gestellt, bis er soweit in Verwesung geraten ist, daß man es nicht mehr in seiner Nähe aushalten kann. Darauf erst wird die Leiche in eine Matte genäht und begraben. Auf dem Grabe werden allerhand Stoffe (je nach der Wohlhabenheit des Verstorbenen), im besonderen auch seine Gebrauchsgegenstände, wie seine Pfeife, außerdem noch mancherlei Handelsartikel niedergelegt; auch werden Trankopfer (Palmwein oder Rum) am Grabe dargebracht. Für gewöhnlich stellt man auch noch eine leere Schüssel auf das Grab, die man dann und wann mit alkoholischem Getränk und mit Reis füllt. Die Wei errichten schließlich noch eine Fahne über ihm. Dieser Volkstamm legt seine Gräber in Gruppen in der Nähe des Dorfeinganges an; Häuptlinge begraben sie auch vorübergehend in ihrer eigenen Behausung.

Das Abzeichen der Trauer besteht in vielen Gegenden Liberias in Ringen aus getrocknetem Gras oder Palmrinde, die an den Fingern, um den Arm und auf dem Kopfe getragen werden, sowie in einer Blau- oder Grünfärbung des Körpers, auch im Bestreichen mit Asche. Ein Witwer muß seine Kinder durch ein Geschenk, das er der Familie seiner verstorbenen Frau sendet, gleichsam zurückkaufen; dadurch erwirbt er sich zugleich einen Anspruch auf die Schwester der Toten.

Aus „Tremearne, Hausa Superstitions and Customs“.
Abb. 79. Szene vom Boxkampf der Haussa.
Die linke Hand wird, den Daumen eingeschlagen, umwickelt. Man stößt mit der Hand oder dem Fuß.

In Dahome gibt es ein eigentümliches Verfahren, um festzustellen, ob die Forderung eines Gläubigers an einen Verstorbenen zu Recht bestehe oder nicht. Das Wasser, mit dem die Leiche gewaschen wurde, füllt man in eine Flasche und bietet davon dem Gläubiger, wenn er seine Forderung eintreiben will, zum Trinken an. Verweigert er den Trunk, dann geht daraus hervor, daß der Verstorbene ihm nichts schuldete; nimmt er ihn dagegen an, dann bedeutet dies, daß jener bei ihm in Schuld war, und die Familie kommt dafür auf.

Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 80. Mendi im Stock,
den sie angelegt haben, um den Geist ihrer verstorbenen Schwester zu versöhnen. Er ist aus einem Stück Bananenstamm angefertigt.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 81. Ein Grab,
das von einem Kreis leerer Ginflaschen umgeben ist, ein Zeichen der Bedeutung des Verstorbenen.

Die Bassari Togos sind selten davon überzeugt, daß ein Mensch eines natürlichen Todes gestorben sei, sondern schreiben seinen Tod meistens einem bösen Geiste oder dem Zauber einer ihm feindlich gesinnten Person zu. Daher pflegen sie sich stets an den Fetischpriester zu wenden, damit dieser entscheide, ob der Betreffende eines natürlichen Todes gestorben oder einem Zauber beziehungsweise einem Morde zum Opfer gefallen sei. Spricht sich der Priester für die zweite Annahme aus, dann lenkt er gleichzeitig den Verdacht auf eine bestimmte Person; sein Urteil gilt für heilig und darf niemals angezweifelt werden. Der Verdächtigte muß sich einem Gottesurteil unterziehen, meistens den Giftbecher leeren. — Die Leiche wird bei den Bassari gewaschen, häufig auch mit Rotholz eingerieben, in ein Fell oder Tuch gehüllt, auf einer Bambusbahre durchs Dorf getragen und schließlich bei Sonnenuntergang unter feierlichen Gesängen begraben, und zwar die eines Oberhäuptlings in seinem Gehöfte, die von anderen Männern, Frauen und Kindern im Busche. Hieran schließt sich, wie üblich, eine festliche Bewirtung der Gäste durch die Verwandten des Toten, außerdem wird drei bis vier Tage lang geschossen, um die bösen Geister zu vertreiben. Die Witwe muß vierzehn Tage lang unbekleidet in der Hütte bleiben und verläßt diese erst dann, wenn sie ein Bad genommen hat. Als Trauerzeichen legt sie sich ein dunkelblaues Tuch um. Der Körper des Verstorbenen gehört gewissermaßen der Familie des Vaters, die ihn auch zu beerdigen hat, an, dagegen die Haare, die man ihm abschneidet, der Familie der Mutter, die sie ihrerseits ebenfalls begräbt. Sobald sich die Kunde von einem Morde oder Totschlag verbreitet hat, werden die Haare des Toten den Familienmitgliedern mütterlicherseits übersandt und diesen dadurch gleichsam der Wunsch übermittelt, daß sie die Todesursache unparteiisch prüfen möchten. Werden die Haare von ihnen angenommen, so gilt dies für ein Zeichen, daß sie einen natürlichen Tod des Verstorbenen anerkennen. — Die Leichname von Schuldnern dürfen nur mit Einverständnis sämtlicher Gläubiger begraben werden. Andernfalls werden sie an einem öffentlichen Wege an einem Baum ausgesetzt und an ihrer Seite ihre wenigen Habseligkeiten aufgestellt. Da es aber als große Schande für eine Familie gilt, wenn man ihren Angehörigen kein würdiges Begräbnis zuteil werden läßt, so kommt es selten soweit mit der Leiche eines Verschuldeten.

Die Banjang am Croß River Nordkameruns begraben ihre Toten in der sogenannten Hockerstellung, die wir bereits bei anderen Völkern kennen gelernt haben. Die Leiche wird, bevor sie erstarrt ist, derartig gebogen, daß die Knie das Kinn und die Hände das Gesicht berühren, und dann fest verschnürt. Sie führen zu Ehren ihrer Verstorbenen auch Totentänze nach dem Takte der Trommeln und mit Gesängen auf; selbst die nächsten Angehörigen beteiligen sich daran. So sah Conrau die Tochter eines Häuptlings, mit dem Haumesser, der Jagdtasche und der Pulverflasche ihres verstorbenen Vaters behängt, beständig tanzen und dabei fortwährend gellende Klagen ausstoßen.

Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 82. Das Sespiel der Westafrikaner.
Der Spieler läßt einen kleinen Kreisel auf der gemeinsamen Matte tanzen und hat gewonnen, wenn sein Kreisel einen oder alle Kreisel der Gegner verdrängt.

In Südkamerun pflegt man bedeutende Häuptlinge in Matten eingewickelt in hohlen Bäumen an abgelegener Stätte beizusetzen; auch hier feiert man das Ereignis durch Tänze, die sich viele Nächte lang wiederholen. Die übrigen Menschen werden entweder im Busch oder in ihrer Hütte beerdigt. Über dem Grabe wird ein Hügel aufgehäuft, den man mit Kleiderfetzen, Scherben und ähnlichem zu bedecken pflegt. In der Lichtung, die um das Grab im Walde geschlagen ist, hängt man an den Bäumen oft kleine Stäbchen auf, die anzeigen sollen, wieviele Weiber, Kinder und Sklaven der Verstorbene besaß und wieviele Menschen, Elefanten und Leoparden er tötete. Fand die Beisetzung in der Hütte statt, so wird diese mit Rindenstücken und Stangen verschlossen und bleibt fortan unbewohnt; draußen errichtet man Ruhebänke für die Besucher. Kleine Kinder werden häufig neben der Hütte bestattet; auf diese Weise soll sich die Mutter gegen Unfruchtbarkeit schützen.