DIE ERFINDUNG.
Johannes Gutenberg. Herkunft. Aufenthalt in Strassburg. Gutenberg in Mainz. Verbindung mit Johann Fust. Peter Schöffer. Gutenbergs Unglück. Sein Tod. Sein Andenken.
J JOHANNES GENSFLEISCH ZU GUTENBERG, geboren in Mainz um das Jahr 1397, gehörte einer dortigen angesehenen Patrizierfamilie an. Sein Vater, Frielo Gensfleisch, heiratete Else, letzte Sprosse des Patriziergeschlechtes „zum Gutenberg“. Dieser Ehe entstammten zwei Söhne Frielo und Henne (Johannes).
Von den Jugendjahren und dem Bildungsgang des Johannes ist nichts bekannt. In die Streitigkeiten zwischen dem Adel und den Bürgern von Mainz verwickelt, wanderte die Familie Gensfleisch 1421 von Mainz aus und zog wahrscheinlich zuerst nach Eltville im Rheingau, wo sie Güter besass. Hier wohnte 1434 noch der älteste Sohn Frielo. Aus einer Urkunde, welche Johannes Gutenberg (bei diesem seinen Weltnamen werden wir ihn künftig nennen) im Jahre 1434 in Strassburg ausstellte, erfährt man erst mit Bestimmtheit, dass er dort sein Domizil aufgeschlagen hatte. Er wohnte im Kloster Arbogast an der Ill, eine Viertelstunde vor dem Weissturmthore, an der, jetzt Grüneberg genannten Stelle. In der erwähnten Urkunde erklärt Gutenberg, dass er, dem Strassburger Magistrat zuliebe, den Mainzer Stadtschreiber Nikolaus, den er hatte festnehmen lassen, um die Zahlung einer Rente von dem Mainzer Rate zu erzwingen, welche dieser beanstandete, weil Gutenberg nicht nach Mainz zurückgekehrt war, loslassen wolle. Gleichzeitig verzichtet Gutenberg auf jede Forderung an die Stadt Mainz.
Als industrielles Talent zeigt sich Gutenberg erst um das Jahr 1435 („etliche Jahre vor 1439“). Zu der erwähnten Zeit sucht Andreas Dritzehn ihn auf, mit dem Begehren, Gutenberg möge ihn in einige von den Künsten einweihen, mit welchen er sich abgebe. Gutenberg ging hierauf ein und schloss einen Vertrag in Betreff des „Steinepolierens“ mit Dritzehn ab. Im Jahre 1437 traf Gutenberg ein weiteres Abkommen mit Hans Riffe, Voigt zu Lichtenau, bezüglich des „Spiegelmachens“, einer Kunst, die man anlässlich der 1439 bevorstehenden Wallfahrt nach Aachen mit Vorteil auszubeuten hoffte. Gutenberg sollte zwei Anteile von dem Ertrag haben, Riffe einen. Als Dritzehn hiervon Kenntnis erhielt, drang er darauf, auch in diese Gemeinschaft aufgenommen zu werden und Gutenberg gab ihm schliesslich den einen seiner zwei Anteile. Später erlangte Anthonin Heilmann, ein geistlicher Herr, noch für seinen Bruder Andreas Heilmann, der wie Dritzehn zur Kürschnerzunft gehörte, eine Teilnahme. Man einigte sich schliesslich dahin, dass er die Hälfte von Dritzehns Drittel bekam. Jeder Teilnehmer musste an Gutenberg 80 Gulden zahlen.
Als die Aachener Wallfahrt auf das Jahr 1440 verschoben wurde, entschlossen sich die Teilnehmer, den Vertrag zu prolongieren und auf andere Zweige zu erweitern. Andr. Dritzehn und Andr. Heilmann sollten je 125 Gulden einzahlen. Nach einigen Schwierigkeiten wurde der Vertrag im Sommer 1438 auf fünf Jahre abgeschlossen. Starb in dieser Zeit einer der Beteiligten, so sollten dessen Erben nach Ablauf des Vertrags mit 100 Gulden abgefunden werden. Das Verhältnis unter den Teilnehmern blieb ein freundliches. Das Geschäft war namentlich Spiegelmachen, eine Kunst, die damals Bedeutung hatte. Besonderes Gewicht wurde bei dieser Fabrikation auf die gepressten Metallrahmen gelegt. Dass die Compagnons sich mit Metallarbeiten beschäftigten, geht deutlich aus ihren Ankäufen hervor.
Weihnachten 1438 erkrankte Dritzehn in gefährlicher Weise und starb an einem der Weihnachtsfeiertage. Andr. Heilmann, dem daran liegen musste, dem Gerede Neugieriger vorzubeugen, ersuchte den Tischler Saspach, der für die Gesellschaft eine Presse gefertigt hatte, diese auseinanderzunehmen, „dann wisse niemand, was die Stücke zu bedeuten hätten“. Saspach ging auch am 26. Dez. hin, aber „das Ding“ war fort. Auch Gutenberg hatte seinen Diener Lorenz Beildeck mit einem ähnlichen Auftrage gesandt. Vergebens; die Presse war fort. Wozu sollte sie aber gedient haben? Es konnte eine Druckerpresse gewesen sein, aber ebenso wohl eine Art von Prägepresse für die Verzierungen der Spiegelrahmen. Andere haben die Vermutung ausgesprochen, es handle sich um ein Giessinstrument, einen Apparat, der wirklich neu und für die Ausbeutung der Erfindung der Buchdruckerkunst, falls es sich doch um diese gehandelt haben sollte, weit massgebender war als eine Presse. Was ein auseinandergenommenes Giessinstrument bedeuten könne, sollte allerdings dem Uneingeweihten zu erraten schwer geworden sein.
Gegen die klaren Bestimmungen des Vertrags forderten die Brüder des verstorbenen Dritzehn, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Gutenberg, der diesen Antrag verwarf, ward nunmehr von den Dritzehns bei dem grossen Rate zu Strassburg verklagt, jedoch nach Abhören von vielen Zeugen freigesprochen. Das Urteil vom 12. Dezbr. 1439 lautete: Die Erben Dritzehns hätten sich bei der festgesetzten Entschädigung von 100 Gulden zu beruhigen, von welchen 85 Gulden, welche Dritzehn noch an Gutenberg angeblich schuldete, abgezogen werden sollten, vorausgesetzt, dass letzterer die Richtigkeit der Angabe beschwören würde. Den Eid leistete Gutenberg.
Wüssten wir auch nicht aus diesem Rechtsstreit, dass Gutenberg bis zum Sommer 1443 in Strassburg gebunden gewesen, so könnten wir aus dem Steuerregister, in welchem er in den Jahren 1439, 1443 und 1444 verzeichnet ist, leicht erfahren, dass er um diese Zeit in Strassburg verweilte. In diesem Register wird Gutenberg als „Konstofler“ bezeichnet, d. h. als Mitglied einer lokalen Innung im Gegensatz zu den gewerblichen. Auch eine Bürgschaftsurkunde Gutenbergs aus dem Jahr 1441 ist vorhanden. Einem anderen Dokument ist sein Siegel beigefügt mit der Umschrift: S. Hans Gensfleisch dei Gutenb'g. Aus dem Strassburger Aufenthalt erfährt man ferner, dass Gutenberg auf Grund eines angeblich nicht gehaltenen Eheversprechens von Anna zur eisernen Thüre in Anspruch genommen wurde. Von einer Heirat ist keine Spur zu finden, jedoch schreibt sich Anna später Annel Gutenbergerin.
Die pekuniären Erfolge der Strassburger Unternehmungen entsprachen den Erwartungen der Teilnehmer nicht und Gutenberg kehrte, wahrscheinlich in der Hoffnung von seinen Verwandten das erforderliche Geld zur Durchführung seiner Pläne zu erlangen, nach Mainz zurück. Am 23. April 1444 weilt er noch in Strassburg. Nach Mainz muss er, in Begleitung von seinem treuen Diener Lorenz Beildeck, zu Ende d. J. 1444 oder zu Anfang d. J. 1445 gekommen sein. In Strassburg finden sich keine Spuren einer Buchdruckerkunst vor.
Von den ersten fünf Jahren aus dem Aufenthalt Gutenbergs in Mainz ist so viel wie nichts bekannt, nur dass sein Oheim Henne Gensfleisch der ältere den „Hof zum Jungen“ mietete und ihn darin aufnahm, ferner, dass ein anderer Verwandter Arnold Gelthuss für ein Darlehn von 150 Goldgulden, welches er am 6. Oktober 1448 gegen einen Zins von 5 Goldgulden für das Hundert aufnahm, sich verbürgte. Nur hieraus kann der Schluss gezogen werden, dass seine Pläne sich in einem vorgeschrittenen Stadium befanden, dass jedoch seine Mittel zur Durchführung nicht genügten.
Da erschien zu einer, in ihrer Folge teueren Hülfe ein angesehener und gut situierter Bürger, Johannes Fust. Am 22. Aug. 1450 wurde ein Vertrag zwischen diesem und Gutenberg abgeschlossen, nach welchem Fust 800 Goldgulden gegen 6% Zinsen vorstreckte. „Das Gezüge“ blieb Unterpfand. Sollten die Kontrahenten in Differenzen geraten, so hatte Gutenberg die 800 Gulden zurückzuzahlen. Ausserdem wurde übereingekommen, dass Fust jährlich bis zu 300 Gulden für Löhne, Hauszins, Pergament, Papier, Farbe und andere Erfordernisse vorschiessen sollte. Der ganze Vertrag hatte somit einen rein finanziellen Charakter. Gutenberg gab den Gedanken, das Werkzeug, die Arbeit; Fust das Geld. Von einer Miterfinderschaft des letzteren ist mit keinem Worte die Rede.
In seinem ganzen nachherigen Verfahren zeigt sich Fust als ein so vorsichtiger und klug berechnender Geschäftsmann, dass unbedingt angenommen werden muss, die Erfindung habe beim Abschluss des Vertrags bereits auf einer weit vorgerückten Stufe der Entwickelung gestanden. Mit einem projektmachenden Junker, der weiter nichts mitbrachte, als etwa den Gedanken, Holztafeln in einzelne Buchstaben zu zersägen und diese Buchstaben einzeln an einander zu reihen und zu drucken, würde ein Fust kaum den Vertrag abgeschlossen haben. Und wie sollte ein strebender Geist, wie Gutenberg, der jahrelang sich in Metallarbeiten geübt hatte, auf den Gedanken kommen, grosse Hebel in Bewegung zu setzen, um xylographische Drucke zu liefern oder bewegliche Holztypen zu schaffen? Was heutzutage mit allen Raffinements der Hülfsmaschinen kaum gelingen würde, sollte im Jahre 1450 denkbar gewesen sein! Gutenberg müsste kein Erfindergenie gewesen sein, wenn er hölzerne Typen je zu einem anderen Zweck hergestellt hätte, als um Versuche zu machen und allenfalls sie als Stempel zu benutzen, um Matern zum Guss der Buchstaben zu schaffen. Und, hat auch Gutenberg wirklich seine ersten Stempel in Holz geschnitten, so wird es nicht lange gedauert haben, bis er eingesehen hat, dass für die Stempel Metall, und zwar ein härteres als das der Mater oder der Type, unumgänglich notwendig sei. Es kann nicht genug betont werden: „Die mechanische Vervielfältigung der Typen bildet das Wesen der Typographie“. Hätte Gutenberg nicht die Schriftgiesserei erfunden, so gehörte ihm auch nicht die Erfindung der Buchdruckerkunst. Dass Peter Schöffer wesentliche Verbesserungen in diesem Zweige eingeführt habe, muss man jedoch annehmen.
Mit dem grossen Werke Gutenbergs ging es, wie mit so vielen anderen Unternehmungen von Bedeutung: es verschlang, bevor es in seiner Vollendung Geld bringen konnte, mehr Geld, als berechnet war. Im Dezember 1452 schoss Fust abermals 800 Goldgulden vor, sorgte aber vorsichtigerweise auf das beste für die Sicherstellung. Nicht allein das „Gezüge“, sondern das „Werk des Buches“ wurde ihm verpfändet und der Vorteil sollte ein gemeinschaftlicher sein. Hier ist also von einer wirklichen Beteiligung die Rede, was einen sicherern Beweis liefert, dass nicht mehr an der Rentabilität gezweifelt wurde.
Welches waren nun die ersten unbestreitbaren Erzeugnisse der Gutenbergschen Presse? Den grössten Absatz versprachen natürlich Schulbücher, namentlich die schon früher erwähnte sehr beliebte Grammatik des Älius Donatus. Ein Fragment (jetzt in Paris), zwei Pergamentblätter, eines solchen von Gutenberg gedruckten Donats, wurde als Einschlag einer alten Rechnung entdeckt. Die grossen Typen des Schriftchens sind die der 36zeiligen Bibel. Verkehrtstehende Buchstaben weisen unwiderleglich auf eine typographische Herstellung hin, die um das Jahr 1451 stattgefunden haben muss.
Am 12. Aug. 1451 bewilligte der Papst Nikolaus v. denjenigen, welche zur Unterstützung des Königreichs Cypern in seinem Krieg gegen die Türken Geld spendeten, einen allgemeinen Ablass, der für die drei Jahre vom 1. Mai 1452 - 1. Mai 1455 erteilt wurde. Paulinus Zapp (Chappe) besorgte von Mainz aus den Vertrieb der Ablassbriefe für Deutschland. Das Geschäft wollte aber nicht recht gehen, bis, nach dem Fall von Konstantinopel (1453), Europa aufschrak. Nunmehr nahm der Generalinquisitor Johann von Capistran die Sache in die Hand und predigte den Kreuzzug gegen die Türken. Jetzt fand der Ablasshandel einen günstigeren Boden. Zur massenhaften Anfertigung dieser „Anteilscheine auf Seligkeit“ eignete sich Gutenbergs Erfindung ganz vorzüglich. Man liess nur den Raum für den Ort, den Tag und den Namen des Aktieninhabers offen und die Ausstellung konnte in raschester Weise vor sich gehen. Ein vollständig „geschriebener“ Ablassbrief aus Lübeck, datiert vom 6. Okt. 1454, ist noch vorhanden, daneben sind aber auch „typographisch“ hergestellte Exemplare mit der Jahreszahl mccccliiii aufgefunden. Nach dem ersten Mai 1455 waren die Urkunden wertlos und deshalb die Pergamentblätter namentlich von den Buchbindern benutzt, oder sie gingen im Laufe der Jahrhunderte verloren. Allmählich sind jedoch 23 solcher Denkmale der ältesten Typographie ans Licht gezogen, die alle aus dem Zeitraum vom 25. Nov. 1454 bis zum 30. April 1455 stammen. Aus diesen geht hervor, dass Gutenberg im Jahre 1454 wenigstens zwei Schriftgattungen besessen hat: die grosse Donattype und eine kleinere, die jedoch zu keinem Buche von ihm benutzt wurde.
Mit Resultaten wie die erwähnten war Gutenberg jedoch nicht zufrieden; sein Sinn trachtete nach einem grösseren Ziele. Und welches Ziel konnte der neuen Erfindung würdiger sein, als die Verallgemeinerung der heiligen Schrift. Wir stehen nun vor einem der wichtigsten der vielen, noch dunklen Punkte in der Erfindungsgeschichte.
Es liegen zwei Bibeln vor, über welche Meinungsverschiedenheit obwaltet: die „42zeilige“ (die sogenannte „Mazarinsche“), unzweifelhaft von Gutenberg und Fust begonnene und von Fust und Schöffer vollendete, und die „36zeilige“ (die „Schellhornsche“)[1]. Welcher von beiden gebührt die Priorität? Früher wurde diese allgemein der 42zeiligen zugesprochen und die 36zeilige Bibel als ein Druck Alb. Pfisters in Bamberg betrachtet. Alle neueren Forscher jedoch, Didot, Weigel und Zestermann, Madden, de Vinne, van der Linde, sind darin einig, dass die 36zeilige Bibel die erste sei und ebenfalls aus Gutenbergs Offizin stamme. Diese neuere Ansicht wird durch eine, aus der Schöfferschen Druckerei direkt stammende Überlieferung bestätigt, welche Ulrich Zell nach Köln brachte und die 1499 gedruckt erschien. Hiernach wäre die erste Bibel die mit den „grossen Missalbuchstaben“ gedruckte d. i. die „36zeilige“. Dieselben Typen, die für den erwähnten Donat dienten, wurden 1454 zu: „Eyn manūg d' christēheit widd' die Durkē“ verwendet und gingen wahrscheinlich später in den Besitz Pfisters in Bamberg über. Dies mag Veranlassung zu der Annahme gegeben haben, dass die 36zeilige Bibel aus Pfisters Offizin stamme, wogegen jedoch dessen sonstige typographische Leistungen und viele äussere Umstände und innere Gründe entschieden sprechen.
Die 36zeilige Bibel umfasst 881 Blätter oder 1762 zweispaltige Seiten, zumeist in Lagen von 5 Bogen gefalzt, und ist in der Regel in drei Bände gebunden. Zum Zweck der kalligraphischen Ergänzung sind die Räume für die grossen Initialen freigelassen. Die neue Kunst wollte eine genaue Reproduktion der Manuskripte geben. Deshalb wurden auch die Drucklettern den geschriebenen Buchstaben mit den vielen Abbreviaturen nachgebildet. Was in Druck nicht nachgeahmt werden konnte, wurde hineingezeichnet. Eine beabsichtigte Täuschung hierin erblicken zu wollen dürfte kaum zutreffend sein; man wagte es einfach nicht von dem herrschenden Geschmack abzugehen. Ähnliches findet man noch heute bei den für den Orient bestimmten Druckschriften, deren Schwierigkeit hauptsächlich darin liegt, dass alle Abwechselungen der Handschrift genau nachgebildet werden müssen. Das Druckjahr der 36zeiligen Bibel ist nicht zu entdecken gewesen. Ein rubriziertes Exemplar in Paris trägt das Datum 1461. Dies würde allerdings sehr gegen die Priorität dieser Ausgabe sprechen, wenn es nicht auch sonst vorkäme, dass Exemplare eines Buches erst später rubriziert wurden. Im Jahre 1460 hatte man schon Blätter dieser Bibel als Makulatur benutzt. Die ersten Bogen zeigen in technischer Beziehung noch Unsicherheit, der Druck ist sehr stark, das Register steht nicht gut, und auch andere Mängel sind sichtbar, der spätere Teil ist besser gearbeitet[2].
Sollte die 36zeilige Bibel die erste und somit die zuerst aufgefundene 42zeilige Bibel dem Alter nach die zweite gewesen sein, so bleibt sie nichtsdestoweniger ein höchst ehrwürdiges und bedeutendes Druckmonument. Es ist ein zweibändiger Foliant von 324 und 317, im ganzen also von 641 Blättern von zweispaltigen Zeilen. Die 66 Lagen bestehen meist aus je fünf Bogen (Quinternionen). Gedruckte Seitenzahlen, Signaturen, Kustoden und Initialen fehlen. Ein rubriziertes Exemplar ist mit dem Datum 24. Aug. 1456 bezeichnet. Man hat Exemplare sowohl auf Pergament wie auf Papier. Die auf Pergament gedruckten Exemplare, von denen man sechs kennt (davon je eins in Leipzig und Berlin), sind mit brillant ausgemalten Initialen mit Goldverzierungen geschmückt; die auf Papier gedruckten, von welchen neun erhalten wurden (darunter in Frankfurt a. M., Leipzig, München, Wien), haben wechselnd rote und blaue Initialen.
Einen tüchtigen Mitarbeiter fanden Gutenberg und Fust in Peter Schöffer. Im Prinzip hatte Gutenberg die Erfindung allein vollbracht, aber in der technischen Ausführung der Einzelnheiten mag vieles noch gefehlt haben. Die Stempel und Formen (Matrizen) waren noch unvollkommen. Die Schärfe der Typen verlor sich schnell auf Grund der Weichheit des Metalls für die Schrift und die Matern; auch die Zeichnung und der Schnitt der Stempel (Patrizen) liessen zu wünschen übrig. Hier scheint nun Peter Schöffer zum Vorteil der Kunst energisch eingegriffen zu haben.
Schöffer[3] war in Gernsheim zwischen 1420 und 1430 geboren. Näheres über seine Familie und seine Jugend ist nicht bekannt, nur dass er sich zuerst der Jurisprudenz widmete und sich längere Zeit in Paris aufhielt, wo er sich einen Ruf als tüchtiger Illuminator und Rubrikator erwarb. Nach Mainz scheint er in dem Jahre 1450 oder 1451 gekommen zu sein, wahrscheinlich um in den erwähnten Eigenschaften in der Gutenbergschen Offizin zu wirken. Hier hat er nun mutmasslich weitergehende Talente entwickelt, ohne dass es sich jedoch genau feststellen lässt, wie weit seine Thätigkeit sich erstreckte. Jedenfalls hat er die Form der Buchstaben verbessert, ein grösseres Ebenmass derselben sowie auch eine bessere Legierung des Schriftmetalls veranlasst, und einen schöneren Schnitt der Stempel in härterem Metall (Stahl) eingeführt, wodurch man in den Stand gesetzt wurde, dieselben in kupferne Matrizen einzutreiben. Kurz: hat auch Schöffer die Schriftgiesserei nicht erfunden, so bleibt ihm doch das grosse Verdienst, sie in die Bahn gelenkt zu haben, die sie bis jetzt nicht verlassen hat. Auch die Verbesserung der Schwärze durch Zusatz von Firnis soll sein Werk gewesen sein.
Dass die Verdienste Schöffers nicht klein sein konnten, lässt sich schon daraus schliessen, dass der angesehene und wohlhabende Fust kein Bedenken trug, dem armen Schreiber seine Tochter Christine zur Ehefrau zu geben. Diese Tüchtigkeit und dieses Zutrauen, welches Fust in Schöffer setzte, sollten leider Gutenberg verderblich werden, denn sie gaben Fust die Zuversicht, feindlich gegen ihn aufzutreten. Für Schöffers Beteiligung bei diesen Schritten liegt kein Beweis vor; zweideutig jedoch hat er sich wenigstens insofern gezeigt, als er später auf Kosten Gutenbergs sich die Ehre der Erfindung anzueignen versuchte.
Mag nun sein, dass die Auslagen zu gross und die Auflagen zu klein, oder, dass Gutenberg in der praktischen Geschäftsführung nicht der rechte Mann gewesen, die neue Kunst hatte trotz aller technischen Fortschritte keinen finanziellen Erfolg gehabt. Es kam soweit, dass Fust Klage gegen Gutenberg erhob. Er forderte:
| Erstes eingeschossenes Kapital: | 800 | Goldgulden |
| Zinsen darauf: | 250 | " |
| Zweites Kapital: | 800 | " |
| Zinsen darauf: | 140 | " |
| Zins vom Zins: | 36 | " |
| zusammen | 2026 | Goldgulden. |
Gutenberg machte dagegen geltend, 1) dass Zinsen von den 800 Gulden zwar in dem Dokument festgestellt seien, dass aber Fust versprochen habe, solche nicht zu erheben; 2) dass die ersten 800 Gulden nicht voll eingezahlt gewesen; 3) dass er in Betreff der zweiten 800 Gulden zwar die Verantwortung, nicht aber Zinsen zu tragen habe; 4) dass die zugesagten 300 Gulden jährliches Betriebskapital nicht entrichtet worden seien. Hiergegen wird Fust der Eid auferlegt, welchen er leistet, und Gutenberg, der nicht persönlich erschienen war, wird am 6. Nov. 1455 zur Zahlung verurteilt. Auf Fusts Verlangen stellte der Kleriker und Notar Ulrich Helmasperger eine Urkunde über die Verhandlung auf, welche ein wichtiges Dokument in der Erfindungsgeschichte bildet.
Der Vertrag zwischen Gutenberg und Fust hatte somit seine Endschaft erreicht; wie sich jedoch die schliessliche Auseinandersetzung gestaltet hat, ist nicht bekannt. Aus später erschienenen Druckwerken geht hervor, dass die Typen der noch nicht vollendeten 42zeiligen Bibel auf Fust übergegangen sind, dass Gutenberg dagegen die Typen der 36zeiligen behielt. Denn nach dem Tode Fusts druckte sein Nachfolger Peter Schöffer mit der zuerst erwähnten Schrift einen Donat, während gegen Ende des Jahres 1456 mit den zuletzt genannten Typen ein Kalender auf das Jahr 1457 fertiggestellt wurde.
Gutenbergs Mut war durch den ihm beigebrachten Schlag nicht erschüttert, und es scheint ihm nicht einmal schwer geworden zu sein, wieder in Besitz von Betriebsmitteln zu kommen. Zwar wurde auch diesmal eine Verpfändung notwendig, aber sein Gläubiger Conrad Humery, „der Stadt Mainz Pfaff und Jurist“, war ein verständiger, Gutenberg wohlgesinnter Mann. Gutenberg fertigte ganz neue Typen an und druckte mit diesen zuerst zwei kleine undatierte Schriften: Matthäus de Cracovia, tractatus racionis et consciencie, 22 Blatt in Quarto, und Thomas de Aquino, Summa de articulis fidei, 12 Blatt in Quarto. Dann aber brachte er im Jahre 1460 mit der neuen Schrift ein Riesenwerk zustande, einen Folianten von 373 zweispaltig und eng gedruckten Blättern (ohne Signatur, Kustoden und Seitenzahlen). Diese bedeutende Leistung war die berühmte erste Ausgabe des Joannis de Janua: Summa quae vocatur Catholicon. Den Anfang bildete eine lateinische Grammatik in vier Abteilungen (64 Blatt), dann folgt als fünfter Teil ein lateinisches Lexikon. Am Ende des Buchstaben I (Blatt 189 rechte Seite) steht gedruckt das Wort sequitur und darunter geschrieben in alio folio; die Rückseite des Blattes ist weiss gelassen und somit konnte das Werk in zwei Bände gebunden werden.
Zum Schluss des Werkes ergreift der Erfinder selbst, jedoch ohne seinen Namen zu nennen, zum ersten, zugleich zum letzten male das Wort. Die Schlussschrift (Kolophon) ist lateinisch und lautet übersetzt[4]:
„Unter dem Beistande des Allerhöchsten, auf dessen Wink die Zungen der Kinder beredt werden und der oft den Kleinen offenbart, was er den Weisen verbirgt, ist dieses vortreffliche Buch Catholicon im Jahre der Menschwerdung des Herrn mcccclx in der guten, der ruhmwürdigen deutschen Nation angehörigen Stadt Mainz, welche die Gnade Gottes mit so hehrem Geisteslichte und freiem Gnadengeschenke den anderen Völkern der Erde vorzuziehen und zu verherrlichen gewürdigt hat, gedruckt und zustande gebracht worden, und zwar nicht mittels des Rohres, des Griffels oder der Feder, sondern durch das bewundernswerte Zusammenpassen, Verhältnis und Ebenmass der Patronen und Formen[5].“
So spricht sich der Erfinder selbst über die Erfindung aus. Es ist kaum anzunehmen, dass er sich nur aus Bescheidenheit oder aus falschem Stolz nicht genannt haben sollte, oder gar aus Verdruss, weil seine Leistungen durch die Schöffers überflügelt waren. Wir müssen leider eher glauben, dass derjenige, der für andere die Goldminen entdeckt hatte, nicht in der Lage war, seinen Namen nennen zu dürfen, mögen nun die Gründe in einem noch nicht geregelten Verhältnis zu Fust oder in seiner neuen Stellung zu Humery oder sonst wo gelegen haben.
Aus dem Jahre 1461 haben wir noch einen Ablassbrief, mit den Typen des Catholicons gedruckt. Dann kam das für Mainz und die junge Kunst so verhängnisvolle Jahr 1462. Der Erzbischof von Mainz, Diether, Graf zu Isenburg, war von Kaiser und Papst abgesetzt. Die Domherren wählten den Grafen Adolf von Nassau; die Bürger aber nahmen Partei für Diether. In der Nacht vom 27. zum 28. Oktober 1462 erstürmte Adolf die Stadt. Hunderte von Bürgern fielen, andere wurden ausgeplündert und vertrieben und ihre Häuser verwüstet. Dies Schicksal traf auch die Offizin Fust und Schöffers. Mainz war in wenigen Tagen entvölkert und seiner Privilegien beraubt. Handel und Gewerbe lagen auf lange darnieder und von einer weiteren Ausdehnung der Buchdruckereien in Mainz konnte vorläufig keine Rede sein. Obwohl die Offizin Gutenbergs verschont geblieben war, da der Besitzer zum Grafen hielt, so musste er doch mit seiner Druckerei auswandern. Er führte dieselbe nach Eltville, der Residenz Adolfs, über.
Am 15. Januar 1465 wurde er zum Hofdienstmann des Grafen auf Lebenszeit ernannt. Als solcher hatte er jährlich die Hofkleidung eines Edlen, für sein Haus zwanzig Malter Korn und zwei Fuder Wein steuerfrei. Wachdienst, Einschätzung u. s. w. ward ihm auf immer erlassen. Da die Hofdienstmänner für ihre Person freien Tisch am Hoflager und für ihre Pferde Futter erhielten, so dürfen wir uns Gutenberg wenigstens nicht als von materiellen Sorgen zu seinem Lebensende gequält vorstellen. Seine Offizin hatte er pachtweise seinen Verwandten Heinrich und Nikolaus Bechtermünze überlassen.
Gutenberg starb in der Zeit zwischen dem 24. Nov. 1467 und dem 24. Febr. 1468 und wurde aller Wahrscheinlichkeit nach in der Dominikanerkirche[6] zu Mainz begraben. Diese ging in der Nacht vom 20. zum 21. Juli 1793 bei der Beschiessung von Mainz durch die Franzosen in Flammen auf und auch die an derselben Stelle errichtete Fruchthalle brannte (1875) nieder.
Am 24. Febr. 1468 bescheinigt Humery, dass der Graf ihm den Vorrat der zu Gutenbergs Nachlass gehörenden Formen, Buchstaben und Werkzeuge verabfolgt habe. Gleichzeitig verpflichtet sich Humery, den betreffenden Apparat nur in der Stadt Mainz zu benutzen. Sollte er jedoch denselben verkaufen und ein Mainzer Bürger soviel dafür geben wollen, wie ein Fremder, dann gebühre dem Mainzer der Vorzug. Aus dieser Fürsorge Adolfs muss man schliessen, dass er Gutenberg sehr zugethan und dass dessen Aufnahme an seinem Hofe eine Belohnung gewesen, entweder für die Verdienste Gutenbergs im allgemeinen oder um ihn selbst insbesondere.
Die Offizin ging in den vollständigen Besitz des Nikolaus Bechtermünze über, dessen Bruder Heinrich bereits 1467 verstorben war. Nikolaus setzte das Geschäft bis 1477 in Verbindung mit einem anderen Patrizier Wigand Spiess von Ortenberg fort. Gegen das neu aufgeblühte Geschäft Fust und Schöffers aufzukommen mag wohl schwer gewesen sein. Die ersten Drucke der neuen Offizin waren mit den Typen des Catholicons ausgeführt.
Nach dem Tode des Nikolaus überliessen seine Erben das sämtliche Material der Brüderschaft des gemeinsamen Lebens zu Marienthal in der Nähe von Eltville. Von diesen kam es 1508 an Fr. Hewmann aus Nürnberg, Buchdrucker im Kirschgarten zu Mainz. Beim genauen Durchgehen eines Buches aus dessen Offizin soll die älteste Type Gutenbergs aus den Ablassbriefen von 1454 und 1455 und der 36zeiligen Bibel wieder erkannt worden sein, während die Nachfolger Gutenbergs bis dahin von dessen Typen nur die des Catholicons benutzt hatten[7].
Hiermit nehmen wir Abschied von Gutenberg und dessen Offizin. Das erste äussere Andenken an ihn wurde 1504 von Ivo Wittig gestiftet und bestand in einem Denkstein im Hofe „Zum Gutenberg“. Seitdem hatte Mainz seinen grossen Bürger ganz vergessen und die typographischen Schätze von Mainz waren in ausgedehntester Weise verschleudert. Die Stadt musste die Demütigung erleben, dass der französische Präfekt Jeanbon-St.-André 1804 den ersten Vorschlag machte, Gutenberg ein Denkmal zu setzen, zu dem ganz Europa beitragen sollte, und dass Napoleon im Sept. 1804 in Mainz dekretierte, dass ein grosser Gutenbergplatz geschaffen werden sollte. Es blieb allerdings beim Dekret. Erst die mit vielem Pomp, 1821, in Haarlem begangene vierte Säkularfeier der, von den Holländern für sich in Anspruch genommenen Erfindung der Buchdruckerkunst war imstande Gutenbergs Vaterstadt aufzurütteln. Die Kasinogesellschaft liess ihrem neu eingeweihten Hause den ursprünglichen Namen „Zum Gutenberg“ wiedergeben und eine goldene Inschrift über das Eingangsthor setzen. Am 24. Oktb. 1824 folgte ein Denkstein im Garten. Im Hofe selbst stiftete der Kunstverein ein Standbild in Sandstein, den „Ritter“ Gutenberg, eine Satzform haltend, darstellend.
Im Jahre 1831 erging ein Aufruf „an die gebildete Welt“ zur Errichtung eines erhabenen Monuments zur Säkular-Feier der Buchdruckerkunst 1836![8] Es wurde eine Aufforderung an die Künstler der Plastik erlassen, Entwürfe einzusenden, „um dann das beste aus jedem zu benutzen“. Thorwaldsen erklärte 1832 die Ausführung eines, für den Erzguss berechneten Modells ohne Entgelt übernehmen zu wollen, jedoch ohne Konkurrenz. Der Vorschlag wurde angenommen und Crozatier in Paris mit dem Guss betraut. Die feierliche Einweihung fand am 17. Aug. 1837 statt[9].
Seit dem 24. Juni 1840 besitzt auch Strassburg auf dem Gutenbergsplatz ein Standbild des Erfinders, von David modelliert und von Soyez & Ingé in Paris gegossen. Ein drittes schönes Denkmal von Herrn von der Launitz in Frankfurt a. M. zeigt Gutenberg, Fust und Schöffer in einer Einigkeit, wie sie bei ihren Lebzeiten so sehr erwünscht gewesen wäre, die jedoch auf dem Denkmal fast wie eine Satire aussieht.
„Alles zusammengenommen“, so sagt Dr. van der Linde, „existiert noch kein der Erfindung der Typographie entsprechendes Monument. Gleichwie das nächste Jahrhundert bei seiner Säkularfeier den schlüpfrigen Boden der Sage zu verlassen und sich auf den Felsen der Geschichte zu stellen, das heisst, das erste halbe Jahrtausend der Typographie
1450-1950
zu feiern hat, so errichte auch das neu entstandene Deutsche Reich entweder in seiner politischen Hauptstadt Berlin oder in seiner typographischen Hauptstadt Leipzig ein grossartiges, alle Kleinkrämerei beschämendes Gutenberg-Monument.“